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HYPO VORARLBERG BANK AG
 
JAHRESFINANZ
-
BERICHT
 
ZUM
GESCHÄFTSJAHR
2024
 
INHALT
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG
Einzelabschluss Lagebericht
 
3
Einzelabschluss Bilanz und GuV
 
24
Einzelabschluss Anhang
 
27
Einzelabschluss Erklärung der gesetzlichen Vertreter
 
42
Einzelabschluss Bestätigungsvermerk
 
43
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS
Konzernabschluss Lagebericht
 
46
Konzernabschluss Bilanz und GuV
 
275
Konzernabschluss Notes
 
279
Konzernabschluss Bericht des Aufsichtsrates
 
353
Konzernabschluss Bestätigungsvermerk
 
354
 
LAGEBERICHT
 
EINZELABSCHLUSS
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 4
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
Weltwirtschaft und Eurozone
Im Schlussquartal 2023 legte die US-Wirtschaftsleistung stärker als
erwartet gegenüber dem Vorquartal zu. Zwar überraschten auch
 
an-
dere US-Konjunkturdaten positiv, dennoch fielen die Daten ge-
mischt aus. Die von vielen Experten erwartete Rezession ließ weiter
auf sich warten. Ein anderes Bild zeigte sich in Europa. Nach Stagna-
tion in den Vorquartalen schrumpfte die deutsche Wirtschaft im
Schlussquartal 2023 in allen Wirtschaftszweigen. Innerhalb
 
der Wäh-
rungsunion entwickelten sich seit der Corona-Pandemie Spanien,
Frankreich und Italien im direkten Vergleich deutlich besser. Auch
der Economic Sentiment Index trübte sich insgesamt ein.
 
Im zweiten Quartal 2024 überraschten dann positive Zahlen zur
deutschen Industrie und das Stimmungsbild für Deutschland und
die Eurozone verbesserte sich. Aufgrund des schleppenden Rück-
gangs der Inflationsraten verschoben sich auch die Erwartungen der
Marktteilnehmer für erste Leitzinssenkungen sukzessive in die zweite
Jahreshälfte. Außerdem wurden deutlich weniger Zinsschritte als
noch zu Jahresbeginn eingepreist. Somit blieben die Inflation und
die damit verbundene Zinspolitik der Notenbanken die bestimmen-
den Themen. Insbesondere die Preissteigerungen im Dienstleis-
tungsbereich stützten nach wie vor das hohe Teuerungsniveau. Ver-
schiedene Notenbanken wie jene der Schweiz, Kanadas und
 
Schwe-
dens hatten bereits die Zinsen gesenkt. Die Europäische Zentralbank
(EZB) kündigte die erste Zinssenkung seit 2019 von 4,50 % auf 4,25 %
bereits frühzeitig für die Sitzung im Juni an und musste dement-
sprechend liefern.
 
In China lag das Wirtschaftswachstum im letzten Jahr nur
 
knapp
über der staatlichen Vorgabe von 5 %. Der erwartete Aufholeffekt
nach der Aufhebung des Lockdowns blieb aus. Der Immobiliensektor
blieb weiter unter Druck, die Konsumnachfrage trübte sich außer-
dem im Juni ein. Nach den sportlichen Großereignissen im Sommer
tauchte die Verbraucherstimmung in Deutschland wieder ab. Die
Kombination von steigenden Arbeitslosenzahlen und Unternehmen-
sinsolvenzen sowie geplantem Personalabbau in vielen Unterneh-
men stimmten die Konsumenten pessimistischer. Das Beschäfti-
gungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts sank im August auf den
tiefsten Wert seit mehr als drei Jahren. Die wirtschaftliche Dynamik
ließ sowohl in Europa als auch in den USA nach. Die Inflationsraten
sanken langsam weiter, dadurch gewannen die Zentralbanken Spiel-
raum für Leitzinssenkungen, den die EZB Ende August nutzte. Die
amerikanische Notenbank (Fed) beschloss im Rahmen ihrer Septem-
bersitzung eine Senkung um 50 Basispunkte. Es war die erste Zins-
änderung seit Juli 2023. Die Notenbanken hoben hervor, dass die Ri-
siken für die Zielerreichung in Sachen Inflation und Beschäftigung
nunmehr ausgewogen seien und betonten ihren Fokus auf eine zu-
künftige datenabhängige Beurteilung.
 
In China reagierte die Regierung erstmals seit der Corona-Pandemie
mit geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen auf die schwache Wirt-
schaftsentwicklung – unter anderem durch eine Unterstützung so-
zial schwächerer Gruppen, neue Kaufanreize für Konsum- und In-
dustriegüter, die Senkung der Zinslast für Hauskredite sowie das
entschlossene Bekenntnis der Führung, den Abwärtstrend am Im-
mobilienmarkt stoppen zu wollen. Zu Beginn des vierten Quartals
war ein deutlicher Rückgang der Inflation im Euroraum erkennbar.
Die EZB beschloss die dritte Leitzinssenkung in diesem Jahr, in den
USA erfolgte Anfang November der zweite Zinsschritt. Bei den US-
Präsidentschaftswahlen im November stand entgegen den Progno-
sen nach einem intensiven Präsidentschaftswahlkampf sehr schnell
ein klarer Sieger fest. In den USA verbesserte sich die Stimmung
nach Donald Trumps Wahlerfolg und auf wirtschaftlicher Ebene
wurde die Kluft zwischen Europa und den USA immer größer. Die
annualisierte Wachstumsrate des US-Bruttoinlandsproduktes von
2,80 % im dritten Quartal beeindruckte insbesondere im Vergleich
zu den deutlich geringeren Wachstumsraten der restlichen Wirt-
schaftszonen wie Euroraum, Vereinigtes Königreich und Japan. In
Deutschland stotterte der Wirtschaftsmotor nicht nur in der Auto-
mobilbranche, die allgemeine Stimmung trübte sich fortlaufend ein.
Auch zum Jahresausklang blieben die Notenbanken aktiv. Die Fed
hat im Dezember wie erwartet die Zinsen um 0,25 % gesenkt. Die
EZB reduzierte den Einlagesatz auf 3,00 %, dies war bereits im Vor-
feld wegen trüber Konjunkturaussichten und abnehmender Inflati-
onssorgen eingepreist. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) über-
raschte jedoch mit einer Senkung von 50 Basispunkten auf nunmehr
0,50 %.
Aktien- und Rentenmärkte
An den Aktienmärkten wurden zu Beginn des Jahres 2024, ange-
sichts der erwarteten Leitzinssenkungen, den Werten aus der zwei-
ten und dritten Reihe gute Aussichten prognostiziert. Der KI-Effekt,
der bereits im Schlussquartal 2023 die Aktienmärkte beflügelte,
schob die US-Aktienmärkte zu neuen Rekordwerten an. Hier sorgten
weiterhin nur einige wenige Tech-Unternehmen für einen stetigen
Anstieg des Nasdaq-
 
und S&P 500 Index. Bei der breiten Masse ging
wegen der hohen Inflationsraten das reale Gewinnniveau zurück,
dennoch waren die Bewertungen weiterhin hoch.
 
Eine Korrekturphase im April anlässlich der Berichtssaison konnte
rasch überwunden werden. Ein Favoritenwechsel blieb aus und
 
die
US-Mega-Tech-Aktien übernahmen wieder die Führung. Der DAX
kletterte bis Mitte Mai sogar auf knapp 18.900 Punkte. Dann ging die
Schere auseinander: US-Aktien legten weiter zu, während europäi-
sche Aktien schwächer tendierten. Im Juni verunsicherte außerdem
die Ankündigung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron
von Neuwahlen die Märkte.
 
Die europäischen Börsenindizes entwickelten sich im zweiten Halb-
jahr 2024 etwas verhaltener als die US-amerikanischen Pendants.
Insbesondere litt der französische Leitindex in Folge der politischen
Unsicherheiten. Geopolitische Spannungen sowie ein sich weiter
 
ein-
trübendes konjunkturelles Umfeld konnten die Märkte nicht beein-
drucken. Anfang August kam es dann aber zu Kurskorrekturen, ins-
besondere an Japans Aktienbörsen. Auch in Europa und den USA
gab es kräftige Verluste. Auslöser war ein Mix aus diversen Faktoren.
So zeigten die Warnungen vor verschlechterten Bedingungen und
langen Amortisationszeiten für KI-Investitionen schon zuvor ihre
Wirkung an den Märkten. Als dann auf eine Verschärfung der Nah-
ost-Krise auch noch eine weitere japanische Zinserhöhung und
schwache US-Arbeitsmarktdaten folgten, entlud sich die aufge-
staute Spannung. Der S&P 500 gab innerhalb von drei Tagen die
Hälfte seines seit Jahresanfang aufgelaufenen Gewinns wieder ab.
Aber positive Daten zur US-Konjunkturentwicklung sorgten etwas
später wieder für eine schnelle Erholung.
Im September reagierten die Finanzmarktkurse auf die Zinssenkung
der Fed freundlich. Im vierten Quartal markierten nicht nur in den
USA die Aktienmärkte neue Rekordhöchststände, sondern auch
 
in
Deutschland. Allen konjunkturellen Sorgen zum Trotz übersprang
der DAX erstmals die magische 20.000-Punkte-Marke. Mit der mar-
kanten Expansion der Bewertungen verteuerte sich nicht nur
 
der eu-
ropäische Markt. US-Aktien sind sogar nahe ihrem langjährigen KGV-
Hoch bewertet. Am Anleihenmarkt schraubten die Finanzmarktteil-
nehmer ihre Zinssenkungserwartungen deutlich zurück. Während im
Dezember 2023 erste Zinssenkungen im April eingepreist waren,
 
ver-
schoben sich diese laufend nach hinten. Die Renditen stiegen daher
im ersten Quartal leicht an – sowohl für Staatsanleihen als auch
 
für
Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Qualität. Die Risiko-
aufschläge von Unternehmensanleihen gegenüber Staatsanleihen
sanken weiter. Im Juni zog die EU-Wahl Kreise bis in die Finanz-
märkte. Emmanuel Macrons Entscheidung das Parlament aufzulösen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 5
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EURUSD
EURJPY
EURCHF
und kurzfristig Neuwahlen anzusetzen, ließ die Spreads für
 
französi-
sche Staatsanleihen gegenüber deutschen Bundesanleihen anstei-
gen. Auch im zweiten Halbjahr trieben die politischen Turbulenzen
in Frankreich die Renditeaufschläge 10-jähriger französischer Staats-
anleihen gegenüber deutschen Staatsanleihen temporär auf
 
ein
neues Jahreshoch. Die Sorge der Marktteilnehmer, dass sich die
dringliche Haushaltskonsolidierung verzögert, hielt den Risikoauf-
schlag Frankreichs auf hohem Niveau. Im Gegensatz dazu über-
raschte in Italien die Regierung von Giorgia Meloni mit einer uner-
warteten Stabilität, sodass es zu keinerlei Ansteckungseffekten
 
kam.
Globale Aktienmarktentwicklung 2024 (in EUR)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Rohstoffe und Währungen
Nach einer Seitwärtsbewegung zu Beginn des ersten Quartals 2024
erholte sich der Rohstoffmarkt im Laufe des ersten Halbjahres zu-
nehmend. Die Edelmetalle Gold und Silber stützten ihrerseits die
 
er-
freuliche Entwicklung. Der Goldpreis erlangte infolge der starken
Zentralbankkäufe und einer stabilen Verbrauchernachfrage im Mai
ein Niveau von über 2.400 USD, verlor dann aber wieder bis zum
Quartalsende. Der Silberpreis hingegen zog ab Mitte Mai nochmals
an. Die Industriemetalle kamen erst nach ein paar Monaten in Fahrt
und lieferten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Erholung des
 
Ge-
samtmarktes.
 
Der Rohölpreis der Nordseemarke Brent übersprang erstmals seit
dem vorangegangenen Winter die 90 USD-Marke, dann ging es wie-
der steil bergab unter USD 76 und Ende Juni pendelte sich der Preis
bei ca. USD 85 ein. Die politischen Aufschläge entwickelten sich
nach dem Schock im Nahen Osten wieder zurück, die Beibehaltung
der Fördermenge durch die OPEC+ trieb den Ölpreis Ende Mai wie-
der an.
 
Der Goldpreis erreichte nach einer sensationellen Entwicklung im
vierten Quartal ein neues Allzeithoch von USD 2.790 je Feinunze. Sil-
ber hat sich 2024 ähnlich gut entwickelt wie Gold und konnte mit
USD 34,90 ein 12-Jahres-Hoch erzielen. Zum einen standen Investo-
ren über ETC-Investments bei Silber auf der Käuferseite. Zum ande-
ren war der anhaltende Boom der Photovoltaik und die daraus
 
re-
sultierende steigende Silbernachfrage für eine erhöhte Nachfrage
verantwortlich.
 
Der Preis für Öl der Sorte Brent notierte im Schlussquartal in
 
einer
engen Handelsspanne. Die Ankündigungen von Donald Trump, die
US-Erdölproduktion steigern zu wollen, dürften den Ölpreis tenden-
ziell dämpfen.
 
In den ersten Monaten des Jahres bewegte sich der Dollar in einer
Handelsspanne von 1,06 bis 1,09 zum Euro. Die wachsende Rendi-
tedifferenz zwischen Dollar und Euro sowie die hohe
Standortattraktivität der USA stützten den Greenback. Zum Schwei-
zer Franken notierte der Euro deutlich fester, da die SNB den Fran-
ken nicht mehr aktiv stützte und der Wechselkurs erreichte im Mai
beinahe die Parität, bevor sich die eidgenössische Währung wieder
festigte.
 
Der japanische Yen setzte seinen Abwertungstrend, der mit der
Coronakrise begann und durch die ultraniedrigen Zinsen gestützt
wurde, weiter fort. Die Bank of Japan hatte nach 17-jähriger Pause
im März 2024 die Leitzinsen leicht angehoben, Ende Juli folgte dann
ein zweiter Schritt. Der Yen reagierte deutlich, setzte seinen begon-
nenen Konsolidierungskurs im Schlussquartal fort und zeigte sich
stabil zum Euro. Im letzten Quartal konnte der US-Dollar gegenüber
dem Euro deutlich zulegen. Der Euroabwertung lag der gesteigerte
US-Renditevorteil für kurzfristige Laufzeiten zugrunde, welcher sich
auf die geänderten Zinssenkungserwartungen der Marktteilnehmer
zurückführen ließ. Aufgrund des sehr robusten US-Wachstums
wurde der Zinssenkungsspielraum der Fed geringer eingeschätzt.
Zum Schweizer Franken waren die Schwankungen des Euro im
Schlussquartal gering.
Entwicklung Goldpreis 2024 (in USD)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Währungsentwicklungen 2024 im Vergleich zum Euro
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Österreich
Gemäß der Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschafts-
forschung (WIFO) von Dezember 2024 war die Konjunkturschwäche
der österreichischen Wirtschaft ausgeprägter und langanhaltender
als ursprünglich angenommen. Insbesondere strukturelle Herausfor-
derungen belasteten die Wachstumsperspektiven: die heimische
Wirtschaftsleistung schrumpfte im Jahr 2024 um 0,9 % (2023:
-0,8 %). Damit gehörte Österreich zu den Wachstums-Schlusslichtern
in der EU.
Zweites Rezessionsjahr: Die Rezession 2024 traf die Herstellung von
Waren sowie den Bau und Handel besonders stark. Die aktuelle In-
dustrierezession ist die zweitlängste Krise der letzten 20 Jahre. Nur
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 6
die Krise zu Beginn der 2000er-Jahre dauerte noch länger, jedoch
fielen die Produktionseinbußen damals deutlich geringer aus. Nach
der langanhaltenden Industrierezession erwartet das WIFO für 2025
eine Stagnation. Besser lief 2024 in manchen Dienstleistungsbran-
chen, die Finanz-
 
und Versicherungsdienstleitungen konnten 2024
um 6,1 % zulegen. 2025 soll sich die Situation im Bau (+0,5 %) und im
Handel (+0,6 %) geringfügig verbessern.
Auch die Staatsschuldenquote ist laut Statistik Austria im dritten
Quartal 2024 auf 83,2 % des BIP (2023: 78,2 %) angestiegen.
Die Rezession und die damit einhergehender schwachen Arbeits-
nachfrage beeinflusste auch den heimischen Arbeitsmarkt, der sich
aber als robust erwies – die Arbeitslosenquote stieg 2024 leicht auf
7,0 % (2023: 6,4 %). Auch für 2025 wird ein weiterer Anstieg der Ar-
beitslosenquote auf 7,4 % erwartet.
Die österreichische HVPI-Inflationsrate lag 2024 über dem EZB-Ziel
und hat sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die
Hälfte auf 3,0 % (WIFO) bzw. 2, 9 % (IHS) (2023: 7,5 %) verringert. Der
Anstieg der Stromnetzentgelte trägt allerdings dazu bei, dass die In-
flation voraussichtlich auch 2025 oberhalb des EZB-Ziels bleibt.
Vorarlberg
Der vierteljährliche Geschäftsklima-Index der Vorarlberger Industrie
Sparte zeigte in der Konjunkturumfrage der Wirtschaftskammer
 
Vor-
arlberg (WKO Vorarlberg): Die wirtschaftlichen Aussichten sind
 
wei-
terhin deutlich eingetrübt.
 
In der jüngsten Umfrage für das vierte Quartal 2024 zeigt der Index
mit -9,40 Punkten neuerlich einen Absturz gegenüber dem letzten
Quartal (+0,90) und damit eine weitere Eintrübung der wirtschaftli-
chen Stimmung im Land. Damit ist der Index nach einem zuletzt
zaghaften Anstieg wieder deutlich gefallen und auf dem Niveau von
vor zwei Jahren. Zum Vergleich, der historische Höchstwert des Ge-
schäftsklima-Index lag bei +52,50.
 
Nur 5 % der Unternehmen beurteilen die aktuelle Geschäftslage als
gut oder steigend, knapp 90 % sehen den aktuellen Auftragsbestand
als durchschnittlich oder schlecht an. Gleiches gilt für die Aus-
landsaufträge, die von 91 % als höchstens durchschnittlich oder
schlecht eingeschätzt werden. Auch die Einschätzung der aktuellen
Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorquartal weiter eingetrübt
und wird nun von 49 % der Unternehmen als schlecht oder rückläu-
fig eingeschätzt.
 
Die angespannte Lage zeigte sich auch auf dem Vorarlberger Ar-
beitsmarkt: Im September 2024 verzeichnete der Arbeitsmarktser-
vice (AMS) 967 Arbeitslose mehr (+10,5 %) als im Vorjahr. Viele In-
dustriebetriebe suchten zwar nach wie vor Fachkräfte, aber die Be-
schäftigungssituation ist weiter schwierig. Bei den Branchenergeb-
nissen der WKO Vorarlberg steht das Flaggschiff der Vorarlberger In-
dustrie, die Maschinen- und Metallindustrie, im Mittelpunkt. Acht
von zehn befragten Unternehmen sehen die aktuelle Geschäftslage
als unverändert an, ebenso neun von zehn den Personalstand in
 
drei
Monaten sowie die Geschäftslage und Ertragslage in sechs Monaten.
Ertragslage und Auftragsbestand sind derzeit für acht von zehn
schlecht, 85 % melden weniger Auslandsaufträge. Für die Produkti-
onstätigkeit in 3 Monaten verschlechtert sich der Erwartungssaldo
dramatisch von zuvor +7 auf -64 Punkte, das ist der stärkste Rück-
gang in der gesamten Umfrage.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 7
DER ÖSTERREICHISCHE BANKENSEKTOR
IM JAHR 2024
Die österreichische Wirtschaft verzeichnete 2024 das zweite Rezessi-
onsjahr in Folge. In diesem herausfordernden Umfeld hat der öster-
reichische Bankensektor gemäß Statistiken der österreichischen Na-
tionalbank (OeNB) dennoch hohe Gewinne erwirtschaftet und seine
Widerstandsfähigkeit bewiesen. Über die Auswirkungen der strengen
Vorgaben der KIM-Verordnung sind sich die Experten uneinig. Bei
Gewerbeimmobilienkrediten stiegen die Risiken jedoch weiter, wes-
halb diese ab Mitte 2025 mit einem zusätzlichen Kapitalpuffer be-
grenzt werden sollen.
Gemäß OeNB betrug die konsolidierte Bilanzsumme des österreichi-
schen Bankensystems im zweiten Quartal 2024 EUR 1.243,43 Mrd.
 
(2. Quartal 2023: EUR 1.231,58 Mrd.).
 
Die Kreditvergabe der Banken war in Österreich bis Mitte 2022 von
einer hohen Nachfrage nach Wohneigentum und Unternehmensli-
quidität geprägt. Seitdem hat sich das Kreditwachstum jedoch ver-
langsamt, da die Nachfrage nach Krediten angesichts der gestiege-
nen Zinsen, der strengeren Vorgaben der KIM-Verordnung und eines
niedrigeren Finanzierungsbedarfs der Unternehmen gesunken ist.
Bei den Unternehmenskrediten wurde mit Ende Juni 2024 eine Stei-
gerung von 1,7 % (im Vergleich zum Vergleichsquartal des Vorjahres)
verzeichnet, während bei den Krediten an private Haushalte ein
Rückgang von 1,2 % vorlag.
 
Im Bereich der Wohnimmobilienkreditvergabe gab es wieder mode-
rate Wachstumsimpulse, da sich aufgrund steigender Einkommen
und leicht fallender Finanzierungskosten die Leistbarkeit verbes-
serte. Zudem sank wegen der inversen Zinskurve bei der Neu-
vergabe der Anteil der Kredite mit variabler Verzinsung, die auf-
grund des Zinsrisikos für Kreditnehmende besonders im Fokus der
Aufsicht stehen.
In der ersten Jahreshälfte 2024 verschlechterte sich die Kreditquali-
tät. Aufgrund der ausgeprägten Schwächephase der heimischen
Wirtschaft stieg der Anteil notleidender Kredite (NPL-Quote) von
2,0 % im Vorjahr auf 2,7 %, wobei vor allem Gewerbeimmobilien-
und KMU-Kredite besonders starke Anstiege verzeichneten. Die Bil-
dung von Risikovorsorgen hielt mit dieser Entwicklung allerdings
nicht überall Schritt. Dessen ungeachtet: In einem von der OeNB
durchgeführten Stresstest, der im adversen Szenario fallende Zinss-
ätze (und -margen) sowie eine verschlechterte Qualität der Gewer-
beimmobilienkredite simuliert, bewies das österreichische Banken-
system eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen potenzielle Schocks
auf.
Die im Bereich der Fremdwährungskredite gesetzten Maßnahmen
wirkten sich weiterhin positiv aus, was das rückläufige Volumen die-
ser Kredite an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen
seit 2008 zeigt. Im zweiten Quartal 2024 beliefen sich die Kredite an
private Haushalte in Fremdwährung (überwiegend Schweizer Fran-
ken) auf insgesamt EUR 6.489,37 Mio.
 
(2. Quartal 2023: EUR 7.900,74
Mio.). Laut Angaben der OeNB stellen die Fremdwährungskredite
mittlerweile kein systemisches Risiko für das Bankensystem mehr
dar.
Im Zeitraum zwischen dem zweiten Quartal 2022 und dem zweiten
Quartal 2024 war ein starker Anstieg der Sparquote der privaten
Haushalte von 6,1 % auf 12,8 % zu beobachten. Der Anstieg ist so-
wohl vom Wachstum der realen Einkommen – allen voran die staat-
lichen Transferzahlungen an die Haushalte zur Abfederung der Ener-
giepreisanstiege – getrieben, wie auch von einem schwachen realen
Konsum.
Getragen von einem weiterhin hohen Zinsergebnis betrug der Ge-
winn des österreichischen Bankensektors in der ersten Hälfte des
Jahres 2024 EUR 7 Mrd., was nur knapp unter dem Rekordergebnis
der Vorjahresperiode (1. Halbjahr 2023: EUR 7,3 Mrd.) lag. Dazu trug
auch das Geschäft im Ausland, das mehr als 40 % der Bilanzsummen
ausmacht, kräftig bei.
Das Periodenergebnis der Kreditinstitute (nach Steuern und Minder-
heitenanteilen) war niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjah-
res und lag zum Ende des zweiten Quartals 2024 bei EUR 6.966,14
Mio. (2. Quartal 2023: EUR 7.286,57 Mio.).
Solide Kapitalausstattung
Die Kapitalausstattung der österreichischen Banken hat sich seit
Ausbruch der Finanzkrise 2008 kontinuierlich verbessert. Durch
 
die
Einbehaltung von Gewinnen konnten die Banken ihre Widerstands-
fähigkeit erhöhen. So wiesen die in Österreich meldepflichtigen Ban-
ken zum 30. Juni 2024 eine harte Kernkapitalquote (CET1) in Höhe
von 17,71 % (2. Quartal 2023: 16,58 %) sowie eine Gesamtkapitalquote
in Höhe von 20,73 % (2. Quartal 2023: 19,56 %) aus, wobei die öster-
reichischen Großbanken über dem Durchschnitt europäischer Groß-
banken lagen. Angesichts der sich eintrübenden makroökonomi-
schen Rahmenbedingungen ist es nach wie vor ratsam bei der
Handhabung von Gewinnausschüttungen Sorgfalt walten zu lassen.
Konsolidierte Ertragslage der österreichischen Kreditinstitute
Mio EUR
Q2/2024
Q4/2023
Q2/2023
Q4/2022
Q2/2022
Nettozinserträge
12.829
25.465
12.302
19.304
8.738
Betriebsergebnis
9.144
18.869
9.132
4.145
7.045
Ergebnis nach
Steuern
6.966
12.606
7.287
9.835
3.548
(Quelle: OeNB)
Einlagensicherung
Durch das im August 2015 eingeführte Bundesgesetz über die
 
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten
(ESAEG) entfiel ab 2019 die staatliche Sicherheit für einen Teil der
Einlagen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen folgen dem Grund-
satz, dass die finanziellen Folgen eines Sicherungsfalles von den Kre-
ditinstituten selbst und nicht von den Steuerzahlern zu tragen sind.
 
Die Finanzierung etwaiger Sicherungszahlungen erfolgt aus Einla-
gensicherungsfonds, die jährlich – bis zum Jahr 2024 – durch die
Mitgliedsinstitute der Sicherungseinrichtungen dotiert wurde, die
Zielausstattung ist derzeit erreicht.
 
Hinweis: Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten bei der österreichischen Natio-
nalbank wurde zum Zeitpunkt der Berichterstellung auf das zweite Quartal zu-
rückgegriffen.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 8
GESCHÄFTSMODELL
DER HYPO VORARLBERG
Seit Jahrzehnten bilden die drei Säulen „Unternehmerbank“, „Wohn-
baubank“ und „Anlagebank“ das Fundament, auf dem die Hypo
 
Vor-
arlberg Bank AG (kurz: Hypo Vorarlberg) nachhaltig und erfolgreich
wirtschaftet. Kernkompetenzen hat die Bank insbesondere in der
Wohnbaufinanzierung, im Firmenkundengeschäft, der Anlagebera-
tung und in der Vermögensverwaltung. Während sie im Heimat-
markt Vorarlberg als Universalbank auftritt und ihren Kunden die
gesamte Produkt-
 
und Dienstleistungspalette anbietet, konzentriert
sich die Hypo Vorarlberg in ihren Kernmärkten außerhalb Vorarl-
bergs auf ausgewählte Nischen.
Klares Unternehmensziel ist es, im Heimatmarkt Vorarlberg die
Nummer 1 zu bleiben. In den Kernmärkten außerhalb Vorarlbergs
will der Konzern profitabel wachsen. Dabei legt der Vorstand großen
Wert auf eine risikobewusste Kredit-
 
und Geschäftspolitik. Rentabili-
tät und Stabilität stehen bei der Hypo Vorarlberg vor Wachstum.
Das Unternehmen achtet darauf, dass die Wertschöpfung überwie-
gend in den Regionen bleibt, in denen es tätig ist. Ihren Mitarbeitern
bietet die Hypo Vorarlberg sichere Arbeitsplätze und sie leistet so ei-
nen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Leistungsfähigkeit des Wirt-
schaftssystems in ihren Kernmärkten.
Darüber hinaus wird die Hypo Vorarlberg ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung gerecht, indem sie Kultur und Sport in ihren Markt-
gebieten mit Sponsoring und langjährigen Partnerschaften unter-
stützt. Mit dem Hypo Vorarlberg Spendenfonds hilft die Bank zudem
Menschen mit persönlichen Schicksalsschlägen aus ihrer finanziellen
Not und fördert verschiedene soziale Institutionen und regionale
Kulturprojekte.
GESCHÄFTSFELDER
Firmenkunden
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarl-
berg ist das Firmenkundengeschäft. Vorarlberg und die umliegen-
den Regionen sind durch eine stark mittelständische Wirtschafts-
struktur mit hoher Exportquote gekennzeichnet. Diese Unterneh-
men unterstützt die Hypo Vorarlberg bei allen Finanzthemen, die für
sie von Bedeutung sind. Besonderes Know-how weist die Bank in
den Bereichen Investitions-
 
und Projektfinanzierungen, Förderun-
gen, Auslandsdienstleistungen, Betriebsmittelfinanzierungen
 
sowie
als Anbieter alternativer Finanzierungsformen und in der Vermö-
gensanlage auf.
Privatkunden und Private Banking
 
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleis-
tungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpapierveranla-
gung, Vorsorge-
 
und Anlageberatung. Die Kunden profitieren von
individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen, transparenten
Konditionenpolitik. Regelmäßige Weiterempfehlungen der Kunden
bestärken die Bank darin, den eingeschlagenen Weg auch in Zukunft
weiterzugehen.
Die vielfältige Produktpalette orientiert sich in allen Bereichen an
den Kundenbedürfnissen und bietet zeitgemäße Lösungen: In der
Vermögensverwaltung durch den Einsatz von flexiblen und an
 
die
Marktlage angepassten Optimierungskonzepten, im Anlagegeschäft
durch den Einsatz von sinnvollen Alternativen zum Geldmarkt, im
Zahlungsverkehr durch Weiterentwicklungen im Online Banking und
nicht zuletzt durch maßgeschneiderte Finanzierungen.
Treasury / Financial Markets
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist in der Hypo Vorarlberg
für die Wertpapier-Eigenveranlagung (WP-Nostro), das Aktiv-Passiv-
Management und die Refinanzierung über Geld- und Kapitalmärkte,
den Geld- und Devisenhandel sowie das Depotbankgeschäft für In-
vestmentfonds zuständig. Zusätzlich werden diverse Serviceleistun-
gen für Kunden und verschiedene Gruppen innerhalb der Bank getä-
tigt. Dazu gehören etwa der Handel und die Abwicklung von Wert-
papieren, Geld-, Devisen- und Zinsderivaten. Die Hypo Vorarlberg
betreibt keinen vom Kundengeschäft losgelösten Eigenhandel.
Corporate Center
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunterneh-
men und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette der
Bank um banknahe Produkte erweitern. Dazu gehören v.a. die Im-
mobilien- und Leasingtöchter in Österreich und Italien und
 
die Be-
teiligungen an der comit Versicherungsmakler GmbH sowie der
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH.
KERNMÄRKTE
Neben der Zentrale in Bregenz und 14 weiteren Filialen in Vorarlberg
unterhält die Hypo Vorarlberg weitere Standorte in Wien, Graz, Wels,
Salzburg sowie eine Niederlassung in St. Gallen (CH). Mit der Eröff-
nung des Standortes in Salzburg im Jahr 2021 besetzt die Hypo Vor-
arlberg einen zukünftigen Wachstumsmarkt mit Schwerpunkten
 
im
Firmenkunden-
 
und Immobilienprojektgeschäft. Details zu den Filia-
len sind auf der letzten Seite im Geschäftsbericht zu finden.
Mit ihren Standorten ist die Hypo Vorarlberg in den wichtigsten
Wirtschaftsregionen Österreichs und in der Ostschweiz vertreten.
Weitere Kernmärkte befinden sich in Süddeutschland (Bayern, Ba-
den-Württemberg). Außerhalb Vorarlbergs konzentriert sich die
Hypo Vorarlberg auf Nischen im Firmenkundengeschäft, in der Im-
mobilienfinanzierung und in der Anlageberatung.
Neben den klassischen Bankprodukten können die Kunden weitere
banknahe Produkte und Services im Immobilien-, Leasing-
 
und
Versicherungsbereich nutzen. Expertenwissen unter der Marke Hypo
Vorarlberg bietet die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien & Lea-
sing GmbH mit Sitz in Dornbirn und Wien. Die Hypo Vorarlberg Lea-
sing AG in Bozen (Italien) entwickelt Lösungen im Bereich Leasing
und hat eine Niederlassung in Como. Die Hypo Vorarlberg Immo Ita-
lia GmbH bietet gewerbliche Immobilien in Norditalien sowie eine
Reihe von Dienstleistungen im Immobiliensektor – u.a. die Bewer-
tung von Immobilien – an.
Über die Beteiligung an der comit Versicherungsmakler GmbH profi-
tieren die Kunden der Hypo Vorarlberg von unabhängigen Versiche-
rungslösungen. Im Veranlagungsbereich fungiert die MASTERINVEST
Kapitalanlage GmbH als Partner und Fondsmanager für die Hypo
Vorarlberg. Das Unternehmen verwaltet seit über 30 Jahren Invest-
mentfonds und die Kunden profitieren von Kompetenzen in der
Fondsadministration, im Risikomanagement und im Reporting.
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LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 9
WERTE
Die sieben Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg bieten Orientie-
rung für Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände.
Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg
AMBITIONIERT
Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter, verfolgen dabei anspruchs-
volle Ziele und trachten nach Spitzenleistungen.
AUSGEZEICHNET
Wir bieten täglich exzellente Leistungen und freuen uns über deren
Anerkennung und Weiterempfehlung.
ACHTSAM
Wir sind aufmerksam, haben echtes Interesse und sorgen durch un-
ser vorausschauendes Handeln für ein intaktes Umfeld. Wir machen
 
nur Geschäfte, die wir nach außen vertreten können.
BESTÄNDIG
Seit Beginn an bleiben wir uns treu, fokussieren uns auf unser Kern-
geschäft und verfolgen ein kontinuierliches, nachhaltiges Wachs-
tum.
EFFIZIENT
Wir suchen nach intelligenten Lösungen, um mit möglichst wenig
Aufwand die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
VERBUNDEN
Wir sind ein wichtiger Teil der Region und leisten einen konkreten
Beitrag für das Wohlergehen der Menschen und Unternehmen in
unseren Märkten. Nach innen sind wir einander verbunden und
 
agie-
ren als eine Bank.
ZUVERLÄSSIG
Seit über 125 Jahren sind wir für Kundinnen und Kunden, Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter und Land der Partner mit Handschlagquali-
tät.
Gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften lebt die Hypo Vorarl-
berg ihre Identität und Werte nach innen und außen. Mit einer kla-
ren Markenarchitektur und einheitlichen Gestaltungsrichtlinien soll
die Markenbekanntheit in Vorarlberg sowie den weiteren Kernmärk-
ten gestärkt und ausgebaut werden.
Positionierung
Die Hypo Vorarlberg ist auf Basis ihrer Kernkompetenzen wie folgt
positioniert: „Als die unternehmerische Bank aus Vorarlberg bieten
wir Firmen- und Privatkunden durch unsere menschliche Nähe,
durch unsere überlegene Beratung in privater Atmosphäre und
durch ausgezeichnete Finanzprodukte eine vorausschauende Fi-
nanzlösung für alle, die etwas vorhaben und sich auf die Erfüllung
ihrer Ziele und Wünsche konzentrieren.“
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 10
ERFOLGREICHER
 
G
ESCHÄFTSVERLAUF
EIN KONSTANT GUTES ERGEBNIS IM JAHR 2024
Auch im Jahr 2024 konnte die Hypo Vorarlberg ein gutes Ergebnis
erzielen und liegt trotz des schwierigen Marktumfelds nur leicht un-
ter dem Ergebnis des Vorjahres. Der Nettozinsertrag konnte trotz
Zinswende der EZB – auf sehr hohem Niveau – gehalten und der
Vorjahreswert sogar leicht übertroffen werden. Das Provisionsergeb-
nis hingegen konnte im Vorjahresvergleich deutlich verbessert wer-
den. Die erforderlichen Risikovorsorgen sowie die höheren Aufwen-
dungen aus der Abgrenzung von Modifikationseffekten führten
trotz der positiven Bewertungseffekte aus Beteiligungen in Verbin-
dung mit den gestiegenen Verwaltungsaufwendungen zu
 
einem Er-
gebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit leicht unter dem Niveau
des Vorjahres.
ERFOLGSENTWICKLUNG
Die Betriebserträge betrugen im Jahr 2024 TEUR 262.109 und lagen
damit um -1,1 % leicht unter dem Vorjahreswert (2023:
TEUR 265.049). Während der Nettozinsertrag und der Provisions-
überschuss als die tragenden Säulen der operativen Geschäftstätig-
keit der Bank höher als im Vorjahr ausfielen, führte insbesondere die
Abgrenzung von Modifikationseffekten aus der Vertragsanpassung
zahlreicher Kundenfinanzierungen zu den leicht rückläufigen Be-
triebserträgen.
Die Betriebsaufwendungen fielen mit TEUR -129.333 (2023:
 
TEUR -123.294) um rund 4,9 % höher aus als im Vorjahr. Die Steige-
rung der Personalaufwendungen ist dabei insbesondere auf erhöhte
Gehälter in Folge von kollektivvertraglichen Inflationsanpassungen
zurückzuführen. Der höhere Sachaufwand ist auf Steigerungen im
Bereich des Gebäudeaufwands,
 
der Datenverarbeitung sowie auf hö-
heren Projektberatungsaufwand zurückzuführen.
 
Aufgrund der
leicht rückläufigen Betriebserträge und der gestiegenen Betriebsauf-
wendungen verringerte sich das Betriebsergebnis von TEUR 141.755
im Vorjahr um -6,3 % auf TEUR 132.775.
Die Risikovorsorgen für das Kreditgeschäft fielen im Vorjahresver-
gleich aufgrund des anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Umfelds
höher aus, während die Beteiligungsbewertungen – unter anderem
aufgrund des rückläufigen Zinsniveaus – eine positive Veränderung
im Vergleich zum Vorjahr zeigen. Diese Effekte führen zu einem
leichten Rückgang des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstä-
tigkeit auf TEUR 69.572 (2023: TEUR 72.901).
Die einzelnen
 
Erfolgsposten stellen sich im Jahresvergleich wie folgt
dar:
TEUR
2024
2023
Ver-
änderung
Nettozinserträge
220.636
220.219
0,2 %
Provisionsergebnis
38.740
35.349
9,6 %
Betriebserträge
262.109
265.049
-1,1 %
Betriebsaufwendungen
-129.333
-123.294
4,9 %
Betriebsergebnis
132.775
141.755
-6,3 %
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
69.572
72.901
-4,6 %
Jahresüberschuss
52.027
54.441
-4,4 %
Zinsergebnis
Während die EZB in den Jahren 2022 bis 2023 wegen der anhaltend
hohen Inflation kontinuierlich die Leitzinsen in mehreren Schritten
anhob, änderte sie ab Juni 2024 ihre Strategie und senkte seither
schrittweise das Zinsniveau um rund 1 % ab. In Folge stiegen sowohl
Zinserträge als auch Zinsaufwendungen im Vorjahresvergleich na-
hezu gleichermaßen an. In Summe stieg der Nettozinsertrag gegen-
über dem Vorjahr geringfügig – jedoch auf hohem Niveau – um
0,2 % auf TEUR 220.636 (2023: TEUR 220.219).
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
Die gesamten Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen beliefen
sich im Jahr 2024 auf TEUR 567 (2023: TEUR 524). Der Anstieg ist auf
mehrere Ausschüttungen von Beteiligungen zurückzuführen.
Provisionsergebnis
TEUR
2024
2023
Ver-
änderung
Kreditgeschäft
5.562
5.953
-6,6 %
Wertpapiergeschäft
23.085
18.371
25,7 %
Zahlungsverkehr
15.451
14.431
7,1 %
Sonstiges Dienstleistungs-
 
und
Beratungsgeschäft
2.718
2.571
5,7 %
Provisionsaufwendungen
-8.076
-5.977
35,1 %
Provisionsergebnis
38.740
35.349
9,6 %
Das Provisionsergebnis konnte im Jahr 2024 deutlich gesteigert wer-
den. Der Provisionsertrag im Kreditgeschäft fiel bei den Garantiepro-
visionen in Folge eines etwas rückläufigen Geschäftsvolumens gerin-
ger aus als im Vorjahr. Der Provisionsertrag im Wertpapiergeschäft
lag im Jahr 2024 mit TEUR 23.085 um 25,7 % deutlich über dem Vor-
jahresergebnis (2023: TEUR 18.371). Dies ist überwiegend auf die er-
folgreiche Performance der von der Bank verwalteten Vermögens-
werte unserer Kunden zurückzuführen. Während der Provisionser-
trag aus dem Zahlungsverkehr sowie aus dem sonstigen Dienstleis-
tungsgeschäft leicht erhöht werden konnte, fiel der Provisionsauf-
wand im Vergleich zum Vorjahr höher aus. Dies ist auf die höhere
Garantieprovision für die neue Tranche der synthetischen Verbrie-
fung von Darlehen und Krediten zurückzuführen.
Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften
Das Ergebnis aus Finanzgeschäften fiel im Geschäftsjahr 2024 mit
TEUR -1.366 negativ aus (2023: TEUR 5.542). Der Grund für diesen
Rückgang ist auf die Abgrenzung von Modifikationseffekten aus
 
der
Vertragsanpassung zahlreicher Kundenfinanzierungen zurückzufüh-
ren. Der Effekt aus der Modifikation beträgt im Jahr 2024
 
TEUR -6.150.
Sonstige betriebliche Erträge / Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen nur geringfügig von
TEUR 3.414 im Vorjahr auf TEUR 3.531. Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen lagen mit TEUR -631 um -92,3 % unter dem Niveau
des Vorjahres (2023:
 
TEUR -8.149). Der Grund für diesen Rückgang
liegt darin, dass für den Abwicklungs-
 
und den Einlagensicherungs-
fonds im Jahr 2024 keine Vorschreibungen erfolgt sind, da die Fonds
von den Banken bereits im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß dotiert
wurden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 11
Verwaltungsaufwand
Aufgrund der hohen Inflation stieg der Verwaltungsaufwand
 
im Jahr
2024 auf TEUR -125.754,
 
was eine Steigerung von 12,4 % gegenüber
dem Vorjahr bedeutet (2023:
 
TEUR -111.926).
Struktur / Entwicklung Verwaltungsaufwand
TEUR
2024
2023
Ver-
änderung
Personalaufwand
-74.412
-68.989
7,9 %
Sachaufwand
-51.343
-42.937
19,6 %
Die Anzahl an Filialen bzw. Standorten in Österreich veränderte sich
im Berichtsjahr nicht und lag per Jahresende 2024 bei 19. Daneben
besteht eine Niederlassung in St. Gallen (CH).
 
Mitarbeiterkennzahlen – Bank
2024
2023
Ver-
änderung
Mitarbeiter am Jahresende
(nach Köpfen)
838
797
5,1 %
 
davon Frauen
473
454
4,2 %
 
davon Männer
365
343
6,4 %
Anteil Frauen (inkl. Lehrlinge)
 
56,4 %
57,0 %
-0,9 %
Anteil Männer (inkl. Lehrlinge)
43,6 %
43,0 %
1,2 %
Durchschnittliche Betriebs-
zugehörigkeit in Jahren
12,0
12,1
-0,8 %
Durchschnittliches Lebensalter
in Jahren
42,5
41,4
2,7 %
Der Personalstand in der Bank ist mit 838 Mitarbeitern (Mitarbeiter
am Jahresende nach Köpfen) im Vergleich zum Vorjahr (2023: 797)
um rund 5,1 % gestiegen. Der Personalaufwand erhöhte sich um
7,9 % und lag 2024 bei TEUR -74.412 (2023:
 
TEUR -68.989). Die Löhne
und Gehälter erhöhten sich in Folge der kollektivvertraglichen Infla-
tionsanpassungen um 11,5 % von TEUR -50.446 auf
TEUR -56.236.
 
Der Sachaufwand hat sich ebenfalls im Jahresvergleich um 19,6
 
%
auf TEUR -51.343 erhöht (2023:
 
TEUR -42.937). Der Anstieg ist auf hö-
here Ausgaben und gestiegener Preise in den Bereichen Gebäude-
aufwand, Datenverarbeitung und Projektberatungskosten zurückzu-
führen.
Risikovorsorge
Die Hypo Vorarlberg konzentriert sich auf jene Geschäftsfelder, de-
ren Mechanismen und Regeln sie versteht und geht nur Risiken ein,
die sie aus eigener Kraft bewältigen kann. Die pauschal ermittelten
Risikovorsorgen aus Forderungen und Haftungen (Stage 1 und
Stage 2) veränderten sich um TEUR 455 (2023: TEUR 6.037). Der Net-
tobetrag aus Zuführungen und Auflösungen für die pauschal
 
ermit-
telten Risikovorsorgen betrug im Vorjahr TEUR 10.221. Für bereits im
Ausfall befindliche Forderungen und Haftungen wurden die Risiko-
vorsorgen im Berichtsjahr um rund TEUR 41.716 erhöht, während im
Vorjahr noch ein Betrag in Höhe von TEUR 80.608 zugeführt werden
musste. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld für unsere Kunden,
welches durch die anhaltende Rezession in Verbindung mit dem hö-
heren Zinsniveau der letzten Jahre verursacht wurde, zeigt wie er-
wartet auch in diesem Jahr einen erhöhten Risikovorsorgebedarf im
Zuge der Forderungsbewertung.
Die Risikovorsorgen für gewährte Garantien und Kreditzusagen
 
gin-
gen im Jahr 2024 um rund TEUR 2.672 zurück.
 
Im Vorjahr war eben-
falls eine Auflösung in Höhe von TEUR 1.615 möglich.
 
Für die Rück-
stellungen von Prozessrisiken, Kreditrisiken und operationellen Risi-
ken war eine Zuführung in Höhe von rund TEUR 4.621 erforderlich.
Im Vorjahr konnten hier die Rückstellungen noch in Höhe von
TEUR 20.189 aufgelöst werden.
 
Die Drohverlustrückstellung für Deri-
vate betrug im Vorjahr TEUR 13.906 und musste im Jahr 2024 leicht
auf TEUR 14.018 erhöht werden. Die Dotierung der Drohverlustrück-
stellung beträgt somit TEUR 112.
Bewertung Finanzanlagen und Beteiligungen
Neben realisierten Gewinnen aus dem Bereich des Wertpapieranla-
gevermögens von TEUR 1.186 (2023:
 
TEUR -1.287)
 
führten vor allem
Beteiligungszuschreibungen in Höhe von rund TEUR 17.487 zu einer
deutlichen Steigerung dieses Postens im Vorjahresvergleich.
Gewinnverteilungsvorschlag
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss der Hypo Vorarlberg für
 
das
Geschäftsjahr 2024 lag bei TEUR 52.027 (2023:
 
TEUR 54.441). Nach
Rücklagendotation ergab sich ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn
von TEUR 10.136 (2023: TEUR 4.434). Vorbehaltlich der Genehmigung
durch die Hauptversammlung und unter Berücksichtigung der wei-
teren Entwicklungen bis zu dieser Beschlussfassung wird
 
vorgeschla-
gen, auf das Grundkapital von TEUR 162.152 eine Dividende in Höhe
von EUR 32 je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten. Die ge-
plante Gesamtausschüttung ergibt für 316.736 Stück somit einen Be-
trag von TEUR 10.136.
Wichtige Steuerungskennzahlen
TEUR
2024
2023
Ver-
änderung
Return on Equity (ROE)
5,3 %
5,8 %
-8,1 %
Cost-Income-Ratio (CIR)
49,3 %
46,5 %
6,1 %
Quote des Kernkapitals
15,6 %
15,3 %
2,1 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,2 %
17,9 %
2,0 %
Die Veränderungen der Eigenkapitalrendite sowie der Cost-Income-
Ratio (CIR) sind auf die oben erläuterten Entwicklungen des Netto-
zinsüberschusses sowie des Provisionsergebnisses in Verbindung
 
mit
dem erhöhten Verwaltungsaufwand zurückzuführen. Die Eigenmit-
telkennzahlen, Eigenmittelquote und Kernkapitalquote (T1)
 
konnten
trotz höherem Gesamtrisikobetrag gesteigert werden.
BILANZENTWICKLUNG
Zur Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der Hypo Vorarlberg lag per 31. Dezember 2024
bei TEUR 14.972.100 (2023: TEUR 15.497.614) und ging im Vergleich
zum Stichtag des Vorjahres um -3,4 % zurück.
 
Dies ist überwiegend
auf den Rückgang von Forderungen gegenüber Banken und Zentral-
banken sowie auf den Rückgang von Verbindlichkeiten gegenüber
Banken zurückzuführen.
Bilanzaktiva
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Ver-
änderung
Forderungen an Kredit-
institute
417.520
552.457
-24,4 %
Forderungen an Kunden
11.269.583
11.280.937
-0,1 %
Wertpapiere Nostro
2.537.282
2.451.407
3,5 %
Sonstige Vermögenswerte
747.715
1.212.813
-38,3 %
Die Forderungen an Kreditinstitute sind im Berichtsjahr um -24,4 %
auf einen Stand von TEUR 417.520 zurückgegangen (2023:
TEUR 552.457). Grund hierfür sind rückläufige Sicherheitsleistungen
in Form von Cash-Collaterals an Kontrahenten, die sich in Folge von
gesunkenen Marktwerten bei Derivaten ergaben.
 
Die Forderungen
an Kunden haben sich von TEUR 11.280.937 im Vorjahr auf
TEUR 11.269.583 (-0,1 %) nur geringfügig bzw. kaum verändert.
 
Der
Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere ging auf TEUR 1.975.811 (2023: TEUR 2.050.898) zurück
und ist somit gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % kleiner.
In den vergangenen Jahren hat die Hypo Vorarlberg die Neuvergabe
von Schweizer Franken-Krediten außerhalb der Niederlassung
St. Gallen vor allem im Privatkundenbereich stark eingeschränkt.
 
Per
31. Dezember 2024 wies die Bank insgesamt TEUR 1.610.072 (2023:
TEUR 1.587.028)
 
an Kundenforderungen in Schweizer Franken aus.
Der größte Teil dieser Kundenforderungen entfällt auf die Niederlas-
sung St. Gallen und beinhaltet daher kein Fremdwährungsrisiko. Der
Anstieg von Schweizer Franken-Krediten im Berichtsjahr ist auf Kre-
ditvergaben der Niederlassung St. Gallen zurückzuführen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 12
Der Anteil an Fremdwährungsfinanzierungen in Österreich (überwie-
gend CHF) im Privatkundenbereich ist seit 2009 von ca. 60 % auf
9,9 % zum Jahresende 2024 (2023: 11,4 %) zurückgegangen, der
 
An-
teil im Firmenkundenbereich (ebenfalls ohne Forderungen der
 
Nie-
derlassung St. Gallen) reduzierte sich von ca. 23 % im Jahr 2009 auf
nunmehr 2,1 % am Ende des Berichtsjahres 2024 (2023: 2,5 %).
Forderungen an Kunden
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Ver-
änderung
Öffentlicher Sektor
594.149
528.464
12,4 %
Gewerbe
771.141
1.728.504
-55,4 %
Industrie
849.593
896.464
-5,2 %
Handel
502.381
550.121
-8,7 %
Tourismus
495.344
484.428
2,3 %
Immobiliengesellschaften
4.077.615
3.274.750
24,5 %
Sonstige Unternehmen
218.177
200.448
8,8 %
Freie Berufe
198.804
180.555
10,1 %
Private Haushalte
2.385.615
2.482.981
-3,9 %
Sonstige Branchen
5.976
8.021
-25,5 %
Finanzintermediäre
1.170.789
946.202
23,7 %
Bei den Forderungen an Kunden war 2024 in einigen Branchen eine
Steigerung zu verzeichnen. Vor allem in den Branchen Finanzinter-
mediäre, Immobiliengesellschaften sowie Öffentlicher Sektor sind
die Ausleihungen gestiegen, während in den Branchen Gewerbe,
Handel und Industrie ein Rückgang der Forderungen zu verzeichnen
war.
Bilanzpassiva
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Ver-
änderung
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
439.363
784.436
-44,0 %
Spareinlagen
614.530
676.698
-9,2 %
Sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
4.482.981
4.617.702
-2,9 %
Verbriefte Verbindlichkeiten
7.556.535
7.558.695
0,0 %
Ergänzungskapital (T2)
297.498
276.201
7,7 %
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.321
50.320
0,0 %
Eigenkapital
1.360.826
1.313.234
3,6 %
Sonstige Passivposten
170.046
220.329
-22,8 %
Zur Sicherung der Liquidität nahm die Hypo Vorarlberg am TLTRO-
III-Programm der EZB teil. Davon wurden im Laufe des Jahres 2024
TEUR 300.000 getilgt. Vor allem aus diesem Grund verringerten sich
die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vergleich zum
Vorjahr und betrugen per 31. Dezember 2024 TEUR 439.363 (2023:
TEUR 784.436).
Die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Spareinlagen
und sonstige Verbindlichkeiten) verringerten sich gegenüber dem
Vorjahr um 3,7 % auf TEUR 5.097.512 (2023:
 
TEUR 5.294.400). Die da-
rin enthaltenen sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gin-
gen geringfügig um -2,9 % auf TEUR 4.482.981 (2023: TEUR 4.617.702)
zurück,
 
während die Spareinlagen deutlich von TEUR 676.698 auf
TEUR 614.530 (-9,2 %) zurückgingen.
 
Dies ist vor allem darauf zurück-
zuführen, dass die Hypo Vorarlberg ihren Kunden verstärkt zeitge-
mäße Sparformen in Kontoform anbietet. Bei den verbrieften Ver-
bindlichkeiten war im Berichtsjahr hingegen ein geringfügiger Rück-
gang auf TEUR 7.556.535 (2023: TEUR 7.558.695) zu verzeichnen.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 3,6 % auf
TEUR 1.360.826 (2023: TEUR 1.313.234).
ENTWICKLUNG EIGENKAPITAL UND AUFSICHTSRECHTLICHE EI-
GENMITTEL
Zusammensetzung der Eigenmittel und Eigenmittelquoten gemäß
CRR
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Ver-
änderung
Gesamtrisikobetrag
8.878.949
8.793.550
1,0 %
Hartes Kernkapital (CET1)
1.334.880
1.295.826
3,0 %
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.000
50.000
0,0 %
Kernkapital (T1)
1.384.880
1.345.826
2,9 %
Ergänzungskapital (T2)
228.585
223.729
2,2 %
Gesamteigenmittel
1.613.465
1.569.555
2,8 %
Quote des harten Kernkapitals
(CET1)
15,0 %
14,7 %
2,0 %
Überschuss des harten Kern-
kapitals (CET1)
935.327
900.117
3,9 %
Quote des Kernkapitals (T1)
15,6 %
15,3 %
1,8 %
Überschuss des Kernkapitals
(T1)
852.143
818.213
4,1 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,2 %
17,9 %
1,7 %
Überschuss der Gesamteigen-
mittel
903.149
866.071
4,3 %
Der Vorstand sorgt mit laufenden Optimierungsmaßnahmen für
eine solide und tragfähige Kapitalstruktur der Hypo Vorarlberg.
 
Per 31. Dezember 2024 betrug das Grundkapital der Hypo Vorarlberg
wie im Vorjahr TEUR 162.152.
Insgesamt konnte das Kernkapital (T1) per 31. Dezember 2024 auf
TEUR 1.384.880 (2023: TEUR 1.345.826) gesteigert werden. Das anre-
chenbare Ergänzungskapital (T2) erhöhte sich per 31. Dezember
2024 auf TEUR 228.585 (2023: TEUR 223.729)
 
Per 31. Dezember 2024
beliefen sich die gesamten Eigenmittel gemäß CRR auf
TEUR 1.613.465 (2023: TEUR 1.569.555) und wiesen damit eine deutli-
che Überdeckung über das gesetzliche Mindesterfordernis (CRR) auf.
 
In Summe stieg die Eigenmittelquote gemäß CRR zum 31. Dezember
2024 auf 18,2 % (2023: 17,9 %) leicht an, die Kernkapitalquote (T1)
veränderte sich auf 15,6 % (2023:
 
15,3 %) und die harte Kernkapital-
quote (CET1) stieg von 14,7 % auf 15,0 %. Der Gesamtrisikobetrag
stieg geringfügig um 1,0 % auf TEUR 8.878.949 (2023:
TEUR 8.793.550).
Die Planungen des Vorstands für nachhaltiges Wachstum sowie die
Erwartung neuer regulatorischer Anforderungen führen dazu,
 
dass
die Hypo Vorarlberg ihre Kapitalausstattung in Zukunft weiter aus-
bauen möchte.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 13
OFFENLEGUNG GEMÄß § 243A UGB UND § 243 (3) Z 4 UGB
Grundkapital und Aktienstückelung
Das gezeichnete Kapital der Hypo Vorarlberg besteht aus dem
Grundkapital in Höhe von TEUR 162.152 (keine Veränderung zum
Vorjahr). Per 31. Dezember 2024 waren 316.736 Namensstückaktien
ausgegeben.
Aktionärsstruktur
Eigentümer / Aktionäre
Anteile gesamt
Vorarlberger Landesbank-Holding
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH
23,1268 %
 
Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
 
Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
100,0000 %
RATINGS DER HYPO VORARLBERG
Moody’s
Seit Februar 2018 stuft die Ratingagentur Moody‘s die Hypo Vorarl-
berg mit A3 (Ausblick: stabil) ein. Am 20. August 2024 wurde das
 
Ra-
ting erneut bestätigt. Das Nachrang-Rating (Subordinated Debt)
wird mit Baa3 angegeben, das Kurzfrist-Rating liegt bei P-2. Das Ra-
ting bestätigt, dass die Bank trotz sich schwächer entwickelnder Kre-
ditqualität stabil und widerstandsfähig aufgestellt ist. Positiv beur-
teil wurden vor allem die soliden Kapitalquoten sowie die verbes-
serte Liquiditätssituation.
Standard & Poor’s
Seit Oktober 2015 bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Bonität der
Bank. Im Mai 2018 stufte S&P die Hypo Vorarlberg mit „A+“ für lang-
fristige bzw. „A-1“ für kurzfristige Verbindlichkeiten ein. Positiv be-
wertet hat die Ratingagentur die stabile Eigentümerstruktur sowie
das klare Bekenntnis des Mehrheitseigentümers (Land Vorarlberg).
Die Hypo Vorarlberg wird als staatsnahe Einheit klassifiziert, daher
wirkt sich auch die sehr gute Bonität des Landes Vorarlberg, das von
S&P mit AA+ geratet wurde, positiv aus.
Am 12. Dezember 2023 wurde der Ausblick aufgrund der erhöhten
Risiken bei europäischen Gewerbeimmobilien und der damit ver-
bundenen Gefahr für höhere Kreditverluste auf negativ herabge-
setzt. S&P erwähnte die beträchtlichen Exposures der Hypo Vorarl-
berg im Baugewerbe und Immobilienentwicklungssektor. Im Rese-
arch Update vom 22. Oktober 2024 wurde allerdings betont, dass
das Institut nach wie vor über eine starke Eigenkapitalbasis verfügt.
Mit beiden Ratings befindet sich die Hypo Vorarlberg nach wie vor
unter den bestgerateten Finanzinstituten Österreichs.
Auch im Nachhaltigkeitsbereich hat die Hypo Vorarlberg eine sehr
gute Beurteilung erhalten. Insbesondere ESG-Ratings spielen hier
eine wichtige Rolle und werden von Investoren zu Vergleichszwe-
cken hinsichtlich der Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen
genutzt.
ISS ESG
Die Nachhaltigkeits-Ratingagentur ISS ESG erhebt und bewertet im
Rahmen des Ratingprozesses Informationen über die soziale und
ökologische Performance von Unternehmen. Im Mai 2017 konnte
sich die Hypo Vorarlberg auf die Note „C“ verbessern, wobei von ISS
ESG in keiner relevanten Geschäftstätigkeit Kontroversen festgestellt
wurden. Seither hat sich der dahinterliegende Score stetig verbes-
sert. Damit liegt die Hypo Vorarlberg im Prime-Bereich und gehört
zu den besten 10 % des Sektors „Öffentliche und Regionalbanken“.
Das sehr gute Rating stellt die Nachhaltigkeitsleistung der Hypo
Vorarlberg in quantifizierter Form dar und kann Investoren bei de-
ren Veranlagungsentscheidung unterstützen. Die Aktualität der Ra-
tings wird durch regelmäßige Updates sichergestellt.
Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Ratings in diesem Bereich ist
dem nichtfinanziellen Bericht der Hypo Vorarlberg zu entnehmen.
Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ab-
schlussstichtag vorgefallen.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 14
ENTWICKLUNG
DER GESCHÄFTSFELDER
FIRMENKUNDEN
Als Unternehmerbank positioniert sich die Hypo Vorarlberg im Seg-
ment Firmenkunden vor allem als Bankpartner für Immobilien- so-
wie Industrieunternehmen und mittelständische Betriebe. Selbst-
ständig Erwerbstätige und kommunale Kunden werden ebenfalls
 
in
diesem Segment betreut. Mit besonderem Know-how bei Investiti-
ons- und Projektfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Bauträ-
gerfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen sowie
Betriebsmittelfinanzierungen hat sich die Hypo Vorarlberg in ihren
Kernmärkten Vorarlberg, Wien, Niederösterreich, Steiermark,
Oberösterreich, Salzburg, Süddeutschland und der Ostschweiz etab-
liert und ist in Vorarlberg die führende Unternehmerbank.
Das Geschäftsjahr 2024 war für den Firmenkundenbereich der Hypo
Vorarlberg ein schwieriges Jahr. Die nachhaltig schwache Wirt-
schaftsentwicklung in den Kernmärkten und die höheren Zinsen ha-
ben die Investitionstätigkeit stark eingebremst und vermehrt zu
wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei vielen Unternehmen geführt.
Die Kreditnachfrage in den Kernmärkten war auch im Jahr 2024 un-
ter dem Durchschnitt der letzten Jahre. Da sich die Bonität einer
steigenden Anzahl von Unternehmen im Laufe des Jahres 2024 ver-
schlechtert hat, mussten erhebliche Risikovorsorgen für aushaftende
Kredite gebildet werden.
Das schwierige Marktumfeld hat sich auch auf die Ertragssituation
des Bereiches Firmenkunden ausgewirkt. Die Forderungen an Kun-
den gingen – ohne die Forderungen der Filiale St. Gallen – im Ver-
gleich zum Vorjahr auf TEUR 6.599.687 leicht zurück (2023:
TEUR 6.619.052) Die Forderungen der Filiale St. Gallen erhöhten sich
von TEUR 1.118.929 auf TEUR 1.215.175.
 
Das Zinsergebnis belief sich per 31. Dezember 2024 auf TEUR 106.813
und war damit um -5,5 % niedriger als noch im Vorjahr (2023:
TEUR 113.029). Das Provisionsergebnis ist mit TEUR 14.878 gegenüber
dem Vorjahr leicht angestiegen (2023: TEUR 14.255).
 
Die Risikovorsorgen verblieben weiterhin auf hohem Niveau. Dies
führte insgesamt zu einem Ergebnis des Bereichs Firmenkunden in
Höhe von TEUR -17.640 (2023: TEUR -8.841).
PRIVATKUNDEN
Im Privatkundenbereich bietet die Hypo Vorarlberg umfangreiche
Dienstleistungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpapier-
veranlagung, Vorsorge-
 
und Anlageberatung. Die Kunden profitieren
von individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen und transpa-
renten Konditionenpolitik. Nicht der Produktverkauf, sondern eine
auf den Kunden zugeschnittene Gesamtlösung steht im Vorder-
grund. Mit dem Anspruch „Beste Beratung für alle, die etwas vorha-
ben“, soll der konsequenten Kundenorientierung der Bank Ausdruck
verliehen werden.
Ein Schwerpunkt des Privatkundengeschäfts der Hypo Vorarlberg
 
ist
die Wohnbaufinanzierung. Allerdings wurde die Vergabe von Wohn-
raumfinanzierungen aufgrund der seit Sommer 2022 gültigen
 
KIM-
Verordnung spürbar eingeschränkt. Aufgrund der gesunkenen Zin-
sen stieg die Kreditnachfrage gegenüber 2023 aber wieder an.
 
Je-
doch stieg damit auch der Druck auf die Konditionen. Gegenüber
2023 kam es somit zu einer leichten Verbesserung jedoch noch im-
mer weit entfernt von den Zahlen vor Einführung der KIM-Verord-
nung.
Folglich ging im Vergleich zum Vorjahr das gesamte Ausleihungsvo-
lumen an Private um TEUR -59.501 auf TEUR 2.234.024 (2023:
TEUR 2.293.525) zurück.
Auch 2024 ist die Hypo Vorarlberg wieder als Emittent von eigenen
Anleihen auf dem Retailmarkt aufgetreten, diese konnten sehr er-
folgreich abgesetzt werden.
Die Hypo Vorarlberg konnte 2024 im Privatkundenbereich einen
Zinsüberschuss von TEUR 80.702 erwirtschaften (2023: TEUR 80.757).
Im Jahr 2024 konnte das Provisionsergebnis mit TEUR 24.927 deut-
lich gesteigert werden (2023: TEUR 20.496). Insgesamt erwirtschaf-
tete die Hypo Vorarlberg 2024 im Privatkundenbereich ein Ergebnis
vor Steuern von TEUR 52.107 (2023: TEUR 63.900).
Um den geänderten Kundenbedürfnissen und -anforderungen ge-
recht zu werden, bietet die Hypo Vorarlberg neben dem stationären,
regional differenzierten Marktauftritt ergänzende Online-Services
und -Leistungen an. Grundsätzlich wird dabei eine Omnikanal-Stra-
tegie verfolgt, d.h. die Online-Lösungen kommen als Ergänzung
zum Filialvertrieb hinzu. Die Zufriedenheit der Kunden steht bei der
Hypo Vorarlberg weiterhin im Mittelpunkt, was auch die hohe Be-
reitschaft der Kunden zur Weiterempfehlung zeigt.
Private Banking und Vermögensverwaltung
Der Bereich Private Banking betreut vermögende Privatpersonen,
ihre Familien und ausgewählte institutionelle Kunden. Die vielfältige
Produktpalette orientiert sich in allen Bereichen an den Kundenbe-
dürfnissen und bietet zeitgemäße Lösungen. In der Vermögensver-
waltung durch den Einsatz von flexiblen und an die Marktlage ange-
passten Konzepten und im Anlagegeschäft durch den Einsatz von
sinnvollen Alternativen zum Geldmarkt. Die größten Assets in
 
Ver-
bindung mit den Produkten und Lösungen sind die hohe fachliche
Qualifikation sowie der engagierte Einsatz von Beratern und
 
Mitar-
beitern.
So zählt die Hypo Vorarlberg zu den führenden Vermögensverwal-
tern im deutschsprachigen Raum und wurde vom Fachmagazin
 
Eli-
tereport bereits
zum dreizehnten Mal in Folge
mit der Höchst-
note
„summa cum laude"
ausgezeichnet. Diese Auszeichnung bestä-
tigt den eingeschlagenen Weg, eine Bank mit individueller und qua-
litativ hochwertiger Beratung zu sein und gleichzeitig innovative,
zeitgemäße Produkte und Lösungen zu bieten, um die Herausforde-
rungen der Kapitalmärkte, der Regulatorik und des insgesamt
enorm hohen Kostendrucks zu meistern.
Asset Management
Die Geschäftsentwicklung im Asset Management verlief trotz
 
turbu-
lenter Börsen im Berichtsjahr 2024 positiv. Aufgrund des attraktiven
Zinsniveaus wurden von Kunden eher festverzinsliche Anlagen nach-
gefragt, was einen Abfluss verursachte. Dieser betrug im Jahr 2024
TEUR -7.085. Insgesamt wurden mit Stichtag 31. Dezember 2024
2.437 Mandate (2023: 2.372) verwaltet. Die gesamten Assets under
Management sind auf Basis guter Portfoliomanagementleistungen
und einem allgemein freundlichen Kapitalmarkt dagegen zum Jah-
resende 2024 auf TEUR 1.110.051 (2023: TEUR 983.516) gestiegen.
 
Die Hypo Vorarlberg hat sich als Vermögensverwalter zum Ziel ge-
setzt, Kriterien in Bezug auf ökologische, soziale und unternehmens-
führende Nachhaltigkeit (ESG) zu berücksichtigen. Die Hypo Vermö-
gensverwaltung integriert die ESG-Faktoren in die Selektion von
Zielfonds und in die Auswahl von Einzeltiteln. Es kommen überwie-
gend Ausschluss-
 
und Qualitätskriterien bei der Wertpapierauswahl
zur Anwendung, wodurch die aktuell im Angebot stehenden Vermö-
gensverwaltungsstrategien und Hypo Vorarlberg Fonds ökologische
und soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 der VO (EU) Nr.
2019/2088 berücksichtigen. Das Asset Management hat hierfür
 
ei-
nen eigenen ESG-Investmentansatz erstellt und veröffentlicht.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 15
FINANCIAL MARKETS / TREASURY
Das Jahr 2024 war für die Kapitalmärkte trotz der politischen und
wirtschaftlichen Unsicherheiten erfreulich. Die steigenden Rendite-
aufschläge bei festverzinslichen Wertpapieren boten ausreichend
Gelegenheit zu attraktiven Investitionen. Der Zins-Strukturbeitrag
entwickelte sich aufgrund der sinkenden Geldmarktsätze erfreulich
und liegt deutlich über Plan. Im Juni wurde von der EZB die Zins-
wende eingeläutet und die Leitzinssätze in mehreren Schritten ge-
senkt. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Absicherungsgeschäfte
für Festzinskredite im Kundengeschäft ist aufgrund der
 
Nachfrage
zurückgegangen. Die Nachfrage nach Zinslimitkrediten war auf-
grund der Zinsentwicklung sehr gering.
Aktiv-Passiv Management und Investments (APM & Investments)
Im Gesamtjahr 2024 wurden von der Gruppe APM & Investments
rund TEUR 463.982 (2023: TEUR 420.900) netto in Anleihen veran-
lagt. Die gewichtete Restlaufzeit dieser Neuveranlagungen betrug
12,9 Jahre (2023: 6,8). Der durchschnittliche Asset-Swap-Spread der
Wertpapierkäufe lag bei 57 Bp. (2023: 42 Bp.) und das durchschnittli-
che Rating der Neukäufe bei AA-.
In der Neuveranlagung waren Kriterien wie LCR-Fähigkeit, EZB-Fä-
higkeit und Anrechenbarkeit für den öffentlichen Deckungsstock
wesentliche Entscheidungsfaktoren.
Refinanzierung und Investorenbetreuung (Funding & Investor Re-
lations)
In der Berichtsperiode wurden 25 (2023: 21) neue Emissionen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund TEUR 859.738 (2023: TEUR 1.532.785)
begeben.
Es handelte sich dabei um zwei öffentlich platzierte Anleihen mit ei-
nem Volumen von ca. TEUR 606.000. Mit Valuta 23. Jänner 2024
konnte eine 3,5-jährige Senior Preferred Anleihe mit einem gesam-
ten Euro Gegenwert von rund TEUR 106.000 auf dem CHF-Markt
platziert werden. Die Emission wurde bei einem Re-Offer Aufschlag
von SARON Mid Swap + 100 Bp emittiert. Bei der zweiten Emission
handelte es sich um einen 6-jährigen hypothekarisch besicherten
Pfandbrief in der Höhe von TEUR 500.000, platziert zu einem Re-Of-
fer Aufschlag von Mid Swap + 40 Bp.
14 Privatplatzierungen mit einem Volumen von TEUR 148.700 wur-
den emittiert, wovon zwölf über das EMTN-Programm begeben wur-
den. Weiters wurde eine als Namensschuldverschreibung dokumen-
tiert und zusätzlich ein Globaldarlehen aufgenommen.
Zudem wurden neun neue Retailemissionen mit einem Gesamtvolu-
men von TEUR 105.050 begeben. Es handelte sich unter anderem
um fünf Fixzinsanleihen und drei fix verzinste Wohnbaubankanlei-
hen, wobei die fünf Fixzinsanleihen als Daueremissionen begeben
wurden. Im Juni 2024 wurde eine Nachrangkapitalanleihe in der
Höhe von TEUR 22.500 über das eigene Filialnetz platziert.
Geld-, Devisen- und Zinsderivatehandel
Der kurzfristig verfügbare Liquiditätsstand verringerte sich vom Jah-
resultimo 2023 bis zum Jahresende 2024 um rund TEUR -510.000
auf einen Stand von TEUR 420.000 (2023: TEUR 930.000). Darüber
hinaus stehen für den Geldhandel umfangreiche Sicherheiten für
Repo- und Tendergeschäfte bereit. Die Hypo Vorarlberg verfügt so-
mit über ausreichend Liquiditätspuffer. Wie gewohnt war die
Schwankungsbreite der kurzfristig verfügbaren Liquidität sehr hoch.
Hauptverantwortlich dafür waren großvolumige Transaktionen wie
zum Beispiel Emissionen, Teilrückführungen der TLTRO III-Operatio-
nen bzw. größere Kundengeschäfte.
Wertpapierkundenhandel
Die Kunden-Wertpapierumsätze lagen im Jahr 2024 in etwa bei
TEUR 1.491.992 (2023: TEUR 1.147.868). Im Vergleich zum Vorjahr ha-
ben sich die Kunden Wertpapierumsätze um TEUR 344.124 erhöht.
Dies entspricht einem Anstieg von 30,0 %.
Fonds Service
Das verwaltete Depotbankvolumen stieg auf Jahressicht von
TEUR 10.102.109 auf TEUR 10.977.614. Dies entspricht einem Zuwachs
von TEUR 875.505 oder 8,7 %. In der vergangenen Berichtsperiode
wurden zwei Spezialfonds (AIF) und ein Publikumsfonds (UCITS) auf-
gelöst. Ein Publikumsfonds (UCITS) wurde von einer anderen Depot-
bank übernommen. Zusätzlich wurde ein Spezialfonds (AIF) neu auf-
gelegt und zwei Publikumsfonds (UCITS) wurden in andere Publi-
kumsfonds fusioniert. Ein Fonds (UCITS) wurde von einer anderen
Depotbank übernommen.
OTC Derivatives and Money Market Management
Per 2024 verwaltete die Gruppe OTC Derivatives and Money Market
Management 1.446 (2023: 1.419) Swap-, Zins- und Devisenoptionsge-
schäfte mit einem Nominalvolumen von rund TEUR 15.192.186 (2023:
TEUR 14.501.470). Dies entspricht im Vergleich zu 2023 einem
 
An-
stieg von TEUR 690.716. Der Wert an Barsicherheiten veränderte sich
im selben Zeitraum um TEUR 134.140 und betrug mit 2024
TEUR 82.694 (2023: TEUR -51.446). Ein negativer Collateral-Saldo be-
deutet, dass Sicherheiten beim Kontrahenten eingeliefert, ein positi-
ver, dass Sicherheiten vom Kontrahenten erhalten wurden.
Der Zinsüberschuss konnte im Jahr 2024 auf TEUR 21.182 (2023:
TEUR 19.667) deutlich gesteigert werden. Der Provisionsüberschuss
fiel geringfügig um TEUR 101 auf TEUR 2.140 (2023:
 
TEUR 2.241). Das
Ergebnis vor Steuern dieses Segmentes beträgt TEUR 9.416 (2023:
TEUR 7.828).
CORPORATE CENTER
Ergänzend zu den oben angeführten Geschäftsbereichen sind in
 
der
Position Corporate Center u.a. die Refinanzierungen der Beteiligun-
gen enthalten. Der Ergebnisbeitrag dieses Segmentes war im Jahr
2024 positiv und lag bei TEUR 25.689 (2023: TEUR 10.015).
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 16
AUSBLICK
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
AKTUELLES UMFELD
Seit Anfang 2023 befindet sich Österreichs Wirtschaftsleistung im
Abschwung. Rückläufige Investitionen und Exporte, gepaart mit
 
ei-
nem stagnierenden Konsum, prägten die vergangenen beiden
 
Jahre.
2025 dürfte das dritte Jahr in Folge mit rückläufigen Investitionen
werden (-0,4 % zum Jahr 2024). Diese Aussichten sind besorgniserre-
gend, da Investitionen die Grundlage für zukünftiges wirtschaftli-
ches Wachstum bilden.
Die WKO prognostiziert zu Jahresbeginn einen schwachen Start in
das österreichische Wirtschaftsjahr 2025. Eine Trendwende zeichnet
sich derzeit also noch nicht ab. Die Stimmung in den Unternehmen
ist weiterhin überwiegend pessimistisch, wenngleich außerhalb der
Industrie eine leichte Aufhellung erkennbar ist. Der für Jahresbeginn
2025 erwartete Energiepreisanstieg infolge höherer Netzentgelte
hat das Verbrauchervertrauen neuerlich beeinträchtigt. Die globale
Industriekonjunktur und der weltweite Warenhandel kommen erst
allmählich wieder in Schwung. Die österreichische Wirtschaft dürfte
im Jahr 2025 nur um 0,6 % wachsen. Insgesamt verfestigt sich der
Eindruck, dass Österreich im internationalen Vergleich zurückfällt:
Laut WIFO wird die österreichische Wirtschaft mittelfristig um jähr-
lich 0,2 Prozentpunkte schwächer wachsen als jene des Euroraumes,
dessen Wachstum wiederum jährlich um knapp 1 Prozentpunkt hin-
ter jenem der USA zurückbleiben soll.
 
Die Aussicht auf Zinssenkungen sowie die zurückgedrängte Inflation
dürften zwar im Laufe der kommenden Monate eine belebende
 
Wir-
kung entfalten, jedoch wird Österreichs Wachstumsperspektive wei-
terhin von strukturellen Faktoren gebremst. Zudem wirkt der fiskali-
sche Konsolidierungsbedarf wachstumsdämpfend. Hinzu kommen
beträchtliche geo- und handelspolitischen Risiken und Unsicherhei-
ten, denn die wirtschaftspolitische Unsicherheit in Österreich ist der-
zeit ebenfalls hoch. Eine neue Bundesregierung steht vor der Auf-
gabe einer erheblichen Budgetkonsolidierung, deren Auswirkungen
gegenwärtig noch nicht absehbar sind
SCHWERPUNKTE 2025
Während die Hypo Vorarlberg in vielen Bereichen der Geschäftstä-
tigkeit Preisnehmer ist, kann die Ertragskraft mit konsequentem
Kostenmanagement stark beeinflusst werden.
 
Der Vorstand legt daher großes Augenmerk darauf, die Unterneh-
mensstrukturen möglichst schlank und Prozesse bzw. Arbeitsabläufe
effizient zu gestalten. In regelmäßigen Abständen finden Optimie-
rungs-
 
und Rationalisierungsprojekte statt, auch um der schwierigen
Situation am Personalmarkt bei weiter steigenden Anforderungen
zu begegnen. Auch Chancen, die die Digitalisierung bietet, sollen
genutzt werden. Ein besonderes Augenmerk soll in diesem Bereich
zukünftig auf Prozessanalyse und Effizienzsteigerung durch Auto-
matisierung, Optimierung und Modernisierung gelegt werden. Trotz
gestiegener Anforderungen für IT, Organisation und Personal – auch
aufgrund regulatorischer Vorschriften – weist die Hypo Vorarlberg
weiterhin eine niedrige Cost-Income-Ratio aus.
Die in den letzten Jahren stark verbesserten Kapitalquoten und Ka-
pitalpuffer erlauben es der Hypo Vorarlberg auch in der aktuell her-
ausfordernden Situation als verlässlicher Partner für die Kunden zu
agieren. Aufgrund der weiterhin großen Unsicherheiten in Folge der
aktuellen Krisen, aber auch um weiterhin nachhaltig wachsen zu
können, steht die Optimierung und Verbesserung der Kapitalaus-
stattung (u.a. durch Garantievereinbarungen z.B. mit der EIF/EIB-
Gruppe) weiter im Fokus. Zudem sollen Entwicklungen im regulato-
rischen Bereich – beispielsweise im Rahmen von „MREL“ oder „Basel
IV“ – vorausschauend und frühzeitig berücksichtigt werden.
Die strategische Ausrichtung der Hypo Vorarlberg basiert auf fol-
genden Leitlinien:
 
Im Sinne einer weiteren Eigenkapitalstärkung soll die Innenfi-
nanzierungskraft des Unternehmens ausgebaut werden.
Eine möglichst kostenoptimale Liquiditätsversorgung soll
nachhaltig abgesichert werden.
 
Die Ergebnisstärke im Kundengeschäft soll weiter ausgebaut
werden. Insbesondere sollen die Kernkompetenzen noch bes-
ser genutzt werden. Dazu gehören ein zielgerichtetes und ver-
bessertes „Cross-Selling“ im Privatkunden-, aber auch im Fir-
menkundengeschäft in Vorarlberg und zielgerichtetes, nach-
haltiges Wachstum in den Marktgebieten außerhalb Vorarl-
bergs.
 
Risikodiversifikation wird angestrebt und Klumpenrisiken sol-
len vermieden werden. Entsprechend der Großkreditdefinition
der CRR sollen im Kundengeschäft aktiv keine Risikopositionen
eingegangen werden, die 10 % des Kernkapitals übersteigen.
Basierend auf diesen Leitlinien und Zielsetzungen bestehen fol-
gende strategischen Schwerpunkte für den aktuellen Strategiezyk-
lus, die in der strategischen Ausrichtung der einzelnen Geschäftsbe-
reiche und in den Funktionalstrategien entsprechend berücksichtigt
sind:
Kontinuität und Verlässlichkeit
 
Im Sinne einer verlässlichen Partnerschaft mit den Kunden soll das
bestehende erfolgreiche Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg
 
wei-
ter verbessert werden. Weiterhin soll das Kundengeschäft im Zent-
rum stehen. Es sind keine wesentlichen Veränderungen im Markt-
und Regionenportfolio geplant, die Präsenz in den Wachstumsmärk-
ten außerhalb des Heimatmarktes Vorarlberg soll gesteigert werden,
u.a. durch den neuen Standort in Salzburg, der seit 2021 besteht.
Organisches und nachhaltiges Wachstum
 
Die Hypo Vorarlberg will in den Geschäftsbereichen „Firmenkunden
und öffentliche Institutionen“ und „Privatkunden“ weiterhin orga-
nisch und nachhaltig wachsen. Wachstumsregionen sind in erster Li-
nie die Kernmärkte außerhalb Vorarlbergs, aber auch in Vorarlberg
sollen Wachstumspotentiale genutzt werden. Darüber hinaus stehen
Margen und Erträge im gesamten Kreditgeschäft im strategischen
Fokus. Im geänderten Zinsumfeld kommt auch dem Einlagenge-
schäft wieder stärkere Bedeutung zu.
Private Banking
 
Aufbauend auf der guten Entwicklung im „Private Banking“ und in
der Vermögensverwaltung erfolgt ein Ausbau des Top-Segments im
Anlagegeschäft mit Unternehmen, Unternehmern und vermögen-
den Privatkunden.
Digitalisierung
 
Im strategischen Fokus der Digitalisierung steht die Weiterentwick-
lung und Modernisierung der digitalen Anwendungen und Prozesse.
Ziel ist vor allem die Effizienzsteigerung in der Marktbearbeitung
und in der Abwicklung des Bankgeschäfts, zum einen als Reaktion
auf die geänderten Erwartungen der Kunden in einer „Online“-Um-
welt, zum anderen zur Optimierung der internen Abläufe. Weiterhin
ist die Digitalisierung wesentliche Voraussetzung, um die stetig stei-
genden Anforderungen der Regulatorik effizient erfüllen zu können.
Die digitale Transformation wird wesentlich von einer starken, in
 
der
Bank verankerten IT getrieben, die sich beim Betrieb des Kernbank-
systems und anderer wesentlicher Bank-Applikationen mit Ac-
centure auf einen starken, internationalen Partner stützt, von dem
ebenfalls neue Impulse für Innovationen und die Digitalisierung
 
aus-
gehen.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 17
Produktivität und Effizienz
 
Weiterhin legt der Vorstand großen Wert auf Produktivität und Effi-
zienz, gerade im aktuellen Umfeld der Kreditwirtschaft mit hohem
Druck auf die Margen, hohen Aufwendungen für regulatorische und
IT-technische Anforderungen und hoher steuerlicher Belastung.
 
Nachhaltigkeit
 
Für die Hypo Vorarlberg hat das Thema Nachhaltigkeit einen hohen
Stellenwert und die Bank ist sich ihrer wichtigen Rolle im Kampf für
eine soziale, ökologische und ökonomische Zukunft bewusst. Die
Wichtigkeit des Themas für den Finanzsektor zeigt sich nicht zuletzt
auch in den zahlreichen regulatorischen Vorgaben (u.a. Taxonomie,
CSRD), die es laufend und vorausschauend zu screenen und entspre-
chend umzusetzen gilt. Um das Thema Nachhaltigkeit noch stärker
im Kerngeschäft verankern zu können, steht die Aktualisierung der
strategischen Nachhaltigkeitsleitlinien und die tiefergehende
 
Veran-
kerung in der Governance im Fokus.
Forschung und Entwicklung
 
Nachdem keine eigenständige und planmäßige Forschung betrieben
wird, um zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnis-
sen zu kommen, und auch keine für eine kommerzielle Produktion
oder Nutzung vorgelagerte Entwicklung betrieben wird, führt die
Hypo Vorarlberg keine Forschungs-
 
und Entwicklungsaktivitäten
durch. Sie untersucht jedoch laufend die Auswirkungen von Wirt-
schafts- und Marktentwicklungen auf die Entwicklung ihrer Vermö-
gens-, Finanz-
 
und Ertragslage. Für das Bestehen im Wettbewerb
reicht es nicht aus, die aktuellen Marktbedingungen zu kennen,
auch die Auseinandersetzung mit Zukunftsszenarien ist erforderlich.
Seit Jahren besteht zur laufenden Weiterentwicklung eine enge Zu-
sammenarbeit mit der Fachhochschule Vorarlberg. Gegenstand
 
der
Kooperation sind unter anderem die Optimierung der Deckungs-
wertrechnung des Deckungsstockes, die optimale Allokation von
Wertpapier-Collateral oder die Berechnung von Stressszenarien und
Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes über die
Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).
 
Vor der detaillierten Ausarbeitung eines neuen Produktes bzw. vor
Aufnahme eines Fremdproduktes in die Produktpalette der Hypo
Vorarlberg ist ein Produkt- und Geschäftseinführungsprozess
 
defi-
niert, um ein geordnetes Vorgehen zu gewährleisten und mögliche
Risiken vorab zu erkennen.
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
Im Dezember 2023 wurde auf Verlangen von 46 österreichischen
Nationalratsabgeordneten (SPÖ und FPÖ) der COFAG-Untersu-
chungsausschuss eingesetzt. Der Geschäftsordnungsausschuss
 
des
Nationalrates fasste in der Folge einen Beweisbeschluss, in dem jene
Organe bzw. Gesellschaften aufgezählt werden, die verpflichtet sind,
dem U-Ausschuss Akten und Unterlagen vorzulegen. Darunter be-
fanden sich auch die OeNB und FMA, welche dem U-Ausschuss Prüf-
berichte bzw. Unterlagen der Hypo Vorarlberg vorgelegt haben.
Anfang 2024 wurden widerrechtlich Dokumente, die auch im U-Aus-
schuss der Vertraulichkeit unterliegen, an österreichische Medien
weitergegeben. Dadurch kam es im Laufe des Jahres 2024 zu ver-
stärkten medialen Reaktionen und politischen Diskussionen rund
um die Hypo Vorarlberg. Die Hypo Vorarlberg hat sich dank einer
teilweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses mit einer aktiven Kom-
munikationsstrategie bemüht, mehr Transparenz in die Sachverhalte
zu bringen und die teils aus dem Zusammenhang gerissenen bzw.
falsch interpretierten Aussagen richtigzustellen. Zudem erstattete
die FMA Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf
 
Bruch
des Geschäfts-, Bank- und Amtsgeheimnisses.
Am 8. März 2024 haben die Vorarlberger Landtagsparteien sich da-
rauf geeinigt, dass der Landes-Rechnungshof die Hypo Vorarlberg
prüfen soll. Die Hypo Vorarlberg begrüßte die Prüfung ausdrücklich,
welche jedoch zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht
 
ab-
geschlossen war.
ERWARTETE ERGEBNISENTWICKLUNG DER HYPO VORARLBERG
IM JAHR 2025
Die Hypo Vorarlberg ist ein sehr gut aufgestelltes Unternehmen,
verfolgt ein risikobewusstes Geschäftsmodell und hat einen strategi-
schen Fokus auf den Marktgebieten in Österreich, Schweiz, Deutsch-
land und Norditalien.
 
Für das Jahr 2025 erwartet die Hypo Vorarlberg bei sinkenden Leit-
zinsen eine vorsichtige wirtschaftliche Belebung in den Marktgebie-
ten und damit einen gewissen Rückenwind für die Unternehmens-
kunden. Dieses positivere Marktumfeld sollte Wachstumschancen
 
im
Finanzierungs-
 
und Einlagensegment sowie bei den Provisionserträ-
gen bieten, gleichzeitig sollten sich die Risikokosten reduzieren. Ge-
plant ist, dass der Bereich Firmenkunden 2025 wieder einen signifi-
kanten Beitrag zum Gesamtergebnis der Bank leisten wird.
 
Die Entwicklung im Bauträgergeschäft wird sicherlich durch
 
das wei-
terhin trübe Wirtschaftsumfeld geprägt sein. Die immer noch hohe
Anzahl an Insolvenzen lässt aus heutiger Sicht schwer eine Prognose
der Risikokosten per Jahresende 2025 zu.
 
Bei den Kreditvergaben an Private gehen wir durch den angekündig-
ten Wegfall der KIM-Verordnung per Juni 2025 von einer wieder
leicht steigenden Nachfrage nach Wohnfinanzierungen aus.
 
Das
FMSG empfiehlt trotz Wegfall der KIM-Verordnung, die Erwartungs-
haltung der Aufsicht beizubehalten,
 
die Meldebestimmungen wei-
terzuführen und eventuell sogar zusätzliche entsprechende Kapital-
puffer für diesen Geschäftsbereich einzuführen. Was 2025 mit Si-
cherheit wieder zu einer höheren Nachfrage bei Wohnbaufinanzie-
rungen führen wird, sind die gesunken Zinsen.
 
Vieles spricht aus heutiger Sicht dafür, dass 2025 weitere Zinssen-
kungsschritte der EZB folgen werden. Wir gehen davon aus, dass
 
die
EZB im Laufe des Jahres 2025 ein Leitzinsniveau unterhalb von 2
 
%
anpeilen wird, wenn die Entwicklung der Inflation dies zulässt. Wie
sich diese Situation auf die Anzahl und das Volumen neuer Ab-
schlüsse auswirken wird, ist noch offen.
Neben einer soliden Eigenkapitalausstattung verfügt die Hypo
 
Vor-
arlberg über ausreichende Liquiditätsreserven und eine diversifi-
zierte Fundingstruktur, sodass keine wesentlichen Klumpenrisiken
für die Refinanzierung bestehen. Im Jahr 2025 bestehen Kapital-
marktfälligkeiten von ca. TEUR 790.000 und ein geplantes Emissi-
onsvolumen von ca. TEUR 875.000. Die Liquidität aus dem TLTRO
wurde im Jahr 2024 vollständig getilgt. Aufgrund der gebildeten
Rücklagen und der stabilen Eigenkapitalsituation kann die Hypo
Vorarlberg auch in der derzeit herausfordernden wirtschaftlichen Si-
tuation zuversichtlich in die Zukunft blicken.
Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2025 sind gut verlaufen, das
Zins- und Provisionsergebnis trägt weiterhin stark zum Ergebnis der
Hypo Vorarlberg bei. Gerade bei den Personal- und Sachkosten ist
mit einer Kostenerhöhung zu rechnen. Wie schon erwähnt, hängen
die Risikokosten stark vor der wirtschaftlichen und politischen Ent-
wicklung in den Kernmärkten der Hypo Vorarlberg im Verlauf des
Jahres 2025 ab.
 
Der Vorstand geht aus heutiger Sicht, auf Basis der oben angeführ-
ten Maßnahmen, weiterhin von einem Fortbestand des Unterneh-
mens („Going Concern Prämisse“) aus.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 18
RISIKOMANAGEMENT
DER HYPO VORARLBERG
Den besonderen Risiken des Bankgeschäftes trägt die Hypo
 
Vorarl-
berg durch konservative Kreditvergabe, strenge Forderungsbewer-
tung und angemessene Bildung von Wertberichtigungen Rechnung.
In den Töchtern werden weitgehend dieselben Ratingtools wie in
der Mutter verwendet. Dies ermöglicht eine konzernweit einheitliche
Einschätzung von Bonitäten. Für die bei Kunden- und Bankenforde-
rungen vorhandenen Bonitätsrisiken werden nach konzerneinheitli-
chen Maßstäben,
 
Wertberichtigungen gebildet.
Das Berichtsjahr war geprägt von Unsicherheiten an den Geld- und
Kapitalmärkten.
 
Der Value at Risk (99 % / 10 Tage) erreichte im Mo-
natsdurchschnitt Werte bis zu TEUR 29.945 (2023: TEUR
 
38.225).
Die wichtigsten Marktrisiken in der Bank sind das Zinsänderungsri-
siko und das Creditspreadrisiko. Aktienkurs-
 
und Währungsrisiken
haben eine untergeordnete Bedeutung. Die Bank hat kein großes
Handelsbuch. Betreffend der Verwendung von Finanzinstrumenten
gemäß § 243 Abs. 3 Z 5 UGB wird auf die Angaben im Anhang unter
Punkt III. Abschnitt B Note (2) verwiesen.
Die Hypo Vorarlberg nimmt den Geldmarkt für die Refinanzierung
nur eingeschränkt in Anspruch. Die Bank hat an den mittel- und
langfristigen Refinanzierungsoperationen der EZB teilgenommen.
Weitere Ausführungen zu Finanzrisiken und zum Risikomanagement
in der Hypo Vorarlberg sind im Anhang zu finden. Die umfassende
Offenlegung zur Organisationsstruktur, zum Risikomanagement
 
und
zur Risikokapitalsituation gemäß CRR erfolgt im Internet unter
www.hypovbg.at.
INTERNES KONTROLL-
 
UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM HIN-
BLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des Inter-
nen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt bei der Hypo
Vorarlberg dem Gesamtvorstand. Die Hypo Vorarlberg zeichnet sich
durch eine klare Organisations-, Unternehmens-
 
sowie Kontroll-
 
und
Überwachungsfunktion aus, die insbesondere das Vier-Augen-Prin-
zip, IT-unterstützte Kontrollen sowie am Risikogehalt orientierte
Entscheidungspouvoirs und Überwachungsinstrumente beinhaltet.
Das bestehende Interne Kontrollsystem wird laufend optimiert. Die
Aufnahme weiterer/neuer Prozesse in das dokumentierte IKS erfolgt
nach Maßgabe der Einschätzung der Wesentlichkeit und des Risiko-
gehaltes für die Hypo Vorarlberg.
Kontrollumfeld
Der Bereich Finanzen der Hypo Vorarlberg, das zugleich auch als
Konzernrechnungswesen fungiert, umfasst die Abteilungen Buch-
haltung/Kontenführung, Bilanzierung/Meldewesen, Daten- und
 
Do-
kumentenmanagement sowie Steuern. Die enge Zusammenarbeit
des Bereichs Finanzen mit den Abteilungen Controlling und Gesamt-
bankrisikosteuerung ermöglicht ein einheitlich abgestimmtes inter-
nes und externes Berichtswesen der Bank. Die Prozesse der Be-
richtserstellung samt Kontrollmaßnahmen sind in Arbeitsanweisun-
gen, internen Prozessbeschreibungen, IKS-Dokumentationen und
 
im
Konzernhandbuch geregelt.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Im Rahmen des IKS werden die Prozesse laufend, zumindest jährlich
auf ihren Risikogehalt und auf das Bestehen von nachvollziehbaren,
wirksamen und effizienten risikoreduzierenden Maßnahmen und
Kontrollen überprüft, angepasst und bei Bedarf ergänzt. Überdies
wird laufend eine Kontroll- und Wirksamkeitsanalyse durchgeführt
und identifiziertes Verbesserungspotential umgesetzt.
Der Rechnungslegungsprozess beschränkt sich nicht nur auf die in-
terne und externe Berichterstattung, sondern regelt im Vorfeld mit-
tels Richtlinien und Verfahren auch die Erfassung von Daten, Erstel-
lung von Buchungen, Bilanzierung von Transaktionen und Bewer-
tung von Geschäften und wird unterstützt durch diverse Softwarelö-
sungen (Arctis, Geos, SAP, B&S, PMS u.a.). Diese Programme bieten
automatische Hilfestellungen und Kontrollen für die richtigen
 
Einga-
ben und Benutzung. Zusätzlich werden manuelle Kontrollen im
 
Ta-
gesgeschäft laufend durchgeführt. Die Ordnungsmäßigkeit, Nach-
vollziehbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz dieser Kontrollen werden
durch die IKS-Überwachung sichergestellt.
Information und Kommunikation
Das Berichtswesen der Bank erfolgt fast ausschließlich automatisiert
über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert
aktuelle Daten für Controlling, Ergebnisrechnungen und andere
Auswertungen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen
 
dem
Bereich Finanzen und den Abteilungen Controlling und Gesamtban-
krisikosteuerung werden regelmäßig Soll-Ist-Vergleiche durchge-
führt. Eine gegenseitige Kontrolle und Abstimmung zwischen den
Abteilungen ist gewährleistet.
Die Entscheidungsträger der Bank erhalten für die Überwachungs-
und Kontrollfunktion periodisch eine Vielzahl von Berichten wie z.B.
Wochenausweis, monatliche Erfolgsvorschau mit Zinsspannenrech-
nung, Ergebnishochrechnung auf Geschäftsstellen-, Bereichs- und
Gesamtbankebene, Soll-Ist-Vergleiche, Daten zu Volumen und Erträ-
gen, ALM-, Risiko-
 
und Treasury-Berichte, vierteljährliche Kosten-
rechnung, diverse Statistiken und Auswertungen.
Auf Basis obiger Grundlagen ergehen periodische Berichte an den
Aufsichtsrat. Zum Halbjahr wird ein Bericht nach IFRS und am Jah-
resende der Jahresabschluss der Bank nach UGB/BWG und der Kon-
zernabschluss nach IFRS erstellt. Weiters wird auf die laufenden auf-
sichtsrechtlichen Berichtspflichten an OeNB / FMA verwiesen.
Halbjährlich wird ein IKS-Bericht für den Vorstand und jährlich ein
solcher für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erstellt und
über die Wirkungsweise des IKS informiert. Die IKS-Berichtserstel-
lung folgt dem Bottom-up-Ansatz: Die Aufzeichnungen über er-
folgte Kontrollen werden bei der operativen Durchführung durch
die Prozessverantwortlichen erledigt. Diese Aufzeichnungen werden
gemeinsam mit den Ergebnissen der Kontroll- und Wirksamkeits-
analyse im IKS-Bericht zusammengefasst, um in Verbindung mit den
Ergebnissen der Prüfungen durch die Interne Revision eine Aussage
über die Wirksamkeit des IKS treffen zu können.
Überwachung
Die Qualität des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
wird laufend von der Internen Revision in Bezug auf die Zuverlässig-
keit, Ordnungsmäßigkeit sowie Gesetzmäßigkeit des Rechnungsle-
gungsprozesses und der Berichterstattung beurteilt. Die Interne
 
Re-
vision arbeitet eng mit den Vorständen der Bank und den Geschäfts-
führern der Tochtergesellschaften zusammen und berichtet perio-
disch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates und dem Aufsichts-
rat.
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 19
COMPLIANCE UND VERMEIDUNG VON GELDWÄSCHEREI
Die Compliance-Abteilung der Hypo Vorarlberg ist direkt dem Vor-
stand unterstellt und hat als Aufgaben die Überwachung der Einhal-
tung der gesetzlichen Bestimmungen im aufsichtsrechtlichen Be-
reich, insbesondere des Bankwesengesetzes, des Wertpapierauf-
sichtsgesetzes, des Börsegesetzes sowie des Finanzmarkt Geldwä-
schegesetzes (FM-GwG) zur Verhinderung von Geldwäscherei.
Compliance
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Bestimmungen der Compli-
ance-Richtlinie der Hypo Vorarlberg einzuhalten. Die Grundlagen
 
für
dieses Regelwerk finden sich im Standard Compliance Code der Kre-
ditwirtschaft sowie im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Börsege-
setz. Die Einhaltung der Regelungen wird durch regelmäßig doku-
mentierte Prüfungen sichergestellt. Neu eintretende Mitarbeiter
 
er-
halten im Rahmen der Hypo Basics, die in der Regel an den ersten
beiden Tagen des ersten Arbeitsmonates stattfinden, eine umfas-
sende Einschulung. Alle Mitarbeiter werden laufend geschult, müs-
sen jährlich einen Kurztest absolvieren und werden zudem bei Än-
derungen entsprechend informiert.
Die Compliance-Abteilung führt regelmäßig eine Evaluierung im
Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) samt Verordnungen, welche
auch im Wertpapieraufsichtsgesetz umgesetzt wurde, durch und
setzt gemeinsam mit den Fachabteilungen allfällige notwendige
 
Än-
derungen um. Diese Regelungen dienen dem Anlegerschutz und der
Effizienz und Integrität des Marktes. Auch hier werden regelmäßig
dokumentierte Kontrollen durchgeführt.
Vermeidung von Geldwäscherei
Die Hypo Vorarlberg hat das Ziel, im Rahmen ihrer Geschäftstätig-
keit jegliche Formen der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden der Geldwäsche-
rei-Prüfung drei EDV-Programme und weitere Prüfungen eingesetzt.
Diese unterstützen die Mitarbeiter einerseits bereits bei der Kunden-
einstufung im Rahmen des Geldwäscherei-Risikos, andererseits ge-
ben sie Hinweise auf verdächtige Zahlungen. Zudem wird damit den
gesetzlichen Verpflichtungen der Embargoprüfung und
 
der Prüfung
auf politisch exponierte Personen entsprochen.
Alle Mitarbeiter absolvieren ein umfangreiches Lernprogramm, in
dem sie über die gesetzlichen Bestimmungen und Verdachtsmo-
mente zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinan-
zierung aufgeklärt werden. Zudem erhalten alle neu eintretenden
Mitarbeiter in der Grundeinführung eine Schulung. Zur Auffrischung
ist von allen Mitarbeitern mit Kundenkontakt jährlich ein Test zu ab-
solvieren. In weiteren Schulungen werden die Mitarbeiter zu beson-
deren Bestimmungen und über Typologien der Geldwäscherei un-
terrichtet, damit verdächtige Geschäftsfälle erkannt werden können.
Zudem finden in den Geschäftsstellen regelmäßige Kontrollen u.a.
durch die Interne Revision statt.
DATENVERARBEITUNG / IT
Die Hypo Vorarlberg hat wesentliche IT-Leistungen an die Accenture
GmbH in Österreich (Accenture) ausgelagert. Basierend auf einem
entsprechenden Kundenvertrag erbringt Accenture die IT-Leistun-
gen, die zuvor jahrelang die Allgemeines Rechenzentrum GmbH
(ARZ) in Innsbruck für die Hypo Vorarlberg und weitere Banken er-
bracht hat. Die Accenture hatte 2022 das Kerngeschäft des ARZ
bzw. die entsprechenden Assets zur Erbringung der IT-Leistungen
von den Eigentümerbanken erworben, zu denen zu einem kleineren
Anteil indirekt auch die Hypo Vorarlberg gehört. Als Kompetenz-
zentrum für IT-Leistungen im Bankenbereich unterstützte Accenture
wesentliche Geschäftsprozesse aller Banken, die zuvor Kunden des
ARZ gewesen sind.
Die Strategie der Hypo Vorarlberg ist unverändert, nämlich wesentli-
che IT-Leistungen in einem Bankrechenzentrum mit anderen Ban-
ken zu bündeln, um Skaleneffekte und Synergien zu generieren
 
und
technologische Effizienzpotenziale zu sichern.
Zugleich verringert die Bank damit die Komplexität ihrer eigenen IT-
Infrastruktur und kann sich mit den eigenen IT-Ressourcen auf die
interne Optimierung und Digitalisierung konzentrieren.
Accenture hat sich im Kundenvertrag verpflichtet, Banking-as-a-Ser-
vice Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung muss regula-
torisch konform erfolgen und ist dem Stand der Technik entspre-
chend aktuell zu halten. Die Assets des ARZ zum Betrieb des Re-
chenzentrums wurden von der Accenture-Tochter TiGital übernom-
men. Zentrales System im TiGital Rechenzentrum für das tägliche
Bankgeschäft ist, wie schon im ARZ, die Softwarelösung ARCTIS,
 
er-
gänzt um Standardlösungen wie GEOS, SAP, B+S usw. TiGital verant-
wortet den Betrieb der Kernbanksysteme und der IT-Infrastruktur.
Darüber hinaus ist ein wesentlicher Teil des neuen Kundenvertrags
mit Accenture ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Moder-
nisierung der IT-Systeme im übernommenen Rechenzentrum. Ac-
centure wurde auch deshalb als neuer Partner gewählt, weil Ac-
centure selbst einen Teil dieser Investitionen tragen wird und als
großer internationaler IT-Provider über die notwendige Expertise
und Ressourcen verfügt, die Erreichung der Modernisierungsziele si-
cherzustellen. Die wichtigsten Investitionsprogramme betreffen die
Bereiche IT-Sicherheit, Finanz-
 
und Risikoarchitektur und Kollabora-
tionssysteme sowie die Befähigung zur Nutzung von Clouddiensten
und die Öffnung des Kernbanksystems über Schnittstellen.
In der Hypo Vorarlberg selbst sind die IT- und Digitalisierungs-Kom-
petenzen in einem leistungsstarken IT-Bereich gebündelt. Womit der
wachsenden strategischen Bedeutung der IT für das Bankgeschäft
Rechnung getragen wird. Die Bündelung der Kompetenzen steigert
nicht nur die Betriebseffizienz, sondern es sollen von der IT maßgeb-
liche Impulse für die digitale Transformation der Bank ausgehen. Mit
rund 70 hoch qualifizierten Mitarbeitern verfügt die Hypo Vorarlberg
IT über die Ressourcen, um den Auslagerungspartner Accenture zu
steuern, auf die Herausforderungen der Digitalisierung zu reagieren,
Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen.
2021 wurde dazu eine IT-Strategie verabschiedet, die laufend weiter-
entwickelt wird. Im Zentrum dieser Strategie steht das Verständnis,
dass im Zeitalter der Digitalisierung gerade im Finanzbereich die IT
eine zentrale Rolle als Business Enabler spielt, so auch in der Hypo
Vorarlberg. Dieser Wandel vom internen Dienstleister zum Business
Partner auf Augenhöhe geht einher mit der Etablierung einer agilen
Haltung nebst der Einführung entsprechender agiler Werkzeuge.
Ebenfalls Teil der IT-Strategie ist die konsequente Weiterentwicklung
der IT-Systeme, sowohl der bankeigenen Systeme als auch der Sys-
teme von Accenture über die bereits erwähnten Investitionspro-
gramme. Für ihre eigenen IT-Lösungen hat die Hypo Vorarlberg in
ihrer IT-Strategie grundsätzlich eine stärkere Nutzung der Cloud for-
muliert. Hier gilt es immer wieder auszuloten, was die strikten regu-
latorischen Rahmenbedingungen zulassen und welche Anwendun-
gen für einen Cloud Betrieb geeignet sind.
Besondere Bedeutung sieht die Hypo Vorarlberg in der Nutzung der
KI in den kommenden Jahren. Es werden im ersten Schritt geeignete
Use Cases ermittelt, ggf. gemeinsam mit starken Partnern. Vor der
Nutzung von KI werden die notwendigen regulatorischen Grundla-
gen in der Bank geschaffen, die sich insbesondere aus dem EU AI
Act ergeben. Gerade bei der Einführung der KI zeigt sich sehr deut-
lich das komplexe Spannungsfeld, in dem sich Banken befinden, zwi-
schen einem einerseits technologisch sehr dynamischen Umfeld und
einer andererseits frühen, umfassenden Regulierung.
Von den zahlreichen Change-the-Bank Projekten des Jahres
 
2024
sind beispielhaft folgende zu nennen, von denen sich einige auf-
grund ihres Umfanges über mehrere Jahre erstrecken:
Die Modernisierung der Systeme zur Banksteuerung in einem
über mehrere Jahre angelegten Programm „Integrierte Finanz-
und Risikoarchitektur“, auf Basis von SAP R/4HANA und Wol-
ters Kluwer OneSumX.
 
Die Modernisierung der Digitalisierungsarchitektur mit dem
Aufbau des „Digital Backbone“ inklusive der Umstellung von
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 20
Anwendungen auf eine Betriebsinfrastruktur, die auf moderner
Cloud-Technologie basiert.
 
Nach wie vor haben regulatorisch getriebene Projekte einen
erheblichen Anteil am Change-the-Bank Portfolio, beispielhaft
zu nennen sind hier Basel IV, der EU-Aktionsplan zur Finanzie-
rung nachhaltigen Wachstums und DORA. Im Jahr 2024 war
die gesamte Bank und vor allem die IT gefordert und es waren
erhebliche Ressourcen gebunden, um die Umsetzung von Ba-
sel IV zum 1. Jänner 2025 bzw. von DORA zum 17. Jänner 2025
sicherzustellen.
Wichtig ist der Hypo Vorarlberg auch die Modernisierung des
Arbeitsplatzes. So ist mit Jira/Confluence eine aktuelle Kolla-
borationsplattform im Einsatz und Anfang 2024 wurde die
Umstellung auf M365 erfolgreich abgeschlossen. Darüber hin-
aus wurde die Modernisierung des gesamten IT-Arbeitsplatzes
der Mitarbeiter („Workplace 2.0“) bei Accenture beauftragt. Der
Roll-Out startet Anfang 2025 und soll bis Mitte 2025 abge-
schlossen sein.
Darüber hinaus investiert die Hypo Vorarlberg kontinuierlich in
digitale Kanäle, insbesondere durch die stetige Weiterentwick-
lung des Online-Bankings, ergänzt um komplementäre Funkti-
onen wie digitale Unterschrift und Videoberatung.
Die Systeme und Verfahren von Accenture werden durch die Interne
Revision sowie durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Diese Prüfungen und
 
Kon-
trollmaßnahmen erfolgen anhand von "ISAE 3402 Typ 2" und
"IWP/PE 14 Typ 2“-Standards und werden laufend an geänderte Rah-
menbedingungen angepasst. Aus den letzten Prüfungen ergaben
sich keine wesentlichen Beanstandungen. Risiken in der Informati-
onstechnologie begegnen das Rechenzentrum und die Hypo Vorarl-
berg u.a. durch Backup-Systeme, Failover-Möglichkeiten, entspre-
chende Sicherheitskonzepte sowie intensive Information der Mitar-
beiter. Klare Kompetenz-
 
und Zugriffsregelungen, das Gebot des
Vier-Augen-Prinzips und ein internes Kontrollsystem sind im Einsatz.
Die Hypo Vorarlberg setzt zudem auf die konsequente Standardisie-
rung zur Reduktion der Komplexität und zur Steigerung der Kosten-
effizienz, um die Innovationsfähigkeit zu erhalten.
 
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine neue europäi-
sche Verordnung für ein wirksames und umfassendes Management
digitaler Risiken auf den Finanzmärkten und gilt für mehr als 22.000
Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister in der EU, darunter auch
die Hypo Vorarlberg. Die Verordnung ist am 17. Jänner 2023 in Kraft
getreten und wird seit 17. Jänner 2025 angewendet. Durch die Ein-
führung dieser vereinheitlichten Regulierung soll sichergestellt
 
wer-
den, dass Finanzunternehmen widerstandsfähig gegen Cyberbedro-
hungen bleiben und bei Auftreten von schwerwiegenden IKT-bezo-
genen Vorfällen rasch und zielgerichtet reagiert werden kann. Im
Rahmen der Umsetzung von DORA hat die Hypo Vorarlberg 2024
eine Reihe neuer Richtlinien erstellt, welche in der Folge schrittweise
konzernweit umgesetzt werden. Parallel zur Umsetzung erfolgen
weitere interne Informations-
 
und Schulungsmaßnahmen.
Die Niederlassung St. Gallen verfügt unverändert über eine von der
Gesamtbank unabhängige, primär auf die Schweizer Erfordernisse
ausgelegte IT.
Der IT-Betrieb der Niederlassung St. Gallen wird durch eine Schwei-
zer Standard-Software-Lösung „FINNOVA“ bereitgestellt. Das be-
standsführende System „FINNOVA“ wird durch weitere Umsysteme
ergänzt, die die Prozesse in Spezialbereichen unterstützen.
 
Ende 2022 wurde gemeinsam mit drei weiteren Schweizer Regi-
onalbanken ein Wechsel des wesentlichen Dienstleisters im Bereich
IT durchgeführt, wobei die Kernbankenanwendung selbst unverän-
dert „FINNOVA“ ist.
Das gut 18 Monate dauernde Projekt wurde Anfang 2023 erfolgreich
abgeschlossen. Seither ist der Betrieb störungsfrei. Die damit ver-
bundenen Investitionen ermöglichen die zukünftige Weiterentwick-
lung der Niederlassung St. Gallen. Während das vormalige IT-Umfeld
primär schweizerische Regionalbanken betreute, ermöglichen uns
die neuen Partner, eigene Entwicklungen voranzutreiben und EU-
Regulatorik auch in der Schweiz umsetzen zu können. Auch ist ge-
plant, über die neuen Freiheitsgrade Kunden im DACH-Raum besser
betreuen zu können und die Zusammenarbeit mit der Zentrale in
Bregenz zu erleichtern.
Für die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien & Leasing und die Lea-
singgesellschaft in Bozen sind ebenfalls Standardsoftware-Systeme
im Einsatz.
doc1p21i3 doc1p21i4
 
doc1p21i5
LAGEBERICHT EINZELABSCHLUSS 21
OFFENLEGUNG
 
VON
 
INFORMATIONEN
ÜBER DIE
 
VERGÜTUNGSPOLITIK UND
-
PRAKTIKEN 202
4
Die Vergütungspolitik der Hypo Vorarlberg steht mit der Strategie,
den Zielen und Werten sowie den langfristigen Interessen der Hypo
Vorarlberg im Einklang. Sie entspricht der Größe, der internen
 
Or-
ganisation, der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Ge-
schäfte. Für Risikoträger (Identified Staff) gelten die speziellen Ver-
gütungsregelungen gemäß Anlage zu § 39b BWG.
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risiko-
management vereinbar. Im Jahr 2024 fanden insgesamt drei Sit-
zungen des Vergütungsausschusses der Hypo Vorarlberg statt. Ne-
ben dem Aufsichtsrat – im Speziellen dem Vergütungsausschuss
unter der Leitung von Frau Mag. Birgit Sonnbichler – fungiert
ebenso die Abteilung Interne Revision als Kontrollorgan der Vergü-
tungspolitik. Im Auftrag des Aufsichtsrates ist diese mit der Prü-
fung der Umsetzung der Grundsätze der Vergütungspolitik betraut.
 
Bregenz, am 27. März 2025
Die Entlohnung der Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg erfolgt aus-
schließlich durch marktkonforme Fixgehälter gemäß Kollektivver-
trag, gegebenenfalls mit Überzahlung.
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder
Der Vorstandsvorsitzende Mag. Michel Haller sowie die Mitglieder
des Vorstandes, Dr. Wilfried Amann und DI (FH) Philipp Hämmerle,
MSc erhielten für das Jahr 2024 ein fixes Jahresgrundgehalt, wel-
ches in vierzehn Teilbeträgen ausbezahlt wurde. Neben den in den
Vorstandsverträgen vereinbarten Entgeltzahlungen bestehen keine
Prämienvereinbarungen.
Eine umfassende Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß CRR
Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Vergütungspolitik
und -praxis erfolgt online unter www.hypovbg.at.
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
Dr. Wilfried Amann
Mitglied des Vorstandes
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
 
EINZEL
ABSCHLUSS
 
NACH
 
UGB/BWG
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 23
DIE HYPO VORARLBERG BANK AG
EINZELABSCHLUSS
NACH UGB ZUM 31. DEZEMBER 2024
I.
 
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
 
24
II.
 
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
 
26
FÜR DAS JAHR 2024
III.
 
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2024
 
27
 
DER HYPO VORARLBERG BANK AG
 
A.
 
ALLGEMEINE ANGABEN
 
27
B.
 
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS-
 
UND
 
28
BEWERTUNGSMETHODEN
(1)
 
Generalnorm
 
28
(2)
 
Bilanzierungs-
 
und Bewertungsmethoden
 
28
C.
 
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
 
31
(3)
Allgemeines
 
31
 
(3.a) Fristigkeitengliederung
 
31
 
(3.b) Auf fremde Währung lautende Bilanzposten
 
31
 
(3.c) Anlagevermögen
 
31
(4)
 
Forderungen
 
32
(5)
 
Wertpapiere
 
33
(6)
 
Beteiligungen und verbundene Unternehmen
 
35
(7)
 
Sachanlagen
 
35
(8)
 
Sonstige Vermögensgegenstände
 
35
(9)
 
Latente Steuern
 
36
(10)
 
Verbindlichkeiten
 
36
(11)
 
Rückstellungen
 
37
(12)
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
 
37
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(13)
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
 
37
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(14)
 
Gezeichnetes Kapital
 
38
(15)
Kernkapital und ergänzende Eigenmittel
 
gemäß CRR
 
38
(16)
 
Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe gemäß CRR
 
38
(17)
 
Eventualverpflichtungen
 
38
(18)
 
Niederlassung St. Gallen (CH)
 
39
(19)
 
Gesamtkapitalrentabilität
 
39
D.
 
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-
 
UND
 
40
VERLUSTRECHNUNG
E.
 
SONSTIGE ANGABEN
 
40
F.
 
ANGABEN ÜBER ARBEITNEHMER UND ORGANE
 
41
(20)
Arbeitnehmer
 
41
(21)
 
Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse
 
41
(22)
Bezüge und Aufwendungen für Abfertigungen
 
41
und Pensionen
 
(23)
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
 
41
G.
 
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
 
42
BESTÄTIGUNGSVERMERK
 
43
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 24
I.
 
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2024
Aktiva
31.12.2024
31.12.2023
EUR
TEUR
1.
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
449.996.417,65
951.677
2.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
 
Wertpapiere, die zur Refinanzierung
bei der Zentralnotenbank zugelassen
 
sind
558.695.007,89
398.599
3
Forderungen an Kreditinstitute
417.520.342,60
552.457
a)
täglich fällig
168.700.341,99
248.514
b)
sonstige Forderungen
248.820.000,61
303.943
4.
Forderungen an Kunden
11.269.583.002,09
11.280.937
5.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
 
Wertpapiere
1.975.810.508,34
2.050.898
a)
 
von öffentlichen Emittenten
137.827.981,02
155.803
b)
von anderen Emittenten
1.837.982.527,32
1.895.095
eigene Schuldverschreibungen
0,00
0
6.
Aktien und andere nicht festverzinsliche
 
Wertpapiere
2.776.040,82
1.910
7.
Beteiligungen
11.564.523,00
7.819
an Kreditinstituten
11.101.712,00
7.356
8.
Anteile an verbundenen Unternehmen
118.090.467,00
104.287
9.
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
2.380.248,93
2.918
10.
Sachanlagen
16.766.368,88
18.073
Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut
im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt
 
werden
10.533.819,52
11.255
11.
Sonstige Vermögensgegenstände
108.717.325,53
90.330
12.
Rechnungsabgrenzungsposten
28.313.941,55
28.620
13.
Aktive latente Steuern
11.886.163,00
9.089
Summe der Aktiva
14.972.100.357,28
15.497.614
1.
Auslandsaktiva
6.331.640.991,83
6.317.837
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 25
Passiva
31.12.2024
31.12.2023
EUR
TEUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
439.362.848,53
784.436
a)
täglich fällig
339.548.239,40
322.063
b)
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
99.814.609,13
462.373
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
5.097.511.571,46
5.294.400
a)
Spareinlagen
614.530.074,34
676.698
aa)
täglich fällig
571.896.013,00
549.697
bb)
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
42.634.061,34
127.001
b)
sonstige Verbindlichkeiten
4.482.981.497,12
4.617.702
aa)
täglich fällig
2.750.848.527,31
2.712.919
bb)
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
1.732.132.969,81
1.904.783
3.
Verbriefte Verbindlichkeiten begebene
 
Schuldverschreibungen
7.556.535.467,54
7.558.695
4.
Sonstige Verbindlichkeiten
51.318.818,57
97.113
5.
Rechnungsabgrenzungsposten
55.601.996,97
63.774
6.
Rückstellungen
63.124.889,93
59.441
a)
Rückstellungen für Abfertigungen
14.098.895,00
13.878
b)
Rückstellungen für Pensionen
3.988.007,56
4.268
c)
Steuerrückstellungen
1.848.909,97
1.959
d)
sonstige
43.189.077,40
39.336
7.
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
 
I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
297.497.841,50
276.201
8.
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2
Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
50.320.929,29
50.320
9.
Gezeichnetes Kapital
162.151.596,03
162.152
10.
Kapitalrücklagen
44.674.089,01
44.674
a)
gebundene
44.674.089,01
44.674
b)
nicht gebundene
0,00
0
11.
Gewinnrücklagen
1.004.783.218,45
962.892
a)
gesetzliche Rücklage
10.601.281,95
10.601
b)
andere Rücklagen
994.181.936,50
952.291
12.
Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
139.081.538,00
139.082
13.
Bilanzgewinn
10.135.552,00
4.434
Summe der Passiva
14.972.100.357,28
15.497.614
1.
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
 
Haftung aus der Bestellung von Si-
cherheiten
302.651.726,63
375.357
2.
Kreditrisiken
1.809.269.308,90
2.210.927
Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
0,00
0
3.
Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
71.186.010,96
86.488
4.
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil
 
2 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1.613.464.589,06
1.569.555
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
 
I
Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
228.584.865,56
223.729
5.
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
 
der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
8.878.948.863,89
8.793.550
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
 
Abs 1
lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15,03 %
14,74 %
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
 
Abs 1
lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15,60 %
15,30 %
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92
 
Abs 1
lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
18,17 %
17,85 %
6.
Auslandspassiva
3.173.163.762,93
3.199.715
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 26
II.
 
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
 
FÜR DAS JAHR 2024
Gewinn-
 
und Verlustrechnung
2024
2023
EUR
TEUR
1.
Zinsen und ähnliche Erträge
662.701.264,85
577.858
aus festverzinslichen Wertpapieren
155.104.926,05
100.828
2.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-442.064.786,16
-357.639
I.
NETTOZINSERTRAG
220.636.478,69
220.219
3.
Erträge aus Wertpapieren
566.912,83
524
a)
Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten
 
und nicht
 
festverzinslichen Wertpapieren
8.637,83
0
b)
Erträge aus Beteiligungen
558.275,00
524
4.
Provisionserträge
46.815.267,85
41.327
5.
Provisionsaufwendungen
-8.075.575,51
-5.977
6.
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
-1.365.503,65
5.542
7.
Sonstige betriebliche Erträge
3.531.108,63
3.414
II.
BETRIEBSERTRÄGE
262.108.688,84
265.049
8.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-125.754.423,07
-111.926
a)
Personalaufwand
-74.411.540,89
-68.989
aa)
Löhne und Gehälter
-56.236.128,24
-50.446
bb)
Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene
 
soziale Abgaben
und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-13.398.487,15
-12.218
cc)
sonstiger Sozialaufwand
-1.651.548,18
-1.000
dd)
Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung
-2.079.040,83
-1.854
ee)
Veränderung der Pensionsrückstellung
243.852,59
-828
ff)
Aufwendungen für Abfertigungen und
 
Leistungen an
 
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
-1.290.189,08
-2.643
b)
sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
-51.342.882,18
-42.937
9.
Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten
 
9 und 10
 
enthaltenen Vermögensgegenstände
-2.947.641,28
-3.219
10.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-631.127,01
-8.149
III.
BETRIEBSAUFWENDUNGEN
-129.333.191,36
-123.294
IV.
BETRIEBSERGEBNIS
132.775.497,48
141.755
11.
Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen
 
und Zuführung zu
 
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
 
und für Kreditrisiken sowie
 
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen
 
auf Forderungen und aus
 
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
 
und für Kreditrisiken
-81.623.617,54
-74.392
12.
Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
 
die wie Finanzanlagen bewertet
 
sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile
 
an verbundenen Unternehmen sowie
 
Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
 
die wie Finanzanlagen bewertet
sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile
 
an verbundenen Unternehmen
18.420.272,67
5.538
V.
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
69.572.152,61
72.901
13.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-14.254.662,14
-15.177
Dotierung/Auflösung latente Steuern
2.796.680,00
-2.353
14.
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten
 
13 auszuweisen
-3.290.750,23
-3.283
VI.
JAHRESÜBERSCHUSS
52.026.740,24
54.441
15.
Rücklagenbewegung
-41.891.188,24
-50.007
Dotierung/Auflösung Haftrücklage
0,00
-962
VII.
JAHRESGEWINN
10.135.552,00
4.434
16.
Gewinnvortrag
0,00
0
VIII.
BILANZGEWINN
10.135.552,00
4.434
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 27
III.
 
ANHANG
ZUM 31. DEZEMBER
 
2024
DER HYPO VORARLBERG BANK AG
A.
 
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Hypo Vorarlberg Bank AG mit Stammsitz in Bregenz ist das
Mutterunternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe.
Als Mutterunternehmen erstellt sie einen Konzernabschluss, wel-
cher in Form des Geschäftsberichtes veröffentlicht wird. Die Hypo
Vorarlberg Bank AG ist das Unternehmen gemäß § 237 Abs. 1 Z 7
bzw. § 238 Abs. 1 Z 7 Unternehmensgesetzbuch (UGB), das den
Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unter-
nehmen aufstellt.
Auf der Homepage der Bank
 
unter www.hypovbg.at
werden u.a. fol-
gende Dokumente zum Download bereitgestellt:
Bericht
 
Reiter auf der Homepage
Konzernabschluss nach IFRS
Investor Relations
Jahresabschluss der Bank nach
UGB/BWG
Investor Relations
Offenlegungsbericht gemäß Artikel
431 ff CRR § 65a BWG
Rechtliches/Veröffentlichungen
Nichtfinanzielle Erklärung
Investor Relations
(im Geschäftsbericht)
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde
nach den Vorschriften des UGB in der geltenden Fassung und den
rechtsform- bzw. branchenspezifischen Vorschriften des Bankwe-
sengesetzes 1993 (BWG) in der geltenden Fassung aufgestellt.
Ebenso wurden die seit 1. Jänner 2014 geltenden Bestimmungen
der Capital Requirements Regulation (CRR) – EU-Verordnung
 
Nr.
575/2013 inklusive aller nachträglichen Änderungen berücksichtigt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entspre-
chend der Gliederung der Anlage 2 zu § 43 BWG, Teil 1 und Teil 2,
aufgestellt.
Die Hypo Vorarlberg hat gegenüber den Tochtergesellschaften
Hypo Vorarlberg Leasing AG und Hypo Vorarlberg Immo Italia
G.m.b.H. (IT, Bozen) eine Patronatserklärung abgegeben.
 
Alle Beträge sind, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird,
in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die angeführten Tabellen
 
kön-
nen Rundungsdifferenzen enthalten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 28
B.
 
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
(1) GENERALNORM
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der General-
norm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
 
und Er-
tragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Be-
wertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der
Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des
Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter
 
Be-
rücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern
Rechnung getragen, als nur die am Abschlussstichtag verwirklich-
ten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und
 
dro-
henden Verluste bei der Bewertung berücksichtigt wurden.
(2) BILANZIERUNGS-
 
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Aktiva und Passiva der Bank in Fremdwährungen wurden zu den
am 31. Dezember 2024 veröffentlichten Mittelkursen der EZB be-
wertet. Falls kein solcher EZB-Mittelkurs verfügbar war, wurden
 
die
zu diesem Stichtag festgelegten Referenzmittelkurse österreichi-
scher Banken herangezogen. Bei den Münzen wurden die gesetzli-
chen Zahlungsmittel mit dem Nennwert bewertet, die restlichen
Münzen mit den aus verschiedenen Quellen stammenden aktuellen
Marktkursen.
EZB-Umrechnungskurse am Bilanzstichtag
(Betrag in Währung für 1 Euro)
FX-Kurse
31.12.2024
31.12.2023
CHF
0,9412
0,9260
JPY
163,0600
156,3300
USD
1,0389
1,1050
PLN
4,2750
4,3395
CZK
25,1850
24,7240
GBP
0,8292
0,8691
Die anteiligen und fälligen Zinsen wurden generell in den jeweili-
gen Bilanzposten bilanziert.
Die Bank hat im Rahmen ihrer Tätigkeit Geschäfte mit derivativen
Finanzinstrumenten abgeschlossen, welche mit all ihren Kompo-
nenten (Zinsen, Prämien, Upfront-
 
und Ausgleichszahlungen,
Marktbewertungen, u.a.) mit Ausnahme des Nennwertes in der Bi-
lanz und GuV-Rechnung bilanziert wurden.
Die Forderungen wurden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher
Wertberichtigungen bilanziert.
Als Folge des Konfliktes zwischen der Russischen Föderation und
der Republik Ukraine haben sich diverse Abteilungen der Hypo
 
Vor-
arlberg mit den Folgen auf die Bank und ihr Geschäftsmodell be-
schäftigt. Bei der Beurteilung von Kunden lag ein Schwerpunkt auf
der Einschätzung von möglichen Folgen des Krieges. Auf Basis die-
ser Analysen wurden keine Verschiebungen in Stage 2 vorgenom-
men. Bei der Parametrisierung des PIT-Modells wurden mögliche
Abwärtsrisiken aus dem Konflikt berücksichtigt.
Die Wertpapiere im Umlaufvermögen wurden zum strengen Nie-
derstwertprinzip bewertet und maximal der Rückzahlungsbetrag in
Ansatz gebracht. Lediglich die in- und ausländischen Investment-
fonds wurden zu den rechnerischen Kursen bewertet.
Mit Beschluss des Vorstandes wurde ein Teil der Wertpapiere im
 
Ei-
genbestand dem Finanzanlagevermögen und einem kleinen Wert-
papierhandelsbuch gewidmet. Dem Finanzanlagevermögen sind
festverzinsliche Wertpapiere, ausgewählte Anteile an Investment-
fonds und Aktien gewidmet, die der langfristigen Veranlagung
 
die-
nen. Dem kleinen Wertpapierhandelsbuch sind überwiegend
 
Invest-
mentfondsanteile und andere Wertpapiere für Tradinggeschäfte
von Kunden gewidmet.
Die Wertpapiere im Finanzanlagevermögen wurden zum gemilder-
ten Niederstwertprinzip bewertet, wobei gemäß § 56 Abs. 2 und
§ 56 Abs. 3 BWG vom Wahlrecht der zeitanteiligen Abschreibung
bzw. Zuschreibung des Unterschiedsbetrages zwischen Anschaf-
fungskosten und Rückzahlungsbetrag Gebrauch gemacht wurde –
mithilfe der Effektivzinsmethode.
Bei der Beurteilung, ob für ein Wertpapier ein aktiver oder inaktiver
Markt vorliegt, orientiert sich die Bank an mehreren Indikatoren.
Sofern ein aktiver Markt vorliegt, wird als Kursquelle der Haupt-
markt bzw. der vorteilhafteste Markt herangezogen. Hauptmarkt ist
jener Markt mit dem größten Volumen und dem höchsten Aktivi-
tätsgrad für den Vermögenswert oder den Schuldtitel. Für börsen-
notierte Wertpapiere wäre dies in der Regel die Heimatbörse.
 
Da
wir jedoch die Wertpapiere zum überwiegenden Teil über OTC-
Märkte erwerben bzw. emittieren, muss im Einzelfall bei diesen
Wertpapieren geprüft werden, welcher Markt der Hauptmarkt ist
bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt, welcher Markt der vorteilhaf-
teste ist.
Sind keine Marktpreise aus den angeführten Kursquellen verfügbar,
ist auf jene Inputfaktoren abzustellen, die das Höchstmaß der am
Markt beobachtbaren Inputfaktoren erfüllen. Es erfolgt daher die
Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes anhand von Inputfakto-
ren, die am Markt beobachtbar sind. Zunächst erfolgt die Ableitung
aus vergleichbaren Transaktionen unter Verwendung von Referenz-
bonds. Ist auch keine Ableitung anhand von Referenzbonds mög-
lich, erfolgt die Marktwertermittlung anhand von internen Model-
len. Als interne Modelle verwenden wir bei zinstragenden Wertpa-
pieren insbesondere das Discounted-Cashflow (DCF)-Verfahren.
 
Die
erwarteten Zahlungsströme werden mit einem laufzeit-
 
und risiko-
adäquaten Zinssatz diskontiert.
Für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen kommen
drei Verfahren zu Anwendung.
externe Unternehmensbewertung
Discounted-Cashflow-Methode
Net-Asset-Value-Methode
Liegt eine externe Unternehmensbewertung vor, so wird diese ver-
wendet. Sofern die Gesellschaft einer operativen Geschäftstätigkeit
nachgeht und aus dieser Cashflows generiert, erfolgt die Bewer-
tung anhand der DCF-Methode. Dabei werden die gemäß Pla-
nungsrechnung erwarteten künftigen Cashflows mit dem aktuellen
Prozentsatz der Eigenkapitalkosten abgezinst. Bei Gesellschaften
mit hohem Eigenkapitaleinsatz wird als Bewertungsuntergrenze
der fiktiv ermittelte Liquidationserlös im Rahmen der DCF-Methode
berücksichtigt. Liegt keine mehrjährige Planungsrechnung vor, so
wird der Unternehmenswert mit der DCF-Methode unter Verwen-
dung des Mittelwerts der Ergebnisse der letzten fünf Jahre ermit-
telt. Bei Gesellschaften ohne aktive Geschäftstätigkeiten erfolgt die
Überprüfung der Werthaltigkeit anhand des Net-Asset-Values die-
ser Gesellschaft.
Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateri-
ellen Vermögensgegenstände, der Grundstücke und Gebäude so-
wie der Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaf-
fungs-
 
bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linea-
ren Abschreibung. Die Nutzungsdauer bewegt sich im Wesentli-
chen bei den unbeweglichen abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den des Anlagevermögens zwischen 33,3 und 50 Jahren, bei den
beweglichen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens zwischen 3 und 10 Jahren und entspricht bei Einbauten in
Mietobjekte der erwarteten Vertrags-
 
oder Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
hauptsächlich aus dem EDV-Bereich, mit Einzelanschaffungskosten
unter EUR 1.000,- werden in einem betragsmäßig nicht wesentli-
chen Umfang im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abge-
schrieben und im Anlagespiegel als Zugang dargestellt. Die übrigen
geringwertigen Vermögenswerte werden im Aufwand verbucht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 29
Sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten abzüg-
lich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert.
Zuzählungsprovisionen bei Darlehen werden auf die Laufzeit der
Forderung linear verteilt aufgelöst bzw. das Agio/Disagio eigener
Emissionen auf die tatsächliche Laufzeit anhand der Effektivzins-
methode verteilt aufgelöst.
Sicherungsbeziehungen
Die abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente werden von
der Bank überwiegend zur Absicherung von eigenen Geschäften
eingesetzt. Darüber hinaus schließt die Bank derivative Finanzin-
strumente mit ihren Kunden (Kundengeschäfte) ab und sichert sich
wiederum gegen diese Geschäfte ab.
Arten von Grundgeschäften:
Wertpapiere mit fixem oder strukturiertem Kupon
Darlehen und Kredite mit fixem oder strukturiertem
Zinssatz
Festgelder und Schuldscheindarlehen mit fixem oder
strukturiertem Zinssatz
Derivative Finanzinstrumente mit Kunden
Derivative Finanzinstrumente
Arten von Sicherungsgeschäften:
Zinsswaps
Cross-Currency-Swaps
Währungsswaps
Zinsoptionen
Devisenoptionen
Devisentermingeschäfte
Arten von abgesicherten Risiken:
Zinsänderungsrisiken
Währungsrisiken
Typen von abgesicherten Risiken:
Zinsänderungsrisiken auf Einzelgeschäftsebene
Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis
Währungsrisiken auf Einzelgeschäftsebene
Währungsrisiken auf Portfoliobasis
Die Bildung einer Bewertungseinheit erfolgt bereits bei Abschluss
eines derivativen Finanzinstrumentes. Hierbei werden ein oder
mehrere Sicherungsgeschäfte einem oder mehreren Grundgeschäf-
ten gegenübergestellt und dabei wird definiert, welche Risiken in-
nerhalb dieser Bewertungseinheit abgesichert werden. Anschlie-
ßend erfolgt die Prüfung, ob die Sicherungsbeziehung auf
 
Basis des
Critical-Term-Match effektiv ist. Dabei werden die Parameter von
Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft gegenübergestellt und
 
ge-
prüft, ob diese Parameter übereinstimmen. Stimmen diese Parame-
ter nicht überein, so erfolgt unter Berücksichtigung des nicht abge-
sicherten Anteils eine Erfassung von negativen Marktwerten im
Rahmen der Drohverlustrückstellung. Die Laufzeit der Sicherungs-
beziehung orientiert sich im Wesentlichen an der Laufzeit des zug-
rundliegenden Grundgeschäftes. Derzeit hat die Bank Sicherungs-
beziehungen, die bis ins Jahr 2054 reichen.
Eine Sicherungsbeziehung endet, wenn entweder das Sicherungs-
geschäft oder das Grundgeschäft gekündigt, verkauft oder getilgt
wird. Nach Beendigung einer Sicherungsbeziehung wird geprüft, ob
ein alleinstehendes Derivat für eine effektive Sicherungsbeziehung
zu einem anderen Grundgeschäft verwendet werden kann. Ist dies
nicht der Fall und weist das Derivat einen negativen Marktwert auf,
so wird für dieses eine Drohverlustrückstellung in Höhe des negati-
ven Marktwerts gebildet.
Derivate
Bei den derivativen Finanzinstrumenten werden folgende Bewertungsmethoden
 
angewendet:
Art der Derivate
Bewertungsmethode
Devisentermingeschäfte
Barwertmethode
Zinstermingeschäfte
Barwertmethode
Währungsswaps
Barwertmethode, Hull White, Hull White
 
2 Faktor Modell, Monte Carlo
Zinsswaps
Barwertmethode, Hull White, Hull White
 
2 Faktor Modell, Monte Carlo
Cross-Currency-Swaps
Barwertmethode, Hull White, Hull White
 
2 Faktor Modell, Monte Carlo
Währungsoptionen
Black 76, Komplexere Geschäfte: Hull White
 
2 Faktor Modell -> nur Black Scholes
Zinsoptionen
Black 76, Komplexere Geschäfte: Hull White
 
Modell, Monte Carlo Simulation -> nur
 
Black Scholes, Hull White
Für die Bewertung werden folgende Marktdaten herangezogen:
Art
Herkunft der Markdaten
Bootstrapping von Zinskurven
Geld- und Kapitalmärkte und für den Übergang
 
Futures aus Bloomberg (unter anderem OIS
 
Sätze,
 
Swap Sätze, usw.)
Währungskurse
EZB Fixing
Cap/Floor-, Swaption-
 
und
FX-Volatilitäten
BVAL oder sonstige Quelle aus Bloomberg
CDS-Spreads
möglichst laufzeitadäquate Quotierung aus
 
Bloomberg
Die für die Derivate notwendigen Abgrenzungen werden in der Bi-
lanz in den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige
Verbindlichkeiten gebucht. Devisentermingeschäfte sowie Wäh-
rungsswaps werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Die Anschaffungskosten von derivativen Finanzinstrumenten wer-
den aktiviert bzw. passiviert und über die Gewinn- und Verlustrech-
nung gemäß Laufzeit verteilt aufgelöst.
Für Unterschiede zwischen den unternehmensrechtlichen und
steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungspos-
ten erfolgt gem. § 198 Abs. 9 UGB der Ansatz eines Steuerabgren-
zungspostens. Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären
 
Ergeb-
nisunterschiede zusammenzufassen, erfolgt die Saldierung von
 
Differenzen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit
dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Der sich dabei ergebende
positive Überhang wird in einem gesonderten Posten „aktive la-
tente Steuern“ ausgewiesen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt unter Bedachtnahme
auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Grund-
satz der unternehmerischen Vorsicht in Höhe des voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages gebildet. Für erkennbare Risiken bei Kreditneh-
mern werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebil-
det.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 30
Für die Abfertigungs-, Jubiläumsgeld-
 
und Pensionsansprüche der
aktiven und pensionierten Dienstnehmer sind Rückstellungen ge-
bildet worden, die nach den anerkannten Regeln der Versiche-
rungsmathematik unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertme-
thode sowie unter Verwendung der „AVÖ 2018-P: Rechnungsgrund-
lagen für die Pensionsversicherung“
 
berechnet wurden. Das erwar-
tete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitge-
setz 2003 beschlossenen Änderungen betreffend der Anhebung
des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individu-
ell berechnet. Die aktuelle Regelung für das schrittweise Anheben
des Pensionsalters auf 65 für Männer und Frauen wurde berücksich-
tigt.
Versicherungsmathematische Annahmen
für die Ermittlung der Barwerte des
 
Sozial-
kapitals
2024
2023
Rechnungszinsfuß
3,50 %
3,50 %
Jährliche Valorisierungen für
 
Pensionsrückstellung
3,00 %
2,80 %
Jährliche Valorisierungen
 
(kollektivvertragliche und karriere-
mäßige Gehaltserhöhungen) für andere
Rückstellungen
2,80 %
3,10 %
Fluktuationsrate für
 
Abfertigungsrückstellung
0,50 %
0,50 %
Fluktuationsrate für andere Rückstellungen
10,00 %
9,00 %
Individueller Karrieretrend
2,00 %
2,10 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 31
C.
 
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(3) ALLGEMEINES
3.a Fristigkeitengliederung
Die nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben, die nicht täglich
 
fälligen Verpflichtungen, die Eventualverpflichtungen und die Derivate
gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
TEUR
Bis 3 Monate
Mehr als 3 Monate
Mehr als 1 Jahr
Mehr als 5 Jahre
bis 1 Jahr
bis 5 Jahre
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Forderungen und Guthaben Banken
81.848
121.853
1.176
31.214
11.194
7.764
39.751
44.446
Forderungen und Guthaben Kunden
1.291.833
574.527
1.256.757
1.554.381
2.955.665
3.141.490
4.808.510
4.931.627
Wertpapiere Nostro
119.090
114.544
222.848
262.045
1.483.593
1.274.099
1.110.258
1.256.982
Verbindlichkeiten Banken
28.976
351.829
58.150
100.790
12.688
7.754
0
2.000
Verbindlichkeiten Kunden
657.637
655.822
722.217
941.432
171.769
190.230
223.145
244.300
Verbriefte Verbindlichkeiten
571.185
137.565
192.045
629.454
5.116.885
4.833.786
1.676.346
1.957.804
Bürgschaften, Garantien, Haftungen
99.359
123.664
47.728
52.550
99.297
118.808
47.472
69.539
Derivate Marktwert Aktiva
3.803
9.551
5.834
8.911
110.665
108.860
262.181
319.425
Derivate Marktwert Passiva
4.734
2.588
3.305
34.973
167.603
180.991
126.094
245.322
3.b Auf fremde Währung lautende Bilanzposten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Aktiva in fremder Währung
2.168.479
2.151.949
Passiva in fremder Währung
2.002.618
2.025.372
3.c Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die
 
Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind
 
im Anla-
gespiegel ersichtlich.
Anschaffungs-
 
und Herstellungskosten
TEUR
Stand zum
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen/
 
Stand zum
01.01.2024
Währungseffekte
31.12.2024
Wertpapiere Finanzanlagen
2.922.525
565.361
-542.671
-15.894
2.929.322
Beteiligungen
11.775
62
0
0
11.836
Verbundene Unternehmen
163.927
0
0
0
163.927
Grundstücke
4.688
0
-548
0
4.140
Gebäude
30.457
441
-3.086
3
27.815
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
15.941
1.627
-815
-3
16.749
Software
11.870
88
0
17
11.976
Anlagen in Bau
55
14
0
-50
20
Geleistete Anzahlungen
525
113
0
-54
584
Gesamt
3.161.764
567.706
-547.121
-15.981
3.166.368
Kumulierte Abschreibung
TEUR
Stand zum
Abschreibung
Zuschreibung und
Abgänge
Stand zum
01.01.2024
Währungseffekte
31.12.2024
Wertpapiere Finanzanlagen
-42.181
-9.198
26.851
0
-24.529
Beteiligungen
-3.955
0
3.684
0
-271
Verbundene Unternehmen
-59.640
0
13.803
0
-45.837
Grundstücke
-10
0
0
0
-10
Gebäude
-21.828
-862
44
2.549
-20.097
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
-11.230
-1.382
3
758
-11.851
Software
-9.478
-704
3
0
-10.180
Anlagen in Bau
0
0
0
0
0
Geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
Gesamt
-148.323
-12.146
44.388
3.307
-112.774
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 32
Buchwerte des Anlagevermögens
TEUR
Buchwert
Buchwert
31.12.2024
31.12.2023
Wertpapiere Finanzanlagen
2.904.793
2.880.344
Beteiligungen
11.565
7.819
Verbundene Unternehmen
118.090
104.287
Grundstücke
4.130
4.678
Gebäude
7.718
8.629
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
4.898
4.710
Software
1.796
2.392
Anlagen in Bau
20
55
Geleistete Anzahlungen
584
526
Gesamt
3.053.594
3.013.440
(4) FORDERUNGEN
Die Fristigkeiten werden unter Note (3.a) dargestellt.
Forderungen an verbundene Unternehmen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Forderungen an Kunden
765.629
708.110
 
davon nachrangig
3.503
3.527
 
davon unverzinst
11.277
12.511
Im Aktivposten Forderungen an Kunden sind Darlehen in Höhe von
TEUR 283.861 (2023: TEUR 325.346) enthalten, die als Sicherstellung
für hereingenommene Gelder an Banken abgetreten worden sind.
Weiters sind im Aktivposten Forderungen an Kunden zum Diskont
hereingenommene Wechsel in Höhe von TEUR 28.259 (2023:
TEUR 28.906) enthalten.
Im Aktivposten Forderungen an Kunden sind unverbriefte Forde-
rungen enthalten, für die die Bank nach folgenden Arten besichert
ist:
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Kommunale Deckungsdarlehen
584.606
554.855
Deckungsdarlehen Pfandbriefe
7.185.716
6.988.695
Lombarddarlehen und -kredite
138.428
148.526
Darlehen und Kredite mit sonstigen
 
Sicherheiten
19.471
22.727
Darlehen und Kredite mit Anboten
214.406
277.445
Darlehen und Kredite unbesichert
2.812.363
2.900.276
Darlehen und Kredite
10.954.990
10.892.524
Im Aktivposten Forderungen an Kunden ist Treuhandvermögen
von TEUR 71.186 (2023: TEUR 86.488)
 
enthalten. Darüber hinaus hal-
ten wir aus Konsortialfinanzierungen treuhändig für andere Kredit-
institute Hypotheken mit einem Nominalwert von TEUR 132.882
(2023: TEUR 137.938).
Risikovorsorge Forderungen an Kunden, Kreditinstitute und
Wertpapiere
Den besonderen Risiken des Bankgeschäfts trägt die Bank durch
konservative Kreditvergabe und vorsichtige Bildung von Einzel-
und Portfoliowertberichtigungen im Rahmen der Forderungsbe-
wertung in vollem Umfang Rechnung. Für die vorhandenen Boni-
tätsrisiken
werden nach konzerneinheitlichen Maßstäben Wertberichtigungen
gebildet. Risikovorsorgen werden auf Basis von Einschätzungen
über die Höhe der künftigen Kreditausfälle und Zinsnachlässe
 
ge-
bildet. Eine Einzelwertberichtigung ist angezeigt, wenn aufgrund
beobachtbarer Kriterien wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins- und
Tilgungsverpflichtungen vertragsmäßig geleistet werden können.
Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht der Differenz zwi-
schen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen
Cashflows unter Berücksichtigung werthaltiger abgezinster Sicher-
heiten. Der Gesamtbetrag der Risikovorsorge wird, sofern er sich
auf bilanzielle Forderungen bezieht, von den Forderungen an Kun-
den, Kreditinstitute und Wertpapiere abgesetzt. Die Risikovorsorge
für außerbilanzielle Geschäfte (Avale, Indossamentverbindlichkei-
ten, Kreditzusagen) wird hingegen als Rückstellung für Kreditrisiken
gezeigt. Uneinbringliche Forderungen werden direkt abgeschrie-
ben. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen werden erfolgs-
wirksam erfasst.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und das Austrian Financial
 
Report-
ing and Auditing Committe (AFRAC) haben im Juni 2022 ein ge-
meinsames Positionspapier zu „Fragen der Folgebewertung bei Kre-
ditinstituten“ herausgegeben. § 201 Abs. 2 Z 7 UGB verlangt eine
Berücksichtigung von statistisch ermittelbaren Erfahrungswerten
aus gleich gelagerten Sachverhalten.
 
Da die Hypo Vorarlberg seit
dem 1. Jänner 2018 einen Konzernabschluss nach IFRS erstellt und
somit die erwarteten Kreditverluste
 
nach IFRS 9 ermittelt, verfügt
sie über die geforderten „statistisch ermittelten Erfahrungswerte
aus gleich gelagerten Sachverhalten“. Daher waren diese bei der
Bewertung der erwarteten Kreditverluste auch nach UGB zu be-
rücksichtigen. Bei der Schätzung der erwarteten Kreditausfälle fin-
det eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Berechnung unter Berück-
sichtigung der besten verfügbaren Informationen und des Zeitwer-
tes des Geldes statt.
Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Wertberichtigungen auf
TEUR 143.951 (2023: TEUR 158.972).
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Stufe 1
18.407
23.206
Stufe 2
26.093
19.063
Stufe 3
94.417
111.531
POCI
5.035
5.172
Stufe 3 und POCI
 
davon signifikante Forderungen
96.351
113.476
 
davon nicht signifikante Forderungen
3.100
3.227
Wertberichtigungen
143.951
158.972
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 33
Bei den Forderungen, bei denen noch keine wesentliche Ver-
schlechterung des Ausfallsrisikos eingetreten ist (Stufe 1),
wurde unternehmensrechtlich eine Portfoliowertberichtigung
auf Basis des „12-month expected credit loss“ ermittelt.
Bei den Forderungen, für die sich seit dem Zugang das Aus-
fallsrisiko signifikant erhöht hat (Stufe 2), wurde unterneh-
mensrechtlich eine Portfoliowertberichtigung auf Basis des
„lifetime expected credit loss“ gebildet.
In die Stufe 3 fallen alle Geschäfte, die kein Lebendrating auf-
weisen. Hier werden für signifikante Forderungen individuelle
Wertberichtigungen gebildet.
 
Für nicht signifikante Forderun-
gen (< TEUR 150) wurde eine standardisierte Wertberichti-
gung ermittelt.
Bei Forderungen, die bereits zum Zugangszeitpunkt objektive
Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen, handelt es sich
um Purchased or Originated Credit Impaired-Aktivpositionen
(POCI).
Nachhaltigkeitsrisiken
Die Bank strebt eine Messung und Begrenzung der Nachhaltigkeits-
risiken an. Negative Auswirkungen, die durch die aktuellen oder zu
erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf Kun-
den oder Ausleihungen entstehen können, sollen gemessen und
begrenzt werden. Das Reputationsrisiko ist davon umfasst. Die
Nachhaltigkeit in der „Inside Out-Perspektive“ und die damit ver-
bundene Außenwirkung sind deshalb indirekt auch risikorelevant.
Die Bank unternimmt in allen drei Aspekten (ökologische und sozi-
ale Risiken, sowie Risiken aus der Unternehmensführung) Anstren-
gungen zur Risikobegrenzung.
 
Klimarisiken sind eine Untergruppe der Nachhaltigkeitsrisiken. Sie
werden in physische Klimarisiken und Transitionsrisiken unterteilt,
wobei es zwischen diesen beiden Kategorien auch Wechselwirkun-
gen gibt. Im Hinblick auf die Risikomessung liegt der Fokus aktuell
auf Klimarisiken, wobei sowohl physische als auch transitorische Ri-
siken gemessen und begrenzt werden sollen.
 
Der globale Klimawandel ist mit erheblichen Risiken verbunden, die
sich negativ auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken können. Bei
der Hypo Vorarlberg werden diese Risiken systematisch analysiert
und gesteuert. Der Klimawandel hat das Potenzial, Wirtschaft und
Gesellschaft grundsätzlich neu zu ordnen. Viele Unternehmen sind
gezwungen ihr Geschäftsmodell angesichts physischer Risiken,
neuer regulatorischer Anforderungen oder eines geänderten Kun-
denverhaltens zu überdenken. Auch Banken können sich diesen
Entwicklungen nicht entziehen.
 
Die Hypo Vorarlberg ist entschlossen, die physischen Risiken und
Transitionsrisiken des Klimawandels zu steuern und die Resilienz ih-
res Geschäftsmodells zu stärken. Das Unternehmen setzt geeignete
Maßnahmen, um Klimarisiken zu identifizieren und wirksam steu-
ern zu können. Gesetzliche Vorgaben (z.B. EU-Offenlegungsverord-
nung, EBA-Richtlinien zur Kreditvergabe und -überwachung) geben
dabei den Rahmen vor, die Zuständigkeit liegt beim Gesamtvor-
stand.
Physische Klimarisiken
Unter den physischen Risiken des Klimawandels sind jene Risiken
zu verstehen, die sich unmittelbar aus klimatischen Veränderungen
ergeben – etwa Temperaturveränderungen, das häufigere Auftre-
ten von Wetterextremen (z.B. Kälte-
 
oder Dürreperioden) oder Na-
turkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Lawinen). Die verschie-
denen Wirtschaftsbranchen sind von diesen Risiken unterschiedlich
stark betroffen. Zu den verletzlichsten Branchen zählt laut der ös-
terreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) u.a. die Land- und Forst-
wirtschaft, die Lebensmittelproduktion, der Transportsektor sowie
der Tourismus-
 
oder Energiesektor.
Transitionsrisiken des Klimawandels
Im Unterschied zu den physischen Risiken des Klimawandels be-
schreiben Transitionsrisiken jene möglichen Folgeerscheinungen,
die sich aus der Entwicklung in Richtung eines ökologischeren Wirt-
schaftssystems ergeben. Darunter fallen sowohl politische und
regulatorische Maßnahmen gegen den Klimawandel (z.B. Einfüh-
rung einer CO2-Steuer) als auch Veränderungen im Konsumverhal-
ten (z.B. Trend zu umweltschonenden Mobilitätslösungen) und in
der Technik (z.B. Entwicklung einer klimafreundlicheren Alternative
zu Produkten oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbie-
tet). Besonders betroffen von den Transitionsrisiken des Klimawan-
dels sind jene Branchen, die stark von fossilen Brennstoffen abhän-
gen (z.B. Energieerzeugung, Eisen- und Stahlindustrie) oder deren
Produkte hohe Emissionen verursachen (z.B. Autohersteller).
Während die direkten physischen Klimarisiken für die Bankinfra-
struktur als ernstzunehmend, aber eher gering eingestuft werden,
sind es vor allem die indirekten physischen Klimarisiken im Kernge-
schäft, die für das Unternehmen von Bedeutung sind (z.B. Finanzie-
rungen für Unternehmen, die physischen Risiken ausgesetzt sind).
Transitionsrisiken des Klimawandels betreffen die Hypo Vorarlberg
ebenfalls hauptsächlich im Kerngeschäft (z.B. Finanzierungen für
Unternehmen, deren Geschäftsmodelle durch klimatische Verände-
rungen auf die Probe gestellt werden).
Sensitivitätsanalyse
Im Folgenden wird dargestellt, wie sich das Volumen und die er-
wartete Risikovorsorge in den Stages 1 und 2 bei Anwendung von
unterschiedlichen PD-Kurven verändern würden. Zur Anwendung
kommen dabei drei Szenarien:
Hauptszenario
 
Negativszenario
Positivszenario
Volumen
TEUR
Stage 1
Stage 2
Hauptszenario
71.552
-71.550
Negativszenario
-197.039
197.042
Positivszenario
194.508
-194.505
Risikovorsorge
TEUR
Stage 1
Stage 2
Hauptszenario
-733
-1.493
Negativszenario
739
2.986
Positivszenario
-803
-3.603
Das Volumen in Stage 2 würde im Negativszenario um
TEUR 197.042 ansteigen. Die Risikovorsorge für Stage 1 und 2 würde
in Summe um TEUR 3.725 ansteigen. Im Positivszenario würde das
Volumen in Stage 2 um TEUR 194.505 und die Risikovorsorgen für
Stage 1 und 2 um TEUR 4.406 sinken.
(5) WERTPAPIERE
Gesamtbestand
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Wertpapiere inklusive anteiligen Zinsen
 
im
Eigenstand
2.938.466
2.909.580
davon dem Finanzanlagevermögen ge-
widmet
2.935.855
2.908.910
Als Finanzanlagevermögen wird der nicht für die Liquiditätssteue-
rung benötigte Teil der festverzinslichen Wertpapiere und ausge-
wählte Anteile an Investmentfonds und Aktien definiert.
Das Institut führt ein Wertpapierhandelsbuch innerhalb der
 
Gren-
zen des Artikel 94 CRR
(„Ausnahme Handelsbuchtätigkeiten von
geringem Umfang“). In diesem Handelsbuch sind zum Stichtag
31. Dezember 2024 Wertpapiere mit einem Bilanzwert von
TEUR 148 (2023: TEUR 125) enthalten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 34
Wertpapiere des Anlagevermögens
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung
 
bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
558.695
398.599
Forderungen an Kreditinstitute
112.514
98.230
Forderungen an Kunden
286.333
359.507
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
1.975.811
2.050.898
Aktien und andere nicht festverzinsliche
 
Wertpapiere
2.502
1.676
Summe
2.935.855
2.908.910
Wertpapiere des Umlaufvermögens
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Forderungen an Kreditinstitute
2.338
436
Aktien und andere nicht festverzinsliche
 
Wertpapiere
274
234
Summe
2.611
670
In den Aktivposten Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zu-
gelassen sind und Schuldverschreibungen und andere festverzinsli-
che Wertpapiere sind Wertpapiere enthalten, die für folgende Zwe-
cke als Sicherstellung gewidmet sind:
 
Nominale der Wertpapiere, die zur Sicherstellung dienen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Sicherstellung für Refinanzierungen bei
 
der
Europäischen Zentralbank
906.181
1.126.073
Deckungsstock für öffentliche Pfandbriefe
104.395
77.742
Deckungsstock für Mündelgelder
29.499
29.499
Deckung Pensionsrückstellung
2.000
2.000
Echte Pensionsgeschäfte, Repos
1.670.182
1.373.204
Kautionen, Collaterals, Margins
15.143
9.000
Summe
2.727.400
2.617.518
Der Deckungsstock für Pfandbriefe enthält Kreditforderungen der
Zweigniederlassung St. Gallen in Höhe von TEUR 1.045.217 (2023:
TEUR 837.656). Um die gleichwertige rechtliche und wirtschaftliche
Stellung der Pfandbriefgläubiger in Bezug auf diese Deckungswerte
zu gewährleisten, wurden die Kreditforderungen einschließlich ih-
rer hypothekarischen Besicherung auf die HVS Sicherheitenverwal-
tung GmbH mit Sitz in der Schweiz als Sicherheitentreuhänder
 
der
Pfandbriefgläubiger im Weg einer Sicherungsübereignung übertra-
gen.
Börsennotierte Wertpapiere und Beteiligungen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung
 
bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
521.239
382.003
Forderungen an Kreditinstitute
0
4.001
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
1.960.427
2.045.647
Aktien und andere nicht festverzinsliche
 
Wertpapiere
2
0
Summe
2.481.668
2.431.651
Nicht börsennotierte Wertpapiere und Beteiligungen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere, die zur Refinanzierung
 
bei der
Zentralnotenbank zugelassen sind
37.456
16.596
Forderungen an Kreditinstitute
114.852
94.665
Forderungen an Kunden
286.333
359.507
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
15.384
5.251
Aktien und andere nicht festverzinsliche
 
Wertpapiere
2.775
1.910
Beteiligungen
11.565
7.819
Anteile an verbundenen Unternehmen
118.090
104.287
Summe
586.453
590.036
In diesem Posten sind keine verbrieften oder unverbrieften Schuld-
verschreibungen/Wertpapiere an verbundenen Unternehmen oder
an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
enthalten.
Das Bewertungsergebnis für Investmentfonds, die nicht die Eigen-
schaft von Finanzanlagen haben, das über die Gewinn- und Verlust-
rechnung gebucht wurde, beträgt im Berichtsjahr TEUR 23 (2023:
TEUR -36).
Im Wertpapierbereich errechnen sich stille Lasten zwischen Bilanz-
kurswert und Tageskurswert von TEUR -65.904 (2023:
 
TEUR -100.999).
Buchwerte der fix und variabel verzinsten
 
Wertpapiere
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Fix
2.462.270
2.337.924
Variabel
476.196
571.656
Beizulegende Zeitwerte der fix und variabel verzinsten
 
Wertpa-
piere
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Fix
2.369.562
2.217.013
Variabel
471.904
562.998
Abschreibungen und
 
Zuschreibungen der
 
Wertpapiere des
 
Anlage-
vermögens
TEUR
2024
2023
Abschreibungen
351
316
Zuschreibungen
309
591
Abschreibungen und Zuschreibungen der Wertpapiere des Um-
laufvermögens
TEUR
2024
2023
Abschreibungen
5
37
Zuschreibungen
47
7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 35
Weitere Informationen zu Wertpapieren
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Nachrangige Wertpapiere im Posten Schuld-
verschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
72.264
81.634
Unterschiedsbetrag aus Agien
56.448
35.170
 
davon Neugeschäft
1.214
304
Unterschiedsbetrag aus Disagien
20.054
10.491
 
davon Neugeschäft
2.244
3.553
Abschreibungen gemäß § 56 Abs. 2 BWG
6.578
8.232
Zuschreibungen gemäß § 56 Abs. 3 BWG
3.365
5.232
Der Unterschiedsbetrag zwischen den höheren fortgeschriebenen
Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag von Schuldver-
schreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, welche
die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird gemäß § 56 Abs. 2
BWG mittels Effektivzinsmethode zeitanteilig abgeschrieben.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den höheren fortgeschriebenen
Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag von Schuldver-
schreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, welche
die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird gemäß § 56. Abs. 3
BWG mittels Effektivzinsmethode zeitanteilig zugeschrieben.
Im Jahr 2025 werden festverzinsliche Wertpapiere mit einem Betrag
von TEUR 339.460 (2024:
 
TEUR 371.355) sowie begebene Schuldver-
schreibungen mit einem Betrag von TEUR 781.206 (2024:
TEUR 756.299) zur Rückzahlung fällig.
Die Anleihegläubiger der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), der
Abbaueinheit der früheren Hypo Alpe-Adria-Bank International AG,
stimmten vor sieben Jahren mit großer Mehrheit zu, ihre Papiere
unter Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen an das Land Kärn-
ten abzutreten. Die Hypo Vorarlberg hat im Zuge der Annahme des
Umtauschangebotes des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds
 
eine
„Besserungszusage“ erworben, die sich im sogenannten „Bedingten
Zusätzlichen Kaufpreis“ wiederfindet. Die verkaufenden Investoren
bekommen eine Nachzahlung, sollte der Verwertungserlös aus der
HETA über dem erwarteten Recovery-Wert (zzgl. Prämie) des jewei-
ligen Instruments liegen. Die Ausgleichszahlung wird in der Berech-
nung der Besserungszusage nicht berücksichtigt. Der Wert des Bes-
serungsanspruchs beträgt zum Stichtag 7,48 %. Ein Ansatz im
UGB/BWG ist aufgrund der bestehenden Risiken und Unsicherhei-
ten im Zusammenhang mit dem Recovery und dem Auszahlungs-
zeitpunkt nicht zulässig.
(6) BETEILIGUNGEN UND VERBUNDENE UNTERNEHMEN
Die Bank war zum Jahresende an folgenden Unternehmen mit 20 %
 
und mehr beteiligt:
TEUR
Buchwert
Kapitalanteil
Eigenkapital gemäß
Ergebnis gemäß
Letzter
der Bank
§ 224 UGB
 
§ 231 Abs. 2 Z 21 UGB
Jahres-
abschluss
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
2024
2023
vom
"Hypo-Rent" Leasing-
 
und Beteiligungs-
gesellschaft mbH, Dornbirn
13.110
13.110
100,00 %
100,00 %
20.104
19.391
713
573
31.12.2024
Hypo Vorarlberg Holding (Italien)
GmbH, Bozen, Italien
59.739
50.565
100,00 %
100,00 %
65.078
62.972
2.106
5.939
31.12.2024
Hypo Immobilien & Leasing GmbH,
 
Dornbirn
163
163
100,00 %
100,00 %
9.105
8.660
444
527
31.12.2024
HIL Mobilienleasing GmbH & Co KG,
 
Dornbirn
11.700
10.735
100,00 %
100,00 %
8.259
7.135
1.124
594
31.12.2024
HYPO EQUITY Unternehmens-
beteiligungen AG, Bregenz
 
11.047
10.676
100,00 %
100,00 %
10.502
10.661
-174
-1.031
30.09.2024
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH,
 
Wien
1.033
1.033
37,50 %
37,50 %
5.038
4.905
903
569
31.12.2024
"Wirtschafts-Standort Vorarlberg"
 
Betriebsansiedlungs GmbH, Dornbirn
12
12
33,30 %
33,30 %
37
37
1.716
-1.574
31.12.2024
Hypo Vorarlberg Leasing AG, Bozen,
 
Italien
17.310
15.117
25,00 %
25,00 %
80.768
77.055
3.687
4.712
31.12.2024
Hypo Vorarlberg Immo Italia GmbH,
 
Bozen, Italien
5.021
3.920
25,00 %
25,00 %
15.124
15.834
-710
-154
31.12.2024
Die Tabelle stellt das Ergebnis sowie das
 
Eigenkapital des letzten Geschäftsjahres, für
 
das ein Jahresabschluss vorliegt, dar. Zu
 
verbundenen Unter-
nehmen wurden lediglich bankübliche Beziehungen zu marktüblichen
 
Konditionen unterhalten.
Zum Jahresultimo bestand mit der Hypo Immobilien & Leasing
 
GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft
.
(7) SACHANLAGEN
Der Grundwert (Buchwert) der bebauten Grundstücke beträgt zum Bilanzstichtag
 
TEUR 4.096 (2023: TEUR 4.645).
(8) SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Abgrenzungen von derivativen Finanzgeschäften
80.470
65.910
Verrechnungsdebitoren
4.219
12.325
Forderungen Finanzamt
10.174
0
Ergebnisabgrenzungen
13.789
11.849
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
229
8.544
Die Ergebnisabgrenzungen werden zum überwiegenden Teil erst nach
 
dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 36
Derivative Finanzgeschäfte
Die Anschaffungskosten von derivativen Finanzinstrumenten werden
 
aktiviert bzw. passiviert und über die Gewinn- und Verlustrechnung
 
gemäß
Laufzeit verteilt aufgelöst.
TEUR
Art
Nominalwerte
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Devisentermingeschäfte
Ankäufe
224.663
228.631
3.153
6.034
2.931
5.940
Verkäufe
224.601
228.568
0
0
0
0
Währungsswaps
Ankäufe
158.179
409.394
436
7.500
614
925
Verkäufe
158.774
403.485
0
0
0
0
Zinsswaps
Ankäufe
13.997.747
13.150.746
336.850
390.344
269.809
394.711
Verkäufe
13.997.747
13.150.746
0
0
0
0
Cross-Currency-Swaps
Ankäufe
847.578
990.991
21.792
15.729
27.280
60.303
Verkäufe
845.072
1.020.842
0
0
0
0
Währungsoptionen
Ankäufe
2.059
4.462
8
3
8
3
Verkäufe
2.059
4.462
0
0
0
0
Zinsoptionen
Ankäufe
300.457
323.794
20.244
27.137
1.094
1.992
Verkäufe
271.576
291.749
0
0
0
0
Die gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 vom Juni 2022 berechneten
Werte betragen:
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Drohverlustrückstellung inklusive
 
Stand Alone Derivate
14.018
13.906
Beizulegender Zeitwert in Sicherungs-
beziehungen
mit positivem Marktwert
362.781
421.415
mit negativem Marktwert
301.467
463.743
davon aufgrund einer effektiven
 
Sicherungsbeziehung im Rahmen der
 
Drohverlustrückstellung nicht berücksich-
tigt
288.899
449.440
Gewinn aus der vorzeitigen Beendigung von
effektiven Sicherungsbeziehungen
1.749
2.054
Für die derivativen Finanzinstrumente wurden als Sicherstellung
Collateral-Zahlungen in Höhe von TEUR 124.240 (2023:
TEUR 255.839) an die jeweiligen Geschäftspartner geleistet. Diese
Collateral-Forderungen sind im Posten Forderungen an Kreditinsti-
tute in Höhe von TEUR 111.478 (2023: TEUR 224.577)
 
sowie im Posten
Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 12.762 (2023:
TEUR 31.263) enthalten.
(9) LATENTE STEUERN
Aus der Anwendung von § 198 Abs. 10 UGB ergeben sich zum Bi-
lanzstichtag aktive latente Steuern von TEUR 11.886 (2023:
TEUR 9.089). Der Berechnung der aktiven latenten Steuern wird ein
Steuersatz von 23 % für Österreich und 14,3 % für die Schweiz zu
Grunde gelegt. Die Differenzen aus dem Unterschied der steuerli-
chen und handelsrechtlichen Bemessungsgrundlage resultieren aus
Personalrückstellungen, Wertberechtigungen, nicht absetzbaren
sonstigen Rückstellungen und Beteiligungsabschreibungen.
 
Die Be-
messungsgrundlage hat sich von TEUR 39.859 per 31. Dezember
2023 auf TEUR 51.891 zum Bilanzstichtag erhöht.
(10) VERBINDLICHKEITEN
Die Fristigkeiten werden unter Note (3.a) ausgewiesen.
Treuhandverbindlichkeiten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu-
ten
58.005
66.926
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
13.182
19.959
Im Passivposten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Mündel-
gelder von TEUR 20.067 (2023: TEUR
 
22.262) enthalten. Für diese
Mündelgelder haftet das Land Vorarlberg noch mit TEUR 20 (2023:
TEUR 185). Zusätzlich wird gemäß § 230a ABGB ein Deckungsstock
von TEUR 29.370 (2023: TEUR 29.365) in Wertpapieren gehalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Passivposten Verbriefte Ver-
bindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten.
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Zero-Bonds
70.113
67.508
Rückzahlungsbeträge der Zero-Bonds
91.946
91.946
Abgrenzungen von derivativen
 
Finanzinstrumenten
35.989
46.510
Verrechnungskreditoren
12.127
19.036
Ergebnisabgrenzungen
3.230
31.568
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
62
332
Die Ergebnisabgrenzungen werden zum überwiegenden Teil erst
nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
(unverbrieft)
20.623
21.267
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
 
mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten (unverbrieft)
1.372
1.094
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
(unverbrieft)
138
126
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 37
Hypothekenbankgeschäfte gemäß Pfandbriefgesetz
TEUR
Verbriefte
Deckungsdarlehen/
Deckungsfähige
 
Verbindlichkeiten
Deckungskredite
Wertpapiere
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Pfandbriefe
4.503.694
4.510.862
5.565.320
5.017.400
0
0
Öffentliche Pfandbriefe
165.789
242.457
483.065
495.941
104.395
77.742
Summe
4.669.483
4.753.319
6.048.385
5.513.342
104.395
77.742
TEUR
+/- Über-/
Ersatzdeckung
31.12.2024
31.12.2023
Pfandbriefe
1.061.625
506.538
Öffentliche Pfandbriefe
421.672
331.227
Summe
1.483.297
837.765
(11) RÜCKSTELLUNGEN
Zum Ende des Geschäftsjahres haben 10 Pensionisten und Hinter-
bliebene (2023: 10) Anspruch auf eine Bankpension. 37 Mitarbeiter
(2023: 30) der Filiale St. Gallen haben einen Anspruch auf eine leis-
tungsorientierte Pension, daher werden Beiträge an die BVG-Sam-
melstiftung Swiss Life AG entrichtet. Die Berechnung des Rückstel-
lungsbedarfs ergibt gesamt einen Wert von TEUR 3.988 (2023:
TEUR 4.268). Zum Ende des Geschäftsjahres haben 149 aktive
Dienstnehmer (2023: 156) Anspruch auf eine Abfertigung. Die Be-
rechnung des Rückstellungsbedarfs ergibt einen Wert von
TEUR 14.099 (2023: TEUR 13.878).
Im Passivposten Rückstellungen sonstige sind Rückstellungen für
drohende Verluste aus Derivaten TEUR 14.018 (2023: TEUR 13.906),
für Rechtsrisiken, Kreditrisiken und Haftungen von TEUR 18.907
(2023: TEUR 16.958) und für Jubiläumsgelder, nicht verbrauchten
Urlaub und sonstige Personalkosten von TEUR 8.773 (2023:
TEUR 7.922) enthalten.
 
Mit dem Entfall der umsatzsteuerlichen Zwischenbankbefreiung
zum 1. Jänner 2025 entstehen operative Risiken für die Hypo Vorarl-
berg. Der EuGH könnte die bisher geltende Befreiung als eine unzu-
lässige Beihilfe werten, wodurch es zu einer Rückforderung kom-
men könnte. Aufgrund dessen wurde im Geschäftsjahr 2024 eine
Rückstellung in Höhe von TEUR 5.299 (2023: TEUR 0) gebildet.
Rückstellungen für operative Risiken und Kosten sind in den Rück-
stellungen für Rechtsrisiken, Kreditrisiken und Haftungen enthal-
ten.
 
(12) ERGÄNZUNGSKAPITAL GEMÄß TEIL 2 TITEL I KAPITEL 4 DER VERORDNUNG
 
(EU) NR. 575/2013
In der Position Ergänzungskapital sind 6 Anleihen (2023: 5) mit einem
 
Bilanzwert von TEUR 295.747 (2023: TEUR 274.991) zuzüglich einer Zinsab-
grenzung von TEUR 1.751 (2023: TEUR 1.209) enthalten. Die durchschnittliche
 
Verzinsung der Anleihen am Jahresende beträgt 3,32 % und
 
die
durchschnittliche Restlaufzeit beläuft sich auf 4,81 Jahre.
Nachstehende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10
 
% des Gesamtbetrages, der oben summiert dargestellten nachrangigen
 
Verbindlich-
keiten:
ISIN
Währung
Emissionsvolumen
 
Verzinsung
Nominalzins
Laufzeit
Weiterführende
in TEUR bzw TCHF
Angaben
AT0000A1GTF4
EUR
50.000
fix
4,500 %
2015 - 2025
*)
AT0000A1YQ55
EUR
50.000
fix
3,125 %
2017 - 2027
*)
CH0461238948
CHF
100.000
fix
1,625 %
2019 - 2029
*)
AT0000A321S4
EUR
44.000
fix
4,750 %
2022 - 2032
*)
*) Keine Kündigungs-
 
oder Umwandlungsmöglichkeit, wird am Ende der Laufzeit mit den Nennwert getilgt
Die Bank hat zum Bilanzstichtag Ergänzungskapital inklusive Zinsen von
 
TEUR 0 (2023: TEUR 0) im Eigenbestand.
(13) ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL GEMÄß TEIL 2 TITEL I KAPITEL 3
 
DER VERORDNUNG (EU) NR. 575/2013
ISIN
Ausgabedatum
Währung
Emissionsvolumen
Verzinsung
Laufzeit
in TEUR
AT0000A1LKA4
27.06.2016
EUR
10.000
1)
endlos
AT0000A20DC3
28.05.2018
EUR
40.000
2)
endlos
1) 5,87 % p.a. für die ersten 10 Jahre und danach 6-Monats-Euribor zuzüglich 5,30 % p.a. (jährliche Zahlung)
2) 6,125 % p.a. für die ersten 12 Jahre und einen Monat und danach 6-Monats-Euribor zuzüglich 5,00 %
 
p.a. (halbjährliche Zahlung)
Die Anleihe AT0000A1LKA4 ist seitens der Emittentin nach 10
 
Jahren kündbar, danach jährlich. Die Anleihe AT0000A20DC3 ist nach Wahl
 
der
Emittentin erstmals nach 12 Jahren und einem Monat rückzahlbar, danach
 
jährlich.
Die Zinsabgrenzung zum Stichtag beträgt für beide Anleihen TEUR
 
321 (2023: TEUR 320). Die Anleihen sind unbesichert, nachrangig
 
und haben
eine unbegrenzte Laufzeit.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 38
(14) GEZEICHNETES KAPITAL
Das gezeichnete Kapital und die Eigentums- und Stimmrechtsverhältnisse
 
der Bank setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen (gegen-
über dem Vorjahr keine Änderung):
Eigentümer/Aktionäre
Art
Stückanzahl
Nominalwert
Anteile gesamt
Stimmrecht
31.12.2024
Vorarlberger Landesbank-Holding
Namensstückaktien
243.485
124.651
76,8732 %
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH*)
Namensstückaktien
73.251
37.501
23,1268 %
23,1268 %
 
- Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
 
- Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
316.736
162.152
100,0000 %
100,0000 %
*) 66,6667 % Landesbank Baden-Württemberg und 33,3333 % Landeskreditbank Baden-Württemberg
 
- Förderbank, Karlsruhe
Die Bank und die Tochtergesellschaften haben zum Bilanzstichtag keine
 
eigenen Aktien im Eigenbestand.
(15) KERNKAPITAL UND ERGÄNZENDE EIGENMITTEL GEMÄß
 
CRR
Die Eigenmittel setzen sich zum Bilanzstichtag
 
wie folgt zusammen:
Hartes Kernkapital (CET1) gemäß CRR
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Als hartes Kernkapital anrechenbare
 
Kapitalinstrumente
206.826
206.826
Einbehaltene Gewinne
1.004.783
962.892
Sonstige Rücklagen
139.082
139.082
Immaterielle Vermögenswerte
-2.380
-2.524
Verbriefungspositionen
-7.341
-7.455
Unzureichende Deckung notleidender
 
Risi-
kopositionen
-7.485
-5.786
Sonstige Übergangsanpassungen am harten
Kernkapital
1.396
2.792
Hartes Kernkapital (CET1)
1.334.880
1.295.826
Zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß CRR
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
50.000
50.000
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.000
50.000
Ergänzungskapital (T2) gemäß CRR
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapi-
talinstrumente
228.585
223.729
Ergänzungskapital (T2)
228.585
223.729
Gesamtrisikobetrag gemäß CRR
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Risikogewichtete Forderungsbeträge
8.398.487
8.337.176
Risikopositionsbetrag für Abwicklungs-
 
und
Lieferrisiken
0
0
Gesamtforderungsbetrag für Positions-,
Fremdwährungs-
 
und Warenpositionsrisiken
407
711
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
 
operationelle Risiken
450.957
421.644
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
 
Anpassung der Kreditbewertung
29.098
34.020
Gesamtrisikobetrag
8.878.949
8.793.550
Zusammensetzung Eigenmittel gemäß CRR und
 
Eigenmittelquoten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Hartes Kernkapital (CET1)
1.334.880
1.295.826
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.000
50.000
Kernkapital (T1)
1.384.880
1.345.826
Ergänzungskapital (T2)
228.585
223.729
Gesamteigenmittel
1.613.465
1.569.555
Quote des harten Kernkapitals (CET1)
15,03 %
14,74 %
Quote des Kernkapitals (T1)
15,60 %
15,30 %
Quote der Gesamteigenmittel
18,17 %
17,85 %
(16) EIGENMITTEL DER KREDITINSTITUTSGRUPPE GEMÄß CRR
Die konsolidierten Eigenmittel und Eigenmittelquoten berechnen
sich wie folgt:
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Hartes Kernkapital (CET1)
1.460.590
1.434.202
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.020
50.002
Kernkapital (T1)
1.510.609
1.484.204
Ergänzungskapital (T2)
228.611
223.732
Gesamteigenmittel
1.739.221
1.707.936
Quote des harten Kernkapitals (CET1)
16,21 %
16,09 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,76 %
16,65 %
Quote der Gesamteigenmittel
19,30 %
19,16 %
(17) EVENTUALVERPFLICHTUNGEN
In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlich-
keiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellung von Si-
cherheiten sind:
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Bürgschaften und Garantien
282.272
353.653
Akkreditive
20.380
21.703
Noch nicht in Anspruch genommene
 
Kreditzusagen
1.809.269
2.210.927
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 39
Darüber hinaus besteht noch folgende weitere Eventualverpflich-
tung:
Verpflichtung aus der gemäß § 8 ESAEG vorgeschriebenen Mit-
gliedschaft bei der Einlagensicherungsgesellschaft "Einlagensi-
cherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA).":
Gemäß § 8 Abs. 1 ESAEG gehört die Hypo Vorarlberg als einla-
genentgegennehmendes Institut (CRR-Institut) mit dem Sitz in Ös-
terreich der einheitlichen Sicherungseinrichtung nach § 1 Abs. 1 Z 1
ESAEG an.
Jede Sicherungseinrichtung hat einen Einlagensicherungsfonds be-
stehend aus verfügbaren Finanzmitteln in der Höhe von zumindest
0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute
(Zielausstattung)
 
einzurichten. Die Beitragsverpflichtung richtet
sich nach der Höhe der gedeckten Einlagen unter Zugrundelegung
von vorher bestimmten Risikofaktoren (sog. risikobasierte Beitrags-
berechnung). Für die Hypo Vorarlberg errechnete sich ein Beitrags-
anteil von TEUR 0 (2023: TEUR 704).
 
Darüber hinaus hat die ESA
gem. § 22 (1) ESAEG ihren Mitgliedsinstituten pro Kalenderjahr Son-
derbeiträge in der Höhe von maximal 0,5 % der Summe der ge-
deckten Einlagen ihrer Mitgliedsinstitute vorzuschreiben und zeit-
gerecht einzuheben, falls die verfügbaren Finanzmittel einer Siche-
rungseinrichtung nicht ausreichen, um die Einleger im Sicherungs-
fall zu entschädigen oder Verpflichtungen aus Kreditoperationen
zu bedienen.
(18) NIEDERLASSUNG ST. GALLEN (CH)
Die Niederlassung in St. Gallen tritt als Universalbank auf. Sie ist
schwerpunktmäßig in den Bereichen Kreditgeschäft, Vermögens-
verwaltung und Anlageberatung tätig. Das Tätigkeitsgebiet um-
fasst das Gebiet der deutschsprachigen Schweiz (Ostschweiz). Die
Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende auf Vollzeitbasis beträgt 36
(2023: 27) Mitarbeiter.
TEUR
 
2024
2023
Zinserträge
30.725
27.559
Betriebserträge
17.517
16.375
Jahresergebnis vor Steuern
6.609
3.644
Steuern vom Einkommen
-932
-499
Jahresergebnis nach Steuern
5.677
3.145
Die Beträge stellen Bruttobezüge dar (Konsolidierungsbuchungen
mit der Hypo Vorarlberg sind nicht enthalten).
(19) GESAMTKAPITALRENTABILITÄT
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG beträgt
0,46 % (2023: 0,48 %
).
Der Vorjahreswert wurde angepasst, da die
Gesamtkapitalrentabilität bisher nicht auf Grundlage der durch-
schnittlichen Bilanzsumme ermittelt wurde, sondern auf Basis
 
der
Bilanzsumme zum Bilanzstichtag.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 40
D.
 
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Zinsabgrenzungen bei Derivaten werden über die GuV-Position
Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen gebucht. Für das Ergänzungs-
kapital wird im Berichtsjahr TEUR 9.319 (2023: TEUR 8.441) an Zinsen
aufgewendet.
In den Provisionserträgen sind TEUR 17.014 (2023: TEUR 12.894) Er-
träge für Verwaltungsleistungen der Bank gegenüber Dritten ent-
halten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentli-
chen Erträge aus vermieteten Liegenschaften von TEUR 665 (2023:
TEUR 613) und Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen von
TEUR 838 (2023: TEUR 359). Beihilfen aus dem EU-Beihilfeverfahren
wurden nicht bezogen.
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
TEUR
2024
2023
Abfertigungszahlungen
-467
-918
Zuweisung Abfertigungsrückstellung
-220
-1.198
Beiträge an die betriebliche Mitarbeiter-
vorsorgekassen
-603
-526
Sonstige betriebliche Aufwendungen
TEUR
2024
2023
Aufwendungen für vermietete
 
Liegenschaften
-517
-497
Beitrag für Abwicklungsfonds und Einlagen-
sicherung
0
-7.555
Miet- und Leasingverpflichtungen
-5.606
-5.399
Realisierte Rücknahmegewinne/-verluste
0
2.439
Die Miet- und Leasingverpflichtungen werden für die Geschäfts-
jahre 2024 bis 2028 voraussichtlich TEUR 29.059 (2023:
TEUR 28.670) betragen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
TEUR
2024
2023
Veränderung der aktivischen latenten
 
Steuern
2.797
-2.353
Belastung für das Ergebnis der
 
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-8.092
-12.936
Belastung/Gutschrift für das Ergebnis aus
Vorperioden
-8.959
113
Stabilitätsabgabe
-2.810
-2.895
Die Position Belastung/Gutschrift für das Ergebnis aus Vorperioden
umfasst Effekte aus der Betriebsprüfung. Es handelt sich hierbei
überwiegend um temporäre Unterschiede, die in Folge zur Aktivie-
rung latenter Steuerforderungen sowie zur Verrechnung der Steu-
erlast für aktuelle Wirtschaftsjahr geführt haben.
E.
 
SONSTIGE ANGABEN
Ergebnisverwendungsvorschlag
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung und
unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen bis zu dieser
Beschlussfassung wird vorgeschlagen auf die Aktien und dem da-
mit verbundenen Grundkapital von TEUR 162.152 eine Dividende in
Höhe von EUR 32 je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten.
Die Ausschüttung ergibt daher bei 316.736 Stück Aktien einen Be-
trag von TEUR 10.136.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ab-
schlussstichtag vorgefallen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 41
F.
 
ANGABEN ÜBER ARBEITNEHMER UND
ORGANE
(20) ARBEITNEHMER
Die durchschnittliche Zahl,
 
der während des Geschäftsjahres be-
schäftigten Arbeitnehmer zeigt sich wie folgt:
2024
2023
Vollzeitbeschäftigte Angestellte
536
516
Teilzeitbeschäftigte Angestellte
134
127
Lehrlinge
6
6
Reinigungspersonal und Arbeiter
1
1
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
677
651
(21) VORSCHÜSSE, KREDITE UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Die folgenden Personen haben für sich und für Unternehmen, bei
welchen sie Beteiligungen halten, zum Jahresultimo von der Bank
Vorschüsse, Kredite und Haftungen zu banküblichen bzw. zu
 
den
für Bankmitarbeiter geltenden üblichen Konditionen und Bedin-
gungen erhalten:
TEUR
2024
2023
Vorstandsmitglieder
688
206
Prokuristen
6.241
8.925
Aufsichtsräte
18.324
19.452
(22) BEZÜGE UND AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND
PENSIONEN
Die
 
Vergütung
 
der
 
Vorstandsmitglieder
 
besteht
 
aus
 
einem
 
Fixbe-
trag. Im
 
Jahr 2024
 
gibt es
 
keine variable
 
Vergütungskomponente,
sowie auch keine Aufwände für Abfertigungen und
 
Jubiläumsgehäl-
ter. Die
 
Bank hat
 
für aktive
 
Vorstandsmitglieder folgende
 
Beträge
aufgewendet:
TEUR
2024
2023
Mag. Michel Haller
422
387
Dr. Wilfried Amann
363
333
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
329
303
Vorstandsbezüge
1.114
1.023
Für Vorstandsmitglieder im Ruhestand (einschließlich Hinterbliebe-
nen) werden TEUR 86 (2023: TEUR 78) aufgewendet. Der Vorjahres-
wert wurde von TEUR 0 auf TEUR 78 korrigiert. Die Aufsichtsrats-
mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung von insge-
samt TEUR 193 (2023: TEUR 174). An Abfertigungs-
 
und Pensions-
zahlungen und für Vorsorgen für Abfertigungen und Pensionen in-
klusive Vorsorgekassen hat die Bank im Jahr 2024 für aktive Vor-
standsmitglieder TEUR 127 dotiert (2023: TEUR 116), für leitende An-
gestellte TEUR 594 (2023: TEUR 640), für andere aktive Arbeitneh-
mer TEUR 1.988 (2023: TEUR 4.046) und für Pensionisten TEUR 454
(2023: TEUR 522) aufgewendet bzw. vorgesorgt.
(23) MITGLIEDER DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES
Im Berichtsjahr waren folgende Personen als Mitglieder des Vor-
stands und des Aufsichtsrats tätig:
Vorstand
Name, Ort
Funktion
Mag. Michel Haller, Tettnang (D)
Vorstandsvorsitzender
Dr. Wilfried Amann, Bludesch
Mitglied des Vorstandes
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc, Lustenau
Mitglied des Vorstandes
Aufsichtsrat
Name, Ort
Funktion
Kommerzialrat Dkfm Dr. Jodok Simma,
Bregenz
Vorsitzender des
 
Aufsichtsrates
MMag. Dr. Alfred Geismayr, Dornbirn
 
Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden
Astrid Bischof, Göfis
Mitglied des Aufsichtsrates
Mag. Karl Fenkart, Lustenau
Mitglied des Aufsichtsrates
Ing. Eduard Fischer, Dornbirn
Mitglied des Aufsichtsrates
Johannes Heinloth, Karlsruhe (D)
Mitglied des Aufsichtsrates
Karl Manfred Lochner, Burgthann (D)
Mitglied des Aufsichtsrates
Mag. Karlheinz Rüdisser, Lauterach
Mitglied des Aufsichtsrates
Mag. Birgit Sonnbichler, Dornbirn
Mitglied des Aufsichtsrates
Dr. Petra Winder, Bregenz
Mitglied des Aufsichtsrates
Vom Betriebsrat delegiert:
Veronika Moosbrugger, CIA, CFSA, CRMA,
Hörbranz
Mitglied des Aufsichtsrates
Andreas Hinterauer, Dornbirn
Mitglied des Aufsichtsrates
Elmar Köck, Dornbirn
Mitglied des Aufsichtsrates
MMag. Dr. Gerhard Köhle, Feldkirch
Mitglied des Aufsichtsrates
Peter Niksic, Gaißau
Mitglied des Aufsichtsrates
Mag. Judith Österle, Schwarzach
Mitglied des Aufsichtsrates
doc1p42i3 doc1p42i4 doc1p42i5
EINZELABSCHLUSS NACH UGB/BWG 42
G.
 
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
 
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss
 
der
Bank ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
 
und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den
 
Geschäftsver-
lauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Bank so darstellt, dass
 
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
 
und Ertragslage des
Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und
 
Ungewissheiten beschreibt, denen die Bank ausgesetzt ist.
Bregenz, am 27. März 2025
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
Dr. Wilfried Amann
Mitglied des Vorstandes
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
 
 
BESTÄTIGUNGSVERMERK EINZELABSCHLUSS 43
BESTÄTIGUNGSVERMERK
 
*
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS - PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der
 
Hypo Vorarlberg Bank AG, Bregenz,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und
Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-
 
und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie
der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unter-
nehmensrechtlichen und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den ös-
terreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der Inter-
national Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verant-
wortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
schlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen, sondergesetzlichen
Bestimmungen für Kreditinstitute und berufsrechtlichen Vorschrif-
ten, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Über-
einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas-
sung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte,
die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü-
fungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung von Forderungen an Kunden
2. Bewertung von Wertpapieren, die mit Hilfe von Bewertungsmo-
dellen bewertet werden
1. BEWERTUNG VON FORDERUNGEN AN KUNDEN
Beschreibung:
Die Gesellschaft weist im Jahresabschluss per 31. Dezember 2024
Forderungen an Kunden mit einem Betrag von MEUR 11.270 aus. Zur
Berücksichtigung von Verlustrisiken im Kreditportfolio sind Wertbe-
richtigungen in Höhe von MEUR 144 gebildet.
Die Bewertung von Forderungen an Kunden erfolgt in Anlehnung
an die Bestimmungen des IFRS 9. Die Wertberichtigungen werden
nach der Discounted-Cash-Flow-Methode berechnet. Die erwarteten
Zahlungsströme werden dabei ebenso wie die erwarteten Erlöse aus
Sicherheitenverwertungen geschätzt.
 
Die Schätzungen erfolgen bei bereits ausgefallenen wesentlichen
Kreditforderungen auf individueller Basis (Einzelwertberichtigungen)
bzw. bei bereits ausgefallenen nicht wesentlichen Kreditforderungen
sowie für Kreditforderungen, bei denen noch kein Ausfallsereignis
identifiziert wurde, auf Basis einer kollektiven Einschätzung
 
(Portfoli-
owertberichtigungen).
Wesentlich für die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen
ist die von der Gesellschaft konzipierte Stufenzuordnung und
 
deren
wesentliche Annahmen für die Beurteilung der Einschätzung einer
signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos (Stufe 2) bzw. von Aus-
fallsereignissen (Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertmin-
derung – Stufe 3).
Wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben des Vorstands der Ge-
sellschaft im Anhang des Jahresabschlusses im Punkt "(4) Forderun-
gen".
Die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen unterliegt auf-
grund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erhebli-
chen Ermessensspielräumen. Deshalb haben wir diesen Bereich als
wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben die wesentlichen Prozesse und Modelle im Kreditrisiko-
management unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmun-
gen von IFRS 9 erhoben.
 
Dabei haben wir insbesondere die Prozesse und Modelle für die von
der Gesellschaft konzipierten Stufenzuordnung untersucht, um
 
be-
urteilen zu können, ob diese Prozesse und Modelle für das Erkennen
einer signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos bzw. von Ausfallser-
eignissen und die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs geeig-
net sind.
 
Wir haben das interne Kontrollsystem, insbesondere die wesentli-
chen Kontrollen bei der Kreditvergabe, im laufenden Monitoring
und im Früherkennungsprozess identifiziert und in Teilbereichen ge-
testet. Wir haben das interne Kontrollsystem im Bereich des Kredit-
managements, insbesondere hinsichtlich der korrekten Handhabung
der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung überprüft.
Anhand einer Auswahl an bereits ausgefallenen Kreditforderungen
haben wir überprüft, ob Einzelwertberichtigungen in ausreichendem
Maße gebildet wurden. Für diese Kredite haben wir die Einschätzun-
gen des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Cash-Flows, die noch aus
Tilgungen und Sicherheiten erwartet werden, kritisch gewürdigt.
Neben der Einhaltung der internen Regelungen bezüglich Rating
und Sicherheitenzuordnung haben wir anhand einer Stichprobe von
Krediten, die nicht als ausgefallen identifiziert wurden, überprüft, ob
signifikante Erhöhungen des Ausfallsrisikos bzw. Verlustereignisse
vollständig identifiziert wurden.
 
Bei der Prüfung der Portfoliowertberichtigungen haben wir die ver-
wendeten Bewertungsmodelle und die zur Anwendung gelangten
Parameter dahingehend gewürdigt, ob diese zur Ermittlung ange-
messener Vorsorgen geeignet sind. Ebenso haben wir die zugrunde-
liegende Datenbasis auf ihre Datenqualität hin untersucht und
 
die
rechnerische Richtigkeit der Wertberichtigung nachvollzogen.
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang vollständig und zutreffend sind.
 
 
BESTÄTIGUNGSVERMERK EINZELABSCHLUSS 44
2. BEWERTUNG VON WERTPAPIEREN, DIE MIT HILFE VON BEWER-
TUNGSMODELLEN BEWERTET WERDEN
Beschreibung:
Die Gesellschaft erfasst in ihrem Jahresabschluss per 31. Dezember
2024 Wertpapiere mit einem Buchwert von MEUR 236, für welche
ein inaktiver Markt angenommen wird.
 
Die Bewertung dieser Wertpapiere erfordert die Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe anerkannter Bewertungsmodelle
und -methoden, da keine Markt- oder Börsepreise eines aktiven
Marktes vorliegen. Dabei sind die Auswahl dieser Bewertungsmo-
delle und –methoden, der verwendeten Inputparameter sowie die
damit zusammenhängenden Ermessensentscheidungen, welche mit
Schätzunsicherheiten behaftet sind, von entscheidender Bedeutung
für die Ermittlung des beizulegenden Werts.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben des Vorstands der Ge-
sellschaft im Anhang des Jahresabschlusses in Punkt "(2) Bilanzie-
rungs-
 
und Bewertungsmethoden" und in Punkt "(5) Wertpapiere ".
Aufgrund der Tatsache, dass bei der Bewertung von Wertpapieren
die mit Hilfe von Bewertungsmodellen bewertet werden, hinsichtlich
der bewertungsrelevanten Inputparameter Schätzunsicherheiten
auftreten können, haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prü-
fungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben den Wertermittlungsprozess sowie die Konzeption der
wesentlichen Kontrollen der Gesellschaft im Hinblick auf die Input-
parameter erhoben.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe die von der Gesellschaft ge-
troffene Einstufung, dass ein inaktiver Markt vorliegt, nachvollzogen.
Weiters haben wir die von der Gesellschaft verwendeten Annahmen
und Methoden dahingehend gewürdigt, ob diese zur Ermittlung kor-
rekter Werte geeignet sind. Die Bewertungsergebnisse der Stich-
probe wurden unter Einbindung EY-interner Spezialisten durch ei-
gene Berechnungen nachvollzogen und deren Wertansatz beurteilt.
 
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang vollständig und zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen ver-
antwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informatio-
nen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den
Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht
wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsver-
merks zur Verfügung gestellt.
 
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf
diese sonstigen Informationen und wir werden keine Art der Zusi-
cherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ha-
ben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu le-
sen und sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahres-
abschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten
 
Kennt-
nissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungs-
ausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und bankrechtli-
chen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Fi-
nanz-
 
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die ge-
setzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Ver-
treter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
 
-
sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle-
gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzu-
wenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent-
weder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätig-
keit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchge-
führte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund-
lage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
 
EU-VO
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
 
Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher fal-
scher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus do-
losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellun-
gen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern re-
sultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kon-
trollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprü-
fung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlun-
gen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemes-
sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
samkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzuge-
ben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre-
ter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig-
nissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an
der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehöri-
gen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
 
zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
BESTÄTIGUNGSVERMERK EINZELABSCHLUSS 45
Grundlage
 
der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege-
benheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
 
In-
halt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst ge-
treues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über
den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der
 
Ab-
schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
 
ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsys-
tem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir
die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhän-
gigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Be-
ziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen
zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaß-
nahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor-
schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
 
oder
wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil ver-
nünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer sol-
chen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse überstei-
gen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDE-
RUNGEN
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresab-
schluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen un-
ternehmensrechtlichen und bankrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach
§ 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen
Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die
 
Gesell-
schaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 als Ab-
schlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Juli 2023 vom Aufsichtsrat
beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am
29. Mai 2024 bereits für das darauf folgende Geschäftsjahr als Ab-
schlussprüfer gewählt und am 20. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit
der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2010
Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum
 
Jah-
resabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus-
schuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
(Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von
 
der
geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüfer ist Herr MMag. Roland Unterweger.
Wien, am 28. März 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Andrea Stippl eh
 
MMag. Roland Unterweger eh
 
Wirtschaftsprüferin
 
Wirtschaftsprüfer
* Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem
Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschspra-
chigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
 
KONZERNLAGEBERICHT
 
INHALT
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
 
48
Österreichischer Bankensektor im Jahr 2024
 
51
Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg
 
52
Erfolgreicher Geschäftsverlauf im Jahr 2024
 
54
Entwicklung der Geschäftsfelder
 
59
Tochterunternehmen und Beteiligungen
 
61
Ausblick für das Geschäftsjahr 2025
 
62
Risikomanagement der Hypo Vorarlberg
 
64
Offenlegung von Informationen über
 
die Vergütungspolitik und -praktiken 2024
 
67
Nichtfinanzielle Erklärung
 
68
KONZERNLAGEBERICHT 48
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE
RAHMENBEDINGUNGEN
Weltwirtschaft und Eurozone
Im Schlussquartal 2023 legte die US-Wirtschaftsleistung stärker als
erwartet gegenüber dem Vorquartal zu. Zwar überraschten auch
andere US-Konjunkturdaten positiv, dennoch fielen die Daten ge-
mischt aus. Die von vielen Experten erwartete Rezession ließ weiter
auf sich warten. Ein anderes Bild zeigte sich in Europa. Nach Stag-
nation in den Vorquartalen schrumpfte die deutsche Wirtschaft im
Schlussquartal 2023 in allen Wirtschaftszweigen. Innerhalb
 
der
Währungsunion entwickelten sich seit der Corona-Pandemie Spa-
nien, Frankreich und Italien im direkten Vergleich deutlich besser.
Auch der Economic Sentiment Index trübte sich insgesamt ein.
Im zweiten Quartal 2024 überraschten dann positive Zahlen zur
deutschen Industrie und das Stimmungsbild für Deutschland und
die Eurozone verbesserte sich. Aufgrund des schleppenden Rück-
gangs der Inflationsraten verschoben sich auch die Erwartungen
der Marktteilnehmer für erste Leitzinssenkungen sukzessive in die
zweite Jahreshälfte. Außerdem wurden deutlich weniger Zins-
schritte als noch zu Jahresbeginn eingepreist. Somit blieben die In-
flation und die damit verbundene Zinspolitik der Notenbanken die
bestimmenden Themen. Insbesondere die Preissteigerungen im
Dienstleistungsbereich stützten nach wie vor das hohe Teuerungs-
niveau. Verschiedene Notenbanken wie jene der Schweiz, Kanadas
und Schwedens hatten bereits die Zinsen gesenkt. Die Europäische
Zentralbank (EZB) kündigte die erste Zinssenkung seit 2019 von
4,50 % auf 4,25 % bereits frühzeitig für die Sitzung im Juni an und
musste dementsprechend liefern.
In China lag das Wirtschaftswachstum im letzten Jahr nur
 
knapp
über der staatlichen Vorgabe von 5 %. Der erwartete Aufholeffekt
nach der Aufhebung des Lockdowns blieb aus. Der Immobiliensek-
tor blieb weiter unter Druck, die Konsumnachfrage trübte sich au-
ßerdem im Juni ein. Nach den sportlichen Großereignissen im Som-
mer tauchte die Verbraucherstimmung in Deutschland wieder ab.
Die Kombination von steigenden Arbeitslosenzahlen und Unter-
nehmensinsolvenzen sowie geplantem Personalabbau in vielen Un-
ternehmen stimmten die Konsumenten pessimistischer. Das Be-
schäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts sank im August
auf den tiefsten Wert seit mehr als drei Jahren. Die wirtschaftliche
Dynamik ließ sowohl in Europa als auch in den USA nach. Die Infla-
tionsraten sanken langsam weiter, dadurch gewannen die Zentral-
banken Spielraum für Leitzinssenkungen, den die EZB Ende August
nutzte. Die amerikanische Notenbank (Fed) beschloss im Rahmen
ihrer Septembersitzung eine Senkung um 50 Basispunkte. Es war
die erste Zinsänderung seit Juli 2023. Die Notenbanken hoben her-
vor, dass die Risiken für die Zielerreichung in Sachen Inflation und
Beschäftigung nunmehr ausgewogen seien und betonten ihren Fo-
kus auf eine zukünftige datenabhängige Beurteilung.
In China reagierte die Regierung erstmals seit der Corona-Pande-
mie mit geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen auf die schwache
Wirtschaftsentwicklung – unter anderem durch eine Unterstützung
sozial schwächerer Gruppen, neue Kaufanreize für Konsum- und In-
dustriegüter, die Senkung der Zinslast für Hauskredite sowie das
entschlossene Bekenntnis der Führung, den Abwärtstrend am Im-
mobilienmarkt stoppen zu wollen. Zu Beginn des vierten Quartals
war ein deutlicher Rückgang der Inflation im Euroraum erkennbar.
Die EZB beschloss die dritte Leitzinssenkung in diesem Jahr, in den
USA erfolgte Anfang November der zweite Zinsschritt. Bei den US-
Präsidentschaftswahlen im November stand entgegen den Progno-
sen nach einem intensiven Präsidentschaftswahlkampf sehr schnell
ein klarer Sieger fest. In den USA verbesserte sich die Stimmung
nach Donald Trumps Wahlerfolg und auf wirtschaftlicher Ebene
wurde die Kluft zwischen Europa und den USA immer größer. Die
annualisierte Wachstumsrate des US-Bruttoinlandsproduktes von
2,80 % im dritten Quartal beeindruckte insbesondere im Vergleich
zu den deutlich geringeren Wachstumsraten der restlichen Wirt-
schaftszonen wie Euroraum, Vereinigtes Königreich und Japan. In
Deutschland stotterte der Wirtschaftsmotor nicht nur in der Auto-
mobilbranche, die allgemeine Stimmung trübte sich fortlaufend
ein. Auch zum Jahresausklang blieben die Notenbanken aktiv. Die
Fed hat im Dezember wie erwartet die Zinsen um 0,25 % gesenkt.
Die EZB reduzierte den Einlagesatz auf 3,00 %, dies war bereits im
Vorfeld wegen trüber Konjunkturaussichten und abnehmender In-
flationssorgen eingepreist. Die Schweizerische Nationalbank (SNB)
überraschte jedoch mit einer Senkung von 50 Basispunkten auf
nunmehr 0,50 %.
Aktien- und Rentenmärkte
An den Aktienmärkten wurden zu Beginn des Jahres 2024, ange-
sichts der erwarteten Leitzinssenkungen, den Werten aus der zwei-
ten und dritten Reihe gute Aussichten prognostiziert. Der KI-Effekt,
der bereits im Schlussquartal 2023 die Aktienmärkte beflügelte,
schob die US-Aktienmärkte zu neuen Rekordwerten an. Hier sorg-
ten weiterhin nur einige wenige Tech-Unternehmen für einen steti-
gen Anstieg des Nasdaq-
 
und S&P 500 Index. Bei der breiten Masse
ging wegen der hohen Inflationsraten das reale Gewinnniveau zu-
rück, dennoch waren die Bewertungen weiterhin hoch.
Eine Korrekturphase im April anlässlich der Berichtssaison konnte
rasch überwunden werden. Ein Favoritenwechsel blieb aus und
 
die
US-Mega-Tech-Aktien übernahmen wieder die Führung. Der DAX
kletterte bis Mitte Mai sogar auf knapp 18.900 Punkte. Dann ging
die Schere auseinander: US-Aktien legten weiter zu, während euro-
päische Aktien schwächer tendierten. Im Juni verunsicherte außer-
dem die Ankündigung des französischen Präsidenten Emmanuel
Macron von Neuwahlen die Märkte.
Die europäischen Börsenindizes entwickelten sich im zweiten Halb-
jahr 2024 etwas verhaltener als die US-amerikanischen Pendants.
Insbesondere litt der französische Leitindex in Folge der politischen
Unsicherheiten. Geopolitische Spannungen sowie ein sich weiter
eintrübendes konjunkturelles Umfeld konnten die Märkte nicht be-
eindrucken. Anfang August kam es dann aber zu Kurskorrekturen,
insbesondere an Japans Aktienbörsen. Auch in Europa und
 
den USA
gab es kräftige Verluste. Auslöser war ein Mix aus diversen Fakto-
ren. So zeigten die Warnungen vor verschlechterten Bedingungen
und langen Amortisationszeiten für KI-Investitionen schon zuvor
ihre Wirkung an den Märkten. Als dann auf eine Verschärfung der
Nahost-Krise auch noch eine weitere japanische Zinserhöhung und
schwache US-Arbeitsmarktdaten folgten, entlud sich die aufge-
staute Spannung. Der S&P 500 gab innerhalb von drei Tagen die
Hälfte seines seit Jahresanfang aufgelaufenen Gewinns wieder ab.
Aber positive Daten zur US-Konjunkturentwicklung sorgten etwas
später wieder für eine schnelle Erholung.
Im September reagierten die Finanzmarktkurse auf die Zinssenkung
der Fed freundlich. Im vierten Quartal markierten nicht nur in den
USA die Aktienmärkte neue Rekordhöchststände, sondern auch
 
in
Deutschland. Allen konjunkturellen Sorgen zum Trotz übersprang
der DAX erstmals die magische 20.000-Punkte-Marke. Mit der mar-
kanten Expansion der Bewertungen verteuerte sich nicht nur
 
der
europäische Markt. US-Aktien sind sogar nahe ihrem langjährigen
KGV-Hoch bewertet. Am Anleihenmarkt schraubten die Finanz-
marktteilnehmer ihre Zinssenkungserwartungen deutlich zurück.
Während im Dezember 2023 erste Zinssenkungen im April einge-
preist waren, verschoben sich diese laufend nach hinten. Die Rendi-
ten stiegen daher im ersten Quartal leicht an – sowohl für Staats-
anleihen als auch für Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-
Qualität. Die Risikoaufschläge von Unternehmensanleihen gegen-
über Staatsanleihen sanken weiter. Im Juni zog die EU-Wahl Kreise
bis in die Finanzmärkte. Emmanuel Macrons Entscheidung das
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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KONZERNLAGEBERICHT 49
90
95
100
105
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120
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130
135
140
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Okt
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NASDAQ COMPOSITE
STOXX EUROPE 50 PRICE INDEX
S&P COMPOSITE
NIKKEI 225
1.900
2.000
2.100
2.200
2.300
2.400
2.500
2.600
2.700
2.800
2.900
Jän
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Jän
Feb
Mär
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Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
EURUSD
EURJPY
EURCHF
Parlament aufzulösen und kurzfristig Neuwahlen anzusetzen, ließ
die Spreads für französische Staatsanleihen gegenüber deutschen
Bundesanleihen ansteigen. Auch im zweiten Halbjahr trieben die
politischen Turbulenzen in Frankreich die Renditeaufschläge 10-jäh-
riger französischer Staatsanleihen gegenüber deutschen Staatsan-
leihen temporär auf ein neues Jahreshoch. Die Sorge der Marktteil-
nehmer, dass sich die dringliche Haushaltskonsolidierung verzö-
gert, hielt den Risikoaufschlag Frankreichs auf hohem Niveau. Im
Gegensatz dazu überraschte in Italien die Regierung von Giorgia
Meloni mit einer unerwarteten Stabilität, sodass es zu keinerlei An-
steckungseffekten kam.
Globale Aktienmarktentwicklung 2024 (in EUR)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Rohstoffe und Währungen
 
Nach einer Seitwärtsbewegung zu Beginn des ersten Quartals 2024
erholte sich der Rohstoffmarkt im Laufe des ersten Halbjahres zu-
nehmend. Die Edelmetalle Gold und Silber stützten ihrerseits die
erfreuliche Entwicklung. Der Goldpreis erlangte infolge der starken
Zentralbankkäufe und einer stabilen Verbrauchernachfrage im Mai
ein Niveau von über 2.400 USD, verlor dann aber wieder bis zum
Quartalsende. Der Silberpreis hingegen zog ab Mitte Mai nochmals
an. Die Industriemetalle kamen erst nach ein paar Monaten in Fahrt
und lieferten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Erholung des
Gesamtmarktes.
Der Rohölpreis der Nordseemarke Brent übersprang erstmals seit
dem vorangegangenen Winter die 90 USD-Marke, dann ging es
wieder steil bergab unter USD 76 und Ende Juni pendelte sich der
Preis bei ca. USD 85 ein. Die politischen Aufschläge entwickelten
sich nach dem Schock im Nahen Osten wieder zurück, die Beibe-
haltung der Fördermenge durch die OPEC+ trieb den Ölpreis Ende
Mai wieder an.
Der Goldpreis erreichte nach einer sensationellen Entwicklung im
vierten Quartal ein neues Allzeithoch von USD 2.790 je Feinunze.
Silber hat sich 2024 ähnlich gut entwickelt wie Gold und konnte
mit USD 34,90 ein 12-Jahres-Hoch erzielen. Zum einen standen In-
vestoren über ETC-Investments bei Silber auf der Käuferseite. Zum
anderen war der anhaltende Boom der Photovoltaik und die daraus
resultierende steigende Silbernachfrage für eine erhöhte Nachfrage
verantwortlich.
Der Preis für Öl der Sorte Brent notierte im Schlussquartal in
 
einer
engen Handelsspanne. Die Ankündigungen von Donald Trump, die
US-Erdölproduktion steigern zu wollen, dürften den Ölpreis ten-
denziell dämpfen.
In den ersten Monaten des Jahres bewegte sich der Dollar in einer
Handelsspanne von 1,06 bis 1,09 zum Euro. Die wachsende Rendi-
tedifferenz zwischen Dollar und Euro sowie die hohe Standortat-
traktivität der USA stützten den Greenback. Zum Schweizer Fran-
ken notierte der Euro deutlich fester, da die SNB den Franken nicht
mehr aktiv stützte und der Wechselkurs erreichte im Mai beinahe
die Parität, bevor sich die eidgenössische Währung wieder festigte.
Der japanische Yen setzte seinen Abwertungstrend, der mit der
Coronakrise begann und durch die ultraniedrigen Zinsen gestützt
wurde, weiter fort. Die Bank of Japan hatte nach 17-jähriger Pause
im März 2024 die Leitzinsen leicht angehoben, Ende Juli folgte
dann ein zweiter Schritt. Der Yen reagierte deutlich, setzte seinen
begonnenen Konsolidierungskurs im Schlussquartal fort und
 
zeigte
sich stabil zum Euro. Im letzten Quartal konnte der US-Dollar ge-
genüber dem Euro deutlich zulegen. Der Euroabwertung lag der
gesteigerte US-Renditevorteil für kurzfristige Laufzeiten zugrunde,
welcher sich auf die geänderten Zinssenkungserwartungen der
Marktteilnehmer zurückführen ließ. Aufgrund des sehr robusten
US-Wachstums wurde der Zinssenkungsspielraum der Fed geringer
eingeschätzt. Zum Schweizer Franken waren die Schwankungen
des Euro im Schlussquartal gering.
Entwicklung Goldpreis 2024 (in USD)
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
Währungsentwicklungen 2024 im Vergleich zum Euro
(Quelle: Thomson Reuters Datastream)
KONZERNLAGEBERICHT 50
Österreich
Gemäß der Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschafts-
forschung (WIFO) von Dezember 2024 war die Konjunkturschwä-
che der österreichischen Wirtschaft ausgeprägter und langanhal-
tender als ursprünglich angenommen. Insbesondere strukturelle
Herausforderungen belasteten die Wachstumsperspektiven: die
heimische Wirtschaftsleistung schrumpfte im Jahr 2024 um 0,9 %
(2023: -0,8 %). Damit gehörte Österreich zu den Wachstums-
Schlusslichtern in der EU.
Zweites Rezessionsjahr: Die Rezession 2024 traf die Herstellung von
Waren sowie den Bau und Handel besonders stark. Die aktuelle In-
dustrierezession ist die zweitlängste Krise der letzten 20 Jahre. Nur
die Krise zu Beginn der 2000er-Jahre dauerte noch länger, jedoch
fielen die Produktionseinbußen damals deutlich geringer aus. Nach
der langanhaltenden Industrierezession erwartet das WIFO für 2025
eine Stagnation. Besser lief 2024 in manchen Dienstleistungsbran-
chen, die Finanz-
 
und Versicherungsdienstleitungen konnten 2024
um 6,1 % zulegen. 2025 soll sich die Situation im Bau (+0,5 %) und
im Handel (+0,6 %) geringfügig verbessern.
Auch die Staatsschuldenquote ist laut Statistik Austria im dritten
Quartal 2024 auf 83,2 % des BIP (2023: 78,2 %) angestiegen.
Die Rezession und die damit einhergehender schwachen Arbeits-
nachfrage beeinflusste auch den heimischen Arbeitsmarkt, der sich
aber als robust erwies – die Arbeitslosenquote stieg 2024 leicht auf
7,0 % (2023: 6,4 %). Auch für 2025 wird ein weiterer Anstieg der Ar-
beitslosenquote auf 7,4 % erwartet.
Die österreichische HVPI-Inflationsrate lag 2024 über dem EZB-Ziel
und hat sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die
Hälfte auf 3,0 % (WIFO) bzw. 2, 9 % (IHS) (2023: 7,5 %) verringert.
 
Der Anstieg der Stromnetzentgelte trägt allerdings dazu bei, dass
die Inflation voraussichtlich auch 2025 oberhalb des EZB-Ziels
bleibt.
Vorarlberg
Der vierteljährliche Geschäftsklima-Index der Vorarlberger Industrie
Sparte zeigte in der Konjunkturumfrage der Wirtschaftskammeror-
ganisation Vorarlberg (WKO Vorarlberg): Die wirtschaftlichen Aus-
sichten sind weiterhin deutlich eingetrübt.
In der jüngsten Umfrage für das vierte Quartal 2024 zeigt der Index
mit -9,40 Punkten neuerlich einen Absturz gegenüber dem letzten
Quartal (+0,90) und damit eine weitere Eintrübung der wirtschaftli-
chen Stimmung im Land. Damit ist der Index nach einem zuletzt
zaghaften Anstieg wieder deutlich gefallen und auf dem Niveau
von vor zwei Jahren. Zum Vergleich, der historische Höchstwert des
Geschäftsklima-Index lag bei +52,50.
Nur 5 % der Unternehmen beurteilen die aktuelle Geschäftslage als
gut oder steigend, knapp 90 % sehen den aktuellen Auftragsbe-
stand als durchschnittlich oder schlecht an. Gleiches gilt für die
Auslandsaufträge, die von 91 % als höchstens durchschnittlich oder
schlecht eingeschätzt werden. Auch die Einschätzung der aktuellen
Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorquartal weiter eingetrübt
und wird nun von 49 % der Unternehmen als schlecht oder rück-
läufig eingeschätzt.
Die angespannte Lage zeigt sich auch auf dem Vorarlberger Ar-
beitsmarkt: Im September 2024 verzeichnete der Arbeitsmarktser-
vice (AMS) 967 Arbeitslose mehr (+10,5 %) als im Vorjahr. Viele In-
dustriebetriebe suchten zwar nach wie vor Fachkräfte, aber die Be-
schäftigungssituation ist weiter schwierig. Bei den Branchenergeb-
nissen der WKO Vorarlberg steht das Flaggschiff der Vorarlberger
Industrie, die Maschinen- und Metallindustrie, im Mittelpunkt. Acht
von zehn befragten Unternehmen sehen die aktuelle Geschäftslage
als unverändert an, ebenso neun von zehn den Personalstand in
drei Monaten sowie die Geschäftslage und Ertragslage in sechs Mo-
naten. Ertragslage und Auftragsbestand sind derzeit für acht von
zehn schlecht, 85 % melden weniger Auslandsaufträge. Für die Pro-
duktionstätigkeit in 3 Monaten verschlechtert sich der Erwartungs-
saldo dramatisch von zuvor +7 auf -64 Punkte, das ist der stärkste
Rückgang in der gesamten Umfrage.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNLAGEBERICHT 51
DER
Ö
STERREICHISCHE BANKENSEKTOR
IM JAHR 2024
Die österreichische Wirtschaft verzeichnete 2024 das zweite Rezessi-
onsjahr in Folge. In diesem herausfordernden Umfeld hat der öster-
reichische Bankensektor gemäß Statistiken der österreichischen Na-
tionalbank (OeNB) dennoch hohe Gewinne erwirtschaftet und seine
Widerstandsfähigkeit bewiesen. Über die Auswirkungen der strengen
Vorgaben der KIM-Verordnung sind sich die Experten uneinig. Bei
Gewerbeimmobilienkrediten stiegen die Risiken weiter, weshalb
diese ab Mitte 2025 mit einem zusätzlichen Kapitalpuffer begrenzt
werden sollen.
Gemäß OeNB betrug die konsolidierte Bilanzsumme des österreichi-
schen Bankensystems im zweiten Quartal 2024 EUR 1.243,43 Mrd.
 
(2. Quartal 2023: EUR 1.231,58 Mrd.).
Die Kreditvergabe der Banken war in Österreich bis Mitte 2022 von
einer hohen Nachfrage nach Wohneigentum und Unternehmensli-
quidität geprägt. Seitdem hat sich das Kreditwachstum jedoch ver-
langsamt, da die Nachfrage nach Krediten angesichts der gestiege-
nen Zinsen, der strengeren Vorgaben der KIM-Verordnung und eines
niedrigeren Finanzierungsbedarfs der Unternehmen gesunken ist.
Bei den Unternehmenskrediten wurde mit Ende Juni 2024 eine Stei-
gerung von 1,7 % (im Vergleich zum Vergleichsquartal des Vorjahres)
verzeichnet, während bei den Krediten an private Haushalte ein
Rückgang von 1,2 % vorlag.
Im Bereich der Wohnimmobilienkreditvergabe gab es wieder mode-
rate Wachstumsimpulse, da sich aufgrund steigender Einkommen
und leicht fallender Finanzierungskosten die Leistbarkeit verbes-
serte. Zudem sank wegen der inversen Zinskurve bei der Neu-
vergabe der Anteil der Kredite mit variabler Verzinsung, die auf-
grund des Zinsrisikos für Kreditnehmende besonders im Fokus der
Aufsicht stehen.
In der ersten Jahreshälfte 2024 verschlechterte sich die Kreditquali-
tät. Aufgrund der ausgeprägten Schwächephase der heimischen
Wirtschaft stieg der Anteil notleidender Kredite (NPL-Quote) von
2,0 % im Vorjahr auf 2,7 %, wobei vor allem Gewerbeimmobilien-
und KMU-Kredite besonders starke Anstiege verzeichneten. Die Bil-
dung von Risikovorsorgen hielt mit dieser Entwicklung allerdings
nicht überall Schritt. Dessen ungeachtet: In einem von der OeNB
durchgeführten Stresstest, der im adversen Szenario fallende Zinss-
ätze (und -margen) sowie eine verschlechterte Qualität der Gewer-
beimmobilienkredite simuliert, bewies das österreichische Banken-
system eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen potenzielle Schocks
auf.
Die im Bereich der Fremdwährungskredite gesetzten Maßnahmen
wirkten sich weiterhin positiv aus, was das rückläufige Volumen die-
ser Kredite an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen
seit 2008 zeigt. Im zweiten Quartal 2024 beliefen sich die Kredite an
private Haushalte in Fremdwährung (überwiegend Schweizer Fran-
ken) auf insgesamt EUR 6.489,37 Mio.
 
(2. Quartal 2023:
 
EUR 7.900,74
Mio.). Laut Angaben der OeNB stellen die Fremdwährungskredite
mittlerweile kein systemisches Risiko für das Bankensystem mehr
dar.
Im Zeitraum zwischen dem zweiten Quartal 2022 und dem zweiten
Quartal 2024 war ein starker Anstieg der Sparquote der privaten
Haushalte von 6,1 % auf 12,8 % zu beobachten. Der Anstieg ist so-
wohl vom Wachstum der realen Einkommen – allen voran die staat-
lichen Transferzahlungen an die Haushalte zur Abfederung der Ener-
giepreisanstiege – getrieben, wie auch von einem schwachen realen
Konsum.
Getragen von einem weiterhin hohen Zinsergebnis betrug der Ge-
winn des österreichischen Bankensektors in der ersten Hälfte des
Jahres 2024 EUR 7 Mrd., was nur knapp unter dem Rekordergebnis
der Vorjahresperiode (1. Halbjahr 2023: EUR 7,3 Mrd.) lag. Dazu trug
auch das Geschäft im Ausland, das mehr als 40 % der Bilanzsummen
ausmacht, kräftig bei.
Das Periodenergebnis der Kreditinstitute (nach Steuern und Minder-
heitenanteilen) war niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjah-
res und lag zum Ende des zweiten Quartals 2024 bei EUR 6.966,14
Mio. (2. Quartal 2023: EUR 7.286,57 Mio.).
Solide Kapitalausstattung
Die Kapitalausstattung der österreichischen Banken hat sich seit
Ausbruch der Finanzkrise 2008 kontinuierlich verbessert. Durch
 
die
Einbehaltung von Gewinnen konnten die Banken ihre Widerstands-
fähigkeit erhöhen. So wiesen die in Österreich meldepflichtigen Ban-
ken zum 30. Juni 2024 eine harte Kernkapitalquote (CET1) in Höhe
von 17,71 % (2. Quartal 2023: 16,58 %) sowie eine Gesamtkapitalquote
in Höhe von 20,73 % (2. Quartal 2023: 19,56 %) aus, wobei die öster-
reichischen Großbanken über dem Durchschnitt europäischer Groß-
banken lagen. Angesichts der sich eintrübenden makroökonomi-
schen Rahmenbedingungen ist es nach wie vor ratsam bei der
Handhabung von Gewinnausschüttungen Sorgfalt walten zu lassen.
Konsolidierte Ertragslage der österreichischen Kreditinstitute
Mio. EUR
Q2/2024
Q4/2023
Q2/2023
Q4/2022
Q2/2022
Nettozinserträge
12.829
25.465
12.302
19.304
8.738
Betriebsergebnis
9.144
18.869
9.132
4.145
7.045
Ergebnis nach
Steuern
6.966
18.869
7.287
9.835
3.548
(Quelle: OeNB)
 
Einlagensicherung
Durch das im August 2015 eingeführte Bundesgesetz über die
 
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten
(ESAEG) entfiel ab 2019 die staatliche Sicherheit für einen Teil der
Einlagen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen folgen dem Grund-
satz, dass die finanziellen Folgen eines Sicherungsfalles von den Kre-
ditinstituten selbst und nicht von den Steuerzahlern zu tragen sind.
 
Die Finanzierung etwaiger Sicherungszahlungen erfolgt aus Einla-
gensicherungsfonds, die jährlich – bis zum Jahr 2024 – durch die
Mitgliedsinstitute der Sicherungseinrichtungen dotiert wurde, die
Zielausstattung ist derzeit erreicht.
Hinweis: Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten bei der österreichischen Natio-
nalbank wurde zum Zeitpunkt der Berichterstellung auf das zweite Quartal zu-
rückgegriffen.
 
KONZERNLAGEBERICHT 52
GESCHÄFTSMODELL
DER HYPO VORARLBERG
Seit Jahrzehnten bilden die drei Säulen „Unternehmerbank“,
„Wohnbaubank“ und „Anlagebank“ das Fundament, auf dem die
Hypo Vorarlberg Bank AG (kurz: Hypo Vorarlberg) nachhaltig und
erfolgreich wirtschaftet. Kernkompetenzen hat die Bank insbeson-
dere in der Wohnbaufinanzierung, im Firmenkundengeschäft, der
Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung. Während sie
im Heimatmarkt Vorarlberg als Universalbank auftritt und ihren
Kunden die gesamte Produkt- und Dienstleistungspalette anbietet,
konzentriert sich die Hypo Vorarlberg in ihren Kernmärkten außer-
halb Vorarlbergs auf ausgewählte Nischen.
Klares Unternehmensziel ist es, im Heimatmarkt Vorarlberg die
Nummer 1 zu bleiben. In den Kernmärkten außerhalb Vorarlbergs
will der Konzern profitabel wachsen. Dabei legt der Vorstand gro-
ßen Wert auf eine risikobewusste Kredit- und Geschäftspolitik. Ren-
tabilität und Stabilität stehen bei der Hypo Vorarlberg vor Wachs-
tum. Das Unternehmen achtet darauf, dass die Wertschöpfung
überwiegend in den Regionen bleibt, in denen es tätig ist. Ihren
Mitarbeitern bietet die Hypo Vorarlberg sichere Arbeitsplätze und
sie leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Leistungsfä-
higkeit des Wirtschaftssystems in ihren Kernmärkten.
Darüber hinaus wird die Hypo Vorarlberg ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung gerecht, indem sie Kultur und Sport in ihren Markt-
gebieten mit Sponsorings und langjährigen Partnerschaften unter-
stützt. Mit dem Hypo Vorarlberg Spendenfonds hilft die Bank zu-
dem Menschen mit persönlichen Schicksalsschlägen aus ihrer fi-
nanziellen Not und fördert verschiedene soziale Institutionen und
regionale Kulturprojekte.
GESCHÄFTSFELDER
Firmenkunden
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarl-
berg ist das Firmenkundengeschäft. Vorarlberg und die umliegen-
den Regionen sind durch eine stark mittelständische Wirtschafts-
struktur mit hoher Exportquote gekennzeichnet. Diese Unterneh-
men unterstützt die Hypo Vorarlberg bei allen Finanzthemen, die
für sie von Bedeutung sind. Besonderes Know-how weist die Bank
in den Bereichen Investitions- und Projektfinanzierungen, Förde-
rungen, Auslandsdienstleistungen, Betriebsmittelfinanzierungen
sowie als Anbieter alternativer Finanzierungsformen und in der
Vermögensanlage auf.
Privatkunden und Private Banking
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleis-
tungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpapierveranla-
gung, Vorsorge- und Anlageberatung. Die Kunden profitieren von
individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen, transparenten
Konditionenpolitik. Regelmäßige Weiterempfehlungen der Kunden
bestärken die Bank darin, den eingeschlagenen Weg auch in Zu-
kunft weiterzugehen.
Die vielfältige Produktpalette orientiert sich in allen Bereichen an
den Kundenbedürfnissen und bietet zeitgemäße Lösungen: In der
Vermögensverwaltung durch den Einsatz von flexiblen und an die
Marktlage angepassten Optimierungskonzepten, im Anlagege-
schäft durch den Einsatz von sinnvollen Alternativen zum Geld-
markt, im Zahlungsverkehr durch Weiterentwicklungen im Online
Banking und nicht zuletzt durch maßgeschneiderte Finanzierun-
gen.
Treasury / Financial Markets
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist in der Hypo Vorarlberg
für die Wertpapier-Eigenveranlagung (WP-Nostro), das Aktiv-Passiv-
Management und die Refinanzierung über Geld- und Kapital-
märkte, den Geld- und Devisenhandel sowie das Depotbankge-
schäft für Investmentfonds zuständig. Zusätzlich werden diverse
Serviceleistungen für Kunden und verschiedene Gruppen innerhalb
der Bank getätigt. Dazu gehören etwa der Handel und die Abwick-
lung von Wertpapieren, Geld-, Devisen- und Zinsderivaten. Die
Hypo Vorarlberg betreibt keinen vom Kundengeschäft losgelösten
Eigenhandel.
Corporate Center
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunterneh-
men und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette
der Bank um banknahe Produkte erweitern. Dazu gehören v.a. die
Immobilien- und Leasingtöchter in Österreich und Italien und die
Beteiligungen an der comit Versicherungsmakler GmbH sowie der
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH.
KERNMÄRKTE
Neben der Zentrale in Bregenz und 14 weiteren Filialen in Vorarl-
berg unterhält die Hypo Vorarlberg weitere Standorte in Wien,
Graz, Wels, Salzburg sowie eine Niederlassung in St. Gallen (CH).
Details zu den Filialen sind auf der letzten Seite im Geschäftsbe-
richt zu finden.
Mit ihren Standorten ist die Hypo Vorarlberg in den wichtigsten
Wirtschaftsregionen Österreichs und in der Ostschweiz vertreten.
Weitere Kernmärkte befinden sich in Süddeutschland (Bayern,
Baden-Württemberg). Außerhalb Vorarlbergs konzentriert sich
die Hypo Vorarlberg auf Nischen im Firmenkundengeschäft, in
der Immobilienfinanzierung und in der Anlageberatung.
Neben den klassischen Bankprodukten können die Kunden weitere
banknahe Produkte und Services im Immobilien-, Leasing- und
Versicherungsbereich nutzen. Expertenwissen unter der Marke
Hypo Vorarlberg bietet die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien
& Leasing GmbH mit Sitz in Dornbirn und Wien. Die Hypo Vorarl-
berg Leasing AG in Bozen (Italien) entwickelt Lösungen im Bereich
Leasing und hat eine Niederlassung in Como. Die Hypo Vorarlberg
Immo Italia GmbH bietet gewerbliche Immobilien in Norditalien so-
wie eine Reihe von Dienstleistungen im Immobiliensektor – u.a. die
Bewertung von Immobilien – an.
Über die Beteiligung an der comit Versicherungsmakler GmbH pro-
fitieren die Kunden der Hypo Vorarlberg von unabhängigen Versi-
cherungslösungen. Im Veranlagungsbereich fungiert die
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH als Partner und Fondsmana-
ger für die Hypo Vorarlberg. Das Unternehmen verwaltet seit über
30 Jahren Investmentfonds und die Kunden profitieren von Kom-
petenzen in der Fondsadministration, im Risikomanagement und
im Reporting.
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KONZERNLAGEBERICHT 53
WERTE
Die sieben Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg bieten Orientie-
rung für Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände.
Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg
AMBITIONIERT
Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter, verfolgen dabei an-
spruchsvolle Ziele und trachten nach Spitzenleistungen.
AUSGEZEICHNET
Wir bieten täglich exzellente Leistungen und freuen uns über deren
Anerkennung und Weiterempfehlung.
ACHTSAM
Wir sind aufmerksam, haben echtes Interesse und sorgen durch un-
ser vorausschauendes Handeln für ein intaktes Umfeld. Wir machen
nur Geschäfte, die wir nach außen vertreten können.
BESTÄNDIG
Seit Beginn an bleiben wir uns treu, fokussieren uns auf unser Kern-
geschäft und verfolgen ein kontinuierliches, nachhaltiges Wachs-
tum.
EFFIZIENT
Wir suchen nach intelligenten Lösungen, um mit möglichst wenig
Aufwand die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
VERBUNDEN
Wir sind ein wichtiger Teil der Region und leisten einen konkreten
Beitrag für das Wohlergehen der Menschen und Unternehmen in
unseren Märkten. Nach innen sind wir einander verbunden und
agieren als eine Bank.
ZUVERLÄSSIG
Seit über 125 Jahren sind wir für Kundinnen und Kunden, Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter und Land der Partner mit Handschlagqua-
lität.
Gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften lebt die Hypo Vorarl-
berg ihre Identität und Werte nach innen und außen. Mit einer
klaren Markenarchitektur und einheitlichen Gestaltungsrichtlinien
soll die Markenbekanntheit in Vorarlberg sowie den weiteren
Kernmärkten gestärkt und ausgebaut werden.
Positionierung
Die Hypo Vorarlberg ist auf Basis ihrer Kernkompetenzen wie folgt
positioniert: „Als die unternehmerische Bank aus Vorarlberg bieten
wir Firmen- und Privatkunden durch unsere menschliche Nähe,
durch unsere überlegene Beratung in privater Atmosphäre und
durch ausgezeichnete Finanzprodukte eine vorausschauende
Finanzlösung für alle, die etwas vorhaben und sich auf die Erfül-
lung ihrer Ziele und Wünsche konzentrieren.“
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNLAGEBERICHT 54
233.661
233.693
2024
2023
0
10.000
20.000
30.000
40.000
2024
2023
Sonstige
Kontoführung & Zahlungsverkehr
Wertpapiere
Finanzierungen
ERFOLGREICHER GESCHÄFTSVERLAUF
EIN GUTES ERGEBNIS IM JAHR 2024
ERFOLGSENTWICKLUNG
Die Hypo Vorarlberg konnte im Jahr 2024 das Ergebnis vor Steuern
 
er-
freulicherweise steigern. Während trotz der eingeläuteten Zinswende
der Zinsüberschuss – auf sehr hohem Niveau – nahezu dem Vorjahres-
wert entspricht, konnte insbesondere der Provisionsertrag im
 
Vorjahres-
vergleich gesteigert werden. Trotz der inflationsbedingten Steigerung
der Verwaltungsaufwendungen mit einem Zuwachs von rund
13,8 % fiel, unter anderem auch aufgrund der rückläufigen Aufwendun-
gen für die Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzieller Vermö-
genswerte,
 
das Ergebnis vor Steuern um 9,4 % höher aus als im Vorjah-
reszeitraum und beträgt im Konzern TEUR 58.058 (2023: TEUR 53.057).
Das Jahresergebnis nach Steuern lag 2024 bei TEUR 42.450 (2023:
TEUR 40.099).
Die einzelnen Posten der Erfolgsrechnung stellen sich im Jahresvergleich
wie folgt dar:
TEUR
2024
2023
Ver-
änderung
Zinsüberschuss
233.693
233.661
0,0 %
Provisionsüberschuss
38.950
35.403
10,0 %
Verwaltungsaufwendungen
-132.564
-116.507
13,8 %
Risikovorsorgen und
Wertminderungen finanzieller
Vermögenswerte
-66.209
-78.486
-15,6 %
Wertminderungen nicht
 
finanzieller Vermögenswerte
-666
-1.006
-33,8 %
Ergebnis vor Steuern
58.058
53.057
9,4 %
Jahresergebnis
42.450
40.099
5,9 %
Zinsüberschuss
Die Auswirkung der seit Juni von der EZB gesenkten Leitzinsen ist auch
in den Posten von Zinserträgen und Zinsaufwendungen zu
 
erkennen.
Die Veränderung im Vorjahresvergleich fiel nicht mehr so hoch aus wie
noch im Jahr 2023. Der Zinsüberschuss veränderte sich in weiterer Folge
im Vergleich zum Vorjahr kaum und liegt mit TEUR 233.693 (2023:
TEUR 233.661) fast exakt auf dem Vorjahresniveau.
Zinsüberschuss
 
in TEUR
Provisionsüberschuss
Der Provisionsüberschuss der Hypo Vorarlberg stieg im Vergleich
zum Vorjahr um 10,0 % an und belief sich im Jahr 2024 auf
TEUR 38.950 (2023: TEUR 35.403).
Die Provisionserträge im Kreditgeschäft fielen bei den Garantiepro-
visionen aufgrund eines etwas rückläufigen Geschäftsvolumens ge-
ringer aus als im Vorjahr und gingen um -3,6 % auf TEUR 5.647
(2023: TEUR 5.856) zurück. Die Provisionserträge aus dem Wertpa-
piergeschäft stiegen dagegen aufgrund der erfolgreichen Perfor-
mance der von der Bank verwalteten Kundenvermögen und
 
inflati-
onsbedingter Preisanpassungen an. Der Provisionsertrag aus dem
Wertpapiergeschäft lag im Jahr 2024 mit TEUR 23.272 um 25,3 %
deutlich über dem Vorjahresergebnis (2023: TEUR 18.571). Der Provi-
sionsertrag aus Kontenführung und Zahlungsverkehr hat sich mit
TEUR 15.484 (2023: TEUR 14.457) im Vergleich zum Vorjahr aufgrund
von Preisanpassungen positiv entwickelt. Der gesamte Provisionser-
trag stieg um 13,4 % von TEUR 41.571 im Jahr 2023 auf TEUR 47.139
im Jahr 2024.
Gleichzeitig stiegen auch die Provisionsaufwendungen an. Der An-
stieg ist auf höhere Garantieprovisionen in Verbindung mit einer
neu emittierten Tranche für die synthetischen Verbriefungen von
Darlehen und Krediten der Hypo Vorarlberg zurückzuführen.
Struktur / Entwicklung Provisionsüberschuss
in TEUR
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value wurde im Vorjahr
durch das veränderte Zinsniveau und den damit verbundenen ge-
genläufigen Bewertungseffekten massiv beeinflusst. Wirtschaftliche
Zinsabsicherungen auf Portfolioebene und außerhalb des Makro-
Hedge-Accountings haben das Ergebnis aus der Fair Value Bewer-
tung negativ beeinflusst. Die Bewertungseffekte für Zinsswaps
 
au-
ßerhalb des Makro-Hedge-Accountings betrugen im Jahr 2024
TEUR -11.812 (2023: TEUR -6.914). Das Nominalvolumen dieser Zinss-
waps beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 1.147.378 (2023:
TEUR 691.658). Weiterhin nicht vom Makro-Hedge-Accounting um-
fasst sind die Zinsoptionen, welche zur Absicherung von Zinslimit-
krediten abgeschlossen wurden. Das Volumen der Collars lag zum
31. Dezember 2024 bei TEUR 227.004 (2023: TEUR 235.894). Der Be-
wertungseffekt für Zinsoptionen, die zur Absicherung gegen Zinsrisi-
ken abgeschlossen wurden, beträgt im Jahr 2024 TEUR -5.796 (2023:
TEUR -8.911). Im Vorjahresvergleich fielen hingegen die negativen
 
Ef-
fekte aus der Veränderung der Creditspreads für Vermögenswerte,
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
mit TEUR -10.314 deutlich geringer aus als noch im Vorjahr (2023:
TEUR -16.903). Ein positiver Bewertungseffekt in Höhe von
TEUR 7.291 ergab sich im Jahr 2024 aus der Bewertung von Beteili-
gungen und Anteilsrechten.
Sonstige Erträge / Aufwendungen
In den sonstigen Erträgen sind unter anderem Erträge aus Opera-
ting-Leasingverhältnissen, Betriebskostenerlöse oder
 
Gewinne aus
dem Abgang von nichtfinanziellen Vermögenswerten enthalten. Die
Summe der sonstigen Erträge betrug zum 31. Dezember 2024
TEUR 19.533 (2023: TEUR 53.482). Der Rückgang ist dabei zum Groß-
teil auf die im Vorjahr vorgenommene Auflösung von Rückstellun-
gen für operationelle Risiken zurückzuführen.
Die sonstigen Aufwendungen gingen im Vergleich zum Vorjahr
ebenfalls zurück und betrugen TEUR 25.086 (2023:
 
TEUR 30.304).
Darin enthalten ist unter anderem die Stabilitätsabgabe in Höhe von
TEUR 2.810 (2023: TEUR 2.895). Der Rückgang der sonstigen Aufwen-
dungen ist darauf zurückzuführen, dass für die Dotierung des
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNLAGEBERICHT 55
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
2024
2023
Personalaufwand
Sachaufwand
Abwicklungs- und des Einlagensicherungsfonds im Jahr 2024 keine
Vorschreibungen mehr erfolgt sind, da die gesetzlich vorgesehenen
Fonds von den Banken bereits in den Vorjahren ausreichend dotiert
wurden, sodass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Verwaltungsaufwendungen
Der Vorstand legt großes Augenmerk darauf, dass die Unterneh-
mensstrukturen möglichst schlank bleiben, um damit eine kon-
stante Entwicklung der Kosten zu erreichen. Gegenüber dem
 
Vorjahr
sind die Verwaltungsaufwendungen inflationsgetrieben dennoch
um 13,8 % auf TEUR 132.564 (2023: TEUR 116.507)
 
gestiegen.
Die Personalaufwendungen lagen im Berichtsjahr ebenfalls über
dem Vorjahresniveau und betrugen TEUR 83.484 (2023:
TEUR 75.386). Der darin enthaltene Posten Löhne und Gehälter stieg
von TEUR 56.641 auf TEUR 63.020. Die Sachaufwendungen sind im
Vergleich zum Vorjahr mit 19,4 % Zuwachs stärker gestiegen als der
Personalaufwand. Der Anstieg ist auf höhere Ausgaben in den Berei-
chen Gebäudeaufwand, Datenverarbeitung sowie Projektberatungs-
kosten zurückzuführen.
Struktur / Entwicklung Verwaltungsaufwand
in TEUR
Die Anzahl an Filialen bzw. Standorten in Österreich veränderte sich
im Berichtsjahr nicht und lag per Jahresende 2024 bei 19. Daneben
besteht eine Niederlassung in St. Gallen (CH). Details zu den beste-
henden Standorten der Hypo Vorarlberg sind auf der letzten Seite
des Geschäftsberichts zu finden.
Mitarbeiter
Die Hypo Vorarlberg ist eine Beraterbank und hebt sich durch quali-
tätsvolle Beratung und Betreuung der Kunden ab. Im Sinne einer
nachhaltigen Personalentwicklung wird Wert auf eine solide Aus-
und Weiterentwicklung gelegt. Als wichtiger Arbeitgeber in den
Kernmärkten beschäftigt der Hypo Vorarlberg Konzern über 900
Personen. 2024 erfolgte im Jahresdurchschnitt (Vollzeitäquivalent)
ein Anstieg von 739 auf 761 Mitarbeiter.
Mitarbeiterkennzahlen (Konzern)
2024
2023
Ver-
änderung
Mitarbeiter im
 
Jahresdurchschnitt
 
(Vollzeitäquivalent)
761
739
3,0 %
davon Lehrlinge
6
7
-14,3 %
davon Teilzeit
156
148
5,4 %
Mitarbeiter am Jahresende
(nach Köpfen)
938
897
4,6 %
hievon weiblich
528
510
3,5 %
hievon männlich
410
387
5,9 %
Anteil Frauen (inkl. Lehrlinge)
56,3 %
56,9 %
-1,0 %
Anteil Männer (inkl. Lehrlinge)
43,7 %
43,1 %
1,3 %
Durchschnittliche Be-
triebszugehörigkeit in Jahren
12,0
12,1
-0,8 %
Durchschnittliches Lebensalter
in Jahren
42,5
42,5
0,0 %
Abschreibungen
Die Abschreibungen lagen mit TEUR 8.184 nur minimal über
 
dem
Vorjahr (2023:
 
TEUR 8.180).
 
Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzieller
 
Vermögenswerte
 
Die Hypo Vorarlberg konzentriert sich auf jene Geschäftsfelder, de-
ren Mechanismen und Regeln sie versteht und geht nur Risiken ein,
die sie aus eigener Kraft bewältigen kann. Für alle erkennbaren Risi-
ken hat der Konzern ausreichend Vorsorge getroffen.
Der Aufwand für Risikovorsorgen im Kreditgeschäft war im Jahr
2024 aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus, der Lage am Immobili-
enmarkt und der hohen Inflation – wenn auch geringer als im Vor-
jahr – noch deutlich höher als in der langfristigen Betrachtung der
letzten Jahre. Seit 2018 wird die Risikovorsorge nach der Berech-
nungslogik des IFRS 9 gebildet, wonach auch bei guten Bonitäten
eine Wertminderung für das Kreditportfolio zu bilden ist. Für Risiko-
vorsorgen und Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte war
für das Jahr 2024 eine Dotierung in Höhe von TEUR 66.209 erforder-
lich, während im Jahr 2023 die Zuführung noch bei TEUR 78.486 lag.
Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte war im
 
Vor-
jahresvergleich leicht rückläufig und betrug per 31. Dezember 2024
TEUR -666 (2023: TEUR -1.006). Hier ist unter anderem die Bewer-
tung von Immobilien in Südtirol umfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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KONZERNLAGEBERICHT 56
5 %
2 %
2 %
69 %
22 %
Staatssektor
Kreditinstitute
Finanz-
unternehmen
Unternehmen
Private Haushalte
Ergebnis vor / nach Steuern
Der Hypo Vorarlberg Konzern schloss das Jahr 2024 erfolgreich ab.
Bedingt durch die oben erläuterten Effekte ist das Ergebnis vor
Steuern per 31. Dezember 2024 deutlich um 9,4 % auf TEUR 58.058
(2023: TEUR 53.057) gestiegen. Nach Abzug von Steuern betrug das
Ergebnis TEUR 42.450,
 
was einen Anstieg von 5,9 % gegenüber dem
Vorjahr bedeutet (2023:
 
TEUR 40.099).
Die Beträge, welche unter der Position Steuern vom Einkommen
und Ertrag ausgewiesen werden, betreffen neben der laufenden Be-
lastung durch die Körperschaftsteuer vor allem die aktiven und
 
pas-
siven Abgrenzungen latenter Steuern. Der Steueraufwand
 
für das
Jahr 2024 lag bei TEUR 15.608 (2023:
 
TEUR 12.958).
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar
Vom Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 42.450 (2023:
TEUR 40.099) entfallen TEUR 16 (2023: TEUR 2) auf die Minderheiten-
gesellschafter der Konzerntöchter.
Dividenden der Hypo Vorarlberg
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss nach UGB der Hypo Vorarlberg
für das Geschäftsjahr 2024 betrug TEUR 52.027 (2023: TEUR 54.441).
Nach Rücklagendotation ergibt sich unter Anrechnung des Gewinn-
vortrages ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn von TEUR 10.136
(2023: TEUR 4.434). Vorbehaltlich der Genehmigung durch die
Hauptversammlung und unter Berücksichtigung der weiteren Ent-
wicklungen bis zu dieser Beschlussfassung wird vorgeschlagen, auf
das Grundkapital von TEUR 162.152 eine Dividende in Höhe von
EUR 32 je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten. Die Gesamt-
ausschüttung ergibt für 316.736 Stück somit einen Betrag von
TEUR 10.136.
Wichtige Steuerungskennzahlen
2024
2023
Ver-
änderung
Return on Equity (ROE)
3,98 %
3,75 %
6,1 %
Cost-Income-Ratio (CIR)
53,07 %
41,81 %
26,9 %
Gesamtkapitalrentabilität
0,27 %
0,26 %
3,8 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,76 %
16,65 %
0,7 %
Quote der Gesamteigenmittel
19,30 %
19,16 %
0,7 %
Der Konzern verwendet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung
zusätzlich alternative, nicht in den IFRS- oder CRR-Vorschriften defi-
nierte Kennzahlen, um seine Finanz-
 
und Ertragslage darzustellen.
Die Kennzahlen sollten nicht isoliert, sondern als ergänzende Infor-
mation betrachtet werden. Diese Kennzahlen werden in der Finanz-
branche häufig zur Analyse und Beschreibung der Finanz-
 
und Er-
tragslage verwendet. Dabei ist zu beachten, dass die Definitionen
von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Daher werden
die vom Konzern verwendeten Kennzahlen nachfolgend definiert.
Cost-Income-Ratio (CIR)
 
– Gibt die Kosten des Unternehmens in
Relation zum Ertrag an und vermittelt damit ein klares Bild über die
operative Effizienz. Banken verwenden diese Kennzahl zur
 
Unter-
nehmenssteuerung und für den Vergleich ihrer Effizienz mit ande-
ren Kreditinstituten. Errechnet wird die CIR als Verhältnis der Ver-
waltungsaufwendungen und Abschreibungen zu den Betriebserträ-
gen. Um ein möglichst genaues Bild der operativen Effizienz wider-
spiegeln zu können, werden in Anlehnung an die Berechnungsme-
thode nach BWG die Bewertungseffekte von Finanzinstrumenten
dabei weitgehend ausgeschlossen.
Return on Equity (ROE)
 
– Ist eine Rentabilitätskennzahl für Manage-
ment und Investoren, die sich aus dem in der Gewinn- und Verlust-
rechnung ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zu
 
dem
am Beginn des Geschäftsjahres zur Verfügung stehenden Eigenkapi-
tals abzüglich dem für die Ausschüttung vorgesehenen Betrag be-
rechnet. Der ROE zeigt die Ertragskraft der Bank gemessen an dem
für das Jahr zur Verfügung stehenden Eigenkapitals.
Gesamtkapitalrentabilität (ROA)
 
– Ist eine Rentabilitätskennzahl,
die misst, wie effektiv ein Unternehmen sein Vermögen in einem
gegebenen Zeitraum verwalten kann. Sie ergibt sich aus dem
 
Ver-
hältnis vom Ergebnis vor Steuern zu den durchschnittlichen Aktiva
(basierend auf dem Mittelwert der Bilanzsumme des aktuellen Be-
richtsstichtags und des letzten Konzernabschlusses).
BILANZENTWICKLUNG
Entwicklung der Aktiva
Als starker Finanzierungspartner für die Menschen und Unterneh-
men in ihren Kernmärkten wird die größte Position der Bilanzaktiva
der Hypo Vorarlberg von den Forderungen an Kunden gebildet. Die
Konzernbilanzsumme der Hypo Vorarlberg ging im Geschäftsjahr
2024 leicht zurück und lag zum 31. Dezember 2024 bei
TEUR 15.250.325, was einen Rückgang von 3,0 % zum Vorjahresstich-
tag bedeutet (2023:
 
TEUR 15.726.535). Vor allem die geplante Rück-
führung der letzten TLTRO-III Tranche in Verbindung mit der Redu-
zierung der Forderungen an Kreditinstitute und Zentralnotenbanken
führten zu diesem Rückgang.
Finanzielle Vermögenswerte
Die Darlehen und Kredite an Kunden zum 31. Dezember 2024 betru-
gen über alle Bewertungskategorien gerechnet insgesamt
TEUR 11.137.709 (2023:
 
TEUR 11.089.798), davon wurde der größte An-
teil in der Kategorie at Amortized Cost verbucht.
Die Darlehen und Kredite an Kreditinstitute
 
verringerten sich im Be-
richtsjahr um 43,8 % auf TEUR 235.195 (2023:
 
TEUR 418.305). Grund
hierfür sind einerseits rückläufige Sicherheitsleistungen in Form von
Cash-Collaterals an Kontrahenten, die in Folge von gesunkenen
Marktwerten bei Derivaten nicht mehr erforderlich waren und ande-
rerseits rückläufige mittelfristige Geldmarktanlagen.
 
Ebenfalls in den
finanziellen Vermögenswerten enthalten sind Schuldverschreibun-
gen, deren Volumen per 31. Dezember 2024 bei TEUR 2.687.907
(2023: TEUR 2.547.763) lag.
Darlehen und Kredite an Kunden und Kreditinstitute –
 
nach Sektoren
Die Darlehen und Kredite in Höhe von insgesamt TEUR 11.372.904
über alle Bewertungskategorien bestehen überwiegend aus Darle-
hen und Kredite an Unternehmen und private Haushalte und fielen
im Vergleich zum Vorjahr um -1,2 % geringer aus (2023:
TEUR 11.508.103). Während die Finanzierungen von Unternehmen zu-
legen konnten, war bei den Darlehen und Krediten an private Haus-
halte ein Rückgang zu verzeichnen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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KONZERNLAGEBERICHT 57
66 %
14 %
12 %
7 %
1 %
Österreich
Deutschland
Schweiz und
Liechtenstein
Italien
Sonstiges Ausland
33 %
51 %
3 %
10 %
3 %
Kundeneinlagen
Verbriefte Verbindl.
Verbindl.
Kreditinstitute
Eigenkapital
Sonstige Verbindl.
Darlehen und Kredite an Kunden und Kreditinstitute –
 
nach Regionen
Der größte Teil des Kreditgeschäfts der Hypo Vorarlberg erfolgt mit
einem Anteil von 66 % in Österreich, gefolgt von Deutschland mit
 
14 %. Die restlichen Forderungen an Kunden richten sich überwie-
gend an Kunden aus der Schweiz und Italien (v.a. Leasing).
Die Neuvergabe von Schweizer Franken-Krediten außerhalb der Nie-
derlassung St. Gallen wurde in den letzten Jahren vor allem im Pri-
vatkundenbereich stark eingeschränkt. Per 31. Dezember 2024 wies
die Hypo Vorarlberg insgesamt TEUR 1.572.657 (2023:
TEUR 1.536.043) an Kundenforderungen in Schweizer Franken aus.
Der größere Teil dieser Kundenforderungen entfällt auf die Nieder-
lassung St. Gallen und stellt daher kein Fremdwährungsrisiko dar.
Auch die Grenzgänger in Vorarlberg sind zu berücksichtigen,
wodurch in wirtschaftlicher Betrachtung dieses Risiko noch weiter
sinkt. Der Anteil an Fremdwährungsfinanzierungen im Privatbereich
(überwiegend CHF) nimmt ständig ab, wobei der Anstieg im Be-
richtsjahr auf das Kreditwachstum der Niederlassung in St. Gallen
zurückzuführen ist.
Barreserve
Die Barreserve beinhaltet den Kassenbestand sowie die Guthaben
bei Zentralbanken. Die Position verringerte sich von TEUR 976.271 im
Vorjahr auf TEUR 509.933 per 31. Dezember 2024, was vor allem auf
einen niedrigeren Guthabenstand bei der OeNB zurückzuführen
 
ist.
Handelsaktiva
Die Handelsaktiva verringerten sich aufgrund der Bewertung von
Derivaten im Berichtsjahr von TEUR 117.735 auf TEUR 104.076. Der
Rückgang der Marktwerte ist auf den beobachtbaren Rückgang der
langfristigen Zinsen zurückzuführen.
Entwicklung der Passiva
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten at Amortized Cost – die den
größten Teil der Bilanzpassiva bilden – gab es einen Rückgang in
Höhe von 2,6 % auf TEUR 12.543.471 (2023: TEUR 12.872.355). Wäh-
rend die Einlagen von Kunden um -3,2 % auf TEUR 4.969.759 rück-
läufig waren, konnten vor allem die verbrieften Verbindlichkeiten
durch eine verstärkte Emissionstätigkeit gesteigert werden.
Bilanzstruktur / Bilanzpassiva
Die Darstellung zeigt die nachhaltig aufgebaute und ausgewogene
Refinanzierungsstruktur der Hypo Vorarlberg. Von der Bilanzsumme
in Höhe von TEUR 15.250.325 entfielen zum 31. Dezember 2024
TEUR 5.082.038 auf Einlagen von Kunden (Spar-, Sicht- und Termin-
einlagen), diese gingen über alle Bewertungskategorien um 3,4
 
%
gegenüber dem Vorjahr etwas zurück.
Bei den verbrieften Verbindlichkeiten, das sind vorwiegend Pfand-
briefe und Anleihen, war im Berichtsjahr eine Steigerung von
TEUR 7.618.734 auf TEUR 7.805.145 zu verzeichnen.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 2,3 % auf
TEUR 1.496.857 (2023:
 
TEUR 1.463.532). Der verbleibende Anteil der
Verbindlichkeiten belief sich auf TEUR 427.236 (2023: TEUR 601.236).
Dieser Rückgang ist ebenfalls überwiegend auf die Bewertungsef-
fekte von Derivaten in Folge der abflachenden Zinskurve zurückzu-
führen.
ENTWICKLUNG DER EIGENMITTEL
Zusammensetzung der Eigenmittel gemäß CRR
 
und Eigenmittelquoten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Ver-
änderung
Gesamtrisikobetrag
9.012.648
8.914.050
1,1 %
Hartes Kernkapital (CET1)
1.460.589
1.434.202
1,8 %
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.020
50.002
0,0 %
Kernkapital (T1)
1.510.609
1.484.204
1,8 %
Ergänzungskapital (T2)
228.611
223.732
2,2 %
Gesamteigenmittel
1.739.220
1.707.936
1,8 %
Quote des harten Kernkapitals
(CET1)
16,21 %
16,09 %
0,7 %
Überschuss des harten Kern-
kapitals (CET1)
1.055.021
1.033.070
2,1 %
Quote des Kernkapitals (T1)
16,76 %
16,65 %
0,7 %
Überschuss des Kern-
kapitals (T1)
969.851
949.361
2,2 %
Quote der Gesamteigenmittel
19,30 %
19,16 %
0,7 %
Überschuss der
 
Gesamteigenmittel
1.018.209
994.812
2,4 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNLAGEBERICHT 58
Der Vorstand sorgt mit laufenden Optimierungsmaßnahmen für
eine solide und tragfähige Kapitalstruktur der Hypo Vorarlberg.
 
Insgesamt erhöhte sich das Kernkapital (T1) per 31. Dezember 2024
auf TEUR 1.510.609 (2023:
 
TEUR 1.484.204), das anrechenbare Ergän-
zungskapital (T2) erhöhte sich ebenfalls auf TEUR 228.611
(2023: TEUR 223.732). Die gesamten Eigenmittel der Hypo Vorarlberg
stiegen zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,8
 
%
auf TEUR 1.739.220 (2023: TEUR 1.707.936). Sie weisen eine deutliche
Überdeckung über das gesetzliche Mindesterfordernis (CRR) auf.
 
Die
Quote der Gesamteigenmittel stieg folglich auf 19,30 % (2023:
 
19,16 %). Ebenso erhöht sich die Quote des Kernkapitals (T1) zum Jah-
resende auf 16,76 % (2023:
 
16,65 %), wie auch die Quote des harten
Kernkapitals (CET1), die von 16,09 % auf 16,21 % anstieg. Der Gesam-
trisikobetrag erhöhte sich geringfügig von TEUR 8.914.050 auf
TEUR 9.012.648. Die Planungen des Vorstands für nachhaltiges
Wachstum sowie die Erwartung neuer regulatorischer Anforderun-
gen führen dazu, dass die Hypo Vorarlberg ihre Kapitalausstattung
in Zukunft weiter ausbauen möchte.
OFFENLEGUNG GEM. § 243A UGB
Grundkapital und Aktienstückelung
Das gezeichnete Kapital der Hypo Vorarlberg besteht aus dem
Grundkapital in Höhe von unverändert TEUR 162.152. Per 31. Dezem-
ber 2024 waren unverändert 316.736 Stückaktien ausgegeben.
Aktionärsstruktur
Die prozentuelle Aufteilung des Kapitals der Hypo Vorarlberg
 
gliedert sich per 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr wie
folgt.
Eigentümer / Aktionäre
Anteile gesamt
Vorarlberger Landesbank-Holding
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH
23,1268 %
- Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
- Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
100,0000 %
RATINGS DER HYPO VORARLBERG
Moody’s
Seit Februar 2018 stuft die Ratingagentur Moody‘s die Hypo Vorarl-
berg mit A3 (Ausblick: stabil) ein. Am 20. August 2024 wurde das Ra-
ting erneut bestätigt. Das Nachrang-Rating (Subordinated Debt)
wird mit Baa3 angegeben, das Kurzfrist-Rating liegt bei P-2. Das Ra-
ting bestätigt, dass die Bank trotz sich schwächer entwickelnder Kre-
ditqualität stabil und widerstandsfähig aufgestellt ist. Positiv beur-
teil wurden vor allem die soliden Kapitalquoten sowie die verbes-
serte Liquiditätssituation.
Standard & Poor’s
Seit Oktober 2015 bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Bonität der
Bank. Im Mai 2018 stufte S&P die Hypo Vorarlberg mit „A+“ für lang-
fristige bzw. „A-1“ für kurzfristige Verbindlichkeiten ein. Positiv be-
wertet hat die Ratingagentur die stabile Eigentümerstruktur sowie
das klare Bekenntnis des Mehrheitseigentümers (Land Vorarlberg).
Die Hypo Vorarlberg wird als staatsnahe Einheit klassifiziert, daher
wirkt sich auch die sehr gute Bonität des Landes Vorarlberg, das von
S&P mit AA+ geratet wurde, positiv aus.
Am 12. Dezember 2023 wurde der Ausblick aufgrund der erhöhten
Risiken bei europäischen Gewerbeimmobilien und der damit ver-
bundenen
 
Gefahr für höhere Kreditverluste auf negativ herabge-
setzt. S&P erwähnte die beträchtlichen Exposures der Hypo Vorarl-
berg im Baugewerbe und Immobilienentwicklungssektor. Im Rese-
arch Update vom 22. Oktober 2024 wurde allerdings betont, dass
das Institut nach wie vor über eine starke Eigenkapitalbasis verfügt.
Mit beiden Ratings befindet sich die Hypo Vorarlberg nach wie vor
unter den bestgerateten Finanzinstituten Österreichs.
Auch im Nachhaltigkeitsbereich hat die Hypo Vorarlberg eine sehr
gute Beurteilung erhalten. Insbesondere ESG-Ratings spielen hier
eine wichtige Rolle und werden von Investoren zu Vergleichszwe-
cken hinsichtlich der Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen
genutzt.
ISS ESG
Die Nachhaltigkeits-Ratingagentur ISS ESG erhebt und bewertet im
Rahmen des Ratingprozesses Informationen über die soziale und
ökologische Performance von Unternehmen. Im Mai 2017 konnte
sich die Hypo Vorarlberg auf die Note „C“ verbessern, wobei von ISS
ESG in keiner relevanten Geschäftstätigkeit Kontroversen festgestellt
wurden. Seither hat sich der dahinterliegende Score stetig verbes-
sert. Damit liegt die Hypo Vorarlberg im Prime-Bereich und gehört
zu den besten 10 % des Sektors „Öffentliche und Regionalbanken“.
Das sehr gute Rating stellt die Nachhaltigkeitsleistung der Hypo
Vorarlberg in quantifizierter Form dar und kann Investoren bei de-
ren Veranlagungsentscheidung unterstützen. Die Aktualität der Ra-
tings wird durch regelmäßige Updates sichergestellt.
Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Ratings in diesem Bereich ist
dem nichtfinanziellen Bericht der Hypo Vorarlberg zu entnehmen.
Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ab-
schlussstichtag vorgefallen.
KONZERNLAGEBERICHT 59
ENTWICKLUNG
DER GESCHÄFTSFELDER
FIRMENKUNDEN
Als Unternehmerbank positioniert sich die Hypo Vorarlberg im Seg-
ment Firmenkunden vor allem als Bankpartner für Immobilien- so-
wie Industrieunternehmen und mittelständische Betriebe. Selbst-
ständig Erwerbstätige und kommunale Kunden werden ebenfalls
 
in
diesem Segment betreut. Mit besonderem Know-how bei Investiti-
ons- und Projektfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Bau-
trägerfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen
 
so-
wie Betriebsmittelfinanzierungen hat sich die Hypo Vorarlberg in
ihren Kernmärkten Vorarlberg, Wien, Niederösterreich, Steiermark,
Oberösterreich, Salzburg, Süddeutschland und der Ostschweiz
etabliert und ist in Vorarlberg die führende Unternehmerbank.
Das Geschäftsjahr 2024 war für den Firmenkundenbereich der
Hypo Vorarlberg ein schwieriges Jahr. Die nachhaltig schwache
Wirtschaftsentwicklung in den Kernmärkten und die höheren Zin-
sen haben die Investitionstätigkeit stark eingebremst und vermehrt
zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei vielen Unternehmen ge-
führt. Die Kreditnachfrage in den Kernmärkten war auch im
 
Jahr
2024 unter dem Durchschnitt der letzten Jahre. Da sich die Bonität
einer steigenden Anzahl von Unternehmen im Laufe des Jahres
2024 verschlechtert hat, mussten erhebliche Risikovorsorgen für
aushaftende Kredite gebildet werden.
Das schwierige Marktumfeld hat sich auch auf die Ertragssituation
des Bereiches Firmenkunden ausgewirkt. Die Forderungen an Kun-
den sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen TEUR 7.719.874
(2023: TEUR 7.598.150).
Das Zinsergebnis belief sich per 31. Dezember 2024 auf
TEUR 104.361 und war damit um 5,9 % niedriger als noch im Vorjahr
(2023: TEUR 110.953). Das Provisionsergebnis ist mit TEUR 14.878 ge-
genüber dem Vorjahr leicht angestiegen (2023: TEUR 14.255).
Die Risikovorsorgen verblieben auf hohem Niveau wenn auch
 
mit
rückläufiger Tendenz im Vergleich zu 2023. Dies führte insgesamt
zu einem Ergebnis des Bereichs Firmenkunden in Höhe von
TEUR -17.816 (2023: TEUR -15.490).
PRIVATKUNDEN
Im Privatkundenbereich bietet die Hypo Vorarlberg umfangreiche
Dienstleistungen mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung, Wertpa-
pierveranlagung, Vorsorge-
 
und Anlageberatung. Die Kunden profi-
tieren von individuellen, flexiblen Lösungen und einer fairen und
transparenten Konditionenpolitik. Nicht der Produktverkauf, son-
dern eine auf den Kunden zugeschnittene Gesamtlösung steht im
Vordergrund. Mit dem Anspruch „Beste Beratung für alle, die etwas
vorhaben“, soll der konsequenten Kundenorientierung der Bank
Ausdruck verliehen werden.
Ein Schwerpunkt des Privatkundengeschäfts der Hypo Vorarlberg
ist die Wohnbaufinanzierung. Allerdings wurde die Vergabe von
Wohnraumfinanzierungen aufgrund der seit Sommer 2022 gülti-
gen KIM-Verordnung spürbar eingeschränkt. Aufgrund der gesun-
kenen Zinsen stieg die Kreditnachfrage gegenüber 2023 aber wie-
der an. Jedoch stieg damit auch der Druck auf die Konditionen. Ge-
genüber 2023 kam es somit zu einer leichten Verbesserung jedoch
noch immer weit entfernt von den Zahlen vor Einführung
 
der KIM-
Verordnung.
Folglich ging im Vergleich zum Vorjahr das gesamte Ausleihungs-
volumen an Private um TEUR -58.810 auf TEUR 2.227.287 (2023:
TEUR 2.286.097) zurück.
Auch 2024 ist die Hypo Vorarlberg wieder als Emittent von eige-
nen Anleihen auf dem Retailmarkt aufgetreten, diese konnten sehr
erfolgreich abgesetzt werden.
Die Hypo Vorarlberg konnte 2024 im Privatkundenbereich einen
Zinsüberschuss von TEUR 81.178 erwirtschaften, was eine Steige-
rung zum Vorjahr (2023: TEUR 80.219) bedeutet. Das Provisionser-
gebnis lag mit TEUR 24.620 im Jahr 2024 erfreulicherweise deutlich
über dem Vorjahr (2023: TEUR 20.298). Insgesamt erwirtschaftete
die Hypo Vorarlberg 2024 im Privatkundenbereich ein Ergebnis
 
vor
Steuern in Höhe von TEUR 46.849 (2023: TEUR 51.149).
Um den geänderten Kundenbedürfnissen und -anforderungen ge-
recht zu werden, bietet die Hypo Vorarlberg neben dem stationä-
ren, regional differenzierten Marktauftritt ergänzende Online-Ser-
vices und -Leistungen an. Grundsätzlich wird dabei eine Omnika-
nal-Strategie verfolgt, d.h. die Online-Lösungen kommen als Ergän-
zung zum Filialvertrieb hinzu. Die Zufriedenheit der Kunden steht
bei der Hypo Vorarlberg weiterhin im Mittelpunkt, was auch die
hohe Bereitschaft der Kunden zur Weiterempfehlung zeigt.
Private Banking und Vermögensverwaltung
 
Der Bereich Private Banking betreut vermögende Privatpersonen,
ihre Familien und ausgewählte institutionelle Kunden. Die vielfäl-
tige Produktpalette orientiert sich in allen Bereichen an den Kun-
denbedürfnissen und bietet zeitgemäße Lösungen. In der Vermö-
gensverwaltung durch den Einsatz von flexiblen und an die Markt-
lage angepassten Konzepten und im Anlagegeschäft durch den
Einsatz von sinnvollen Alternativen zum Geldmarkt. Die größten
Assets in Verbindung mit den Produkten und Lösungen sind die
hohe fachliche Qualifikation sowie der engagierte Einsatz von Be-
ratern und Mitarbeitern.
So zählt die Hypo Vorarlberg zu den führenden Vermögensverwal-
tern im deutschsprachigen Raum und wurde vom Fachmagazin
 
Eli-
tereport bereits
zum dreizehnten Mal in Folge
mit der Höchst-
note
„summa cum laude"
ausgezeichnet. Diese Auszeichnung be-
stätigt den eingeschlagenen Weg, eine Bank mit individueller und
qualitativ hochwertiger Beratung zu sein und gleichzeitig innova-
tive, zeitgemäße
 
Produkte und Lösungen zu bieten, um die Heraus-
forderungen der Kapitalmärkte, der Regulatorik und des insgesamt
enorm hohen Kostendrucks zu meistern.
Asset Management
Die Geschäftsentwicklung im Asset Management verlief trotz tur-
bulenter Börsen im Berichtsjahr 2024 positiv. Aufgrund des attrak-
tiven Zinsniveaus wurden von Kunden eher festverzinsliche Anla-
gen nachgefragt,
 
was einen Abfluss verursachte. Dieser betrug im
Jahr 2024 TEUR -7.085. Insgesamt wurden mit Stichtag 31. Dezem-
ber 2024 2.437 Mandate (2023: 2.372) verwaltet. Die gesamten As-
sets under Management sind auf Basis guter Portfoliomanage-
mentleistungen und einem allgemein freundlichen Kapitalmarkt
dagegen zum Jahresende 2024 auf TEUR 1.110.051 (2023:
TEUR 983.516) gestiegen.
Die Hypo Vorarlberg hat sich als Vermögensverwalter zum Ziel ge-
setzt, Kriterien in Bezug auf ökologische, soziale und unterneh-
mensführende Nachhaltigkeit (ESG) zu berücksichtigen. Die Hypo
Vermögensverwaltung integriert die ESG-Faktoren in die Selektion
von Zielfonds und in die Auswahl von Einzeltiteln. Es kommen
überwiegend Ausschluss-
 
und Qualitätskriterien bei der Wertpa-
pierauswahl zur Anwendung, wodurch die aktuell im Angebot ste-
henden Vermögensverwaltungsstrategien und Hypo Vorarlberg
Fonds ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8
der VO (EU) Nr. 2019/2088 berücksichtigen. Das Asset Management
KONZERNLAGEBERICHT 60
hat hierfür einen eigenen ESG-Investmentansatz erstellt und veröf-
fentlicht.
FINANCIAL MARKETS / TREASURY
Das Jahr 2024 war für die Kapitalmärkte trotz der politischen und
wirtschaftlichen Unsicherheiten erfreulich. Die steigenden Rendite-
aufschläge bei festverzinslichen Wertpapieren boten ausreichend
Gelegenheit zu attraktiven Investitionen. Der Zins-Strukturbeitrag
entwickelte sich aufgrund der sinkenden Geldmarktsätze erfreulich
und liegt deutlich über Plan. Im Juni wurde von der EZB die Zins-
wende eingeläutet und die Leitzinssätze in mehreren Schritten ge-
senkt. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Absicherungsgeschäfte
für Festzinskredite im Kundengeschäft ist aufgrund der
 
Nachfrage
zurückgegangen. Die Nachfrage nach Zinslimitkrediten war auf-
grund der Zinsentwicklung sehr gering.
Aktiv-Passiv Management und Investments (APM & Investments)
 
Im Gesamtjahr 2024 wurden von der Gruppe APM & Investments
rund TEUR 463.982 (2023: TEUR 420.900) netto in Anleihen veran-
lagt. Die gewichtete Restlaufzeit dieser Neuveranlagungen betrug
12,9 Jahre (2023:
 
6,8). Der durchschnittliche Asset-Swap-Spread der
Wertpapierkäufe lag bei 57 Bp. (2023:
 
42 Bp.) und das durchschnitt-
liche Rating der Neukäufe bei AA-.
In der Neuveranlagung waren Kriterien wie LCR-Fähigkeit, EZB-Fä-
higkeit und Anrechenbarkeit für den öffentlichen Deckungsstock
wesentliche Entscheidungsfaktoren
.
Refinanzierung und Investorenbetreuung (Funding &
Investor Relations)
 
In der Berichtsperiode wurden 25 (2023: 21) neue Emissionen mit
einem Gesamtvolumen von rund TEUR 859.738 (2023:
TEUR 1.532.785) begeben.
Es handelte sich dabei um zwei öffentlich platzierte Anleihen mit
einem Volumen von ca. TEUR 606.000. Mit Valuta 23. Jänner 2024
konnte eine 3,5-jährige Senior Preferred Anleihe mit einem gesam-
ten Euro Gegenwert von rund TEUR 106.000 auf dem CHF-Markt
platziert werden. Die Emission wurde bei einem Re-Offer Aufschlag
von SARON Mid Swap + 100 Bp emittiert. Bei der zweiten Emission
handelte es sich um einen 6-jährigen hypothekarisch besicherten
Pfandbrief in der Höhe von TEUR 500.000, platziert zu einem Re-
Offer Aufschlag von Mid Swap + 40 Bp.
14 Privatplatzierungen mit einem Volumen von TEUR 148.700 wur-
den emittiert, wovon zwölf über das EMTN-Programm begeben
wurden. Weiters wurde eine als Namensschuldverschreibung doku-
mentiert und zusätzlich ein Globaldarlehen aufgenommen.
Zudem wurden neun neue Retailemissionen mit einem Gesamtvo-
lumen von TEUR 105.050 begeben. Es handelte sich unter anderem
um fünf Fixzinsanleihen und drei fix verzinste Wohnbaubankanlei-
hen, wobei die fünf Fixzinsanleihen als Daueremissionen begeben
wurden. Im Juni 2024 wurde eine Nachrangkapitalanleihe in der
Höhe von TEUR 22.500 über das eigene Filialnetz platziert.
Geld-, Devisen- und Zinsderivatehandel
Der kurzfristig verfügbare Liquiditätsstand verringerte sich vom
Jahresultimo 2023 bis zum Jahresende 2024 um rund
TEUR -510.000 auf einen Stand von TEUR 420.000 (2023:
TEUR 930.000). Darüber hinaus stehen für den Geldhandel um-
fangreiche Sicherheiten für Repo- und Tendergeschäfte bereit.
 
Die
Hypo Vorarlberg verfügt somit über ausreichend Liquiditätspuffer.
Wie gewohnt war die Schwankungsbreite der kurzfristig verfügba-
ren Liquidität sehr hoch. Hauptverantwortlich dafür waren
 
großvo-
lumige Transaktionen wie zum Beispiel Emissionen, Teilrückführun-
gen der TLTRO III-Operationen bzw. größere Kundengeschäfte.
Wertpapierkundenhandel
Die Kunden-Wertpapierumsätze lagen im Jahr 2024 in etwa bei
TEUR 1.491.992 (2023: TEUR 1.147.868). Im Vergleich zum Vorjahr ha-
ben sich die Kunden Wertpapierumsätze um TEUR 344.124 erhöht.
Dies entspricht einem Anstieg von 30,0 %.
Fonds Service
Das verwaltete Depotbankvolumen stieg auf Jahressicht von
TEUR 10.102.109 auf TEUR 10.977.614. Dies entspricht einem Zu-
wachs von TEUR 875.505 oder 8,7 %. In der vergangenen Berichts-
periode wurden zwei Spezialfonds (AIF) und ein Publikumsfonds (U-
CITS) aufgelöst. Ein Publikumsfonds (UCITS) wurde von einer ande-
ren Depotbank übernommen. Zusätzlich wurde ein Spezialfonds
(AIF) neu aufgelegt und zwei Publikumsfonds (UCITS) wurden in an-
dere Publikumsfonds fusioniert.
OTC Derivatives and Money Market Management
Per 2024 verwaltete die Gruppe OTC Derivatives and Money Market
Management 1.446 (2023: 1.419) Swap-, Zins- und Devisenoptions-
geschäfte mit einem Nominalvolumen von rund TEUR 15.192.186
(2023: TEUR 14.501.470). Dies entspricht im Vergleich zu 2023 einem
Anstieg von TEUR 690.716. Der Wert an Barsicherheiten veränderte
sich im selben Zeitraum um TEUR 134.140 und betrug mit 2024
TEUR 82.694 (2023: TEUR -51.446).
 
Ein negativer Collateral-Saldo
bedeutet, dass Sicherheiten beim Kontrahenten eingeliefert,
 
ein
positiver, dass Sicherheiten vom Kontrahenten bereitgestellt wur-
den.
Der Zinsüberschuss konnte im Segment Financial Markets im Jahr
2024 auf TEUR 20.218 (2023: TEUR 17.577) gesteigert werden. Der
Provisionsüberschuss fiel geringfügig um TEUR 101 auf TEUR 2.140
(2023: TEUR 2.241). Das Ergebnis vor Steuern dieses Segmentes be-
trägt TEUR 4.291 (2023:
 
TEUR 1.249).
CORPORATE CENTER
Ergänzend zu den oben angeführten Geschäftsfeldern sind im Se-
gement Corporate Center die Finanzierungsleasinggeschäfte, die
Immobilienverwaltung und -betreuung sowie die sonstigen Beteili-
gungsgesellschaften des Konzerns enthalten. Der Ergebnisbeitrag
dieses Segmentes hat sich im Jahr 2024 positiv entwickelt und lag
bei TEUR 24.734 (2023: TEUR 16.149). Die Steigerung ist auf ein hö-
heres Zinsergebnis aus den Leasinggeschäften sowie auf positive
Effekte der Beteiligungsbewertung zurückzuführen.
KONZERNLAGEBERICHT 61
TOCHTERUNTERNEHMEN
UND BETEILIGUNGEN
HYPO IMMOBILIEN & LEASING GMBH
Das gesamte österreichische und schweizerische Leasing-
 
und Im-
mobiliengeschäft der Hypo Vorarlberg ist im Teilkonzern Hypo Im-
mobilien & Leasing gebündelt. Die Hypo Immobilien & Leasing
GmbH bietet konzernintern und gegenüber den Kunden Leistun-
gen an, die vom Immobilienmakler über Immobilienbewertung,
Bau- und Objektmanagement bis hin zur Hausverwaltung
 
reichen.
Privat-
 
und Firmenkunden sowie die öffentliche Hand werden mit
Finanzierungslösungen im Bereich KFZ-, Mobilien-
 
und Immobilien-
leasing bedient. Die Hypo Immobilien & Leasing GmbH hat ihren
Firmensitz im Hypo Office Dornbirn.
An den Standorten in Bregenz, Dornbirn, Bludenz und
 
Feldkirch
werden Immobilienmaklerdienstleistungen angeboten. Die Lea-
singkunden in Österreich und der Schweiz werden von den Pro-
duktspezialisten und Vertriebsteams in Dornbirn und
 
Wien betreut.
Zusätzlich bieten die Kundenberater der Hypo Vorarlberg ihren
Kunden sämtliche Leasinglösungen an. Außerdem ist in Wien und
in Vorarlberg ein Immobilienbewertungsteam angesiedelt. Das
Team nimmt – insbesondere für Finanzierungszwecke – Bewertun-
gen für die Hypo Vorarlberg vor. Per 31. Dezember 2024 waren
nach Köpfen 48 Mitarbeiter (2023: 48) bei der Gesellschaft beschäf-
tigt.
Die Hypo Immobilien & Leasing GmbH weist für 2024 ein Ergebnis
vor Steuern in Höhe von TEUR 551 (2023: TEUR 717) aus. Das konso-
lidierte Ergebnis vor Steuern der in den Konzernabschluss
 
einbezo-
genen Unternehmen des Teilkonzerns Immobilien & Leasing be-
läuft sich per 31. Dezember 2024 auf TEUR 5.341 (2023: TEUR 6.296).
HYPO VORARLBERG LEASING AG, BOZEN
HYPO VORARLBERG IMMO ITALIA GMBH, BOZEN
Die Hypo Vorarlberg Leasing AG mit Hauptsitz in Bozen entwickelt
Leasing-Lösungen in den Bereichen Immobilien, erneuerbare Ener-
gien und Mobilien. Die Gesellschaft bietet ihre Produkte und Leis-
tungen seit ü
b
er 30 Jahren am norditalienischen Markt an. Es be-
steht eine weitere Niederlassung in Como.
Der italienische Leasingmarkt verzeichnete 2024 einen Rückgang
im Neugeschäft um -3,9 % von EUR 34,8 Mrd. auf insgesamt
EUR 33,4 Mrd. Der für die Hypo Vorarlberg Leasing AG wichtigste
Bereich des Immobilienleasings ist italienweit um 5,3 % gewachsen.
Im Gegensatz dazu verzeichnete das Fahrzeugleasing einen Rück-
gang um -2,5 % und der Bereich Maschinenleasing sank um -9,5 %.
In diesem herausfordernden Marktumfeld konnte die Hypo Vorarl-
berg Leasing AG 2024 ein Neuvolumen von EUR 81,2 Mio. abschlie-
ßen (2023: EUR 76,6 Mio.). Wie in den Vorjahren wurde dabei be-
sonders auf erstklassige Leasingnehmer und werthaltige Leasing-
güter sowie angemessene Anzahlungen und Sicherheiten geachtet.
Der Schwerpunkt lag auf Immobilien-
 
bzw. Mobilienleasing-Projek-
ten in Trentino-Südtirol, Verona und in der Lombardei. 2024
konnte die Hypo Vorarlberg Leasing AG einen Zinsüberschuss von
TEUR 12.392 (2023: TEUR 14.206) erwirtschaften. Der Gewinn vor
Steuern lag bei TEUR 4.852 (2023: TEUR 8.242).
 
Die Gesellschaft beschäftigte sich auch 2024 intensiv mit der ESG-
Thematik, wobei insbesondere eine intensive Erfassung der Ener-
gieausweise, eine breite Georeferenzierung des Portfolios und eine
Teilnahme an einem Datenerfassungsprojekt des Leasingverbandes
für physische Risken im Vordergrund standen.
Im Jahr 2024 hat die Hypo Vorarlberg Leasing AG die Digitalisie-
rung und Automatisierung der Workflows weiterentwickelt. Zudem
wurde ein Projekt zur Dokumentation der internen Abläufe und
 
zur
Überarbeitung der Arbeitsanweisungen weitergeführt. Die Umset-
zung der europäischen DORA-Verordnung über die digitale opera-
tionale Resilienz im Finanzsektor ist im Laufen und soll bis Herbst
2025 abgeschlossen sein.
2025 wird unter Beachtung strikter Risikokriterien ein Neuvolumen
von EUR 120 Mio. angestrebt. Wichtige Initiativen wie ein weiterhin
verstärktes Engagement beim Leasing von Maschinen, bei Anlagen
für die Produktion von erneuerbaren Energien, sowie eine intensive
Betreuung der Marktzone Trentino und Verona sollen die Errei-
chung des ambitionierten Neukundenvolumens ermöglichen. Zu-
dem können ab diesem Jahr auch die weiteren Provinzen der Re-
gion Venetien betreut werden. Gleichzeitig werden Kunden aus der
Region Trentino-Südtirol bei ihren Investitionsvorhaben in ganz
Norditalien unterstützt.
Hypo Vorarlberg Immo Italia GmbH
Die Nachfrage nach gewerblichen Immobilien am norditalienischen
Markt war im ersten Halbjahr des Jahres 2024 gut und hat sich
dann im zweiten Halbjahr etwas eingebremst. Aufgrund des über-
schaubaren Angebotes am Markt sind die Preise weiterhin stabil.
Gebrauchte Immobilien sind aufgrund der stark gestiegenen Kos-
ten für Neubauten nach wie vor attraktiv. Die Erwartungen für das
Jahr 2025 können als vorsichtig optimistisch bezeichnet werden.
Die Hypo Vorarlberg Immo Italia GmbH konnte im abgelaufenen
Jahr insgesamt 19 Immobilien mit einem Gegenwert von
TEUR 5.600 verkaufen (2023: TEUR 7.501). Das Volumen der noch
 
zu
verkaufenden Immobilien hat sich dadurch weiter reduziert. Auch
die Anzahl der vermieteten Immobilien ist etwas geringer als im
Vorjahr. Die durchschnittliche Mietrendite liegt mittlerweile bei
über 10 %.
Die Hypo Vorarlberg Immo Italia GmbH weist für das Geschäftsjahr
2024 einen Verlust vor Steuern (EGT) in Höhe von TEUR -657 aus
(2023: TEUR -343).
COMIT VERSICHERUNGSMAKLER GMBH
Die comit ist der größte regionale Versicherungsmakler und kann
damit dem zunehmenden Markt- und Wettbewerbsdruck sowie
den verschärften aufsichtsrechtlichen Bestimmungen besser be-
gegnen.
Die Hypo Vorarlberg hält 40 % der Anteile an der comit Versiche-
rungsmakler GmbH, weitere Eigentümer sind die VLV (40 %) und
die Wälderversicherung (20 %).
KONZERNLAGEBERICHT 62
AUSBLICK
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
AKTUELLES UMFELD
Seit Anfang 2023 befindet sich Österreichs Wirtschaftsleistung im
Abschwung. Rückläufige Investitionen und Exporte, gepaart mit
 
ei-
nem stagnierenden Konsum, prägten die vergangenen beiden
Jahre. 2025 dürfte das dritte Jahr in Folge mit rückläufigen Investi-
tionen werden (-0,4 % zum Jahr 2024). Diese Aussichten sind be-
sorgniserregend, da Investitionen die Grundlage für zukünftiges
wirtschaftliches Wachstum bilden.
Die WKO prognostiziert zu Jahresbeginn einen schwachen Start in
das österreichische Wirtschaftsjahr 2025. Eine Trendwende zeichnet
sich derzeit also noch nicht ab. Die Stimmung in den Unternehmen
ist weiterhin überwiegend pessimistisch, wenngleich außerhalb der
Industrie eine leichte Aufhellung erkennbar ist. Der für Jahresbe-
ginn 2025 erwartete Energiepreisanstieg infolge höherer Netzent-
gelte hat das Verbrauchervertrauen neuerlich beeinträchtigt. Die
globale Industriekonjunktur und der weltweite Warenhandel kom-
men erst allmählich wieder in Schwung. Die österreichische Wirt-
schaft dürfte im Jahr 2025 nur um 0,6 % wachsen. Insgesamt ver-
festigt sich der Eindruck, dass Österreich im internationalen Ver-
gleich zurückfällt: Laut WIFO wird die österreichische Wirtschaft
mittelfristig um jährlich 0,2 Prozentpunkte schwächer wachsen als
jene des Euroraumes, dessen Wachstum wiederum jährlich um
knapp 1 Prozentpunkt hinter jenem der USA zurückbleiben soll.
Die Aussicht auf Zinssenkungen sowie die zurückgedrängte Infla-
tion dürften zwar im Laufe der kommenden Monate eine bele-
bende Wirkung entfalten, jedoch wird Österreichs Wachstumsper-
spektive weiterhin von strukturellen Faktoren gebremst. Zudem
wirkt der fiskalische Konsolidierungsbedarf wachstumsdämpfend.
Hinzu kommen beträchtliche geo- und handelspolitischen Risiken
und Unsicherheiten, denn die wirtschaftspolitische Unsicherheit in
Österreich ist derzeit ebenfalls hoch. Eine neue Bundesregierung
steht vor der Aufgabe einer erheblichen Budgetkonsolidierung, de-
ren Auswirkungen gegenwärtig noch nicht absehbar sind.
SCHWERPUNKTE 2025
Während die Hypo Vorarlberg in vielen Bereichen der Geschäftstä-
tigkeit Preisnehmer ist, kann die Ertragskraft mit konsequentem
Kostenmanagement stark beeinflusst werden.
Der Vorstand legt daher großes Augenmerk darauf, die Unterneh-
mensstrukturen möglichst schlank und Prozesse bzw. Arbeitsab-
läufe effizient zu gestalten. In regelmäßigen Abständen finden Op-
timierungs- und Rationalisierungsprojekte statt, auch um der
schwierigen Situation am Personalmarkt bei weiter steigenden An-
forderungen zu begegnen. Auch Chancen, die die Digitalisierung
bietet, sollen genutzt werden. Ein besonderes Augenmerk soll in
diesem Bereich zukünftig auf Prozessanalyse und Effizienzsteige-
rung durch Automatisierung, Optimierung und Modernisierung ge-
legt werden. Trotz gestiegener Anforderungen für IT, Organisation
und Personal – auch aufgrund regulatorischer Vorschriften – weist
die Hypo Vorarlberg weiterhin eine niedrige Cost-Income-Ratio
aus.
Die in den letzten Jahren stark verbesserten Kapitalquoten und Ka-
pitalpuffer erlauben es der Hypo Vorarlberg auch in der aktuell her-
ausfordernden Situation als verlässlicher Partner für die Kunden zu
agieren. Aufgrund der weiterhin großen Unsicherheiten in Folge
der aktuellen Krisen, aber auch um weiterhin nachhaltig wachsen
zu können, steht die Optimierung und Verbesserung der Kapital-
ausstattung (u.a. durch Garantievereinbarungen z.B. mit der
EIF/EIB-Gruppe) weiter im Fokus. Zudem sollen Entwicklungen im
regulatorischen Bereich – beispielsweise im Rahmen von „MREL“
oder „Basel IV“ – vorausschauend und frühzeitig berücksichtigt
werden.
Die strategische Ausrichtung der Hypo Vorarlberg basiert auf fol-
genden Leitlinien:
Im Sinne einer weiteren Eigenkapitalstärkung soll die Innenfi-
nanzierungskraft des Unternehmens ausgebaut werden.
Eine möglichst kostenoptimale Liquiditätsversorgung soll
nachhaltig abgesichert werden.
Die Ergebnisstärke im Kundengeschäft soll weiter ausgebaut
werden. Insbesondere sollen die Kernkompetenzen noch bes-
ser genutzt werden. Dazu gehören ein zielgerichtetes und
verbessertes „Cross-Selling“ im Privatkunden-, aber auch im
Firmenkundengeschäft in Vorarlberg und zielgerichtetes,
nachhaltiges Wachstum in den Marktgebieten außerhalb Vor-
arlbergs.
Risikodiversifikation wird angestrebt und Klumpenrisiken sol-
len vermieden werden. Entsprechend der Großkreditdefini-
tion der CRR sollen im Kundengeschäft aktiv keine Risikoposi-
tionen eingegangen werden, die 10 % des Kernkapitals über-
steigen.
Basierend auf diesen Leitlinien und Zielsetzungen bestehen fol-
gende strategischen
 
Schwerpunkte für den aktuellen Strategiezyk-
lus, die in der strategischen Ausrichtung der einzelnen Geschäfts-
bereiche und in den Funktionalstrategien entsprechend berück-
sichtigt sind:
Kontinuität und Verlässlichkeit
 
Im Sinne einer verlässlichen Partnerschaft mit den Kunden soll das
bestehende erfolgreiche Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg
 
wei-
ter verbessert werden. Weiterhin soll das Kundengeschäft im Zent-
rum stehen. Es sind keine wesentlichen Veränderungen im Markt-
und Regionenportfolio geplant, die Präsenz in den Wachstums-
märkten außerhalb des Heimatmarktes Vorarlberg soll gesteigert
werden, u.a. durch den jüngsten Standort in Salzburg.
Organisches und nachhaltiges Wachstum
 
Die Hypo Vorarlberg will in den Geschäftsbereichen „Firmenkunden
und öffentliche Institutionen“ und „Privatkunden“ weiterhin orga-
nisch und nachhaltig wachsen. Wachstumsregionen sind in erster
Linie die Kernmärkte außerhalb Vorarlbergs, aber auch in Vorarl-
berg sollen Wachstumspotentiale genutzt werden. Darüber hinaus
stehen Margen und Erträge im gesamten Kreditgeschäft im strate-
gischen Fokus. Im geänderten Zinsumfeld kommt auch dem Einla-
gengeschäft wieder stärkere Bedeutung zu.
Private Banking
 
Aufbauend auf der guten Entwicklung im „Private Banking“ und in
der Vermögensverwaltung erfolgt ein Ausbau des Top-Segments
im Anlagegeschäft mit Unternehmen, Unternehmern und vermö-
genden Privatkunden.
Digitalisierung
 
Im strategischen Fokus der Digitalisierung steht die Weiterentwick-
lung und Modernisierung der digitalen Anwendungen und Pro-
zesse. Ziel ist vor allem die Effizienzsteigerung in der Marktbearbei-
tung und in der Abwicklung des Bankgeschäfts, zum einen als Re-
aktion auf die geänderten Erwartungen der Kunden in einer „On-
line“-Umwelt, zum anderen zur Optimierung der internen Abläufe.
Weiterhin ist die Digitalisierung wesentliche Voraussetzung, um die
stetig steigenden Anforderungen der Regulatorik effizient erfüllen
zu können. Die digitale Transformation wird wesentlich von einer
starken, in der Bank verankerten IT getrieben, die sich beim Betrieb
des Kernbanksystems und anderer wesentlicher Bank-Applikatio-
nen mit Accenture auf einen starken, internationalen Partner
stützt, von dem ebenfalls neue Impulse für Innovationen und
 
die
Digitalisierung ausgehen.
KONZERNLAGEBERICHT 63
Produktivität und Effizienz
 
Weiterhin legt der Vorstand großen Wert auf Produktivität und Ef-
fizienz, gerade im aktuellen Umfeld der Kreditwirtschaft mit ho-
hem Druck auf die Margen, hohen Aufwendungen für regulatori-
sche und IT-technische Anforderungen und hoher steuerlicher Be-
lastung.
 
Nachhaltigkeit
 
Für die Hypo Vorarlberg hat das Thema Nachhaltigkeit einen ho-
hen Stellenwert und die Bank ist sich ihrer wichtigen Rolle im
Kampf für eine soziale, ökologische und ökonomische Zukunft be-
wusst. Die Wichtigkeit des Themas für den Finanzsektor zeigt sich
nicht zuletzt auch in den zahlreichen regulatorischen Vorgaben
(u.a. Taxonomie, CSRD), die es laufend und vorausschauend zu
screenen und entsprechend umzusetzen gilt. Um das Thema Nach-
haltigkeit noch stärker im Kerngeschäft verankern zu können, steht
die Aktualisierung der strategischen Nachhaltigkeitsleitlinien
 
und
die tiefergehende Verankerung in der Governance im Fokus.
Forschung und Entwicklung
 
Nachdem keine eigenständige und planmäßige Forschung betrie-
ben wird, um zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Er-
kenntnissen zu kommen, und auch keine für eine kommerzielle
Produktion oder Nutzung vorgelagerte Entwicklung betrieben wird,
führt die Hypo Vorarlberg keine Forschungs-
 
und Entwicklungsakti-
vitäten durch. Sie untersucht jedoch laufend die Auswirkungen von
Wirtschafts-
 
und Marktentwicklungen auf die Entwicklung ihrer
Vermögens-, Finanz-
 
und Ertragslage. Für das Bestehen im Wettbe-
werb reicht es nicht aus, die aktuellen Marktbedingungen zu ken-
nen, auch die Auseinandersetzung mit Zukunftsszenarien ist erfor-
derlich. Seit Jahren besteht zur laufenden Weiterentwicklung eine
enge Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Vorarlberg.
 
Gegen-
stand der Kooperation sind unter anderem die Optimierung der
Deckungswertrechnung des Deckungsstockes, die optimale Alloka-
tion von Wertpapier-Collateral oder die Berechnung von Stresssze-
narien und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesgeset-
zes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).
 
Vor der detaillierten Ausarbeitung eines neuen Produktes bzw. vor
Aufnahme eines Fremdproduktes in die Produktpalette der Hypo
Vorarlberg ist ein Produkt- und Geschäftseinführungsprozess
 
defi-
niert, um ein geordnetes Vorgehen zu gewährleisten und mögliche
Risiken vorab zu erkennen.
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
Im Dezember 2023 wurde auf Verlangen von 46 österreichischen
Nationalratsabgeordneten (SPÖ und FPÖ) der COFAG-Untersu-
chungsausschuss eingesetzt. Der Geschäftsordnungsausschuss
 
des
Nationalrates fasste in der Folge einen Beweisbeschluss, in dem
jene Organe bzw. Gesellschaften aufgezählt werden, die verpflich-
tet sind, dem U-Ausschuss Akten und Unterlagen vorzulegen. Da-
runter befanden sich auch die OeNB und FMA, welche dem U-Aus-
schuss Prüfberichte bzw. Unterlagen der Hypo Vorarlberg vorgelegt
haben.
Anfang 2024 wurden widerrechtlich Dokumente, die auch im U-
Ausschuss der Vertraulichkeit unterliegen, an österreichische Me-
dien weitergegeben. Dadurch kam es im Laufe des Jahres 2024 zu
verstärkten medialen Reaktionen und politischen Diskussionen
rund um die Hypo Vorarlberg. Die Hypo Vorarlberg hat sich dank
einer teilweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses mit einer akti-
ven Kommunikationsstrategie bemüht, mehr Transparenz in die
Sachverhalte zu bringen und die teils aus dem Zusammenhang ge-
rissenen bzw. falsch interpretierten Aussagen richtigzustellen. Zu-
dem erstattete die FMA Anzeige gegen Unbekannt wegen des Ver-
dachts auf Bruch des Geschäfts-, Bank-
 
und Amtsgeheimnisses.
Am 8. März 2024 haben die Vorarlberger Landtagsparteien sich da-
rauf geeinigt, dass der Landes-Rechnungshof die Hypo Vorarlberg
prüfen soll. Die Hypo Vorarlberg begrüßte
 
die Prüfung ausdrück-
lich, welche jedoch zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch
nicht abgeschlossen war.
ERWARTETE ERGEBNISENTWICKLUNG DER HYPO VORARLBERG
2025
Die Hypo Vorarlberg ist ein sehr gut aufgestelltes Unternehmen,
verfolgt ein risikobewusstes Geschäftsmodell und hat einen strate-
gischen Fokus auf den Marktgebieten in Österreich, Schweiz,
Deutschland und Norditalien.
Für das Jahr 2025 erwartet die Hypo Vorarlberg bei sinkenden Leit-
zinsen eine vorsichtige wirtschaftliche Belebung im Marktgebiet
und damit einen gewissen Rückenwind für die Unternehmenskun-
den. Dieses positivere Marktumfeld sollte Wachstumschancen im
Finanzierungs- und Einlagensegment sowie bei den Provisionser-
trägen bieten, gleichzeitig sollten sich die Risikokosten reduzieren.
Geplant ist, dass der Bereich Firmenkunden 2025 wieder einen sig-
nifikanten Beitrag zum Gesamtergebnis der Bank leisten wird.
Die Entwicklung im Bauträgergeschäft wird sicherlich durch
 
das
weiterhin trübe Wirtschaftsumfeld geprägt sein. Die immer noch
hohe Anzahl an Insolvenzen lässt aus heutiger Sicht schwer eine
Prognose der Risikokosten per Jahresende 2025 zu.
Bei den Kreditvergaben an Private gehen wir durch den angekün-
digten Wegfall der KIM-Verordnung per Juni 2025 von einer wieder
leicht steigenden Nachfrage nach Wohnfinanzierungen aus. Das
FMSG empfiehlt trotz Wegfall der KIM-Verordnung, die Erwartungs-
haltung der Aufsicht beizubehalten, die Meldebestimmungen wei-
terzuführen und eventuell sogar zusätzliche entsprechende Kapi-
talpuffer für diesen Geschäftsbereich einzuführen.
Was 2025 mit Si-
cherheit wieder zu einer höheren Nachfrage bei Wohnbaufinanzie-
rungen führen wird, sind die gesunken Zinsen.
Vieles spricht aus heutiger Sicht dafür, dass 2025 weitere Zinssen-
kungsschritte der EZB folgen werden. Wir gehen davon aus, dass
die EZB im Laufe des Jahres 2025 ein Leitzinsniveau unterhalb
 
von
2 % anpeilen wird, wenn die Entwicklung der Inflation dies zulässt.
Wie sich diese Situation auf die Anzahl und das Volumen neuer Ab-
schlüsse auswirken wird, ist noch offen.
Neben einer soliden Eigenkapitalausstattung verfügt die Hypo
 
Vor-
arlberg über ausreichende Liquiditätsreserven und eine diversifi-
zierte Fundingstruktur, sodass keine wesentlichen Klumpenrisiken
für die Refinanzierung bestehen. Im Jahr 2025 bestehen Kapital-
marktfälligkeiten von ca. TEUR 790.000 und ein geplantes Emissi-
onsvolumen von ca. TEUR 875.000. Die Liquidität aus dem TLTRO
wurde im Jahr 2024 vollständig getilgt. Aufgrund der gebildeten
Rücklagen und der stabilen Eigenkapitalsituation kann die Hypo
Vorarlberg auch in der derzeit herausfordernden wirtschaftlichen
Situation zuversichtlich in die Zukunft blicken.
Die ersten Monate des Geschäftsjahres 2025 sind gut verlaufen, das
Zins- und Provisionsergebnis trägt weiterhin stark zum Ergebnis der
Hypo Vorarlberg bei. Gerade bei den Personal- und Sachkosten ist
mit einer Kostenerhöhung zu rechnen. Wie schon erwähnt, hängen
die Risikokosten stark vor der wirtschaftlichen und politischen Ent-
wicklung in den Kernmärkten der Hypo Vorarlberg im Verlauf des
Jahres 2025 ab.
Der Vorstand geht aus heutiger Sicht, auf Basis der oben angeführ-
ten Maßnahmen,
 
weiterhin von einem Fortbestand des Unterneh-
mens („Going Concern Prämisse“) aus.
KONZERNLAGEBERICHT 64
RISIKOMANAGEMENT
DER HYPO VORARLBERG
Den besonderen Risiken des Bankgeschäftes trägt die Hypo
 
Vorarl-
berg durch konservative Kreditvergabe, strenge Forderungsbewer-
tung und angemessene Bildung von Wertberichtigungen Rech-
nung. In den Töchtern werden weitgehend dieselben Ratingtools
wie in der Mutter verwendet. Dies ermöglicht eine konzernweit ein-
heitliche Einschätzung von Bonitäten. Für die bei Kunden- und
Bankenforderungen vorhandenen Bonitätsrisiken werden nach
konzerneinheitlichen Maßstäben Wertberichtigungen gebildet.
Das Berichtsjahr war geprägt von Unsicherheiten an den Geld- und
Kapitalmärkten. Der Value at Risk (99 %/10 Tage) erreichte im Mo-
natsdurchschnitt Werte bis zu TEUR 29.945 (2023: TEUR 38.225).
Die wichtigsten Marktrisiken in der Bank sind das Zinsänderungsri-
siko und das Creditspreadrisiko. Aktienkurs-
 
und Währungsrisiken
haben eine untergeordnete Bedeutung. Die Bank hat kein großes
Handelsbuch. Betreffend der Verwendung von Finanzinstrumenten
gemäß § 243 Abs. 3 Z 5 UGB wird auf die Angaben im Anhang un-
ter Punkt V. Abschnitt A Note (3) verwiesen.
Die Hypo Vorarlberg nimmt den Geldmarkt für die Refinanzierung
begrenzt in Anspruch. Die Bank hat in den Vorjahren an den mittel-
und langfristigen Refinanzierungsoperationen der EZB teilgenom-
men.
 
Weitere Ausführungen zu Finanzrisiken und zum Risikomanage-
ment in der Hypo Vorarlberg sind im Anhang zu finden. Die umfas-
sende Offenlegung zur Organisationsstruktur, zum Risikomanage-
ment und zur Risikokapitalsituation gemäß CRR erfolgt im Internet
unter www.hypovbg.at.
INTERNES KONTROLL-
 
UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM
HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung des In-
ternen Kontroll-
 
und Risikomanagementsystems obliegt bei der
Hypo Vorarlberg dem Gesamtvorstand. Die Hypo Vorarlberg zeich-
net sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens-
 
sowie
Kontroll- und Überwachungsfunktion aus, die insbesondere das
Vier-Augen-Prinzip, IT-unterstützte Kontrollen sowie am Risikogeh-
alt orientierte Entscheidungspouvoirs und Überwachungsinstru-
mente beinhaltet.
 
Das bestehende Interne Kontrollsystem wird laufend optimiert. Die
Aufnahme weiterer/neuer Prozesse in das dokumentierte IKS er-
folgt nach Maßgabe der Einschätzung der Wesentlichkeit und des
Risikogehaltes für die Hypo Vorarlberg.
 
Kontrollumfeld
Der Bereich Finanzen der Hypo Vorarlberg, der zugleich auch als
Konzernrechnungswesen fungiert, umfasst die Abteilungen Buch-
haltung/Kontenführung,
 
Bilanzierung/Meldewesen, Daten- und
Dokumentenmanagement sowie Steuern. Die enge Zusammenar-
beit des Bereichs Finanzen mit den Abteilungen Controlling und
Gesamtbankrisikosteuerung ermöglicht ein einheitliches und
 
abge-
stimmtes internes und externes Berichtswesen der Bank. Die Pro-
zesse der Berichtserstellung samt Kontrollmaßnahmen sind in Ar-
beitsanweisungen, internen Prozessbeschreibungen, IKS-Dokumen-
tationen und im Konzernhandbuch geregelt.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Im Rahmen des IKS werden die Prozesse laufend, zumindest jähr-
lich auf ihren Risikogehalt und auf das Bestehen von nachvollzieh-
baren, wirksamen und effizienten risikoreduzierenden Maßnahmen
und Kontrollen überprüft, angepasst und bei Bedarf ergänzt. Über-
dies wird laufend eine Kontroll-
 
und Wirksamkeitsanalyse durchge-
führt und identifiziertes Verbesserungspotential umgesetzt.
 
Der Rechnungslegungsprozess beschränkt sich nicht nur auf die in-
terne und externe Berichterstattung, sondern regelt im Vorfeld
mittels Richtlinien und Verfahren auch die Erfassung von Daten, Er-
stellung von Buchungen, Bilanzierung von Transaktionen und Be-
wertung von Geschäften und wird unterstützt durch diverse Soft-
warelösungen (Arctis, Geos, SAP, B&S, PMS u.a.). Diese Programme
bieten automatische Hilfestellungen und Kontrollen für die kor-
rekte Eingabe und Benutzung. Zusätzlich werden im Tagesgeschäft
laufend manuelle Kontrollen durchgeführt. Die Ordnungsmäßig-
keit, Nachvollziehbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz dieser Kontrol-
len werden durch die IKS-Überwachung sichergestellt.
Information und Kommunikation
Das Berichtswesen der Bank erfolgt fast ausschließlich automati-
siert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garan-
tiert aktuelle Daten für Controlling, Ergebnisrechnungen und
 
an-
dere Auswertungen. In enger
 
Zusammenarbeit zwischen dem Be-
reich Finanzen und den Abteilungen Controlling und Gesamtbank-
risikosteuerung werden regelmäßig Soll-Ist-Vergleiche durchge-
führt. Eine gegenseitige Kontrolle und Abstimmung zwischen den
Abteilungen ist somit gewährleistet.
Die Entscheidungsträger der Bank erhalten für die Überwachungs-
und Kontrollfunktion periodisch eine Vielzahl von Berichten wie
z.B. Wochenausweis, monatliche Erfolgsvorschau mit Zinsspannen-
rechnung, Ergebnishochrechnung auf Geschäftsstellen-, Bereichs-
und Gesamtbankebene, Soll-Ist-Vergleiche, Daten zu Volumen und
Erträgen, ALM-, Risiko-
 
und Treasury-Berichte, vierteljährliche Kos-
tenrechnungen, diverse Statistiken und Auswertungen.
Auf Basis obiger Grundlagen ergehen periodische Berichte an den
Aufsichtsrat. Zum Halbjahr wird ein Bericht nach IFRS und am Jah-
resende der Jahresabschluss der Bank nach UGB/BWG und der
Konzernabschluss nach IFRS erstellt. Weiters wird auf die laufenden
aufsichtsrechtlichen Berichtspflichten an OeNB/FMA verwiesen.
Halbjährlich wird ein IKS-Bericht für den Vorstand und jährlich ein
solcher für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates erstellt und
über die Wirkungsweise des IKS informiert. Die IKS-Berichtserstel-
lung folgt dem Bottom-up-Ansatz: Die Aufzeichnungen über er-
folgte Kontrollen werden bei der operativen Durchführung durch
die Prozessverantwortlichen erledigt. Diese Aufzeichnungen wer-
den gemeinsam mit den Ergebnissen der Kontroll-
 
und Wirksam-
keitsanalyse im IKS-Bericht zusammengefasst, um in Verbindung
mit den Ergebnissen der Prüfungen durch die Interne Revision eine
Aussage über die Wirksamkeit des IKS treffen zu können.
 
Überwachung
Die Qualität des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
wird laufend von der Internen Revision in Bezug auf die Zuverläs-
sigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie Gesetzmäßigkeit des Rechnungs-
legungsprozesses und der Berichterstattung beurteilt. Die Interne
Revision arbeitet eng mit den Vorständen der Bank und den
 
Ge-
schäftsführern der Tochtergesellschaften zusammen und berichtet
periodisch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates und dem
Aufsichtsrat.
KONZERNLAGEBERICHT 65
COMPLIANCE UND VERMEIDUNG VON GELDWÄSCHEREI
Die Compliance-Abteilung der Hypo Vorarlberg ist direkt dem Vor-
stand unterstellt und hat als Aufgaben die Überwachung der Ein-
haltung der gesetzlichen Bestimmungen im aufsichtsrechtlichen
Bereich, insbesondere des Bankwesengesetzes, des Wertpapierauf-
sichtsgesetzes, des Börsegesetzes sowie des Finanzmarkt Geldwä-
schegesetzes (FM-GwG) zur Verhinderung von Geldwäscherei.
Compliance
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Bestimmungen der Compli-
ance-Richtlinie der Hypo Vorarlberg einzuhalten. Die Grundlagen
für dieses Regelwerk finden sich im Standard Compliance Code der
Kreditwirtschaft sowie im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Börse-
gesetz. Die Einhaltung der Regelungen wird durch regelmäßig do-
kumentierte Prüfungen sichergestellt. Neu eintretende Mitarbeiter
erhalten im Rahmen der Hypo Basics, die in der Regel an den ers-
ten beiden Tagen des ersten Arbeitsmonates stattfinden, eine um-
fassende Einschulung. Alle Mitarbeiter werden laufend geschult
und haben jährlich einen Kurztest zu absolvieren, zudem werden
sie bei Änderungen entsprechend informiert.
Die Compliance-Abteilung führt regelmäßig eine Evaluierung im
Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) samt Verordnungen, wel-
che auch im Wertpapieraufsichtsgesetz umgesetzt wurde, durch
und setzt gemeinsam mit den Fachabteilungen allfällige notwen-
dige Änderungen um. Diese Regelungen dienen dem Anleger-
schutz und der Effizienz und Integrität des Marktes. Auch hier wer-
den regelmäßig dokumentierte Kontrollen durchgeführt.
Vermeidung von Geldwäscherei
Die Hypo Vorarlberg hat das Ziel, im Rahmen ihrer Geschäftstätig-
keit jegliche Formen der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzie-
rung zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden im Rah-
men der Geldwäscherei-Prüfung drei EDV-Programme und weitere
Prüfungen eingesetzt. Diese unterstützen die Mitarbeiter einerseits
bereits bei der Kundeneinstufung des Geldwäscherei-Risikos, ande-
rerseits geben sie Hinweise auf verdächtige Zahlungen. Zudem wird
damit den gesetzlichen Verpflichtungen der Embargoprüfung
 
und
der Prüfung auf politisch exponierte Personen entsprochen.
Alle Mitarbeiter absolvieren ein umfangreiches Lernprogramm, in
dem sie über die gesetzlichen Bestimmungen und Verdachts-
momente zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismus-
finanzierung aufgeklärt werden. Zudem erhalten alle neu eintreten-
den Mitarbeiter in der Grundeinführung eine Schulung. Zur Auffri-
schung ist von allen Mitarbeitern mit Kundenkontakt jährlich ein
Test zu absolvieren. In weiteren Schulungen werden die Mitarbeiter
zu besonderen Bestimmungen und über Typologien der Geldwä-
scherei unterrichtet, damit verdächtige Geschäftsfälle erkannt
 
wer-
den können. Zudem finden in den Geschäftsstellen regelmäßige
Kontrollen unter anderem durch die Interne Revision statt.
DATENVERARBEITUNG / IT
Die Hypo Vorarlberg hat wesentliche IT-Leistungen an die Ac-
centure GmbH in Österreich (Accenture) ausgelagert. Basierend auf
einem entsprechenden Kundenvertrag erbringt Accenture die IT-
Leistungen, die zuvor jahrelang die Allgemeines Rechenzentrum
GmbH (ARZ) in Innsbruck für die Hypo Vorarlberg und weitere Ban-
ken erbracht hat. Die Accenture hatte 2022 das Kerngeschäft des
ARZ bzw. die entsprechenden Assets zur Erbringung der IT-Leistun-
gen von den Eigentümerbanken erworben, zu denen zu einem klei-
neren Anteil indirekt auch die Hypo Vorarlberg gehört. Als Kompe-
tenzzentrum für IT-Leistungen im Bankenbereich unterstützte Ac-
centure wesentliche Geschäftsprozesse aller Banken, die zuvor
Kunden des ARZ gewesen sind.
Die Strategie der Hypo Vorarlberg ist unverändert, nämlich we-
sentliche IT-Leistungen in einem Bankrechenzentrum mit anderen
Banken zu bündeln, um Skaleneffekte und Synergien zu generie-
ren und technologische Effizienzpotenziale zu sichern.
Zugleich verringert die Bank damit die Komplexität ihrer eigenen
IT-Infrastruktur und kann sich mit den eigenen IT-Ressourcen die
interne Optimierung und Digitalisierung konzentrieren.
Accenture hat sich im Kundenvertrag verpflichtet, Banking-as-a-
Service Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung muss re-
gulatorisch konform erfolgen und ist dem Stand der Technik ent-
sprechend aktuell zu halten. Die Assets des ARZ zum Betrieb des
Rechenzentrums wurden von der Accenture-Tochter TiGital über-
nommen. Zentrales System im TiGital Rechenzentrum für das tägli-
che Bankgeschäft ist, wie schon im ARZ, die Softwarelösung ARC-
TIS, ergänzt um Standardlösungen wie GEOS, SAP, B+S usw. TiGital
verantwortet den Betrieb der Kernbanksysteme und der IT-Infra-
struktur.
Darüber hinaus ist ein wesentlicher Teil des neuen Kundenvertrags
mit Accenture ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Mo-
dernisierung der IT-Systeme im übernommenen Rechenzentrum.
Accenture wurde auch deshalb als neuer Partner gewählt, weil Ac-
centure selbst einen Teil dieser Investitionen tragen wird und als
großer internationaler IT-Provider über die notwendige Expertise
und Ressourcen verfügt, die Erreichung der Modernisierungsziele
sicherzustellen. Die wichtigsten Investitionsprogramme betreffen
die Bereiche IT-Sicherheit, Finanz-
 
und Risikoarchitektur und Kolla-
borationssysteme sowie die Befähigung zur Nutzung von
 
Cloud-
diensten und die Öffnung des Kernbanksystems über Schnittstel-
len.
In der Hypo Vorarlberg selbst sind die IT- und Digitalisierungs-Kom-
petenzen in einem leistungsstarken IT-Bereich gebündelt. Womit
der wachsenden strategischen Bedeutung der IT für das Bankge-
schäft Rechnung getragen wird. Die Bündelung der Kompetenzen
steigert nicht nur die Betriebseffizienz, sondern es sollen von der IT
maßgebliche Impulse für die digitale Transformation der Bank aus-
gehen. Mit rund 70 hoch qualifizierten Mitarbeitern verfügt die
Hypo Vorarlberg IT über die Ressourcen, um den Auslagerungs-
partner Accenture zu steuern, auf die Herausforderungen der Digi-
talisierung zu reagieren, Risiken zu erkennen und Chancen zu nut-
zen.
2021 wurde dazu eine IT-Strategie verabschiedet, die laufend wei-
terentwickelt wird. Im Zentrum dieser Strategie steht das Verständ-
nis, dass im Zeitalter der Digitalisierung gerade im Finanzbereich
die IT eine zentrale Rolle als Business Enabler spielt, so auch in der
Hypo Vorarlberg. Dieser Wandel vom internen Dienstleister zum
Business Partner auf Augenhöhe geht einher mit der Etablierung
einer agilen Haltung nebst der Einführung entsprechender agiler
Werkzeuge.
Ebenfalls Teil der IT-Strategie ist die konsequente Weiterentwick-
lung der IT-Systeme, sowohl der bankeigenen Systeme als auch der
Systeme von Accenture über die bereits erwähnten Investitionspro-
gramme. Für ihre eigenen IT-Lösungen hat die Hypo Vorarlberg in
ihrer IT-Strategie grundsätzlich eine stärkere Nutzung der Cloud
formuliert. Hier gilt es immer wieder auszuloten, was die strikten
regulatorischen Rahmenbedingungen zulassen und welche Anwen-
dungen für einen Cloud Betrieb geeignet sind.
Besondere Bedeutung sieht die Hypo Vorarlberg in der Nutzung
der KI in den kommenden Jahren. Es werden im ersten Schritt ge-
eignete Use Cases ermittelt, ggf. gemeinsam mit starken Partnern.
Vor der Nutzung von KI werden die notwendigen regulatorischen
Grundlagen in der Bank geschaffen, die sich insbesondere aus dem
EU AI Act ergeben. Gerade bei der Einführung der KI zeigt sich sehr
deutlich das komplexe Spannungsfeld, in dem sich Banken befin-
den, zwischen einem einerseits technologisch sehr dynamischen
Umfeld und einer andererseits frühen, umfassenden Regulierung.
Von den zahlreichen Change-the-Bank Projekten des Jahres
 
2024
sind beispielhaft folgende zu nennen, von denen sich einige auf-
grund ihres Umfanges über mehrere Jahre erstrecken:
KONZERNLAGEBERICHT 66
Die Modernisierung der Systeme zur Banksteuerung in einem
über mehrere Jahre angelegten Programm „Integrierte Fi-
nanz-
 
und Risikoarchitektur“, auf Basis von SAP R/4HANA und
Wolters Kluwer OneSumX.
 
Die Modernisierung der Digitalisierungsarchitektur mit dem
Aufbau des „Digital Backbone“ inklusive der Umstellung von
Anwendungen auf eine Betriebsinfrastruktur, die auf moder-
ner Cloud-Technologie basiert.
 
Nach wie vor haben regulatorisch getriebene Projekte einen
erheblichen Anteil am Change-the-Bank Portfolio, beispiel-
haft zu nennen sind hier Basel IV, der EU-Aktionsplan zur Fi-
nanzierung nachhaltigen Wachstums und DORA. Im Jahr
2024 war die gesamte Bank und vor allem die IT gefordert
und es waren erhebliche Ressourcen gebunden, um die Um-
setzung von Basel IV zum 1. Jänner 2025 bzw. von DORA zum
17. Jänner 2025 sicherzustellen.
Wichtig ist der Hypo Vorarlberg auch die Modernisierung des
Arbeitsplatzes. So ist mit Jira/Confluence eine aktuelle Kolla-
borationsplattform im Einsatz und Anfang 2024 wurde die
Umstellung auf M365 erfolgreich abgeschlossen. Darüber hin-
aus wurde die Modernisierung des gesamten IT-Arbeitsplatzes
der Mitarbeiter („Workplace 2.0“) bei Accenture beauftragt.
Der Roll-Out startet Anfang 2025 und soll bis Mitte 2025 ab-
geschlossen sein.
Darüber hinaus investiert die Hypo Vorarlberg kontinuierlich
in digitale Kanäle, insbesondere durch die stetige Weiterent-
wicklung des Online-Bankings, ergänzt um komplementäre
Funktionen wie digitale Unterschrift und Videoberatung.
Die Systeme und Verfahren von Accenture werden durch die In-
terne Revision sowie durch eine externe Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Diese Prüfungen
und Kontrollmaßnahmen erfolgen anhand von "ISAE 3402 Typ 2"
und "IWP/PE 14 Typ 2“-Standards und werden laufend an geänder-
te Rahmenbedingungen angepasst. Aus den letzten Prüfungen
ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen. Risiken in der In-
formationstechnologie begegnen das Rechenzentrum und
 
die
Hypo Vorarlberg u.a. durch Backup-Systeme, Failover-Möglichkei-
ten, entsprechende Sicherheitskonzepte sowie intensive Informa-
tion der Mitarbeiter. Klare Kompetenz-
 
und Zugriffsregelungen, das
Gebot des Vier-Augen-Prinzips und ein internes Kontrollsystem
sind im Einsatz. Die Hypo Vorarlberg setzt zudem auf die konse-
quente Standardisierung zur Reduktion der Komplexität und zur
Steigerung der Kosteneffizienz, um die Innovationsfähigkeit zu er-
halten.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine neue
 
europä-
ische Verordnung für ein wirksames und umfassendes Manage-
ment digitaler Risiken auf den Finanzmärkten und gilt für mehr als
22.000 Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister in der EU, darun-
ter auch die Hypo Vorarlberg. Die Verordnung ist am 17. Jänner
2023 in Kraft getreten und wird seit 17. Jänner 2025 angewendet.
Durch die Einführung dieser vereinheitlichten Regulierung soll si-
chergestellt werden, dass Finanzunternehmen widerstandsfähig
 
ge-
gen Cyberbedrohungen bleiben und bei Auftreten von schwerwie-
genden IKT-bezogenen Vorfällen rasch und zielgerichtet reagiert
werden kann. Im Rahmen der Umsetzung von DORA hat die Hypo
Vorarlberg 2024 eine Reihe neuer Richtlinien erstellt, welche in der
Folge schrittweise konzernweit umgesetzt werden. Parallel zur Um-
setzung erfolgen weitere interne Informations-
 
und Schulungs-
maßnahmen.
Die Niederlassung St. Gallen verfügt unverändert über eine von der
Gesamtbank unabhängige, primär auf die Schweizer Erfordernisse
ausgelegte IT.
Der IT-Betrieb der Niederlassung St. Gallen wird durch eine Schwei-
zer Standard-Software-Lösung „FINNOVA“ bereitgestellt. Das be-
standsführende System „FINNOVA“ wird durch weitere Umsysteme
ergänzt, die die Prozesse in Spezialbereichen unterstützen.
 
Ende 2022 wurde gemeinsam mit drei weiteren Schweizer Regio-
nalbanken ein Wechsel des wesentlichen Dienstleisters im Bereich
IT durchgeführt, wobei die Kernbankenanwendung selbst unverän-
dert „FINNOVA“ ist.
Das gut 18 Monate dauernde Projekt wurde Anfang 2023 erfolg-
reich abgeschlossen. Seither ist der Betrieb störungsfrei. Die damit
verbundenen Investitionen ermöglichen die zukünftige Weiterent-
wicklung der Niederlassung St. Gallen. Während das vormalige IT-
Umfeld primär schweizerische Regionalbanken betreute, ermögli-
chen uns die neuen Partner, eigene Entwicklungen voranzutreiben
und EU-Regulatorik auch in der Schweiz umsetzen zu können.
Auch ist geplant, über die neuen Freiheitsgrade Kunden im DACH-
Raum besser betreuen zu können und auch die Zusammenarbeit
mit der Zentrale in Bregenz zu erleichtern.
Für die Tochtergesellschaft Hypo Immobilien & Leasing und die
Leasinggesellschaft in Bozen sind ebenfalls Standardsoftware-Sys-
teme im Einsatz.
doc1p67i3 doc1p67i4
 
doc1p67i5
KONZERNLAGEBERICHT 67
OFFENLEGUNG
 
VON
 
INFORMATIONEN
ÜBER DIE VERGÜTUNGSPOLITIK UND -PRAKTIKEN 2024
Die Vergütungspolitik der Hypo Vorarlberg steht mit der Strategie,
den Zielen und Werten sowie den langfristigen Interessen der Hypo
Vorarlberg im Einklang. Sie entspricht der Größe, der internen
 
Or-
ganisation, der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Ge-
schäfte. Für Risikoträger (Identified Staff) gelten die speziellen Ver-
gütungsregelungen gemäß Anlage zu § 39b BWG.
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risiko-
management vereinbar. Im Jahr 2024 fanden insgesamt drei Sit-
zungen des Vergütungsausschusses der Hypo Vorarlberg statt. Ne-
ben dem Aufsichtsrat – im Speziellen dem Vergütungsausschuss
unter der Leitung von Frau Mag. Birgit Sonnbichler – fungiert
ebenso die Abteilung Interne Revision als Kontrollorgan der Vergü-
tungspolitik. Im Auftrag des Aufsichtsrates ist diese mit der Prü-
fung der Umsetzung der Grundsätze der Vergütungspolitik betraut.
 
Bregenz, am 27. März 2025
Die Entlohnung der Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg erfolgt aus-
schließlich durch marktkonforme Fixgehälter gemäß Kollektivver-
trag, gegebenenfalls mit Überzahlung.
 
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder
Der Vorstandsvorsitzende Mag. Michel Haller sowie die Mitglieder
des Vorstandes, Dr. Wilfried Amann und DI (FH) Philipp Hämmerle,
MSc erhielten für das Jahr 2024 ein fixes Jahresgrundgehalt, wel-
ches in vierzehn Teilbeträgen ausbezahlt wurde. Neben den in den
Vorstandsverträgen vereinbarten Entgeltzahlungen bestehen keine
Prämienvereinbarungen.
Eine umfassende Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß CRR
Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Vergütungspolitik
und -praxis erfolgt online unter www.hypovbg.at.
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
Dr. Wilfried Amann
Mitglied des Vorstandes
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
 
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
INHALT
ESRS 2 Allgemeine Angaben
 
...........................................................................................................................................................................................................
 
72
Grundlage für die Erstellung
 
.....................................................................................................................................................................................................
 
72
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung .......................................................
 
72
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
 
.....................................................................................
 
73
Governance
 
......................................................................................................................................................................................................................................
 
78
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
 
.................................................................................
 
78
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ...........................................................................................................................................................
 
82
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
 
.....................................................
 
83
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
 
...........................................................................................................................................
 
83
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nichtfinanziellen Erklärung ..............................................
 
83
Strategie
 
...........................................................................................................................................................................................................................................
 
84
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
 
...........................................................................................
 
84
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
...................................................................................................
 
88
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ges-
chäftsmodell
 
.............................................................................................................................................................................................................................
 
89
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
...............................................................................................................................................
 
95
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
 
.............................................................................................................................................................................................................................
 
95
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabep-
flichten ......................................................................................................................................................................................................................................
 
104
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) .............................................................................................
 
111
ESRS E1: Klimawandel ......................................................................................................................................................................................................................169
Strategie
 
..........................................................................................................................................................................................................................................169
Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz ..................................................................................................................................169
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusam-
menspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
............................................................................................................................................................169
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
..............................................................................................................................................
 
172
Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel .............
 
172
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
 
..............................................................
 
180
Parameter und Ziele
 
...................................................................................................................................................................................................................188
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
 
.......................188
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix ....................................................................................................................................
 
190
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
 
...........................
 
191
Angabepflicht E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Gutschriften .............................................................................................................................................................................................................................196
Angabepflicht E1-8 – Interne CO
2
-Bepreisung...........................................................................................................................................................196
ESRS E2: Umweltverschmutzung
 
................................................................................................................................................................................................
 
197
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
..............................................................................................................................................
 
197
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
 
.............................................................................................
 
197
Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Luftverschmutzung ..............................................................
 
201
Parameter und Ziele
 
..................................................................................................................................................................................................................
 
205
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
 
.....................................................................................................
 
205
ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
...................................................................................................................................................................
 
206
Strategie
 
........................................................................................................................................................................................................................................
 
206
Angabepflicht SBM 3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ges-
chäftsmodell
 
..........................................................................................................................................................................................................................
 
206
Angabepflicht E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
 
....................................................................................................................................................................................................................
 
207
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
............................................................................................................................................
 
208
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
 
...................................................
 
208
Angabepflicht E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ........................
 
213
Parameter und Ziele
 
...................................................................................................................................................................................................................
 
217
Angabepflicht E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
 
...............................................................
 
217
Angabepflicht E4-5 – Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen217
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
 
.......................................................................................................................................................
 
218
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
..............................................................................................................................................
 
218
Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
 
............................................
 
218
Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft .............
 
222
Parameter und Ziele
 
..................................................................................................................................................................................................................
 
226
Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
 
....................................................
 
226
ESRS S1: Eigene Belegschaft
 
.........................................................................................................................................................................................................
 
227
Strategie
 
.........................................................................................................................................................................................................................................
 
227
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
....................................................................................................................................................................
 
227
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
.............................................................................................................................................
 
228
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft ...................................................................................
 
228
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Aus-
wirkungen ................................................................................................................................................................................................................................
 
232
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken
äussern können......................................................................................................................................................................................................................
 
233
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wes-
entlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze..........................................................................................................................................................
 
234
Parameter und Ziele
 
..................................................................................................................................................................................................................
 
236
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
 
...............................................................................
 
236
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens ........................................................................................................
 
237
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog........................................................................................................
 
238
Angabepflicht S1-9 – Diversitätsparameter
 
...............................................................................................................................................................
 
238
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung ..................................................................................................................................................
 
238
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit .....................................................................................................
 
239
Angabepflicht S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)..........................................................
 
239
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
 
.....................................................................................................................................................................................................................................................
 
240
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
 
........................................................................................................................................................................................
 
241
ESRS 2 Allgemeine Angaben
 
...................................................................................................................................................................................................
 
241
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
..................................
 
241
Strategie
 
..........................................................................................................................................................................................................................................
 
241
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusam-
menspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
............................................................................................................................................................
 
241
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
..............................................................................................................................................
 
241
Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
 
..........................................................................
 
241
Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
 
............................
 
244
Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften
Bedenken äußern können
 
.................................................................................................................................................................................................
 
244
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ...................................................................................................
 
244
Parameter und Ziele
 
..................................................................................................................................................................................................................
 
247
Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
 
...............................................................................
 
247
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
 
......................................................................................................................................................................................
 
248
ESRS 2 Allgemeine Angaben
 
..................................................................................................................................................................................................
 
248
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
.................................
 
248
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusam-
menspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
...........................................................................................................................................................
 
248
Managen der Auswirkungen, Risiken und Chancen .....................................................................................................................................................
 
249
Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern......................................................................
 
249
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen...............
 
254
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer
Bedenken äußern können
 
.................................................................................................................................................................................................
 
255
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Ver-
brauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ............................................................................
 
256
Parameter und Ziele
 
.................................................................................................................................................................................................................
 
260
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
 
..............................................................................
 
260
ESRS G1: Unternehmensführung
 
.................................................................................................................................................................................................
 
261
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
..............................................................................................................................................
 
261
Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung ...................................................................
 
261
Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
 
............................................................................................................
 
264
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung.......................................................................
 
265
Parameter und Ziele
 
..................................................................................................................................................................................................................
 
266
Angabepflicht G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
 
.................................................................................................................................
 
266
Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken ...................................................................................................................................................................
 
267
Bericht über die unabhängige Prüfung...................................................................................................................................................................................
 
269
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 72
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
GRUNDLAGE FÜR DIE ERSTELLUNG
ANGABEPFLICHT BP-1 – ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
 
DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Die Hypo Vorarlberg Bank AG (kurz:
 
Hypo Vorarlberg) ist eine österreichische Regionalbank mit
 
Hauptsitz in Bregenz. Zudem umfasst der Hypo
Vorarlberg Konzern in- und ausländische Gesellschaften, die von den
 
jeweils im Sitzland zuständigen Aufsichtsbehörden zum Geschäftsbetrieb
zugelassen sind. Mit der vorliegenden Nichtfinanziellen Erklärung werden
 
die Verpflichtungen gemäß § 243b und § 267a UGB erfüllt und das
Unternehmen berichtet erstmalig gemäß den Vorgaben der Corporate
 
Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Anwendung des
 
European
Sustainability Reporting Standards (ESRS).
 
Das Nachhaltigkeit-
 
und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)
 
– die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU in österreichisches
 
Recht –
verpflichtet große Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu, seit
 
dem Geschäftsjahr 2017 nichtfinanzielle Informationen zu veröffentlichen,
die sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung
 
der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und
 
Beste-
chung beziehen. Dabei sind die jeweiligen Konzepte und deren Ergebnisse,
 
die angewandten Due-Diligence-Prozesse, die wesentlichen Risiken
und die wichtigsten Leistungsindikatoren anzugeben. Es wurde sichergestellt,
 
dass die Anforderungen an das NaDiVeG erfüllt werden.
 
Eine Auflis-
tung, wo in der Nichtfinanziellen Erklärung diese Punkte zu finden sind,
 
befindet sich bei Datenpunkt ESRS 2-IRO-2.56. Neben den Inhalten
 
regelt
das NaDiVeG auch die Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats
 
bei der Nichtfinanziellen Erklärung. Die letzte Prüfinstanz liegt beim
 
Auf-
sichtsrat. Trotz nicht bestehender Prüfpflicht lässt die Hypo Vorarlberg
 
ihren Bericht seit 2018 jährlich extern prüfen. Die Entscheidung, welcher
Prüfer diese Aufgabe übernimmt, obliegt dem Aufsichtsrat.
 
Seit 2021 haben Banken gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU)
 
2020/852 offenzulegen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten
 
des Unter-
nehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als
 
ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind. Diese
 
Offenlegung
findet sich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im
 
Kapitel Angaben zur EU-Taxonomie.
 
Die Angaben in der vorliegenden Nichtfinanziellen Erklärung decken
 
das Geschäftsjahr 2024 ab (1. Jänner bis 31. Dezember). Die angeführten
Zahlen und Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.
5a) Konsolidierte oder individuelle Basis der Nachhaltigkeitserklärung
Der Konsolidierungskreis der Nichtfinanziellen Erklärung stimmt mit
 
der finanziellen Berichterstattung überein und wurde auf konsolidierter
 
Basis
erstellt.
5bi) Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss
 
oder Begründung für Abweichungen
In der Nichtfinanziellen Erklärung sind grundsätzlich jene Unternehmen
 
enthalten, die auch im Konzernabschluss vollkonsolidiert wurden.
Für nachstehende Töchter werden die gemäß Scope 3.13 verursachten
 
Emissionen von vermieteten und verleasten Sachanlagen berechnet
 
– da
diese über keine Mitarbeiter verfügen, finden sie darüber hinaus
 
keine Betrachtung.
 
Unternehmen, die im Konzernabschluss
 
vollkonsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
Hypo Immobilien Besitz GmbH,
 
Dornbirn
100,00 %
Hypo Immobilien Bankgebäudemanagement
 
GmbH, Dornbirn
100,00 %
Hypo Immobilien Investment GmbH,
 
Dornbirn
100,00 %
Edeltraud Lampe GmbH & Co KG,
 
Dornbirn
100,00 %
Hypo Immobilien Cinemabetriebs GmbH,
 
Dornbirn
100,00 %
LD-Leasing GmbH,
 
Dornbirn
100,00 %
Bei den folgenden im Konzernabschluss konsolidierten
 
Unternehmen wird nach der Equity-Methode der Scope 1 und
 
2 erhoben und zum Scope 3
des Konzerns gerechnet.
 
Unternehmen, die nach der Equity-Methode
 
im Konzernabschluss konsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
comit Versicherungsmakler GmbH, Dornbirn
40,00 %
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien
37,50 %
5bii) Ausgenommene Tochterunternehmen in der Nichtfinanziellen
 
Erklärung
Folgende im Konzernabschluss enthaltene Unternehmen finden
 
keine Betrachtung, da diese weder über Mitarbeiter, Bürogebäude noch für
 
die
Berichterstattung relevante Aspekte verfügen.
 
Unternehmen, die im Konzernabschluss
 
vollkonsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
"Hypo-Rent" Beteiligungs GmbH,
 
Bregenz
100,00 %
HYPO EQUITY Beteiligungs GmbH, Bregenz
100,00 %
KUFA GmbH,
 
Bregenz
100,00 %
HYPO VORARLBERG HOLDING (ITALIEN)
 
G.m.b.H, IT-Bozen
100,00 %
VKL VI PBZ Korneuburg Leasinggesellschaft
 
m.b.H.
100,00 %
"HERA" Grundstücksverwaltungsgesellschaft
 
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
D. TSCHERNE Gesellschaft m.b.H., Wien
100,00 %
"POSEIDON" Grundstücksverwaltungsgesellschaft
 
m.b.H., Dornbirn
100,00 %
HIL Mobilienleasing GmbH & Co KG, Dornbirn
100,00 %
HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligungen
 
AG, Bregenz
100,00 %
HIL Immobilien GmbH,
 
Dornbirn
100,00 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 73
Unternehmen, die im Konzernabschluss
 
vollkonsolidiert wurden:
Anteil am Kapital
HIL BETA Mobilienverwertung GmbH, Dornbirn
100,00 %
HIL Baumarkt Triester Straße Immobilienleasing
 
GmbH, Dornbirn
100,00 %
HIL Real Estate alpha GmbH, Dornbirn
100,00 %
HIL Kommunalleasing GmbH, Dornbirn
100,00 %
VKL IV Leasinggesellschaft mbH, Dornbirn
100,00 %
VKL V Immobilien Leasinggesellschaft
 
m.b.H, Dornbirn
100,00 %
METIS – Beteiligungs und Verwaltungs GmbH,
 
Bregenz
100,00 %
"HSL-Lindner" Traktorenleasing GmbH, Dornbirn
76,00 %
5c) Erläuterung zur Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
In der Nichtfinanziellen Erklärung wird jeweils themenabhängig
 
auf die vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette eingegangen.
 
Diese umfasst folgende Kernbereiche:
 
vorgelagerte Wertschöpfung: Beschaffung, Lieferanten und Infrastruktur
 
eigener Geschäftsbetrieb
 
nachgelagerte Wertschöpfung: Privat-
 
und Firmenkunden
 
Zur Identifikation möglicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug
 
auf Umwelt-, Sozial-
 
und Governance-Belange wurden die Geschäfts-
tätigkeiten der Hypo Vorarlberg und ihre Wertschöpfungskette analysiert.
 
Als Nicht-Produktionsbetrieb sind Ressourcen und Verbräuche
 
von
untergeordneter
 
Bedeutung. Im Fokus steht die Betrachtung und Berichterstattung
 
der nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Nähere Informationen zu Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
 
sind dem Kapitel ESRS 2, SBM-1 zu entnehmen.
5d) Angabe zur Auslassung von Informationen zu geistigem Eigentum,
 
Know-how und Innovationsergebnissen
In der Berichterstattung werden keine Informationen wissentlich
 
ausgelassen.
 
5e) Angabe zur Ausnahmeregelung über den Jahresabschluss, den
 
konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte
Die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 19a, Absatz 3 und Artikel 29a,
 
Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU wurde nicht angewandt.
ANGABEPFLICHT BP-2 – ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT SPEZIFISCHEN
 
UMSTÄNDEN
9a) Definitionen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten
In der Nichtfinanziellen Erklärung werden grundsätzlich die in den ESRS
 
definierten Zeithorizonte von kurz-
 
(bis 1 Jahr), mittel- (1 – 5 Jahre) und
langfristig (ab 5 Jahren) angewandt.
Der Betrachtungszeitraum in der Risikoinventur liegt bei Nachhaltigkeitsrisiken
 
aktuell bei 3 Jahren. Entwicklungen, die über 3 Jahre hinausgehen,
sind hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe sehr unsicher.
 
Ab 2025 wird das Risikomanagement die Betrachtungsweise in der Risikoin-
ventur an die vorgeschlagenen Zeiträume der ESRS – bis 1 Jahr, 1 – 5
 
Jahre und über 5 Jahre – anpassen.
9b) Erläuterung der Gründe für die Anwendung dieser Definitionen
Aufgrund von regulatorischen Vorgaben und Marktstandards
 
werden unterschiedliche Zeithorizonte angewendet. Im Zuge der einheitlichen
Zuordnung und Vergleichbarkeit sollen diese im Risikomanagement
 
und im Nachhaltigkeitsreporting in den nächsten Schritten an die Zeithori-
zonte gemäß ESRS angeglichen werden, um zukünftig eine konsistente
 
Betrachtung zu gewährleisten.
 
10) Nutzung indirekter Daten (zum Beispiel Sektordurchschnitte,
 
Näherungswerte) der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette ist für die Betrachtung der
 
betrieblichen Verbräuche relevant.
 
Verwendete Datenquellen zur Berechnung der „Treibhausgas-Bruttoemissionen“
Es wurden unterschiedliche Datenquellen verwendet, um Bewertungen
 
zu erstellen. Alle diese Quellen stammen von angesehenen Institutionen.
Nachstehend werden die verwendeten Datenquellen beschrieben:
Datenquelle
Relevanz
Anwendung
Österreichisches Umweltbundesamt
Brennstoffe/gekaufte Energie
E1 – Klimawandel
Österreichisches Umweltbundesamt
Fuhrpark
E1 – Klimawandel
Verkehrsauskunft Österreich, mobitool
Mobilität
E1 – Klimawandel
Öko-Institut e.V., Herstellerangaben,
 
ifeu Institut für Energie-
 
und Umweltforschung
 
Heidelberg
Eingekaufte Güter und Dienstleistungen
E1 – Klimawandel
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Anders verhält es sich mit der nachgelagerten Wertschöpfungskette,
 
die durch investierte oder finanzierte Portfolios (Scope 3.15) sowie durch
Leasing und Vermietungen (Scope 3.13) wesentlich ist und in folgenden
 
Bereichen betrachtet wird: Finanzierung, Leasing und Eigenveranlagung.
Schätzungen finden bei betrieblichen Verbräuchen sowie bei den
 
Analysen der CO
2
-Emissionen, der Biodiversität, der Luftverschmutzung sowie
der Kreislaufwirtschaft bei finanzierten und investierten Portfolios statt.
 
Alle Approximationen im Bereich der finanzierten und investierten
 
Port-
folios finden unter Verwendung der hierfür anerkannten und vorgeschlagenen
 
Methode gemäß Partnership for Carbon Accounting Financials
(PCAF) statt. Dies jeweils in Abhängigkeit zum gewählten Datenqualitätsscore.
Als Finanzinstitut ist der Hypo Vorarlberg bewusst, dass sie neben den
 
Emissionen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit maßgeblichen
Einfluss auf den Haushalt ihrer finanzierten Emissionen (Scope 3.15) hat.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 74
MESSUNG TREIBHAUSGASINTENSITÄTEN (GEMÄß RISIKOSTRATEGIE)
Zur Bemessung des Transitionsrisikos wurden die Treibhausgasintensitäten
 
pro Branche und Land auf die Unternehmensfinanzierungen (ohne
Immobilienfinanzierungen und Wertpapiere) der Bank umgelegt. Wo
 
keine Kundendaten vorlagen, wurden Branchendurchschnitte verwendet.
Auch die Leasingtochter in Bozen hat im Jahr 2023 mit Analysen zur
 
Treibhausgasintensität begonnen (t CO
2
 
pro Mio. EUR Umsatz).
TREIBHAUSGASBILANZIERUNG (PCAF-MESSUNG)
Finanzierte Emissionen
Ergänzend zur Analyse der Treibhausgasintensitäten gemäß Risikostrategie
 
erfolgte im Jahr 2024 erstmalig die konzernweite (exkl. Hypo Vorarl-
berg Immo Italia) Berechnung des CO
2
-Fußabdruckes basierend auf der Methodologie von PCAF. Als finanzierte
 
Emissionen wird der Teil der
Emissionen von Unternehmen, Projekten oder Objekten verstanden,
 
welchen die Hypo Vorarlberg finanziert. Dies entspricht der Logik des Green-
house Gas Protocol (GHG-Protokoll)
 
und des sogenannten „Follow the money“-Ansatzes.
PCAF-Assetklassen
PCAF unterscheidet 7 unterschiedliche Assetklassen, welche im PCAF-Standard
 
in Form eines Entscheidungsbaumes dargestellt sind. Die Berech-
nungsmethoden unterscheiden sich je nach Assetklasse, weshalb
 
die korrekte Zuteilung maßgeblich ist. Die Bestimmung der
 
korrekten PCAF-
Assetklasse erfolgte für jede Position (zum Beispiel Finanzierung, Investition
 
etc.) je nach Verfügbarkeit auf Grundlage unterschiedlicher Parame-
ter (zum Beispiel Branche, Verwendungszweck etc.). Auf Basis des Entscheidungsbaums
 
war es möglich,
 
die Portfoliopositionen den PCAF-Asset-
klassen zuzuteilen. Eine Zuweisung in die Assetklasse „Project Finance“
 
war aufgrund der erstmaligen Anwendung und damit einhergehenden
Datenqualitäts-
 
und Datenumfangs-Fragestellungen nicht möglich. Eine
 
Klassifizierung der anderen Assetklassen war in den Portfolios Kredit,
Leasing und Eigenveranlagung möglich, wobei anzumerken ist, dass
 
die Assetklassen „Sovereign Debt“ und „Listed Equity“ ausschließlich inner-
halb des Eigenveranlagungsportfolios klassifiziert wurden.
 
Datengrundlage
Die Genauigkeit der Berechnung der finanzierten Emissionen ist abhängig
 
von der Verfügbarkeit der relevanten Daten. Gemäß PCAF-Methodolo-
gie sind stets jene Daten zu verwenden, die die genaueste Berechnung
 
der finanzierten Emissionen ermöglichen. Zur Bewertung und Priorisie-
rung der Daten verwendet die PCAF-Methodologie einen Datenqualitäts-Score.
 
Dieser wird verwendet, um zu bestimmen, welche Emissionsdaten
verwendet werden sollen, wenn mehrere verschiedene Daten zur Verfügung
 
stehen. Der Datenqualitäts-Score umfasst Werte von „1“ bis „5“, wo-
bei die Ausprägung „5“ die Datenqualität mit ungenauester Ausprägung
 
darstellt. Je besser (niedriger) der Wert ist, desto eher kann davon
 
ausge-
gangen werden, dass die berechneten Emissionen den tatsächlichen
 
Emissionen entsprechen. So sind zum Beispiel tatsächlich gemessene
 
oder
berichtete Emissionen eher zu verwenden als approximierte Emissionen
 
basierend auf dem Energieverbrauch. Bei Emissionsfaktoren sind
 
generell
möglichst spezifische zu verwenden. Bei Immobilien sind beispielsweise
 
Emissionsfaktoren gemessen in CO
2
 
pro m
2
 
jenen gemessen in CO
2
 
pro
Immobilie für die Kalkulation vorzuziehen.
Bei der Verwendung von Emissionsfaktoren in CO
2
 
pro Immobilie werden durchschnittliche Immobiliengrößen je
 
Gebäudetyp von PCAF basie-
rend auf internationalen Studien angenommen. Dies kann zu
 
Ungenauigkeiten bei der Berechnung der finanzierten Emissionen
 
führen. Dies
wurde insbesondere in den Leasingportfolios beobachtet: In diesen
 
werden unter anderem überdurchschnittlich große gewerbliche Immobilien
finanziert (beispielsweise großflächige Einzelhandelsbetriebe).
 
Durch die Berechnung der Emissionen auf Basis von durchschnittlichen
 
Immobili-
engrößen betragen die Emissionen nur einen Bruchteil der tatsächlichen
 
Emissionen (welche zum Zeitpunkt der Berechnung unbekannt waren).
Da die Finanzierungen dieser großen gewerblichen Immobilien mehrstellige
 
Millionenbeträge ausmachen und die Emissionen allerdings auf
 
Basis
von durchschnittlichen Commercial Real Estate-Größen (CRE) berechnet
 
wurde,
 
resultierte
 
dies in einer auffällig geringen Emissionsintensität für
einzelne Teilportfolios (beispielsweise Leasing CRE: 1 t CO
2
/EUR Millionen). Die geplanten Maßnahmen, um die Genauigkeit bei
 
der zukünftigen
Berechnung zu verbessern, werden unter ESRS 2-BP-2.10d erläutert.
 
Verwendete Datenquellen zur Berechnung der „Treibhausgas-Bruttoemissionen“
Für Immobilienfinanzierung werden die Emissionsfaktoren aus der „PCAF
 
European building emission factor database“ (Stand von August
 
2023)
verwendet. Für die restlichen Finanzierungen werden Emissionsfaktoren
 
aus der „PCAF emission factor database“ (Stand von September 2024)
herangezogen. Für vermietete Gebäude werden Energieausweise sowie
 
Emissionsfaktoren aus der „PCAF European building emission factor
 
data-
base“ (Stand von August 2023) verwendet.
NON-CLIMATE-NATURE-RISK-ANALYSE (NCNR-ANALYSE)
Zur Erhebung von Umweltrisiken im Portfolio wurde im Jahr 2024 erstmalig
 
eine Analyse auf Sektorebene durchgeführt. Diese Analyse wurde für
die wesentlichen Themen E2, E4, E5 durchgeführt,
 
um anhand der maßgeblichen Portfolios (Asset Management,
 
Eigenveranlagung, Kredit) ro-
buste „Umwelt-Scores“ zu ermitteln und die Zusammensetzung des
 
Portfolios zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden auf
 
einer 5-stufigen Skala
in Risikoklassen kategorisiert. Die Analyse erfolgte separat für jedes Portfolio
 
unter Berücksichtigung der drei wesentlichen Umweltthemen.
NACE-Klassifizierung
Zur Berechnung der einzelnen Umweltrisiken auf Einzel- wie auch auf aggregierter
 
Ebene ist eine Klassifizierung der Exposures auf NACE-Ebene
notwendig. Gegebenenfalls ist ein Mapping zwischen dem NACE-Klassifizierungssystem
 
und den Klassifizierungssystemen der einzelnen Portfo-
lios durchzuführen.
 
Verwendete Datenquellen zur Berechnung der „Umwelt-Scores“
Es wurden unterschiedliche Datenquellen verwendet, um sektorbezogene
 
Bewertungen für jedes Umweltrisiko zu erstellen. Alle diese Quellen
sind kostenlos, öffentlich zugänglich und stammen von angesehenen
 
Institutionen. Nachstehend werden die verwendeten Datenquellen
 
be-
schrieben:
Datenquelle
Relevanz
Anwendung
ENCORE
 
Biodiversität (Abhängigkeit und Einwirkung)
E4 – Biodiversität und Ökosysteme
EXIOBASE
Luftschadstoffe
E2 – Luftverschmutzung
Veröffentlichung „Study on the Critical
 
Raw Materials
 
for the EU 2023”
Kritische Rohstoffe
E5 – Kreislaufwirtschaft und
 
Ressourcennutzung
Veröffentlichung „Air Pollution (WHO)”
Luftschadstoffe
E2 – Luftverschmutzung
1
 
Quelle: Eurostat
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 75
10a) Schätzungen der Parameter zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1 UND 2)
Für Standorte ohne Daten zu Energie-
 
oder Wasserverbräuchen (zum Beispiel bei All-in-Mietverträgen)
 
werden Schätzungen herangezogen.
Ebenso fehlen Aufzeichnungen zu Restmüll und Kaffee, weshalb auch
 
diese Daten geschätzt wurden. (siehe 10b)
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 3.13 VERMIETUNG)
Die Berechnung der CO
2
-Emissionen erfolgt grundsätzlich auf Basis der Energieausweise (zum Beispiel
 
Energiezertifikate in Italien). Fehlt ein Aus-
weis, wird die Berechnung mithilfe von Sektordurchschnitten vorgenommen.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15 FINANZIERTE
 
EMISSIONEN)
Die wichtigsten Parameter, um die finanzierten Emissionen entlang der
 
PCAF-Methodik zu berechnen, sind:
Quantitative Portfoliodaten (insbesondere Positionsvolumina)
Qualitative Portfoliodaten (Eigenschaften der Finanzierungen)
Berichtete Emissionsdaten
Daten aus Emissionsfaktor-Datenbanken (zum Approximieren bei fehlenden Emissionsdaten)
Die Portfoliodaten sind bankintern bereits verfügbar gewesen und wurden
 
für die Berechnung validiert und aufbereitet. Die Emissionsdaten wur-
den über Drittanbieter und insbesondere von PCAF zur Verfügung
 
gestellte Datenbanken bezogen. Die Kombination dieser Daten zur Berech-
nung der finanzierten Emissionen wird in separaten internen Methodendokumenten
 
erläutert.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
Die wichtigsten Parameter für die Kalkulation sind:
Sektorbezogene Werte für die Umweltrisiken (E2, E4, E5) der öffentlich
 
verfügbaren Datenquellen
Sektorenklassifizierungen NACE-2 (Portfolioabhängige Brancheneinteilung
 
der Hypo Vorarlberg)
Exposures je Portfolio (Exposition in Geldeinheiten für jede Gegenpartei der
 
Hypo Vorarlberg)
10b) Beschreibung der Grundlage für die Erstellung der geschätzten
 
Daten
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1 UND 2)
Durchschnittswerte für Heizenergie, Strom und Wasser wurden auf
 
Basis von historischen Daten erstellt. Für Restmüll wird ein Schätzwert von
 
45 kg je Mitarbeiter pro Jahr herangezogen. Für Kaffee wird
 
ein Schätzwert von einer Tasse Kaffee pro Mitarbeiter je Tag gerechnet (220
 
Tage im
Jahr), wobei eine Tasse Kaffee 10 g Kaffeepulver benötigt.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.13 LEASINGANLAGEN)
Bei Gebäuden, für die kein Energieausweis vorliegt, wird der CO
2
-Ausstoß anhand von Flächen, Verwendungsart des Gebäudes
 
und PCAF-Emissi-
onsfaktoren berechnet.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15 FINANZIERTE
 
EMISSIONEN)
Die Bestimmung der wesentlichen Umweltthemen für die Hypo
 
Vorarlberg ist die Grundlage für die Berechnung der finanzierten Emissionen.
 
Im
Ergebnis wurde E1 – Klimawandel als wesentlich identifiziert, in welchem
 
die Treibhausgasbilanzierung eine maßgebliche Anforderung
 
darstellt.
Die Hypo Vorarlberg hat bereits ihren eigenen Emissionshaushalt mithilfe
 
des GHG-Protokolls für die Scopes 1 und 2 erstellt. Für dieses Jahr
 
sind
zusätzlich die finanzierten Emissionen in den Mittelpunkt gerückt, da
 
die Hypo Vorarlberg als Kreditinstitut einen maßgeblichen Einfluss
 
auf
diese Kategorie von Emissionen hat. Die Messung der finanzierten Emissionen
 
erfolgte gemäß dem von PCAF vorgegebenen „Global GHG Ac-
counting and Reporting Standard”.
 
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
Die Grundlage zur Durchführung dieser Analyse sind die als wesentlich
 
identifizierten Themen für die Hypo Vorarlberg und die Portfoliodaten.
Thematisch fanden die zuvor angeführten Datenbanken sowie dargelegten
 
Studien Berücksichtigung.
10c) Beschreibung des daraus resultierenden Genauigkeitsgrades
 
der geschätzten Daten
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1 UND 2)
Der Gesamtenergieverbrauch für Gebäude und Fuhrpark betrug für
 
2024 4.576 MWh (2023 4.691 MWh) und besteht zu 71 % aus gemessenen Da-
ten, zu 25 % aus berechneten Daten (Messungen, die auf Basis von Quadratmeteranteilen
 
aufgeteilt werden) und zu 4 % aus Schätzungen. Für
Schätzungen werden Durchschnittswerte von Verbräuchen pro Quadratmeter
 
der letzten Jahre errechnet und für Standorte ohne bekannte Ver-
brauchsdaten verwendet.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.13 VERMIETUNG)
Für 51 % der THG-Emissionen aus vermieteten Sachanlagen wurde mit
 
einem Genauigkeitsgrad der Datenqualität von 2 und Option 1b nach
 
PCAF
berechnet. Dies bedeutet, dass der Energieverbrauch von Gebäuden
 
bekannt ist und mit spezifischen durchschnittlichen Emissionsfaktoren
 
die
Emissionen berechnet wurden. Für 39 % der THG-Emissionen aus vermieteten
 
Sachanlagen sind die Energieverbräuche der Gebäude nicht
 
be-
kannt und werden daher mit einer Datenqualität von 4 und Option 2b
 
nach PCAF berechnet. Dies bedeutet, dass der Energieverbrauch basierend
auf Gebäudetyp und standortspezifischen Daten geschätzt und mit durchschnittlichen
 
Emissionsfaktoren berechnet wird.
 
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15 FINANZIERTE
 
EMISSIONEN)
Die unterschiedlichen Datenqualitäts-Scores gehen mit unterschiedlicher
 
Mess(un)sicherheit einher. Zudem handelt es sich um eine Erstanwen-
dung der PCAF-Assetklassen auf die Portfolios der Bank. Eine vollständige
 
Abdeckung war im ersten Durchlauf nicht möglich, da die Datengrund-
lage noch weiter ausbaufähig ist. Auch zu erwähnen ist, dass die von
 
PCAF vorgeschlagene Methodik noch nicht alle Finanzinstrumente abdeckt.
Leitlinien zu weiteren Finanzprodukten befinden sich noch in Entwicklung.
 
Einige dieser nicht berücksichtigten Produkte sind gegenwärtig:
Konsumentenkredite mit unbekanntem Verwendungszweck
Grüne Anleihen (Green Bonds)
Verbriefungen
 
Exchange Traded Funds (ETFs)
Derivate (Futures, Options, Swaps)
Underwriting für Börsengang (IPOs)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 76
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
Es handelt sich hierbei um eine Erstanwendung des Verfahrens zur
 
Untermauerung der Wesentlichkeit in den betroffenen Umweltthemen.
 
Die
erhaltenen Ergebnisse sind eine erste Indikation zur Relevanz von Umweltrisiken
 
im Portfolio. Zusätzlich wurde ein Methodenhandbuch
 
verfasst,
dass die Annahmen und durchgeführten Umsetzungsschritte ausführlich
 
beschreibt. Eine neuerliche Anwendung des Verfahrens zur Identifika-
tion von potenziellen Handlungsfeldern ist geplant. Dann sollen auch
 
quantitative Einschätzungen vorgenommen werden können.
10d) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung
 
der Messgenauigkeit
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1 UND 2)
Verbesserungspotenzial wurde in den letzten Jahren erkannt und kontinuierlich
 
umgesetzt. Derzeit sind keine weiteren Verbesserungspotenziale
identifiziert worden.
 
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15 FINANZIERTE
 
EMISSIONEN)
Die Kalkulation der finanzierten Emissionen ist regelmäßig zur Berechnung
 
des Scope 3.15 durchzuführen. Hierfür sind bereits Maßnahmen ge-
plant, um eine Verbesserung der Datengrundlage (Abdeckungsgrad
 
der Portfolios, Verbesserung des PCAF-Datenqualitäts-Score) bei einer
 
erneu-
ten Anwendung sicherzustellen. Die Erhöhung des Genauigkeitsgrades
 
der konzernweiten Messung ergibt sich nicht nur durch die kontinuierliche
Weiterentwicklung des PCAF-Standards, sondern ist auch aus der immer detaillierteren
 
und genaueren Betrachtung der Portfoliodaten im Laufe
der nächsten Berichtsperioden zu erwarten – insbesondere in Bezug
 
auf das Kreditportfolio spielt auch das Thema Datensammlung und
 
Daten-
verfügbarkeit eine große Rolle (siehe E1-3, E1-6.AR 41).
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
Sämtliche erhaltenen „Umwelt-Scores“ sind als direkter Score der
 
Branche zu verstehen. Mögliche nächste Schritte für eine erneute Durchführung
der Analyse sind das Hinzufügen von i) geografischen Daten und ii) einer
 
Approximation der Lieferkette. Die Hypo Vorarlberg hat bereits Maß-
nahmen für die nächste Berichtsperiode geplant (siehe E2-2, E4-3, E5-2).
Zusätzlich hat die Hypo Vorarlberg sich bereits in der Vergangenheit
 
intensiv mit der Verbesserung der Datenqualität beschäftigt,
 
und seit Mitte
des Jahres 2023 werden nachhaltigkeitsbezogene Kundeninformationen
 
von Firmenkunden in der Bank mittels des OeKB ESG DataHub-Fragebo-
gens erhoben. Eine gute Datenverfügbarkeit und -qualität stellt die Basis
 
für aussagekräftige Messungen dar. Nur so kann es langfristig gelingen,
Themen auf Grundlage von Messungen zu steuern und Ziele abzuleiten.
11a) Quantitative Parameter und Geldbeträge mit hohem Maß an
 
Messunsicherheit
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1 UND 2)
Lediglich 4 % des Gesamtenergieverbrauchs unterliegen Schätzungen,
 
wobei die getätigten Schätzungen keinem hohen Maß an Messunsicher-
heit unterliegen (siehe BP-2.10c eigener Geschäftsbetrieb (Scope 1 und
 
2)).
 
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.13 VERMIETUNG)
10 % der Emissionen aus vermieteten Sachanlagen konnten aus Energieausweisen
 
errechnet werden. Für 51 % der Emissionen war der Energiever-
brauch aus Energieausweisen verfügbar und wurde mit einem Emissionsfaktor
 
(t CO
2
/MWh) von Gebäudedurchschnittsdaten mit Quality
 
Data
Score 2 von PCAF verwendet. Für 39 % der Emissionen musste die Berechnung
 
zur Gänze mit Gebäudedurchschnittsdaten (t CO
2
/m
²
) mit Quality
Data Score 4 von PCAF ermittelt werden.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15 FINANZIERTE
 
EMISSIONEN)
Eine Messunsicherheit auf bestimmte Werte zu beschränken ist für diese
 
Analyse nicht möglich. Quellen für die Messunsicherheiten sind einer-
seits die gegenwärtigen Grenzen für die Portfolio-Erfassung durch
 
PCAF für bestimmte Finanzinstrumente und andererseits die Datengrundlage
der Hypo Vorarlberg Portfolios.
 
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
Eine Messunsicherheit auf bestimmte Werte zu beschränken ist für diese
 
Analyse nicht möglich. Quellen für Messunsicherheiten und Grundan-
nahmen sind unter BP-2.11b dargelegt.
11bi) Informationen über die Quellen für Messunsicherheiten
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1 UND 2)
Die Messung (Scope 1 und 2) ist davon abhängig, ob Messgeräte (beispielsweise
 
Wärmezähler etc.) vorhanden sind und somit Messungen stattfin-
den können, beziehungsweise wie Mietverträge ausgestaltet sind und
 
ob gegebenenfalls eine Abrechnung über die Quadratmeter
 
erfolgt (siehe
BP-2.10c eigener Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2)).
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.13 VERMIETUNG)
Für Scope 3.13 sind fehlende Energieausweise zur Gänze mittels
 
Faktoren, die von PCAF zur Verfügung gestellt werden, berechnet.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15 FINANZIERTE
 
EMISSIONEN)
Die Quellen für Messunsicherheiten für die Berechnung der finanzierten
 
Emissionen unter PCAF sind unter 2.10c und 2.11a beschrieben.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
Die Analyse umfasst gegenwärtig nur direkte „Umwelt-Scores“ des Sektors und
 
lässt somit geografische Daten auf Länderebene sowie die Be-
handlung der Lieferkette des Kunden aus. Zusätzlich ist darauf
 
hinzuweisen, dass die bereitgestellten Daten der öffentlichen Quellen (beispiels-
weise ENCORE, EXIOBASE etc.) stetig aktualisiert werden, was zu einer
 
erhöhten Dynamik der Datengrundlage führt.
11bii) Angaben von Annahmen, Näherungswerten
 
und Beurteilungen, die das Unternehmen der Messung
 
zugrunde gelegt hat
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1, 2 UND 3)
Für Heizenergie, Strom (kWh/m
²)
und Wasser (m
³/m²)
 
werden seit 2016 Durchschnittswerte verwendet und über
 
die Flächengröße berechnet.
Basierend auf praktischen Erfahrungswerten wurde der Kaffeekonsum
 
ermittelt und hochgerechnet. Der Müllverbrauch wurde für
 
einzelne
Standorte analysiert und es wurde ein konservativer Schätzwert
 
für dem Müllverbrauch pro Mitarbeiter und Jahr festgelegt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 77
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.13 VERMIETUNG)
Für die Berechnung von Scope 3.13 wurde überwiegend der Dataquality-Score
 
2 von PCAF (Primärdaten) angewendet.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15 FINANZIERTE
 
EMISSIONEN)
Bei der Kalkulation der finanzierten Emissionen mithilfe von PCAF wurde
 
im heurigen Berichtsjahr die Anwendbarkeit erprobt. Die Schritte der
Methode wurden eingehalten, indem der Scope definiert wurde, die
 
Datenvalidierung so weit als möglich durchgeführt wurde und eine Überfüh-
rung in die vorgegebenen Assetklassen von PCAF stattgefunden hat.
 
Diese Aktivitäten sind Grundlage für die Berechnung und haben maßgebli-
chen Einfluss auf das Ergebnis. In den Teilen, wo PCAF noch in Entwicklung
 
ist, beziehungsweise wo die Datenanlieferung der Bank ausbaufähig
ist, kamen Näherungswerte (unternehmensspezifische und sektorspezifische
 
„Proxys“) zum Einsatz. Die Quellen für Messunsicherheiten und Po-
tenziale für die Weiterentwicklung in der Datengrundlage wurden mitdokumentiert
 
und als geplante Maßnahme für den nächsten Berichtszeit-
raum mitgenommen.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
Im heurigen Jahr stellt die NCNR-Analyse eine erste Anwendung
 
dar, um „Umwelt-Scores“ für die Umweltrisiken aus E2, E4, E5 zu erhalten.
 
Der
Umfang der Messung hat sich vorerst nur auf direkte Werte des Portfolios
 
beschränkt.
13a) Erläuterung von Änderungen und die Gründe, weshalb der
 
eingesetzte Parameter genauere Informationen liefert
 
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB:
Durch die neuen Berichterstattungsrichtlinien wurde der Konsolidierungskreis
 
angepasst und zuvor nicht berücksichtigte,
 
weniger maßgebliche
Energiebereiche wurden aufgenommen. Besonders die Scope 3-Kategorien
 
mussten neu ermittelt werden. Zudem wurde die Initiative „turn
 
to
zero” per Ende 2024 aufgelöst, wodurch die bisherigen Emissionsfaktoren
 
nicht mehr zur Verfügung standen. Da viele dieser Faktoren aus lizenz-
pflichtigen Quellen stammten, wurden sie nun aus öffentlich zugänglichen
 
Quellen recherchiert und ausgewählt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und für Berechnungen von Maßnahmen
 
wurde das Jahr 2023 neu berechnet und als Basisjahr festgelegt. Für 2024
kommt lediglich Scope 3.15 hinzu, welcher die Emissionen des Kerngeschäfts
 
sowie zwei Beteiligungen, die nach der Equity-Methode berücksich-
tigt werden (MASTERINVEST,
 
comit), umfasst.
 
13b) Angabe angepasster Vergleichszahlen
Scope
Anpassungen
Scope 2
An Standorten von externen Bankomaten
 
wurden Stromverbräuche berechnet und eingerechnet
 
(37.834 kWh)
 
Bei Garagenparkplätzen wurde pro Platz
 
ein Stromverbrauch von 10 kWh/a berechnet
 
und eingerechnet (760 kWh)
 
Scope 2 marktbezogener Ökostrom wurde
 
nach Tarif aufgeteilt (Strom EVK Riezlern,
 
davor Ökostrom)
 
Der bisher im Ökostrom mitgerechnete
 
Stromverbrauch des Lieferanten Energieversorgung
 
Kleinwalsertal wird
nunmehr eigens ausgewiesen und marktbezogen
 
berechnet
 
Anpassung Emissionsfaktoren anhand von
 
öffentlich zugänglichen Quellen, eigene
 
Berechnungen (Strom marktbe-
zogen) oder direkte Lieferung von Lieferanten
 
(zum Beispiel illwerke vkw). Von den 83 verwendeten
 
Emissionsfak-
toren beziehungsweise Berechnungsfaktoren
 
haben sich 61 Emissionsfaktoren geändert
 
Dies erforderte teilweise eine Umstellung von
 
Einheiten oder eine Einteilung von Kategorisierungen
 
der Datengrundlage:
 
von Kaffeetassen (Stk.) auf Kaffeepulver (kg)
 
von Toner (Stk.) und Printer (Stk.) auf
 
Minolta Drucker (Scope 3.8 gemietete
 
Sachanlagen mit LC-Faktoren)
 
Hotelübernachtungen – keine Sterne-Kategorie
 
der Hotels mehr
 
Flugkilometer – Kategorisierung neu: Flugkilometer
 
innerhalb Europas
 
und interkontinental – vormals als Kurz-
strecke, Mittelstrecke und Langstrecke
Scope 3.13
(vermietete Gebäude) wurde für 2023 nachberechnet
 
und einbezogen
13c) Angaben der Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum
 
angegebenen Zahlen und den korrigierten Vergleichszahlen
 
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB (SCOPE 1, 2 UND 3)
Die Datengrundlage (Verbrauchswerte) für 2023 hat sich, bis auf
 
die unter ESRS 2-BP-2.13b angeführten Angaben, nicht verändert. Im Scope
 
2
wurden 38.594 kWh für Strom angerechnet (einschließlich externer
 
Bankomaten und Garagenparkplätze). Flugkilometer und Hotelübernachtun-
gen blieben unverändert, lediglich die Kategorisierung wurde
 
angepasst. Die Erfassung von Druckern und Tonern wurde durch eine
 
Life-Cycle-
Betrachtung ersetzt.
Durch die Änderung der Emissionsfaktoren ergaben sich folgende
 
Differenzen im CO
2
-Ausstoß
 
für das Jahr 2023:
Bereich
Änderung Tonnen CO
2
Scope 1
0
Scope 2 (marktbezogen)
-3
Scope 3
5.075
Davon im Scope 3.13
5.112
Scope 3 ohne Scope 3.13
-37
THG-Emissionen gesamt
5.072
THG-Emissionen ohne Scope 3.13
-40
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15.)
Die Berechnung der finanzierten Emissionen mittels der von PCAF vorgeschlagenen
 
Methodik wurde im Berichtsjahr 2024 erstmalig angewendet.
Deshalb sind keine Vergleichszahlen zum Vorjahr vorliegend.
14a) Angabe über Art des wesentlichen Fehlers der Vorperiode
Im Vergleich zur Vorperiode sind keine schweren Fehler bei den Berechnungen
 
aufgetreten. Die Unterschiede resultieren aus den Emissionsfakto-
ren beziehungsweise Systemgrenzen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 78
15) Angaben zu anderen Rechtsvorschriften oder Standards
Die vorliegende Nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 243b und
 
§ 267a UGB als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses entsprechend
den Anforderungen des NaDiVeG erstellt und als Teil in den Konzernlagebericht
 
des Konzernabschlusses aufgenommen. Angaben werden
 
ausge-
wiesen nach Konzern, Österreich, Schweiz und Italien und wo relevant
 
mit einem Vermerk in der Fußzeile für die Bank welche alle Bankstandorte
in Österreich und die Niederlassung St. Gallen umfasst. Darüber hinaus
 
wurde die Nichtfinanzielle Erklärung – in Vorbereitung auf die Berichts-
pflicht gemäß CSRD – entsprechend der ESRS erstellt. Da der Bericht
 
erstmals in vollem Umfang den ESRS entspricht, werden Veränderungen
 
im
Vergleich zum Vorjahr nicht berichtet, da die Vergleichbarkeit der Berichtsbasis
 
nicht gegeben ist. Die Hypo Vorarlberg nimmt weitere Informati-
onen und Kennzahlen auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung
 
(EU) 2020/852 auf. Diese Offenlegung erfolgt gemäß den gesetzlichen
Vorgaben im Kapitel „Angaben zur EU-Taxonomie“.
16) Liste der betroffenen ESRS-Offenlegungspflichten
Es wurden keine Informationen durch Verweise in die Nichtfinanzielle
 
Erklärung aufgenommen.
GOVERNANCE
ANGABEPFLICHT GOV-1 – DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS-
 
UND AUFSICHTSORGANE
In der Hypo Vorarlberg sind für die Unternehmensführung
 
und die Unternehmenskontrolle fundierte Regelungen vorhanden und
 
es besteht eine
klare Organisationsstruktur. Die Zuständigkeiten sind eindeutig, transparent
 
und logisch. Es sind effiziente Verfahren für die Steuerung, Ermitt-
lung, Überwachung und Meldung von Risiken etabliert. Überdies sind
 
adäquate Kontrollmechanismen mit den notwendigen Verwaltungs-
 
und
Rechnungslegungsverfahren vorhanden. Die Vergütungspolitik und
 
auch die entsprechende Praxis ist auf das Risikomanagement abgestimmt
und diesem förderlich.
21a) Angaben über die Anzahl der geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden
 
Mitglieder
GESCHÄFTSFÜHRENDE MITGLIEDER
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und hat unter eigener
 
Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, gerichtlich und außergerichtlich
 
zu
vertreten sowie die Geschäfte zu führen.
Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
Tettnang
Dr. Wilfried Amann
Vorstand
Bludesch
DI (FH) Philipp Hämmerle MSc
Vorstand
Lustenau
NICHT GESCHÄFTSFÜHRENDE MITGLIEDER
Der aktuelle Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg besteht aus fünfzehn
 
Aufsichtsratsmitgliedern, davon sind zehn Kapitalvertreter und fünf vom
Betriebsrat entsandte Arbeitnehmervertreter.
Aufsichtsrat
Kapitalvertreter
Kommerzialrat Dkfm. Dr. Jodok Simma
Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der
 
Hypo Vorarlberg i.R.
Bregenz
 
MMag. Dr. Alfred Geismayr
Stv. Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer und
 
Steuerberater
Dornbirn
Astrid Bischof
 
Unternehmerin
Göfis
Mag. Karl Fenkart
Landesbeamter
Lustenau
Ing. Eduard Fischer
Geschäftsführer der Offsetdruckerei Schwarzach
 
Gesellschaft mbH i.R.
Dornbirn
Johannes Heinloth
Mitglied des Vorstandes der L-Bank
Karlsruhe
Karl Manfred Lochner
Ehemaliges Mitglied des Vorstandes
 
der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Burgthann
Mag. Karlheinz Rüdisser
Landesstatthalter a.D.
Lauterach
Mag. Birgit Sonnbichler
 
Unternehmerin
Dornbirn
Dr. Petra Winder
Geschäftsführerin
Bregenz
Betriebsrat
Veronika Moosbrugger, CIA, CFSA, CRMA
Vorsitzende des Betriebsrates,
 
vom Betriebsrat delegiert
Mag. Judith Österle
vom Betriebsrat delegiert
Elmar Köck
vom Betriebsrat delegiert
Peter Niksic
vom Betriebsrat delegiert
MMag. Dr. Gerhard Köhle
vom Betriebsrat delegiert
21b) Vertretung von Beschäftigten und anderen Arbeitskräften
Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz
 
geregelt. Über den Betriebsrat haben die Mitarbeiter Mit-
wirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen
 
Ordnung. Neben der Vertretungsfunktion für die Mitarbeiter als
Gesamtheit oder für den einzelnen Mitarbeiter hat der Betriebsrat auch
 
eine Informations-, Steuerungs-
 
und Kommunikationsfunktion im Be-
trieb. Er ist das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung.
 
Die Arbeitnehmervertreter machen ein Drittel des gesamten
Aufsichtsrats aus und werden damit auch im Rahmen dieses Gremiums
 
in wichtige Entscheidungen und unmittelbar mögliche betriebliche Ver-
änderungen und Planungen eingebunden.
21c) Angaben von relevanten Erfahrungen zu Sektoren, Produkte und
 
geografischen Standorte
Es wird sichergestellt, dass die Zusammensetzung des Kontrollorgans
 
ein breites Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
 
wider-
spiegelt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats
 
werden im Rahmen der Besetzung hinsichtlich ihres Bildungshintergrunds,
beruflichen Werdegangs, Branchenwissens sowie in Bezug auf Diversitätsaspekte
 
wie Geschlecht und Alter beurteilt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 79
Die kollektive Eignungsbeurteilung des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung
 
erfolgt vor jeder personellen Änderung und im Rahmen von Re-
evaluierungen. Dabei werden die tatsächlichen Kenntnisse und
 
Erfahrungen (IST) mit den Anforderungen an die kollektive Eignung (SOLL)
 
abge-
glichen.
Bei der Besetzung der Fachausschüsse (Nominierungs-, Risiko-, Kredit-, Prüfungs-
 
und Vergütungsausschuss) wird sichergestellt, dass die Mitglie-
der über fundierte Fachkenntnisse verfügen, um die erforderliche Expertise
 
ordnungsgemäß abzudecken und ihre Pflichten mit der gebotenen
Sorgfalt zu erfüllen.
Trotz der Tatsache, dass es derzeit keine speziell ausgewählten Aufsichtsratsmitglieder
 
für das Thema Nachhaltigkeit gibt, wird das Thema im
Rahmen der wiederkehrenden Fit & Proper-Schulungen für Vorstände,
 
Aufsichtsräte und Schlüsselkräfte behandelt, um das erforderliche
 
Wissen
zu vermitteln. Die individuellen Kompetenzen im Aufsichtsrat zum
 
Thema Nachhaltigkeit sollen zukünftig weiter ausgebaut werden.
 
Die laufende
Beschäftigung mit fachspezifischen Nachhaltigkeitsaspekten findet
 
auch im Rahmen der Ausübung der Aufgaben in den Fachausschüssen
 
statt.
21d) Geschlechtervielfalt und unabhängige Mitglieder der Verwaltungs-,
 
Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
Anteil Frauen
Vorstand
0
3
0,00 %
Aufsichtsrat inkl. Betriebsrat
 
5
10
33,33 %
21e) Angabe des Prozentsatzes der unabhängigen Gremienmitglieder
 
Dem Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg hat eine ausreichende Anzahl
 
an unabhängigen Mitgliedern anzugehören. In der Fit & Proper Policy
 
ist die
Prüfung der Unabhängigkeit verschriftlicht. Derzeit sind acht von
 
zehn Kapitalvertretern
 
als unabhängig eingestuft. Die Hypo Vorarlberg erfüllt
damit die gemäß § 28a Absatz 5a Z 2 BWG vorgeschriebene Mindestanzahl
 
von zwei unabhängigen Mitgliedern.
22a) Namen der zuständigen Gremienmitglieder, die für Überwachung
 
von Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig sind
Die Identifikation, die wirksame Steuerung und Überwachung von Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen ist eine der wichtigsten Aufgaben des
Nachhaltigkeitsmanagements. Daher liegt die Zuständigkeit und Überwachung
 
beim Vorstand, der Gruppe Nachhaltigkeit, der Gesamtbankrisi-
kosteuerung und bei den Experten der jeweiligen Fachabteilungen.
 
Der Vorstand wurde in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden
und hat in Folge sowohl die Auswirkungen als auch die Risiken und Chancen
 
gesichtet und zusammen mit den wesentlichen Themen freigege-
ben.
 
Der Vorstand und die Experten der relevanten Fachabteilungen beziehen
 
zukünftig bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategien Aspekte
der Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance mit ein.
 
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats zählt die Überwachung und
 
konstruktive Kritik an den Strategien insbesondere unter Berücksichtigung
 
von
Nachhaltigkeitsaspekten. Die Aufgaben werden durch den Aufsichtsrat
 
in seiner Funktion als nicht-geschäftsführendes Leitungsorgan wahrge-
nommen. Die wesentlichen Themen als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden dem Aufsichtsrat berichtet und dieser wird laufend über
aktuelle Nachhaltigkeitsthemen im Zuge der Aufsichtsratssitzungen informiert.
 
Ebenfalls erhält der Aufsichtsrat im Februar die Nichtfinanzielle
Erklärung zur Prüfung und zur Freigabe in der Aufsichtsratssitzung im
 
April. Jährlich im Dezember wird der Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht zur
Kenntnis gebracht.
22b) Zuständigkeiten einzelner Organe oder Personen für Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen in Mandaten und Strategien
Ihr Nachhaltigkeitsverständnis lebt die Hypo Vorarlberg gegenüber
 
ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitern bei allen Angelegenheiten des
 
ge-
schäftlichen Alltags. Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter sind
 
aufgefordert, gemäß dem Markenkernwert „achtsam“ ein entsprechendes
Verantwortungsbewusstsein für diese Nachhaltigkeitsthemen im
 
Unternehmen zu etablieren. Achtsam bedeutet für die
 
Hypo Vorarlberg: „Wir
sind aufmerksam, haben echtes Interesse und sorgen durch unser vorausschauendes
 
Handeln für ein intaktes Umfeld.“
Die Zuständigkeiten liegen beim Vorstand, der Gruppe Nachhaltigkeit,
 
der Gesamtbankrisikosteuerung, dem Asset Management und
 
bei den
jeweiligen Fachabteilungen und Töchtern.
Mit der vom Vorstand freigegebenen und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis
 
gebrachten Nachhaltigkeitsstrategie „Hypo Effekt“ (= Nachhaltigkeits-
strategie) werden die Themenbereiche Emissionen, fairer Arbeitgeber,
 
Finanzierung und Veranlagung, ESG-Risiken, Kunden und Gesellschaft
 
so-
wie Transformation konzernweit verbindlich festgelegt. Zweck der Nachhaltigkeitsstrategie
 
ist es, negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsas-
pekte so weit wie möglich zu reduzieren, positive Auswirkungen zu
 
fördern sowie Chancen zu nutzen, die sich insbesondere aus dem Übergang
zu einer nachhaltigen Zukunft ergeben. Als Unternehmen, das den
 
Menschen und der Region stark verbunden ist, strebt die Hypo Vorarlberg
danach, die mögliche Beeinträchtigung von Menschen und Umwelt so
 
gering wie möglich zu halten.
Die Gruppe Gesamtbankrisikosteuerung ist für das Risikocontrolling
 
zuständig, welches die jährliche Überarbeitung der Risikostrategie inkl.
Durchführung der Risikoinventur und der Entwicklung von Risikomodellen
 
umfasst. Ein Aspekt davon ist die Identifikation von Nachhaltigkeitsri-
siken. Auf Basis der strategischen Vorgaben wird jährlich ein Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht
 
(Stichtag 30. Juni) erstellt, dem Vorstand vorgelegt und
dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Nachhaltigkeitsrisiken sind
 
auch Teil der Risikostrategie, welche jährlich ausführlich
 
dem Risikoausschuss
präsentiert und von Risikoausschuss und Aufsichtsrat zur Kenntnis
 
genommen wird.
22ci) Angabe der zuständigen Position/Ausschuss und der Aufsichtsstruktur
Die Struktur der Hypo Vorarlberg fördert eine wirksame und umsichtige
 
Führung auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis. Zuständig
für die Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen ist nach dem Vorstand und dem Aufsichtsrat
 
die
Gruppe Nachhaltigkeit. Diese ist als Stabsstelle direkt dem für Nachhaltigkeit
 
zuständigen Fachvorstand unterstellt. Da es sich bei den Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen um Themen aus unterschiedlichen Bereichen
 
handelt, übernimmt die Gruppe Nachhaltigkeit unternehmensweit
 
die
Koordination und Organisation dieser Themen. Zu diesem Zweck
 
hat jede betroffene Fachabteilung einen Verantwortlichen für
 
den Bereich
Nachhaltigkeit ernannt.
 
Der Gruppe Nachhaltigkeit obliegt ebenfalls die Organisation und
 
Durchführung des jährlichen Wesentlichkeits-Reviews beziehungsweise
 
des alle
3 Jahre stattfindenden umfangreichen Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse.
 
Die weitere Betrachtung der als wesentlich identifizierten Auswir-
kungen, Risiken und Chancen beziehungsweise in Folge die Implementierung
 
und Operationalisierung von Themen liegt bei den relevanten
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 80
Fachabteilungen. Ihnen obliegt auch die Identifikation von Maßnahmen
 
und das Festlegen von Zielen. Die Gruppe Nachhaltigkeit steht den Fach-
abteilungen mit ihrem Know-how unterstützend zur Seite. Die identifizierten
 
Themen sowie ein aktueller Stand beziehungsweise die Weiterent-
wicklung der Themen sowie der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
kann der jährlichen
 
Nichtfinanziellen Erklärung entnommen werden.
22cii) Informationen zu den Berichtspflichten gegenüber den
 
Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane
Die Verantwortlichen der Fachabteilungen bilden gemeinsam mit dem
 
Vorstand und der Gruppe Nachhaltigkeit das Nachhaltigkeitsteam der
Hypo Vorarlberg. Das Team stimmt sich laufend in Form von themenbezogenen
 
Projektsitzungen, Arbeitsgruppenbesprechungen oder in
 
großer
Runde im „Jour fixe Nachhaltigkeitsteam“
 
ab. Bei den regelmäßigen Treffen wird unter anderem über Entwicklungen
 
und Fortschritte zu identifi-
zierten Auswirkungen, Risiken und Chancen berichtet. Der Vorstand
 
berichtet wiederum dem Aufsichtsrat über wesentliche
 
Themen und Fort-
schritte in diesem Bereich.
In den regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen werden Berichte aus den
 
Fachbereichen dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht – darunter
 
zum
Beispiel die Nachhaltigkeitsstrategie, der Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht
 
und die Risikostrategie. Ebenfalls erhält der Aufsichtsrat im Februar
 
die
Nichtfinanzielle Erklärung zur Prüfung und im April zur Freigabe sowie jährlich
 
im Dezember den Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht zur Kenntnis-
nahme.
In diesen Dokumenten wird ausführlich auf die als wesentlich identifizierten
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen eingegangen und die Doku-
mente enthalten ausreichend Informationen, damit sich die Leser
 
ein klares Bild über den aktuellen Stand, die geplanten Maßnahmen und
 
Wei-
terentwicklungen innerhalb der Hypo Vorarlberg zu diesen Themen
 
verschaffen können.
22ciii) Angabe spezieller Kontrollen/Verfahren des Managements
 
für Auswirkungen, Risiken, Chancen und deren interne Integration
Der Vorstand und der Aufsichtsrat kennen als intern normgebende
 
Organe die Struktur der Organisation der Hypo Vorarlberg und somit auch
deren Entwicklung und Grenzen. Der organisatorische Rahmen ist anhand
 
des Organigramms dokumentiert, welches die Zuständigkeiten klar
darstellt. Das Organigramm ist intern wie auch öffentlich zugänglich.
Als Stabsstelle,
 
die direkt dem Vorstand unterstellt ist, obliegt der Gruppe
 
Nachhaltigkeit die Koordination und Organisation von Nachhaltigkeits-
themen in der Hypo Vorarlberg.
 
Für die Durchführung des jährlichen Wesentlichkeits-Reviews beziehungsweise
 
des alle 3 Jahre stattfindenden umfangreichen Prozesses der
 
We-
sentlichkeitsanalyse ist ebenfalls die Gruppe Nachhaltigkeit zuständig.
 
Dieser Prozess gewährleistet ein gesichertes Verfahren für
 
die laufende
Aktualität und Weiterentwicklung der wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen. Die weitere Betrachtung der als wesentlich
 
identifizier-
ten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehungsweise in Folge die Implementierung
 
und Operationalisierung von Themen liegt bei den rele-
vanten Fachabteilungen. Ihnen obliegt auch die Identifikation von
 
Maßnahmen und das Festlegen von Zielen. Die Gruppe Nachhaltigkeit steht
den Fachabteilungen mit ihrem Know-how unterstützend zur Seite.
Im Zuge des jährlichen Nachhaltigkeitsreporting-Prozesses, der ab 2025 auch
 
Teil des Internen Kontrollsystems sein wird, findet ein laufender
und dokumentierter Austausch mit den relevanten Fachabteilungen
 
statt, der es ermöglicht,
 
nachzuvollziehen, ob und wie eine Weiterentwick-
lung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Laufe des Berichtsjahres
 
stattgefunden hat. Die identifizierten Themen sowie ein aktueller
 
Stand
beziehungsweise die Weiterentwicklung der Themen können der jährlichen
 
Nichtfinanziellen
 
Erklärung entnommen werden. Anhand dieser sys-
tematischen Aufarbeitung ist es allen beteiligten Leitungsfunktionen
 
möglich, sich ein umfangreiches Bild zu verschaffen und gegebenenfalls
notwendige Management-
 
beziehungsweise Steuerungsschritte zu setzen.
Organigramm (Stand 1.1.2025)
Vorstandsvorsitzender
 
Mag. Michel Haller
Vorstand
 
Dr. Wilfried Amann
Vorstand
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Kreditmanagement Firmen-
 
und Privatkunden
Vertrieb Firmen-
 
und Privatkunden
Finanzen
Gesamtbankrisikosteuerung
Vertrieb Wien
Controlling
Recht
Vertriebsunterstützung
Nachhaltigkeit
Personal
Treasury
Asset Management
Kommunikation & Marketing
Beteiligungsverwaltung
Mid- und Backoffice-Fonds,
 
Wertpapiere und Derivate
Compliance & Outsourcing
Niederlassung St. Gallen (Vertrieb)
IT (IT Core Banking, IT Digital Banking,
 
IT Operations)
Strategische Banksteuerung
Hypo Vorarlberg Leasing, Italien (Vertrieb)
Datenschutz
Konzernrevision und Interne Revision
Hypo Immobilien & Leasing
Logistik (Betriebstechnik,
 
Materialverwaltung)
Niederlassung St. Gallen
 
(Risikomanagement)
Hypo Vorarlberg Leasing, Italien
 
(Backoffice, Risikomanagement)
Hypo Vorarlberg Immo Italia
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 81
22d) Rolle der Organe und Geschäftsleitung bei der Festlegung und
 
Überwachung von Zielen zu wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und
Chancen
 
Die Gruppe Nachhaltigkeit hat die Koordination und Organisation
 
von Nachhaltigkeitsthemen in der Hypo Vorarlberg inne. Die Betrachtung
 
der
als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehungsweise
 
in Folge die Implementierung und Operationalisierung von
Themen liegt bei den relevanten Fachabteilungen. Ihnen obliegt auch
 
die Identifikation von Maßnahmen und das Festlegen von Zielen. Die
Gruppe Nachhaltigkeit steht den Fachabteilungen mit ihrem Know-how
 
unterstützend zur Seite.
Der Vorstand wird eng in den Prozess der Ziel- und Maßnahmenentwicklung
 
mit eingebunden und er hinterfragt und überprüft vorgelegte
 
Vor-
schläge, Erklärungen und Informationen bei seiner Ermessensausübung
 
und Entscheidungsfindung kritisch. Als operatives Management bereitet
der Vorstand die Entscheidungsgrundlagen für Themen, welche laut
 
Satzung und Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen,
unter Wahrung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit
 
auf und legt diese dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor.
 
Der Vorstand ist für die Umsetzung der Strategien zuständig und
 
kommt dieser Aufgabe im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung
 
der Ge-
schäfts-, Nachhaltigkeits-
 
und Risikostrategie nach. Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung
 
und Umsetzung der Strategien Aspekte der Nach-
haltigkeit und damit verbundene Auswirkungen, Chancen und Risiken
 
in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance mit ein. Diese Strategien
werden jährlich im Aufsichtsrat besprochen und zur Kenntnis genommen
 
oder genehmigt. Da die Strategien regelmäßig überwacht werden,
 
ist
sichergestellt, dass Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und umgehend
 
Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Dem Aufsichtsrat obliegt die Beaufsichtigung und Überwachung,
 
dass die strategischen Ziele, die Organisationsstruktur und Risikostrategie
 
(inkl.
Nachhaltigkeitsrisiken), einschließlich des Risikoappetits und des Risikomanagementrahmenwerks,
 
sowie sonstige Richtlinien und die Offenle-
gungsvorschriften durchgehend umgesetzt werden.
23a) Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissens der Organe, einschließlich
 
Zugang zu Experten oder Schulungen
Der Nominierungsausschuss führt zumindest jährlich eine Bewertung
 
der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Geschäftsleiter und
 
Auf-
sichtsräte, sowohl individuell als auch im Kollektiv, durch und
 
unterbreitet nötigenfalls Änderungsvorschläge. Diese Änderungsvorschläge
 
können
unter anderem Schulungen, die Änderung von Abläufen, Maßnahmen
 
zur Minderung von Interessenkonflikten sowie die Ernennung
 
von Mitglie-
dern mit besonderen Kompetenzen beinhalten.
 
Um die Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung
 
sicherzustellen, werden regelmäßig Schulungs-
 
und Fortbildungsmaß-
nahmen organisiert. So zum Beispiel eine Fit & Proper-Schulung
 
mit den Themen FMA/EZB/EBA-Prüfungsschwerpunkte 2024, Update
 
Digital
Operational Resilience Act (DORA): Erwartung der Behörde 2024, Update
 
Governance: Governance Deep Dives der FMA, ESG-Update zu den
 
The-
men Nichtfinanzielle Erklärung, Nachhaltigkeitsrisikomanagement und
 
Green Asset Ratio. Darüber hinaus sind Schulungsmaßnahmen
 
insbeson-
dere bei veränderten äußeren Umständen (zum Beispiel Änderung der
 
Geschäftstätigkeit oder in der Organisationsstruktur, neue regulatorische
Vorgaben), welche unter Umständen die Eignung einzelner oder mehrerer
 
Vorstände oder Aufsichtsräte beeinflussen, durchzuführen.
Den Vorständen, Aufsichtsräten, Fachabteilungen und Tochtergesellschaften
 
stehen die Experten aus der Gruppe Nachhaltigkeit und Gesamt-
bankrisikosteuerung,
 
sowie bei Bedarf auch externe Berater, mit ihrem Nachhaltigkeits-Know-how
 
beratend zur Seite.
23b) Zusammenhänge von Fähigkeiten und Sachkenntnisse mit den
 
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Durch das Zusammenspiel von fachspezifischem Know-how und Nachhaltigkeitskompetenz
 
(bereitgestellt durch die Gruppe Nachhaltigkeit) wird
gewährleistet, dass die Zusammenhänge von Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen des Unternehmens verlässlich identifiziert, durchleuchtet
 
und
adressiert werden können. Laufende Weiterbildungsmaßnahmen,
 
ein guter Austausch innerhalb der Organisation sowie mit externen Experten
tragen ebenfalls dazu bei.
 
Weiterbildungen wurden bereits in der Vergangenheit angeboten und
 
für die Leitungsorgane speziell über die Fit & Proper-Schulungen für
 
alle
Vorstände, Aufsichtsräte und Schlüsselfunktionen abgebildet. Darüber
 
hinaus wird eruiert, ob das Aus- und Weiterbildungsangebot zukünftig
erweitert werden kann. Unabhängig davon bilden sich die Mitglieder
 
des Vorstandes und des Aufsichtsrats
 
regelmäßig in Form von beispielsweise
Schulungen, Fachlektüre, Webinaren
 
etc. selbstständig weiter.
G1-GOV-1.5a) Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
 
(„business conduct“)
Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft
 
zu leiten und gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie die
 
Geschäfte
zu führen und besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat
 
regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich, über den Verlauf
 
der
Geschäfte und die Lage der Gesellschaft zu berichten. Er ist für die Umsetzung
 
der Strategien zuständig und kommt dieser Aufgabe im Rahmen
der jährlichen Beschlussfassung der Geschäfts-, Nachhaltigkeits-
 
und Risikostrategie nach.
 
Der Aufsichtsrat hat die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen. Die
 
Mitglieder des Aufsichtsrats sind an keine Weisung gebunden und haben
ihre Funktion in strenger Unparteilichkeit auszuüben. Der Aufsichtsrat
 
besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorsitzenden-Stellvertreter und
 
vier
bis acht weiteren Aufsichtsratsmitgliedern sowie aus vom Betriebsrat
 
entsendeten Arbeitnehmervertretern. Der Aufsichtsrat tritt nach Bedarf
sowie regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, zu Sitzungen zusammen.
 
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu
bilden und deren Aufgaben und Befugnisse festzusetzen. Den Ausschüssen
 
können auch entscheidende Befugnisse des Aufsichtsrats übertragen
werden. Die Bestimmungen für den Aufsichtsrat gelten auch für seine Ausschüsse.
 
Unter anderem werden folgende Aufgaben durch den Aufsichtsrat
 
in seiner Funktion als nicht-geschäftsführendes Leitungsorgan wahrgenom-
men:
Beaufsichtigung und Überwachung der Entscheidungsprozesse und
 
Maßnahmen der Geschäftsleitung sowie eine wirksame Kontrolle des
Vorstands, einschließlich der Überwachung und Prüfung seiner individuellen
 
und kollektiven Leistung sowie der Umsetzung der Strategie
und Ziele;
konstruktive Kritik und Überprüfung von Vorschlägen und Informationen
 
des Vorstands;
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, angemessene
 
Erfüllung der Pflichten und Funktionen der eingerichteten Aus-
schüsse;
 
Sicherstellung und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Rahmenwerks
 
für die interne Governance und Ergreifen geeigneter
Schritte zur Behebung ermittelter Mängel;
Beaufsichtigung und Überwachung, dass die strategischen Ziele, die
 
Organisationsstruktur und Risikostrategie (inkl. Nachhaltigkeitsrisiken),
einschließlich des Risikoappetits und des Risikomanagementrahmenwerks,
 
sowie sonstige Richtlinien und die Offenlegungsvorschriften
durchgehend umgesetzt werden;
 
Überwachung einer konsequenten Umsetzung der Risikokultur;
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 82
Beaufsichtigung der Umsetzung und Pflege eines Verhaltenskodex
 
oder vergleichbarer und wirksamer Richtlinien zur Ermittlung, Steuerung
und Minderung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte;
Kontrolle der Integrität von Finanzinformationen und Rechnungslegung
 
sowie der internen Kontrollrichtlinien, einschließlich eines wirksa-
men und soliden Risikomanagementrahmenwerks;
 
Sicherstellung der Unabhängigkeit der Leiter der internen Kontrollfunktionen;
 
G1-GOV-1.5b) Angabe des Fachwissens von Verwaltung, Management
 
und Aufsicht in Fragen der Unternehmensführung („business conduct“)
Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen als Mindestmaß die gesetzlichen
 
und aufsichtsrechtlichen Vorgaben („Fit & Proper“) erfüllen. Für die
Festlegung der Voraussetzungen und die Bewertung der Erfüllung
 
ist der Nominierungsausschuss zuständig. Die Aufsichtsratsmitglieder
 
müssen
durch die Absolvierung facheinschlägiger Studien und Lehrgänge (wirtschaftswissenschaftliches,
 
rechtswissenschaftliches oder naturwissen-
schaftliches Fach- oder Hochschulstudium) beziehungsweise externer
 
oder interner Schulungen oder entsprechende Aus- und Weiterbildung
fachlich geeignet sein und sich regelmäßig weiterbilden. Dadurch
 
wird gewährleistet, dass diese ihren satzungs-
 
und geschäftsordnungsmäßigen
sowie gesetzlichen Aufsichtspflichten nachkommen können.
ANGABEPFLICHT GOV-2 – INFORMATIONEN UND NACHHALTIGKEITSASPEKTE,
 
MIT DENEN SICH DIE VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND
 
AUF-
SICHTSORGANE DES UNTERNEHMENS BEFASSEN
26a) Art und Weise des Informationsaustausches von Nachhaltigkeitsaspekten
 
bei Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorganen über we-
sentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Gruppe Nachhaltigkeit ist direkt dem Vorstand unterstellt, der
 
in Form von regelmäßigen Sitzungen (monatlich) und Berichten
 
über aktuelle
Themen (Regulatory Update, projektbezogen etc.) informiert wird.
 
Dieser wiederum berichtet dem Aufsichtsrat (tourlich in den Aufsichtsratssit-
zungen) über wesentliche Themen und Fortschritte.
Durch das NaDiVeG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat klare Aufgaben
 
im Zusammenhang mit der Erstellung der Nichtfinanziellen
 
Erklä-
rung (jährlich). Der Vorstand gibt die Nichtfinanzielle Erklärung frei und
 
legt diese dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor. Der Aufsichtsrat berichtet
wiederum in der Jahreshauptversammlung.
Ein jährlicher Update-Prozess findet für die Geschäfts-, Risiko-
 
und die Nachhaltigkeitsstrategie statt. Diese werden von den
 
Vorständen freigege-
ben und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung oder Kenntnisnahme
 
vorgelegt. Ebenfalls wird der Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht jährlich dem
Vorstand und dem Aufsichtsrat präsentiert.
Der Leiter Gesamtbankrisikosteuerung nimmt mindestens einmal im
 
Jahr an den Sitzungen des Risikoausschusses teil und berichtet über die
Risikoarten des § 39 Absatz 2b BWG sowie Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug
 
auf Klima, Umwelt und Soziales und die Risikolage des Kreditinstitutes.
Dabei hat er auf riskante Entwicklungen hinzuweisen, die sich auf
 
das Kreditinstitut auswirken oder auswirken könnten.
Alle beteiligten Einheiten erhalten ausreichende Informationen,
 
um über ein klares Bild der allgemeinen Ziele, Strategien und
 
des Risikoprofils der
Gruppe sowie der Einbindung in die Struktur und den Geschäftsbetrieb
 
der Gruppe zu verfügen. Diese Informationen und entsprechende Überar-
beitungen werden dokumentiert und den betroffenen maßgeblichen
 
Funktionen zur Verfügung gestellt.
Tourliche Besprechungen finden in unterschiedlichen Zusammenkünften
 
und zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen statt.
 
Stakeholder-Gruppe
Mitglieder
Zusammenkunft
Eigentümer
Aufsichtsrat
5 x jährlich
 
Jahreshauptversammlung
jährlich
Aufsichtsrat
Aufsichtsratssitzungen
5 x jährlich
Mitarbeiter
Interne Kommunikation (regelmäßige Informationen
 
per E-Mail,
 
Mitarbeiterzeitschrift, Intranet, Ergebnispräsentationen)
regelmäßig
 
Mitarbeiterveranstaltungen (Weihnachtsfeier,
 
Winteraktivtag etc.)
regelmäßig
 
Betriebsrat
regelmäßig
 
Mitarbeitergespräche
jährlich
 
Whistleblowing
bei Bedarf
 
Achtsames Miteinander (anonyme Meldeplattform
 
für Mitarbeiter)
bei Bedarf
Kunden
Persönlicher Kontakt mit Beratern
regelmäßig
 
Kundenkommunikation
regelmäßig
 
Kundenservicecenter
regelmäßig
 
Kundenveranstaltungen (Kundenkonzert,
 
Unternehmerfrühstück)
regelmäßig
 
Beschwerdemanagement
bei Bedarf
 
Anlegermagazin Am Puls, Magazin VORHABEN
regelmäßig
 
Social-Media-Kanäle, Website, Newsletter
regelmäßig
 
Kundenbefragungen
regelmäßig
Medien und Öffentlichkeit
Umfassende Presse-
 
und Öffentlichkeitsarbeit
regelmäßig
 
Pressekonferenzen, Interviews
regelmäßig
Lieferanten / Externe Dienstleister
Geschäftliche Kontakte
regelmäßig
 
Verhaltenskodex
regelmäßig
Politik und Verwaltung
Aufsichtsrat
5 x jährlich
Investoren
Investor Relations (zum Beispiel Roadshows)
bei Produktemission
 
Umfassende Presse-
 
und Öffentlichkeitsarbeit
regelmäßig
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 83
26b) Erläuterung,
 
wie die Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane die Auswirkungen, Risiken und Chancen bei
 
der Überwachung der
Unternehmensstrategie, wichtigen Transaktionen und im Risikomanagement
 
berücksichtigen
Der Vorstand ist für die Umsetzung der Strategien zuständig und
 
kommt dieser Aufgabe im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung
 
der Ge-
schäfts-, Nachhaltigkeits-
 
und der Risikostrategie nach. Der Vorstand bezieht bei
 
der Entwicklung und Umsetzung der Strategien Aspekte
 
der
Nachhaltigkeit und damit verbundene Auswirkungen, Chancen und
 
Risiken in Bezug auf Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit
ein. Diese Strategien werden jährlich im Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen
 
oder genehmigt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat kennen als intern normgebende
 
Organe die Struktur der Organisation, somit auch deren Entwicklung
 
und
Grenzen. Das duale Leitungsorgan verfügt über ein genaues Verständnis
 
hinsichtlich der rechtlichen, organisatorischen und operativen Struktur
der Hypo Vorarlberg und stellt sicher, dass diese der genehmigten
 
Geschäftsstrategie sowie der Risikostrategie und dem Risikoappetit
 
entspre-
chen. Die Geschäftsstrategie wird zuerst durch den Vorstand beschlossen,
 
in weiterer Folge dann durch den Aufsichtsrat genehmigt.
Der Aufsichtsrat hat einen Risikoausschuss eingerichtet, der unter
 
anderem für Folgendes zuständig ist:
die Unterstützung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Überwachung
 
der tatsächlichen und künftigen Risikobereitschaft – sowie der Risi-
kostrategie insgesamt, wobei allen Arten von Risiken Rechnung zu
 
tragen ist, um sicherzustellen, dass diese mit der Geschäftsstrategie, den
Zielen, der Unternehmenskultur und den Werten der Hypo Vorarlberg
 
in Einklang stehen;
die Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Überwachung der Umsetzung
 
der Risikostrategie und der entsprechenden festgelegten Limite;
die Überwachung der Umsetzung der Strategien für das Kapital-, Liquiditäts-,
 
und Nachhaltigkeitsmanagement sowie für alle anderen rele-
vanten Risiken, um ihre Angemessenheit im Hinblick auf den festgelegten Risikoappetit
 
und die festgelegte Risikostrategie zu beurteilen.
26c) Auflistung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen,
 
mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane oder
ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst
 
haben
Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden dem
 
Gesamtvorstand präsentiert und freigegeben. Eine detaillierte
 
Liste ist im Ka-
pitel unter IRO-1 offengelegt.
ANGABEPFLICHT GOV-3 – EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN
 
LEISTUNG IN ANREIZSYSTEME
29a-e) Konzepte zu nachhaltigkeitsbezogenen Anreiz- und Vergütungssystemen
 
für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsor-
gane
Die Hypo Vorarlberg verfügt generell über keine variablen Anreiz-
 
oder Vergütungssysteme. Die Vergütungspolitik der
 
Hypo Vorarlberg orientiert
sich an aufsichtsrechtlichen Anforderungen und stellt Gleichbehandlung
 
sowie die Verhinderung von Interessenskonflikten sicher. Das etablierte
Fixvergütungssystem entfaltet keine Anreize, Geschäfte außerhalb
 
der Geschäfts- und Risikostrategie zu tätigen oder Risiken einzugehen,
 
die
nicht dem Risikoappetit der Hypo Vorarlberg entsprechen.
 
E1-GOV-3.13) Angaben zu klimabezogenen Erwägungen in
 
der Vergütung der Organe, einschließlich Verknüpfung mit THG-Reduktionszielen
und Anteil der anerkannten klimabezogenen Vergütung
Aktuell werden klimabezogene Erwägungen nicht in die Vergütung
 
von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einbezogen
(siehe ESRS 2-GOV-3.29).
ANGABEPFLICHT GOV-4 – ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHT
30, 32) Erläuterung der Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Nichtfinanziellen
 
Erklärung zur Darstellung der tatsächlichen Unternehmens-
praxis
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wo in der Nichtfinanziellen
 
Erklärung die wesentlichen Elemente des Due-Diligence-Prozesses
zu finden sind. Dieser Prozess umfasst die von der Hypo Vorarlberg etablierten
 
Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von
 
Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance,
 
Strategie und Geschäftsmodell
GOV-1; GOV-2; GOV-5;
 
SBM-1; SBM-3
Einbindung betroffener Interessenträger in alle
 
wichtigen Schritte
GOV-2; SBM-2; IRO-1; E1-2; E2-1; E4-2; E5-1; S1-1; S1-2; S3-1; S3-2;
 
S4-1; S4-2; G1-1
Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen
SBM-3; IRO-1
Maßnahmen, um negative Auswirkungen
 
zu verringern
E1-3; E2-2; E4-3; E5-2; S1-3; S1-4; S3-3, S3-4, S4-3; S4-4; G1-4
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser
 
Bemühungen und Kommunikation
E1-3; E1-4; E2-2; E4-3; E5-2; S1-5; S3-4; S4-3; S4-4; G1-4
ANGABEPFLICHT GOV-5 – RISIKOMANAGEMENT UND INTERNE KONTROLLEN
 
DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
36a) Umfang, Merkmale und Bestandteile der Risikomanagement-
 
und internen Kontrollsysteme für die Nichtfinanzielle Erklärung
Für den Vorstand der Hypo Vorarlberg ist es unerlässlich, neben den
 
klassischen Finanzrisiken auch jene Risiken zu minimieren, die das Vertrauen
in das Unternehmen untergraben können. Dazu gehört die Gefahr
 
eines potenziellen Reputationsschadens für die Marke Hypo Vorarlberg, weil
Aktivitäten von Stakeholdern als unangemessen, unethisch oder im
 
Widerspruch zu den Markenwerten wahrgenommen werden.
Deshalb soll auch bei der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung der
 
hohe Anspruch erfüllt werden, den die Hypo Vorarlberg bei ihrer Tätigkeit
an sich richtet und auf dessen Einhaltung sich die Stakeholder verlassen
 
dürfen. Aus diesem Grund wurden verschiedene Vorkehrungen getrof-
fen, um einem möglichen Vertrauensschaden entgegenzuwirken.
 
So wurde eine IT-Lösung erarbeitet, die ein geordnetes Abarbeiten
 
sowie das
Delegieren und Kontrollieren von Aufgaben ermöglicht. Engmaschige
 
Update-Termine mit den Beteiligten sollen sicherstellen, dass
 
alle Mitwir-
kenden zeitnah informiert werden. Durch die Unterstützung eines
 
externen Beraters können Fragestellungen in Bezug auf die anzuwendende
Regulatorik frühzeitig und fundiert reflektiert und geklärt werden. All
 
diese Maßnahmen reduzieren das Risiko von Fehlern. Abschließend
 
wird die
Nichtfinanzielle Erklärung extern geprüft, was eine weitere Kontrolle
 
darstellt.
Der Prozess der Erstellung der Nichtfinanziellen
 
Erklärung wird auch in das Interne Kontrollsystem (IKS) aufgenommen.
 
Die Verantwortung für
die Einrichtung und Ausgestaltung sowie die Sicherstellung der dauernden
 
Wirksamkeit des IKS obliegt dem Gesamtvorstand. Der Nutzen eines
IKS besteht in der Qualitätssicherung,
 
der Sicherstellung laufender Kontrollen und automatischer Kontrollmechanismen
 
im laufenden Arbeits-
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 84
und Abwicklungsprozess. Es fördert die Auseinandersetzung mit Risiken, die dem
 
jeweiligen Geschäft innewohnen, und dient folglich der Risiko-
minimierung.
Die Dokumentation der Prozesse begrenzt den Informations-
 
und Know-how-Verlust bei Personalwechsel und sorgt für
 
Transparenz und klare
Verantwortungen. Die Aufnahme der Erstellung der Nichtfinanziellen
 
Erklärung als eigenständiger Prozess in das IKS soll deshalb dazu
 
beitragen,
dass diese den regulatorischen Vorgaben entspricht.
36b) Ansatz zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur
 
Priorisierung von Risiken
Im Rahmen des IKS werden die Prozesse laufend, zumindest jährlich,
 
auf ihren Risikogehalt und auf das Vorhandensein von nachvollziehbaren,
wirksamen, effizienten und risikoreduzierenden Maßnahmen und
 
Kontrollen überprüft und bei Bedarf ergänzt und angepasst. Überdies wird
regelmäßig eine Kontroll-
 
und Wirksamkeitsanalyse durchgeführt, Verbesserungspotenzial
 
identifiziert und daraus resultierende Maßnahmen
umgesetzt. Die Aufnahme weiterer beziehungsweise neuer Prozesse in
 
das dokumentierte IKS erfolgt nach Maßgabe der Einschätzung der
 
We-
sentlichkeit und des Risikogehaltes für die Hypo Vorarlberg.
36c) Angaben der wichtigsten identifizierten Risiken und ihrer
 
Strategien zur Risikominderung einschließlich der damit verbundenen Kon-
trollen
 
Um das Risikopotenzial während des Erstellungsprozesses der Nichtfinanziellen
 
Erklärung zu minimieren, findet ein laufender Austausch mit
externen Beratern, internen
 
Fachabteilungen und den Prüfern statt. Ebenso verwendet die
 
Hypo Vorarlberg IT-Lösungen für eine ordnungsge-
mäße Abarbeitung der Themen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben durch das NaDiVeG klare
 
Aufgaben im Erstellungsprozess der Nichtfinanziellen Erklärung. Der
 
Vorstand
gibt die Nichtfinanzielle Erklärung frei und legt diese dem Aufsichtsrat
 
zur Prüfung vor. Um mehr Transparenz zu schaffen, hat der Aufsichtsrat
trotz nicht bestehender gesetzlicher Prüfpflicht bereits 2018 die jährliche
 
externe Prüfung der Nichtfinanziellen Erklärung in Auftrag gegeben
(Prüfung mit begrenzter Sicherheit).
36d) Einbindung der Risikobewertung und internen Kontrollen in
 
Funktionen und Prozesse der Nichtfinanziellen Erklärung
Halbjährlich wird ein IKS-Bericht für den Vorstand und jährlich ein solcher
 
für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erstellt, um über
 
die Wir-
kungsweise des IKS zu berichten. Die IKS-Berichtserstellung folgt
 
einem „Bottom-up“-Ansatz, das heißt die Aufzeichnungen über erfolgte
 
Kon-
trollen werden bei der operativen Durchführung durch
 
die jeweiligen Prozessverantwortlichen erledigt. Diese Aufzeichnungen werden gemein-
sam mit den Ergebnissen der Kontroll-
 
und Wirksamkeitsanalyse in den Berichten zusammengefasst, um
 
in Verbindung mit den Ergebnissen der
Prüfungen durch die Interne Revision eine Aussage über die Wirksamkeit
 
des IKS treffen zu können. Der Vorstand ordnet gegebenenfalls adä-
quate Maßnahmen zur Behebung von Mängeln an. Der Prüfungsausschuss
 
des Aufsichtsrats überwacht die Wirksamkeit des IKS.
36e) Beschreibung der regelmäßigen Berichterstattung über die genannten
 
Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane
Zur Abnahme von Ergebnissen, Kenntnisnahme der Risikoeinschätzungen
 
und kontinuierlichen IKS-Kernprozessentscheidungen berät mindes-
tens einmal jährlich das IKS-Gremium, dem unter anderem Gesamtvorstand
 
und Compliance angehören.
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT SBM-1 – STRATEGIE, GESCHÄFTSMODELL UND WERTSCHÖPFUNGSKETTE
40a) Beschreibung der Elemente der Strategie, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte,
 
das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette bezie-
hen oder diese beeinflussen (siehe AR 12-13)
40ai) Beschreibung der bedeutendsten Gruppen von Produkten
 
und/oder Dienstleistungen, einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum
 
Seit Jahrzehnten bilden die drei Säulen „Unternehmerbank“, „Wohnbaubank“
 
und „Anlagebank“ das Fundament, auf dem die Hypo Vorarlberg
nachhaltig und erfolgreich wirtschaftet. Kernkompetenzen hat die
 
Bank insbesondere in der Wohnbaufinanzierung, im Firmenkundengeschäft,
der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung. Die Produkte
 
und Dienstleistungen der Hypo Vorarlberg lassen sich in folgende Gruppen
aufteilen:
 
ANLAGEGESCHÄFT
 
Die Abteilung Asset Management berücksichtigt auf Basis des ESG-Investmentansatz
 
(siehe E1-2), Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Auswir-
kungen bei Investitionsentscheidungen. Seit November 2021 sind alle
 
im aktiven Angebot befindlichen Hypo Vorarlberg Fonds und Vermögens-
verwaltungsstrategien als Finanzprodukte im Sinne des Artikel 8 der
 
Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) klassifiziert
 
und be-
rücksichtigen ökologische oder soziale Merkmale.
GREEN BOND
Im Herbst 2017 hat die Hypo Vorarlberg als erste österreichische Bank
 
einen Green Bond mit einem Gesamtvolumen von EUR 300 Mio. begeben.
Die Erlöse wurden genutzt, um energieeffiziente Wohngebäude und
 
gewerbliche Immobilien in Vorarlberg zu (re-)finanzieren. Gemeinsam mit
dem Energieinstitut Vorarlberg wurden geeignete Projekte ausgewählt
 
und eine Methode zur Berechnung von CO
2
-Einsparungen entwickelt.
Nach Ablaufen des ersten Bonds wurde ein zweiter in Höhe von EUR
 
500 Mio. emittiert. Im Frühjahr 2020 hat die Hypo Vorarlberg
 
erfolgreich
ihren ersten Green Bond in Schweizer Franken am Markt platziert.
 
Das Emissionsvolumen betrug CHF 125 Mio. Mit den Erlösen werden energieef-
fiziente Wohn-
 
und Nichtwohngebäude in der Schweiz (re-)finanziert.
FINANZIERUNGEN
In Bezug auf Finanzierungen bietet die Hypo Vorarlberg die beiden Produkte
 
Hypo-Klima-Schnell-Kredit (mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahre)
und den Hypo-Klima-Kredit (mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren an).
 
Im Kreditgeschäft wird die Richtlinie „Ethischen und nachhaltigen
 
Krite-
rien für Finanzierungen“ (siehe E1-2) bei der Kreditvergabe angewandt. Sofern
 
bei der Kreditvergabe ein Ausschlusskriterium vorliegt, wird
 
die
Finanzierung nicht abgeschlossen. Neben den Ausschlusskriterien sichten
 
die Mitarbeiter, ob ein Neugeschäft in einem sensiblen
 
Geschäftsbe-
reich auf kontroversielle, moralisch verwerfliche, umwelt-
 
oder klimaschädliche Weise erfolgt (zum Beispiel Erdöl- und
 
Erdgasförderung mittels
Fracking etc.). Jene Geschäfte, die einen solchen Bereich berühren,
 
bedürfen einer genauen Überprüfung und werden als beobachtungswürdig
eingestuft oder abgelehnt.
Während des Berichtszeitraumes ist es zu keinen wesentlichen Veränderungen
 
gekommen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 85
40aii) Beschreibung der wesentlichen Märkte und/oder Kundengruppen,
 
die bedient werden, einschließlich Änderungen im Berichtszeitraum
(neue/weggefallene Märkte und/oder Kundengruppen)
Im Berichtszeitraum gab es keine Veränderungen der bedienten
 
Märkte oder Kundengruppen.
 
KERNMÄRKTE
Neben der Zentrale in Bregenz und Filialen in Vorarlberg unterhält die
 
Hypo Vorarlberg weitere Standorte in Wien, Graz, Wels, Salzburg sowie
eine Niederlassung in St. Gallen (CH). Mit ihren Standorten ist die Hypo
 
Vorarlberg in den wichtigsten Wirtschaftsregionen Österreichs und
 
in der
Ostschweiz vertreten. Weitere Kernmärkte befinden sich in Süddeutschland
 
(Bayern, Baden-Württemberg). Außerhalb Vorarlbergs konzentriert
sich die Hypo Vorarlberg auf Nischen im Firmenkundengeschäft, in
 
der Immobilienfinanzierung und in der Anlageberatung. Neben
 
den klassi-
schen Bankprodukten können Kunden weitere banknahe Produkte und
 
Services im Immobilien-, Leasing-
 
und Versicherungsbereich nutzen. Ex-
pertenwissen unter der Marke Hypo Vorarlberg bietet die Tochtergesellschaft
 
Hypo Immobilien & Leasing mit Sitz in Dornbirn und
 
Wien an. Die
Hypo Vorarlberg Leasing in Bozen (Italien) entwickelt Lösungen im Bereich
 
Leasing und hat eine Niederlassung in Como. Die Hypo Vorarlberg
Immo Italia GmbH bietet gewerbliche Immobilien in Norditalien sowie eine
 
Reihe von Dienstleistungen im Immobiliensektor – unter
 
anderem
die Bewertung von Immobilien – an. Über die Beteiligung an der comit
 
Versicherungsmakler GmbH profitieren die Kunden der Hypo
 
Vorarlberg
von unabhängigen Versicherungslösungen. Im Veranlagungsbereich
 
fungiert die MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH als Partner und
 
Fondsma-
nager für die Hypo Vorarlberg.
 
FIRMENKUNDEN
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarlberg
 
ist das Firmenkundengeschäft. Besonderes Know-how weist das Unter-
nehmen in den Bereichen Investitions-
 
und Projektfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen,
 
Betriebsmittelfinanzierungen sowie
als Anbieter alternativer Finanzierungsformen und in der Vermögensanlage
 
auf.
PRIVATKUNDEN UND PRIVATE BANKING
 
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleistungen
 
mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung sowie Vorsorge-
 
und Anlagebera-
tung.
 
TREASURY/FINANCIAL MARKETS
 
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist für das Aktiv-Passiv-Management,
 
die Refinanzierung der Hypo Vorarlberg und für diverse Serviceleis-
tungen für Kunden und verschiedene Gruppen zuständig. Dazu gehören
 
etwa der Geld-, Devisen- und Zinsderivate-
 
oder Wertpapierkundenhan-
del. Die Hypo Vorarlberg betreibt keinen vom Kundengeschäft losgelösten
 
Eigenhandel.
 
CORPORATE CENTER
 
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunternehmen
 
und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette um banknahe
Produkte erweitern. Dazu gehören v.a. die Immobilien-
 
und Leasingtöchter in Österreich und Italien und die Beteiligungen an
 
der comit Versiche-
rungsmakler GmbH sowie der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH.
40aiii) Anzahl der Beschäftigten nach geografischen Gebieten
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv)
 
pro Kopf
938
897
848
816
38
29
52
52
Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv)
 
pro Kopf im Durchschnitt
916
891
831
811
32
28
52
52
Angaben zur Bank (inkl. Niederlassung St. Gallen) finden sich in der Fußzeile
 
40aiv) Beschreibung der wesentlichen Produkte und Dienstleistungen,
 
für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten
Es gibt keine Produkte, die für bestimmte Märkte verboten sind.
40b) Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen, wie sie im Jahresabschluss
 
angegeben wurden, nach den maßgeblichen ESRS-Sektoren
Eine Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach ESRS-Sektoren ist
 
in der gegenwärtigen Berichtsperiode nicht möglich, da keine Liste von
ESRS-Sektoren veröffentlicht wurde.
40di-iv) Aufschlüsselung der verbundenen Einnahmen aus bestimmten
 
Bereichen (zum Beispiel Kohle, Öl, Herstellung von Chemikalien
 
etc.)
Dieser Datenpunkt inkl. Unterpunkte ist auf Produktionsbetriebe ausgelegt
 
und findet dadurch keine Berücksichtigung in der Berichterstattung.
40e) Nachhaltigkeitsziele für wesentliche Produkte, Kunden, Regionen
 
und Stakeholder-Beziehungen
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit ausdrücklich
 
an den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen
 
(UN
SDGs = Sustainable Development Goals) und an den Zielen des Pariser Klimaabkommens.
 
Daneben sind auch regionale und nationale Maßnah-
men maßgebend für die Geschäftstätigkeit der Hypo Vorarlberg, darunter
 
beispielsweise die Strategie Energieautonomie+ beziehungsweise
 
Mis-
sion Zero V+ des Landes Vorarlberg. Ebenso möchte das Unternehmen
 
einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen
 
Lage
leisten und bekennt sich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
 
zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation
 
(ILO)
und zu den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation
 
for Economic Co-operation and Development (OECD).
 
Diese Prinzipien
werden kontinuierlich in den betrieblichen Prozessen
 
weiterentwickelt.
Dabei ist es dem Vorstand ein besonderes Anliegen, dass negative Auswirkungen
 
auf Klima und Gesellschaft vor allem durch das Kerngeschäft
 
Finanzierungen und das Anlagegeschäft – reduziert werden. Die Hypo
 
Vorarlberg wird im Finanzierungs-
 
und Anlagegeschäft weiterhin Verant-
wortung übernehmen und die Auswirkungen auf Umwelt, Klima und
 
Menschen verbessern. Ziel ist es, das Engagement in Bezug auf die gesteck-
ten Klimaziele zu festigen und dies – soweit möglich – durch entsprechende
 
Offenlegungsquoten (beispielsweise Taxonomiefähigkeit, Taxono-
miekonformität, GAR etc.) zu belegen.
 
Investitionsentscheidungen mit Überlegungen zu Umwelt-,
 
Sozial-
 
und Governancethemen (= Positivkrite-
rien) werden forciert, Geschäfte, die den vorgegebenen Kriterien nicht
 
entsprechen (= Ausschlusskriterien),
 
lehnt die Hypo Vorarlberg ab. Die
2
 
2024 Bank inkl. Niederlassung St. Gallen: Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf 838 (2023: 797); Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf
 
im Durch-
schnitt 785 (2023: 763).
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 86
Hypo Vorarlberg wird neue Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitsaspekten
 
entwickeln beziehungsweise bei bestehenden Produkten die
 
Ergänzung
von Nachhaltigkeitsaspekten prüfen. Dadurch sollen Marktchancen genutzt
 
und achtsames Wirtschaften gewährleistet werden.
Aktuell verfügt die Hypo Vorarlberg bei Produktgruppen über keine abgeleiteten
 
quantitativen Ziele. Im Einklang mit den regulatorischen Vorga-
ben und unter Berücksichtigung der strategischen Leitplanken sollen
 
belastbare Ziele, KPI und Maßnahmen in den Bereichen Environment
 
(Um-
welt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)
 
definiert werden. Dadurch sollen Entwicklungen tiefergehend darstellbar,
 
Ziele
messbar und eine themenspezifische Steuerung möglich werden. Mithilfe
 
von ESG-Richtlinien oder ESG-Aspekten in den bestehenden Richtlinien
soll für die einzelnen Abteilungen die umfassende Operationalisierung
 
der Nachhaltigkeitsstrategie vorangetrieben werden.
 
Daneben wird die Hypo Vorarlberg weiterhin gesellschaftliche
 
Verantwortung übernehmen und ihre Regionen durch umfassendes soziales
 
Enga-
gement (Spendenfonds, Sponsorings) und die gezielte Zusammenarbeit
 
mit regionalen Lieferanten und Dienstleistern (siehe E1-2) unterstützen.
Die sieben Markenwerte der Hypo Vorarlberg sind in der Unternehmenskultur
 
verankert und ein expliziter Fokus auf die lokale Region und die
Gesellschaft ist formuliert. Bemühungen der Hypo Vorarlberg werden
 
auch durch Nachhaltigkeitsratings gewürdigt:
ISS ESG
ISS ESG erhebt und bewertet im Rahmen des Ratingprozesses Informationen
 
über die soziale und ökologische Performance von Unternehmen.
Die Hypo Vorarlberg liegt im Prime-Bereich und gehört zu den besten
 
10 % des Sektors „Öffentliche und Regionalbanken“. Das sehr gute Rating
stellt die Nachhaltigkeitsleistung der Hypo Vorarlberg in quantifizierter
 
Form dar und kann Investoren bei deren Veranlagungsentscheidung
 
un-
terstützen. Die Aktualität der Ratings wird durch regelmäßige Updates
 
sichergestellt.
SUSTAINALYTICS
Morningstar Sustainalytics ist ein führendes unabhängiges ESG- und
 
Corporate-Governance-Research-, Rating- und Analyseunternehmen.
 
Die
Hypo Vorarlberg hat im Jahr 2023 die Feedbackmöglichkeit genutzt
 
und konnte ihr Rating deutlich verbessern. Aktuelles Rating: Medium Risk,
ESG Risk Rating 26,1 (letztes Update 30. August 2023).
40f) Bewertung zentraler Produkte, Märkte und Kundengruppen
 
hinsichtlich Nachhaltigkeitsziele
Nachhaltigkeitsbezogene Ziele für Produkte und Dienstleistungen sowie
 
Märkte und Kundengruppen wurden in der aktuellen Berichtsperiode
nicht gesetzt. Wie bereits im Datenpunkt SBM-1.40e beschrieben, ist geplant,
 
diese Konkretisierungen zeitnah umzusetzen.
40g) Strategieelemente zu Nachhaltigkeit, einschließlich
 
Herausforderungen, Lösungen und Projekte
Dem Vorstand ist es ein besonderes Anliegen, die Zukunft nachhaltig
 
zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird seit vielen Jahren Wert
 
auf
die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Erfolg, sozialen Aspekten sowie
 
ökologischer Verträglichkeit gelegt und es werden diese drei Dimensionen
der Nachhaltigkeit in eine möglichst stimmige Balance gebracht.
 
Diese Leitlinien finden auch Ausdruck in der Vision sowie dem
 
Mission State-
ment der Hypo Vorarlberg und werden durch ihre sieben Markenkernwerte
 
ergänzt.
Zweck der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, negative Auswirkungen auf
 
die Nachhaltigkeitsaspekte so weit wie möglich zu reduzieren, positive
Auswirkungen zu fördern sowie Chancen zu nutzen, die sich insbesondere
 
aus dem Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft ergeben. Nahezu
alle Elemente der Nachhaltigkeitsstrategie beziehen sich auf Nachhaltigkeitsaspekte
 
und berücksichtigen zugleich auch deren Herausforderun-
gen (nachstehend beispielhaft angeführt).
 
Eingeteilt sind die „Hypo Effekt“-Themen in folgende Bereiche:
 
Emissionen: konzernweite Erhebung und Reduktion von Emissionen
Herausforderung: Datenqualität und -verfügbarkeit; Festlegung
 
einer umsetzbaren Dekarbonisierungsstrategie (siehe ESRS 2-BP-2.10 ff)
Fairer Arbeitgeber: Förderung sozialer Unternehmenskultur und
 
Einhaltung menschenrechtlicher Standards entlang der Wertschöpfungs-
kette
Finanzierung und Veranlagung: Weiterhin strikte Anwendung von Ausschluss-
 
und Positivkriterien. Entwicklung beziehungsweise Weiterent-
wicklung neuer und bestehender Produkte um Nachhaltigkeitsaspekte
Herausforderung: Gestaltung attraktiver Produkte mit Nachhaltigkeitsaspekten
 
unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit; Vermeidung
Greenwashing
ESG-Risiken: Berücksichtigung wesentlicher ökologischer Risiken und
 
Aufbau langfristiger robuster Datengrundlage (siehe E1-SBM-3.18 ff)
 
Herausforderung: Datenverfügbarkeit und methodologische Vorgehensweise
 
in themenspezifischen Bereichen; Aufbau von Know-how
(beispielsweise Bewertung der Transmissionskanäle zum Thema Biodiversität
 
und deren Messbarkeit)
Kunden und Gemeinschaften: Einholung und Berücksichtigung umfassender
 
Stakeholdermeinungen und Übernahme gesellschaftlicher
Verantwortung durch umfassendes soziales Engagement
Herausforderung: laufender Austausch zur Erfüllung nachhaltigkeitsspezifischer
 
regulatorischer Anforderungen in wirtschaftlich herausfor-
dernden Zeiten
Transformation: Begleitung aller relevanten Stakeholder auf dem Weg
 
hin zu einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Zukunft
Herausforderung: interessenunabhängige Wissensvermittlung aller relevanten
 
Stakeholder zum Thema Nachhaltigkeit; Ausweitung der
Implementierung in allen Abteilungen und Governancestrukturen (siehe beispielsweise
 
themenspezifisch E1-2, E2-1; E4-2, E5-1)
Bevorstehende Herausforderungen sind auch immer Teil der projekthaften
 
Bearbeitung spezifischer Themenaspekte (zum Beispiel Erweiterung
nachhaltige Produktpalette: Frage zum Umgang mit Incentives).
 
Mit einer umfassenden Wesentlichkeitsanalyse, ergänzt durch Experten-Work-
shops und unter Einbeziehung relevanter Stakeholder wurden zentrale
 
Schwerpunkte identifiziert.
 
Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter erhielten
die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Nachhaltigkeitsstrategie der
 
Hypo Vorarlberg zu nehmen. So wird trotz der regulatorischen Herausfor-
derungen, ein notwendiger
 
Wandel weiter vorangetrieben.
Zukünftige Herausforderungen sind, die Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse
 
zu prüfen beziehungsweise aus Unternehmenssicht zu be-
werten und gegebenenfalls mit der bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie
 
zu verbinden und in Folge im Unternehmen zu implementieren
 
bezie-
hungsweise zu operationalisieren.
 
Ein Lösungsansatz, um zu einer strukturierten Abarbeitung der Themen zu
 
gelangen,
 
ist das Aufgleisen von Projekten für große wesentliche The-
men. Damit ist eine geordnete Auseinandersetzung mit den Themen
 
gewährleistet und die Erkenntnisse daraus bilden eine wichtige Basis,
 
um
strategische Überlegungen und Entscheidungen treffen zu können.
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 87
41) Offenlegung einer Liste von ESRS-Sektoren, die für das Unternehmen
 
von Bedeutung sind
Nutzt das Unternehmen eine EU-Ausnahme nach Richtlinie
 
2013/34/EU Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a, kann es die ESRS-Umsatzaufschlüsse-
lung weglassen, muss aber relevante ESRS-Sektoren offenlegen
Bis dato wurde noch keine Liste von ESRS-Sektoren veröffentlicht. Aus
 
diesem Grund wird dieser Datenpunkt nicht beantwortet.
42) Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Die Hypo Vorarlberg ist auf Basis ihrer Kernkompetenzen wie folgt positioniert:
 
„Als die unternehmerische Bank aus Vorarlberg bieten wir Fir-
men- und Privatkunden durch unsere menschliche Nähe, durch unsere
 
Beratung in privater Atmosphäre und durch ausgezeichnete Finanzpro-
dukte eine vorausschauende Finanzlösung für alle, die etwas vorhaben
 
und sich auf die Erfüllung ihrer Ziele und Wünsche konzentrieren.“
42a) Beschreibung der Inputs des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette,
 
sowie eines Ansatzes zur Sammlung, Entwicklung und
Sicherung dieser Inputs
Die Hypo Vorarlberg verdankt ihren wirtschaftlichen Erfolg vor allem
 
der Kompetenz, dem Engagement und der Motivation ihrer Mitarbeiter. Als
einer der größten Arbeitgeber am Heimatmarkt Vorarlberg betrachtet
 
das Unternehmen den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region und dar-
über hinaus als eine Kernaufgabe.
 
Der Nachhaltigkeitsstrategie der Hypo Vorarlberg liegt ein umfassendes
 
Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde, das die Bereiche Wirtschaft,
 
Sozia-
les und Umwelt umfasst. Diese drei Bereiche stehen gleichberechtigt
 
nebeneinander und müssen im täglichen Tun in eine möglichst gute
 
Ba-
lance gebracht werden.
WIRTSCHAFT
Nachhaltigkeit bedeutet zunächst wirtschaftliche Nachhaltigkeit:
 
Statt auf Spekulationen und Gewinnmaximierung zu fokussieren, legt
 
die Hypo
Vorarlberg größtes Augenmerk auf Sicherheit und Werterhalt der Kundengelder.
 
Für die Bevölkerung und Wirtschaft in ihren Marktgebieten
 
ist
die Hypo Vorarlberg ein starker und zuverlässiger Partner. Negative Auswirkungen
 
auf Umwelt und Gesellschaft sollen reduziert und positive
Auswirkungen gefördert werden. Daher setzt das Unternehmen verstärkt
 
auf nachhaltige Investmentlösungen und Maßnahmen im Kreditge-
schäft. Die Palette an nachhaltigen Angeboten soll laufend erweitert
 
werden.
GESELLSCHAFT
Als wichtiger Arbeitgeber in der Region fördert die Hypo Vorarlberg einen
 
offenen und respektvollen Umgang miteinander und sorgt mit der
Gleichstellung der Geschlechter bei Einstellung und Gehalt, flexiblen
 
Arbeitszeitmodellen und betrieblicher Gesundheitsförderung für positive
Rahmenbedingungen. Im Sinne einer nachhaltigen Personalentwicklung
 
legt sie Wert auf fortlaufende Aus- und Weiterbildung und bildet selbst
Nachwuchskräfte aus. Ihren wirtschaftlichen Erfolg teilt die Hypo
 
Vorarlberg mit ihrem Umfeld, indem sie langjährige Partnerschaften und
 
Spon-
sorings in Kultur und Sport unterhält und Personen sowie gemeinnützige
 
Projekte über einen eigenen Spendenfonds unterstützt.
UMWELT
Eigener Geschäftsbetrieb
Die Hypo Vorarlberg sensibilisiert ihre Mitarbeiter laufend unter anderem
 
im Hinblick auf Ressourcenverbrauch, Mülltrennung und
 
bewusste Mo-
bilität. Das Ziel des Unternehmens ist, die Energie-
 
und Ressourcenverbräuche und somit den betrieblichen
 
CO
2
-Ausstoß
 
zu reduzieren. Zudem
achtet die Hypo Vorarlberg darauf, die Wertschöpfungskette in der Region zu
 
belassen. Gemeinsam mit Dienstleistern, Lieferanten und
 
Partnern
soll die Umweltverträglichkeit erhöht werden.
 
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Da die Hypo Vorarlberg als Dienstleister im Finanzsektor agiert, spielen
 
die betrieblichen Emissionen nur eine untergeordnete Rolle. Als wesent-
lich wurden hingegen die finanzierten und investierten Portfolios identifiziert.
 
Hier wurden im Jahr 2024 umfangreiche Analysen erstellt, um
herauszufinden,
 
wie hoch zum Beispiel die CO
2
-Emissionen der Portfolios sind oder auch welche Auswirkungen
 
die Portfolios auf die biologische
Vielfalt haben. Erste Erkenntnisse konnten gewonnen werden, die im
 
Jahr 2025 weiter ausgebaut werden.
 
Kerngeschäft
Die Hypo Vorarlberg nimmt auch auf der Finanzierungs-
 
und Produktseite ihre ethische und soziale Verantwortung wahr.
 
Sie bietet Produkte an,
die einen eindeutigen sozialen oder ökologischen Bezug beziehungsweise
 
Zweck aufweisen. Zur Vermeidung von Greenwashing
 
orientiert sich
die Bank bei der Erfüllung des ökologischen Beitrages an gesetzlichen
 
Vorgaben beziehungsweise lässt die Produkte nach Möglichkeit von
 
Drit-
ten zertifizieren. Spezifische Indikatoren finden sich in den jeweils
 
geltenden Frameworks (zum Beispiel Green Bond Framework).
 
Die EU-Taxono-
mie als Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
 
dient ebenfalls als Orientierung. Sie definiert eine Tätigkeit als nachhaltig,
wenn diese einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder
 
mehrerer der sechs Umweltziele leistet und zugleich keines dieser Ziele
gefährdet beziehungsweise negativ beeinflusst.
42b) Beschreibung der Outputs und Ergebnisse in Bezug auf den
 
aktuellen und erwarteten Nutzen für Kunden, Investoren und andere
 
Inte-
ressengruppen
Die Menschen und Unternehmen in Vorarlberg, in ausgewählten Regionen
 
Österreichs
 
sowie in der Ostschweiz und in Süddeutschland sind Kun-
den der Hypo Vorarlberg. Dabei konzentriert sich die Hypo Vorarlberg
 
auf ihre Kernkompetenzen.
GESCHÄFTSMODELL
Das Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg beruht auf dem Vertrauen
 
ihrer Kunden. Diskretion und der Schutz der anvertrauten Daten sind
 
daher
von entscheidender Wichtigkeit für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
 
Die Zufriedenheit der Kunden hat bei der Hypo Vorarlberg
oberste Priorität. Deswegen investiert das Unternehmen fortlaufend
 
in seine Standorte und die Ausbildung seiner Mitarbeiter. So kann
 
sie ihrem
Anspruch gerecht werden: „Beste Beratung für alle, die etwas vorhaben.”
 
Als Beraterbank stellt die Hypo Vorarlberg den Kunden in den Mittel-
punkt ihrer Bemühungen. Sie bietet keine standardisierten Lösungen,
 
sondern setzt auf gewissenhafte Beratung und eine sorgfältige Produktse-
lektion, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Regelmäßige
 
Auszeichnungen bestätigen die hohe Kundenorientierung und
 
Kun-
denzufriedenheit. Für das Themenfeld sind der Vertrieb Privatkunden
 
und Firmenkunden zuständig.
Über ihre Finanzprodukte kann die Hypo Vorarlberg wesentlichen
 
Einfluss auf andere Wirtschaftsakteure ausüben und einen Beitrag
 
auf dem
Weg in Richtung einer sozial, ökologisch und ökonomisch verantwortlichen
 
Wirtschaft leisten. Waren es früher vor allem institutionelle Investo-
ren, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollten, so fragen mittlerweile auch
 
Privatkunden vermehrt danach, in welche Unternehmen und Projekte
ihr Geld investiert wird. Für die Hypo Vorarlberg ist diese Entwicklung
 
Chance und Herausforderung zugleich. Einerseits besteht die Möglichkeit,
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 88
mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen neue Kundengruppen
 
anzusprechen und damit wirtschaftlich konkurrenzfähig zu
 
bleiben.
Andererseits gilt es mit der regulatorischen Entwicklung Schritt zu halten.
 
Die Hypo Vorarlberg meistert diesen Spagat, indem sie ihrer Verant-
wortung auch auf der Produktseite gerecht wird, also nachteilige Auswirkungen
 
auf die Nachhaltigkeitsfaktoren verringert und Nachhaltigkeitsri-
siken wirksam steuert.
 
Die Hypo Vorarlberg passt ihre Produkt-
 
und Dienstleistungspalette laufend an die Kundenbedürfnisse
 
sowie den aktuellen Stand der Technik an.
So ergeben sich durch die Digitalisierung neue Möglichkeiten, mit den
 
Kunden in Kontakt zu treten, jedoch mit einem klaren Bekenntnis zu
 
den
Standorten der Hypo Vorarlberg.
GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
 
Das gesellschaftliche Engagement der Hypo Vorarlberg beruht auf
 
den zwei Standbeinen Spenden und Sponsorings. 2014 gründete
 
die Hypo
Vorarlberg einen eigenen Spendenfonds zur Unterstützung gemeinnütziger
 
Projekte. Jedes Jahr fließt ein Teil des erwirtschafteten Gewinnes
 
in
diesen Fonds. Bei allen Engagements wird auf Regionalität und
 
Diversität geachtet und grundsätzlich eine langfristige Zusammenarbeit ange-
strebt. Weitere Voraussetzungen sind das persönliche Engagement der
 
Projektbetreiber und die Professionalität der zu unterstützenden
 
Projekte.
42c) Hauptmerkmale der Wertschöpfungskette und Unternehmensposition
 
sowie zentrale Akteure und deren Beziehungen
Als Finanzinstitut ist die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Kundengeschäft)
 
wesentlich und rückt in den Fokus der Betrachtungen und der
Nichtfinanziellen Erklärung.
Bei der Betrachtung der zu berichtenden Themen wurde auf die Wertschöpfungskette
 
eingegangen, die folgende Kernbereiche umfasst:
 
Vorgelagerte Wertschöpfung: Beschaffung, Lieferanten und Infrastruktur
 
Eigener Geschäftsbetrieb
Nachgelagerte Wertschöpfung: Kunden
Markenkernwerte der Hypo Vorarlberg AG
Ausgezeichnet, Achtsam, Verbunden, Zuverlässig,
 
Beständig, Effizient, Ambitioniert
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Hypo Vorarlberg
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Beschaffung/Lieferanten/Infrastruktur:
Arbeitsplatzausstattungen (Hard-, Software),
Büromaterialien,
Werbemittel und Kundengeschenke,
Mobilität und Logistik,
Errichtung, Instandhaltung und Betrieb
 
von Ge-
bäuden, Technik und Sicherheitseinrichtungen
Management:
Unternehmensführung
Strategische Banksteuerung
Gesamtbankrisikosteuerung
Compliance & Outsourcing
Produkt- und Dienstleistungen:
Anlagegeschäft
Finanzierung,
 
Leasing
Support:
Personal
IT
Recht
Marketing & Kommunikation
Vertriebsunterstützung
Projektmanagement
Kunden:
Finanzierte/Investierte Portfolios
Portfolioanalysen (CO
2
-Ausstoß, Biodiversität,
Luftverschmutzung)
Finanzierung/Leasing
Asset Management
Eigenveranlagung
ANGABEPFLICHT SBM-2 – INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER
 
INTERESSENTRÄGER
45ai) Beschreibung der wichtigsten Interessenträger des Unternehmens
Folgende Interessenträger wurden identifiziert:
 
Eigentümer, betroffen
Aufsichtsrat, betroffen
Mitarbeiter, betroffen und interessiert
Kunden, (potenziell) betroffen und interessiert
 
Medien, interessiert
Lieferanten oder externe Dienstleister, (potenziell) betroffen und
 
interessiert
Politik und Verwaltung, (potenziell) betroffen und interessiert
Investoren, (potenziell) betroffen und interessiert
Rating-Agenturen, interessiert
Interessensvertretungen und Branchenverbände, interessiert
Öffentlichkeit, (potenziell) betroffen und interessiert
 
NGOs, (potenziell) betroffen und interessiert
45aii) Einbeziehung und Kategorisierung von Interessensträgern
Die identifizierten Stakeholder wurden mittels eines Online-Fragebogens
 
zu den von den ESRS 1 vorgegebenen Themen befragt, um zu verste-
hen, welche Stakeholder von den Geschäftstätigkeiten sowie der
 
vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Hypo Vorarlberg betroffen
sind beziehungsweise in Zukunft betroffen sein könnten. Zudem wurden
 
die Stakeholder in zwei Gruppen eingeteilt: Betroffene beziehungsweise
interessierte Stakeholder der Nichtfinanziellen Erklärung.
 
45aiii) Organisation von Interessensträgern
Zunächst bewerteten die Teilnehmer die Themen in Bezug auf die Hypo
 
Vorarlberg von 1 (nicht relevant) bis 4 (sehr relevant). Anschließend
konnten diese zusätzlichen
 
Auswirkungen in den offenen Textfeldern ergänzen. In den zwei
 
Stakeholdergruppen „Medien“ und „Rating-Agentu-
ren“ wurde kein Rücklauf des Fragebogens erzielt. Eine Priorisierung
 
der Stakeholder hat nicht stattgefunden. Bei den qualitativen Ergebnissen
wurden sämtliche Rückmeldungen eingesehen und auf (potenzielle)
 
Auswirkungen geprüft. Diese wurden analog mit der bereits ausgearbeiteten
Auswirkungsliste abgestimmt und neue Auswirkungen wurden durch
 
die Gruppe Nachhaltigkeit auf ihre Wesentlichkeit hin evaluiert.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 89
45aiv) Zweck der Einbeziehung
Durch die Einbeziehung der Stakeholder werden ihre Interessen berücksichtigt
 
und ihre Einschätzung zu den relevanten Auswirkungen infolge
der Geschäftstätigkeiten der Hypo Vorarlberg auf Menschen und Umwelt
 
eingeholt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Vollständigkeit der iden-
tifizierten Auswirkungen zu garantieren. Der Fragebogen umfasst
 
einen quantitativen und einen qualitativen Teil.
45av) Berücksichtigung von Ergebnissen
Nach finaler Identifikation und Wesentlichkeitsbewertung unter Berücksichtigung
 
der Ergebnisse des Online-Fragebogens wurden die wesentli-
chen Nachhaltigkeitsthemen unter Anwendung des Prinzips der doppelten
 
Wesentlichkeit gemäß ESRS 1 Kapitel 3.3 abgeleitet. Die wesentlichen
Themen werden zukünftig in der Strategie und der Geschäftstätigkeit
 
berücksichtigt und in der jährlichen Nichtfinanziellen Erklärung wird dar-
über berichtet.
45b) Nachvollziehbarkeit des Stakeholder Engagements
Die Stakeholder-Einbindung fand im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse
 
statt. Mittels eines Online-Fragebogens konnten diese die Möglichkeit
 
nut-
zen und ihre Interessen und Meinungen kundtun. Es wurden Stakeholder
 
nominiert, die mit dem Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg vertraut
sind. Die Ergebnisse der Befragung wurden bei jenen Themen in Betracht
 
gezogen, welche sich während des Experten-Workshops als nicht
 
ein-
deutig wesentlich oder unwesentlich identifiziert haben. Das Ergebnis
 
konnte aber kein nicht wesentliches Thema in ein wesentliches Thema
ändern oder ein wesentliches in ein nicht wesentliches. Jedes Thema,
 
welches entweder wesentliche Auswirkungen oder wesentliche Risiken und
Chancen aufweist, ist wesentlich. Die wesentlichen Themen nehmen
 
Einfluss auf die Nachhaltigkeitsstrategie, welche auf Grundlage der
 
wesentli-
chen Themen laufend weiterentwickelt wird.
45ci-iii)
 
Änderungen von Konzepten und/oder Geschäftsmodellen
Aufgrund der Wesentlichkeitsanalyse ist es zu keiner Anpassung des
 
Geschäftsmodells gekommen. Bis dato ist es ebenfalls noch zu keinen
 
Ände-
rungen der Strategien gekommen. Die Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse
 
werden zukünftig bei strategischen Überlegungen berück-
sichtigt.
45d) Angabe ob und wie Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane über das Stakeholder Engagement informiert
 
werden
Der Vorstand sowie Führungskräfte des Konzerns waren von Beginn
 
an in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. Sie waren
 
Teil
der Workshops und hatten als Stakeholder auch die Möglichkeit,
 
an der Online-Umfrage teilzunehmen. Die wesentlichen Themen
 
wurden dem
Aufsichtsrat berichtet. Ebenfalls erhält der Aufsichtsrat die Nichtfinanzielle
 
Erklärung zur Prüfung und Freigabe. Der Vorstand hat sowohl
 
die
Auswirkungen als auch die Risiken und Chancen gesichtet und in
 
Folge zusammen mit den wesentlichen Themen freigegeben.
S1-SBM-2.12) Interessen, Standpunkte und Rechte der Menschen in
 
der eigenen Belegschaft
Mithilfe einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt die Hypo Vorarlberg
 
regelmäßig, welche Nachhaltigkeitsthemen von besonderer Relevanz sind.
Teil dieses Prozesses sind Experten des Unternehmens sowie über
 
eine Online-Befragung direkt alle Mitarbeiter. So ist gewährleistet, dass die
Interessen und Standpunkte dieser berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse
 
der Wesentlichkeitsanalyse finden wiederum Berücksichtigung
 
in der
Nachhaltigkeitsstrategie.
 
Die wichtigste Ressource für ein erfolgreiches Unternehmen sind
 
seine Mitarbeiter. Die Hypo Vorarlberg legt daher ein besonderes Augenmerk
auf Menschenrechtsbelange, die die Mitarbeiter betreffen. Um negative
 
Auswirkungen zu vermeiden und damit sich Mitarbeiter optimal im
 
Un-
ternehmen einbringen und sich entfalten können, werden diese weder
 
bei der Einstellung noch im Arbeitsalltag aufgrund von Geschlecht, Alter,
Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung,
 
Familienstand, persönlicher Einschränkung, sexueller Orientierung
oder Identität diskriminiert.
 
Die Standorte des Konzerns liegen in Ländern, in denen die wesentlichen
 
Menschenrechte sowohl gesetzlich festgeschrieben sind als
 
auch im
alltäglichen Leben und im operativen Geschäftsbetrieb gelebt werden. Die
 
Hypo Vorarlberg möchte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung
der menschenrechtlichen Lage leisten und bekennt sich im Verhaltenskodex
 
zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu den ILO-
Kernarbeitsnormen und zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen
 
und dazu, diese in den betrieblichen Prozessen des Unterneh-
mens kontinuierlich weiterzuentwickeln.
ANGABEPFLICHT SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN
 
UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND
 
GE-
SCHÄFTSMODELL
Durch die Konsolidierung der einzelnen IROs entstehen übergeordnete
 
Kategorien, die wir in den unteren Tabellen anführen. Diese betreffen
 
alle
Themenblöcke E, S und G und werden bei zukünftigen Entscheidungs-
 
und Analyseprozessen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Berück-
sichtigung finden.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umwelt
48a) Angaben der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Thema
Unter-Unterthema
IRO-Beschreibung
IRO-Typ*
Wertschöpfungskette
E1
Erneuerbare Energien/
Anpassung an den
 
Klimawandel
Verringerung von THG-Emissionen: Positiver Einfluss
 
auf
den Klimawandel wird durch Finanzierungen
 
von nach-
haltigen Immobilien erzielt
I+
nachgelagert
E1
Klimaschutz
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf
das Klima durch den Ausstoß von THG-Emissionen
 
des
Betriebs und Fahrzeugflotte
I-
Eigener Geschäftsbetrieb
E1
Klimaschutz
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf
das Klima durch Ausstoß von THG-Emissionen
 
infolge
von Finanzierungen im Zusammenhang
 
mit Landnut-
zungsänderungen
I-
nachgelagert
E1
Anpassung an den
 
Klimawandel
Reputationsrisiko: Geschäfte im Zusammenhang
 
mit fos-
silen Energieträgern
R
nachgelagert
E1
Erneuerbare Energien/
Anpassung an den
 
Klimawandel
Marktchance: Geschäfte (= Neufinanzierung)
 
im Zusam-
menhang mit erneuerbaren Energien
O
nachgelagert
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 90
Thema
Unter-Unterthema
IRO-Beschreibung
IRO-Typ*
Wertschöpfungskette
E1
Anpassung an den
 
Klimawandel
Reputationschance: Geschäfte im Zusammenhang
 
mit
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
 
und zur
Reduktion des Energieverbrauchs
O
nachgelagert
E1
Anpassung an den
 
Klimawandel
Kreditrisiko: Ausfall von Sicherungsleistungen
 
aufgrund
von Extremwetterlagen oder Umweltkatastrophen
R
nachgelagert
E2
Luftverschmutzung
Erhöhung von Luftschadstoffen: Negativer
 
Einfluss auf
die Luftqualität durch Finanzierungen und Investitionen
in schadstoffintensive Industrien
I-
nachgelagert
E2
Luftverschmutzung
Kreditrisiko: Geschäfte mit Unternehmen in
 
spezifischen
Industriezweigen, die einen hohen Luftschadstoffausstoß
aufweisen
 
R
nachgelagert
E4
Auswirkungen auf den Um-
fang und den Zustand von
Ökosystemen
Verringerung der biologischen Vielfalt: Negativer
 
Einfluss
auf Biodiversität/Umfang und Zustand von
 
Ökosyste-
men durch Finanzierungen und Investitionen
 
in be-
stimmten Branchen (Immobilien-
 
und Bauwirtschaft)
I-
nachgelagert
E4
Direkte Ursachen des Bio-
diversitätsverlusts/Auswirkun-
gen auf den Zustand der Ar-
ten/Auswirkungen auf den
Umfang und den Zustand von
Ökosystemen
Reputationschance: Geschäfte mit einem positiven
 
Bei-
trag zur biologischen Vielfalt (innerhalb der
 
Wertschöp-
fungskette) und Umweltprojekten (gefährdete
 
Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Ökosystemen)
O
nachgelagert
E5
Ressourcenzuflüsse
Erhöhung Ressourcenverbrauch: Negativer
 
Einfluss auf
Umwelt durch die Finanzierung ressourcenintensiver
 
Un-
ternehmen ohne Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion
I-
nachgelagert
E5
Ressourcenzuflüsse
Verringerung Ressourcenverbrauch: Positiver
 
Einfluss auf
die Umwelt durch Finanzierungen mit einem
 
Beitrag zur
nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
I+
nachgelagert
E5
Ressourcenzuflüsse/Abfälle
Reputationschance: Geschäfte mit einem positiven
 
Bei-
trag zur Minimierung von Ressourcenverbrauch
O
nachgelagert
*I+ = positive Auswirkung; I- = negative Auswirkung; R = Risiko; O = Chance
48b) Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie
 
und die
Entscheidungsfindung
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beeinflussen das
 
Geschäftsmodell in der Basis nicht, allerdings zukünftig die Wertschöp-
fungskette, die Strategie sowie die Entscheidungsfindung im
 
Bereich Nachhaltigkeit. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen werden jährlich
 
im
Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert; es erfolgt zukünftig
 
eine Konsistenzprüfung mit der Risikoinventur. Die Ergebnisse werden
 
zu-
künftig auch bei der strategischen Weiterentwicklung berücksichtigt.
 
Die Analyse wird regelmäßig aktualisiert, um auf neue Entwicklungen
 
zu
reagieren und relevante Risiken und Chancen zu berücksichtigen.
Ein Großteil der wesentlichen Umweltaspekte betrifft negative Auswirkungen
 
wie Treibhausgasemissionen (THG) aus dem Geschäftsbetrieb, der
Fahrzeugflotte und durch Landnutzungsänderungen, Emissionen durch
 
Investitionen in schadstoffintensive Industrien, der Verlust an Biodiversi-
tät durch Brancheninvestitionen, Bodenversiegelung im Bausektor sowie
 
die Finanzierung ressourcenintensiver Unternehmen ohne Maßnahmen
zur Verbrauchsreduktion.
 
Die Risikoinventur hat ergeben, dass die Hypo Vorarlberg physischen
 
und Transitionsrisiken ausgesetzt ist. Die Inventur zeigt physische Risiken
aus Überschwemmungen und mittelfristig mögliche strategische
 
Risiken aus dem Temperaturanstieg. Die Risikoinventur zeigt Transitionsrisiken
aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel CO
2
-Steuer, rechtliche Vorgaben etwa zur Offenlegung). Die Gesetzgebung
 
in
Österreich und Deutschland drängt auf Änderungen bei zum Beispiel
 
Austausch fossiler Heizungssysteme. Weitere Punkte sind der befristete
Wegfall der Umsatzsteuer auf PV-Anlagen oder der Wegfall der Förderung
 
von Öl und Gas in der Wohnbauförderung. Mittelfristig bestehen
 
stra-
tegische Risiken durch geändertes Kundenverhalten. Im Privatbereich
 
stehen hohe Investitionskosten (reduziert durch Förderungen) möglichen
Einsparungen im Betrieb gegenüber. Die Risiken durch einen höheren
 
Strompreis bleiben bestehen.
48c) Angaben von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit
 
Bezug zur Strategie
48ci) Wesentliche positive und negative Auswirkungen auf Menschen
 
oder die Umwelt
Positive Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die Förderung
 
erneuerbarer Energien und die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnah-
men. Diese tragen direkt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
 
bei und unterstützen die Anpassung an den Klimawandel. Finanzierungen
und Investitionen in Projekte mit einem positiven Beitrag zur Luftqualität,
 
biologischen Vielfalt und zur Kreislaufwirtschaft fördern den Schutz
von Ökosystemen und die Ressourcenschonung. Negative Auswirkungen
 
entstehen hingegen durch Treibhausgasemissionen des eigenen
 
Be-
triebs und der Fahrzeugflotte sowie durch Landnutzungsänderungen
 
in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Zusätzlich tragen Investitio-
nen in schadstoffintensive Industrien (beispielsweise Bausektor) zu einem
 
potenziellen Verlust an Biodiversität und der Bodenversiegelung
 
bei.
48cii) Zusammenhang der Auswirkungen mit der Strategie und
 
dem Geschäftsmodell
Die identifizierten positiven und negativen Auswirkungen sind eng
 
mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell verknüpft.
 
Investi-
tionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Projekte unterstützen
 
die strategischen Ziele des Unternehmens im Bereich Umwelt und Klima-
schutz. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von THG-Emissionen
 
und zur Anpassung an den Klimawandel stärken die Resilienz
 
des
Geschäftsmodells und sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit.
48ciii) Zeithorizonte für die Auswirkungen
Die positiven Effekte durch Finanzierungen und Investitionen
 
in nachhaltige Branchen und Projekte zeigen vor allem mittel-
 
bis langfristig Wir-
kung, indem sie den Übergang zu einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden
 
Wirtschaft fördern. Negative Auswirkungen, wie Treibhaus-
gasemissionen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb oder durch Geschäfte
 
mit Unternehmen aus nicht nachhaltigen Branchen, können hingegen
kurzfristig operative Herausforderungen verursachen und langfristig
 
zur Verschärfung globaler Umweltprobleme beitragen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 91
48civ) Rolle des Unternehmens bei den wesentlichen Auswirkungen
Die Hypo Vorarlberg beeinflusst identifizierte Auswirkungen, insbesondere
 
durch die Lenkung von Finanzmitteln. Positive Auswirkungen
 
resultie-
ren aus der gezielten Finanzierung nachhaltiger Projekte, wie Investitionen
 
in erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte
zur Förderung der Biodiversität und Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig ist
 
das Unternehmen durch seine Kredit-
 
und Investitionsentscheidungen
auch an negativen Auswirkungen beteiligt. Dies umfasst Emissionen,
 
die durch die Finanzierung schadstoffintensiver Branchen oder ressourcen-
intensiver Unternehmen entstehen, sowie indirekte Umweltfolgen, wie
 
etwa den Verlust von Biodiversität oder die Bodenversiegelung im
 
Bau-
sektor.
48d) Angabe der aktuellen finanziellen Effekte wesentlicher Risiken
 
und Chancen
Aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen
 
liegen derzeit nicht vor, da eine umfassende Quantifizierung und Erfassung
dieser Daten bislang nicht durchgeführt wurde.
48f) Angaben zur Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells
 
bei der Bewältigung von Risiken und Nutzung von Chancen
Die Hypo Vorarlberg versteht unter Widerstandsfähigkeit eine systematische
 
Bewertung von Veränderungen, Krisen und Risiken mit dem Ziel, die
finanziellen Auswirkungen zu bewerten und die Risikotragfähigkeit
 
zu verbessern.
Es wird jährlich ein strukturierter Prozess zur Erkennung und Steuerung
 
der Nachhaltigkeitsrisiken durchgeführt. Als wesentlich erkannte
 
Risiken
sind dabei tiefgehender zu bewerten, gegebenenfalls mit Steuerungsmaßnahmen
 
zu versehen und im Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht zu berichten.
Strategische Risiken werden in der Geschäfts- sowie in der Nachhaltigkeitsstrategie
 
adressiert.
 
Aus dem Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht sind aktuell
keine kurzfristigen materiellen Risiken für die Bank zu erkennen.
Durch diesen jährlichen Prozess stellt die Hypo Vorarlberg die Widerstandsfähigkeit
 
zur Bewältigung wesentlicher Risiken sicher und gewährleis-
tet, dass die Strategien laufend weiterentwickelt werden. Weiterführende
 
Informationen siehe auch: E1: Klimawandel – Wesentliche Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
 
Geschäftsmodell.
 
Zusätzlich wurde im Jahr 2024 mit einer Analyse weiterer Risiken auf
 
Portfolioebene begonnen. Der Fokus hierbei lag auf CO
2
-Emissionen sowie
nicht klimabezogenen Risiken (THG-Bilanzierung (PCAF), Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft). Weiterführende Informatio-
nen siehe auch: ESRS 2: Allgemeine Informationen – BP-2.10 ff;
 
E1-E5: Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen,
 
E1-3, E2-2, E4-3, E5-2.
 
Im Zuge dieses Überarbeitungsprozesses werden nicht nur Risiken beziehungsweise
 
deren Auswirkungen minimiert, zum Beispiel durch das An-
wenden von Ausschlusskriterien, sondern es können auch Chancen
 
identifiziert und genutzt werden. Ausschlusskriterien treffen auf Geschäfte
 
zu,
die den vorgegebenen Kriterien nicht entsprechen. Diese lehnt die Hypo
 
Vorarlberg ab. Eine Chance könnte die Einführung neuer Produkte
 
sein,
die einen eindeutigen sozialen oder ökologischen Bezug aufweisen
 
und einen positiven ökologischen oder sozialen Beitrag leisten. Weitere Infor-
mationen siehe auch: E1-E5: Management der Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen, Ausschlusskriterien/Selektionskriterien/Positivkriterien:
 
E1-2,
E1-3, E2-1, E2-2, E4-2, E4-3, E5-1, E5-2.
 
Die Hypo Vorarlberg bewertet ihre Widerstandsfähigkeit auf Grundlage
 
des beschriebenen Vorgehens sowie finanzieller, operativer, regulatori-
scher und strategischer Faktoren. In Zusammenschau mit einer
 
soliden Kapital- und Liquiditätsausstattung erachtet die Hypo Vorarlberg
 
ihre
Widerstandsfähigkeit als gegeben und sieht sich auch in herausfordernden
 
Marktbedingungen gerüstet, um stabil zu agieren.
48g) Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum
Im Jahr 2023 wurde eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß den
 
ESRS-Anforderungen durchgeführt, die die grundlegenden Umweltaspekte,
 
Risiken
und Chancen identifizierte. Diese Analyse diente als Ausgangspunkt
 
für eine detailliertere Bewertung, die im Jahr 2024 finalisiert wurde. Zukünf-
tige Änderungen werden durch jährliche Update-Prozesse berücksichtigt.
48h) Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen nach ESRS
 
im Vergleich zu zusätzlichen unternehmensspezifischen Angaben
Die Hypo Vorarlberg hat keine zusätzlichen unternehmensspezifischen
 
Angaben zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen, die über die
 
gesetz-
lichen Anforderungen des ESRS hinausgehen.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Soziales
48a) Erläuterung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Thema
Unter-Unterthema
IRO-Beschreibung
IRO-Typ*
Wertschöpfungskette
S1
Arbeitsbedingungen
Physische und psychische Gesundheitsprobleme
 
durch
negative Arbeitsbedingungen führen zu
 
einem negati-
ven Einfluss auf die eigene Belegschaft
I-
Eigener Geschäftsbetrieb
S1
Arbeitsbedingungen
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
Arbeits-
plätzen durch die Ermöglichung einer angemessenen
Work-Life-Balance
O
Eigener Geschäftsbetrieb
S1
Arbeitsbedingungen
Beiträge zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
 
und
Work-Life-Balance haben einen positiven Einfluss
 
auf Ar-
beitsbedingungen der eigenen Belegschaft
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S1
Gleichbehandlung und Chan-
cengleichheit für alle
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
Arbeits-
plätzen durch Aus-
 
und Weiterbildungsmöglichkeiten
O
Eigener Geschäftsbetrieb
S1
Arbeitsbedingungen
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
 
tragen zur
Schaffung attraktiver Arbeitsplätze bei
 
und schaffen ei-
nen positiven Einfluss auf die eigene Belegschaft
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S1
Arbeitsbedingungen
Arbeitsrecht und soziale Absicherung
 
durch Maßnah-
men in der Entlohnung und Gesundheitsvorsorge
 
haben
einen positiven Einfluss auf die eigene Belegschaft
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S1
Arbeitsbedingungen
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
und si-
cheren Arbeitsplätzen (zum Beispiel faire
 
Entlohnung,
angemessene Gesundheitsversorgung)
O
Eigener Geschäftsbetrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 92
Thema
Unter-Unterthema
IRO-Beschreibung
IRO-Typ*
Wertschöpfungskette
S1
Gleichbehandlung und Chan-
cengleichheit für alle
Reduktion von Ungleichheiten durch Initiativen
 
haben
einen positiven Einfluss auf Chancengleichheit
 
und
Diversität
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S3
Wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte
Positiver Einfluss auf betroffene Gemeinschaften
 
durch
einen Beitrag zur regionalen wirtschaftlichen
 
Verant-
wortung (zum Beispiel Sponsoring, lokale Beschaffung)
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S3
Wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte
Reputationschance: Schaffung von Arbeitsplätzen
 
in der
Region durch lokale und regionale Wertschöpfung
O
Eigener Geschäftsbetrieb
S3
Wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte
Reputationschance: Unterstützung regionaler
 
Initiativen
durch Spendenfonds und Sponsoring
O
Eigener Geschäftsbetrieb
S3
Wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte
Operationelle Chance: Beitrag zur lokalen
 
und regiona-
len Wertschöpfung durch Nutzung regionaler
 
Dienstleis-
tungen und Produkte
O
vorgelagert
S3
Wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte
Operationelle Chance: Förderung positiver
 
Beziehungen
zwischen Unternehmen und betroffenen
 
Gemeinschaf-
ten
O
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Soziale Eingliederung von Ver-
brauchern und/oder Endnut-
zer
Positiver Einfluss auf die soziale Inklusion
 
von Verbrau-
chern durch Ermöglichung eines barrierefreien
 
Zugangs
zu Bank-
 
und Finanzleistungen
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Soziale Eingliederung von Ver-
brauchern und/oder Endnut-
zer
Marktchance: Kundenakquise durch aktive
 
Einbindung
von benachteiligten Personengruppen
O
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Informationsbezogene Auswir-
kungen für Verbraucher
und/oder Endnutzer
Schäden durch Datenschutzverletzungen
 
und Hackeran-
griffe führen zu einem negativen Einfluss auf Kunden
I-
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Persönliche Sicherheit von Ver-
brauchern und/oder Endnut-
zern
Reputations-
 
und Betriebskostenrisiko durch Datenver-
lust und Hackerangriffe
R
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Persönliche Sicherheit von Ver-
brauchern und/oder Endnut-
zern
Positiver Einfluss auf die persönliche Sicherheit
 
von Da-
ten der Kunden durch Schaffung von
 
internen Kontroll-
instanzen
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Informationsbezogene Auswir-
kungen für Verbraucher
und/oder Endnutzer
Operationelle Chance: Investitionen in
 
Datenschutz und
Informationssicherheit
O
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Informationsbezogene Auswir-
kungen für Verbraucher
und/oder Endnutzer
Positiver Einfluss auf Verbraucher und Endnutzer
 
durch
die transparente Kennzeichnung von Produkten
 
und
Dienstleistungen
I+
nachgelagert
S4
Informationsbezogene Auswir-
kungen für Verbraucher
und/oder Endnutzer
Verantwortungsbewusste Kommunikation
 
im Vertrieb
und Marketing hat einen positiven Einfluss auf
 
die Ent-
scheidungsgrundlage der Kunden
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
S4
Informationsbezogene Auswir-
kungen für Verbraucher
und/oder Endnutzer
Reputations-
 
und Marktchance: Klare Entscheidungs-
grundlagen, transparente Kommunikation
 
und sichere
Produkte steigern die Kundenattraktivität
 
und stärken
das Vertrauen
O
Eigener Geschäftsbetrieb
*I+ = positive Auswirkung; I- = negative Auswirkung; R = Risiko; O = Chance
48b) Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und
 
die
Entscheidungsfindung
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden insbesondere
 
positive Auswirkungen und Chancen im Hinblick auf die eigene Beleg-
schaft identifiziert. Hierbei spielt der Beitrag zu verbesserten Arbeitsbedingungen,
 
Chancengleichheit und der sozialen Integration von Mitarbei-
tern in den Geschäftsprozess eine zentrale Rolle. Durch die kontinuierliche
 
Förderung dieser Aspekte wird die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert,
was sich durch positives Feedback bei Mitarbeiterumfragen und -gesprächen
 
zeigt. Es wird erwartet, dass eine niedrige Fluktuationsrate sowie
eine hohe Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten zu
 
einem gestärkten Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb
 
der Belegschaft führen.
Die Mitarbeiterbindung fördert zudem das Vertrauen in das Unternehmen
 
und unterstützt die Mitarbeiter mit sicheren Rahmenbedingungen für
ihre Lebensplanung sowie finanzieller Stabilität.
 
Gleichzeitig wurden negative Auswirkungen und Risiken identifiziert,
 
wie etwa die psychische und physische Belastung am Arbeitsplatz
 
sowie das
Betriebsrisiko im Falle von Personalmangel oder einer negativen Reputation,
 
beispielsweise durch Datenverlust oder Hackerangriffe. Solche
 
Risi-
ken schaffen Unsicherheiten,
 
die potenziell zu Unzufriedenheit der Mitarbeiter führen können.
 
Die Erkenntnisse der doppelten Wesentlichkeits-
analyse werden als wichtige Entwicklungspotenziale identifiziert und zukünftige
 
mitberücksichtigt.
48c) Angaben von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit
 
Bezug zur Strategie
48ci) Wesentliche positive und negative Auswirkungen auf Menschen
 
oder die Umwelt
 
Die Förderung von Arbeitsbedingungen und die gezielte Mitarbeiterentwicklung
 
tragen zu einer positiven Unternehmenskultur und einer stärke-
ren Mitarbeiterbindung bei. Maßnahmen zur Chancengleichheit und
 
Diversität fördern ein inklusives Arbeitsumfeld, wodurch die langfristige
soziale Nachhaltigkeit gestärkt und die Attraktivität des Unternehmens
 
als Arbeitgeber erhöht wird. Hingegen können sich physische und psychi-
sche Belastungen am Arbeitsplatz negativ auf die Gesundheit der
 
Mitarbeiter
 
und die Effizienz des Unternehmens auswirken.
 
Das Unternehmen leistet durch die Stärkung regionaler wirtschaftlicher
 
Verantwortung und die Förderung lokaler Dienstleistungen und
 
Produkte
einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Dies stärkt die Beziehungen
 
zu lokalen Gemeinschaften und unterstützt die soziale Integration
 
auf
regionaler Ebene.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 93
Durch den Zugang benachteiligter Gruppen zu Finanzleistungen trägt
 
das Unternehmen aktiv zur sozialen Eingliederung bei. Datenschutzverlet-
zungen und Hackerangriffe stellen jedoch potenzielle negative Auswirkungen
 
dar, die sowohl die persönliche Sicherheit der Endnutzer als auch
die Reputation des Unternehmens gefährden können. Investitionen in
 
Datenschutzkontrollen und Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um
diesen präventiv zu begegnen.
 
48cii) Zusammenhang der Auswirkungen mit der Strategie und
 
dem Geschäftsmodell
 
Die beschriebenen positiven und negativen Auswirkungen sind eng
 
mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell verknüpft.
 
Durch
strategische Initiativen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und
 
Chancengleichheit, zur Erhöhung der Datensicherheit sowie zur Förde-
rung der sozialen Integration wird die Resilienz des Geschäftsmodells
 
gestärkt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiter
und Kunden langfristig zu sichern und den Unternehmenserfolg sicherzustellen.
 
48ciii)
 
Zeithorizonte für die Auswirkungen
 
Die positiven Effekte, wie die Steigerung der Mitarbeiterbindung oder
 
die Förderung von Diversität, entfalten ihre Wirkung vor allem mittel- bis
langfristig. Demgegenüber können negative Auswirkungen, wie
 
etwa Personalmangel oder Datenschutzverletzungen, sowohl kurzfristig
 
zu be-
trieblichen Herausforderungen führen als auch langfristige Konsequenzen
 
für die Unternehmenskultur und Reputation haben.
 
48civ) Rolle des Unternehmens bei den wesentlichen Auswirkungen
 
Das Unternehmen trägt durch seine Tätigkeiten unmittelbar zur Schaffung
 
positiver Auswirkungen bei, beispielsweise durch die Gestaltung von
Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Datenschutzstandards
 
und die Förderung von Diversität. Die Erkenntnisse aus der doppelten Wesent-
lichkeitsanalyse unterstreichen die Verantwortung des Unternehmens,
 
durch präventive und proaktive Maßnahmen diese Auswirkungen aktiv
 
zu
steuern.
48d) Angabe über die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen
 
Risiken und Chancen
Aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen
 
liegen derzeit nicht vor, da eine umfassende Quantifizierung und Erfassung
dieser Daten bislang nicht durchgeführt wurde. Dies ist jedoch zukünftig
 
geplant.
48f) Informationen über die Widerstandsfähigkeit der Strategie und
 
des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf seine
 
Fähigkeit,
seine wesentlichen Auswirkungen und Risiken zu bewältigen und seine
 
wesentlichen Chancen zu nutzen.
Den identifizierten negativen Auswirkungen der physischen und psychischen
 
Arbeitsbelastung wird durch verschiedene Präventivmaßnahmen
entgegengewirkt und damit Widerstandsfähigkeit aufgebaut. Hierzu
 
absolvieren die Mitarbeiter verpflichtende Schulungen zum Thema Sicher-
heit am Arbeitsplatz. Des Weiteren stehen bei Bedarf eine Betriebsärztin
 
sowie ein Arbeitspsychologe zur Verfügung. Ein Gesundheitsausschuss
verantwortet die Gestaltung und Weiterentwicklung des Angebots zur
 
Stärkung von mentaler und physischer Gesundheit. Die Wirksamkeit der
Maßnahmen wird mit Kennzahlen, wie Krankenstandstage oder Fluktuationsrate,
 
kontrolliert. Die Präventionsmaßnahmen dienen auch als
Chance der Hypo Vorarlberg, sich als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.
 
Im Zuge von Mitarbeitergesprächen soll auf die Bedürfnisse und
Erwartungen der Mitarbeiter eingegangen werden und in weiterer
 
Folge mit konkreten Maßnahmen (zum Beispiel Aus- und Weiterbildung)
 
un-
terstützt werden.
In Bezug auf die betroffenen Gemeinschaften wurden keine negativen
 
Auswirkungen und keine Risiken identifiziert, weshalb hier keine Beobach-
tung der Widerstandsfähigkeit durchgeführt wurde.
 
Mit Blick auf die Kunden und Verbraucher wurden wesentliche negative
 
Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Datenschutz und Informations-
sicherheit identifiziert. Der sichere Umgang mit sensiblen Daten
 
aller Kunden- und Verbrauchergruppen ist der Hypo Vorarlberg sehr wichtig,
weshalb sie laufend in Sicherheitsmaßnahmen investiert und diese
 
ausbaut, um sämtlichen regulatorischen Anforderungen beziehungsweise
Erwartungen und Bedürfnissen von Kunden gerecht zu werden und
 
um nicht für die Gefahren der stetig steigenden Cyberkriminalität anfällig
 
zu
werden. Die Widerstandsfähigkeit wird mit Kennzahlen zu Datenschutzverletzungen
 
kontrolliert.
 
In der kommenden Berichtsperiode werden auf Basis der Datenerhebung
 
weitere gezielte Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken entwickelt.
48g) Angabe von Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen im Vergleich zum Vorjahr
Im Jahr 2023 wurde eine erste doppelte Wesentlichkeitsanalyse
 
durchgeführt, die die grundlegenden Umweltaspekte, Risiken und Chancen
 
iden-
tifizierte. Diese Analyse diente als Ausgangspunkt für eine detailliertere Bewertung,
 
die im Jahr 2024 finalisiert wurde. Zukünftige Änderungen
werden berücksichtigt.
48h) Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen nach ESRS
 
im Vergleich zu zusätzlichen unternehmensspezifischen Angaben
Die Hypo Vorarlberg legt keine über die ESRS hinausgehenden zusätzlichen
 
unternehmensspezifischen Angaben zu den Auswirkungen, Risiken
und Chancen offen.
Wesentliche Auswirkungen und Chancen im Bereich Governance
48a) Erläuterung der wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Thema
Unter-Unterthema
IRO-Beschreibung
IRO-Typ*
Wertschöpfungskette
G1
Unternehmenskultur
Stärkung der Unternehmenskultur: Positiver Einfluss
auf das Unternehmen und die Gesellschaft
 
durch ei-
nen Beitrag zur corporate culture
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
G1
Unternehmenskultur
Operationelle Chance: Pflege einer vertrauensvollen
Arbeitskultur (zum Beispiel gemeinsame Werte,
 
Mis-
sion und code of conduct)
O
Eigener Geschäftsbetrieb
G1
Schutz von Hinweisgebern (Whist-
leblowern)/Korruption und Beste-
chung
Positiver Einfluss auf die Gesellschaft durch
 
pflichtbe-
wusste Compliance und Integrität im Unternehmen
I+
Eigener Geschäftsbetrieb
G1
Korruption und Bestechung
Negativer Einfluss durch fehlende risikominimierende
Maßnahmen bei Geschäftstätigkeiten,
 
die erhöhtes
Korruptions-
 
oder Bestechungsrisiko aufweisen
I-
Eigener Geschäftsbetrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 94
Thema
Unter-Unterthema
IRO-Beschreibung
IRO-Typ*
Wertschöpfungskette
G1
Management der Beziehungen zu
Lieferanten
Reputationschance/Marktchance: Beitrag zur
 
lokalen
und regionalen Wertschöpfung in der
 
Region
O
Eigener Geschäftsbetrieb
G1
Management der Beziehungen zu
Lieferanten, einschließlich Zah-
lungspraktiken
Positiver Einfluss auf die Gesellschaft durch nachhal-
tige Beschaffungskriterien
I+
vorgelagert
*I+ = positive Auswirkung; I- = negative Auswirkung; R = Risiko; O = Chance
48b) Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie
 
und die
Entscheidungsfindung
Die Unternehmenskultur stellt einen zentralen Bestandteil der Unternehmensstrategie
 
der Hypo Vorarlberg dar und spiegelt sich in den Prozes-
sen des Geschäftsmodells wider. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette
 
fördert sie die Verbundenheit und das Vertrauen in das Unterneh-
men. Diese Kultur wird im Verhaltenskodex zusammengefasst. Neben
 
der Unternehmenskultur umfasst der Verhaltenskodex auch verbindliche
Verhaltensregeln für den Geschäftsalltag, darunter Anti-Korruptions-
 
und Anti-Bestechungsrichtlinien. Weitere Bestandteile sind die Förderung
eines sicheren Arbeitsumfelds, die Etablierung von Verfahren zur
 
Meldung von Verstößen und Richtlinien für regelmäßige Schulungen der
 
Mitar-
beiter. Insbesondere potenzielle Korruptions-
 
und Bestechungsvorfälle können schwerwiegende Folgen für
 
das Unternehmen und seine Mitarbei-
ter haben, die sich in finanziellen Verlusten und negativen Auswirkungen
 
entlang der Wertschöpfungskette manifestieren.
Eine konsequente Compliance sowie Integrität im Unternehmen gewährleisten
 
ein höheres Maß an Sicherheit und wirken diesen negativen
 
Aus-
wirkungen entgegen. Dies basiert auf der Gewährleistung von Anonymität,
 
Schutz von Whistleblowern
 
und internen Kontrollsystemen. Im eige-
nen Geschäftsbetrieb wurde zudem der Beitrag zur lokalen und regionalen
 
Wertschöpfung als eine wertvolle Chance identifiziert. Durch die In-
tegration entsprechender Prozesse in den Unternehmensalltag
 
können die lokale Wirtschaft gestärkt, Arbeitsplätze geschaffen
 
und die Infra-
struktur gefördert werden. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft
 
und im Jahr 2025 weiter überarbeitet, um sicherzustellen, dass er den
sich verändernden rechtlichen Anforderungen und den Erwartungen
 
der Stakeholder gerecht wird. Detaillierte Angaben zum Thema Unterneh-
menskultur sind dem Kapitel G1-1 Unternehmenskultur zu entnehmen.
48c
)
 
Angaben von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit Bezug
 
zur Strategie
48ci) Wesentliche positive und negative Auswirkungen auf Menschen
 
oder die Umwelt
Die Unternehmenskultur der Hypo Vorarlberg wirkt sich sowohl positiv
 
auf die Mitarbeiter, die Gesellschaft als auch auf die Beziehung zu Stake-
holdern aus. Eine konsequente Compliance stellt die Einhaltung
 
gesetzlicher Vorschriften sicher und stärkt das Vertrauen der Kunden
 
sowie rele-
vanter Interessenträger. Negative Auswirkungen können auftreten,
 
wenn risikominimierende Maßnahmen, insbesondere in Bereichen mit
 
erhöh-
tem Korruptionsrisiko, fehlen.
48cii) Zusammenhang der Auswirkungen mit der Strategie und
 
dem Geschäftsmodell
Die Auswirkungen sind eng mit der Unternehmensstrategie und dem
 
Geschäftsmodell verbunden. Die Förderung einer starken Unternehmens-
kultur, die sich durch Integrität, Transparenz und Ethik auszeichnet,
 
stellt einen zentralen Baustein dar. Der Verhaltenskodex bildet die
 
Grundlage
für Entscheidungen und Handlungen und fördert damit eine nachhaltige
 
Unternehmensführung. Das Management der Beziehungen zu
 
Stakehol-
dern trägt zur Risikominderung und langfristigen Wertschöpfung bei.
 
Dies unterstützt die Bank dabei, sich als verantwortungsvolle und zukunfts-
fähige Organisation in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld zu
 
positionieren.
48ciii) Zeithorizonte für die Auswirkungen
Die positiven Effekte im Bereich Governance, wie die Stärkung der
 
Unternehmenskultur durch ethische Geschäftspraktiken und die Einhaltung
von Compliance-Standards, entfalten ihre Wirkung vor allem mittel-
 
bis langfristig. Sie fördern nachhaltige Innovationen, stärken das
 
Vertrauen
von Stakeholdern und schaffen Wettbewerbsvorteile. Demgegenüber
 
können negative Auswirkungen, wie etwa Korruptions-
 
oder Bestechungs-
vorfälle oder eine unzureichende Umsetzung von Compliance-Maßnahmen,
 
sowohl kurzfristig zu rechtlichen und operativen Herausforderungen
führen als auch langfristige Schäden für die Unternehmensreputation
 
und die Beziehungen zu Stakeholdern verursachen.
48civ) Rolle des Unternehmens bei den wesentlichen Auswirkungen
Die Hypo Vorarlberg beeinflusst die wesentlichen Auswirkungen sowohl
 
direkt durch ihr Geschäftsgebaren als auch indirekt durch ihre Geschäfts-
beziehungen. Die direkte Verantwortung zeigt sich in der Gestaltung
 
einer starken Unternehmenskultur, der Einhaltung
 
von Compliance-Vorga-
ben und der Förderung regionaler Wertschöpfung. Indirekt trägt das
 
Unternehmen durch seine Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern
zur Umsetzung sozialer und ökologischer Standards bei.
48d) Angabe über die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen
 
Risiken und Chancen
 
Aktuelle finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen
 
liegen derzeit nicht vor, da eine umfassende Quantifizierung und
 
Erfassung
dieser Daten bislang nicht durchgeführt wurde.
 
Dies ist jedoch zukünftig geplant.
 
48f) Informationen über die Widerstandsfähigkeit der Strategie und
 
des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf seine Fähigkeit,
seine wesentlichen Auswirkungen und Risiken zu bewältigen und seine
 
wesentlichen Chancen zu nutzen
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen
 
in Zusammenhang mit Bestechung und Korruption identifiziert. Be-
reits während des Onboarding-Prozesses bekommen alle Mitarbeiter
 
einen Einblick in und erste Informationen zu diesen Themen. Des Weiteren
finden jährlich verpflichtende Schulungen statt und es wurden besonders
 
betroffene Risikogruppen definiert. Durch die klare Festlegung von
Verantwortlichkeiten in einer Vorstandsanweisung, welche gültig für
 
die Hypo Vorarlberg ist, sind mit Schulungen der Mitarbeiter auf allen
 
Ebe-
nen und der (Weiter-)Entwicklung von Notfallplänen und Systemen
 
(beispielsweise Whistleblowing-System) konkrete Maßnahmen
 
zur Risikomin-
derung etabliert. Diese Maßnahmen werden fortlaufend verbessert,
 
um die Prävention gegen Bestechung und Korruption weiter zu stärken.
 
Die
Widerstandsfähigkeit zeigt sich darin, dass die Hypo Vorarlberg keine
 
Strafen in Zusammenhang mit Bestechung und Korruption erhalten
 
hat.
 
48g) Angabe von Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen im Vergleich zum Vorjahr
 
Im Jahr 2023 wurde eine erste doppelte Wesentlichkeitsanalyse
 
durchgeführt, die die grundlegenden Umweltaspekte, Risiken und Chancen
 
iden-
tifizierte. Diese Analyse diente als Ausgangspunkt für eine detailliertere Bewertung,
 
die im Jahr 2024 finalisiert wurde. Zukünftige Änderungen
werden berücksichtigt.
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 95
48h) Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen nach ESRS
 
im Vergleich zu zusätzlichen unternehmensspezifischen Angaben
 
Die Hypo Vorarlberg legt keine über die ESRS hinausgehenden zusätzlichen
 
unternehmensspezifischen Angaben zu den Auswirkungen, Risiken
und Chancen offen.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT IRO-1 – BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR
 
ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN
53a) Beschreibung der Methoden und Annahmen, die im beschriebenen
 
Verfahren angewandt wurden
Im Zuge der CSRD ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse für die Nachhaltigkeitserklärung
 
durchzuführen, die im Einklang mit den Anforderun-
gen aus ESRS 1 Kapitel 3.3 steht. Die ESRS legen die Nachhaltigkeitsinformationen
 
fest, die ein Unternehmen gemäß der Richtlinie 2013/34/EU in
der durch die CSRD geänderten Fassung anzugeben hat. Nach dem Prinzip
 
der doppelten Wesentlichkeit ist ein Nachhaltigkeitsaspekt zu berich-
ten, wenn dieser hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Menschen und
 
Umwelt oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich ist. Um diese
Wesentlichkeit erheben zu können, ist eine Liste potenzieller und tatsächlicher
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen (kurz: IROs) aufzustellen, die
durch interne Experten sowie relevante externe Stakeholder ergänzt
 
wird. Anschließend werden diese bewertet und die wesentlichen zu berich-
tenden Themen für die Nachhaltigkeitserklärung abgeleitet.
53bi) Überblick des Verfahrens auf Tätigkeiten, Beziehungen, Regionen
 
oder Faktoren mit erhöhtem Risiko negativer Auswirkungen
 
im Rah-
men des Due-Diligence-Prozesses
Die Grundlage für die Wesentlichkeitsanalyse bildet die gemeinsame
 
Ermittlung des Status quo. Hierfür wurden alle relevanten Informationen
 
zu
Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette, Geschäftsbeziehungen und
 
internen Prozessen der Hypo Vorarlberg erhoben. Im Jahr 2022 erfolgte eine
Status-quo-Analyse, die den Ist-Zustand gemäß GRI-Standards
 
im Vergleich zu den ESRS erfasste. Ergänzend wurden Unterlagen zu
 
Geschäftsmo-
dell, Wertschöpfungskette und Konsolidierungskreis als Datenbasis
 
einbezogen. Eine Status-quo-Analyse wurde zum Projektstart 2024
 
erneut
durchgeführt.
 
Sie wird zukünftig jeweils zu Berichtserstellungsbeginn durchgeführt
 
und bildet die Grundlage für den jeweils neuen Berichtszyklus.
 
Ein genauer Überblick über die vollkonsolidierten Tochtergesellschaften,
 
deren Geschäftstätigkeiten und Bedeutung für den Gesamtkonzern
wurde erstellt, um potenzielle Abweichungen zur Muttergesellschaft
 
zu identifizieren. Dabei ergaben sich keine wesentlichen Abweichungen oder
Faktoren, die auf ein erhöhtes Risiko nachteiliger Auswirkungen hinweisen
 
würden.
 
53bii) Berücksichtigung der Auswirkungen, an denen das Unternehmen
 
durch eigene Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen beteiligt
 
ist
 
Zur Identifikation der IROs wurden die Geschäftstätigkeiten der Hypo
 
Vorarlberg und ihre Wertschöpfungskette analysiert und mögliche Auswir-
kungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen
 
formuliert. Die Themenliste gemäß ESRS 1 AR 16 diente
dabei als Grundlage, wobei bei Bedarf Unter-Unterthemen zur detaillierten
 
Gliederung herangezogen wurden.
 
Im Austausch mit externen Beratern wurden zu jedem Thema
 
tatsächliche und potenzielle sowie negative und positive Auswirkungen
 
als auch
Risiken und Chancen aus dem eigenen Betrieb oder aus der vor- und
 
nachgelagerten Wertschöpfungskette erhoben. Die betrieblichen Aktivitä-
ten umfassen insbesondere den Betrieb von Filialen und Bürogebäuden,
 
mit Auswirkungen auf Umweltaspekte wie Heizung, Mobilität und IT-
Beschaffung. Zudem kann die Hypo Vorarlberg durch ihre Rolle als Kreditgeber
 
und Anbieter von Anlageprodukten und Dienstleistungen
 
die
Nachhaltigkeit von Projekten und Unternehmen beeinflussen.
 
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte unter Berücksichtigung
 
finanzieller Auswirkungen von Umwelt-, Sozial- und Governance-The-
men. Dabei wurden Abhängigkeiten der Hypo Vorarlberg von natürlichen
 
und sozialen Ressourcen analysiert, die sich langfristig auf die Finanz-
lage, finanzielle Leistung, die Cashflows, Zugang zu Finanzmitteln oder
 
Kapitalkosten auswirken könnten. Die Risiken und Chancen wurden zu-
sätzlich in die Kategorien Markt-, Reputations-, operationelle, strategische
 
und regulatorische Risiken oder Chancen unterteilt.
 
53biii) Angabe der Konsultationen der betroffenen Interessensträger
 
sowie externe Sachverständiger
 
BEWERTUNG
 
Die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, zur Evaluierung
 
ihrer Wesentlichkeit, wurde im Rahmen von Workshops am 05. Juli
 
2023
durch interne Experten und unter Moderation eines Beratungsunternehmen
 
durchgeführt. Ein Review fand im September 2024 mit Experten
 
der
wesentlichen Fachabteilungen statt.
 
WORKSHOPS
Die Teilnehmer
 
wurden entsprechend der Themenschwerpunkte Environmental,
 
Social und Governance in Gruppen aufgeteilt. Innerhalb dieser
wurden die identifizierten Themen kritisch diskutiert und entsprechend
 
bewertet. Bei Bedarf erfolgen Anpassungen oder Ergänzungen der Liste
der Auswirkungen, Risiken und Chancen.
 
STAKEHOLDEREINBEZIEHUNG
 
Um der Sorgfaltspflicht nachzukommen, wurden die identifizierten
 
Stakeholder mittels eines Fragebogens zu den Themen befragt. Durch
 
die
Einbeziehung der Stakeholder werden ihre Interessen berücksichtigt
 
und ihre Einschätzung zu den relevanten Auswirkungen infolge der Ge-
schäftstätigkeiten der Hypo Vorarlberg auf Menschen und Umwelt
 
eingeholt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Vollständigkeit der identifizier-
ten Auswirkungen zu garantieren.
53biv) Angabe von Schweregrad und Wahrscheinlichkeiten negativer
 
Auswirkungen und Annahmen der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte
BEWERTUNGSMETHODIK
 
Zu Beginn des Workshops wurde in die Bewertungsmethodik nach
 
ESRS 1-3.4 und 3.5 eingeführt.
Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen gehen vom Unternehmen
 
und seinen Tätigkeiten und Geschäftstätigkeiten aus und wirken auf
 
Men-
schen oder Umwelt. Sie können tatsächlich oder potenziell, negativ oder
 
positiv, kurzfristig oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt,
reversibel oder irreversibel sein.
 
Die Wesentlichkeit von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen
 
richtet sich nach dem Schweregrad, basie-
rend auf Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit. Potenzielle Auswirkungen berücksichtigen
 
zusätzlich die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Bei
positiven Auswirkungen sind Ausmaß und Umfang (tatsächliche) oder
 
Ausmaß, Umfang und Wahrscheinlichkeit (potenzielle) ausschlaggebend.
Risiken und Chancen werden anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit
 
und des potenziellen finanziellen Ausmaßes bewertet.
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 96
Nach Abschluss der Workshops wurde
eine Qualitätssicherung in Bezug auf die Vollständigkeit und Plausibilität
 
der Bewertung durchgeführt.
Dabei sollen Anpassungen als kontinuierlicher Verbesserungsprozess
 
zur Erreichung einer akkuraten Bewertung gesehen werden. Schließlich
wurden die Bewertungen aggregiert und ausgewertet. Für die Analyse
 
der Ergebnisse wurde die Summe der Parameter Schweregrad
 
(Skala von 1
bis 5) und Behebbarkeit (falls anwendbar) ermittelt, durch die Anzahl
 
der zutreffenden Parameter dividiert und mit der Eintrittswahrscheinlichkeit
multipliziert. Anschließend wurde das Maximum der drei Zeiträume (kurz-,
 
mittel-
 
und langfristig) herangezogen, welche die Gesamtbewertung
eines IROs ergeben.
STAKEHOLDER-EINBEZIEHUNG
Der Stakeholder-Fragebogen beinhaltet einen quantitativen und einen
 
qualitativen Teil. Zuerst mussten die Teilnehmer des Fragebogens
 
die
Themen in Bezug auf die Hypo Vorarlberg von 1 (nicht relevant) bis 4 (sehr
 
relevant) bewerten. Anschließend konnten die Stakeholder zusätzliche
Auswirkungen in den offenen Textfeldern ergänzen. Eine Priorisierung
 
der Stakeholder hat nicht stattgefunden. Bei den qualitativen Ergebnissen
wurden alle Rückmeldungen eingesehen und auf (potenzielle)
 
Auswirkungen geprüft. Diese wurden analog mit der bereits ausgearbeiteten
 
Aus-
wirkungsliste abgestimmt und neue Auswirkungen wurden durch
 
die Gruppe Nachhaltigkeit auf ihre Wesentlichkeit hin evaluiert.
53c) Angaben zu Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Überwachung
 
von Risiken und Chancen mit finanziellen Effekten
53ci) Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Auswirkungen,
 
Abhängigkeiten, Risiken und Chancen
Nach finaler Identifikation und Wesentlichkeitsbewertung unter Berücksichtigung
 
der Stakeholder-Einbeziehung wurden die wesentlichen Nach-
haltigkeitsthemen unter Anwendung des Prinzips der doppelten
 
Wesentlichkeit gemäß ESRS 1 Kapitel 3.3 abgeleitet. Jedes Thema, welches
 
ent-
weder wesentliche Auswirkungen oder wesentliche Risiken und Chancen
 
aufweist, ist wesentlich.
 
Die Bewertungen der Wesentlichkeit der Auswirkungen und der finanziellen
 
Wesentlichkeit sind miteinander verknüpft und die Wechselwirkun-
gen zwischen diesen beiden Dimensionen werden berücksichtigt. Im
 
Allgemeinen stellt die Bewertung der Auswirkungen den Ausgangspunkt
dar, auch wenn es wesentliche Risiken und Chancen geben
 
kann, die nicht mit den Auswirkungen des Unternehmens in Zusammenhang
 
stehen.
Eine nachhaltigkeitsbezogene Auswirkung kann von Anfang
 
an finanziell wesentlich sein oder finanziell wesentlich werden, wenn
 
nach vernünfti-
gem Ermessen davon auszugehen ist, dass sie die Finanzlage, die finanzielle
 
Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln
 
oder
die Kapitalkosten des Unternehmens kurz-, mittel- oder langfristig beeinflusst.
53cii) Bewertung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und
 
der Art von Risiken und Chancen
 
ERLÄUTERUNG ZUR WIRKUNG DES WESENTLICHKEITSKORRIDORS
Der Wesentlichkeitskorridor dient in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
dazu, wesentliche Nachhaltigkeitsthemen einer Organisation präziser
einzuordnen. Themen, die innerhalb dieses Korridors liegen, können
 
vom Unternehmen qualitativ vertieft bewertet werden. Hingegen
 
werden
Themen, die in der Wesentlichkeitsanalyse deutlich ober- oder unterhalb
 
des Korridors bewertet werden, zwingend als wesentlich oder unwe-
sentlich eingestuft.
 
Ebenso können strategisch relevante Themen, die in Zukunft an
 
Bedeutung gewinnen, frühzeitig als wesentlich erkannt werden. Wenn eine
 
Aus-
wirkung den Schwellenwert von > 2,1/5 für die Impact Materiality und
 
ein Risiko beziehungsweise Chance > 1,4/5 für die Financial Materiality
überschreitet, gilt es für Hypo Vorarlberg als wesentlich und muss im
 
CSRD-Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Vorgaben der ESRS berücksichtigt
werden. IROs, die einen Bezug zu Menschenrechten aufweisen und
 
sich innerhalb des festgelegten Korridors befinden, werden in den Prozess
 
mit
einbezogen. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens geringer
 
ist, ist es entscheidend, das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung
 
für
die betroffenen Menschen zu bewerten. Dieser Ansatz stellt sicher,
 
dass der Schutz der Menschenrechte in der Risikoabwägung
 
oberste Priorität
hat und keine gravierenden Folgen übersehen werden.
 
BERECHNUNG DES WESENTLICHKEITSKORRIDORS
Die Berechnung des Wesentlichkeitskorridors erfolgt separat für
 
„Impact Materiality“ und „Financial Materiality“, wobei die Methodik für beide
identisch ist.
 
Ausgehend von den quantitativen Ergebnissen der Wesentlichkeitsbewertung
 
wird das arithmetische Mittel aller Ergebnisse berechnet,
wobei Ergebnisse unter 0,1 ausgeschlossen werden. Dieser Schritt dient
 
dazu,
 
eine Verfälschung des Durchschnitts durch diese sehr niedri-
gen Werte zu vermeiden.
 
Das ermittelte arithmetische Mittel wird anschließend um 20 % in beide
 
Richtungen modifiziert, indem es mit den Faktoren 0,8 und 1,2
multipliziert wird, wodurch der Wesentlichkeitskorridor entsteht.
53ciii) Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken im Vergleich zu
 
anderen Risiken, einschließlich der Nutzung von Risikobewertungsinstrumen-
ten
Eine Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken hat nicht stattgefunden.
53d) Beschreibung des Entscheidungsprozesses und der damit verbundenen
 
internen Kontrollverfahren
Um zu einer Entscheidung zu gelangen, welche Themen wesentlich sind,
 
wurden die Auswirkungen und die Risiken und Chancen anhand einer
Skala nach deren Umfang, Ausmaß und deren Eintrittswahrscheinlichkeit
 
bewertet. Die Ergebnisse wurden zusammengeführt und
 
durch externe
Berater einer Qualitätssicherung unterzogen. Identifizierte Themen
 
werden kontinuierlich plausibilisiert und bei Bedarf angepasst. Im Rahmen
eines jährlichen Reviews erfolgt ein Update der Wesentlichkeitsanalyse.
 
Alle drei Jahre wird die Analyse vollständig neu durchgeführt, um
 
Aktuali-
tät und Relevanz sicherzustellen.
53e) Prozess zur Ermittlung und Steuerung von Auswirkungen und
 
Risiken in das Risikomanagement des Unternehmens
 
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist in der Hypo Vorarlberg umfangreich
 
geregelt. Die Gesamtbankrisikosteuerung ist für das Risikocon-
trolling zuständig, welches die jährliche Überarbeitung der Risikostrategie
 
inklusive Durchführung der Risikoinventur, den jährlichen Nachhaltig-
keitsrisikobericht und die Entwicklung von Risikomodellen umfasst.
 
Ein Aspekt davon ist die Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken.
 
Die Ge-
samtbankrisikosteuerung hat den Fokus, potenzielle Risiken zu identifizieren,
 
Klumpenrisiken zu erkennen und zu vermeiden und
 
eine Datenbasis
und Know-how aufzubauen. Die Bewertung von Risiken im Internal
 
Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP), Internal Liquidity
 
Adequacy
Assessment Process (ILAAP)
 
und von Nachhaltigkeitsrisiken geschieht in der Regel über Modelle.
 
Die Modelle haben die Geschäftsstrategie, die
betrachteten Portfolios, den jeweiligen Risikoappetit und die jeweilige Perspektive
 
zu berücksichtigen. Die Gesamtbankrisikosteuerung hat
 
ein
Modellinventar zu führen, in dem alle wesentlichen Informationen
 
zu den verwendeten Modellen (im Risikocontrolling) enthalten sind.
 
Die als
wesentlich erkannten Risiken sind in der Risikostrategie in der jeweiligen
 
Risikoart zu behandeln. Strategische Risiken werden in der Geschäfts-
sowie in der Nachhaltigkeitsstrategie adressiert.
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 97
RISIKOINVENTUR NACHHALTIGKEITSRISIKEN
 
Bei der Erstellung der Risikoinventur für Nachhaltigkeitsrisiken wird
 
wie folgt vorgegangen:
 
Für jedes Risiko laut § 39 (2b) BWG (ICAAP) und für den ILAAP ist eine
 
Einschätzung zu treffen, ob die Nachhaltigkeits-Risikofaktoren we-
sentliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben können. Erkenntnisse
 
aus der Risikoinventur ICAAP sind zu berücksichtigen.
 
Zusätzlich sind Rechts- und Reputationsrisiken zu berücksichtigen.
 
Risikoarten oder Risikofaktoren, für die keine Nachhaltigkeitsrisiken oder
 
Transmissionskanäle gefunden wurden, müssen nicht weiter un-
tersucht werden.
 
Für nicht wesentliche Risiken des ICAAP kann die Einschätzung vereinfacht
 
erfolgen.
 
Mögliche Transmissionskanäle sind zu definieren. Transmissionskanäle
 
beschreiben, wie sich die Auswirkungen von Risikofaktoren bei
 
Kun-
den oder Vermögenswerten konkret in der Bilanz oder der GuV des
 
Konzerns materialisieren.
RISIKOAPPETIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN
 
Die Hypo Vorarlberg hat das Ziel, die durchschnittliche finanzierte Treibhausgasintensität
 
in ihrem Portfolio aktiv zu steuern und zu begren-
zen. Das Ziel ist die mittelfristige Reduzierung der finanzierten Treibhausgasintensität.
 
Plausible Szenarien mit physischen Klimarisiken, deren Eintritt mit hoher
 
Wahrscheinlichkeit erwartet wird, sollen kurzfristig zu keiner Ver-
letzung der Vorgaben im Stresstesting führen.
 
Plausible Szenarien mit transitorischen Klimarisiken, deren Eintritt
 
mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet wird, sollen langfristig zu
 
keiner
Erosion der Eigenkapitalausstattung führen.
Ein Abgleich der identifizierten Risiken der Risikoinventur und der identifizierten
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen der Wesentlichkeitsanalyse
hat im Jahr 2024 stattgefunden.
53f) Angabe von Umfang, Art und Weise der Einbeziehung von Chancen
 
im allgemeinen Managementverfahren
Bei der Hypo Vorarlberg ist der Prozess zur Ermittlung, Bewertung und
 
zum Management von Chancen wie folgt in den Managementprozess
eingebunden: Diese werden systematisch identifiziert, freigegeben,
 
strategisch integriert und operationalisiert.
 
WESENTLICHKEITSANALYSE
 
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden insbesondere in
 
den Bereichen E1, E4, E5, S1, S3, S4 und G1 Chancen (zum Beispiel Marktchancen,
Reputationschancen, operationelle Chancen) identifiziert. Neben
 
externen Stakeholdern lieferten insbesondere interne Stakeholder (Mitarbeiter,
Führungskräfte, Vorstand) wertvolle Inputs. Dies stellte sicher, dass die
 
identifizierten Chancen umfassend und relevant sind. Durch ihre
 
Beteili-
gung am Prozess wurden diese einer Vielzahl von Stakeholdern zugänglich
 
gemacht.
 
FREIGABE
 
Die identifizierten Chancen werden vom Gesamtvorstand freigegeben.
 
Dies gewährleistet, dass die Chancen auf höchster Ebene anerkannt und
unterstützt werden.
 
STRATEGIE
 
Mittels übergeordneter Zuordnung der Bereiche E1, E4, E5, S1, S3, S4 und
 
G1 zu den bestehenden „Hypo Effekt“-Themen soll der Grundstein für
 
die
Operationalisierung der Chancen auch für die Fachabteilungen gelegt
 
werden. Es ist geplant, die identifizierten Chancen im Berichtsjahr 2025
fortlaufend zu evaluieren und ihre tiefergehende strategische Berücksichtigung
 
sowie Zuordnung zu prüfen.
 
BERICHTERSTATTUNG
 
Interne Stakeholder, insbesondere Fachabteilungen, glichen die identifizierten
 
Chancen im Berichtsjahr 2024 mit den bestehenden Richtlinien
 
ab,
um die Minimum Disclosure Requirements (Policies und Actions)
 
zu konzipieren und die Offenlegungsanforderungen der ESRS zu
 
erfüllen. Damit
konnten erste Projekte, Richtlinien und Maßnahmen den identifizierten
 
Chancen zugeordnet werden – was das Ergebnis der Wesentlichkeitsana-
lyse bestätigt und die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Konzerns
 
verbessert.
 
Zweck der Integration von Chancen in den Managementprozess ist es,
 
negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsaspekte so weit wie mög-
lich zu reduzieren, positive Auswirkungen zu fördern sowie Chancen zu
 
nutzen, die sich insbesondere aus dem Übergang zu einer nachhaltigen
Zukunft ergeben. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Strategien,
 
Geschäftsmodellen, Prozessen und Dienstleistungen ist unerlässlich.
 
53g) Angaben der verwendeten Input-Parameter (zum Beispiel Datenquellen,
 
Umfang der erfassten Operationen und Details der Annahmen)
Zu den Workshops wurden Experten aus den jeweiligen Fachabteilungen
 
als Inputgeber eingeladen. Zur Einbindung der Perspektiven der Stake-
holder wurde eine Online-Umfrage durchgeführt. Da die Natur selbst
 
nicht als Stakeholder agieren kann, wurden Umweltorganisationen einbezo-
gen, um ökologische Belange und Perspektiven in den Prozess einzubringen.
 
Darüber hinaus wurden keine weiteren Quellen verwendet.
 
53h) Angabe, ob und wie sich das Verfahren im Vergleich zum vorherigen
 
Zeitraum und zukünftigen Überprüfungen geändert hat
Als Basis für die Offenlegung gemäß ESRS wurde die Wesentlichkeitsanalyse
 
ESRS-konform durchgeführt. Hervorzuheben ist, dass eine erhöhte
Einbindung von Experten aus Fachbereichen stattgefunden hat und
 
dass durch den jährlichen Review ein engmaschiger Update-Prozess erfolgt.
Die nächste geplante Aktualisierung findet mit dem Reviewprozess
 
2025 statt beziehungsweise wird im Falle von regulatorischen Änderungen
(sektorspezifische Standards) eine frühere Überarbeitung vorgenommen.
 
Eine umfassende Überarbeitung findet spätestens alle drei Jahre statt.
 
Allgemeine Erklärung für E1-IRO-1.20a bis E5-IRO 1.11b
Für alle nachfolgenden Punkte gilt, dass die Betrachtung des betrieblichen
 
Bereichs beziehungsweise die Betrachtung der eigenen Standorte für
die Hypo Vorarlberg als Finanzunternehmen nicht wesentlich sind und
 
nur bei den E1-Themen eingeschränkt auf die betriebliche Sichtweise ein-
gegangen wird. Als wesentlich wurde die nachgelagerte Wertschöpfungskette
 
identifiziert,
 
und hier das Finanzierungs-
 
und Anlagegeschäft und
die Eigenveranlagung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 98
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: E1 KLIMAWANDEL
E1-20a) Angaben von Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere
 
die Treibhausemissionen des Unternehmens
Zur Bestimmung der Treibhausgasemissionen wurden die definierten
 
Scope 1- bis 3-Emissionen sowohl in der eigenen Geschäftstätigkeit als
 
auch
für die Wertschöpfungskette erhoben. Die eigenen erzeugten Emissionen
 
werden bereits seit einigen Jahren von der Hypo Vorarlberg regelmäßig
erhoben, kalkuliert und berichtet. Scope 1 stellt die direkten Emissionen
 
dar, Scope 2 die indirekten (beispielsweise zugekaufter Strom) und
 
Scope
3 jene, die nicht unter die ersten zwei Scopes fallen und von der Wertschöpfungskette
 
der Hypo Vorarlberg umfasst sind. Neben anderen wesent-
lichen Kategorien in Scope 3 nimmt die Kategorie 15 – finanzierte Emissionen
 
– einen maßgeblichen Stellenwert für ein Kreditinstitut ein.
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
Als Finanzinstitut ist die nachgelagerte Wertschöpfungskette wesentlich
 
und rückt in den Fokus der Betrachtungen.
 
Trotzdem erfolgt jährlich die Ermittlung der THG-Emissionen auf Basis
 
von Energieverbräuchen, Rechnungen, Datenbankauswertungen, Doku-
mentationen und öffentlich zugänglichen Emissionsfaktoren für alle
 
betrieblichen Standorte des Konzerns. Als Standard wird hier das
 
GHG-Pro-
tokoll verfolgt. Nähere Beschreibungen sind im BP-2.10 und BP-2.11 zu
 
finden.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (SCOPE 3.15)
Bisher erfolgte die Einschätzung der Treibhausgasintensität für ausgewählte
 
Portfolioanteile durch die Gesamtbankrisikosteuerung.
 
Auf Basis von
Eurostat-Daten wurde das Unternehmensportfolio (ohne gewerbliche
 
Immobilienfinanzierungen) in einer Heatmap nach Rating und NACE-Code
dargestellt. Im Jahr 2024 wurde erstmalig parallel dazu eine Treibhausgasbilanzierung
 
gemäß der Methodik von PCAF durchgeführt.
 
THG-BILANZIERUNG (PCAF-MESSUNG)
Die Portfolios Kredit, Eigenveranlagung und Leasing wurden zur
 
Kalkulation herangezogen, um erste robuste Ergebnisse zu erhalten. Die
 
Ergeb-
nisse fließen in die Aufstellung der THG-Bilanzierung unter E1-6 mit
 
ein. Die Hypo Vorarlberg hat eine erste Indikation erhalten, wie sich ihr
 
finan-
zierter Emissionshaushalt aus den untersuchten Portfolios zusammensetzt,
 
und Maßnahmen geplant, um hier Schritte in den nächsten
 
Berichts-
perioden zu setzen. Die Kalkulation der finanzierten Emissionen stellt
 
nun eine jährliche Aufgabe dar und ist der erste Schritt für eine Strategie
zur Dekarbonisierung durch die Identifizierung von potenziellen Dekarbonisierungshebeln
 
(siehe E1-3.29,
 
29a). Eine nähere Beschreibung des
Vorgehens zur Anwendung der PCAF-Methode ist unter BP-2.10 und
 
BP-2.11 sowie in den Methodendokumenten zu finden.
E1-20b inklusive AR 11) Beschreibung des Verfahrens zur Identifizierung
 
und Bewertung klimabedingter physischer Risiken im Betrieb und
 
der
Wertschöpfungskette
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
Klimabedingte physische Risiken werden halbjährlich im internen Sicherheitsausschuss
 
bewertet. Dabei identifiziert ein Gremium potenzielle
Risiken und empfiehlt, falls erforderlich, präventive Maßnahmen.
 
Aktuell werden keine erheblichen Risiken gesehen, da durch die Einführung
mobiler Arbeitsausstattung Mitarbeiter flexibel an verschiedenen Standorten
 
tätig sein können. Jährliche Arbeitsplatzanalysen aus dem Business
Continuity Management (BCM) gewährleisten die notwendige Besetzung
 
zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Zudem ermöglicht das
Filialnetz eine flexible Verteilung der Kundenbetreuung bei Standortausfällen.
 
Die Auswirkungen klimatischer Veränderungen sind in
 
der Regel schleichend und daher besser beobachtbar und abschätzbar.
 
Regelmäßige In-
standhaltungen von Gebäuden sowie Heizungs-, Lüftungs-
 
und Kühlanlagen sichern den Werterhalt, die Betriebssicherheit und
 
Nutzung.
 
GESAMTBANKRISIKOSTEUERUNG
Die Hypo Vorarlberg prüft, ob Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten
 
klimabedingten Gefahren ausgesetzt sind. Bei dieser Beurteilung
 
kon-
zentriert sich die Gesamtbankrisikosteuerung bis dato auf eine mittelfristige
 
3-jährige Betrachtungsweise. Zukünftig wird diese um weitere
 
Di-
mensionen (kurz-, langfristig) erweitert.
 
Die Risikoinventur zeigt mögliche bestehende Risiken aus Überschwemmungen
 
und mittelfristig mögliche strategische Risiken aus dem Tempe-
raturanstieg.
 
Die wichtigsten identifizierten physischen Klimarisiken:
Risiko laut § 39 (2b) BWG
 
Risikofaktoren
 
Physische Risiken
 
Transmissionskanal
 
Einschätzung
 
Kreditrisiko und
Gegenparteiausfallrisiko
Überschwemmungen
Naturkatastrophen reduzieren
den Wert von Immobilien
Reduktion des Werts von Si-
cherheiten;
 
Folge: erhöhter
Vorsorgebedarf
Siehe Messung Überschwem-
mungsrisiko in Österreich
Kreditrisiko und Gegenpartei-
ausfallrisiko
Überschwemmungen
Naturkatastrophen reduzieren
die Schuldentragungsfähigkeit
von Kunden
Verschlechterung der Bonität
von Kunden;
 
Folge: erhöhter
Vorsorgebedarf/erhöhte
Ausfälle
Siehe Messung Überschwem-
mungsrisiko in Österreich
Konzentrationsrisiko
Überschwemmungen
Naturkatastrophen reduzieren
den Wert von Immobilien in ei-
ner ganzen Region
Reduktion des Werts von Si-
cherheiten;
 
Folge: erhöhter
Vorsorgebedarf.
Siehe Messung Überschwem-
mungsrisiko in Österreich
Risiko aus dem Geschäftsmo-
dell unter der Berücksichti-
gung der Auswirkungen von
Diversifikationsstrategien
Temperaturanstieg
Dürre und Wasserknappheit kön-
nen vielfältige Auswirkungen ha-
ben (Unterbrechungen der Lie-
ferkette, Probleme mit Kühlung,
Probleme in der Lebensmittel-
produktion, Tourismus)
Es sind vielfältige Auswirkun-
gen auf die Bank denkbar
Dieses mittel- bis langfristige
Risiko besteht. Mittelfristig be-
steht in Winterdestinationen
ein steigendes Risiko, dass be-
stehende Geschäftsmodelle ne-
gativ beeinflusst werden. Was-
serkraft (Pumpspeicherkraft-,
Laufkraftwerke) könnten nega-
tiv beeinflusst werden. Durch
den erwarteten langen Zeit-
raum haben Kunden und Bank
die Möglichkeit, die Strategie
das Geschäftsmodell an Ände-
rungen anzupassen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 99
Sowohl für physische als auch für Transitionsrisiken wurden Möglichkeiten
 
zur quantitativen Messung geschaffen.
Bereich
Transitionsrisiken
Physische Risiken
Andere Nachhaltigkeitsrisiken
Treasury
Strategie zur Verwendung des ESG-Ratings
Privatkundenfinanzierungen
Datensammlung Energieausweise
Fragen Rote Zone,
 
HQ100 für Neugeschäft
Ausschlusskriterien
Unternehmensfinanzierungen
Datensammlung Energieausweise, Fragebogen,
Grenze THG-Intensität im Neugeschäft
Immobilienfinanzierung
Datensammlung Energieausweis
MESSUNG ÜBERSCHWEMMUNGSRISIKO IN ÖSTERREICH
 
Da Vorarlberg zuletzt im Jahr 2005 von einem massiven Hochwasser
 
betroffen war und sich die landesweiten Schäden nach Medienberichten
 
auf
ca. EUR 180 Mio. beliefen, stand bei physischen Risiken das Risiko von
 
Überschwemmungen im Mittelpunkt der ersten Untersuchungen. Die Ana-
lyse der damaligen Risikoberichte zeigt nur geringen Wertberichtigungsbedarf
 
bei Immobilienfinanzierungen, im Geschäftsbericht für das Jahr
2005 finden sich keine Hinweise auf erhöhte Wertberichtigungen.
 
Auch ein massives Hochwasser im Heimatmarkt hatte somit keine signifikan-
ten Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und das Ergebnis der Hypo
 
Vorarlberg. Im Bereich Hochwasserschutz wurden in Vorarlberg in
 
Folge
bis zum Jahr 2015 umfangreiche Maßnahmen gesetzt und EUR 300
 
Mio. durch die öffentliche Hand investiert.
 
In einem ersten Schritt wurde das finanzierte Volumen in roten und gelben Zonen
 
(HQ100 = Hochwasserereignisse mit mittlerer Auftrittswahr-
scheinlichkeit, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten) in Vorarlberg
 
quantifiziert. Mittlerweile wurde diese Analyse auf ganz Österreich
ausgeweitet.
 
In Vorarlberg lassen sich Konzentrationen von hochwassergefährdeten
 
Kunden vor allem in Lech und Dornbirn feststellen. Letztere rührt
 
vor
allem von möglichen Überflutungsereignissen in Rohrbach und
 
Steinebach her, wobei jedoch laut Abteilung Wasserwirtschaft des Landes
 
Vorarl-
berg die bestehende Gefahrensituation in Dornbirn durch bauliche Maßnahmen
 
bereits verringert wurde und in naher Zukunft weiter verringert
werden soll. Davon abgesehen verteilt sich das übrige gefährdete Obligo
 
recht gleichmäßig auf zahlreiche Gemeinden des Landes, sodass die
vorhandene geografische Diversifikation innerhalb des Kundenportfolios
 
als ausreichend angesehen werden kann. Selbst ein massives Hochwas-
serereignis in einer Talschaft würde die Bank nicht materiell beeinträchtigen.
 
Im Vergleich zum Vorjahr kam es in Vorarlberg zu keiner maßgebli-
chen Veränderung des Obligos. Gefährdungspotenziale im Bereich
 
Sicherheiten (zum Beispiel Lage in einer Gefahrenzone) und deren
 
Mitigation
(in der Regel baubehördliche Auflagen) werden im Zuge der Bewertung
 
der Sicherheiten (Befundaufnahme) erhoben und bei der Ermittlung des
Verkehrswertes durch angemessene Marktabschläge berücksichtigt.
 
Der Anstieg des hochwassergefährdeten Sicherheitenvolumens
 
ergibt sich
durch neu eingeholte Sicherheiten. Das HQ100-Obligo beziehungsweise
 
das hochwassergefährdete Sicherheitenvolumen in Österreich
 
exkl. Vor-
arlberg konzentriert sich auf wenige Gemeinden.
 
In der Tochter Hypo Vorarlberg Leasing AG in Bozen wurden die Überschwemmungsgefahren
 
für Großkredite einzeln analysiert und es ist kein
Klumpenrisiko zu erkennen.
 
E1-20c inklusive AR 12) Identifizierung und Bewertung klimabedingter
 
Transformationsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und
 
entlang
der Wertschöpfungskette
RISIKOINVENTUR SIEHE PUNKT (ESRS 2-IRO-1.53E)
Die Hypo Vorarlberg prüft, ob Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten
 
klimabedingten Gefahren ausgesetzt sind. Bei dieser Beurteilung
 
kon-
zentriert sich die Gesamtbankrisikosteuerung bis dato auf eine mittelfristige
 
3-jährige Betrachtungsweise. Zukünftig wird diese um weitere Di-
mensionen (kurz-, langfristig) erweitert.
 
Die wichtigsten identifizierten transitorischen Klimarisiken:
Risiko laut § 39 (2b) BWG
Risikofaktoren
Transitorische Risiken
Transmissionskanal
Einschätzung
Kreditrisiko und
 
Gegenparteiausfallrisiko
Änderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen
Erhöhte Ausgaben von
Schuldnern wegen CO
2
-
Steuer
Verschlechterung der Bo-
nität von Kunden;
 
Folge:
erhöhter Vorsorgebe-
darf/erhöhte Ausfälle
Siehe Messung Treibhaus-
gasintensität
Kreditrisiko und
 
Gegenparteiausfallrisiko
Änderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen
Rückgang von Immobilien-
werten wegen Verbots
 
Öl-
oder Gasheizung oder durch
höhere Betriebskosten
Erhöhter Vorsorgebedarf
durch Erhöhung von Blan-
koteilen
Siehe Messung Treibhaus-
gasintensität
Konzentrationsrisiko
Änderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen
Durch steigende Kosten für
Emissionszertifikate können
Belastungen für einzelne
Branchen überproportional
steigen
Verschlechterung der Bo-
nität einer ganzen Gruppe
von Kunden;
 
Folge: er-
höhter Vorsorgebe-
darf/erhöhte Ausfälle
Siehe Messung Treibhaus-
gasintensität
Kreditrisiko und
 
Gegenparteiausfallsrisiko
Technologische Entwicklun-
gen
Mehr Investitionen in neue,
riskantere Technologien.
Mögliche falsche Investitio-
nen, sunk costs
Verschlechterung der Bo-
nität von Kunden;
 
Folge:
erhöhter Vorsorgebe-
darf/erhöhte Ausfälle
Der Konzern begrüßt die
technische Weiterentwick-
lung zur Adressierung des Kli-
mawandels und wird entspre-
chende Projekte in angemes-
senem Ausmaß finanzieren.
Dies kann mit Risiken einher-
gehen
Risiko aus dem Geschäftsmodell
unter der Berücksichtigung der
Auswirkungen von Diversifikati-
onsstrategien
Änderungen im Konsumver-
halten (inkl. Investitionsverhal-
ten)
Mangelnde Beschäftigung
mit Nachhaltigkeitsrisiken,
dadurch zum Beispiel falsche
Bepreisung oder ungünstige
Portfoliostruktur
Erosion der Ertragskraft,
im Branchenvergleich er-
höhte Ausfälle
Nach herrschender Meinung
werden Nachhaltigkeitsrisiken
mittelfristig einen großen
Einfluss auf die Wirtschaft im
Allgemeinen und Banken im
Speziellen haben
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 100
MESSUNG TREIBHAUSGASINTENSITÄT
 
Die Bepreisung von Treibhausgasemissionen führt dazu, dass
 
beispielsweise Energie-
 
oder Treibstoffkosten steigen. Folglich steigen die finanziel-
len Belastungen für Kunden. Um dieses Risiko steuern zu können,
 
gilt es Branchen und Kunden mit einer höheren Treibhausgasintensität
 
und
einer geringeren Bonität zu identifizieren.
 
Zur Bemessung des Transitionsrisikos wurden in den Jahren 2022, 2023
 
und 2024 die Treibhausgasintensitäten pro Branche und Land auf
 
die
Unternehmensfinanzierungen (ohne Immobilienfinanzierungen und
 
Wertpapiere) der Bank umgelegt.
 
Ein großer Teil des Portfolios zeigt eine eher geringe Treibhausgasintensität.
 
Die höchsten Intensitäten zeigen sich in Deutschland im Bereich
Energieversorgung, wobei eine Analyse der einzelnen Kunden vermuten
 
lässt, dass die Eurostat-Daten die Intensitäten bei manchen Kunden
überschätzen. In Österreich weist das verarbeitende Gewerbe vergleichsweise
 
hohe Werte mit bedeutendem Volumen in eher guten Ratingklas-
sen auf. Im Bereich Verkehr und Lagerei sowie Land- und Forstwirtschaft
 
finden sich weitere Portfolios mit hoher Treibhausgasintensität
 
und
zumeist guten Ratings.
Im Durchschnitt betrug die Treibhausgasintensität des gesamten Portfolios
 
an Unternehmensfinanzierungen in der Bank für 2024 38,7 t CO
2
(2023 circa 36 t CO
2
)/EUR Mio. Umsatz der Kunden.
Auch die Leasingtochter in Bozen hat mit Analysen zur Treibhausgasintensität
 
begonnen.
 
Demzufolge weist das Portfolio eine durchschnittliche
Treibhausgasintensität von 62,17 t CO
2
/EUR Mio. Umsatz der Kunden aus. Dabei wurden die letzten verfügbaren
 
Daten von Eurostat pro NACE
(Stand: 07/2024) und die Portfolio-Aushaftung per 31.08.2024 herangezogen.
ENERGIEAUSWEIS
Seit einigen Jahren werden Energieausweise für Immobilienfinanzierungen
 
eingeholt. Der Energieausweis enthält Kennzahlen, die jeweils in die
Noten A++ bis G überführt werden. Die Informationen aus den Energieausweisen
 
werden benötigt, um Einschätzungen treffen zu können, wie
stark Kunden zum Beispiel einem Risiko durch höhere Energiekosten
 
ausgesetzt sind.
 
Kunden, die eine geringere Bonität aufweisen und eine Immobilie
 
mit schlechtem Energieausweis bewohnen, sind stärker von steigenden
 
Ener-
giekosten betroffen als andere. Auch belasten erhöhte Energiekosten
 
den Wert von Immobilien mit hohem Energieverbrauch mehr im Vergleich
zu Immobilien mit niedrigerem Energieverbrauch. Mitigiert wird das
 
Risiko steigender Energiekosten derzeit durch umfangreiche öffentliche
Förderprogramme, welche mögliche Auswirkungen dämpfen.
Eine Auswertung der Darlehen im Privatkundenbereich der Bank, bei
 
der das Kunden-Rating der Energieausweis-Note gegenübergestellt wurde,
hat ergeben, dass die Energieausweise überwiegend mit der Note B oder
 
besser eingestuft sind. Es ist nur ein geringer Zusammenhang zwischen
Kunden-Rating und Energieausweis-Note zu erkennen.
Die Hypo Vorarlberg Leasing AG in Bozen hat im Jahr 2023 mit der Einholung
 
der Energieausweise begonnen und die Einholung 2024 weiterge-
führt.
VERBESSERUNG DER DATENQUALITÄT
 
Die Hypo Vorarlberg hat sich bereits in der Vergangenheit intensiv mit
 
der Verbesserung der Datenqualität beschäftigt.
 
Seit Mitte des Jahres
2023 werden nachhaltigkeitsbezogene Kundeninformationen von Firmenkunden
 
in der Bank mittels des OeKB ESG DataHub-Fragebogens erho-
ben. Die Leasingtochter der Hypo Vorarlberg in Italien prüft die Anschaffung
 
eines vergleichbaren Tools. Eine gute Datenverfügbarkeit und
-qualität stellt die Basis für aussagekräftige Messungen dar. Nur so
 
kann es langfristig gelingen, Themen zu steuern und Ziele abzuleiten.
E1-21) Erläuterung, wie die klimabezogene Szenarioanalyse zur Identifizierung
 
und Bewertung physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie
Chancen eingesetzt wurde
Die Grundlage für die ESG-Szenarien bilden die Szenarien und Modelle
 
des Network for Greening the Financial System (NGFS). Für das Stresstes-
ting werden zwei Szenarien ausgewählt, und zwar jeweils das Szenario,
 
das die größten Auswirkungen auf physische beziehungsweise Transiti-
onsrisiken erwarten lässt. Das sind die Szenarien Current Policies (für
 
physische Risiken) beziehungsweise Divergent Net Zero (1,5 °C) (für Transiti-
onsrisiken). Die Analyse in unten angeführten Szenarien erfolgte anhand
 
der wichtigsten makroökonomischen Variablen (NIGEM NGFS v1.21 |
Austria). Es wurden keine spezifischen Portfoliodaten verwendet (siehe
 
auch E1-SBM-3.19c).
CURRENT POLICIES
 
Das Szenario unterstellt, das nur die aktuell bereits implementierten
 
politischen Maßnahmen verfolgt werden und es so zu hohen physischen
Risiken kommt. Die Erderwärmung beträgt 3 °C bis 2080 und verursacht schwere
 
physische Risiken. Unter anderem wird mit einem erhöhten
Meeresspiegel gerechnet. Das Szenario führt zur sogenannten „Hot
 
House World“ und soll von Banken und Aufsicht dazu verwendet werden,
langfristige Risiken zu betrachten.
 
Das Szenario weist im Vergleich zum Szenario Divergent Net Zero (1,5
 
°C) ein höheres BIP-Niveau auf. Die Wachstumsraten sind aber gering.
 
Ins-
gesamt sind die Zahlen aber unauffällig. Mittelfristig wird offensichtlich
 
ein Einbruch bei den Aktienpreisen erwartet. Die Inflation ist niedrig,
ebenso die Zinsen. Die makroökonomischen Zahlen, die Szenariobeschreibung
 
und die Erfahrung mit Hochwasserereignissen rechtfertigen zum
jetzigen Zeitpunkt keine quantitative Simulation.
 
Langfristig ist der Eintritt von physischen Risiken in einer Form, die die
 
Hypo Vorarlberg nachhaltig belastet, nicht auszuschließen. Mittelfristig
 
ist
eine solche Belastung nicht in Sicht. Die Einschätzung ist, dass sich aus
 
physischen Risiken bei der aktuellen Zusammensetzung des Portfolios
und der aktuellen Geschäftsstrategie keine signifikanten Belastungen
 
ergeben können. Für eine Einschätzung der möglichen Risiken ermittelt
 
die
Hypo Vorarlberg das finanzierte Volumen in der roten Zone (Hochwasserrisiko).
 
DIVERGENT NET ZERO (1,5 °C)
 
In diesem Szenario wird ein ausgeglichener CO
2
-Ausstoß in 2050 erreicht, aber mit sektorabhängigen
 
politischen Maßnahmen und einer schnelle-
ren Abschaffung von fossilen Brennstoffen. Die Maßnahmen sind einschneidender
 
in den Sektoren Transport und Bau. Die fehlende Koordination
der Maßnahmen bringt höhere Belastungen für Konsumenten als in
 
der Industrie. Die globale Erwärmung wird mit den getroffenen
 
Maßnahmen
mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5 °C bis zum Ende des Jahrhunderts
 
beschränkt. Das Szenario hat höhere Transitionsrisiken (im Ver-
gleich zu Net Zero 2050), aber die geringsten physischen Risiken.
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 101
Im Betrachtungszeitraum für das Stresstesting sind geringe Auswirkungen
 
zu erwarten. Insgesamt erwartet das Modell ein eher geringes BIP-
Wachstum sowie eher geringe Zinserhöhungen. Weder Arbeitslosigkeit
 
noch Inflation zeigen eine kritische Entwicklung. Für die Häuserpreise wird
über weite Strecken eine Seitwärtsentwicklung erwartet. Aus den
 
Zahlen und aus der Szenariobeschreibung sind keine weiteren
 
kurz- und mittel-
fristigen Auswirkungen zu erwarten, die die quantitative Simulation
 
des Szenarios rechtfertigen würden.
 
Langfristig ist festzuhalten, dass das Szenario durch ein eher geringes
 
BIP-Wachstum gekennzeichnet ist. Aktienpreise (als Indikator für Unterneh-
menswerte) entwickeln sich eher schlecht. Mittelfristig belasten also
 
die Kosten einer wenig koordinierten Politik das Wirtschaftswachstum
 
und
damit den Wohlstand. Die Auswirkungen auf die Ertragskraft der
 
Unternehmen, deren Bonität und die Kreditnachfrage sind mittelfristig zu
 
be-
obachten. Belastungen der Bonität von Unternehmen (in Abhängigkeit
 
von der jeweiligen Branche) sind nicht auszuschließen.
 
AR 15
Die gewählten Klimaszenarien in der Nichtfinanziellen Erklärung
 
sind mit den klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen vereinbar.
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
E2-11a) Erläuterung der Methoden und Instrumente zur Identifizierung
 
von Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungs-
kette
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
 
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde das Sub-Thema Luftverschmutzung
 
für E2 als wesentlich identifiziert. Dabei wurde festgestellt,
dass die eigene Geschäftstätigkeit nicht direkt betroffen ist. Gemäß
 
dem Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg liegt der Schwerpunkt
 
auf den
Portfolios (Asset Management, Eigenveranlagung, Kredit), um potenzielle
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Investitio-
nen und/oder Finanzierungen auf die Wertschöpfungskette zu identifizieren.
 
Die eingesetzte Methode zur Feststellung ist die NCNR-Analyse, wo grundsätzlich
 
die Portfolios einzeln für die wesentlichen Umweltthemen an-
hand einer Abschätzung der Umweltleistung pro Wirtschaftssektor
 
bewertet werden. Hierzu werden anerkannte öffentlich verfügbare Quellen,
die sektorspezifische Daten zu den betroffenen Umweltthemen auf Ebene
 
NACE-Code Level 2 bereitstellen, verwendet. Grundlage für die Werte
bilden die von der WHO definierten Schadstoffe, die zusammen die Luftverschmutzung
 
umfassen. Die eingesetzten Daten repräsentieren aggre-
gierte Werte („Umwelt-Scores“) pro Wirtschaftssektor (vom Wirtschaftszweig
 
ausgestoßene Emissionen), die auf einer Skala von 1 bis 5 („sehr
niedrig“ bis „sehr hoch“) kategorisiert werden können. Je höher der Umwelt-Score
 
in der Skala ist, umso höher können potenzielle Auswirkungen
und Risiken von diesem Sektor ausgehen. Zudem können jene Sektoren,
 
die einen Wert von „sehr niedrig“ auf der Skala einnehmen, als potenzi-
elle Chancen verstanden werden.
 
Um eine Analyse auf Basis der Portfolios zu erhalten, werden die Umwelt-Scores
 
in Verbindung zu den Sektorenklassifizierungen (NACE-2)
 
zu den
Exposures der Bank dazugestellt. Die Ergebnisse geben Aufschluss
 
darüber, wie sich die Portfolios im Hinblick auf potenzielle Umweltrisiken
 
und
 
-chancen zusammensetzen. Die Kombination von Informationen über
 
die Leistung eines Sektors in den verschiedenen Umweltkategorien
 
mit der
Exposition der Hypo Vorarlberg gegenüber jedem Wirtschaftssektor
 
können Überlegungen zum Umgang mit Chancen und Risiken, im Einklang
mit bestehenden Investmentansätzen, bieten.
 
Diese Analyse wurde von der Hypo Vorarlberg 2024 in einem
 
ersten Durchlauf durchgeführt und gibt erste Indikationen für die Zukunft. Potenzi-
elle Erweiterungen der Analyse wurden identifiziert und werden
 
im nächsten Berichtsjahr verfolgt. Hierzu wurden bereits konkrete Maßnahmen
geplant (siehe E2-2).
 
E2-11b) Angabe, ob und wie Konsultationen (insbesondere mit
 
betroffenen Gemeinschaften) Teil dieses Verfahrens waren
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
 
In der gegenwärtigen Berichtsperiode wurden keine Konsultationen
 
durchgeführt.
 
Eine Betrachtung der Sektoren und ein Austausch mit Unternehmen
 
ist zukünftig geplant. Hierfür sind drei Kategorien von Interaktionen
 
denk-
bar:
 
Unterstützung von Unternehmen, um gemeinsame Chancen zu nutzen („seek-out“)
 
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende Informationen zu erhalten
 
(„engage“)
 
Austausch mit Unternehmen, um notwendige Daten zur Minimierung
 
von Risiken zu erhalten („challenge“) (siehe E2-2, E4-3, E5-2).
E2-AR 9a) Liste relevanter Standorte mit wesentlicher Luftverschmutzung
 
entlang der Wertschöpfungskette
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
 
Als Finanzinstitut kann die Hypo Vorarlberg mit der Vergabe ihrer Finanzierungen
 
indirekt beziehungsweise direkt auf relevante Umweltthemen
Einfluss nehmen. Die Wesentlichkeit des Themenbereiches Luftverschmutzung
 
wurde in der Wesentlichkeitsanalyse mit Blick auf das Kernge-
schäft als relevant beurteilt. In einer weitergehenden Analyse wurden
 
die Bereiche Kreditportfolio, Asset Management sowie Eigenveranlagung
 
in
der unter Punkt ESRS 2-BP-2.10 beschriebenen Vorgehensweise näher
 
beleuchtet. Im Ergebnis konnten verschiedene Branchen und
 
dazugehörige
Chancen beziehungsweise Risiken in Bezug auf das Thema Luftverschmutzung
 
identifiziert werden. So könnte beispielsweise im Finanzsektor
oder auch im Bereich der „Lagerei sowie Erbringung sonstiger Dienstleistungen
 
für den Verkehr“ positiv auf diese Themenbereiche eingewirkt
werden.
E2-AR 9b) Liste der Geschäftstätigkeiten, die mit wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Luftverschmutzung
 
verbun-
den sind
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen
 
aus der Geschäftstätigkeit der Finanzierung von bestimmten Indus-
triezweigen (wie beispielsweise Abfallwirtschaft, Landwirtschaft,
 
Mobilität, Bauwesen, Kohleindustrie etc.), die Emissionen von Luftschadstoffen
(SO2, NOx, NMVOC, PM) verursachen, festgestellt. Zudem stellt
 
es ein wesentliches Kreditrisiko dar, wenn Geschäfte mit spezifischen Industrie-
zweigen einen hohen Luftschadstoffausstoß aufweisen.
 
Die Geschäftstätigkeiten, mit denen wesentliche Auswirkungen und
 
Risiken in Bezug auf Luftverschmutzung verbunden sind, beschränken
 
sich
auf das Kerngeschäft der Hypo Vorarlberg als Finanzinstitut. Mit Richtlinien
 
wie auch ergriffenen und geplanten Maßnahmen versucht die Hypo
Vorarlberg, die Auswirkungen und Risiken so gering wie möglich zu
 
halten. Für das Finanzierungsgeschäft, die Eigenveranlagung (Treasury:
 
APM
& Investments) und die Portfolioverwaltung (Asset Management) finden
 
sich diese im themenspezifischen Standard E2 Umweltverschmutzung,
zu den Richtlinien im Zusammenhang mit Luftverschmutzung (siehe
 
E2-1); zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
 
(siehe
E2-2).
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 102
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: E4 BIOLOGISCHE VIELFALT
 
UND ÖKOSYSTEME
E4-17a) Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf
 
Biodiversität und Ökosysteme entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich
verwendeter Kriterien
Im Zuge der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden die tatsächlichen
 
und potenziellen Auswirkungen sowie Chancen auf die biologische
Vielfalt und Ökosysteme für die eigene Geschäftstätigkeit sowie für
 
die nachgelagerte Wertschöpfungskette analysiert. Dabei wurden folgende
Subthemen des themenspezifischen Standards E4 berücksichtigt: direkte
 
Ursachen des Biodiversitätsverlustes, Auswirkungen auf den Zustand
 
der
Arten, Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand
 
von Ökosystemen, Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen).
Die als wesentlich definierten Themen (Wesentlichkeit ausschließlich
 
im Bereich der nachgelagerten Wertschöpfungskette) finden sich in
 
den
aufgelisteten Auswirkungen, Risiken und Chancen unter SBM-3.
 
EIGENE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
 
Die Betrachtung der eigenen Geschäftstätigkeit zum Thema biologische
 
Vielfalt und Ökosysteme wurde in Bezug auf Filialstandorte und
 
Büroge-
bäude durchgeführt.
 
Zur Verifizierung des Ergebnisses der Wesentlichkeitsanalyse hat
 
die Hypo Vorarlberg eine Analyse ihrer Filialstandorte und Bürogebäude
 
hin-
sichtlich möglicher Auswirkungen und Abhängigkeiten auf die biologische
 
Vielfalt durchgeführt.
 
Für die Bewertung wurden die spezifischen Adressdaten mittels nachfolgender,
 
frei zugänglicher Onlinetools überprüft:
 
Plattform WWF Risk Filter
siehe E4-SBM 3.16a.ii, iii, b, c)
 
Natura 2000 Viewer
 
Durch die Standorte der Filialen der Hypo Vorarlberg in innerstädtischen
 
Gebieten ergeben sich aus dem laufenden Geschäftsbetrieb keine nega-
tiven Auswirkungen auf den Zustand der Arten in Ökosystemen (zum
 
Beispiel: Verlust der Arten, Verringerung der Populationsgröße).
 
Ergebnisse siehe unter E4-SBM-3.16a.ii, iii, b, c.
 
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NON-CLIMATE-NATURE-RISK-ANALYSE)
 
Im Rahmen der NCNR-Analyse wurde auch das Thema Biodiversität qualitativ
 
beurteilt, um die Portfolios der Hypo Vorarlberg anhand von
 
Um-
welt-Scores zu analysieren. Die Daten für biodiversitätsbezogene Risiken
 
werden von ENCORE bereitgestellt, einer öffentlich verfügbaren Daten-
bank, um Organisationen dabei zu unterstützen, ihre Exposition gegenüber
 
naturbezogenen Risiken zu erkunden. ENCORE wurde von renom-
mierten Institutionen wie UNEP FI und UNEP-WCMC entwickelt. ENCORE bewertet
 
wirtschaftliche Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Abhängigkeit und
Auswirkungen auf verschiedene Biodiversitätskategorien auf
 
einer Skala von „sehr gering“ bis „sehr hoch“. Je höher der Umwelt-Score in der
 
Skala
ist, umso höher können potenzielle Auswirkungen und Risiken von
 
diesem Sektor auf die biologische Vielfalt und auf Ökosysteme sein. Zudem
können jene Sektoren, die einen Wert von „sehr niedrig“ auf der Skala
 
einnehmen, als potenzielle Chancen verstanden werden. Eine Gegenüber-
stellung der Datengrundlage von ENCORE wurde anhand
 
der Portfolios durchgeführt, um die Zusammensetzung der drei Portfolios im
 
Hinblick
auf Biodiversität und gemessen an der Exposition der Bank zu analysieren.
 
Potenzielle Erweiterungen der Analyse werden im nächsten Berichts-
jahr verfolgt (siehe E4-3). Für eine zusätzliche Beschreibung der Annahmen
 
und der Bewertungskriterien der NCNR-Analyse siehe BP-2.10, BP-2.11.
E4-17b) Bewertung der Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen
 
an Standorten und in der Wertschöpfungskette
Als Finanzinstitut kann die Hypo Vorarlberg zum Beispiel mit der Vergabe
 
ihrer Finanzierungen indirekt beziehungsweise direkt auf relevante
Umweltthemen Einfluss nehmen. Die Wesentlichkeit des Themenbereiches
 
biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde in der Wesentlichkeitsana-
lyse mit Blick auf das Kerngeschäft als relevant beurteilt. In einer weitergehenden
 
Analyse (sog. NCNR-Analyse) wurden die Bereiche Kreditport-
folio, Asset Management sowie Eigenveranlagung in der unter Punkt
 
ESRS 2-BP-2.10 beschriebenen Vorgehensweise näher beleuchtet. Im
 
Ergeb-
nis konnten verschiedene Branchen und dazugehörige Chancen
 
beziehungsweise Risiken in Bezug auf das Thema biologische
 
Vielfalt und Öko-
systeme identifiziert werden. So könnte beispielsweise im Finanzsektor
 
oder auch im Bereich des „Grundstück-
 
und Wohnungswesens” positiv auf
diesen Themenbereich eingewirkt werden.
 
E4-17c) Bewertung von Übergangs-
 
und physischen Risiken und Chancen bzgl. Biodiversität und Ökosystemen,
 
einschließlich verwendeter
Kriterien
Risiken aus biologischer Vielfalt und Ökosysteme wurden im Jahr
 
2023 im Rahmen der Risikoinventur beleuchtet. Das Risiko wurde zu
 
diesem
Zeitpunkt, aufgrund noch unklarer Transmissionskanäle, als gering
 
eingestuft. Die Portfolios der Bank (darunter Kredit- und Finanzierungsportfo-
lios, Eigenveranlagung) wurden zudem einer ersten konkreten Analyse
 
(NCNR-Analyse) unterzogen, um festzustellen, inwiefern Auswirkungen
und Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
bestehen.
 
Auf Grundlage des FMA-Leitfadens für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
 
werden im kommenden Jahr 2025 weitere Erhebungen durchzu-
führen sein. Dabei werden auch die umfassenden Analysen der Portfolios
 
zum Thema NCNR-Analyse Berücksichtigung finden (siehe NCNR
 
E4-
IRO-1.17a, BP-2.10, BP-2.11). Spezifische Aspekte im Zusammenhang mit
 
Übergangsrisiken bei biologischer Vielfalt und Ökosysteme wurden
 
nicht
berücksichtigt.
E4-17d) Berücksichtigung systemischer Risiken
Die Portfolios der Bank – darunter Kredit- und Finanzierungsportfolios,
 
Eigenveranlagung – wurden einer ersten konkreten Analyse (NCNR-Ana-
lyse) unterzogen, um festzustellen,
 
inwiefern Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische
 
Vielfalt und Ökosysteme bestehen
(siehe NCNR E4-IRO-1.17a, BP-2.10, BP-2.11). Es wurden dabei auch Analysen
 
von Wirtschaftssektoren zur Abhängigkeit und Auswirkung
 
auf die
vorangeführten Themenbereiche
 
durchgeführt.
E4-17ei) Identifikation von Standorten oder Rohstoffbeschaffung
 
mit potenziell negativen Auswirkungen auf Biodiversität,
 
Ökosysteme und
Gemeinschaften
Die Analyse der Filialstandorte und Bürogebäude hat ergeben, dass
 
diese keine gravierenden negativen Auswirkungen auf die biologische
 
Vielfalt
und Ökosysteme haben. Somit wurde eine Ermittlung der Auswirkungen
 
auf betroffene Gemeinschaften nicht durchgeführt.
E4-17eii) Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in die Bewertung
 
der Wesentlichkeit
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden Stakeholderbefragungen
 
durchgeführt, die auch Aspekte der biologischen Vielfalt und Ökosys-
teme einbezogen haben.
3
 
https://riskfilter.org/biodiversity/explore/map
4
 
https://natura2000.eea.europa.eu/)
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 103
E4-17eiii) Angabe, wie negative Auswirkungen auf relevante Ökosystemdienstleistungen
 
vermieden, minimiert oder kompensiert werden
In Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit wurden keine wesentlichen
 
negativen Auswirkungen identifiziert.
E4-19a) Standorte in schutzbedürftigen Biodiversitätsgebieten und
 
potenzielle negative Auswirkungen
Auf Grundlage der durchgeführten Standortanalyse aller Filialen sowie Bürogebäude
 
ist von keiner wesentlichen negativen Beeinträchtigung
auszugehen. Die Analysen wurden mittels Biodiversity Risk Filter
 
sowie Natura 2000 Datenbank
 
durchgeführt. Die Hypo Vorarlberg übt keine
Tätigkeiten aus, die sich negativ auf diese Gebiete auswirken.
E4-19b) Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt
Auf Grundlage der durchgeführten Analysen wurden keine Abhilfemaßnahmen
 
als erforderlich identifiziert.
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: E5 RESSOURCENNUTZUNG
 
UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
E5-11) Beschreibung des Verfahrens zur Identifizierung wesentlicher
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen der Ressourcennutzung und
 
Kreis-
laufwirtschaft
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (siehe ESRS 2-IRO-1.53a ff)
 
wurden potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen in
 
Bezug auf Ressour-
cennutzung und Kreislaufwirtschaft systematisch erörtert, analysiert
 
und dokumentiert. Ein identifiziertes Risiko betrifft die Finanzierung
 
von
Unternehmen in ressourcenintensiven Branchen wie dem Immobilien-
 
und Bausektor, die keine aktiven Maßnahmen zur Reduzierung
 
ihres Res-
sourcenverbrauchs ergreifen.
E5-11a) Überprüfung von Vermögenswerten und Tätigkeiten auf
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen in eigener Tätigkeit
 
und Wertschöp-
fungskette
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE (NCNR-ANALYSE)
 
Die Betrachtung der eigenen Geschäftstätigkeit wurde bereits durch
 
das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ausgeschlossen und wird
 
nicht
weiter beurteilt. Für das Themenfeld der Kreislaufwirtschaft und
 
Ressourcennutzung ist abseits der Wesentlichkeitsanalyse ebenfalls
 
das einge-
setzte Verfahren zur Feststellung der wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen die Analyse der NCNR. Die Daten zur Ressourcenknapp-
heit stammen aus der von der EU finanzierten Studie „Study on the critical
 
raw materials for the EU“, die eine Liste kritischer Rohstoffe, die Wirt-
schaftszweige, die von diesen Rohstoffen abhängen, und die damit
 
verbundene Versorgungsrisikobewertung jedes kritischen Rohstoffs
 
definiert.
Die öffentlich verfügbaren Daten sind auf einer 5-stufigen Skala von „sehr
 
gering“ bis „sehr hoch“ kategorisiert worden. Diese repräsentieren
aggregierte Umwelt-Scores je Branche. Je höher der Umwelt-Score auf
 
der Skala liegt, umso höher können potenzielle Auswirkungen und
 
Risiken
sein, da der Sektor stärker von kritischen Rohstoffen abhängig
 
ist. Zudem können jene Sektoren, die einen Wert von „sehr niedrig“ auf der
 
Skala
einnehmen, als potenzielle Chancen verstanden werden. Eine
 
Gegenüberstellung wurde anhand der drei Portfolios durchgeführt, um die
 
Zusam-
mensetzung im Hinblick auf Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung
 
gemessen an der Exposition der Bank zu analysieren. Potenzielle Erwei-
terungen der Analyse werden im nächsten Berichtsjahr verfolgt (siehe
 
E5-2). Für eine zusätzliche Beschreibung der Annahmen und
 
Methoden
siehe BP-2.10, BP-2.11.
E5-11b) Durchführung von Konsultation, insbesondere mit betroffenen
 
Gemeinschaften
NCNR-ANALYSE
 
In der gegenwärtigen Berichtsperiode wurden keine Konsultationen
 
durchgeführt. Eine Maßnahme für das Jahr 2025 wurde bereits geplant (siehe
E5-2).
THEMENBEZOGENE ANGABEPFLICHTEN: G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
G1-6) Relevante Kriterien (zum Beispiel Standort, Tätigkeit, Sektor,
 
Transaktionsstruktur) im Prozess zur Ermittlung wesentlicher
 
Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Als Basis für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse dient die gemeinsame
 
Ermittlung des Status quo. Es sind alle notwendigen Informatio-
nen zu sammeln, um ein umfassendes Verständnis über das
 
Geschäftsmodell der Hypo Vorarlberg, ihrer Wertschöpfungskette, Geschäftsbezie-
hungen sowie internen Prozesse zu erlangen. Dafür wurde 2022 eine
 
Status-quo-Analyse durchgeführt und zusätzlich Unterlagen zum Geschäfts-
modell, der Wertschöpfungskette und dem Konsolidierungskreis der
 
Hypo Vorarlberg als Datenbasis herangezogen.
 
Zur Identifikation der IROs wurden die Geschäftstätigkeiten der Hypo
 
Vorarlberg und ihre Wertschöpfungskette analysiert und mögliche Auswir-
kungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Belange
 
formuliert. Als Basis dient die Liste der Themen aus ESRS 1
AR16. Wenn es für sinnvoll erachtet wurde, wurden auch die Unter-Unterthemen
 
für die Gliederung herangezogen. Im Austausch mit Experten
von Deloitte wurden zu jedem Thema tatsächliche und potenzielle, sowie
 
negative und positive Auswirkungen als auch Risiken und Chancen aus
dem eigenen Betrieb oder aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
 
erhoben. Hier wurde klar differenziert, ob die IROs einen be-
triebsinternen Ursprung vorweisen oder Geschäften der Hypo Vorarlberg
 
entstammen. Die betrieblichen Aktivitäten umfassen vor allem das
Betreiben der Filialen und Bürogebäude, wodurch sich Auswirkungen
 
auf die Umwelt durch zum Beispiel Heizen, Mobilität oder die Beschaffung
von IT-Equipment ergeben.
 
Zusätzlich entscheidet die Hypo Vorarlberg als Kreditgeber, welche
 
Unternehmen und Projekte finanziert werden. Durch Anlageprodukte
 
und
Dienstleistungen, die den Kunden angeboten werden, hat die Hypo
 
Vorarlberg ebenfalls Einfluss auf Nachhaltigkeitsaspekte. Bei der Identifika-
tion der Risiken und Chancen wurden die finanziellen Auswirkungen
 
von Umwelt-, Sozial-
 
und Governance-Belangen betrachtet und die Abhän-
gigkeiten der Hypo Vorarlberg von natürlichen und/oder sozialen Ressourcen,
 
die sich über einen zeitlichen Verlauf negativ auf die Finanzlage,
die finanzielle Leistung, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln
 
oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können, berücksichtigt.
Dabei wurde eine zusätzliche Gliederung der Risiken und Chancen
 
in Markt-, Reputations-, operationelle, strategische oder regulatorische
 
Risiken
oder Chancen eingeführt. Schließlich wurde die finale Liste mit dem
 
ESG-Team besprochen und auf Vollständigkeit evaluiert.
5
 
https://riskfilter.org/biodiversity/explore/map
6
 
https://natura2000.eea.europa.eu/
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 104
ANGABEPFLICHT IRO-2 – IN ESRS ENTHALTENE VON DER NICHTFINANZIELLEN
 
ERKLÄRUNG DES UNTERNEHMENS ABGEDECKTE ANGABE-
PFLICHTEN
56) Relevanten Kriterien (zum Beispiel Standort, Tätigkeit, Sektor,
 
Transaktionsstruktur) im Prozess zur Ermittlung
 
wesentlicher Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Im Folgenden wird eine Liste der Angabepflichten offengelegt, die auf
 
Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse der Hypo Vorarlberg erstellt wurde:
 
Datenpunkt
Angabepflicht
Seite
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Grundlagen für die Erstellung
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
 
Nichtfinanziellen Erklärung
72
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit spezifischen
 
Umständen
73
Governance
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane
78
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte,
 
mit denen sich die Verwaltungs-,
 
Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
82
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
 
Leistung in Anreizsysteme
83
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
83
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen
 
der Nichtfinanziellen Erklärung
83
Strategie
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
84
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
88
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
 
Strategie und Geschäftsmodell
89
Management der Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
 
und Bewertung der wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen
95
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen
 
Erklärung des Unternehmens
 
abgedeckte Angabepflichten
104
ESRS E1 Klimawandel
Strategie
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
169
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
 
Strategie und Geschäftsmodell
169
Management der Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
 
und Bewertung der wesentlichen
 
klimabezogenen Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen
98
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
 
und der Anpassung an den
 
Klimawandel
172
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
 
mit den Klimastrategien
180
Parameter und Ziele
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
 
und der Anpassung an den
 
Klimawandel
188
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
190
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope
 
1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
191
E1-7
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur
 
Verringerung von Treibhausgasen, finan-
ziert über CO
2
-Gutschriften
196
E1-8
Interne CO
2
-Bepreisung
196
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer
 
Risiken und
 
Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene
 
Chancen
Phase-in
ESRS E2 Umweltverschmutzung
Management der Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
ESRS 2 IRO-1
 
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
 
und Bewertung wesentlicher
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
 
mit Umweltverschmutzung
101
E2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
197
E2-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
 
mit Luftverschmutzung
201
Parameter und Ziele
E2-3
Ziele im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
205
E2-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen im
 
Zusammenhang mit Luftverschmutzung
Phase-in
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 105
Datenpunkt
Angabepflicht
Seite
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Strategie
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
im Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell
206
E4-1
 
Übergangsplan und Berücksichtigung von
 
biologischer Vielfalt und Ökosystemen in
Strategie und Geschäftsmodell
207
Management von Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
 
und Bewertung der wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
 
mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
102
E4-2
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer
 
Vielfalt und Ökosystemen
208
E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
 
mit biologischer Vielfalt und
 
Ökosystemen
213
Parameter und Ziele
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer
 
Vielfalt und Ökosystemen
217
E4-5
Auswirkungsparameter im Zusammenhang
 
mit biologischer Vielfalt und
 
Ökosystemveränderungen
217
E4-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen im
 
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
 
und Ökosystemen
Phase-in
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Management von Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
 
und Bewertung der wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
 
mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
103
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
 
und Kreislaufwirtschaft
218
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
 
mit Ressourcennutzung und
 
Kreislaufwirtschaft
222
Parameter und Ziele
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
 
und Kreislaufwirtschaft
226
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen im
 
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
 
Kreislaufwirtschaft
Phase-in
ESRS S1 Eigene Belegschaft
Strategie
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
89
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
 
Strategie und Geschäftsmodell
 
227
Management der Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit der
 
eigenen Belegschaft
 
228
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte
 
und von Arbeitnehmervertretern in
Bezug auf Auswirkungen
232
S1-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen
 
und Kanäle, über die eigene
 
Arbeitskräfte Bedenken äußern können
233
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
 
Auswirkungen und Ansätze zur
Minderung wesentlicher Risiken und zur
 
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusam-
menhang mit der eigenen Belegschaft
 
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
 
und
Ansätze
234
Parameter und Ziele
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
 
wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem
 
Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
236
S1-6
Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
237
S1-7
Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten
 
in der eigenen Belegschaft des
 
Unternehmens
Phase-in
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer
 
Dialog
238
S1-9
Diversitätsparameter
238
S1-10
Angemessene Entlohnung
238
S1-11
Sozialschutz
Phase-in
S1-12
Menschen mit Behinderungen
Phase-in
S1-13
Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
Phase-in
S1-14
Parameter für Gesundheitsschutz und
 
Sicherheit
239
S1-16
Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede
 
und Gesamtvergütung)
239
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
 
Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
240
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 106
Datenpunkt
Angabepflicht
Seite
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
Strategie
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
241
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
 
Strategie und Geschäftsmodell
 
241
Management der Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
S3-1
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen
 
Gemeinschaften
241
S3-2
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften
 
in Bezug auf Auswirkungen
244
S3-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen
 
und Kanäle, über die betroffene
 
Gemeinschaften Bedenken äußern können
244
S3-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
 
Auswirkungen auf betroffene
Gemeinschaften und Ansätze zum Management
 
wesentlicher Risiken und zur
 
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang
 
mit betroffenen Gemeinschaften
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
244
Parameter und Ziele
S3-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
 
wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem
 
Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
247
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Strategie
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
248
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
 
Strategie und Geschäftsmodell
 
248
Management der Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern
 
und Endnutzern
249
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern
 
und Endnutzern in Bezug auf
 
Auswirkungen
254
S4-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen
 
und Kanäle, über die Verbraucher
und Endnutzer Bedenken äußern können
255
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
 
Auswirkungen auf Verbraucher
und Endnutzer und Ansätze zum Management
 
wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang
 
mit Verbrauchern und Endnutzern sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
256
Parameter und Ziele
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
 
wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem
 
Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
260
ESRS G1 Unternehmensführung
Governance
ESRS 2 GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane
81
Management der Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen
 
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
 
und Bewertung der wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen
103
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
261
G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferanten
264
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption
 
und Bestechung
265
Parameter und Ziele
G1-4
Korruptions-
 
oder Bestechungsfälle
266
G1-6
Zahlungspraktiken
267
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 107
Im Folgenden wird eine Liste der Datenpunkte offengelegt, die sich auf
 
andere EU-Rechtsvorschriften beziehen:
Angabepflicht und
 
zugehörige Datenpunkte
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften
Seite
Wesentlichkeit
ESRS 2
ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (d))
Geschlechtervielfalt in den Lei-
tungs- und Kontrollorganen
 
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
der Kommission
(EU) 2020/1816, Anhang II
79
Wesentlich
ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (e))
Prozentsatz der Leitungsorganmit-
glieder, die unabhängig sind
 
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
der Kommission
(EU) 2020/1816, Anhang II
79
Wesentlich
ESRS 2 GOV-4 (ESRS 2.30)
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
 
3
83
Wesentlich
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(i))
Beteiligung an Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit fossilen Brenn-
stoffen
 
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
 
575/2013;
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453
 
der Kommission, Tabelle 1:
Qualitative Angaben zu Umweltrisiken,
 
und Tabelle 2: Qualitative
 
Angaben zu sozialen Risiken
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(ii))
Beteiligung an Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit der Herstellung
von Chemikalien
 
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
 
2
 
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
 
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(ii))
Beteiligung an Tätigkeiten im Zu-
sammenhang mit umstrittenen
Waffen
 
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818,
 
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU)
 
2020/1816, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) Ziffer
(iv))
Beteiligung an Aktivitäten im Zu-
sammenhang mit dem Anbau und
der Produktion von Tabak
 
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818,
 
Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU)
 
2020/1816, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E1
ESRS E1-1 (ESRS E1.14)
Übergangsplan zur Verwirklichung
der Klimaneutralität bis 2050
 
EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119,
 
Artikel 2 Absatz 1
 
Keine Angabe
Wesentlich
ESRS E1-1 (ESRS E1.16 (g))
Unternehmen, die von den Paris-
abgestimmten Referenzwerten
ausgenommen sind
 
Säule 3: Artikel 449a
Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
 
(EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1:
 
Anlagebuch – Über-
gangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
 
Kreditqualität
der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen
 
und Restlaufzeit
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818,
 
Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel
 
12 Absatz 2
Keine Angabe
Wesentlich
ESRS E1-4 (ESRS E1.34)
THG-Emissionsreduktionsziele
 
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle
 
2
Säule 3: Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
 
575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
 
Meldebogen 3: Anlage-
buch – Übergangsrisiko im Zusammenhang
 
mit dem
 
Klimawandel: Angleichungsparameter
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818,
 
Artikel 6
189
 
Wesentlich
ESRS E1-5 (ESRS E1.38)
Energieverbrauch aus fossilen
Brennstoffen aufgeschlüsselt nach
Quellen (nur klimaintensive Sekto-
ren)
 
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle
 
1, Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E1-5 (ESRS E1.37)
Energieverbrauch und Energiemix
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle
 
1
191
Wesentlich
ESRS E1-5 (ESRS E1.40, 43)
Energieintensität im Zusammen-
hang mit Tätigkeiten in klimainten-
siven Sektoren
 
SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E1-6 (ESRS E1.44)
THG-Bruttoemissionen der Katego-
rien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
 
SFDR: Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Säule 3: Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
 
575/2013; Durchführungs-
verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
 
Meldebogen 1: Anlage-
buch – Übergangsrisiko im Zusammenhang
 
mit dem Klimawandel:
Kreditqualität der Risikopositionen nach
 
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818,
 
Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz
 
1
191
Wesentlich
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 108
ESRS E1
ESRS E1-6 (ESRS E1.53-55)
Intensität der THG-Bruttoemissio-
nen
 
SFDR: Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
 
575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
 
Meldebogen 3:
Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang
 
mit dem
 
Klimawandel: Angleichungsparameter
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818,
 
Artikel 8 Absatz 1
195, 196
Wesentlich
ESRS E1-7 (ESRS E1.56)
Entnahme von Treibhausgasen
und CO
2
-Zertifikate
 
EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119,
 
Artikel 2 Absatz 1
196
Wesentlich
ESRS E1-9 (ESRS E1.66)
Risikoposition des Referenzwert-
Portfolios gegenüber klimabezoge-
nen physischen Risiken
 
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816,
 
Anhang II
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E1-9 (ESRS E1.66 (a))
Aufschlüsselung der Geldbeträge
nach akutem und chronischem
physischem Risiko
 
ESRS E1-9 (ESRS E1.66 (c))
Ort, an dem sich erhebliche Ver-
mögenswerte mit wesentlichem
physischem Risiko befinden
 
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
 
575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
 
Absätze 46 und
47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches
 
Risiko im Zusammen-
hang mit dem Klimawandel: Risikopositionen
 
mit physischem Risiko.
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E1-9 (ESRS E1.67 (c))
Aufschlüsselungen des Buchwerts
seiner Immobilien nach Energieef-
fizienzklassen
 
Säule 3: Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
 
575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission,
 
Absatz 34; Melde-
bogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im
 
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Durch Immobilien besicherte
 
Darlehen – Energieeffizi-
enz der Sicherheiten
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E1-9 (ESRS E1.69)
Grad der Exposition des Portfolios
gegenüber klimabezogenen Chan-
cen
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS E2
ESRS E2-4 (ESRS E2.28)
Menge jedes in Anhang II der E-
PRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs und -ver-
bringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser
und Boden emittiert wird
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle
 
1, Indikator Nr. 2 in Anhang 1
Tabelle 2, Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle
 
2, Indikator Nr. 3 in
 
Anhang 1 Tabelle 2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E3
ESRS E3-1 (ESRS E3.9)
Wasser- und Meeresressourcen
 
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle
 
2
Keine Angabe
 
 
Nicht wesentlich
ESRS E3-1 (ESRS E3.13)
Spezielles Konzept
 
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle
 
2
Keine Angabe
 
Nicht wesentlich
ESRS E3-1 (ESRS E3.14)
Nachhaltige Ozeane und Meere
 
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle
 
2
Keine Angabe
 
Nicht wesentlich
ESRS E3-4 (ESRS E3.28 (c))
Gesamtmenge des zurückgewon-
nenen und wiederverwendeten
Wassers
 
SFDR: Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle
 
2
Keine Angabe
 
Nicht wesentlich
ESRS E3-4 (ESRS E3.29)
Gesamtwasserverbrauch in m3 je
Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten
SFDR: Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle
 
2
Keine Angabe
 
Nicht wesentlich
ESRS E4
ESRS 2 SBM-3 (E4.16 (a) Ziffer (i))
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle
 
1
206
Wesentlich
ESRS 2 SBM-3 (E4.16 (b) Ziffer (i))
 
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
 
2
206
Wesentlich
ESRS 2 SBM-3 (E4.16 (c))
 
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
 
2
206
Wesentlich
ESRS E4-2 (ESRS E4.24 (b))
Nachhaltige Verfahren oder Kon-
zepte im Bereich Landnutzung und
Landwirtschaft
 
SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle
 
2
212
Wesentlich
ESRS E4-2 (ESRS E4.24 (c))
Nachhaltige Verfahren oder Kon-
zepte im Bereich Ozeane/Meere
 
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle
 
2
212
Wesentlich
ESRS E4-2 (ESRS E4.24 (d))
Konzepte für die Bekämpfung der
Entwaldung
 
SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle
 
2
212
Wesentlich
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 109
ESRS E5
ESRS E5-5 (ESRS E5.37 (d))
Nicht recycelte Abfälle
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle
 
2
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS E5-5 (ESRS E5.39)
Gefährliche und radioaktive Abfälle
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S1
ESRS 2 SBM3 – S1.14 (f)
 
Risiko von Zwangsarbeit
 
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle
 
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S1.14 (g)
 
Risiko von Kinderarbeit
 
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle
 
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.20)
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
 
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle
 
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
I Tabelle 1
231
Wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.21)
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung
in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis
8 der Internationalen Arbeitsorga-
nisation behandelt werden
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
232
Wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.22)
Verfahren und Maßnahmen zur Be-
kämpfung des Menschenhandels
 
SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle
 
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S1-1 (ESRS S1.23)
Konzept oder Managementsystem
für die Verhütung von Arbeitsun-
fällen
 
SFDR: Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle
 
3
232
Wesentlich
ESRS S1-3 (ESRS S1.32 (c))
Bearbeitung von Beschwerden
 
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle
 
3
233
Wesentlich
ESRS S1-14 (ESRS S1.88 (b), (c))
Zahl der Todesfälle und Zahl und
Quote der Arbeitsunfälle
 
SFDR: Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle
 
3
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
239
Wesentlich
ESRS S1-14 (ESRS S1.88 (e))
Anzahl der durch Verletzungen,
Unfälle, Todesfälle oder Krankhei-
ten bedingten Ausfalltage
 
SFDR: Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle
 
3
Keine Angabe
Wesentlich
(Phase in)
ESRS S1-16 (ESRS S1.97 (a))
Unbereinigtes geschlechtsspezifi-
sches Verdienstgefälle
 
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle
 
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
239
Wesentlich
ESRS S1-16 (ESRS S1.97 (b))
Überhöhte Vergütung von Mitglie-
dern der Leitungsorgane
 
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle
 
3
 
 
239
Wesentlich
ESRS S1-17 (ESRS S1.103 (a))
Fälle von Diskriminierung
 
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle
 
3
240
Wesentlich
ESRS S1-17 (ESRS S1.104 (a))
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
 
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle
 
1, Indikator Nr. 14 in
 
Anhang I Tabelle 3
 
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
 
Artikel 12 Absatz 1
240
Wesentlich
ESRS S2
ESRS 2 SBM3 – S2.11 (b)
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit
oder Zwangsarbeit in der Wert-
schöpfungskette
 
SFDR: Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle
 
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 (ESRS S2.17)
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
 
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
 
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
1 Tabelle 1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 (ESRS S2.18)
Konzepte im Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der Wertschöp-
fungskette
 
SFDR: Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1
 
Tabelle 3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S2-1 (ESRS S2.19)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
 
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
 
Artikel 12 Absatz 1
Keine Angabe
Nicht wesentlich
 
ESRS S2-1 (ESRS S2.19)
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung
in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis
8 der Internationalen Arbeitsorga-
nisation behandelt werden
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe
Nicht wesentlich
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 110
ESRS S2
ESRS S2-4 (ESRS S2.36)
Probleme und Vorfälle im Zusam-
menhang mit Menschenrechten in-
nerhalb der vor- und nachgelager-
ten Wertschöpfungskette
 
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
 
3
Keine Angabe
Nicht wesentlich
ESRS S3
ESRS S3-1 (ESRS S3.16)
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechte
 
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
 
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
1 Tabelle 1
 
 
243
Wesentlich
ESRS S3-1 (ESRS S3.17)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte, der
Prinzipien der ILO oder der OECD-
Leitlinien
 
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
 
Artikel 12 Absatz 1
244
Wesentlich
ESRS S3-4 (ESRS S3.36)
Probleme und Vorfälle im Zusam-
menhang mit Menschenrechten
 
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
 
3
246
Wesentlich
ESRS S4
ESRS S4-1 (ESRS S4.16)
Konzepte im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern
 
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle
 
3, Indikator Nr. 11 in Anhang
1 Tabelle 1
254
Wesentlich
ESRS S4-1 (ESRS S4.17)
Nichteinhaltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle
 
1
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816,
Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818
 
Artikel 12 Absatz 1
254
Wesentlich
ESRS S4-4 (ESRS S4.35)
Probleme und Vorfälle im Zusam-
menhang mit Menschenrechten
 
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle
 
3
259
Wesentlich
ESRS G1
ESRS G1-1 (ESRS G1.10 (b))
Übereinkommen der Vereinten
 
Nationen gegen Korruption
 
SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle
 
3
Keine Angabe
Wesentlich
ESRS G1-1 (ESRS G1.10 (d))
Schutz von Hinweisgebern
 
(Whistleblowers)
 
SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle
 
3
263
Wesentlich
ESRS G1-4 (ESRS G1.24 (a))
Geldstrafen für Verstöße gegen
Korruptions-
 
und Bestechungsvor-
schriften
 
SFDR: Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle
 
3
 
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung
 
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
266
Wesentlich
ESRS G1-4 (ESRS G1.24 (b))
Standards zur Bekämpfung von
Korruption und Bestechung
 
SFDR: Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle
 
3
266
Wesentlich
INFORMATION ZUR NADIVEG-KONFORMITÄT
Das NaDiVeG weitet seit dem Geschäftsjahr
 
2017 die Berichtspflicht über nichtfinanzielle Informationen
 
(Umwelt und Soziales, Arbeitnehmerbe-
lange, Menschenrechte, Korruption,
 
Diversität) im Lagebericht aus. Die folgende
 
Tabelle gibt einen Überblick,
 
wo die NaDiVeG-Anforderungen
 
im
Bericht zu finden sind.
Anforderung NaDiVeG
Verweis Nichtfinanzielle Erklärung (Kapitel)
1 Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells
 
der Gesellschaft
Allgemeine Informationen ESRS 2: SBM-1, SBM-3
2/3/4/6 Beschreibung der von der Gesellschaft
 
verfolgten Konzepte (2),
Ergebnisse dieser Konzepte
(3) und angewandte Due-Diligence-Prozesse (4)
Allgemeine Informationen ESRS 2: GOV-4
Leistungsindikatoren Umweltbelange
 
(6)
Angaben nach Taxonomie-Verordnung;
 
Umweltinformationen: E1 – E5
Sozial- und Arbeitnehmerbelange (inkl.
 
Diversität) (6)
Eigene Belegschaft: S1
Achtung der Menschenrechte (6)
Allgemeine Informationen:
 
ESRS 2; Eigene Beleg-
schaft: S1, Betroffene Gemeinschaften: S3,
 
Verbrau-
cher und Endnutzer: S4, Unternehmensführung:
 
G1
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
 
(6)
Unternehmensführung:
 
G1
5 Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich
 
negative Auswirkungen
auf diese Belange haben werden,
und die Handhabung dieser Risiken
durch den Konzern, und zwar
a) aus der eigenen Geschäftstätigkeit
b) aus Geschäftsbeziehungen, Erzeugnissen
 
oder Dienstleistungen (sofern relevant)
Allgemeine Informationen ESRS 2: SBM-3
59) Erläuterung, wie wesentliche Informationen zu Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen ermittelt wurden, einschließlich
 
der Anwendung von
Schwellenwerten und/oder ESRS 1 Abschnitt 3.2-Kriterien
Das Verfahren zur Ermittlung der Wesentlichkeit sowie die Festlegung
 
und Anwendung der Schwellenwerte sind unter ESRS 2-IRO-1.53a bis
 
ESRS
2-IRO-1.53c ii ausführlich beschrieben.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 111
ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Herzstück des Aktionsplans der Europäischen Union (EU) zur Finanzierung
 
nachhaltigen Wachstums und ein wichtiges Instrument zur Erreichung
der Klimaneutralität in Europa bis 2050 ist die EU-Taxonomie. Sie schafft
 
ein einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige
 
Wirt-
schaftstätigkeiten und damit ein gemeinsames Verständnis von
 
Nachhaltigkeit in der EU. Ziel ist es, mehr Transparenz am Markt zu schaffen
 
und
eine Neuausrichtung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Investitionen
 
voranzubringen.
 
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiekonform, wenn sie
 
einen wesentlichen Beitrag („Substantial Contribution“, kurz: SC) zu
 
einem der
sechs Umweltziele leistet und keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt
 
(„Do No Significant Harm“, kurz: DNSH).
 
Die sechs Umweltziele sind:
 
Klimaschutz
 
Anpassung an den Klimawandel
 
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
 
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
 
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
 
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
 
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen müssen
 
zusätzlich unter Einhaltung der Minimum Safeguards – ein Mindestschutz
im Bereich fundamentaler Arbeits-
 
und Menschenrechtsstandards – ausgeübt werden.
 
Der bedeutendste offenzulegende Leistungsindikator für Kreditinstitute
 
ist die Green Asset Ratio (GAR), welche das Verhältnis der taxonomiekon-
formen Vermögenswerte zu den erfassten Gesamtaktiva wiedergibt.
 
Für die Taxonomiekonformität ist zu prüfen, ob die zugrundeliegende
 
Wirt-
schaftstätigkeit den in der EU-Taxonomie definierten technischen Bewertungskriterien
 
entspricht.
 
Rechtsgrundlage
 
Die Verordnung (EU) 2020/852 (nachfolgend Taxonomie-Verordnung)
 
enthält unter anderem wesentliche Begriffsbestimmungen und
 
Verpflich-
tungen der berichterstattenden Unternehmen. Von besonderer Bedeutung
 
ist Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung, der die Berichterstattungs-
pflichten für Finanz-
 
und Nichtfinanzunternehmen festlegt. Die Delegierte Verordnung
 
(Del. VO) (EU) 2021/2178 präzisiert Angaben zu Inhalt und
Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen.
 
Am 13. Juni 2023 hat die EU-Kommission die Del. VO (EU) 2023/2485
 
und Del. VO (EU) 2023/2486 zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung
vorgelegt. Darin enthalten waren unter anderem Änderungen und
 
Erweiterungen der bestehenden Wirtschaftstätigkeiten, Definitionen
 
der tech-
nischen Bewertungskriterien der vier nicht klimabezogenen Umweltziele
 
sowie Anpassungen an den zu verwendenden Meldebögen.
 
Für Finanz-
unternehmen gelten für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 Erleichterungsbestimmungen
 
bezüglich der vier neuen Umweltziele sowie der neuen
Wirtschaftstätigkeiten, welche die Offenlegung auf Angaben zur Taxonomiefähigkeit
 
beschränken.
 
In der dritten Bekanntmachung der EU-Kommission (C/2024/6691) vom
 
8. November 2024 werden Fragen zur Anwendung und Auslegung
 
be-
stimmter Rechtsvorschriften zur Taxonomie-Berichterstattung von Finanzunternehmen
 
thematisiert. Die Bekanntmachungen dienen der Erläute-
rung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie bedeuten keine Ausweitung
 
der aufgrund dieser Rechtsvorschriften bestehenden Rechte und
 
Pflich-
ten für die betroffenen Unternehmen und sollen diese lediglich bei
 
der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften unterstützen.
 
Umsetzung und Methodik
 
Von der Offenlegung umfasst sind gemäß Punkt 1.1.2. des Anhangs V
 
der Del. VO (EU) 2021/2178 die Rechnungslegungskategorien finanzielle
Vermögenswerte, einschließlich Krediten und Darlehen, Schuldverschreibungen,
 
Beteiligungen und wieder in Besitz genommene Sicherheiten:
 
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
 
im sonstigen Ergebnis bewertet werden
 
Beteiligungen an Tochterunternehmen
 
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen
 
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
 
Zeitwert bewertet werden,
 
und nicht zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
 
Zeitwert bewertet werden müssen
 
Immobiliensicherheiten, die von der Hypo Vorarlberg durch Inbesitznahme
 
im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt wurden
 
Von der Offenlegung ausgenommen sind:
 
Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen
 
Emittenten (ausgenommen multilaterale Entwicklungsbanken)
 
Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung
 
nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder 29a der
Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind
 
kurzfristige Interbankenkredite
 
zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
 
Derivate
 
Die in der Offenlegung zu berücksichtigenden Gegenparteien beschränken
 
sich auf private Haushalte, Städte und Gemeinden, Finanzunterneh-
men sowie Nicht-Finanzunternehmen, die selbst der Pflicht zur nichtfinanziellen
 
Berichterstattung unterliegen.
 
Für die Bestimmung der berichtspflichtigen Gegenparteien wurden sowohl
 
interne als auch öffentlich verfügbare Informationen über folgende
Kriterien herangezogen:
 
das Unternehmen ist der Branche Bank/Versicherung zuordenbar
 
oder emittiert handelbare Wertpapiere an einem regulierten Markt in der
EU (Kriterium „Unternehmen öffentlichen Interesses“) und
 
das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter
 
(Kriterium „Mitarbeiterzahl“)
 
Taxonomieprüfung allgemeiner Geschäfte (Verwendung
 
der Erlöse unbekannt)
 
Für die Hypo Vorarlberg als Kreditinstitut basiert die Ermittlung der
 
wichtigsten offenzulegenden Kennzahlen grundsätzlich
 
auf den Informatio-
nen der Gegenpartei, da nicht die Aktivitäten des bankeigenen Betriebs,
 
sondern die finanzierten Wirtschaftstätigkeiten geprüft werden. Bei der
Kreditvergabe ohne bekannten Verwendungszweck werden zur
 
Bestimmung der Taxonomiekonformität die von der Gegenpartei berichteten
Key Performance Indicator (KPI) herangezogen.
 
Hinsichtlich der angewendeten Methoden und der Artikel der Offenlegung
 
bestehen noch immer Unterschiede zwischen den berichtenden
 
Un-
ternehmen. So haben nicht alle Unternehmen die verpflichtenden
 
Meldebögen für die Offenlegung ihrer KPI verwendet, welche
 
eine Aufteilung
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 112
nach Beitrag zum Umweltziel ermöglichen. Die Quoten von Unternehmen,
 
die keine Aufteilung nach Umweltziel offengelegt haben, wurden
 
dem
ersten Umweltziel Klimaschutz zugeordnet. In den Fällen, in denen
 
keine Aufteilung nach umsatz- und Capital Expenditure(CapEx)-basierten
Quoten vorgenommen wurde, sind die KPI gleichermaßen in die umsatz-
 
wie die CapEx-basierte Offenlegung eingeflossen. Nicht öffentlich
 
ver-
fügbare oder unrichtige KPI von Gegenparteien, welche zudem weder
 
aus den Vorjahren noch bilateral erhoben werden konnten, wurden gemäß
Frage 5 der dritten Bekanntmachung der EU-Kommission mit „0“ angesetzt.
 
In der verpflichtenden Berichterstattung im Rahmen der Taxonomie-Verordnung
 
sind keine Schätzungen zulässig, weshalb keine Daten verwen-
det wurden, die auf Schätzungen basieren und keine Daten, welche in
 
einer freiwilligen Taxonomie-Meldung veröffentlicht wurden.
 
Taxonomieprüfung von Geschäften mit bekanntem Verwendungszweck
 
Bei bekanntem Verwendungszweck wird geprüft, wie durch das
 
finanzierte Projekt eine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit finanziert
 
wird.
Die Beurteilung, ob diese Anforderung erfüllt ist, stützt sich grundsätzlich
 
auf die von der Gegenpartei vorgelegten Informationen über das
 
Pro-
jekt oder die Tätigkeiten, für die die Erlöse verwendet werden.
 
Zur Ermittlung der Taxonomiekonformität von Privatkundenfinanzierungen
 
wurde geprüft, ob die finanzierten Wirtschaftstätigkeiten die techni-
schen Bewertungskriterien der Abschnitte 6.5, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5,
 
7.6 beziehungsweise 7.7 des Anhangs I beziehungsweise des Anhangs
 
II der Del.
VO (EU) 2021/2139 der EU-Kommission oder der Abschnitte 3.1 und
 
3.2 des Anhangs II der Del. VO (EU) 2023/2486 erfüllen.
 
Aus Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung ergibt sich gemäß Wortlaut,
 
dass die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes grundsätzlich
 
„von ei-
nem eine Wirtschaftstätigkeit ausübenden Unternehmen“ zu prüfen
 
ist. Auch Frage 37 der dritten Bekanntmachung der EU-Kommission
 
nimmt
Privatkunden und öffentliche Stellen von einer Einhaltung des Mindestschutzes
 
aus. Jedoch wird in Frage 37 suggeriert, dass für diese Gegenpar-
teien zur Erfüllung des Mindestschutzes jene Unternehmen zu prüfen
 
sind, von welchen Privatkunden oder öffentliche Stellen Produkte oder
Dienstleistungen erwerben. Eine entsprechende Grundlage für
 
diese erweiternden
 
Anforderungen der dritten Bekanntmachung der EU-Kommis-
sion findet sich im Gesetz nicht. So verweist auch Absatz 1.2.1.3. der
 
Del. VO (EU) 2021/2178 für Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
 
ledig-
lich auf die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien. Ein vorgelagerter
 
Prüfschritt der Minimum Safeguards beim Hersteller oder Dienst-
leister ist im Gesetzestext nicht definiert. Aufgrund dessen wurde
 
für Privatkunden und öffentliche Stellen keine Prüfung des sozialen Mindest-
schutzes durchgeführt.
Im Rahmen der Prüfung der Taxonomiekonformität von Immobilienfinanzierungen
 
an Privatkunden konnte eine Aufarbeitung des Gesamtbe-
stands zum Stichtag 31.12.2024 abgeschlossen werden. Wichtigste
 
Grundlage für die Bewertung von Immobilienfinanzierungen war der Energie-
ausweis. Finanzierungen, bei welchen kein oder kein gültiger Energieausweis
 
vorhanden war – dies betrifft insbesondere Finanzierungen aus den
Jahren vor 2017 –, wurden als nicht taxonomiekonform eingestuft.
 
Die detaillierten Anforderungen an Nachweise zur Erfüllung
 
der DNSH-Kriterien bei Privatkunden stellen häufig noch eine Herausforderung
 
dar.
Gemäß der dritten Bekanntmachung der EU-Kommission können Kreditinstitute
 
die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien von
 
Ge-
schäften mit Privatkunden und öffentlichen Stellen über direkte Nachweise
 
des Kunden oder in Form von unabhängigen und
 
zuverlässigen Über-
prüfungen durch Dritte erbringen. Für diese Gegenparteien greift
 
die Hypo Vorarlberg zur Durchführung der Klimarisikoanalyse nach Anlage
 
A
von Anhang I der Del. VO (EU) 2021/2139 auf die Unterstützung
 
einer ESG-Software zurück.
 
Befüllung der Meldebögen
 
Für die Angaben von Kreditinstituten, wie und in welchem Umfang die
 
Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden
 
sind,
die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind,
 
sind gemäß Artikel 4 Del. VO 2021/2178 die Meldebögen des Anhangs
 
VI
der Verordnung zu verwenden. Die Befüllung der Meldebögen
 
erfolgt in Mio.-Euro-Beträgen.
 
Gemäß den in Anhang V der Del. VO (EU) 2021/2178 geforderten KPI erfolgt
 
in den Meldebögen 3 „GAR KPI-Bestand“ und 4 „GAR KPI-Zuflüsse“
eine Division auf Zeilenebene. So errechnet sich beispielsweise die
 
GAR für Kreditvergaben an Nicht-Finanzunternehmen aus dem Anteil der
 
Dar-
lehen und Kredite an Nicht-Finanzunternehmen, mit denen taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten bezogen auf die einzelnen Umweltziele
finanziert werden, im Vergleich zu den gesamten Darlehen und Krediten
 
an Nicht-Finanzunternehmen.
 
Der Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte ergibt sich aus
 
den im Zähler und Nenner erfassten Vermögenswerten im Vergleich zu
 
den
Gesamtaktiva. Das gilt entsprechend für den Anteil der gesamten neuen
 
erfassten Vermögenswerte in Meldebogen 4.
 
Zur Befüllung des Meldebogens 4 „GAR KPI-Zuflüsse“ wurden die Bruttobuchwerte
 
der neu eingegangenen Forderungen herangezogen, die im
Jahr vor dem Offenlegungsstichtag entstanden sind, ohne Abzug der
 
Beträge von Kreditrückzahlungen oder Veräußerungen von Schuldti-
teln/Beteiligungsinstrumenten, die während des Jahres vor dem Offenlegungsstichtag
 
stattgefunden haben. Die Definition des Neugeschäfts
orientiert sich damit an den Vorgaben der Frage 65 der dritten Bekanntmachung
 
der EU-Kommission.
 
Alle verwalteten Vermögenswerte (Assets under Management
 
= AuM) werden sowohl stichtagsbezogen als auch auf
 
Basis des jährlichen Neuge-
schäfts hinsichtlich ihrer Taxonomiekonformität im Meldebogen
 
5 „KPI außerbilanzielle Risikopositionen“ offengelegt.
 
Offenlegung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
 
(siehe Meldebogen 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel
 
8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI)
 
In % der erfassten Gesamtaktiva
Umsatzbasiert
CapEx-basiert
Haupt-KPI
Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)
0,66 %
0,73 %
Zusätzliche KPI
GAR (Zuflüsse)
1,13 %
1,21 %
Ergebnisse
 
Der angewendete Konsolidierungskreis entspricht dem aufsichtsrechtlichen
 
Konsolidierungskreis gemäß Titel II Kapitel 2 Abschnitt 2 der
 
Verord-
nung (EU) 575/2013.
Der Anteil taxonomiekonformer Vermögenswerte an den
 
erfassten Gesamtaktiva (Green Asset Ratio) betrug zum Stichtag 31.
 
Dezember 2024
0,66 % (umsatzbasiert) und 0,73 % (CapEx-basiert), das entspricht
 
einem finanziellen Volumen von EUR 91,54 Mio. (umsatzbasiert) und EUR
 
103,54
Mio. (CapEx-basiert). Die taxonomiekonformen Vermögenswerte setzen
 
sich überwiegend aus Risikopositionen gegenüber Non-Financial-Report-
ing-Directive(NFRD)-pflichtigen Finanz-
 
und Nicht-Finanzunternehmen zusammen, basierend auf den taxonomiekonformen
 
CapEx- und Umsatz-
KPI der Gegenparteien. Ebenfalls enthalten sind taxonomiekonforme,
 
durch Wohnimmobilien besicherte Kredite an private Haushalte.
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 113
Der Anteil taxonomiefähiger Vermögenswerte belief sich zum Stichtag
 
auf 17,13 % (umsatzbasiert) und 16,82 % (CapEx-basiert) und umfasst
 
durch
Wohnimmobilien besicherte Kredite, Gebäudesanierungskredite und
 
KFZ-Kredite an private Haushalte, taxonomiefähige Risikopositionen
 
gegen-
über Städten und Gemeinden sowie NFRD-pflichtigen Finanz-
 
und Nicht-Finanzunternehmen. Die überwiegende Anzahl
 
aller zu bewertenden
Risikopositionen mit bekanntem Verwendungszweck konnte einer
 
Wirtschaftstätigkeit aus dem Sektor Baugewerbe und
 
Immobilien des ersten
Umweltziels Klimaschutz zugeordnet werden. Eine geringe Anzahl
 
Finanzierungen gegenüber öffentlichen Stellen entsprach den Tätigkeiten
 
der
Umweltziele drei bis sechs beziehungsweise den neuen Tätigkeiten der
 
beiden klimabezogenen Umweltziele.
 
Aufgrund der Kundenstruktur der Hypo Vorarlberg mit Fokus unter
 
anderem auf mittelständische Unternehmenskunden sind 61,11 % der
 
Vermö-
genswerte vom Zähler der Green Asset Ratio ausgeschlossen. Weitere
 
9,27 % der Gesamtaktiva beziehen sich auf Staaten, Zentralbanken und
supranationale Emittenten, die ebenfalls von der EU-Taxonomie ausgenommen
 
sind.
 
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 gab es keinen Bestand an wieder in
 
Besitz genommenen Immobiliensicherheiten in der Hypo Vorarlberg.
 
Angaben zu Aktivitäten im Nuklear- und Gassektor
 
Die EU-Kommission hat 2022 Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen
 
Kernenergie und fossiles Gas als Übergangstätigkeiten in die
 
EU-Taxonomie
aufgenommen. Es wurden eigene Bewertungskriterien sowie separate
 
Anforderungen an die Berichterstattung für diese Tätigkeiten definiert.
 
Zur
Berechnung der KPI wurden die Umsatz-
 
und CapEx-KPI der relevanten Gegenparteien herangezogen.
 
Verwendet wurden hierbei ausschließlich
jene Informationen, welche in den Meldebögen aus Anhang
 
XII der Del. VO (EU) 2021/2178 offengelegt wurden. Bei einigen KPI von
 
Gegenpar-
teien scheint es aufgrund der Verwendung anderer als der in den Meldebögen
 
geforderten Nenner teilweise zu einer Verzerrung der Quoten
gekommen zu sein, weshalb diese bei Auffälligkeiten über Absolutwerte
 
nachberechnet wurden.
Die Offenlegung erfolgte unter Berücksichtigung der dritten Bekanntmachung
 
der EU-Kommission,
 
so dass die Meldebögen umsatz- und CapEx-
basiert stichtagsbezogen für den Bestand sowie auf Basis des
 
jährlichen Neugeschäfts je für das Aktivgeschäft wie auch für die außerbilanziellen
Vermögenswerte bereitgestellt wurden. Detaillierte Kennzahlen können
 
den Meldebögen am Ende dieses Kapitels entnommen werden.
 
Die Be-
füllung erfolgt in Mio.-Euro-Beträgen.
 
Angaben zum Handelsbuch
 
Die Hypo Vorarlberg unterhält lediglich ein kleines Handelsbuch gemäß
 
Capital Requirements Regulation (CRR – Verordnung (EU) Nummer
575/2013). Im Handelsbuch sind per 31. Dezember 2024 Vermögenswerte
 
in Höhe von EUR 0,15 Mio. enthalten. Bei diesen Positionen
 
handelt es
sich um einen Investmentfonds in Abwicklung und kleinere Positionen
 
(Stückgröße kleiner 10) in MSCI-ETFs für den Spitzenausgleich von Fonds-
sparern. Die Vermögenswerte beim Fonds in Abwicklung sind Guthaben
 
bei der Hypo Vorarlberg als Depotbank des Fonds. Somit sind diese
 
Be-
stände nicht von der Verordnung (EU) 2020/852 betroffen. Es gibt auch
 
für die Zukunft keine Pläne,
 
Handelsaktivitäten in größerem Umfang
aufzunehmen.
Nachhaltigkeitsstrategie
 
Die EU-Taxonomie spielt eine wichtige Rolle bei der Neuausrichtung
 
von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Investitionen. Sie trägt damit
 
insbe-
sondere zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels einer klimaneutralen
 
EU bis 2050 bei. Die Hypo Vorarlberg richtet ihre Aktivitäten deshalb
auch weiterhin möglichst an den Kriterien der EU-Taxonomie aus und
 
berücksichtigt diese auch in der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie
Hypo Effekt (kurz: Nachhaltigkeitsstrategie). Die Nachhaltigkeitsstrategie
 
wurde 2024 überarbeitet und um qualitative Ziele und Maßnahmen
 
in
Bezug auf die EU-Taxonomie erweitert. Es ist erklärtes Ziel, das Engagement
 
in Bezug auf die gesteckten Klimaziele zu festigen und dies –
 
soweit
möglich – in entsprechenden Offenlegungsquoten zu bestätigen.
 
Investitionsentscheidungen mit Überlegungen zu Umwelt-,
 
Sozial- und Gover-
nancethemen (= Positivkriterien) werden forciert. Die Hypo Vorarlberg
 
wird neue Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitsaspekten entwickeln bezie-
hungsweise bei bestehenden Produkten die Ergänzung von Nachhaltigkeitsaspekten
 
prüfen und sich bei der Ausrichtung an den Vorgaben der
EU-Taxonomie orientieren.
 
Mit dem Hypo-Klimakredit und dem Hypo-Klima-Schnellkredit können
 
bereits jetzt Finanzierungen von energetischen Sanierungen, Photovol-
taik-Anlagen, Solaranlagen, neuen Heizungsanlagen und Wärmedämmungen
 
sowie Investitionen in E-Mobilität gefördert werden. Voraussetzung
für die Gewährung ist unter anderem ein taxonomiefähiger Verwendungszweck.
 
Da die Nachfrage nach relevanten Projektfinanzierungen auch
im Immobilienbereich stetig wächst, ist die Ausweitung der Produktpalette
 
um einen Green Loan aktuell in Prüfung. Im Fokus stehen analog
 
zum
bisherigen Green Asset Portfolio insbesondere die Finanzierung beziehungsweise
 
Refinanzierung von Gebäuden, welche eine hervorragende
Energieeffizienz aufweisen. Ziel ist es, sich bei den Vergabekriterien in
 
Form von Positivkriterien
 
an den Kriterien der Taxonomie auszurichten
und damit zu einer schrittweisen Steigerung taxonomiefähiger beziehungsweise
 
-konformer Vermögenswerte beizutragen. Auch bei der
 
Mittel-
verwendung der Hypo Vorarlberg Green Bonds hat das Thema EU-Taxonomie
 
eine hohe Relevanz. Die Hypo Vorarlberg wird ihr Green Asset Port-
folio in den nächsten Jahren sukzessive an die Kriterien der EU-Taxonomie anpassen,
 
mit dem Ziel, konform mit der EU-Taxonomie zu sein.
 
Die Hypo Vorarlberg beabsichtigt, sich mit ihrem österreichischen
 
Green Asset Portfolio an den in der EU-Taxonomie beschriebenen Kriterien
zum EU-Umweltziel 1 „Klimaschutz“ zu orientieren. Ziel ist es, durch die Förderung
 
von energieeffizienten Gebäuden zum Klimaschutz beizutra-
gen und gleichzeitig keines der anderen fünf Umweltziele der EU-Taxonomie
 
zu beeinträchtigen.
7
 
Ethische und nachhaltige Kriterien (Finanzierungsgeschäft, E1-2, E2-1, E4-2, E5-1,
 
E1-3, E2-2, E4-3, E5-2)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 114
MELDEBÖGEN GEMÄß ANHANG VI DER DEL. VO (EU) 2021/2178 ZUR TAXONOMIE-VO (EU) 2020/852
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
 
offenzulegenden KPI
Gesamte ökologisch nachhal-
tige Vermögenswerte (um-
satzbasiert) in Mio. EUR
Gesamte ökologisch nachhal-
tige Vermögenswerte (CapEx-
basiert) in Mio. EUR
KPI (umsatzbasiert)
KPI (CapEx-basiert)
% Erfassung (an den Gesamtak-
tiva)***
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden (Artikel 7
Absätze 2 und 3 sowie Anhang
V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR
einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V Ab-
schnitt 1.2.4)
Haupt-KPI
Bestand Grüne Aktiva-
 
Quote (GAR)
91,54
103,54
0,66 %
0,73 %
29,63 %
61,11 %
9,27 %
Gesamte ökologisch nachhal-
tige Vermögenswerte (um-
satzbasiert) in Mio. EUR
Gesamte ökologisch nachhal-
tige Vermögenswerte (CapEx-
basiert) in Mio. EUR
KPI (umsatzbasiert)
KPI (CapEx-basiert)
% Erfassung (an den Gesamtak-
tiva)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden (Artikel 7
Absätze 2 und 3 sowie Anhang
V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR
einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V Ab-
schnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI
GAR (Zuflüsse)
31,70
34,18
1,13 %
1,21 %
10,09 %
84,47 %
5,44 %
Handelsbuch*
N/A
N/A
N/A
N/A
Finanzgarantien
0,78
0,52
0,27 %
0,18 %
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
6,99
12,82
6,93 %
12,70 %
Gebühren- und Provisionserträge**
N/A
N/A
N/A
N/A
* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der
 
Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
 
** Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe
 
und AuM Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen,
 
einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen
 
zur angewandten Methodik.
 
*** % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der
 
Banken
Anmerkung: Die KPI „Gebühren- und Provisionserträge“
 
und „Handelsbuchbestand“
 
gelten erst ab 2026.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 115
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (umsatzbasiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Gesamt[brutto]-
buchwert
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
4.523,05
2.350,62
91,49
16,23
8,48
35,09
3,32
0,05
0,00
0,00
0,40
0,00
0,00
0,00
2
Finanzunternehmen
2.082,15
352,67
30,77
0,00
2,98
1,25
0,21
0,05
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
3
Kreditinstitute
1.813,02
346,29
28,65
0,00
2,98
0,96
0,21
0,05
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
184,81
21,23
0,59
0,00
0,01
0,08
0,01
0,00
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
1.618,86
325,04
28,06
0,00
2,97
0,89
0,21
0,05
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
9,35
0,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
269,14
6,38
2,12
0,00
0,00
0,29
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
265,87
6,38
2,12
0,00
0,00
0,29
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13
Darlehen und Kredite
206,06
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
58,91
6,37
2,12
0,00
0,00
0,29
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
Eigenkapitalinstrumente
0,90
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
3,27
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
3,27
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
448,78
140,19
44,50
0,00
5,51
33,83
2,83
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
21
Darlehen und Kredite
371,61
107,43
27,57
0,00
5,36
19,26
1,92
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
77,16
32,76
16,93
0,00
0,15
14,57
0,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
1.748,28
1.732,54
16,23
16,23
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1.555,32
1.550,91
13,66
13,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26
davon Gebäudesanierungskredite
122,82
122,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
27
davon Kfz-Kredite
0,34
0,33
0,00
0,00
0,00
0,00
T1 Rev (1/10)
* Gesamtsumme der Kredite an private Haushalte, die durch Wohnimmobilien besichert
 
sind oder für Gebäuderenovierungen oder für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs
 
gewährt werden. Die restlichen Vermögenswerte gegenüber privaten Haushalten sind in
 
Zeile 47 „Sonstige Vermögenswertkategorien“
 
erfasst (Dritte Bekanntmachung der
Kommission (C/2024/6691), Frage 64).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 116
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Gesamt[brutto]-
buchwert
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
243,84
125,22
0,00
0,00
0,00
0,00
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
3,54
3,54
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
240,30
121,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen
werden (im Nenner enthalten)
9.328,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
7.690,83
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegung-
spflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informatio-
nen unterliegen
6.162,86
35
Darlehen und Kredite
6.108,59
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
0,00
37
davon Gebäudesanierungskredite
49,03
38
Schuldverschreibungen
49,83
39
Eigenkapitalinstrumente
4,44
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
unterliegen
1.527,98
41
Darlehen und Kredite
1.157,02
42
Schuldverschreibungen
352,88
43
Eigenkapitalinstrumente
18,08
44
Derivate
449,62
45
Kurzfristige Interbankenkredite
45,75
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
22,38
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren
usw.)
1.119,82
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
13.851,45
2.350,62
91,49
16,23
8,48
35,09
3,32
0,05
0,00
0,00
0,40
0,00
0,00
0,00
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
1.414,72
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
972,71
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
428,03
52
Handelsbuch
13,98
53
Gesamtaktiva
15.266,17
2.350,62
91,49
16,23
8,48
35,09
3,32
0,05
0,00
0,00
0,40
0,00
0,00
0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
291,84
8,14
0,78
0,00
0,00
0,66
0,93
0,00
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,00
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
100,95
20,01
6,96
0,00
0,16
3,79
0,42
0,03
0,00
0,01
0,26
0,00
0,00
0,00
56
Davon Schuldverschreibungen
43,90
10,95
3,68
0,00
0,12
1,60
0,17
0,01
0,00
0,00
0,24
0,00
0,00
0,00
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
57,05
9,06
3,28
0,00
0,04
2,19
0,24
0,02
0,00
0,01
0,02
0,00
0,00
0,00
T1 Rev (2/10)
** Gesamtsumme an Finanzierung von öffentlichem Wohnungsbau und anderer
 
Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
 
gegenüber lokalen Gebietskörperschaften. Vermögenswerte,
 
bei denen die Verwendung der Erlöse unbekannt ist, sind in Zeile 50 erfasst (Dritte Bekanntmachung
 
der Kommission
(C/2024/6691), Frage 64).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 117
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Kreislaufwirtschaft (CE)
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
18,17
0,00
0,00
0,00
0,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2
Finanzunternehmen
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
Kreditinstitute
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
17,62
0,00
0,00
0,00
0,59
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21
Darlehen und Kredite
17,62
0,00
0,00
0,00
0,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,06
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
0,00
0,00
0,00
0,00
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
26
davon Gebäudesanierungskredite
0,00
0,00
0,00
0,00
27
davon Kfz-Kredite
T1 Rev (3/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 118
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Kreislaufwirtschaft (CE)
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
0,39
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,39
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unter-
liegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
18,17
0,00
0,00
0,00
0,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
18,17
0,00
0,00
0,00
0,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
2,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,93
0,00
0,00
0,00
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
2,15
0,00
0,00
0,00
1,51
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
56
Davon Schuldverschreibungen
1,07
0,00
0,00
0,00
1,17
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
1,08
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
T1 Rev (4/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 119
ab
ac
ad
ae
af
ag
ah
ai
aj
ak
al
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Gesamt[brutto]buch-
wert
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.373,25
91,54
16,23
8,48
35,09
4.696,25
2.456,16
20,22
1,30
0,00
6,51
2
Finanzunternehmen
353,23
30,82
0,00
2,98
1,25
2.253,53
384,47
2,50
0,00
0,00
0,92
3
Kreditinstitute
346,56
28,70
0,00
2,98
0,96
1.916,72
372,21
0,40
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
21,26
0,59
0,00
0,01
0,08
310,65
36,80
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
325,26
28,11
0,00
2,97
0,89
1.586,00
335,41
0,40
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,03
0,00
0,00
0,00
20,08
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
6,68
2,12
0,00
0,00
0,29
336,81
12,26
2,10
0,00
0,00
0,92
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
6,68
2,12
0,00
0,00
0,29
333,37
12,26
2,10
0,00
0,00
0,92
13
Darlehen und Kredite
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
261,47
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
6,67
2,12
0,00
0,00
0,29
69,76
12,25
2,10
0,00
0,00
0,92
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
2,14
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
161,24
44,50
0,00
5,51
33,83
323,85
108,66
16,42
0,00
0,00
5,56
21
Darlehen und Kredite
127,51
27,57
0,00
5,36
19,26
255,04
78,14
2,44
0,00
0,00
1,83
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
33,73
16,93
0,00
0,15
14,57
68,82
30,52
13,98
0,00
0,00
3,74
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
1.732,54
16,23
16,23
0,00
0,00
1.847,35
1.832,70
1,30
1,30
0,00
0,02
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1.550,91
13,66
13,66
0,00
0,00
1.627,22
1.625,39
1,16
1,16
0,00
0,02
26
davon Gebäudesanierungskredite
122,21
0,00
0,00
0,00
0,00
133,41
132,77
0,02
0,02
0,00
0,02
27
davon Kfz-Kredite
0,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,12
0,12
0,00
0,00
0,00
0,00
T1 Rev (5/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 120
ab
ac
ad
ae
af
ag
ah
ai
aj
ak
al
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Gesamt[brutto]buch-
wert
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
126,23
0,00
0,00
0,00
0,00
271,51
130,33
0,00
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
3,54
0,00
0,00
0,00
0,00
8,11
0,36
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
122,69
0,00
0,00
0,00
0,00
263,40
129,97
0,00
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen
werden (im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.382,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegung-
spflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informatio-
nen unterliegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren
usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
2.373,25
91,54
16,23
8,48
35,09
14.079,08
2.456,16
20,22
1,30
0,00
6,51
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
2.373,25
91,54
16,23
8,48
35,09
15.736,61
2.456,16
20,22
1,30
0,00
6,51
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
12,34
0,78
0,00
0,00
0,66
366,54
8,76
0,95
0,00
0,00
0,76
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
24,34
6,99
0,00
0,16
3,81
175,94
16,84
3,40
0,00
0,10
1,44
56
Davon Schuldverschreibungen
13,59
3,70
0,00
0,12
1,60
79,22
4,71
0,99
0,00
0,07
0,17
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
10,75
3,29
0,00
0,04
2,20
96,72
12,14
2,41
0,00
0,03
1,27
T1 Rev (6/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 121
am
an
ao
ap
aq
ar
as
at
au
av
aw
ax
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,29
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
2
Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
Kreditinstitute
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26
davon Gebäudesanierungskredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
27
davon Kfz-Kredite
T1 Rev (7/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 122
am
an
ao
ap
aq
ar
as
at
au
av
aw
ax
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unter-
liegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,29
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
0,29
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
0,95
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
16,74
0,04
0,00
0,02
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
56
Davon Schuldverschreibungen
4,72
0,02
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
12,02
0,02
0,00
0,01
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
T1 Rev (8/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 123
ay
az
ba
bb
bc
bd
be
bf
bg
bh
bi
bj
bk
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2457,19
20,22
1,30
0,00
6,51
2
Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
384,47
2,50
0,00
0,00
0,92
3
Kreditinstitute
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
372,21
0,40
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
36,80
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
335,41
0,40
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12,26
2,10
0,00
0,00
0,92
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12,26
2,10
0,00
0,00
0,92
13
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12,25
2,10
0,00
0,00
0,92
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
108,66
16,42
0,00
0,00
5,56
21
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
78,14
2,44
0,00
0,00
1,83
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30,52
13,98
0,00
0,00
3,74
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
1832,72
1,30
1,30
0,00
0,02
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1625,41
1,16
1,16
0,00
0,02
26
davon Gebäudesanierungskredite
132,77
0,02
0,02
0,00
0,02
27
davon Kfz-Kredite
0,12
0,00
0,00
0,00
0,00
T1 Rev (9/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 124
ay
az
ba
bb
bc
bd
be
bf
bg
bh
bi
bj
bk
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
131,34
0,00
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,36
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
130,97
0,00
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewer-
beimmobilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen
werden (im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegung-
spflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Infor-
mationen unterliegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren
usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2457,19
20,22
1,30
0,00
6,51
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2457,19
20,22
1,30
0,00
6,51
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
9,71
0,95
0,00
0,00
0,76
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
33,58
3,44
0,00
0,10
1,45
56
Davon Schuldverschreibungen
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
9,43
1,01
0,00
0,07
0,17
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
24,15
2,43
0,00
0,03
1,28
T1 Rev (10/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 125
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CapEx-basiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Gesamt[brutto]-
buchwert
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
4.523,05
2.368,81
103,48
16,23
8,46
51,46
1,94
0,05
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
2
Finanzunternehmen
2.082,15
354,83
29,72
0,00
3,24
2,10
0,81
0,05
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
3
Kreditinstitute
1.813,02
349,93
28,96
0,00
3,23
1,67
0,81
0,05
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
184,81
21,25
0,77
0,00
0,01
0,18
0,01
0,00
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
1.618,86
328,65
28,18
0,00
3,21
1,49
0,80
0,05
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
9,35
0,03
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
269,14
4,89
0,76
0,00
0,01
0,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
265,87
4,89
0,76
0,00
0,01
0,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13
Darlehen und Kredite
206,06
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
58,91
4,89
0,76
0,00
0,01
0,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
Eigenkapitalinstrumente
0,90
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
3,27
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
3,27
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
448,78
156,22
57,54
0,00
5,22
49,36
0,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21
Darlehen und Kredite
371,61
117,63
34,72
0,00
5,16
28,00
0,05
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
77,16
38,59
22,81
0,00
0,07
21,37
0,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
1.748,28
1.732,54
16,23
16,23
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1.555,32
1.550,91
13,66
13,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26
davon Gebäudesanierungskredite
122,82
122,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
27
davon Kfz-Kredite
0,34
0,33
0,00
0,00
0,00
0,00
T1 CapEx (1/10)
* Gesamtsumme der Kredite an private Haushalte, die durch Wohnimmobilien besichert
 
sind oder für Gebäuderenovierungen oder für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs
 
gewährt werden. Die restlichen Vermögenswerte gegenüberprivaten Haushalten sind
 
in Zeile 47 „Sonstige Vermögenswertkategorien“
 
erfasst (Dritte Bekanntmachung der
Kommission (C/2024/6691), Frage 64).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 126
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Gesamt[brutto]-
buchwert
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
243,84
125,22
0,00
0,00
0,00
0,00
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
3,54
3,54
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
240,30
121,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen
werden (im Nenner enthalten)
9.624,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
7.986,43
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegung-
spflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informatio-
nen unterliegen
6.162,86
35
Darlehen und Kredite
6.108,59
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
0,00
37
davon Gebäudesanierungskredite
49,03
38
Schuldverschreibungen
49,83
39
Eigenkapitalinstrumente
4,44
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
1.823,58
41
Darlehen und Kredite
1.452,61
42
Schuldverschreibungen
352,88
43
Eigenkapitalinstrumente
18,08
44
Derivate
449,62
45
Kurzfristige Interbankenkredite
45,75
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
22,38
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren
usw.)
1.119,82
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
14.147,05
2.368,81
103,48
16,23
8,46
51,46
1,94
0,05
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
1.414,72
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
972,71
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
428,03
52
Handelsbuch
13,98
53
Gesamtaktiva
15.561,77
2.368,81
103,48
16,23
8,46
51,46
1,94
0,05
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
291,84
3,70
0,52
0,00
0,00
0,23
0,93
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
100,95
28,57
12,80
0,00
0,49
5,80
1,63
0,02
0,00
0,00
0,35
0,00
0,00
0,00
56
Davon Schuldverschreibungen
43,90
15,57
6,67
0,00
0,15
2,46
0,41
0,01
0,00
0,00
0,33
0,00
0,00
0,00
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
57,05
13,00
6,12
0,00
0,33
3,34
1,22
0,01
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,00
T1 CapEx (2/10)
** Gesamtsumme an Finanzierung von öffentlichem Wohnungsbau und anderer
 
Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
 
gegenüber lokalen Gebietskörperschaften. Vermögenswerte,
 
bei denen die Verwendung der Erlöse unbekannt ist, sind in Zeile 50 erfasst (Dritte Bekanntmachung
 
der Kommission
(C/2024/6691), Frage 64).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 127
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Kreislaufwirtschaft (CE)
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
7,26
0,00
0,00
0,00
0,65
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
2
Finanzunternehmen
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
Kreditinstitute
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
6,72
0,00
0,00
0,00
0,50
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
21
Darlehen und Kredite
6,70
0,00
0,00
0,00
0,45
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,02
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
0,00
0,00
0,00
0,00
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
26
davon Gebäudesanierungskredite
0,00
0,00
0,00
0,00
27
davon Kfz-Kredite
T1 CapEx (3/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 128
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Kreislaufwirtschaft (CE)
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
0,39
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,39
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unter-
liegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
7,26
0,00
0,00
0,00
0,65
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
7,26
0,00
0,00
0,00
0,65
0,00
0,00
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
0,96
0,00
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,00
0,93
0,00
0,00
0,00
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
1,24
0,00
0,00
0,00
1,25
0,00
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
56
Davon Schuldverschreibungen
0,42
0,00
0,00
0,00
0,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
0,82
0,00
0,00
0,00
0,31
0,00
0,00
0,00
0,03
0,00
0,00
0,00
T1 CapEx (4/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 129
ab
ac
ad
ae
af
ag
ah
ai
aj
ak
al
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Gesamt[brutto]buch
wert
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
2.379,10
103,54
16,23
8,46
51,46
4.696,25
2.476,14
35,41
1,30
0,63
8,38
2
Finanzunternehmen
355,98
29,77
0,00
3,24
2,10
2.253,53
388,73
5,23
0,00
0,00
2,99
3
Kreditinstitute
350,79
29,01
0,00
3,23
1,67
1.916,72
376,94
2,20
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
21,29
0,77
0,00
0,01
0,18
310,65
36,32
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
329,47
28,23
0,00
3,21
1,49
1.586,00
340,62
2,20
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,03
0,00
0,00
0,00
20,08
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
5,20
0,76
0,00
0,01
0,42
336,81
11,79
3,03
0,00
0,00
2,99
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
5,20
0,76
0,00
0,01
0,42
333,37
11,79
3,03
0,00
0,00
2,99
13
Darlehen und Kredite
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
261,47
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
5,19
0,76
0,00
0,01
0,42
69,76
11,79
3,03
0,00
0,00
2,99
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
2,14
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
164,35
57,54
0,00
5,22
49,36
323,85
124,38
28,88
0,00
0,63
5,37
21
Darlehen und Kredite
124,82
34,72
0,00
5,16
28,00
255,04
80,66
5,03
0,00
0,00
4,46
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
39,53
22,81
0,00
0,07
21,37
68,82
43,72
23,84
0,00
0,63
0,91
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
1.732,54
16,23
16,23
0,00
0,00
1.847,35
1.832,70
1,30
1,30
0,00
0,02
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1.550,91
13,66
13,66
0,00
0,00
1.627,22
1.625,39
1,16
1,16
0,00
0,02
26
davon Gebäudesanierungskredite
122,21
0,00
0,00
0,00
0,00
133,41
132,77
0,02
0,02
0,00
0,02
27
davon Kfz-Kredite
0,33
0,00
0,00
0,00
0,00
0,12
0,12
0,00
0,00
0,00
0,00
T1 CapEx (5/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 130
ab
ac
ad
ae
af
ag
ah
ai
aj
ak
al
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Gesamt[brutto]buch
wert
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
126,23
0,00
0,00
0,00
0,00
271,51
130,33
0,00
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
3,54
0,00
0,00
0,00
0,00
8,11
0,36
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
122,69
0,00
0,00
0,00
0,00
263,40
129,97
0,00
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen
werden (im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.382,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegung-
spflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informatio-
nen unterliegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren
usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
2.379,05
103,54
16,23
8,46
51,46
14.079,08
2.476,14
35,41
1,30
0,63
8,38
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
2.379,10
103,54
16,23
8,46
51,46
15.736,61
2.476,14
35,41
1,30
0,63
8,38
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
6,55
0,52
0,00
0,00
0,23
366,54
5,06
0,69
0,00
0,00
0,29
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
33,07
12,82
0,00
0,49
5,80
175,94
25,35
6,93
0,00
0,64
2,29
56
Davon Schuldverschreibungen
17,68
6,68
0,00
0,15
2,46
79,22
6,60
2,08
0,00
0,11
0,32
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
15,39
6,13
0,00
0,33
3,34
96,72
18,76
4,84
0,00
0,53
1,97
T1 CapEx (6/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 131
am
an
ao
ap
aq
ar
as
at
au
av
aw
ax
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,29
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
2
Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
Kreditinstitute
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Ver-
wendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
0,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26
davon Gebäudesanierungskredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
27
davon Kfz-Kredite
T1 CapEx (7/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 132
am
an
ao
ap
aq
ar
as
at
au
av
aw
ax
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,27
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmo-
bilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
(im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unter-
liegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,29
0,00
0,00
0,00
0,34
0,00
0,00
0,00
0,39
0,00
0,00
0,00
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
0,95
0,00
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
25,11
0,03
0,00
0,01
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
56
Davon Schuldverschreibungen
6,63
0,01
0,00
0,00
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
18,48
0,01
0,00
0,01
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
T1 CapEx (8/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 133
ay
az
ba
bb
bc
bd
be
bf
bg
bh
bi
bj
bk
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2477,16
35,41
1,30
0,63
8,38
2
Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
388,73
5,23
0,00
0,00
2,99
3
Kreditinstitute
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
376,94
2,20
0,00
0,00
0,00
4
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
36,32
0,00
0,00
0,00
0,00
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
340,62
2,20
0,00
0,00
0,00
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11,79
3,03
0,00
0,00
2,99
8
davon Wertpapierfirmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11,79
3,03
0,00
0,00
2,99
13
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11,79
3,03
0,00
0,00
2,99
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
124,38
28,88
0,00
0,63
5,37
21
Darlehen und Kredite
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
80,66
5,03
0,00
0,00
4,46
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die
Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
43,72
23,84
0,00
0,63
0,91
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24
Private Haushalte*
1832,72
1,30
1,30
0,00
0,02
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
1625,41
1,16
1,16
0,00
0,02
26
davon Gebäudesanierungskredite
132,77
0,02
0,02
0,00
0,02
27
davon Kfz-Kredite
0,12
0,00
0,00
0,00
0,00
T1 CapEx (9/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 134
ay
az
ba
bb
bc
bd
be
bf
bg
bh
bi
bj
bk
Mio. EUR
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften**
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
131,34
0,00
0,00
0,00
0,00
29
Wohnraumfinanzierung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,36
0,00
0,00
0,00
0,00
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
130,97
0,00
0,00
0,00
0,00
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewer-
beimmobilien
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen
werden (im Nenner enthalten)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34
KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegung-
spflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Infor-
mationen unterliegen
35
Darlehen und Kredite
36
davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37
davon Gebäudesanierungskredite
38
Schuldverschreibungen
39
Eigenkapitalinstrumente
40
Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
nicht unterliegen
41
Darlehen und Kredite
42
Schuldverschreibungen
43
Eigenkapitalinstrumente
44
Derivate
45
Kurzfristige Interbankenkredite
46
Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47
Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren
usw.)
48
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2477,16
35,41
1,30
0,63
8,38
49
Sonstige nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52
Handelsbuch
53
Gesamtaktiva
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2477,16
35,41
1,30
0,63
8,38
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht
 
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
Finanzgarantien
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
6,01
0,69
0,00
0,00
0,29
55
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
50,46
6,95
0,00
0,64
2,30
56
Davon Schuldverschreibungen
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
13,22
2,10
0,00
0,11
0,33
57
Davon Eigenkapitalinstrumente
0,00
N/A
N/A
N/A
0,00
N/A
N/A
N/A
37,24
4,85
0,00
0,53
1,98
T1 CapEx (10/10)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 135
2. GAR-Sektorinformationen (umsatzbasiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CE)
1
1072 Herstellung von Dauerbackwaren
10,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2
2016 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
4,51
0,18
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
2120 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen
Erzeugnissen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
2410 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
7,18
2,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
2572 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
0,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
2612 Herstellung von bestückten Leiterplatten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15,11
0,00
7
2910 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
19,68
0,63
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8
3091 Herstellung von Krafträdern
3,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
3512 Elektrizitätsübertragung
0,91
0,00
0,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
3513 Elektrizitätsverteilung
0,57
0,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
4211 Bau von Straßen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
4672 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
12,95
4,85
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13
4910 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
23,12
15,96
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
5221 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
17,45
14,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
6120 Drahtlose Telekommunikation
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
16
6820 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
0,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
36,64
4,92
1,92
0,00
0,01
0,00
2,51
0,00
18
8610 Krankenhäuser
2,77
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
y
z
aa
ab
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CE)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (BIO)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (BIO)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM
+ CCA + WTR +
CE + PPC + BIO)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM
+ CCA + WTR +
CE + PPC + BIO)
1
1072 Herstellung von Dauerbackwaren
0,00
0,00
0,00
0,00
10,00
0,00
2
2016 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
0,00
0,00
0,00
0,00
4,51
0,18
3
2120 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen
Erzeugnissen
0,06
0,00
0,00
0,00
0,06
0,00
4
2410 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
0,00
0,00
0,00
0,00
7,18
2,69
5
2572 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,94
0,00
6
2612 Herstellung von bestückten Leiterplatten
0,00
0,00
0,00
0,00
15,11
0,00
7
2910 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
0,00
0,00
0,00
0,00
19,68
0,63
8
3091 Herstellung von Krafträdern
0,00
0,00
0,00
0,00
3,21
0,00
9
3512 Elektrizitätsübertragung
0,00
0,00
0,00
0,00
1,83
0,00
10
3513 Elektrizitätsverteilung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,57
0,57
11
4211 Bau von Straßen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
4672 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
0,00
0,00
0,00
0,00
12,95
4,85
13
4910 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
0,00
0,00
0,00
0,00
23,12
15,96
14
5221 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
0,00
0,00
0,00
0,00
17,45
14,69
15
6120 Drahtlose Telekommunikation
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
16
6820 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,25
0,00
17
7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
0,53
0,00
0,00
0,00
41,60
4,92
18
8610 Krankenhäuser
0,00
0,00
0,00
0,00
2,77
0,00
* in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 136
2. GAR-Sektorinformationen (CapEx-basiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCA)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (WTR)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CE)
1
1072 Herstellung von Dauerbackwaren
10,38
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2
2016 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
4,64
0,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
2120 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen
Erzeugnissen
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
2410 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
7,87
2,35
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5
2440 Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen
0,30
0,30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6
2572 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7
2612 Herstellung von bestückten Leiterplatten
8,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4,12
0,00
8
2910 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
12,06
1,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9
3091 Herstellung von Krafträdern
4,70
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10
3512 Elektrizitätsübertragung
0,91
0,00
0,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11
3513 Elektrizitätsverteilung
2,21
2,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12
4211 Bau von Straßen
0,83
0,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,02
0,00
13
4616 Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
2,41
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14
4672 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
14,20
4,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15
4910 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
27,22
19,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16
5221 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
20,72
18,05
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
6120 Drahtlose Telekommunikation
0,05
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
0,02
0,00
18
6820 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
0,25
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19
7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
34,18
7,92
0,00
0,00
0,00
0,00
2,55
0,00
20
8610 Krankenhäuser
4,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
y
z
aa
ab
Aufschlüsselung nach Sektoren – NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle Kapitalgesell-
schaften (unterliegen der Richt-
linie über die Angabe nichtfinan-
zieller Informationen)
KMU und andere NFK, die nicht
der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen
unterliegen
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
[Brutto]buchwert*
[Brutto]buchwert
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CE)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (PPC)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (BIO)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (BIO)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM
+ CCA + WTR +
CE + PPC + BIO)
Mio. EUR
Davon
ökologisch na-
chhaltig (CCM
+ CCA + WTR +
CE + PPC + BIO)
1
1072 Herstellung von Dauerbackwaren
0,00
0,00
0,00
0,00
10,38
0,00
2
2016 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
0,04
0,00
0,00
0,00
4,69
0,75
3
2120 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen
Erzeugnissen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,02
0,00
4
2410 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
0,00
0,00
0,00
0,00
7,87
2,35
5
2440 Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,30
0,30
6
2572 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
7
2612 Herstellung von bestückten Leiterplatten
0,00
0,00
0,00
0,00
12,54
0,00
8
2910 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
0,00
0,00
0,00
0,00
12,06
1,88
9
3091 Herstellung von Krafträdern
0,00
0,00
0,00
0,00
4,70
0,01
10
3512 Elektrizitätsübertragung
0,00
0,00
0,00
0,00
1,73
0,00
11
3513 Elektrizitätsverteilung
0,00
0,00
0,00
0,00
2,21
2,15
12
4211 Bau von Straßen
0,00
0,00
0,05
0,00
0,91
0,25
13
4616 Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
0,00
0,00
0,00
0,00
2,41
0,01
14
4672 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
0,00
0,00
0,00
0,00
14,20
4,25
15
4910 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
0,00
0,00
0,00
0,00
27,22
19,62
16
5221 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
0,00
0,00
0,00
0,00
20,72
18,05
17
6120 Drahtlose Telekommunikation
0,00
0,00
0,00
0,00
0,11
0,00
18
6820 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,25
0,00
19
7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
0,45
0,00
0,00
0,00
37,17
7,92
20
8610 Krankenhäuser
0,00
0,00
0,00
0,00
4,70
0,00
* in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 137
3. GAR KPI-Bestand (umsatzbasiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
51,97 %
2,02 %
0,36 %
0,19 %
0,78 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,40 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
Finanzunternehmen
16,94 %
1,48 %
0,00 %
0,14 %
0,06 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3
Kreditinstitute
19,10 %
1,58 %
0,00 %
0,16 %
0,05 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4
Darlehen und Kredite
11,49 %
0,32 %
0,00 %
0,01 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
20,08 %
1,73 %
0,00 %
0,18 %
0,05 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,33 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
2,37 %
0,79 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,06 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
2,40 %
0,80 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,06 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
10,81 %
3,60 %
0,00 %
0,00 %
0,49 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,25 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
31,24 %
9,92 %
0,00 %
1,23 %
7,54 %
0,63 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3,93 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21
Darlehen und Kredite
28,91 %
7,42 %
0,00 %
1,44 %
5,18 %
0,52 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4,74 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
42,45 %
21,94 %
0,00 %
0,19 %
18,89 %
1,19 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,10 %
0,93 %
0,93 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,72 %
0,88 %
0,88 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,50 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
27
davon Kfz-Kredite
96,67 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
51,35 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
29
Wohnraumfinanzierung
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
50,64 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
16,97 %
0,66 %
0,12 %
0,06 %
0,25 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
T3 Stock Revenue (1/4)
*je Zeile
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 138
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
af
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte**
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gangstätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
52,45 %
2,02 %
0,36 %
0,19 %
0,78 %
29,63 %
2
Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16,96 %
1,48 %
0,00 %
0,14 %
0,06 %
13,64 %
3
Kreditinstitute
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19,11 %
1,58 %
0,00 %
0,16 %
0,05 %
11,88 %
4
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11,51 %
0,32 %
0,00 %
0,01 %
0,04 %
1,21 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20,09 %
1,74 %
0,00 %
0,18 %
0,05 %
10,60 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,33 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,06 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,43 %
0,79 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
1,76 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,45 %
0,80 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
1,74 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,35 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11,07 %
3,60 %
0,00 %
0,00 %
0,49 %
0,39 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
35,80 %
9,92 %
0,00 %
1,23 %
7,54 %
2,94 %
21
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
34,17 %
7,42 %
0,00 %
1,44 %
5,18 %
2,43 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
43,64 %
21,94 %
0,00 %
0,19 %
18,89 %
0,51 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,10 %
0,93 %
0,93 %
0,00 %
0,00 %
11,45 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,72 %
0,88 %
0,88 %
0,00 %
0,00 %
10,19 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,50 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,80 %
27
davon Kfz-Kredite
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
51,77 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,60 %
29
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
51,06 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,57 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,13 %
0,66 %
0,12 %
0,06 %
0,25 %
90,73 %
T3 Stock Revenue (2/4)
**Anteil der im Zähler und Nenner erfassten Vermögenswerten im Vergleich zu den Gesamtaktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 139
ag
ah
ai
aj
ak
al
am
an
ao
ap
aq
ar
as
at
au
av
aw
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen
und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
52,30 %
0,43 %
0,03 %
0,00 %
0,14 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
Finanzunternehmen
17,06 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3
Kreditinstitute
19,42 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4
Darlehen und Kredite
11,85 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
21,15 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
3,64 %
0,62 %
0,00 %
0,00 %
0,27 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
3,68 %
0,63 %
0,00 %
0,00 %
0,28 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
17,56 %
3,00 %
0,00 %
0,00 %
1,33 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
33,55 %
5,07 %
0,00 %
0,00 %
1,72 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21
Darlehen und Kredite
30,64 %
0,96 %
0,00 %
0,00 %
0,72 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
44,35 %
20,31 %
0,00 %
0,00 %
5,43 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,21 %
0,07 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,89 %
0,07 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,52 %
0,01 %
0,01 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
27
davon Kfz-Kredite
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
48,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
29
Wohnraumfinanzierung
4,49 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
49,34 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,15 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
17,45 %
0,14 %
0,01 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
T3 Stock Revenue (3/4)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 140
ax
ay
az
ba
bb
bc
bd
be
bf
bg
bh
bi
bj
bk
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gangstätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
52,32 %
0,43 %
0,03 %
0,00 %
0,14 %
29,84 %
2
Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,06 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,04 %
14,32 %
3
Kreditinstitute
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19,42 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12,18 %
4
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11,85 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,97 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21,15 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10,08 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3,64 %
0,62 %
0,00 %
0,00 %
0,27 %
2,14 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3,68 %
0,63 %
0,00 %
0,00 %
0,28 %
2,12 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,66 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,56 %
3,00 %
0,00 %
0,00 %
1,33 %
0,44 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
33,55 %
5,07 %
0,00 %
0,00 %
1,72 %
2,06 %
21
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30,64 %
0,96 %
0,00 %
0,00 %
0,72 %
1,62 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
44,35 %
20,31 %
0,00 %
0,00 %
5,43 %
0,44 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,21 %
0,07 %
N/A
0,00 %
0,00 %
11,74 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,89 %
0,07 %
N/A
0,00 %
0,00 %
10,34 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,52 %
0,01 %
N/A
0,00 %
0,01 %
0,85 %
27
davon Kfz-Kredite
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
48,37 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,73 %
29
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4,49 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
49,72 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,67 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,45 %
0,14 %
0,01 %
0,00 %
0,05 %
89,47 %
T3 Stock Revenue (4/4)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 141
3. GAR KPI-Bestand (CapEx-basiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
52,37 %
2,29 %
0,36 %
0,19 %
1,14 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
Finanzunternehmen
17,04 %
1,43 %
0,00 %
0,16 %
0,10 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3
Kreditinstitute
19,30 %
1,60 %
0,00 %
0,18 %
0,09 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4
Darlehen und Kredite
11,50 %
0,42 %
0,00 %
0,01 %
0,10 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
20,30 %
1,74 %
0,00 %
0,20 %
0,09 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,33 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
1,82 %
0,28 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,06 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
1,84 %
0,29 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,06 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
8,30 %
1,30 %
0,00 %
0,02 %
0,72 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,25 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
34,81 %
12,82 %
0,00 %
1,16 %
11,00 %
0,19 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,50 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21
Darlehen und Kredite
31,65 %
9,34 %
0,00 %
1,39 %
7,53 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,80 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
50,01 %
29,57 %
0,00 %
0,09 %
27,69 %
1,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,10 %
0,93 %
0,93 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,72 %
0,88 %
0,88 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,50 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
N/A
0,00 %
27
davon Kfz-Kredite
96,67 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
51,35 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
29
Wohnraumfinanzierung
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
50,64 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
16,74 %
0,73 %
0,11 %
0,06 %
0,36 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
T3 Stock CapEx (1/4)
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 142
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
af
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte**
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gangstätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
52,58 %
2,29 %
0,36 %
0,19 %
1,14 %
29,07 %
2
Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,09 %
1,43 %
0,00 %
0,16 %
0,10 %
13,38 %
3
Kreditinstitute
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19,35 %
1,60 %
0,00 %
0,18 %
0,09 %
11,65 %
4
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11,52 %
0,42 %
0,00 %
0,01 %
0,10 %
1,19 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20,35 %
1,74 %
0,00 %
0,20 %
0,09 %
10,40 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,33 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,06 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,87 %
0,28 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
1,73 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,90 %
0,29 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
1,71 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,32 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
8,55 %
1,30 %
0,00 %
0,02 %
0,72 %
0,38 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
36,50 %
12,82 %
0,00 %
1,16 %
11,00 %
2,88 %
21
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
33,47 %
9,34 %
0,00 %
1,39 %
7,53 %
2,39 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
51,09 %
29,57 %
0,00 %
0,09 %
27,69 %
0,50 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,10 %
0,93 %
0,93 %
0,00 %
0,00 %
11,23 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,72 %
0,88 %
0,88 %
0,00 %
0,00 %
9,99 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,50 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,79 %
27
davon Kfz-Kredite
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
51,77 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,57 %
29
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
51,06 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,54 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16,82 %
0,73 %
0,11 %
0,06 %
0,36 %
89,01 %
T3 Stock CapEx (2/4)
**Anteil der im Zähler und Nenner erfassten Vermögenswerten im Vergleich zu den Gesamtaktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 143
ag
ah
ai
aj
ak
al
am
an
ao
ap
aq
ar
as
at
au
av
aw
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung
der Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen
und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
52,73 %
0,75 %
0,03 %
0,01 %
0,18 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
Finanzunternehmen
17,25 %
0,23 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3
Kreditinstitute
19,67 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4
Darlehen und Kredite
11,69 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
21,48 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
3,50 %
0,90 %
0,00 %
0,00 %
0,89 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
3,54 %
0,91 %
0,00 %
0,00 %
0,90 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
16,89 %
4,34 %
0,00 %
0,00 %
4,28 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
38,41 %
8,92 %
0,00 %
0,19 %
1,66 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21
Darlehen und Kredite
31,63 %
1,97 %
0,00 %
0,00 %
1,75 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Er-
träge bekannt ist
63,53 %
34,65 %
0,00 %
0,91 %
1,32 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,21 %
0,07 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,89 %
0,07 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,52 %
0,01 %
0,01 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
27
davon Kfz-Kredite
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
48,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
29
Wohnraumfinanzierung
4,49 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
49,34 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,15 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
17,59 %
0,25 %
0,01 %
0,00 %
0,06 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
T3 Stock CapEx (3/4)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 144
ax
ay
az
ba
bb
bc
bd
be
bf
bg
bh
bi
bj
bk
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2023
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten
erfassten Ver-
mögenswerte
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gangstätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
anrechenbar sind
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
52,75 %
0,75 %
0,03 %
0,01 %
0,18 %
29,84 %
2
Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,25 %
0,23 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
14,32 %
3
Kreditinstitute
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19,67 %
0,11 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12,18 %
4
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11,69 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,97 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21,48 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10,08 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3,50 %
0,90 %
0,00 %
0,00 %
0,89 %
2,14 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3,54 %
0,91 %
0,00 %
0,00 %
0,90 %
2,12 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,66 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16,89 %
4,34 %
0,00 %
0,00 %
4,28 %
0,44 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
38,41 %
8,92 %
0,00 %
0,19 %
1,66 %
2,06 %
21
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
31,63 %
1,97 %
0,00 %
0,00 %
1,75 %
1,62 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der
Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
63,53 %
34,65 %
0,00 %
0,91 %
1,32 %
0,44 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
99,21 %
0,07 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
11,74 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
99,89 %
0,07 %
0,07 %
0,00 %
0,00 %
10,34 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
99,52 %
0,01 %
0,01 %
0,00 %
0,01 %
0,85 %
27
davon Kfz-Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
48,37 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,73 %
29
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4,49 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
49,72 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,67 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewerbeimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,59 %
0,25 %
0,01 %
0,00 %
0,06 %
89,47 %
T3 Stock CapEx (4/4)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 145
4. GAR KPI-Zuflüsse (umsatzbasiert)*
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte)**
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berech-
nung anrechenbar sind
64,85 %
10,56 %
1,66 %
2,14 %
5,94 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,61 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
Finanzunternehmen
7,69 %
0,24 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3
Kreditinstitute
16,10 %
0,50 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4
Darlehen und Kredite
16,10 %
0,50 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
62,25 %
34,07 %
0,00 %
8,26 %
22,76 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,33 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21
Darlehen und Kredite
62,25 %
34,07 %
0,00 %
8,26 %
22,76 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,33 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
97,17 %
3,62 %
3,62 %
0,00 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
97,22 %
2,95 %
2,95 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
98,91 %
0,86 %
0,86 %
0,00 %
0,52 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
27
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
35,38 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
29
Wohnraumfinanzierung
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
17,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewer-
beimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
6,92 %
1,13 %
0,18 %
0,23 %
0,63 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
*Neu eingegangene Forderungen, die im Jahr vor dem Offenlegungsstichtag entstanden
 
sind, ohne Abzug der Beträge von Kreditrückzahlungen oder Veräußerungen
 
von Schuldtiteln/Beteiligungsinstrumenten, die während des Jahres vor dem Offenlegungsstichtag
 
stattgefunden haben. Ausschlaggebend ist das Datum der Zuzählung. Für
Derivate, kurzfristige Interbankenkredite sowie für Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
 
Vermögenswerte wurden Zuflüsse von null angesetzt, da der Marktwert bei Abschluss
 
bei null liegt beziehungsweise es keine Laufzeit gibt (Dritte Bekanntmachung der
 
Kommission (C/2024/6691), Frage 65).
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 146
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
af
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Ver-
mögenswerte)**
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten neuen
erfassten Ver-
mögenswerte***
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gangstätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berech-
nung anrechenbar sind
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
65,46 %
10,56 %
1,66 %
2,14 %
5,94 %
10,09 %
2
Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7,74 %
0,24 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
2,11 %
3
Kreditinstitute
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16,20 %
0,50 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
1,01 %
4
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16,20 %
0,50 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
1,01 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,10 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,10 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,10 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
64,59 %
34,07 %
0,00 %
8,26 %
22,76 %
2,62 %
21
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
64,59 %
34,07 %
0,00 %
8,26 %
22,76 %
2,62 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
97,17 %
3,62 %
3,62 %
0,00 %
0,04 %
4,62 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
97,22 %
2,95 %
2,95 %
0,00 %
0,05 %
4,01 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
98,91 %
0,86 %
0,86 %
0,00 %
0,52 %
0,40 %
27
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
35,38 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,74 %
29
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,58 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewer-
beimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6,92 %
1,13 %
0,18 %
0,23 %
0,63 %
94,56 %
***Anteil der im Zähler und Nenner erfassten, neuen Vermögenswerten im Vergleich
 
zu den Gesamtaktiva an Zuflüssen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 147
4. GAR KPI-Zuflüsse (CapEx-basiert)*
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte)**
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berech-
nung anrechenbar sind
66,85 %
11,38 %
1,66 %
2,06 %
7,42 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,72 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
Finanzunternehmen
7,93 %
0,38 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
3
Kreditinstitute
16,60 %
0,80 %
0,00 %
0,00 %
0,30 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4
Darlehen und Kredite
16,60 %
0,80 %
0,00 %
0,00 %
0,30 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
69,76 %
37,13 %
0,00 %
7,95 %
28,39 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,79 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
21
Darlehen und Kredite
69,76 %
37,13 %
0,00 %
7,95 %
28,39 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,79 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
97,17 %
3,62 %
3,62 %
0,00 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
97,22 %
2,95 %
2,95 %
0,00 %
0,05 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
98,91 %
0,86 %
0,86 %
0,00 %
0,52 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
27
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
35,38 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
29
Wohnraumfinanzierung
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
17,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewer-
beimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
7,13 %
1,21 %
0,18 %
0,22 %
0,79 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
*Neu eingegangene Forderungen, die im Jahr vor dem Offenlegungsstichtag entstanden
 
sind, ohne Abzug der Beträge von Kreditrückzahlungen oder Veräußerungen
 
von Schuldtiteln/Beteiligungsinstrumenten, die während des Jahres vor dem Offenlegungsstichtag
 
stattgefunden haben. Ausschlaggebend ist das Datum der Zuzählung. Für
Derivate, kurzfristige Interbankenkredite sowie für Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
 
Vermögenswerte wurden Zuflüsse von null angesetzt, da der Marktwert bei Abschluss
 
bei null liegt beziehungsweise es keine Laufzeit gibt (Dritte Bekanntmachung der
 
Kommission (C/2024/6691), Frage 65).
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NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 148
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
af
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Ver-
mögenswerte)**
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Anteil der
gesamten neuen
erfassten Ver-
mögenswerte***
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gangstätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schul-
dverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berech-
nung anrechenbar sind
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
67,58 %
11,38 %
1,66 %
2,06 %
7,42 %
10,09 %
2
Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7,98 %
0,38 %
0,00 %
0,00 %
0,14 %
2,11 %
3
Kreditinstitute
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16,70 %
0,80 %
0,00 %
0,00 %
0,30 %
1,01 %
4
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16,70 %
0,80 %
0,00 %
0,00 %
0,30 %
1,01 %
5
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7
Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,10 %
8
davon Wertpapierfirmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
9
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
10
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
11
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
12
davon Verwaltungsgesellschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,10 %
13
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,10 %
14
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
15
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
16
davon Versicherungsunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
18
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
19
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
20
Nicht-Finanzunternehmen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
72,55 %
37,13 %
0,00 %
7,95 %
28,39 %
2,62 %
21
Darlehen und Kredite
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
72,55 %
37,13 %
0,00 %
7,95 %
28,39 %
2,62 %
22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen
die Verwendung der Erträge bekannt ist
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
23
Eigenkapitalinstrumente
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24
Private Haushalte
97,17 %
3,62 %
3,62 %
0,00 %
0,04 %
4,62 %
25
davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
97,22 %
2,95 %
2,95 %
0,00 %
0,05 %
4,01 %
26
davon Gebäudesanierungskredite
98,91 %
0,86 %
0,86 %
0,00 %
0,52 %
0,40 %
27
davon Kfz-Kredite
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
28
Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
35,38 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,74 %
29
Wohnraumfinanzierung
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
100,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,16 %
30
Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
17,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,58 %
31
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn-
 
und Gewer-
beimmobilien
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32
GAR-Vermögenswerte insgesamt
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
7,13 %
1,21 %
0,18 %
0,22 %
0,79 %
94,56 %
***Anteil der im Zähler und Nenner erfassten, neuen Vermögenswerten im Vergleich
 
zu den Gesamtaktiva an Zuflüssen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 149
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand, umsatzbasiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2,79 %
0,27 %
0,00 %
0,00 %
0,23 %
0,32 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,79 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
19,82 %
6,90 %
0,00 %
0,16 %
3,76 %
0,41 %
0,03 %
0,00 %
0,01 %
0,26 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,32 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4,23 %
0,27 %
0,00 %
0,00 %
0,23 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
1,49 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
24,12 %
6,93 %
0,00 %
0,16 %
3,77 %
*je Zeile
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand, CapEX-basiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
1,27 %
0,18 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
0,32 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,33 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
28,30 %
12,68 %
0,00 %
0,48 %
5,74 %
1,62 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,35 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,23 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,32 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,24 %
0,18 %
0,00 %
0,00 %
0,08 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
1,24 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
32,76 %
12,70 %
0,00 %
0,48 %
5,74 %
*je Zeile
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 150
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse,
 
umsatzbasiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
21,65 %
6,97 %
0,00 %
0,07 %
4,24 %
0,38 %
0,02 %
0,00 %
0,01 %
0,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2,10 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
1,07 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
25,32 %
6,99 %
0,00 %
0,07 %
4,25 %
*je Zeile
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse, CapEX-basiert)
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxono-
miekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Über-
gang-
stätigkeiten
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon er-
möglichende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
29,78 %
13,04 %
0,00 %
0,38 %
6,01 %
1,32 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,13 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
1,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
r
s
t
u
v
w
x
z
aa
ab
ac
ad
ae
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Ver-
mögenswerten)*
Offenlegungsstichtag 31.12.2024
Verschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
Davon Ver-
wendung der
Erlöse
Davon Übergang-
stätigkeiten
Davon ermögli-
chende
Tätigkeiten
1
Finanzgarantien (FinGar-KPI)
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
2
verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
0,98 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,03 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
33,24 %
13,05 %
0,00 %
0,38 %
6,01 %
*je Zeile
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 151
MELDEBÖGEN GEMÄß ANHANG XII DER DEL. VO (EU) 2021/2178 ZUR TAXONOMIE-VO (EU)
2020/852
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossile
 
Gas
Bestand
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung,
 
Entwicklung, Demonstration und Einsatz
 
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die
 
bei mini-
malem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
 
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikoposi-
tionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren
 
Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten
 
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
JA
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb
 
bestehender kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen Tätigkeiten.
JA
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb
 
von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
 
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
 
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
 
mit fossilen gasför-
migen Brennstoffen tätig, finanziert solche
 
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
 
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung,
 
die Wärme/Kälte aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
JA
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
 
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,23
0,00 %
0,23
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
 
6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
91,31
0,66 %
91,26
0,66 %
0,05
0,00 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
91,54
0,66 %
91,49
0,66 %
0,05
0,00 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 152
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,23
0,25 %
0,23
0,25 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,07 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
 
6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
91,31
99,74 %
91,26
99,74 %
0,05
99,93 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
91,54
100,00 %
91,49
100,00 %
0,05
100,00 %
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,01
0,00 %
0,01
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,17
0,00 %
0,17
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,13
0,00 %
0,13
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,02
0,00 %
0,02
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
 
6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
2.262,08
16,33 %
2.258,81
16,31 %
3,27
0,02 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
2.262,40
16,33 %
2.259,13
16,31 %
3,27
0,02 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 153
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,62
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,01
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,08
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,01
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,62
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
11.496,17
83,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
11.497,51
83,01 %
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,02
0,00 %
0,02
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,20
0,00 %
0,20
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,01
0,00 %
0,01
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
103,29
0,73 %
103,24
0,73 %
0,05
0,00 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
103,53
0,73 %
103,48
0,73 %
0,05
0,00 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 154
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,02
0,02 %
0,02
0,02 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,20
0,20 %
0,20
0,20 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,01
0,01 %
0,01
0,01 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
103,29
99,77 %
103,24
99,77 %
0,05
100,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
103,53
100,00 %
103,48
100,00 %
0,05
100,00 %
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
 
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,03
0,00 %
0,03
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,15
0,00 %
0,15
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
2.267,03
16,02 %
2.265,14
16,01 %
1,89
0,01 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
2.267,22
16,03 %
2.265,33
16,01 %
1,89
0,01 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 155
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,02
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,04
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,01
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
11.776,24
83,24 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
11.776,30
83,24 %
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles
 
Gas
Zuflüsse
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung,
 
Entwicklung, Demonstration und Einsatz
 
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die
 
bei mini-
malem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
 
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikoposi-
tionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren
 
Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten
 
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
NEIN
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb
 
bestehender kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb
 
von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
 
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
 
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
 
mit fossilen gasför-
migen Brennstoffen tätig, finanziert solche
 
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
 
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung,
 
die Wärme/Kälte aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
JA
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 156
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
43,32
1,54 %
43,32
1,54 %
0,00
0,00 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
43,32
1,54 %
43,32
1,54 %
0,00
0,00 %
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der
 
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
43,32
100,00 %
43,32
100,00 %
0,00
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
43,32
100,00 %
43,32
100,00 %
0,00
0,00 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 157
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
160,63
5,69 %
160,63
5,69 %
0,00
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
160,63
5,69 %
160,63
5,69 %
0,00
0,00 %
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
2.617,08
92,77 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
2.617,08
92,77 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 158
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
42,14
1,49 %
42,14
1,49 %
0,00
0,00 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
42,14
1,49 %
42,14
1,49 %
0,00
0,00 %
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
 
6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
42,14
100,00 %
42,14
100,00 %
0,00
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
42,14
100,00 %
42,14
100,00 %
0,00
0,00 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 159
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
164,27
5,82 %
164,27
5,82 %
0,00
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
164,27
5,82 %
164,27
5,82 %
0,00
0,00 %
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
2.614,62
92,68 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
2.614,62
92,68 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 160
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles
 
Gas
 
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
Bestand
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung,
 
Entwicklung, Demonstration und Einsatz
 
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die
 
bei mini-
malem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
 
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikoposi-
tionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren
 
Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten
 
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
JA
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb
 
bestehender kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen Tätigkeiten.
JA
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb
 
von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
 
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
 
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
 
mit fossilen gasför-
migen Brennstoffen tätig, finanziert solche
 
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
 
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung,
 
die Wärme/Kälte aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
JA
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,01
0,01 %
0,01
0,01 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,12
0,12 %
0,12
0,12 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
6,86
6,79 %
6,83
6,76 %
0,03
0,03 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
6,99
6,92 %
6,96
6,89 %
0,03
0,03 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 161
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,01
0,14 %
0,01
0,14 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,12
1,69 %
0,12
1,70 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,03 %
0,00
0,03 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,05 %
0,00
0,05 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
6,86
98,09 %
6,83
98,08 %
0,03
100,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
6,99
100,00 %
6,96
100,00 %
0,03
100,00 %
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
 
Außerbilanzielle Risikopositionen
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,25
0,25 %
0,25
0,25 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,15
0,15 %
0,15
0,15 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
13,03
12,91 %
12,64
12,52 %
0,39
0,39 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
13,44
13,32 %
13,05
12,93 %
0,39
0,39 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 162
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Außerbilanzielle Risikopositionen
Bestand (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,01
0,01 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
80,51
79,75 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
80,52
79,76 %
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
 
Außerbilanzielle Risikopositionen
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,04
0,04 %
0,04
0,04 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,02
0,02 %
0,02
0,02 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
12,75
12,63 %
12,73
12,61 %
0,02
0,02 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
12,82
12,70 %
12,80
12,68 %
0,02
0,02 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 163
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Außerbilanzielle Risikopositionen
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,04 %
0,00
0,04 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,04
0,31 %
0,04
0,31 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,02
0,19 %
0,02
0,19 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,01 %
0,00
0,01 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
12,75
99,46 %
12,73
99,46 %
0,02
100,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
12,82
100,00 %
12,80
100,00 %
0,02
100,00 %
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
Außerbilanzielle Risikopositionen
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,06
0,06 %
0,06
0,06 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,02
0,02 %
0,02
0,02 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
17,30
17,13 %
15,69
15,54 %
1,61
1,59 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
17,38
17,21 %
15,77
15,62 %
1,61
1,59 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 164
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Außerbilanzielle Risikopositionen
Bestand (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,03
0,03 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
70,72
70,05 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
70,75
70,08 %
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles
 
Gas
 
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
Zuflüsse
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung,
 
Entwicklung, Demonstration und Einsatz
 
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die
 
bei mini-
malem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
 
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikoposi-
tionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren
 
Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
mithilfe der besten verfügbaren Technologien
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten
 
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
JA
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb
 
bestehender kerntechnischer Anlagen zur
 
Erzeugung von Strom oder Prozesswärme
 
— auch für
die Fernwärmeversorgung oder industrielle
 
Prozesse wie die Wasserstofferzeugung —
 
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen Tätigkeiten.
JA
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb
 
von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
 
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
 
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
 
mit fossilen gasför-
migen Brennstoffen tätig, finanziert solche
 
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
 
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung
 
und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung,
 
die Wärme/Kälte aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen erzeugen,
 
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
 
hält Risikopositionen im Zusammenhang
 
mit diesen
Tätigkeiten.
JA
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 165
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,02
0,03 %
0,02
0,03 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
 
6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
4,97
6,96 %
4,95
6,93 %
0,02
0,03 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
4,99
7,00 %
4,97
6,97 %
0,02
0,03 %
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,02 %
0,00
0,02 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,02
0,45 %
0,02
0,46 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,01 %
0,00
0,01 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,01 %
0,00
0,01 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
 
6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
4,97
99,51 %
4,95
99,51 %
0,02
100,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
4,99
100,00 %
4,97
100,00 %
0,02
100,00 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 166
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
 
Außerbilanzielle Risikopositionen
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,17
0,24 %
0,17
0,24 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,08
0,11 %
0,08
0,11 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
 
6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
10,47
14,68 %
10,22
14,33 %
0,25
0,35 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
10,72
15,03 %
10,47
14,68 %
0,25
0,35 %
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Außerbilanzielle Risikopositionen
Zuflüsse (umsatzbasiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,01
0,01 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
55,61
77,96 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
55,62
77,98 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 167
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
 
Außerbilanzielle Risikopositionen
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der
 
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,01
0,02 %
0,01
0,02 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,01 %
0,00
0,01 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Nenner des anwend-
baren KPI
9,29
13,02 %
9,28
13,01 %
0,01
0,01 %
8.
Anwendbarer KPI insgesamt
9,31
13,05 %
9,30
13,04 %
0,01
0,01 %
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Außerbilanzielle Risikopositionen
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,03 %
0,00
0,03 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,01
0,16 %
0,01
0,16 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
 
und II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
 
der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,04 %
0,00
0,04 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
 
Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und
 
II der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren
 
KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
 
im Zähler des anwend-
baren KPI
9,29
99,77 %
9,28
99,77 %
0,01
100,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des
 
anwendbaren KPI
9,31
100,00 %
9,30
100,00 %
0,01
100,00 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 168
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme
 
Wirtschaftstätigkeiten
Außerbilanzielle Risikopositionen
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klima-
wandel (CCA)
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,04
0,06 %
0,04
0,06 %
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU)
 
2021/2139 im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,01
0,01 %
0,01
0,01 %
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht taxonomiekon-
formen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
 
4.31 der Anhänge I und
II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
 
im Nenner des an-
wendbaren KPI
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
12,82
17,97 %
11,89
16,67 %
0,93
1,30 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen,
 
aber nicht tax-
onomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
 
Nenner des anwend-
baren KPI
12,87
18,04 %
11,94
16,74 %
0,93
1,30 %
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Außerbilanzielle Risikopositionen
Zuflüsse (CapEx-basiert)
Wirtschaftstätigkeiten
Mio. EUR
in %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge
 
I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,01
0,02 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens
 
1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der
 
Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht
 
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im
 
Nenner des
anwendbaren KPI
0,00
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen
 
1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
 
KPI
49,13
68,88 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen
 
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
 
anwend-
baren KPI
49,15
68,91 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 169
ESRS E1: KLIMAWANDEL
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT E1-1 – ÜBERGANGSPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZ
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
17) Planung und Offenlegung eines Übergangsplans
Die Hypo Vorarlberg erkennt die Bedeutung eines Übergangsplans
 
für den Klimaschutz an und plant im kommenden Jahr 2025 die Auseinander-
setzung mit diesem Themenkomplex. Damit möchte sie einen Beitrag
 
zum Schutz des Klimas und zur Erreichung des „1,5-Grad-Zieles“ des
 
Pariser
Klimaabkommens leisten. Im Bericht für das Geschäftsjahr 2025 wird
 
eine transparente Darstellung über den erzielten Fortschritt erfolgen.
Der Hypo Vorarlberg ist bewusst, dass sie auf unterschiedliche
 
Art und Weise zur Erhöhung von Treibhausgasemissionen beiträgt.
 
Der GHG Proto-
col Standard kategorisiert Treibhausgasemissionen in Scope 1-, 2-, und
 
3-Emissionen. Bei Finanzinstituten resultiert der wesentlichste Beitrag
 
aus
den sogenannten Scope-3-Emissionen, also dem Kerngeschäft (finanzierte
 
Emissionen gemäß Scope 3.15) und dem daraus entstehenden
 
zure-
chenbaren Anteil der Emissionen ihrer Geschäftspartner.
Mit der umfassenden Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie hat
 
sich die Hypo Vorarlberg im Jahr 2024 verpflichtet, die Berechnung
 
der
finanzierten Emissionen umfassend weiterzuentwickeln (siehe PCAF-Messung
 
E1-IRO1-20.a, BP-2.10, BP-2.11). Mit dem Beitritt zu PCAF und
 
der
erstmaligen Berechnung der finanzierten Emissionen gemäß dieser
 
Methode unterstreicht sie dieses Bestreben. Sie handelt damit auch
 
nach den
Vorgaben von PCAF, die vor der Festlegung eines Übergangsplanes zunächst
 
die Berechnung und Offenlegung der finanzierten Emissionen vor-
schlägt. Danach erfolgt die Zielsetzung, Entwicklung entsprechender
 
Strategien sowie Umsetzung von Maßnahmen mit dem Fokus auf Reduk-
tion von Treibhausgasemissionen.
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE
 
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMEN-
SPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
18) Erläuterung wesentlicher klimabezogener Risiken
Die Hypo Vorarlberg hat im Bereich Klimawandel sowohl physische Risiken
 
als auch Übergangsrisiken (= Transitionsrisiken) identifiziert. Diese
stellen sich wie folgt dar:
Physische Risiken
Risikofaktoren
Wesentlichkeit
Erläuterung
Dürren/extreme Hitze
 
Potenziell bedeutsames Thema. Erneute
 
Evaluierung findet 2025 statt
Überschwemmungen
 
x
In den Marktgebieten finden Hochwasserereignisse
 
statt. Der Hochwasserschutz ist in Vorarlberg
(und Österreich) ein wichtiges gesellschaftliches
 
und politisches Thema
Verlust der Biodiversität/
Änderung der Landnutzung
 
Potenziell bedeutsames Thema, die Transmissionskanäle
 
sind im betrachteten Zeitraum aktuell
noch nicht klar
(Trink-)Wasserknappheit
 
Vorgehensweise analog zu Temperaturanstieg
Lawinenabgänge
 
Das Lawinenrisiko ist zwar laut Risikoinventur
 
nicht wesentlich, kann aber über die gleiche
 
Lösung
ermittelt werden wie das Überschwemmungsrisiko.
 
Zudem bestehen geografische Überschneidun-
gen zum Überschwemmungsrisiko
Temperaturanstieg
 
x
Die hohen Temperaturen der vergangenen
 
Jahre zeigten unerwartete Auswirkungen
 
auf die Wirt-
schaft (zum Beispiel Beeinträchtigungen
 
der Lieferkette); mittelfristig mögliches
 
strategisches Ri-
siko
Transitionsrisiken
 
Risikofaktoren
Wesentlichkeit
Erläuterung
Änderung der rechtlichen
 
Rahmenbedingungen
 
x
CO
2
-Steuer und andere regulatorische
 
Vorgaben können zusätzliche Kosten verursachen
 
und Ge-
schäftsmodelle beeinflussen
Technologische Entwicklung
 
x
Keine oder zu wenig Investitionen in neue,
 
riskantere Technologien; mehr Investitionen
 
in neue,
riskantere Technologien; mögliche falsche Investitionen,
 
„Sunk Costs“
Änderungen im Konsumverhalten
 
(inklusive Investitionsverhalten)
x
Mangelnde Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsrisiken;
 
Erosion der Ertragskraft; im Branchenver-
gleich erhöhte Ausfälle; Reputationsrisiken in
 
Bezug auf „Greenwashing“
19a) Umfang der Resilienzanalyse
 
Die Hypo Vorarlberg versteht unter der Resilienzanalyse eine systematische
 
Bewertung unerwarteter Veränderungen, Krisen und Risiken mit
 
dem
Ziel, ihre Widerstandsfähigkeit zu bewerten und zu verbessern.
 
Voraussetzung für die Abbildung von Risiken ist eine vollständige
 
Risikoinventur. Diese stellt die umfassende Abbildung aller wesentlichen
 
Risiken
sicher. Die Risikoinventur ICAAP und die Risikoinventur ILAAP sowie die
 
Risikoinventur für Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich bei der Überar-
beitung der Risikostrategie durch die Abteilung Gesamtbankrisikosteuerung
 
durchgeführt. Hinsichtlich Quantifizierung liegt in Übereinstimmung
mit dem FMA-Leitfaden und dem EBA-Report zum jetzigen Zeitpunkt
 
der Fokus auf Klimarisiken.
 
Bei den physischen Risiken (Überschwemmungsrisiko) erfolgt die
 
Darstellung nach geografischen Gesichtspunkten. Bei den Transitionsrisiken
erfolgt eine Überprüfung der Vorgaben der Risikostrategie für Energieausweise
 
(bei Immobilien-
 
und Verbraucherfinanzierungen) und Treibhaus-
gasintensitäten.
Folgende Dokumente stellen unter anderem die Grundlage für den Umgang
 
mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Bank dar:
 
FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (FMA-Leitfaden)
 
EBA-Report für Management und Aufsicht über ESG-Risiken (EBA-Report)
 
ECB Good practices for climate related and environmental risk management
 
(ECB Good Practices)
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 170
19b) Angaben zur Durchführung der Resilienzanalyse, einschließlich
 
der Verwendung von Klimaszenarien
AR 7a+c) Angabe der themenspezifischen kritischen Annahmen sowie
 
zur Berücksichtigung der unter E1-3 angeführten Maßnahmen
Sowohl für physische als auch Transitionsrisiken wurden bereits im
 
Jahr 2022 Möglichkeiten zur quantitativen Messung geschaffen.
 
Diese Mes-
sung wurde im Jahr 2023 weiterentwickelt und spezifiziert. Mittlerweile
 
wurde die Analyse auf ganz Österreich ausgeweitet. Bei den physischen
Risiken wie dem Überschwemmungsrisiko erfolgt die Darstellung nach
 
geografischen Gesichtspunkten (zu den Annahmen gemäß AR 7a siehe
 
E1-
20b). Neben dem Lawinenrisiko wird auch das Überschwemmungsrisiko
 
adressiert. Die im Finanzierungsgeschäft eingeführten Maßnahmen
 
zum
„Kreditrisiko: Ausfall von Sicherungsleistungen aufgrund von
 
Extremwetterlagen oder Umweltkatastrophen“ (siehe E1-3.28) tragen
 
zur Risikomin-
derung bei. Sie gelten im Neugeschäft mit Kunden. Bei den Transitionsrisiken
 
erfolgt eine Überprüfung der Vorgaben der Risikostrategie für
 
Ener-
gieausweise (bei Immobilien-
 
und Verbraucherfinanzierungen) und Treibhausgasintensitäten
 
(zu den Annahmen und Maßnahmen gemäß AR 7a
siehe E1-20c).
 
Plausible Szenarien mit physischen Klimarisiken, deren Eintritt mit hoher
 
Wahrscheinlichkeit erwartet wird, sollen kurzfristig zu keiner Verletzung
der Vorgaben im Stresstesting führen. Plausible Szenarien mit transitorischen
 
Klimarisiken, deren Eintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet
wird, sollen langfristig zu keiner Erosion der Eigenkapitalausstattung
 
der Bank führen. Dabei ist auch zu beobachten, ob Nachhaltigkeitsrisiken in
Zukunft mit Eigenkapital zu unterlegen sind.
 
Für als wesentlich identifizierte Risiken sollen Stresstests entwickelt
 
werden. Die Herausforderungen sind bestmöglich zu adressieren. Die
 
Lang-
fristigkeit von Nachhaltigkeitsrisiken (vor allem Transitionsrisiken im Bereich
 
Klimarisiken) ist eine besondere Herausforderung. Die langfristigen
Festlegungen für die Szenarien können qualitativ beschrieben werden.
 
Wenn quantitative Einschätzungen nicht möglich oder im
 
Vergleich zum
bestehenden Risiko nur zu unangemessen hohen Kosten und Aufwänden
 
erstellbar sind, ist die qualitative Bewertung dieser Szenarien (im Rah-
men des Stresstestings) einmal im Jahr ausreichend.
Die NGFS-Szenarien, die im CST (Climate Risk Stress Test der Europäischen
 
Zentralbank) verwendet werden, können ein Ausgangspunkt für
 
die
Festlegung der verwendeten Szenarien sein. Wo noch Daten- oder
 
Modelllücken bestehen, sind plausible Annahmen zu verwenden. Die
 
Auswir-
kungen der Szenarien sind qualitativ oder quantitativ zu schätzen. Die Unsicherheit
 
der Einschätzung für lange Zeiträume ist zu berücksichtigen.
AR 7b) Zeithorizonte für wesentliche physische und Übergangsrisiken
 
sowie Emissionsreduktionsziele
Der Betrachtungszeitraum in der Risikoinventur liegt bei Nachhaltigkeitsrisiken
 
aktuell bei 3 Jahren. Entwicklungen, die über 3 Jahre hinausgehen,
sind hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe sehr unsicher.
 
Ab 2025 wird das Risikomanagement die Betrachtungsweise in der Risikoin-
ventur an die vorgeschlagenen Zeiträume der ESRS – von bis 1 Jahr, 1
 
– 5 Jahre und über 5 Jahre – anpassen.
 
19c) Ergebnisse der Resilienzanalyse, einschließlich der Ergebnisse
 
der Szenarioanalysen
ERGEBNIS RESILIENZANALYSE
Die Ergebnisse der Resilienzanalyse werden jährlich zum 30.06. im internen
 
Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht veröffentlicht.
Die Risikoinventur bestätigte mögliche Risiken aus Überschwemmungen
 
und mögliche strategische Risiken aus dem Temperaturanstieg.
 
Bei der
Beurteilung des Risikos aus Überschwemmungen im Rahmen eines Stresstests
 
sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
 
Betroffenes Gebiet: Hochwasser ist (vor allem im alpinen Raum) in aller Regel
 
ein lokales oder regionales Ereignis. Die Verteilung der Risiken
aus dem Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht ist zu berücksichtigen
Betroffenes Volumen: dieses kann von der Kundenadresse und der
 
Sicherheitenadresse abhängen
Erhöhung der Ausfallsraten von betroffenen Kunden
Erhöhung der Verlustschwere: dabei sind Faktoren wie Versicherungen
 
oder anzunehmende öffentliche Unterstützung zu berücksichtigen
Zusammenfassung der wesentlichen physischen Risiken:
Das Obligo von Kunden mit Sitz in HQ100-Zonen in ganz Österreich beträgt
 
EUR 569 Mio., wovon EUR 409 Mio. auf Vorarlberg entfallen
(Juni 2023: EUR 546 Mio. beziehungsweise EUR 413 Mio.). Die angerechneten
 
Immobiliensicherheiten betragen EUR 347 Mio. in ganz Öster-
reich, davon EUR 231 Mio. (Juni 2023: EUR 306 Mio. beziehungsweise
 
EUR 218 Mio.) in Vorarlberg
Das Obligo von Kunden mit Sitz in Lawinengefahrenzonen beläuft sich
 
auf EUR 89 Mio. (Juni 2023: EUR 82 Mio.). Abgesehen von wenigen,
volumensmäßig kleinen Kunden im restlichen Österreich, sind die betroffenen
 
Kunden in Vorarlberg ansässig. Der angerechnete Sicherhei-
tenwert in Lawinengefahrenzonen beläuft sich auf EUR 85 Mio. (Juni
 
2023: EUR 71 Mio.). Analog zum Obligo kann dieser ebenfalls fast
 
zur
Gänze Vorarlberg zugeordnet werden
Einige Kunden der Bank sind gleichermaßen in einer HQ100-
 
und einer Lawinenzone ansässig und somit von beiden Gefahren
 
bedroht. Das
betroffene Obligo beträgt insgesamt EUR 14 Mio. (unverändert zum Juni
 
2023). Der Sicherheitenwert für das kombinierte Hochwasser-/La-
winenrisiko beträgt EUR 39 Mio. (Juni 2023: EUR 22 Mio.)
Die Risikoinventur zeigt ebenfalls Risiken aus geänderten rechtlichen
 
Rahmenbedingungen (CO
2
-Steuer, rechtliche Vorgaben etwa zur Offenle-
gung) und mittelfristig strategische Risiken durch geändertes Kundenverhalten.
 
Bei der Beurteilung des Risikos aus geänderten rechtlichen
 
Rah-
menbedingungen im Rahmen eines Stresstests sind folgende Parameter
 
zu berücksichtigen:
 
Die geschätzten Treibhausintensitäten aus dem Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht
Die Verteilung der Treibhausgasintensitäten nach Branchen
Mögliche Transmissionskanäle in die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
 
der Bank
Möglichst fundierte Beschreibung der Transmissionsmechanismen unter
 
Benennung der Prämissen
Die Szenarien für unabhängige Variablen (hier der CO
2
-Preis) müssen noch plausibel sein, aber starke Abweichungen von der
 
Erwartung
darstellen
Während die direkten physischen Klimarisiken für die Bankinfrastruktur
 
als ernstzunehmend, aber eher gering eingestuft werden, sind es vor
allem die indirekten physischen Klimarisiken im Kerngeschäft, die für
 
das Unternehmen von Bedeutung sind (zum Beispiel Finanzierungen von
Unternehmen, die physischen Risiken ausgesetzt sind). Transitionsrisiken
 
des Klimawandels betreffen die Hypo Vorarlberg ebenfalls hauptsächlich
im Kerngeschäft (zum Beispiel Finanzierungen für Unternehmen, deren
 
Geschäftsmodelle durch klimatische Veränderungen auf die Probe
 
ge-
stellt werden).
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 171
Zusammenfassung Transitionsrisiken:
Die Preise für Emissionsrechte schwanken seit einem Jahr zwischen EUR
 
60 und EUR 70 pro Tonne und zeigen eine eher sinkende Tendenz
Die Treibhausgasintensität für Unternehmensfinanzierungen auf
 
Basis von Eurostat-Daten beträgt 38,7 Tonnen CO
2
/EUR Mio. Umsatz (De-
zember 2022: 38 t, Juni 2023: 36 t)
Die Eurostat-Daten stammen aus dem Jahr 2022
Im Vergleich zum Juni 2023 sind in der Heatmap keine signifikanten
 
Änderungen ersichtlich und es sind keine Klumpenrisiken zu erkennen
Vor kurzem wurde die Erfassungsmöglichkeit von Energieausweisen
 
(EAW) direkt an der Immobilie umgesetzt. Bislang mussten die Daten
am Konto erfasst werden, was Ungenauigkeiten zur Folge hatte. Die
 
Übernahme der Daten von Konto auf Immobilie läuft. Eine Verbesse-
rung der Datenqualität ist zu erwarten
Die Quote der erfassten EAW bezogen auf das Portfolio der gewerblichen
 
Immobilienfinanzierungs-Darlehen liegt bei 23 % (Juni 2023: 13
 
%).
Die Quote der erfassten EAW bei Privatkunden-Darlehen erhöht sich langsam
 
und beträgt 36 % (Juni 2023: 32 %)
Der Anteil von kodierten Energieausweisen (EAW) ist bei gewerblichen
 
Immobilienfinanzierungen im Neugeschäft gestiegen. Die Kodierung
der verschiedenen Kennzahlen ist nicht durchgängig gegeben
Bei Privatkunden-Darlehen erfolgt im Neugeschäft bei ca. 50 – 60 % die Erfassung
 
von Energieausweisen
ERGEBNIS SZENARIOANALYSE
Die Analyse in den unten angeführten Szenarien erfolgte anhand
 
der wichtigsten makroökonomischen Variablen (NIGEM NGFS v1.21 | Austria).
 
Es
wurden keine spezifischen Portfoliodaten verwendet.
Current Policies
Langfristig ist der Eintritt von physischen Risiken in einer Form, die die
 
Bank nachhaltig belastet, nicht auszuschließen. Mittelfristig ist eine
 
solche
Belastung nicht in Sicht. Die Einschätzung ist, dass sich bei der aktuellen
 
Zusammensetzung des Portfolios und der aktuellen Geschäftsstrategie
aus physischen Risiken keine signifikanten Belastungen ergeben können.
Divergent Net Zero (1,5 °C)
Im Betrachtungszeitraum für das Stresstesting sind geringe Auswirkungen
 
zu erwarten. Insgesamt erwartet das Modell ein eher geringes BIP-
Wachstum sowie eher geringe Zinserhöhungen. Weder Arbeitslosigkeit
 
noch Inflation zeigen eine kritische Entwicklung. Für die Häuserpreise wird
über weite Strecken eine Seitwärtsentwicklung erwartet. Aus den
 
Zahlen und aus der Szenariobeschreibung sind keine weiteren
 
kurz- und mittel-
fristigen Auswirkungen zu erwarten, die die quantitative Simulation
 
des Szenarios rechtfertigen würden.
Langfristig ist festzuhalten, dass das Szenario durch ein eher geringes
 
BIP-Wachstum gekennzeichnet ist. Aktienpreise (als Indikator für Unterneh-
menswerte)
 
entwickeln sich eher schlecht. Mittelfristig belasten also die Kosten
 
einer wenig koordinierten Politik das Wirtschaftswachstum und
damit den Wohlstand. Die Auswirkungen auf die Ertragskraft der
 
Unternehmen, deren Bonität und die Kreditnachfrage sind mittelfristig zu
 
be-
obachten. Belastungen der Bonität von Unternehmen (in Abhängigkeit
 
von der jeweiligen Branche) sind nicht auszuschließen.
Die Auswahl der Szenarien für das Stresstesting und die Ergebnisse zur
 
Beurteilung der physischen und transitorischen Risiken sind unter E1-IRO-
1.21 näher erläutert.
AR 8b) Fähigkeit zur Anpassung des Geschäftsmodells an den Klimawandel,
 
einschließlich Finanzierung, Vermögensumwidmung, Portfo-
lioverlagerung und Umschulung
Die Hypo Vorarlberg verfolgt einen strategischen Ansatz, um ihr
 
Geschäftsmodell an die kurz-, mittel- und langfristigen Herausforderungen
 
des
Klimawandels anzupassen.
KURZFRISTIG
Zur Bewältigung akuter physischer Klimarisiken, wie Schäden durch
 
Wetterextreme, setzt die Bank auf ein umfassendes Business Continuity
 
Ma-
nagement (BCM). Dieses stellt sicher, dass wesentliche Geschäftsprozesse
 
auch unter außergewöhnlichen Umständen fortgeführt werden
 
kön-
nen. Dazu gehören Notfallpläne, Krisenmanagement und die Schulung
 
von Sicherheitsbeauftragten in den Filialen. Ergänzend wurden Vorgaben
für Finanzierungen in Risikogebieten, wie Hochwasser-
 
oder Lawinenzonen eingeführt, um die unmittelbaren
 
Auswirkungen von Naturkatastro-
phen auf Sicherheiten und Kundenbonität zu minimieren.
MITTELFRISTIG
Die Hypo Vorarlberg integriert ESG-Kennzahlen in ihre Risikosteuerung
 
und überprüft laufend die Anpassung ihrer Ausschlusskriterien (Selekti-
onskriterien), Positivkriterien und sensiblen Bereiche, um Nachhaltigkeitsrisiken
 
bestmöglich zu vermeiden. Dies schließt die Bewertung physi-
scher und transitorischer Risiken bei Neugeschäften ein, insbesondere
 
in Bezug auf Treibhausgasintensität und Finanzierungen in Gefahrenzo-
nen. Aktuelle und mögliche Nachhaltigkeitsrisiken pro Branche sind
 
bei der Festlegung der Limite zu berücksichtigen. Immobilienfinanzierungen
sollen über Energieausweise gesteuert werden. Die Analyse der Treibhausgasintensitäten
 
ergibt keinen Anpassungsbedarf. Keine der Branchen
mit einer hohen Treibhausgasintensität hat bedeutende Anteile am Portfolio
 
– zudem sind diese Branchen bereits mit 10 % begrenzt. Es ist
 
zu
beachten, dass ein signifikanter Teil des Geschäftsfeldes über Energieausweise
 
gesteuert werden soll. Die aktuelle und erwartete Treibhausgas-
Intensität ist bei der Festlegung der Branchenlimite
 
zu bewerten und zu beachten. Das Produkt-
 
und Dienstleistungsportfolio wird angepasst
beziehungsweise erweitert, um Chancen des Klimawandels zu nutzen,
 
beispielsweise durch die Entwicklung neuer nachhaltiger Finanzprodukte
oder die Erweiterung bestehender Finanzprodukte um Nachhaltigkeitsaspekte.
 
Die Diversifikation des Portfolios dient dazu, Klumpenrisiken
 
zu
vermeiden, wobei auch potenzielle Risiken aus „grünen Industrien“
 
berücksichtigt werden.
LANGFRISTIG
Die Bank stärkt die Resilienz ihres Geschäftsmodells durch die schrittweise
 
Umsetzung strategischer Vorgaben zu Governance, Risiko-
 
und Portfo-
liomanagement. Ziel ist es, eine belastbare Widerstandsfähigkeit
 
gegenüber Klimarisiken zu erreichen und weiterhin Finanzmittel zu wettbe-
werbsfähigen Konditionen sicherzustellen. Regelmäßige Überprüfungen
 
durch die Interne Revision und eine kontinuierliche Weiterentwicklung
der Strategien gewährleisten die nachhaltige Anpassungsfähigkeit des
 
Geschäftsmodells.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 172
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT E1-2 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
 
KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
24) Konzepte zur Bewältigung wesentlicher Klimaauswirkungen,
 
Risiken und Chancen gemäß ESRS 2 MDR-P
Allgemeine Informationen zu Strategien im Umgang mit dem
 
Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der internen Richtlinien und
 
Strategien zum Thema Klimaschutz und Anpassung an den
 
Klimawandel.
Diese resultieren überwiegend aus der Nachhaltigkeitsstrategie, die als
 
zentrales Leitdokument für alle Strategien rund um die Themen Nachhal-
tigkeit und ESG gilt. Zahlreiche Nachhaltigkeitsaspekte finden sich
 
auch in der Geschäfts- und Risikostrategie. Die konkrete Umsetzung
 
und Ope-
rationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgen in den jeweiligen
 
Fachbereichen. Mithilfe von Funktionalstrategien werden abteilungsspezi-
fische Themenaspekte adressiert und effektiv umgesetzt.
Richtlinie Nachhaltigkeitsstrategie (Konzern)
Wichtigste Inhalte
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Hypo Vorarlberg
 
beschreibt die zentralen Aspekte
 
zur Ausrichtung und Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen
 
im Kon-
zern und im Kerngeschäft der Hypo Vorarlberg.
 
Die Strategie wird jährlich überprüft und wurde
 
zuletzt im zweiten Halbjahr 2024 aktualisiert.
 
Die einzel-
nen Kapitel geben einen Überblick über die
 
Kernelemente der Strategie sowie die bisherige
 
Umsetzung in den Fachbereichen für einzelne
 
wesentliche
ESG-Themen:
Begriffsbestimmungen
Regulatorischer Rahmen
Geschäftsmodell und strategische
 
Ausrichtung
Kernelemente der Strategie:
Umwelt
Soziales
Unternehmensführung
Allgemeine Ziele
Die Nachhaltigkeitsstrategie fungiert als Rahmen
 
für sämtliche relevanten ESG-Themen mit dem
 
Hauptziel, die identifizierten negativen
 
Auswirkungen so
weit wie möglich zu reduzieren beziehungsweise
 
positive Auswirkungen zu fördern, Risiken
 
zu minimieren sowie Chancen zu nutzen,
 
die sich insbesondere
aus dem Übergang zu einer klimaneutralen
 
und ressourcenschonenden Wirtschaft ergeben.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Der Kontext zu den wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken oder Chancen wird durch die Durchführung
 
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und
 
daraus
resultierenden wesentlichen Themen
 
(Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
 
festgestellt. Die Ergebnisse werden eruiert
 
und fließen anschließend in
die Nachhaltigkeitsstrategie mit ein, sodass
 
diese als Rahmenwerk für die Umsetzung
 
der identifizierten IROs aus den wesentlichen
 
Themen fungiert.
Überwachungsprozess
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird im
 
Rahmen des jährlichen Strategie-
 
und Planungsprozesses vom Gesamtvorstand
 
festgelegt und erfolgt in enger Anleh-
nung zur geschäftsstrategischen Ausrichtung
 
des Konzerns. Dem Aufsichtsrat wird diese
 
nach Freigabe durch den Gesamtvorstand
 
zur Kenntnis gebracht.
Anwendungsbereich
Die Nachhaltigkeitsstrategie gilt für alle
 
Mitarbeiter im Konzern, unabhängig von deren
 
Position. Die darin gesetzten Standards
 
gelten gegenüber Kolle-
gen, Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen
 
Stakeholdern. Die Verantwortung für die
 
Umsetzung der strategischen Vorgaben
 
liegt bei den Fachabtei-
lungen und Tochterunternehmen der Hypo
 
Vorarlberg. Mithilfe von Teilstrategien für die
 
einzelnen Abteilungen soll die umfassende
 
Operationalisierung
der Nachhaltigkeitsstrategie vorangetrieben
 
werden.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Gesamtvorstand gibt die Ausrichtung
 
zu Nachhaltigkeitsthemen vor und definiert
 
grundlegende Werte und Ziele, die konzernweite
 
Gültigkeit haben.
Weiters ist der Gesamtvorstand für die
 
Festlegung und Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen,
 
die umfassende Verankerung der ESG-Themen
 
in den einzel-
nen Abteilungen sowie die kontinuierliche
 
Weiterentwicklung der nachhaltigkeitsstrategischen
 
Ausrichtung zuständig. Über aktuelle Fortschritte
 
wird der
Gesamtvorstand regelmäßig durch die
 
Gruppe Nachhaltigkeit informiert und leitet
 
diese Informationen auch an den Aufsichtsrat weiter.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Thema Nachhaltigkeit stellt eine Querschnittsmaterie
 
dar, bei der unterschiedliche regulatorische
 
Vorgaben zu erfüllen sind. Die nachfolgenden
 
Ver-
weise auf regulatorische Standards stellen
 
keine abschließende Auflistung dar:
EU-Taxonomie
 
(Verordnung EU
 
2020/852)
SFDR (Verordnung EU
 
2019/2088)
CSRD (Richtlinie EU 2022/2464)
EZB-Leitfaden zu Klima-
 
und Umweltrisiken
FMA-Leitfaden zum Umgang
 
mit Nachhaltigkeitsrisiken
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird im
 
Rahmen des jährlichen Strategie-
 
und Planungsprozesses vom Vorstand
 
festgelegt. Die Verantwortung für die
 
Umset-
zung der strategischen Vorgaben liegt bei den
 
Fachabteilungen, die die Einbindung
 
der relevanten Stakeholder und Mitarbeiter
 
der Hypo Vorarlberg si-
cherstellen. Die Gruppe Nachhaltigkeit unterstützt
 
den Strategie-
 
und Zieldefinierungsprozess in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
 
und unterstützt die
operative Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie.
 
Als Querschnittsmaterie betrifft das Thema
 
Nachhaltigkeit nahezu alle Bereiche, Abteilungen
 
und Mit-
arbeiter im gesamten Konzern.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Nachhaltigkeitsstrategie handelt
 
es sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
 
im Intranet zur Verfügung
gestellt wird.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 173
Richtlinie Risikostrategie
Wichtigste Inhalte
Die Risikostrategie der Hypo
 
Vorarlberg beschreibt
 
den Risikomanagementrahmen
 
und die risikopolitischen Grundsätze
 
des Hypo Vorarlberg
 
Konzerns. Die
Strategie wird jährlich überprüft
 
und wurde zuletzt im ersten
 
Halbjahr 2024 aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel geben einen
 
detaillierten Überblick über
 
die
Elemente der Strategie:
Gültigkeit der Risikostrategie
Definitionen
Risikomanagement im Konzern
Aufsichtliche Risikobereitschaft
ICAAP/ILAAP
Nachhaltigkeitsrisiken
Stresstesting
Weitere Risikoarten (zum
 
Beispiel Kreditrisiko, Fremdwährungsrisiko
 
im Kreditgeschäft)
Allgemeine Ziele
In Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken
 
fungiert die Risikostrategie als
 
Rahmen für relevante
 
ESG-Themen
 
mit dem Hauptziel, potenzielle Risiken
 
zu identifizie-
ren, Klumpenrisiken zu erkennen
 
und zu vermeiden sowie eine Datenbasis
 
und Know-how aufzubauen. Die als
 
wesentlich erkannten Risiken
 
sind in der
Risikostrategie in der
 
jeweiligen Risikoart zu behandeln.
 
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken oder Chancen
Der Kontext zu den
 
wesentlichen Risiken wird in
 
der Durchführung der
 
Risikoinventur festgestellt.
 
Die Ergebnisse werden eruiert
 
und fließen (sofern we-
sentlich) anschließend in die Risikostrategie
 
mit ein. Zukünftig ist geplant,
 
auch die Ergebnisse der
 
Wesentlichkeitsanalyse in
 
der Risikoinventur
 
zu berück-
sichtigen. Im Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht
 
werden die Vorgaben
 
überwacht, die für wesentlich
 
identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken
 
laut Risikoinventur
 
ge-
macht werden.
 
Überwachungsprozess
Die Risikostrategie wird im
 
Rahmen des jährlichen Strategie-
 
und Planungsprozesses vom
 
Vorstand festgelegt. Im
 
Rahmen des jährlichen Strategie-
 
und
Planungsprozesses wird darauf
 
geachtet, dass Geschäfts-
 
und Risikostrategie kohärent
 
ausgestaltet sind. Bei Widersprüchen
 
zur Geschäftsstrategie
 
hat
aufgrund der im Konzern
 
gültigen risikopolitischen Grundsätze
 
die Risikostrategie
 
Vorrang. Der Risikoausschuss
 
des Aufsichtsrats und der
 
Aufsichtsrat
nehmen die Risikostrategie zur
 
Kenntnis.
Anwendungsbereich
Die Risikostrategie gilt für
 
alle Mitarbeiter im Konzern
 
der Hypo Vorarlberg,
 
unabhängig von deren Position.
 
Die darin gesetzten Standards
 
gelten jeweils
themenabhängig für den Konzern
 
(alle Gesellschaften, die sich im aufsichtlichen
 
Konsolidierungskreis der
 
Kreditinstitutsgruppe befinden),
 
die Einzelbank
(Bank inklusive Niederlassung St.
 
Gallen) und/oder
 
spezifische Steuerungseinheiten
 
(zum Beispiel Bank FK, Hypo
 
Vorarlberg Leasing).
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist
 
verantwortlich für das Gesamtrisikomanagement
 
im Konzern. In dieser Funktion
 
genehmigt er die Grundsätze
 
der Risikosteuerung,
 
die
Governance und die Verfahren
 
der Risikomessung. Die Governance
 
basiert auf dem Drei-Linien-Modell.
 
Außerdem legt er den Risikoappetit
 
und die Limite
für alle relevanten
 
Risikoarten fest. Im Risikoausschuss
 
werden unter anderem
 
die Risikostrategie des Konzerns
 
und deren Umsetzung, die
 
Risikoarten und
die aktuelle Risikolage (inklusive
 
Nachhaltigkeitsrisiken),
 
die Einhaltung der Limite und
 
insbesondere deren Überschreitungen
 
sowie riskante Entwicklungen
erörtert. Der Leiter
 
der Gesamtbankrisikosteuerung
 
nimmt mindestens einmal im
 
Jahr an den Sitzungen des Risikoausschusses
 
teil. Der ICAAP,
 
der ILAAP,
die Nachhaltigkeitsrisiken und die
 
Risikosituation des Konzerns
 
werden im Rahmen des
 
Asset Liability Management(ALM)-Ausschusses
 
diskutiert. Die Fach-
abteilungen haben das Risikomanagement
 
im Konzern entsprechend
 
der Aufbauorganisation
 
zu berücksichtigen.
Verweis auf Standards
 
oder Initiativen Dritter
Das Thema Nachhaltigkeitsrisiken
 
stellt eine Querschnittsmaterie
 
dar, bei der unterschiedliche
 
regulatorische Vorgaben
 
zu erfüllen sind. Die nachfolgenden
Verweise auf regulatorische
 
Standards stellt keine abschließende
 
Auflistung dar:
FMA-Leitfaden zum Umgang
 
mit Nachhaltigkeitsrisiken
EBA-Report für Management und
 
Aufsicht über ESG-Risiken
 
ECB Good practices for
 
climate related and environmental
 
risk management
 
Berücksichtigung der Interessen
 
von Interessenträgern
Die Risikostrategie wird im
 
Rahmen des jährlichen Strategie-
 
und Planungsprozesses vom
 
Vorstand festgelegt.
 
Die Einbindung der relevanten
 
Stakeholder
der Hypo Vorarlberg
 
ist sichergestellt und wird
 
dokumentiert.
Verfügbarkeit der
 
Policy für Interessenträger
Bei der Risikostrategie
 
handelt es sich um ein betriebsinternes
 
Dokument, das allen Mitarbeitern
 
der Hypo Vorarlberg
 
im Intranet zur
 
Verfügung gestellt
wird.
Richtlinie Nachhaltige Beschaffung und Kreislaufwirtschaft
 
im Geschäftsbetrieb
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und
 
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb”
 
der Hypo Vorarlberg
 
beschreibt den Prozess
 
und die angewendeten
Kriterien für die Anschaffung
 
von Produkten und Dienstleistungen
 
für die Hypo Vorarlberg
 
und ist von allen Mitarbeitern, die
 
Beschaffungsprozesse aus-
führen, anzuwenden. Die Richtlinie
 
wird regelmäßig geprüft, zuletzt
 
wurde diese Ende 2024 aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel sind nach den Produktgrup-
pen und Dienstleistungen gegliedert und umfassen
 
die jeweiligen definierten
 
Vorgaben, um eine nachhaltige
 
Beschaffung sicherzustellen:
Geltungsbereich und regulatorische
 
Vorgaben
Anwendung der Richtlinie für
 
Produktgruppen/Dienstleistungen:
IT-Equipment
Abfallwirtschaft
Fuhrpark
Bau
Zukauf von Energie für
 
den Geschäftsbetrieb
Büroausstattung
Werbemittel
Kundenveranstaltungen und
 
-geschenke
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 174
Allgemeine Ziele
Als Finanzdienstleistungsunternehmen
 
(Bank-, Leasing-
 
und Immobiliengeschäft) unterscheidet
 
sich die Liefer-
 
und Wertschöpfungskette
 
grundlegend von
jenen von Produktionsbetrieben.
 
Dennoch hat die Hypo Vorarlberg
 
sich das Ziel gesetzt, nachhaltige Beschaffungsprozesse
 
zu definieren und umzusetzen,
um einen maßgeblichen Beitrag zu Ressourcenschonung,
 
Umweltfreundlichkeit und
 
Wirtschaftlichkeit in den Regionen ihrer
 
Standorte zu leisten. Sich
daraus ergebende Auswirkungen
 
sollen in der gesamtheitlichen
 
Betrachtung der Beschaffungsprozesse
 
und Produktbereiche berücksichtigt
 
werden.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken oder Chancen
Die konkreten Bezüge zu den
 
wesentlichen Auswirkungen stellen
 
sich aktuell wie folgt dar:
Auswirkungen
Erhöhung von THG-Emissionen:
 
Negativer Einfluss auf das
 
Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen des
 
Betriebs und der Fahrzeugflotte
Betrieb:
Zukauf von Strom nur
 
aus 100 % erneuerbaren Quellen
Neue Heiz- und Kühlsysteme
 
ohne fossile Brennstoffe
Austausch von Beleuchtungen auf
 
LED-Technologie
 
(Bank)
Regelungsoptimierungen der Heiz-
 
und Kühlsysteme mit Sollwertvorgabe
 
von 21 beziehungsweise 24 Grad
 
Celsius (Bank)
Großteils Abschaltung von
 
LOGO-Beleuchtungen in den Nachtstunden
 
(Bank)
Dienstreisen und Reisen zu Schulungen
 
nur dann, wenn keine Online-Teilnahme
 
möglich ist. Wenn das Flugzeug
 
als Reisemittel gebucht wird, dann
soll zumindest eine Strecke
 
mit der Bahn zurückgelegt werden
Fahrzeugflotte:
Fuhrpark:
Anschaffung von E-Fahrzeugen
 
(Verbrenner nur
 
in Ausnahmefällen); lange
 
Nutzung der bestehenden Fahrzeuge
Die Richtlinie trägt dazu bei, dass die
 
negativen Auswirkungen auf
 
das Klima durch den Ausstoß
 
von CO
2
-Emissionen im Geschäftsbetrieb
 
und in der Fahr-
zeugflotte minimiert werden.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt
 
durch die Bereichsleitung Logistik
 
durch regelmäßige, aber
 
auch anlassbezogene Prüfung und Dokumentation
 
in
internen Systemen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie ist in einigen Bereichen
 
speziell für alle Konzernstandorte
 
in Österreich konzipiert.
 
Für die Standorte außerhalb
 
Österreichs gelten die
 
Vorga-
ben nach den gleichen Prinzipien beziehungsweise
 
sind diese sinngemäß verpflichtend
 
anzuwenden. Sofern eine
 
Ausnahme von diesen dokumentierten
Anforderungen erforderlich
 
ist, ist diese beim Dokumenteneigentümer
 
der Richtlinie zu beantragen,
 
zu begründen und von diesem freizugeben.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie
 
deren Umsetzung ist die
 
Abteilung Logistik verantwortlich.
 
Diese berichtet direkt an den
Vorstand.
Verweis auf Standards
 
oder Initiativen Dritter
Die nachfolgenden Verweise
 
auf regulatorische Standards
 
stellen keine abschließende
 
Auflistung dar:
Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung
 
2021 (naBe)
ÖGNI-Standard
Bundesgesetz über Sicherheit und
 
Gesundheitsschutz bei der
 
Arbeit
Berücksichtigung der Interessen
 
von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser
 
Richtlinie wurden alle relevanten
 
Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg
 
eingebunden, insbesondere die Fachbereiche
 
für
Logistik (Facility-Service,
 
Material-
 
u. Fuhrparkverwaltung, Bau, Kundenmarketing,
 
Sponsoring & Events, IT
 
und Nachhaltigkeit). Eine
 
Änderung dieser Richt-
linie umfasst eine neuerliche Einbindung
 
der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der
 
Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“
 
handelt es sich um ein betriebsinternes Dokument, das allen Mit-
arbeitern der Hypo Vorarlberg
 
im Intranet zur
 
Verfügung gestellt wird.
 
Richtlinie Ethische und nachhaltige Kriterien
 
(Finanzierungsgeschäft)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt das zentrale
 
Vorgehen zur Berücksichtigung von
ESG-Kriterien im Finanzierungsgeschäft und
 
ist für alle Mitarbeiter des Konzerns anzuwenden.
 
Die Richtlinie wird regelmäßig geprüft, zuletzt
 
wurde diese
im zweiten Halbjahr 2024 aktualisiert. Die
 
einzelnen Kapitel umfassen die Methodik
 
sowie die wichtigsten Schritte, um potenzielle
 
Finanzierungen auf
Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen, zu
 
bewerten und wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E1 Klimaschutz herzustellen.
 
Über die Defini-
tion von Kriterien (zum Beispiel Ausschluss bestimmter
 
Aktivitäten/Branchen) kann die Hypo Vorarlberg
 
die Kreditvergabe aktiv und unmittelbar
 
steuern.
Damit kann sie einen Beitrag zur Vermeidung
 
negativer Auswirkungen auf den Klimaschutz
 
und bestehender Risiken leisten und zugleich
 
positiv auf die
Erreichung der Klimaziele einwirken sowie
 
sich daraus ergebende (Markt-)Chancen nutzen.
 
Der Inhalt der Richtlinie stellt sich zusammengefasst
 
wie folgt
dar:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
 
für Finanzierungen
Vorgehen
 
zur Umsetzung im Finanzierungsgeschäft:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle, moralisch verwerfliche
 
Eigenschaften
Umsetzung, Überprüfung und Steuerung
Allgemeine Ziele
Die Hypo Vorarlberg hat 2017 entschieden,
 
im Finanzierungsgeschäft die Auswirkungen
 
der Geschäfte auf die Umwelt, das Klima
 
und den Menschen zu
berücksichtigen. In dieser Hinsicht wünschenswerte
 
und nichtwünschenswerte Geschäfte werden
 
seither mithilfe einer Vielzahl unterschiedlicher
 
Kriterien
identifiziert.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 175
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Bei wesentlichen Risiken
 
finden auch Risikoaspekte Berücksichtigung. Nach
 
Möglichkeit
finden Marktchancen ihren Ausdruck in Form
 
von Nachhaltigkeitsaspekten in der bestehenden
 
oder zukünftigen Produktpalette. Die konkreten
 
Bezüge zu
den wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und/oder Chancen stellen sich aktuell
 
wie folgt dar:
Auswirkungen
Verringerung von THG-Emissionen:
 
Positiver Einfluss auf den Klimawandel
 
durch die Finanzierung von nachhaltigen
 
Immobilien
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen
 
der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur
 
Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme
 
zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden
 
und nachhaltigen Heiz-,
 
Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien
 
für erneuerbare Energien
 
wie zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf das Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen infolge von Finanzierungen
 
im Zusammen-
hang mit Landnutzungsänderungen
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Pipelines, Minen, Kraftwerke,
 
Holzgewinnung aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Risiken
Reputationsrisiko: Geschäfte im Zusammenhang
 
mit fossilen Energieträgern
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Ausschluss von Kohleabbau (keine
 
direkte Projektfinanzierung von
 
Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung
 
aus Primärwäldern)
Kontroversielle,
 
moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Kreditrisiko: Ausfall von Sicherungsleistungen
 
aufgrund von Extremwetterlagen oder
 
Umweltkatastrophen
Vorgaben in der Risikostrategie:
Die Risiken bei Finanzierungen in Gefahrenzonen
 
(Hochwasser (HQ100),
 
Lawinengefahren) der
 
anwendbaren Gefahrenzonenpläne
 
(in Österreich:
Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV),
 
Bundeswasserbauverwaltung
 
(BWV)) sind zu beachten.
 
Die Bank akzeptiert und finanziert nur
 
Errichtungs-Projekte, bei denen
 
alle behördlichen Bewilligungen
 
vorhanden oder absehbar
 
sind. Reiner Lie-
genschaftskauf ist davon nicht
 
umfasst.
 
Gefährdungspotenziale (zum
 
Beispiel Lage in einer Gefahrenzone)
 
und deren Mitigation (in der
 
Regel baubehördliche
 
Auflagen) werden im Zuge
 
der
Bewertung der Sicherheiten (Befundaufnahme)
 
erhoben und bei der Ermittlung
 
des Verkehrswertes
 
berücksichtigt (siehe E1-SBM-3.19c).
Reputationschance
Geschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen
 
zur Steigerung der Energieeffizienz und
 
zur Reduktion des Energieverbrauchs
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen
 
der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur
 
Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme
 
zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden
 
und nachhaltigen Heiz-,
 
Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien
 
für erneuerbare Energien
 
wie zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
Marktchance
Geschäfte (= Neufinanzierung) im Zusammenhang
 
mit erneuerbaren Energien
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen
 
der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 176
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur
 
Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme
 
zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden
 
und nachhaltigen Heiz-,
 
Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien
 
für erneuerbare Energien
 
wie zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg vor
 
dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses im
 
Vier-Augen-Prinzip.
Zudem berücksichtigt die Interne Revision
 
bei ihren laufenden Prüfungen die „Ethischen
 
und nachhaltigen Kriterien für Finanzierungen“.
 
Dies stellt einen
Teil des internen Due-Diligence-Prozesses dar.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns,
 
die in ihrem Geschäftsbereich mit Finanzierungen
 
zu tun haben, unabhängig von deren
 
Position. Die
darin gesetzten Standards gelten gegenüber
 
Neu- und Bestandskunden im Finanzierungsgeschäft.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
 
Umsetzung ist der jeweilige Fachbereich (Kreditmanagement,
 
Vertrieb)
verantwortlich. Die Koordination übernimmt die
 
Gruppe Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit
 
mit der Gesamtbankrisikosteuerung, die direkt
 
an den Vor-
stand berichten.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen“
 
orientiert sich in den Bereichen Menschen-
 
und Arbeitsrechte an den Vorgaben von
internationalen Abkommen und ethischen
 
Standards. Maßgeblich hierfür sind:
 
UN-Charta für Menschenrechte
Prinzipien der ILO Declaration
 
for Fundamental Principles
 
and Rights at Work
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur regelmäßigen Überarbeitung dieser
 
Richtlinie werden alle relevanten Fachabteilungen
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachberei-
che für Vertrieb, Kreditmanagement, Recht,
 
Gesamtbankrisikosteuerung, Nachhaltigkeit,
 
und der Vorstand. Eine Änderung dieser
 
Richtlinie umfasst eine
neuerliche Einbindung der erwähnten Fachabteilungen.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Ethische und nachhaltige
 
Kriterien für Finanzierungen“ handelt es
 
sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern der
Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
 
gestellt wird.
Richtlinie ESG-Investmentansatz (Asset
 
Management)
Wichtigste Inhalte
Der „ESG-Investmentansatz“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt das zentrale
 
Vorgehen für die Bewertung von Investitionen
 
im Asset Management und ist von
allen Mitarbeitern in diesem Geschäftsbereich
 
anzuwenden. Die Richtlinie wird regelmäßig
 
geprüft, zuletzt wurde diese im November
 
2024 aktualisiert. Die
einzelnen Kapitel beschreiben den ganzheitlichen
 
Prozess und das Hypo ESG Rating als dessen
 
wesentlichen Baustein sowie die wichtigsten
 
Schritte, neue
und bestehende Investments (Aktien,
 
Anleihen und Zielfonds) auf eine Reihe von definierten
 
Nachhaltigkeitsaspekten zu prüfen, zu bewerten
 
und wesent-
liche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E1 Klimawandel herzustellen:
Übersicht der Finanzprodukte
 
(Vermögensverwaltung,
 
Fonds)
Externe ESG-Datenquellen (Sustainalytics,
 
ein Unternehmen der
 
Morningstar Gruppe)
Vorgehen zur Ermittlung
 
des Hypo ESG Ratings:
Angewendete Selektionskriterien
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening
Gegenüberstellung und Vergleich
 
anhand des Best in Class-Ansatzes
CO
2
-Risiko (CO
2
-Risiko und CO
2
-Management, Fossile Brennstoffe,
 
erneuerbare Energien, CO
2
-Intensität (Scope 1 und 2),
 
gestrandete Vermö-
genswerte)
Messbarer Effekt auf
 
SDGs
Kontroverse
 
Wirtschaftspraktiken (Unternehmensbetrieb,
 
Lieferkette (Umwelt),
 
Mitarbeiter, Unternehmensführung,
 
Gesellschaft und Gemein-
schaft, Produkte und Dienstleistungen,
 
Lieferkette (sozial),
 
Kunden, Unternehmensethik, Öffentlichkeit)
Unternehmensführung (Qualität
 
und Integrität von Vorstand
 
und Management, Zusammensetzung
 
des Vorstandes, Eigentums-
 
und Aktionärs-
rechte, Gehälter und Löhne,
 
Wirtschaftsprüfung und Finanzberichterstattung,
 
Behandlung von Interessensgruppen)
ESG-Risiko-Rating
Ansatz zur Berechnung ESG-Länderrating:
Länderrisiko
Freedom House Index (Free, partly free,
 
not free)
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen
 
auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
(PAI)
 
Die spezifische Berücksichtigung der wesentlichen
 
Themen erfolgt in oben angeführtem
 
Rahmen bei der Titelselektion gemäß ESG-Investmentansatz.
 
Alle
Werte des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
 
basieren auf ESG-Daten des Researchpartners
 
Sustainalytics
 
beziehungsweise auf Grundlage öffentlich
 
zu-
gänglicher Datenbanken, wie beispielsweise
 
Freedom House
8
 
Sustainable Development Goals (kurz: SDGs; deutsch: Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen)
9
 
The information, data, analyses and opinions contained herein (the “Information”): (1) includes the proprietary information of Sustainalytics and/or its content pro-
viders; (2) may not be copied or redistributed except as specifically authorized; (3) do not constitute investment advice nor an endorsement of any product, project,
investment strategy or consideration of any particular environmental, social or governance related issues as part of any investment strategy; (4)
 
are provided solely for
informational purposes; and (5) are not warranted to be complete, accurate or timely. The Information is not
 
directed to, nor intended for distribution to or use by
India-based clients and/or users, and the distribution of Information to India resident individuals and entities is not permitted. Neither Morningstar Inc., Sustainalytics,
nor their content providers accept any liability for the use of
 
the information, for actions of third parties in respect to the information, nor are responsible for any
trading decisions, damages or other losses related to the information or its use. The use of the data is subject to conditions
 
at https://www.sustainalytics.com/legal-
disclaimers.
10
 
www.freedomhouse.org
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 177
Allgemeine Ziele
Der „ESG-Investmentansatz“
 
verfolgt als Hauptziel die Bewertung
 
und Einstufung von ESG-Aspekten, um
 
potenziell negative Auswirkungen auf
 
Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung
 
zu minimieren und positive zu fördern, da direkt
 
oder indirekt in Unternehmen investiert
 
wird. Seit November 2021
sind alle im aktiven Angebot befindlichen
 
Hypo Vorarlberg Fonds und Vermögensverwaltungsstrategien
 
als Finanzprodukte im Sinne des Artikel
 
8 der
Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
 
klassifiziert und berücksichtigen ökologische
 
und/oder soziale Merkmale.
 
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ)
 
und Chancen erfolgt in den einzelnen
 
Bausteinen des ESG-Ratings
der Hypo Vorarlberg. Dieses setzt sich zusammen
 
aus Selektionskriterien, normbasiertem
 
Screening, Best in Class (CO
2
-Risiko Rating, messbarer Effekt auf
SDGs, kontroverse Wirtschaftspraktiken,
 
Unternehmensführung, ESG-Risiko-Rating)
 
und dem Länderrisiko für Staatsanleihen. Die
 
konkreten Bezüge zu den
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
stellen sich aktuell wie folgt dar:
Auswirkungen
 
Verringerung von THG-Emissionen:
 
Positiver Einfluss auf den Klimawandel
 
durch die Finanzierung von nachhaltigen
 
Immobilien
Anwendung Best in Class-Ansatz:
Messbarer Effekt auf
 
SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für
 
nachhaltige Entwicklung der
 
Vereinten Nationen
 
trägt zu einer Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf das Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen infolge von Finanzierungen
 
im Zusammen-
hang mit Landnutzungsänderungen
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Die Einteilung erfolgt
 
in kon-
form, Beobachtungsliste und nicht
 
konform. „Konforme“
 
Unternehmen und Titel der
 
„Beobachtungsliste“ fließen mit gleicher
 
Gewichtung in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“
 
Unternehmen werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Anwendung von Selektionskriterien (Umsatzschwellen):
Nuklearenergie 5 %
Fossile Brennstoffe:
 
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Öl und Gas 10
 
%
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Risiken
Reputationsrisiko: Geschäfte im Zusammenhang
 
mit fossilen Energieträgern
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Die Einteilung erfolgt
 
in kon-
form, Beobachtungsliste und nicht
 
konform. „Konforme“
 
Unternehmen und Titel der
 
„Beobachtungsliste“ fließen mit gleicher
 
Gewichtung in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“
 
Unternehmen werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Anwendung von Selektionskriterien (Umsatzschwellen):
Nuklearenergie 5 %
Fossile Brennstoffe:
 
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Öl und Gas 10
 
%
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Reputationschance
Geschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen
 
zur Steigerung der Energieeffizienz und
 
zur Reduktion des Energieverbrauchs
Anwendung Best in Class-Ansatz:
Unternehmen mit geringen Risiken in
 
Bezug auf den Übergang zu einer
 
kohlenstoffarmen
 
Wirtschaft werden besser
 
eingestuft:
Berücksichtigte Bereiche:
 
CO
2
-Risiko und CO
2
-Management
Erneuerbare Energien
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren
 
Zielen für nachhaltige Entwicklung
 
leisten, werden besser eingestuft:
 
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Marktchance
Geschäfte (= Neufinanzierung) im Zusammenhang
 
mit erneuerbaren Energien
Anwendung Best in Class-Ansatz:
Unternehmen mit geringen Risiken in
 
Bezug auf den Übergang zu einer
 
kohlenstoffarmen
 
Wirtschaft werden besser
 
eingestuft:
Berücksichtigte Bereiche:
 
CO
2
-Risiko und CO
2
-Management
Erneuerbare Energien
11
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
12
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
13
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
14
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 178
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren
 
Zielen für nachhaltige Entwicklung
 
leisten, werden besser eingestuft:
 
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt im Vier-Augen-Prinzip.
 
Im Rahmen der Titelselektion wird
 
mithilfe des ESG-Ratingtools ex-ante die Einhaltung
 
der
definierten ESG-Anforderungen geprüft
 
und sichergestellt. Es wird nur investiert,
 
wenn die Einhaltung des ESG-Investmentansatzes
 
zum Zeitpunkt des
Erwerbs erfüllt ist. Auch Wertpapierbestände
 
werden regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse
 
werden auf Produktebene ex-post plausibilisiert.
 
Auffälligkeiten
würden weitere Überprüfungsschritte einleiten.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns,
 
die in ihrem Geschäftsbereich mit Portfolioverwaltung
 
zu tun haben, unabhängig von deren Position.
Die darin gesetzten Standards richten sich
 
an die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Auf
 
Produktebene definiert der Hypo ESG-Investmentansatz
 
die
wesentlichen Vorgaben für die Portfolioverwaltung,
 
inklusive der Abgrenzung von „Investitionen“
 
und „Anderen Investitionen“,
 
und ist in die zwei Bereiche
„Selektion Einzeltitel“ und „Selektion
 
Zielfonds“ aufgeteilt.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren Umsetzung
 
ist die Abteilung Asset Management verantwortlich.
 
Diese
berichtet direkt an den Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der „ESG-Investmentansatz“
 
orientiert sich an europäischen Richtlinien
 
sowie Leitlinien von internationalen Organisationen.
 
Maßgeblich hierfür sind:
 
Offenlegungsverordnung
 
(EU 2019/2088) (SFDR)
Verordnung EU 2021/1253
 
betreffend Nachhaltigkeit
 
im Zusammenhang mit MiFID II
Prinzipien der Vereinten
 
Nationen für verantwortungsvolle
 
Unternehmensführung (United Nations
 
Global Compact)
OECD-Leitsätze für
 
multinationale Unternehmen (Guidelines
 
for Multinational Enterprises)
Leitprinzipien für Wirtschaft
 
und Menschenrechte der
 
Vereinten Nationen
 
(United Nations Guiding Principles
 
on Business and Human Rights)
Ziele für nachhaltige Entwicklung
 
der Vereinten
 
Nationen (UN SDGs)
Freiheitsgrad gemäß Nichtregierungsorganisation
 
Freedom House
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachbereiche
für Asset Management, Compliance und Nachhaltigkeit.
 
Eine Änderung dieser Richtlinie umfasst eine
 
neuerliche
 
Einbindung der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der „ESG-Investmentansatz“
 
ist auf der Hypo Vorarlberg Website verfügbar.
Richtlinie ESG in der Eigenveranlagung (Treasury:
 
APM & Investments)
Wichtigste Inhalte
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“
 
beschreibt das zentrale Vorgehen der
 
Hypo Vorarlberg zur Berücksichtigung
der ethischen und nachhaltigen Kriterien
 
in der Eigenveranlagung. Diese Veranlagungsstrategie
 
ist von allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
 
zu berück-
sichtigen, die in diesem Geschäftsbereich
 
tätig sind. Die Richtlinie wird regelmäßig
 
überprüft und aktualisiert, zuletzt
 
im ersten Halbjahr 2024. Durch die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
 
bei Investitionsentscheidungen soll
 
der Übergang zu einer klimaneutralen
 
Wirtschaft unterstützt und indi-
rekt Einfluss auf Unternehmen genommen werden,
 
damit ökologische und soziale Verantwortung
 
stärker im Fokus steht. Dies basiert auf Compliance-
Standards, Mindestanforderungen, Positiv-
 
und Ausschlusskriterien sowie der Definition
 
sensibler Bereiche. Investments werden
 
nach ihrer Übereinstim-
mung mit diesen Kriterien geprüft, wobei insbesondere
 
Menschenrechts-, Umwelt-
 
und Sozialaspekte im Fokus stehen. Für Staatsanleihen
 
werden länder-
spezifische Risikobewertungen herangezogen,
 
um politische und wirtschaftliche Stabilität
 
umfassend einzuschätzen.
 
Mit folgenden Aspekten kann zudem ein
 
Bezug zum themenspezifischen Standard E1
 
Klimawandel hergestellt werden:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
Vorgehen zur Umsetzung
 
im Bereich der Eigenveranlagung:
Mindestanforderungen und normbasiertes
 
Screening
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle, moralisch verwerfliche
 
Eigenschaften
Überprüfung und Steuerung
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
 
Bezugnahme auf Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine Daten verfügbar
 
sind oder kein
Verwendungszweck vorhanden ist, wird
 
die Bewertung auf Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel des Dokuments ist die Förderung
 
nachhaltiger Investitionen, die Sicherstellung
 
der Einhaltung ethischer Standards
 
und die Minimierung des
Risikos durch die Vermeidung von Investments
 
in gesellschaftlich oder ökologisch bedenkliche
 
Bereiche. Die Hypo Vorarlberg möchte ausschließlich
 
in
Anlageformen investieren, die internationalen
 
ethischen Standards entsprechen und
 
Bereiche mit hohem Risiko, die diesen Standards
 
nicht genügen,
ausschließen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Die konkreten Bezüge
 
zu den wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und/oder Chancen
stellen sich aktuell wie folgt dar:
Auswirkungen
 
Verringerung von THG-Emissionen:
 
Positiver Einfluss auf den Klimawandel
 
durch die Finanzierung von nachhaltigen
 
Immobilien
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt
 
durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und
 
Bereitstellung einer Second
 
Party Opinion durch eine anerkannte
 
Nachhaltigkeits-Ratingagentur
15
 
https://www.hypovbg.at/fileadmin/Hypovbg/Hypo-Vorarlberg/Nachhaltigkeit/Offenlegungen/ESG-Investmentansatz-Hypo-Vorarlberg_02-01-2025.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 179
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf das Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen infolge von Finanzierungen
 
im Zusammen-
hang mit Landnutzungsänderungen
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Es wird nicht
 
in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich
 
„Umwelt“ verstoßen. Basis für
 
das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Reputationsrisiko
Geschäfte im Zusammenhang mit fossilen
 
Energieträgern
Anwendung von Ausschlusskriterien
 
(Umsatzschwellen):
Fossile Brennstoffe:
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Nuklearenergie 5 %
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Es wird nicht
 
in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich
 
„Umwelt“ verstoßen. Basis für
 
das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Reputationschance
Geschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen
 
zur Steigerung der Energieeffizienz und
 
zur Reduktion des Energieverbrauchs
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt
 
durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und
 
Bereitstellung einer Second
 
Party Opinion durch eine anerkannte
 
Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Marktchance
Geschäfte (= Neufinanzierung) im Zusammenhang
 
mit erneuerbaren Energien
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt
 
durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und
 
Bereitstellung einer Second
 
Party Opinion durch eine anerkannte
 
Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Gruppe Treasury: APM & Investments im Vier-Augen-Prinzip
 
und wird regelmäßig durch die Interne
Revision überprüft.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter und umfasst
 
die direkten Investments der Hypo Vorarlberg.
 
Die Lieferketten und Beteiligungsverhältnisse
 
sind der-
zeit nicht verpflichtend zu prüfen, da dies aufgrund
 
der Datenverfügbarkeit in der Regel nicht
 
möglich ist.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung des Dokuments sowie dessen
 
Umsetzung ist der Fachbereich Treasury: APM
 
& Investments verant-
wortlich. Dieser berichtet direkt an den
 
Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ orientiert
 
sich an internationalen Abkommen sowie
 
Normen in den Berei-
chen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt
 
und Korruptionsprävention, darunter:
Prinzipien des UN Global Compact
OECD-Guidelines for Multinational
 
Enterprises
UN Guiding Principles on Business and Human
 
Rights
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieses Dokuments sind die
 
Interessen aller relevanten Stakeholder
 
gewürdigt und Wissensträger der Hypo Vorarlberg
 
eingebunden worden,
insbesondere die Fachbereiche für Eigenveranlagung,
 
Datenschutz und Compliance sowie die
 
Gruppe Nachhaltigkeit. Eine Änderung
 
in dieser Richtlinie
bedarf einer neuerlichen Würdigung
 
durch die erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ handelt
 
es sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern
der Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
 
gestellt wird.
16
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
17
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
18
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
19
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 180
25a-d) Berücksichtigung bestimmter Bereiche in den Konzepten
Die Hypo Vorarlberg berücksichtigt in ihren Strategien bereits die Themen
 
a) Klimaschutz, b) Anpassung an den Klimawandel, c) Energieeffizienz
und d) den Einsatz erneuerbarer Energien. Diese Bereiche sind integraler
 
Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie und werden durch spezifische
Richtlinien (siehe E1-2.24) adressiert.
ANGABEPFLICHT E1-3 – MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG
 
MIT DEN KLIMASTRATEGIEN
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
28) Maßnahmen und Mittel für Klimaschutz und -anpassung gemäß
 
ESRS 2 MDR-A
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN MAßNAHMEN IM ZUSAMMENHANG
 
MIT DEM KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMA-
WANDEL
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der Maßnahmen im Zusammenhang
 
mit den Klimastrategien. Auf Grundlage der in der Nachhaltigkeits-
strategie behandelten, themenspezifischen Vorgaben lassen sich Maßnahmen
 
für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ablei-
ten. Für die Definition und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind
 
die jeweiligen Fachbereiche zuständig. Diese sind überwiegend auch
 
in
eigenen Richtlinien oder Arbeitsanweisungen festgelegt.
Finanzierungsgeschäft
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
 
wichtigsten nachstehenden Kriterien (Positivkriterien,
 
Ausschlusskriterien und sensible Bereiche),
 
um potenzielle
Finanzierungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
 
zu prüfen, zu bewerten und wesentliche
 
Bezüge zum themenspezifischen Standard E1
 
Klimawandel herzustel-
len:
 
Bei Finanzierungen mit Neukunden werden
 
Positivkriterien auf das 1.
 
und 2. Umweltziel der EU-Taxonomie
 
angewendet:
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Auch bei Finanzierungen im Neugeschäft
 
oder der Verlängerung
 
bei Bestandskunden werden die
 
Positivkriterien angewendet
Definierte Ausschlusskriterien
 
(beispielsweise Schädigung der
 
Umwelt) für Finanzierungen sind
 
umgesetzt:
Ausschluss von Kohleabbau (keine
 
direkte Projektfinanzierung von
 
Kohleabbauprojekten)
Zusätzlich sind neben Ausschlusskriterien
 
sensible Bereiche für potenzielle
 
Finanzierungen definiert, die einer
 
umfangreicheren Überprüfung
 
unter-
liegen:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl- und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Geplante
Neuanwendung und Implementierung der
 
THG-Bilanzierung für finanzierte Emissionen
Als Finanzinstitut ist der Hypo Vorarlberg
 
bewusst, dass sie einen maßgeblichen
 
Einfluss auf finanzierte Emissionen (Scope
 
3.15) nehmen kann. Deshalb
wurde im Jahr 2024 erstmalig eine Messung der
 
finanzierten Emissionen nach dem GHG-Protokoll
 
durchgeführt. Hierbei wurde das Kreditportfolio
 
der
Hypo Vorarlberg auf der aktuellen Datengrundlage
 
unter Erstanwendung des PCAF-Rahmenwerks
 
und dessen Klassifizierungsschritten
 
gegenübergestellt.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse sind bereits
 
weitere Schritte geplant. Die Erweiterung
 
beziehungsweise Weiterentwicklung umfasst
 
die Erhöhung des
Abdeckungsgrades des Portfolios anhand
 
der PCAF-Assetklassen und die Verbesserung
 
des sogenannten Datenqualität-Scores
 
(PCAF unterscheidet Daten-
qualität-Scores nach einem fünfstufigen Bewertungssystem).
 
Eine Implementierung des Vorgehens in
 
die Geschäftsstrategie sowie die Einbettung
 
in die
Prozesse der Hypo Vorarlberg ist anhand eines
 
praxisorientierten Testlaufs geplant, da
 
die Kalkulation und Aufstellung der THG-Bilanzierung
 
(Scope 1 – 3)
eine jährlich durchzuführende Aufgabe darstellt.
 
Einerseits ist die Offenlegung der aktuellen
 
THG-Bilanz für sämtliche Scopes jährlich verpflichtend
 
und
anderseits ist es der maßgebliche Indikator
 
zur Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie
 
und zur Ableitung, Erweiterung und
 
Umsetzung von Maß-
nahmen und Zielen.
Ableitung von Maßnahmen und Zielen für die
 
Strategie der Dekarbonisierung
Die Anwendung und Implementierung der PCAF-Methode
 
war der erste Schritt zur Erstellung einer
 
Dekarbonisierungsstrategie.
 
Aus den Ergebnissen sol-
len operativ verfügbare Hebel zur Dekarbonisierung
 
abgeleitet sowie relevante Steuerungsgrößen
 
entwickelt werden. Hierfür kommen granulare
 
Simulati-
onen anhand von wissenschaftsbasierten
 
Szenarien und ausgewählten Parametern zur
 
Anwendung, um einen robusten
 
Reduktionspfad der Emissionen im
Zeitablauf zu definieren. Im Kern der Strategie
 
liegt die Erstellung eines Transitionsplans,
 
der sowohl qualitative als auch quantitative
 
Maßnahmen und
Ziele vorgeben wird.
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu finanzierten Emissionen
 
(THG-Bilanzierung)
Durch die erstmalige Kalkulation der finanzierten
 
Emissionen unter Anwendung des PCAF-Rahmenwerks
 
konnte die Hypo Vorarlberg eine erste
 
Bilanz
ziehen, wie sich der Emissionshaushalt in
 
den Finanzierungen durch das Kreditportfolio
 
zusammensetzt. Auf Basis der diesjährigen
 
Ergebnisse hat die
Hypo Vorarlberg bereits Maßnahmen geplant:
 
jährliche Durchführung der Berechnung, Erweiterung
 
des Berechnungsmodells, Eingliederung in bestehende
Prozesse. Es wird erwartet, dass in der nächsten
 
Berichtsperiode die Entwicklung einer
 
Strategie zur Dekarbonisierung anhand
 
des Modells möglich sein
wird.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zur Zielsetzung der Richtlinie
 
„Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen“, die im Kern
die Auswirkungen von Finanzierungen auf die
 
Umwelt, das Klima und den Menschen berücksichtigen
 
sollen. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und
Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt berücksichtigt:
 
Auswirkungen
Verringerung von THG-Emissionen:
 
Positiver Einfluss auf den Klimawandel
 
durch die Finanzierung von nachhaltigen
 
Immobilien
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen
 
der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 181
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur
 
Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme
 
zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden
 
und nachhaltigen Heiz-,
 
Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien
 
für erneuerbare Energien
 
wie zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf das Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen infolge von Finanzierungen
 
im Zusammen-
hang mit Landnutzungsänderungen
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung
 
aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Risiken
Reputationsrisiko: Geschäfte im Zusammenhang
 
mit fossilen Energieträgern
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Errichtung und Betrieb von
 
Atomkraftwerken (keine
 
direkte Projektfinanzierung von
 
Atomkraftprojekten)
Ausschluss von Kohleabbau (keine
 
direkte Projektfinanzierung von
 
Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung
 
aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Kreditrisiko: Ausfall von Sicherungsleistungen
 
aufgrund von Extremwetterlagen oder
 
Umweltkatastrophen
Vorgaben in der Risikostrategie:
Die Risiken bei Finanzierungen in Gefahrenzonen
 
(Hochwasser (HQ100),
 
Lawinengefahren) der
 
anwendbaren Gefahrenzonenpläne
 
(in Österreich:
Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV),
 
Bundeswasserbauverwaltung
 
(BWV)) sind zu beachten
 
Die Bank akzeptiert und finanziert nur
 
Errichtungs-Projekte, bei denen
 
alle behördlichen Bewilligungen
 
vorhanden oder absehbar
 
sind. Reiner Lie-
genschaftskauf ist davon nicht
 
umfasst
 
Gefährdungspotenziale (zum
 
Beispiel Lage in einer Gefahrenzone)
 
und deren Mitigation (in der
 
Regel baubehördliche
 
Auflagen) werden im Zuge
 
der
Bewertung der Sicherheiten (Befundaufnahme)
 
erhoben und bei der Ermittlung
 
des Verkehrswertes
 
berücksichtigt
 
Ergänzend siehe E1-SBM-3.19c
Reputationschance
Geschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen
 
zur Steigerung der Energieeffizienz und
 
zur Reduktion des Energieverbrauchs
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen
 
der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur
 
Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme
 
zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden
 
und nachhaltigen Heiz-,
 
Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien
 
für erneuerbare Energien
 
wie zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
Marktchance
Geschäfte (= Neufinanzierung) im Zusammenhang
 
mit erneuerbaren Energien
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen
 
der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur
 
Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme
 
zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden
 
und nachhaltigen Heiz-,
 
Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien
 
für erneuerbare Energien
 
wie zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
 
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 182
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (Plan-Do-Check-Act) regelmäßig geprüft
 
und gegebenenfalls
angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten präventive
 
Wirkung. An die Vergabe der Finanzierung
 
sind keine weiteren Abhilfemaßnahmen geknüpft.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen wurden nicht
 
durchgeführt.
Asset Management
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die nachfolgenden ergriffenen Maßnahmen
 
umfassen das Vorgehen für die
 
Ermittlung des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
 
im Bereich der Anlagestrate-
gien und bei der Auswahl von Zielfonds. Zudem
 
umfassen die Maßnahmen die Messung
 
und die Steuerung von potenziellen negativen Auswirkungen
 
auf
die Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionen
 
und umfassen wesentliche Bezüge
 
zum themenspezifischen Standard E1 Klimawandel:
Anwendung definierter Selektionskriterien
 
für direkte und indirekte
 
Investitionen in Unternehmen,
 
die in bestimmten Geschäftsfeldern
 
Umsatz-
schwellen überschreiten (0
 
% – 5 %):
 
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Ausschluss von Investitionen von
 
Unternehmen, die signifikante Emissionen
 
von Luftschadstoffen verursachen
 
(beispielsweise Kohleindustrie)
Verlust der biologischen
 
Vielfalt durch bestimmte Branchen
 
(Einsatz von Gentechnik in der
 
Landwirtschaft, Tabakindustrie)
Durchführung normbasiertes Screening:
 
Bei Anlageentscheidungen wird
 
nicht in Unternehmen investiert,
 
die gegen internationale Standards
 
und Normen in den Bereichen
 
Menschen-
und Arbeitsrechte, Umwelt
 
und Korruption verstoßen.
 
Zudem werden die Unternehmen
 
klassifiziert in „konform“,
 
„Beobachtungsliste“ und
„nicht konform“.
 
Jene Unternehmen mit der Einstufung
 
„nicht konform“ werden
 
bei Investitionen nicht selektiert.
Anwendung des Best in Class-Ansatzes
 
berücksichtigt folgende Bereiche:
THG-Risiko und THG-Management:
 
Gegenüberstellung der Unternehmen,
 
um jene mit dem geringsten Risiko in
 
Bezug auf den Übergang zu
einer kohlenstoffarmen
 
Wirtschaft zu identifizieren
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren
 
„Ziel(en) der
 
SDGs der Vereinten
 
Nationen” leisten, werden
 
besser einge-
stuft (zum Beispiel kein Hunger,
 
Gesundheit und Wohlergehen,
 
hochwertige Bildung, Leben an Land
 
und unter Wasser,
 
nachhaltige Städte und
Gemeinden, nachhaltiger Konsum
 
und Produktion)
Unternehmen ohne kontroverse
 
Vorfälle mit potenziell negativen
 
Auswirkungen auf Interessensgruppen,
 
die Umwelt oder den Betrieb
 
haben
ein geringeres Risiko und werden
 
daher besser eingestuft
Unternehmen mit guter Unternehmensführung
 
(beispielsweise Zusammensetzung
 
des Vorstands, Gehälter
 
und Löhne, Behandlung von Inte-
ressensgruppen) werden
 
besser eingestuft
Unternehmen, welche nur wenigen
 
oder geringen ESG-Risiken ausgesetzt
 
sind, werden besser eingestuft
 
(Exposition und Management der
Risiken), auch unter
 
der Berücksichtigung von
 
LCTR: Implied Temperature
 
Alignment = impliziter
 
Temperaturanstieg
Zur Beschränkung von potenziellen
 
negativen Auswirkungen werden
 
bei Staatsanleihen nur jene
 
Anleihen zugelassen, die ein mittleres
 
Risiko (min-
destens C-) auf einer
 
Ratingskala A–E aufweisen. Die
 
Einstufung des Länderrisikoratings
 
wird durch einen externen
 
Dienstleister bereitgestellt
 
und
fließt in die Gesamtbewertung des
 
Hypo ESG Ratings mit ein
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen
 
auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
durch die Veröffentlichung
 
der PAI-Statements
(„Principal Adverse Impact“)
 
Jährliches ESG-Screening der
 
Hypo Vorarlberg
 
Fonds durch einen externen
 
Dienstleister zur Sicherstellung
 
von Transparenz
 
und Vergleichbarkeit
Erwartete Ergebnisse
Durch die bereits implementierten Kriterien
 
und Maßnahmen werden Anlagemöglichkeiten
 
umfassend geprüft, um internationalen Normen
 
und Stan-
dards zu entsprechen und die Ausrichtung auf
 
Anlageformen zu steigern, die Nachhaltigkeitsaspekte
 
berücksichtigen.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
 
„ESG-Investmentansatz“, die im Kern die
 
Förderung nachhaltiger
Investitionen und die Minimierung potenzieller
 
Auswirkungen auf die Umwelt, das Klima und
 
den Menschen durch bedenkliche Anlageformen
 
umfasst.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt behandelt:
 
Auswirkungen
 
Verringerung von THG-Emissionen:
 
Positiver Einfluss auf den Klimawandel
 
durch die Finanzierung von nachhaltigen
 
Immobilien
Anwendung Best in Class-Ansatz:
Messbarer Effekt auf
 
SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für
 
nachhaltige Entwicklung der
 
Vereinten Nationen
 
trägt zu einer Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf das Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen infolge von Finanzierungen
 
im Zusammen-
hang mit Landnutzungsänderungen
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Die Einteilung erfolgt
 
in „kon-
form“,
 
„Beobachtungsliste“
 
und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen
 
und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung
 
in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“
 
Unternehmen werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
20
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
21
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 183
Anwendung von Selektionskriterien (Umsatzschwellen):
Nuklearenergie 5 %
Fossile Brennstoffe:
 
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Öl und Gas 10
 
%
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Risiken
Reputationsrisiko: Geschäfte im Zusammenhang
 
mit fossilen Energieträgern
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Die Einteilung erfolgt
 
in „kon-
form“,
 
„Beobachtungsliste“
 
und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen
 
und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung
 
in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“
 
Unternehmen werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Anwendung von Selektionskriterien (Umsatzschwellen):
Nuklearenergie 5 %
Fossile Brennstoffe:
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Öl und Gas 10
 
%
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Reputationschance
Geschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen
 
zur Steigerung der Energieeffizienz und
 
zur Reduktion des Energieverbrauchs
Anwendung Best in Class-Ansatz:
Unternehmen mit geringen Risiken in
 
Bezug auf den Übergang zu einer
 
kohlenstoffarmen
 
Wirtschaft werden besser
 
eingestuft.
Berücksichtigte Bereiche:
 
CO
2
-Risiko und CO
2
-Management
Erneuerbare Energien
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren
 
Zielen für nachhaltige Entwicklung
 
leisten, werden besser eingestuft:
 
SDG 7: bezahlbare und saubere
 
Energie
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Marktchance
Geschäfte (= Neufinanzierung) im Zusammenhang
 
mit erneuerbaren Energien
Anwendung Best in Class-Ansatz:
Unternehmen mit geringen Risiken in
 
Bezug auf den Übergang zu einer
 
kohlenstoffarmen
 
Wirtschaft werden besser
 
eingestuft:
Berücksichtigte Bereiche:
 
CO
2
-Risiko und CO
2
-Management
Erneuerbare Energien
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren
 
Zielen für nachhaltige Entwicklung
 
leisten, werden besser eingestuft:
 
SDG 7: bezahlbare und saubere
 
Energie
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zu
 
der Richtlinie ausgelegt und gelten
 
für die Bank und teilweise die Niederlassung
 
St. Gallen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Alle Maßnahmen werden unter einem
 
kontinuierlichen Prozess
(Plan-Do-Check-Act) regelmäßig geprüft und
 
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
 
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum Vorjahr
 
hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen finden monatlich
 
und quartalsweise über die Ratingeinstufung
 
statt.
22
https://globalcompact.at/10-prinzipien
23
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 184
Eigenveranlagung
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen
 
die wichtigsten nachstehenden Kriterien,
 
um potenzielle Investitionen
 
auf Nachhaltigkeitsaspekte zu
 
prüfen, zu
bewerten und wesentliche Bezüge
 
zum themenspezifischen Standard
 
E1 Klimawandel herzustellen:
 
Durchführung normbasiertes Screening:
 
Bei Investitionsentscheidungen (Neukäufen)
 
wird nicht in Unternehmen
 
investiert, die gegen internationale
Standards und Normen im Bereich
 
„Umwelt“ verstoßen. Basis
 
für das Screening bilden
 
der United Nations Global
 
Compact, die OECD Guidelines for
Multinational Enterprises und die United
 
Nations Guiding Principles on Business and
 
Human Rights.
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt
 
durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sus-
tainability Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition
 
und Bereitstellung einer
 
Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Anwendung definierter
 
Ausschlusskriterien erfolgt für
 
Investitionen in Unternehmen,
 
die in bestimmten Geschäftsfeldern
 
Umsatzschwellen über-
schreiten (0 % – 5 %):
Geschäfte mit fossilen Brennstoffen
 
(Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden,
 
Förderung von Kohle/Kohleab-
bau)
Zusätzlich sind neben Ausschlusskriterien
 
sensible Bereiche für potenzielle
 
Investitionen definiert, die einer
 
umfangreicheren Überprüfung
 
unterlie-
gen, um kontroversielle,
 
moralisch verwerfliche, klima-
 
oder umweltschädliche Eigenschaften
 
zu identifizieren (Holzgewinnung
 
aus Primärwäldern)
Die Einhaltung dieser Kriterien wird
 
unter Bezugnahme auf
 
Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine
 
Daten verfügbar sind oder
 
kein
Verwendungszweck vorhanden
 
ist, wird die Bewertung auf
 
Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
Geplante
Neuanwendung und Implementierung der
 
THG-Bilanzierung für finanzierte Emissionen
Als Finanzinstitut ist der Hypo Vorarlberg
 
bewusst, dass sie einen maßgeblichen
 
Einfluss auf finanzierte Emissionen (Scope
 
3.15) nehmen kann. Deshalb
wurde im Jahr 2024 erstmalig eine Messung der
 
finanzierten Emissionen nach dem GHG-Protokoll
 
durchgeführt. Hierbei wurde das Kreditportfolio
 
der
Hypo Vorarlberg auf der aktuellen Datengrundlage
 
unter Erstanwendung des PCAF-Rahmenwerks
 
und dessen Klassifizierungsschritten
 
gegenübergestellt.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse sind bereits
 
weitere Schritte geplant. Die Erweiterung
 
beziehungsweise Weiterentwicklung umfasst
 
die Erhöhung des
Abdeckungsgrades des Portfolios anhand
 
der PCAF-Assetklassen und die Verbesserung
 
des sogenannten Datenqualität-Scores
 
(PCAF unterscheidet Daten-
qualität-Scores nach einem fünfstufigen Bewertungssystem).
 
Eine Implementierung des Vorgehens in
 
die Geschäftsstrategie sowie die Einbettung
 
in die
Prozesse der Hypo Vorarlberg ist anhand eines
 
praxisorientierten Testlaufs geplant, da
 
die Kalkulation und Aufstellung der THG-Bilanzierung
 
(Scope 1 – 3)
eine jährlich durchzuführende Aufgabe darstellt.
 
Einerseits ist die Offenlegung der aktuellen
 
THG-Bilanz für sämtliche Scopes jährlich verpflichtend
 
und
anderseits ist es der maßgebliche Indikator
 
zur Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie
 
und zur Ableitung, Erweiterung und
 
Umsetzung von Maß-
nahmen und Zielen.
Ableitung von Maßnahmen und Zielen für die
 
Strategie der Dekarbonisierung
Die Anwendung und Implementierung der PCAF-Methode
 
war der erste Schritt zur Erstellung einer
 
Dekarbonisierungsstrategie. Aus den Ergebnissen
 
sol-
len operativ verfügbare Hebel zur Dekarbonisierung
 
abgeleitet sowie relevante Steuerungsgrößen
 
entwickelt werden. Hierfür kommen granulare
 
Simulati-
onen anhand von wissenschaftsbasierten
 
Szenarien und ausgewählten Parametern zur
 
Anwendung, um einen robusten
 
Reduktionspfad der Emissionen im
Zeitablauf zu definieren. Im Kern der Strategie
 
liegt die Erstellung eines Transitionsplans,
 
der sowohl qualitative als auch quantitative
 
Maßnahmen und
Ziele vorgeben wird.
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu finanzierten Emissionen
 
(THG-Bilanzierung)
Durch die erstmalige Kalkulation der finanzierten
 
Emissionen unter Anwendung des PCAF-Rahmenwerks
 
konnte die Hypo Vorarlberg eine erste
 
Bilanz
ziehen, wie sich der Emissionshaushalt in
 
den Finanzierungen durch das Kreditportfolio
 
zusammensetzt. Auf Basis der diesjährigen
 
Ergebnisse hat die
Hypo Vorarlberg bereits Maßnahmen geplant:
 
jährliche Durchführung der Berechnung, Erweiterung
 
des Berechnungsmodells und Eingliederung
 
in beste-
hende Prozesse.
 
Es wird erwartet, dass in der nächsten Berichtsperiode
 
die Entwicklung einer Strategie zur Dekarbonisierung
 
anhand des Modells möglich
sein wird.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
 
„ESG in der Eigenveranlagung (Treasury: APM
 
& Investments)“, die
im Kern die Förderung nachhaltiger Investitionen
 
und die Minimierung potenzieller Auswirkungen
 
auf die Umwelt, das Klima und den
 
Menschen durch
bedenkliche Anlageformen umfasst. Die
 
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt
behandelt:
 
Auswirkungen
 
Verringerung von THG-Emissionen:
 
Positiver Einfluss auf den Klimawandel
 
durch die Finanzierung von nachhaltigen
 
Immobilien
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das
 
Vorliegen folgender zwei Eigenschaften
:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und
 
Bereitstellung einer Second
 
Party Opinion durch eine anerkannte
 
Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf das Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen infolge von Finanzierungen
 
im Zusammen-
hang mit Landnutzungsänderungen
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Es wird nicht
 
in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich
 
„Umwelt“ verstoßen. Basis für
 
das Screening bilden:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 185
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Reputationsrisiko
Geschäfte im Zusammenhang mit fossilen
 
Energieträgern
Anwendung von Ausschlusskriterien
 
(Umsatzschwellen):
Fossile Brennstoffe:
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Nuklearenergie 5 %
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Es wird nicht
 
in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich
 
„Umwelt“ verstoßen. Basis für
 
das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Reputationschance
Geschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen
 
zur Steigerung der Energieeffizienz und
 
zur Reduktion des Energieverbrauchs
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und
 
Bereitstellung einer Second
 
Party Opinion durch eine anerkannte
 
Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Marktchance
Geschäfte (= Neufinanzierung) im Zusammenhang
 
mit erneuerbaren Energien
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt
 
durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und
 
Bereitstellung einer Second
 
Party Opinion durch eine anerkannte
 
Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
 
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen eine
 
kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (Plan-Do-Check-Act) regelmäßig
 
geprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
 
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum Vorjahr
 
hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen wurden nicht
 
durchgeführt.
Eigener Geschäftsbetrieb – Reduktion von
 
THG-Emissionen
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Deckung des gesamten Strombedarfs
 
zu 100 % aus erneuerbaren Quellen
Die Hypo Vorarlberg
 
strebt für neue
 
Gebäude die Qualitätsstufe Silber
 
gemäß den Kriterien von „Klimaaktiv.at",
 
einer Initiative des Bundesministeri-
ums für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
 
Mobilität, Innovation und
 
Technologie, und/oder
 
die Qualitätsstufe Gold der
 
ÖGNI an
Bei der Anschaffung neuer
 
Dienst-PKWs, die zusätzlich oder
 
als Ersatz für auszumusternde
 
Fahrzeuge in Betrieb gehen,
 
wird der Fokus weiterhin
 
auf
Elektrofahrzeuge gelegt, sofern
 
für deren Einsatzbereich
 
keine Ausschließungsgründe
 
(Allradtauglichkeit, Geländegängigkeit,
 
Transportfunktion,
Langstreckentauglichkeit)
 
bestehen
CO
2
-Zertifikate für Klimaschutzprojekte
Dienstreisen und Schulungen sollen
 
möglichst emissionsarm gestaltet werden,
 
etwa indem man auf Zugreisen
 
oder verstärkt auf
 
Videokonferenzen
setzt. Dies wird in einer
 
Vorstandsanweisung geregelt
 
(Bank)
Austausch von Beleuchtungen auf
 
LED-Technologie
 
(Bank)
Regelungsoptimierungen der Heiz-
 
und Kühlsysteme mit Sollwertvorgabe
 
von 21 und 24 Grad Celsius (Bank)
Großteils Abschaltung von
 
LOGO-Beleuchtungen in den Nachtstunden
 
(Bank)
Geplante
Geeignete Dachflächen sind bestmöglich
 
mit Solar-
 
und/oder Photovoltaikanlagen
 
auszustatten, sofern dem nicht
 
begründbare Umstände (zum
Beispiel Denkmalschutz, Orts-
 
und Landschaftsbild, Sanierungszeitpunkt)
 
entgegenstehen
Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen
 
für dienstliche Fahrten
24
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
25
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
26
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
27
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 186
Austausch von Heizenergiesystemen
 
auf erneuerbare Energiequellen
 
(wie zum Beispiel Fernwärme,
 
Biomasse oder Wärmepumpensysteme)
Energetische Sanierung der
 
Gebäude bis 2030. Die Sanierungen
 
sind als Best Practice-Sanierungen
 
umzusetzen
Erwartete Ergebnisse
Umstellung auf erneuerbare Energien senkt
 
meist den Gesamtenergieverbrauch und die
 
THG-Emissionen im eigenen Geschäftsbetrieb
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang zur
 
Zielsetzung der Richtlinie „Nachhaltige
 
Beschaffung und Kreislaufwirtschaft im
 
Geschäftsbetrieb“, die
im Kern die Anpassung an den Klimawandel
 
durch eine nachhaltige Beschaffung und den
 
Umgang und Begrenzung der Treibhausgasemissionen
 
im Ge-
schäftsbetrieb behandelt. Die wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen werden
 
gezielt mit den bereits ergriffenen und
 
geplanten Maßnahmen
behandelt:
Auswirkungen
Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer
 
Einfluss auf das Klima durch den Ausstoß
 
von THG-Emissionen des Betriebs und der
 
Fahrzeugflotte
Die Umsetzung erfolgt gemäß den vorangeführten
 
wichtigsten Maßnahmen.
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten für alle
 
Konzernstandorte in Österreich. Für die
 
Standorte außerhalb Öster-
reichs gelten die Vorgaben nach dem
 
gleichen Prinzip beziehungsweise sind diese
 
sinngemäß verpflichtend anzuwenden.
 
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen eine
 
kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (Plan-Do-Check-Act) regelmäßig
 
geprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
 
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
Seit 2016 konnte beim Strom der Anteil
 
aus erneuerbaren Quellen von 10 % auf 99
 
% im Jahr 2023 gesteigert werden
Durch stetige Energieeffizienzmaßnahmen, wie
 
Austausch auslaufender Beleuchtungen
 
auf LED, Regelungsoptimierungen im
 
Bereich Heizung/Küh-
lung und Neuorganisationen von Infrastrukturen
 
samt Geräten,
 
konnte der Gesamtenergieverbrauch im Bereich
 
Gebäude seit 2016 um 24 % (rund
1,3 MWh) reduziert werden
ESRS 2-69) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
 
eines Aktionsplans
ESRS 2-69a) Angabe der aktuellen und zukünftigen Mittel für den
 
Aktionsplan
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
 
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden.
 
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger und zukünftiger Mittel
 
und Erläuterung des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen, die
im Abschluss ausgewiesen sind
Eine Erhebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
keine Angabe möglich.
29) Zusätzliche Angaben zu ESRS 2 MDR-A
 
29a) Auflistung der wichtigsten ergriffenen und geplanten
 
Maßnahmen, inklusive der angewendeten Dekarbonisierungshebel
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
Im Berichtsjahr 2024 wurden betriebsintern mehrere Maßnahmen
 
zur Reduktion der Treibhausgasemissionen ergriffen, darunter die
 
schrittweise
Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität, wobei Ausnahmen
 
nur mit Vorstandsgenehmigung und unter Einhaltung eines festgelegten
Emissionsgrenzwertes möglich sind. Weitere Initiativen beinhalten die Einführung
 
des Klimatickets für Mitarbeiter sowie die Unterstützung von
Klimaschutzprojekten.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
In Zusammenschau mit den oben genannten MDR-A wurden im Bereich der
 
nachgelagerten Wertschöpfungskette folgende Maßnahmen bezie-
hungsweise Dekarbonisierungshebel erhoben und angewendet:
 
Finanzierungsgeschäft, Eigenveranlagung und Investitionen mit
 
ESG-Bezug
Berücksichtigung von Ausschusskriterien (Selektionskriterien), Positivkriterien
 
und/oder sensibler Bereiche im Finanzierungsgeschäft
(seit 2017)
Förderung ökologischer und/oder sozialer Aspekte durch die Anwendung
 
des „ESG-Investmentansatzes“ in der Portfolioverwaltung;
Einhaltung von Mindestquoten für Fremdprodukte gemäß Art. 8 oder
 
Art. 9 SFDR
Nachhaltige Anlagestrategie: Investition in Anleihen mit eindeutigem
 
Nachhaltigkeitsbezug (zum Beispiel Green Bond)
Produktpalette mit Berücksichtigung von ESG-Aspekten:
 
Hypo-Klima-Kredit, Hypo-Klima-Schnell-Kredit
Basiskonto/Junges Konto
Prüfung der Ausweitung/Ergänzung bestehender Produkte um Nachhaltigkeitsaspekte
 
(Orientierung an den Vorgaben der EU-Taxo-
nomie)
Green Bonds:
Im Jahr 2017 hat die Hypo Vorarlberg als erste österreichische Bank
 
einen Green Bond in Höhe von EUR 300 Mio. begeben; die Erlöse
wurden genutzt, um energieeffiziente Wohngebäude und gewerbliche
 
Immobilien in Vorarlberg zu (re-)finanzieren.
Im Frühjahr 2020: CHF 125 Mio. Green Bond
Im März 2020: grüne Privatplatzierung in CZK
Im Jahr 2022: Retail Green Bond in Höhe von EUR 20 Mio.
Im Februar 2023: 2 weitere Retail Bonds sowie ein Green Bond in Höhe von EUR
 
500 Mio.
Verbesserung der ESG-Datenqualität:
Laufende Erhebung von kundenseitigen ESG-Daten über den OeKB
 
ESG DataHub
Climcycle: Tool zur Taxonomiebeurteilung von Finanzierungen seit 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 187
Transparenz und Berichterstattung
Offenlegung gemäß EU-Taxonomie/GAR
Messung und Offenlegung der betrieblichen Emissionen (Scope 1, 2 und
 
3.13) und konzernweiten finanzierten Emissionen (Scope 3.15)
Beitritt PCAF im Sommer 2024
Durchführung Projekt Dekarbonisierung und Transitionsplan
 
im Geschäftsjahr 2025
29b) Ergebnisse der Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich
 
erzielter und erwarteter Emissionsreduktionen
Die Hypo Vorarlberg hat in den letzten Jahren ihre Stromversorgung
 
vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt und bezieht nun 99
 
% ihres
Stroms aus nachhaltigen Quellen. Im Rahmen der Fuhrparkumstellung
 
wurde beschlossen, dass der Fokus beim Ankauf von Neufahrzeugen
 
auf
reinen Elektroantrieb gelegt wird. Falls in Ausnahmefällen ab dem 1.
 
Januar 2025 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erworben werden,
 
gilt ein
Emissionsgrenzwert von maximal 126 g CO
2
/km (WLTP). Zudem wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
 
durch das eingeführte Klimaticket
sowie die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel bei Dienstreisen
 
unterstützt, um die betriebseigenen Emissionen zu reduzieren. Als zusätzli-
chen Beitrag zum Klimaschutz unterstützt die Hypo Vorarlberg
 
Klimaschutzprojekte in Höhe des Vorjahres-Emissionsausstoßes. Bei
 
Renovierun-
gen und Instandhaltungsmaßnahmen wird verstärkt auf nachhaltige
 
und umweltschonende Lösungen gesetzt, während die Energieeffizienz
 
in
allen Gebäuden und Standorten kontinuierlich gefördert wird.
Hebel zur De-
karbonisierung
Wichtigste Maßnahmen
Status
Zeithorizonte
Erwartete Ergeb-
nisse
Erzielte Ergebnisse
Erneuerbare
Energie
Deckung des gesamten Strombedarfs
zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren
Quellen
Umgesetzt.
 
Für ei-
nen eingemiete-
ten Standort kann
für den am Ge-
samtobjekt anfal-
lenden Stromver-
brauch für Lifte,
Stiegenhaus, Be-
leuchtung keine
Tarifänderung be-
einflusst werden.
Dieser Anteil be-
trägt 0,2
 
% (2024)
am gesamten
Stromverbrauch.
Umsetzung von
2018 bis 2023
-
2018 wurden erste Stand-
orte auf neue Tarife
 
umge-
stellt. Reduzierung der CO
2
-
Emissionen in Höhe von
379t von 2017 auf 2024.
99,8 % des Stromverbrauchs
aus erneuerbaren Quellen
seit 2024.
Geeignete Dachflächen mit So-
lar/Photovoltaikanlagen
 
ausstatten
Erste Analyse er-
folgt und Projekte
für 6 weitere
Standorte in Pla-
nung.
Bis 2028
Derzeit geplante
Projekte von ge-
samt circa 317 kWp
an PV-Anlagen.
Seit 2016 PV-Anlagen an
vier Standorten.
 
Ersatz bestehender Ölkessel
In Umsetzung be-
ziehungsweise in
einem eingemie-
teten Objekt liegt
keine Beeinflus-
sung der Hei-
zenergie vor (An-
teil unter 0,5 %
am Gesamtener-
gieverbrauch Ge-
bäude).
Bis 2026
Reduktion der THG-
Emissionen von
jährlich durch-
schnittlich rund 14
Tonnen CO
2
.
Das Projekt ist in Umset-
zung.
Anteil des gesamten Energiebedarfs
für Heizung und Strom von
 
90 % bis
2030
Bezüglich Strom
umgesetzt, siehe
oben.
Austausch von
Heizsystemen für
vier Standorte in
Planung bezie-
hungsweise Vor-
bereitung. Dies
sind Fernwärme-
anschlüsse oder
Wärmepumpen-
systeme.
Bis 2028
Erhöhung des An-
teils auf 81 % (2023
65 %) und Reduzie-
rung der THG-Emis-
sionen um 194 t
CO
2
.
Seit 2016 Erhöhung des An-
teils um 59 % (Stand 2024)
durch Umstieg bei Strom
aus erneuerbaren Quellen.
Klimaschutz-
projekte
Unterstützung von Klimaschutzpro-
jekten
In Umsetzung
Laufend
Kompensation be-
triebsinterner CO
2
-
Emissionen in Höhe
des Vorjahres-Aus-
stoßes.
 
Unterstützung von Projek-
ten entsprechend des CO
2
-
Ausstoßes.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 188
Hebel zur De-
karbonisierung
Wichtigste Maßnahmen
Status
Zeithorizonte
Erwartete Ergeb-
nisse
Erzielte Ergebnisse
Betriebliche
Energieeffizienz
Energetische Sanierung der
 
Ge-
bäude bis 2030 (Best-Practice-An-
satz);
Austausch auslaufender
 
Be-
leuchtung auf LED;
Regelungsopti-
mierungen im Bereich Hei-
zung/Kühlung
Neben der energeti-
schen Sanierung liegt
der Fokus derzeit auf
dem Austausch fossi-
ler Energiequellen
durch Erneuerbare.
Der Austausch von Be-
leuchtungen und Re-
gelungsoptimierun-
gen werden seit 2016
fortlaufend durchge-
führt.
Seit 2016
Reduktion des Ge-
samtenergiever-
brauchs und in
weiterer Folge Re-
duktion von CO
2
-
Emissionen.
Seit 2016 konnte durch
Energieeffizienzmaßnah-
men der Gesamtenergiever-
brauch für Gebäude um 25
% (1.330 MWh, Stand 2024)
reduziert werden.
Fahrzeugflotte
Fokus auf Elektrofahrzeuge
 
bei
Neuanschaffungen (Ausnahmen
nur mit Vorstandsgenehmigung,
max. 126 g CO
2
/km ab 2025);
Nut-
zung von Carsharing-Fahrzeugen
für dienstliche Fahrten
In Umsetzung
Ab 2025
Reduktion der
THG-Emissionen
durch elektrifi-
zierte Fahrzeug-
flotte
Anteil an Elektrofahrzeugen
erhöht auf 14 Fahrzeuge.
Einsparung von jährlich ca.
46 Tonnen CO
2
.
AR 21) Erläuterung des Ausmaßes, in dem die Fähigkeit zur Durchführung
 
der Maßnahmen von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Mitteln
abhängt
Geplante Maßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung
 
berücksichtigt und bei Freigabe entsprechenden Mitteln zugeordnet.
Außerhalb der jährlichen Budgetplanung können Mittel für die Durchführung
 
neuer sowie bestehender Maßnahmen, nach vorheriger Genehmi-
gung durch den Gesamtvorstand, bereitgestellt werden. Der Budgetierungsprozess
 
und die Budgetstruktur auf Konzern- beziehungsweise Pro-
jektebene sollen die Durchführbarkeit von Maßnahmen sicherstellen.
29c) Erforderliche CapEx- und OpEx-Beträge für geplante
 
oder durchgeführte Maßnahmen müssen zugeordnet werden:
 
29ci) den relevanten Posten oder Erläuterungen im Jahresabschluss
Mangels Erhebung entsprechender Geldbeträge (CapEx und OpEx) ist
 
eine Zuordnung nicht möglich.
29cii) den wichtigsten Leistungsindikatoren gemäß der Delegierten
 
Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission
Auf Finanzinstitute nicht anwendbar.
29ciii) gegebenenfalls dem CapEx-Plan gemäß der Delegierten Verordnung
 
(EU) 2021/2178 der Kommission
 
Auf Finanzinstitute nicht anwendbar.
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT E1-4 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KLIMASCHUTZ
 
UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
32) Angabe der THG-Reduktionsziele und weiterer Klimaziele (zum
 
Beispiel erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Klimaanpassung, Risiko-
minderung) gemäß ESRS 2 MDR-T
ESRS 2-80a-j) Beschreibung des Verhältnisses zwischen Ziel und den
 
Zielvorgaben der Strategie
 
Eigener Geschäftsbetrieb – Reduktion von
 
THG-Emissionen
Zielsetzung
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
 
am gesamten Endenergiebedarf für Heizung,
 
Kühlung und Strom im Konzern auf 90
 
% im Jahr 2030.
Verhältnis zwischen Ziel und Zielvorgabe der
 
Richtlinie/Strategie
Das Ziel ist im Einklang mit der Strategie
 
und den Richtlinien des Hypo Vorarlberg Konzerns
 
(Nachhaltigkeitsstrategie, Richtlinie nachhaltige
 
Beschaffung).
Festgelegtes Zielniveau
90 % des Gesamtenergiebedarfs (Heizung,
 
Kühlung und Strom) für Gebäude aus erneuerbaren
 
Quellen.
Umfang des Ziels
Der Strombedarf wird, sofern beeinflussbar, auf
 
100 % Strom aus erneuerbaren Quellen
 
umgestellt.
Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl,
 
Erdgas) werden nach Möglichkeit durch
 
Anschlüsse an örtliche Fernwärmenetze
 
oder durch Wärmepum-
pensysteme ausgetauscht.
Dieses Ziel kann an Standorten umgesetzt
 
werden, an denen eigenständig über die Art
 
und Weise der Heizart entschieden werden
 
kann. Bei Miteigen-
tumsanteilen an Mehrparteiengebäuden
 
kann ein Umstieg vorgeschlagen werden,
 
hier werden Entscheidungen nach den
 
Bestimmungen des Wohnungs-
eigentumsgesetzes beschlossen. An eingemieteten
 
Standorten kann dieses Ziel nicht verfolgt
 
werden.
Bezugswert und Bezugsjahr
Bezugsjahr: 2023
 
Ausgangswert: 65 % des Gesamtenergiebedarfs
 
für Gebäude aus erneuerbaren Quellen
Zeitraum, für den das Ziel gilt, einschließlich
 
Meilensteine und Zwischenziele
Bis 2030.
Zur Erreichung dieses Zieles wurde ein Stufenplan
 
für die Gebäude für den Bankbetrieb in Vorarlberg
 
bis 2027 erstellt, der auf Konzernebene noch
 
weiter
auszuarbeiten ist. Der Stufenplan sieht hauptsächlich
 
den Umstieg von fossilen Brennstoffen
 
im Bereich Heizung auf Fernwärmenetze
 
(Biomasse) und
verschiedene Wärmepumpensysteme vor.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 189
Methoden und signifikante Annahmen
Im Zuge der Datenerhebung der Energieverbräuche
 
für Energiemix und THG-Emissionen werden
 
die einzelnen Standorte nach verbrauchter
 
Energie und
Energiequelle ermittelt. Quellenangaben
 
kommen direkt oder indirekt aus den Rechnungen
 
von Energielieferanten.
Zusammenhang mit Umweltaspekten und
 
wissenschaftlichen Erkenntnissen
Reduzierung der Verbrennung von fossilen
 
Brennstoffen und Umstellung auf erneuerbare
 
Energiequellen reduzieren THG-Emissionen
 
wesentlich. Szena-
rien unter Berücksichtigung der geplanten
 
Maßnahmen wurden nach dem GHG-Protocol-Standard
 
berechnet.
Einbeziehung der Interessenträger
Das Ziel wurde auf unterschiedlichen Managementebenen,
 
insbesondere unter Einbeziehung von
 
diversen Fachabteilungen (zum Beispiel Betriebstechnik)
im Konzern definiert. Das Ziel hat konzernweite
 
Geltung. Die Verantwortung für die Umsetzung
 
liegt bei der Tochtergesellschaft Hypo Immobilien
 
& Lea-
sing und wird von der Hypo Vorarlberg überwacht.
Änderungen der Ziele, Parameter oder
 
Messmethoden
Es werden keine Änderungen bei der Zielsetzung,
 
Parameter oder Messmethoden erwartet.
Fortschritte
Die Überwachung erfolgt durch Umsetzung
 
des Stufenplanes. Der Fortschritt wird jährlich
 
ermittelt.
 
Aktuelle Performance im Verhältnis zum veranschlagten
 
Ziel
Der Anteil an erneuerbaren Energien für Gebäude
 
liegt 2024 bei 67 %.
ESRS 2.81) Hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten
 
Ziele festgelegt
ESRS 2.81a) Angabe, ob die Festlegung solcher Ziele vorgesehen ist,
 
innerhalb welcher Frist dies erfolgen soll oder warum das Unternehmen
solche Ziele nicht festlegt.
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Für die finanzierten Emissionen (Scope 3.15) wird im Jahr 2025 begonnen,
 
eine Dekarbonisierungsstrategie zu definieren. Diese Strategie soll
 
kon-
krete, messbare Ziele sowie relevante Kennzahlen und Zeiträume umfassen,
 
um die Fortschritte in diesem Bereich systematisch zu überwachen
und bewerten zu können. Diese Aktivitäten sind bereits in den Maßnahmen
 
für die kommende Berichtsperiode geplant (siehe E1-3.28).
ESRS 2-81bi-ii) Angabe zur Nachverfolgbarkeit der Wirksamkeit von
 
Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken und Chancen,
einschließlich der Verfahren, der festgelegten Zielvorgaben und Zeiträume
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe E1-2, E1-3). Die Strategien
 
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
 
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
 
verschiedene interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
 
Zuge
ihrer tourlichen Prüftätigkeit auch die Interne Revision).
33) Angabe, ob und wie THG-Emissionsreduktionsziele und/oder
 
andere Ziele für das Management wesentlicher klimabezogener
 
Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen festgelegt werden
Bei der Berücksichtigung der Zielsetzung wurden die wesentlichen IROs für
 
den eigenen Geschäftsbetrieb mitberücksichtigt:
„Erhöhung von THG-Emissionen: Negativer Einfluss auf das
 
Klima durch den Ausstoß von THG-Emissionen des Betriebs und der Fahrzeugflotte“.
Auf Basis der oben angeführten Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung
 
und Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“ wurden Maßnahmen
 
getroffen,
die das Ziel verfolgen, die THG-Emissionen des eigenen Geschäftsbetriebs
 
zu reduzieren. Die Zielsetzung orientiert sich an den vom Land Vorarl-
berg vorgegebenen Reduktionszielen.
34) Angaben von Zielen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
 
im Detail (die Anforderungen in E1-4.34a-c und e-f gelten zusätzlich
 
zu
ESRS 2 MDR-T)
34a AR 23) Die Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen
 
sind in absoluten Werten (entweder in Tonnen CO
2
 
oder als Prozent-
satz der Emissionen eines Basisjahres) und gegebenenfalls in Intensitätswerten
 
anzugeben
34b AR 24) Angabe der THG-Reduktionsziele für Scope 1, 2 und 3 –
 
einzeln oder kombiniert – mit Aufschlüsselung der abgedeckten
 
Emissi-
onsbereiche und deren Anteile
Die Tabelle, die die Anforderungen 4.34a und b erfüllt, besteht aus mehreren
 
Dimensionen (Basisjahr und Ziele; THG-Typen, Scope-3-Kategorien,
Dekarbonisierungshebel, unternehmensspezifische Nenner für den
 
Intensitätswert)
Meilensteine und Zieljahre
Konzern
2024
2023
2028
2030
THG-Emissionen (marktbasiert) [t CO
2
] exklusive Scope 3.15
15
6.636
-188
-254
THG-Scope 1 [t CO
2
]
-39
393
-154
-179
THG-Scope 2 standortbezogen [t CO
2
]
7
511
32
66
THG-Scope 2 marktbasiert [t CO
2
]
-2
53
1
-22
THG-Scope 3 [t CO
2
] exklusive Scope 3.15
56
6.190
-35
-53
Energieeffizienz und Verbrauchsreduzierung
0
0
0
0
Materialeffizienz und Verbrauchsreduzierung
0
0
0
0
Brennstoffwechsel
0
0
0
0
Elektrifizierung
0
0
0
0
Nutzung erneuerbarer Energien
67,0 %
65,0 %
81,0 %
90,0 %
Schrittweise Einstellung, Ersetzung oder
 
Änderung des Produkts
0
0
0
0
Schrittweise Einstellung, Ersetzung oder
 
Änderung des Verfahrens
0
0
0
0
Sonstiges
0
0
0
0
 
doc1p190i0
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 190
AR 25a) Erläuterung,
 
wie sichergestellt wurde, dass der als Bezugswert verwendete
 
Wert repräsentativ ist
Die Hypo Vorarlberg berechnet seit 2016 konzernweit die THG-Emissionen
 
inklusive Scope 1, 2 und 3. In den vergangenen Jahren wurde dies
durch die „turn to zero“ Community unterstützt und auf Plausibilität
 
geprüft. Seitdem wird die Datenqualität stets verbessert.
 
Jegliche Angaben
können nachgewiesen, erklärt und bestätigt werden. In der Vergangenheit
 
durchgeführte Branchenvergleiche, unter Berücksichtigung von
 
ver-
wendeten Systemgrenzen, zeigten ähnliche Ergebnisse.
AR 25b) Bei Änderung des Basisjahrs oder des Bezugswerts Erläuterung,
 
wie sich die Veränderung auf Zielerreichung und Darstellung
 
der
Fortschritte auswirkt
 
Das Basisjahr für den Bericht ist 2023. Für das Berichtsjahr 2024
 
ergeben sich keine Veränderungen in Bezug auf Zielerreichung
 
und Fortschritte.
34b) Erläuterung, wie die Übereinstimmung der THG-Emissionsreduktionsziele
 
mit den THG-Inventargrenzen sichergestellt wurde
Die Hypo Vorarlberg berücksichtigt bei der Messung ihrer THG-Messung
 
umfassend Scope 1, 2, und 3 Emissionen des eigenen Geschäftsbetriebs
sowie Scope 3 der nachgelagerten Wertschöpfungskette (siehe E1-6.44-52).
 
Die THG-Emissionsreduktionsziele beziehen sich ausschließlich auf
den internen Geschäftsbetrieb und dort auf die Bereiche Heizung,
 
Kühlung und Strom.
34e) Angaben, ob die THG-Emissionsreduktionsziele wissenschaftlich
 
fundiert und mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C verein-
bar sind
 
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich mit ihren Zielen an den Vorgaben
 
des Landes Vorarlberg mit dem Ziel MissionZero
V
, welches sich zu den
Pariser Klimazielen bekannt hat. Im Zuge der Definition von Zielen
 
wurden keine weiteren wissenschaftlichen Analysen durchgeführt.
34f) Angabe der Dekarbonisierungshebel und ihres quantitativen
 
Beitrags zu den THG-Reduktionszielen (zum Beispiel Effizienz, Verbrauchs-
senkung, erneuerbare Energien, Brennstoffwechsel)
Es wurden folgende Dekarbonisierungshebel im eigenen Geschäftsbetrieb
 
identifiziert:
Der Strombedarf wird, sofern beeinflussbar, auf 100 % Strom aus erneuerbaren
 
Quellen umgestellt
Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas) werden nach
 
Möglichkeit durch Anschlüsse an örtliche Fernwärmenetze oder Wär-
mepumpensysteme ausgetauscht
Dieses Ziel kann an Standorten umgesetzt werden, an denen eigenständig
 
über die Art und Weise der Heizart entschieden werden kann. Bei Mit-
eigentumsanteilen an Mehrparteiengebäuden
 
kann ein Umstieg vorgeschlagen werden, hier werden Entscheidungen
 
nach den Bestimmungen
des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. An eingemieteten Standorten
 
kann dieses Ziel nicht verfolgt werden.
Durch die gesetzten Maßnahmen und Ziele erreicht die Hypo Vorarlberg
 
voraussichtlich eine Reduktion von circa 255 Tonnen CO
2
 
ab 2030.
Im Bereich der Fuhrparkverwaltung wurden bis dato nur qualitative
 
Ziele definiert, weshalb Reduktionspotenziale zurzeit noch nicht quantifizier-
bar sind. Fortschritte werden im Berichtsjahr 2025 offengelegt.
AR 30) Zusätzliche Informationen, die gemäß Paragraf 34 Buchstabe
 
f anzugeben sind
AR 30a) Angabe der Klimaschutzmaßnahmen, Dekarbonisierungshebel
 
und ihrer geschätzten Beiträge zur THG-Reduktion
Hebel 1: Der Strombedarf wird, sofern beeinflussbar, auf 100 % Strom
 
aus erneuerbaren Quellen umgestellt (Scope 2 und 3)
Hebel 2: Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas) werden nach
 
Möglichkeit durch Anschlüsse an örtliche Fernwärmenetze
oder Wärmepumpensysteme (Scope 1, 2 und 3) ausgetauscht
AR 30b) Einführung neuer Technologien zur Erreichung
 
der Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen
Derzeit ist die Einführung neuer Technologien zur Erreichung der Ziele
 
für die Verringerung der Treibhausgasemissionen nicht vorgesehen.
AR 30c) Berücksichtigung verschiedener Klimaszenarien, einschließlich
 
eines 1,5 °C-Szenarios, zur Identifizierung relevanter Entwicklungen
und Dekarbonisierungshebel
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich mit
ihren Zielen an den Vorgaben des Landes Vorarlberg mit dem Ziel
 
MissionZeroV
, welches sich zu den
Pariser Klimazielen bekannt hat. Im Zuge der Definition von „Dekarbonisierungshebel“
 
wurden keine weiteren wissenschaftlichen Analysen
 
durch-
geführt.
ANGABEPFLICHT E1-5 – ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
AR 34, 35) Energieverbrauch und Energiemix im Zusammenhang
 
mit dem eigenen Geschäftsbetrieb
28
 
https://www.energieautonomie-vorarlberg.at/
29
 
https://www.energieautonomie-vorarlberg.at/
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 191
Die nachfolgende Tabelle erfüllt die Anforderungen E1-5.37 und 5.39:
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)
1.916
2.115
1.604
1.760
79
109
233
246
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergie-
verbrauch
 
41,9 %
45,1 %
39,1 %
41,9 %
57,2 %
76,8 %
68,7 %
70,1 %
Verbrauch aus Kernkraftquellen (MWh)
0
0
0
0
0
0
0
0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quel-
len am Gesamtenergieverbrauch
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quel-
len, einschließlich Biomasse (auch Industrie-
und Siedlungsabfällen biologischen Ur-
sprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerba-
ren Quellen) (MWh)
0
0
0
0
0
0
0
0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener
Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung
und aus erneuerbaren Quellen (MWh)
2.611
2.510
2.446
2.372
59
33
106
105
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer
Energie, bei der es sich nicht um Brenn-
stoffe handelt (MWh)
49
65
49
65
0
0
0
0
Gesamtenergieverbrauch erneuerbarer
Energie (MWh) (Summe Zeilen 5 bis 7)
2.660
2.575
2.495
2.437
59
33
106
105
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamte-
nergieverbrauch
 
58,1 %
54,9 %
60,9 %
58,1 %
42,8 %
23,2 %
31,3 %
29,9 %
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe
Zeilen 1 bis 9)
4.576
4.690
4.099
4.197
138
142
339
351
ANGABEPFLICHT E1-6 – THG-BRUTTOEMISSIONEN DER KATEGORIEN
 
SCOPE 1, 2 UND 3 SOWIE THG-GESAMTEMISSIONEN
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
44-52, AR 39, AR 42, AR 48, AR 52) THG-Bruttoemissionen der Kategorien
 
Scope 1, 2, 3 und Gesamt-THG-Emissionen in metrischen Tonnen
CO
2
-Äquivalenten
Die nachfolgende Tabelle erfüllt die Anforderungen 6.44-52
Rückblickend
Meilensteine und Zieljahre
Konzern
2024
2023
% N/N-1
2028
2030
Jährliches %-
Ziel/Basisjahr
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
 
354
393
-10,0 %
239
214
-6,5 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
 
Emissi-
onshandelssystemen
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
 
(t CO
2
)
518
511
1,5 %
543
577
1,8 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
 
(Scope 2) (t CO
2
)
51
53
-4,5 %
54
31
-6,0 %
Österreich
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
 
278
308
-10,1 %
154
132
-8,2 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
 
Emissi-
onshandelssystemen
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
 
(t CO
2
)
486
479
1,6 %
511
543
1,9 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
 
(Scope 2) (t CO
2
)
51
52
-3,1 %
54
31
-5,8 %
Schweiz
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
 
16
22
-25,5 %
22
22
0,0 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
 
Emissi-
onshandelssystemen
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
 
(t CO
2
)
2
1
58,6 %
1
1
0,0 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
 
(Scope 2) (t CO
2
)
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
doc1p192i0
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 192
Italien
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
)
 
60
63
-4,4 %
63
60
-0,7 %
Anteil der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
 
Emissi-
onshandelssystemen
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Scope-2-THG-Emissionen
Standortbezogene Brutto-THG-Emissionen
 
(t CO
2
)
30
31
-1,9 %
31
33
0,9 %
Marktbasierte Brutto-THG-Emissionen
 
(Scope 2) (t CO
2
)
0
1
-100,0 %
0
0
-14,3 %
Rückblickend
Meilensteine und Zieljahre
Konzern
2024
2023
% N/N-1
2028
2030
Jährliches %-
Ziel/Basisjahr
Signifikante Scope-3-THG-Emissionen
 
1 Gekaufte Waren und Dienstleistungen
129
224
-42,4 %
224
224
0,0 %
2 Investitionsgüter
90
90
0,0 %
93
93
0,5 %
3 Brennstoff-
 
und energiebezogene Tätigkeiten (nicht in
Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
151
155
-2,6 %
118
100
-5,1 %
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb
29
28
3,6 %
28
28
0,0 %
5 Im Betrieb anfallende Abfälle
22
21
4,8 %
21
21
0,0 %
6 Geschäftsreisen
139
94
47,9 %
94
94
0,0 %
7 Pendeln der Mitarbeiter
482
461
4,6 %
460
460
0,0 %
8 Upstream-Leasinganlagen
4
5
-20,0 %
5
5
0,0 %
9 Nachgelagerter Verkehr
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
10 Verarbeitung der verkauften Produkte
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
11 Verwendung der verkauften Produkte
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
12 Behandlung der verkauften Produkte am Ende
 
der Le-
bensdauer
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
13 Nachgelagerte Leasinganlagen
5.200
5.112
1,7 %
5.112
5.112
0,0 %
Vermietete Sachanlagen
5.245
5.157
1,7 %
5.157
5.157
0,0 %
Bewirtschafteter Wald
-45
-45
0,0 %
-45
-45
0,0 %
14 Franchise-Unternehmen
0
0
0,0 %
0
0
0,0 %
Brutto Scope-3-THG-Emissionen (t CO
2
) exklusive Scope 3.15
6.246
6.190
0,9 %
6.155
6.136
-0,1 %
15 Investitionen
1.384.930
0
100,0 %
0
0
0,0 %
Brutto Scope-3-THG-Emissionen (t CO
2
) inklusive Scope 3.15
1.391.176
Treibhausgasemissionen gesamt
Gesamt-THG-Emissionen (standortbezogen)
 
(t CO
2
)
1.392.048
7.094
6.937
6.928
-0,3 %
Gesamt-THG-Emissionen (marktbezogen) (t
 
CO
2
)
1.391.581
6.636
6.448
6.382
-0,5 %
*Investitionen: Die finanzierten Emissionen (Scope 3.15) werden separat unter E1
 
-6.AR 41 offengelegt und die Ergebnisse inhaltlich beschrieben.
E1-6. AR 52)
 
THG-Emissionen aufgeschlüsselt nach Wertschöpfungskette
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 193
AR 41) Aufschlüsselung der Treibhausgasemissionen anhand der PCAF-Assetklassen
FINANZIERTE EMISSIONEN
 
Die Scope „3.15“-Emissionen werden auch als finanzierte Emissionen
 
bezeichnet. Zur Berechnung dieser hat PCAF eine Methodik entwickelt,
 
auf
Grundlage welcher die Hypo Vorarlberg ihre finanzierten Emissionen
 
berechnet. Die Hypo Vorarlberg ist seit Sommer 2024 Mitglied von PCAF.
 
Die Berechnung der finanzierten Emissionen wurde zum Stichtag 31.
 
Dezember 2024 erstmalig durchgeführt. Aus diesem Grund ist die
 
Veröffent-
lichung eines Vergleichs- beziehungsweise Vorjahres nicht möglich.
 
Die Ergebnisse der Berechnung sind in den nachfolgenden Tabellen
 
1 und 2
dargestellt. Der überwiegende Großteil der Scope-3-Emissionen wurde mithilfe
 
von PCAF-Emissionsfaktoren berechnet und beinhaltet daher
ausschließlich Scope-3-Upstream Emissionen. Für den geringen restlichen
 
Teil waren direkt berichtete Emissionen verfügbar und wurden
 
für die
Berechnung verwendet. PCAF beschreibt für sieben verschiedene Assetklassen
 
Methodologien zur Erfassung von Emissionen der Realwirtschaft,
welche durch Kredit-
 
und Investmentaktivitäten finanziert werden. Weitere Informationen
 
zur Berechnungsmethodik und zu den verwendeten
PCAF-Emissionsfaktoren finden
 
sich unter ESRS 2-BP-2.10. Im Rahmen der Erstanwendung der PCAF-Methodik
 
war es möglich,
 
die Berechnung
der finanzierten Emissionen für folgende Assetklassen durchzuführen:
Börsennotiertes Eigenkapital und Unternehmensanleihen („Listed Equity
 
and Corporate Bonds“)
Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital („Business
 
Loans and Unlisted Equity“)
Finanzierung von Gewerbeimmobilien („Commercial Real Estate“)
Hypothekardarlehen („Mortgages“)
Kraftfahrzeugfinanzierungen („Motor Vehicle Loans“)
Staatsanleihen („Sovereign Debt“)
Die Berechnung der Emissionen der PCAF-Assetklasse Projektfinanzierungen
 
(„Project Finance“) wurde zum Berichtsstichtag nicht durchgeführt.
Diese Assetklasse ist voluminabedingt von untergeordneter Bedeutung
 
und die mit einer Integration verbundenen Fragestellungen zu Datenqua-
lität und Datenumfang konnten im Rahmen der Erstberechnung nicht
 
priorisiert werden.
Als Basis für die Berechnungen dienten das Kredit- sowie das Eigenveranlagungsportfolio
 
der Hypo Vorarlberg, die Leasingportfolios der Hypo
Immobilien & Leasing GmbH (Dornbirn) und Hypo Vorarlberg Leasing
 
AG (Bozen) sowie Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Konzern-
abschluss konsolidiert wurden (comit Versicherungsmakler GmbH, MASTERINVEST
 
Kapitalanlage GmbH). Dies entspricht einem Gesamtvolumen
von EUR 14,6 Mrd., welches für die Berechnung der finanzierten Emissionen
 
in Betracht gezogen wurde. Die nachstehende Tabelle beschreibt
 
die
relative und absolute Abdeckung der abgedeckten Volumina nach
 
PCAF-Assetklassen.
 
PCAF-Assetklasse
davon abgedeckt
Volumina
Relativ
Absolut
in EUR Mio.
in %
in EUR Mio.
Gelistetes Eigenkapital und Unternehmensanleihen
469,47
100 %
469,47
Unternehmenskredit und ungelistetes Eigenkapital
 
6.722,67
100 %
6.722,65
Finanzierung von Gewerbeimmobilien
3.916,25
98 %
3.830,74
Hypothekardarlehen
 
1.698,44
100 %
1.694,94
Kraftfahrzeugfinanzierungen
 
36,04
100 %
36,04
Staatsanleihen
736,09
99 %
726,09
Out of Scope (außerhalb des Anwendungsbereichs)
1.023,63
0 %
0,00
Gesamt
14.602,58
92 %
13.479,93
Tabelle 1: Ergebnis aufgeteilt nach PCAF-Assetklassen
Für 92 % des Volumens war eine Berechnung in enger Anlehnung an
 
die PCAF-Methodik möglich. Dies entspricht EUR 13,5 Mrd. Die Differenzen
zum in Betracht gezogenen Volumen resultieren einerseits aus unvollständigen
 
Datensätzen, aufgrund derer eine Berechnung der finanzierten
Emissionen für einzelne Finanzierungen nicht möglich war. Anderseits
 
stehen für einige Positionen aktuell keine Berechnungsmethoden von
PCAF zur Verfügung. Für diese Produkte (beispielsweise Derivate
 
oder Konsumkredite gegenüber Privatpersonen) konnte aus
 
methodologischen
Gründen keine Berechnung durchgeführt werden (siehe ESRS 2-BP-2.10).
 
Diese Positionen sind, soweit sie Teil der in Betracht gezogenen Portfo-
lios sind, in der vorangeführten Tabelle in „Out of Scope“ abgebildet.
Die Hypo Vorarlberg ist bemüht die Datenqualität laufend zu verbessern,
 
um die Konsistenz der Berechnung weiterhin sicherzustellen und
 
die
Abdeckung kontinuierlich zu verbessern. Bestandteil dieser Bemühungen
 
ist unter anderem die Inklusion der PCAF-Assetklasse „Projektfinanzie-
rungen“, welche in der nächsten Berichtsperiode angestrebt wird (siehe
 
auch ESRS 2-BP-2.10d).
 
In der nachstehenden Tabelle 2 werden die finanzierten Emissionen
 
entsprechend der PCAF-Assetklassen dargestellt. Die monetären
 
Volumina
werden in EUR Mio. dargestellt, die Emissionen in tausend Tonnen CO
2
 
und die Emissionsintensität in Tonnen
 
CO
2
 
je EUR Mio. Der Datenquali-
tätsscore reicht von 1 bis 5, wobei 1 eine hohe Datenqualität und 5 eine
 
niedrige Datenqualität beschreibt. Der Datenqualitäts-Score wird
 
entspre-
chend der PCAF-Methodik volumengewichtet aggregiert.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 194
PCAF-Assetklasse
Volumina
in EUR Mio.
Finanzierte Emissionen
 
in tausend Tonnen CO
2
Emissions-
intensität
Datenqualitäts-Score
t CO
2
/EUR
Mio.
Scope 1+2
Scope 3
Scope 1+2+3
Scope 1+2
Scope 3
Börsennotiertes Eigenkapital und Unter-
nehmensanleihen
469,47
3,49
25,39
28,87
61,50
1,69
1,74
Unternehmenskredite und nicht börsen-
notiertes Eigenkapital
 
6.722,65
292,89
648,05
940,94
139,97
4,09
4,10
Finanzierung von Gewerbeimmobilien
3.830,74
74,76
-
74,76
19,52
4,59
-
Hypothekardarlehen
 
1.694,94
19,44
-
19,44
11,47
4,08
-
Kraftfahrzeugfinanzierungen
 
36,04
12,34
-
12,34
342,38
3,76
-
Staatsanleihen
 
726,09
 
Exklusive LULUCF
185,12
123,45
308,57
424,98
1,78
4,00
 
Inklusive LULUCF
179,48
123,45
302,93
417,21
1,78
4,00
Gesamt
13.479,93
588,04
796,89
1.384,93
102,74
4,02
3,95
Tabelle 2: Ergebnis aufgeteilt nach PCAF-Assetklassen.
Betrachtet man das Gesamtportfolio, werden 1.384.930 t CO
2
 
finanziert, wobei 588.040 t CO
2
 
Scope-1-und-2-Emissionen der finanzierten Gegen-
parteien und 796.890 t CO
2
 
Scope-3-Emissionen der Gegenparteien ausmachen.
 
Der gewichtete Datenqualitätsscore beträgt 4,02 für die Scopes 1
und 2; 3,95 für Scope 3.
Wie in Tabelle 2 veranschaulicht, gibt es mitunter erhebliche Unterschiede
 
in der Emissionsintensität und der verfügbaren Daten zwischen den
Assetklassen. Diese zeigen einerseits Verbesserungspotenziale in der
 
Datenverfügbarkeit und -erhebung auf und bieten anderseits
 
Ansatzpunkte
für Dekarbonisierungshebel sowie potenzielle Fokusbereiche in der
 
Transitionsplanung. Die Bilanzierung von finanzierten Emissionen
 
stellt für die
Hypo Vorarlberg einen Ausgangspunkt dar, auf Basis dessen eine faktenbasierte
 
und realistische Transitionsplanung definiert werden soll.
 
Emissionen aus Leasinggeschäften werden als finanzierte Emissionen
 
ausgewiesen. Die Berechnung für diese Geschäfte erfolgt ohne anteilsmä-
ßige Attribution, sondern mit Vollzuweisung der Emissionen der finanzierten
 
Objekte (gemäß GHG-Protocol-Standard).
UNTERNEHMENSFINANZIERUNGEN
Die Assetklasse Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital
 
beschreibt den größten Teil der betrachteten Finanzierungen. Hier
werden einerseits Unternehmenskredite ohne bekannte Mittelverwendung
 
(beispielsweise Betriebsmittelkredite) und anderseits nicht börsenno-
tierte Beteiligungen abgebildet. Mit einem Volumen von EUR 6.723
 
Mio. werden 49,87 % des betrachteten Finanzierungsvolumens
 
dieser Asset-
klasse zugewiesen. Der Datenqualitätsscore von 4,09 für Scope 1 und
 
2 beziehungsweise 4,10 für Scope 3 spiegelt die geringe Verfügbarkeit
 
von
berichteten beziehungsweise verifizierten Emissionsdaten wider. Insbesondere
 
bei Krediten gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) müssen die finanzierten Emissionen vermehrt auf Basis von
 
Emissionsfaktoren approximiert werden. Die Emissionen aus der Finanzierung
von Mobilien (ausgenommen Fahrzeuge) im Rahmen der Leasinggesellschaften
 
werden als finanzierte Emissionen in der PCAF-Assetklasse „Un-
ternehmenskredite“ ausgewiesen. Die Berechnung orientiert sich an
 
jener von Scope 3.13. (Lessee-specific method) und verwendet PCAF-Emissi-
onsfaktoren. Wie in ESRS 2-BP-2.10d beschrieben werden Anstrengungen
 
unternommen,
 
die Versorgungen von Emissionsdaten in zukünftigen
Berichtsperioden zu erhöhen.
 
Im Gegensatz zu der Assetklasse Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes
 
Eigenkapital ist die Versorgung von Emissionsdaten in der As-
setklasse Börsennotiertes Eigenkapital und Unternehmensanleihen deutlich
 
höher. Der gewichtete Datenqualitätsscore von 1,69 (beziehungs-
weise 1,74 für Scope 3) zeigt deutlich die hohe Verfügbarkeit und Verwendbarkeit
 
von Emissionsdaten der finanzierten Gegenparteien. Dies
 
ist
unter anderem dadurch bedingt, dass börsennotierte Unternehmen
 
bereits in den Vergangenheit Emissionsdaten veröffentlicht haben und diese
somit durch Research oder mithilfe kommerziell verfügbarer Datenbanken
 
in die Berechnung der finanzierten Emissionen einfließen konnten.
 
Mit
EUR 469,47 Mio. sind börsennotiertes Eigenkapital und Unternehmensanleihen
 
die sechstgrößte Assetklasse.
 
IMMOBILIENFINANZIERUNGEN
Immobilienfinanzierungen werden in den Assetklassen „Finanzierung
 
von Gewerbeimmobilien“
 
und „Hypothekardarlehen“
 
ausgewiesen. Die
Emissionen aus der Finanzierung von Immobilien im Rahmen der Leasinggesellschaften
 
werden als finanzierte Emissionen in der PCAF-Asset-
klasse „Finanzierung von Gewerbeimmobilien“ ausgewiesen. Die
 
Berechnungsmethodik entspricht jener von Scope 3.13. (keine Verwendung
 
von
Attributionsfaktoren, das heißt Bilanzierungen der gesamten relevanten
 
Emissionen der finanzierten Objekte).
 
Die Berechnung umfasst Emissionen, die aus dem Betrieb und der Verwendung
 
der Immobilien entstehen (Scope 1 und Scope 2). Die Lebenszyk-
lusemissionen (Scope 3) werden in der Berechnung der finanzierten
 
Emissionen für Immobilien gemäß PCAF-Methodik nicht berücksichtigt.
 
Die Assetklasse Finanzierung von Gewerbeimmobilien beinhaltet Finanzierungen
 
zum Bau und/oder Kauf von Gewerbeimmobilien. Für ein Volu-
men von EUR 3.831 Mio. war eine Berechnung der finanzierten Emissionen
 
möglich. Dies entspricht rund 98 % der gesamten Finanzierung
 
von
Gewerbeimmobilien, welche für die Berechnung in Betracht gezogen
 
wurden. Durch die geringe Verfügbarkeit von tatsächlichen Energieverbräu-
chen beträgt der Datenqualitätscore 4,59. Die Approximation der finanzierten
 
Emissionen mit Durchschnittswerten bei großvolumigen Immobili-
enprojekten führt in spezifischen Teilportfolios zu relativ gesehen geringen
 
Emissionsintensitäten. Die Hypo Vorarlberg ist bemüht diese Un-
schärfe in den Folgejahren durch die Verwendung von Echtdaten zu
 
verringern. Diese Bemühungen werden in ESRS 2-BP-2.10 genauer beschrie-
ben.
Die Assetklasse Hypothekardarlehen beinhaltet Finanzierungen zum
 
Bau und/oder Kauf von Wohnimmobilien. Gemäß PCAF sind
 
hier Finanzie-
rungen zu erfassen, welche für Wohnzwecke und nicht für gewerbliche
 
Zweck verwendet werden. Die Berechnung der finanzierten
 
Emissionen
war für EUR 1.695 Mio. möglich. Dies entspricht fast 100 % der in Betracht
 
gezogen Finanzierungen. Der Datenqualitätscore beträgt 4,08.
30
 
LULUCF beschreibt den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (engl. Land Use, Land Use-Change and Forestry).
31
 
Emissionen aus Staatsanleihen wurden exklusive LULUCF in die Summe einbezogen.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 195
KRAFTFAHRZEUGFINANZIERUNGEN
Die Emissionen aus der Finanzierung von Fahrzeugen im Rahmen der
 
Leasinggesellschaften werden als finanzierte Emissionen in der PCAF-Asset-
klasse „Kraftfahrzeugfinanzierungen“ ausgewiesen. Die Berechnungsmethodik
 
entspricht jener von Scope 3.13. (keine Verwendung von Attributi-
onsfaktoren, d.h. Bilanzierungen der gesamten relevanten Emissionen
 
der finanzierten Objekte). Innerhalb dieser Assetklasse werden 12.340 t CO
2
finanziert. Die Emissionsintensität ist mit 343 t CO
2
/EUR Mio. die zweithöchste im Portfolio. Vergleichbar
 
mit Immobilienfinanzierungen werden,
gemäß PCAF-Methodik, nur die Emissionen aus dem Betrieb der Fahrzeuge berechnet
 
und keine Scope-3-Emissionen. Je nach Antriebsart sind
diese entweder Scope 1 (Verbrennungsmotoren) oder Scope 2 (Elektromotoren).
 
Der Datenqualitätscore beträgt 3,76.
 
STAATSANLEIHEN
Die Assetklasse Staatsanleihen beinhaltet Investitionen in Staatsanleihen
 
und in Anleihen von supranationalen Instituten (beispielsweise Entwick-
lungsbanken). Der gewichtete Datenqualitätsscore beträgt 1,78
 
für Scope 1 und 2; 4,00 für Scope 3. Insbesondere für Staatsanleihen
 
war es mö-
glich, die Berechnung mit der höchsten Datenqualitätsstufe durchzuführen,
 
da die von Staaten veröffentlichten nationalen Emissionsinventare
für die Berechnung der finanzierten Scope 1-Emissionen herangezogen
 
werden konnten. Die Berechnung der Emissionen für Staatsanleihen
wurde entsprechend der PCAF-Methodik inklusive und exklusive Landnutzung,
 
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft durchgeführt.
 
Die
Darstellung in Tabelle 2 erfolgt deshalb auch über zwei separate Angaben.
 
Die finanzierten Emissionen betragen 302.930 t CO
2
 
unter Berücksich-
tigung der Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung
 
und Forstwirtschaft beziehungsweise 308.570 t CO
2
, wenn jene Sektoren ausgeschlos-
sen werden. In der Aggregation auf Gesamtebene werden die Emissionen
 
exklusive Landnutzung, Landnutzungsänderung und
 
Forstwirtschaft
verwendet.
47) Angaben wesentlicher Änderungen des berichtenden Unternehmens
 
und seiner Wertschöpfungskette und der Auswirkungen auf
 
die
Vergleichbarkeit der gemeldeten Treibhausgasemissionen
Siehe ESRS 2 BP 2.13.
39b) Erklärung zum Vorgehen der nach Absatz 44 erforderlichen
 
Informationen für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen
 
Siehe ESRS 2 BP 2.10-13.
AR 42c) Angabe von THG-relevanten Ereignissen zwischen den Berichtszeitpunkten
 
Siehe ESRS 2 BP 2.13c.
AR 45d) Standortbezogene und marktbezogene Methode zur
 
Berechnung der Scope-2-Treibhausgasemissionen und Informationen über
 
den
Anteil und die Arten der vertraglichen Instrumente
Aufgrund der vorliegenden Informationen (Bezug über Stromliefervertrag)
 
ist von keinem Anteil vertraglicher Instrumente, die mit Scope-2-Emi-
ssionen verbunden sind, auszugehen. Für 95,5 % des gekauften
 
Stromes gibt es vertragliche Vereinbarungen und Nachweise zur Lieferung
 
von
100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dieser Anteil beträgt
 
0,05 Tonnen CO
2
 
beziehungsweise 0,11 % der THG-Emissionen Scope 2
 
nach
marktbasierter Berechnung. Für 3,9 % des gekauften Stromes (zum Beispiel
 
aus Allgemeinflächen in Mehrparteienliegenschaften) basieren
 
diese
Informationen auf Angaben der Hausverwaltungen und der Stromlieferanten
 
der Region. Dieser Anteil beträgt 0,01 Tonne CO
2
 
beziehungsweise
0,01 % der THG-Emissionen Scope 2 marktbasierter Berechnung. Für
 
einen eingemieteten Standort, für den keine Handlungsmöglichkeit zur
 
Ta-
rifbeeinflussung besteht, liegt die Information vor, dass nur
 
72 % aus erneuerbaren Quellen stammen. Dieser Anteil am Gesamtstromverbrauch
beträgt 0,6 %, der Anteil an THG-Emissionen Scope 2 marktbasiert
 
beträgt 1,96 % beziehungsweise 1 Tonne CO
2
. 98 % beziehungsweise 49 Tonnen
CO
2
 
aus Scope-2-THG-Emissionen stammen aus gekaufter
 
Wärme. Die Wärmelieferverträge sind mit den jeweiligen Hausverwaltungen
 
der Lie-
genschaften abgeschlossen, ein Herkunftsnachweis ist derzeit nicht vorliegend.
 
Daher werden diese Emissionen lediglich als standortbasiert be-
rechnet. Aus öffentlich zugänglichen Informationen werden davon
 
5 % in Fernwärme aus erneuerbaren Energiequellen zugeordnet.
Die standortbasierten Scope-2-THG-Emissionen werden in
 
fünf Segmente geteilt:
 
Strom Österreich, Strom Schweiz, Strom Italien, Fernwärme
Durchschnitt AT und Fernwärme erneuerbar, wobei letztere zwei Segmente
 
nur für Bankstandorte in Österreich relevant sind.
AR 43c) Gesonderte Angabe biogener CO
2
-Emissionen aus Biomasseverbrennung oder -abbau, getrennt
 
von Scope-1-THG-Emissionen, unter
Berücksichtigung anderer Treibhausgase (CH
4
, N
2
O)
Es werden keine biogenen Stoffe abgebaut.
AR 45e) Gesonderte Angabe biogener CO
2
-Emissionen aus Biomasseverbrennung oder -abbau, getrennt
 
von Scope-2-THG-Emissionen, unter
Berücksichtigung anderer Treibhausgase (CH
4
, N
2
O).
Es werden keine biogenen Stoffe abgebaut oder verbrannt.
AR 46g) Angabe der Brutto-THG-Emissionen gemäß Scope 3
Siehe E1-6.
AR 46h) Angaben von Grenzen, Berechnungsmethoden und Instrumenten
 
für jede Scope-3-THG-Kategorie
 
Siehe ESRS 2-BP-2.10.
AR 46i) Auflistung von Scope-3-Kategorien, die in das Inventar
 
aufgenommen und daraus ausgeschlossen wurden, einschließlich
 
einer Be-
gründung
Bei der Berechnung wurden folgenden Kategorien berücksichtigt:
 
Scope 3.13, 3.15.
 
Die für ein Finanzinstitut wesentlichsten Scope-3-Kategorien wurden
 
im aktuellen Berichtszeitraum berechnet und in der oben angeführten
 
Ta-
belle numerisch ausgewiesen. Nicht berücksichtigte/berechnete
 
Kategorien weisen einen Null-Wert aus.
AR 46j) Gesonderte Angabe von biogenen CO
2
-Emissionen, in der Wertschöpfungskette, aus der Verbrennung
 
oder dem biologischen Abbau
von Biomasse getrennt von den Scope-2-Treibhausgasemissionen.
 
Andere Arten von Treibhausgasen (insbesondere CH
4
 
und N
2
O) sind den-
noch in Scope 2 zu berücksichtigen
 
Es werden keine biogenen Stoffe abgebaut oder verbrannt.
 
53-54) Intensität der Treibhausgasemissionen, standortbasiert und
 
marktbasiert (Gesamt-THG-Emissionen pro Nettoumsatz)
 
Durch die erstmalige Berechnung und Berücksichtigung der Scope
 
3.15-Emissionen ist die Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen.
Die THG-Emissionen pro monetäre Volumina je Assetklasse sind unter
 
E1-6.AR 41 abgebildet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 196
Konzern
2024
2023
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen)
 
je Nettoeinnahmen (t CO
2
/TEUR)
32,79
0,18
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahmen
 
(t CO
2
/TEUR)
32,78
0,17
Gesamtnettoeinnahmen in TEUR (im Abschluss)
42.450
40.099
55) Angabe des Abgleichs der Nettoeinnahme (Bezugsgröße für
 
die THG-Intensität gemäß Absatz 53) mit dem entsprechenden Abschlusspos-
ten oder den Erläuterungen.
AR 55) Der Abgleich der zur Berechnung der Treibhausgasintensität
 
verwendeten Nettoeinnahmen mit dem betreffenden Posten
 
oder den
entsprechenden Erläuterungen im Abschluss (gemäß Absatz 55)
 
kann
AR 55a) durch einen Querverweis auf den entsprechenden Posten oder
 
die Angaben im Abschluss erfolgen.
Siehe Jahresergebnis in Abschnitt I, Berichtsteil „Konzernabschluss nach
 
IFRS“, Gesamtergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).
ANGABEPFLICHT E1-7 – ABBAU VON TREIBHAUSGASEN UND
 
PROJEKTE ZUR VERRINGERUNG VON TREIBHAUSGASEN, FINANZIERT
 
ÜBER
CO
2
-GUTSCHRIFTEN
 
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB & NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
56a, 57a-b) Angabe des Abbaus und der Speicherung von Treibhausgasen
 
in eigenen Projekten oder der Wertschöpfungskette (t CO
2
)
Innerhalb der eigenen Tätigkeit und Wertschöpfungskette wurden
 
keine Projekte zum Abbau oder zur Speicherung von Treibhausgasen
 
entwi-
ckelt und es wurde auch zu keinen Projekten beigetragen.
AR 58e) Kennzeichnung von THG-Abbauaktivitäten, die in CO
2
-Gutschriften umgewandelt und verkauft werden
Im eigenen Betrieb oder in der Wertschöpfungskette gab es keine Aktivitäten
 
zum Abbau von Treibhausgasen, die in CO
2
-Gutschriften umgewan-
delt und an andere Parteien auf dem freiwilligen Markt weiterverkauft
 
wurden.
56b) Angaben von THG-Emissionsreduktionen oder -abbau aus
 
finanzierten Projekten außerhalb der Wertschöpfungskette durch
 
Emissions-
gutschriften
AR 62) Aufschlüsselung der gemäß Paragraf 56 Buchstabe b anzugebenden
 
Emissionsgutschriften
59a) Detaillierte Informationen zu Emissionsgutschriften (Tabelle
 
aus AR 64)
Wenn keine metrischen Angaben gemacht wurden, konnten die entsprechenden
 
Werte nicht erfasst werden.
 
Im Berichtsjahr gelöschte
 
CO
2
-Emissionsgutschriften
2024
2023
Gesamt (t CO
2
)
1.865
1.287
Anteil von Abbauprojekten (%)
55
15
Anteil von Reduktionsprojekten (%)
100
100
Anerkannter Qualitätsstandard Gold
 
Standard
 
VER (%)
21
80
Anerkannter Qualitätsstandard SILVACONSULT® Forest Carbon
 
Standard
ISO 14064-2 (%)
50
0
Anerkannter Qualitätsstandard Universität für Bodenkultur,
 
Wien (%)
5
5
Anerkannter Qualitätsstandard Plan
 
Vivo
24
15
Anteil der Projekte innerhalb der EU (%)
71
80
Anteil der Emissionsgutschriften, die als entsprechende
 
Anpassungen
gelten (%)
-
-
59b) Informationen zu geplanten in Zukunft zu löschenden Emissionsgutschriften:
Derzeit gibt es keine geplanten in der Zukunft zu löschenden CO
2
-Gutschriften.
60) Angabe von Umfang, Methoden, Rahmen und der Neutralisierung
 
verbleibender THG-Emissionen bei einem Netto-Null-Ziel
Die Hypo Vorarlberg verfolgt derzeit kein Netto-Null-Ziel.
61a-c) Erläuterung der CO
2
-
Neutralität des Unternehmens durch Verwendung von CO
2
-Gutschriften
Die Hypo Vorarlberg verfolgt keine CO
2
-Neutralität durch die Verwendung von CO
2
-Gutschriften.
ANGABEPFLICHT E1-8 – INTERNE CO
2
-BEPREISUNG
 
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
63a)
Angabe von internen
CO
2
-Bepreisungssystemen, die Entscheidungen und Klimastrategien
 
beeinflussen
Die Hypo Vorarlberg hat bisher kein internes CO
2
-Bepreisungssystem implementiert, da ihre operativen Tätigkeiten
 
und ihr Geschäftsmodell
vergleichsweise geringe direkte CO
2
-Emissionen verursachen (Scope 1 und 2) und die indirekten Emissionen
 
(Scope 3) primär aus dem Finanzie-
rungs-
 
und Investitionsportfolio resultieren.
32
 
Gelöschte = durch Kauf von Zertifikaten für Klimaschutzprojekte wird zur Reduktion beigetragen
33
 
E1-7.AR 62a.
34
 
E1-7.AR 62a.
35
 
E1-7.AR 62d.
36
 
E1-7.AR 62e.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 197
ESRS E2: UMWELTVERSCHMUTZUNG
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT E2-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT LUFTVERSCHMUTZUNG
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
14) Konzepte zum Management wesentlicher
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen im
 
Zusammenhang mit der Vermeidung und
 
Verminderung von
Luftverschmutzung gemäß ESRS 2 MDR-P
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der internen Richtlinien und
 
Strategien im Zusammenhang mit Luftverschmutzung. Diese resultieren
überwiegend aus der Nachhaltigkeitsstrategie, die als zentrales
 
Leitdokument für alle Strategien rund um das Thema Nachhaltigkeit und
 
ESG gilt.
Die konkrete Umsetzung und Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie
 
erfolgt in den jeweiligen Fachbereichen. Mithilfe von Funktional-
strategien werden abteilungsspezifische Themenaspekte adressiert und
 
effektiv umgesetzt.
Richtlinie Ethische und nachhaltige Kriterien
 
(Finanzierungsgeschäft)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt das zentrale
 
Vorgehen zur Berücksichtigung von
ESG-Kriterien im Finanzierungsgeschäft und
 
ist von allen Mitarbeitern des Konzerns anzuwenden.
 
Die Richtlinie wird regelmäßig geprüft, zuletzt
 
wurde
diese im zweiten Halbjahr 2024 aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel umfassen die Methodik
 
sowie die wichtigsten Schritte, um potenzielle
 
Finanzierungen
auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen,
 
zu bewerten und wesentliche Bezüge
 
zum themenspezifischen Standard E2 Luftverschmutzung
 
herzustellen.
Über die Definition von Kriterien (zum Beispiel
 
Ausschluss bestimmter Aktivitäten/Branchen)
 
kann die Hypo Vorarlberg die Vergabe ihrer
 
Gelder aktiv und
unmittelbar steuern. Damit kann sie
 
einen Beitrag zur Vermeidung der Auswirkungen
 
und bestehenden Risiken auf die Umwelt durch
 
Luftverschmutzung
leisten und zugleich positiv auf die Erreichung
 
der Umweltziele einwirken. Der Inhalt der
 
Richtlinie stellt sich zusammengefasst wie folgt
 
dar:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
 
für Finanzierungen
 
Vorgehen zur Umsetzung im Finanzierungsgeschäft:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften
Umsetzung, Überprüfung und Steuerung
Allgemeine Ziele
Die Hypo Vorarlberg hat 2017 entschieden,
 
im Finanzierungsgeschäft die Auswirkungen
 
der Geschäfte auf die Umwelt, das Klima
 
und den Menschen zu
berücksichtigen. In dieser Hinsicht wünschenswerte
 
und nichtwünschenswerte Geschäfte werden
 
seither mithilfe einer Vielzahl unterschiedlicher
 
Kriterien
identifiziert.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Bei wesentlichen Risiken
 
finden auch Risikoaspekte Berücksichtigung. Nach
 
Möglichkeit
finden Marktchancen ihren Ausdruck in Form
 
von Nachhaltigkeitsaspekten in der bestehenden
 
oder zukünftigen Produktpalette. Die konkreten
 
Bezüge zu
den wesentlichen Auswirkungen und Risiken
 
stellen sich aktuell wie folgt dar:
Auswirkungen
Erhöhung von Luftschadstoffen: Negativer
 
Einfluss auf die Luftqualität durch Finanzierungen
 
und Investitionen in schadstoffintensive
 
Industrien
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Kohleabbau (keine direkte Projektfinanzierung
 
von Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern (Öl- und
 
Gasförderung mittels Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte (zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Risiken
Kreditrisiko: Geschäfte mit Unternehmen in
 
spezifischen Industriezweigen, die einen
 
verhältnismäßig hohen Luftschadstoffausstoß
 
aufweisen
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Kohleabbau (keine direkte Projektfinanzierung
 
von Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt- oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern (Öl- und
 
Gasförderung mittels Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte (zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung aus Primärwäldern)
Kontroversielle,
 
moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Die Steuerung soll über Energieausweise
 
geschehen (siehe im Detail E1-SBM-3.19c)
GHG-Accounting & Dekarbonisierungsmaßnahmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 198
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg vor
 
dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses im
 
Vier-Augen-Prinzip.
Zudem berücksichtigt die Interne Revision
 
bei ihren laufenden Prüfungen die „Ethischen
 
und nachhaltigen Kriterien für Finanzierungen“.
 
Dies stellt einen
Teil des internen Due-Diligence-Prozesses dar.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns,
 
die in ihrem Geschäftsbereich mit Finanzierungen
 
zu tun haben, unabhängig von deren Position.
 
Die
darin gesetzten Standards gelten gegenüber
 
Neu- und Bestandskunden im Finanzierungsgeschäft.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
 
Umsetzung ist der jeweilige Fachbereich (Kreditmanagement,
 
Vertrieb)
verantwortlich. Die Koordination übernimmt die
 
Gruppe Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit
 
mit der Gesamtbankrisikosteuerung, die direkt
 
an den Vor-
stand berichten.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie “Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen” orientiert sich in
 
den Bereichen Menschen-
 
und Arbeitsrechte an den Vorgaben von
internationalen Abkommen und ethischen
 
Standards. Maßgeblich hierfür sind:
 
UN-Charta für Menschenrechte
Prinzipien der ILO Declaration for Fundamental
 
Principles and Rights at Work
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
In die regelmäßige Überarbeitung dieser Richtlinie
 
sind alle relevanten Fachabteilungen
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden worden, insbesondere
 
die Fach-
bereiche für Vertrieb, Kreditmanagement,
 
Recht, Gesamtbankrisikosteuerung, Nachhaltigkeit
 
sowie der Vorstand. Eine Änderung dieser
 
Richtlinie erfordert
eine neuerliche Einbindung der erwähnten
 
Fachabteilungen.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Ethische und nachhaltige
 
Kriterien für Finanzierungen“ handelt es
 
sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern der
Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
 
gestellt wird.
Richtlinie ESG-Investmentansatz (Asset
 
Management)
Wichtigste Inhalte
Der „ESG-Investmentansatz“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt das zentrale
 
Vorgehen bei der Titelauswahl für das Asset
 
Management und ist von allen Mit-
arbeitern in diesem Geschäftsbereich anzuwenden.
 
Die Richtlinie wird regelmäßig geprüft,
 
zuletzt wurde diese im November 2024 aktualisiert.
 
Die einzel-
nen Kapitel beschreiben den ganzheitlichen
 
Prozess und das HYPO ESG-Rating als dessen
 
wesentlichen Baustein sowie die wichtigsten
 
Schritte, neue und
bestehende Investments (Aktien, Anleihen
 
und Zielfonds) auf eine Reihe von definierten Nachhaltigkeitsaspekten
 
zu prüfen, zu bewerten und wesentliche
Bezüge zum themenspezifischen Standard E2
 
Luftverschmutzung herzustellen:
Übersicht der Finanzprodukte (Vermögensverwaltung,
 
Fonds)
Externe ESG-Datenquellen (Sustainalytics, ein
 
Unternehmen der Morningstar Gruppe)
Vorgehen zur Ermittlung des HYPO ESG-Ratings:
Angewendete Selektionskriterien
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening
Gegenüberstellung und Vergleich anhand
 
des Best in Class-Ansatzes
CO
2
-Risiko (CO
2
-Risiko und CO
2
-Management, fossile Brennstoffe, erneuerbare
 
Energien, CO
2
-Intensität (Scope 1 und 2), gestrandete
 
Vermögen-
werte)
Messbarer Effekt auf SDGs
Kontroverse Wirtschaftspraktiken (Unternehmensbetrieb,
 
Lieferkette (Umwelt), Mitarbeiter, Unternehmensführung,
 
Gesellschaft und Gemein-
schaft, Produkte und Dienstleistungen, Lieferkette
 
(Sozial), Kunden, Unternehmensethik, Öffentlichkeit)
Unternehmensführung (Qualität und Integrität
 
von Vorstand und Management, Zusammensetzung
 
des Vorstandes, Eigentums-
 
und Aktionär
rechte, Gehälter und Löhne, Wirtschaftsprüfung
 
und Finanzberichterstattung, Behandlung
 
von Interessensgruppen)
ESG-Risiko-Rating
Ansatz zur Berechnung ESG-Länderrating
Länderrisiko
Freedom House Index (Free, partly free,
 
not free)
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
(PAI)
 
Die spezifische Berücksichtigung der wesentlichen
 
Themen erfolgt in oben angeführtem
 
Rahmen bei der Titelselektion gemäß ESG-Investmentansatz.
 
Alle
Werte des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
 
basieren auf ESG-Daten des Researchpartners
 
Sustainalytics
 
beziehungsweise auf Grundlage öffentlich
 
zu-
gänglicher Datenbanken, wie beispielsweise
 
Freedom House
Allgemeine Ziele
Der „ESG-Investmentansatz“
 
verfolgt als Hauptziel die Bewertung
 
und Einstufung von ESG-Aspekten, um
 
potenzielle negative Auswirkungen auf
 
Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung
 
zu minimieren und positive zu fördern, da direkt
 
oder indirekt in Unternehmen investiert
 
wird. Seit November 2021
sind alle im aktiven Angebot befindlichen
 
Hypo Vorarlberg Fonds und Vermögensverwaltungsstrategien
 
als Finanzprodukte im Sinne des Artikel
 
8 der
Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
 
klassifiziert und berücksichtigen ökologische
 
und/oder soziale Merkmale.
37
The information, data, analyses and opinions contained herein (the “Information”): (1) includes the proprietary information of Sustainalytics and/or its content pro-
viders; (2) may not be copied or redistributed except as specifically authorized; (3) do not constitute investment advice nor an endorsement of any product, project,
investment strategy or consideration of any particular environmental, social or governance related issues as part of any investment strategy; (4)
 
are provided solely for
informational purposes; and (5) are not warranted to be complete, accurate or timely. The Information is not
 
directed to, nor intended for distribution to or use by
India-based clients and/or users, and the distribution of Information to India resident individuals and entities is not permitted. Neither Morningstar Inc., Sustainalytics,
nor their content providers accept any liability for the use of
 
the information, for actions of third parties in respect to the information, nor are responsible for any
trading decisions,
 
damages or other losses related to the information or its use. The use of the
 
data is subject to conditions at https://www.sustainalytics.com/legal-
disclaimers.
38
www.freedomhouse.org
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 199
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ)
 
und Chancen erfolgt in den einzelnen
 
Bausteinen des ESG-Ratings
der Hypo Vorarlberg. Dieses setzt sich zusammen
 
aus Selektionskriterien, normbasiertem
 
Screening, Best in Class (CO
2
-Risiko-Rating, messbarer Effekt auf
SDGs, kontroverse Wirtschaftspraktiken,
 
Unternehmensführung, ESG-Risiko-Rating)
 
und dem Länderrisiko für Staatsanleihen. Die
 
konkreten Bezüge zu
wesentlichen Auswirkungen stellen sich aktuell
 
wie folgt dar:
Auswirkungen
Erhöhung von Luftschadstoffen: Negativer Einfluss
 
auf die Luftqualität durch Finanzierungen
 
und Investitionen in schadstoffintensive
 
Industrien
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt.
 
Die Einteilung erfolgt in „kon-
form“, „Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung in das
Hypo ESG-Rating. „Nicht konforme“ Unternehmen
 
werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
Leitsatz VI – Umwelt
Anwendung von Selektionskriterien (Umsatzschwellen):
Fossile Brennstoffe:
Erdöl- und Erdgasförderung durch Fracking
 
0 %
Ölgewinnung aus Teersanden 5 %
Förderung von Öl und Gas 10 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau 5 %
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt im Vier-Augen-Prinzip.
 
Im Rahmen der Titelselektion wird
 
mithilfe des ESG-Ratingtools ex-ante die Einhaltung
 
der
definierten ESG-Anforderungen geprüft
 
und sichergestellt. Es wird nur investiert,
 
wenn die Einhaltung des ESG-Investmentansatzes
 
zum Zeitpunkt des
Erwerbs erfüllt ist. Auch Wertpapierbestände
 
werden regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse
 
werden auf Produktebene ex-post plausibilisiert.
 
Auffälligkeiten
würden weitere Überprüfungsschritte einleiten.
Anwendungsbereich
Auf Produktebene definiert der „ESG-Investmentansatz“
 
die wesentlichen Vorgaben für die Portfolioverwaltung,
 
inklusive der Abgrenzung von „Investitio-
nen“ und „Anderen Investitionen“,
 
und ist in die zwei Bereiche „Selektion Einzeltitel“
 
und „Selektion Zielfonds“ aufgeteilt.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
 
Umsetzung ist die Abteilung Asset Management
 
verantwortlich. Diese
berichtet direkt an den Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der ESG-Investmentansatz orientiert sich an europäischen
 
Richtlinien sowie Leitlinien von internationalen
 
Organisationen. Maßgeblich hierfür sind:
Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) (SFDR)
Verordnung EU 2021/1253 betreffend Nachhaltigkeit
 
im Zusammenhang mit MiFID II
Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolle
 
Unternehmensführung (United Nations
 
Global Compact)
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
 
(Guidelines for Multinational Enterprises)
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
 
der Vereinten Nationen (United Nations
 
Guiding Principles on Business and Human
 
Rights)
Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten
 
Nationen (UN SDGs)
Freiheitsgrad gemäß Nichtregierungsorganisation
 
Freedom House
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
In die Erstellung dieser Richtlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachbereiche
für Asset Management, Compliance und Nachhaltigkeit.
 
Eine Änderung dieser Richtlinie erfordert eine
 
neuerliche Einbindung der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der „ESG-Investmentansatz“
 
ist auf der Hypo Vorarlberg Website verfügbar.
Richtlinie ESG in der Eigenveranlagung (Treasury:
 
APM & Investments)
Wichtigste Inhalte
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)” beschreibt
 
das zentrale Vorgehen der Hypo Vorarlberg
 
zur Berücksichtigung
der ethischen und nachhaltigen Kriterien
 
in der Eigenveranlagung. Diese Veranlagungsstrategie
 
ist von allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
 
zu berück-
sichtigen, die in diesem Geschäftsbereich
 
tätig sind. Die Richtlinie wird regelmäßig
 
überprüft und aktualisiert, zuletzt
 
im Mai 2024. Durch die Berücksichti-
gung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Investitionsentscheidungen
 
soll der Übergang zu einer klimaneutralen
 
Wirtschaft unterstützt und indirekt Einfluss
auf Unternehmen genommen werden, damit
 
ökologische und soziale Verantwortung
 
stärker in den Fokus rückt. Diese basiert auf
 
Compliance-Standards,
Mindestanforderungen, Positiv- und Ausschlusskriterien
 
sowie der Definition sensibler Bereiche. Investments
 
werden auf ihre Übereinstimmung mit
 
diesen
Kriterien geprüft, wobei insbesondere Menschenrechts-,
 
Umwelt-
 
und Sozialaspekte im Fokus stehen. Für Staatsanleihen
 
werden länderspezifische Risiko-
bewertungen herangezogen, um politische und
 
wirtschaftliche Stabilität umfassend einzuschätzen.
 
Mit folgenden Aspekten kann zudem ein
 
Bezug zum
themenspezifischen Standard E2 Luftverschmutzung
 
hergestellt werden:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
 
für Finanzierungen
Vorgehen zur Umsetzung im Finanzierungsgeschäft:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle,
 
moralisch verwerfliche Eigenschaften
Umsetzung, Überprüfung und Steuerung
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
 
Bezugnahme auf Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine Daten verfügbar
 
sind oder kein
Verwendungszweck vorhanden ist, wird
 
die Bewertung auf Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
39
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
40
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
41
 
https://www.hypovbg.at/fileadmin/Hypovbg/Hypo-Vorarlberg/Nachhaltigkeit/Offenlegungen/ESG-Investmentansatz-Hypo-Vorarlberg_02-01-2025.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 200
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel des Dokuments ist die
 
Förderung nachhaltiger Investitionen, die
 
Sicherstellung der Einhaltung ethischer
 
Standards und die Minimierung des
Risikos durch die Vermeidung von Investments
 
in gesellschaftlich oder ökologisch bedenkliche
 
Bereiche. Die Hypo Vorarlberg möchte ausschließlich
 
in
Anlageformen investieren, die internationalen
 
ethischen Standards entsprechen,
 
und Bereiche mit hohem Risiko, die diesen
 
Standards nicht gerecht wer-
den, ausschließen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Die konkreten Bezüge
 
zu den wesentlichen Auswirkungen stellen
 
sich aktuell wie folgt
dar:
Auswirkungen
Erhöhung von Luftschadstoffen: Negativer Einfluss
 
auf die Luftqualität durch Finanzierungen
 
und Investitionen in schadstoffintensive
 
Industrien
Definition von Ausschlusskriterien (maximale
 
Umsatzschwellen):
Fossile Brennstoffe:
Erdöl- und Erdgasförderung durch Fracking
 
0 %
Ölgewinnung aus Teersanden 5 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau 5 %
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle,
 
moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt. Es
 
wird nicht in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich Umwelt
 
verstoßen. Basis für das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Gruppe Treasury: APM & Investments im Vier-Augen-Prinzip
 
und wird regelmäßig durch die Interne
Revision überprüft.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter und umfasst
 
die direkten Investments der Hypo Vorarlberg.
 
Die Lieferketten und Beteiligungsverhältnisse
 
sind der-
zeit nicht verpflichtend zu prüfen, da dies aufgrund
 
der Datenverfügbarkeit in der Regel nicht
 
möglich ist.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung des Dokuments sowie dessen
 
Umsetzung ist der Fachbereich Treasury: APM
 
& Investments verant-
wortlich. Dieser berichtet direkt an den
 
Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ orientiert
 
sich an internationalen Abkommen sowie
 
Normen in den Berei-
chen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt
 
und Korruptionsprävention, darunter:
Prinzipien des UN Global Compact
OECD-Guidelines for Multinational Enterprises
UN Guiding Principles on Business and Human
 
Rights
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieses Dokuments sind die
 
Interessen aller relevanten Stakeholder
 
gewürdigt und Wissensträger der Hypo Vorarlberg
 
eingebunden worden,
insbesondere die Fachbereiche für Eigenveranlagung,
 
Datenschutz und Compliance sowie die
 
Gruppe Nachhaltigkeit. Eine Änderung
 
dieser Richtlinie
bedarf einer neuerlichen Würdigung
 
durch die erwähnten Stakeholder.
 
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ handelt es
 
sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern
der Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
 
gestellt wird.
15a) Beschreibung, wie die Strategie negative
 
Auswirkungen auf die Luftverschmutzung
 
vermeidet und vermindert
Im Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse der Hypo Vorarlberg wurde das
 
Sub-Thema Luftverschmutzung des Standards E2 als wesentlich identifi-
ziert. Die Wesentlichkeit bezieht sich gemäß des Geschäftsmodells
 
der Hypo Vorarlberg nur auf die Portfolios (Asset Management, Eigenveranla-
gung und Kreditportfolio) beziehungsweise auf Investitionen und
 
Finanzierungen der Bank. Diese umfassen somit das Kerngeschäft der
 
Hypo
Vorarlberg und größtenteils die nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Um die Behandlung der negativen Auswirkungen „Emissionen durch
 
Investitionen in schadstoffintensiven Industrien“ zu steuern, sind die Richtli-
nien unter E2-1.14 angeführt. Jede dieser Richtlinien beinhaltet Strategien
 
und Kriterien abhängig des Portfolios, um mit den negativen Auswir-
kungen in Bezug auf Investitionen und Finanzierungen in schadstoffintensiven
 
Industrien umzugehen. Zusätzlich sind die Auswirkungen als
 
Teil
der ergriffenen und geplanten Maßnahmen (siehe E2-2.18) berücksichtigt
 
worden.
 
42
https://globalcompact.at/10-prinzipien
43
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 201
ANGABEPFLICHT E2-2 – MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG
 
MIT LUFTVERSCHMUTZUNG
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
18) Angabe von Aktionsplänen und
 
Maßnahmen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
 
gemäß ESRS 2 MDR-A
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der Maßnahmen im Zusammenhang
 
mit Luftverschmutzung. Auf Grundlage der in der Nachhaltigkeits-
strategie behandelten, themenspezifischen Vorgaben, lassen sich Maßnahmen
 
für den Themenkomplex Luftverschmutzung ableiten. Für die
Definition und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind die jeweiligen
 
Fachbereiche zuständig. Diese sind überwiegend auch in eigenen
 
Richt-
linien oder Arbeitsanweisungen festgelegt.
 
Finanzierungsgeschäft
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen
 
die wichtigsten nachstehenden Kriterien
 
(Positivkriterien, Ausschlusskriterien
 
und sensible Bereiche), um potenzielle
Finanzierungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
 
zu prüfen, zu bewerten und
 
wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E2 Luftverschmutzung
herzustellen:
 
Bei Finanzierungen mit Neukunden werden
 
Positivkriterien des 5. Umweltzieles
 
der EU-Taxonomie
 
angewendet:
Vermeidung und Verminderung
 
von Umweltverschmutzung
Auch bei Finanzierungen im Neugeschäft
 
oder der Verlängerung
 
bei Bestandskunden werden die
 
Positivkriterien angewendet
Definierte Ausschlusskriterien
 
(wie zum Beispiel Schädigung der
 
Umwelt) für Finanzierungen sind
 
umgesetzt:
Ausschluss von Kohleabbau (keine
 
direkte Projektfinanzierung von
 
Kohleabbauprojekten)
Zusätzlich sind neben Ausschlusskriterien
 
sensible Bereiche für potenzielle
 
Finanzierungen definiert, die einer
 
umfangreicheren Überprüfung
 
unter-
liegen:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Geplante
Erweiterte NCNR-Analyse
 
zur Ableitung konkreter
 
Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen
 
Branchensektoren konnte
 
eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Kreditportfolio
 
gewonnen
werden. Um hier konkrete
 
Maßnahmen abzuleiten, wird die
 
Hypo Vorarlberg
 
im nächsten Jahr eine
 
erweiterte Analyse durchführen,
 
in welcher geografi-
sche Daten auf Länderebene
 
(beispielsweise relevant
 
für Biodiversität) inkludiert
 
werden.
 
Anwendung der Leitprinzipien
 
der „Principles for
 
Responsible Banking“ (PRB)
,
um potenzielle Risiken und
 
Chancen im Portfolio näher
 
zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren
 
und ein Austausch mit Unternehmen
 
ist im Jahr 2025 geplant.
 
Hierfür sind drei Kategorien
 
von Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen,
 
um gemeinsame Chancen zu nutzen
 
(„seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten
 
(„engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von
 
Risiken zu erhalten („challenge“)
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken
 
(NCNR-Analyse)
Auf Basis der 2024 gestarteten
 
Analyse wurde eine Methodologie
 
entwickelt, die in den nächsten
 
Jahren eine Identifikation von
 
potenziellen Handlungsfel-
dern für die Portfolios ermöglicht,
 
um in den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft)
 
wesentliche negative
 
Auswirkun-
gen und Risiken zu minimieren, positive
 
Auswirkungen zu fördern und Chancen
 
zu nutzen. Dafür ist die
 
Anwendung der Analyse
 
zumindest einmal jährlich
notwendig, um zum einen das Kreditportfolio
 
der Hypo Vorarlberg
 
periodisch auf Umweltrisiken
 
zu evaluieren und zum anderen
 
die Datengrundlage der
öffentlich verfügbaren Datenbanken,
 
die stetig aktualisiert und erweitert
 
werden, zu integrieren.
 
Auch ist zu erwarten, dass durch
 
den Austausch mit Un-
ternehmen nach den Leitprinzipien der
 
Principles for Responsible
 
Banking eine Sensibilisierung in Bezug auf
 
Umweltrisiken stattfinden wird,
 
was zur Ver-
besserung der Ergebnisse beitragen
 
kann.
Beitrag zur Verwirklichung
 
der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen
 
stehen im Einklang zur Zielsetzung
 
der Richtlinie „Ethische und nachhaltige
 
Kriterien für Finanzierungen“,
 
die im Kern
die Auswirkungen von Finanzierungen
 
auf die Umwelt, das Klima und den
 
Menschen berücksichtigen soll. Die
 
wesentlichen Auswirkungen und
 
Risiken aus
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden zum Teil
 
bereits behandelt:
 
Auswirkungen
Erhöhung von Luftschadstoffen:
 
Negativer Einfluss auf die
 
Luftqualität durch Finanzierungen
 
und Investitionen in schadstoffintensive
 
Industrien
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Kohleabbau (keine direkte
 
Projektfinanzierung von Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung
 
aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Risiken
Kreditrisiko: Geschäfte mit
 
Unternehmen in spezifischen Industriezweigen,
 
die einen verhältnismäßig hohen
 
Luftschadstoffausstoß aufweisen
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Kohleabbau (keine direkte
 
Projektfinanzierung von Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Frackings,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 202
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung
 
aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Steuerung soll über Energieausweise
 
geschehen (siehe im Detail E1-SBM-3.19c)
GHG-Accounting und Dekarbonisierungsmaßnahmen
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind
 
analog zur Richtlinie ausgelegt
 
und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden
 
ebenfalls die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette
 
umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont
 
(über 5 Jahre).
 
Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Betrach-
tungsweise (bis 1 Jahr).
 
Alle Maßnahmen werden unter
 
einem kontinuierlichen Prozess
 
(PDCA) regelmäßig geprüft und
 
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe
 
zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten
 
präventive Wirkung.
 
An die Vergabe
 
der Finanzierung sind keine
 
weiteren Abhilfemaßnahmen
 
geknüpft.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind
 
bereits umgesetzt und es wird
 
jährlich geprüft, ob diese anzupassen
 
sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine
 
qualita-
tive Anpassungsnotwendigkeit
 
ergeben. Quantitative Erhebungen
 
wurden nicht durchgeführt.
Asset Management
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die nachfolgenden ergriffenen
 
Maßnahmen umfassen das Vorgehen
 
für die Ermittlung des ESG-Ratings
 
der Hypo Vorarlberg
 
im Bereich der Anlagestrate-
gien und bei der Auswahl
 
von Zielfonds. Zudem umfassen
 
die Maßnahmen die Messung und die Steuerung
 
von potenziellen negativen
 
Auswirkungen auf
die Nachhaltigkeitsfaktoren
 
bei Investitionen:
Anwendung definierter Selektionskriterien
 
für direkte und indirekte
 
Investitionen in Unternehmen,
 
die in bestimmten Geschäftsfeldern
 
Umsatz-
schwellen überschreiten:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Frackings,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Ausschluss von Investitionen von
 
Unternehmen, die signifikante Emissionen
 
von Luftschadstoffen verursachen
 
(wie zum Beispiel Kohleindust-
rie)
Verlust der biologischen
 
Vielfalt durch bestimmte Branchen
 
(Einsatz von Gentechnik in der
 
Landwirtschaft, Tabakindustrie)
Durchführung normbasiertes Screening:
 
Bei Anlageentscheidungen wird
 
nicht in Unternehmen investiert,
 
die gegen internationale Standards
 
und Normen in den Bereichen
 
Menschen-
und Arbeitsrechte, Umwelt
 
und Korruption verstoßen.
 
Zudem werden die Unternehmen
 
in „konform“,
 
„Beobachtungsliste“ und „nicht konform“
klassifiziert. Jene Unternehmen
 
mit der Einstufung „nicht konform“
 
werden bei Investitionen nicht
 
selektiert
Anwendung des Best in Class-Ansatzes berücksichtigt
 
folgende Bereiche:
THG-Risiko und THG-Management:
 
Gegenüberstellung der Unternehmen,
 
um jene mit dem geringsten Risiko in
 
Bezug auf den Übergang zu
einer kohlenstoffarmen
 
Wirtschaft zu identifizieren
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren
 
„Ziel(en) der
 
SDGs der Vereinten
 
Nationen" leisten, werden
 
besser einge-
stuft (zum Beispiel kein Hunger,
 
Gesundheit und Wohlergehen,
 
hochwertige Bildung, Leben an Land
 
und unter Wasser,
 
nachhaltige Städte und
Gemeinden, nachhaltiger Konsum
 
und Produktion)
Unternehmen ohne kontroverse
 
Vorfälle mit potenziell negativen
 
Auswirkungen auf Interessengruppen,
 
die Umwelt oder den Betrieb
 
haben
ein geringeres Risiko und werden
 
daher besser eingestuft
Unternehmen mit guter Unternehmensführung
 
(wie zum Beispiel Zusammensetzung
 
des Vorstands, Gehälter
 
und Löhne, Behandlung von
Interessensgruppen) werden
 
besser eingestuft
 
Unternehmen, welche nur wenigen
 
oder geringen ESG-Risiken ausgesetzt
 
sind, werden besser eingestuft
 
(Exposition und Management der
Risiken), auch unter
 
der Berücksichtigung von
 
LCTR = impliziter
 
Temperaturanstieg.
Zur Beschränkung von potenziellen
 
negativen Auswirkungen werden
 
bei Staatsanleihen nur jene
 
Anleihen zugelassen, die ein mittleres
 
Risiko
(mindestens C-) auf einer
 
Ratingskala von A–E aufweisen.
 
Die Einstufung des Länderrisikoratings
 
wird durch einen externen
 
Dienstleister bereit-
gestellt und fließt in die Gesamtbewertung
 
des Hypo ESG-Ratings mit ein
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen
 
auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
durch die Veröffentlichung
 
des PAI-Statements
Jährliches ESG-Screening der
 
Hypo Vorarlberg
 
Fonds durch einen externen
 
Dienstleister zur Sicherstellung
 
von Transparenz
 
und Vergleichbarkeit
Geplante
Erweiterte NCNR-Analyse
 
zur Ableitung konkreter
 
Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen
 
Branchensektoren konnte
 
eine erste Indikation von potenzielle
 
Risiken und Chancen im Portfolio
 
des Asset Manage-
ments gewonnen werden. Um
 
hier konkrete Maßnahmen
 
abzuleiten, wird die Hypo
 
Vorarlberg im nächsten
 
Jahr potenziell eine erweiterte
 
Analyse fahren,
indem geografische Daten auf
 
Länderebene (beispielsweise
 
relevant für Biodiversität)
 
inkludiert werden.
Anwendung der Leitprinzipien
 
der „Principles for
 
Responsible Banking“ (PRB),
um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren
 
und ein Austausch mit Unternehmen
 
ist im Jahr 2025 geplant.
 
Hierfür sind drei Kategorien
 
von Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen,
 
um gemeinsame Chancen zu nutzen
 
(„seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten
 
(„engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von
 
Risiken zu erhalten („challenge“)
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken
 
(NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer
 
gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt,
 
die in den nächsten Jahren
 
eine Identifikation von potenziellen
 
Handlungs-
feldern für die Portfolios
 
ermöglicht, um in den Umweltthemen
 
(Luftverschmutzung, Biodiversität
 
und Kreislaufwirtschaft) wesentliche negative
 
Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren,
 
positive Auswirkungen zu fördern
 
und Chancen zu nutzen. Dafür
 
ist die Anwendung der
 
Analyse zumindest einmal
jährlich notwendig, um zum einen das
 
Portfolio des Asset Management
 
der Hypo Vorarlberg
 
periodisch auf Umweltrisiken
 
zu evaluieren und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich
 
verfügbaren Datenbanken,
 
die stetig aktualisiert und erweitert
 
werden, zu integrieren.
 
Auch ist zu erwarten, dass durch
den Austausch mit Unternehmen
 
nach den Leitprinzipien der
 
Principles for Responsible
 
Banking eine Sensibilisierung in Bezug auf
 
Umweltrisiken stattfin-
den wird, was zur
 
Verbesserung der Ergebnisse
 
beitragen kann.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 203
Beitrag zur Verwirklichung
 
der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen
 
stehen im Einklang zu der Zielsetzung
 
der Richtlinie „ESG-Investmentansatz“,
 
die im Kern die Förderung
 
nachhaltiger
Investitionen und die Minimierung potenzieller
 
Auswirkungen auf die Umwelt,
 
das Klima und den Menschen durch
 
bedenkliche Anlageformen umfasst.
 
Die
wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen aus der
 
doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt behandelt:
 
Auswirkungen
Erhöhung von Luftschadstoffen:
 
Negativer Einfluss auf die
 
Luftqualität durch Finanzierungen
 
und Investitionen in schadstoffintensive
 
Industrien
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Die Einteilung erfolgt
 
in „kon-
form“,
 
„Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen
 
und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung
 
in das
Hypo ESG-Rating. „Nicht konforme“
 
Unternehmen werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Anwendung von Selektionskriterien (maximale
 
Umsatzschwellen):
Fossile Brennstoffe:
 
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Öl und Gas 10
 
%
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind
 
analog zur Richtlinie ausgelegt
 
und gelten für die Bank. In der
 
Niederlassung St. Gallen gibt es standortspezifische
 
Abwei-
chungen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont
 
(über 5 Jahre).
 
Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Betrach-
tungsweise (bis 1 Jahr).
 
Alle Maßnahmen werden unter
 
einem kontinuierlichen Prozess
 
(PDCA) regelmäßig geprüft und
 
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe
 
zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten
 
unmittelbare Wirkung. Die
 
zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur
 
Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind
 
bereits umgesetzt und es wird
 
jährlich geprüft, ob diese anzupassen
 
sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine
 
qualita-
tive Anpassungsnotwendigkeit
 
ergeben. Quantitative Erhebungen
 
finden quartalsweise über
 
die Ratingeinstufung statt.
Eigenveranlagung
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen
 
die wichtigsten nachstehenden Kriterien,
 
um potenzielle Investitionen
 
auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen,
 
zu be-
werten und wesentliche Bezüge zum
 
themenspezifischen Standard E2
 
Luftverschmutzung herzustellen:
 
Durchführung normbasiertes Screening:
 
Bei Investitionsentscheidungen (Neukäufen)
 
wird nicht in Unternehmen
 
investiert, die gegen internationale
Standards und Normen im Bereich
 
„Umwelt“ verstoßen. Basis
 
für das Screening bilden
 
der United Nations Global
 
Compact, die OECD Guidelines for
Multinational Enterprises und die United
 
Nations Guiding Principles on Business and
 
Human Rights
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt
 
durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität
 
mit den Green Bond Principles, den Social
 
Bond Principles, den Sustainability-Linked
 
Bond Principles oder den Sus-
tainability Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition
 
und Bereitstellung einer
 
Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Anwendung definierter
 
Ausschlusskriterien erfolgt für
 
Investitionen in Unternehmen,
 
die in bestimmten Geschäftsfeldern
 
Umsatzschwellen über-
schreiten:
Geschäfte mit fossilen Brennstoffen
 
(Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden,
 
Förderung von Kohle/Kohle-
abbau)
Zusätzlich sind neben Ausschlusskriterien
 
sensible Bereiche für potenzielle
 
Investitionen definiert, die einer
 
umfangreicheren Überprüfung
 
unterlie-
gen, um kontroversielle,
 
moralisch verwerfliche, klima-
 
oder umweltschädliche Eigenschaften
 
zu identifizieren (zum Beispiel
 
Holzgewinnung aus
Primärwäldern)
Die Einhaltung dieser Kriterien wird
 
unter Bezugnahme auf
 
Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine
 
Daten verfügbar sind oder
 
kein Ver-
wendungszweck vorhanden ist,
 
wird die Bewertung auf
 
Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
Geplante
Erweiterte NCNR-Analyse
 
zur Ableitung konkreter
 
Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen
 
Branchensektoren konnte
 
eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Portfolio
 
der Eigenveranla-
gung gewonnen werden. Um hier
 
konkrete Maßnahmen
 
abzuleiten, wird die Hypo
 
Vorarlberg im nächsten
 
Jahr potenziell eine erweiterte
 
Analyse durch-
führen, indem geografische Daten
 
auf Länderebene (beispielsweise
 
relevant für Biodiversität)
 
inkludiert werden.
Anwendung der Leitprinzipien
 
der „Principles for
 
Responsible Banking“ (PRB),
um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren
 
und ein Austausch mit Unternehmen
 
ist im Jahr 2025 geplant.
 
Hierfür sind drei Kategorien
 
von Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen,
 
um gemeinsame Chancen zu nutzen
 
(„seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten
 
(„engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von
 
Risiken zu erhalten („challenge“)
44
https://globalcompact.at/10-prinzipien
45
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 204
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken
 
(NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer
 
gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt,
 
die in den nächsten Jahren
 
eine Identifikation von potenziellen
 
Handlungs-
feldern für die Portfolios
 
ermöglicht, um in den Umweltthemen
 
(Luftverschmutzung, Biodiversität
 
und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
 
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren,
 
positive Auswirkungen zu fördern
 
und Chancen zu nutzen. Dafür
 
ist die Anwendung der
 
Analyse zumindest einmal
jährlich notwendig, um zum einen das
 
Portfolio der Eigenveranlagung
 
der Hypo Vorarlberg
 
periodisch auf Umweltrisiken
 
zu evaluieren und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich
 
verfügbaren Datenbanken,
 
die stetig aktualisiert und erweitert
 
werden, zu integrieren.
 
Auch ist zu erwarten, dass durch
den Austausch mit Unternehmen
 
nach den Leitprinzipien der
 
Principles for Responsible
 
Banking eine Sensibilisierung in Bezug auf
 
Umweltrisiken stattfin-
den wird, was zur
 
Verbesserung der Ergebnisse
 
beitragen kann.
Beitrag zur Verwirklichung
 
der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen
 
stehen im Einklang zu der Zielsetzung
 
der Richtlinie „ESG in der Eigenveranlagung
 
(APM & Investments)“
 
die im Kern
die Förderung nachhaltiger Investitionen
 
und die Minimierung potenzieller
 
Auswirkungen auf die Umwelt, das
 
Klima und den Menschen durch bedenkliche
Anlageformen umfasst. Die wesentlichen
 
Auswirkungen aus der doppelten
 
Wesentlichkeitsanalyse werden
 
wie folgt behandelt:
 
Auswirkungen
Erhöhung von Luftschadstoffen:
 
Negativer Einfluss auf die
 
Luftqualität durch Finanzierungen
 
und Investitionen in schadstoffintensive
 
Industrien
Definition von Ausschlusskriterien
 
(maximale
 
Umsatzschwellen):
Fossile Brennstoffe:
Erdöl-
 
und Erdgasförderung
 
durch Fracking 0 %
Ölgewinnung aus Teersanden
 
5 %
Förderung von Kohle/Kohleabbau
 
5 %
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Es wird nicht
 
in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich
 
„Umwelt“ verstoßen. Basis für
 
das Screening bilden:
 
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind
 
analog zur Richtlinie ausgelegt
 
und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden
 
ebenfalls die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette
 
umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont
 
(über 5 Jahre).
 
Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Betrach-
tungsweise (bis 1 Jahr).
 
Alle Maßnahmen werden unter
 
einem kontinuierlichen Prozess
 
(PDCA) regelmäßig geprüft und
 
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe
 
zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten
 
unmittelbare Wirkung. Die
 
zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur
 
Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind
 
bereits umgesetzt und es wird
 
jährlich geprüft, ob diese anzupassen
 
sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine
 
qualita-
tive Anpassungsnotwendigkeit
 
ergeben. Quantitative Erhebungen
 
wurden nicht durchgeführt.
ESRS 2-69) Angabepflichten bei erheblichen
 
OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen eines
 
Aktionsplans
ESRS 2-69a) Angabe der aktuellen und zukünftigen
 
Mittel für den Aktionsplan
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
 
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden.
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger
 
und zukünftiger Mittel und Erläuterung
 
des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen,
 
die im Ab-
schluss ausgewiesen sind
Eine Aushebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
keine Angabe möglich.
AR 13) Informationen über Maßnahmen, die
 
sich auf vor- oder nachgelagerte Aktivitäten
 
in der Wertschöpfungskette erstrecken
Die bereits ergriffenen Maßnahmen der Hypo
Vorarlberg unter E2-2 zielen dezidiert auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette
 
ab. Durch das
Geschäftsmodell der Hypo
Vorarlberg sind die Auswirkungen und Risiken auf die Luftverschmutzung
 
durch Finanzierungen und Investitionen zu
behandeln. Die geplante Maßnahme für die NCNR-Analyse wird im kommenden
 
Jahr durch eine ganzheitliche Betrachtung der gesamten
 
Wert-
schöpfungskette des Kunden ergänzt. Für die Erstanwendung der Analyse
 
wurden dieses Jahr lediglich direkte „Umwelt-Scores“ erhoben, die die
nachgelagerte Wertschöpfungskette der Hypo Vorarlberg darstellt.
46
https://globalcompact.at/10-prinzipien
47
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 205
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT E2-3 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT
 
LUFTVERSCHMUTZUNG
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
81) Hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten
 
Ziele festgelegt
81a) Angabe, ob die Festlegung solcher Ziele
 
vorgesehen ist, innerhalb welcher Frist
 
dies erfolgen soll oder warum das Unternehmen
 
solche Ziele nicht
festlegt
Als Finanzinstitut hat die Hypo Vorarlberg die Möglichkeit, durch gezielte
 
Steuerung ihrer Finanzierungs-
 
und Investitionstätigkeiten einen positi-
ven Einfluss auf die Reduktion von Luftverschmutzung auszuüben. Deshalb
 
möchte der Konzern Verantwortung übernehmen und im Bereich der
Luftverschmutzung aktiv zur Verringerung der Auswirkungen beziehungsweise
 
Belastungen der Umwelt beitragen.
 
Für die heurige Berichtsperiode wurden keine messbaren und zeitgebundenen
 
Ziele definiert, da der Fokus hier auf zunächst umfassenden Analy-
sen der unterschiedlichen Portfolios (siehe NCNR-Analyse E2-IRO-1.11a,
 
E2-IRO-1.11a, BP-2.10, BP-2.11) gesetzt wurde. Auf Grundlage der qualitati-
ven Beurteilung sollen quantitative Messmethoden evaluiert und in
 
weiterer Folge Ziele festgelegt werden. Mit diesem schrittweisen Vorgehen
soll sichergestellt werden, dass die geplanten Maßnahmen zielgenau
 
und wirkungsvoll umgesetzt werden können und Auswirkungen sowie
 
Risi-
ken und Chancen direkt adressiert werden.
81bi-ii) Angabe zur Nachverfolgbarkeit der
 
Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen
 
auf Auswirkungen, Risiken und Chancen,
 
einschließlich Ver-
fahren, Zielvorgaben und Zeiträume
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe E2-1, E2-2). Die Strategien
 
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
 
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
 
verschiedene interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
 
Zuge
ihrer tourlichen Prüftätigkeit
 
auch die Interne Revision).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 206
ESRS E4: BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT SBM 3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN
 
UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND
 
GE-
SCHÄFTSMODELL
EIGENER GESCHÄFTSBETRIEB
16a) Liste der Standorte, die die Hypo Vorarlberg betreibt, einschließlich
 
der Standorte unter operativer
 
Kontrolle auf der Grundlage der
Ergebnisse von E4-17a 1.17a)
 
Bezüglich dieser Standorte gibt das Unternehmen Folgendes an:
 
Standortart
Standort
Anschrift
Filiale
Zentrale Bregenz
Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich
Filiale
Bludenz
Am Postplatz 2, 6800 Bludenz, Österreich
Filiale
Dornbirn
Rathausplatz 6, 6850 Dornbirn, Österreich
Filiale
Egg
Wälderpark 940, 6863 Egg, Österreich
Filiale
Feldkirch
Neustadt 23, 6800 Feldkirch, Österreich
Filiale
Lech
Dorf 138, 6764 Lech, Österreich
Filiale
Rankweil
Ringstraße 11, 6830 Rankweil, Österreich
Filiale
Feldkirch LKH
Carinagasse 47-49, 6800 Feldkirch, Österreich
Filiale
Riezlern
Walserstraße 31, 6991 Riezlern, Österreich
Filiale
Dornbirn Messepark
Messestraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich
Filiale
Wien
Brandstätte 6, 1010 Wien, Österreich
Filiale
Götzis
Hauptstraße 4, 6840 Götzis, Österreich
Filiale
Schruns
Jakob Stember Weg 2, 6780 Schruns, Österreich
Filiale
Lustenau
Kaiser-Franz-Josef-Straße 4a, 6890 Lustenau, Österreich
Filiale
Höchst
Hauptstraße 25, 6973 Höchst, Österreich
Filiale
Hohenems
Bahnhofstraße 19, 6845 Hohenems, Österreich
Filiale
Graz
Joanneumring 7, 8010 Graz, Österreich
Filiale
Wels
Kaiser-Josef-Platz 49, 4600 Wels, Österreich
Filiale
Salzburg
Strubergasse 30, 5020 Salzburg, Österreich
Filiale
St. Gallen
Bankgasse 1, 9004 St. Gallen, Schweiz
Bürogebäude
Hypo Office Bregenz
Bahnhofstraße 14, 6900 Bregenz, Österreich
Bürogebäude
BAH
Bahnhofstraße 17+19, 6900 Bregenz, Österreich
Aktenlager
Mäser
Landwehrstraße 2 ,6900 Bregenz, Österreich
Möbellager
Schindler
Wuhrkopfweg 1, 6921 Kennelbach, Österreich
Schulungsraum
Dornbirn
Poststraße 11, 6850 Dornbirn, Österreich
Bürogebäude
Hypo Immobilien & Leasing GmbH
Poststraße 11, 6850 Dornbirn, Österreich
Bürogebäude
Hypo Vorarlberg Leasing AG
Galileo-Galilei-Straße 10 H, 39100 Bozen,
 
Italien
Bürogebäude
Hypo Vorarlberg Leasing AG
Viale Fratelli Rosselli 14, 22100 Como,
 
Italien
Die durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse hat ergeben, dass das
 
Thema „biologische Vielfalt und Ökosysteme” in Bezug auf die eigene
 
Geschäfts-
tätigkeit der Hypo Vorarlberg nicht wesentlich ist. Die durchgeführten
 
Analysen
 
bestätigten
 
diese Einschätzung (siehe E4-SBM 3.16a.ii-iii, b, c).
16ai) Spezifizierung der Tätigkeiten, die sich negativ auf die biologische
 
Vielfalt auswirken
Wesentliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
 
können sich aus dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie durch das
 
Kerngeschäft
eines Finanzinstituts ergeben. Insbesondere die Finanzierung
 
umweltschädlicher Projekte kann einen negativen Einfluss auf Aspekte der Biodiver-
sität haben. Zur Evaluierung der konkreten Auswirkungen und Abhängigkeiten
 
der Geschäftstätigkeit auf die biologische Vielfalt wurde eine um-
fassende NCNR-Analyse durchgeführt (siehe ESRS 2 BP-2.10, 2.11). Eine
 
Gegenüberstellung mit der Datengrundlage von ENCORE ermöglichte
 
eine
erste Einschätzung der Exposition der Portfolios gegenüber Risiken aus
 
den Auswirkungen sowie Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische
Vielfalt. Potenzielle Erweiterungen der Analyse werden im nächsten
 
Berichtsjahr geprüft (siehe E4-3.27).
16aii-iii, b, c) Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen
 
und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand
der Gebiete, in denen sie sich befinden
Die Bewertung erfolgte anhand des öffentlich zugänglichen WWF
 
Risk Filter, 6.2. Key Biodiversity Areas
 
auf Grundlage der Adressdaten der
Standorte und Bürogebäude. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Risiko
 
(0 = n/a, 1 = Very low; 6 = Very high Risk)
Standortart
Standort
Risiko
 
Filiale
Zentrale Bregenz
4
Filiale
Bludenz
2
Filiale
Dornbirn
4
Filiale
Egg
4
Filiale
Feldkirch
2
48
 
https://riskfilter.org/biodiversity/explore/map
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 207
Standortart
Standort
Risiko
 
Filiale
Lech
2
Filiale
Rankweil
4
Filiale
Feldkirch LKH
2
Filiale
Riezlern
3
Filiale
Dornbirn Messepark
4
Filiale
Wien
4
Filiale
Götzis
4
Filiale
Schruns
2
Filiale
Lustenau
4
Filiale
Höchst
4
Filiale
Hohenems
4
Filiale
Graz
3
Filiale
Wels
3
Filiale
Salzburg
4
Filiale
St. Gallen
4
Bürogebäude
Hypo Office Bregenz
4
Bürogebäude
BAH
4
Aktenlager
Mäser
4
Möbellager
Schindler
4
Schulungsraum
Dornbirn
4
Bürogebäude
Hypo Immobilien & Leasing GmbH
4
Bürogebäude
Hypo Vorarlberg Leasing AG
2
Bürogebäude
Hypo Vorarlberg Leasing AG
4
Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass
 
13 % der Standorte ein sehr niedriges Risiko aufweisen
 
9 % der Standorte ein niedriges Risiko aufweisen
 
78 % der Standorte und Bürogebäude ein mittleres Risiko aufweisen
keiner der Standorte sich in Gebieten mit hohem/sehr hohem Risiko
 
befindet.
Die Hypo Vorarlberg betreibt ausschließlich Filialen und Bürogebäude,
 
die sich in bereits erschlossenen, urbanen Gebieten befinden. Deshalb
geht von diesen keine negative Beeinflussung auf die biologische
 
Vielfalt und Ökosystemen aus.
NATURA 2000
Die Bewertung erfolgte anhand des öffentlich zugänglichen „Natura
 
2000 Viewers“ der Europäischen Umweltagentur (verwaltet von der Europäi-
schen Kommission)
 
auf Grundlage der Adressdaten der Standorte und Bürogebäude.
 
Die durchgeführte Analyse bestätigte, dass sich kein
Standort und kein Bürogebäude in einem Natura 2000-Gebiet befindet.
ANGABEPFLICHT E4-1 – ÜBERGANGSPLAN UND BERÜCKSICHTIGUNG
 
VON BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN IN STRATEGIE
 
UND
GESCHÄFTSMODELL
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
13a-f) Beschreibung der Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells
 
in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die Hypo Vorarlberg versteht unter der Resilienzanalyse eine systematische
 
Bewertung unerwarteter Veränderungen, Krisen und Risiken
 
mit dem
Ziel, ihre Widerstandsfähigkeit zu bewerten und zu verbessern.
 
Voraussetzung für die Abbildung von Risiken ist eine vollständige
 
Risikoinventur. Diese stellt die umfassende Abbildung aller wesentlichen
 
Risiken
sicher. Die Risikoinventur ICAAP und die Risikoinventur ILAAP sowie die
 
Risikoinventur für Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich bei der Überar-
beitung der Risikostrategie durch die Abteilung Gesamtbankrisikosteuerung
 
durchgeführt. Hinsichtlich Quantifizierung liegt in Übereinstimmung
mit dem FMA-Leitfaden und dem EBA-Report zum jetzigen Zeitpunkt
 
der Fokus auf Klimarisiken.
 
Risiken aus biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden im
 
Jahr 2023 im Rahmen der Risikoinventur beleuchtet. Das Risiko wurde zu diesem
Zeitpunkt als gering eingestuft, dies aufgrund noch unklarer
 
Transmissionskanäle. Die Portfolios der Bank – darunter Kredit-
 
und Finanzierungs-
portfolios, Eigenveranlagung – wurden zudem einer ersten konkreten
 
Analyse (NCNR-Analyse) unterzogen, inwiefern Auswirkungen und
 
Abhän-
gigkeiten in Bezug auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme bestehen.
 
Auf Grundlage des FMA-Leitfadens für den Umgang mit Nachhaltig-
keitsrisiken werden im kommenden Jahr 2025 weitere Erhebungen
 
durchzuführen sein. Dabei werden auch die umfassenden Analysen der
 
Port-
folios zum Thema NCNR-Analyse Berücksichtigung finden (siehe E4-IRO-1.17a,
 
BP-2.10, BP-2.11). Ziel ist es, die Resilienzanalyse in gefordertem
Umfang für das kommende Berichtsjahr 2025 durchzuführen.
49
 
https://natura2000.eea.europa.eu/
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 208
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT E4-2 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT
 
BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN
22) Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken,
 
Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit
 
biologischer Viel-
falt und Ökosystemen gemäß ESRS 2 MDR-P
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der internen Richtlinien und
 
Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen.
Diese resultieren überwiegend aus der Nachhaltigkeitsstrategie, die als
 
zentrales Leitdokument für alle Strategien rund um das Thema Nachhal-
tigkeit und ESG gilt. Die konkrete Umsetzung und Operationalisierung
 
der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgten in den jeweiligen Fachbereichen.
Mithilfe von Funktionalstrategien werden abteilungsspezifische Themenaspekte
 
adressiert und effektiv umgesetzt.
Richtlinie Ethische und nachhaltige Kriterien
 
(Finanzierungsgeschäft)
Wichtigste Inhalte
 
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige
 
Kriterien für Finanzierungen“ der Hypo
 
Vorarlberg beschreibt das zentrale Vorgehen
 
zur Berücksichtigung von
ESG-Kriterien im Finanzierungsgeschäft und
 
ist von allen Mitarbeitern des Konzerns anzuwenden.
 
Die Richtlinie wird regelmäßig geprüft, zuletzt
 
wurde
diese im zweiten Halbjahr 2024 aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel umfassen die Methodik
 
sowie die wichtigsten Schritte, um potenzielle
 
Finanzierungen
auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen,
 
zu bewerten und wesentliche Bezüge
 
zum themenspezifischen Standard E4 Biologische
 
Vielfalt und Ökosysteme
herzustellen. Über die Definition von Kriterien
 
(zum Beispiel Ausschluss bestimmter Aktivitäten/Branchen)
 
kann die Bank die Vergabe ihrer Gelder aktiv
und unmittelbar steuern. Damit kann
 
sie einen Beitrag zur Vermeidung negativer
 
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
 
und der Ökosysteme leisten
und zugleich positiv auf die Erreichung der
 
Umweltziele einwirken. Zudem können
 
sich daraus ergebende (Reputations-) Chancen
 
genutzt werden.
Der Inhalt der Richtlinie stellt sich zusammengefasst
 
wie folgt dar:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
 
für Finanzierungen
Vorgehen zur Umsetzung im Finanzierungsgeschäft:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften
Umsetzung, Überprüfung und Steuerung
Allgemeine Ziele
 
Die Hypo Vorarlberg hat 2017 entschieden,
 
im Finanzierungsgeschäft die Auswirkungen
 
der Geschäfte auf die Umwelt, das Klima
 
und den Menschen zu
berücksichtigen. In dieser Hinsicht wünschenswerte
 
und nichtwünschenswerte Geschäfte werden
 
seither mithilfe einer Vielzahl unterschiedlicher
 
Kriterien
identifiziert.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
 
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Bei wesentlichen Risiken
 
finden auch Risikoaspekte Berücksichtigung. Nach
 
Möglichkeit
finden Marktchancen ihren Ausdruck in Form
 
von Nachhaltigkeitsaspekten in der bestehenden
 
oder zukünftigen Produktpalette. Die konkreten
 
Bezüge zu
den wesentlichen Auswirkungen und Chancen
 
stellen sich aktuell wie folgt dar:
Auswirkung
Verringerung der biologischen Vielfalt: Negativer
 
Einfluss auf Biodiversität/Umfang und
 
Zustand der Ökosysteme durch Finanzierungen
 
und Investiti-
onen in bestimmte Branchen (zum Beispiel
 
Immobilien-
 
und Bauwirtschaft durch Boden-
 
und Flächenversiegelung)
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Errichtung und Betrieb von Atomkraftwerken
 
(keine direkte Projektfinanzierung von Atomkraftprojekten)
Kohleabbau (keine direkte Projektfinanzierung
 
von Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern (Öl- und
 
Gasförderung mittels Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte (zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
biologischen Vielfalt (innerhalb der Wertschöpfungskette)
 
und Umweltprojekten (gefährdete Tier-
 
und
Pflanzenarten, Erhalt von Ökosystemen)
Anwendung von Positivkriterien auf Projekte, die
 
folgendem Umweltziel der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg vor
 
dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses im
 
Vier-Augen-Prinzip.
Zudem berücksichtigt die Interne Revision
 
bei ihren laufenden Prüfungen die „Ethischen
 
und nachhaltigen Kriterien für Finanzierungen“.
 
Dies stellt einen
Teil des internen Due-Diligence-Prozesses dar.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns,
 
die in ihrem Geschäftsbereich mit Finanzierungen
 
zu tun haben, unabhängig von deren Position.
 
Die
darin gesetzten Standards gelten gegenüber
 
Neu- und Bestandskunden im Finanzierungsgeschäft.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
 
Umsetzung ist der jeweilige Fachbereich (Kreditmanagement,
 
Vertrieb)
verantwortlich. Die Koordination übernimmt die
 
Gruppe Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit
 
mit der Gesamtbankrisikosteuerung, die beide
 
direkt an den
Vorstand berichten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 209
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen” orientiert sich in
 
den Bereichen Menschen-
 
und Arbeitsrechte an den Vorgaben von
internationalen Abkommen und ethischen
 
Standards. Maßgeblich hierfür sind:
 
UN-Charta für Menschenrechte
Prinzipien der ILO Declaration for Fundamental
 
Principles and Rights at Work
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur regelmäßigen Überarbeitung dieser
 
Richtlinie werden alle relevanten Fachabteilungen
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachberei-
che für Vertrieb, Kreditmanagement, Recht,
 
Gesamtbankrisikosteuerung, Nachhaltigkeit,
 
sowie der Vorstand. Eine Änderung dieser
 
Richtlinie erfordert
eine neuerliche Einbindung der erwähnten
 
Fachabteilungen.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Ethische und nachhaltige
 
Kriterien für Finanzierungen“ handelt es
 
sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern der
Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
 
gestellt wird.
Richtlinie ESG-Investmentansatz (Asset
 
Management)
Wichtigste Inhalte
Der „ESG-Investmentansatz“ der Hypo Vorarlberg
 
beschreibt das zentrale Vorgehen für das
 
Asset Management und ist von allen Mitarbeitern
 
in diesem
Geschäftsbereich anzuwenden. Die Richtlinie
 
wird regelmäßig geprüft, zuletzt wurde
 
diese im November 2024 aktualisiert. Die einzelnen
 
Kapitel beschrei-
ben den ganzheitlichen Prozess und das Hypo
 
ESG Rating als dessen wesentlichen Baustein
 
sowie die wichtigsten Schritte, neue und bestehende
 
Invest-
ments (Aktien, Anleihen und Zielfonds) auf
 
eine Reihe von definierten Nachhaltigkeitsaspekten
 
zu prüfen, zu bewerten und wesentliche
 
Bezüge zum the-
menspezifischen Standard E4 Biologische Vielfalt
 
und Ökosysteme herzustellen:
Übersicht der Finanzprodukte (Vermögensverwaltung,
 
Fonds)
Externe ESG-Datenquellen (Sustainalytics, ein
 
Unternehmen der Morningstar Gruppe)
Vorgehen zur Ermittlung des Hypo ESG
 
Ratings:
Angewendete Selektionskriterien
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening
Gegenüberstellung und Vergleich anhand
 
des Best in Class-Ansatzes
CO
2
-Risiko (CO
2
-Risiko und CO
2
-Management, fossile Brennstoffe, erneuerbare
 
Energien, CO
2
-Intensität Scope 1 und 2), gestrandete
 
Vermö-
genswerte)
Messbarer Effekt auf SDGs
Kontroverse Wirtschaftspraktiken (Unternehmensbetrieb,
 
Lieferkette (Umwelt), Mitarbeiter, Unternehmensführung,
 
Gesellschaft und Gemein-
schaft, Produkte und Dienstleistungen, Lieferkette
 
(Sozial), Kunden, Unternehmensethik, Öffentlichkeit)
Unternehmensführung (Qualität und Integrität
 
von Vorstand und Management, Zusammensetzung
 
des Vorstandes, Eigentums-
 
und Aktionärs-
rechte, Gehälter und Löhne, Wirtschaftsprüfung
 
und Finanzberichterstattung, Behandlung
 
von Interessensgruppen)
ESG-Risiko-Rating
Ansatz zur Berechnung ESG-Länderrating:
Länderrisiko
Freedom House Index (Free, partly free,
 
not free)
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
(PAI)
 
Die spezifische Berücksichtigung der wesentlichen
 
Themen erfolgt in oben angeführtem
 
Rahmen bei der Titelselektion gemäß „ESG-Investmentansatz“.
Alle Werte des ESG-Ratings der Hypo
 
Vorarlberg basieren auf ESG-Daten des Researchpartners
 
Sustainalytics
 
beziehungsweise auf Grundlage öffentlich
zugänglicher Datenbanken, wie beispielsweise
 
Freedom House
Allgemeine Ziele
Der „ESG-Investmentansatz“
 
verfolgt als Hauptziel die Bewertung
 
und Einstufung von ESG-Aspekten, um
 
potenzielle negative Auswirkungen auf
 
Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung
 
zu minimieren und positive zu fördern, da direkt
 
oder indirekt in Unternehmen investiert
 
wird. Seit November 2021
sind alle im aktiven Angebot befindlichen
 
Hypo Vorarlberg Fonds und Vermögensverwaltungsstrategien
 
als Finanzprodukte im Sinne des Artikel
 
8 der
Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
 
klassifiziert und berücksichtigen ökologische
 
und/oder soziale Merkmale.
 
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ)
 
und Chancen erfolgt in den einzelnen
 
Bausteinen des ESG-Ratings
der Hypo Vorarlberg. Dieses setzt sich zusammen
 
aus Selektionskriterien, normbasiertem
 
Screening, Best in Class (CO
2
-Risiko-Rating, messbarer Effekt auf
SDGs, kontroverse Wirtschaftspraktiken,
 
Unternehmensführung, ESG-Risiko-Rating)
 
und dem Länderrisiko für Staatsanleihen. Die
 
konkreten Bezüge zu
wesentlichen Auswirkungen und Chancen stellen
 
sich aktuell wie folgt dar:
Auswirkung
Verringerung der biologischen Vielfalt: Negativer
 
Einfluss auf Biodiversität/Umfang und
 
Zustand der Ökosysteme durch Finanzierungen
 
und Investiti-
onen in bestimmte Branchen (zum Beispiel
 
Immobilien-
 
und Bauwirtschaft durch Boden-
 
und Flächenversiegelung)
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt.
 
Die Einteilung erfolgt in „kon-
form“, „Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“ Unternehmen
 
werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
50
 
The information, data, analyses and opinions contained herein (the “Information”): (1) includes the proprietary information of Sustainalytics and/or its content pro-
viders; (2) may not be copied or redistributed except as specifically authorized; (3) do not constitute investment advice nor an endorsement of any product, project,
investment strategy or consideration of any particular environmental, social or governance related issues as part of any investment strategy; (4)
 
are provided solely for
informational purposes; and (5) are not warranted to be complete, accurate or timely. The Information is not
 
directed to, nor intended for distribution to or use by
India-based clients and/or users, and the distribution of Information to India resident individuals and entities is not permitted. Neither Morningstar Inc., Sustainalytics,
nor their content providers accept any liability for the use of
 
the information, for actions of third parties in respect to the information, nor are responsible for any
trading decisions, damages or other losses related to the information or its use. The use of the data is subject to conditions at https://www.sustainalytics.com/legal-
disclaimers.
51
 
www.freedomhouse.org
52
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
53
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 210
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
biologischen Vielfalt (innerhalb der Wertschöpfungskette)
 
und Umweltprojekten (gefährdete Tier-
 
und
Pflanzenarten, Erhalt von Ökosystemen)
Anwendung Best in Class-Ansatz:
Messbarer Effekt auf SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung
 
der Vereinten Nationen trägt zu einer
 
Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 14: Leben an Wasser
SDG 15: Leben an Land
SDG 11: Nachhaltige Städte & Gemeinden
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt im Vier-Augen-Prinzip.
 
Im Rahmen der Titelselektion wird
 
mithilfe des ESG-Ratingtools ex-ante die Einhaltung
 
der
definierten ESG-Anforderungen geprüft
 
und sichergestellt. Es wird nur investiert,
 
wenn die Einhaltung des ESG-Investmentansatzes
 
zum Zeitpunkt des
Erwerbs erfüllt ist. Auch Wertpapierbestände
 
werden regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse
 
werden auf Produktebene ex-post plausibilisiert.
 
Auffälligkeiten
würden weitere Überprüfungsschritte einleiten.
Anwendungsbereich
Auf Produktebene definiert der ESG-Investmentansatz
 
die wesentlichen Vorgaben für die Portfolioverwaltung,
 
inklusive der Abgrenzung von „Investitio-
nen“ und „Anderen Investitionen“,
 
und ist in die zwei Bereiche „Selektion Einzeltitel“
 
und „Selektion Zielfonds“ aufgeteilt.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
 
Umsetzung ist die Abteilung Asset Management
 
verantwortlich. Diese
berichtet direkt an den Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der „ESG-Investmentansatz“
 
orientiert sich an europäischen Richtlinien
 
sowie Leitlinien von internationalen Organisationen.
 
Maßgeblich hierfür sind:
Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) (SFDR)
Verordnung EU 2021/1253 betreffend Nachhaltigkeit
 
in Zusammenhang mit MiFID II
Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolle
 
Unternehmensführung (United Nations
 
Global Compact)
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
 
(Guidelines for Multinational Enterprises)
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
 
der Vereinten Nationen (United Nations
 
Guiding Principles on Business and Human
 
Rights)
Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten
 
Nationen (UN SDGs)
Freiheitsgrad gemäß Nichtregierungsorganisation
 
Freedom House
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachbereiche
für Asset Management, Compliance und Nachhaltigkeit.
 
Eine Änderung dieser Richtlinie umfasst eine
 
neuerliche
 
Einbindung der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessensträger
Der „ESG-Investmentansatz“
 
ist auf der Hypo Vorarlberg Website verfügbar.
Richtlinie ESG in der Eigenveranlagung (Treasury:
 
APM & Investments)
Wichtigste Inhalte
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“
 
beschreibt das zentrale Vorgehen der
 
Hypo Vorarlberg zur Berücksichtigung
der ethischen und nachhaltigen Kriterien
 
in der Eigenveranlagung. Diese Veranlagungsstrategie
 
ist von allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
 
zu berück-
sichtigen, die in diesem Geschäftsbereich
 
tätig sind. Die Richtlinie wird regelmäßig
 
überprüft und aktualisiert, zuletzt
 
im Mai 2024. Durch die Berücksichti-
gung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Investitionsentscheidungen
 
soll der Übergang zu einer klimaneutralen
 
Wirtschaft unterstützt und indirekt Einfluss
auf Unternehmen genommen werden, damit
 
ökologische und soziale Verantwortung
 
stärker in den Fokus rückt. Diese basiert auf
 
Compliance-Standards,
Mindestanforderungen, Positiv- und Ausschlusskriterien
 
sowie der Definition sensibler Bereiche. Investments
 
werden nach ihrer Übereinstimmung
 
mit
diesen Kriterien geprüft, wobei insbesondere
 
Menschenrechts-, Umwelt-
 
und Sozialaspekte im Fokus stehen. Für
 
Staatsanleihen werden länderspezifische
Risikobewertungen herangezogen, um politische
 
und wirtschaftliche Stabilität umfassend
 
einzuschätzen. Mit folgenden Aspekten kann
 
zudem ein Bezug
zum themenspezifischen Standard E4 Biologische
 
Vielfalt und Ökosysteme hergestellt werden:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
 
für Finanzierungen
Vorgehen zur Umsetzung im Finanzierungsgeschäft:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften
Umsetzung, Überprüfung und Steuerung
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
 
Bezugnahme auf Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine Daten verfügbar
 
sind oder kein
Verwendungszweck vorhanden ist, wird
 
die Bewertung auf Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel des Dokuments ist die
 
Förderung nachhaltiger Investitionen, die
 
Sicherstellung der Einhaltung ethischer
 
Standards und die Minimierung des
Risikos durch die Vermeidung von Investments
 
in gesellschaftlich oder ökologisch bedenkliche
 
Bereiche. Die Hypo Vorarlberg möchte ausschließlich
 
in
Anlageformen investieren, die internationalen
 
ethischen Standards entsprechen,
 
und Bereiche mit hohem Risiko, die diesen
 
Standards nicht gerecht wer-
den, ausschließen.
54
 
https://www.hypovbg.at/fileadmin/Hypovbg/Hypo-Vorarlberg/Nachhaltigkeit/Offenlegungen/ESG-Investmentansatz-Hypo-Vorarlberg_02-01-2025.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 211
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Die konkreten Bezüge
 
zu den wesentlichen Auswirkungen und Chancen
 
stellen sich
aktuell wie folgt dar:
Auswirkung
Verringerung der biologischen Vielfalt: Negativer
 
Einfluss auf Biodiversität/Umfang und
 
Zustand der Ökosysteme durch Finanzierungen
 
und Investiti-
onen in bestimmte Branchen (zum Beispiel
 
Immobilien-
 
und Bauwirtschaft durch Boden-
 
und Flächenversiegelung)
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt. Es
 
wird nicht in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich „Umwelt“
 
verstoßen. Basis für das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
biologischen Vielfalt (innerhalb der Wertschöpfungskette)
 
und Umweltprojekten (gefährdete Tier-
 
und
Pflanzenarten, Erhalt von Ökosystemen)
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green Bond
 
Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Gruppe Treasury: APM & Investments im Vier-Augen-Prinzip
 
und wird regelmäßig durch die Interne
Revision überprüft.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter und umfasst
 
die direkten Investments der Hypo Vorarlberg.
 
Die Lieferketten und Beteiligungsverhältnisse
 
sind der-
zeit nicht verpflichtend zu prüfen, da dies aufgrund
 
der Datenverfügbarkeit in der Regel nicht
 
möglich ist.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung des Dokuments sowie dessen
 
Umsetzung ist der Fachbereich Treasury:
 
APM & Investments verant-
wortlich. Dieser berichtet direkt an den
 
Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ orientiert
 
sich an internationalen Abkommen sowie
 
Normen in den Berei-
chen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt
 
und Korruptionsprävention, darunter:
Prinzipien des UN Global Compact
OECD-Guidelines for Multinational Enterprises
UN Guiding Principles on Business and Human
 
Rights
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieses Dokuments sind die
 
Interessen aller relevanten Stakeholder
 
gewürdigt und Wissensträger der Hypo Vorarlberg
 
eingebunden worden,
insbesondere die Fachbereiche für Eigenveranlagung,
 
Datenschutz und Compliance sowie die
 
Gruppe Nachhaltigkeit. Eine Änderung dieser
 
Richtlinie
bedarf einer neuerlichen Würdigung
 
durch die erwähnten Stakeholder.
 
Verfügbarkeit der Policy für Interessensträger
Beim Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ handelt es
 
sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern
der Hypo Vorarlberg in einer Datenbank zur
 
Verfügung steht.
 
23a) Erläuterung der Konzepte zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen
 
unter Berücksichtigung der in ESRS E4-AR 4 genannten
 
Aspekte
Die Themen biologische Vielfalt und Ökosysteme finden in verschiedenen
 
Strategien in der Hypo Vorarlberg Berücksichtigung (siehe oben).
 
Alle
genannten Einflussfaktoren unter ESRS E4-AR4 wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse
 
bewertet und, soweit es dem Geschäftsmodell der
Hypo Vorarlberg entsprochen hat, geprüft. Jene Faktoren, die für ein
 
Kreditinstitut nicht anwendbar sind oder wo kein Einfluss zur Feststellung
und Steuerung möglich ist, sind nicht weiterverfolgt worden. Umfassende
 
Analysen zur Abhängigkeit und den Auswirkungen von biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
 
wurden insbesondere auf Portfolioebene durchgeführt
 
(siehe NCNR E4-IRO-1.17a, BP-2.10, BP-2.11). Die Themen i) Klima-
wandel sind im Standard E1, ii) Landnutzungsänderungen aus
 
dem Blickwinkel von Investitionen und Finanzierungen in E4 und die v) Luftver-
schmutzung in E2 in die Strategien und Richtlinien eingeflossen.
 
Durch themenspezifische Positivkriterien, Ausschluss-
 
und Selektionskriterien und die Beachtung „sensibler Bereiche“
 
nimmt die Hypo Vorarlberg
den Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme in die strategische
 
Ausrichtung des Kerngeschäfts mit auf. So zählen beispielsweise Finanzierun-
gen, welche die Umweltziele der Taxonomie (zum Beispiel der Schutz
 
und die Wiederherstellung der Biodiversität) zum Ziel haben, zu den
 
beson-
ders wünschenswerten Finanzierungen. Finanzierungen mit umwelt-
 
oder klimaschädlichen Eigenschaften (zum Beispiel Holzgewinnung
 
aus
Primärwäldern, bestandsgefährdende Hochseefischerei) bedürfen hingegen
 
einer besonderen Überprüfung. Dadurch sollen negative Auswirkun-
gen und Risiken verringert und positive Chancen genutzt werden.
55
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
56
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 212
23b) Erläuterung der wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang
 
mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
 
Die identifizierte Auswirkung „Verringerung der biologischen Vielfalt
 
durch einen negativen Einfluss auf Biodiversität und/oder Umfang
 
und
Zustand der Ökosysteme durch Finanzierungen und Investitionen in
 
bestimmten Branchen (Immobilien- und Bauwirtschaft)“
 
wurde in den abtei-
lungsspezifischen Richtlinien berücksichtigt. Damit möchte die
 
Hypo Vorarlberg direkt zur Vermeidung der Verringerung der biologischen
 
Vielfalt
beitragen. Potenzielle umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften einer Finanzierung
 
werden ebenfalls behandelt. Im Portfolio des Asset Mana-
gements werden internationale Standards berücksichtigt und ein normbasiertes
 
Screening angewendet. Im Portfolio der Eigenveranlagung wer-
den Positivkriterien angewendet, um potenzielle negative Auswirkungen
 
auf alle Bereiche, unter anderem die biologische Vielfalt und den
 
Zu-
stand von Ökosystemen, zu vermeiden (siehe Punkt „Bezüge zu wesentlichen
 
Auswirkungen, Chancen oder Risiken“ bei den oben angeführten
Richtlinien zu E4).
23c) Erläuterung wesentlicher
 
Abhängigkeiten physischer
 
Risiken und Übergangsrisiken sowie Chancen im Zusammenhang
 
mit biologischer
Vielfalt und Ökosysteme
Die Hypo Vorarlberg hat Reputationschancen durch Geschäfte mit
 
einem positiven Beitrag zur biologischen Vielfalt (innerhalb
 
der Wertschöp-
fungskette) und Umweltprojekten (gefährdete Tier- und Pflanzenarten,
 
Erhalt von Ökosystemen) identifiziert. Diese Chance wird durch die
 
umge-
setzten Richtlinien bereits verfolgt. Im Geschäftsbereich des Kreditmanagements
 
werden Positivkriterien in Anlehnung an die Umweltziele der
EU-Taxonomie angewendet, um den Erhalt, Schutz und Wiederherstellung
 
der Biodiversität zu fördern. Das Asset Management hat den Best in
Class-Ansatz umgesetzt, um messbare Effekte auf die SDGs zu verfolgen.
 
Das Portfolio der Eigenveranlagung setzt auf Positivkriterien, die aus
zwei vorliegenden Eigenschaften bestehen. Die Einhaltung von Prinzipien
 
für grüne und soziale Bonds und die Einstufung durch eine externe
Nachhaltigkeitsagentur als „Second Party Opinion“ (siehe Punkt „Bezüge
 
zu wesentlichen Auswirkungen, Chancen oder Risiken“ bei den oben
angeführten Richtlinien zu E4).
23d) Unterstützung der Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen
 
und Rohstoffen mit wesentlichen Auswirkungen auf die biologi-
sche Vielfalt und Ökosysteme innerhalb der Wertschöpfungskette
Die Hypo Vorarlberg ist ein Kreditinstitut und produziert keine physischen
 
Produkte, somit ist eine Aussage zu diesem Datenpunkt nicht
 
anwend-
bar.
23e) Berücksichtigung von Produktion, Beschaffung oder Verbrauch
 
aus bewirtschafteten Ökosystemen zur Erhaltung oder Verbesserung
 
der
biologischen Vielfalt
Die Hypo Vorarlberg ist ein Kreditinstitut und produziert keine physischen
 
Produkte, somit ist eine Aussage zu diesem Datenpunkt nicht
 
anwend-
bar.
23f) Einbeziehung sozialer Folgen von Auswirkungen auf biologische
 
Vielfalt und Ökosysteme
Es wurden keine sozialen Folgen oder Auswirkungen im Zusammenhang
 
mit biologischer
 
Vielfalt und Ökosystemen identifiziert. Dennoch sind
die Richtlinien der Hypo Vorarlberg in Bezug auf Investitionen und
 
Finanzierungen (siehe E4-3) an internationale Abkommen sowie Normen
 
in
den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und
 
Korruptionsprävention angelehnt.
 
24) Spezifische Angabe, ob das Unternehmen Folgendes adaptiert
 
hat
24a) Strategien
 
zum Schutz biologischer
 
Vielfalt und Ökosysteme in Bezug auf Betriebsstandorte, die es in
 
oder in der Nähe eines Schutzge-
biets oder eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität betreibt
 
Die Hypo Vorarlberg hat in der aktuellen Berichtsperiode alle ihre Standorte
 
geprüft, ob diese sich in der Nähe eines Schutzgebiets beziehungs-
weise eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität befinden. Im
 
Ergebnis der Analyse wurde festgestellt, dass kein Standort diesen Kriterien
entspricht und daher keine Notwendigkeit zur Adaptierung oder Einführung
 
einer eigenständigen Richtlinie besteht (siehe E4-SBM 3.16a.ii-iii, b,
c).
24b) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung
 
und Landwirtschaft
Themenbereichsspezifische Verfahren (Ausschluss-, Positivkriterien
 
und Sensible Bereiche) haben allgemeingültige Wirkung, sodass diese
 
auch für
Landnutzung und Landwirtschaft Anwendung finden: Finanzierungen
 
mit umwelt- oder klimaschädlichen Eigenschaften (zum Beispiel Holzge-
winnung aus Primärwäldern) bedürfen einer besonderen Überprüfung.
 
Spezialstrategien sind derzeit nicht vorgesehen.
 
24c) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere
Themenbereichsspezifische Verfahren (Ausschluss-, Positivkriterien
 
und Sensible Bereiche) haben allgemeingültige Wirkung, sodass diese
 
auch für
den Bereich Ozean/Meere Anwendung finden: Finanzierungen
 
mit umwelt-
 
oder klimaschädlichen Eigenschaften (zum Beispiel bestandsgefähr-
dende Hochseefischerei) bedürfen einer besonderen Überprüfung.
 
Spezialstrategien sind derzeit nicht vorgesehen.
24d) Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung
Themenbereichsspezifische Verfahren (Ausschluss-, Positivkriterien
 
und Sensible Bereiche) haben allgemeingültige Wirkung, sodass diese
 
auch für
die Bekämpfung der Entwaldung Anwendung finden: Finanzierungen
 
mit umwelt-
 
oder klimaschädlichen Eigenschaften (zum Beispiel Holzgewin-
nung aus Primärwäldern) bedürfen einer besonderen Überprüfung.
 
Spezialstrategien sind derzeit nicht vorgesehen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 213
ANGABEPFLICHT E4-3 – MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG
 
MIT BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN
27) Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
 
und Ökosystemen gemäß ESRS 2 MDR-A
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der Maßnahmen im Zusammenhang
 
mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen. Auf Grundlage der in
der Nachhaltigkeitsstrategie behandelten, themenspezifischen Vorgaben
 
lassen sich Maßnahmen für die biologische Vielfalt und Ökosysteme
ableiten. Für die Definition und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
 
sind die jeweiligen Fachbereiche zuständig. Diese sind überwiegend
 
auch
in eigenen Richtlinien oder Arbeitsanweisungen festgelegt.
 
Finanzierungsgeschäft
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
 
wichtigsten nachstehenden Kriterien (Positivkriterien
 
und Sensible Bereiche), um potenzielle
 
Finanzierungen auf
Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen, zu
 
bewerten und wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
 
herzu-
stellen:
 
Bei Finanzierungen mit Neukunden werden
 
Positivkriterien des 6. Umweltzieles
 
der EU-Taxonomie
 
angewendet:
 
Schutz und Wiederherstellung der
 
Biodiversität
Auch bei Finanzierungen im Neugeschäft
 
oder der Verlängerung
 
bei Bestandskunden werden die
 
Positivkriterien angewendet
Daneben sind sensible Bereiche für
 
potenzielle Finanzierungen definiert,
 
die einer umfangreicheren
 
Überprüfung unterliegen:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Mindeststandards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Holz-
gewinnung aus Primärwäldern, bestandsgefährdende
 
Hochseefischerei)
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
 
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Geplante
Erweiterte NCNR-Analyse
 
zur Ableitung konkreter
 
Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen Branchensektoren
 
konnte eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Kreditportfolio
 
gewonnen
werden. Um hier konkrete Maßnahmen
 
abzuleiten, wird die Hypo Vorarlberg im nächsten
 
Jahr eine erweiterte Analyse durchführen, in
 
welcher geografi-
sche Daten auf Länderebene (beispielsweise relevant
 
für Biodiversität) inkludiert werden.
Anwendung der Leitprinzipien
 
der „Principles for
 
Responsible Banking“ (PRB),
um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren
 
und ein Austausch mit Unternehmen
 
ist im Jahr 2025 geplant.
 
Hierfür sind drei Kategorien
 
von Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen,
 
um gemeinsame Chancen zu nutzen
 
(„seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten
 
(„engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von
 
Risiken zu erhalten („challenge“)
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken
 
(NCNR-Analyse)
Auf Basis der 2024 gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt,
 
die in den nächsten Jahren eine Identifikation
 
von potenziellen Handlungs-
feldern für die Portfolios ermöglicht, um in
 
den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
 
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren, positive Auswirkungen
 
zu fördern und Chancen zu nutzen.
 
Dafür ist die Anwendung der Analyse zumindest
 
einmal
jährlich notwendig, um zum einen das Kreditportfolio
 
der Hypo Vorarlberg periodisch auf Umweltrisiken
 
zu evaluieren und zum anderen die Datengrund-
lage der öffentlich verfügbaren Datenbanken,
 
die stetig aktualisiert und erweitert werden,
 
zu integrieren. Auch ist zu erwarten,
 
dass durch den Austausch
mit Unternehmen nach den Leitprinzipien
 
der Principles for Responsible Banking eine
 
Sensibilisierung in Bezug auf Umweltrisiken
 
stattfinden wird, was zur
Verbesserung der Ergebnisse beitragen
 
kann.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zur Zielsetzung der Richtlinie
 
„Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen“, die im Kern
die Auswirkungen von Finanzierungen auf die
 
Umwelt, das Klima und den Menschen berücksichtigen
 
soll. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und
Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden zum Teil bereits behandelt:
 
Auswirkung
Verringerung der biologischen
 
Vielfalt: Negativer Einfluss
 
auf Biodiversität/Umfang
 
und Zustand der Ökosysteme
 
durch Finanzierungen und Investiti-
onen in bestimmte Branchen (zum
 
Beispiel Immobilien-
 
und Bauwirtschaft durch Boden-
 
und Flächenversiegelung)
Anwendung von Ausschlusskriterien:
Errichtung und Betrieb von
 
Atomkraftwerken (keine
 
direkte Projektfinanzierung von
 
Atomkraftprojekten)
Ausschluss von Kohleabbau (keine
 
direkte Projektfinanzierung von
 
Kohleabbauprojekten)
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter
 
ökologischer Standards
 
beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
 
(zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung
 
aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch
 
verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen
 
Vorschriften
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag
 
zur biologischen Vielfalt
 
(innerhalb der Wertschöpfungskette)
 
und Umweltprojekten (gefährdete
 
Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Ökosystemen)
Anwendung von Positivkriterien auf
 
Projekte, die folgendem Umweltziel
 
der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
Schutz und Wiederherstellung der
 
Biodiversität
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 214
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
 
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (PDCA) regelmäßig geprüft
 
und gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten präventive
 
Wirkung. An die Vergabe von Finanzierungen
 
sind keine weiteren Abhilfemaßnahmen
 
geknüpft.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen wurden nicht
 
durchgeführt.
Asset Management
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die nachfolgenden ergriffenen Maßnahmen
 
umfassen das Vorgehen für die
 
Ermittlung des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
 
im Bereich der Anlagestrate-
gien und bei der Auswahl von Zielfonds. Zudem
 
umfassen die Maßnahmen die Messung
 
und die Steuerung von potenziellen negativen Auswirkungen
 
auf
die Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionen:
Anwendung definierter Selektionskriterien
 
für direkte und indirekte
 
Investitionen in Unternehmen,
 
die in bestimmten Geschäftsfeldern
 
Umsatz-
schwellen überschreiten:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern
 
(Öl-
 
und Gasförderung mittels Fracking,
 
Ölgewinnung aus Teersanden)
Ausschluss von Investitionen von
 
Unternehmen, die signifikante Emissionen
 
von Luftschadstoffen verursachen
 
(zum Beispiel Kohleindustrie)
Verlust der biologischen
 
Vielfalt durch bestimmte Branchen
 
(Einsatz von Gentechnik in der
 
Landwirtschaft, Tabakindustrie)
Durchführung normbasiertes Screening:
 
Bei Anlageentscheidungen wird
 
nicht in Unternehmen investiert,
 
die gegen internationale Standards
 
und
Normen in den Bereichen Menschen-
 
und Arbeitsrechte, Umwelt
 
und Korruption verstoßen.
 
Zudem werden die Unternehmen
 
klassifiziert in „kon-
form“,
 
„Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
 
Jene Unternehmen mit der
 
Einstufung „nicht konform“ werden
 
bei Investitionen nicht selektiert
Anwendung des Best in Class-Ansatzes berücksichtigt
 
folgende Bereiche:
THG-Risiko und THG-Management:
 
Gegenüberstellung der Unternehmen,
 
um jene mit dem geringsten Risiko in
 
Bezug auf den Übergang zu
einer kohlenstoffarmen
 
Wirtschaft zu identifizieren
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren
 
„Ziel(en) der
 
SDGs der Vereinten
 
Nationen" leisten, werden
 
besser einge-
stuft (zum Beispiel kein Hunger,
 
Gesundheit und Wohlergehen,
 
hochwertige Bildung, Leben an Land
 
und unter Wasser,
 
nachhaltige Städte und
Gemeinden, nachhaltiger Konsum
 
und Produktion)
Unternehmen ohne kontroverse
 
Vorfälle mit potenziell negativen
 
Auswirkungen auf Interessengruppen,
 
die Umwelt oder den Betrieb
 
haben
ein geringeres Risiko und werden
 
daher besser eingestuft
Unternehmen mit guter Unternehmensführung
 
(zum Beispiel Zusammensetzung
 
des Vorstands, Gehälter
 
und Löhne, Behandlung von Interes-
sensgruppen) werden besser
 
eingestuft
 
Unternehmen, welche nur wenigen
 
oder geringen ESG-Risiken ausgesetzt
 
sind, werden besser eingestuft
 
(Exposition und Management der
Risiken), auch unter
 
der Berücksichtigung von
 
LCTR = impliziter
 
Temperaturanstieg
Zur Beschränkung von potenziellen
 
negativen Auswirkungen werden
 
bei Staatsanleihen nur jene
 
Anleihen zugelassen, die ein mittleres
 
Risiko (min-
destens C-) auf einer
 
Ratingskala A–E aufweisen. Die
 
Einstufung des Länderrisikoratings
 
wird durch einen externen
 
Dienstleister bereitgestellt
 
und
fließt in die Gesamtbewertung des
 
Hypo ESG-Ratings mit ein
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen
 
auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
durch die Veröffentlichung
 
des PAI-Statements
Jährliches ESG-Screening der
 
Hypo Vorarlberg
 
Fonds durch einen externen
 
Dienstleister zur Sicherstellung
 
von Transparenz
 
und Vergleichbarkeit
Geplante
 
Erweiterte NCNR-Analyse
 
zur Ableitung konkreter
 
Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen Branchensektoren
 
konnte eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Portfolio des Asset
 
Manage-
ments gewonnen werden. Um hier konkrete
 
Maßnahmen abzuleiten, wird die Hypo Vorarlberg
 
im nächsten Jahr potenziell eine erweiterte
 
Analyse fahren,
indem geografische Daten auf Länderebene
 
(beispielsweise relevant für Biodiversität)
 
inkludiert werden.
Anwendung der Leitprinzipien
 
der „Principles for
 
Responsible Banking“ (PRB),
um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren
 
und ein Austausch mit Unternehmen
 
ist im Jahr 2025 geplant.
 
Hierfür sind drei Kategorien
 
von Interaktionen denkbar
:
Unterstützung von Unternehmen,
 
um gemeinsame Chancen zu nutzen
 
(„seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten
 
(„engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von
 
Risiken zu erhalten („challenge“)
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken
 
(NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt, die in
 
den nächsten Jahren eine Identifikation von
 
potenziellen Handlungs-
feldern für die Portfolios ermöglicht, um in
 
den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
 
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren, positive Auswirkungen
 
zu fördern und Chancen zu nutzen.
 
Dafür ist die Anwendung der Analyse zumindest
 
einmal
jährlich notwendig, um zum einen das Portfolio
 
des Asset Management der Hypo Vorarlberg
 
periodisch auf Umweltrisiken zu evaluieren
 
und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich verfügbaren
 
Datenbanken, die stetig aktualisiert und
 
erweitert werden,
 
zu integrieren. Auch ist zu erwarten, dass
 
durch
den Austausch mit Unternehmen nach
 
den Leitprinzipien der Principles for
 
Responsible Banking eine Sensibilisierung in
 
Bezug auf Umweltrisiken stattfin-
den wird, was zur Verbesserung der Ergebnisse
 
beitragen kann.
Beitrag zur Verwirklichung
 
der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
 
„ESG-Investmentansatz“, die im Kern die
 
Förderung nachhaltiger
Investitionen und die Minimierung potenzieller
 
Auswirkungen auf die Umwelt, das Klima und
 
den Menschen durch bedenkliche Anlageformen
 
umfasst.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt behandelt:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 215
Auswirkung
Verringerung der biologischen
 
Vielfalt: Negativer Einfluss
 
auf Biodiversität/Umfang
 
und Zustand der Ökosysteme
 
durch Finanzierungen und Investiti-
onen in bestimmte Branchen (zum
 
Beispiel Immobilien-
 
und Bauwirtschaft durch Boden-
 
und Flächenversiegelung)
Einhaltung internationaler Standards
 
durch normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler
 
Standards und Normen in Bezug
 
auf die Umwelt. Die Einteilung erfolgt
 
in „kon-
form“,
 
„Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen
 
und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung
 
in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“
 
Unternehmen werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip
 
7, 8, 9
OECD Guidelines for Multinational
 
Enterprises: Leitsatz VI
 
– Umwelt
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag
 
zur biologischen Vielfalt
 
(innerhalb der Wertschöpfungskette)
 
und Umweltprojekten (gefährdete
 
Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Ökosystemen)
Anwendung Best in Class-Ansatz:
 
Messbarer Effekt auf
 
SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für
 
nachhaltige Entwicklung der
 
Vereinten Nationen
 
trägt zu einer Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 14: Leben an Wasser
SDG 15: Leben an Land
SDG 11: Nachhaltige Städte & Gemeinden
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten für die
 
Bank. In der Niederlassung St. Gallen gibt es
 
standortspezifische Abwei-
chungen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen eine
 
kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (PDCA) regelmäßig geprüft und
 
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe
 
zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
 
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur Abhilfeschaffung
 
bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen finden quartalsweise
 
über die Ratingeinstufung statt.
Eigenveranlagung
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
 
wichtigsten nachstehenden Kriterien, um
 
potenzielle Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte
 
zu prüfen, zu
bewerten und wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E4 Biologische Vielfalt und
 
Ökosysteme herzustellen:
 
Durchführung normbasiertes Screening: Bei Investitionsentscheidungen
 
(Neukauf) wird nicht in Unternehmen
 
investiert, die gegen internationale
Standards und Normen im Bereich „Umwelt“ verstoßen.
 
Basis für das Screening bilden der United Nations
 
Global Compact, die OECD Guidelines for
Multinational Enterprises und die United
 
Nations Guiding Principles on Business and
 
Human Rights.
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green
 
Bond Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sus-
tainability Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Zusätzlich sind neben Ausschlusskriterien
 
sensible Bereiche für potenzielle Investitionen
 
definiert, die einer umfangreicheren Überprüfung
 
unterlie-
gen, um kontroversielle, moralisch verwerfliche,
 
klima- oder umweltschädliche Eigenschaften
 
zu identifizieren (Holzgewinnung aus
 
Primärwäldern,
bestandsgefährdende Hochseefischerei)
 
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
 
Bezugnahme auf Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine Daten verfügbar
 
sind oder kein
Verwendungszweck vorhanden ist, wird
 
die Bewertung auf Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
Geplante
 
Erweiterte NCNR-Analyse zur Ableitung
 
konkreter Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen Branchensektoren
 
konnte eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Portfolio der Eigenveranla-
gung gewonnen werden. Um hier konkrete
 
Maßnahmen abzuleiten, wird die Hypo Vorarlberg
 
im nächsten Jahr potenziell eine erweiterte
 
Analyse durch-
führen, indem geografische Daten auf Länderebene
 
(beispielsweise relevant für Biodiversität)
 
inkludiert werden.
Anwendung der Leitprinzipien der „Principles
 
for Responsible Banking“ (PRB),
um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren und ein
 
Austausch mit Unternehmen ist im Jahr
 
2025 geplant. Hierfür sind drei Kategorien von
 
Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen, um
 
gemeinsame Chancen zu nutzen („seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten („engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von Risiken zu erhalten
 
(„challenge“)
57
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
58
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 216
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken (NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt, die in
 
den nächsten Jahren eine Identifikation von
 
potenziellen Handlungs-
feldern für die Portfolios ermöglicht, um in
 
den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
 
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren, positive Auswirkungen
 
zu fördern und Chancen zu nutzen.
 
Dafür ist die Anwendung der Analyse zumindest
 
einmal
jährlich notwendig, um zum einen das Portfolio
 
der Eigenveranlagung der Hypo Vorarlberg
 
periodisch auf Umweltrisiken zu evaluieren
 
und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich verfügbaren
 
Datenbanken, die stetig aktualisiert und erweitert
 
werden,
 
zu integrieren. Auch ist zu erwarten, dass
 
durch
den Austausch mit Unternehmen nach
 
den Leitprinzipien der Principles for
 
Responsible Banking eine Sensibilisierung in
 
Bezug auf Umweltrisiken stattfin-
den wird, was zur Verbesserung der Ergebnisse
 
beitragen kann.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
 
„ESG in der Eigenveranlagung (Treasury: APM
 
& Investments)“, die
im Kern die Förderung nachhaltiger Investitionen
 
und die Minimierung potenzieller Auswirkungen
 
auf die Umwelt, das Klima und den
 
Menschen durch
bedenkliche Anlageformen umfasst. Die
 
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt
behandelt:
Auswirkung
Verringerung der biologischen Vielfalt: Negativer
 
Einfluss auf Biodiversität/Umfang und
 
Zustand der Ökosysteme durch Finanzierungen
 
und Investiti-
onen in bestimmte Branchen (zum Beispiel
 
Immobilien-
 
und Bauwirtschaft durch Boden-
 
und Flächenversiegelung)
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt. Es
 
wird nicht in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich „Umwelt“
 
verstoßen. Basis für das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
biologischen Vielfalt (innerhalb der Wertschöpfungskette)
 
und Umweltprojekten (gefährdete Tier-
 
und
Pflanzenarten, Erhalt von Ökosystemen)
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green Bond
 
Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
 
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (PDCA) regelmäßig geprüft
 
und gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
 
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur Abhilfeschaffung
 
bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen wurden nicht
 
durchgeführt.
ESRS 2-69) Angabepflichten bei erheblichen OpEX- und/oder CapEX-Anforderungen
 
eines Aktionsplans
ESRS 2-69a) Angabe der aktuellen und zukünftigen Mittel für den Aktionsplan
 
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
 
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden.
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger und zukünftiger
 
Mittel und Erläuterung des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen,
 
die
im Abschluss ausgewiesen sind
Eine Aushebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
keine Angabe möglich.
28b-c) Angabe zur Berücksichtigung von Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen
 
in Aktionsplänen und Bereitstellung relevanter Informa-
tionen
Die Hypo Vorarlberg sieht in ihren Aktionsplänen derzeit keine Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen
 
vor.
59
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
60
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 217
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT E4-4 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT BIOLOGISCHER
 
VIELFALT UND ÖKOSYSTEMEN
32a-f) Angaben, ob bei der Festlegung von Zielen ökologische Schwellenwerte
 
und die Zuteilung von Auswirkungen auf das Unternehmen
angewendet wurden
 
Die Hypo Vorarlberg hat in der gegenwärtigen Berichtsperiode in Bezug
 
auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme keine messbaren und
 
zeit-
gebundenen Ziele gemäß MDR-T festgelegt. Folglich wurden auch
 
keine Schwellenwerte angewendet (siehe ESRS 2.81 a, bi und ii). Eine Zielset-
zung im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und Ökosystemen
 
ist ausschließlich der nachgelagerten Wertschöpfungskette zuzuordnen,
um eine potenzielle Steuerung der Portfolios im Hinblick auf Inventionen
 
und Finanzierungen zu setzen.
ESRS-2.81) Hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten
 
Ziele festgelegt
ESRS-2.81a) Angabe, ob die Festlegung solcher Ziele vorgesehen ist, innerhalb
 
welcher Frist dies erfolgen soll oder warum das Unternehmen
solche Ziele nicht festlegt
Es steht außer Frage, dass Finanzinstitute und Unternehmen mit ihren
 
Aktivitäten Einfluss (positiv wie negativ) auf das Thema biologische
 
Vielfalt
und Ökosysteme nehmen können. Die Hypo Vorarlberg adressiert das
 
Thema biologische Vielfalt und Ökosysteme daher auf mehreren
 
Ebenen:
STRATEGIE
Zur Unterstreichung der Wichtigkeit dieses Themas für die Hypo Vorarlberg
 
ist dieses in der konzernweit gültigen Nachhaltigkeitsstrategie
 
veran-
kert. Als Teil der Hypo Effekt-Themen steht sowohl die qualitative sowie
 
quantitative Auseinandersetzung im Fokus (zur qualitativen Analyse
siehe E4-3, E4-IRO 1.17a, BP-2.10, BP-2.11).
PORTFOLIOANALYSE
Für die heurige Berichtsperiode wurden keine messbaren und zeitgebundenen
 
Ziele definiert, jedoch eine umfassende Analyse der unterschiedli-
chen Portfolios durchgeführt. Gegenstand der Analyse war nicht nur
 
das gesamte Kredit-
 
und Finanzierungsportfolio, sondern auch die Bereiche
Eigenveranlagung, Asset Management sowie das Leasinggeschäft
 
der jeweiligen Tochterunternehmen. Die Ergebnisse dienen nicht nur
 
der Er-
gänzung der Annahmen in der Wesentlichkeitsanalyse, sondern bilden
 
auch unmittelbar Grundlage für Verfahren, die für eine mögliche (strategi-
sche) Zielsetzung in Zukunft evaluiert werden.
 
GESAMTBANKRISIKOSTEUERUNG
Daneben finden naturbezogene Risiken (Biodiversität) auch in der Risikobetrachtung
 
des Konzerns Berücksichtigung.
 
Auf Grundlage der im Jahr
2024 durchgeführten Analysen wurden bereits Schritte und Maßnahmen
 
evaluiert, die eine Analyse auch aus Sicht der Gesamtbankrisikosteue-
rung ermöglichen.
ESRS-2.81bi-ii) Angabe zur Nachverfolgbarkeit der Wirksamkeit von
 
Konzepten und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken und
 
Chancen,
einschließlich Verfahren, Zielvorgaben und Zeiträume
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe E4-2, E4-3). Die Strategien
 
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
 
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
 
verschiedene interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
 
Zuge
ihrer tourlichen Prüftätigkeit
 
auch die Interne Revision).
ANGABEPFLICHT E4-5 – AUSWIRKUNGSPARAMETER IM ZUSAMMENHANG
 
MIT BIOLOGISCHER VIELFALT UND ÖKOSYSTEMVERÄNDERUNGEN
35) Anzahl und Fläche (in Hektar) von Gebieten mit schutzbedürftiger
 
Biodiversität in oder in der Nähe von Schutzgebieten oder wichtigen
Gebieten der biologischen Vielfalt, die das Unternehmen negativ
 
beeinflusst
Durch Betriebsstandorte und Bürogebäude findet keine negative
 
Beeinflussung oben angeführter Themengebiete statt (zur Vorgehensweise
 
und
Analyse siehe E4-SBM-3.16a.ii-iii, b, c).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 218
ESRS E5: RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT E5-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT RESSOURCENNUTZUNG
 
UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
14) Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung
 
und der
Kreislaufwirtschaft gemäß ESRS 2 MDR-P
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der internen Richtlinien und
 
Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
 
Kreislaufwirt-
schaft. Diese resultieren überwiegend aus der Nachhaltigkeitsstrategie, die als
 
zentrales Leitdokument für alle Strategien rund um das
 
Thema
Nachhaltigkeit und ESG gilt. Die konkrete Umsetzung und Operationalisierung
 
der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt in den jeweiligen Fachberei-
chen. Mithilfe von Funktionalstrategien werden abteilungsspezifische
 
Themenaspekte adressiert und effektiv umgesetzt.
 
Richtlinie Ethische und nachhaltige Kriterien
 
(Finanzierungsgeschäft)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt das zentrale
 
Vorgehen zur Berücksichtigung von
ESG-Kriterien im Finanzierungsgeschäft und
 
ist von allen Mitarbeitern des Konzerns anzuwenden.
 
Die Richtlinie wird regelmäßig geprüft,
 
zuletzt wurde
diese im zweiten Halbjahr 2024 aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel umfassen die Methodik
 
sowie die wichtigsten Schritte, um potenzielle
 
Finanzierungen
auf Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen, zu
 
bewerten und wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirt-
schaft herzustellen. Über die Definition von
 
Kriterien (zum Beispiel Ausschluss bestimmter
 
Aktivitäten/Branchen) kann die Bank die
 
Vergabe ihrer Gelder
aktiv und unmittelbar steuern. Damit kann
 
sie einen Beitrag zur Vermeidung negativer
 
Auswirkungen auf den Umgang
 
mit Ressourcennutzung und Kreis-
laufwirtschaft leisten und zugleich positiv auf
 
die Erreichung der Umweltziele einwirken.
 
Zudem können sich daraus ergebende
 
(Reputations-)Chancen
genutzt werden. Der Inhalt der Richtlinie
 
stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
 
für Finanzierungen
Vorgehen zur Umsetzung im Finanzierungsgeschäft:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften
Umsetzung, Überprüfung und Steuerung
Allgemeine Ziele
Die Hypo Vorarlberg hat 2017 entschieden,
 
im Finanzierungsgeschäft die Auswirkungen
 
der Geschäfte auf die Umwelt, das Klima
 
und den Menschen zu
berücksichtigen. In dieser Hinsicht wünschenswerte
 
und nichtwünschenswerte Geschäfte werden
 
seither mithilfe einer Vielzahl unterschiedlicher
 
Kriterien
identifiziert.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Bei wesentlichen Risiken
 
finden auch Risikoaspekte Berücksichtigung. Nach
 
Möglichkeit
finden Marktchancen ihren Ausdruck in Form
 
von Nachhaltigkeitsaspekten in der bestehenden
 
oder zukünftigen Produktpalette. Die konkreten
 
Bezüge zu
den wesentlichen Auswirkungen und
 
Chancen stellen sich aktuell wie folgt
 
dar:
Auswirkungen
Erhöhung Ressourcenverbrauch: Negativer
 
Einfluss auf Umwelt durch die Finanzierung
 
ressourcenintensiver Unternehmen ohne
 
Maßnahmen zur
Verbrauchsreduktion
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern (Öl- und
 
Gasförderung mittels Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte (zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Verringerung Ressourcenverbrauch: Positiver
 
Einfluss auf die Umwelt durch Finanzierungen
 
mit einem Beitrag zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
Minimierung von Ressourcenverbrauch
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser
 
oder Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden und nachhaltigen
 
Heiz-, Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien für erneuerbare
 
Energien wie zum Beispiel Solaranlagen,
 
Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 219
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg vor
 
dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses im
 
Vier-Augen-Prinzip.
Zudem berücksichtigt die Interne Revision
 
bei ihren laufenden Prüfungen die „Ethischen
 
und nachhaltigen Kriterien für Finanzierungen“.
 
Dies stellt einen
Teil des internen Due-Diligence-Prozesses dar.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Konzerns,
 
die in ihrem Geschäftsbereich mit Finanzierungen
 
zu tun haben, unabhängig von deren Position.
 
Die
darin gesetzten Standards gelten gegenüber
 
Neu- und Bestandskunden im Finanzierungsgeschäft.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
 
Umsetzung ist der jeweilige Fachbereich (Kreditmanagement,
 
Vertrieb)
verantwortlich. Die Koordination übernimmt die
 
Gruppe Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit
 
mit der Gesamtbankrisikosteuerung, die beide
 
direkt an den
Vorstand berichten.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie „Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen” orientiert sich in
 
den Bereichen Menschen-
 
und Arbeitsrechte an den Vorgaben von
internationalen Abkommen und ethischen
 
Standards. Maßgeblich hierfür sind:
 
UN-Charta für Menschenrechte
Prinzipien der ILO Declaration for Fundamental
 
Principles and Rights at Work
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur regelmäßigen Überarbeitung dieser
 
Richtlinie werden alle relevanten Fachabteilungen
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachberei-
che für Vertrieb, Kreditmanagement, Recht,
 
Gesamtbankrisikosteuerung, Nachhaltigkeit,
 
sowie der Vorstand. Eine Änderung dieser
 
Richtlinie erfordert
eine neuerliche Einbindung der erwähnten
 
Fachabteilungen.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Ethische und nachhaltige
 
Kriterien für Finanzierungen“ handelt es
 
sich um ein betriebsinternes Dokument, das
 
allen Mitarbeitern der
Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
 
gestellt wird.
Richtlinie ESG-Investmentansatz (Asset
 
Management)
Wichtigste Inhalte
Der „ESG-Investmentansatz“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt das zentrale
 
Vorgehen für das Asset Management und
 
ist von allen Mitarbeitern in diesem
Geschäftsbereich anzuwenden. Die Richtlinie
 
wird regelmäßig geprüft, zuletzt wurde
 
diese im November 2024 aktualisiert. Die einzelnen
 
Kapitel beschrei-
ben den ganzheitlichen Prozess und das Hypo
 
ESG Rating als dessen wesentlichen Baustein
 
sowie die wichtigsten Schritte, neue und bestehende
 
Invest-
ments (Aktien, Anleihen und Zielfonds) auf
 
eine Reihe von definierten Nachhaltigkeitsaspekten
 
zu prüfen, zu bewerten und wesentliche
 
Bezüge zum the-
menspezifischen Standard E5 Ressourcennutzung
 
und Kreislaufwirtschaft herzustellen:
Übersicht der Finanzprodukte (Vermögensverwaltung,
 
Fonds)
Externe ESG-Datenquellen (Sustainalytics, ein
 
Unternehmen der Morningstar Gruppe)
Vorgehen zur Ermittlung des Hypo ESG
 
Ratings:
Angewendete Selektionskriterien
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening
Gegenüberstellung und Vergleich anhand
 
des Best in Class-Ansatzes
CO
2
-Risiko (CO
2
-Risiko und CO
2
-Management, fossile Brennstoffe, erneuerbare
 
Energien, CO
2
-Intensität (Scope 1 und 2), gestrandete
 
Vermö-
genswerte)
Messbarer Effekt auf SDGs
Kontroverse Wirtschaftspraktiken (Unternehmensbetrieb,
 
Lieferkette (Umwelt), Mitarbeiter, Unternehmensführung,
 
Gesellschaft und Gemein-
schaft, Produkte und Dienstleistungen, Lieferkette
 
(Sozial), Kunden, Unternehmensethik, Öffentlichkeit)
Unternehmensführung (Qualität und Integrität
 
von Vorstand und Management, Zusammensetzung
 
des Vorstandes, Eigentums-
 
und Aktionärs-
rechte, Gehälter und Löhne, Wirtschaftsprüfung
 
und Finanzberichterstattung, Behandlung
 
von Interessensgruppen)
ESG-Risiko-Rating
Ansatz zur Berechnung ESG-Länderrating:
Länderrisiko
Freedom House Index (Free, partly free,
 
not free)
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
(PAI)
Die spezifische Berücksichtigung der wesentlichen
 
Themen erfolgt in oben angeführtem
 
Rahmen bei der Titelselektion gemäß ESG-Investmentansatz.
 
Alle
Werte des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
 
basieren auf ESG-Daten des Researchpartners
 
Sustainalytics
 
beziehungsweise auf Grundlage öffentlich
 
zu-
gänglicher Datenbanken, wie beispielsweise
 
Freedom House
Allgemeine Ziele
Der „ESG-Investmentansatz“
 
verfolgt als Hauptziel die Bewertung
 
und Einstufung von ESG-Aspekten, um
 
potenzielle negative Auswirkungen auf
 
Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung
 
zu minimieren und positive zu fördern, da direkt
 
oder indirekt in Unternehmen investiert
 
wird. Seit November 2021
sind alle im aktiven Angebot befindlichen
 
Hypo Vorarlberg Fonds und Vermögensverwaltungsstrategien
 
als Finanzprodukte im Sinne des Artikel
 
8 der
Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
 
klassifiziert und berücksichtigen ökologische
 
und/oder soziale Merkmale.
 
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ)
 
und Chancen erfolgt in den einzelnen
 
Bausteinen des ESG-Ratings
der Hypo Vorarlberg. Dieses setzt sich zusammen
 
aus Selektionskriterien, normbasiertem
 
Screening, Best in Class (CO
2
-Risiko-Rating, messbarer Effekt auf
SDGs, kontroverse Wirtschaftspraktiken,
 
Unternehmensführung, ESG-Risiko-Rating)
 
und dem Länderrisiko für Staatsanleihen. Die
 
konkreten Bezüge zu
wesentlichen Auswirkungen und Chancen stellen
 
sich aktuell wie folgt dar:
61
 
The information, data, analyses and opinions contained herein (the “Information”): (1) includes the proprietary information of Sustainalytics and/or its content pro-
viders; (2) may not be copied or redistributed except as specifically authorized; (3) do not constitute investment advice nor an endorsement of any product, project,
investment strategy or consideration of any particular environmental, social or governance related issues as part of any investment strategy; (4)
 
are provided solely for
informational purposes; and (5) are not warranted to be complete, accurate or timely. The Information is not
 
directed to, nor intended for distribution to or use by
India-based clients and/or users, and the distribution of Information to India resident individuals and entities is not permitted. Neither Morningstar Inc., Sustainalytics,
nor their content providers accept any liability for the use of
 
the information, for actions of third parties in respect to the information, nor are responsible for any
trading decisions, damages or other losses related to the information or its use. The use of the data is subject to conditions at https://www.sustainalytics.com/legal-
disclaimers.
62
 
www.freedomhouse.org
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 220
Auswirkungen
Erhöhung Ressourcenverbrauch: Negativer
 
Einfluss auf Umwelt durch die Finanzierung
 
ressourcenintensiver Unternehmen
 
ohne Maßnahmen zur
Verbrauchsreduktion
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt.
 
Die Einteilung erfolgt in „kon-
form“, „Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“ Unternehmen
 
werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
Verringerung Ressourcenverbrauch: Positiver
 
Einfluss auf die Umwelt durch Finanzierungen
 
mit einem Beitrag zur nachhaltigen
 
Kreislaufwirtschaft
Anwendung Best in Class-Ansatz:
 
Messbarer Effekt auf SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung
 
der Vereinten Nationen trägt zu einer
 
Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
Minimierung von Ressourcenverbrauch
Anwendung Best in Class-Ansatz:
 
Messbarer Effekt auf SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung
 
der Vereinten Nationen trägt zu einer
 
Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt im Vier-Augen-Prinzip.
 
Im Rahmen der Titelselektion wird
 
mithilfe des ESG-Ratingtools ex-ante die Einhaltung
 
der
definierten ESG-Anforderungen geprüft
 
und sichergestellt. Es wird nur investiert,
 
wenn die Einhaltung des ESG-Investmentansatzes
 
zum Zeitpunkt des
Erwerbs erfüllt ist. Auch Wertpapierbestände
 
werden regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse
 
werden auf Produktebene ex-post plausibilisiert.
 
Auffälligkeiten
würden weitere Überprüfungsschritte einleiten.
Anwendungsbereich
Auf Produktebene definiert der Hypo ESG
 
Investmentansatz die wesentlichen Vorgaben
 
für die Portfolioverwaltung, inklusive der Abgrenzung
 
von „Inves-
titionen“ und „Anderen Investitionen“,
 
und ist in die zwei Bereiche „Selektion Einzeltitel“
 
und „Selektion Zielfonds“ aufgeteilt.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren
 
Umsetzung ist die Abteilung Asset Management
 
verantwortlich. Diese
berichtet direkt an den Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der „ESG-Investmentansatz“
 
orientiert sich an europäischen Richtlinien
 
sowie Leitlinien von internationalen Organisationen.
 
Maßgeblich hierfür sind:
Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) (SFDR)
Verordnung EU 2021/1253 betreffend Nachhaltigkeit
 
in Zusammenhang mit MiFID II
Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolle
 
Unternehmensführung (United Nations
 
Global Compact)
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
 
(Guidelines for Multinational Enterprises)
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
 
der Vereinten Nationen (United Nations
 
Guiding Principles on Business and Human
 
Rights)
Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten
 
Nationen (UN SDGs)
Freiheitsgrad gemäß Nichtregierungsorganisation
 
Freedom House
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachbereiche
für Asset Management, Compliance und Nachhaltigkeit.
 
Eine Änderung dieser Richtlinie umfasst eine
 
neuerliche
 
Einbindung der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der „ESG-Investmentansatz“
 
ist auf der Hypo Vorarlberg Website verfügbar.
Richtlinie ESG in der Eigenveranlagung (Treasury:
 
APM & Investments)
Wichtigste Inhalte
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ beschreibt
 
das zentrale Vorgehen der Hypo Vorarlberg
 
zur Berücksichtigung
der ethischen und nachhaltigen Kriterien
 
in der Eigenveranlagung. Diese Veranlagungsstrategie
 
ist von allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
 
zu berück-
sichtigen, die in diesem Geschäftsbereich
 
tätig sind. Die Richtlinie wird regelmäßig
 
überprüft und aktualisiert, zuletzt
 
im Mai 2024. Durch die Berücksichti-
gung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Investitionsentscheidungen
 
soll der Übergang zu einer klimaneutralen
 
Wirtschaft unterstützt und indirekt Einfluss
auf Unternehmen genommen werden, damit
 
ökologische und soziale Verantwortung
 
stärker in den Fokus rückt.
 
Diese basiert auf Compliance-Standards,
Mindestanforderungen, Positiv- und Ausschlusskriterien
 
sowie der Definition sensibler Bereiche. Investments
 
werden auf ihre Übereinstimmung mit
 
diesen
Kriterien geprüft, wobei insbesondere Menschenrechts-,
 
Umwelt-
 
und Sozialaspekte im Fokus stehen. Für Staatsanleihen
 
werden länderspezifische Risiko-
bewertungen herangezogen, um politische und
 
wirtschaftliche Stabilität umfassend einzuschätzen.
 
Mit folgenden Aspekten kann zudem ein
 
Bezug zum
themenspezifischen Standard E5 Ressourcennutzung
 
und Kreislaufwirtschaft hergestellt werden:
Geltungsbereich und Rechtsvorschriften
 
für Finanzierungen
Vorgehen zur Umsetzung im Finanzierungsgeschäft:
Anwendung von Positivkriterien
Anwendung von Ausschlusskriterien
Beachtung sensibler Bereiche:
 
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften
Umsetzung, Überprüfung und Steuerung
63
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
64
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
65
 
https://www.hypovbg.at/fileadmin/Hypovbg/Hypo-Vorarlberg/Nachhaltigkeit/Offenlegungen/ESG-Investmentansatz-Hypo-Vorarlberg_02-01-2025.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 221
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
 
Bezugnahme auf Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine Daten verfügbar
 
sind oder kein
Verwendungszweck vorhanden ist, wird
 
die Bewertung auf Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel des Dokuments ist die
 
Förderung nachhaltiger Investitionen, die
 
Sicherstellung der Einhaltung ethischer
 
Standards und die Minimierung des
Risikos durch die Vermeidung von Investments
 
in gesellschaftlich oder ökologisch bedenkliche
 
Bereiche. Die Hypo Vorarlberg möchte ausschließlich
 
in
Anlageformen investieren, die internationalen
 
ethischen Standards entsprechen,
 
und Bereiche mit hohem Risiko, die diesen
 
Standards nicht gerecht wer-
den, ausschließen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Die themenspezifische Steuerung von wesentlichen
 
Auswirkungen (positiv und negativ),
 
Risiken und Chancen erfolgt durch die Anwendung
 
von Positivkri-
terien, Ausschlusskriterien oder die Beachtung
 
sensibler Bereiche. Die konkreten Bezüge
 
zu den wesentlichen Auswirkungen und Chancen
 
stellen sich
aktuell wie folgt dar:
Auswirkungen
Erhöhung Ressourcenverbrauch: Negativer
 
Einfluss auf Umwelt durch die Finanzierung
 
ressourcenintensiver Unternehmen
 
ohne Maßnahmen zur
Verbrauchsreduktion
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt. Es
 
wird nicht in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich „Umwelt“
 
verstoßen. Basis für das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
Verringerung Ressourcenverbrauch: Positiver
 
Einfluss auf die Umwelt durch Finanzierungen
 
mit einem Beitrag zur nachhaltigen
 
Kreislaufwirtschaft
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green Bond
 
Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
Minimierung von Ressourcenverbrauch
 
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green Bond
 
Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Gruppe Treasury: APM & Investments im Vier-Augen-Prinzip
 
und wird regelmäßig durch die Interne
Revision überprüft.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter und umfasst
 
die direkten Investments der Hypo Vorarlberg.
 
Die Lieferketten und Beteiligungsverhältnisse
 
sind der-
zeit nicht verpflichtend zu prüfen, da dies aufgrund
 
der Datenverfügbarkeit in der Regel nicht
 
möglich ist.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung des Dokuments sowie dessen
 
Umsetzung ist der Fachbereich Treasury: APM
 
& Investments verant-
wortlich. Dieser berichtet direkt an den
 
Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Dokument „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ orientiert
 
sich an internationalen Abkommen sowie
 
Normen in den Berei-
chen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt
 
und Korruptionsprävention, darunter:
Prinzipien des UN Global Compact
OECD-Guidelines for Multinational Enterprises
UN Guiding Principles on Business and Human
 
Rights
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieses Dokuments sind die
 
Interessen aller relevanten Stakeholder
 
gewürdigt und Wissensträger der Hypo Vorarlberg
 
eingebunden worden,
insbesondere die Fachbereiche für Eigenveranlagung,
 
Datenschutz und Compliance sowie die
 
Gruppe Nachhaltigkeit. Eine Änderung dieser
 
Richtlinie
bedarf einer neuerlichen Würdigung
 
durch die erwähnten Stakeholder.
 
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „ESG in der Eigenveranlagung
 
(Treasury: APM & Investments)“ handelt es
 
sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern
der Hypo Vorarlberg im Intranet zur Verfügung
 
gestellt wird.
66
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
67
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 222
ANGABEPFLICHT E5-2 – MAßNAHMEN UND MITTEL IM ZUSAMMENHANG
 
MIT RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
19) Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
 
und Kreislaufwirtschaft gemäß ESRS 2 MDR-A
 
Nachfolgend findet sich eine Auflistung der Maßnahmen im Zusammenhang
 
mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Auf Grundlage der
in der Nachhaltigkeitsstrategie behandelten, themenspezifischen
 
Vorgaben lassen sich Maßnahmen für den Themenkomplex Kreislaufwirtschaft
und Ressourcennutzung ableiten. Für die Definition und Umsetzung
 
der einzelnen Maßnahmen sind die jeweiligen Fachbereiche zuständig. Diese
sind überwiegend auch in eigenen Richtlinien oder Arbeitsanweisungen
 
festgelegt.
Maßnahmen für das Finanzierungsgeschäft
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
 
wichtigsten nachstehenden Kriterien (Positivkriterien
 
und sensible Bereiche), um potenzielle
 
Finanzierungen auf
Nachhaltigkeitsaspekte zu prüfen, zu
 
bewerten und wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
herzustellen:
 
Bei Finanzierungen mit Neukunden werden Positivkriterien
 
des 4. Umweltzieles der EU-Taxonomie
 
angewendet:
 
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Auch bei Finanzierungen im Neugeschäft
 
oder der Verlängerung bei Bestandskunden
 
werden die Positivkriterien angewendet
Es wurden zudem sensible Bereiche für potenzielle
 
Finanzierungen definiert, die einer umfangreicheren
 
Überprüfung unterliegen:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Geplante
Erweiterte NCNR-Analyse zur Ableitung
 
konkreter Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen Branchensektoren
 
konnte eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Kreditportfolio
 
gewonnen
werden. Um hier konkrete Maßnahmen
 
abzuleiten, wird die Hypo Vorarlberg im nächsten
 
Jahr eine erweiterte Analyse durchführen, in
 
welcher geografi-
sche Daten auf Länderebene (beispielsweise relevant
 
für Biodiversität) inkludiert werden.
Anwendung der Leitprinzipien der „Principles
 
for Responsible Banking“ (PRB),
um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren und ein
 
Austausch mit Unternehmen ist im Jahr
 
2025 geplant. Hierfür sind drei Kategorien von
 
Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen, um
 
gemeinsame Chancen zu nutzen („seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten („engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von Risiken zu erhalten
 
(„challenge“)
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken (NCNR-Analyse)
Auf Basis der 2024 gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt,
 
die in den nächsten Jahren eine Identifikation
 
von potenziellen Handlungs-
feldern für die Portfolios ermöglicht, um in
 
den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
 
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren, positive Auswirkungen
 
zu fördern und Chancen zu nutzen.
 
Dafür ist die Anwendung der Analyse zumindest
 
einmal
jährlich notwendig, um zum einen das Kreditportfolio
 
der Hypo Vorarlberg periodisch auf Umweltrisiken
 
zu evaluieren und zum anderen die
 
Datengrund-
lage der öffentlich verfügbaren Datenbanken,
 
die stetig aktualisiert und erweitert werden,
 
zu integrieren. Auch ist zu erwarten,
 
dass durch den Austausch
mit Unternehmen nach den Leitprinzipien
 
der Principles for Responsible Banking eine
 
Sensibilisierung in Bezug auf Umweltrisiken
 
stattfinden wird, was zur
Verbesserung der Ergebnisse beitragen
 
kann.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zur Zielsetzung der Richtlinie
 
„Ethische und nachhaltige Kriterien
 
für Finanzierungen“, die im Kern
die Auswirkungen von Finanzierungen auf die
 
Umwelt, das Klima und den Menschen berücksichtigen
 
soll. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und
Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden zum Teil bereits behandelt:
 
Auswirkungen
Erhöhung Ressourcenverbrauch: Negativer
 
Einfluss auf Umwelt durch die Finanzierung
 
ressourcenintensiver Unternehmen
 
ohne Maßnahmen zur
Verbrauchsreduktion
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern (Öl- und
 
Gasförderung mittels Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden)
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte (zum Beispiel Pipelines,
Minen, Kraftwerke, Holzgewinnung aus Primärwäldern)
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Verringerung Ressourcenverbrauch: Positiver
 
Einfluss auf die Umwelt durch Finanzierungen
 
mit einem Beitrag zur nachhaltigen
 
Kreislaufwirtschaft
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
Minimierung von Ressourcenverbrauch
Anwendung von Positivkriterien:
Projekte, die folgenden Umweltzielen der EU-Taxonomie
 
entsprechen:
 
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser
 
oder Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 223
Umsetzung in der Produktpalette:
Klima-Kredit:
Sanierungsarbeiten zur Verringerung des Energiebedarfs
Errichtung nachhaltiger Systeme zur Gebäudeautomatisierung
Errichtung von energiesparenden und nachhaltigen
 
Heiz-, Lüftungs-, Klima-
 
und Warmwasserbereitungsanlagen
Errichtung von Technologien für erneuerbare
 
Energien wie zum Beispiel Solaranlagen,
 
Wärmepumpen
Klima-Schnell-Kredit:
Anschaffung von energiesparenden/-effizienten
 
Geräten
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
 
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (PDCA) regelmäßig geprüft
 
und gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten präventive
 
Wirkung. An die Vergabe der Finanzierung
 
sind keine weiteren Abhilfemaßnahmen geknüpft.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen wurden nicht
 
durchgeführt.
Asset Management
Maßnahmen
Ergriffene
Die nachfolgenden ergriffenen Maßnahmen
 
umfassen das Vorgehen für die
 
Ermittlung des ESG-Ratings der Hypo Vorarlberg
 
im Bereich der Anlagestrate-
gien und bei der Auswahl von Zielfonds. Zudem
 
umfassen die Maßnahmen die Messung
 
und die Steuerung von potenziellen negativen Auswirkungen
 
auf
die Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionen:
Anwendung definierter Selektionskriterien
 
für direkte und indirekte Investitionen in
 
Unternehmen, die in bestimmten Geschäftsfeldern
 
Umsatz-
schwellen überschreiten:
Geschäfte mit fossilen Energieträgern (Öl- und
 
Gasförderung mittels Fracking, Ölgewinnung
 
aus Teersanden)
Ausschluss von Investitionen von Unternehmen,
 
die signifikante Emissionen von Luftschadstoffen
 
verursachen (wie zum Beispiel Kohleindus-
trie)
Verlust der biologischen Vielfalt durch bestimmte
 
Branchen (Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft,
 
Tabakindustrie)
Durchführung normbasiertes Screening: Bei Anlageentscheidungen
 
wird nicht in Unternehmen investiert,
 
die gegen internationale Standards und
Normen in den Bereichen Menschen-
 
und Arbeitsrechte, Umwelt und Korruption
 
verstoßen. Zudem werden die Unternehmen
 
in „konform“, „Be-
obachtungsliste“ und „nicht konform“ klassifiziert.
 
Jene Unternehmen mit der Einstufung
 
„nicht konform“ werden bei Investitionen
 
nicht selektiert.
Anwendung des Best in Class-Ansatzes berücksichtigt
 
folgende Bereiche:
THG-Risiko und THG-Management: Gegenüberstellung
 
der Unternehmen, um jene mit dem
 
geringsten Risiko in Bezug auf den Übergang
 
zu
einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu identifizieren
Unternehmen, welche einen messbaren
 
Effekt zu einem oder mehreren „Ziel(en) der
 
SDGs der Vereinten Nationen“
 
leisten, werden besser
eingestuft (zum Beispiel kein Hunger, Gesundheit
 
und Wohlergehen, hochwertige Bildung,
 
Leben an Land und unter Wasser, nachhaltige
Städte und Gemeinden, nachhaltiger Konsum
 
und Produktion)
Unternehmen ohne kontroverse Vorfälle
 
mit potenziell negativen Auswirkungen auf Interessengruppen,
 
die Umwelt oder den Betrieb haben
ein geringeres Risiko und werden daher besser
 
eingestuft
Unternehmen mit guter Unternehmensführung
 
(wie zum Beispiel Zusammensetzung des Vorstands,
 
Gehälter und Löhne, Behandlung von
Interessensgruppen) werden besser eingestuft
 
Unternehmen, welche nur wenigen oder
 
geringen ESG-Risiken ausgesetzt sind, werden
 
besser eingestuft (Exposition und Management
 
der
Risiken), auch unter der Berücksichtigung von
 
LCTR = impliziter Temperaturanstieg
Zur Beschränkung von potenziellen negativen
 
Auswirkungen werden bei Staatsanleihen
 
nur jene Anleihen zugelassen, die ein
 
mittleres Risiko (min-
destens C-) auf einer Ratingskala A–E aufweisen.
 
Die Einstufung des Länderrisikoratings wird
 
durch einen externen Dienstleister bereitgestellt
 
und
fließt in die Gesamtbewertung des Hypo ESG-Ratings
 
mit ein.
Messung und Steuerung der wichtigsten
 
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
 
durch die Veröffentlichung des PAI-Statements
 
Jährliches ESG-Screening der Hypo Vorarlberg
 
Fonds durch einen externen Dienstleister
 
zur Sicherstellung von Transparenz und Vergleichbarkeit
Geplante
 
Erweiterte NCNR-Analyse zur Ableitung
 
konkreter Maßnahmen
 
Durch die Bewertung der einzelnen Branchensektoren
 
konnte eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Portfolio des Asset
 
Manage-
ments gewonnen werden. Um hier konkrete
 
Maßnahmen abzuleiten, wird die Hypo Vorarlberg
 
im nächsten Jahr potenziell eine erweiterte
 
Analyse fahren,
indem geografische Daten auf Länderebene
 
(beispielsweise relevant für Biodiversität)
 
inkludiert werden.
Anwendung der Leitprinzipien der „Principles
 
for Responsible Banking“ (PRB)
, um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren und ein
 
Austausch mit Unternehmen ist im Jahr
 
2025 geplant. Hierfür sind drei Kategorien von
 
Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen, um
 
gemeinsame Chancen zu nutzen („seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten („engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von Risiken zu erhalten
 
(„challenge“)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 224
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken (NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt, die in
 
den nächsten Jahren eine Identifikation von
 
potenziellen Handlungs-
feldern für die Portfolios ermöglicht, um in
 
den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
 
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren, positive Auswirkungen
 
zu fördern und Chancen zu nutzen.
 
Dafür ist die Anwendung der Analyse zumindest
 
einmal
jährlich notwendig, um zum einen das Portfolio
 
des Asset Management der Hypo Vorarlberg
 
periodisch auf Umweltrisiken zu evaluieren
 
und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich verfügbaren
 
Datenbanken, die stetig aktualisiert und
 
erweitert werden,
 
zu integrieren. Auch ist zu erwarten, dass
 
durch
den Austausch mit Unternehmen nach
 
den Leitprinzipien der „Principles for Responsible
 
Banking“ eine Sensibilisierung in Bezug auf
 
Umweltrisiken statt-
finden wird, was zur Verbesserung der
 
Ergebnisse beitragen kann.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
 
„ESG-Investmentansatz“, die im Kern die
 
Förderung nachhaltiger
Investitionen und die Minimierung potenzieller
 
Auswirkungen auf die Umwelt, das Klima und
 
den Menschen durch bedenkliche Anlageformen
 
umfasst.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt behandelt:
 
Auswirkung
Erhöhung Ressourcenverbrauch: Negativer
 
Einfluss auf Umwelt durch die Finanzierung
 
ressourcenintensiver Unternehmen
 
ohne Maßnahmen zur
Verbrauchsreduktion
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
 
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt.
 
Die Einteilung erfolgt in „kon-
form“, „Beobachtungsliste“ und „nicht konform“.
 
„Konforme“ Unternehmen und Titel der „Beobachtungsliste“
 
fließen mit gleicher Gewichtung in das
Hypo ESG Rating. „Nicht konforme“ Unternehmen
 
werden nicht selektiert:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
Verringerung Ressourcenverbrauch: Positiver
 
Einfluss auf die Umwelt durch Finanzierungen
 
mit einem Beitrag zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
Anwendung Best in Class-Ansatz:
 
Messbarer Effekt auf SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung
 
der Vereinten Nationen trägt zu einer
 
Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
Minimierung von Ressourcenverbrauch
Anwendung Best in Class-Ansatz:
 
Messbarer Effekt auf SDGs (nur ein messbarer
 
Effekt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung
 
der Vereinten Nationen trägt zu einer
 
Ratingverbesse-
rung bei):
SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten für die
 
Bank. In der Niederlassung St. Gallen gibt es
 
standortspezifische Abwei-
chungen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen
 
eine kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (PDCA) regelmäßig geprüft
 
und gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
 
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen finden quartalsweise
 
über die Ratingeinstufung statt.
Eigenveranlagung
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Die einzelnen Maßnahmen umfassen die
 
wichtigsten nachstehenden Kriterien, um
 
potenzielle Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte
 
zu prüfen, zu
bewerten und wesentliche Bezüge zum themenspezifischen
 
Standard E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
 
herzustellen:
 
Durchführung normbasiertes Screening: Bei Investitionsentscheidungen
 
(Neukauf) wird nicht in Unternehmen
 
investiert, die gegen internationale
Standards und Normen im Bereich „Umwelt“ verstoßen.
 
Basis für das Screening bilden der United Nations
 
Global Compact, die OECD Guidelines for
Multinational Enterprises und die United
 
Nations Guiding Principles on Business and
 
Human Rights.
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green
 
Bond Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sus-
tainability Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Zusätzlich sind neben Ausschlusskriterien
 
sensible Bereiche für potenzielle Investitionen
 
definiert, die einer umfangreicheren Überprüfung
 
unterlie-
gen, um kontroversielle, moralisch verwerfliche,
 
klima- oder umweltschädliche Eigenschaften
 
zu identifizieren.
 
Die Einhaltung dieser Kriterien wird unter
 
Bezugnahme auf Daten externer ESG-Researchpartner
 
überprüft. Falls keine Daten verfügbar
 
sind oder kein
Verwendungszweck vorhanden ist, wird
 
die Bewertung auf Basis verfügbarer Unternehmensinformationen
 
vorgenommen.
Geplante
Erweiterte NCNR-Analyse zur Ableitung
 
konkreter Maßnahmen
Durch die Bewertung der einzelnen Branchensektoren
 
konnte eine erste Indikation von potenziellen
 
Risiken und Chancen im Portfolio der Eigenveranla-
gung gewonnen werden. Um hier konkrete
 
Maßnahmen abzuleiten, wird die Hypo Vorarlberg
 
im nächsten Jahr potenziell eine erweiterte
 
Analyse durch-
führen, indem geografische Daten auf Länderebene
 
(beispielsweise relevant für Biodiversität)
 
inkludiert werden.
68
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
69
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 225
Anwendung der Leitprinzipien der „Principles
 
for Responsible Banking“ (PRB)
, um potenzielle Risiken und Chancen
 
im Portfolio näher zu analysieren.
Eine Betrachtung der Sektoren und ein
 
Austausch mit Unternehmen ist im Jahr
 
2025 geplant. Hierfür sind drei Kategorien von
 
Interaktionen denkbar:
Unterstützung von Unternehmen, um
 
gemeinsame Chancen zu nutzen („seek-out“)
Austausch mit Unternehmen, um ausreichende
 
Informationen zu erhalten („engage“)
Austausch mit Unternehmen, um notwendige
 
Daten zur Minimierung von Risiken zu erhalten
 
(„challenge“)
Erwartete Ergebnisse
Erwartete Ergebnisse zu Umweltrisiken (NCNR-Analyse)
Auf Basis der heuer gestarteten Analyse wurde
 
eine Methodologie entwickelt, die in
 
den nächsten Jahren eine Identifikation von
 
potenziellen Handlungs-
feldern für die Portfolios ermöglicht, um in
 
den Umweltthemen (Luftverschmutzung,
 
Biodiversität und Kreislaufwirtschaft) wesentliche
 
negative Auswir-
kungen und Risiken zu minimieren, positive Auswirkungen
 
zu fördern und Chancen zu nutzen.
 
Dafür ist die Anwendung der Analyse zumindest
 
einmal
jährlich notwendig, um zum einen das Portfolio
 
der Eigenveranlagung der Hypo Vorarlberg
 
periodisch auf Umweltrisiken zu evaluieren
 
und zum anderen
die Datengrundlage der öffentlich verfügbaren
 
Datenbanken, die stetig aktualisiert und
 
erweitert werden,
 
zu integrieren. Auch ist zu erwarten, dass
 
durch
den Austausch mit Unternehmen nach
 
den Leitprinzipien der Principles for
 
Responsible Banking eine Sensibilisierung in
 
Bezug auf Umweltrisiken stattfin-
den wird, was zur Verbesserung der Ergebnisse
 
beitragen kann.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die bereits ergriffenen Maßnahmen stehen
 
im Einklang zu der Zielsetzung der Richtlinie
 
„ESG in der Eigenveranlagung (Treasury: APM
 
& Investments)“,
 
die
im Kern die Förderung nachhaltiger Investitionen
 
und die Minimierung potenzieller Auswirkungen
 
auf die Umwelt, das Klima und den
 
Menschen durch
bedenkliche Anlageformen umfasst. Die
 
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
werden wie folgt
behandelt:
 
Auswirkungen
Erhöhung Ressourcenverbrauch: Negativer
 
Einfluss auf Umwelt durch die Finanzierung
 
ressourcenintensiver Unternehmen ohne
 
Maßnahmen zur
Verbrauchsreduktion
Beachtung sensibler Bereiche:
Umwelt-
 
oder klimaschädliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von Umweltgesetzen
Missachtung allgemein anerkannter ökologischer
 
Standards beziehungsweise Verhaltensregeln
 
durch Großprojekte
Kontroversielle, moralisch verwerfliche Eigenschaften:
Massive Missachtung von gesetzlichen Vorschriften
Einhaltung internationaler Standards durch
 
normbasiertes Screening:
Normbasiertes Screening ermöglicht
 
die Einhaltung internationaler Standards und
 
Normen in Bezug auf die Umwelt. Es
 
wird nicht in Unternehmen
investiert, welche gegen internationale
 
Standards und Normen im Bereich „Umwelt“
 
verstoßen. Basis für das Screening bilden:
United Nations Global Compact: Prinzip 7,
 
8, 9
OECD Guidelines for Multinational Enterprises:
 
Leitsatz VI – Umwelt
Verringerung Ressourcenverbrauch: Positiver
 
Einfluss auf die Umwelt durch Finanzierungen
 
mit einem Beitrag zur nachhaltigen
 
Kreislaufwirtschaft
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green Bond
 
Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Reputationschance
Geschäfte mit einem positiven Beitrag zur
 
Minimierung von Ressourcenverbrauch
Prüfung auf Positivkriterien erfolgt durch das Vorliegen
 
folgender zwei Eigenschaften:
Vorliegen der Konformität mit den Green Bond
 
Principles, den Social Bond Principles, den
 
Sustainability-Linked Bond Principles
 
oder den Sustainabil-
ity Bond Guidelines
Einstufung als eine ESG-Investition und Bereitstellung
 
einer Second Party Opinion durch eine
 
anerkannte Nachhaltigkeits-Ratingagentur
Umfang, Geltungsbereich
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zur
 
Richtlinie ausgelegt und gelten konzernweit.
 
Die geplanten Maßnahmen werden ebenfalls
 
die gesamte Be-
trachtung der Wertschöpfungskette umfassen.
Zeithorizont
Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen
 
einen langfristigen Zeithorizont (über 5
 
Jahre). Die geplanten Maßnahmen verfolgen eine
 
kurzfristige Be-
trachtungsweise (bis 1 Jahr). Alle Maßnahmen
 
werden unter einem kontinuierlichen
 
Prozess (PDCA) regelmäßig geprüft und
 
gegebenenfalls angepasst.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen entfalten unmittelbare
 
Wirkung. Die zu berücksichtigenden Kriterien
 
tragen direkt zur Abhilfeschaffung bei.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen sind bereits
 
umgesetzt und es wird jährlich geprüft,
 
ob diese anzupassen sind. Im Vergleich zum
 
Vorjahr hat sich keine quali-
tative Anpassungsnotwendigkeit ergeben.
 
Quantitative Erhebungen wurden nicht
 
durchgeführt.
ESRS 2-69) Angabepflichten bei erheblichen OpEX- und/oder CapEX-Anforderungen
 
eines Aktionsplans
ESRS 2-69a) Angabe der aktuellen und zukünftigen Mittel für den
 
Aktionsplan
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
 
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden.
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger und zukünftiger
 
Mittel und Erläuterung des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen,
 
die
im Abschluss ausgewiesen sind
Eine Aushebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
ist keine Angabe möglich.
70
 
https://globalcompact.at/10-prinzipien
71
 
https://www.oecd.org/de/publications/oecd-leitsatze-fur-multinationale-unternehmen-zu-verantwortungsvollem-unternehmerischem-handeln_abd4d37b-de.html
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 226
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT E5-3 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT RESSOURCENNUTZUNG
 
UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
NACHGELAGERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE
81) Hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten
 
Ziele festgelegt
81a) Angabe, ob die Festlegung solcher Ziele vorgesehen ist, innerhalb
 
welcher Frist dies erfolgen soll, oder warum das Unternehmen solche
Ziele nicht festlegt
Mit den umfassenden Erhebungen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
im Jahr 2024 hat die Hypo Vorarlberg den Grundstein für eine
 
wirk-
same Strategieerstellung im Bereich Ressourcennutzung und
 
Kreislaufwirtschaft gelegt. Neben den bisherigen Schwerpunkten im betriebsinter-
nen Bereich (die Hypo Vorarlberg dokumentiert seit mehreren Jahren
 
den Ressourcenverbrauch und Abfall im Konzern, sensibilisiert Mitarbeiter
laufend zu Themen wie Papier- und Wasserverbrauch und leistet zusätzlich
 
durch die Wiederverwendung von Möbelstücken und Elektronik
 
einen
sinnvollen Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung)
 
liegt der zukünftige Fokus insbesondere auf der Frage, wie und mit welchen
Maßnahmen auch das Kerngeschäft zur Vermeidung von Risiken sowie
 
der Nutzung von Chancen beitragen kann. Auf Grundlage verlässlicher
Daten möchte die Hypo Vorarlberg gemeinsam mit ihren Stakeholdern
 
Ziele festlegen und Zeiträume definieren, in welchen
 
diese mittels geeig-
neter Maßnahmen erreicht werden können.
Für die heurige Berichtsperiode wurden keine messbaren und zeitgebundenen
 
Ziele definiert, da der Fokus hier zunächst auf eine umfassende
Analyse der unterschiedlichen Portfolios (siehe NCNR-Analyse E5-IRO-1.11a,
 
E5-IRO-1.11b, BP-2.10, BP-2.11) gesetzt wurde. Auf Grundlage
 
der quali-
tativen Beurteilung sollen quantitative Messmethoden evaluiert und
 
in weiterer Folge Ziele festgelegt werden. Mit diesem schrittweisen Vorge-
hen soll sichergestellt werden, dass die geplanten Maßnahmen zielgenau
 
und wirkungsvoll umgesetzt werden können und Auswirkungen sowie
Risiken und Chancen direkt adressiert werden.
81bi und ii) Angabe zur Nachverfolgbarkeit der Wirksamkeit von Konzepten
 
und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken und Chancen,
 
ein-
schließlich Verfahren, Zielvorgaben und Zeiträume
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (E5-1, E5-2). Die Strategien und
 
Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft
 
und im Bedarfs-
fall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt verschiedene
 
interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
 
Zuge ihrer tour-
lichen Prüftätigkeit auch die Interne Revision).
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 227
ESRS S1: EIGENE BELEGSCHAFT
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 WESENTLICHE
 
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMEN-
SPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
 
14) Angabe, ob alle Personen in der eigenen Belegschaft, die wesentlich
 
von dem Unternehmen betroffen sind, unter die Angaben nach ESRS
2 einbezogen sind
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle Personen in der
 
eigenen Belegschaft der Hypo Vorarlberg.
14a) Beschreibung der Arten von Beschäftigten und nicht angestellten
 
Beschäftigten in der eigenen Belegschaft, die wesentlichen
 
Auswirkun-
gen ausgesetzt sind
Die Angaben beziehen sich auf die Gruppe von festangestellten Mitarbeitern,
 
die wiederum gesamthaft von den in der Wesentlichkeitsanalyse
identifizierten wesentlichen Auswirkungen potenziell oder tatsächlich
 
betroffen sind. Die Hypo Vorarlberg beschäftigt keine Mitarbeiter,
 
die ohne
dienstvertragliche Regelung oder unentgeltlich angestellt sind.
14b) Angaben zu wesentlichen negativen Auswirkungen
14bi) ob sie in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist,
 
weitverbreitet oder systemisch sind
Die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen negativen
 
Auswirkungen betreffen potenziell die gesamte Belegschaft des Kon-
zerns.
14bii) Zusammenhang mit individuellen Vorfällen
Es gibt keine gemeldeten und dokumentierten Vorfälle im Kontext der
 
wesentlichen negativen Auswirkungen.
14c) Beschreibung wesentlicher positiver Auswirkungen auf Beschäftigte
 
und nicht angestellte Arbeitskräfte sowie deren Identifikation
 
durch
die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
BEITRÄGE ZUR VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE UND WORK-LIFE-BALANCE
 
HABEN EINEN POSITIVEN EINFLUSS AUF DIE ARBEITSBE-
DINGUNGEN DER EIGENEN BELEGSCHAFT
Eine gute Balance zwischen unterschiedlichen Lebensbereichen (Beruf,
 
Familie und Privatleben) ist essenziell für die Gesundheit und das
 
Wohlbe-
finden von Mitarbeitern und ein wesentlicher Baustein einer Unternehmenskultur,
 
die auf Diversität und Chancengleichheit setzt. So können gut
qualifizierte und langjährige Mitarbeiter im Unternehmen gehalten
 
werden. Derzeit kommen bei der Hypo Vorarlberg verschiedene familien-
freundliche Maßnahmen wie Karenz-
 
beziehungsweise Teilzeitmodelle, Jobsharing-Modelle, Gleitzeit, Homeoffice,
 
mobiles Arbeiten sowie eine
umfassende Betreuung bei Karenzantritt und Wiedereinstieg zum
 
Einsatz (siehe S1-1).
AUS- UND WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN TRAGEN ZUR SCHAFFUNG
 
ATTRAKTIVER ARBEITSPLÄTZE BEI UND HABEN EINEN POSITIVEN
EINFLUSS AUF DIE EIGENE BELEGSCHAFT
Die Personalentwicklung der Hypo Vorarlberg hat die Förderung der
 
Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiter der Bank in den Bereichen Fach-,
Sozial-, Methoden- und Führungskompetenz im Fokus. Zusätzlich werden
 
der Bildungspartner Hypo Bildung sowie weitere externe Anbieter bei
Bedarf hinzugezogen. Auch in den Tochterunternehmen Hypo Immobilien
 
& Leasing, Hypo Vorarlberg Immo Italia und Hypo Vorarlberg Leasing
stehen deren Personalabteilungen beziehungsweise Personalverantwortliche
 
als Sparringpartner bei der Auswahl und Organisation
 
von Schulun-
gen den Mitarbeitern und Führungskräften
 
zur Verfügung (siehe S1-4.38c Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
 
durch Aus- und Weiterbildungsmög-
lichkeiten).
ARBEITSRECHT UND SOZIALE ABSICHERUNG DURCH MAßNAHMEN
 
IN DER ENTLOHNUNG UND GESUNDHEITSVORSORGE HABEN EINEN
 
POSI-
TIVEN EINFLUSS AUF DIE EIGENE BELEGSCHAFT
Die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter ist der Hypo
 
Vorarlberg ein Anliegen. Das Gesundheitsmanagement unterstützt die
 
Ange-
stellten bei der Vorbeugung körperlicher und psychischer Erkrankungen.
 
Der Schutz der Mitarbeitergesundheit ist in Österreich beispielsweise
durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG),
 
das Arbeitszeit (AZG)- und Arbeitsruhegesetz (ARG) gesetzlich
 
geregelt. Darüber hinaus wer-
den Themen zur Mitarbeitergesundheit und -prävention im Gesundheitsausschuss
 
für alle Bankstandorte in Österreich unter dem Motto #ge-
sundmiteinanderarbeiten behandelt (siehe S1-1.19 sowie S1-4.38a).
Die Hypo Vorarlberg hält gesetzliche Vorgaben strikt ein (in Österreich
 
unter anderem Arbeitsrecht, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), ASchG,
AZG, ARG und Kollektivvertrag). Es werden verschiedene Vergütungsschemen
 
angewendet. Die Festlegung der Vergütungsbestandteile und
 
der
 
-höhe sowie der Auszahlungsprozess basieren auf dem Grundsatz der
 
Gleichbehandlung aller Geschlechter: Gleiche Arbeit wird mit dem gleichen
Grundgehalt entlohnt. Um den Fortschritt zu überprüfen, wird der Gender
 
Pay Gap (siehe S1-16.97a) regelmäßig ermittelt und soll stetig reduziert
werden. Zusätzlich schaffen für alle Bankstandorte in Österreich diverse
 
Betriebsvereinbarungen (siehe dazu S1-1.19 Betriebsvereinbarungen)
 
eine
wesentliche Grundlage für die Sicherstellung der sozialen Absicherung
 
im Bereich der Entlohnung.
Die Tochtergesellschaften und die Niederlassung St. Gallen haben
 
hierzu eigene Regelungen (zum Beispiel Kriseninterventionsteams,
 
Health Coa-
ches). Sie können aber teilweise auch auf die Angebote der Hypo Vorarlberg
 
zurückgreifen.
REDUKTION VON UNGLEICHHEITEN DURCH INITIATIVEN HABEN EINEN
 
POSITIVEN EINFLUSS AUF CHANCENGLEICHHEIT UND DIVERSITÄT
 
Die Hypo Vorarlberg bietet allen Mitarbeitern die gleichen Chancen
 
und achtet auf Vielfältigkeit in der Belegschaft. Der österreichische
 
Gesetzge-
ber hat in verschiedenen Gesetzen Gleichheitsrechte sowie ein
 
Verbot der Diskriminierung verankert (unter anderem ArbVG). Die Hypo
 
Vorarl-
berg hält sich strikt an die Gesetzeslage und schafft Arbeitsbedingungen,
 
die es jedem ermöglichen, sich optimal einbringen und entfalten
 
zu
können. Eine Grundlage für den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern
 
sowie Mitarbeitern bietet bei der Hypo Vorarlberg der Verhaltenskodex.
Dieser gibt einen Überblick über wichtige Regelungen, die die
 
Mitarbeiter in rechtlichen, aber auch ethischen Fragestellungen unterstützen.
 
Ins-
besondere sind hier auch die Grundsätze der Gleichbehandlung
 
sowie Einhaltung der Menschenrechte zu erwähnen. Der Verhaltenskodex
 
der
Hypo Vorarlberg ist für alle Mitarbeiter der Bankstandorte der Hypo
 
Vorarlberg gültig (siehe S1-1.19).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 228
14d) Angabe wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen
 
und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit der eigenen Beleg-
schaft ergeben
Die Wesentlichkeitsanalyse hat nachfolgende wesentliche Chancen identifiziert,
 
die sowohl tatsächlich als auch potenziell die gesamte Beleg-
schaft des Konzerns (zur Konkretisierung der Art der Beschäftigten und
 
nicht angestellten Beschäftigten siehe S1-SBM 3.14a) betreffen:
 
Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen durch die Ermöglichung einer
 
angemessenen Work-Life-Balance
 
Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
 
Schaffung von attraktiven und sicheren Arbeitsplätzen durch faire Entlohnung,
 
angemessene Gesundheitsvorsorge
 
Die Hypo Vorarlberg verdankt ihren wirtschaftlichen Erfolg vor allem
 
der Kompetenz, dem Engagement und der Motivation ihrer Mitarbeiter.
 
Die
Ermöglichung eines angemessenen Ausgleichs zwischen Berufs- und
 
Privatleben sowie von Aus- und Weiterbildungen und das Schaffen
 
attrakti-
ver und sicherer Arbeitsplätze bieten der Hypo Vorarlberg Chancen,
 
ihre Mitarbeiter erfolgreich an das Unternehmen zu binden,
 
ihre Gesundheit
zu fördern und ihre fachliche und persönliche Entwicklung bestmöglich
 
zu unterstützen. Dies schafft die Basis für den weiteren Erfolg der Hypo
Vorarlberg.
14e) Angaben zu Auswirkungen von Übergangsplänen und CO
2
-Reduktionsmaßnahmen auf die eigene Belegschaft
Die Angaben beziehen sich auf die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse,
 
ein Übergangsplan wurde für diese Berichtsperiode nicht umgesetzt.
15) Verständnis,
 
ob Menschen mit besonderen Merkmalen in der eigenen Belegschaft einem
 
höheren Schadensrisiko ausgesetzt sein können
Es wurde keine Differenzierung zwischen der Belegschaft und
 
einer Gruppe von Mitarbeitern mit besonderen Merkmalen vorgenommen.
 
Die
Angaben haben für die gesamte eigene Belegschaft Gültigkeit.
 
16) Angaben, welche wesentlichen Risiken und Chancen sich auf
 
bestimmte Personengruppen in der eigenen Belegschaft beziehen
Entsprechend der Angabe von S1-SBM 3.15 findet bei wesentlichen Risiken
 
und Chancen ebenfalls keine Differenzierung zwischen der Belegschaft
und einer Gruppe von Mitarbeitern mit besonderen Merkmalen statt.
 
Die Gültigkeit erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT S1-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
 
EIGENEN
 
BELEGSCHAFT
19) Konzept für das Managements von wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
 
im
Einklang mit den in ESRS 2 MDR-P genannten Grundsätzen
Im Hinblick auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
sind insbesondere folgende Konzepte maßgeblich für die
 
eigene Belegschaft:
Verhaltenskodex: Betrifft die gesamte Belegschaft der Bankstandorte der Hypo
 
Vorarlberg in Österreich und der Schweiz
 
Leitfaden „„Achtsames Miteinander““:
 
Betrifft die gesamte Belegschaft der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
 
in Österreich
 
Diverse Betriebsvereinbarungen: Betrifft die gesamte Belegschaft der
 
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich
Mitarbeiterhandbuch: Betrifft die gesamte Belegschaft der Hypo
 
Vorarlberg Leasing und Immo Italia in Italien
Richtlinie Verhaltenskodex
 
Wichtigste Inhalte
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg
 
gibt einen Überblick über wichtige Regelungen,
 
die die Mitarbeiter in rechtlichen, aber
 
auch ethischen Frage-
stellungen unterstützen. Er ist die Grundlage
 
für den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern
 
sowie Mitarbeitern, indem er Grundsätze, Werte und
 
Prinzi-
pien festhält, welche das Verhalten aller
 
Beschäftigten im Konzern betrifft. Der Verhaltenskodex
 
wird jährlich überprüft, zuletzt wurde dieser
 
im Dezember
2024 aktualisiert. Der Verhaltenskodex ist so
 
gegliedert, dass die relevanten Themen pro
 
Empfängerkreis für Mitarbeiter und Kunden
 
festgehalten sind.
Für Mitarbeiter sind speziell folgende Inhalte
 
dokumentiert:
System einer angemessenen Vergütung
Grundsätze der Gleichbehandlung und Einhaltung
 
der Menschenrechte
Kanäle und Maßnahmen für die offene Kommunikation
 
zu Führungskräften
persönliche Mitarbeitergespräche und Feedbacks
Leitfaden „„Achtsames Miteinander““
Hinweisgeber-System (Whistleblowing)
Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat
Entwicklungsmöglichkeiten durch Aus-
 
und Weiterbildungen
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Modelle zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit
Regelungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice
Allgemeine Ziele
Der Verhaltenskodex fungiert als Rahmenwerk
 
für eine Vielzahl an ESG-relevanten Themen
 
mit einem deutlich gesetzten Schwerpunkt auf
 
die sozialen
Themenfelder, die insbesondere die Kunden,
 
Geschäftspartner sowie Mitarbeiter
 
betrifft. Deshalb ist das Hauptziel des Verhaltenskodex,
 
diese Personen-
gruppen vor identifizierten negativen Auswirkungen
 
und Risiken so weit wie möglich zu
 
schützen beziehungsweise diese für sie zu
 
reduzieren, identifi-
zierte positive Auswirkungen zu fördern
 
und Chancen zu nutzen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden für die Richtlinie die folgenden
 
Themen als wesentlich identifiziert:
Auswirkung
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
 
tragen zur Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
 
bei und schaffen einen positiven Einfluss auf
 
die eigene Beleg-
schaft
Chancen
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
Arbeitsplätzen durch die Ermöglichung
 
einer angemessenen Work-Life-Balance
Reduktion von Ungleichheiten durch Initiativen
 
haben einen positiven Einfluss auf Chancengleichheit
 
und Diversität
Arbeitsrecht und soziale Absicherung
 
durch Maßnahmen in der Entlohnung und
 
Gesundheitsvorsorge haben einen positiven
 
Einfluss auf die eigene
Belegschaft
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
und sicheren Arbeitsplätzen durch faire Entlohnung
 
und angemessene Gesundheitsvorsorge
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 229
Überwachungsprozess
Die Abteilung Compliance und Outsourcing
 
ist dafür zuständig,
 
dass alle Mitarbeiter über die Anforderungen
 
des Verhaltenskodex informiert sind und in
ihrer Tätigkeit bei der Hypo Vorarlberg zur
 
Berücksichtigung der darin enthaltenen
 
Standards verpflichtet werden. Hierzu
 
kann die Compliance auch Richt-
linien zur Ermittlung, Steuerung und
 
Minderung tatsächlicher und potenzieller
 
Interessenkonflikte einführen.
Anwendungsbereich
Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist für alle
 
Mitarbeiter und Organe der Hypo Vorarlberg
 
verpflichtend. Es wird erwartet, dass alle Lieferanten
 
sowie
Geschäftspartner diese Standards
 
einhalten beziehungsweise identische
 
oder zumindest ähnliche Grundsätze festlegen.
 
Auch umfasst die Einhaltung den
täglichen Geschäftsverkehr, sodass alle
 
involvierten Parteien dazu angehalten
 
sind, den Verhaltenskodex zu befolgen.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand der Hypo Vorarlberg erlässt
 
den Verhaltensstandard für alle Mitarbeiter
 
und ist als oberstes Organ für die Einhaltung
 
des Verhaltenskodex
verantwortlich. Zur Umsetzung sind auch
 
die Führungskräfte in ihrer Führungsfunktion
 
angehalten. Dazu stellt die Abteilung Compliance
 
und Outsourcing
sicher, dass aufsichtsrechtliche Anforderungen
 
und andere gesetzliche Vorschriften eingehalten
 
werden.
 
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der Verhaltenskodex orientiert
 
sich an folgenden Standards:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
ILO-Kernarbeitsnormen
Es handelt sich hierbei um keine abschließende
 
Auflistung. Eine vollständige Liste ist im Anhang
 
des Verhaltenskodex angeführt, die regelmäßig
 
auf Aktu-
alität geprüft und gegebenenfalls durch den
 
inhaltlichen Review des Verhaltenskodex
 
erweitert wird.
 
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Da der Verhaltenskodex ein breites Spektrum
 
an unterschiedlichen Themenfeldern
 
abdeckt, sind in der Erstellung und in der
 
regelmäßigen inhaltlichen
Überprüfung diverse Fachexperten involviert.
 
Hierzu sind insbesondere Stakeholder und
 
Wissensträger aus den Fachabteilungen Kommunikation
 
und
Marketing, Personal, Vertrieb, Logistik sowie
 
Compliance,
 
Nachhaltigkeit und der Betriebsrat in den
 
Prozess miteinzubeziehen. Eine
 
Änderung dieser Richt-
linie umfasst eine neuerliche Einbindung
 
der erwähnten Stakeholder, des Aufsichtsrats
 
und die Genehmigung des Verhaltenskodex
 
durch den Vorstand.
 
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der gesamte Verhaltenskodex ist auf der Website
 
der Hypo Vorarlberg öffentlich zugänglich
 
und wird an Kunden und andere involvierte
 
Parteien im Ge-
schäftsverkehr kommuniziert
Leitfaden Achtsames Miteinander
Wichtigste Inhalte
Der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ der
 
Hypo Vorarlberg wurde im Dezember
 
2024 unter dem Namen „Anliegen-Management“
 
für alle Bankstandorte
in Österreich erstellt und veröffentlicht und in
 
weiterer Folge gemeinsam mit dem
 
Betriebsrat erweitert und umbenannt.
 
Um für die Mitarbeiter ein gutes Arbeitsklima
 
zu gewährleisten und Diskriminierung entgegenzuwirken,
 
bietet die Hypo Vorarlberg mit dem Leitfaden
einen standardisierten Prozess im Umgang
 
mit konkreten Mitarbeiteranliegen. Darunter
 
fallen beispielsweise (arbeitsbezogene)
 
Themenbereiche wie Dis-
kriminierung, gesundheitliche und mentale
 
Anliegen, Konfliktsituationen, sexuelle Belästigung,
 
Gewalt sowie Mobbing am Arbeitsplatz. In
 
diesen Fällen
stehen den Mitarbeitern eine Reihe von Vertrauenspersonen,
 
wie die direkte Führungskraft, Abteilungs-
 
oder Bereichsleiter, Personalabteilung, Betriebsrat,
Arbeitspsychologe, Arbeitsmediziner sowie
 
der Vorstand der Hypo Vorarlberg zur Verfügung.
Allgemeine Ziele
Der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ verfolgt
 
als Hauptziel,
 
(potenzielle) negative Auswirkungen auf
 
die Menschenrechte (zum Beispiel Diskriminierung)
der eigenen Belegschaft zu verhindern
 
beziehungsweise zu minimieren,
 
die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die
 
mentale und körperliche Gesundheit aller
Mitarbeiter der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
 
zu fördern und bisherigen Fehlentwicklungen
 
entgegenzuwirken.
 
Zudem stellt „Achtsames Miteinan-
der“ sicher, dass durch diverse Initiativen
 
und Maßnahmen alle Mitarbeiter einen sicheren
 
und attraktiven Arbeitsplatz haben.
 
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden für den Leitfaden die folgenden
 
Themen als wesentlich identifiziert:
Auswirkungen
Physische und psychische Gesundheitsprobleme
 
durch negative Arbeitsbedingungen führen
 
zu einem negativen Einfluss auf die eigene
 
Belegschaft
Arbeitsrecht und soziale Absicherung
 
durch Maßnahmen in der Entlohnung und
 
Gesundheitsvorsorge haben einen positiven
 
Einfluss auf die eigene
Belegschaft
Chancen
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
und sicheren Arbeitsplätzen (zum Beispiel
 
durch faire Entlohnung, angemessene
 
Gesundheitsvor-
sorge)
Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
 
und Work-Life-Balance haben einen
 
positiven Einfluss auf Arbeitsbedingungen
 
der eigenen Beleg-
schaft
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
Arbeitsplätzen durch die Ermöglichung
 
einer angemessenen Work-Life-Balance
Reduktion von Ungleichheiten durch Initiativen
 
haben einen positiven Einfluss auf Chancengleichheit
 
und Diversität
Überwachungsprozess
Die Personalabteilung evaluiert das „Achtsame
 
Miteinander“ regelmäßig und bezieht bei
 
dessen Weiterentwicklung relevante Stakeholder
 
mit ein.
Anwendungsbereich
Der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ umfasst
 
den eigenen Geschäftsbetrieb und gilt für alle
 
Mitarbeiter der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
 
in Ös-
terreich.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und Aktualisierung des Leitfadens
 
„Achtsames Miteinander“ sowie dessen
 
Umsetzung ist die Personalabteilung verantwortlich.
72
https://www.hypovbg.at/fileadmin/Hypovbg/Hypo-Vorarlberg/Verhaltenskodex_Hypo
 
-Vorarlberg.pdf
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 230
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung des Leitfadens „Achtsames
 
Miteinander“ werden alle relevanten Stakeholder
 
und Wissensträger der Bankstandorte
 
der Hypo Vorarlberg
eingebunden, insbesondere der Vorstand,
 
die Personalabteilung sowie der Betriebsrat.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei dem Leitfaden „Achtsames Miteinander“
 
handelt es sich um ein betriebsinternes
 
Dokument, das allen Mitarbeitern
 
der Hypo Vorarlberg im Intranet zur
Verfügung gestellt wird.
 
Diverse Betriebsvereinbarungen
Wichtigste Inhalte
Um die gesetzlichen
 
Vorgaben und innerbetriebliche
 
Regelungen im Bereich des Personalwesens
 
umzusetzen, stellen verbindliche Regelungen
 
in Form
von Betriebsvereinbarungen einen integralen
 
Bestandteil des Personalmanagements der
 
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich
 
dar. Die Be-
triebsvereinbarungen umfassen unterschiedliche
 
Themen und Inhalte:
Mitarbeitergespräch inklusive Ziel-/Maßnahmenvereinbarung
 
und Leistungsbeurteilung: In dieser Betriebsvereinbarung
 
werden die Rahmenbedin-
gungen und innerbetriebliche Regelungen für
 
das Mitarbeitergespräch, dem zentralen
 
Führungsinstrument zur Sicherstellung
 
des Dialogs zwischen
Mitarbeiter und Führungskraft, geregelt
Gleitende Arbeitszeit: Diese Betriebsvereinbarung
 
soll es den Mitarbeitern, unter Berücksichtigung
 
betrieblicher und privater Interessen
 
sowie rechtli-
cher Rahmenbedingungen, ermöglichen, den
 
Arbeitsbeginn sowie das Arbeitsende selbst
 
zu bestimmen und somit zum Ausgleich
 
von Beruf-
 
und
Privatleben positiv beizutragen
Homeoffice und mobiles Arbeiten: Diese Betriebsvereinbarungen
 
regeln die Rahmenbedingungen für
 
Homeoffice und mobiles Arbeiten, um eine
freie und zweckmäßige Gestaltung und Organisation
 
der Arbeit zu ermöglichen und zum Ausgleich
 
von Beruf und Privatleben positiv beizutragen.
 
Mitarbeiterzulage: Die Mitarbeiterzulage ist ein
 
zeitgemäßes und zukunftsorientiertes
 
sowie zukunftsfähiges Instrument zur Gewinnung
 
und Bin-
dung von Mitarbeitern. Die Betriebsvereinbarung
 
regelt unter anderem Themenbereiche wie deren
 
Geltungsbereich, Höhe sowie Umsetzung und
Auszahlung der Mitarbeiterzulage
Pensionskasse: Die Betriebsvereinbarung
 
schafft eine Grundlage für die Durchführung
 
der Betriebspension über die Pensionskasse
 
und regelt dabei,
wie die Entrichtung von Beiträgen an die
 
Pensionskasse durch den Arbeitgeber zugunsten
 
eines Arbeitnehmers zu erfolgen hat
Allgemeine Ziele
Die Betriebsvereinbarungen verfolgen als Hauptziel
 
die Transparenz, Klarheit und Gleichberechtigung
 
zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit
 
und in
weiterer Folge die nachhaltige und erfolgreiche
 
Bindung an die Hypo Vorarlberg. Zudem
 
stellen Betriebsvereinbarungen sicher, dass Mitarbeiter
 
durch
diverse Initiativen und Maßnahmen einen
 
sicheren und attraktiven Arbeitsplatz
 
haben.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeit wurden
 
die Betriebsvereinbarungen die folgenden
 
Themen als wesentlich identifiziert:
Auswirkungen
Physische und psychische Gesundheitsprobleme
 
durch negative Arbeitsbedingungen führen
 
zu einem negativen Einfluss auf die eigene
 
Belegschaft
Arbeitsrecht und soziale Absicherung
 
durch Maßnahmen in der Entlohnung und
 
Gesundheitsvorsorge haben einen positiven
 
Einfluss auf die eigene
Belegschaft
Chancen
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
und sicheren Arbeitsplätzen (zum Beispiel
 
durch faire Entlohnung, angemessene
 
Gesundheitsvor-
sorge)
Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
 
und Work-Life-Balance haben einen
 
positiven Einfluss auf Arbeitsbedingungen
 
der eigenen Beleg-
schaft
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
Arbeitsplätzen durch die Ermöglichung
 
einer angemessenen Work-Life-Balance
Reduktion von Ungleichheiten durch Initiativen
 
haben einen positiven Einfluss auf Chancengleichheit
 
und Diversität
Überwachungsprozess
Bei erstmaliger Vereinbarung und Erstellung
 
einer Betriebsvereinbarung erhält
 
diese eine befristete Geltungsdauer. Vor Ablauf
 
der Befristung wird von
Vorstand, Personalabteilung und Betriebsrat
 
eine Evaluierung der Inhalte vorgenommen.
 
Nach etwaiger Überarbeitung wird die
 
entsprechende Betriebs-
vereinbarung im Anschluss verlängert bzw.
 
unbefristet abgeschlossen und in den Regelbetrieb
 
übernommen.
Anwendungsbereich
Die Betriebsvereinbarungen umfassen den eigenen
 
Geschäftsbetrieb und gelten für alle Mitarbeiter
 
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
 
Österreich
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Betriebsvereinbarungen
 
sowie deren Umsetzung sind der Vorstand,
 
die Personalabteilung sowie
der Betriebsrat verantwortlich.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Betriebsvereinbarungen orientieren
 
sich an folgenden Standards:
Arbeitszeitgesetz (AZG)
Kollektivvertrag der Landes-Hypothekenbanken
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
 
(AVRAG)
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Arbeitsruhegesetz (ARG)
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung der Betriebsvereinbarungen
 
wurden alle relevanten Stakeholder und
 
Wissensträger der Bankstandorte der Hypo
 
Vorarlberg in Österreich
eingebunden, insbesondere der Vorstand,
 
die Personalabteilung sowie der Betriebsrat.
 
Eine Änderung dieser Betriebsvereinbarungen
 
umfasst eine neuerli-
che Einbindung der erwähnten Stakeholder
 
und gegebenenfalls die Freigabe
 
durch den Vorstand.
 
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei den genannten Betriebsvereinbarungen handelt
 
es sich um betriebsinterne Dokumente, die allen
 
Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg im Intranet
 
zur
Verfügung stehen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 231
Richtlinie Mitarbeiterhandbuch – Italien
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Mitarbeiterhandbuch“
 
der Hypo Vorarlberg Leasing/Hypo Immo Italia
 
umfasst grundlegende Regelungen und
 
Bestimmungen, die die Zu-
sammenarbeit und Arbeitsweise innerhalb
 
des Unternehmens betreffen. Sie wird regelmäßig
 
überprüft und wurde zuletzt im April 2024
 
aktualisiert. Diese
Richtlinie bildet die Grundlage für die
 
Gestaltung des Arbeitsumfeldes, die
 
Einhaltung von Unternehmenswerten und
 
gesetzlichen Vorgaben sowie für das
tägliche Miteinander am Arbeitsplatz. Zu den
 
zentralen Themen gehören:
Organigramm, Funktionsbeschreibungen und
 
Stellvertretungen
Soziale Verantwortung
Arbeitsverhältnisse, einschließlich Arbeitszeitregelungen,
 
Überstunden, Zeiterfassung und Abwesenheitsregelungen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Nutzung von Firmeneigentum (einschließlich
 
Schlüssel, Firmenfahrzeuge, E-Bikes und IT-Ressourcen)
Ethikkodex, Organisations-, Verwaltungs-
 
und Kontrollmodell
Whistleblowing
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Allgemeine Ziele
Die Hauptziele der Richtlinie sind die Förderung
 
einer positiven und produktiven Unternehmenskultur,
 
die Einhaltung ethischer und rechtlicher
 
Standards
sowie die Sicherstellung eines respektvollen
 
und sicheren Arbeitsumfeldes. Darüber hinaus
 
zielt die Richtlinie darauf ab, die Transparenz
 
innerhalb des
Unternehmens zu erhöhen und die Mitarbeiter
 
über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden
 
für die Richtlinie die folgenden Themen
 
als wesentlich identifiziert:
Auswirkungen
Arbeitsrecht und soziale Absicherung
 
durch Maßnahmen in der Entlohnung und
 
Gesundheitsvorsorge haben einen positiven
 
Einfluss auf die eigene
Belegschaft
Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
 
und Work-Life-Balance haben einen
 
positiven Einfluss auf Arbeitsbedingungen
 
der eigenen Beleg-
schaft
Chance
Reputationschance:
 
Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen
 
durch die Ermöglichung einer angemessenen
 
Work-Life-Balance
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung der Richtlinie
 
erfolgt durch die Team- und Abteilungsleiter.
 
Anwendungsbereich
Das vorliegende Mitarbeiterhandbuch
 
umfasst den eigenen Geschäftsbetrieb
 
und gilt für alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg
 
Leasing/Hypo Immo Italia in
den Filialen Bozen und Como.
 
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
 
der Richtlinie sowie deren Umsetzung
 
ist die Geschäftsführung der Hypo Vorarlberg
 
Leasing verantwortlich.
Diese hat die oberste Verantwortung
 
für die strategische Ausrichtung des Unternehmens
 
und stellt sicher, dass die Richtlinie regelmäßig
 
überprüft, aktua-
lisiert und effektiv in allen relevanten Bereichen
 
des Unternehmens implementiert wird.
 
Die Verantwortung für die konkrete
 
Umsetzung der Richtlinie liegt
bei den Bereichs-
 
und Teamleitern, die dafür sorgen,
 
dass die Mitarbeiter die festgelegten Vorgaben
 
einhalten.
 
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg Leasing eingebunden,
 
insbesondere die Fach-
bereiche für Personal, Recht, Compliance
 
und Finanzwesen. Eine Änderung dieser Richtlinie
 
umfasst eine neuerliche Einbindung der erwähnten
 
Stakehol-
der und des Vorstands.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Die Richtlinie ist ein betriebsinternes
 
Dokument und ist für alle Mitarbeiter der Hypo
 
Leasing und Hypo Immo Italia in Bozen
 
und Como zugänglich.
20) Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik für die eigene
 
Belegschaft
Die Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik sind für
 
die Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich und in der Niederlassung
St. Gallen im Verhaltenskodex und in Italien für die Hypo Vorarlberg
 
Leasing/Immo Italia im Mitarbeiterhandbuch definiert.
20a) Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte
 
der Personen in der eigenen Belegschaft
Die Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik sind für
 
die Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich und der Niederlassung
St. Gallen im Verhaltenskodex und in Italien für die Hypo Vorarlberg Leasing/Immo
 
Italia im Ethikkodex geregelt.
 
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg gibt einen Überblick über
 
wichtige Regelungen, die die Mitarbeiter in rechtlichen, aber auch ethischen
Fragestellungen unterstützen. Er ist die Grundlage für den Umgang
 
mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, indem er Grundsätze,
Werte und Prinzipien festhält, welche das Verhalten aller Beschäftigten
 
in der Bank leiten. Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg ist für
 
alle
Mitarbeiter der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg gültig, und die Tochterunternehmen
 
orientieren sich ebenfalls daran (siehe ESRS 2.19).
Zudem orientiert sich die Hypo Vorarlberg an folgenden internationalen
 
Standards und Normen, um die Einhaltung von Menschen- und
 
Arbeits-
rechten sicherzustellen:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
 
Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende
 
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), um
Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel im eigenen Unternehmen
 
und der Lieferkette zu verhindern
20b) Einbeziehung von Personen in der eigenen Belegschaft
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg ist sowohl im Intranet als auch
 
auf der Website für alle Mitarbeiter zugänglich. Der Leitfaden „Achtsa-
mes Miteinander“ bietet den Mitarbeitern eine Möglichkeit,
 
wie Bedenken, Wünsche, Anregungen und Probleme geäußert werden
 
können.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 232
20c) Maßnahmen zur Minderung bei negativen Auswirkungen auf
 
die Menschenrechte
Um potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu
 
mindern, steht den Mitarbeitern der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
 
der
Leitfaden „Achtsames Miteinander“ zur Verfügung, auf welchen
 
unter der Angabepflicht S1-3 im Detail eingegangen wird.
 
21) Angaben, ob und wie die Konzepte mit international anerkannten
 
Instrumenten im Einklang stehen
Die Hypo Vorarlberg in Österreich sowie die Töchter in Italien und die Niederlassung
 
St. Gallen in der Schweiz sowie die Hypo Vorarlberg orientie-
ren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
 
der internationalen Charta für Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen
 
für
multinationale Unternehmen und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation
 
über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
(siehe S1-1.19).
23) Angabe, ob ein Konzept zur Verhinderung von Arbeitsunfällen
 
vorhanden ist
Das Gesundheitsmanagement der Hypo Vorarlberg unterstützt die
 
Mitarbeiter bei der Vorbeugung körperlicher und psychischer
 
Erkrankungen.
Der Schutz ihrer Gesundheit ist in Österreich beispielsweise durch das
 
ASchG,
 
das ARG und das ARG gesetzlich geregelt.
 
Für die österreichischen Bankstandorte der Hypo Vorarlberg gibt
 
es verschiedene Ausschüsse (zum Beispiel Arbeitsschutzausschuss,
 
Gesundheits-
ausschuss, Sicherheitsausschuss), die sich gemeinsam dem Arbeitsmediziner
 
und -Psychologen
 
sowie der Sicherheitsfachkraft um die Einhaltung
rechtlicher und kollektivvertraglicher Vorgaben sowie die Gesundheit
 
und Sicherheit der Mitarbeiter kümmern (siehe S1-1.19).
 
24a) Angabe, ob ein spezifisches Konzept zur Beseitigung von Diskriminierung
 
vorhanden ist
Im Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg (siehe S1-1.19), der für alle Mitarbeiter
 
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg gültig ist und
 
an dem sich
die Tochtergesellschaften ebenfalls orientieren, ist definiert, dass Arbeitsbedingungen
 
geschaffen sind, die es jeder und jedem ermöglichen, sich
optimal einbringen und entfalten zu können, unabhängig von Geschlecht,
 
Alter, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Hautfarbe,
 
Reli-
gion oder Weltanschauung, persönlicher Einschränkungen, politischer
 
oder sonstiger Überzeugungen, sexueller Orientierung oder Identität.
 
Nie-
mand soll benachteiligt, diskriminiert oder ausgegrenzt werden. Zusätzlich
 
soll der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ dazu beitragen, (potenzi-
elle) negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern
 
beziehungsweise zu minimieren und den Mitarbeitern im
 
Bedarfsfall eine
Orientierung zu den konkret beschriebenen Fällen zu bieten.
 
Die Niederlassung St. Gallen sowie die Tochterunternehmen in
 
Italien haben keine spezifischen Konzepte zur Beseitigung von Diskriminierung.
 
24b) Angabe, ob bestimmte Diskriminierungsgründe ausdrücklich
 
in den Konzepten erfasst sind
 
Siehe dazu die Auflistung der Diskriminierungsgründe in S1-1.24a.
24c) Angabe, ob es spezielle Richtlinien zur Inklusion
 
und Förderung von Gruppen mit besonderem Vulnerabilitäts-Risiko gibt
 
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg sowie der Ethikkodex der
 
Hypo Vorarlberg Leasing (siehe S1-1.19) umfassen jeweils alle ihre Beschäftig-
ten. Eine Differenzierung nach Gruppen mit besonderem Vulnerabilitäts-Risiko
 
hat nicht stattgefunden.
 
24d) Angabe, ob und wie die Konzepte durch bestimmte Verfahren
 
umgesetzt werden
 
Um Diskriminierung einzudämmen, zu verhindern und zu
 
bekämpfen, setzt die Hypo Vorarlberg darauf,
 
mit dem Verhaltenskodex (siehe S1-1.19)
Bewusstseinsbildung zu betreiben. So soll in weiterer Folge Vielfalt
 
und Inklusion im Unternehmen gefördert werden. Zusätzlich bietet der
 
Leitfa-
den „Achtsames Miteinander“ (siehe S1-1.19) eine Orientierung für
 
alle Mitarbeiter der Bankstandorte in Österreich, wie mit Wahrnehmungen
 
bei
Störungen im achtsamen Miteinander umzugehen ist. Es soll dadurch
 
sichergestellt werden, dass Störungen und Gefährdungen im
 
achtsamen
Miteinander durch Diskriminierung, gesundheitliche und mentale Anliegen,
 
Konfliktsituationen, sexuelle Belästigung, Gewalt und Aggressionen
sowie Mobbing aufgezeigt und dokumentiert werden sowie Maßnahmen und
 
Verbesserungen abgeleitet werden.
ANGABEPFLICHT S1-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG EIGENER
 
ARBEITSKRÄFTE UND VON ARBEITNEHMERVERTRETERN IN BEZUG
 
AUF
AUSWIRKUNGEN
27) Angaben, ob und wie die Sichtweisen
 
der Belegschaft in Entscheidungen zu deren Auswirkungen einfließen
Die Hypo Vorarlberg verfügt für ihre Bankstandorte in Österreich über
 
einen Betriebsrat, der die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen
 
und
kulturellen Interessen der Mitarbeiter vertritt und fördert. Die rechtlichen
 
Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im ArbVG geregelt. Über den
Betriebsrat haben die Mitarbeiter Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung
 
der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung. Neben der Ver-
tretungsfunktion für die Mitarbeiter als Gesamtheit oder den einzelnen
 
Mitarbeiter hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs-
 
und
Kommunikationsfunktion im Betrieb und dient als Bindeglied zwischen
 
der Belegschaft und der Unternehmensführung.
In Österreich ist in Aktiengesellschaften mit Betriebsrat eine Beteiligung
 
der Mitarbeiter im Aufsichtsrat vorgeschrieben. Die Arbeitnehmervertre-
ter machen ein Drittel des gesamten Aufsichtsrats aus und werden damit
 
auch im Rahmen dieses Gremiums in wichtige Entscheidungen und
unmittelbar mögliche betriebliche Veränderungen und Planungen
 
eingebunden.
 
27a) Zusammenarbeit direkt mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
 
oder mit den Arbeitnehmervertretern
 
Die Mitarbeiter werden gezielt durch die angeführten Formate eingebunden.
 
Gleichzeitig stehen ihnen verschiedene Plattformen und Formate
zur Verfügung, um ihre Meinungen und Ideen einzubringen, was die
 
Entwicklung einer transparenten und dialogorientierten Unternehmenskul-
tur stärkt.
 
27b) Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
In der Hypo Vorarlberg gibt es unterschiedliche Formate zur Einbeziehung
 
der Belegschaft:
Mindestens jährlich stattfindende standardisierte Mitarbeitergespräche
Regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsrat, Personalabteilung
 
und Vorstand
Gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der physischen und
 
psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Leitfaden „Achtsames Miteinander“ zur Einmeldung von Anliegen und
 
Beschwerden für Betroffene, Beobachter, Informierte und Vertrau-
enspersonen
Die Dialogformate werden aktiv genutzt und
 
tragen somit zu einer positiven Bewertung
 
der Zusammenarbeit bei.
 
27c) Funktion und die ranghöchste Position im Unternehmen, die für
 
die Sicherstellung dieses Engagements verantwortlich ist
 
Der Vorstand sowie insbesondere der Vorstandsvorsitzende stellen
 
in der Hypo Vorarlberg in regelmäßigen Sitzungen dieses Engagement
 
sicher.
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 233
27d) Angaben zu globalen Rahmenabkommen oder Vereinbarungen
 
zur Achtung der Menschenrechte der eigenen Belegschaft
Der Verhaltenskodex (siehe S1-1.19) der Hypo Vorarlberg gibt einen Überblick
 
über wichtige Regelungen, die die Mitarbeiter in rechtlichen,
 
aber
auch ethischen Fragestellungen unterstützen. Er ist die Grundlage für
 
den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, indem er
Grundsätze, Werte und Prinzipien festhält, welche das Verhalten
 
aller Beschäftigten in der Bank leiten. Zudem orientiert sich die Hypo
 
Vorarlberg
an folgenden internationalen Standards und Normen, um Menschen-
 
und Arbeitsrechte sicherzustellen:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
 
Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende
 
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), um
Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel im eigenen Unternehmen
 
und der Lieferkette zu verhindern
27e) Angaben, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Zusammenarbeit
 
mit seiner eigenen Belegschaft bewertet
 
Laut österreichischem ASchG sind Unternehmen zur regelmäßigen
 
Evaluierung der physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
verpflichtet. Die Befragung hierzu wird in der Hypo Vorarlberg in Österreich
 
in regelmäßigen Abständen durchgeführt, deckt die rechtlichen
Vorgaben ab und wird um für das Unternehmen wichtige Punkte ergänzt.
 
Es werden in diesem Zusammenhang Belastungsfaktoren sowohl
 
er-
mittelt als auch beurteilt und Maßnahmen abgeleitet. Bei der im
 
Jahr 2023 mit einem Arbeitspsychologen durchgeführten Evaluierung
 
haben an
den Bankstandorten in Österreich 66,7 % der Mitarbeiter Feedback über
 
einen standardisierten Fragebogen sowie offene Kommentarfelder
 
einge-
meldet.
 
Der offene Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften
 
ist in der Unternehmenskultur der Hypo Vorarlberg fest verankert.
 
Es finden
jährliche
 
Mitarbeiter- und Zielvereinbarungsgespräche statt. Zusätzlich
 
haben Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen die Gelegenheit, unter
anderem die Kompetenzen und Leistungen ihrer Führungskräfte sowie deren
 
Führungsverhalten im Rahmen eines 270° Führungskräfte-Feed-
backs selbst zu beurteilen.
 
Auf diese Weise erhält das Unternehmen über unterschiedliche Kanäle
 
und zu verschiedensten Themenschwerpunkten Rückmeldungen
 
aus der
eigenen Belegschaft, die Aufschluss über die Zusammenarbeit geben.
28) Maßnahmen zur Gewinnung von Einblicken in die Perspektiven
 
besonders anfälliger oder benachteiligter Mitarbeiter
Im gesamten Konzern wird nicht zwischen der gesamten Belegschaft
 
und besonders schutzbedürftigen Mitarbeitern unterschieden.
ANGABEPFLICHT S1-3 – VERFAHREN ZUR BEHEBUNG NEGATIVER
 
AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE EIGENE ARBEITSKRÄFTE
 
BEDEN-
KEN ÄUSSERN KÖNNEN
 
32a) Allgemeiner Ansatz und Verfahren für Abhilfemaßnahmen
 
bei negativen Auswirkungen auf die Belegschaft, einschließlich
 
Wirksamkeits-
bewertung
Die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter ist der Hypo
 
Vorarlberg ein wichtiges Anliegen. Das Gesundheitsmanagement unterstützt
die Angestellten bei der Vorbeugung körperlicher und psychischer
 
Erkrankungen und trägt zur Verhinderung beziehungsweise Minimierung
 
der
negativen Auswirkungen bei. Der Schutz der Mitarbeitergesundheit ist
 
in Österreich durch das ASchG oder das ARG und AZG gesetzlich geregelt.
Zusätzlich werden Themen zur Mitarbeitergesundheit für alle Bankstandorte
 
in Österreich und teilweise in der Schweiz im Gesundheitsausschuss
unter dem Motto #gesundmiteinanderabreiten behandelt.
 
Der Gesundheitsausschuss hat für das Jahr 2024 sowie 2025 einen Schwerpunkt
 
auf
mentale Fitness gelegt. Die daraus resultierenden bereits umgesetzten
 
und künftigen Maßnahmen (zum Beispiel die im Unternehmen neu einge-
führte arbeitspsychologische Sprechstunde) tragen zur Prävention negativer
 
Auswirkungen bei.
Um für die Mitarbeiter gute Arbeitsrahmenbedingungen zu bewahren
 
und eine Umgebung des Respekts, der Motivation und Freude auch zu-
künftig sicherzustellen und dadurch insbesondere auch körperliche
 
und psychische Erkrankungen zu verhindern, ist es wesentlich, Störungen
 
im
achtsamen Miteinander möglichst frühzeitig zu erkennen. Alle
 
Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz und
 
Arbeitsrahmenbedingun-
gen ohne psychische und physische Störungen und Gefährdungen.
 
Dabei unterstützt der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ der Hypo
 
Vorarl-
berg (siehe S1-1.19), Betriebsvereinbarungen sowie Maßnahmen zur
 
Förderung der Gesundheit (S1-4.38a).
32b) Spezifische Kanäle, über welche die eigene Belegschaft ihre
 
Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen lassen kann
Folgende Kanäle stehen der Belegschaft zur Einbringung ihrer
 
Bedürfnisse sowie Bedenken zur Verfügung:
„Achtsames Miteinander“:
 
Bereitstellung durch das Unternehmen selbst
Mitarbeitergesprächsdatenbank: Bereitstellung durch das Unternehmen
 
selbst
Hinweisgebersystem Whistleblowing: Bereitstellung durch das Unternehmen
 
selbst
32c) Angabe von Mechanismen zur Bearbeitung von Beschwerden im
 
Zusammenhang mit Arbeitnehmerangelegenheiten
Der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ der Hypo Vorarlberg wurde im
 
Dezember 2024 unter dem Namen „Anliegen-Management“
 
erstellt und
veröffentlicht und in weiterer Folge gemeinsam mit dem Betriebsrat
 
erweitert und umbenannt.
32d) Angabe der Verfahren zur Unterstützung der Verfügbarkeit von Kommunikationskanälen
 
am Arbeitsplatz
Der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ sowie die Mitarbeitergesprächsdatenbank
 
stehen den Mitarbeitern der Bankstandorte der Hypo Vorarl-
berg über die interne Wissensdatenbank zur Verfügung. Im gesamten
 
Konzern können alle Mitarbeiter auf ein Hinweisgebersystem Whistleblo-
wing uneingeschränkt zugreifen.
 
32e) Angabe, wie vorgebrachte Probleme verfolgt und überwacht
 
werden und wie die Wirksamkeit der genannten Kanäle sichergestellt
 
wird
Das Ziel des Leitfadens „Achtsames Miteinander“ ist es, Störungen und
 
Gefährdungen im achtsamen Miteinander möglichst frühzeitig zu erken-
nen und möglichst rasch eine Lösung für betroffene Personen zu finden.
 
Nach der Involvierung einer individuell gewählten Vertrauensperson
 
ist
die Personalabteilung der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg als zentrale
 
Anlaufstelle einzubeziehen. Diese evaluiert den Anlassfall und
 
ist bei
der Lösungsfindung sowie Umsetzung beteiligt. Im Anschluss
 
folgt ein den Anlassfall betreffendes Nachgespräch, bei dem die Wirksamkeit
 
der
geplanten Abhilfemaßnahmen
 
evaluiert wird. Der Prozess „Achtsames Miteinander“ wird unter
 
Einbeziehen wesentlicher Stakeholder regelmäßig
evaluiert und weiterentwickelt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 234
33)
Angaben, ob und wie festgestellt wird, dass Personen in der eigenen
 
Belegschaft die genannten Kanäle kennen und ihnen vertrauen
Informationen zum Leitfaden „Achtsames Miteinander“, zu Mitarbeitergesprächen
 
sowie zum Hinweisgebersystem stehen allen Mitarbeitern
 
der
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich in der internen Wissensdatenbank
 
zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Niederlassung in St. Gallen
sowie der Hypo Immobilien können das Hinweisgebersystem der Hypo
 
Vorarlberg nutzen und werden über die interne Wissensdatenbank
 
sowie
über interne jährlich stattfindende Veranstaltungen auf diese Möglichkeit
 
hingewiesen. Die Tochterunternehmen in Italien verfügen über
 
eigene
Hinweisgebersysteme, die für die Mitarbeiter über ihre Unternehmens-Website
 
zugänglich sind.
 
33) Angabe, ob Konzepte zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
 
für Personen vorhanden sind, die die genannten Kanäle nutzen
Der Leitfaden „Achtsames Miteinander“ bestärkt den Schutz der Mitarbeiter
 
vor Stigmatisierung sowie Vergeltungsmaßnahmen bei Inanspruch-
nahme dieser Kanäle. Davon ausgenommen sind Fälle mit absichtlicher
 
Falschinformationen.
ANGABEPFLICHT S1-4 – ERGREIFUNG VON MAßNAHMEN IN BEZUG
 
AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND ANSÄTZE ZUR MINDERUNG
WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG WESENTLICHER
 
CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER EIGENEN BELEGSCHAFT
 
SOWIE DIE
WIRKSAMKEIT DIESER MAßNAHMEN UND ANSÄTZE
37) Angaben von Aktionsplänen und Mitteln in Bezug auf das Management
 
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für die
eigene Belegschaft gemäß den in ESRS 2 MDR-A genannten Grundsätzen
Die Hypo Vorarlberg ist als größtes Bank-Einzelinstitut Vorarlbergs in
 
der DACH-Region mit einem herausfordernden Arbeitsmarkt konfrontiert.
Dies führt zu einer besonderen Wettbewerbssituation. Eine erfolgreiche
 
und nachhaltige Mitarbeiterbindung ist ein wesentlicher Faktor für den
zukünftigen Erfolg der Hypo Vorarlberg. Darauf bauen die Maßnahmen
 
zur Ausnützung, Verhinderung und Mitigation der in der Wesentlichkeits-
analyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen.
 
Die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die physische und
 
mentale Gesundheit der Mitarbeiter werden bei der Hypo Vorarlberg
 
als
essenzielle Faktoren zur erfolgreichen Bindung an das Unternehmen
 
angesehen. Auf diese beiden Themenfelder fokussieren sich die – in weite-
rer Folge genauer beschriebenen bereits ergriffenen wie auch geplanten
 
– Maßnahmen und Aktionspläne hinsichtlich der wesentlichen Auswir-
kungen und Chancen für die eigene Belegschaft.
 
Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
 
Der Gesundheitsausschuss hat für das Jahr 2024/2025
 
den Schwerpunkt „Mentale Fitness“
 
festgelegt
Im Zuge dessen wurden folgende Maßnahmen
 
im Jahr 2024 ergriffen:
Zusätzlich zu den Sprechstunden bei
 
der Betriebsärztin werden seit 2024 anonyme
 
psychologische Beratungsgespräche mit einem
 
Arbeitspsy-
chologen angeboten
Weiters wurde an zwei verschiedenen Terminen
 
ein Vortrag mit den Schwerpunkten „Mentale
 
Fitness“ und „Schlaf“ während der Arbeitszeit
 
für
alle Mitarbeiter abgehalten
In der Hypo Vorarlberg Leasing und Hypo Vorarlberg
 
Immo Italia wurde ein Vortrag von einem
 
Mental- und Sportcoach mit dem Schwerpunkt
mentale Gesundheit und körperliche Fitness
 
abgehalten. Zusätzlich werden wöchentliche
 
Yogastunden angeboten
 
Geplante
Mit Ende Dezember wurde für die Bankstandorte
 
der Hypo Vorarlberg eine Workshopreihe
 
für Führungskräfte mit dem Titel „Staff
 
Care” gestartet,
welche sich über das Jahr 2025 erstrecken wird.
 
Weitere mögliche Maßnahmen werden im
 
Gesundheitsausschuss evaluiert
Der Vortrag zur mentalen Gesundheit und körperlichen
 
Fitness der Hypo Vorarlberg Leasing und
 
Hypo Vorarlberg Immo Italia wird im
 
Rahmen eines
Workshops fortgeführt und vertieft. Zusätzlich
 
soll der Themenschwerpunkt Ernährung für
 
Mitarbeiter vertieft werden
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass Krankenstandstage
 
reduziert werden können, wenn das
 
Gesundheitsangebot weiter ausgebaut wird.
 
Zusätzlich soll eine Kultur
gefördert werden, in welcher die eigene
 
Belegschaft nachhaltig gesund und leistungsfähig
 
bleibt. Dies wiederum erhöht die Arbeitgeberattraktivität
 
und
bindet Mitarbeiter an das Unternehmen.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
zu der Zielsetzung diverser Betriebsvereinbarungen,
 
die im Kern die Mitarbeiterzufriedenheit
 
fördern und
negative Auswirkungen auf die Gesundheit
 
reduzieren. Die umgesetzten und geplanten
 
Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit
 
tragen dazu bei, dass
nachfolgende negative Auswirkung für
 
die eigene Belegschaft,
 
welche sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
ergibt, minimiert wird:
Physische und psychische Gesundheitsprobleme
 
durch negative Arbeitsbedingungen führen
 
zu einem negativen Einfluss auf die eigene
 
Belegschaft.
Umfang
Die Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter
 
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
 
Österreich und der Niederlassung St. Gallen und
 
decken zudem die
gesamte Führungsebene ab. Die Maßnahme
 
„Einzelcoaching für alle Mitarbeiter der Hypo
 
Vorarlberg Leasing“
 
betrifft nur deren Mitarbeiter und Füh-
rungskräfte.
Zeithorizonte
Es sind weitere Aktivitäten in Planung, weshalb
 
dies als langfristige Initiative betrachtet
 
wird. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der
 
Mitarbeiter stellen
entscheidende Faktoren für den nachhaltigen
 
Erfolg der Hypo Vorarlberg dar.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Durch die Förderung der Gesundheit werden
 
physische und psychische Gesundheitsprobleme
 
verringert, die im Rahmen der Arbeit entstehen
 
können.
Zusätzlich wird der achtsame Umgang mit sich
 
selbst und den anderen verbessert, die
 
mentale Flexibilität und die Resilienz gestärkt
 
und nebenbei ein
Angebot für ein wertschätzendes Miteinander
 
geschaffen.
Fortschritte
Die Hypo Vorarlberg evaluiert in Österreich in
 
regelmäßigen Abständen gesundheitsbezogene
 
Rahmenbedingungen und Bedürfnisse
 
der Mitarbeiter. Die
Ergebnisse werden von dem Arbeitspsychologen
 
als gut bis sehr gut im Vergleich zu anderen
 
Arbeitgebern bewertet. Dies bestärkt den
 
Gesundheitsaus-
schuss,
 
weitere
 
Themenschwerpunkte und Maßnahmen
 
anzubieten. Seit Jahren werden Sportangebote
 
geschaffen, Gesundheitschecks inhouse
 
ermög-
licht, Coaching und Teambuildingmaßnahmen
 
umgesetzt oder individuelle Lösungen
 
für Mitarbeiter nach längeren Krankenständen
 
gesucht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 235
Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
 
durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Neu konzipierter Führungskräfte-Lehrgang für alle
 
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg, welcher
 
sich über mehrere Module erstreckt,
 
den Austausch
unter den Führungskräften fördert und methodische
 
Kompetenzen sowie Sozialkompetenzen
 
vertieft
Einzelcoaching für alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg
 
Leasing in Bozen
Geplante
Weiterer Ausbau des Schulungsangebots für
 
Führungskräfte der Bankstandorte der Hypo
 
Vorarlberg
Erwartete Ergebnisse
Die Verbesserung der Führungskompetenzen
 
führen zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit
 
und in weiterer Folge zu einer positiven
 
Auswirkung auf
die Mitarbeiterbindung.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Verbesserung
 
der Mitarbeiterzufriedenheit. Ferner tragen
 
die Maßnahmen dazu bei, dass nachfolgende
 
positive
Auswirkungen gefördert und nachfolgende
 
potenzielle Chancen, die sich jeweils aus
 
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ergeben,
 
genutzt werden:
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
 
tragen zur Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
 
bei und haben einen positiven Einfluss
 
auf die eigene Beleg-
schaft
Reputationschance: Schaffung von attraktiven
 
Arbeitsplätzen durch Aus-
 
und Weiterbildungsmöglichkeiten
Umfang
Die Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter
 
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
 
Österreich und der Niederlassung St. Gallen und
 
decken die gesamte
Führungsebene ab. Die Maßnahme Einzelcoaching
 
umfasst alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg
 
Leasing und deren Führungskräfte.
Zeithorizonte
Mittelfristige Umsetzung, da es sich um einen
 
laufenden Ausbau des Schulungsangebots
 
handelt.
 
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Der Führungskräftelehrgang ist für Nachwuchsführungskräfte
 
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
 
in Österreich und der Schweiz verpflichtend
 
und die
Teilnahme steht darüber hinaus allen Führungskräften
 
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg
 
offen.
Fortschritte
Ein Pilotprojekt startete im Februar 2024 und
 
wurde ab 2025 aufgrund des Erfolgs
 
sowie positiven Rückmeldungen in den Regelbetrieb
 
übernommen.
ESRS 2-69) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
 
eines Aktionsplans
ESRS 2-69a) Angabe der Art und der Höhe der derzeitigen und künftigen
 
finanziellen Mittel für den Aktionsplan
Eine Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben
 
und Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden.
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger und zukünftiger Mittel
 
und Erläuterung des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen, die
im Abschluss ausgewiesen sind
Eine Aushebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
keine Angabe möglich.
38b) Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe in Bezug auf eine tatsächliche
 
wesentliche Auswirkung zu schaffen oder zu ermöglichen
Es wird hier auf S1-4.38a verwiesen, da die Maßnahmen zur Abhilfe in
 
Bezug auf eine tatsächliche negative wesentliche Auswirkung dort bereits
berücksichtigt werden.
 
38d) Verfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen
 
und Initiativen
 
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch verschiedene in regelmäßigen
 
Abständen durchgeführte Evaluierungen (zum Beispiel Evaluierung
der physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz,
 
270° Führungskräfte-Feedback) bewertet.
39) Angabe der Verfahren zur Identifizierung des Handlungsbedarfs
 
als Reaktion auf negative Auswirkungen
 
Durch die bereits bestehenden zahlreichen Präventionsmaßnahmen
 
wird aktuell noch kein Bedarf an zusätzlichen Verfahren gesehen.
 
40) Angaben zu wesentlichen Risiken und Chancen
40a) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Minderung wesentlicher
 
Risiken, die sich aus der eigenen Belegschaft ergeben
 
In der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine (finanziellen) Risiken für
 
den Bereich eigene Belegschaft identifiziert (siehe S1-4.40), daher wurden
hierzu keine Maßnahmen geplant.
 
40b) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Nutzung materieller
 
Chancen
Gemäß der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden folgende Chancen
 
erkannt:
Reputationschance: Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen durch
 
die Ermöglichung einer angemessenen Work-Life-Balance
Reputationschance: Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen durch
 
Aus-
 
und Weiterbildungsmöglichkeiten
Reputationschance: Schaffung von attraktiven und sicheren Arbeitsplätzen
 
Die Hypo Vorarlberg ergreift diese materiellen Chancen, indem sie
 
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten aktiv fördert, einen sozialen
 
Dialog
sicherstellt, eine angemessene Gesundheitsvorsorge ermöglicht, den
 
Ausgleich von Privatleben und Beruf unterstützt und für sichere Arbeits-
plätze mit einer fairen Entlohnung sorgt.
 
41) Angabe, ob und wie sichergestellt wird, dass eigene Praktiken keine
 
wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft
haben oder dazu beitragen
 
Bewusstseinsbildung und Prävention werden von der Hypo
 
Vorarlberg als Basis angesehen, um wesentliche negative Auswirkungen
 
auf die ei-
gene Belegschaft zu verhindern, sie einzudämmen sowie zu bekämpfen.
 
Dabei spielen interne Richtlinien genauso eine wesentliche Rolle
 
wie der
Gesundheitsausschuss, dessen Ziel die Einhaltung der rechtlichen und
 
kollektivvertraglichen Vorgaben sowie der Erhalt und die Stärkung des
Wohlbefindens der Mitarbeiter ist. Zusätzlich beschäftigt sich der Arbeitsschutzausschuss
 
mit der betrieblichen Sicherheit und Unfallverhütung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 236
43) Bereitstellung und Verwaltung von Mitteln für das Management
 
wesentlicher Auswirkungen
Die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen sind über
 
das Personalbudget abgedeckt. Zusätzlich stehen auch weitere Ressourcen,
wie ein eigenes Team der Personalentwicklung, zur Förderung von Mitarbeitern
 
durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung.
 
AR 43) Maßnahmen zur Abmilderung negativer Auswirkungen
 
des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft auf die eigene
 
Belegschaft
Mit dem Fahrtkostenzuschuss, der Möglichkeit,
 
ein Dienstrad zu erwerben,
 
sowie der Bereitstellung von E-Autos werden in der Hypo Vorarlberg
umweltfreundlichere Fortbewegungsmittel gefördert, was in weiterer
 
Folge unter anderem auch zur Eindämmung, Verhinderung und Bekämp-
fung von physischen und psychischen Gesundheitsproblemen führen
 
kann.
 
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT S1-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWÄLTIGUNG
 
WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER FÖRDERUNG
POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN
 
RISIKEN UND CHANCEN
46) Beschreibung der Ziele für das Management der wesentlichen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft
gemäß den in ESRS 2 MDR-T genannten Grundsätzen
Die Hypo Vorarlberg ist als größtes Bank-Einzelinstitut Vorarlbergs in
 
der DACH-Region mit einem herausfordernden Personalmarkt konfrontiert.
Dies führt zu einer besonderen Wettbewerbssituation. Daher soll die
 
Personalstrategie ab 2025 Schwerpunkte in der Gewinnung der besten
 
Ta-
lente sowie in der erfolgreichen und nachhaltigen Bindung
 
ihrer Mitarbeiter setzen.
 
Die in der Wesentlichkeitsanalyse definierten wesentlichen Auswirkungen
 
und Chancen sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen sollen
 
in
enger Verbindung zur Personalstrategie der Hypo Vorarlberg stehen,
 
die wiederum auf die Ziele abgestimmt ist.
 
Erfolgreiche und nachhaltige Mitarbeiterbindung
Verhältnis zwischen Ziel und Zielvorgabe der
 
Richtlinie/Strategie
Um eine nachhaltige Mitarbeiterbindung
 
sicherzustellen, werden die definierten
 
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
 
und Aus-
 
und Weiterbildung mit
dem Ziel, die Fluktuation von 9,6 % beizubehalten
 
oder zu unterschreiten,
 
umgesetzt.
Festgelegtes Zielniveau
Die Fluktuationsrate von 2023 soll zumindest
 
gehalten werden.
 
Umfang des Ziels
Dieses Ziel betrifft die gesamte Belegschaft
 
der Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
 
Österreich.
Bezugswert und Bezugsjahr
Im Jahr 2023 (Bezugsjahr) betrug die um
 
Ferialer und Praktikanten sowie Karenzierte
 
bereinigte Fluktuation 9,6 % (Bezugswert). Da
 
die für das Jahr 2024
errechnete Fluktuation nicht der Norm entspricht,
 
wurde als Bezugsjahr 2023 herangezogen.
 
Zeitraum, für den das Ziel gilt, einschließlich
 
Meilensteine und Zwischenziele
Sowohl das Ziel als auch das Zielniveau
 
gelten für das Berichtsjahr 2025.
Zwischenziel: Im Jahr 2024 wurde eine
 
Fluktuation von 7,5 % berechnet und somit der
 
Zielwert von 9,6 % unterschritten.
 
Methoden und signifikante Annahmen
Die Hypo Vorarlberg verdankt ihren wirtschaftlichen
 
Erfolg vor allem der Kompetenz, dem
 
Engagement und der Motivation ihrer
 
Mitarbeiter. Neben der
Rekrutierung neuer Talente ist auch
 
die Bindung bestehender Mitarbeiter ein
 
essenzieller Baustein für den weiteren Erfolg
 
der Hypo Vorarlberg.
Insbesondere die gezielte Förderung der
 
Mitarbeiter im Rahmen eines Talente-Managements
 
mit einem interessanten Angebot an Aus-
 
und Weiterbil-
dungsmaßnahmen und die Stärkung der
 
physischen und psychischen Gesundheit
 
zur Abrundung eines Gesamtpakets tragen
 
maßgeblich zur erfolgrei-
chen Bindung von Mitarbeitern bei.
 
Zusammenhang mit Umweltaspekten und
 
wissenschaftlichen Erkenntnissen
Es besteht kein Zusammenhang zu Umweltaspekten
 
und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Einbeziehung der Interessenträger
Das Ziel wurde von der Personalabteilung definiert.
 
Änderungen der Ziele, Parameter oder
 
Messmethoden
Es gab im Berichtsjahr 2024 keine Änderungen.
Fortschritt
Die Leistung wird anhand der Ein- und Austritte
 
im Berichtsjahr 2025 beurteilt.
 
47) Verfahrens zur Festlegung von Zielen durch Einbeziehen der eigenen
 
Belegschaft oder der Arbeitnehmervertreter
47a) Festlegung der Ziele
Das Ziel „Erfolgreiche und nachhaltige Mitarbeiterbindung“
 
wurde von der Personalabteilung, ohne Einbeziehung der Belegschaft
 
oder Arbeit-
nehmervertreter, definiert.
 
47b) Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf
 
die Verwirklichung dieser Ziele
Die Fluktuationsrate wird einmal jährlich berechnet, um die Zielerreichung
 
zu überwachen.
 
47c) Ermittlung von Erkenntnissen und Verbesserungsmöglichkeiten
 
aus der Unternehmensleistung
Die in S1-2.27b definierten Dialogformate bieten den Mitarbeitern die
 
Möglichkeit,
 
sich einzubringen,
 
und die daraus gewonnenen Erkenntnisse
fließen in etwaige Verbesserungs-
 
und Handlungsempfehlungen ein.
Mindestens jährlich stattfindende standardisierte Mitarbeitergespräche
Regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsrat, Personalabteilung
 
und Vorstand
Gesetzliche Evaluierung der physischen und psychischen Belastungen
 
am Arbeitsplatz
Leitfaden „Achtsames Miteinander“ zur Einmeldung von Anliegen und
 
Beschwerden für Betroffene, Beobachter, Informierte und Vertrau-
enspersonen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 237
ANGABEPFLICHT S1-6 – MERKMALE DER BESCHÄFTIGTEN DES UNTERNEHMENS
50a) Angabe der Gesamtzahl der Mitarbeiter auf Basis Kopfzahl,
 
aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach Ländern mit mindestens
 
50 Mitar-
beitern und mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten
 
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Männlich
410
387
361
347
23
14
26
26
Weiblich
528
510
487
469
15
15
26
26
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht gemeldet
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
938
897
848
816
38
29
52
52
50b) Anzahl der Beschäftigten nach Personenzahlen der unbefristeten,
 
befristeten und nicht garantierten Stunden, aufgeschlüsselt nach
Geschlecht
 
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Männlich
410
387
361
347
23
14
26
26
Weiblich
528
510
487
469
15
15
26
26
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter gesamt (inkl. Karenz)
938
897
848
816
38
29
52
52
Männlich
406
387
357
347
23
14
26
26
Weiblich
501
473
460
433
15
15
26
25
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter gesamt (ohne Karenz)
907
860
817
780
38
29
52
51
Männlich
0
0
0
0
0
0
0
0
Weiblich
0
0
0
0
0
0
0
0
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter befristet
0
0
0
0
0
0
0
0
Männlich
0
0
0
0
0
0
0
0
Weiblich
0
0
0
0
0
0
0
0
Andere
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht offengelegt
0
0
0
0
0
0
0
0
Mitarbeiter ohne garantierte Ar-
beitsstunden
0
0
0
0
0
0
0
0
Angaben zur Bank finden Sie in der Fußzeile
50c) Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Berichtszeitraum
 
verlassen haben, und die Quote der Mitarbeiterfluktuation im
Berichtszeitraum
 
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Neueintritte
115
98
104
88
11
7
0
3
Austritte
71
92
69
87
2
3
0
2
MA gesamt Vorjahr
897
896
816
819
29
25
52
52
Fluktuationsrate in %
7,0 %
9,3 %
7,5 %
9,6 %
5,0 %
9,4 %
0,0 %
3,6 %
50d) Beschreibung der Methoden, Verfahren, Durchschnittswerte und
 
Annahmen, die zur Zusammenstellung der Daten verwendet
 
wurden
Die Daten für die Berechnung der Kennzahlen werden konzernweit mit Stichtag
 
31.12.2024 erhoben, aggregiert und aufbereitet. Die erhobenen
Daten sind vollumfänglich, weshalb keine Annahmen getroffen werden
 
müssen. Die dargestellten Daten beruhen auf der tatsächlichen Perso-
nenzahl der Hypo Vorarlberg.
 
50e) Angaben von Hintergrundinformationen, die zum Verständnis
 
von Daten erforderlich sind
Es sind keine Hintergrundinformationen für das Verständnis der Daten
 
erforderlich.
73
2024 Bank: Mitarbeiter gesamt (aktiv und passiv) pro Kopf 838; Mitarbeiter gesamt
 
(aktiv und passiv) pro Kopf im Durchschnitt 785
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 238
ANGABEPFLICHT S1-8 – TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG UND SOZIALER
 
DIALOG
60a, 60b und 63a) Beschäftigte, die von Arbeitnehmervertretern
 
abgedeckt sind
Abdeckungsgrad
Tarifvertragliche Abdeckung
Sozialer Dialog
Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50
Beschäftigten, die >10 % der Gesamtzahl
ausmachen
Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder
(Schätzung für Regionen mit >50 Bes-
chäftigten, die >10 % der Gesamtzahl
ausmachen)
Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für
Länder mit >50 Beschäftigten, die >10 %
der Gesamtzahl ausmachen
0 – 19 %
20 – 39 %
40 – 59 %
60 – 79 %
80 – 100 %
Österreich, Italien
Österreich, Italien
Die konzernweite tarifliche Abdeckung beträgt 95,4 %.
60c) Angabe des Prozentsatzes an Mitarbeitern mit Kollektivvereinbarung
 
je Region außerhalb des EWR
Die Niederlassung St. Gallen hat weniger als 50 Mitarbeiter und
 
weniger als 10 % der Gesamtmitarbeiterzahl und ist deshalb
 
nicht in der Tabelle
enthalten.
63b) Angabe jeglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern
 
bezüglich Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat
 
(EBR), Betriebsrat der
Societas Europaea (SE) oder Betriebsrat der Societas Cooperativa
 
Europaea (SCE)
Eine Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR), Betriebsrat
 
der Societas Europaea (SE) oder Betriebsrat der Societas Cooperativa
Europaea (SCE) ist für die Hypo Vorarlberg nicht relevant.
 
ANGABEPFLICHT S1-9 – DIVERSITÄTSPARAMETER
66a) Angabe der Geschlechterverteilung in der obersten Führungsebene
 
in absoluten und relativen Zahlen
Konzern
Österreich
2024
2023
2024
2023
Männlich
3
3
3
3
in %
100,0
100,0
100,0
100,0
Weiblich
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
Anderes Geschlecht
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
Keine Daten
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
3
3
3
3
Gesamt in %
100,0
100,0
100,0
100,0
66b) Angaben der Beschäftigten der obersten Führungsebene je
 
Altersgruppe
Konzern
Österreich
2024
2023
2024
2023
0 – 29 Jahre
0
0
0
0
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
30 – 49 Jahre
1
1
1
1
in %
33,3
33,3
33,3
33,3
50+ Jahre
2
2
2
2
in %
67,7
67,7
67,7
67,7
Gesamt
3
3
3
3
Gesamt in %
100,0
100,0
100,0
100,0
AR 71) Definition der obersten Führungsebene oder Begründung einer
 
alternativen unternehmensspezifischen
 
Definition
Es gibt keine Abweichung zu der genannten Definition.
ANGABEPFLICHT S1-10 – ANGEMESSENE ENTLOHNUNG
69) Angemessene Entlohnung im Einklang mit geltenden Referenzwerten
Aufgrund gesetzlicher und kollektivvertraglicher Vorschriften ist
 
sichergestellt, dass alle Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg eine angemessene
 
Ent-
lohnung erhalten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 239
ANGABEPFLICHT S1-14 – PARAMETER FÜR GESUNDHEITSSCHUTZ
 
UND SICHERHEIT
88a-c) Angabe der Abdeckung der Belegschaft durch das Managementsystem
 
für Gesundheit und Sicherheit und arbeitsbedingte Vorfällen
Konzern
Österreich
Schweiz
Italien
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Rate an Arbeitnehmern, die auf der
Grundlage gesetzlicher Anforderungen
und/oder anerkannter Normen oder
Leitlinien unter Gesundheits-
 
und Sicher-
heitsmanagement fallen
90,8 %
91,4 %
94,3 %
94,1 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
100,0 %
Anzahl an Todesfällen in Folge von Ar-
beitsunfällen und/oder arbeitsbedingter
Erkrankungen
0
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
5
5
3
5
0
0
2
0
Quote an meldepflichtigen Arbeitsunfällen
3,2
3,4
2,1
3,7
0,0
0,0
21,2
0,0
Die Daten beziehen sich auf den Stichtag per 31.12.2024.
ANGABEPFLICHT S1-16 – VERGÜTUNGSPARAMETER (VERDIENSTUNTERSCHIEDE
 
UND GESAMTVERGÜTUNG)
97a) Angaben zum geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle
Land
Kategorie Mitarbeiter
2024
Österreich
Hypo Vorarlberg
ID Staff
2,5 %
Hypo Vorarlberg
Mitarbeiter
21,1 %
Hypo Vorarlberg
Vorstand
0,0 %
Hypo Immobilien & Leasing
ID Staff
0,0 %
Hypo Immobilien & Leasing
Mitarbeiter
23,5 %
Schweiz
Hypo Vorarlberg Niederlassung St. Gallen
ID Staff
0,0 %
Hypo Vorarlberg Niederlassung St. Gallen
Mitarbeiter
12,3 %
Italien
Hypo Vorarlberg Immo Italia
ID Staff
0,0 %
Hypo Vorarlberg Immo Italia
Mitarbeiter
-34,6 %
Hypo Vorarlberg Leasing
ID Staff
0,0 %
Hypo Vorarlberg Leasing
Mitarbeiter
15,9 %
97b) Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der bestbezahlten
 
Person zur Median-Vergütung aller übrigen Arbeitnehmer
 
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der bestbezahlten Person
 
zur Median-Vergütung aller übrigen Arbeitnehmer beträgt im Jahr
2024 für den gesamten Konzern 6,06:1.
97c) Angaben von Hintergrundinformationen, die zum Verständnis
 
von Daten erforderlich sind
Die Berechnungsbasis für den Gender Pay Gap (siehe S1-16.97a) sind die
 
Bruttojahreseinkommen inklusive ausbezahlter Überstunden, Überstun-
denpauschalen, Sachbezüge, etwaiger Zulagen und Essenszuschuss.
 
Etwaige von der Hypo Vorarlberg in Österreich ausbezahlte
 
Sozialzulagen
und Fahrkostenzuschüsse wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht
 
auf alle Mitarbeiter in gleicher Weise zutreffen und somit für eine
 
Ver-
gleichbarkeit hinderlich sind.
 
Teilzeitmitarbeiter wurden auf 100 % und unterjährige Aus- und Eintritte
 
auf ein ganzes Jahr hochgerechnet.
Wenn für das Berichtsjahr ein Lohngefälle von 0 % angegeben wurde,
 
bedeutet dies, dass sich diese Kategorie aus einem Geschlecht zusammen-
setzt und somit kein Lohngefälle berechnet werden konnte.
Die Gruppe ID Staff setzt sich aus dem höheren Management (1.
 
Ebene direkt unter dem Vorstand), den als Risikokäufern definierten Führungs-
kräften, Führungskräften mit Kontrollfunktionen sowie den Betriebsräten
 
im Kreditausschuss zusammen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 240
ANGABEPFLICHT S1-17 – VORFÄLLE, BESCHWERDEN UND SCHWERWIEGENDE
 
AUSWIRKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT MENSCHENRECH-
TEN
103a-d und 104a-b) Angabe zur Zahl der arbeitsbezogenen Vorfälle
 
und/oder Beschwerden sowie schwerwiegender Auswirkungen in
 
Bezug
auf Menschenrechte
2024
2023
Zahl der Diskriminierungsfälle
0
0
Anzahl der Beschwerden, die über Kanäle
 
für eigene Arbeitnehmer eingereicht wurden,
 
um Bedenken zu äußern
0
0
Zahl der bei den nationalen Kontaktstellen
 
für multinationale Unternehmen der OECD
 
eingereichten Beschwerden
0
0
Höhe der materiellen Bußgelder, Strafen und
 
Schadenersatz aufgrund von Verstößen
 
gegen soziale und menschen-
rechtliche Faktoren
0
0
Zahl der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen
 
und -vorfälle im Zusammenhang
 
mit der eigenen Beleg-
schaft
0
0
Anzahl der schwerwiegenden Menschenrechtsprobleme
 
und -vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen
 
Beleg-
schaft, die gegen die Prinzipien des UN
 
Global Compact und die OECD-Leitsätze
 
für multinationale Unternehmen
verstoßen
0
0
Höhe der materiellen Bußgelder, Strafen und
 
Entschädigungen für schwerwiegende
 
Menschenrechtsverletzungen
und Vorfälle im Zusammenhang mit der
 
eigenen Belegschaft
0
0
Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsfälle,
 
bei denen das Unternehmen eine Rolle
 
spielte, um Abhilfe für die
Betroffenen zu schaffen
0
0
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 241
ESRS S3: BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-2 – INTERESSEN
 
UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGER
7) Angabe, wie betroffene Gemeinschaften, inklusive Menschenrechte,
 
die Strategie und das Geschäftsmodell beeinflussen
Als Regionalbank in Vorarlberg beeinflussen betroffene Gemeinschaften
 
die Strategie und das Geschäftsmodell nicht negativ.
 
STRATEGIE
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE
 
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMEN-
SPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
9) Angabe, ob alle betroffenen Gemeinschaften unter die
 
Offenlegung nach ESRS 2 fallen, sowie Bereitstellung relevanter Informationen
Zu den betroffenen Gemeinschaften der Hypo Vorarlberg zählen
 
Menschen, Vereine und Institutionen im Rahmen von Sponsoringpartnerschaf-
ten oder der Vergabe von Spenden. Alle betroffenen Gemeinschaften,
 
die von der Tätigkeit der Hypo Vorarlberg betroffen sind, werden in den
Geltungsbereich der Offenlegung nach ESRS 2 einbezogen.
9a) Beschreibung der betroffenen Gemeinschaften gemäß S3-SBM-3.9ai-iv
Für die Nichtfinanzielle Erklärung 2024 beschreibt die Hypo Vorarlberg
 
die betroffenen Gemeinschaften wie folgt:
Personen oder Gruppen, die in den Kernregionen der Tätigkeiten der
 
Hypo Vorarlberg leben oder arbeiten. Dies umfasst auch Gemeinschaften,
die direkt von den Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen
 
(zum Beispiel Lieferanten) der Hypo Vorarlberg oder entlang ihrer
Wertschöpfungskette betroffen sind.
9b) Informationen über wesentliche negative Auswirkungen
Aufgrund des Fokus auf regionale Wertschöpfung und Unterstützung
 
von regionalen Unternehmen wurden in diesem Zusammenhang
 
keine
negativen Auswirkungen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
erhoben.
 
9c) Beschreibung der Aktivitäten, die zu wesentlichen positiven Auswirkungen
 
führen
Die Hypo Vorarlberg leistet einen positiven Beitrag zur regionalen
 
Entwicklung und ist ein zuverlässiger und langfristiger
 
Sponsoringpartner für
zahlreiche Kultur- und Sporteinrichtungen in ihren Marktgebieten,
 
vor allem in ihrem Heimatmarkt Vorarlberg. Mit ihrem Spendenfonds
 
unter-
stützt die Hypo Vorarlberg Menschen, die unverschuldet in Not
 
geraten sind, sowie Institutionen im Sozialbereich und förderwürdige Projekte
aus den Bereichen Bildung, Kultur und Wissenschaft. Im Berichtsjahr
 
2024 feierte der Spendenfonds sein 10-jähriges Bestehen und er ist ein
 
we-
sentliches Element der gelebten sozialen Verantwortung der Bank. Einen
 
weiteren positiven Beitrag leistet die Hypo Vorarlberg durch die imple-
mentierte Richtlinie für die nachhaltige Beschaffung und
 
Kreislaufwirtschaft (S3-1.14), welche darauf abzielt, regionale Dienstleistungen
 
und Pro-
dukte zu beziehen, um die lokale Wertschöpfungskette zu stärken.
9d) Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen
 
und Abhängigkeiten von betroffenen Gemeinschaften ergeben
Die gezielte Unterstützung von Projekten durch Sponsoringpartnerschaften
 
sowie die bewusste Auswahl lokaler Lieferanten schaffen Chancen
für die regionale Wertschöpfung und stärken die Reputation der
 
Hypo Vorarlberg als Regionalbank. Darüber hinaus
 
trägt die Wahrnehmung des
Spendenfonds dazu bei, das Bewusstsein für regionale Unterstützung
 
und Engagement zu fördern. Im Rahmen der Ausarbeitung der Wesentlich-
keitsanalyse wurden keine Risiken, die sich aus Auswirkungen und
 
Abhängigkeiten ergeben, festgestellt.
10) Angabe, ob und wie das Unternehmen höhere Schadensrisiken
 
für besonders betroffene Gemeinschaften erkannt hat
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine negativen Auswirkungen
 
identifiziert, weshalb keine Analyse zum Verständnis durchgeführt
wurde, wie betroffene Gemeinschaften einem Schadensrisiko ausgesetzt
 
sein könnten.
 
11) Angabe, welche wesentlichen Risiken und Chancen spezifische
 
betroffene Gemeinschaften betreffen
Im Rahmen der Erarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse wurden diverse
 
Chancen, aber keine Risiken identifiziert. Die folgende Tabelle
 
gibt einen
Überblick über die erhobenen Chancen in Bezug auf die betroffenen
 
Gemeinschaften im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit:
Chancen
Betroffene Gemeinschaften
Reputationschance: Schaffung von Arbeitsplätzen
 
in der Region durch lo-
kale und regionale Wertschöpfung
Initiativen, Partnerschaften, lokale Lieferanten
 
und Produzenten
Reputationschance: Unterstützung regionaler
 
Initiativen durch Spenden-
fonds und Sponsoring
Lokale Lieferanten und Produzenten, Sponsoringpartnerschaften,
 
Empfän-
ger von Unterstützung aus dem Spendenfonds
Operationelle Chance: Beitrag zur lokalen
 
und regionalen Wertschöpfung
durch Nutzung regionaler Dienstleistungen
 
und Produkte
Sponsoringpartnerschaften, Empfänger von
 
Unterstützung aus dem Spen-
denfonds
Operationelle Chance: Förderung positiver
 
Beziehungen zwischen Unterneh-
men und betroffenen Gemeinschaften
Personen, die in demselben Gebiet leben oder
 
arbeiten, in dem die Hypo
Vorarlberg tätig ist
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT S3-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT BETROFFENEN
 
GEMEINSCHAFTEN
14) Konzepte zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen betroffener Gemeinschaften gemäß ESRS 2 MDR-P, ein-
schließlich des Geltungsbereichs
Es wurden keine spezifischen Strategien beziehungsweise Richtlinien
 
für den Umgang mit betroffenen Gemeinschaften umgesetzt.
 
Dennoch
wurden für die identifizierten wesentlichen Themen (positive
 
Auswirkungen und potenzielle Chancen) nachfolgende relevante
 
Konzepte in Bezug
auf alle betroffenen Gemeinschaften identifiziert. Diese Konzepte umfassen
 
sowohl die vorgelagerte als auch die nachgelagerte Wertschöpfungs-
kette der Hypo Vorarlberg.
 
Sponsoringrichtlinie der Hypo Vorarlberg
 
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und Kreislaufwirtschaft
 
im Geschäftsbetrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 242
Richtlinie Sponsoring der Hypo Vorarlberg
Wichtigste Inhalte
Die Sponsoringrichtlinie der Hypo Vorarlberg
 
beschreibt das zentrale Vorgehen bei Kooperationen
 
und ist für alle Mitarbeiter anzuwenden.
 
Die Richtlinie
wird regelmäßig geprüft und aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel umfassen die Methodologie
 
sowie die Grundsätze und Richtlinien, um potenzielle
 
Neuko-
operationen zu prüfen und zu bewerten.
Die Sponsoringrichtlinien sind auf die
 
Unternehmens-, Marketing-
 
und Kommunikationsziele sowie auf die
 
Markenwerte der Hypo Vorarlberg abge-
stimmt. Sie tragen dazu bei, dass gegenüber
 
Mitarbeitern, Kunden und sonstigen Anspruchsgruppen
 
eine berechenbare und glaubwürdige Kommunika-
tionspolitik vermittelt wird. Gleichzeitig
 
werden Maßstäbe für die Erfolgskontrolle
 
gesetzt.
 
Allgemeine Ziele
Die Hypo Vorarlberg unterstützt gezielt
 
Projekte in verschiedenen Bereichen (Sport und
 
Freizeit, Kunst und Kultur, Bildung und
 
Soziales sowie Energie
und Umwelt), bei denen persönliches Engagement,
 
Professionalität und Nachhaltigkeitsverständnis
 
von Sponsoringpartner und Hypo Vorarlberg
 
über-
einstimmen.
 
Der Bereich Sponsoring ist für das Unternehmen
 
somit eine gute Möglichkeit, Projekte
 
mit Imagewirkung zu fördern, die ein breites Publikum
 
anspre-
chen sowie zur Kontaktpflege, Kundenbindung
 
und Neukontaktgewinnung beitragen.
 
Bei allen Engagements wird auf Regionalität
 
geachtet und grund-
sätzlich eine langfristige Partnerschaft
 
angestrebt. Das Sponsoringportfolio der
 
Hypo Vorarlberg umfasst rund 60 Institutionen
 
und Projekte – davon
befindet sich der Großteil in Vorarlberg.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden
 
für die Richtlinie die folgenden Themen
 
als wesentlich identifiziert:
Auswirkung
Positiver Einfluss auf betroffene Gemeinschaften
 
durch einen Beitrag zur regionalen wirtschaftlichen
 
Verantwortung (zum Beispiel Sponsoring
 
oder
lokale Beschaffung)
Chancen
Reputationschance: Schaffung von Arbeitsplätzen
 
in der Region durch lokale und regionale
 
Wertschöpfung
Reputationschance: Unterstützung regionaler
 
Initiativen durch Spendenfonds und Sponsoring
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg beziehungsweise
 
die Filialleiter in den einzelnen Filialen.
 
Zudem
berücksichtigt die Interne Revision bei
 
ihren laufenden Prüfungen die „Sponsoringrichtlinie
 
der Hypo Vorarlberg“. Die Richtlinie gilt
 
für alle Mitarbeiter
der Hypo Vorarlberg.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der
 
Hypo Vorarlberg, die in ihrem Geschäftsbereich
 
mit Sponsoring zu tun haben, unabhängig
 
von deren Position.
Die darin gesetzten Standards gelten
 
gegenüber Kunden (Neu- und Bestandskunden),
 
Geschäftspartnern und sonstigen Stakeholdern.
Das Zielgebiet des Sponsorings befindet sich in
 
Vorarlberg, Wien, Graz, Salzburg, Wels und in
 
der Niederlassung St. Gallen. Überregionale
 
(österreich-
weite) Sponsorings werden aufgrund des
 
großen Streuverlustes abgelehnt. Die Hypo Vorarlberg
 
strebt verlässliche und langfristige Partnerschaften
 
an. Es
werden nur ethisch einwandfreie Projekte
 
unterstützt, die auch den Nachhaltigkeitskriterien
 
der Hypo Vorarlberg entsprechen.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und anlassbezogene
 
Aktualisierung der Richtlinie sowie deren Umsetzung
 
ist die Abteilung Kommunikation
 
und Marketing verantwort-
lich. Die Koordination übernimmt die
 
Gruppe Sponsoring & Events, die direkt an
 
den Vorstand berichtet.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert
 
sich an folgenden Standards
Medienkooperations-
 
und -förderungs-Transparenzgesetz
 
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Richtlinie wird in der Fachabteilung Sponsoring
 
und Events erstellt.
 
Im Zuge von Dialogen
 
und Jahresgesprächen
 
mit den regionalen Partnern wer-
den die beidseitigen Bedürfnisse und Perspektiven
 
besprochen, geplant und schriftlich
 
festgehalten.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Sponsoringrichtlinie
 
der Hypo Vorarlberg“ handelt es sich um ein
 
betriebsinternes Dokument, das allen
 
Mitarbeitern der Hypo Vorarl-
berg im Intranet zur Verfügung gestellt
 
wird.
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und
 
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und
 
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt den Prozess
 
und die angewendeten
Kriterien für die Anschaffung von Produkten
 
und Dienstleistungen für alle Mitarbeiter,
 
die Beschaffungsprozesse ausführen. Die
 
Richtlinie wird regelmä-
ßig geprüft, zuletzt wurde diese Ende 2024 aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel sind nach Produktgruppen
 
und Dienstleistungen gegliedert und umfassen
die jeweilig definierten Vorgaben, um eine
 
nachhaltige Beschaffung sicherzustellen:
Geltungsbereich und regulatorische Vorgaben
Anwendung der Richtlinie für Produktgruppen/Dienstleistungen:
IT-Equipment
Abfallwirtschaft
Fuhrpark
Bau
Zukauf von Energie für den Geschäftsbetrieb
Büroausstattung
Werbemittel
Kundenveranstaltungen und -geschenke
Allgemeine Ziele
Im Kerngeschäft ist die Hypo Vorarlberg ein Finanzdienstleistungsunternehmen,
 
wodurch sich die Liefer-
 
und Wertschöpfungskette grundlegend
 
von
jenen von Produktionsbetrieben unterscheidet.
 
Dennoch hat die Hypo Vorarlberg sich das
 
Ziel gesetzt,
 
nachhaltige Beschaffungsprozesse zu definieren
und umzusetzen und dabei als verlässlicher
 
Partner gute Lieferantenbeziehungen aufzubauen,
 
zu pflegen die Wertschöpfung in der Region
 
stärken.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 243
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden
 
für die Richtlinie folgende Themen als
 
wesentlich identifiziert:
Auswirkung
Positiver Einfluss auf betroffene Gemeinschaften
 
durch einen Beitrag zur regionalen wirtschaftlichen
 
Verantwortung (zum Beispiel durch Sponso-
ring oder lokale Beschaffung).
Chancen
Operationelle Chance: Beitrag zur lokalen
 
und regionalen Wertschöpfung durch Nutzung
 
regionaler Dienstleistungen und Produkte
Operationelle Chance: Förderung positiver
 
Beziehungen zwischen Unternehmen und betroffenen
 
Gemeinschaften
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch
 
die Bereichsleitung Logistik durch regelmäßige,
 
aber auch anlassbezogene Prüfung und
 
Dokumentation
in internen Systemen.
 
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich der Richtlinie
 
umfasst die vorgelagerte Wertschöpfungskette
 
und erstreckt sich auf die gesamte Hypo
 
Vorarlberg. Die Richtlinie
ist in einigen Bereichen speziell für alle Konzernstandorte
 
in Österreich konzipiert. Für die Standorte
 
außerhalb Österreichs gelten die Vorgaben
 
nach den
gleichen Prinzipien beziehungsweise
 
sind diese sinngemäß verpflichtend anzuwenden.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
 
der Richtlinie sowie deren Umsetzung
 
ist die Abteilung Logistik verantwortlich.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie verpflichtet sich zur Einhaltung
 
folgender gesetzlicher Grundlagen und
 
Richtlinien:
NaBe-Aktionsplan 2021
ÖGNI-Standard
Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz
 
bei der Arbeit
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Richtlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachbereiche
für Logistik (Facilityservice, Material-
 
und Fuhrparkverwaltung, Bau, Kundenmarketing,
 
Sponsoring & Events, IT und Nachhaltigkeit).
 
Eine Änderung dieser
Richtlinie umfasst eine neuerliche Einbindung
 
der erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung
 
und Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“
 
handelt es sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen
Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg im Intranet
 
zur Verfügung gestellt wird.
16) Beschreibung der menschenrechtspolitischen Verpflichtungen
 
für betroffene Gemeinschaften, einschließlich
 
des allgemeinen Ansatzes
16a) Achtung der Menschenrechte, insbesondere der indigenen Völker
Die Achtung von Menschenrechten in Bezug auf betroffene Gemeinschaften
 
ist aktuell in keiner Strategie enthalten. Für das Jahr 2025 ist eine
Überarbeitung und die Einbeziehung von betroffenen Gemeinschaften
 
in den Verhaltenskodex vorgesehen. Dieser orientiert sich an den
 
interna-
tionalen Standards zur Achtung der Menschenrechte (siehe S1-1.19). Als
 
Regionalbank in Vorarlberg sind aufgrund des Geschäftsmodells und
 
der
Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse die indigenen Völker nicht wesentlich
 
und somit nicht im Verhaltenskodex berücksichtigt.
16b) Engagement für betroffene Gemeinschaften
 
Das Engagement für betroffene Gemeinschaften ist fest in der Unternehmensstrategie
 
der Hypo Vorarlberg verankert und stellt einen wichtigen
Beitrag zur Förderung der regionalen Wertschöpfung dar. Die Bank
 
unterstützt durch Sponsoring und den Spendenfonds
 
regelmäßig Initiativen
für wohltätige und karikative Zwecke. Damit die Unterstützung zielgerichtet
 
erfolgt, finden im Bereich Sponsoring und mit Lieferanten Gesprä-
che zur Verbesserung der Partnerschaften statt. Für den Spendenfonds
 
finden nach dem Beschluss der Unterstützung Gespräche über die Art
und Umfang der Unterstützung statt.
 
16c) Maßnahmen zur Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte
Die Hypo Vorarlberg hat bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt
 
und plant weitere Initiativen, um menschenrechtliche Aspekte in ihren
Geschäftsbeziehungen und Aktivitäten zu berücksichtigen.
BEREITS UMGESETZTE MAßNAHMEN
Sponsoringrichtlinie
Anhand einer Sponsoringrichtlinie wird sichergestellt, dass Sponsoringengagements
 
ausschließlich mit vertrauenswürdigen Institutionen und
Vereinen aus definierten Sektoren eingegangen werden. Damit soll sichergestellt
 
werden, dass Menschenrechte bei den Sponsoringpartnerschaf-
ten geachtet werden. Alle Sponsoringanfragen werden intern von
 
der Gruppe Sponsoring und Events oder eigenständig von den Filialen
 
geprüft,
um die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen und die Mittelvergabe
 
verantwortungsvoll zu steuern.
 
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und Kreislaufwirtschaft
 
im Geschäftsbetrieb
Im Rahmen ihrer Beschaffungspraxis achtet die Hypo Vorarlberg auf
 
Nachhaltigkeitslabels und prüft sorgfältig, ob Produkte und Dienstleistun-
gen den internen Standards entsprechen. Diese Maßnahmen fördern
 
die soziale und ökologische Verantwortung innerhalb der Wertschöpfungs-
kette und stärkt die nachhaltige Ausrichtung der Bank. Die Richtlinie
 
orientiert sich an nationalen Qualitätsstandards.
GEPLANTE MAßNAHMEN
Lieferantenkodex
Im Berichtszeitraum 2025 wird ein umfassender Lieferantenkodex
 
eingeführt. Dieser verpflichtet alle Lieferanten der Bank, menschenrechtliche
Standards einzuhalten und entlang der gesamten Lieferkette
 
Verantwortung zu übernehmen. Der Lieferantenkodex soll sicherstellen,
 
dass die
Bank ausschließlich mit Partnern zusammenarbeitet, die ihre Werte
 
teilen, und beinhaltet dieselben internationalen Standards wie im
 
Verhaltens-
kodex angegeben. Der Lieferantenkodex gilt als Erweiterung zur
 
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und Kreislaufwirtschaft
 
im Geschäftsbe-
trieb.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 244
Erweiterung Verhaltenskodex
Im Frühjahr 2025 wird der bestehende Verhaltenskodex um das Thema
 
„Betroffene Gemeinschaften“ erweitert. Der aktualisierte Kodex
 
orientiert
sich an international anerkannten Richtlinien und verpflichtet alle Mitarbeiter,
 
menschenrechtliche Grundsätze aktiv zu achten. Diese Ergänzung
stärkt die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bank und schafft
 
eine klare Handlungsgrundlage für alle Geschäftsbereiche.
17) Angabe, ob und wie die Richtlinien an international anerkannten
 
Standards ausgerichtet sind
 
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich bei der Gestaltung ihrer internen
 
Richtlinien an nationalen und internationalen Standards, um Verlässlichkeit
und Transparenz zu fördern. Die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung
 
basiert auf etablierten Standards wie dem NaBe-Aktionsplan 2021, dem
ÖGNI-Standard sowie dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz
 
bei der Arbeit.
 
Zukünftig wird auch durch die Erweiterung des Verhaltenskodex das
 
Thema Menschenrechte für „Betroffene Gemeinschaften“ noch stärker in
den Fokus rücken. Der Verhaltenskodex orientiert sich an den internationalen
 
Standards zur Achtung der Menschenrechte (siehe S1-1.19).
ANGABEPFLICHT S3-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG BETROFFENER
 
GEMEINSCHAFTEN IN BEZUG AUF AUSWIRKUNGEN
 
21) Angabe, wie die Einbeziehung von Perspektiven betroffener Gemeinschaften
 
Entscheidungen und Maßnahmen zur Bewältigung von Aus-
wirkungen beeinflusst
Im Zuge der Dialoge und Jahresgespräche mit den regionalen Partnern
 
werden die beidseitigen Bedürfnisse und Perspektiven besprochen,
 
ge-
plant und schriftlich festgehalten. Dies soll dazu dienen, Institutionen
 
sowie Vereine in ihrer Fähigkeit zu unterstützen, ihre sozialen, kulturellen
und sportlichen Aufgaben weiterhin wahrzunehmen und
 
damit einen Mehrwert für die Region und ihren Bereich schaffen können.
Anlassbezogen finden Austausche zur Verbesserung der Lieferantenbeziehungen
 
statt. Hierzu gibt es jedoch keinen regelmäßigen Austausch mit
den Lieferanten. Während der Abwicklung von Projekten im Spendenfonds
 
finden regelmäßige Dialoge zur Erhebung von Bedürfnissen
 
zur ziel-
gerichteten Unterstützung mit den Empfängern statt.
 
21a) ob die Zusammenarbeit direkt, mit ihren rechtmäßigen Vertretern
 
oder mit glaubwürdigen Stellvertretern erfolgt
 
Die Zusammenarbeit erfolgt direkt mit den lokalen Unternehmen oder
 
mit rechtmäßig befugten Vertretern von Institutionen und
 
Vereinen.
21b) Beschreibung des Prozesses der Zusammenarbeit im Hinblick
 
auf Art und Häufigkeit der Einbindung
 
LIEFERANTENBEZIEHUNGEN
Die Beschaffung von Produkten/Dienstleistungen erfolgt unter Berücksichtigung
 
von Nachhaltigkeitskriterien und wird regelmäßig überprüft.
VEREINE UND INSTITUTIONEN
Im Zuge der Sponsoringanfrage muss ein schriftliches Konzept vorgelegt werden,
 
das gemäß den Vorgaben der Sponsoringrichtlinie geprüft
wird. Unterstützt werden nur ethisch einwandfreie Projekte, die den
 
Kriterien der Hypo Vorarlberg entsprechen. Eine bestehende oder
 
ange-
strebte Geschäftsbeziehung wird bevorzugt. Darüber hinaus werden finanzielle
 
Mittel aus dem Spendenfonds für gemeinnützige Zwecke in den
Bereichen Soziales, Wissenschaft/Bildung und Kultur bereitgestellt. Anträge
 
können über ein Online-Formular, postalisch oder telefonisch
 
einge-
reicht werden und ein Kuratorium entscheidet über die Vergabe
 
der Mittel. Ein Gremium aus Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher
 
Ein-
richtungen und Herkunft verwaltet den Spendenfonds ehrenamtlich.
 
Die Mitglieder des Kuratoriums entscheiden in vierteljährlich stattfindenden
Sitzungen über die Zuteilung der Gelder.
21c) Funktion und ranghöchste Position im Unternehmen, die für
 
die operative Verantwortung für die Einbeziehung verantwortlich
 
ist
 
Für das Sponsoring und die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigen
 
Beschaffung ist die jeweilige Fachabteilung sowie die einzelnen Filialen
 
in
der direkten Verantwortung. Diese berichten an den Vorstand.
21d) Beschreibung,
 
wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Engagements
 
bewertet
Bei Sponsoring mit einem bestimmten Volumen und Laufzeit werden
 
vereinzelt Werbewertanalysen
 
durchgeführt und mit den Partnern bespro-
chen. Die Werbewertanalyse soll Aufschluss über den Mehrwert des
 
Sponsorings für die Hypo Vorarlberg geben. Die Analyse verfolgt nicht
 
das
Ziel, die Wirksamkeit auf Marktanteil und Marktpotenziale zu messen.
 
Für die Lieferantenbeziehungen gibt es keine Bewertung der Wirksamkeit.
Es werden vereinzelt Gespräche mit Lieferanten zur Verbesserung
 
der Partnerschaft geführt. Die Gelder aus dem Spendenfonds
 
sind dem Antrag
entsprechend zweckgewidmet. Die Zweckwidmung der Gelder muss
 
von den Empfängern nachgewiesen werden.
 
22) Angabe zur Erhebung von Sichtweisen besonders betroffener
 
Gemeinschaften und bestimmter Gruppen innerhalb der Gemeinschaften
Durch jährliche Gespräche mit den Partnern und einem offenen Dialog
 
über Ziele und Bedürfnisse werden die unterschiedlichen Perspektiven
 
der
betroffenen Gemeinschaften in die Entscheidungsprozesse integriert.
ANGABEPFLICHT S3-3 – VERFAHREN ZUR BEHEBUNG NEGATIVER
 
AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN
BEDENKEN ÄUßERN KÖNNEN
27a) Allgemeiner Ansatz und Verfahren zur Abhilfe sowie Bewertung
 
der Wirksamkeit
Im Zuge der Ausarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse konnten keine
 
negativen Auswirkungen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften identifi-
ziert werden.
 
ANGABEPFLICHT S3-4 – ERGREIFUNG VON MAßNAHMEN IN BEZUG
 
AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN AUF BETROFFENE GEMEINSCHAF-
TEN UND ANSÄTZE ZUM MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND
 
ZUR NUTZUNG WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG
 
MIT
BETROFFENEN GEMEINSCHAFTEN SOWIE DIE WIRKSAMKEIT DIESER
 
MAßNAHMEN
31) Maßnahmen und Ressourcen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften
 
gemäß den in ESRS 2 MDR-A genannten Grundsätzen
In Bezug auf regionale Wertschöpfung sind die Mitarbeiter der Hypo
 
Vorarlberg dazu angehalten, ihre Einkäufe nach dem Prinzip der Umwelt-
und Ressourcenschonung zu tätigen. Hierzu zählen auch die Langlebigkeit
 
und die Lokalität. Zudem ist Hypo Vorarlberg bestrebt,
 
ihre bestehen-
den Partnerschaften beizubehalten und weiterhin Institutionen und
 
Vereine zu fördern und zu unterstützen.
 
Für die Erarbeitung wurden folgende Aktionspläne für die relevanten
 
Strategien erarbeitet, welche für die gesamte Wertschöpfungskette der
Hypo Vorarlberg gelten:
Maßnahmen für nachhaltige Beschaffung
Maßnahmen zu Sponsoring
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 245
Förderung der Regionalität
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
 
Ausrichtung der Beschaffung auf regionale
 
und lokale Produkte und Dienstleistungen
 
unter Berücksichtigung von bestimmten
 
Kriterien laut Be-
schaffungsrichtlinie
Geplante
 
Erstellung eines Lieferantenkodex mit
 
spezifischen Nachhaltigkeitskriterien
Geschäftsbeziehungen mit regionalen Lieferanten
 
und Geschäftspartnern werden forciert
Erwartete Ergebnisse
Die Ausrichtung auf regionale Produkte und
 
Dienstleistungen führt zu einer Stärkung
 
des Wirtschaftsstandorts
 
Vorarlberg und fördert das Image der Hypo
Vorarlberg als zuverlässiger Geschäftspartner.
 
Zudem schafft der Fokus auf die lokale
 
Wertschöpfungskette potenziell neue
 
Arbeitsplätze in der Region.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
zu der Zielsetzung der Richtlinie „Nachhaltige
 
Beschaffung und Kreislaufwirtschaft im
 
Geschäftsbetrieb“,
die im Kern die Anpassung an den Klimawandel
 
durch eine nachhaltige Beschaffung
 
und den Umgang mit und die Begrenzung
 
der Treibhausgasemissio-
nen im Geschäftsbetrieb behandelt. Die
 
wesentlichen positiven Auswirkungen und
 
Chancen werden gezielt mit den bereits ergriffenen
 
und geplanten
Maßnahmen behandelt:
Positiver Einfluss auf betroffene Gemeinschaften
 
durch einen Beitrag zur regionalen wirtschaftlichen
 
Verantwortung (zum Beispiel Sponsoring
 
oder
lokale Beschaffung)
Reputationschance: Schaffung von Arbeitsplätzen
 
in der Region durch lokale und regionale
 
Wertschöpfung
Operationelle Chance: Beitrag zur lokalen
 
und regionalen Wertschöpfung durch Nutzung
 
regionaler Dienstleistungen und Produkte
Operationelle Chance: Förderung positiver
 
Beziehungen zwischen Unternehmen und betroffenen
 
Gemeinschaften
Die Hypo Vorarlberg bezieht, wenn möglich,
 
ihre Produkte aus der Region und leistet
 
dadurch einen Beitrag zur regionalen
 
Wertschöpfung, was wiederum
dem Erhalt von Arbeitsplätzen dient. Die
 
Hypo Vorarlberg sieht es als Chance,
 
sich durch die Förderung und den Erhalt
 
langfristiger Beziehungen weiter
als Regionalbank zu etablieren.
Umfang
Die ergriffenen Maßnahmen sind analog zu
 
der Richtlinie ausgelegt und gelten
 
für alle Konzernstandorte in Österreich.
Zeithorizonte
Die umgesetzten Maßnahmen stellen einen
 
kontinuierlichen und langfristig angelegten
 
Prozess (PDCA) dar, der regelmäßig geprüft wird,
 
um potenziell die
bereits ergriffenen Maßnahmen anzupassen
 
und zusätzliche Maßnahmen zu planen.
 
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen behandeln
 
bereits die wesentlichen Auswirkungen, eine
 
unmittelbare Notwendigkeit von Abhilfe
 
ist nicht notwendig.
 
Fortschritte
/
Unterstützung von sozialen Projekten und
 
Initiativen in der Region
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
 
Gezielte Unterstützung von Projekten und Initiativen
 
in den Bereichen Sport und Freizeit, Kunst
 
und Kultur, Bildung und Soziales sowie Energie
 
und
Umwelt. Diese müssen ethisch vertretbar sein
 
und den Nachhaltigkeitskriterien der
 
Hypo Vorarlberg entsprechen. Die Hypo Vorarlberg
 
verzichtet auf
das Sponsoring von Organisationen,
 
an denen politische Parteien, Teilorganisationen
 
oder diesen nahestehende Organisationen
 
beteiligt sind. Spon-
sorings und Eventplanungen sind vorwiegend
 
auf die Marktgebiete Vorarlberg, Wien,
 
Wels, Graz, Salzburg und in der Niederlassung St.
 
Gallen kon-
zentriert, um Beziehungen zu betroffenen
 
Gemeinschaften zu fördern.
Langfristige Partnerschaften zu Mitgliedern
 
der lokalen Community
Einrichtung eines Spendenfonds für soziale
 
Initiativen und Projekte in der Region seit
 
2014
 
Der finanzielle Beitrag des jährlichen
 
Spendentopfs kommt auch Personen, Vereinen
 
oder Institutionen in den Bereichen
 
Wissenschaft, Bildung und
Kultur zugute, die vorwiegend am Wirtschaftsstandort
 
Vorarlberg angesiedelt sind. Der Schwerpunkt
 
der Zuwendungen ist im Sozialbereich, um
beispielsweise Familien und Haushalten,
 
die durch ein geringes Einkommen oder
 
unverschuldet in Not geraten sind, zu helfen.
Erwartete Ergebnisse
Das Ergebnis durch die bereits ergriffenen
 
Maßnahmen ist, dass mögliche positive Auswirkungen
 
und Chancen für die Region Vorarlberg und
 
die lokale
Gemeinschaft gefördert werden. Das strukturierte
 
Vorgehen in der Auswahl von Sponsoringpartnern
 
für Projekte (Kunst, Bildung, Energie,
 
Umwelt) und
die Vergabe von Spenden soll sicherstellen,
 
dass die Hypo Vorarlberg ihre regionale
 
gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
mit der Zielsetzung der Sponsoringrichtlinie,
 
die im Kern die sachgerechte Auswahl und
 
Umsetzung von
gemeinnützigen Projekten und Initiativen
 
für die regionale Wertschöpfung in Vorarlberg
 
umfasst. Zudem unterstützen die ergriffenen
 
Maßnahmen gezielt
die identifizierten positiven Auswirkungen
 
und Chancen:
Positiver Einfluss auf betroffene Gemeinschaften
 
durch einen Beitrag zur regionalen und
 
wirtschaftlichen Verantwortung (Beispiel:
 
Sponsoring, lokale
Beschaffung)
Reputationschance: Unterstützung regionaler
 
Initiativen durch Spendenfonds und Sponsoring
Umfang
Gemäß der umgesetzten Richtlinie im Bereich
 
Sponsoring ist der Anwendungsbereich
 
auch für die ergriffenen Maßnahmen auf
 
die Kernregionen ausge-
richtet. Überregionale (österreichweite)
 
Sponsorings werden aufgrund des großen
 
Streuverlustes abgelehnt.
Zeithorizonte
Die umgesetzten Maßnahmen stellen einen
 
kontinuierlichen Prozess (PDCA) dar, der regelmäßig
 
geprüft wird, um gegebenenfalls die bereits ergriffenen
Maßnahmen anzupassen und zusätzliche
 
Maßnahmen zu planen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 246
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen behandeln
 
bereits die wesentlichen Auswirkungen und
 
Chancen, eine unmittelbare Notwendigkeit
 
von Abhilfe ist nicht gege-
ben, da keine negativen Auswirkungen
 
und Risiken festgestellt wurden.
Fortschritte
/
ESRS 2-69) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
 
eines Aktionsplans
ESRS 2-69a) Angabe der Art und die Höhe der derzeitigen und künftigen
 
finanziellen Mittel für den Aktionsplan
Die Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben und
 
Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger und zukünftiger
 
Mittel und Erläuterung des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen,
 
die
im Abschluss ausgewiesen sind
Eine Aushebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
keine Angabe möglich.
32) Angaben in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
32a) Ergriffene, geplante oder laufende Maßnahmen zur Vermeidung
 
oder Abschwächung wesentlicher negativer Auswirkungen
 
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine negativen Auswirkungen
 
identifiziert, weshalb es keine ergriffenen, geplanten oder laufenden
Maßnahmen zur Vermeidung gibt.
32b) Angabe, ob und wie Maßnahmen ergriffen wurden, um eine wesentliche
 
Auswirkung abzumildern
Bisher wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen festgestellt,
 
die eine spezifische Abhilfemaßnahme erfordern.
32c) Beschreibung der zusätzlichen Maßnahmen oder Initiativen, um
 
positive Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften
 
zu erzielen
 
Neben den bereits genannten Maßnahmen wurden keine zusätzlichen
 
Initiativen ergriffen.
32d) Beschreibung, wie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen
 
für Gemeinschaften nachverfolgt und bewertet werden
 
Die Wirkung der Maßnahmen wird durch die Anzahl geförderter Projekte,
 
die finanzielle Höhe der finanziellen Unterstützung und die positive
Resonanz aus den betroffenen Gemeinschaften gemessen.
33) Weitere erforderliche Angaben
 
33a) Angabe, wie ermittelt wird, dass eine Maßnahme zur Vermeidung
 
negativer Auswirkungen auf Gemeinschaften erforderlich ist
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit wurden keine negativen
 
Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften identifiziert,
 
die zusätzliche
Maßnahmen erfordern.
33b) Angabe des Ansatzes zum Ergreifen von Maßnahmen in Bezug
 
auf bestimmte wesentliche negative Auswirkungen
Da keine wesentlichen negativen Auswirkungen identifiziert wurden,
 
sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
33c) Angabe, wie Abhilfemaßnahmen bei erheblichen negativen
 
Auswirkungen auf Gemeinschaften sichergestellt und ihre
 
Wirksamkeit ge-
prüft werden
Es wurden keine erheblichen negativen Auswirkungen festgestellt, daher
 
sind keine Abhilfemaßnahmen erforderlich.
 
34) Beschreibungen in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen
34a) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Minderung wesentlicher
 
Risiken und wie dies in der Praxis nachverfolgt wird
 
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine potenziellen
 
Risiken auf betroffene Gemeinschaften identifiziert.
 
34b) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher
 
Chancen
 
Neben den bereits genannten Maßnahmen wurden keine weiteren Initiativen
 
ergriffen (siehe S3-4.31). Die Hypo Vorarlberg wird jegliche Chancen
zur Stärkung ihrer Beziehungen zu lokalen Gemeinschaften und
 
zur Förderung von nachhaltigen Initiativen nutzen, um den Geschäftserfolg
 
lang-
fristig zu sichern.
35) Angabe, wie sichergestellt wird, dass eigene Praktiken keine wesentlichen
 
negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften haben
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine
 
eigenen Praktiken festgestellt, welche zu negativen Auswirkungen geführt
 
ha-
ben.
36) Angabe, ob schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und
 
Vorfälle im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften gemeldet
wurden
Im Berichtsjahr 2024 wurden keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen
 
in Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften gemel-
det.
38) Angabe, welche Ressourcen für das Management der wesentlichen
 
Auswirkungen bereitgestellt werden, einschließlich relevanter Infor-
mationen zur Handhabung dieser Auswirkungen
Für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf betroffene
 
Gemeinschaften sind verschiedene Fachbereiche der Hypo Vorarlberg
 
zu-
ständig, wie beispielsweise Sponsoring und Logistik. In diesen Bereichen
 
werden kontinuierlich die Prozesse und Kriterien angepasst, um
 
sicher-
zustellen, dass keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinschaften
 
entstehen.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 247
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT S3-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWÄLTIGUNG
 
WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER FÖRDERUNG
POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN
 
RISIKEN UND CHANCEN
ESRS 2-81) Für den Fall, dass das Unternehmen keine messbaren und
 
ergebnisorientierten Ziele festgelegt hat: Angabe darüber,
 
ob die Wirk-
samkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken
 
und Chancen dennoch nachverfolgt werden kann. Wenn ja, einschließlich
der Verfahren, der festgelegten Zielvorgaben und Zeiträume
 
Für den Standard S3 „Betroffene Gemeinschaften“ wurden keine messbaren,
 
quantitativen Ziele festgelegt. Die Strategien konzentrieren sich
jedoch auf die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftens in der Region
 
und darauf, Institutionen sowie Vereine in ihrer Fähigkeit zu unterstüt-
zen, ihre sozialen, kulturellen und sportlichen Aufgaben weiterhin
 
wahrzunehmen. In den kommenden Jahren wird geprüft, ob
 
es sinnvoll ist,
spezifische messbare und zeitgebundene Ziele zu definieren.
 
ESRS 2-81bi-ii) Angabe darüber, ob die Wirksamkeit der Strategien
 
und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
dennoch nach-
verfolgt werden kann. Wenn ja, einschließlich der Verfahren, der festgelegten
 
Zielvorgaben und Zeiträume
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf positive Auswirkungen
 
und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe S3-1, S3-4). Die Strategien
 
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
 
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
 
verschiedene interne Stakeholder (jeweiliger Fachbereich, Vorstand
 
und die
Interne Revision im Zuge ihrer Prüftätigkeit).
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 248
ESRS S4: VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-2 – INTERESSEN
 
UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGER
8) Angabe, wie Verbraucherinteressen und -rechte, inklusive Menschenrechte,
 
die Strategie und das Geschäftsmodell
 
Die Hypo Vorarlberg ist bestrebt,
 
einen qualitativ hochwertigen Service für ihre Privat-
 
und Firmenkunden anzubieten. Mithilfe von Aus- und
Fortbildungen sind die Mitarbeiter in der Lage, die Bedürfnisse und Interessen
 
der Kunden zu erkennen und maßgeschneiderte Produkte anzu-
bieten. Dies findet sich auch in den Kernwerten der Hypo Vorarlberg
 
wieder. Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg verpflichtet alle
 
Mitarbei-
ter gegenüber ihren Kunden, ungeachtet ihres Hintergrunds, die grundlegenden
 
Verhaltensregeln zu beachten.
 
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 – WESENTLICHE
 
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMEN-
SPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
10) Angabe aller Verbraucher und Endnutzer, die durch das Unternehmen
 
und seine Wertschöpfungskette wesentlich betroffen sind
FIRMENKUNDEN
Ein Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit der Hypo Vorarlberg ist
 
das Firmenkundengeschäft. Vorarlberg und die umliegenden
 
Regionen
sind durch eine stark mittelständische Wirtschaftsstruktur mit hoher
 
Exportquote gekennzeichnet. Diese Unternehmen unterstützt die Hypo
Vorarlberg bei allen Finanzthemen, die für sie von Bedeutung sind. Besonderes
 
Know-how weist die Bank in den Bereichen Immobilienfinanzie-
rungen, Investitions- und Projektfinanzierungen, Förderungen, Auslandsdienstleistungen,
 
Betriebsmittelfinanzierungen sowie als Anbieter alter-
nativer Finanzierungsformen und in der Vermögensanlage auf.
PRIVATKUNDEN UND PRIVATE BANKING
 
Die Hypo Vorarlberg bietet Privatkunden umfangreiche Dienstleistungen
 
mit Fokus auf Wohnbaufinanzierung sowie Vorsorge-
 
und Anlagebera-
tung. Die Kunden profitieren von individuellen, flexiblen Lösungen und
 
einer fairen, transparenten Konditionenpolitik. Die vielfältige Produktpa-
lette für vermögende Privatpersonen und institutionelle Kunden orientiert
 
sich in allen Bereichen an den Kundenbedürfnissen und bietet zeitge-
mäße Lösungen: In der Vermögensverwaltung durch den Einsatz von
 
flexiblen und an die Marktlage angepassten Optimierungskonzepten,
 
im
Anlagegeschäft durch den Einsatz von sinnvollen Alternativen zum
 
Geldmarkt, im Zahlungsverkehr durch Weiterentwicklungen im Onlinebanking
und nicht zuletzt durch maßgeschneiderte Finanzierungen.
TREASURY/FINANCIAL MARKETS
 
Der Geschäftsbereich Financial Markets ist für das Aktiv-Passiv-Management,
 
die Refinanzierung der Hypo Vorarlberg und für diverse Serviceleis-
tungen für Kunden und verschiedene Gruppen innerhalb der Bank zuständig.
 
Dazu gehören etwa der Geld-, Devisen- und Zinsderivate-
 
oder
Wertpapierhandel. Die Hypo Vorarlberg betreibt keinen vom Kundengeschäft
 
losgelösten Eigenhandel.
 
CORPORATE CENTER
 
Im Corporate Center sind im Wesentlichen jene Tochterunternehmen
 
und Beteiligungen zusammengefasst, die die Servicepalette der Bank
 
um
banknahe Produkte erweitern. Dazu gehören vor allem die Immobilien-
 
und Leasingtöchter in Österreich und Italien und
 
die Beteiligungen an
der comit Versicherungsmakler GmbH sowie der MASTERINVEST Kapitalanlage
 
GmbH.
 
10a) Beschreibung der betroffenen Verbraucher- und Endnutzergruppen
 
sowie deren wesentliche Auswirkungen
10ai) Schädliche Produkte: Verbraucher von gesundheitsgefährdenden
 
oder krankheitsfördernden Produkten
Die Hypo Vorarlberg vertreibt keine Produkte und Dienstleistungen
 
mit einem gesundheitsschädlichen Charakter. Daher konnte in diesem
 
Be-
reich auch keine Kunden- und Verbrauchergruppe identifiziert werden.
 
10aii) Datenschutz & Rechte: Verbraucher mit potenziellen Risiken
 
für Privatsphäre, Daten, Meinungsfreiheit oder Nichtdiskriminierung
Der Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten aller Kunden
 
und Verbraucher ist für die Hypo Vorarlberg ein wertvolles Gut. Die
Hypo Vorarlberg ist bestrebt, die Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf
 
Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau zu halten. Hierzu
sind explizite Arbeitsanweisungen und Richtlinien implementiert, die
 
regelmäßig überprüft und angepasst werden (siehe S4-1.15).
10aiii) Informationsbedarf: Verbraucher, die genaue und zugängliche
 
Informationen zur sicheren Nutzung benötigen
Die Hypo Vorarlberg möchte allen ihren Kunden eine qualitativ hochwertige
 
Beratung anbieten. Dafür besuchen die Berater laufend und
 
in Ab-
stimmung mit den Vorgesetzten verschiedene Aus- und Weiterbildungen.
 
Des Weiteren befinden sich Informationen rund um die Serviceleistun-
gen und aktuelle Vorhaben auf der Website der Hypo Vorarlberg. Auch
 
in den Filialen sind Produktblätter für die Kunden frei verfügbar und kön-
nen inhaltlich in einem Beratungsgespräch erörtert werden.
10aiv) Gefährdete Gruppen: Anfällige Verbraucher, zum Beispiel Kinder
 
oder finanziell Schutzbedürftige, für Gesundheits-, Datenschutz-
 
oder
Marketingrisiken
Für die Hypo Vorarlberg hat der Datenschutz ihrer Kunden höchste
 
Priorität und sie ist sich ihrer Verantwortung sowie des damit verbundenen
Vertrauens bewusst. Neben der Einhaltung des Bankgeheimnisses investiert
 
die Hypo Vorarlberg in die stetige Verbesserung des Datenschutzes.
Im gesamten Konzern wird darauf geachtet, dass die Bestimmungen
 
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt sind. Hierfür
 
sind
Maßnahmen zum sachgerechten Umgang mit personenbezogenen
 
Daten implementiert und werden regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft.
 
Die
internen Kommunikationsregeln sollen sicherstellen, dass alle Kunden
 
vor Irreführung durch Marketingkampagnen geschützt sind.
10b) Angabe wesentlicher negativer Auswirkungen auf Verbraucher,
 
ob systemisch oder einzelfallbezogen
Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher und
 
Endnutzer wurden im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit
festgestellt. Potenzielle Vorfälle von Datenschutzverletzungen beziehungsweise
 
Informations-
 
und Kommunikationstechnologie (IKT)-bezogene
Vorfälle können individuell eine natürliche Person oder eine Gruppe
 
von Verbrauchern beziehungsweise Endnutzern betreffen.
 
10c) Beschreibung positiver Auswirkungen und (potenziell) betroffener
 
Verbrauchergruppen
Die Hypo Vorarlberg hat Maßnahmen umgesetzt, die Verbrauchern
 
und Endnutzern wesentliche positive Auswirkungen bieten. Dazu zählen bar-
rierefreie Filialen und digitales Banking für Menschen mit physischen
 
Einschränkungen, transparente und verantwortungsbewusste Beratung
 
und
Kommunikation durch geschulte Mitarbeiter, sowie ein Datenschutzmanagementsystem
 
zur Sicherung personenbezogener Daten. Diese
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 249
Aktivitäten verbessern den Zugang zu Finanzdienstleistungen und
 
fördern das Vertrauen, die Kundenzufriedenheit und schützen die persönliche
Sicherheit des Kunden (siehe S4-4).
 
10d) Wesentliche Risiken und Chancen durch Verbraucherwirkungen
 
und -abhängigkeiten
Wesentliche Risiken bestehen in Datenverlusten, Datenschutzverletzungen
 
und Hackerangriffen, die zu Betriebsstörungen und einem Vertrauens-
verlust der Kunden führen können. Zudem kann unzureichender Datenschutz
 
zu Reputationsverlust und dem Abwandern von Kunden führen.
Chancen ergeben sich durch Investitionen in Datenschutz und Informationssicherheit,
 
die die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen stärken.
Eine transparente Kommunikation sicherer Produkte sowie aktive Aufklärung
 
und Beratung fördern das Vertrauen der Kunden. Die gezielte Ein-
bindung benachteiligter Gruppen erhöht zudem die Kundenattraktivität
 
und schafft Wettbewerbsvorteile.
11) Angabe, ob und wie besonders gefährdete Verbraucher gemäß ESRS
 
2-IRO-1 identifiziert wurden
Die Hypo Vorarlberg führt alle zwei Jahre eine umfassende Kundensegmentierung
 
durch, um potenziell gefährdete Verbraucher und Endnutzer
zu identifizieren und den Betreuungsbedarf individuell festzulegen.
 
Im Privatkundengeschäft werden Kunden in Kategorien wie
 
Top-Kunden,
Beratungskunden und Servicekunden eingeteilt, während im Bereich
 
Private Banking eine spezialisierte Betreuung erfolgt.
 
In der Niederlassung St. Gallen sind die Kundensegmente strategisch
 
in Private Banking/Wealth Management-Kunden, Firmenkunden
 
sowie
Grenzgänger-
 
und Konzernkunden definiert. Eine zusätzliche Segmentierung
 
im Zuge der Wesentlichkeitsbewertung gemäß ESRS 2-IRO-1
 
wurde
nicht vorgenommen.
 
12) Angabe, welche wesentlichen Risiken und Chancen spezifische
 
Verbrauchergruppen betreffen
Die bei der Ausarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse definierten wesentlichen
 
Risiken und Chancen betreffen alle Endnutzer und Verbraucher der
Hypo Vorarlberg gleichermaßen. Eine Differenzierung wird hier
 
nicht vorgenommen.
MANAGEN DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT S4-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT VERBRAUCHERN
 
UND ENDNUTZERN
 
15) Angabe der Konzepte zum Management wesentlicher Auswirkungen
 
auf Verbraucher gemäß ESRS 2 MDR-P
Für die wesentlichen Themen wurden folgende relevanten Strategien
 
identifiziert. Die Strategien richten sich an alle identifizierten Kunden
 
ent-
lang der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Hypo Vorarlberg:
Verhaltenskodex
Vertriebsstrategie (Firmen- und Privatkunden)
Beschwerdemanagement und Ombudsstelle
 
Leitlinie Informationssicherheit
 
Richtlinie zur Datenschutzorganisation
Richtlinie Verhaltenskodex
 
Wichtigste Inhalte
Um die Gruppe Verbraucher und Endnutzer
 
über ihre Rechte und Pflichten im Geschäftsverkehr
 
mit der Hypo Vorarlberg transparent und vollumfänglich
zu informieren, sind spezielle Regelungen und
 
Verfahren zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten
 
dokumentiert, die von den Mitarbeitern der Hypo
 
Vorarl-
berg anzuwenden sind:
Einhaltung von Wohlverhaltensregeln und Sorgfaltspflichten
 
(„Due Diligence“)
Einhaltung des Bankengeheimnisses
 
und Datenschutzes
Verfahren zu Produkten und Dienstleistungen:
Kompetenz und Fachwissen der Mitarbeiter
Bonitätsprüfung und Empfehlungen für Kunden
Verantwortungsvolle Kreditvergabe
Kommunikation und Zugang zu Produkten
Umgesetztes Beschwerdemanagement:
Anfragen und Anregungen
Beschwerden
Chance für Verbesserungspotenzial
Allgemeine Ziele
Der Verhaltenskodex fungiert als Rahmenwerk
 
für eine Vielzahl von ESG-relevanten Themen
 
mit einem deutlichen Schwerpunkt auf
 
soziale Themenfel-
der, die insbesondere die Belegschaft,
 
die Kunden, die Geschäftspartner und andere
 
Parteien betrifft. Deshalb ist das Hauptziel
 
des Verhaltenskodex,
diese Personengruppen vor identifizierten
 
negativen Auswirkungen und Risiken so weit
 
wie möglich zu schützen,
 
beziehungsweise diese für sie zu redu-
zieren,
 
sowie identifizierte positive Auswirkungen
 
zu fördern und Chancen zu nutzen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Der Kontext zu den wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken oder Chancen ist durch das Ergebnis
 
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für die
 
sozialen Stan-
dards (S1, S4) und die Unternehmensführung
 
(G1) gegeben. Der Hinweis sei erlaubt, dass
 
der Kodex als Rahmenwerk für viele unterschiedliche
 
Themenfel-
der dient, sodass die Behandlung von einzelnen
 
Auswirkungen, Risiken und Chancen durch unterschiedliche
 
inhaltliche Arbeitsanweisungen, Betriebsver-
einbarungen und diverse Richtlinien nochmals
 
dezidiert geregelt ist. Im Ergebnis der doppelten
 
Wesentlichkeitsanalyse wurde folgende positive
 
Auswir-
kung als wesentlich identifiziert:
Auswirkung
Positiver Einfluss auf die soziale Inklusion
 
von allen Kunden durch Ermöglichung
 
eines barrierefreien Zugangs zu Bank-
 
und Finanzleistungen
Chance
Marktchance: Kundenakquise durch aktive
 
Einbindung von benachteiligten Personengruppen
Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter
 
verpflichtend und gibt Aufschluss über den
 
erwarteten Umgang mit Kunden. Eine positive
 
Auswirkung ist die
Sicherstellung, dass alle Kunden, unabhängig
 
von ihrem Hintergrund, Zugang zu Produkt-
 
und Dienstleistungen haben. Es bietet sich
 
die Chance,
 
durch
aktive Einbindung von verschiedenen Personengruppen
 
unterschiedliche Kundenbedürfnisse
 
zu erkennen und diese Erkenntnisse in die
 
Produktentwick-
lung einfließen zu lassen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 250
Überwachungsprozess
Die Abteilung Compliance und Outsourcing
 
sorgt dafür, dass die Inhalte des Kodex
 
auf allen Ebenen des Konzerns kommuniziert
 
werden und dadurch
die Einhaltung gewährleistet wird. In dieser
 
Funktion überwacht die Abteilung, dass
 
alle Mitarbeiter durch den Verhaltenskodex
 
über die Anforderungen
informiert sind und zur Einhaltung der
 
Standards verpflichtet werden. Hierzu
 
kann die Compliance auch Richtlinien
 
zur Ermittlung, Steuerung und Min-
derung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte
 
einführen.
Anwendungsbereich
Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist für alle
 
Mitarbeiter und Organe der Hypo Vorarlberg verpflichtend.
 
Es wird erwartet, dass alle Lieferanten sowie
Geschäftspartner diese Standards
 
einhalten beziehungsweise identische
 
oder zumindest ähnliche Grundsätze festlegen.
 
Auch umfasst die Einhaltung den
täglichen Geschäftsverkehr, sodass alle
 
involvierten Parteien dazu angehalten
 
sind, den Verhaltenskodex zu befolgen.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand der Hypo Vorarlberg erlässt
 
den Verhaltensstandard für alle Mitarbeiter
 
und ist als oberstes Organ für die Einhaltung
 
des Verhaltenskodex
verantwortlich. Zur Umsetzung sind auch
 
die Führungskräfte in ihrer Führungsfunktion
 
angehalten. Dazu stellt die Abteilung Compliance
 
und Outsour-
cing sicher, dass aufsichtsrechtliche Anforderungen
 
und andere gesetzliche Vorschriften eingehalten
 
werden.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Der Verhaltenskodex orientiert sich an folgenden
 
Standards:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Internationale Charta der Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
ILO-Kernarbeitsnormen
Es handelt sich hierbei um keine abschließende
 
Auflistung. Eine vollständige Liste ist im Anhang
 
des Verhaltenskodex angeführt, die regelmäßig
 
auf
Aktualität geprüft und gegebenenfalls durch
 
den inhaltlichen Review des Verhaltenskodex
 
erweitert wird.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Da der Verhaltenskodex ein breites Spektrum
 
an unterschiedlichen Themenfeldern
 
abdeckt, sind in die Erstellung und in die regelmäßige
 
inhaltliche
Überprüfung diverse Fachexperten involviert.
 
Hierzu sind insbesondere Stakeholder und
 
Wissensträger aus den Fachabteilungen
 
Personal, Sponsoring,
Produkt und Vertriebsmanagement sowie
 
Compliance und Nachhaltigkeit einzubeziehen.
 
Eine Änderung dieser Richtlinie umfasst eine
 
neuerliche Ein-
bindung der erwähnten Stakeholder,
 
den Aufsichtsrat und die Genehmigung des
 
Verhaltenskodex durch den Vorstand.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Der gesamte Verhaltenskodex ist auf der
 
Website der Hypo Vorarlberg öffentlich
 
zugänglich und wird aktiv an Kunden und andere
 
involvierte Parteien
im Geschäftsverkehr kommuniziert.
Richtlinie Vertriebsstrategie (Firmen-
 
und Privatkunden)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Vertriebsstrategie“
 
in der Hypo Vorarlberg umfasst die
 
zentralen Vorgaben,
 
wie die Kommunikation und Beratung
 
sowohl für Firmen-
 
als
auch für Privatkunden stattfindet. Die
 
Beachtung ethischer Grundwerte und deren
 
Umsetzung im täglichen Geschäft stehen hier
 
im Vordergrund, einer-
seits durch das eigene Verhalten als auch
 
in der Auswahl der Partner und Geschäfte.
 
Mitarbeiter gehen sorgfältig auf Kundenbedürfnisse
 
ein und platzie-
ren das Thema Nachhaltigkeit verstärkt beim
 
Kunden, um einen Beitrag zu einer emissionsarmen,
 
ressourcenschonenden und resilienten Wirtschaft
 
zu
leisten. Die Richtlinie wird regelmäßig geprüft
 
und wurde zuletzt im Jänner 2024 aktualisiert.
 
Die einzelnen Kapitel beschreiben den gesamtheitlichen
Ansatz, wie die Betreuung von Neu- und Bestandskunden
 
stattfindet, um eine transparente Entscheidungsgrundlage
 
zur Auswahl von Produkten und
Dienstleistungen sicherzustellen:
Positionierung und Ziele
Marktauftritt:
Marktsegmentierung
Kundensegmentierung
Kommunikationspolitik
Personalpolitik
Kompetenzen
Leistungsportfolio:
Produkte und Produktentwicklung
Sortimentspolitik
Distributionspolitik
Preis- und Konditionenpolitik
Allgemeine Ziele
Ziel der Hypo Vorarlberg ist es, österreichweit
 
zu den qualifiziertesten Banken zu zählen und
 
entsprechende Maßstäbe in der Beratung
 
und in der Servi-
cierung ihrer Kunden zu setzen. Um dieses
 
Ziel zu erreichen, werden die Bedürfnisse
 
des Kunden in den Mittelpunkt gestellt.
 
Die vorliegenden Richtlinien
sollen sicherstellen, dass ein verantwortungsbewusster
 
Marktauftritt und eine transparente Kommunikation
 
zum Kunden im Rahmen von Beratungsge-
sprächen stattfinden. Des Weiteren werden
 
Produkte und Dienstleistungen zielgerichtet
 
angeboten, um eine klare Grundlage für Entscheidungen
 
seitens
des Kunden zu ermöglichen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden
 
für die Richtlinie die folgenden Themen
 
als wesentlich identifiziert:
Auswirkungen
Positiver Einfluss auf Verbraucher und Endnutzer
 
durch die transparente Kennzeichnung
 
von Produkten und Dienstleistungen
Verantwortungsbewusste Kommunikation
 
im Vertrieb und Marketing haben
 
einen positiven Einfluss auf die Entscheidungsgrundlage
 
der Kunden
Chancen
Die Vertriebsstrategien für Privatkunden und Firmenkunden
 
zielen auf eine qualitativ hochwertige
 
und vertrauensvolle Beratung und Basis ab.
 
Dies soll
durch die verpflichtende Kennzeichnung und
 
Transparenz gewährleistet werden. Die
 
Kommunikation ist bestrebt, keine irreführenden
 
Informationen zu
vermitteln, sodass der Kunde eine wahrheitsgetreue
 
Entscheidungsgrundlage vorfindet.
 
Durch den Einbezug von verschiedenen
 
Personengruppen sollen
die Produkte weiterhin bedürfnisorientiert
 
gestaltet werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 251
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung ist in
 
das Interne Kontrollsystem integriert. Sie erfolgt
 
durch den Produkt-
 
und Geschäftseinführungsprozess, in dessen
Rahmen die Einhaltung aller relevanten
 
internen Richtlinien geprüft wird. Ergänzend
 
dazu kontrolliert die Interne Revision
 
regelmäßig die Einhaltung der
Richtlinien und Arbeitsanweisungen,
 
um eine nachhaltige Regelkonformität sicherzustellen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie „Vertriebsstrategie Privatkunden“
 
umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette
 
und richtet sich nach den definierten
 
Marktgebieten für
den Vertrieb Privatkunden/Private Banking.
 
Österreich ist als Kernmarkt zu sehen und
 
umfasst folgende aktiv bearbeitete
 
sowie grenzüberschreitende
Regionen: Vorarlberg, Wien und das angrenzende
 
Niederösterreich, Burgenland, Steiermark,
 
Oberösterreich inkl. Teile von Salzburg und
 
Süddeutschland.
Zusätzlich sind Wien und Niederösterreich als Kernmärkte
 
für die digitalen Vertriebskanäle definiert.
 
Kunden aus Deutschland, der Schweiz und Liechten-
stein können online ebenfalls Produkte
 
abschließen, jedoch können hier die Produktangebote
 
je nach Region variieren.
Die Richtlinie „Vertriebsstrategie Firmenkunden“
 
umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette
 
und richtet sich nach den definierten
 
Marktgebieten
für den Bereich Firmenkunden und umfasst alle
 
Firmenkundenfilialen in Vorarlberg,
 
sowie die Filialen in Salzburg, Wels, Graz und
 
Wien sowie die Nieder-
lassung in der Schweiz und das Firmenkundencenter
 
Deutschland in Bregenz. Das Einzugsgebiet
 
des Firmenkundencenter Deutschland
 
umfasst Baden-
Württemberg, Bayern (mit Ausnahme der
 
ostbayrischen Landkreise Rosenheim, Traunstein,
 
Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und
 
Altötting (dieses
Einzugsgebiet wird von der Filiale Salzburg betreut),
 
Kleinwalsertal.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
 
der Richtlinien sowie deren Umsetzung
 
ist die Abteilung Strategische Banksteuerung
 
verantwortlich. Diese
berichtet direkt an den Gesamtvorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinien der Vertriebsstrategien
 
für Privat-
 
und Firmenkunden orientieren sich an
 
folgenden Standards:
MiFID II im Bereich Wertpapierdienstleistungen
HIKrG (Hypothekar-
 
und Immobilienkreditgesetz) sowie DAKreG
 
(Darlehens-
 
und Kreditrechts-Änderungsgesetz) im Kreditbereich
ZADIG (Zahlungsdienstegesetz) im Zahlungsverkehrsbereich
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Bei der Erstellung dieser Richtlinie wurden alle
 
relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachabtei-
lung Strategische Banksteuerung sowie
 
der Vorstand und die Vertriebsleiter. Änderungen
 
dieser Richtlinie erfordern eine erneute
 
Einbindung der ge-
nannten Stakeholder, um deren Interessen zu
 
berücksichtigen.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei den Vertriebsstrategien für Firmen-
 
und Privatkunden handelt es sich um betriebsinterne
 
Dokumente, diese werden im Intranet der
 
Hypo Vorarlberg
den Mitarbeitern
 
zur Verfügung gestellt.
Richtlinie Beschwerdemanagement und
 
Ombudsstelle
Wichtigste Inhalte
In der Hypo Vorarlberg besteht seit 2004
 
ein Beschwerdemanagement. Die Richtlinie
 
„Beschwerdemanagement und Ombudsstelle“
 
der Hypo Vorarlberg
wurde aufgrund der neuen rechtlichen Regelungen
 
mit Januar 2017 in Kraft gesetzt und seither
 
laufend aktualisiert und letztmalig freigegeben
 
im Juli
2023. Die Richtlinie umfasst die Identifikation,
 
Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden,
 
um externe Stakeholder-Zufriedenheit zu
 
gewährleisten und
deren Vertrauen in das Unternehmen zu
 
stärken. Im Rahmen des Beschwerdemanagements
 
wurde ein klar definierter Prozess für
 
die Annahme, Untersu-
chung und Rückmeldung von Beschwerden
 
etabliert. Dieser Prozess schließt die Möglichkeit
 
für anonyme Beschwerdeeinreichungen
 
ein und stellt sicher,
dass alle gemeldeten Fälle fair, zeitnah
 
und objektiv behandelt werden. Zudem
 
gibt es spezifische Leitlinien zur Weitergabe
 
von Beschwerdeinformatio-
nen an betroffene Abteilungen und zur Einbindung
 
relevanter Entscheidungsträger, um Verbesserungsmöglichkeiten
 
zu entwickeln.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel des Beschwerdemanagements
 
ist es, ein hohes Maß an Transparenz
 
und Vertrauen zu schaffen. Durch eine
 
konsistente und objektive
Bearbeitung von Beschwerden soll das Unternehmen
 
eine offene Kommunikationskultur fördern,
 
die es Stakeholdern ermöglicht, Bedenken
 
ohne Angst
vor Repressalien zu äußern. Ein weiteres Ziel
 
ist es, mögliche Missstände frühzeitig
 
zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen
 
Verbesserungen zu
realisieren, um das Risiko wiederkehrender
 
Beschwerden zu minimieren und langfristige
 
Geschäftsbeziehungen zu stärken.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden für die Richtlinie die folgenden
 
Themen als wesentlich identifiziert:
Auswirkung
Positiver Einfluss auf die soziale Inklusion
 
von Kunden durch Ermöglichung eines barrierefreien
 
Zugangs zu Bank-
 
und Finanzleistungen
Chance
Marktchance: Kundenakquise durch aktive
 
Einbindung von benachteiligten Personengruppen
Das Beschwerdemanagement ist für
 
alle Kunden via den typischen Kommunikationskanälen
 
zugänglich. Es soll die Erreichbarkeit sicherstellen
 
und dem
Kunden die Möglichkeit für gutes und konstruktives
 
Feedback geben. Die Hypo Vorarlberg
 
sieht das Feedback als Chance,
 
das bestehende Produktport-
folio den sich wechselnden Bedürfnissen
 
von bestehenden Kunden anzupassen
 
und in weiterer Folge neue Kunden zu akquirieren.
Überwachungsprozess
Der Überwachungsprozess des Beschwerdemanagements
 
basiert auf einem regelmäßigen Reporting
 
und der Analyse von Beschwerden. Diese
 
Berichte
werden halbjährlich erstellt und dem Management
 
vorgelegt. Interne Audits und Kontrollen
 
überprüfen die Einhaltung der festgelegten
 
Prozesse und
etwaige Abweichungen werden dokumentiert
 
und durch geeignete Maßnahmen behoben.
 
Zusätzlich müssen die Beschwerden
 
jährlich an die Oesterrei-
chische Nationalbank gemeldet werden.
 
Die FMA erhält durch diese Meldungen die
 
Information über die Anzahl der Beschwerden,
 
unterteilt nach Kate-
gorie und Beschwerdegrund. Die FMA kann im
 
Rahmen ihrer Prüfungen eine Prüfung des Beschwerdemanagements
 
vornehmen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie wendet sich an Kunden und Nicht-Kunden
 
der Hypo Vorarlberg in Österreich, die im
 
Zusammenhang mit Bankgeschäften Beschwerden
äußern. Die Kanäle des Beschwerdemanagements
 
sind für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
 
zugänglich. Wenn Anliegen nicht in den
 
eigent-
lichen Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle
 
der Hypo Vorarlberg fallen, werden diese
 
an die zuständigen Fachabteilungen
 
weitergeleitet.
Verantwortliche Organisationsebene
Die Ombudsstelle ist als Stabsstelle unter
 
dem Vorstand angesiedelt. Die Verantwortung
 
für die Umsetzung des Beschwerdemanagements
 
liegt beim
Vorstand des Unternehmens. Der Vorstand
 
erhält regelmäßig Berichte über den Stand
 
des Beschwerdemanagements und greift
 
bei strategisch relevan-
ten Beschwerden ein, um notwendige Maßnahmen
 
zu genehmigen oder anzupassen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 252
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie des Beschwerdemanagements
 
orientiert sich an folgenden Standards:
Joint Committee-Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung
 
für den Wertpapierhandel (ESMA) und das Bankwesen
 
(EBA) JC 2018 35
Art 26 DelVO 565/2017
Bankwesengesetz (BWG)
MiFID II
PSD II
VERA-Verordnung (Vermögens-, Erfolgs-
 
und Risikoausweis-Verordnung)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Das Bankwesengesetz verpflichtet die
 
Hypo Vorarlberg,
 
transparente Verfahren zur Bearbeitung
 
von Beschwerden einzurichten, um potenzielle
 
rechtli-
che und operationelle Risiken zu identifizieren
 
und zu beheben. Diese gesetzlichen Vorgaben
 
unterstützen die Bank dabei, die Interessen
 
ihrer Kunden zu
wahren und in die strategische Ausrichtung
 
der Beschwerdemanagementrichtlinie
 
zu integrieren.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Beschwerdemanagement
 
und Ombudsstelle“
 
handelt es sich um ein betriebsinternes
 
Dokument,
 
das allen Mitarbeitern der Hypo Vor-
arlberg zur Verfügung gestellt wird. Die Möglichkeit
 
der Beschwerde steht allen Kunden über
 
diverse Kanäle offen beziehungsweise
 
kann der Prozess auf
der Website der Hypo Vorarlberg eingesehen
 
werden.
Leitlinie Informationssicherheit
Wichtigste Inhalte
Die Leitlinie „Informationssicherheit“
 
der Hypo Vorarlberg umfasst die Grundlagen
 
für die Ausgestaltung eines Informationssicherheitsmanagementsys-
tems (ISMS) und stellt somit den Rahmen und
 
den Geltungsbereich für die Informationssicherheit
 
in der Hypo Vorarlberg dar. Sie wird regelmäßig
 
ge-
prüft und wurde zuletzt im Dezember 2024
 
aktualisiert. Die Leitlinie stellt die Grundlage
 
der Informationssicherheitspolitik für
 
den Geltungsbereich und
die Festlegung des Stellenwertes der Informationssicherheit
 
dar. Darüber hinaus beschreibt das Dokument
 
die Rahmenbedingungen zur Erfüllung der
festgelegten Sicherheitsziele und -strategien
 
sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten,
 
die zur Umsetzung und Kontrolle der
 
Informationssicherheits-
vorgaben beitragen. Die einzelnen Kapitel
 
beschreiben den ganzheitlichen Ansatz der Informationssicherheit
 
sowie dessen Umsetzung und Kontrolle
 
in
der Hypo Vorarlberg. Die wesentlichen
 
Inhalte gliedern sich wie folgt:
Ziel und Zweck
Geltungsbereich der Richtlinie
Ziele und Strategie der Informationssicherheit
Aufbau Informationssicherheitsmanagement
 
(ISM)
Entwicklung eines Informationssicherheitsprozesses
 
(PDCA)
Aufbau einer Informationssicherheitsorganisation
 
(Rollen und Verantwortlichkeiten)
Allgemeine Ziele
Die Hauptziele der Leitlinie sind einerseits
 
die Erreichung eines angemessenen
 
Niveaus an Informationssicherheit und anderseits
 
die Einhaltung aller
gesetzlichen Verpflichtungen, regulatorischen
 
Vorgaben und vertraglichen Bestimmungen
 
sowie die Anwendung anerkannter sicherheitstechnischer
Standards
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden für die Richtlinie die folgenden
 
Themen als wesentlich identifiziert:
 
Auswirkungen
Schäden durch Datenschutzverletzungen
 
und Hackerangriffe führen zu einem negativen
 
Einfluss auf Kunden
Positiver Einfluss auf die persönliche Sicherheit
 
von Daten der Kunden durch Schaffung
 
von internen Kontrollinstanzen
Risiko
Reputations-
 
und Betriebskostenrisiko durch Datenverlust
 
und Hackerangriffe
Chance
Operationelle Chance: Investitionen in
 
Datenschutz und Informationssicherheit
Der Umgang mit Kundendaten ist sehr sensibel
 
und stellt damit ein Risiko für das Vertrauen
 
und die Sicherheit der Kunden dar. Aus diesem
 
Grund ist die
Hypo Vorarlberg bestrebt, neben den
 
regulatorischen Vorgaben weitere Investitionen
 
in Informationssicherung und Datenschutz
 
zu tätigen. Dies soll
auch einem potenziellen Reputations-
 
und Betriebskostenrisiko durch Datenverlust
 
und Hackerangriffe vorbeugen.
 
Überwachungsprozess
Eigentümer dieses Dokumentes ist der Informationssicherheitsbeauftragte
 
(CISO-R). Der Dokumenteneigentümer ist
 
mit der Veröffentlichung, laufenden
Aktualisierung und einer jährlichen, aber
 
auch anlassbezogenen, Überprüfung dieses
 
Dokumentes beauftragt.
Anwendungsbereich
Die Vorgaben dieses Dokuments gelten für alle
 
Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in
 
Österreich und der Niederlassung in der Schweiz,
 
mit Ausnahme
der Tochtergesellschaften in Österreich
 
und Italien und der Beteiligungen. Diese
 
erstellen eigene Vorgaben, welche
 
sich an jener der Bank orientieren.
Die Bestimmungen dieser Leitlinie sind verpflichtend
 
einzuhalten. Sofern eine Ausnahme von den
 
dokumentierten Anforderungen erforderlich
 
ist, ist
diese beim Dokumenteneigentümer zu
 
beantragen, zu begründen und von diesem
 
freizugeben.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
 
der Leitlinie sowie deren Umsetzung ist die
 
Fachabteilung IT GRC verantwortlich.
 
Der CISO-R ist für den
Informationssicherheitsprozess zuständig.
 
Die Abteilung berichtet direkt an den Vorstand.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Leitlinie zur Informationssicherheit
 
orientiert sich an folgenden Standards:
EU-Verordnung 2022/2554 Digital Operational
 
Resilience Act (DORA)
Leitlinien für das Management von IKT-
 
und Sicherheitsrisiken der Europäischen
 
Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2019/04)
Leitlinien für die IKT-Risikobewertung im Rahmen
 
des aufsichtlichen Überprüfungs-
 
und Bewertungsprozesses (SREP) der Europäischen
 
Bankenauf-
sichtsbehörde (EBA/GL/2017/05)
Allgemeine Anforderungen an ein Managementsystem
 
für Informationssicherheit (200-1)
BSI-Methodik zum Aufbau eines soliden Informationssicherheitsmanagements
 
(200-2)
Risikobezogene Arbeitsschritte bei der Umsetzung
 
des IT-Grundschutzes (200-3)
Information Security Management System (27001)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 253
Information Security, Cybersecurity and Privacy
 
Protection – Information Security Controls
 
(27002)
Information Security Risk Management
 
(27005)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Leitlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachbereiche
für Informationssicherheit, Datenschutz
 
und Compliance. Eine Änderung dieser Leitlinie
 
umfasst eine neuerliche Einbindung der
 
erwähnten Stakeholder.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Leitlinie „Informationssicherheit“
 
handelt es sich um ein betriebsinternes
 
Dokument, das allen Mitarbeitern der Hypo
 
Vorarlberg im Intranet zur
Verfügung gestellt wird.
Richtlinie Datenschutzorganisation
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Datenschutzorganisation“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt die Umsetzung
 
der Datenschutz-Grundverordnung im
 
Betrieb und stellt den
Rahmen und den Geltungsbereich für Datenschutz
 
dar. Sie wird regelmäßig geprüft und
 
wurde zuletzt im Juli 2023 aktualisiert.
 
Die zentralen Grundsätze
und Vorgaben zur Einhaltung richten
 
sich an alle Mitarbeiter, die personenbezogene
 
Daten verarbeiten beziehungsweise speichern.
 
Darüber hinaus be-
schreibt das Dokument die Rollen und Verantwortlichkeiten
 
der Datenschutzorganisation,
 
die für die Umsetzung und Kontrolle des
 
Datenschutzes ver-
antwortlich ist. Die einzelnen Kapitel beschreiben
 
einen ganzheitlichen Ansatz und gliedern
 
sich wie folgt:
Grundsätze der Datenverarbeitung
Rollen und Verantwortlichkeiten
 
Beschaffung/Hard-
 
und Software
Verpflichtung und Schulung der Mitarbeiter
Transparenz der Datenverarbeitung
Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen
 
Daten
Datenhaltung, Versand und Löschung
Externe Dienstleister, Auftragsverarbeitung
 
und Wartung
Sicherheit der Verarbeitung
Rechenschafts-
 
und Dokumentationspflicht
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel dieser Leitlinie ist es, die
 
Vorgaben des Datenschutzes zu erfüllen, um
 
dadurch eine sachgerechte Verarbeitung
 
von personenbezogenen
Daten sicherzustellen. Potenzielle Risiken beziehungsweise
 
Schäden an natürlichen Personen (beispielsweise
 
an Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden)
durch Datenverlust oder Datenschutzverletzungen
 
sollen präventiv durch eine vordefinierte
 
Datenschutzorganisation und interne Kontrollen
 
verringert
beziehungsweise vermieden werden.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden für die Richtlinie die folgenden
 
Themen als wesentlich identifiziert:
Auswirkungen
Positiver Einfluss auf die persönliche Sicherheit
 
von Daten der Kunden durch Schaffung
 
von internen Kontrollinstanzen
Schäden durch Datenschutzverletzungen
 
und Hackerangriffe führen zu einem negativen
 
Einfluss auf Kunden
Risiko
Reputations-
 
und Betriebskostenrisiko durch Datenverlust
 
und Hackerangriffe
Chance
Operationelle Chance: Investitionen in
 
Datenschutz und Informationssicherheit
Der Umgang mit Kundendaten ist sehr sensibel
 
und stellt damit ein Risiko für das Vertrauen
 
und die Sicherheit der Kunden dar. Aus diesem
 
Grund ist die
Hypo Vorarlberg bestrebt, neben den
 
regulatorischen Vorgaben weitere Investitionen
 
in Informationssicherung und Datenschutz
 
zu tätigen. Diese sollen
auch das potenzielle Reputations-
 
und Betriebskostenrisiko durch Datenverlust
 
und Hackerangriffe und Datenschutzverletzungen
 
vermindern.
Überwachungsprozess
Dokumenteneigentümer dieser Richtlinie
 
ist der Datenschutzbeauftragte (DSB). Er ist
 
mit der Veröffentlichung, laufenden Aktualisierung
 
und einer jährli-
chen, aber auch anlassbezogenen Überprüfung
 
dieses Dokumentes beauftragt. Zusätzlich
 
berichtet der DSB jährlich in einem Tätigkeitsbericht
 
dem
Vorstand über stattgefundene Prüfungen,
 
Beanstandungen und gegebenenfalls noch zu
 
beseitigende Organisationsmängel.
 
Soweit der Bericht die Ver-
arbeitung von Personaldaten oder Fragen
 
der betrieblichen Organisation betrifft,
 
wird er auch dem Betriebsrat zugänglich
 
gemacht.
Anwendungsbereich
Die Vorgaben dieser Richtlinie gelten für alle
 
Mitarbeiter und Bereiche der Bankstandorte
 
der Hypo Vorarlberg. Dies umfasst einerseits
 
Personen oder
Abteilungen, die über den Einsatz und die
 
Nutzung von Anwendungssystemen entscheiden
 
(beispielsweise IT-Abteilungen und Fachabteilungen),
 
und
andererseits Personen beziehungsweise Benutzer,
 
die zur Erledigung ihrer betrieblichen Aufgaben
 
diese Systeme nutzen. Zuletzt gilt die Leitlinie
 
für den
DSB, der die Umsetzung dieser begleitet
 
und die Einhaltung kontrolliert.
 
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
 
der Leitlinie sowie deren Umsetzung ist die
 
Fachabteilung Datenschutz verantwortlich.
 
Der DSB unterrich-
tet und berät den Vorstand sowie die
 
Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Datenschutzpflichten.
 
Ihm obliegt die Überwachung der Einhaltung
 
der Datenschutz-
vorschriften sowie der Strategien für den
 
Schutz von personenbezogenen Daten.
 
Der DSB ist direkt dem Vorstand unterstellt.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie des Beschwerdemanagements
 
orientiert sich an folgenden Standards:
EU-Verordnung 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung
 
(DSGVO)
Österreichisches
 
Datenschutzgesetz (DSG)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Zur Erstellung dieser Leitlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachbereiche
für Datenschutz, Informationssicherheit
 
und Compliance. Eine Änderung dieser
 
Richtlinie umfasst eine neuerliche Einbindung der erwähnten
 
Stakehol-
der.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 254
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Datenschutzorganisation“ handelt
 
es sich um ein betriebsinternes Dokument,
 
das allen Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg
 
im Intranet
zur Verfügung gestellt wird.
16) Beschreibung der menschenrechtlichen Verpflichtungen
 
für Verbraucher und Endnutzer, einschließlich
16a) die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und/oder
 
Endnutzern
Die Hypo Vorarlberg hat im Verhaltenskodex Regelungen analog zu
 
den Standards von UN, ILO und OECD festgelegt, die Transparenz und
 
Ein-
haltung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit allen Verbrauchern
 
und Endnutzern entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette
 
sicherstel-
len sollen (siehe S4-1.15). Mit verschiedenen Schulungen und Arbeitsanweisungen
 
soll der angemessene Umgang mit Kunden sichergestellt
 
wer-
den. Die Gespräche mit Kunden werden dokumentiert und Entscheidungen
 
festgehalten. Des Weiteren werden eingebrachte Meldungen bezüg-
lich Menschen-Rechtsverletzungen in der Ombudsstelle dokumentiert,
 
verarbeitet und in regelmäßigen Abständen an den Vorstand
 
berichtet.
 
16b) den Einbezug von Verbrauchern und/oder Endnutzern
 
Kunden und Nicht-Kunden haben die Möglichkeit, über die implementierten
 
Kanäle einen Dialog oder Austausch, unabhängig von ihrem
 
Anlie-
gen, zu suchen. Die Kanäle und Formate zur Einbeziehung von Verbrauchern
 
und Endnutzern sind unter S4-2 angeführt.
16c) Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte
 
zu schaffen und/oder zu ermöglichen
Kunden haben die Möglichkeit,
 
sich über die Ombudsstelle zu äußern, auch in Bezug auf mögliche
 
Menschenrechtsverletzungen oder ähnliche
Anliegen. Die Ombudsstelle stellt sicher, dass solche Themen sorgfältig
 
geprüft und entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. In
2025 ist zudem die Entwicklung eines eigenen Ethikkodex geplant, der
 
klare Leitlinien für den Umgang mit Menschenrechtsfragen in den
 
Ge-
schäftsprozessen der Bank festlegen wird.
 
17) Angabe, ob die Strategien mit internationalen Verbraucherrechtsstandards
 
übereinstimmen und ob Verstöße in der Wertschöpfungskette
aufgetreten sind
Die Strategien der Hypo Vorarlberg entsprechen den internationalen
 
Standards für Verbraucherrechte, einschließlich der UN-Leitprinzipien
 
für
Wirtschaft und Menschenrechte. Bislang wurden keine Verstöße oder
 
Fälle der Nichteinhaltung dieser Prinzipien in der nachgelagerten Wert-
schöpfungskette gemeldet
ANGABEPFLICHT S4-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG VON VERBRAUCHERN
 
UND ENDNUTZERN IN BEZUG AUF AUSWIRKUNGEN
20) Angabe, ob und wie Verbraucherperspektiven das Management
 
von Auswirkungen beeinflussen, gegebenenfalls mit Erläuterungen
 
zu
20a) Direkte
 
oder stellvertretende Interaktion mit Verbrauchern und Endnutzern
Die Hypo Vorarlberg in Österreich und Italien bezieht momentan
 
keine Kunden in den Produktentwicklungsprozess mit ein. Kundenfeedback
wird jedoch über die Website,
 
das Online-Banking, persönliche Beratungsgespräche
 
sowie die Ombudsstelle erfasst und berücksichtigt. Ziel
 
ist es,
Produkte und Dienstleistungen bestmöglich an die Bedürfnisse der Kunden
 
anzupassen.
Die Niederlassung in St. Gallen hat 2021 eine Umfrage unter Privatkunden,
 
Firmenkunden und Nicht-Kunden durchgeführt. Ziel der Umfrage war
es, die Erwartungen und Bedürfnisse der Kunden an ihre Bank in Erfahrung
 
zu bringen.
20b) Angabe der Phase, in der die Einbeziehung erfolgt, sowie der
 
Art der Einbeziehung und der Häufigkeit der Einbeziehung
 
Es gibt keine festgelegte Phase, in welcher die Privatkunden und Firmenkunden
 
in den Produktentwicklungsprozess miteingebunden werden. Die
Umfrage in der Niederlassung St. Gallen wurde bislang nicht regelmäßig
 
durchgeführt. Es ist jedoch geplant, diese zukünftig alle 4 bis 5 Jahre
 
zu
wiederholen.
Die implementierten Kanäle für einen Dialog beziehungsweise Austausch
 
mit dem Kunden und Verbraucher sind:
Dialogformat
Art der Einbeziehung
Häufigkeit
Kundenfeedback über Homepage und
Online-Banking
Kunden geben direktes Feedback zu
 
Produkten, Dienstleistungen oder allge-
meinen Anliegen.
Ziel: Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten
 
und Anpassungsbedarf.
Kontinuierlich verfügbar
Beratungsgespräche
Direkte Interaktion mit Kunden durch persönliche
 
Gespräche mit Beratern.
Ziel: Erfassung von Bedürfnissen, Wünschen
 
und Verbesserungspotenzial.
Laufend, abhängig von Kunden-
interaktionen
Ombudsstelle
Möglichkeit für Kunden, Beschwerden oder
 
Verbesserungsvorschläge einzu-
reichen.
Ziel: Fokus auf Konfliktlösung und Kundenzufriedenheit.
Kontinuierlich verfügbar
Kundenumfrage (Niederlassung
 
St. Gallen)
Direkte Befragung von Privatkunden,
 
Firmenkunden und Nicht-Kunden zu
Erwartungen und Bedürfnissen.
 
Ziel: Anpassung der Produkte und Dienstleistungen
 
an veränderte Bedürf-
nisse.
Alle 4 – 5 Jahre
Das erhaltene Feedback aus den verschiedenen Kanälen wird mit den
 
zuständigen Fachabteilungen geteilt, auf Implementierung geprüft
 
und bei
positiver Beurteilung mittels Überarbeitungsprozess oder Produkteinführungsprozess
 
eingearbeitet.
20c) Zuständige Funktion und ranghöchste verantwortliche
 
Position für Einbezug und Umsetzung
Die operative Verantwortung sowie die Anpassung der Konzepte auf
 
Basis der identifizierten Verbesserungspotenziale aus den Ergebnissen
 
der
Einbeziehung liegen beim Vorstand der Hypo Vorarlberg.
20d) Angaben, wie die Wirksamkeit der Interaktion mit Verbrauchern
 
und Endnutzern bewertet wird
 
Die Niederlassung in St. Gallen berücksichtigt die Erhebung in ihrer
 
Umfrage, aber es gibt keine spezielle Kundenzufriedenheitsanalyse.
21) Angabe der Schritte, die unternommen wurden, um Einblicke in
 
die Perspektiven von Verbrauchern und Endnutzern zu erhalten, die
möglicherweise besonders anfällig für Auswirkungen und/oder
 
marginalisiert sind
 
Zusätzlich zu den oben genannten Verfahren zur Gewinnung
 
von Kundenperspektiven, Bedürfnissen und Meinungen werden keine weiteren
Schritte unternommen.
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 255
ANGABEPFLICHT S4-3 – VERFAHREN ZUR BEHEBUNG NEGATIVER
 
AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE VERBRAUCHER UND
 
ENDNUT-
ZER BEDENKEN ÄUßERN KÖNNEN
25) Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen auf Verbraucher
 
und Endnutzer
25a) Ansatz und Verfahren für Abhilfemaßnahmen bei negativen
 
Auswirkungen auf Verbraucher
Für die Bankstandorte der Hypo Vorarlberg in Österreich besteht seit
 
2004 ein Beschwerdemanagement, aktuell sind die Regelungen in
 
der
Richtlinie „Beschwerdemanagement und Ombudsstelle“ festgehalten.
 
Die Richtlinie umfasst die Identifikation, Erfassung und
 
Bearbeitung von
Beschwerden, um externe Stakeholder-Zufriedenheit zu gewährleisten
 
und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Im Rahmen des
 
Be-
schwerdemanagements wurde ein klar definierter Prozess für die Annahme,
 
Untersuchung und Rückmeldung von Beschwerden etabliert.
 
Dies
schließt die Möglichkeit für anonyme Beschwerdeeinreichungen
 
ein und stellt sicher, dass alle gemeldeten Fälle fair, zeitnah und objektiv
 
behan-
delt werden. Zudem gibt es spezifische Leitlinien zur Weitergabe von
 
Beschwerdeinformationen an betroffene Abteilungen und zur
 
Einbindung
relevanter Entscheidungsträger, um effektive Lösungen und Verbesserungen
 
zu entwickeln. Dieses Verfahren ist implementiert, um einerseits die
negativen Auswirkungen und Einflüsse auf Kunden wie etwa potenzielle
 
Schäden durch eine Datenschutzverletzung oder einen Hackerangriff
frühzeitig zu erkennen und anderseits, um positive Einflüsse zu fördern,
 
wie etwa die Inklusion von Verbrauchern durch barrierefreie Zugänge
und die aktive Einbindung von benachteiligten Personengruppen (siehe auch
 
S4-3.25d).
In der Niederlassung St. Gallen wird das Beschwerdemanagement zentral
 
über die staatliche Ombudsstelle für das Finanzwesen geregelt. Kunden
können sich mit ihren Anliegen direkt an diese Stelle wenden. Die
 
Ombudsstelle setzt sich anschließend mit der Bank in Verbindung,
 
um gemein-
sam eine Lösung zu erarbeiten. Beschwerden und Schadensfälle
 
können auch über die üblichen Kanäle eingebracht werden.
 
Die Hypo Vorarlberg Leasing Italien und die Hypo Vorarlberg Immo Italia
 
verfügen über ein Beschwerdemanagement, an welches sich alle Kun-
den wenden können. Die eingelangten Beschwerden werden intern
 
koordiniert und bearbeitet. Es gibt eine staatliche Ombudsstelle, welche
 
sich
im Beschwerdefall mit dem Beschwerdemanagement in Verbindung
 
setzt.
25b) Kanäle für Verbraucherfeedback und Anliegen
Der Austausch mit unseren Kunden ist uns wichtig. Hierfür stehen sowohl
 
Privatkunden als auch Firmenkunden (sowie potenziellen Kunden)
folgende Kanäle zur Verfügung:
Persönliches Gespräch mit dem Berater oder mit der Ombudsstelle
E-Mail an
Website
Kundenservicecenter
 
Soziale Medien
 
Neben den genannten Kanälen können sich die Kunden auch an externe Ombudsstellen
 
der Fachverbände für Finanzdienstleister wenden (zum
Beispiel Ombudsstelle des Fachverbandes für Finanzdienstleister der
 
Wirtschaftskammer Österreich).
In der Niederlassung in St. Gallen stehen dem Kunden auch die anderen
 
üblichen, oben erwähnten Kanäle zur Verfügung.
 
Der Link zu der staatli-
chen Ombudsstelle der Schweiz für das Finanzwesen ist auf der Website
 
der Bank zu finden (https://www.hypobank.ch/rechtliches). Neben
 
den
genannten Kanälen gibt es auch die staatliche Ombudsstelle, an
 
welche sich die Kunden wenden können.
 
In der Hypo Vorarlberg Leasing Italien und der Immo Italia sind
 
die Kunden angehalten, sich im Beschwerde-
 
oder Schadensfall direkt an die
eigene Ombudsstelle zu wenden. Hierzu stehen ihnen die üblichen
 
Kanäle zur Verfügung. Des Weiteren können sich Kunden an
 
die staatliche
Ombudsstelle für Anliegen im Finanzwesen wenden.
25c) Angaben zu den Verfahren, durch die das Unternehmen die Verfügbarkeit
 
von Kanälen unterstützt
 
Die Verfügbarkeit der Kanäle wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt.
 
So werden Kunden bei Bedarf von Beratern und Servicemitar-
beitern aktiv auf die Möglichkeit hingewiesen, sich an die Ombudsstelle
 
zu wenden. Darüber hinaus liegen in den Filialen „Ihre Meinung ist uns
wichtig“-Karten aus, die Kunden nutzen können, um ihr Feedback einzureichen.
 
Diese Rückmeldungen werden anschließend direkt an die Om-
budsstelle weitergeleitet. Zusätzlich sind sämtliche Informationen
 
zur Ombudsstelle und zum Beschwerdeverfahren öffentlich
 
und leicht zugäng-
lich auf der Website der Bank verfügbar.
25d) Überwachung und Wirksamkeit der Feedback-Kanäle
Das Beschwerdemanagement der Hypo Vorarlberg ist darauf ausgerichtet,
 
alle relevanten Anliegen von Kunden zu erfassen – dazu zählen Be-
schwerden, Schadensfälle sowie Wünsche, Ideen und Anregungen.
 
Anliegen, die persönlich oder telefonisch vorgebracht werden,
 
werden nach
Möglichkeit direkt geklärt. Sollte eine sofortige Lösung nicht möglich
 
sein, wird den betroffenen Personen mitgeteilt, bis wann sie mit einer
 
Stel-
lungnahme rechnen können.
Schriftliche Eingaben werden zunächst durch die zuständigen Mitarbeiter
 
oder die Ombudsstelle geprüft, wobei umgehend eine erste Reaktion
erfolgt. Falls eine inhaltliche Klärung kurzfristig nicht möglich ist,
 
wird der Eingang der Beschwerde bestätigt und gleichzeitig kommuniziert, wer
die Angelegenheit bearbeitet und bis wann eine Stellungnahme zu
 
erwarten ist. In der Regel wird eine inhaltliche Rückmeldung innerhalb
 
von 14
Tagen bereitgestellt. Bei besonders komplexen Themen oder Umständen
 
wie Krankheit oder Urlaub kann die Bearbeitungszeit jedoch verlängert
werden. Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten gemäß
 
dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) werden spätestens innerhalb
 
von 35
Werktagen abschließend bearbeitet. Die Wirksamkeit der Kanäle und
 
Prozesse wird durch das IKS sichergestellt. Der gesamte Beschwerdeprozess
ist darin dokumentiert und wird regelmäßig durch Kontrollen einzelner
 
Prozessschritte überprüft, um eine hohe Qualität und Verlässlichkeit
 
zu
gewährleisten.
26) Angaben, ob und wie festgestellt wird, dass Verbraucher und
 
Endnutzer Strukturen oder Verfahren kennen und ihnen vertrauen, um
 
ihre
Bedenken oder Bedürfnisse zu äußern und darauf einzugehen
 
Die Hypo Vorarlberg ist bestrebt,
 
ihre Produkte und Dienstleistungen stetig zu verbessern,
 
weshalb sie mithilfe von diversen Kanälen (siehe S4-2)
die Zufriedenheit der Kunden abfragt und diese so Feedback geben
 
können. Der Bekanntheitsgrad der jeweiligen Feedback-Kanäle wird
 
nicht
explizit bei den Kunden erfragt, sondern erschließt sich aus der Anzahl
 
der eingelangten Meldungen.
74
 
https://www.hypovbg.at/service/kontakt/ombudsstelle-beschwerdeverfahren
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 256
26) Angaben, ob es Strategien zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
 
gibt, wenn Personen die genannten Verfahren nutzen
 
Ein Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wird durch die Richtlinie „Beschwerdemanagement
 
und Ombudsstelle“
 
und der nachfolgenden Maßnah-
men sichergestellt (siehe S4-1.15):
Kunden können Beschwerden anonym einreichen
Beschwerden können in einem mehrstufigen Verfahren eskaliert werden.
 
Kunden wenden sich zunächst an ihren Berater und bei Unzufrie-
denheit an die Ombudsstelle.
Die Ombudsstelle ist direkt dem Vorstand unterstellt, wodurch eine
 
unabhängige und objektive Bearbeitung sichergestellt wird. Alle Om-
budsfälle werden in einem Bericht erfasst und an den Vorstand sowie
 
relevante Bereichsleiter weitergeleitet.
ANGABEPFLICHT S4-4 – ERGREIFUNG VON MAßNAHMEN IN BEZUG
 
AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN AUF VERBRAUCHER UND
 
ENDNUT-
ZER UND ANSÄTZE ZUM MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND
 
ZUR NUTZUNG WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG
 
MIT
VERBRAUCHERN UND ENDNUTZERN SOWIE DIE WIRKSAMKEIT DIESER
 
MAßNAHMEN UND ANSÄTZE
30) Maßnahmen und Ressourcen zum Management wesentlicher
 
Verbraucher-Auswirkungen gemäß ESRS 2 MDR-A
Für die Beschreibung der geplanten Maßnahmen in Bezug auf das
 
Management der wesentlichen Themen wurden
 
folgende Maßnahmen identi-
fiziert:
Förderung der Kundentransparenz und Aufklärung
Förderung der Kundenzentrierung und -zugang
Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes
Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit
Diese Maßnahmen erfüllen nicht nur die regulatorischen Anforderungen,
 
sondern leisten auch einen nachhaltigen Beitrag zur Steigerung
 
der
Kundenzufriedenheit und -sicherheit.
Förderung der Kundentransparenz und Aufklärung
Maßnahmen
Ergriffene
 
Die Einrichtung von Kompetenz-Centern in
 
mehreren Filialen hat dazu beigetragen,
 
dass der Zugang zu den Produkten durch
 
Aufklärung und Bera-
tung erleichtert wurde. Dies hat zur Folge,
 
dass der Kunde eine klarere Grundlage
 
für Entscheidungen erhält.
Stetiger Kompetenzaufbau bei den Mitarbeitern
 
des Vertriebs, speziell für beratungsintensive
 
Lösungen (Veranlagung und Wohnbaufinanzierungen),
um klar und transparent den Kunden zu beraten.
Verbesserung der Datenqualität von nachhaltigkeitsbezogenen
 
Kundeninformationen von Firmenkunden
 
mittels des OeKB ESG-Fragebogens.
Zur Vermeidung von Klumpenrisiken, die durch
 
zu starke Konzentration auf einzelne
 
Geschäftsbereiche entstehen, werden in der
 
Hypo Vorarlberg
im Firmenkundengeschäft Branchenlimits
 
gesetzt.
Geplante
 
Die neugestaltete Website der Hypo Vorarlberg
 
soll im Frühjahr 2025 für Kunden zugänglich
 
gemacht werden, um die Benutzerfreundlichkeit
 
zu
optimieren und mehr Transparenz zu schaffen.
Erwartete Ergebnisse
Das erwartete Ergebnis der Maßnahmen ist
 
eine gesteigerte Kundenzufriedenheit,
 
die langfristig den Geschäftserfolg der Bank fördert.
 
Durch verbesserte
Transparenz und gezielte Beratung erhalten
 
Kunden eine klarere Entscheidungsgrundlage,
 
was das Vertrauen stärkt und die Kundenbindung
 
erhöht.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
mit der Zielsetzung der Strategien, Richtlinien
 
und Arbeitsanweisungen der Vertriebsabteilungen,
 
die im
Kern einen verantwortungsbewussten Marktauftritt
 
durch transparente Kommunikation mit
 
den Kunden sicherstellen. Die identifizierten
 
wesentlichen
positiven Auswirkungen und Chancen werden
 
gezielt mit den bereits ergriffenen und
 
geplanten Maßnahmen behandelt:
Positiver Einfluss auf Verbraucher und Endnutzer
 
durch die transparente Kennzeichnung
 
von Produkten und Dienstleistungen
Verantwortungsbewusste Kommunikation im
 
Vertrieb und Marketing haben einen
 
positiven Einfluss auf die Entscheidungsgrundlage
 
der Kunden
Reputations-
 
und Marktchance: Klare Entscheidungsgrundlagen,
 
transparente Kommunikation und sichere
 
Produkte stärken das Kundenvertrauen.
Umfang
Gemäß der Vertriebsstrategie für Privatkunden
 
und Firmenkunden ist der Anwendungsbereich
 
für die ergriffenen Maßnahmen auf das
 
definierte Marktge-
biet der Hypo Vorarlberg ausgelegt.
Zeithorizonte
Die bereits umgesetzten Maßnahmen werden
 
regelmäßig geprüft, um sie potenziell
 
anzupassen und bei Bedarf zusätzliche
 
Maßnahmen planen zu kön-
nen. Die geplanten Maßnahmen werden
 
mittelfristig umgesetzt.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen behandeln
 
bereits die wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen, eine unmittelbare Notwendigkeit
 
von Abhilfe ist
nicht gegeben.
Fortschritte
/
Förderung der Kundenzentrierung und Zugang
Maßnahmen
Ergriffene
Um den physischen Zugang zu Produkten und
 
Dienstleistungen zu erleichtern, wurden,
 
wo möglich,
 
barrierefreie Eingänge für fast alle Filialen
 
der
Hypo Vorarlberg errichtet. Die Maßnahmen
 
umfassen rollstuhlgerechte Eingänge,
 
Aufzüge, WCs, bis hin zu taktilen Leitsystemen
 
für sehbehinderte
und blinde Menschen an den Bankomaten.
Um allen Menschen in der Europäischen Union
 
Zugang zu Finanzdienstleistungen anbieten
 
zu können, wurde das Hypo Basiskonto
 
eingeführt.
Die digitale Barrierefreiheit wird im Bereich
 
des Online-Bankings u.a. durch eine kontrastreiche
 
Farbdarstellung für sehbehinderte Menschen
 
herge-
stellt. Zusätzlich ist eine Vorlesesoftware
 
implementiert.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 257
Geplante
Fortlaufende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
 
des Barrierefreiheitsgesetzes.
Erwartete Ergebnisse
Das erwartete Ergebnis der Maßnahmen ist,
 
dass alle Kunden einen barrierefreien
 
Zugang zu unseren Dienstleistungen erhalten,
 
was die Kundenzufrie-
denheit und das Vertrauen in die Bank stärkt.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
zur Zielsetzung der Strategien, Richtlinien
 
und Arbeitsanweisungen der Vertriebsabteilungen.
 
Die identifi-
zierten wesentlichen positiven Auswirkungen
 
und Chancen werden gezielt mit den bereits
 
ergriffenen und geplanten Maßnahmen
 
behandelt:
Positiver Einfluss auf die soziale Inklusion
 
von Kunden durch Ermöglichung eines barrierefreien
 
Zugangs zu Bank-
 
und Finanzleistungen
 
Marktchance: Kundenakquise durch aktive
 
Einbindung von benachteiligten Personengruppen
Umfang
Gemäß der Richtlinie zur Vertriebsstrategie
 
für Privatkunden und Firmenkunden ist der
 
Anwendungsbereich für die ergriffenen
 
Maßnahmen auf das
definierte Marktgebiet der Hypo Vorarlberg ausgelegt.
Zeithorizonte
Die umgesetzten Maßnahmen werden regelmäßig
 
überprüft, um diese potenziell
 
zu verbessern beziehungsweise um zusätzliche
 
Maßnahmen zu ergän-
zen. Die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes
 
findet 2025 statt.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Die ergriffenen Maßnahmen behandeln
 
bereits die wesentlichen Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen, eine unmittelbare
 
Notwendigkeit von Abhilfe ist
nicht gegeben.
Fortschritte
/
Maßnahmen in Bezug auf Datenschutz
Maßnahmen
Ergriffene
 
Definierte Datenschutzorganisation: Die
 
Hypo Vorarlberg hat dezidierte Rollen und
 
Verantwortlichkeiten zur Einhaltung der
 
regulatorischen Vor-
gaben des Datenschutzes definiert. Der
 
DSB berät und unterrichtet direkt den Vorstand
 
sowie die Mitarbeiter zur Einhaltung der
 
Datenschutz-
pflichten. Dazu ist die Rolle des Datenschutzmanagers
 
in jeder Abteilung implementiert, die bei
 
Datenschutzfragen direkt mit dem DSB in
 
der
eigenen Organisationseinheit im Austausch
 
steht. Potenzieller Verdacht auf eine Datenpanne
 
wird direkt an den DSB gemeldet, im
 
Bedarfsfall
steht dieser mit der Datenschutzbehörde in Kontakt.
Sicherheit der Verarbeitung: Für jedes definierte
 
Verfahren ist eine Schutzbedarfsfeststellung
 
sowie eine Analyse bezüglich der für den Betroffenen
(Kunde, Verbraucher, Endnutzer, Mitarbeiter)
 
möglichen Risiken (Art, Umfang, Umstände,
 
Zweck der Verarbeitung und Eintrittswahrscheinlichkeit
potenzieller Gefahren) zu erstellen.
Einhaltung Bankengeheimnis und Datenschutzpflichten:
 
Jeder Mitarbeiter wird zur Einhaltung der
 
Datenschutzpflichten informiert und auch
 
ver-
pflichtet. Zudem werden Merkblätter an die
 
Mitarbeiter ausgehändigt.
Sensibilisierung und Schulung: Die Mitarbeiter
 
nehmen im Rahmen des Onboardings an verpflichtenden
 
Schulungen zum Thema Datenschutz teil.
Inhalte der Schulung umfassen die Vorstellung
 
der Datenschutzprinzipien, die Wichtigkeit
 
des sachgerechten Umgangs mit personenbezogenen
Daten und das Verfahren bei Verdacht
 
beziehungsweise Eintritt von Datenschutzverletzungen.
Geplante
 
Für die Folgejahre sind diverse Maßnahmen zum
 
weiteren und verbesserten Datenschutz
 
geplant.
Erwartete Ergebnisse
Das Ergebnis durch die bereits ergriffenen
 
Maßnahmen ist, dass mögliche negative
 
Auswirkungen oder Risiken sowie potenzielle Schäden
 
oder Datenver-
luste minimiert wurden. Zudem wird durch
 
die umgesetzten Prozesse ermöglicht, dass
 
identifizierte Datenpannen und eingetretene
 
Schäden zeitnah
identifiziert und aufgeklärt werden. Hierzu
 
gibt es eine dezidierte Verfahrensanweisung.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
zur Zielsetzung der Richtlinie „Datenschutzorganisation
 
bei der Hypo Vorarlberg Bank AG“, die im Kern
die Erfüllung der Vorgaben des Datenschutzes
 
definiert, um dadurch eine sachgerechte
 
Verarbeitung von personenbezogenen
 
Daten sicherzustellen:
Schäden durch Datenschutzverletzungen
 
und Hackerangriffe führen zu einem negativen
 
Einfluss auf Kunden
 
Positiver Einfluss auf die persönliche Sicherheit
 
von Daten der Kunden durch Schaffung
 
von internen Kontrollinstanzen
 
Reputations-
 
und Betriebskostenrisiko durch Datenschutzverletzungen
 
und Hackerangriffe
 
Operationelle Chance: Investitionen in
 
Datenschutz und Informationssicherheit.
Umfang
Gemäß der umgesetzten Richtlinie im Bereich
 
Datenschutz ist der Anwendungsbereich
 
für die ergriffenen Maßnahmen auf die Hypo
 
Vorarlberg ausge-
legt.
Zeithorizonte
Die umgesetzten Maßnahmen stellen einen
 
kontinuierlichen Prozess dar, der regelmäßig
 
geprüft wird, um gegebenenfalls die bereits ergriffenen
 
Maß-
nahmen anzupassen und zusätzliche
 
Maßnahmen zu planen.
Im Eintrittsfall von Datenpannen, die
 
eine wesentliche Auswirkung haben, wird ein
 
zeitnaher Prozess zur Minimierung und Behebung
 
des Schadens initi-
iert. Zusätzlich werden im Verdachtsfall
 
die IT-Abteilung und der DSB unverzüglich in Kenntnis
 
gesetzt.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Es wurde eine zentrale Einmeldemöglichkeit
 
für Datenpannen geschaffen, über die die
 
meldende Stelle die Datenpanne erfasst und
 
in Folge direkt den
DSB und den CISO-R informiert. Die Datenpanne
 
beziehungsweise die bereits ergriffenen
 
Maßnahmen werden von der Abteilung
 
Datenschutz analysiert,
gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet
 
und eine Risikoeinschätzung vorgenommen.
 
Liegt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten
 
betroffener
Personen vor, erfolgt eine Meldung an
 
die Datenschutzbehörde, bei hohem Risiko
 
zusätzlich an die betroffenen Personen.
Fortschritte
/
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 258
Informationssicherheit
Maßnahmen
Ergriffene
 
Definierte Rollen zur Informationssicherheit:
 
Die Hypo Vorarlberg hat dezidierte
 
Rollen und Verantwortlichkeiten zur Einhaltung
 
für die Informati-
onssicherheit definiert. Der regulatorische Informationssicherheitsbeauftragte
 
(CISO-R) berät und unterrichtet direkt den Vorstand,
 
der technische
Informationssicherheitsbeauftragte (CISO-T)
 
die Mitarbeiter zu Themen betreffend
 
die Informationssicherheit. Der CISO-R
 
fördert den Informati-
onssicherheitsprozess und stellt sicher,
 
dass die regulatorischen Vorgaben eingehalten
 
werden. Ein potenzieller Verdacht auf einen
 
Cyberangriff
wird direkt an den CISO-T gemeldet, im Bedarfsfall
 
steht dieser mit den Behörden zur Informationssicherheit
 
im Austausch.
Einhaltung der Vorgaben der Informationssicherheit:
 
Jeder Mitarbeiter wird zur Einhaltung der Informationssicherheit
 
unterrichtet und auch ver-
pflichtet. Dazu sind die Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung
 
der Informationssicherheit an den Arbeitsplätzen
 
und in ihrer Umgebung verantwortlich.
Sensibilisierung und Schulung: Die Mitarbeiter
 
erhalten im Rahmen des Onboardings und
 
danach während ihrer Tätigkeit für die
 
Hypo Vorarlberg
verpflichtende Schulungen zur Informationssicherheit.
 
Inhalte der Schulungen umfassen den Stellenwert
 
der Informationssicherheit, das Aufzeigen
von Gefahren von Cyberangriffen und
 
welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden
 
können.
Geplante
 
Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung zur
 
digitalen operationalen Resilienz (DORA)
 
werden weitere umfassende Maßnahmen
 
in den Berei-
chen Governance und Organisation, IKT-Risikomanagementrahmen,
 
Lernprozesse und Weiterentwicklung,
 
Umgang mit IKT-bezogenen Vorfällen,
Test der digitalen operationalen Resilienz
 
und Steuerung von IKT-Drittdienstleistern implementiert.
Erwartete Ergebnisse
Das Ergebnis durch die bereits ergriffenen
 
Maßnahmen ist, dass Risiken von potenziellen
 
Cyber-Angriffen minimiert und mögliche
 
Schäden durch den
Verlust von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit,
 
Integrität und Authentizität von Informationen
 
minimiert werden. Durch das umgesetzte
 
Informationssicher-
heitsmanagementsystem (ISMS) wird ein hohes
 
Sicherheitsniveau sichergestellt, was auch
 
im Eintrittsfall von Sicherheitslücken und
 
potenziellen Schäden
eine zeitnahe Identifikation, Reaktion und Aufklärung
 
garantiert.
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
mit den Zielsetzungen der Leitlinie Informationssicherheit,
 
die im Kern auch die Erfüllung der Vorgaben
des Datenschutzes definiert, um dadurch eine
 
sachgerechte Verarbeitung von personenbezogenen
 
Daten sicherzustellen:
Schäden durch Datenschutzverletzungen
 
und Hackerangriffe führen zu einem negativen
 
Einfluss auf Kunden
 
Positiver Einfluss auf die persönliche Sicherheit
 
von Daten der Kunden durch Schaffung
 
von internen Kontrollinstanzen
 
Reputations-
 
und Betriebskostenrisiko durch Datenschutzverletzungen
 
und Hackerangriffe
Operationelle Chance: Investitionen in
 
Datenschutz und Informationssicherheit
Umfang
Gemäß der umgesetzten Leitlinie zur Informationssicherheit
 
erstreckt sich der Anwendungsbereich auf
 
alle Bereiche der Hypo Vorarlberg, mit Ausnahme
der Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Zeithorizonte
Die Informationssicherheit stellt keinen
 
statischen Zustand dar, sondern ist als kontinuierlicher
 
Prozess nach dem Modell PDCA zu verstehen.
 
Dement-
sprechend sind die ergriffenen Maßnahmen ebenfalls
 
nach dem PDCA ausgerichtet, sodass eine
 
regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls
 
Weiter-
entwicklung der Maßnahmen stattfindet
 
beziehungsweise zusätzliche geplant werden.
Im Eintrittsfall von Cyber-Angriffen oder Informationsverlusten,
 
die eine wesentliche Auswirkung auslösen,
 
wird ein zeitnaher Prozess zur Minimierung
und Behebung des Schadens gestartet. Zusätzlich
 
werden im Verdachtsfall die IT-Abteilung und
 
der technische Informationssicherheitsbeauftragte
(CISO-T) unverzüglich eingebunden.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Bei Auftreten eines IKT-bezogenen Vorfalls
 
werden umgehend auch definierte Meldestellen
 
informiert. Erste Anlaufstelle bildet neben
 
der IT GRC und
dem CISO-T das Computer Emergency Response
 
Team (CERT Hypo Vorarlberg), das Sofortmaßnahmen
 
ergreifen kann, um größeren Schaden
 
zu vermei-
den. Sollte sich der IKT-bezogene Vorfall
 
nicht nur als Störung herausstellen, sondern
 
nach Analyse des CERT Hypo Vorarlberg als
 
schwerwiegend heraus-
stellen, wird an das Team IT-Sicherheitsorganisation,
 
zusammengesetzt aus Bereichsleitung IT,
 
CISO-T, CISO-R, Datenschutzbeauftragtem
 
und nach An-
lass weiteren
 
Stellen wie Betriebsrat, eskaliert, das dann
 
nach seiner Einschätzung einen Notfall ausrufen
 
kann. Daraufhin übernehmen der Krisenstab
und Teams zur Notfallbewältigung als besondere
 
Aufbauorganisation die weiteren
 
Entscheidungen zur Behandlung des Notfalls und
 
die Kommunikation
mit den Stakeholdern.
Fortschritte
/
ESRS 2-69) Erfordert die Durchführung eines Aktionsplans erhebliche
 
operative Ausgaben (OpEX) und/oder Investitionsausgaben (CapEX),
gelten folgende Angabepflichten (untenstehende Tabelle kann für
 
die quantitativen Informationen genutzt werden)
ESRS 2-69a) Angabe der Art und die Höhe der derzeitigen und künftigen
 
finanziellen und sonstigen Mittel, die dem Aktionsplan zugewiesen
werden
Eine Allokation der derzeitigen und künftigen operativen Ausgaben
 
und Investitionsausgaben ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht durchge-
führt worden.
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger und zukünftiger Mittel
 
und Erläuterung des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen, die
im Abschluss ausgewiesen sind
Eine Aushebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
keine Angabe möglich.
31) Weitere Angaben in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
31a) Geplante oder laufende Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung
 
oder Behebung negativer Auswirkungen auf Verbraucher und
 
Endnut-
zer
Die Hypo Vorarlberg ist bestrebt,
 
ihre Produkte und Dienstleistungen stetig zu verbessern
 
und den Kunden zugänglich zu machen (siehe S4-4).
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 259
31b) Maßnahmen zur Abhilfe tatsächlicher wesentlicher Auswirkungen
 
oder um diese zu ermöglichen
Um Abhilfe bei einer tatsächlichen wesentlichen Auswirkung zu schaffen,
 
wurden Maßnahmen implementiert, die eine sofortige Eskalation
 
und
Reaktion auf IKT-bezogene Vorfälle (Informations- und Kommunikationstechnik)
 
sicherstellen (siehe S4-4). Bei schwerwiegenden Vorfällen wird
ein Krisenstab aktiviert, der die Notfallbewältigung übernimmt und
 
die Kommunikation mit den Stakeholdern koordiniert. Auch im Bereich
 
von
wesentlichen Auswirkungen durch Datenschutzverletzungen beziehungsweise
 
einer tatsächlichen Datenpanne ist ein Prozess implementiert, um
unverzüglich bei einem potenziellen Risiko für betroffene Personen zu
 
reagieren und diese zu informieren (siehe S4-4).
31c) Initiativen zur Förderung positiver Auswirkungen für Verbraucher
 
und Endnutzer
Die Niederlassung St. Gallen führt Umfragen mit Kunden und Nicht-Kunden
 
der Hypo Vorarlberg durch, um deren Bedürfnisse und Erwartungen
an eine Bank zu erfassen und umzusetzen. Die Umfrage wird alle 4 – 5 Jahre durchgeführt.
 
31d) Verfolgung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen
 
für Verbraucher und Endnutzer
Die Hypo Vorarlberg analysiert stetig die Verkaufszahlen beziehungsweise
 
Abschlüsse ihrer Produkt-
 
und Dienstleistungen und berücksichtigt das
Feedback der Kunden. Anhand dieser Kennzahlen lässt sich die Wirksamkeit
 
der Maßnahmen evaluieren.
32) Weitere Angaben in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
32a) Verfahren zur Bestimmung angemessener Maßnahmen bei wesentlichen
 
negativen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
Das Verfahren zur Ermittlung der erforderlichen und angemessenen
 
Maßnahmen wurde auf Basis der identifizierten Auswirkungen, Risiken
 
und
Chancen aufgesetzt. Die gesetzten Maßnahmen gliedern sich in vier
 
Bereiche, die konkret auf die Behandlung der IROs abzielen (siehe S4-4.32b).
Maßnahmen, die ausschließlich negative Auswirkungen behandeln, wurden
 
im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit ge-
setzt, um potenzielle negative Einflüsse auf Kunden bei Schäden durch
 
Datenschutzverletzungen und Hackerangriffe zu minimieren beziehungs-
weise zu vermeiden.
32b) Ansatz für Maßnahmen zu wesentlichen Auswirkungen
 
auf Verbraucher und Endnutzer, einschließlich eigener
 
Praktiken
Auf Grundlage der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
wurden eine Reihe von Strategien und Maßnahmen definiert und bereits
umgesetzt, um Verbraucher und Endnutzer gezielt zu unterstützen.
 
Dies erfolgt durch die Förderung positiver Auswirkungen, wie etwa die Inklu-
sion von Kunden durch barrierefreien Zugang zu Finanzdienstleistungen
 
sowie durch die Nutzung von Chancen, indem benachteiligte Personen-
gruppen aktiv eingebunden werden. Der Ansatz zielt zudem darauf
 
ab, negative Auswirkungen und Risiken für Verbraucher im Bereich Informati-
onssicherheit und Datenschutz zu minimieren. Die umgesetzten
 
Maßnahmen umfassen die folgenden Bereiche: Verfolgung einer transparenten
Informationsstrategie, Implementierung von barrierefreien Zugangsmaßnahmen
 
und verstärkter Datenschutz-
 
und Sicherheitspraktiken. Zudem
wurde in der Hypo Vorarlberg ein strukturierter Produktentwicklungsprozess
 
etabliert, bei dem alle relevanten Abteilungen eingebunden werden,
damit die gesetzten Maßnahmen berücksichtigt und umgesetzt werden.
 
32c) Sicherstellung von Verfahren für Abhilfemaßnahmen bei wesentlichen
 
negativen Verbraucher-Auswirkungen
Es wurden Abhilfemaßnahmen im Bereich des Datenschutzes und
 
der Informationssicherheit gesetzt. Im Eintrittsfall beziehungsweise Verdacht
auf eine Datenschutzpanne wurde eine zentrale Einmeldemöglichkeit
 
geschaffen, um frühzeitig Fälle zu identifizieren und zu bearbeiten.
 
Analog
hierzu werden beim Eintreten eines IKT-bezogenen Vorfalls umgehend
 
definierte Meldestellen informiert, um gegebenenfalls Sofortmaßnahmen
zu ergreifen. Die ausführliche Beschreibung dieser Abhilfemaßnahmen
 
inklusive der hierzu definierten Prozesse sind unter der Sektion für Daten-
schutz und Informationssicherheit angeführt (siehe S4-4).
33) Weitere Angaben in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen
33a) Angabe geplanter oder ergriffener Maßnahmen zur Risikominderung
 
und Verfolgung der Wirksamkeit
Geplante Maßnahmen zur Risikominderung umfassen die Verbesserung
 
der Kundentransparenz, die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs
zu Dienstleistungen und die Stärkung der Datenschutz-
 
und Informationssicherheitsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen
 
potenzielle Risiken
wie Datenschutzverletzungen oder Barrieren im Zugang zu Finanzdienstleistungen
 
minimieren.
33b) Angabe geplanter oder ergriffener Maßnahmen zur Nutzung
 
wesentlicher Chancen für Verbraucher und Endnutzer
Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Kundentransparenz
 
zu erhöhen, den Zugang zu Dienstleistungen zu verbessern und das
 
Ver-
trauen in Datenschutz sowie Informationssicherheit zu stärken.
 
Dazu gehören transparente Beratung, Barrierefreiheit sowie ein robustes
 
Daten-
schutz- und Sicherheitsmanagement.
34) Angabe, ob und wie sichergestellt wird, dass eigene Praktiken in
 
Vermarktung, Verkauf und Datennutzung keine negativen
 
Auswirkungen
auf Verbraucher und Endnutzer haben
Die Hypo Vorarlberg wickelt bei neuen Produkten und Dienstleistungen
 
einen Produktentwicklungsprozess ab. Im Produktentwicklungsprozess
sind alle Abteilungen, die das Produktgeschäft in irgendeiner Form
 
tangieren, einzubeziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Perspektiven,
regulatorischen Vorgaben und Risiken im Entwicklungsprozess frühzeitig
 
berücksichtigt und miteinbezogen werden (siehe Arbeitsanweisung
„Produkt- und Geschäftseinführungsprozess“).
35) Angaben schwerwiegender Menschenrechtsprobleme und -vorfälle
 
im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern
Im Berichtsjahr 2024 wurden bei der Hypo Vorarlberg keine schwerwiegenden
 
Vorfälle im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnut-
zern gemeldet.
 
37) Angabe von Mitteln, die für das Management wesentlicher
 
Auswirkungen bereitgestellt wurden
Für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher
 
und Endnutzer sind verschiedene Fachbereiche der Hypo Vorarlberg
 
zu-
ständig, wie beispielsweise Vertrieb und Produktmanagement. In
 
diesen Bereichen werden kontinuierlich die Prozesse und Kriterien angepasst,
um sicherzustellen, dass keine negativen Auswirkungen für die Verbraucher
 
und Endnutzer entstehen.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 260
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT S4-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
 
BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER
 
FÖRDERUNG
POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT WESENTLICHEN
 
RISIKEN UND CHANCEN
ESRS 2-81) Für den Fall, dass das Unternehmen keine messbaren und
 
ergebnisorientierten Ziele festgelegt hat
ESRS 2-81a) Kann es angeben, ob die Festlegung solcher Ziele vorgesehen
 
ist und innerhalb welcher Frist dies erfolgen soll, oder warum das
Unternehmen beabsichtigt, solche Ziele nicht festzulegen
Die Hypo Vorarlberg hat dieses Jahr noch keine messbaren und
 
ergebnisorientierten Ziele festgelegt.
 
Grund hierfür ist die laufende Evaluierung
und Entwicklung von Strategien und Maßnahmen von Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen. Die Aufgabe im kommenden Jahr 2025 wird es
 
sein,
konkrete Ziele auf Basis der Strategien und Maßnahmen zu definieren
 
und in der nächsten Berichtsperiode offenzulegen.
 
ESRS 2-81bi-ii) Angabe darüber, ob die Wirksamkeit der Strategien
 
und Maßnahmen auf Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
dennoch nach-
verfolgt werden kann. Wenn ja, einschließlich der Verfahren, der festgelegten
 
Zielvorgaben und Zeiträume
 
Die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen wird durch den jeweils definierten Überwachungspro-
zess in den Richtlinien sichergestellt (siehe S4-1, S4-4). Die Strategien
 
und Maßnahmen werden regelmäßig (zumindest jährlich) geprüft und
 
im
Bedarfsfall angepasst. Das Verfahren zur Überwachung berücksichtigt
 
verschiedene interne Stakeholder (Fachbereiche, Vorstand und im
 
Zuge
ihrer tourlichen Prüftätigkeit
 
auch die Interne Revision).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 261
ESRS G1: UNTERNEHMENSFÜHRUNG
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ANGABEPFLICHT G1-1 – UNTERNEHMENSKULTUR UND KONZEPTE
 
FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
7) Angabe der Konzepte zur Unternehmensführung und Förderung
 
der Unternehmenskultur gemäß ESRS 2 MDR-P
Die Hypo Vorarlberg verfolgt die Strategie, ihre Unternehmensführung
 
und Unternehmenskultur auf ethischen und nachhaltigen
 
Grundsätzen
aufzubauen. Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das durch
 
Integrität, Transparenz und Verlässlichkeit geprägt ist und die Grundlage
 
für
langfristigen Erfolg bietet. Folgende Richt- und Leitlinien wurden hierfür
 
identifiziert:
Verhaltenskodex
Hinweisgebersystem
Korruptionsrichtlinie
 
Nachhaltige Beschaffung und Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Sie bilden das Fundament dieser Strategie. Sie legen Verhaltensstandards
 
fest, fördern die Einhaltung von Regeln und stärken das Vertrauen der
Kunden, Geschäftspartnern sowie Mitarbeitern.
Richtlinie Verhaltenskodex
Wichtigste Inhalte
Der Verhaltenskodex der Hypo Vorarlberg enthält
 
wichtige Regelungen, die die Mitarbeiter
 
in rechtlichen, aber auch ethischen Fragestellungen
 
unter-
stützen. Er dient als Grundlage für den
 
Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern
 
sowie Mitarbeitern, indem er Grundsätze,
 
Werte und Prinzipien festhält,
welche das Verhalten aller Mitarbeiter der
 
Hypo Vorarlberg betreffen (siehe S1-1, S4-1).
Zusätzlich legt der Kodex dar, wie die
 
Hypo Vorarlberg durch die Umsetzung einer
 
ordnungsgemäßen
 
Governance sicherstellt, dass Verhaltensregeln
eingehalten und überprüft werden. Hierzu
 
werden die wichtigsten Maßnahmen zur Prävention
 
beziehungsweise Verhinderung von Korruption,
 
Beste-
chung, Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung
 
aufgelistet. Neben dem Verhaltenskodex
 
verfügt die Hypo Vorarlberg für die Themen
 
Korruption und
Bestechung über eigenständige Richtlinien
 
(siehe G1-1.7),
 
die zur sachgerechten Unternehmensführung
 
beitragen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden die folgenden Themen als wesentlich
 
identifiziert:
Auswirkung
Stärkung der Unternehmenskultur: Positiver Einfluss
 
auf das Unternehmen und die Gesellschaft
 
durch einen Beitrag zur Unternehmenskultur
Chance
Operationelle Chance: Pflege einer vertrauensvollen
 
Arbeitskultur (beispielsweise für gemeinsame
 
Werte).
Anwendungsbereich
Die Einhaltung der Verhaltensstandards ist für
 
alle Mitarbeiter und Organe der Hypo Vorarlberg
 
verpflichtend. Es wird erwartet, dass alle
 
Lieferanten
sowie Geschäftspartner diese Standards
 
einhalten beziehungsweise identische
 
oder zumindest ähnliche Grundsätze festlegen.
 
Der Standard umfasst
auch den täglichen Geschäftsverkehr, sodass alle
 
involvierten Parteien dazu angehalten
 
sind, den Verhaltenskodex zu befolgen.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand der Hypo Vorarlberg erlässt
 
den Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter
 
und ist als oberstes Organ für die Einhaltung verantwortlich.
 
Zur Um-
setzung sind auch die Führungskräfte
 
in ihrer Führungsfunktion angehalten. Dazu
 
stellt die Compliance-Abteilung sicher, dass aufsichtsrechtliche
 
Anfor-
derungen und andere gesetzliche Vorschriften
 
eingehalten werden.
Richtlinie Hinweisgebersystem – Zur Meldung
 
von Verstößen (Whistleblowing)
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie zur Meldung von Verstößen der
 
Hypo Vorarlberg regelt die Meldung von
 
wirtschaftskriminellen Handlungen sowie
 
Verstößen gegen ge-
setzliche und betriebsinterne Vorgaben. Sie
 
stellt sicher, dass alle Hinweise auf solche
 
Verstöße, die von Mitarbeitern gegeben werden,
 
dokumentiert und
geprüft werden. Zudem schützt sie Hinweisgeber
 
vor Benachteiligung, wenn sie in
 
gutem Glauben melden, und sorgt dafür, dass
 
Beschuldigte vor unge-
rechtfertigten Anschuldigungen geschützt
 
sind. Die gesetzlichen Pflichten der Mitarbeiter
 
zur Meldung rechtswidriger Handlungen bleiben
 
unberührt.
Die Regelungen ermöglichen es den Mitarbeitern,
 
auch grobe Missstände und Gefahren
 
zu melden.
Allgemeine Ziele
Die Richtlinie ermöglicht es, Mitarbeitern
 
Hinweise auf Verstöße gegen externe
 
Bestimmungen (gesetzliche Vorgaben) sowie
 
schadensrelevante Verstöße
gegen betriebsinterne Bestimmungen
 
oder allgemeine Gefahren sowie grobe
 
Missstände melden zu können, ohne negative
 
Konsequenzen befürchten
zu müssen. Dieses System dient der Risikofrüherkennung
 
bei gleichzeitigem Schutz der Mitarbeiter.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
für die Richtlinie Hinweisgebersystem
 
wurde das folgende Thema als wesentlich
 
identifiziert:
Auswirkung
Positiver Einfluss auf die Gesellschaft durch
 
pflichtbewusste Compliance und Integrität
 
im Unternehmen
Überwachungsprozess
Die Überwachung des Hinweisgebersystems
 
erfolgt durch ein Gremium bestehend
 
aus der Leitung Compliance und Outsourcing
 
und der Leitung Kon-
zernrevision und Interne Revision. Dieses
 
Gremium entscheidet über das weitere
 
Vorgehen bei Hinweisen, überwacht die Einhaltung
 
der DSGVO und
berichtet regelmäßig über wesentliche Fälle
 
an den Vorstand oder Aufsichtsrat.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter der Hypo
 
Vorarlberg.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Umsetzung der Vorgaben betreffend
 
des Hinweisgebersystems ist der Gesamtvorstand
 
zuständig, welcher die Strategie der
 
Umsetzung festlegt.
Die operative Umsetzung wurde der Leitung
 
der Konzernrevision und Internen Revision
 
zugewiesen, welche einerseits die entsprechende
 
Richtlinie/An-
weisung erstellt, die jährlich überprüft
 
sowie anlassbezogen adaptiert wird.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 262
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert sich an folgenden
 
Standards:
Bankwesengesetz (BWG)
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HinSchG)
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Anweisung wurde von der Leitung Konzernrevision
 
und Interne Revision und der Leitung Compliance
 
und Outsourcing, unter Einbindung des Daten-
schutzbeauftragten (Datenschutzfolgeabschätzung
 
nach DSGVO) und des Betriebsrats, erstellt. Neben der
 
Richtlinie wurde in der Hypo Vorarlberg
 
auch
eine Betriebsvereinbarung zum Hinweisgebersystem
 
abgeschlossen. Bei nicht unerheblichen
 
inhaltlichen Änderungen werden die Stakeholder
 
entspre-
chend involviert. Inhaltliche Änderungen bedürfen
 
der neuerlichen Freigabe durch den Vorstand.
 
Dies ist durch ein entsprechendes Freigabesystem
 
si-
chergestellt.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie handelt es sich um ein
 
betriebsinternes Dokument, das allen
 
Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg im Intranet
 
zur Verfügung gestellt wird.
Richtlinie Verhinderung von Korruption
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie zur Verhinderung von Korruption
 
der Hypo Vorarlberg, die im Oktober 2024
 
erweitert wurde, beschreibt die Bestimmungen
 
zur Korrupti-
onsverhinderung umfassend und definiert
 
die Anforderungen zur Einhaltung von Compliance-Standards.
 
Sie umfasst eine detaillierte Beschreibung
 
des
Amtsträgerbegriffs gemäß § 74 Strafgesetzbuch
 
(StGB),
 
einschließlich der Vorgaben zur Vorteilsannahme
 
und -gewährung, zur Vermeidung von
 
Interes-
senkonflikten sowie zur Transparenz in
 
Geschäftstätigkeiten. Es wird besonderer
 
Wert auf Transparenz und Integrität gelegt,
 
um das Vertrauen von Ge-
schäftspartnern, Kunden und der Öffentlichkeit
 
zu stärken. Die Richtlinie klärt Verhaltensvorgaben
 
und spezifische Verbote (beispielsweise im
 
Umgang
mit Vorteilen und Geschenkannahme) und
 
veranschaulicht diese anhand praxisnaher
 
Beispiele, um Missverständnisse und potenzielle
 
Verstöße zu ver-
meiden.
Allgemeine Ziele
Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es,
 
ein rechtlich und ethisch korrektes Verhalten
 
innerhalb der Hypo Vorarlberg zu fördern und
 
die Einhaltung sowohl
interner als auch gesetzlicher Vorgaben
 
zu sichern.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurde für die Richtlinie Korruption die
 
folgende negative Auswirkung als wesentlich
 
identifiziert:
 
Auswirkung
Negativer Einfluss durch fehlende risikominimierende
 
Maßnahmen bei Geschäftstätigkeiten,
 
die erhöhtes Korruptions-
 
oder Bestechungsrisiko
aufweisen
 
Die Richtlinie trägt dazu bei, die negative
 
Auswirkung zu minimieren und bietet
 
rechtliche Sicherheit, indem Risiken auf Verstöße
 
gegen Gesetze oder
Vorschriften minimiert werden.
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Einhaltung dieser
 
Richtlinie erfolgt durch regelmäßige Compliance-Schulungen,
 
eine klare Kommunikation der Richtlinien
 
an die
Mitarbeiter sowie ein anonymes Whistleblowing-System.
 
Zusätzlich stellt die Compliance-Abteilung
 
sicher, dass jede Meldung von Verstößen zügig
 
ge-
prüft und bei Bedarf Disziplinarmaßnahmen ergriffen
 
werden.
Anwendungsbereich
Das Dokument gilt für alle Mitarbeiter der Hypo
 
Vorarlberg.
Verantwortliche Organisationsebene
Die Richtlinie „Verhinderung von Korruption“
 
ist eine Vorstandsanweisung,
 
und für die operative Erstellung, Umsetzung
 
sowie Aktualisierung der Richtli-
nie ist der Fachbereich Compliance verantwortlich.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert sich an folgenden
 
Standards:
Strafgesetzbuch (StGB)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
 
Korruption (Association for the Implementation
 
of the UN Convention against Corruption –
 
UN-
CAC)
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Bei der Richtlinie „Verhinderung von Korruption“
 
handelt es sich um ein betriebsinternes
 
Dokument, das allen Mitarbeitern der
 
Hypo Vorarlberg im Intra-
net zur Verfügung gestellt wird.
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und
 
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb
Wichtigste Inhalte
Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und
 
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“
 
der Hypo Vorarlberg beschreibt den Prozess
 
und die angewendeten
Kriterien für die Anschaffung von Produkten
 
und Dienstleistungen für alle Mitarbeiter,
 
die Beschaffungsprozesse ausführen. Die
 
Richtlinie wird regelmä-
ßig geprüft und wurde zuletzt im Dezember
 
2024 aktualisiert. Die einzelnen Kapitel
 
sind nach den Produktgruppen und Dienstleistungen
 
gegliedert und
umfassen die jeweiligen definierten Vorgaben,
 
um eine nachhaltige Beschaffung
 
sicherzustellen:
Anwendung der Richtlinie für Produktgruppen/Dienstleistungen:
IT-Equipment
Abfallwirtschaft
Fuhrpark
Bau
Zukauf von Energie für den Geschäftsbetrieb
Büroausstattung
Werbemittel
Kundenveranstaltungen und -geschenke
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 263
Allgemeine Ziele
Im Kerngeschäft ist die Hypo Vorarlberg ein Finanzdienstleistungsunternehmen,
 
wodurch sich die Liefer-
 
und Wertschöpfungskette grundlegend
 
von
Produktionsbetrieben unterscheidet. Dennoch
 
hat die Hypo Vorarlberg sich das Ziel
 
gesetzt, nachhaltige Beschaffungsprozesse zu
 
definieren und umzu-
setzen sowie als verlässlicher Partner gute
 
Lieferantenbeziehungen aufzubauen und
 
zu pflegen.
Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
oder Chancen
Im Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
 
wurden die folgenden Themen als wesentlich
 
identifiziert:
Auswirkung
Positiver Einfluss auf die Gesellschaft durch nachhaltige
 
Beschaffungskriterien
 
Chance
Reputationschance/Marktchance: Beitrag zur
 
lokalen und regionalen Wertschöpfung in
 
der Region
Überwachungsprozess
Die Überwachung der Prozesse erfolgt durch
 
die Bereichsleitung der Logistik.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der Hypo
 
Vorarlberg.
Verantwortliche Organisationsebene
Für die Erstellung und laufende Aktualisierung
 
der Richtlinie sowie deren Umsetzung
 
ist die Abteilung Logistik verantwortlich.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Die Richtlinie orientiert sich an folgenden
 
Standards:
NaBe-Aktionsplan 2021
ÖGNI-Standard
Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz
 
bei der Arbeit
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
In die Erstellung dieser Richtlinie wurden
 
alle relevanten Stakeholder und Wissensträger
 
der Hypo Vorarlberg eingebunden, insbesondere
 
die Fachberei-
che für Logistik, Fuhrparkverwaltung, Bau, Kundenmarketing,
 
Sponsoring und Events sowie IT.
Verfügbarkeit der Policy für Interessenträger
Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung und
 
Kreislaufwirtschaft im Geschäftsbetrieb“
 
ist im hauseigenen Intranet der Hypo Vorarlberg
 
für alle Mitarbeiter
zugänglich.
9) Beschreibung, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur
 
begründet, entwickelt, fördert und evaluiert
 
Der Verhaltenskodex bildet die Grundlage für das Verhalten und die Zusammenarbeit
 
in der Hypo Vorarlberg. Die sieben Markenwerte der Hypo
Vorarlberg (Ausgezeichnet, Achtsam, Verbunden, Zuverlässig, Beständig,
 
Effizient und Ambitioniert) prägen die tägliche Zusammenarbeit
 
und
schaffen eine gemeinsame Unternehmenskultur.
 
Im Intranet gibt es einen eigenen Bereich für Personal, Unternehmenskultur
 
und Kommunikation, in welchem wichtige Leitlinien zugänglich
gemacht werden. Neue Mitarbeiter werden bereits beim Onboarding
 
mit den Unternehmenswerten vertraut gemacht. Dies geschieht mittels
eines Schulungsvortrages, welcher die Unternehmenswerte und Erwartungen
 
verdeutlicht,
 
sowie der Aushändigung der Markenwerte.
 
Im Unternehmen wurden klare und verbindliche Führungsgrundsätze
 
definiert, welche im Einklang mit den sieben Markenwerten
 
stehen. Diese
werden von den Führungskräften gelebt.
 
Um die Unternehmenskultur zu fördern und widerzuspiegeln, werden
 
gemeinsame Veranstaltungen wie zum Beispiel eine Weihnachtsfeier
 
oder
Betriebsausflüge organisiert. Dies trägt zur Stärkung der Unternehmenskultur
 
bei.
10a) Beschreibung von Mechanismen zur Ermittlung rechtswidriger
 
Verhaltensweisen und der Berücksichtigung interner/externer
 
Interessen-
träger
Die Hypo Vorarlberg verfügt über folgende Mechanismen zur Meldung,
 
Ermittlung und Untersuchung von Verstößen gegen gesetzliche
 
Vorga-
ben oder interne Richtlinien.
HINWEISGEBERSYSTEM
Für die Meldung von Verstößen steht ein unabhängiges Hinweisgebersystem
 
zur Verfügung. Hinweise können anonym oder unter Angabe von
persönlichen Daten abgegeben werden. Das System gewährleistet den
 
Schutz der personenbezogenen Daten des Hinweisgebers.
Meldungen, die über das Hinweisgebersystem eingehen, werden in
 
einer geschützten Datenbank dokumentiert. Auf diese Datenbank haben
ausschließlich die Leitung Compliance und Outsourcing, die Leitung
 
Konzernrevision und Interne Revision und der Betriebsratsvorsitz (in
 
be-
schränktem Umfang) Zugriff. Der Hinweisgeber hat die freie Wahl, ob
 
er offen oder geschützt (anonym) melden möchte.
Im Falle eines Verstoßes werden die eingegangenen Hinweise geprüft
 
und bei begründetem Verdacht Maßnahmen eingeleitet. Diese Maßnah-
men sind stets verhältnismäßig und auf das notwendige Maß beschränkt,
 
um die betroffene Person nicht unangemessen zu belasten.
BESCHWERDEMANAGEMENT
Zusätzlich zu den internen Mechanismen verfügt die Bank über
 
ein zentrales Beschwerdemanagementsystem, das für alle Kunden
 
zugänglich ist.
Die Regelungen des Beschwerdeverfahrens sind auf der Website der
 
Hypo Vorarlberg veröffentlicht, um eine transparente Kommunikation si-
cherzustellen. Kunden können Beschwerden auf verschiedenen Wegen
 
einreichen, zum Beispiel schriftlich, telefonisch oder persönlich.
Eingegangene Beschwerden werden an die Ombudsstelle weitergeleitet,
 
wo sie sorgfältig geprüft und bearbeitet werden. Auf der Website
 
der
Bank ist ein Beschwerdeformular verfügbar, das die Einreichung erleichtert.
 
Die Hypo Vorarlberg orientiert sich dabei an bewährten Standards,
wie sie auch von den Tochtergesellschaften in Bozen genutzt werden,
 
wo ähnliche Systeme für Hinweisgeberschutz und Kundenbeschwerden
etabliert sind.
10ci-ii, d) Angaben zu Schutzmechanismen für Hinweisgeber, einschließlich
 
interner Meldekanäle und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Das Hinweisgeberverfahren stellt den Schutz personenbezogener Daten
 
sicher. Ein Hinweis mittels Hinweisgeberverfahren gelangt in eine
 
Daten-
bank, in die lediglich die Leitung Compliance und Outsourcing, die Leitung
 
Konzernrevision und Interne Revision und der Betriebsratsvorsitz
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 264
(beschränkt) Einsicht haben. Der Hinweisgeber hat die Wahl, ob
 
er offen oder geschützt melden möchte, wodurch ermöglicht wird, Informatio-
nen anonym einzureichen. Alle Mitarbeiter werden bereits während
 
der Onboarding-Tage zu Beginn ihrer Tätigkeit auf das Hinweisgebersystem
hingewiesen. Die entsprechende Richtline steht allen Mitarbeitern
 
im Intranet zur Verfügung.
Aufgrund der Vorgaben aus der DSGVO sowie dem HinSchG
sind alle Hinweise und dazugehörige Korrespondenz zu
 
löschen, wenn der Zweck für
die Aufbewahrung entfällt und keine gesetzlichen Verpflichtungen zur
 
weiteren Aufbewahrung vorliegen. Personenbezogene Daten, die für
 
die
Bearbeitung eines Hinweises nicht benötigt werden, sind nicht
 
zu erheben beziehungsweise unverzüglich zu löschen.
10e) Angabe, ob das Unternehmen Verfahren zur unverzüglichen,
 
unabhängigen und objektiven Untersuchung von Vorfällen zur Unterneh-
mensführung hat
Die Hypo Vorarlberg verfügt über klar definierte Verfahren, um Vorfälle
 
in Zusammenhang mit der Unternehmensführung, einschließlich Fällen
von Korruption und Bestechung, zu verfolgen. Im Fall eines bestehenden
 
Anfangsverdachts im Hinblick auf Handlungen, die dem organisations-
spezifischen Fraud-Begriff entsprechen, ist es Aufgabe der Internen
 
Revision, die Sachverhaltsklärung im Rahmen einer forensischen Sonderun-
tersuchung zeitnah durchzuführen. Dies gilt auch für Verstöße gegen
 
den Verhaltenskodex in Hinsicht auf Delikte der Bestechung oder Korrup-
tion.
 
Zu den Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision
 
gehören unter anderem Integrität, Objektivität und Unabhängigkeit, wobei
die angeführten Prinzipien nicht abschließend sind.
10g) Angaben zur Strategie über interne Schulungen zur
 
Unternehmensführung einschließlich Zielgruppe, Häufigkeit und Umfang
Die in den Onboarding-Tagen
vermittelten Grundwerte der Hypo Vorarlberg werden einerseits durch
 
das Leitbild transportiert und andererseits
im Rahmen interner Besprechungen, im täglichen Miteinander und im
 
Umgang mit Kunden vertieft und seitens der Geschäftsleitung vorgelebt.
Durch ein breitgefächertes internes Schulungsangebot wird eine Sensibilisierung
 
der Mitarbeiter für die Unternehmenskultur sichergestellt.
 
Im Rahmen des Schulungsangebots, welches unter anderem Online-Tests über die
 
interne Plattform „Hypo Bildung“ beinhaltet, erhalten die Mit-
arbeiter regelmäßige Auffrischungen zu verschiedenen Themen.
 
Des Weiteren erhalten neu eingetretene Mitarbeiter im Zuge der
 
Onboarding-
Tage eine Zusammenfassung der generellen Compliance-Regeln,
 
die Compliance-Richtlinie sowie andere relevante
 
Dokumente ausgehändigt.
Zudem wird Grundwissen zu wichtigen Themen wie Korruption, Datenschutz,
 
Geldwäscherei-
 
und Terrorismusbekämpfung sowie Whistleblowing
vermittelt. Alle Mitarbeiter werden angehalten, Schulungen in Bezug
 
auf Korruptionsprävention im Ausmaß von 25 Minuten jährlich zu absolvie-
ren. Zudem sind von allen Mitarbeitern verpflichtende jährliche Compliance-Wissenschecks
 
(im Ausmaß von 30 Minuten) sowie Geldwäsche-
Wissenschecks (im Ausmaß von 30 Minuten) zu absolvieren.
10h) Angaben der Funktionen innerhalb des Unternehmens,
 
die in Bezug auf Korruption am stärksten gefährdet sind
Jeder Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg kann potenziell von Korruption
 
betroffen sein, jedoch weisen bestimmte Funktionen ein höheres Risiko im
Hinblick auf Bestechung und Korruption auf, welche folgend genauer
 
betrachtet werden.
VERTRIEB UND KUNDENBETREUUNG
Mitarbeiter im Vertrieb und der Kundenbetreuung stehen in direktem
 
Kontakt mit Kunden und haben Entscheidungsbefugnisse, die missbraucht
werden könnten, um unrechtmäßige Vorteile zu erlangen.
EINKAUF UND BESCHAFFUNG
In dieser Funktion werden wichtige Entscheidungen über Lieferanten
 
und Verträge getroffen, was ein erhebliches Risiko für Bestechung und
Korruption birgt.
FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN
Mitarbeiter in diesem Bereich haben Zugang zu finanziellen Informationen
 
und Ressourcen, die missbraucht werden könnten, um unrechtmäßige
Zahlungen oder Transfers zu verschleiern.
FÜHRUNGSKRÄFTE UND MANAGER
Führungskräfte haben oft weitreichende Entscheidungsbefugnisse
 
und Einfluss auf die Unternehmensführung, was sie zu einem Ziel für
 
Beste-
chungsversuche machen könnte.
MITARBEITER IN COMPLIANCE UND RECHT
Mitarbeiter der Compliance-
 
und Rechtsabteilungen sind für die Einhaltung von Gesetzen und
 
Vorschriften verantwortlich und könnten versucht
sein, Verstöße zu vertuschen.
ANGABEPFLICHT G1-2 – MANAGEMENT DER BEZIEHUNGEN ZU LIEFERANTEN
14) Beschreibung der Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug,
 
insbesondere an Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
Grundsätzlich ist die Hypo Vorarlberg bestrebt, ihre Eingangsrechnungen
 
– unabhängig der von den Lieferanten eingeräumten Zahlungsfristen
 
ohne Verzug zu bezahlen. Hierbei gibt es keine Unterscheidung zwischen
 
Großunternehmen und KMU oder eine andere Kategorisierung
 
von
Lieferanten. Durch das strenge Vier-Augen-Prinzip, welches das
 
IKS vorgibt, wird der Prozess sichergestellt und evaluiert. Die
 
Vorgangsweise für
Rechnungen ist in der Arbeitsanweisung „Sachaufwendungen“
 
zusammengefasst. Hier ist auch festgehalten, dass je nach Höhe der Rechnung
weitere Kontrollinstanzen, über das Vier-Augen-Prinzip hinaus,
 
gemacht werden sollen.
 
15a) Angabe des Ansatzes in Bezug auf die Beziehungen zu Lieferanten
 
Im Rahmen der Richtlinie für „Nachhaltige Beschaffung und Kreislaufwirtschaft
 
im Geschäftsbetrieb“ wird bei der Auswahl von Lieferanten der
Fokus auf bestehende Geschäftsbeziehungen und Regionalität
 
gelegt (siehe G1-1).
15b) Angaben, ob und wie soziale und ökologische Kriterien bei
 
der Auswahl von Lieferanten berücksichtigt werden
In unterschiedlichen Produktgruppen ist definiert, welche Standards
 
einzuhalten sind (beispielsweise Umweltzeichen nach ISO-Typ 1). Jene
 
Unter-
nehmen, die Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards
 
umsetzen, können bei der Vergabe bevorzugt oder explizit angefragt
 
werden. Dabei
kann es sich, zum Beispiel, um folgende Standards (zum Beispiel Umweltmanagementsystem
 
nach EMAS oder ISO 14001, Energiemanagement-
system nach ISO 50001, Ökoprofit-Partner) handeln.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 265
ANGABEPFLICHT G1-3 – VERHINDERUNG UND AUFDECKUNG VON
 
KORRUPTION UND BESTECHUNG
18a) Beschreibung der Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Behandlung
 
von Korruption und Bestechung
Die Prävention und Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist
 
durch eine eigene Arbeitsanweisung geregelt. Darin ist grundsätzlich festge-
legt, dass es bei allen Tätigkeiten nicht gestattet ist, Kunden, Lieferanten,
 
öffentlichen Amtsträgern oder Dritten Geld, materielle oder andere
Vorteile zukommen zu lassen, anzubieten oder umgekehrt entgegenzunehmen.
 
Dies gilt unabhängig davon, ob dies mit Absicht einer Gewinner-
zielung oder Vorteilsnahme geschieht oder nicht. Ebenso ist darin
 
festgelegt, wie Mitarbeiter mit Geschenken und Einladungen von Kunden
 
oder
Geschäftspartnern umzugehen haben. Als Grundlage für die interne
 
Arbeitsanweisung dient die Fibel des Justizministeriums, welche im Zuge
 
der
Einführung des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2012
 
erstellt wurde. Zusätzlich orientiert sich die Hypo Vorarlberg an
 
den Vorgaben der
UNCAC.
18b) Angabe, ob der Untersuchungsbeauftragte oder der Untersuchungsausschuss
 
von der an der Angelegenheit beteiligten Management-
kette getrennt sind
Die Compliance wie auch die Interne Revision sind als interne, jedoch
 
unabhängige Stabsstellen definiert, wobei auf deren vollständige Unabhän-
gigkeit größter
 
Wert gelegt wird. Die Struktur entspricht dabei den
 
Ausgestaltungen des Three Lines of Defense-Modells.
 
Mitarbeiter in Kontrollfunktionen nehmen keine operativen Aufgaben
 
wahr, die in einen Tätigkeitsbereich fallen, der von der jeweiligen Abteilung
überwacht und kontrolliert wird. Die Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen
 
wird weiters dadurch gewährleistet, dass eine organisatorische
 
Tren-
nung der zu kontrollierenden Geschäftstätigkeiten implementiert
 
ist.
18c) Angabe des Verfahrens zur Berichterstattung über die Ergebnisse
 
an die Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane
Es erfolgt eine jährliche Berichterstattung durch die Abteilung Compliance
 
und Outsourcing an den Vorstand und Aufsichtsrat. Neben der
 
Be-
richterstattung an den Vorstand erstattet die Interne Revision dem Aufsichtsratsvorsitzenden
 
regelmäßig Bericht und nimmt sowohl an den
Sitzungen des Aufsichtsrats als auch des Risikoausschusses teil, berichtet und
 
beantwortet Fragen.
20) Angabe, wie das Unternehmen seine Konzepte verständlich und zugänglich
 
kommuniziert
Die angeführten Konzepte (siehe G1-1.7) sind im Intranet der Hypo
 
Vorarlberg für alle Mitarbeiter einsehbar.
21) Angaben in Bezug auf Schulungen
21a) Art, Umfang und Tiefe von Schulungsprogrammen zur Bekämpfung
 
von Korruption und Bestechung
Die Hypo Vorarlberg stellt sicher, dass die Richtlinien zur Erkennung und
 
Prävention von Korruption und Bestechung effektiv an alle relevanten
Stakeholder kommuniziert und für diese jederzeit zugänglich gemacht
 
werden. Dies erfolgt durch verschiedene Maßnahmen. Zunächst werden
alle relevanten Dokumente regelmäßig aktualisiert und in den Onboarding-Tagen
 
neu eintretenden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Die
Onboarding-Tage sind für alle neu eintretenden Mitarbeiter verpflichtend.
 
Während der Onboarding-Tage wird eine allgemeine Compliance-
 
und
Geldwäsche-Schulung (im Ausmaß von 120 Minuten) absolviert. Zusätzlich
 
bietet die Hypo Vorarlberg interaktive webbasierte Schulungen an,
welche jährlich zu absolvieren sind. Damit soll sichergestellt werden,
 
dass alle Mitarbeiter mit den Richtlinien vertraut sind. Eine regelmäßige
Überprüfung des Schulungsprogramms
 
findet statt, um im Bedarfsfall Inhalte zu erweitern beziehungsweise zu
 
aktualisieren.
21b) Prozentsatz der risikobehafteten Funktionen, die von Schulungsprogrammen
 
abgedeckt werden
Im Berichtsjahr haben 295 von 334 (88,32 %) risikobehafteten Personen
 
an einer der unten angeführten Schulungen teilgenommen.
21c) Umfang der Schulung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Schulungen der Mitglieder
 
der Verwaltungs-, Leitungs-
 
und Aufsichtsorgane für das Jahr 2024
auf Konzernebene.
Risikobehaftete
Funktionen
Führungskräfte
Organe
Sonstige eigene
 
Arbeitskräfte
Abdeckung durch Schulungen
Insgesamt
334
136
18
553
Geschulte Personen insgesamt
 
295
121
18
523
Schulungsmethode und Dauer
 
Präsenzschulung
2 Stunden
2 Stunden
2 Stunden
Computerbasierte Schulung
85 min
85 min
60 min
85 min
Freiwillige computerbasierte Schu-
lung
300 min
300 min
300 min
Häufigkeit
Wie häufig sind Schulungen erforder-
lich?
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Behandelte Themen
Korruptionsprävention
X
X
X
Betrug und Untreue
X
X
X
Whistleblowing
X
X
X
Compliance
X
X
X
Fit & Proper
X
 
75
Überschneidungen möglich, zum Beispiel Mitarbeiter absolvierte mehrere Einheiten (Schulungen, Lernprogramm Wissenscheck).
Karenzen/Pensionierungen und Austritte im Jahr 2024 fließen nicht in diese Tabelle mit ein.
76
Präsenzschulungen fanden für alle neu eintretenden
 
Mitarbeiter im Ausmaß von bis zu 2 Stunden statt.
77
Im Ausmaß von bis zu 300 min möglich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 266
Die Hypo Vorarlberg bietet für alle Mitarbeiter Schulungen, Lernprogramme
 
und Wissenschecks in Bezug auf Compliance, Geldwäsche und
 
Kor-
ruption an. Darunter befinden sich verpflichtende wie auch freiwillige
 
Schulungen. Verpflichtende Schulungsprogramme (Wissenschecks) sind
jährlich im Ausmaß von 85 Minuten zu absolvieren. Es besteht die
 
Möglichkeit,
 
im Ausmaß von bis zu 300 Minuten freiwillige webbasierte
 
Learn-
ings durchzuführen, welche oben angeführte Themen abdecken.
 
COMPLIANCE-SCHULUNG 2024
Im Jahr 2024 nahmen insgesamt 681 Personen am verpflichtenden Compliance-Wissenscheck
 
mit einer Dauer von 30 Minuten teil. Zusätzlich
absolvierten 29 Personen ein freiwilliges Lernprogramm zum Thema
 
Compliance, einschließlich eines Tests mit einem Umfang von insgesamt
mindestens 60 Minuten. Von den 681 Teilnehmern waren 257 Personen
 
risikobehaftet, darunter 98 Führungskräfte, die den verpflichtenden Wis-
senscheck ebenfalls erfolgreich abschlossen. Darüber hinaus
 
haben 16 risikobehaftete Personen freiwillig das erweiterte Compliance-Lernpro-
gramm, einschließlich eines Tests, mit einem Gesamtumfang
 
von mindestens 60 Minuten absolviert.
GELDWÄSCHE-SCHULUNG 2024
Im Jahr 2024 haben insgesamt 399 Personen den jährlich verpflichtenden
 
Wissenscheck zum Thema Geldwäsche mit einer Dauer von 30 Minuten
erfolgreich absolviert. Zusätzlich haben 94 Personen ein freiwilliges Lernprogramm
 
zu Geldwäsche, einschließlich eines Tests, mit einem Gesamt-
umfang von mindestens 60 Minuten abgeschlossen.
Von den 399 Teilnehmern waren 191 Personen risikobehaftet, darunter
 
56 Führungskräfte, die den verpflichtenden Wissenscheck erfolgreich
 
ab-
geschlossen haben. Zudem nahmen 93 Personen, darunter 43 risikobehaftete
 
Personen, freiwillig am erweiterten Geldwäsche-Lernprogramm
 
mit
Test teil. In der Hypo Vorarlberg Leasing absolvierten 2 Mitarbeiter
 
ein Geldwäsche-Lernprogramm mit Test mit einer Gesamtdauer von
 
120 Minu-
ten. Beide Mitarbeiter sind Führungskräfte und risikobehaftet.
In der Niederlassung St. Gallen haben 10 Personen eine Geldwäsche-Schulung
 
im Ausmaß von 60 Minuten absolviert, darunter 5 risikobehaftete
Personen.
In den Tochterunternehmen Hypo Vorarlberg Leasing in Bozen und der Hypo
 
Vorarlberg Immo Italia nahmen 49 Personen an einer Geldwäsche-
Schulung im Ausmaß von 180 Minuten teil, darunter 16 risikobehaftete Personen
 
und 13 Führungskräfte.
KORRUPTIONSPRÄVENTIONS-SCHULUNG 2024
Im Jahr 2024 haben insgesamt 697 Personen den jährlich verpflichtenden
 
Wissenscheck zur Korruptionsprävention mit einer Dauer von 25 Minu-
ten erfolgreich absolviert. Darunter befanden sich 248 risikobehaftete
 
Personen, einschließlich 91 Führungskräfte. In der Tochtergesellschaft
 
Hypo
Vorarlberg Leasing nahmen 4 Mitarbeiter an Schulungsmaßnahmen zur
 
Verhinderung von Korruption teil, mit einer Dauer von 25 Minuten.
 
Alle
Teilnehmer waren risikobehaftete Personen, darunter eine Führungskraft.
In der Niederlassung St. Gallen wird quartalsweise eine Sitzung abgehalten,
 
an welcher 5 Personen teilnahmen, darunter 5 risikobehaftete
 
Perso-
nen. Im Rahmen der Sitzungen wird das Thema Korruption behandelt. Bei den
 
Töchtern der Hypo Vorarlberg Leasing in Bozen und der Hypo
Vorarlberg Immo Italia fanden im Jahr 2024 keine Schulungen zum Thema
 
Korruption statt.
Im Jahr 2024 haben 13 von 18 Organen an einem Fit & Proper Regulatory Update
 
im Ausmaß von mindestens 60 Minuten teilgenommen. Zudem
bilden sich alle Organe im Selbststudium laufend fort.
PARAMETER UND ZIELE
 
ANGABEPFLICHT G1-4 – KORRUPTIONS-
 
ODER BESTECHUNGSFÄLLE
24a) Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldbußen wegen
 
Korruptions-
 
und Bestechungsverstößen
Im Berichtsjahr 2024 kam es in der Hypo Vorarlberg zu keinen Verurteilungen
 
aufgrund der Verletzung von Anti-Korruptions- und Bestechungs-
vorschriften.
24b) Angaben zu Maßnahmen zur Behebung von Verstößen und Vermeidung
 
von Korruption
 
und Bestechung
Prävention und Bekämpfung von Korruption
Wichtigste Maßnahmen
Ergriffene
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit,
 
im Verdachtsfall potenzielle Verstöße
 
zu Korruption oder Bestechung per Hinweisgebersystem
 
zu melden.
Im Fall eines bestehenden Anfangsverdachts
 
in Hinblick auf Handlungen, die dem organisationsspezifischen
 
Fraud-Begriff entsprechen, ist es Auf-
gabe der Konzernrevision und Internen
 
Revision, die Sachverhaltsklärung im Rahmen
 
einer forensischen Sonderuntersuchung zeitnah
 
durchzufüh-
ren. Dies gilt auch für Verstöße gegen den
 
Verhaltenskodex in Hinsicht auf Delikte der
 
Bestechung oder Korruption.
Sollte sich ein Verstoß bestätigen, bei dem ein
 
Mitarbeiter involviert ist, werden angemessene
 
Disziplinarmaßnahmen ergriffen, die je nach
 
Schwere
des Vergehens bis zur Entlassung führen
 
können.
 
Als Präventivmaßnahme werden sämtliche
 
externen Stakeholder über die Verhaltensregeln
 
durch den Verhaltenskodex sowie der
 
Richtlinie „Verhin-
derung von Korruption“
 
aktiv informiert.
 
Jeder neue Mitarbeiter erhält Einführungsschulungen
 
zu unterschiedlichen Richtlinien der Hypo
 
Vorarlberg, sowie eine webbasierte Schulung
 
zur
Richtlinie „Verhinderung von Korruption“. Zusätzlich
 
werden die Richtlinien allen Mitarbeitern im
 
hauseigenen Intranet zur Verfügung gestellt.
Geplante
 
Für die nächste Berichtsperiode ist die
 
Erstellung eines eigenen Lieferantenkodex geplant,
 
der für Geschäftspartner integraler Bestandteil
 
der Ver-
tragsvereinbarungen wird. Der Kodex wird
 
einen Teil der Due Diligence für die
 
Auswahl von Lieferanten und Geschäftspartnern
 
beinhalten.
Erwartete Ergebnisse
Das erwartete Ergebnis durch die bereits ergriffenen
 
Maßnahmen ist, dass wie bisher keine Verstöße
 
oder Fälle von Korruption oder Bestechung
 
stattfin-
den. Zusätzlich wird durch die umgesetzten
 
Prozesse erwartet, dass potenzielle Verdachtsfälle
 
und auch eingetretene Verstöße zeitnah
 
identifiziert und
aufgeklärt werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 267
Beitrag zur Verwirklichung der Vorgaben
 
und Ziele der Richtlinie
 
Die gesetzten Maßnahmen stehen im Einklang
 
zur Zielsetzung der Richtlinien
 
„Whistleblowing“ und „Verhinderung von Korruption“,
 
die im Kern die Ver-
hinderung von Verstößen gegen Standards
 
zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
 
enthalten.
 
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
 
und
Chancen werden gezielt mit den bereits ergriffenen
 
und geplanten Maßnahmen behandelt:
 
Pflichtbewusste Compliance und Integrität
 
im Unternehmen
Umfang
Gemäß den Richtlinien „Whistleblowing“ und
 
„Verhinderung der Korruption“ ist der Anwendungsbereich
 
auch für die ergriffenen Maßnahmen auf
 
die
Hypo Vorarlberg ausgelegt.
Zeithorizonte
 
Die umgesetzten Maßnahmen stellen einen
 
langfristigen Prozess (PDCA) dar, der regelmäßig
 
geprüft wird, um potenzielle wie bereits
 
ergriffene Maßnah-
men anzupassen und zu planen.
Wichtigste Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex in
 
Hinsicht auf Delikte der Bestechung
 
oder Korruption, die eine wesentliche Auswirkung
 
haben, wird eine
zeitnahe, unabhängige und objektive Untersuchung
 
gestartet. Zusätzlich können Mitarbeiter
 
im Verdachtsfall anonym über das
 
sichere Hinweisgebersys-
tem eine Meldung abgeben.
Fortschritte
Die ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung
 
von Korruption und Bestechung sind bereits
 
umgesetzt und werden jährlich geprüft
 
und gegebenenfalls
angepasst. Bisherige Ergebnisse haben gezeigt,
 
dass keine Vorfälle von Bestechung
 
oder Korruption im Berichtsjahr 2024
 
gemeldet bzw. identifiziert wur-
den.
ESRS 2-69) Angabepflichten bei erheblichen OpEx- und/oder CapEx-Anforderungen
 
eines Aktionsplans
ESRS 2-69a) Angabe der aktuellen und zukünftigen Mittel für den
 
Aktionsplan
Eine Allokation der derzeitigen und künftigen
 
operativen Ausgaben und Investitionsausgaben
 
ist in der aktuellen Berichtsperiode nicht
 
durchgeführt wor-
den.
ESRS 2-69b-c) Angabe des Betrages derzeitiger und zukünftiger Mittel
 
und Erläuterung des Verhältnisses derer zu relevanten Beträgen, die
im Abschluss ausgewiesen sind
Eine Aushebung hat in dieser Berichtsperiode nicht stattgefunden, daher
 
keine Angabe möglich.
ANGABEPFLICHT G1-6 – ZAHLUNGSPRAKTIKEN
33a) Angabe der durchschnittlichen Zeit, die das Unternehmen für
 
die Zahlung einer Rechnung benötigt
Für die Ermittlung der durchschnittlichen Durchlaufdauer wurde eine
 
Stichprobe mit zehn Lieferanten, bestehend aus Groß-, Klein- und
 
Mittelbe-
trieben, mit einer Anzahl von 432 Rechnungen gezogen. Die durchschnittliche
 
Durchlaufdauer (Eingang – Bearbeitung – Bezahlung) der
 
Rech-
nungen betrug 4,7 Kalendertage (Median: 4 Kalendertage). Die Stichprobe
 
enthält sowohl Rechnungen,
 
welche taggleich bezahlt wurden, als
auch Rechnungen, welche aus diversen Gründen mit Verzögerung
 
überwiesen wurden.
 
Grundsätzlich ist die Hypo Vorarlberg bestrebt,
 
alle Rechnungen, unabhängig vom Lieferanten,
 
am Tag des Rechnungseingangs zu bezahlen. Die
Rechnungen werden sorgfältig geprüft und gemäß den Vorgaben der
 
dazugehörigen Arbeitsanweisung erledigt. Der Vorgang der Rechnungs-
zahlung ist im Internen Kontrollsystem festgelegt.
 
33b) Angabe der Tage nach Standardzahlungsbedingungen des
 
Unternehmens,
 
aufgeschlüsselt nach Hauptkategorien von Lieferanten
 
Die interne Vorgabe im Konzern sieht die sofortige Begleichung von
 
eingegangenen Rechnungen vor. Die Hypo Vorarlberg verfügt über
 
keine
Kategorien, in welche Lieferanten zugeteilt werden. Es werden alle
 
Lieferanten (Groß-, Klein- und Mittelbetriebe) gleich behandelt.
 
33b) Prozentualer Anteil der Zahlungen, die diese Standardzahlungsbedingungen
 
erfüllen
Der prozentuelle Anteil der Zahlungen, welche die Standardzahlungsbedingungen
 
erfüllen, liegt nahezu bei 100 %. Bei Problemen mit der Liefe-
rung oder Leistungserbringung kann in wenigen Ausnahmefällen diese Frist
 
überschritten werden.
 
33c) Angabe der Anzahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren
 
wegen Zahlungsverzugs
Es kam im Jahr 2024 zu keinen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs.
33d) Angaben von Hintergrundinformationen, die zur Bereitstellung
 
des Kontexts über Zahlungspraktiken erforderlich sind
Die Zahlungspraktiken orientieren sich an Regelwerken und Arbeitsanweisungen,
 
die ursprünglich der Sicherstellung von regelmäßigen Zahlungs-
läufen dienten. Der Inhalt dieser Regelwerke soll dafür sorgen, dass
 
der Zahlungsprozess revisionssicher und nachvollziehbar erfolgt.
doc1p268i3 doc1p67i4 doc1p268i5
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 268
Bregenz, am 27. März 2025
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender
Dr. Wilfried Amann
Mitglied des Vorstandes
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 269
BERICHT ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG
 
An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Hypo Vorarlberg Bank AG
Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen
 
Erklärung 2024
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
 
im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Hypo Vorarlberg Bank
 
AG für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen
 
und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgewor-
den, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht
 
im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltene konsolidierte
nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit
 
den rechtlichen Anforderungen des § 243b und § 267a UGB übereinstimmt,
einschließlich
der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung
 
gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der
Folge EU-Taxonomie-VO), sowie
 
der Übereinstimmung mit den Standards für die konsolidierte nichtfinanzielle
 
Erklärung („European Sustainability Reporting Standards“, in
der Folge ESRS),
 
der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von
 
Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der
Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), mit der Beschreibung
 
des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung
 
der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen
und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge
 
geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE
 
3000
Revised) durchgeführt. Die Prüfungshandlungen bei einer Prüfung
 
zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich in Art und
 
Zeit-
punkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit
 
und sind in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an
 
Sicher-
heit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
 
erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung
 
einer
hinreichenden Sicherheit.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards
 
sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung unseres Zusicherungsvermerks weitergehend
 
beschrieben.
Wir sind von der Hypo Vorarlberg Bank AG unabhängig in Übereinstimmung
 
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten
 
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem
 
an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und
 
Verfahren zur
Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards
 
sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks
 
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu
 
diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
 
Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im
Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und im Geschäftsbericht
 
2024, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
 
und
unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle
 
Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang
 
mit unserer Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung haben wir die
Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und
 
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der
 
Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen
 
oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf
 
der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass
eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen
 
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir
 
haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse
 
zu entwickeln und umzusetzen und dieses Verfahren in
der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese Verantwortlichkeit
 
umfasst:
die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem
 
die Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen des Konzerns stattfinden,
und die Erlangung eines Verständnisses für die davon betroffenen Interessengruppen,
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl
 
negativ als auch positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltig-
keitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel-
 
oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zu-
gang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Konzerns auswirken
 
oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sich auswir-
ken könnten,
die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen,
 
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz- und Schwellenwerte,
 
und
das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen
 
Umständen angemessen sind.
 
 
 
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 270
Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer
 
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich, die alle durch
 
das
Verfahren identifizierten Informationen gemäß den geltenden
 
Anforderungen und Standards enthält, einschließlich:
Einhaltung der Anforderungen des § 243b und § 267a UGB und
Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung
 
mit der EU-Taxonomie-VO, sowie
Einhaltung der ESRS
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen,
 
die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die
Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen,
 
die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
 
von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten
 
nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und
Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen
 
Umständen angemessen sind.
Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse
 
und der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung verantwortlich.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen
 
ist das Unternehmen verpflichtet, diese zukunftsgerichteten
 
Informationen auf
der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft
 
eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen
 
des
Unternehmens zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich
 
anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenom-
men eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die
 
gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen.
Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden,
 
auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterlie-
gen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung,
 
um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzi-
elle Erklärung gemäß den Anforderungen des § 243b und § 267a UGB,
 
sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und
 
die Berichter-
stattung gemäß den Anforderungen der ESRS, einschließlich dem
 
Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen falschen Darstel-
lungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
 
und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende
Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen
 
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden
 
könnte, dass sie die auf Grundlage dieser konsolidierten nichtfinanzi-
ellen Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
 
Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen
 
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten
 
nichtfinanziellen Erklärung betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeits-
analyse umfasst:
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen
 
einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die
für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identifizieren, die dazu
 
führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der
ESRS entspricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden
 
Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Verfah-
rens, und
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur
 
Bewertung, ob das Verfahren mit der Beschreibung des Unternehmens in
der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt.
Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung
 
mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
 
ge-
hören
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen
 
einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die
für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei
 
denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt,
sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem
 
Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirk-
samkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen
 
auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei
denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das
 
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
 
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
 
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung
 
von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die
nichtfinanzielle Erklärung.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen
 
hängen von professionellem Ermessen ab, einschließlich der Iden-
tifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen
 
Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können,
 
sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
 
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG 271
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug
 
auf das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir
 
Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen
 
Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen (z.B. Einbin-
dung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strategiedokumente); und
eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation
 
vornehmen.
Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise
 
über die vom Unternehmen implementierten Verfahren mit
der Beschreibung in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen.
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Ermittlung der in der
 
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung erhaltenen Informationen
 
in
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in
 
Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen
 
wir
wie folgt vor:
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten
 
nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit dem ESRS stehen.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen
 
zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidier-
ten nichtfinanziellen Erklärung durch.
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen
 
zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziel-
len Erklärung durch.
Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen
 
Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss
und des Konzernlageberichts ab.
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung
 
von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
 
Wir erheben, ob die Anforderungen des § 243b UGB und § 267a UGB
 
angemessen adressiert wurden.
Abgrenzung zum Leistungsumfang:
Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen,
 
es sei denn, dies ist für Plausibilitätsverprobungen erforderlich.
Wir legen unserem Prüfungsumfang zu Grunde, dass keine für die Prüfung
 
relevanten Informationen auf der Homepage der Hypo Vorarl-
berg Bank AG ausgelagert wurden.
Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, wurden nicht geprüft.
 
Es wurde lediglich die korrekte Übernahme der relevanten
Angaben und Daten in die konsolidierte Berichterstattung überprüft.
Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung
 
geprüften finanziellen Leistungsindikatoren und Aussagen, sowie Informationen
aus dem konsolidierten Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung
 
wurden von uns keiner weiteren Prüfung unterzo-
gen.
Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen
 
Erklärung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.
 
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem
 
Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung
gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen
 
für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
 
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis
 
gilt Punkt 7 der AAB 2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt unsere Ersatzpflicht
 
höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufs-
haftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
 
2017, das sind insgesamt EUR 726.730. Der Lauf der Verjährungsfrist
 
be-
stimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich
 
zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt “Nichtfinanzielle
 
Erklä-
rung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und
 
nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht
 
werden.
Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft
 
erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen
dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen
 
können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Wien, am 28. März 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
MMag. Roland Unterweger eh
i.V. Lukas Kirchmair, MA eh
 
KONZERNABSCHLUSS
NACH
 
IFRS
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 273
EINE GUTE BILANZ
KONZERNABSCHLUSS NACH INTERNATIONAL FINANCIAL
REPORTING STANDARDS ZUM 31. DEZEMBER 2024
I.
 
GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM
1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2024
 
275
II.
 
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
 
276
III.
 
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
 
277
IV.
 
GELDFLUSSRECHNUNG
 
278
V.
 
ERLÄUTERUNGEN / NOTES
 
279
A.
 
RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
 
279
(1)
 
Allgemeine Angaben
 
279
(2)
 
Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
 
279
(3)
 
Bilanzierungs-
 
und Bewertungsmethoden
 
279
(4)
 
Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
 
295
B.
 
ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNG
 
296
(5)
 
Zinsüberschuss
 
296
(6)
 
Dividendenerträge
 
296
(7)
 
Provisionsüberschuss
 
296
(8)
 
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized Cost
 
296
(9)
 
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
 
296
(10)
 
Sonstige Erträge
 
297
(11)
 
Sonstige Aufwendungen
 
297
(12)
 
Verwaltungsaufwendungen
 
297
(13)
 
Abschreibungen
 
297
(14)
 
Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzieller
Vermögenswerte
 
298
(15)
 
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
 
298
(16)
 
Steuern vom Einkommen und Ertrag
 
298
C.
 
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
 
299
(17)
 
Barreserve
 
299
(18)
 
Handelsaktiva
 
299
(19)
 
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
 
299
(20)
 
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
 
300
(21)
 
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (OCI)
 
301
(22)
 
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
 
301
(23)
 
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
 
302
(24)
 
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
 
303
(25)
 
Sachanlagen
 
303
(26)
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
303
(27)
 
Immaterielle Vermögenswerte
 
304
(28)
 
Latente Steuerforderungen
 
304
(29)
 
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
 
304
(30)
 
Sonstige Vermögenswerte
 
304
(31)
 
Anlagespiegel
 
305
(32)
 
Handelspassiva
 
306
(33)
 
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
 
306
(34)
 
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost
 
307
(35)
 
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
 
308
(36)
 
Rückstellungen
 
308
(37)
 
Ertragsteuerverpflichtungen
 
311
(38)
 
Latente Steuerverbindlichkeiten
 
311
(39)
 
Sonstige Verbindlichkeiten
 
311
(40)
 
Eigenkapital
 
311
(41)
 
Fremdwährungsvolumina und Auslandsbezug
 
312
(42)
 
Fristigkeiten
 
314
D.
 
WEITERE IFRS-INFORMATIONEN
 
316
(43)
 
Angaben zur Geldflussrechnung
 
316
(44)
 
Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
 
316
(45)
 
Zinslose Forderungen
 
316
(46)
 
Sicherheiten
 
316
(47)
 
Nachrangige Vermögenswerte
 
317
(48)
 
Treuhandgeschäfte
 
317
(49)
 
Echte Pensionsgeschäfte
 
317
(50)
 
Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
 
317
(51)
 
Aktienbasierte Vergütungsvereinbarung
 
318
(52)
 
Personal
 
319
(53)
 
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
 
319
E.
 
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
 
320
F.
 
BESONDERE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN
 
323
(54)
 
Ergebnis je Bewertungskategorie
 
323
(55)
 
Angaben zu Fair Values
 
324
(56)
 
Angaben zur Saldierung von Finanzinstrumenten
 
329
(57)
 
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
330
(58)
 
Finanzinstrumente je Klasse
 
333
G.
 
FINANZRISIKEN UND RISIKOMANAGEMENT
 
334
(59)
 
Gesamtrisikomanagement
 
334
(60)
 
Marktrisiko
 
337
(61)
 
Kreditrisiko
 
338
(62)
 
Liquiditätsrisiko
 
341
(63)
 
Operationelles Risiko
 
343
(64)
 
Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches
Eigenmittelerfordernis
 
343
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 274
H.
 
INFORMATIONEN AUFGRUND DES
ÖSTERREICHISCHEN RECHTS
 
345
(65)
 
Österreichische Rechtsgrundlage
 
345
(66)
 
Ergänzende Angaben gemäß BWG
 
345
(67)
 
Honorar des Abschlussprüfers gemäß UGB
 
346
(68)
 
Angaben zur Börsennotierung
 
347
(69)
 
Nicht im Konzernabschluss einbezogene
Tochterunternehmen und Beteiligungen
 
347
I.
 
ORGANE
 
348
J.
 
TOCHTERUNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN
 
349
(70)
 
Angaben zu nicht beherrschten Anteilen
 
350
(71)
 
Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten
Unternehmen
 
350
K.
 
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
 
352
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
 
353
BESTÄTIGUNGSVERMERK
 
354
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 275
I.
GESAMTERGEBNISRECHNUNG
FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2024
Gewinn-
 
und Verlustrechnung
TEUR
Notes
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in TEUR
 
in %
 
Zinsen und ähnliche Erträge nach Effektivzinsmethode
 
474.199
449.844
24.355
5,4
Zinsen und ähnliche Erträge sonstige
192.735
164.064
28.671
17,5
Zinsen und ähnliche Aufwendungen nach Effektivzinsmethode
 
-246.488
-221.900
-24.588
11,1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen sonstige
-186.753
-158.347
-28.406
17,9
Zinsüberschuss
(5)
233.693
233.661
32
0,0
Dividendenerträge
 
(6)
381
186
195
>100,0
Provisionserträge
 
47.139
41.571
5.568
13,4
Provisionsaufwendungen
 
-8.189
-6.168
-2.021
32,8
Provisionsüberschuss
(7)
38.950
35.403
3.547
10,0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
 
Cost
(8)
94
2.325
-2.231
-96,0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
(9)
-2.608
-38.122
35.514
-93,2
Sonstige Erträge
(10)
19.533
53.482
-33.949
-63,5
Sonstige Aufwendungen
(11)
-25.086
-30.304
5.218
-17,2
Verwaltungsaufwendungen
(12)
-132.564
-116.507
-16.057
13,8
Abschreibungen
(13)
-8.184
-8.180
-4
0,0
Risikovorsorgen und Wertminderungen
 
finanzieller Vermögenswerte
(14)
-66.209
-78.486
12.277
-15,6
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
(15)
-666
-1.006
340
-33,8
Ergebnis aus Anteilen an at-equity-bewerteten
 
Unternehmen
724
605
119
19,7
Ergebnis vor Steuern
58.058
53.057
5.001
9,4
Steuern vom Einkommen und Ertrag
(16)
-15.608
-12.958
-2.650
20,5
Jahresergebnis
42.450
40.099
2.351
5,9
 
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens
 
zurechenbar
42.434
40.097
2.337
5,8
 
davon den nicht beherrschenden Anteilen
 
zurechenbar
16
2
14
>100,0
Sonstiges Ergebnis
TEUR
 
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in TEUR
in %
 
Jahresergebnis
42.450
40.099
2.351
5,9
Sonstiges Ergebnis (OCI)
-4.690
8.819
-13.509
-
OCI ohne Recycling
-4.750
8.668
-13.418
-
Versicherungsmathematisches Ergebnis IAS
 
19
-76
-2.340
2.264
-96,8
Bewertung eigenes Kreditrisiko für Verbindlichkeiten
at Fair Value
-6.089
13.490
-19.579
-
Ertragsteuereffekte
1.415
-2.482
3.897
-
OCI mit Recycling
60
151
-91
-60,3
Fremdwährungsumrechnung
60
151
-91
-60,3
Jahresgesamtergebnis
37.760
48.918
-11.158
-22,8
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens
 
zurechenbar
37.744
48.916
-11.172
-22,8
davon den nicht beherrschenden Anteilen
 
zurechenbar
16
2
14
>100,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 276
II.
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2024
Vermögenswerte
TEUR
Notes
31.12.2024
31.12.2023
Veränderung
Veränderung
in TEUR
in %
Barreserve
(17)
509.933
976.271
-466.338
-47,8
Handelsaktiva
 
(18)
104.076
117.735
-13.659
-11,6
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
(19)
584.583
593.409
-8.826
-1,5
 
davon Eigenkapitalinstrumente
17.809
12.371
5.438
44,0
 
davon Schuldverschreibungen
134.566
145.940
-11.374
-7,8
 
davon Darlehen und Kredite an Kunden
432.208
435.098
-2.890
-0,7
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
(20)
199.208
213.528
-14.320
-6,7
 
davon Schuldverschreibungen
59.069
56.240
2.829
5,0
 
davon Darlehen und Kredite an Kunden
140.139
157.288
-17.149
-10,9
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
(22)
13.294.829
13.261.300
33.529
0,3
 
davon Schuldverschreibungen
2.494.272
2.345.583
148.689
6,3
 
davon Darlehen und Kredite an Kreditinstitute
235.195
418.305
-183.110
-43,8
 
davon Darlehen und Kredite an Kunden
10.565.362
10.497.412
67.950
0,6
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(23)
345.693
377.849
-32.156
-8,5
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
13.829
11.767
2.062
17,5
Beteiligungen
746
968
-222
-22,9
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
(24)
4.025
3.805
220
5,8
Sachanlagen
(25)
82.915
80.859
2.056
2,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(26)
45.237
44.073
1.164
2,6
Immaterielle Vermögenswerte
(27)
2.876
3.285
-409
-12,5
Ertragsteueransprüche
18.265
1.471
16.794
>100,0
Latente Steuerforderungen
(28)
2.004
3.113
-1.109
-35,6
Sonstige Vermögenswerte
(30)
42.106
37.102
5.004
13,5
Vermögenswerte
 
15.250.325
15.726.535
-476.210
-3,0
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
TEUR
 
Notes
31.12.2024
31.12.2023
Veränderung
Veränderung
in TEUR
 
in %
 
Handelspassiva
(32)
54.440
101.024
-46.584
-46,1
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
(33)
782.761
789.412
-6.651
-0,8
 
davon Verbriefte Verbindlichkeiten
670.482
666.381
4.101
0,6
 
davon Verbindlichkeiten gegenüber
 
Kunden
112.279
123.031
-10.752
-8,7
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
(34)
12.543.471
12.872.355
-328.884
-2,6
 
davon Verbriefte Verbindlichkeiten
7.134.663
6.952.353
182.310
2,6
 
davon Verbindlichkeiten gegenüber
 
Kreditinstituten
439.049
783.867
-344.818
-44,0
 
davon Verbindlichkeiten gegenüber
 
Kunden
4.969.759
5.136.135
-166.376
-3,2
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(35)
269.952
392.161
-122.209
-31,2
Rückstellungen
(36)
41.454
38.085
3.369
8,8
Ertragsteuerverpflichtungen
(37)
2.450
2.458
-8
-0,3
Latente Steuerverbindlichkeiten
(38)
12.643
17.891
-5.248
-29,3
Sonstige Verbindlichkeiten
(39)
46.297
49.617
-3.320
-6,7
Eigenkapital
(40)
1.496.857
1.463.532
33.325
2,3
 
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens
 
zurechenbar
 
1.496.810
1.463.501
33.309
2,3
 
davon den nicht beherrschenden Anteilen
 
zurechenbar
47
31
16
51,6
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
 
15.250.325
15.726.535
-476.210
-3,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 277
III.
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGS-
RECHNUNG
Eigenkapitalveränderungsrechnung
TEUR
Gezeichnetes
Kapital-
Gewinnrück-
Kumuliertes
Summe
Anteile ohne
Summe
 
Kapital
rücklagen
lagen und
Sonstiges
Eigentümer
beherr-
Eigen-
sonstige
Ergebnis
des Mutter-
schenden
kapital
Rücklagen
unterneh-
Einfluss
mens
Stand 01.01.2023
162.152
44.674
1.207.787
4.408
1.419.021
52
1.419.073
Konzernergebnis
0,0
0,0
40.097
0,0
40.097
2
40.099
Sonstiges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
8.819
8.819
0,0
8.819
Gesamtergebnis 31.12.2023
0,0
0,0
40.097
8.819
48.916
2
48.918
Abgang Konsolidierung
0,0
0,0
1
0,0
1
0,0
1
Umgliederung
0,0
0,0
169
-169
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
-2
0,0
-2
1
-1
Ausschüttungen
 
0,0
0,0
-4.434
0,0
-4.434
-24
-4.458
Stand 31.12.2023
162.152
44.674
1.243.617
13.058
1.463.501
31
1.463.532
Stand 01.01.2024
162.152
44.674
1.243.617
13.058
1.463.501
31
1.463.532
Konzernergebnis
0,0
0,0
42.434
0,0
42.434
16
42.450
Sonstiges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
-4.690
-4.690
0,0
-4.690
Gesamtergebnis 31.12.2024
0,0
0,0
42.434
-4.690
37.744
16
37.760
Umgliederung
0,0
0,0
85
-85
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
-1
0,0
-1
0,0
-1
Ausschüttungen
 
0,0
0,0
-4.434
0,0
-4.434
0,0
-4.434
Stand 31.12.2024
162.152
44.674
1.281.701
8.283
1.496.810
47
1.496.857
Nähere Details zum Eigenkapital sowie zur Zusammensetzung von
 
Kapitalbestandsteilen - insbesondere dem Kumulierten Sonstigen
 
Ergebnis -
sind in Note (40) erläutert.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 278
IV.
GELDFLUSSRECHNUNG
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
TEUR
2024
2023
Konzernergebnis
42.450
40.099
Im Konzernergebnis enthaltene
zahlungsunwirksame Posten
Abschreibungen / Zuschreibungen
 
Sachanlagen
8.214
9.248
Abschreibungen / Zuschreibungen auf Fi-
nanzinstrumente
3.109
72.334
Zuführung / Auflösung von
 
Rückstellungen und Risikokosten
46.364
62.508
Veränderung anderer
 
zahlungsunwirksamer Posten
-128.770
-27.315
Sonstige Anpassungen (Zinsen und
 
Ertragsteuern)
-207.575
-275.689
Veränderung Vermögenswerte aus
laufender Geschäftstätigkeit
Darlehen und Kredite at Fair Value
 
(Non-SPPI)
-8.400
-32.343
Darlehen und Kredite at Fair Value
 
(Option)
31.221
37.142
Darlehen und Kredite at Amortized Cost
20.511
-561.046
Ertragsteueransprüche
-8.589
3.622
Sonstige Vermögenswerte
-5.706
39.609
Veränderung Verbindlichkeiten aus
laufender Geschäftstätigkeit
Nicht nachrangige Verbindlichkeiten at
 
Fair
Value (Option)
-18.893
87.288
Nicht nachrangige Verbindlichkeiten at
 
Amortized Cost
-360.578
421.801
Rückstellungen
-3.229
-15.250
Ertragsteuerverpflichtungen
1.108
-1.415
Sonstige Verbindlichkeiten
-3.313
4.391
Erhaltene Zinsen
639.417
594.656
Erhaltene Dividenden
381
186
Gezahlte Zinsen
-417.549
-333.415
Gezahlte Ertragsteuern
-18.665
-14.451
Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
-388.492
111.960
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
TEUR
2024
2023
Mittelzufluss aus der
Veräußerung / Tilgung von
Finanzinstrumenten
542.704
523.153
Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
2.883
970
Tochtergesellschaften
15
0,0
Mittelabfluss durch Investitionen in
Finanzinstrumente
-632.237
-487.636
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
-13.207
-9.952
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
-99.842
26.535
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR
2024
2023
Auszahlungen aus Tilgungen von
Nachrang-
 
und Ergänzungskapital
-60
-55.500
Einzahlungen aus Emissionen von
 
Nachrang-
 
und Ergänzungskapital
22.499
0,0
Leasingzahlungen aus Operating-
Leasingverträgen
-1.931
-1.710
Ausschüttungen
-4.434
-4.458
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
16.074
-61.668
Überleitung auf den Bestand der Barreserve
TEUR
2024
2023
Barreserve zum 01.01.
976.271
869.021
Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
-388.492
111.960
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-99.842
26.535
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
16.074
-61.668
Effekte aus Wechselkursänderungen
5.922
30.423
Barreserve zum 31.12.
509.933
976.271
Weitere Angaben zur Geldflussrechnung sind in der Note (43)
 
er-
sichtlich.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 279
V.
ERLÄUTERUNGEN / NOTES
A.
RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
(1) ALLGEMEINE ANGABEN
Die
Hypo Vorarlberg Bank AG
 
und ihre Tochtergesellschaften bieten
ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot im Finanzbereich
an. Zu den Kerngeschäften zählen das Firmenkunden- und Privat-
kundengeschäft sowie das Private Banking. Ergänzend werden
 
diverse Dienstleistungen im Bereich Leasing, Versicherungen und
Immobilien angeboten. Kernmarkt des Konzerns ist Vorarlberg, er-
weitert um die Regionen Ostschweiz, Süddeutschland und Südtirol.
Die Bank ist durch die Standorte Wien, Graz und Wels im Osten so-
wie durch Salzburg im Zentrum Österreichs vertreten.
Das Kreditinstitut ist eine Aktiengesellschaft, hat ihren Sitz in
 
Bregenz
/
Österreich
 
und ist im Firmenbuch Feldkirch/Österreich (FN
145586y) eingetragen. Die Bank ist die oberste Muttergesellschaft
der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Die
 
Eigentümer der Bank sind unter Note (50) dargestellt. Die Anschrift
der Bank lautet auf
Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz
.
Der Konzernabschluss der Hypo Vorarlberg für das Geschäftsjahr
2024 und die Vergleichswerte für 2023 wurden in Übereinstimmung
mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) her-
ausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS) und
 
den auf Basis
der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 durch die EU übernomme-
nen internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der
anzuwendenden Interpretationen des International Financial Repor-
ting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt und erfüllt zu-
sätzlich die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und
des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Die Bewilligung zur Veröffentlichung des vorliegenden Konzernab-
schlusses wurde vom Vorstand der Hypo Vorarlberg am 27. März
2025 erteilt.
Alle Beträge sind, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird,
in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die angeführten Tabellen
 
kön-
nen Rundungsdifferenzen enthalten.
(2) KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Hypo Vorarlberg
und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2024. Tochterun-
ternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeit-
punkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsoli-
diert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das
Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Toch-
terunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rech-
nungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt
wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Im Rahmen der Konso-
lidierung werden konzerninterne Aufwendungen und Erträge bzw.
Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert. Fremdwährungsbe-
dingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung sowie der Auf-
wands-
 
und Ertragseliminierung werden erfolgswirksam im Ergebnis
aus Finanzinstrumenten at Fair Value (9) erfasst. Im Konzern ange-
fallene Zwischenergebnisse werden eliminiert. Auf temporäre Unter-
schiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderli-
chen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Die Bestimmung der
Höhe der Anteile ohne Beherrschung erfolgt gemäß den Anteilen
der Minderheitsgesellschafter am Eigenkapital der Tochterunterneh-
men.
In den Konzernabschluss einbezogen sind neben dem Mutterunter-
nehmen 28 Tochterunternehmen (2023: 28), an denen die Hypo
 
Vor-
arlberg direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte hält oder
auf sonstige Weise einen beherrschenden Einfluss ausübt. Von
 
die-
sen Unternehmen haben 25 ihren Sitz im Inland (2023: 25) und drei
im Ausland (2023: drei).
Zum 24. Oktober 2024 wurde die Vorarlberger Kommunalgebäude-
leasing Gesellschaft m.b.H. aufgelöst und per 31. Dezember 2024
entkonsolidiert.
Die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen nach IAS 28
und Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 werden nach der
Equity-Methode bilanziert. Assoziierte Unternehmen sind jene, die
nicht von der Hypo Vorarlberg beherrscht werden, aber an denen di-
rekt oder indirekt ein maßgeblicher Einfluss besteht. Üblicherweise
kann ab einem Anteilsbesitz von 20 % davon ausgegangen werden,
dass ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Faktoren wie
Zustimmungserfordernisse oder Vertretung der Bank in Leitungs-
oder Aufsichtsgremien können auch bei einem Anteilsbesitz von un-
ter 20 % auf einen maßgeblichen Einfluss hinweisen und werden
entsprechend berücksichtigt.
Zwei (2023: drei) wesentliche inländische Unternehmen werden nach
der Equity-Methode bewertet.
 
Die Hypo Vorarlberg besitzt Anteile an einem assoziierten Unterneh-
men, das aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht at-equity bewertet
wird. Diese Anteile werden zum Fair Value unter den Beteiligungen
ausgewiesen. Die (addierte)
 
Bilanzsumme dieser Beteiligung beläuft
sich aufgrund der vorliegenden Abschlussdaten im abgeschlossenen
Geschäftsjahr auf TEUR 518 (2023:
 
TEUR 442). Das addierte Eigenka-
pital dieser Beteiligung beträgt TEUR 37 (2023: TEUR 37). Im Be-
richtsjahr 2024 sowie im Vorjahr wurde kein Ergebnis nach Steuern
erzielt.
 
Der Stichtag des Konzernabschlusses entspricht dem Stichtag der
 
im
Konzernabschluss vollkonsolidierten Gesellschaften, mit Ausnahme
der in Punkt J. genannten Tochterunternehmen. Diese haben mit
dem 30. September 2024 einen abweichenden Abschlussstichtag
und erstellen zum 31. Dezember 2024 einen Zwischenabschluss.
Eine vollständige Darstellung der in den Konzernabschluss einge-
bundenen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen be-
findet sich unter Punkt J. des Konzernabschlusses.
(3) BILANZIERUNGS-
 
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die wesentlichen Bilanzierungs-
 
und Bewertungsmethoden, die bei
der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet
wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Metho-
den wurden von den einbezogenen Gesellschaften einheitlich und
stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern
nichts anderes angegeben ist. Die Bilanzierung und Bewertung
wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung
 
(Going
Concern) vorgenommen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 280
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzierungs-
 
und Bewertungsmethoden
Notes
IFRS
Währungsumrechnung
(3a) Währungsumrechnung
IAS 21
Segmentberichterstattung
E. Segmentberichterstattung
IFRS 8
Finanzinstrumente - Klassifizierung und
 
Bewertung
(17) Barreserve
IFRS 9 / IFRS 7 / IAS
32
(18) Handelsaktiva
(19) Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
(20) Finanzielle Vermögenswerte at Fair
 
Value (Option)
(21) Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(OCI)
(22) Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
Sicherungsbeziehungen
(9) Ergebnis aus Finanzinstrumenten at
 
Fair Value
 
IFRS 9 / IFRS 7 / IAS
39
 
(23) Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(35) Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
Zinsüberschuss
(5) Zinsüberschuss
IAS 1
Finanzinstrumente - Wertminderungen
(57) Wertminderungen von Finanzinstrumenten
IFRS 9 / IFRS 7
 
Fair Value Angaben
 
(55) Angaben zu Fair Values
IFRS 9 / IFRS 7 /
IFRS 13
 
Provisionsergebnis
(7) Provisionsüberschuss
IFRS 9 / IFRS 15
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
 
(26) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 40
 
Leasing
(22) Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
IFRS 16
(34) Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
(27) Immaterielle Vermögenswerte
IAS 38 / IAS 16
(25) Sachanlagen
(13) Abschreibungen
(31) Anlagespiegel
Wertminderung von nicht finanziellen Ver-
mögenswerten
 
(15) Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
IAS 36
Rückstellungen
(36) Rückstellungen
IAS 19 / IAS 37
Steuern
(16) Steuern vom Einkommen und Ertrag
IAS 12
(28) Latente Steuerforderungen
(37) Ertragsteuerverpflichtungen
(38) Latente Steuerverbindlichkeiten
Konzerngeldflussrechnung
IV. Geldflussrechnung
IAS 7
(43) Angaben zur Geldflussrechnung
Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten
 
Un-
ternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen
 
(2) Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
IAS 28 / IFRS 10 /
IFRS 11 / IFRS 12
J. Tochterunternehmen und Beteiligungen
 
a) Währungsumrechnung
Der vorliegende Konzernabschluss wird in Euro veröffentlicht, wel-
cher sowohl die funktionale als auch die berichtende Währung des
Konzerns darstellt. Nicht auf Euro lautende monetäre Vermögens-
werte und Verbindlichkeiten werden mit Kassakursen am Bilanz-
stichtag in Euro umgerechnet.
Erträge und Verluste aus der Abwicklung von Transaktionen in frem-
der Währung werden in der Gewinn-
 
und Verlustrechnung in der Po-
sition Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value (9) erfasst. Die
Umrechnungsdifferenzen von finanziellen Vermögenswerten, die
der Kategorie at Fair Value (Non-SPPI)
 
und Fair Value (Option) zuge-
wiesen wurden, werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust-
rechnung im Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value (9) er-
fasst.
Für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
jene Währung angewendet, welche dem grundlegenden wirtschaftli-
chen Umfeld ihres Geltungsbereiches entspricht (funktionale Wäh-
rung). Weicht diese funktionale Währung von jener des Konzernes
ab, werden die Bilanz und die Gewinn-
 
und Verlustrechnung gemäß
IAS 21 umgerechnet. Aus der Kapitalkonsolidierung entstehende
Umrechnungsgewinne und -verluste werden im Sonstigen Ergebnis
(40) separat ausgewiesen (OCI mit Recycling - Fremdwährungsum-
rechnung).
 
b) Zahlungsmittelbestand
Der Posten Barreserve (17) in der Bilanz umfasst den Kassenbestand
sowie täglich fällige Guthaben gegenüber den Zentralnotenbanken
und Kreditinstitute. Für Zwecke der Geldflussrechnung IV. umfassen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten
Zahlungsmittel. Der Posten Barreserve wird mit dem Nennwert ab-
züglich etwaiger Wertberichtigungen bewertet.
c) Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Un-
ternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und
bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen
Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstrumentes führt.
 
Gemäß
IFRS 9 zählen auch Derivate zu den Finanzinstrumenten.
Erstmaliger Ansatz und Folgebewertung
Finanzinstrumente werden erstmalig angesetzt, wenn der Konzern
Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Beim erstmaligen An-
satz sind finanzielle Vermögenswerte unabhängig von der Zuord-
nung zu einer Bewertungskategorie mit dem Transaktionspreis (=
Anschaffungskosten), d.h. mit dem beizulegenden Zeitwert, zu be-
werten. Marktübliche Kassakäufe oder -verkäufe eines finanziellen
Vermögenswertes werden zum Erfüllungstag, dem Tag, an welchem
der Vermögenswert geliefert wird, bei Derivaten zum Handelstag
mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
 
Die Folgebewertung der
Finanzinstrumente erfolgt auf Grundlage der durch IFRS 9 festgeleg-
ten Kategorisierungs-
 
und Bewertungsprinzipien. Der IFRS 9 unter-
scheidet bei der Klassifizierung und Bewertung von
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 281
Finanzinstrumenten zwischen Schuldinstrumenten, Eigenkapitalin-
strumenten und Derivaten. Ein Finanzinstrument wird bei seiner
erstmaligen Erfassung einer Bewertungskategorie zugeordnet,
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
welche über die künftige Folgebewertung entscheidet. Die nachfol-
gende Tabelle zeigt die Kategorien von Finanzinstrumenten sowie
deren Bewertung und Ergebnisausweis.
Kategorie
 
Abkürzung
 
Bewertung
 
Ausweis
 
Transaktionskosten /
Anschaffungskosten
 
Bewertungsergebnis +
 
Realisiertes Ergebnis
 
Wertminderung
 
Zinszahlung
 
Dividendenzahlung
 
(18) Handelsaktiva
HA
 
Fair Value über
Gewinn-
 
und Ver-
lustrechnung
 
(7) Provisionsüberschuss
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
Implizit im FV en-
thalten
 
(5) Zinsüberschuss
(6) Dividendenerträge
(19) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Fair
Value (NON-SPPI)
NON-SPPI
 
Fair Value über
Gewinn-
 
und Ver-
lustrechnung
 
(7) Provisionsüberschuss
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
Implizit im FV en-
thalten
 
(5) Zinsüberschuss
(6) Dividendenerträge
(20) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Fair
Value (Option)
FVO
 
Fair Value über
Gewinn-
 
und Ver-
lustrechnung
 
(7) Provisionsüberschuss
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
Implizit im FV en-
thalten
 
(5) Zinsüberschuss
(22) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Am
ortized Cost
AC
 
Fortgeführte An-
schaffungs-
kosten
 
(22) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Amor-
tized Cost
Amortisierung nach der
Effektivzinsmethode:
(14) Risikovorsorge
und Wertminder-
ungen finanzieller
Vermögenswerte
(5) Zinsüberschuss
(5) Zinsüberschuss
Agien / Disagien +
Abgegrenzte Zinsen:
(22) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Amor-
tized Cost
Realisierte Erträge &
Aufwendungen /
Zuschreibungen / Ab-
schreibungen:
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
menten at Amortized Cost
 
Bewertungseffekte für
Grundgeschäft (Geschäfte in
Sicherungsbeziehungen):
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
(32) Handelspassiva
HP
 
Fair Value über
Gewinn-
 
und Ver-
lustrechnung
 
(7) Provisionsüberschuss
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
-
(5) Zinsüberschuss
(33) Finanzielle
Verbindlichkeiten at
Fair Value (Option)
LFVO
 
Fair Value über
Gewinn-
 
und Ver-
lustrechnung
 
(7) Provisionsüberschuss
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
-
 
(5) Zinsüberschuss
(40) Sonstiges Ergebnis
Bewertung eigenes Kredit-
risiko für Verbindlichkeiten at
Fair Value
 
(34) Finanzielle
Verbindlichkeiten at
Amortized Cost
LAC
 
Fortgeführte An-
schaffungs-
kosten
 
(34) Finanzielle Verbind-
lichkeiten at Amor-
tized Cost
Amortisierung nach der
Effektivzinsmethode:
-
 
(5) Zinsüberschuss
(5) Zinsüberschuss
Agien / Disagien +
Abgegrenzte Zinsen:
(34) Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost
 
Realisierte Erträge &
Aufwendungen /
Zuschreibungen / Ab-
schreibungen:
(8) Ergebnis aus Finanzinstru-
menten at Amortized Cost
 
Bewertungseffekte für
Grundgeschäft (Geschäfte in
Sicherungsbeziehungen):
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
(23) Positive Markt-
werte aus Sicher-
ungsgeschäften
-
Fair Value über
Gewinn-
 
und Ver-
lustrechnung
-
(9) Ergebnis aus Finanzinstru-
mente at Fair Value
-
(5) Zinsüberschuss
(35) Negative Markt-
werte aus Sicher-
ungsgeschäften
Für die Zuordnung zu der jeweiligen Kategorie muss für finanzielle
Vermögenswerte vorab in Abhängigkeit von der beabsichtigten
 
Geschäftsaktivität mit diesem Finanzinstrument eine Zuweisung zu
den Geschäftsmodellen erfolgen. Die Festlegung und Beurteilung
des Geschäftsmodells erfolgt auf Basis von Portfolien. Die Zuord-
nung der Portfolien ist dabei nicht frei wählbar, sondern muss an
 
die Steuerung der Geschäftstätigkeit angelehnt sein. Zudem hängt
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 282
die Zuordnung zu der jeweiligen Kategorie von der Erfüllung
 
des
Zahlungsstromkriteriums (SPPI) ab.
Geschäftsmodelle der Hypo Vorarlberg
Geschäftsmodell „Halten“ (hold-to-collect)
Die Zielsetzung des Geschäftsmodells besteht darin, die
 
Schuldinstrumente bis zur Endfälligkeit zu halten und damit
die vertraglichen Cashflows (d.h. Zinserträge) zu erwirtschaften
und bei Fälligkeit den Nominalwert zu vereinnahmen. Es kön-
nen auch in diesem Geschäftsmodell grundsätzlich unwesent-
liche Verkäufe, aber auch vereinzelt wesentliche Transaktio-
nen, die aber unüblich und selten vorkommen, erfolgen. Die
Überprüfung der Einhaltung dieser Regelung erfolgt in regel-
mäßig stattfindenden Sitzungen des ALM Gremiums.
Geschäftsmodell „Handelsbuch“ (trading-book)
Die Zielsetzung des Geschäftsmodells besteht darin, durch den
Verkauf der Schuldinstrumente Cashflows zu realisieren. Be-
reits der Erwerb erfolgt unter der Absicht zur kurzfristigen Rea-
lisierung von Kursgewinnen. Die Bank unterhält zwecks Servi-
cierung des Kundenwertpapiergeschäfts lediglich ein kleines
Handelsbuch gemäß CRR. Diesem Geschäftsmodell sind auch
sämtliche Schuldtitel zuzuweisen, die nicht klar einem der an-
deren Geschäftsmodelle zugewiesen werden können.
Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“
(hold-to-collect and sell)
Die Zielsetzung dieses Geschäftsmodells besteht darin, die ver-
traglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die Schuldinstru-
mente zu veräußern. Der Konzern hat dieses Geschäftsmodell
nicht in Verwendung.
Zahlungsstromkriterium der finanziellen Vermögenswerte
Neben der Zuordnung von Schuldinstrumenten zu den Geschäfts-
modellen sind für die Kategorisierung von Finanzinstrumenten zu-
dem die vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen maß-
geblich. Sieht ein Vertrag eines Finanzinstrumentes nicht ausschließ-
lich die Bezahlung von Zinsen und Tilgung vor, welche im engen Zu-
sammenhang mit dem gegenständlichen Finanzinstrument stehen,
so wird das Zahlungsstromkriterium (SPPI - Solely payment of princi-
pal and interest) nicht erfüllt und muss in Folge nach IFRS 9 zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Handelsaktiva
In dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte erfasst, wel-
che dem Geschäftsmodell „Handelsbuch“ zugewiesen werden.
 
Eben-
falls werden derivative Finanzinstrumente des Bankbuchs in
 
dieser
Kategorie erfasst, wenn sie einen positiven Marktwert aufweisen. Die
Derivate werden überwiegend zur Absicherung gegen Marktpreis-
risiken von Finanzinstrumenten des Bankbuchs abgeschlossen. Ob-
wohl daher überwiegend keine Handelsabsicht besteht, müssen
diese Derivate gemäß IFRS in dieser Kategorie erfasst werden.
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
Jene Finanzinstrumente, welche zwar dem Geschäftsmodell „Halten“
zugewiesen wurden, die aber nicht das Zahlungsstromkriterium des
IFRS 9 erfüllen (Non-SPPI – Non solely payment of principal and
 
in-
terest), werden dieser Kategorie zugewiesen. Es handelt sich dabei in
der Regel um Schuldinstrumente deren Zinskonditionierung einen
sogenannten Hebel beinhalten oder Finanzierungen, bei denen der
Konzern maßgeblich das Projektrisiko mitträgt. Aufgrund der Eigen-
schaft von Eigenkapitalinstrumenten kann von diesen das Zahlungs-
stromkriterium grundlegend nicht erfüllt werden. Somit werden
 
jene
Eigenkapitalinstrumente in dieser Kategorie erfasst, die nicht dem
Geschäftsmodell „Handelsbuch“ zugewiesen werden und die auch
nicht freiwillig über das Sonstige Ergebnis bewertet werden.
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
In dieser Kategorie werden jene Schuldtitel erfasst, welche zwar dem
Geschäftsmodell „Halten“ zugewiesen wurden und die auch das
 
Zah-
lungsstromkriterium erfüllen, die aber freiwillig zum beizulegenden
Zeitwert designiert wurden. Dieses Wahlrecht, welches als Fair
Value-Option bezeichnet wird, darf nur angewendet werden, wenn
dadurch Inkongruenzen in der Bewertung beseitigt oder erheblich
verringert werden. Die Hypo Vorarlberg wendet dieses Wahlrecht
auf finanzielle Vermögenswerte an, deren Zinsänderungs-
 
und
Währungsrisiko durch einen Zinsswap, Währungsswap
 
oder Cross-
Currency-Swap abgesichert werden und für deren wirtschaftliche
Absicherung die Bestimmungen des Hedge-Accounting nicht ange-
wendet werden.
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
In dieser Kategorie werden jene Schuldtitel erfasst, welche dem
 
Geschäftsmodell „Halten“ zugewiesen werden und welche das Zah-
lungsstromkriterium erfüllen. Der Zweck dieser Finanzinstrumente
besteht in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme. In die-
ser Kategorie werden auch die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ausgewiesen. Der Bestand an diesen Forderungen ist un-
wesentlich. Da diese Forderungen keine Finanzierungselemente ent-
halten, werden sie mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Handelspassiva
In dieser Kategorie werden finanzielle Verbindlichkeiten erfasst, wel-
che mit Handelsabsicht eingegangen werden. Ebenfalls werden deri-
vative Finanzinstrumente des Bankbuchs mit einem negativen
Marktwert in dieser Kategorie erfasst. Die Derivate wurden überwie-
gend zur Absicherung gegen Marktpreisrisiken von Finanzinstru-
menten des Bankbuchs abgeschlossen. Obwohl überwiegend keine
Handelsabsicht besteht, sind diese Derivate gemäß IFRS in dieser
Kategorie zu erfassen.
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
In dieser Kategorie werden jene Verbindlichkeiten erfasst, die frei-
willig zum beizulegenden Zeitwert designiert werden. Dieses Wahl-
recht, welches als Fair Value-Option bezeichnet wird, darf nur ange-
wendet werden, wenn dadurch Inkongruenzen in der Bewertung
 
be-
seitigt oder erheblich verringert werden. Im Wesentlichen handelt
 
es
sich bei diesen finanziellen Verbindlichkeiten um eigene Emissionen
und Festgelder von institutionellen Anlegern, deren Zinssatz für
 
die
Laufzeit fixiert wurde. Zur Absicherung des daraus resultierenden
Zinsänderungsrisikos wurden Zinsswaps abgeschlossen. Emissionen,
welche eingebettete Derivate beinhalten, aber auch fixverzinste
Emissionen und Festgelder werden bei Zugang dieser Kategorie zu-
geordnet, um ein Accounting-Mismatch mit dem absichernden
 
Deri-
vat zu vermeiden.
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost
In dieser Kategorie werden jene Verbindlichkeiten erfasst, für die
keine Handelsabsicht besteht und für welche die Fair Value-Option
nicht gewählt wurde. In dieser Kategorie werden auch die Verbind-
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Leasingverträgen
ausgewiesen – dieser Betrag ist unwesentlich.
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflich-
tung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Verjährte Verbindlich-
keiten (bewegungslose Sparbücher) aus dem Einlagengeschäft wer-
den nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gegen Ertrag aus Vorperio-
den ausgebucht.
 
Beizulegender Zeitwert
Der Fair Value (beizulegender Zeitwert) ist der Betrag, zu dem ein
Vermögenswert in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen
Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag getauscht oder eine
 
Verpflichtung beglichen werden kann.
Aktiver Markt
Für die Beurteilung der Bilanzierungs-
 
und Bewertungsgrundsätze
von Finanzinstrumenten ist es von Relevanz, ob für diese ein aktiver
Markt besteht. Ein Markt ist dann als aktiv anzusehen, wenn Ge-
schäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausrei-
chender Häufigkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend
Preisinformationen zur Verfügung stehen. Gemäß den Vorgaben des
IFRS 13 entspricht der aktive Markt dem Hauptmarkt bzw. dem vor-
teilhaftesten Markt.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 283
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Da die Hypo Vorarlberg die Wertpapiere zum überwiegenden Teil
über OTC-Märkte erwirbt (Eigenbestand) bzw. emittiert (Eigenemissi-
onen), muss im Einzelfall bei diesen Wertpapieren geprüft werden,
welcher Markt der Hauptmarkt ist bzw. wenn dieser nicht vorliegt,
welcher Markt der vorteilhafteste Markt ist.
Bei der Beurteilung, ob kein aktiver Markt vorliegt, orientiert sich
 
der Konzern an mehreren Indikatoren. Einerseits werden bestimmte
Arten von Assetklassen dahingehend analysiert, ob aktuelle Preisno-
tierungen verfügbar sind. Weitere Indikatoren sind die währungsspe-
zifische Mindestgröße (Emissionsvolumen) eines Wertpapieres sowie
das Handelsscoring (BVAL-Score), welches von Bloomberg angebo-
ten wird. Der BVAL-Score von Bloomberg gibt den Grad der Verfüg-
barkeit, die Menge der Transaktionen und somit auch die Verläss-
lichkeit des errechneten Marktwertes an. Bei aktiv gehandelten
 
Papieren mit verbindlichen Preisen werden diese Kurse mit einem
hohen Score angeliefert.
Fair Values auf einem aktiven Markt
Sofern ein Marktpreis auf einem aktiven Markt vorliegt, wird dieser
verwendet. Sind keine aktuellen Preisnotierungen verfügbar, gibt
der Preis der letzten Transaktion Hinweise auf den Fair Value. Haben
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem Zeitpunkt der letzten
Transaktion jedoch wesentlich geändert, wird der aktuelle Fair Value
unter Anwendung sachgerechter Verfahren (beispielsweise Zu- und
Abschläge) ermittelt. Als Informationsquellen für Marktpreise von
 
Finanzinstrumenten dienen in erster Linie Börsennotierungen, aber
auch die für den OTC-Sekundärmarkt wichtigen Kursinformations-
systeme Bloomberg und Reuters.
Bewertungsmodelle bei inaktivem bzw. nicht bestehendem
 
Markt
Zu den verwendeten Bewertungsmodellen (mark to model) zählen
das Ableiten des Fair Value vom Marktwert eines vergleichbaren
 
Finanzinstruments (Referenzbonds) oder mehrerer vergleichbarer
 
identer Finanzinstrumente (Referenzportfolio) sowie die Ermittlung
anhand von Barwertmodellen oder Optionspreismodellen.
 
Je nach
Art von Finanzinstrument wird im Bewertungsprozess folgende Un-
terscheidung vorgenommen.
Für zinstragende Titel, wie Forderungen und Verbindlichkeiten
sowie nicht notierte verzinsliche Wertpapiere, ist eine Ermitt-
lung des Fair Value als Barwert der zukünftigen Zahlungs-
ströme durchzuführen. Die Wertermittlung dieser Gruppe von
Finanzinstrumenten erfolgt daher anhand des anerkannten
DCF-Verfahrens, in welchem zunächst die erwarteten Zah-
lungsströme mit der risikolosen Swapkurve abgezinst werden.
Zur Abbildung des Bonitätsrisikos erfolgt eine Ableitung des
Creditspreads aufgrund eines hinsichtlich Laufzeit, Währung
und Bonität vergleichbaren Finanzinstrumentes oder allenfalls
anhand einer kreditrisikoadjustierten Creditspreadmatrix.
 
Reuters errechnet rating-
 
und laufzeitspezifische Creditspreads
von Corporate Bonds. Aus diesen Daten wird eine Spread-
matrix erstellt. Spreads für Zwischenstufen und niedrigere Ra-
tings werden durch lineare Interpolation (bzw. Extrapolation)
auf Basis der WARF-Tabelle von Moody’s berechnet. Ist der ak-
tuelle Creditspread eines Kontrahenten nicht bekannt, so ist
vom letzten bekannten Creditspread auszugehen. Bei den Ab-
leitungen und Berechnungen wird dabei auf ein Höchstmaß
auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren abgestellt. Liegen
keine ausreichend verwendbaren Inputfaktoren am Markt vor,
so erfolgt die Ermittlung auf Basis von intern bewerteten In-
putfaktoren. Dazu zählen unter anderem interne Ratingeinstu-
fungen sowie interne Ausfallwahrscheinlichkeiten. Bei den Ver-
bindlichkeiten erfolgt eine Bewertung des eigenen Bonitätsrisi-
kos unter Verwendung von Referenzportfolien. Dabei werden
die zu bewertenden Finanzinstrumente nach ihrer Platzie-
rungsart in die Kategorien öffentliche Platzierungen, Privat-
platzierungen sowie Retailemissionen eingestuft. Weiters wird
eine Trennung in Senior Unsecured, Subordinated sowie
Covered Bonds vorgenommen. Je nach Währung und Restlauf-
zeit erfolgt nun die Ableitung des eigenen Bonitätsrisikos
 
unter Berücksichtigung des eigenen Ratings aus den verfügba-
ren Referenzportfolien, welche die gleichen Merkmale
aufweisen. Hinsichtlich der Privatplatzierungen erfolgt eine
Anpassung, um dem aktuellen Emissionslevel von Privatplat-
zierungen im Vergleich zu öffentlichen Platzierungen Rech-
nung zu tragen. Liegen für bestimmte Restlaufzeiten keine
Marktdaten vor, so erfolgt die Ermittlung anhand einer linea-
ren Interpolation bzw. Extrapolation von Marktdaten.
Für Eigenkapitaltitel kann folgende Hierarchie von Bewer-
tungsverfahren abgeleitet werden, die zu einer zuverlässigen
Fair Value-Bewertung führt:
1.
Market approach
Ermittlung aus der Ableitung von am Markt beobacht-
baren und vergleichbaren Inputfaktoren.
2.
Income approach
Mittels Discounted-Cash-Flow (DCF) Verfahren, basierend
auf Entity/Equity Ansatz
Für Derivate erfolgt die Ermittlung des Fair Value unter Ver-
wendung von am Markt beobachtbaren Inputfaktoren, wie
Zinskurven und Währungskurse. Konkret erfolgt bei Derivaten
die Diskontierung – insbesondere im Hedge-Accounting – an-
hand der OIS-Zinskurve sowie der am Interbankenmarkt übli-
chen Swapkurve. Bei in Euro besicherten Derivaten wurde als
Diskontierungszinssatz eine Swapkurve auf Basis des EONIA
(„Euro Over Night Index Average“) verwendet. Im Rahmen der
EU-Benchmarkverordnung wurde der EONIA von ESTR („EURO
Short Term Rate“) abgelöst. Diese Umstellung führte zu einer
geänderten Diskontierung. Daraus resultierende Bewertungs-
änderungen wurden durch Ausgleichszahlungen kompensiert.
Betreffend der Berücksichtigung von Creditspreads erfolgt die
Bewertung je Kontrahent auf Nettobasis, sofern eine entspre-
chende Aufrechnungsvereinbarung vorliegt und unter Berück-
sichtigung von Cash- sowie Wertpapiercollaterals. Bei der Er-
mittlung der Creditspreads wird dabei ebenfalls auf am Markt
beobachtbare Inputfaktoren, wie beispielsweise CDS-Spreads,
abgestellt. Liegt für unseren Kontrahenten kein CDS-Spread
vor, so erfolgt die Bewertung des Creditspreads unter Verwen-
dung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
In Bezug auf die Sensitivitäten von verwendeten Bewertungsmodel-
len verweisen wir auf Note (55). Im Hinblick auf die Gewinn- und
Verlustrechnung wirken sich diese Annahmen und Schätzungen auf
das Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value unter Note (9)
aus. Der Effekt aus dem Ansatz des Kreditrisikos für finanzielle Ver-
mögenswerte und Derivate beträgt TEUR 43.584 (2023: TEUR 45.864)
und wurde im Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
 
erfasst.
Der Effekt aus dem Ansatz des Kreditrisikos für finanzielle Verbind-
lichkeiten beträgt TEUR 4.722 (2023: TEUR 7.130) und wurde erfolgs-
neutral im Sonstigen Ergebnis unter Note (40) aus Veränderung des
eigenen Bonitätsrisikos erfasst. Der Buchwert der den Ermessensent-
scheidungen, Annahmen und Schätzungen unterliegenden Vermö-
genswerte beträgt TEUR 865.653 (2023: TEUR 927.564), jener der Ver-
bindlichkeiten TEUR 410.436 (2023: TEUR 556.274).
d) Finanzgarantien
Eine Finanzgarantie ist gemäß IFRS 9 ein Vertrag, bei dem der
 
Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist,
die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der ihm
entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflich-
tungen gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bedingungen
eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt.
Die Verpflichtung aus einer Finanzgarantie wird erfasst, sobald der
Garantienehmer Vertragspartei wird, das heißt zum Zeitpunkt der
Annahme des Garantieangebots. Die Erstbewertung erfolgt mit dem
Fair Value zum Erfassungszeitpunkt. Insgesamt betrachtet ist der
Fair Value einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss regelmäßig
null, denn der Wert der vereinbarten Prämie wird bei marktgerech-
ten Verträgen dem Wert der Garantieverpflichtung entsprechen.
Wird die Garantieprämie zur Gänze bei Beginn des Kontraktes ver-
einnahmt, so wird die Prämie zunächst als Verbindlichkeit erfasst
und zeitanteilig auf die Laufzeit aufgeteilt. Werden aus der Garantie
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 284
laufende Prämien bezahlt, so werden diese abgegrenzt in den Provi-
sionserträgen ausgewiesen. Weisen Indikatoren auf eine Bonitätsver-
schlechterung des Garantienehmers hin, werden Rückstellungen
 
in
Höhe der erwarteten Inanspruchnahme gebildet.
e) Eingebettete Derivate (Embedded Derivatives)
Der separate Ausweis und die Bewertung von eingebetteten Deriva-
ten (Derivate, die Bestandteil eines originären Finanzinstrumentes
sind) als freistehendes Derivat zum Marktwert betrifft lediglich fi-
nanzielle Verbindlichkeiten, welche nicht bereits zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden. Finanzielle Vermögenswerte mit einge-
betteten Derivaten werden aufgrund des Zahlungsstromkriteriums
bereits zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Hypo Vorarlberg hält eingebettete Derivate im Bereich
 
der
Schuldverschreibungen mit Wandeloptionen, inflationsgelinkter,
fonds-
 
und aktiengelinkter Erträgniszahlungen, CMS-Steepener,
CMS-Floater, Reverse-Floater, Multitranchen und PRDC’s. Zur Redu-
zierung von Zinsänderungsrisiken aus diesen Instrumenten werden
in der Regel Zinsswaps zur wirtschaftlichen Absicherung abgeschlos-
sen und für diese finanziellen Verbindlichkeiten wird folglich zur
Vermeidung eines Accounting Missmatches die Fair Value-Option
gezogen. Eine Trennungspflicht ist somit nicht mehr gegeben.
f) Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihgeschäfte
Repo-Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäu-
fen von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf
 
auf
Termin mit demselben Kontrahenten. Da die Hypo Vorarlberg alle
wesentlichen Chancen und Risiken (Kredit-, Marktpreis- und Liquidi-
tätsrisiko) aus den in Pension gegebenen Wertpapieren (Kassaver-
kauf) behält, werden diese in der Bilanz des Konzerns weiterhin bi-
lanziert und bewertet. Der Liquiditätszufluss aus dem Repo-Geschäft
wird je nach Gegenpartei als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinsti-
tuten oder Kunden in der Bilanz ausgewiesen. Vereinbarte Zinszah-
lungen werden laufzeitgerecht als Zinsaufwendungen erfasst. Die
bei Reverse-Repos entstehenden Liquiditätsabflüsse
 
werden als For-
derungen an Kreditinstitute oder Kunden bilanziert und entspre-
chend bewertet.
 
Die dem Geldgeschäft zugrunde liegenden in Pen-
sion genommenen Wertpapiere (Kassakauf) werden nicht in der Bi-
lanz ausgewiesen und auch nicht bewertet. Vereinbarte Zinsen aus
 
Reverse-Repos werden laufzeitgerecht als Zinserträge erfasst. Eine
Verrechnung von Forderungen aus Reverse-Repos und Verbindlich-
keiten aus Repos mit demselben Kontrahenten wird nicht vorge-
nommen. Es kann aber zu einer Wertpapierbesicherung auf Netto-
basis kommen, so dass bei Reverse-Repos und Repos mit dem glei-
chen Kontrahenten die in Pension gegebenen Wertpapiere bzw. die
erhaltenen Wertpapiere die Nettoposition aus Reverse-Repos und
Repos besichern.
Wertpapierleihgeschäfte bilanziert der Konzern gemäß dem
 
Ausweis
von Wertpapieren aus echten Pensionsgeschäften. Dabei verbleiben
verliehene Wertpapiere weiterhin im Wertpapierbestand und werden
nach den Regeln des IFRS 9 bewertet. Entliehene Wertpapiere wer-
den nicht bilanziert und auch nicht bewertet. Hingegebene Sicher-
heiten für Wertpapierleihgeschäfte werden weiterhin als Forderung
in der Bilanz ausgewiesen. Erhaltene Sicherheiten aus Wertpapier-
leihgeschäften bilanziert der Konzern als Verbindlichkeiten.
In der Regel bedient sich der Konzern bei Abschluss von Pensions-
geschäften international anerkannter Clearingstellen, wie beispiels-
weise der EUREX Clearing AG oder der Schweizer Nationalbank. Die
Abwicklung ist dabei in einem Höchstmaß standardisiert und besi-
chert, so dass seitens der Kontrahenten mit keinem Lieferrisiko zu
rechnen ist. Die Abwicklung erfolgt dabei sehr oft in Form eines
 
Tri-Party-Repo-Geschäfts.
g) Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 umfassen folgende
 
finanzielle Vermögenswerte:
Finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IFRS 9 zu fortgeführ-
ten Anschaffungskosten bewertet werden (22)
Leasingforderungen im Anwendungsbereich des IFRS 16 (22)
Kreditzusagen, ausgenommen Kreditzusagen, die gemäß
IFRS 9 zum Fair Value über die Gewinn- und Verlustrechnung
(FVTPL) bilanziert werden (44)
Finanzgarantien, die in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fal-
len und die nicht zum Fair Value über die Gewinn- und
 
Verlustrechnung bewertet werden (44)
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Bestand
hinsichtlich Höhe und Laufzeit unwesentlich ist, werden keine Wert-
berichtigungen gebildet. Nicht mehr einbringliche offene Posten
werden direkt abgeschrieben.
Unter IFRS 9 ist eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste
über die Restlaufzeit zu erfassen. Für finanzielle Vermögenswerte,
deren Kreditrisiko sich seit erstmaligem Ansatz nicht signifikant
 
erhöht hat („Stage 1“) und für finanzielle Vermögenswerte, deren
Kreditrisiko als gering eingestuft wird, ist der erwartete Verlust über
die nächsten 12 Monate zu erfassen. Bei finanziellen Vermögenswer-
ten, deren Kreditrisiko sich seit erstmaligem Ansatz signifikant
 
er-
höht hat („Stage 2“), ist der erwartete Verlust über die Restlaufzeit
zu erfassen. Bei ausgefallenen finanziellen Vermögenswerten ist eine
Risikovorsorge aufgrund der erwarteten Cashflows (Expected-Cash-
flow-Verfahren) zu erfassen, bei ausgefallenen finanziellen
 
Vermö-
genswerten unter der Signifikanzgrenze erfolgt eine Erfassung
 
der
erwarteten Verluste über die Restlaufzeit.
Die erwarteten Verluste werden grundsätzlich mit folgender Formel
berechnet:
Forderungshöhe im Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default,
EAD) x Ausfallswahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) x Ver-
lustschwere (Loss given Default, LGD)
Die erwarteten Verluste sind zum Barwert zu erfassen, wobei die Ab-
zinsung mit dem jeweiligen Effektivzins eines Finanzinstruments
 
er-
folgt.
Der EAD für außerbilanzielle Geschäfte (v.a. offene Rahmen) wird
dabei über den Kreditkonversionsfaktor (Credit Conversion Factor,
CCF) geschätzt.
Die Höhe der LGDs ist abhängig davon, ob es sich um den Blankoteil
einer Finanzierung handelt bzw. mit welchen Sicherheiten die Finan-
zierung besichert ist. Sicherheiten werden mit dem intern verwende-
ten Belehnwert berücksichtigt – der LGD ist auf diesen Wert kalib-
riert. In der Berechnung erfolgt die Aufteilung eines Finanzinstru-
ments je Besicherung in EAD-Schichten und den unbesicherten
Teil – pro Schicht kommt dann der jeweils anwendbare LGD zur
 
Anwendung.
Finanzielle Vermögenswerte mit niedrigem Ausfallsrisiko
 
(„Low Credit Risk Exemption“)
Für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko am Stichtag wird
auch dann eine Wertminderung in Höhe des erwarteten Verlusts
über die nächsten 12 Monate erfasst, wenn sich das Kreditrisiko seit
dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Der Konzern wendet
diese Ausnahme ausschließlich auf Wertpapiere mit externem In-
vestment Grade-Rating an (Rating BBB- / Baa3 oder besser).
Zuordnung zu den Stages
Ein Finanzinstrument wird üblicherweise bei Zugang Stage 1 zuge-
ordnet (Ausnahme siehe POCI).
 
Ein Stage-Transfer findet nur dann
statt, wenn sich die Kreditqualität seit Ersterfassung signifikant
 
ver-
schlechtert hat oder ein Ausfallsgrund vorliegt. Eine signifikante
 
Er-
höhung des Kreditrisikos wird über quantitative und qualitative
 
Fak-
toren festgestellt.
Die quantitative Erhöhung des Kreditrisikos wird durch den
 
Vergleich der Forward-Lifetime-PD des Ursprungsratings mit der
Lifetime-PD des aktuellen Ratings für die Restlaufzeit eines Finanz-
instruments festgestellt. Wenn der Quotient aus den beiden Werten
einen bestimmten Wert übersteigt, wird das Finanzinstrument der
Stage 2 zugeordnet. Dieser bestimmte Wert wird so festgelegt, dass
im Durchschnitt eine Verschlechterung des Ratings seit
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 285
Ersterfassung um mehr als 2 Notches vorliegen muss. Zu Informatio-
nen zur Ratingskala und den im Einsatz befindlichen Ratingsyste-
men: siehe die Erläuterungen in Abschnitt G. Finanzrisiken und Risi-
komanagement.
Der Konzern verwendet folgende qualitative Indikatoren, um eine
signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festzustellen:
Kein Ursprungsrating vorhanden
Kein aktuelles Rating vorhanden
Verzugstage größer / gleich 30 Tage
Forbearance Maßnahme aktiv
Bestehen einer Mahnstufe
Die Vermutung, dass sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen An-
satz signifikant erhöht hat, wenn finanzielle Vermögenswerte mehr
als 30 Tage überfällig sind, wird nicht widerlegt.
Rücktransfer
Wenn ein Finanzinstrument keine signifikante Erhöhung des Kredit-
risikos mehr aufweist, wird dieses Finanzinstrument der Stage 1 zu-
geordnet (Ausnahme siehe POCI). Bei einer Forbearance Maßnahme
besteht eine zweijährige Wohlverhaltensperiode, bevor die Maß-
nahme gelöscht wird. In dieser Zeit verbleibt der Kunde in Stage 2.
Darüber hinaus gibt es keine Wohlverhaltensperioden für den Rück-
transfer von Stage 2 nach Stage 1.
Ursprungsrating
Als Ursprungsrating eines Finanzinstruments wird das bei Ersterfas-
sung dieses Finanzinstruments aktuelle Rating weggeschrieben.
 
Das
ist in der Regel das Kundenrating. Es kommen interne und externe
Ratingeinschätzungen zum Ansatz. Bei Wertpapieren kommen
 
auch
Emissionsratings zur Anwendung (etwa bei Pfandbriefen kann
 
das
Emissionsrating besser sein als das Rating des Emittenten).
Identifizierung von Verlusten
Die Bank hat verschiedene Instrumente im Einsatz, um Ausfalls-
merkmale und damit eingetretene Verluste frühzeitig zu identifizie-
ren. Im Unternehmensbereich erfolgt jährlich eine neue Beurteilung
der signifikanten Kunden anhand aktueller Unterlagen, wie Rech-
nungsabschlüsse und Budgetrechnungen des Kunden. Durch
 
ein
Verhaltensrating werden vierteljährlich für kleine Obligos von Privat-
und Gewerbekunden automatisierte Ratings erstellt. Die Kunden-
ratings müssen so aktuell wie möglich sein. Durch Kontrollprozesse
wird sichergestellt, dass die Anzahl an alten Ratings so klein wie
möglich gehalten wird.
Die im Staging verwendeten qualitativen Indikatoren sollen sicher-
stellen, dass es rechtzeitig zu einem Wechsel in Stage 2 kommt; ins-
besondere der 30 Tage-Verzug ist hier zu nennen. Die getroffenen
Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine signifikanten Verluste
vorliegen, die noch nicht identifiziert sind.
Stage 3: Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität
(„credit impaired“, Stage 3)
Die Zuordnung eines Finanzinstruments zur Stage 3 erfolgt für alle
Forderungen mit einem Ausfallrating gemäß der Ausfalldefinition
des Artikel 178 CRR. Der Konzern hat sich entschieden, die aufsichts-
rechtliche Ausfalldefinition für das IFRS­Wertberichtigungsmodell
 
zu
übernehmen. Diese gilt für alle Finanzinstrumente gleichermaßen.
Der Konzern bestimmt anhand der folgenden Verfahren und Indika-
toren, ob ein finanzieller Vermögenswert ausgefallen ist:
Vierte erfolglose Mahnung
90-Tage-Verzug
Insolvenz: tägliche Abfrage und Abgleich der neu eröffneten
 
Insolvenzverfahren
Wirtschaftliche Verschlechterung: laufende Bonitätsbeurtei-
lung im Rahmen des Review-
 
und Ratingprozesses durch die
operativen Kreditrisikomanagement-
 
sowie Vertriebseinheiten
Kunden „unlikely to pay“ – unzureichende erwartete Cash-
flows: Identifikation durch das Kreditrisikomanagement
Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder
des Kreditnehmers (Restrukturierungsbedarf)
Aufgezehrtes wirtschaftliches Eigenkapital in Verbindung mit
Verlusten
Die Überwachung erfolgt einerseits automatisiert,
 
andererseits
durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertriebseinheiten,
dem Kreditrisikomanagement und dem Sanierungsmanagement.
Die Berechnung der Wertminderung/­aufholung finanzieller Ver-
mögenswerte in der Stage 3 erfolgt entweder in einem sogenannten
pauschalisierten Verfahren oder im Expected­Cashflow­Verfahren
(ECF). Beide Verfahren basieren auf Einzelkundenebene. Das pau-
schalisierte Verfahren wird für nicht signifikante Kunden angewen-
det. Das sind Kunden deren Gesamtobligo kleiner TEUR 150 ist.
Die Berechnung erfolgt mit der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) von
100 %, mit nur einer Monatsscheibe und den LGDs für den
Defaultbereich.
Das ECF­Verfahren wird bei signifikanten ausgefallenen Kunden
 
in
der Stage 3 angewendet. Ein Kunde wird als signifikant eingestuft,
wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Geschäfte
über einem Kundenobligo von TEUR 150 liegen. Die Höhe der Risiko-
vorsorge ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Ver-
mögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Zah-
lungsströme (vertragliche Cashflows und Sicherheitencashflows).
Der szenariogewichtete Wertberichtigungsbedarf wird auf
 
Basis
 
der erwarteten Rückflüsse unter Berücksichtigung der erwarteten
 
Sicherheitenverwertung ermittelt.
Im Rahmen der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs sind je nach
Verfahrensstand des Kunden unterschiedliche Szenarien aufzustel-
len und entsprechend zu gewichten.
Grundsätzlich werden im Konzern folgende Szenarien definiert:
Szenario „Vertraglicher Cashflow“
In diesem Szenario werden grundsätzlich über die gesamte Rest-
laufzeit nur Kapital­ und Zinscashflows, welche sich aus den vertrag-
lichen Vereinbarungen ergeben, angesetzt. Die möglichen Erlöse aus
der Verwertung von Sicherheiten werden nicht berücksichtigt. Im
Rahmen der Einschätzung der Höhe der Cashflows wird davon aus-
gegangen, dass diese über die gesamte Restlaufzeit des Geschäfts
voll erfüllt werden. Dies gilt auch für außerbilanzielle Geschäfte.
 
Dieses Szenario wird nur bei Kunden angewendet, die sich nach
 
der Gesundung in der Wohlverhaltensperiode befinden.
Szenario „Going Concern“
Im Going­Concern­Szenario wird grundsätzlich davon ausgegangen,
dass der Kunde alle Zins­ und/oder Kapitalzahlungen leistet und
eine Verwertung der vorhandenen Sicherheiten nicht notwendig ist.
Szenario „Gone Concern“
Im Gone­Concern­Szenario wird grundsätzlich die Annahme unter-
stellt, dass der Kunde nur mehr geringe vertragliche Cashflows leis-
tet und daher die Abdeckung der noch offenen Forderungen größ-
tenteils nur aus den Verwertungserlösen der bestellten Sicherheiten
erfolgen kann.
Risikovorsorge nach Verfahrensstand
Je nach Verfahrensstand (noch in der Sanierung oder bereits in der
Verwertung) ergeben sich unterschiedliche Gewichtungen der Sze-
narien Going Concern zu Gone Concern. Je näher der Verfahrens-
stand Verwertung rückt, desto höher wird das Szenario Gone Con-
cern gewichtet. Die Gewichtung nach Verfahrensstand wird in
 
einer Arbeitsanweisung definiert. Eine Änderung dieser definierten
Gewichtung wird vom zuständigen Sachbearbeiter dokumentiert.
Gesundung
Voraussetzungen für die Rückführung eines Engagements in die
Normalbetreuung ist die Einhaltung einer Wohlverhaltensperiode
von zumindest 6 Monaten. Die Voraussetzung für den Beginn der
Wohlverhaltensperiode ist die Gesundung des Kunden und:
Keinerlei Rückstände auf den Konten
Keine Wertberichtigung (ausgenommen pauschale
Wertberichtigung)
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 286
Keine aktiven Forbearance Maßnahmen
Es hat keine Forderungs(teil-)abschreibung stattgefunden
Sollte es innerhalb der Wohlverhaltensperiode zu Beanstandungen
kommen (siehe Definition des Wohlverhaltens unten) so wird die
Wohlverhaltensperiode wieder beendet. Während der Dauer der
Wohlverhaltensperiode bleibt der Kunde im Ausfall und behält
 
sein Ausfallsrating (5er Rating).
Definition des Wohlverhaltens:
Vereinbarungsgemäße Rückzahlungen werden geleistet
Keine neuen Forbearance Maßnahmen
Keine neue Wertberichtigung (ausgenommen pauschale
Wertberichtigung)
Kein neuerliches Ausfallsereignis (Event)
Keine exekutiven Maßnahmen von dritter Seite
Keine Rückleitungen auf dem Konto
Sollte der Kunde aufgrund einer aufrechten Forbearance-Maßnahme
noch in der Bewährungsphase sein, so kann die Wohlverhaltens-
periode frühestens mit Ablauf der Mindestbeobachtungsdauer For-
bearance enden. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erhält
 
der
Kunde die Ratingklasse „NR“ (ungeratet) bis zur Ratingfreigabe
 
eines
Performing Ratings.
Ausbuchungen
Forderungen bzw. Forderungsteile und Wertpapiere, deren Einbring-
lichkeit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr gegeben ist, sind
auszubuchen. Eine uneinbringliche Forderung liegt beispielsweise
vor, wenn zumindest zwei Exekutionsläufe erfolglos waren, der
Kunde kein nachhaltig pfändbares Einkommen ins Verdienen bringt
oder derartig hohe weitere Verbindlichkeiten vorhanden sind, so-
dass die Einbringlichkeit der Forderung bzw. Forderungsteile aus-
sichtslos erscheint. Des Weiteren sind Forderungen und Wertpapiere
teilweise oder gänzlich auszubuchen, wenn auf einen Teil bzw. auf
den gesamten ausstehenden Betrag verzichtet worden ist. Dies kann
im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Sanierungsplan, Zahlungs-
plan, Abschöpfungsverfahren) oder eines außergerichtlichen
 
Ver-
gleichs erfolgen.
Forbearance
Forborne Exposures sind Engagements, bei denen Zugeständnisse
gegenüber den Kreditnehmern gemacht wurden, die Gefahr
 
laufen,
ihren Zahlungsverpflichtungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten
nicht mehr nachkommen zu können. Ein Forborne Exposure liegt
nur dann vor, wenn die beiden folgenden Tatbestände erfüllt sind:
Vertragsänderung/Refinanzierung beinhaltet ein Zugeständnis
und
Zahlungsschwierigkeiten liegen vor
Forbearance-Zugeständnisse können bei Kreditnehmern im Per-
foming-Bereich (Ratingstufe 1A bis 4E) und im Non-Performing-
Bereich (Ratingstufe 5A bis 5E) gewährt werden. Ein Kreditnehmer
wird weiterhin als Performing eingestuft, wenn die Forbearance-
Maßnahme nicht zum Non-Performing-Status führt und der Kredit-
nehmer zum Zeitpunkt der Forbearance-Maßnahme im Performing-
Bereich war.
Die folgenden Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein,
 
damit der Forbearance-Status wieder aufgehoben werden kann:
Eine Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse führt zur
 
Einschätzung, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungs-
verpflichtungen nachkommen kann.
Die Forderung wird als performing eingestuft.
Der Bewährungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach
Einstufung des Vertrags in den Performing-Bereich ist
abgelaufen.
Der Kreditnehmer ist seinen Zahlungsverpflichtungen regel-
mäßig, in einem nicht unwesentlichen Umfang und über min-
destens den halben Bewährungszeitraum nachgekommen.
Sämtliche Exposures des Kreditnehmers sind während und
 
am
Ende der Bewährungsphase weniger als 30 Tage überfällig.
Es erfolgt eine laufende Überwachung von Geschäften mit Forbe-
arance-Maßnahmen, welche im Performing-Bereich sind. Darüber
hinaus werden Geschäfte mit Forbearance-Maßnahmen einer spezi-
ellen Beobachtung hinsichtlich Überziehungen von über 30 Tagen
unterzogen.
Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass ein Geschäft mit
einer Forbearance-Maßnahme im Non-Performing-Bereich ist,
sobald:
Das erwünschte Ergebnis der Forbearance-Maßnahme (Wie-
derherstellung der vertragskonformen Bedienung) nicht ein-
tritt oder nicht mehr gewährleistet ist.
Ein Zahlungsverzug von über 30 Tagen vorliegt.
Innerhalb der Bewährungsphase eine weitere Forbearance-
Maßnahme gewährt wird.
Der Kunde ein anderes definiertes Ausfallskriterium erfüllt.
Grundsätzlich wird für alle Geschäfte mit einer Forbearance-Maß-
nahme, welche im Perfoming-Bereich sind, in der Stage 2 eine
Risikovorsorge ermittelt. Für Geschäfte mit einer Forbearance-Maß-
nahme, welche bereits im Non-Performing-Bereich sind, wird in der
Stage 3 eine Risikovorsorge gebildet. Die Darstellung der Forderun-
gen mit Forbearance-Maßnahmen erfolgt in der Note (61).
Ermittlung Parameter für Berechnung erwarteter Verlust
Ausgangspunkt für die Festlegung der Parameter sind die Through
the Cycle (TTC)-Schätzungen für diese Parameter. Eine TTC-Schät-
zung hat den Anspruch, über den Konjunkturzyklus relativ stabil
 
zu sein.
TTC-PD
Die Schätzung der PD für das Kundengeschäft erfolgt auf Basis der
Historie der bankeigenen Ausfälle. Es werden die Portfolien der Bank
betrachtet, die groß genug für statistisch stabile Aussagen sind
 
und
in denen Ausfälle in ausreichender Zahl zu beobachten waren, um
Ausfallsraten für die überwiegende Zahl an Lebend-Ratingklassen zu
schätzen. Dies gilt für die Privatkunden und die Unternehmenskun-
den der Bank. Für Finanzinstitute und Staaten kann dieser Ansatz
nicht angewendet werden, da im Portfolio der Bank in diesen Kun-
dengruppen nur ganz wenige Ausfälle beobachtet worden sind. Für
diese beiden Kundengruppen werden – ausgehend von Publikatio-
nen von Ratingagenturen – über Matrizenmultiplikation PD Kurven
berechnet.
LGD
Für eine Beschreibung der wichtigsten Sicherheiten: siehe die Erläu-
terungen in Abschnitt G. Finanzrisiken und Risikomanagement. Die
LGD wird als Workout-LGD definiert. Die LGD wird für die Bank aus
Ausfallsdaten der Bank berechnet. Dabei werden Erlöse und direkte
Kosten aus der Verwertung berücksichtigt. Die Cashflows werden
mit dem jeweiligen Effektivzins eines Finanzinstruments abgezinst.
Wo dieser nicht vorhanden ist, erfolgt die Abzinsung mit einer
durchschnittlichen Verzinsung der jeweilig ausgefallenen langfristi-
gen Finanzinstrumente. Um Blanko und Sicherheiten LGDs berech-
nen zu können, werden die Erlöse nach dem Wasserfallprinzip
 
ver-
teilt. Zuerst werden sie den Sicherheiten zugeordnet, und zwar
 
zu-
erst den Sicherheiten mit dem niedrigsten LGD. D.h. zuerst werden
Erlöse, Barsicherheiten und Garantien zugeordnet, dann hypotheka-
rische Sicherheiten. Zu diesem Zweck werden die Sicherheiten im
Moment des Ausfalls bewertet, um die erwarteten Erlöse zu ermit-
teln. Noch nicht verteilte Erlöse werden dann dem Blankoteil zuge-
rechnet. Es erfolgt ein Aufschlag, um die unverzerrte Schätzung des
Parameters über einen Konjunkturzyklus sicherzustellen.
Für das Leasingportfolio in Bozen wird die Immobilien-LGD basie-
rend auf Erlösdaten aus der Verwertung berechnet. Es erfolgt ein
Aufschlag, um die Auswirkungen des fallenden Immobilienmarktes
in Norditalien auf die Kennzahl auszugleichen. So soll eine unver-
zerrte Schätzung über den Konjunkturzyklus erreicht werden.
Für das Schweizer Portfolio sowie für das österreichische Leasing-
portfolio erfolgt ebenfalls eine Datensammlung. Die Anzahl
 
der
 
Ausfälle und Verwertungen sind jedoch viel zu gering, um auf
 
dieser Basis eine Aussage treffen zu können.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 287
Für Blankoteile von ausgefallenen Obligos werden eigene LGDs ge-
schätzt. Als beste Schätzung für den zukünftigen, erwarteten Verlust
wird die ECF-Wertberichtigung verwendet. Es wird davon ausgegan-
gen, dass die LGDs von den verschiedenen Bearbeitungsstufen in
der Bank abhängig sind.
CCF (Kreditkonversionsfaktor)
Es erfolgte
 
eine Berechnung des CCFs von ausgefallenen Forderun-
gen in der Bank. Dabei wird die Entwicklung der Rahmenausnutzung
in 12 Monaten vor einem Ausfall gemessen. Die Ergebnisse schwan-
ken stark, dabei ist die geringe Datenbasis zu beachten. Deshalb
 
verwendet die Bank (wie im internen Risikomanagement) die auf-
sichtlichen CCF in Verbindung mit den Fälligkeitsprofilen aus dem
internen Risikomanagement. Diese stellen aktuell den besten
 
Schätzer dar.
 
Vorzeitige Tilgungen
Vorzeitige Tilgungen haben in der Stage 1 in einem 12 Monats-Be-
trachtungszeitraum wenig Relevanz. Für Stage 2-Fälle ist davon aus-
zugehen, dass keine signifikanten vorzeitigen Tilgungen möglich
sind. Es werden keine Vorfälligkeitsprofile berücksichtigt.
Tilgungen von Instrumenten mit unbestimmter Laufzeit
Die Laufzeit für Instrumente mit unbestimmter Laufzeit wird aus
dem Portfolio der Bank geschätzt. Es finden dieselben Fälligkeitspro-
file wie im internen Risikomanagement Anwendung.
Point in Time (PIT)-Anpassung
Die PIT-Anpassung der Parameter, für die eine Abhängigkeit von
makroökonomischen Variablen festgestellt werden können, dient
zur Berücksichtigung der aktuellen und erwarteten (Forward Loo-
king Information, FLI) gesamtwirtschaftlichen Situation bzw. zur Ab-
schätzung von deren Einfluss auf den erwarteten Verlust.
Es wird untersucht, ob die Parameter PD, LGD und CCF-Abhängig-
keiten von unabhängigen Variablen aufweisen. Für den CCF und den
LGD können keine signifikanten Abhängigkeiten mit einer ökono-
misch erklärbaren Wirkrichtung festgestellt werden.
Für die PD können Abhängigkeiten und Modelle für die gebildeten
Segmente ermittelt werden. Bei der Bildung der Segmente wird wie
folgt vorgegangen. Ausgehend von den Kundensegmenten der
Bank erfolgte nach diesen Kriterien eine Zusammenlegung:
ähnliche Institutionstypen
ähnliche Risikocharakteristika (PD, Default Rate, Haftungen)
ähnliche Ratingmethoden
Daraus ergeben sich folgende Segmente:
Finanzinstitute
Staaten
Privatkunden
Unternehmenskunden
Da es sich bei Finanzinstituten und Staaten um Low-Default Portfo-
lios handelt, ist keine PIT-Anpassung auf Basis interner Daten sinn-
voll. Auch auf Basis externer Daten können ohne unverhältnis-
mäßige Kosten und Mühen keine adäquate Möglichkeit zur Berück-
sichtigung der makroökonomischen Situation ermittelt werden. Da-
her wird für diese beiden Segmente die TTC PD als bester Schätzer
für die PIT PD verwendet.
Für die beiden Segmente Privatkunden und Unternehmenskunden
wird untersucht, ob die Ausfallsraten in den Regionen, in denen der
Konzern tätig ist, unterschiedlich sind. Auf Basis dieser Untersu-
chung wird eine Differenzierung zwischen den Segmenten der Lea-
singtochter in Bozen und dem Rest des Konzerns vorgenommen. Im
Ergebnis ergeben sich folgende Segmente, für die PIT-Modelle ge-
schätzt wurden:
Unternehmenskunden Österreich (und andere Länder außer
Italien)
Unternehmenskunden Italien
Privatkunden Österreich (und andere Länder außer Italien)
Privatkunden Italien
Die Modellsuche basiert auf der Methode der linearen Regression.
Hierbei wird die Abhängigkeit einer Variablen, der sogenannten ab-
hängigen Variablen (hier empirische Ausfallsraten bzw. Verlustquo-
ten) von anderen Variablen, den sogenannten unabhängigen Vari-
ablen (hier eine Auswahl von makroökonomischen Parametern) er-
mittelt. Um diese Abhängigkeit zu ermitteln, werden Zeitreihen der
betrachteten Variablen gegenübergestellt, die den Modellierungs-
zeitraum umfassen. Zur Anwendung kommen jährliche Ausfallsraten
im Zeitraum von 2007 bis 2019.
Als unabhängige Variablen wurden verwendet:
BIP real AT, IT - Änderung zum Vorjahr, real, in %
HVPI AT, IT - Änderung zum Vorjahr, in %
Arbeitslosenraten AT, IT, in % der Erwerbstätigen
Lohnstückkosten AT, IT - Änderung zum Vorjahr, in %
Privater Konsum AT - Änderung zum Vorjahr, real auf Vor-
jahrespreisbasis, in %
Öffentlicher Konsum AT - Änderung zum Vorjahr, real auf Vor-
jahrespreisbasis, in %
Bruttoanlageinvestitionen (BAI) AT - Änderung zum Vorjahr,
real auf Vorjahrespreisbasis, in %
Exporte AT - Änderung zum Vorjahr, real auf Vorjahrespreis-
basis, in %
Importe AT - Änderung zum Vorjahr, real auf Vorjahrespreis-
basis, in %
Exporte Netto AT = Exporte AT- Importe AT
Wohnimmobilienpreisindex AT Gesamt – Änderung zum Vor-
jahr, in %
Für die italienischen Regionen Südtirol, Lombardei und Trentin wer-
den regionale Daten zum BIP- und BAI-Wachstum verwendet. Die
Verwendung von Zinssätzen und Creditspreads wird geprüft. Ökono-
misch wäre hier in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein Anstieg der
Zinsen zu erwarten. In der Phase der Niedrigzinspolitik der Zentral-
banken galt dieser Zusammenhang aber offensichtlich nicht. Dies ist
speziell in der PIT-Anpassung ein Problem, da bei Verwendung von
Zinssätzen die ECL-Ergebnisse in Zeiten schwacher ökonomischer
Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger Niedrigzinspolitik nicht stei-
gen, sondern sogar fallen würden.
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Italien-Exposure
des Konzerns auf Norditalien konzentriert ist und dass die nord-
italienische Wirtschaft tendenziell bessere Kennzahlen aufweist als
die gesamtitalienische, werden zur Verwendung in der regionalen
Anpassung der Modelle für Unternehmenskunden und Privatkunden
synthetische Makrovariablen („Mix“-Variablen) für Norditalien gebil-
det.
 
Auf Basis der Modellschätzung werden pro PIT-Modell folgende Mak-
rovariablen ausgewählt:
Unternehmenskunden Österreich (und andere Länder außer
Italien): BIP-Änderung AT, Lag 1 Jahr
Unternehmenskunden Italien: BIP-Änderung Mix, Lag 1 Jahr
Privatkunden Österreich (und andere Länder außer Italien):
HVPI AT, BAI AT
Privatkunden Italien: HVPI IT, BAI Mix
Die regionale Differenzierung wird so vorgenommen, dass die Un-
terschiede zwischen der TTC-Ausfallsrate und der Ausfallsrate des
geschätzten Modells auf das Ergebnis angewendet werden.
Bei der Ermittlung und Berücksichtigung der FLI in den PIT-Modellen
wird wie folgt vorgegangen:
Die verwendeten Prognosen sollen von unabhängigen, etab-
lierten Institutionen stammen.
Die Prognosen müssen möglichst aktuell sein.
Eine begründete Anpassung der Prognosen ist möglich.
Wenn Szenarien für einzelne Variablen erhältlich sind, so kön-
nen diese in Verbindung mit einer Szenariogewichtung ver-
wendet werden.
Die FLI-Anpassung soll nach Möglichkeit für bis zu drei Jahre
(36 Monate vom aktuellen Stichtag) erfolgen. Spätestens am
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 288
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ende dieser Periode (ab Monat 37) wird der langjährige Durch-
schnitt der jeweiligen Variablen
 
zugrunde gelegt.
Prognosen beziehen sich aber in aller Regel auf Kalenderjahre
und sind für das aktuelle Kalenderjahr und höchstens die zwei
folgenden Kalenderjahre erhältlich. Wenn die Prognosen nicht
die vollen 36 Monate vom aktuellen Stichtag umfassen, wird
anstelle einer Prognose der langjährige Durchschnitt verwen-
det.
Die Verwendung der Variablen in den Modellen muss mög-
lichst analog zur Modellschätzung erfolgen. Die Modellschät-
zung erfolgte nach Kalenderjahren. Es wird von einer Gleich-
verteilung der Ausfälle innerhalb der Kalenderjahre ausgegan-
gen. D. h. der Wert für eine Variable ohne Lag wird berechnet
als Durchschnitt aus den 6 Monaten vor und den 6 Monaten
nach dem aktuellen Stichtag. Eine Variable mit Lag 1 Jahr wird
berechnet als Durchschnitt aus den 6 Monaten vor und den 6
Monaten nach dem Datum ein Jahr vor dem aktuellen
Stichtag.
Die Parametrisierung wird in der Regel im zweiten und im vier-
ten Quartal durchgeführt. Bei signifikanten Änderungen der
Variablen kann die Parametrisierung öfter durchgeführt wer-
den.
Der langjährige Durchschnitt einer Variablen wird analog des
Zeitraumes berechnet, der in der Modellschätzung verwendet
wurde.
Das Portfolio Privatkunden Italien ist von sehr untergeordneter Be-
deutung, außerdem sind die Modellergebnisse nicht plausibel. Für
das Portfolio wird deshalb auch das Modell Unternehmenskunden
Italien angewendet.
Per Ende 2024 kommen folgende Gewichte und makroökonomische
Parameter zum Ansatz. Die Werte für das Hauptszenario sind Prog-
nosen von OeNB, Wifo und IHS für Österreich und der Banca d’Italia
für Italien. Zum Jahresende wurden die Prognosen teilweise deutlich
nach unten korrigiert. Nach einem Rückgang des BIP in Österreich
wird für 2025 wieder von einem schwachen Wachstum ausgegan-
gen. Es wird ein weiterer Rückgang der Inflation erwartet. Es werden
mehr Abwärts-
 
als Aufwärtsrisiken gesehen. Da keine expliziten
Prognosen für das Negativ- und das Positivszenario vorliegen, wer-
den die historischen Prognosefehler ermittelt und auf das
 
Hauptsze-
nario angewandt. Die Ergebnisse sind konsistent mit textlichen Ein-
schätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute.
 
Land
Variable
Gewicht
2024
2025
2026+
Österreich
BIP
Hauptszenario
60,00 %
-0,63 %
0,93 %
1,50 %
BIP
 
Negativszenario
40,00 %
-1,11 %
-1,43 %
1,50 %
BIP
Positivszenario
0,00 %
-0,50 %
1,61 %
1,50 %
HVPI
Hauptszenario
60,00 %
3,00 %
2,30 %
2,20 %
HVPI
Negativszenario
40,00 %
3,33 %
3,95 %
2,20 %
HVPI
Positivszenario
0,00 %
2,90 %
1,82 %
2,20 %
BAI
Hauptszenario
60,00 %
-2,85 %
0,10 %
2,70 %
BAI
Negativszenario
40,00 %
-3,53 %
-3,29 %
2,70 %
BAI
Positivszenario
0,00 %
-2,43 %
2,19 %
2,70 %
Italien
BIP
 
Hauptszenario
60,00 %
0,60 %
1,00 %
1,20 %
BIP
 
Negativszenario
40,00 %
0,15 %
-1,24 %
1,20 %
BIP
 
Positivszenario
0,00 %
0,80 %
2,01 %
1,20 %
Im Vergleich zum Vorjahr wird wieder von einer höheren Wahr-
scheinlichkeit für das Negativszenario und von einer niedrigeren
Wahrscheinlichkeit für das Hauptszenario ausgegangen. Für das
Positivszenario geht die Hypo Vorarlberg weiterhin von keiner Wahr-
scheinlichkeit aus. Falls beobachtete Ausfallsraten deutlich von den
prognostizierten Daten abweichen, werden die beobachteten Aus-
fallsraten verwendet. Dies betrifft auch das Jahr 2024. Die oben be-
schriebenen Abwärtsrisiken (u.a. steigende Gaspreise, Ausbleiben Ex-
portnachfrage nach Deutschland, Eskalation geopolitischer Span-
nungen) werden analysiert, sie führen zu keiner Anpassung im Mo-
dell. Weiterhin sehen wir keinen Anlassfall für kollektives Staging.
Die Risiken sind nach unserer Einschätzung bereits in den Ratings
abgebildet, deshalb sehen wir keinen begründeten Anlass für ein
kollektives Staging.
Es besteht kein Indiz dafür, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken kurzfris-
tig in erhöhten Risikokosten niederschlagen werden. Für die mittel-
und langfristige Messung und Berücksichtigung von Nachhaltig-
keitsrisiken werden erhebliche Anstrengungen unternommen (siehe
Erläuterungen in Abschnitt G. Finanzrisiken und Risikomanagement).
Purchased or Orginated Credit Impaired (POCI) Finanzinstrumente
POCI­Finanzinstrumente sind finanzielle Vermögenswerte, die be-
reits zum Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminde-
rung aufweisen („Credit­Impaired Assets“). POCI­Assets können
grundsätzlich in drei Fällen entstehen:
Kauf von POCI-Assets durch den Erwerb eines signifikant
durch Bonität verursachten wertgeminderten Finanzinstru-
ments („Purchased Credit Impaired“): Bei einem Erwerb eines
finanziellen Vermögenswertes zu einem Preis, welcher einen
signifikanten Bonitätsabschlag aufweist.
Neugeschäft gegenüber Kunden mit Ausfallrating (Fresh Mo-
ney und Bridge Loans): Neuzugänge,
 
die zu einer signifikanten
Exposure­Erhöhung des unbesicherten Teils führen und sich
 
in
der Anfangsphase einer Sanierung befinden (Gesundung noch
unsicher).
Substanzielle, bonitätsinduzierte Modifikation eines finanziel-
len Vermögenswertes der Stage 3, welcher zum Abgang des
ursprünglichen Finanzinstruments und zum Neuzugang eines
modifizierten und wertgeminderten Finanzinstruments („Origi-
nated Credit Impaired“) führt.
Es ist sichergestellt, dass POCI-Instrumente zumindest immer
 
eine
erwartete Risikovorsorge über die Restlaufzeit erhalten. Im Falle
 
eines POCI werden bei der Erstbewertung die erwarteten Cashflows
mit dem kreditrisikoadjustierten Effektivzinssatz abgezinst und
 
der
Barwert angesetzt. Die Veränderung des Barwertes führt in der
Folgebewertung zu einer Wertminderung oder Wertaufholung.
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
Wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass eine Wertminderung ein-
getreten ist, so ergibt sich die Höhe des Verlustes aus der Differenz
zwischen Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der er-
warteten zukünftigen Cashflows. Die Berechnung des Barwertes der
erwarteten künftigen Cashflows von besicherten finanziellen Vermö-
genswerten spiegelt die Cashflows, die sich aus der Verwertung ab-
züglich der Kosten für die Erlangung und den Verkauf der Sicherheit
ergeben, wider.
Für Kredite und Forderungen erfolgt der Ausweis von Wertminde-
rungen saldiert mit der zugrundeliegenden Forderung im jeweiligen
Bilanzposten. Der Verlust (Dotierung) wird in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung unter Risikovorsorgen und Wertminderungen
 
finanzieller Vermögenswerte (14) ausgewiesen. Zinserträge von
 
wert-
geminderten Vermögenswerten in Stage 3 werden auf Basis des re-
duzierten Buchwertes abgegrenzt, unter Anwendung des Zinssatzes,
welcher für die Diskontierung der zukünftigen Cashflows für
 
den
Zweck der Berechnung des Wertminderungsverlustes verwendet
wurde. Dieser Zinsertrag ist im Posten Zinsüberschuss (5) enthalten.
Kredite werden gemeinsam mit der dazugehörigen Wertberichti-
gung ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf zukünftige
Erholung vorliegt und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genom-
men und verwertet worden sind. Erhöht oder verringert sich die
Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden aufgrund
 
eines
Ereignisses, welches nach Erfassung der Wertminderung eintritt,
 
ist
im Falle von Krediten und Forderungen der bisher erfasste
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 289
Wertberichtigungsposten, um den Differenzbetrag zu erhöhen oder
zu kürzen. Auflösungen von Wertberichtigungen werden in der Ge-
winn- und Verlustrechnung im gleichen Posten ausgewiesen wie der
Wertberichtigungsverlust selbst.
Außerbilanzielle Geschäfte
Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte, wie beispielsweise
Haftungen, Garantien und sonstige Kreditzusagen, sind im Posten
Rückstellungen (36) enthalten; der dazugehörende Aufwand
 
wird er-
gebniswirksam im Posten Risikovorsorgen und Wertminderungen
 
fi-
nanzieller Vermögenswerte ausgewiesen.
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Im Konzern wird das Kreditportfolio zumindest vierteljährlich im
Hinblick auf Wertminderungen geprüft. Dabei wird beurteilt, ob
 
er-
kennbare Ereignisse zu einem Absinken der in Zukunft erwarteten
Cashflows im Kreditportfolio führen. Indikatoren für einen Wertbe-
richtigungsbedarf sind die Nichteinhaltung von Fälligkeiten und
 
Vereinbarungen, die negative Entwicklung der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse sowie negative Ratingveränderungen. Das Management
berücksichtigt bei der Planung der zukünftigen Cashflows Annah-
men basierend auf historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten für
 
ver-
gleichbare Kreditportfolios. Eine Erhöhung der Wertminderungsratio
(Verhältnis Risikovorsorge zu Obligo) in Bezug auf das zugrundelie-
gende Obligo um 1 % hätte eine erhöhte Risikovorsorge im Ausmaß
von TEUR 1.382 (2023: TEUR 1.597) zur Folge. Eine Reduzierung der
Wertminderungsratio in Bezug auf das zugrundeliegende Obligo um
1 % hätte eine Verringerung der Risikovorsorge um TEUR 1.382 (2023:
TEUR 1.597) zur Folge. Die Entwicklung der Kreditrisikovorsorgen ist
in der Note (57) dargestellt. Die Auswirkungen auf die Gewinn- und
Verlustrechnung sind in der Note (14) dargestellt. Der Buchwert der
den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen unter-
liegenden Vermögenswerte beträgt TEUR 13.294.829 (2023:
TEUR 13.261.300).
 
h) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Im Zuge des Risikomanagements hat die Hypo Vorarlberg Risiken
identifiziert, die durch derivative Finanzinstrumente wirtschaftlich
abgesichert werden. Derivative Instrumente, die im Zuge der Siche-
rungsstrategie des Konzerns abgeschlossen werden, sich allerdings
nicht für Hedge Accounting qualifizieren, werden im Abschluss
 
als
Geschäfte des Handelsbestands ausgewiesen. Dies ist auch bei Kun-
denderivaten sowie deren gegenläufigen
 
Absicherungen der Fall.
Einer der Haupttreiber für Schwankungen des Marktwertes von fest-
verzinslichen Finanzinstrumenten ist die Veränderung des relevan-
ten Referenzzinssatzes wie z.B. der ESTR. Dieses Zinsänderungsrisiko
wird im Konzern im Einklang mit der Risikomanagementstrategie
durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften innerhalb der
 
defi-
nierten Limite gehalten. Die Sicherungsinstrumente transferieren die
Fixverzinsung in eine variable, an den Referenzzinssatz gebundene
Verzinsung und ermöglichen hierdurch eine Übertragung des zinsin-
duzierten Marktpreisrisikos. Zudem ergeben sich aus Änderungen
von Devisenkursen Schwankungen des Marktwertes von Finanzin-
strumenten in fremder Währung. Dieses Währungsrisiko wird im
Konzern im Einklang mit der Risikomanagementstrategie durch den
Abschluss von Sicherungsgeschäften innerhalb der definierten
 
Limite gehalten. Die Sicherungsinstrumente transferieren die Zah-
lungen in fremder Währung in fixierte Zahlungen in Euro und er-
möglichen hierdurch eine Übertragung des währungsinduzierten
Marktpreisrisikos.
Grundgeschäfte befinden sich dabei in den Kategorien Finanzielle
Vermögenswerte at Amortized Cost sowie Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost. Zur Absicherung des Währungs-
 
und Zins-
änderungsrisikos verwendet der Konzern derivative Instrumente, wie
beispielsweise Zinsswaps, Währungsswaps sowie Cross-Currency-
Swaps. Im Zuge der Widmung einer Sicherungsbeziehung ins Hedge
Accounting gemäß IFRS erfolgt eine formale Dokumentation, die
unter anderem die Art der Sicherungsbeziehung, das abgesicherte
Risiko, den wirtschaftlichen Zusammenhang, die Risikomanage-
mentzielsetzung der Sicherungsbeziehung sowie die Art und Weise
der Effektivitätsbeurteilung beschreibt. Die Wirksamkeit der Siche-
rungsbeziehung ist eine wesentliche Bedingung zur Anwendung von
Hedge Accounting. Der wirtschaftliche Zusammenhang wird
 
in
vielen Fällen qualitativ und zukunftsorientiert durch die Dokumen-
tation der Übereinstimmung der wichtigsten risikorelevanten Para-
meter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften zum Zeitpunkt
der Dokumentation nachgewiesen. Diese Prüfung wird als
 
Critical
Terms Match (CTM) bezeichnet. Sollten die wesentlichen Ge-
schäftsparameter nicht oder bei geänderten Verträgen nicht
 
mehr
im gewohnten Ausmaß einer üblichen wirtschaftlichen Absicherung
ausreichend nahe beieinander ausgerichtet sein, wäre eine reine
qualitative Beurteilung mit hoher Unsicherheit verbunden. In diesen
Fällen darf bei der finalen Beurteilung auf die Ergebnisse von quan-
titativen Methoden abgestellt werden. Die quantitative Effektivitäts-
beurteilung erfolgt prospektiv über die Dollar-Offset-Methode.
Im Konzern kommen bisher ausschließlich Fair Value Hedges zur
 
Anwendung. Eine Hedge-Beziehung liegt dann vor, wenn einem
 
gesicherten Grundgeschäft ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte
eindeutig zugeordnet werden können.
Fair Value Hedges
Fair Value Hedges werden zur Verringerung des Marktwertrisikos
eingesetzt.
 
Primär erfolgt die Absicherung von Zinsänderungsrisiken.
Abgesicherte Grundgeschäfte sind daher insbesondere Finanzinstru-
mente mit fixer sowie strukturierter Verzinsung in Form von erwor-
benen sowie emittierten Wertpapieren und Darlehen sowie Festgel-
dern. In einzelnen Fällen erfolgt die Absicherung von Zinsände-
rungs-
 
und Währungsrisiken in Kombination. Für designierte und
qualifizierte Fair Value Hedges wird die Veränderung des beizule-
genden Zeitwertes des Sicherungsderivates erfolgswirksam im
 
Er-
gebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value unter Note (9) erfasst.
Die Fair Value Änderung des Grundgeschäftes, die aus dem abgesi-
cherten Risiko resultieren, wird als Teil des Buchwertes des Grundge-
schäftes (Basis Adjustment) mit Gegenbuchung in derselben
 
GuV-
Position wie das Sicherungsgeschäft erfasst. Etwaige Ineffektivitäten
werden somit unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung un-
ter Note (9) wirksam.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet
 
oder
ausgeübt wird, oder wenn das Sicherungs- bzw. das Grundgeschäft
die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht
mehr erfüllt, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall
ist die Berichtigung des Buchwertes eines gesicherten Finanzinstru-
ments erfolgswirksam im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen (9)
bis zur Fälligkeit des Finanzinstrumentes aufzulösen.
Ergänzend zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf Einzelge-
schäftsbasis wendet der Konzern ab dem 1. Jänner 2023 die Absiche-
rung gegen Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis nach den Best-
immungen des IAS 39 an. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt
es sich um Zinsswaps in EUR mit Laufzeiten bis ins Jahr 2042. Mit
diesen Sicherungsinstrumenten wird das Zinsänderungsrisiko aus
Darlehen und Krediten mit Fixzinsbindung, die überwiegend an
 
pri-
vate Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen vergeben wurden,
abgesichert. Die Marktwertänderungen ab Designation der Siche-
rungsinstrumente werden bei Vorliegen der Effektivität gegenläufig
auf den separat in der Bilanz ausgewiesenen Korrekturposten „Fair
Value Änderung Portfolios aus Zinsrisken“ und in der Gewinn- und
Verlustrechnung im Posten Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
 
(9)
erfasst. Die bis zur Designation erfassten kumulierten Marktwertbe-
wertungen der Sicherungsinstrumente werden dabei linear auf
 
die
Restlaufzeit der Sicherungsinstrumente amortisiert.
i) Saldierung von Finanzinstrumenten
Der Konzern nimmt keine Saldierungen von Finanzinstrumenten
vor. Im Bereich Derivate wurden zwar Nettingrahmenvereinbarun-
gen mit dem Ziel abgeschlossen, dass im Falle eines Kontrahenten-
ausfalls der Ausgleich samt Berücksichtigung von gelieferten bzw.
erhaltenen Sicherheiten auf einer Nettobasis herbeigeführt wird.
Diese Vereinbarungen führen allerdings zu keiner Saldierung im
Konzernabschluss. Nähere Angaben zur Aufrechnung von Finanzin-
strumenten sind in Note (56) ersichtlich.
j) Leasing
Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Leasingge-
ber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 290
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen
vereinbarten Zeitraum überträgt. Als Finanzierungsleasing wird
 
ein
Leasingverhältnis klassifiziert, bei dem im Wesentlichen alle mit dem
Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert
auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle übrigen Leasingver-
hältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert.
Bilanzierung als Leasinggeber
Leasingverhältnisse werden nach der Verteilung der wirtschaftlichen
Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand zwischen Leasing-
geber und Leasingnehmer beurteilt. Ein Finanzierungsleasing liegt
vor, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken im Zusammen-
hang mit dem Eigentum am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer
übertragen werden. Dazu zählen bei der Hypo Vorarlberg überwie-
gend Immobilienobjekte. Erträge aus dem Finanzierungsleasing
 
wer-
den im Zinsüberschuss (5) ausgewiesen.
Finanzierungs-
leasing
Ausweis
Bewertung
Forderungen
(22) Finanzielle Ver-
mögenswerte at Amortized
Cost
Nettoinvestition
Erträge
(5) Zinsüberschuss
Ertrag / Aufwen-
dungen aus der
Auflösung von
Leasingverträgen
(10) Sonstige Erträge
(11) Sonstige Aufwendungen
Ein Operating Leasing liegt dann vor, wenn es nicht zu einer Über-
tragung der wesentlichen Chancen und Risiken kommt.
Operating Leas-
ing
Ausweis
Bewertung
Leasing-
gegenstände
(25) Sachanlagen
Grundsätze der
jeweiligen Kategorie
(26) Als Finanzinvestition ge-
haltene Immobilien
Leasingerträge
(10) Sonstige Erträge
Lineare Verteilung
über die Laufzeit
Instandhaltungs-
aufwendungen /
Betriebskosten
(11) Sonstige Aufwendungen
Abschreibung
(13) Abschreibungen
Bilanzierung als Leasingnehmer
Der IFRS 16 gibt vor, dass beim Leasingnehmer sowohl der Vermö-
genswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbind-
lichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt,
 
in
der Bilanz abgebildet werden. Am Beginn der Vertragslaufzeit findet
eine Beurteilung statt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt
bzw. ob der Vertrag die Kontrolle über den identifizierten Vermö-
genswert für einen gewissen Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Das
Nutzungsrecht und die Verbindlichkeit werden am Laufzeitbeginn
bilanziert.
Position
Ausweis
Bewertung / Methode
Nutzungsrecht
(25) Sachanlagen
Anschaffungskosten
abzgl. kumulierte Ab-
schreibung
 
Abschreibung
(13) Abschreibungen
Linear
Leasing-
verbindlichkeit
(34) Finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost
Barwert der noch of-
fenen Leasing-
zahlungen
 
Zinsaufwand aus
Operating Leas-
ing
(5) Zinsüberschuss
Zahlungen für
kurzfristige und
unwesentliche
Leasingverhält-
nisse
(12) Verwaltungsaufwend-
ungen
Wenn der Leasinggegenstand an den Leasingnehmer übergeben
wird, erfolgt eine Bewertung der Leasingverbindlichkeit. Die
Abzinsung der offenen Leasingzahlungen erfolgt mit dem Zinssatz,
welcher dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern sich dieser
 
aus
dem Vertrag bestimmen lässt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Ab-
zinsung auf Basis eines ermittelten Fremdkapitalzinssatzes. Dabei
bedient sich der Konzern der risikolosen Zinskurven angepasst um
Aufschläge auf Basis des eigenen Kreditrisikos, der Kredithöhe, der
Laufzeit und allenfalls der vorhandenen Besicherung.
Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasing-
verhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von
unwesentlichem Wert ist, sieht der Standard Ausnahmeregelungen
vor. Es handelt sich dabei um Leasingverträge deren Laufzeit ein
Jahr nicht überschreitet und deren Gegenwert unter TEUR 5 liegt.
Der Konzern nimmt die Ausnahmeregelungen für kurzfristige und
geringwertige Leasingverhältnisse in Anspruch.
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Aus Sicht des Leasinggebers sind Ermessensentscheidungen insbe-
sondere zur Unterscheidung von Finanzierungsleasing einerseits und
Operating-Leasing andererseits erforderlich, wobei als Kriterium die
Übertragung von im Wesentlichen sämtlichen Risiken und Chancen
vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer gilt. Der Buchwert der
den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen unter-
liegenden Finanzierungsleasingverträge beträgt TEUR 1.020.284
(2023: TEUR 1.020.051), jener der Operating-Leasingverträge
TEUR 9.160 (2023: TEUR 9.619).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
k) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen solche Immo-
bilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck
der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zur Erbringung
 
von
Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke bzw. zum Verkauf
 
im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens
genutzt werden. Diese Gebäude weisen alle eine begrenzte Nut-
zungsdauer aus. Sind Leasinggegenstände dem Leasinggeber (Ope-
rating-Leasing) zuzurechnen, so erfolgt der Ausweis von verleasten
Immobilienobjekten ebenfalls unter diesem Bilanzposten. Die Lea-
singerlöse werden dabei linear über die Vertragslaufzeit erfasst.
Bestandteil
Ausweis
Ansatz
Vermögenswert
(26) Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Anschaffungs-
 
bzw.
Herstellungskosten inkl.
Nebenkosten abzgl. ku-
mulierte Abschreibung
und / oder Wertmin-
derungsaufwendungen
 
Wertminderung
(15) Wertminderungen nicht
finanzieller Vermögens-
werte
Abschreibung
 
(13) Abschreibungen
Linear über be-
triebsgewöhnliche
Nutzungsdauer
Mieterträge
(10) Sonstige Erträge
Instandhaltungs-
aufwendungen
 
(11) Sonstige Aufwendungen
Für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden in regel-
mäßigen Abständen von einem Mitarbeiter der Hypo Immobilien &
Leasing GmbH, welcher ein beeideter und gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger ist, Bewertungsgutachten erstellt. Für die Bewer-
tung dieser Vermögenswerte wendet der Sachverständige das Er-
tragswertverfahren, Vergleichswertverfahren sowie sonstige Verfah-
ren an. Der ermittelte Wert wird durch den Sachverständigen in wei-
terer Folge mit dem Immobilienmarkt verglichen und es wird sofern
erforderlich noch eine Marktanpassung vorgenommen. Daneben
werden für größere Immobilienobjekte Gutachten von unabhängi-
gen Dritten erstellt.
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
in Jahren
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
25 - 50
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 291
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
l) Immaterielle Vermögenswerte
Bestandteil
Ausweis
Bewertung / Methode
Vermögenswert
 
(27) Immaterielle Ver-
mögenswerte
Anschaffungs-
 
bzw.
Herstellungskosten inkl.
Nebenkosten abzgl. ku-
mulierte Abschreibung
und / oder Wertmin-
derungsaufwendungen
 
Wertminderung
(15) Wertminderungen nicht
finanzieller Vermögens-
werte
Abschreibung
 
(13) Abschreibungen
Linear über die
wirtschaftliche
Nutzungsdauer
Immaterielle Vermögenswerte werden nur dann angesetzt, wenn
 
es
wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der erwartete Nutzen zu-
fließen wird und die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
zuverlässig ermittelt werden können. Die Hypo Vorarlberg weist
 
nur
immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer
 
auf.
Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden
mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft.
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
in Jahren
Standardsoftware
3
Sonstige Software
4
Spezialsoftware
10
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
m) Sachanlagen
Bestandteil
Ausweis
Bewertung / Methode /
Ansatz
Vermögenswert
(25) Sachanlagen
Anschaffungs-
 
bzw. Her-
stellungskosten inkl. Ne-
benkosten abzgl. kumu-
lierte Abschreibung und
/ oder Wertminder-
ungsaufwendungen
 
Kosten für Ersatz
eines Teiles
(25) Sachanlagen
Fremdkapital-
kosten (sofern An-
satzkriterien
erfüllt)
(25) Sachanlagen
Abschreibung
(13) Abschreibungen
Linear auf Basis der
 
geschätzten
Nutzungsdauer
 
Wertminderungen
(15) Wertminderungen
nicht finanzieller Ver-
mögenswerte
Ergebnis aus dem
Abgang
(10) Sonstige Erträge
Differenz zwischen Net-
toveräußerungserlös
und dem Buchwert
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(11) Sonstige Aufwen-
dungen
Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer von Sachanlagen werden
die physische Abnutzung, die technische Alterung sowie rechtliche
und vertragliche Beschränkungen berücksichtigt. Grundstücke wer-
den nicht planmäßig abgeschrieben.
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
in Jahren
Gebäude
25 - 50
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
5 - 10
Baumaßnahmen in angemieteten Geschäftslokalen
10
EDV-Hardware
3
Darüber hinaus werden Wertminderungen vorgenommen, wenn
 
der
erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswertes liegt.
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann,
wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten
Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.
n) Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhalts-
punkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte
vorliegen und es findet eine Überprüfung ebenfalls dann
 
statt, wenn
Umstände darauf hindeuten. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder
ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Werthal-
tigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielba-
ren Betrages des jeweiligen Vermögenswertes vor. Der erzielbare Be-
trag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus
beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zah-
lungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten
und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen
Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert
 
er-
zeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von de-
nen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermö-
genswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes
oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielba-
ren Betrag, ist der Vermögenswert wertzumindern und wird auf
 
sei-
nen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungs-
wertes werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrunde-
legung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen
Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen
Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abge-
zinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich
 
Ver-
äußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell ange-
wandt.
Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte
Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zah-
lungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne
Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche
Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über
fünf Jahre. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Ge-
schäftsbereiche werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien
erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswertes im
Konzern entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neubewertete Vermö-
genswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im
Sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall wird auch die
Wertminderung bis zur Höhe des Betrages aus einer vorangegange-
nen Neubewertung im Sonstigen Ergebnis (40) erfasst.
 
o) Ertragsteueransprüche
Laufende Ertragsteuern
Tatsächliche Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden
anhand der steuerlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder mit
den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt, in deren Höhe die Er-
stattung sowie die Zahlung gegenüber den jeweiligen Finanzbehör-
den geleistet werden. Es werden nur jene Ansprüche und Verpflich-
tungen angesetzt, welche gegenüber der Steuerbehörde erwartet
werden. Eine Saldierung von tatsächlichen Ertragsteueransprüchen
und -verpflichtungen erfolgt nur dann, wenn der Konzern einen
Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrech-
nen und tatsächlich beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis her-
beizuführen. Dies geschieht im Zuge der Gruppenbesteuerung auf
Eben des Gruppenträgers "Hypo-Rent" Leasing-
 
und Beteiligungsge-
sellschaft mbH und dessen Tochterunternehmen. Ergebnisabhän-
gige tatsächliche Steueraufwendungen sind in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung des Konzerns in der Position Steuern vom Einkommen
und Ertrag (16) ausgewiesen.
Latente Steuern
Der Ansatz und die Bewertung von latenten Steuern erfolgt nach
der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Die Ermittlung
 
erfolgt bei jedem Steuersubjekt zu jenen Steuersätzen, die nach
 
geltenden Gesetzen in dem Besteuerungszeitraum angewendet
 
werden. Latente Steuern werden nicht abgezinst. Die Effekte aus
 
der Bildung oder Auflösung latenter Steuern sind ebenfalls in
 
der
Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in der Position Steuern
vom Einkommen und Ertrag (16) enthalten, es sei denn, latente
Steueransprüche sowie -verpflichtungen beziehen sich auf im Sons-
tigen Ergebnis bewertete Positionen. In diesem Fall erfolgt die Bil-
dung bzw. Auflösung der latenten Steuern im Sonstigen Ergebnis
(40).
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 292
Aktive latente Steuern (28) bilden die potenziellen Steuerentlastun-
gen aus zeitlich begrenzten Unterschieden zwischen den Wertansät-
zen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbi-
lanz nach IFRS und den Steuerbilanzwerten nach lokalen steuer-
rechtlichen Vorschriften der Konzernunternehmen ab. Aktive latente
Steuern werden nur dann angesetzt, wenn ausreichend passive la-
tente Steuern in der gleichen Steuereinheit bestehen oder es hinrei-
chend wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Ge-
winne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Dies gilt auch für den
Ansatz aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.
Passive latente Steuern (38) bilden die potenziellen Steuerbelastun-
gen aus zeitlich begrenzten Unterschieden zwischen den Wertansät-
zen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbi-
lanz nach IFRS und den Steuerbilanzwerten nach lokalen steuer-
rechtlichen Vorschriften der Konzernunternehmen ab.
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Der Konzern unterliegt im Bereich der Ertragsteuern mehreren
 
Steu-
erhoheiten. Wesentliche Schätzungen bestehen dabei in der Ermitt-
lung der Steuerrückstellung unter Note (37). Anhand von Überlei-
tungsrechnungen (Mehr-Weniger-Rechnung) wird ausgehend vom
lokalen unternehmensrechtlichen Ergebnis das steuerliche Ergebnis
je Gesellschaft ermittelt. Des Weiteren werden im Zuge von laufen-
den bzw. angekündigten Betriebsprüfungen die erwarteten zusätzli-
chen Steuerverpflichtungen in der Steuerrückstellung erfasst. Nach
abgeschlossener Betriebsprüfung wird der Unterschied zwischen der
erwarteten und der tatsächlichen Steuernachzahlung erfolgswirk-
sam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Ertragsteu-
ern aus Vorperioden sowie in den latenten Steuern erfasst. Ermes-
sensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrschein-
lichen Zeitpunktes und der Höhe zukünftig zu versteuernder
 
Ge-
winne sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien festzustellen, in
welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Der Ansatz
der Steuerforderungen erfolgt aufgrund einer Planungsrechnung
über einen Zeitraum von 5 Jahren. Angaben betreffend der latenten
Steuern sind in den Notes (28) sowie (38) dargestellt. Die Effekte auf
die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der Note (16) sowie jene
auf das Sonstige Ergebnis in Note (40) ersichtlich. Der Buchwert der
den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen unter-
liegenden Vermögenswerte beträgt TEUR 20.269 (2023: TEUR 4.584),
jener der Verbindlichkeiten TEUR 15.093 (2023: TEUR 20.349).
p) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehal-
tenen Vermögenswerten
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten
klassifiziert, wenn diese in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert
werden können und die Veräußerung innerhalb von 12 Monaten ab
Klassifizierung als solcher wahrscheinlich ist. Vermögenswerte als
zur Veräußerung gehalten werden im Bilanzposten zur Veräußerung
gehaltene langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Langfristige
Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert
 
wer-
den, werden mit dem niedrigeren Wert von Buchwert und beizu-
legendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Unter dem Posten Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermö-
genswerte können Immobilienobjekte ausgewiesen werden, die Ge-
genstand von Finanzierungsleasingverträgen waren. Diese Finanzie-
rungsleasingverträge wurden vorzeitig beendet bzw. gekündigt.
Ebenso können in dieser Position Leasingobjekte enthalten sein, die
nach Ablauf eines Leasingvertrages veräußert werden sollen. Neben
den Immobilien können auch Beteiligungen unter diesem Posten
 
er-
fasst werden. Der Konzern gliedert jedoch nur bei einer realistischen
Verwertungsmöglichkeit innerhalb von 12 Monaten die Vermögens-
werte in diesen Bilanzposten. Für diese Vermögenswerte werden
keine laufenden Abschreibungen getätigt, sondern es erfolgt eine
Wertberichtigung, falls der beizulegende Zeitwert abzüglich Verwer-
tungskosten unter dem Buchwert zu liegen kommt. Ist mittelfristig
keine Verwertung für diese Vermögenswerte möglich, werden die
Objekte in der Regel vermietet. In diesen Fällen kommt es zu einer
Umgliederung in den Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immo-
bilien. Sofern weder die Veräußerung innerhalb von 12 Monaten
noch die mittelfristige Vermietung als realistisch erscheint, erfolgt
eine Umgliederung in den Bilanzposten Sonstige Vermögenswerte.
Alle im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermö-
genswerten stehenden Aufwendungen und Erträge werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten Ergebnis aus zur Ver-
äußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten erfasst.
q) Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine ge-
genwärtige gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund
 
eines
vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirt-
schaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich
und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich
ist. Rückstellungen werden daher für ungewisse Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten und drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahmen gebildet.
Der für eine Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche
Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen
Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Risiken und
Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Rückstellun-
gen sind mit ihrem Barwert angesetzt, soweit der Zinseffekt wesent-
lich ist. In den Rückstellungen (36) werden auch Kreditrisikovorsor-
gen für außerbilanzielle Transaktionen (insbesondere Haftungen
und Garantien) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten ausge-
wiesen. Aufwendungen oder Erträge aus der Auflösung von Kreditri-
sikovorsorgen für außerbilanzielle
 
Posten werden in der Gewinn-
und Verlustrechnung unter Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte (14) erfasst. Alle sonstigen Aufwendun-
gen oder Erträge im Zusammenhang mit Rückstellungen werden in
den Verwaltungsaufwendungen (12) sowie dem Posten Sonstige Auf-
wendungen (11) ausgewiesen.
Ebenso wird unter den Rückstellungen das Sozialkapital des Kon-
zerns ausgewiesen. Unter Sozialkapital sind die Rückstellungen für
leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter zu verstehen.
Das Sozialkapital umfasst die Rückstellungen für Pensionen, Abferti-
gungen, Jubiläumsgelder sowie Berufs-
 
und Dienstunfähigkeitsrisiko.
Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbindlichkeit
entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des Fair Value
des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen
Planvermögens. Bei allen Plänen übersteigt der Barwert der Ver-
pflichtung den Fair Value des Planvermögens.
Pensionen
In der Hypo Vorarlberg haben 10 (2023: 10) Pensionisten und Hinter-
bliebene Anspruch auf eine leistungsorientierte Bankpension. Es
handelt sich dabei um einen Versorgungsplan auf
 
Endgehaltsbasis,
welcher auf Basis einer Betriebsvereinbarung beruht. Mit den noch
aktiven Dienstnehmern mit Pensionsanspruch wurde ein beitragsori-
entierter Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Aufgrund
 
der recht-
lichen Vorgabe nach dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)
haben 37 Mitarbeiter (2023:
 
30) der Filiale St. Gallen einen Anspruch
auf eine leistungsorientierte Pension. Der Konzern und die Mitarbei-
ter leisten dabei Beiträge an die BVG-Sammelstiftung Swiss Life, wel-
che von der Swiss Life AG verwaltet wird. Eine darüberhinausge-
hende faktische Verpflichtung aus der üblichen betrieblichen Praxis
besteht nicht.
Abfertigungen
Das österreichische Arbeitsrecht sah bei Beendigung des Dienstver-
hältnisses unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungs-
zahlung an Dienstnehmer vor. Abfertigungsansprüche sind im § 23
Angestelltengesetz geregelt. Dazu zählt insbesondere auch die
 
Beendigung des Dienstverhältnisses infolge des Pensionsantritts.
Dieser Abfertigungsanspruch gilt für alle Mitarbeiter, die vor dem
 
1. Jänner 2003 in das Unternehmen eingetreten sind. Die Höhe
 
des Abfertigungsanspruchs beträgt in Abhängigkeit der Dauer der
Dienstzugehörigkeit maximal ein Jahresgehalt. Die Ermittlung er-
folgt dabei auf Basis des Endgehalts. Es handelt sich hierbei um
 
einen leistungsorientierten Versorgungsplan. Für diese Ansprüche
hat der Konzern eine Abfertigungsrückstellung gebildet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 293
Jubiläumsgeld
Jedem Dienstnehmer der Hypo Vorarlberg stehen nach 25-jähriger
Dienstzugehörigkeit ein Monatsgehalt bzw. nach 40-jähriger Dienst-
zugehörigkeit zwei Monatsgehälter als Jubiläumsgeld zu. Der An-
spruch auf Jubiläumsgeld begründet sich auf dem Kollektivvertrag,
der sowohl die Voraussetzungen für den Anspruch als auch
 
dessen
Höhe regelt.
Beitragsorientierte Pläne
Die für beitragsorientierte Pläne vereinbarten Zahlungen an eine
Pensionskasse werden laufend als Aufwand erfasst. Ebenso wird
 
die
gesetzliche Leistung der „Abfertigung Neu“ (Dienstantritt ab 1. Jän-
ner 2003) laufend als Aufwand erfasst. Darüberhinausgehende Ver-
pflichtungen bestehen nicht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Anpassungen
Der für Rückstellungen angesetzte Betrag stellt die bestmögliche
Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen
Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Risiken und
Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Die in der
 
Bilanz angesetzten Rückstellungen sind in der Note (36) ersichtlich.
Die Effekte auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich
Haftungen und Kreditrisiken in der Note (14) und in den anderen
Fällen in der Note (12) sowie in den Notes (10) und (11) ausgewiesen.
Der Buchwert der den Ermessensentscheidungen, Annahmen und
Schätzungen unterliegenden Rückstellungen – ohne Sozialkapital
 
beträgt TEUR 18.746 (2023: TEUR 15.351).
Die Rückstellungen für Pensionen, alte Abfertigungsansprüche
 
sowie
für Jubiläumsgelder sind leistungsorientiert. Die Berechnung der
Barwerte des Sozialkapitals erfolgte unter folgenden versicherungs-
mathematischen Annahmen:
 
Die Rückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden
nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren gebildet.
 
Das erwartete Pensionsantrittsalter wird unter Berücksichti-
gung der aktuell gültigen Regelungen je Mitarbeiter individuell
berechnet. Das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65
für Männer und Frauen wird berücksichtigt.
 
Verwendung von „Generationentafeln für Angestellte: AVÖ
2018-P“ als Rechnungsgrundlage für die Pensionsversicherung.
Versicherungsmathematische
 
Annahmen für die Ermittlung der
 
Barwerte des Sozialkapitals
2024
2023
Rechnungszinsfuß
3,50 %
3,50 %
Jährliche Valorisierungen für
 
Pensionsrückstellung
3,00 %
2,80 %
Jährliche Valorisierungen
 
(kollektivvertragliche und karriere-
mäßige Gehaltserhöhungen) für andere
Rückstellungen
2,80 %
3,10 %
Fluktuationsrate für
 
Abfertigungsrückstellung
0,50 %
0,50 %
Fluktuationsrate für andere
 
Rückstellungen
10,00 %
9,00 %
Individueller Karrieretrend
2,00 %
2,10 %
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der
Anpassung versicherungsmathematischer Annahmen wurden im
Sonstigen Ergebnis in Höhe von TEUR -76 (2023: TEUR -2.340) er-
fasst. Die aus der Erfassung resultierenden latenten Steuern wurden
ebenfalls direkt im Sonstigen Ergebnis in Höhe von TEUR 14 (2023:
TEUR 523) berücksichtigt. Für das Jahr 2025 werden Pensionsauszah-
lungen in Höhe von TEUR 394 (2024: TEUR 377), Abfertigungsaus-
zahlungen in Höhe von TEUR 807 (2024: TEUR 501) sowie Jubiläums-
gelder in Höhe von TEUR 160 (2024: TEUR 144) erwartet.
 
Die Höhe der Sozialkapital-Rückstellungen basieren auf versiche-
rungsmathematischen Berechnungen. Maßgeblicher Hebel für
 
die
Höhe des Sozialkapitals ist dabei der Rechnungszinsfuß. Eine Verrin-
gerung des Rechnungszinsfußes um 0,5 % hätte erhöhte Personal-
aufwendungen in Höhe von TEUR 1.058 (2023: TEUR 1.104) zur Folge
und eine Erhöhung des Rechnungszinsfußes um 0,5 % verringerte
Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 979 (2023: TEUR
1.019).
Eine Verringerung des Gehaltstrends bzw. Pensionstrends um 0,5 %
hätte verringerte Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 966
(2023: TEUR 1.003) zur Folge und eine Erhöhung des Gehaltstrends
bzw. Pensionstrends um 0,5 % hätte erhöhte Personalaufwendun-
gen in Höhe von TEUR 1.033 (2023: TEUR 1.074) zur Folge. Eine Ver-
ringerung der Fluktuationsrate von 0,5 % hätte erhöhte Personalauf-
wendungen in Höhe von TEUR 89 (2023: TEUR 87) zur Folge und
eine Erhöhung der Fluktuationsrate in Höhe von 0,5 % hätte verrin-
gerte Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 89 (2023: TEUR 87)
zur Folge. Die Buchwerte des Sozialkapitals sind in der Note (36) er-
sichtlich. Auswirkungen auf die Gewinn-
 
und Verlustrechnung sind
im Posten Verwaltungsaufwendungen unter Note (12) sowie im
Sonstigen Ergebnis unter Note (40) ausgewiesen. Der Buchwert des
den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen unter-
liegenden Sozialkapitals beträgt TEUR 22.708 (2023: TEUR 22.734).
r) Treuhandgeschäfte
Treuhandgeschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von
 
Ver-
mögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in
 
der
Bilanz nicht ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäf-
ten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Provisionsüber-
schuss (7) enthalten.
s) Erfassung von Erträgen und Aufwendungen und Beschreibung
der Posten der Gewinn-
 
und Verlustrechnung
Erträge werden insoweit erfasst, als es wahrscheinlich ist, dass der
wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und
 
die
 
Erträge verlässlich bewertet werden können. Für die Posten der
 
Gewinn- und Verlustrechnung kommen folgende Bezeichnungen
und Kriterien für die Erfassung von Erträgen zur Anwendung:
Zinsüberschuss
Die Zinserträge (5) werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst,
so lange mit der Einbringlichkeit der Zinsen gerechnet wird. Dabei
werden Erträge, die überwiegend ein Entgelt für die Kapitalnutzung
darstellen (meist zinsmäßige oder zinsähnliche Berechnung nach
Zeitablauf oder Höhe der Forderung), den zinsähnlichen Erträgen
zugerechnet. Der Ausweis der Zinsaufwendungen erfolgt analog
 
zu den Zinserträgen. Unterschiedsbeträge aus dem Kauf sowie der
Emission von Wertpapieren werden nach der Effektivzinsmethode
verteilt. Die Negativzinsen werden dabei unter den Zinserträgen für
Einlagen und Verbindlichkeiten und unter den Zinsaufwendungen
für Kredite und Schuldtitel offen ausgewiesen (5). In Bezug auf Deri-
vate werden negative Zinsbeträge verrechnet. Da Derivate, die nicht
in einer Hedge-Accounting-Beziehung stehen, in der Regel zur Absi-
cherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, werden
 
die
Zinsen aus Derivaten mit jenen der Grundgeschäfte saldiert im je-
weiligen Zinsposten ausgewiesen, um so das Zinsergebnis unter Be-
rücksichtigung der wirtschaftlichen Absicherung darzustellen.
Dividendenerträge
In diesem Posten (6) werden die Erträge aus Beteiligungen (Dividen-
den) berücksichtigt. Die Dividenden werden erst dann in der Ge-
winn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf
Zahlung der Dividende entstanden ist.
Provisionsüberschuss
Unter den Provisionserträgen und Provisionsaufwendungen (7) sind
die Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft und diesem zuzuord-
nende Aufwendungen gegenüber Dritten ausgewiesen. In diesem
Posten sind Erträge und Aufwendungen vor allem im Zusammen-
hang mit Gebühren und Provisionen aus dem Zahlungsverkehr, dem
Wertpapiergeschäft, dem Kreditgeschäft, dem Versicherungs-
 
und
Immobilienvermittlungsgeschäft sowie dem Devisen-/Valutenge-
schäft enthalten. Kreditgebühren im Zusammenhang mit neuen Fi-
nanzierungen werden nicht in den Provisionserträgen, sondern als
Anteil des Effektivzinssatzes in den Zinserträgen erfasst.
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 294
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized Cost
In diesem Posten (8) werden die realisierten Gewinne und Verluste
von Finanzinstrumenten erfasst, welche zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet werden.
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
Dieser Posten (9) setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Ergebnis aus dem Handel
Ergebnis aus der Bewertung von Derivaten
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlich-
keiten, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
 
bewertet werden
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
Im Handelsergebnis ist neben dem realisierten Ergebnis auch das
Bewertungsergebnis aus Handelsaktivitäten enthalten. Ebenso um-
fasst das Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value die ineffek-
tiven Anteile aus Sicherungsgeschäften sowie Währungsgewinne
und -verluste. Nicht im Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Va-
lue enthalten sind die Zins- und Dividendenerträge sowie die Refi-
nanzierungskosten, welche im Zinsüberschuss abgebildet werden.
Das Ergebnis aus der Anwendung der Fair Value-Option umfasst
nicht das Ergebnis aus der Veränderung des eigenen Bonitätsrisikos,
welches direkt im Eigenkapital zu erfassen ist.
Sonstige Erträge
Dieser Posten (10) umfasst jene Erträge, die nicht unmittelbar der
laufenden Geschäftstätigkeit des Bankbetriebes zuzurechnen sind.
Dazu zählen unter anderem die Mieterträge aus vermieteten Objek-
ten, Umsatzerlöse aus Ratenkäufen von Leasingkunden, Gewinne
aus dem Abgang von Anlagen, Sonstige Erlöse aus dem Leasingge-
schäft sowie Betriebskostenerlöse.
 
Sonstige Aufwendungen
Dieser Posten (11) umfasst jene Aufwendungen, die nicht unmittel-
bar der laufenden Geschäftstätigkeit des Bankbetriebes zuzurech-
nen sind. Dazu zählen unter anderem Verluste aus dem Abgang
 
von
Anlagen, Wareneinsatz für Ratenkäufe von Leasingkunden, Aufwen-
dungen aus dem Leasinggeschäft und Betriebskostenaufwendun-
gen. Darüber hinaus sind sonstige Steueraufwendungen, soweit
diese keine Steuern vom Einkommen und Ertrag darstellen sowie
Aufwendungen aus Schadensfällen oder operationellem Risiko in
diesem Posten enthalten.
Verwaltungsaufwendungen
Die Verwaltungsaufwendungen (12) umfassen die auf die Berichtspe-
riode abgegrenzten Personal- und Sachaufwendungen.
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, gesetz-
liche und freiwillige Sozialleistungen, personenabhängige Steuern
und Abgaben erfasst. Aufwendungen und Erträge von Abferti-
gungs-, Pensions-
 
und Jubiläumsgeldrückstellungen sind ebenfalls
 
in diesem Posten erfasst, wenn sie nicht im Sonstigen Ergebnis (40)
zu erfassen sind. In den Sachaufwendungen sind neben dem
 
EDV-
Aufwand der Gebäudeaufwand, der Werbe- und Repräsentationsauf-
wand, der Rechts- und Beratungsaufwand, der Aufwand
 
für Perso-
nalentwicklungen (Ausbildung, Recruiting) sowie die sonstigen
 
für
den Bürobetrieb notwendigen Aufwendungen enthalten.
Abschreibungen
Dieser Posten (13) umfasst die planmäßigen Abschreibungen auf
Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte, Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien sowie auf das Nutzungsrecht aus Leasingver-
hältnissen. Wertminderungen aus einer außerplanmäßigen Abwer-
tung werden nicht in diesem Posten erfasst.
 
Risikovorsorgen und Wertminderungen finanzieller Vermögens-
werte
In diesem Posten (14) wird die Bildung und Auflösung von Wertbe-
richtigungen und Rückstellungen in Bezug auf Finanzinstrumente
ausgewiesen. Zudem sind Direktabschreibungen sowie Eingänge
von bereits abgeschriebenen Forderungen in diesem Posten enthal-
ten.
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
In diesem Posten (15) werden die Bildung und Auflösung von
 
Wert-
minderungen in Bezug auf nicht finanzielle Vermögenswerte ausge-
wiesen. Diese Wertminderungsposten umfassen die Bilanzposten
Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Immateri-
elle Vermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
In diesem Posten (16) werden sämtliche ertragsabhängigen Steuern
 
getrennt in tatsächliche Ertragsteueraufwendungen, latente
 
Ertrag-
steueraufwendungen sowie Steuern aus Vorperioden dargestellt.
t) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und
 
Schätzungen
Zur Aufstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management
Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, wel-
che die Angaben in der Bilanz und im Anhang sowie den Ausweis
von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode be-
einflussen. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung
der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die konzerneinheitliche
Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern
 
für Sachanlagen
sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den
Schätzungen und Beurteilungen liegen Prämissen zugrunde, die auf
dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Hinsichtlich
der zukünftig erwarteten Geschäftsentwicklung wurden die zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden
Umstände, ebenso wie die als realistisch unterstellte künftige Ent-
wicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds, zugrunde
gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb
 
des
Einflussbereiches des Managements liegende Entwicklungen dieser
Rahmenbedingungen können die tatsächlichen Beträge von den ur-
sprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Sofern Schätzungen
in größerem Umfang erforderlich waren, wurden die getroffenen
Annahmen bei der jeweiligen Position in den oberen Abschnitten
dargelegt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 295
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(4) ANWENDUNG GEÄNDERTER UND NEUER IFRS BZW. IAS
Im Konzernabschluss werden die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend
 
anzuwendenden IFRS berücksichtigt.
a) Erstmalige Anwendung neuer und geänderter Standards und Interpretationen
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Reihe
 
von Änderungen bei bestehenden Standards verabschiedet sowie neue Stan-
dards und Interpretationen herausgegeben, die für das Jahr 2024 verpflichtend
 
anzuwenden sind. Diese Regelungen sind auch in der EU anzu-
wenden und betreffen folgende Bereiche.
Standards und Interpretationen
Endorsement
Pflicht zur
 
Anwendung
Auswirkungen auf
den Konzern
 
IAS 1
Klassifizierung von Schulden als kurz- bzw. langfristig
 
und langfristige
Schulden mit Nebenbedingungen
 
19. Dezember 2023
1. Jänner 2024
keine
IFRS 16
Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
20. November 2023
1. Jänner 2024
keine
IAS 7 und IFRS 7
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
15. Mai 2024
1. Jänner 2024
keine
 
b) Noch nicht angewandte neue Standards und Interpretationen
Das IASB hat weitere Standards bzw. Änderungen von Standards verabschiedet,
 
die im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden
sind. Die Hypo Vorarlberg verzichtet auf eine vorzeitige Anwendung.
 
Standards und Interpretationen
Endorsement
Pflicht zur
 
Anwendung
Auswirkungen auf
den Konzern
 
IAS 21
Auswirkungen von Wechselkursänderungen
 
-
 
mangelnde Umtauschbarkeit
12. November 2024
1. Jänner 2025
keine
IFRS 7 und IFRS 9
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
 
offen
1. Jänner 2026
Auswirkungsanalyse
noch in Arbeit
IFRS 7 und IFRS 9
Verträge, die sich auf naturabhängigen
 
Strom beziehen
offen
1. Jänner 2026
Auswirkungsanalyse
noch in Arbeit
Ausgabe 11 IASB
Jährliche Verbesserungen an den IFRS
 
(IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7)
 
-
1. Jänner 2026
keine
IFRS 18
Darstellung und Offenlegung im Abschluss
offen
1. Jänner 2027
wesentlich
IFRS 19
 
Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen
 
Rechenschaftspflicht unterliegen
offen
1. Jänner 2027
keine
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 296
B.
ERLÄUTERUNG ZUR
 
GESAMTERGEBNISRECHNUNG
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(5) ZINSÜBERSCHUSS
 
TEUR
2024
2023
Zinserträge Barreserve
9.172
12.658
Zinserträge Finanzielle Vermögens-
werte at Amortized Cost
 
465.027
437.186
Zinsen und ähnliche Erträge nach
Effektivzinsmethode
474.199
449.844
Zinserträge Handelsaktiva
25.649
18.683
Zinserträge Sicherungsinstrumente
 
112.374
94.278
Zinserträge Finanzielle Vermögens-
werte at Fair Value (Non-SPPI)
40.210
37.631
Zinserträge Finanzielle Vermögens-
werte at Fair Value (Option)
14.502
13.472
Zinsen und ähnliche Erträge sonstige
192.735
164.064
Zinsaufwendungen Finanzielle
 
Verbindlichkeiten at Amortized Cost
-246.430
-221.828
Zinsaufwendungen Sonstige
 
finanzielle Verbindlichkeiten
-58
-72
Zinsen und ähnliche Aufwendungen nach
Effektivzinsmethode
-246.488
-221.900
Zinsaufwendungen Handelspassiva
-2.090
-1.051
Zinsaufwendungen Sicherungsinstrumente
-145.281
-128.425
Zinsaufwendungen Finanzielle
Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
-39.382
-28.871
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 
sonstige
-186.753
-158.347
Zinsüberschuss
233.693
233.661
Die Zinserträge aus dem Leasinggeschäft betragen TEUR 37.919
(2023: TEUR 37.525).
(6) DIVIDENDENERTRÄGE
 
TEUR
2024
2023
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI)
8
0
Beteiligungen
373
186
Dividendenerträge
381
186
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(7) PROVISIONSÜBERSCHUSS
TEUR
2024
2023
Provisionserträge aus Finanzierungen
5.647
5.856
Provisionserträge aus Wertpapieren
23.272
18.571
Provisionserträge aus
Kontoführung/Zahlungsverkehr
15.484
14.457
Provisionserträge sonstige
2.736
2.687
Provisionserträge
47.139
41.571
Die Provisionserträge aus finanziellen Vermögenswerten oder Ver-
bindlichkeiten, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden
 
Zeit-
wert zu bewerten eingestuft wurden, betragen TEUR 13.394 (2023:
TEUR 12.381). Die Provisionsaufwendungen aus finanziellen Vermö-
genswerten oder Verbindlichkeiten, die nicht als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten eingestuft wurden,
betragen TEUR 36 (2023:
 
TEUR 30). Die Provisionserträge aus Treu-
händertätigkeiten betragen TEUR 1.695 (2023: TEUR 1.641).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(8) ERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN AT AMORTIZED COST
TEUR
2024
2023
Realisierte Erträge finanzielle
Vermögenswerte at Amortized Cost
10
1.768
Zuschreibungen finanzielle Vermögenswerte
at Amortized Cost
0
218
Realisierte Aufwendungen finanzielle
Vermögenswerte at Amortized Cost
0
-1.048
Abschreibungen finanzielle Ver-
mögenswerte at Amortized Cost
0
-224
Realisierte Erträge finanzielle
Verbindlichkeiten at Amortized Cost
206
1.812
Zuschreibungen finanzielle Verbindlich-
keiten at Amortized Cost
20
0
Realisierte Aufwendungen finanzielle
Verbindlichkeiten at Amortized Cost
-142
-201
Ergebnis aus Finanzinstrumenten
at Amortized Cost
94
2.325
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(9) ERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN AT FAIR VALUE
TEUR
2024
2023
Ergebnis aus dem Handel
-2.239
5.787
Ergebnis Bewertung Derivate
9.966
-146
Ergebnis finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Non-SPPI)
 
1.291
-8.570
Ergebnis finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Option)
2.988
3.085
Ergebnis finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
 
-10.511
-30.672
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
-4.103
-7.606
Ergebnis aus Finanzinstrumenten
at Fair Value
 
-2.608
-38.122
Im Ergebnis aus dem Handel sind erfolgswirksam erfasste Umrech-
nungsdifferenzen aus Finanzinstrumenten at Amortized Cost in
Höhe von TEUR -54.031 (2023: TEUR 93.013) sowie Umrechnungsdif-
ferenzen aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerte-
ten Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 51.780 (2023:
 
TEUR -87.175) enthalten.
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
TEUR
 
2024
2023
Bewertung Sicherungsinstrumente -
 
für finanzielle Vermögenswerte
 
at Amortized Cost
-98.188
-194.739
Bewertung Sicherungsinstrumente -
 
für finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Amortized Cost
169.624
261.144
Ergebnis aus Sicherungsinstrumenten
71.436
66.405
Bewertung Grundgeschäfte - für finanzielle
Vermögenswerte at Amortized Cost
92.061
190.647
Bewertung Grundgeschäfte - für finanzielle
Verbindlichkeiten at Amortized Cost
-167.600
-264.658
Ergebnis aus Grundgeschäften
-75.539
-74.011
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen
 
-4.103
-7.606
Bei vier Sicherungsbeziehungen (2023: zwei) wurde im Jahr
 
2024 das
Sicherungsgeschäft aufgelöst. Daher wird das Basis Adjustment auf
das Grundgeschäft in Höhe von TEUR 108 (2023: TEUR 640) auf die
Restlaufzeit verteilt und im Zinsüberschuss erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 297
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(10) SONSTIGE ERTRÄGE
TEUR
2024
2023
Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen
4.637
4.201
Sonstige Erträge aus dem Leasinggeschäft
1.215
1.524
Betriebskostenerlöse
2.808
2.687
Gewinne aus dem Abgang von nicht
 
finanziellen Vermögenswerten
4.683
5.549
Erträge aus der Beratung und sonstiger
Dienstleistung
726
710
Übrige sonstige Erträge
5.464
38.811
Sonstige Erträge
19.533
53.482
Die Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen stellen Mieteinnah-
men aus vermieteten Immobilienobjekten dar. Grund für die Verän-
derung der Übrigen sonstigen Erträge war eine Auflösung der Rück-
stellung für operationelle Risiken im Vorjahr. Die Mindestleasinger-
träge aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen für zukünf-
tige Perioden werden in der folgenden Tabelle angeführt.
Mindestleasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen
TEUR
2024
2023
Bis 1 Jahr
4.031
3.646
1 bis 2 Jahre
3.115
3.024
2 bis 3 Jahre
2.918
2.764
3 bis 4 Jahre
784
1.020
4 bis 5 Jahre
564
844
Über 5 Jahre
752
1.252
Mindestleasingerträge aus Operating-
Leasingverhältnissen (Leasinggeber)
12.164
12.550
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(11) SONSTIGE AUFWENDUNGEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
 
2024
2023
Sonstige Aufwendungen aus dem
 
Leasinggeschäft
-1.564
-1.380
Betriebskostenaufwendungen
-2.973
-3.133
Aufwendungen aus Schadensfällen
-7.160
-5.272
Sonstige Steueraufwendungen
-3.871
-3.953
Verluste aus dem Abgang von nicht
 
finanziellen Vermögenswerten
-1.683
-2.554
Beiträge Abwicklungs-
 
und
 
Einlagensicherungsfonds
0
-7.555
Übrige sonstige Aufwendungen
-7.835
-6.457
Sonstige Aufwendungen
-25.086
-30.304
In den Sonstigen Steueraufwendungen ist die Stabilitätsabgabe in
Höhe von TEUR 2.810 (2023: TEUR 2.895) enthalten.
Mit dem Entfall der umsatzsteuerlichen Zwischenbankbefreiung zum
1. Jänner 2025 entstehen operative Risiken für die Hypo Vorarlberg.
Der EuGH könnte die bisher geltende Befreiung als eine unzulässige
Beihilfe werten, wodurch es zu einer Rückforderung kommen
könnte.
(12) VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltungsaufwendungen im Konzern setzen sich aus Perso-
nalaufwendungen und Sachaufwendungen zusammen.
Davon Personalaufwendungen
TEUR
2024
2023
Löhne und Gehälter
-63.020
-56.641
Gesetzlich vorgeschriebene
Sozialaufwendungen
-15.205
-13.890
Freiwillige Sozialaufwendungen
-1.697
-1.070
Aufwendungen für Altersvorsorge
-2.742
-2.437
Aufwendungen für Sozialkapital
-353
-430
Abfertigungen
-467
-918
Personalaufwendungen
-83.484
-75.386
In den Aufwendungen für Altersvorsorge sind Zahlungen für bei-
tragsorientierte Pläne im Rahmen einer Mitarbeitervorsorgekasse
 
sowie Pensionskassenbeiträge in Höhe von TEUR 2.283 (2023:
TEUR 2.003) enthalten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Davon Sachaufwendungen
TEUR
2024
2023
Gebäudeaufwendungen
-5.274
-5.308
Leasingaufwendungen
-13
-128
EDV-Aufwendungen
-23.355
-18.864
Werbe- und Repräsentationsaufwendungen
-4.372
-4.401
Rechts-
 
und Beratungsaufwendungen
-6.004
-3.324
Kommunikationsaufwendungen
-1.021
-1.068
Rechtsformbedingte Aufwendungen
-2.977
-2.272
Aufwendungen für Personalentwicklung
-2.092
-1.759
Sonstige Sachaufwendungen
-3.972
-3.997
Sachaufwendungen
 
-49.080
-41.121
Für das Jahr 2025 werden Mietzahlungen in Höhe von TEUR 1.808
(2024: TEUR 1.743) erwartet sowie für die nächsten 5 Jahre in Höhe
von TEUR 9.326 (2024: TEUR 9.177).
 
 
 
 
(13) ABSCHREIBUNGEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
 
2024
2023
Abschreibungen Sachanlagen
-3.893
-4.050
Abschreibungen Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
-1.681
-1.631
Abschreibungen Immaterielle
Vermögenswerte
 
-863
-973
Abschreibungen Nutzungsrechte aus
Leasingverträgen
-1.747
-1.526
Abschreibungen
-8.184
-8.180
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 298
(14) RISIKOVORSORGEN
 
UND WERTMINDERUNGEN
 
FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
2024
2023
Dotierung Rückstellungen für
 
Zusagen/Garantien
-7.133
-8.580
Auflösung von Rückstellungen für
Zusagen/Garantien
9.438
10.090
Dotierung sonstige Rückstellungen im
Kreditgeschäft
-752
-488
Rückstellungen für finanzielle
 
Vermögenswerte
1.553
1.022
Dotierung Wertberichtigungen für
 
finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
-66.984
-105.107
Auflösung Wertberichtigungen für
 
finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost
26.114
30.798
Direktabschreibung von Forderungen
-28.174
-6.489
Eingang abgeschriebener Forderungen
1.282
1.290
Wertminderungen für finanzielle
 
Vermögenswerte
-67.762
-79.508
Risikovorsorgen und Wertminderungen
finanzieller Vermögenswerte
-66.209
-78.486
Im Jahr 2024 betrug der Verlust aus der Direktabschreibung und
dem Verbrauch von gebildeten Risikovorsorgen TEUR 94.480 (2023:
TEUR 20.445).
(15) WERTMINDERUNGEN NICHT FINANZIELLER VERMÖGENS-
WERTE
TEUR
2024
2023
Bildung Wertminderungen von Als Finanz-
investition gehaltenen Immobilien
-107
-31
Wertminderungen Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
-107
-31
Bildung Wertminderungen von Sonstigen
Vermögenswerten
-559
-975
Wertminderungen
 
Sonstige Vermögenswerte
-559
-975
Wertminderungen nicht finanzieller
 
Vermögenswerte
-666
-1.006
(16) STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
2024
2023
Laufende Ertragsteuern
-9.344
-14.503
Latente Ertragsteuern
2.690
1.431
Ertragsteuern aus Vorperioden
-8.954
114
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-15.608
-12.958
Die Ertragsteuern aus Vorperioden umfassen Effekte aus der Be-
triebsprüfung. Es handelt sich hierbei überwiegend um temporäre
Unterschiede, die in Folge zur Aktivierung latenter Steuerforderun-
gen sowie zu Verrechnung der Steuerlast für das aktuelle Wirt-
schaftsjahr geführt haben.
 
Überleitung von der Steuerrate (23 %) zu den Steuern vom
 
Einkommen und Ertrag
TEUR
2024
2023
Ergebnis vor Steuern
58.058
53.057
Anzuwendender Steuersatz
23 %
24 %
Rechnerische Ertragsteuern
-13.353
-12.734
Steuereffekte
Aus steuerbefreiten
 
Beteiligungserträgen
66
45
Aus Investitionsbegünstigungen
26
27
Aus sonstigen steuerfreien Erträgen
49
9
Aus Vorjahren und
 
Steuersatzänderungen
3.226
-60
Aus Vorauszahlungen und
 
Steuersatzänderungen
-22
-77
Aus abweichenden Steuersätzen im
 
Ausland
608
343
Aus anderen nicht abziehbaren Aufwen-
dungen
-6.439
-2.083
Aus sonstigen Unterschieden
231
1.572
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-15.608
-12.958
Die Veränderung des Sozialkapitals aus leistungsorientierten Plänen,
die im Berichtsjahr erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis (40) erfasst
wurden, betragen TEUR -76 (2023:
 
TEUR -2.340). Die darauf entfal-
lenden latenten Steuern betragen TEUR 14 (2023: TEUR 523).
Aus der erfolgsneutralen Erfassung der Veränderung des eigenen
Bonitätsrisikos im Jahr 2024 in Höhe von TEUR -6.089 (2023:
 
TEUR 13.490)
 
ergibt sich ein latenter Steuerbetrag in Höhe von
TEUR 1.401 (2023: TEUR -3.005).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 299
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(17) BARRESERVE
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Kassenbestand
22.381
24.180
Guthaben bei Zentralnotenbanken
 
427.848
927.119
Sichtguthaben bei Banken
59.704
24.972
Barreserve
 
509.933
976.271
In den Guthaben bei Zentralnotenbanken ist die Mindestreserve gemäß
EZB-VO in Höhe von TEUR 43.289 (2023: TEUR 47.306)
 
enthalten. Gemäß
Definition der OeNB stellt die Mindestreserve ein Arbeitsguthaben für
den laufenden Zahlungsverkehr dar. Aus diesem Grund erfüllt die Min-
destreserve die Definition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
und wird daher unter der Barreserve ausgewiesen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(18) HANDELSAKTIVA
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Eigenkapitalinstrumente
148
125
Derivate mit positivem Marktwert
103.928
117.610
Handelsaktiva
 
104.076
117.735
Handelsaktiva nach Regionen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Österreich
4.938
5.564
Deutschland
59.601
66.756
Schweiz und Liechtenstein
233
3.377
Sonstiges Ausland
39.304
42.038
Handelsaktiva
104.076
117.735
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nominal- und Marktwerte aus Derivaten nach Geschäftsarten
Nominalwerte
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Zinsswaps
2.811.166
2.290.667
71.011
74.114
37.928
48.941
Cross-Currency-Swaps
493.003
620.195
8.343
1.646
11.831
43.163
Zinsoptionen
344.803
355.270
20.978
28.312
1.129
2.051
Zinsderivate
3.648.972
3.266.132
100.332
104.072
50.888
94.155
FX-Termingeschäfte
224.663
236.655
3.152
6.143
2.931
6.040
FX-Swaps
158.179
401.370
436
7.392
614
826
FX-Optionen
2.059
4.462
8
3
7
3
Währungsderivate
384.901
642.487
3.596
13.538
3.552
6.869
Derivate
 
4.033.873
3.908.619
103.928
117.610
54.440
101.024
Die dargestellten Marktwerte beinhalten die angefallenen Stückzinsen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(19) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AT FAIR VALUE
 
(NON-SPPI)
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Eigenkapitalinstrumente
 
17.809
12.371
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
31.242
31.711
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
103.324
114.229
Darlehen und Kredite an Kunden
432.208
435.098
Finanzielle Vermögenswerte
at Fair Value (Non-SPPI)
584.583
593.409
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
 
nach Produkten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Aktien
13.143
8.481
Investmentzertifikate
2.713
2.545
Andere Anteilsrechte
1.953
1.345
Summe Eigenkapitalinstrumente
17.809
12.371
Schuldverschreibungen
 
öffentlicher Emittenten
31.242
31.711
Schuldverschreibungen
 
anderer Emittenten
103.324
114.229
Summe Schuldverschreibungen
134.566
145.940
Kontokorrentkredite
122.683
129.219
Langfristige Einmalkredite
309.525
305.879
Summe Darlehen und Kredite
432.208
435.098
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Non-SPPI)
584.583
593.409
Die Kontokorrentkredite bestehen aus Projektfinanzierungen, bei
denen die Hypo Vorarlberg das Projektrisiko überwiegend trägt.
Aus diesem Grund werden diese als Non-SPPI eingestuft.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
 
nach Regionen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Österreich
428.384
422.486
Deutschland
69.206
69.129
Schweiz und Liechtenstein
500
0
Italien
2.635
7.297
Sonstiges Ausland
83.858
94.497
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Non-SPPI)
584.583
593.409
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
 
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Firmenkunden
431.033
429.381
Privatkunden
1.175
5.717
Financial Markets
119.080
130.653
Corporate Center
33.295
27.658
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Non-SPPI)
584.583
593.409
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI)
 
nach Sektoren
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Staatssektor
31.243
31.712
Kreditinstitute
103.872
108.290
Finanzunternehmen
11.355
11.218
Unternehmen
437.429
441.385
Private Haushalte
684
804
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Non-SPPI)
584.583
593.409
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 300
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI) –
 
Unternehmen nach Branchen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Land- und Forstwirtschaft
73
81
Baugewerbe
119.895
98.468
Handel
127
127
Verkehr und Lagerei
172
109
Beherbergung und Gastronomie
1.821
2.077
Information und Kommunikation
12
12
Finanzdienstleistungen
4.580
3.803
Wohnungswesen
248.093
272.043
Freie Berufe
62.010
64.571
Erziehung und Unterricht
61
9
Sonstige Dienstleistungen
585
85
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Non-SPPI) - Unternehmen
437.429
441.385
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Non-SPPI) –
 
Angaben zu Fair Value Änderungen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Kreditexposure
584.583
593.409
Sicherheiten
383.587
386.092
Veränderung Marktwert gesamt
-13.552
-24.576
davon marktrisikobedingt
-54.883
-65.767
davon kreditrisikobedingt
41.331
41.191
Veränderung Marktwert im
 
Berichtszeitraum
11.024
10.925
davon marktrisikobedingt
10.884
-9.190
davon kreditrisikobedingt
140
20.115
Die Anleihegläubiger der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), der
Abbaueinheit der früheren Hypo Alpe-Adria-Bank International AG,
stimmten vor sieben Jahren mit großer Mehrheit zu, ihre Papiere
unter Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen an das Land Kärn-
ten abzutreten. Die Hypo Vorarlberg hat im Zuge der Annahme des
Umtauschangebotes des Kärntner Ausgleichszahlungs Fonds eine
„Besserungszusage“ erworben, die sich im sogenannten „bedingten
zusätzlichen Kaufpreis“ wiederfindet. Sollte der Verwertungserlös
aus der HETA über dem erwarteten Recovery Wert (zzgl. Prämie)
des jeweiligen Instruments liegen, erhalten die verkaufenden Inves-
toren eine Nachzahlung. Der Wert des Besserungsanspruchs
 
be-
trägt zum Stichtag 7,48 % und somit TEUR 8.160.
 
Die FMA als Ab-
wicklungsbehörde hat mit Bescheid vom 29. Dezember 2021 die
Beendigung des Betriebs der HETA festgestellt. Damit ist diese in
aktienrechtliche Liquidation übergegangen.
Aufgrund des Wissens über vereinzelt abgeschlossene Transaktionen
und vorliegenden aktuellen Preisindikationen anderer Banken hat
 
die
Hypo Vorarlberg den „bedingten zusätzlichen Kaufpreis“ als Finanz-
instrument gemäß IAS 32.11 mit einem Fair Value von TEUR 8.160 (2023:
TEUR 7.747) bilanziert und dem Level 2 zugeordnet. Die Veränderung
des Fair Value wird erfolgswirksam im Posten Ergebnis aus Finanzin-
strumenten at Fair Value (9) in der Gewinn- und Verlustrechnung
 
aus-
gewiesen.
 
(20) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AT FAIR VALUE (OPTION)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
51.172
51.403
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
7.897
4.837
Darlehen und Kredite an Kunden
140.139
157.288
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Option)
199.208
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
 
nach Produkten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldverschreibungen
 
öffentlicher Emittenten
51.172
51.403
Schuldverschreibungen
 
anderer Emittenten
7.897
4.837
Summe Schuldverschreibungen
59.069
56.240
Langfristige Einmalkredite
140.139
157.288
Summe Darlehen und Kredite
140.139
157.288
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Option)
199.208
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
 
nach Regionen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Österreich
179.225
195.375
Sonstiges Ausland
19.983
18.153
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Option)
199.208
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
 
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Firmenkunden
116.160
129.472
Privatkunden
2.793
3.248
Financial Markets
68.129
68.747
Corporate Center
12.126
12.061
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Option)
199.208
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option)
 
nach Sektoren
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Staatssektor
176.926
190.757
Finanzunternehmen
12.126
12.061
Unternehmen
10.156
10.710
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Fair Value (Option)
199.208
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option) –
 
Unternehmen nach Branchen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Herstellung von Waren
2.994
0
Handel
4.903
4.837
Wohnungswesen
1.692
5.028
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
567
845
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
(Option) - Unternehmen
10.156
10.710
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 301
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value (Option) –
 
Angaben zu Fair Value Änderungen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Kreditexposure
199.208
213.528
Sicherheiten
190.614
204.379
Veränderung Marktwert gesamt
9.016
10.497
davon marktrisikobedingt
6.606
7.032
davon kreditrisikobedingt
2.410
3.465
Veränderung Marktwert im
 
Berichtszeitraum
-1.481
394
davon marktrisikobedingt
-426
-156
davon kreditrisikobedingt
-1.055
550
(21) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AT FAIR VALUE (OCI)
Zum 31. Dezember 2024 sowie im Vorjahr gab es keine Finanziellen
Vermögenswerte at Fair Value (OCI).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(22) FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE AT AMORTIZED COST
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Schuldverschreibungen
öffentlicher Emittenten
635.051
486.786
Schuldverschreibungen
anderer Emittenten
1.861.204
1.860.788
Darlehen und Kredite an Kreditinstitute
235.215
418.332
Darlehen und Kredite an Kunden
10.701.092
10.654.797
Forderungen aus Lieferung und Leistung
450
301
Bruttoforderungswert
13.433.012
13.421.004
Risikovorsorge Schuldverschreibungen -
Stage 1
-299
-302
Risikovorsorge Schuldverschreibungen -
Stage 2
-687
-692
Risikovorsorge Schuldverschreibungen -
Stage 3
-997
-997
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kreditinstitute - Stage 1
-16
-26
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kreditinstitute - Stage 2
-4
-1
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - Stage 1
-16.817
-18.227
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - Stage 2
-27.126
-20.333
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - Stage 3
-87.180
-114.013
Risikovorsorge Darlehen und Kredite
Kunden - POCI
-5.057
-5.113
Risikovorsorgen
-138.183
-159.704
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Amortized Cost
 
13.294.829
13.261.300
In den Finanziellen Vermögenswerten at Amortized Cost wurden
aufgrund der Anwendung des Hedge-Accountings die fortgeführ-
ten Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 4.246.964 (2023:
TEUR 3.746.044) um den Hedged Fair Value in Höhe von
TEUR 113.646 (2023: TEUR 197.174) angepasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost nach Produkten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldverschreibungen
 
öffentlicher Emittenten
634.442
486.124
Schuldverschreibungen
 
anderer Emittenten
1.859.830
1.859.459
Summe Schuldverschreibungen
2.494.272
2.345.583
Interbankkonten
111.478
224.577
Geldmarktanlagen
81.011
151.081
Kontokorrentkredite
1.089.993
998.445
Barvorlagen
241.428
309.570
Wechselkredite
28.259
28.906
Langfristige Einmalkredite
8.227.703
8.182.852
Leasingforderungen
1.020.284
1.020.051
Forderungen aus Lieferung und Leistung
401
235
Summe Darlehen und Kredite
10.800.557
10.915.717
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Amortized Cost
13.294.829
13.261.300
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost nach Regionen
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Österreich
7.586.195
7.555.384
Deutschland
2.001.699
1.955.047
Schweiz und Liechtenstein
1.362.860
1.324.791
Italien
779.734
806.177
Sonstiges Ausland
1.564.341
1.619.901
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Amortized Cost
13.294.829
13.261.300
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost
 
nach Geschäftsfeldern
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Firmenkunden
7.172.681
7.039.297
Privatkunden
2.223.319
2.277.132
Financial Markets
2.881.350
2.930.902
Corporate Center
1.017.479
1.013.969
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Amortized Cost
13.294.829
13.261.300
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost nach Sektoren
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Staatssektor
1.105.438
841.022
Kreditinstitute
1.953.992
2.126.924
Finanzunternehmen
268.766
297.852
Unternehmen
7.439.994
7.386.637
Private Haushalte
2.526.639
2.608.865
Finanzielle Vermögenswerte
 
at Amortized Cost
13.294.829
13.261.300
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 302
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost –
 
Unternehmen nach Branchen
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Land- und Forstwirtschaft
22.087
24.046
Bergbau
11.954
11.942
Herstellung von Waren
654.361
791.904
Energieversorgung
112.712
121.162
Wasserversorgung
43.777
31.807
Baugewerbe
1.072.319
1.039.370
Handel
509.780
553.060
Verkehr und Lagerei
284.086
256.354
Beherbergung und Gastronomie
413.211
411.157
Information und Kommunikation
43.815
53.828
Finanzdienstleistungen
65.022
82.544
Wohnungswesen
3.257.576
3.105.503
Freie Berufe
722.788
632.631
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
49.744
76.410
Öffentliche Verwaltung
25.496
28.166
Erziehung und Unterricht
4.063
3.739
Gesundheits-
 
und Sozialwesen
40.316
29.867
Kunst, Unterhaltung und Erholung
55.204
44.205
Sonstige Dienstleistungen
51.683
88.942
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
Cost - Unternehmen
7.439.994
7.386.637
Brutto- und Nettoinvestitionswerte im Leasinggeschäft
Der Konzern verleast im Rahmen von Finanzierungsleasing über-
wiegend Immobilienobjekte sowie im kleineren
Umfang Mobilien.
Für die in diesem Posten enthaltenen Forderungen aus Finanzie-
rungsleasingverträgen ergibt sich die folgende Überleitung des
Bruttoinvestitionswertes auf den Barwert der Mindestleasingzah-
lungen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Mindestleasingzahlungen
1.185.002
1.174.651
Nicht garantierte Restwerte
 
0
0
Bruttogesamtinvestition
1.185.002
1.174.651
Nicht realisierter Finanzertrag
-164.718
-154.600
Nettoinvestition
1.020.284
1.020.051
Barwert der nicht garantierten Restwerte
0
0
Barwert der Mindestleasingzahlungen
1.020.284
1.020.051
Die kumulierte Wertberichtigung von Finanzierungsleasingverträ-
gen beträgt TEUR 19.243 (2023: TEUR 25.396).
Leasingverträge nach Laufzeiten
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Bis 1 Jahr
196.834
193.321
2 bis 3 Jahre
165.238
149.952
3 bis 4 Jahre
142.707
145.476
4 bis 5 Jahre
123.045
127.438
5 bis 6 Jahre
97.726
108.602
Über 5 Jahre
459.452
449.862
Bruttogesamtinvestition
1.185.002
1.174.651
Bis 1 Jahr
165.625
161.699
2 bis 3 Jahre
138.922
124.014
3 bis 4 Jahre
121.104
123.810
4 bis 5 Jahre
105.510
110.029
5 bis 6 Jahre
83.590
94.760
Über 5 Jahre
405.533
405.739
Barwert der Mindestleasingzahlungen
1.020.284
1.020.051
(23) POSITIVE MARKTWERTE AUS SICHERUNGSGESCHÄFTEN
Gliederung nach Sicherungsart
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Positive Marktwerte aus Fair Value Hedges
311.431
338.552
Positive Marktwerte aus Portfolio Hedges
34.262
39.297
Positive Marktwerte aus
Sicherungsgeschäften
345.693
377.849
Nominal- und Marktwerte aus Fair Value Hedges nach Geschäftsarten
TEUR
Nominalwerte
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Zinsswaps
 
11.186.580
10.860.079
329.236
364.350
254.901
377.911
Cross-Currency-Swaps
354.575
370.797
16.457
13.499
15.051
14.250
Zinsderivate
 
11.541.155
11.230.876
345.693
377.849
269.952
392.161
Derivate
11.541.155
11.230.876
345.693
377.849
269.952
392.161
Die dargestellten Marktwerte beinhalten die angefallenen Stückzinsen.
 
Im Berichtsjahr und im Vorjahr hat der Konzern keine
Cashflow-Hedge-Positionen abgeschlossen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 303
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(24) ANTEILE AN AT-EQUITY-BEWERTETEN UNTERNEHMEN
Entwicklung der Beteiligungsbuchwerte
TEUR
2024
2023
Beteiligungsbuchwert 01.01.
3.805
3.638
Anteilige Ergebnisse
724
605
Veränderung Konsolidierungskreis
-15
0
Ausschüttungen
-489
-438
Beteiligungsbuchwert 31.12.
4.025
3.805
Die Differenz zwischen Beteiligungsansatz und anteiligem Eigen-
kapital von Unternehmen,
 
die anhand der Equity-Methode in den
Konzernabschluss einbezogen wurden, beträgt TEUR 2.628 (2023:
TEUR 2.393). Dieser Differenzbetrag wurde einerseits dem Beteili-
gungswert und andererseits den Gewinnrücklagen zugeschrieben.
Die Gewinne und Verluste der einbezogenen Gesellschaften wur-
den dabei nur anteilig erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust-
rechnung in der Position Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung
erfasst. Diese Gewinne und Verluste betrugen im Jahr 2024
TEUR 724 (2023: TEUR 605).
 
Weitere Angaben zu den Beteiligungen sowie zu Anteilen an at-
equity-bewerteten Unternehmen sind unter Punkt J. ersichtlich.
(25) SACHANLAGEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.
Sachanlagen nach Arten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Grundstücke
14.976
11.037
Gebäude
50.307
51.186
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
5.545
5.471
Sonstige Sachanlagen
2.927
3.546
Nutzungsrecht aus Leasingverträgen
9.160
9.619
Sachanlagen
82.915
80.859
Der Bruttobuchwert voll abgeschriebener, aber noch genutzter
Sachanlagen beträgt TEUR 19.018 (2023: TEUR 18.129). Die Entwick-
lung der Sachanlagen ist in der Note (31) ersichtlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Überleitung Nutzungsrechte aus Leasingverträgen nach Klassen
TEUR
Anfangs-
Zugang
Abgang
Neu-
Ab-
End-
2023
bestand
bewertung
schreibung
bestand
Immobilien
8.896
79
0
1.723
-1.449
9.249
Stellplätze
306
26
-38
-29
-28
237
Kraftfahrzeuge
73
123
0
-14
-49
133
Nutzungsrechte aus Leasingverträgen
9.275
228
-38
1.680
-1.526
9.619
TEUR
Anfangs-
Zugang
Abgang
Neu-
Ab-
End-
2024
bestand
bewertung
schreibung
bestand
Immobilien
9.249
6
-411
1.580
-1.667
8.757
Stellplätze
237
64
-19
1
-27
256
Kraftfahrzeuge
133
67
0
0
-53
147
Nutzungsrechte aus Leasingverträgen
9.619
137
-430
1.581
-1.747
9.160
Die Abschreibung des Nutzungsrechts wird unter dem Posten Abschreibungen
 
(13) erfasst. Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 sind in der
Bilanz im Posten Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost (34)
 
ausgewiesen, Zinsaufwendungen bezüglich der
 
Leasingverbindlichkeiten werden im Posten Zinsüberschuss (5)
 
erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(26) ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Grundstücke
11.239
10.531
Gebäude
33.627
33.542
Anlagen in Bau
371
0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
45.237
44.073
Im Immobilien-Portfolio sind im Jahr 2024 50 Liegenschaften
(2023: 61) aus Österreich, der Schweiz, Deutschland und Italien
 
ent-
halten. Im Portfolio sind sowohl Wohnraumobjekte mit einem
Buchwert von TEUR 4.652 (2023:
 
TEUR 4.602) als auch gewerblich
genutzte Immobilien mit einem Buchwert in Höhe von
TEUR 40.586 (2023: TEUR 39.471) enthalten. Für den Immobilienbe-
stand beträgt der derzeitige Marktwert TEUR 73.251 (2023:
TEUR 75.386).
Die Bewertungen der Immobilien erfolgen unter Berücksichtigung
der unten angeführten Eckparameter und basieren auf internen
Schätzgutachten. Sie stellen somit in der Fair Value Hierarchie ei-
nen Level 3 dar.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eckparameter der Immobilienbewertung
2024
2023
Rendite in %
1,00 - 9,25
0,50 - 11,00
Inflationsrate in %
1,00 - 6,00
1,00 - 10,00
Mietausfallswagnis in %
1,50 - 8,00
1,50 - 8,00
Die Bewertung der Immobilien in Italien erfolgt in der Regel unter
Anwendung der Vergleichswertmethode und im Falle von langfris-
tig vermieteten Immobilien nach der Ertragswertmethode. Sämtli-
che Bewertungen erfolgen im Einklang mit den Kriterien laut IVS
(international valutation standards).
Es gibt keine wesentlichen Beschränkungen hinsichtlich der Veräu-
ßerbarkeit dieser Vermögenswerte. Ebenso gibt es keine vertragli-
chen Verpflichtungen, solche Objekte zu kaufen, zu erstellen oder
zu entwickeln. Die Entwicklung der Als Finanzinvestition gehalte-
nen Immobilien ist in der Note (31) ersichtlich. Die erfassten Miet-
zahlungen für Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im
Posten Sonstige Erträge (10) ersichtlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 304
(27) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.
Immaterielle Vermögenswerte nach Arten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Erworbene Software
1.519
1.237
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
1.357
1.838
Geleistete Anzahlungen
0
210
Immaterielle Vermögenswerte
2.876
3.285
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(28) LATENTE STEUERFORDERUNGEN
In der nachfolgenden Tabelle werden jene latenten Steuerverpflich-
tungen von den Steuerforderungen abgesetzt, die per Saldo im je-
weiligen Steuersubjekt eine Forderung darstellen.
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Temporäre Differenzen aus Bewertung von
Finanzinstrumenten über die Gewinn-
 
und
 
Verlustrechnung
72
82
Temporäre Differenzen aus
 
Anlagenabschreibung
400
357
Temporäre Differenzen aus Rückstellungen
169
470
Temporäre Differenzen aus Sozialkapital
4.031
4.128
Temporäre Differenzen aus
 
Wertminderungen
5.171
1.727
Temporäre Differenzen Sonstige
434
1.484
Latente Steuerforderungen
10.277
8.248
Saldierung mit latenten
 
Steuerverbindlichkeiten
-8.273
-5.135
Latente Steuerforderungen per Saldo
2.004
3.113
Innerhalb des Konzerns bestehen steuerliche Verlustvorträge in
Höhe von TEUR 1.920 (2023: TEUR 8.473), welche unbegrenzt vor-
tragsfähig sind, jedoch nicht aktiviert wurden, weil es unwahr-
scheinlich ist, dass zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung ste-
hen werden. Die Gliederung der latenten Steuerforderungen nach
Laufzeiten ist in der Note (42) ersichtlich.
(29) ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE
 
VERMÖGENSWERTE
Zum 31. Dezember 2024 sowie im Vorjahr gab es keine Zur Veräu-
ßerung gehaltene langfristige Vermögenswerte.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(30) SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Rechnungsabgrenzungen
685
829
Sonstige Steueransprüche
4.647
3.977
Sonstige Immobilien
17.297
20.024
Übrige Vermögenswerte
19.477
12.272
Sonstige Vermögenswerte
42.106
37.102
Unter den Sonstigen Vermögenswerten werden insbesondere die
Rechnungsabgrenzungsposten und alle nicht einem der übrigen
Aktivposten zuzuordnenden Vermögenswerte ausgewiesen. Eben-
falls in diesem Posten enthalten sind jene Immobilien, die weder
Sachanlagen gemäß IAS 16 noch als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien gemäß IAS 40 noch zur Veräußerung gehaltene lang-
fristige Vermögenswerte gemäß IFRS 5 darstellen. Diese Immobilien
stehen in einem engen Zusammenhang mit der Verwertung von
 
Sicherheiten aus dem Kreditgeschäft. In den übrigen Vermögens-
werten sind Abgrenzungen von Erträgen enthalten, die dem Kon-
zern noch nicht zugeflossen sind. Darunter fällt unter anderem die
Abgrenzung aus der Vermögensverwaltung.
Die Gliederung nach Laufzeiten ist in der Note (42) ersichtlich. Die
Wertminderungen für Sonstige Immobilien sind in den Wertminde-
rungen nicht finanzieller Vermögenswerte (15) erfasst und betragen
im Jahr 2024 TEUR 559 (2023: TEUR 975).
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 305
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(31) ANLAGESPIEGEL
TEUR
An-
Währungs-
Unter-
Zugänge
Abgänge
Umgliede-
An-
Buch-
schaffungs-
umrech-
nehmens-
rungen
schaffungs-
werte
werte
nungen
erwerbe
und
werte
31.12.
2023
01.01.
sonstiges
31.12.
Erworbene Software
11.889
0
0
928
0
-1
12.816
1.237
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
1.505
129
0
1.476
-600
0
2.510
2.048
Immaterielle Vermögenswerte
13.394
129
0
2.404
-600
-1
15.326
3.285
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
106.986
634
0
1.646
0
302
109.568
62.223
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
18.646
21
0
2.200
-889
1
19.979
5.471
Sonstige Sachanlagen
16.562
0
0
2.754
-65
1.219
20.470
13.165
Sachanlagen
142.194
655
0
6.600
-954
1.522
150.017
80.859
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
82.981
0
0
949
-2.952
2.253
83.231
44.073
Sonstige Immobilien
38.963
0
0
13
-4.439
-1.897
32.640
20.024
Gesamt
277.532
784
0
9.966
-8.945
1.877
281.214
148.241
TEUR
Kumulierte
Währungs-
Unter-
Laufende
Abgang
Umgliede-
Wert-
Kumulierte
Abschrei-
umrech-
nehmens-
Abschrei-
kumulierte
rungen
minde-
Abschrei-
bungen
nungen
erwerbe
bung
Abschrei-
und
rungen
bungen
2023
01.01.
bungen
sonstiges
31.12.
Erworbene Software
-11.044
0
0
-535
0
0
0
-11.579
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
-595
-29
0
-438
600
0
0
-462
Immaterielle Vermögenswerte
-11.639
-29
0
-973
600
0
0
-12.041
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
-44.868
-243
0
-2.234
0
0
0
-47.345
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
-13.625
-14
0
-1.750
881
0
0
-14.508
Sonstige Sachanlagen
-5.718
0
0
-1.592
5
0
0
-7.305
Sachanlagen
-64.211
-257
0
-5.576
886
0
0
-69.158
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-36.931
0
0
-1.631
515
-1.080
-31
-39.158
Sonstige Immobilien
-14.291
0
0
0
1.579
1.071
-975
-12.616
Gesamt
-127.072
-286
0
-8.180
3.580
-9
-1.006
-132.973
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 306
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
An-
Währungs-
Unter-
Zugänge
Abgänge
Umgliede-
An-
Buch-
schaffungs-
umrech-
nehmens-
rungen
schaffungs-
werte
werte
nungen
erwerbe
und
werte
31.12.
2024
01.01.
sonstiges
31.12.
Erworbene Software
12.816
0
0
493
0
-982
12.327
1.519
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
2.510
-37
0
0
0
-210
2.263
1.357
Immaterielle Vermögenswerte
15.326
-37
0
493
0
-1.192
14.590
2.876
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
109.568
-172
0
6.637
-3.252
48
112.829
65.283
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
19.979
-4
0
1.734
-887
1
20.823
5.545
Sonstige Sachanlagen
20.470
0
0
480
-429
683
21.204
12.087
Sachanlagen
150.017
-176
0
8.851
-4.568
732
154.856
82.915
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
83.231
0
0
3.863
-917
-138
86.039
45.237
Sonstige Immobilien
32.640
0
0
0
-4.022
774
29.392
17.297
Gesamt
281.214
-213
0
13.207
-9.507
176
284.877
148.325
TEUR
Kumulierte
Währungs-
Unter-
Laufende
Abgang
Umgliede-
Wert-
Kumulierte
Abschrei-
umrech-
nehmens-
Abschrei-
kumulierte
rungen
minde-
Abschrei-
bungen
nungen
erwerbe
bung
Abschrei-
und
rungen
bungen
2024
01.01.
bungen
sonstiges
31.12.
Erworbene Software
-11.579
0
0
-416
0
1.187
0
-10.808
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
-462
3
0
-447
0
0
0
-906
Immaterielle Vermögenswerte
-12.041
3
0
-863
0
1.187
0
-11.714
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
-47.345
68
0
-2.226
1.957
0
0
-47.546
Betriebs-
 
und Geschäftsausstattung
-14.508
3
0
-1.602
829
0
0
-15.278
Sonstige Sachanlagen
-7.305
0
0
-1.812
0
0
0
-9.117
Sachanlagen
-69.158
71
0
-5.640
2.786
0
0
-71.941
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-39.158
0
0
-1.681
32
112
-107
-40.802
Sonstige Immobilien
-12.616
0
0
0
1.915
-835
-559
-12.095
Gesamt
-132.973
74
0
-8.184
4.733
464
-666
-136.552
Das Nutzungsrecht aus Leasingverträgen wird in den Sonstigen Sachanlagen
 
berücksichtigt. Die Sonstigen Immobilien sind im Posten Sonstige
Vermögenswerte (30) enthalten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(32) HANDELSPASSIVA
Handelspassiva und Derivate nach Geschäftsarten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Derivate mit negativem Marktwert
54.440
101.024
Handelspassiva
54.440
101.024
Die Nominalwerte sowie die negativen Marktwerte zu den derivati-
ven Finanzinstrumenten sind unter Note (18) ersichtlich.
.
 
 
(33) FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AT FAIR VALUE
 
(OPTION)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Termineinlagen Kunden
112.279
123.031
Begebene Schuldverschreibungen
 
670.482
666.381
Finanzielle Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option)
782.761
789.412
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 307
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
 
nach Produkten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Pfandbriefe
20.676
20.802
Kommunalbriefe
108.571
203.260
Anleihen
242.328
204.172
Wohnbaubankanleihen
269.528
213.001
Ergänzungskapital
29.379
25.146
Summe Begebene Schuldverschreibungen
670.482
666.381
Schuldscheindarlehen
112.279
123.031
Summe Einlagen
112.279
123.031
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Fair Value (Option)
782.761
789.412
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
 
nach Regionen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Österreich
672.989
668.793
Deutschland
109.772
120.619
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Fair Value (Option)
782.761
789.412
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
 
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Financial Markets
777.045
786.527
Corporate Center
5.716
2.885
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Fair Value (Option)
782.761
789.412
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
 
nach Sektoren
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Kreditinstitute
670.482
666.381
Finanzunternehmen
112.279
123.031
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Fair Value (Option)
782.761
789.412
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Option)
 
Angaben zu Fair Value Änderungen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Bilanzwert
782.761
789.412
Rückzahlungsbetrag
805.892
830.355
Differenz Bilanzwert und
 
Rückzahlungsbetrag
-23.131
-40.943
Veränderung Marktwert gesamt
-6.308
-24.032
davon marktrisikobedingt
5.740
-5.336
davon kreditrisikobedingt
-12.048
-18.696
Veränderung Marktwert im
 
Berichtszeitraum
17.724
18.226
davon marktrisikobedingt
11.076
31.726
davon kreditrisikobedingt
6.648
-13.500
Bei der Berechnung des Marktwertes der Finanziellen Verbindlichkeiten
at Fair Value (Option) wird der Creditspread von Marktdaten abgeleitet.
Bei der Ermittlung der kreditrisikobedingten Veränderung des Fair
 
Va-
lues erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Finanzinstrumente hin-
sichtlich Währung, Laufzeit, Platzierungsart sowie Besicherung bzw. Ri-
sikostruktur. Die Ermittlung der kreditrisikobedingten Veränderung
 
des
Fair Values erfolgt dahingehend, dass anhand einer Modellrechnung
die marktrisikobedingte Veränderung des Fair Values von der Gesamt-
veränderung des Fair Values abgezogen wurde.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Angaben zur Veränderung vom Ergänzungskapital (LFVO)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
2024
2023
LFVO Ergänzungskapital - Stand 01.01.
25.146
23.560
Neuaufnahmen
2.500
0
Veränderung Zinsabgrenzung
-17
254
Veränderung Bewertung
1.750
1.332
LFVO Ergänzungskapital - Stand 31.12.
29.379
25.146
.
 
 
(34) FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN AT AMORTIZED COST
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
439.049
783.867
Giroeinlagen Kunden
4.230.601
4.329.224
Spareinlagen Kunden
715.010
789.413
Begebene Schuldverschreibungen
7.134.663
6.952.353
Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung
14.706
7.643
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen
9.442
9.855
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Amortized Cost
12.543.471
12.872.355
In den Finanziellen Verbindlichkeiten at Amortized Cost wurden auf-
grund der Anwendung des Hedge-Accountings die fortgeführten
Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 6.953.307 (2023:
TEUR 6.652.670)
 
um den Hedged Fair Value in Höhe von
TEUR -113.079 (2023: TEUR -275.560)
 
angepasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost nach Produkten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Pfandbriefe
4.497.056
4.395.711
Kommunalbriefe
61.912
45.009
Kassenobligationen
56.296
41.978
Anleihen
2.202.975
2.180.546
Ergänzungskapital (T2)
266.043
238.703
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.381
50.406
Summe Begebene Schuldverschreibungen
7.134.663
6.952.353
Interbankkonten
281.544
255.124
Geldmarktaufnahmen
67.772
453.258
Giroeinlagen
2.651.874
2.634.644
Termineinlagen
1.578.726
1.694.581
Sparbücher
678.821
668.058
Kapitalsparbücher
36.189
121.354
Schuldscheindarlehen
89.734
75.485
Summe Einlagen
5.384.660
5.902.504
Verbindlichkeiten aus Lieferung und
 
Leistung
14.706
7.643
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
9.442
9.855
Summe sonstige Verbindlichkeiten
24.148
17.498
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Amortized Cost
12.543.471
12.872.355
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost nach Regionen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Österreich
9.576.942
9.977.297
Deutschland
737.330
686.588
Schweiz und Liechtenstein
1.859.070
1.818.427
Italien
7.599
10.597
Sonstiges Ausland
362.530
379.446
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Amortized Cost
12.543.471
12.872.355
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 308
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost
 
nach Geschäftsfeldern
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Firmenkunden
1.884.196
1.850.088
Privatkunden
2.749.900
2.919.885
Financial Markets
7.547.376
7.774.546
Corporate Center
361.999
327.836
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Amortized Cost
12.543.471
12.872.355
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost nach Sektoren
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Zentralbanken
16.379
333.516
Staatssektor
266.499
280.370
Kreditinstitute
7.506.084
7.369.694
Finanzunternehmen
484.092
572.124
Unternehmen
1.607.772
1.659.800
Private Haushalte
2.662.645
2.656.851
Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Amortized Cost
12.543.471
12.872.355
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost –
 
Unternehmen nach Branchen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Land- und Forstwirtschaft
5.212
6.506
Bergbau
71
32
Herstellung von Waren
226.578
191.221
Energieversorgung
104.587
174.666
Wasserversorgung
4.238
4.335
Baugewerbe
101.358
132.800
Handel
217.371
238.016
Verkehr und Lagerei
55.007
60.749
Beherbergung und Gastronomie
63.554
50.387
Information und Kommunikation
33.290
35.380
Finanzdienstleistungen
71.938
44.085
Wohnungswesen
261.769
239.008
Freie Berufe
256.414
294.345
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
44.983
64.552
Öffentliche Verwaltung
52.895
20.498
Erziehung und Unterricht
8.863
17.462
Gesundheits-
 
und Sozialwesen
73.605
51.163
Kunst, Unterhaltung und Erholung
13.302
19.831
Sonstige Dienstleistungen
12.737
14.764
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost - Unternehmen
1.607.772
1.659.800
Angaben zur Veränderung vom Ergänzungskapital und
 
zusätzlichen Kernkapital (LAC)
TEUR
2024
2023
LAC Ergänzungskapital und zusätzliches
Kernkapital - Stand 01.01.
289.109
272.565
Neuaufnahmen
20.000
0
Währungsänderungen
-1.744
6.563
Veränderung Zinsabgrenzung
560
7
Veränderung Bewertung
8.499
9.974
LAC Ergänzungskapital und zusätzliches
Kernkapital - Stand 31.12.
316.424
289.109
Veränderung der Vorjahresangabe aufgrund einer Umgliederung
von der Position Neuaufnahmen auf die Position Währungsänderun-
gen.
.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Angaben zu Leasingverbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Bis 3 Monate
365
368
Über 3 bis 12 Monate
1.092
1.080
Über 1 bis 5 Jahre
5.686
4.867
Über 5 Jahre
2.282
3.422
Leasingverbindlichkeiten
9.425
9.737
Bei den dargestellten Leasingverbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
handelt es sich um die undiskontierten Leasingzahlungen. Die
Summe der Zahlungen entspricht daher nicht dem in der obigen
 
Tabelle dargestellten Barwert der Leasingverbindlichkeiten. Der ge-
wichtete Durchschnittszinssatz beträgt 2,33 %. Der Aufwand für
kurzfristige Leasingverhältnisse, Leasingverhältnisse von geringem
Wert sowie aufgrund von variablen Leasingzahlungen, die bei der
Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben
sind, betragen TEUR 144 (2023: TEUR 32).
Veränderung der Leasingverbindlichkeiten
TEUR
2024
2023
Leasingverbindlichkeiten - Stand 01.01.
9.855
9.437
Zinsaufwand
242
256
Neubewertung
1.706
1.911
Abgänge durch Auflösung
-430
-39
Leasingzahlungen
-1.931
-1.710
Leasingverbindlichkeiten - Stand 31.12.
9.442
9.855
.
(35) NEGATIVE MARKTWERTE AUS SICHERUNGSGESCHÄFTEN
Gliederung nach Sicherungsart
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Negative Marktwerte aus
 
Fair Value Hedges
267.133
389.936
Negative Marktwerte aus Portfolio Hedges
2.819
2.225
Negative Marktwerte aus
Sicherungsgeschäften
269.952
392.161
Die Nominalwerte sowie die negativen Marktwerte zu den Siche-
rungsinstrumenten sind unter Note (23) ersichtlich. Im Berichtsjahr
und im Vorjahr hat der Konzern keine Cashflow-Hedge-Positionen
abgeschlossen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(36) RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen nach Arten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Abfertigungsrückstellungen
15.445
15.268
Pensionsrückstellungen
3.988
4.268
Jubiläumsgeldrückstellungen
3.275
3.198
Sozialkapital
22.708
22.734
Rückstellungen für Bürgschaften/Zusagen
8.838
11.398
Rückstellungen für laufende
Gerichtsprozesse
735
1.177
Rückstellungen für Personal
184
173
Rückstellungen für Sonstiges
8.989
2.603
Sonstige Rückstellungen
18.746
15.351
Rückstellungen
 
41.454
38.085
Die Gliederung nach Laufzeiten bzw. den erwarteten Fälligkeiten resul-
tierender Abflüsse ist in der Note (42) ersichtlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 309
Obwohl Bürgschaften und Haftungen nicht in der Bilanz abgebildet
werden, bergen diese ein nicht unerhebliches Kreditrisiko. Um diesem
Adressenausfallsrisiko Rechnung zu tragen, werden für Kunden
 
mit be-
stimmter Bonitätsverschlechterung Rückstellungen gebildet. Sofern
eine Eventualverbindlichkeit aus einer Bürgschaft bzw. Haftung schla-
gend wird, haben wir das Recht, beim Garantienehmer Regress zu
 
neh-
men. Die vom Garantienehmer gestellten Sicherheiten werden
 
daher
bei der Bildung der Rückstellung berücksichtigt. Über die Sicherheiten
hinaus ist nicht mit einem Zufluss von wirtschaftlichem Nutzen zu
rechnen.
Die Rückstellungen für Kreditrisiken sollen ebenfalls das Kreditrisiko
aus nicht ausgenützten Kreditlinien abdecken. Finanzierungen, die dem
Kunden zugesagt, aber noch nicht ausgenützt wurden, stellen ein Kre-
ditrisiko dar. Da diese nicht in der Bilanz abgebildet werden, ist eine
 
Risikovorsorge nur im Bereich der Rückstellungen möglich. Da es sich
um Kreditzusagen gemäß IFRS 9 handelt, fallen sie nicht in den Anwen-
dungsbereich des IAS 37. Daher werden diese Rückstellungen
 
nach
IFRS 9 ermittelt.
Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten umfassen sowohl die
 
er-
warteten Verfahrens-
 
und Beratungskosten als auch die geschätzten
Zahlungsverpflichtungen aus dem Prozess an die Gegenpartei.
Dem Sozialkapital steht, abgesehen von der Pensionsvereinbarung
für Mitarbeiter der Filiale St. Gallen, kein besonderes Vermögen
 
oder
Funding gegenüber. Für die Mitarbeiter der Filiale St. Gallen erfolgt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
die Veranlagung des Fondsvermögens durch die Swiss Life AG mit
Sitz in Zürich im Rahmen der BVG-Sammelstiftung Swiss Life. Das
Fondsvermögen wird von der Swiss Life AG professionell verwaltet,
eine Diversifizierung des Risikos ist Teil der Veranlagungsstrategie.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten ihre Beitragszah-
lungen in diesen Fonds. Das Fondsvermögen und somit auch dessen
Bewertungseffekte sind daher nicht im vorliegenden Konzernab-
schluss enthalten. In der Rückstellung wurde daher die Nettover-
pflichtung aus dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtun-
gen abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Fondsvermögens
ausgewiesen. Die Ergebnisse aus Dotation bzw. Auflösung der Rück-
stellungen werden direkt in den Verwaltungsaufwendungen
 
sowie
im Sonstigen Ergebnis dargestellt. Für die Pensionsrückstellungen
werden festverzinsliche Wertpapiere als Sicherstellung für die Pensi-
onsansprüche der Pensionsnehmer gehalten.
Erwartete Inanspruchnahme des Sozialkapitals
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Bis 3 Monate
222
126
Über 3 bis 12 Monate
1.167
714
Über 1 bis 5 Jahre
4.794
4.709
Über 5 Jahre
16.525
17.185
Sozialkapital
22.708
22.734
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entwicklung des Sozialkapitals
TEUR
Abfertigungs-
Pensions-
Jubiläumsgeld-
Gesamt
2023
rückstellungen
rückstellungen
rückstellungen
Barwert 01.01.
13.913
3.428
2.968
20.309
Dienstzeitaufwand
333
-135
243
441
Zinsaufwand
481
164
110
755
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
 
aus finanziellen Annahmen
1.453
822
-76
2.199
Fremdwährungsrisiko
0
45
0
45
Leistungsauszahlungen
-955
-56
-47
-1.058
Nachverrechnung aus der Abgeltung
-14
0
0
-14
Sonstige Änderungen
57
0
0
57
Barwert 31.12.
15.268
4.268
3.198
22.734
TEUR
Abfertigungs-
Pensions-
Jubiläumsgeld-
Gesamt
2024
rückstellungen
rückstellungen
rückstellungen
Barwert 01.01.
15.268
4.268
3.198
22.734
Dienstzeitaufwand
271
-14
248
505
Zinsaufwand
484
122
112
718
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
 
aus finanziellen Annahmen
83
31
-167
-53
Fremdwährungsrisiko
0
-18
0
-18
Leistungsauszahlungen
-614
-401
-116
-1.131
Nachverrechnung aus der Abgeltung
0
0
0
0
Sonstige Änderungen
-47
0
0
-47
Barwert 31.12.
15.445
3.988
3.275
22.708
Die im Sonstigen Ergebnis (40) erfassten versicherungsmathematischen
 
Gewinne/Verluste aus Abfertigungs-
 
und Pensionsrückstellungen in
Höhe von TEUR -76 (2023:
 
TEUR -2.340) sind auf Veränderungen bei finanziellen Annahmen zurückzuführen.
Nachfolgend erfolgt für die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung
 
für die Mitarbeiter der Filiale St. Gallen eine Darstellung der Komponenten
des Fondsvermögens sowie eine Überleitungsrechnung des Fondsvermögens.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 310
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Komponenten des Fondsvermögens
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Beizulegender Zeitwert von Vermögenswerten
 
aus leistungsorientierten Plänen
12.010
8.463
 
davon Eigenkapitalinstrumente
1.574
866
 
davon Schuldtitel
7.092
5.147
 
davon Immobilien
2.949
2.007
 
davon sonstige Vermögenswerte aus leistungsorientierten
 
Plänen
395
443
Barwert von Verpflichtungen aus leistungsorientierten
 
Plänen
12.570
9.359
Leistungsorientierte Nettoverpflichtungen
 
- Filiale St. Gallen
560
896
Überleitung des Fondsvermögens
TEUR
2024
2023
Beizulegender Zeitwert von Vermögenswerten
 
aus leistungsorientierten Plänen am
 
01.01.
8.463
5.982
Währungsumrechnungseffekte
-137
379
Zinserträge aus Vermögenswerten
141
104
Bewertungsergebnis von Vermögenswerten
1.427
816
Beitragszahlungen Arbeitgeber
524
440
Beitragszahlungen Arbeitnehmer
359
293
Beitragszahlungen Planteilnehmer
1.233
1.364
Auszahlungen
0
-915
Beizulegender Zeitwert von Vermögenswerten
 
aus leistungsorientierten Plänen am 31.12.
12.010
8.463
Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Auszahlungen aus dem Fondsvermögen
 
erfolgt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen
TEUR
Bürg-
Kredit-
Laufende
Personal
Sonstiges
Gesamt
schaften
risiken
Gerichts-
und
prozesse
2023
Zusagen
Buchwert 01.01.
12.866
24
1.010
279
26.697
40.876
Zuführung
8.609
0
569
4
14.607
23.789
Verbrauch
0
0
-295
-110
-12.849
-13.254
Auflösung
-10.117
-24
-107
0
-25.852
-36.100
Unwinding
1
0
0
0
0
1
Restliche Anpassung
39
0
0
0
0
39
Buchwert 31.12.
11.398
0
1.177
173
2.603
15.351
.
TEUR
Bürg-
Kredit-
Laufende
Personal
Sonstiges
Gesamt
schaften
risiken
Gerichts-
und
prozesse
2024
Zusagen
Buchwert 01.01.
11.398
0
1.177
173
2.603
15.351
Zuführung
7.313
0
905
4
6.949
15.171
Verbrauch
0
0
-813
-4
-274
-1.091
Auflösung
-9.618
0
-544
11
-279
-10.430
Unwinding
-252
0
0
0
0
-252
Restliche Anpassung
-3
0
10
0
-10
-3
Buchwert 31.12.
8.838
0
735
184
8.989
18.746
.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 311
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(37) ERTRAGSTEUERVERPFLICHTUNGEN
Ertragsteuerverpflichtungen nach Arten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Steuerrückstellung
2.442
2.451
Ertragsteuerverbindlichkeiten
8
7
Ertragsteuerverpflichtungen
2.450
2.458
Entwicklung der Steuerrückstellung
TEUR
2024
2023
Buchwert 01.01.
2.451
3.815
Währungsumrechnung
-4
34
Zuführung
1.558
1.009
Verbrauch
-1.563
-2.392
Auflösung
0
-15
Buchwert 31.12.
2.442
2.451
Die Gliederung nach Laufzeiten ist in der Note (42) ersichtlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(38) LATENTE STEUERVERBINDLICHKEITEN
In der nachfolgenden Tabelle werden jene latenten Steuerforde-
rungen von den Steuerverbindlichkeiten abgesetzt, die per Saldo
im jeweiligen Steuersubjekt eine Verbindlichkeit darstellen. Die
Gliederung nach Laufzeiten ist in der Note (42) ersichtlich.
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Temporäre Differenzen aus Bewertung von
Finanzinstrumenten über die Gewinn-
 
und
Verlustrechnung
12.800
12.497
Temporäre Differenzen aus
 
Anlagenabschreibung
4.794
4.743
Temporäre Differenzen aus Rückstellungen
2.754
3.016
Temporäre Differenzen aus
Wertminderungen
0
2.669
Temporäre Differenzen sonstige
568
101
Latente Steuerverbindlichkeiten
20.916
23.026
Saldierung mit latenten Steuerforderungen
-8.273
-5.135
Latente Steuerverbindlichkeiten per Saldo
12.643
17.891
Für die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen/
Verlusten aus leistungsorientierten Plänen wurden direkt im Sonsti-
gen Ergebnis (40) TEUR -1.597 (2023:
 
TEUR -1.516) erfasst. Die darauf
entfallenden latenten Steuern (Steuerverbindlichkeit) betragen
TEUR 367 (2023: TEUR 349). Aus der erfolgsneutralen Erfassung
 
der
Veränderung des eigenen Bonitätsrisikos im Sonstigen Ergebnis in
Höhe von TEUR 12.275 (2023: TEUR 18.364) wurden latente Steuern
(Steuerverbindlichkeit) in Höhe von TEUR -2.823 (2023:
 
TEUR -4.224) ebenfalls erfolgsneutral aufgelöst.
Betreffend der im Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
bestehen keine Outside Basis Differences.
 
 
(39) SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit
1.438
1.306
Sonstige Steuerverpflichtungen
7.643
8.748
Rechnungsabgrenzungen
8.182
10.290
Sonstige Leistungsabgrenzungen
7.083
5.437
Übrige Verbindlichkeiten
21.951
23.836
Sonstige Verbindlichkeiten
46.297
49.617
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(40) EIGENKAPITAL
Zusammensetzung Eigenkapital nach Arten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Grundkapital
162.152
162.152
Kapitalrücklagen
44.674
44.674
Kumuliertes Sonstiges Ergebnis
8.283
13.058
Summe Posten ohne Recycling
8.223
12.973
Bewertung Pensionspläne
-1.229
-1.167
Bewertung aus eigener
 
Bonitätsveränderungen
9.452
14.140
Summe Posten mit Recycling
60
85
Fremdwährungsbewertungen
60
85
Einbehaltene Gewinne
1.281.701
1.243.617
Summe Eigentümer des
 
Mutterunternehmens
1.496.810
1.463.501
Nicht beherrschende Anteile am
 
Eigenkapital
47
31
Eigenkapital
 
1.496.857
1.463.532
Das gezeichnete Kapital besteht aus dem Grundkapital in der Höhe
von TEUR 162.152 (2023: TEUR 162.152), welches zur Gänze einbe-
zahlt wurde. Am 31. Dezember 2024 waren 316.736 Stück (2023:
316.736 Stück)
 
Aktien mit einem Nominale von EUR 512 ausgege-
ben.
In den einbehaltenen Gewinnen ist die gesetzliche Rücklage enthal-
ten. Die Auflösung der gesetzlichen Rücklage in Höhe von
TEUR 10.601 (2023: TEUR 10.601) ist an das UGB in Verbindung mit
dem AktG gebunden.
Ebenso wird unter den einbehaltenen Gewinnen die Haftrücklage
gemäß § 57 Abs. 5 BWG erfasst. Die Auflösung der Haftrücklage in
Höhe von TEUR 139.082 (2023: TEUR 139.082) darf nur insoweit er-
folgen, als dies zur Erfüllung von Verpflichtungen gemäß § 93 BWG
oder zur Deckung sonstiger im Jahresabschluss auszuweisender
Verluste erforderlich ist. Die Haftrücklage ist im Ausmaß des aufge-
lösten Betrages längstens innerhalb der folgenden fünf Geschäfts-
jahre wieder aufzufüllen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 312
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Überleitung Kumuliertes Sonstiges Ergebnis
TEUR
Bewertung
Bewertung
Fremd-
Gesamt
Pensions-
aus eigener
währungs-
pläne
Bonitäts-
bewertung
veränderung
Stand 01.01.2023
672
3.655
81
4.408
Übertragung Eigenkapital
-22
0
-147
-169
Bewertung OCI ohne Recycling
-2.340
13.490
0
11.150
Latente Steuern ohne Recycling
523
-3.005
0
-2.482
Bewertung OCI mit Recycling
0
0
151
151
Stand 31.12.2023
-1.167
14.140
85
13.058
Stand 01.01.2024
-1.167
14.140
85
13.058
Übertragung Eigenkapital
0
0
-85
-85
Bewertung OCI ohne Recycling
-76
-6.089
0
-6.165
Latente Steuern ohne Recycling
14
1.401
0
1.415
Bewertung OCI mit Recycling
0
0
60
60
Stand 31.12.2024
-1.229
9.452
60
8.283
Im Kumulierten Sonstigen Ergebnis (40) ist ein Betrag in Höhe von
 
TEUR 227 (2023: TEUR -332) enthalten, der auf bereits getilgte oder verkaufte
 
Finanzinstrumente, die freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertet
 
werden, zurückzuführen ist.
Dividenden der Hypo Vorarlberg
Die Hypo Vorarlberg kann eine Dividende höchstens im Ausmaß des im
 
Einzelabschluss nach BWG bzw. UGB ausgewiesenen Bilanzgewinnes
 
in
Höhe von TEUR
10.136
 
(2023: TEUR
4.434
) ausschütten.
Der erwirtschaftete Jahresüberschuss nach UGB der Hypo Vorarlberg
 
des Geschäftsjahres 2024 betrug TEUR 52.027 (2023:
 
TEUR 54.441). Nach
Rücklagendotation von TEUR 41.891 (2023: TEUR 50.007) und nach Zurechnung
 
des Gewinnvortrages von TEUR 0 (2023: TEUR 0) ergibt sich
 
ein
verwendungsfähiger Bilanzgewinn von TEUR 10.136 (2023: TEUR 4.434).
 
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung
 
und unter
Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen bis zu dieser Beschlussfassung
 
wird vorgeschlagen, auf die Aktien und dem damit verbundenen
Grundkapital von TEUR 162.152 (2023: TEUR 162.152) eine Dividende in
 
Höhe von EUR
32
 
(2023: EUR
14
) je anspruchsberechtigter Aktie auszuschüt-
ten. Die Ausschüttung ergibt daher bei 316.736 Stück (2023: 316.736 Stück)
 
Aktien einen Betrag von TEUR 10.136 (2023: TEUR 4.434).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(41) FREMDWÄHRUNGSVOLUMINA UND AUSLANDSBEZUG
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2023
Barreserve
726.594
2.596
243.152
399
3.530
976.271
Handelsaktiva
106.055
3.385
7.897
276
122
117.735
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
521.246
50.383
10.649
11.131
0
593.409
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
202.033
0
0
0
11.495
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
11.461.870
37.544
1.631.686
4.590
125.610
13.261.300
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
347.733
1.460
28.656
0
0
377.849
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
11.767
0
0
0
0
11.767
Beteiligungen
968
0
0
0
0
968
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
3.805
0
0
0
0
3.805
Sachanlagen
74.322
0
6.537
0
0
80.859
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
44.073
0
0
0
0
44.073
Immaterielle Vermögenswerte
1.448
0
1.837
0
0
3.285
Ertragsteueransprüche
1.471
0
0
0
0
1.471
Latente Steuerforderungen
3.113
0
0
0
0
3.113
Sonstige Vermögenswerte
35.290
0
1.566
0
246
37.102
Vermögenswerte
13.541.788
95.368
1.931.980
16.396
141.003
15.726.535
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 313
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2023
Handelspassiva
94.942
2.595
3
3.384
100
101.024
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
789.412
0
0
0
0
789.412
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
10.926.018
134.646
1.670.294
67.485
73.912
12.872.355
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
315.824
193
69.668
5.370
1.106
392.161
Rückstellungen
37.151
0
934
0
0
38.085
Ertragsteuerverpflichtungen
1.920
0
538
0
0
2.458
Latente Steuerverbindlichkeiten
17.891
0
0
0
0
17.891
Sonstige Verbindlichkeiten
42.652
114
6.851
0
0
49.617
Eigenkapital
1.463.529
0
3
0
0
1.463.532
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
13.689.339
137.548
1.748.291
76.239
75.118
15.726.535
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2024
Barreserve
201.937
1.980
291.313
2.801
11.902
509.933
Handelsaktiva
98.152
4.807
469
619
29
104.076
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
525.483
39.381
9.644
10.075
0
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
188.014
0
0
0
11.194
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
11.521.143
56.935
1.599.415
3.719
113.617
13.294.829
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
306.447
2.071
37.121
0
54
345.693
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
13.829
0
0
0
0
13.829
Beteiligungen
746
0
0
0
0
746
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
4.025
0
0
0
0
4.025
Sachanlagen
76.501
0
6.414
0
0
82.915
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
45.237
0
0
0
0
45.237
Immaterielle Vermögenswerte
1.520
0
1.356
0
0
2.876
Ertragsteueransprüche
18.265
0
0
0
0
18.265
Latente Steuerforderungen
2.000
0
4
0
0
2.004
Sonstige Vermögenswerte
39.638
0
2.403
0
65
42.106
Vermögenswerte
13.042.937
105.174
1.948.139
17.214
136.861
15.250.325
TEUR
EUR
USD
CHF
JPY
Sonstige
Gesamt
31.12.2024
Handelspassiva
52.609
19
585
1.172
55
54.440
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
782.761
0
0
0
0
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
10.558.120
131.303
1.714.691
82.595
56.762
12.543.471
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
237.424
78
23.036
8.940
474
269.952
Rückstellungen
40.879
0
575
0
0
41.454
Ertragsteuerverpflichtungen
1.499
0
951
0
0
2.450
Latente Steuerverbindlichkeiten
12.643
0
0
0
0
12.643
Sonstige Verbindlichkeiten
43.016
133
3.148
0
0
46.297
Eigenkapital
1.496.878
0
-21
0
0
1.496.857
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
13.225.829
131.533
1.742.965
92.707
57.291
15.250.325
Der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva in den einzelnen Währungen
 
stellt nicht die offene Fremdwährungsposition des Konzerns im Sinne
des Artikels 352 der CRR dar. Die Absicherung von offenen Fremdwährungspositionen
 
erfolgt anhand derivativer Finanzinstrumente, wie Wäh-
rungsswaps oder Cross-Currency-Swaps. Diese Absicherungen sind in der IFRS-Bilanz
 
jedoch nicht mit dem Nominalwert, sondern mit dem
Marktwert angesetzt. Die Summe aller offenen Fremdwährungspositionen
 
gemäß Artikel 352 der CRR beträgt per 31. Dezember 2024 TEUR
 
6.018
(2023: TEUR 13.156).
Auslandsbezug
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Vermögenswerte aus dem Ausland
 
5.312.320
5.330.175
Verbindlichkeiten aus dem Ausland
3.549.515
3.653.272
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 314
(42) FRISTIGKEITEN
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2023
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Barreserve
952.091
0
0
0
0
24.180
976.271
Handelsaktiva
152
9.362
4.623
17.307
86.166
125
117.735
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
32.201
15.364
110.173
288.157
135.143
12.371
593.409
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
0
852
11.356
117.003
84.317
0
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
920.429
1.618.795
1.251.051
4.333.014
5.097.094
40.917
13.261.300
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
551
5.718
122.556
249.024
0
377.849
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
0
0
0
31
11.736
0
11.767
Beteiligungen
0
0
0
0
0
968
968
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
0
0
0
0
0
3.805
3.805
Sachanlagen
0
0
0
0
0
80.859
80.859
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0
0
0
0
0
44.073
44.073
Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
0
3.285
3.285
Ertragsteueransprüche
123
0
881
467
0
0
1.471
Latente Steuerforderungen
32
0
0
3.030
97
-46
3.113
Sonstige Vermögenswerte
7.839
3.401
3.030
2.925
-121
20.028
37.102
Vermögenswerte
1.912.867
1.648.325
1.386.832
4.884.490
5.663.456
230.565
15.726.535
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2023
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Handelspassiva
0
1.981
23.894
29.166
45.983
0
101.024
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
0
0
31.421
276.689
481.302
0
789.412
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
3.573.896
1.129.427
1.619.651
4.758.738
1.784.875
5.768
12.872.355
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
3.703
13.209
162.981
212.268
0
392.161
Rückstellungen
5.715
2.822
2.511
7.593
18.703
741
38.085
Ertragsteuerverpflichtungen
0
11
1.962
3
0
482
2.458
Latente Steuerverbindlichkeiten
-940
-546
-7.177
12.350
12.885
1.319
17.891
Sonstige Verbindlichkeiten
16.187
9.324
5.582
13.800
4.724
0
49.617
Eigenkapital
0
0
0
0
0
1.463.532
1.463.532
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
3.594.858
1.146.722
1.691.053
5.261.320
2.560.740
1.471.842
15.726.535
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 315
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2024
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Barreserve
487.552
0
0
0
0
22.381
509.933
Handelsaktiva
15
6.385
4.375
16.538
76.615
148
104.076
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
66.027
58.212
139.548
174.199
128.788
17.809
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
2
13.697
49.086
63.982
72.441
0
199.208
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
705.369
1.751.373
1.363.330
4.321.630
5.107.620
45.507
13.294.829
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
2.751
3.379
130.547
209.016
0
345.693
Fair Value Änderung Portfolios aus Zinsrisiken
0
0
0
0
13.829
0
13.829
Beteiligungen
0
0
0
0
0
746
746
Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen
0
0
0
0
0
4.025
4.025
Sachanlagen
0
0
0
0
0
82.915
82.915
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0
0
0
0
0
45.237
45.237
Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
0
2.876
2.876
Ertragsteueransprüche
40
0
17.815
410
0
0
18.265
Latente Steuerforderungen
55
4
0
1.855
81
9
2.004
Sonstige Vermögenswerte
15.395
3.517
2.541
3.231
122
17.300
42.106
Vermögenswerte
1.274.455
1.835.939
1.580.074
4.712.392
5.608.512
238.953
15.250.325
TEUR
Täglich
Bis 3
Bis 1
Bis 5
Über 5
Ohne
Gesamt
31.12.2024
fällig
Monate
Jahr
Jahre
Jahre
Laufzeit
Handelspassiva
29
2.887
2.029
17.007
32.488
0
54.440
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
0
25.396
31.697
286.795
438.873
0
782.761
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
3.646.163
1.215.026
985.941
5.096.779
1.592.174
7.388
12.543.471
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
3.800
1.651
164.034
100.467
0
269.952
Rückstellungen
1.523
1.733
7.417
11.768
17.829
1.184
41.454
Ertragsteuerverpflichtungen
0
5
1.853
3
0
589
2.450
Latente Steuerverbindlichkeiten
9.722
6
0
37
1.927
951
12.643
Sonstige Verbindlichkeiten
19.169
8.970
6.116
11.106
836
100
46.297
Eigenkapital
0
0
0
0
0
1.496.857
1.496.857
Verbindlichkeiten und Eigenkapital
3.676.606
1.257.823
1.036.704
5.587.529
2.184.594
1.507.069
15.250.325
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 316
D.
WEITERE IFRS-INFORMATIONEN
(43) ANGABEN ZUR GELDFLUSSRECHNUNG
Die Ermittlung der Geldflussrechnung erfolgt nach der indirekten
Methode. Hierbei wird der Netto-Cashflow aus der laufenden
 
Ge-
schäftstätigkeit ausgehend vom Konzerngewinn ermittelt, wobei
 
zunächst diejenigen Aufwendungen zugerechnet und diejenigen
 
Er-
träge abgezogen werden, die im Geschäftsjahr nicht zahlungswirk-
sam waren. Weiters werden alle Aufwendungen und Erträge elimi-
niert, die zwar zahlungswirksam waren, jedoch nicht der laufenden
Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind. Diese Zahlungen werden bei
den Cashflows aus der Investitionstätigkeit oder der Finanzie-
rungstätigkeit berücksichtigt.
(44) EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND KREDITRISIKEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Geschäfte
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Erteilte Kreditzusagen
1.670.923
2.054.817
Erteilte Finanzgarantien
282.002
354.518
Sonstige erteilte Zusagen
20.380
21.703
Außerbilanzielle Geschäfte
1.973.305
2.431.038
Zu erteilten Kreditzusagen zählen zugesagte, aber von Kunden noch
nicht in Anspruch genommene Ausleihungen. Darunter sind
 
vor
 
allem Promessen im Darlehensgeschäft, aber auch nicht ausge-
nützte Kreditrahmen zu verstehen. Die Kreditrisiken wurden jeweils
mit ihrem Nominalwert angesetzt. Eventualverbindlichkeiten aus
 
Finanzgarantien stellen zugesagte Haftungsübernahmen für
 
unsere
Kunden zu Gunsten eines Dritten dar. Sofern der Garantienehmer
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der
Begünstigte die Finanzgarantie der Bank in Anspruch nehmen. Die
Bank hat ihrerseits wiederum eine Regressmöglichkeit bei ihrem
Kunden. Die dargestellten Beträge stellen den maximalen Betrag
dar, der im Falle einer Inanspruchnahme zu einer Auszahlung
 
führen
könnte. Die Erfassung von Eventualforderungen, die im Zusammen-
hang mit Finanzgarantien bestehen, ist nur schwer möglich, da die
Inanspruchnahme der Verpflichtung nicht vorhergesehen werden
kann bzw. plausibel geschätzt werden kann. Die Sonstigen erteilten
Zusagen stellen bestimmte Treuhandgeschäfte und Dokumentenak-
kreditivgeschäfte dar.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eventualverbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Täglich fällig
19
23
Bis 3 Monate
18.017
37.737
Bis 1 Jahr
64.721
71.764
Bis 5 Jahre
97.514
117.562
Über 5 Jahre
32.370
54.823
Ohne Laufzeit
89.741
94.312
Eventualverbindlichkeiten
302.382
376.221
Über die vorstehend erläuterten Eventualverbindlichkeiten hinaus
bestehen noch folgende weitere Eventualverpflichtungen.
Verpflichtung aus der gemäß § 8 ESAEG vorgeschriebenen Mit-
gliedschaft bei der Einlagensicherungsgesellschaft "Einlagensiche-
rung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)":
Gemäß § 8 Abs. 1 ESAEG gehört die Hypo Vorarlberg als einla-
genentgegennehmendes Institut (CRR-Institut) mit dem Sitz in Ös-
terreich der einheitlichen Sicherungseinrichtung nach § 1 Abs. 1 Z 1
ESAEG an. Jede Sicherungseinrichtung hat einen Einlagensiche-
rungsfonds bestehend aus verfügbaren Finanzmitteln in der Höhe
von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mit-
gliedsinstitute (Zielausstattung) einzurichten. Die Beitragsverpflich-
tung richtet sich nach der Höhe der gedeckten Einlagen unter Zu-
grundlegung von vorher bestimmten Risikofaktoren (sog. risikoba-
sierte Beitragsberechnung). Für die Hypo Vorarlberg errechnete sich
ein Beitragsanteil von TEUR 0 (2023: TEUR 704). Darüber hinaus
 
hat
die ESA gem. § 22 (1) ESAEG ihren Mitgliedsinstituten pro Kalender-
jahr Sonderbeiträge in der Höhe von maximal 0,5 % der Summe der
gedeckten Einlagen ihrer Mitgliedsinstitute vorzuschreiben und zeit-
gerecht einzuheben, falls die verfügbaren Finanzmittel einer Siche-
rungseinrichtung nicht ausreichen, um die Einleger im Sicherungsfall
zu entschädigen oder Verpflichtungen aus Kreditoperationen zu be-
dienen.
Die Einlagensicherung sichert im Sicherungsfall eines Mitgliedsinsti-
tuts Guthaben auf Konten und Sparbüchern bis zu TEUR 100 pro
Kunde und pro Kreditinstitut. In bestimmten Fällen erhöht sich der
gesicherte Betrag auf bis zu TEUR 500 pro Kunde und Kreditinstitut.
In beiden Fällen gibt es für die Anleger keinen Selbstbehalt. Ebenso
umfasst die Einlagensicherung auch die Sicherung von deponierten
Wertpapieren eines Kunden im Sicherungsfall mit einem Betrag von
bis zu TEUR 20 pro Kunde und Kreditinstitut. Bei nicht natürlichen
Personen ist vom Kunden ein Selbstbehalt von 10 % zu tragen.
(45) ZINSLOSE FORDERUNGEN
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Zinslose Forderungen an Kreditinstitute
0
13
Zinslose Forderungen an Kunden
62.357
23.022
Zinslose Forderungen
62.357
23.035
Die zinslosen Forderungen an Kreditinstitute sind im Wesentlichen
nicht verzinste Guthaben bei Clearingstellen bzw. Forderungen aus
dem Zahlungsverkehr. Die Forderungen an Kunden werden zinslos
gestellt, wenn mit der Einbringung von Zinszahlungen in den kom-
menden Perioden nicht mehr gerechnet werden kann. Für diese
 
For-
derungen wurden bereits ausreichend Wertberichtigungen gebildet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(46) SICHERHEITEN
Als Sicherheiten übertragene Vermögenswerte
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Finanzielle Vermögenswerte at
 
Fair Value (Non-SPPI)
214.675
222.120
Finanzielle Vermögenswerte at
 
Fair Value (Option)
175.825
191.459
Finanzielle Vermögenswerte at
 
Amortized Cost
8.885.112
8.388.207
Als Sicherheit übertragene Ver-
mögenswerte
9.275.612
8.801.786
davon Deckungsstock für Pfandbriefe
5.565.320
5.017.400
davon Deckungsstock für öffentliche
Pfandbriefe
587.461
573.683
Widmung der Sicherheiten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Sicherstellung für Refinanzierung bei
 
Zentralnotenbanken
1.058.544
1.270.690
Deckungsstock für Pfandbriefe
6.066.020
5.600.367
Deckungsstock für öffentliche Pfandbriefe
587.256
565.351
Deckungsstock für Mündelgelder
30.000
30.184
Deckung Pensionsrückstellung
2.038
1.993
Echte Pensionsgeschäfte, Repos
1.374.242
1.041.010
Kautionen, Collaterals, Margins
157.512
292.191
Sicherheiten nach Widmung
 
9.275.612
8.801.786
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 317
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausnutzung der Sicherheiten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Sicherstellung für Refinanzierung bei
 
Zentralnotenbanken
16.380
333.515
Deckungsstock für Pfandbriefe
4.503.694
4.510.862
Deckungsstock für öffentliche Pfandbriefe
165.789
242.457
Deckungsstock für Mündelgelder
20.067
22.262
Deckung Pensionsrückstellung
2.038
1.993
Kautionen, Collaterals, Margins
157.512
292.192
Sicherheiten nach Ausnutzung
4.865.480
5.403.281
Es erfolgt kein Ausweis der sichernden Überdeckung für Pfandbriefe
und öffentliche Pfandbriefe aufgrund rechtlicher Änderungen des
Pfandbriefgesetzes.
Bei den angeführten Sicherheiten hat der Sicherungsnehmer nicht
das Recht, das Sicherungsgut zu verwerten bzw. seinerseits weiter zu
verpfänden. Daher gab es für die gestellten Sicherheiten keine Um-
gliederungen in der Bilanz.
Die Bank als Sicherungsnehmer hält keine Sicherheiten, die sie ohne
gegebenen Ausfall des Inhabers veräußern sowie ohne Zustimmung
des Inhabers erneut als Besicherung verwenden darf.
Der Deckungsstock für Pfandbriefe enthält Kreditforderungen der
Zweigniederlassung St. Gallen in Höhe von TEUR 1.045.217 (2023:
TEUR 837.656). Um die gleichwertige rechtliche und wirtschaftliche
Stellung der Pfandbriefgläubiger in Bezug auf diese Deckungswerte
zu gewährleisten, wurden die Kreditforderungen einschließlich ihrer
 
hypothekarischen Besicherung auf die HVS Sicherheitenverwaltung
GmbH mit Sitz in der Schweiz als Sicherheitentreuhänder der Pfand-
briefgläubiger im Weg einer Sicherungsübereignung übertragen.
Darüber hinaus halten wir aus Konsortialfinanzierungen treuhändig
für andere Kreditinstitute Hypotheken mit einem Nominalwert von
TEUR 132.882 (2023: TEUR 137.938).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(47) NACHRANGIGE VERMÖGENSWERTE
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Finanzielle Vermögenswerte at
 
Fair Value (Non-SPPI)
45.521
50.918
Finanzielle Vermögenswerte at
 
Amortized Cost
18.846
18.794
Nachrangige Vermögenswerte
64.367
69.712
davon Schuldverschreibungen
61.213
66.556
davon Darlehen und Kredite
3.154
3.156
(48) TREUHANDGESCHÄFTE
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Forderungen an Kunden
71.187
86.770
Treuhandvermögen
71.187
86.770
Verbindlichkeiten gegenüber
 
Kreditinstituten
58.005
66.939
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
13.181
19.960
Treuhandverbindlichkeiten
71.186
86.899
(49) ECHTE PENSIONSGESCHÄFTE
Zum 31. Dezember 2024 sowie im Vorjahr gab es keine echten Pensi-
onsgeschäfte.
(50) ANGABEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND
 
UNTERNEHMEN
Zum Kreis der nahestehenden Personen und Unternehmen zählen:
Die Eigentümer der Hypo Vorarlberg, somit die Vorarlberger
Landesbank-Holding und die Austria Beteiligungsgesellschaft
mbH sowie deren Eigentümer
Vorstand und Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg sowie deren
nächste Familienangehörige
Geschäftsführer der konsolidierten Tochtergesellschaften sowie
deren nächste Familienangehörige
Leitende Angestellte der Hypo Vorarlberg im Sinne des § 80
AktG sowie deren nächste Familienangehörige
Leitende Angestellte der Tochtergesellschaften der Hypo Vorarl-
berg sowie deren nächste Familienangehörige
Gesetzliche Vertreter und Mitglieder von Aufsichtsorganen der
Tochtergesellschaften
Tochterunternehmen und andere Gesellschaften, an denen die
Hypo Vorarlberg eine Beteiligung hält
Unternehmen auf die nahestehende Personen einen maßgebli-
chen Einfluss haben
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorschüsse, Kredite und Haftungen
Die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie deren nächste
Familienangehörige haben bis zum Jahresultimo von der Bank Vor-
schüsse, Kredite und Haftungen in Höhe von TEUR 886 (2023:
TEUR 830) zu den für Bankmitarbeiter geltenden üblichen Konditio-
nen und Bedingungen erhalten. Die Aufsichtsräte sowie deren
nächste Familienangehörige haben für sich und für Unternehmen,
für die sie persönlich haften, zum Jahresultimo von der Bank Vor-
schüsse, Kredite und Haftungen in Höhe von TEUR 18.324 (2023:
TEUR 19.452) mit banküblichen bzw. zu den für Bankmitarbeiter gel-
tenden üblichen Konditionen und Bedingungen erhalten.
Bezüge
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem Fixbe-
trag. Es gibt keine variable Vergütungskomponente. Für Geschäfts-
führer und leitende Angestellte im Konzern wurden vereinzelt vari-
able Vergütungen vereinbart, die vom Vorstand aufgrund
 
individu-
eller Ziele festgelegt werden. Aktienbasierte Entlohnungsschemata
sind nicht vorhanden.
Die Hypo Vorarlberg hat für Vorstandsmitglieder in ihrer aktiven
Funktion folgende Beträge aufgewendet:
TEUR
2024
2023
Mag. Michel Haller
422
387
Dr. Wilfried Amann
363
333
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
329
303
Vorstandsbezüge
1.114
1.023
TEUR
2024
2023
Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer
2.040
1.890
Vorstandsmitglieder im Ruhestand und
 
Hinterbliebene
86
78
Leitende Angestellte
6.130
5.201
Aufsichtsratsmitglieder
390
381
Bezüge von nahestehenden Personen
8.646
7.550
Abfertigungen und Pensionen
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen an naheste-
hende Personen setzen sich aus den Beträgen in der unten ange-
führten Tabelle zusammen.
TEUR
2024
2023
Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer
149
135
Vorstandsmitglieder im Ruhestand und
 
Hinterbliebene
99
80
Leitende Angestellte
1.098
1.143
Abfertigungen und Pensionen für
 
nahestehende Personen
1.346
1.358
Der Konzern hat Dienstleistungen in Höhe von TEUR 42 (2023:
TEUR 22) von Unternehmen bezogen, an welchen nahestehende
Personen des Konzerns maßgeblich beteiligt sind.
.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 318
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Darlehen und Kredite
262
251
Finanzielle Vermögenswerte
262
251
Einlagen
263
10.321
Finanzielle Verbindlichkeiten
263
10.321
Abgesehen von den Beteiligungen an verbundenen und nicht
 
kon-
solidierten Unternehmen, umfasst die Geschäftstätigkeit mit ver-
bundenen Unternehmen nur noch Geschäftsgirokonten. Dabei wer-
den die Einlagen derzeit mit 0 % (2023: 0 %) verzinst.
Erträge und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen
Die Erträge und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen
 
betrugen im Berichtsjahr wie im Vorjahr weniger als TEUR 1.
Geschäftsbeziehungen mit at-equity-bewerteten Unternehmen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Eigenkapitalinstrumente
12
12
Finanzielle Vermögenswerte
12
12
Einlagen
1.510
1.221
Finanzielle Verbindlichkeiten
1.510
1.221
Die Geschäfte mit diesen Unternehmen umfassen neben den Eigen-
kapitalinstrumenten Darlehen, Barvorlagen, Kredite sowie Ge-
schäftsgirokonten, Spareinlagen und Festgelder. Die Geschäfte wer-
den dabei zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Für at-
equity-bewertete Unternehmen wurden zum Berichtsstichtag wie
auch im Vorjahr keine Haftungen übernommen. Im Jahr 2024 sowie
im Vorjahr wurden
 
keine Derivatgeschäfte
 
mit at-equity-bewerteten
Unternehmen abgeschlossen.
Erträge und Aufwendungen aus at-equity-bewerteten Unterneh-
men
TEUR
2024
2023
Zinsaufwendungen
-45
-32
Dividendenerträge
489
438
Gebühren-
 
und Provisionserträge
1
1
Summe Erträge/Aufwendungen aus
 
at-equity bewerteten Unternehmen
445
407
Geschäftsbeziehungen mit Aktionären
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Schuldverschreibungen
15.159
12.949
Darlehen und Kredite
156.279
63.637
Finanzielle Vermögenswerte
171.438
76.586
Einlagen
33.119
140.221
Finanzielle Verbindlichkeiten
33.119
140.221
Nominalbetrag der außerbilanziellen Posten
115.476
241.596
Nominalwert von Derivaten
1.076.725
1.269.945
Unter den Begriff Aktionäre fallen sowohl die zwei Holdinggesell-
schaften mit ihrer unmittelbaren Beteiligung an der Hypo Vorarl-
berg, als auch die mittelbaren Aktionäre, das Land Vorarlberg, die
Landesbank Baden-Württemberg sowie die Landeskreditbank Ba-
den-Württemberg Förderbank. Die Geschäfte mit Aktionären mit
signifikantem Einfluss umfassen vor allem Darlehen, Barvorlagen,
Kredite sowie Geschäftsgirokonten, Spareinlagen und Festgelder.
 
Mit
der Landesbank Baden-Württemberg haben wir darüber hinaus
noch Derivate zur Absicherung gegen Marktpreis-
 
und Zinsände-
rungsrisiken abgeschlossen, deren Gesamtmarktwert sich auf
TEUR 6.169 (2023: TEUR 43.146) beläuft. Die positiven Marktwerte aus
Derivaten werden im Zuge des Cash-Collaterals teilweise abgesi-
chert. Für die restlichen Forderungen bestehen in der Regel
 
keine
Besicherungen. Alle Geschäfte wurden dabei zu marktüblichen
 
Kon-
ditionen abgeschlossen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erträge und Aufwendungen von Aktionären
TEUR
2024
2023
Zinserträge
29.588
30.385
Zinsaufwendungen
-32.921
-33.919
Gebühren-
 
und Provisionserträge
2.360
2.195
Gebühren-
 
und Provisionsaufwendungen
0
-1
Summe Erträge/Aufwendungen von
 
Aktionären
-973
-1.340
Eigentümer der Hypo Vorarlberg
Eigentümer / Aktionäre
Anteile
Stimmrecht
31.12.2024
 
gesamt
Vorarlberger Landesbank-Holding
76,8732 %
76,8732 %
Austria Beteiligungsgesellschaft mbH
23,1268 %
23,1268 %
- Landesbank Baden-Württemberg
15,4179 %
- Landeskreditbank Baden-Württemberg
 
Förderbank
7,7089 %
Grundkapital
100,0000 %
100,0000 %
Die Hypo Vorarlberg ist vom Land Vorarlberg aufgrund ihrer
 
Kom-
petenz als Wohnbaubank mit der Verwaltung des Landeswohnbau-
fonds beauftragt worden. Der Konzern steht mit der Austria Beteili-
gungsgesellschaft mbH in keiner dauernden Geschäftsbeziehung.
Mit der Landesbank Baden-Württemberg wurden zahlreiche banküb-
liche Transaktionen durchgeführt.
Geschäftsbeziehungen mit landesnahen Unternehmen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Darlehen und Kredite
71.755
73.148
Finanzielle Vermögenswerte
71.755
73.148
Einlagen
179.017
169.192
Finanzielle Verbindlichkeiten
179.017
169.192
Nominalbetrag der außerbilanziellen Posten
35.033
37.739
Die Geschäfte mit landesnahen Unternehmen umfassen einerseits
Darlehen und Kredite sowie Geschäftsgirokonten und Festgeldeinla-
gen. Die Geschäfte wurden zu marktüblichen Konditionen abge-
schlossen.
Erträge und Aufwendungen von landesnahen Unternehmen
TEUR
2024
2023
Zinserträge
1.885
1.645
Zinsaufwendungen
-4.373
-2.084
Gebühren-
 
und Provisionserträge
331
319
Summe Erträge/Aufwendungen von
 
landesnahen Unternehmen
-2.157
-120
Weder im Geschäftsjahr 2024 noch in der Vergleichsperiode bestan-
den zweifelhafte Forderungen gegenüber den nahestehenden Per-
sonen und Unternehmen. Abgesehen von den pauschalen Risikovor-
sorgen waren weder Rückstellungen noch Wertminderungen bzw.
Abschreibungen von Forderungen gegenüber nahestehenden Perso-
nen und Unternehmen erforderlich.
(51) AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestanden im Konzern keine Ver-
gütungsvereinbarungen auf Aktien.
.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 319
(52) PERSONAL
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2024
2023
Vollzeitbeschäftigte Angestellte
597
582
Teilzeitbeschäftigte Angestellte
156
148
Lehrlinge
6
7
Reinigungspersonal und Arbeiter
2
2
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
761
739
(53) EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ab-
schlussstichtag vorgefallen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 320
E.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Berichterstattung nach Geschäftsfeldern
TEUR
Firmen-
Privat-
Financial
Corporate
Gesamt
kunden
kunden
Markets
Center
Zinsüberschuss
2024
104.361
81.178
20.218
27.936
233.693
2023
110.953
80.219
17.577
24.912
233.661
Dividendenerträge
2024
0
0
0
381
381
2023
0
0
0
186
186
Provisionsüberschuss
2024
14.878
24.620
2.140
-2.688
38.950
2023
14.255
20.298
2.241
-1.391
35.403
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
 
Cost
2024
0
0
95
-1
94
2023
36
0
2.289
0
2.325
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
2024
-13.244
224
2.800
7.612
-2.608
2023
-11.490
826
-26.421
-1.037
-38.122
Sonstige Erträge
2024
522
627
32
18.352
19.533
2023
939
3.288
27.577
21.678
53.482
Sonstige Aufwendungen
2024
-4.574
-3.671
-6.519
-10.322
-25.086
2023
-1.408
-3.921
-9.623
-15.352
-30.304
Verwaltungsaufwendungen
2024
-51.272
-56.459
-14.480
-10.353
-132.564
2023
-45.652
-50.994
-12.412
-7.449
-116.507
Abschreibungen
2024
-1.100
-945
-46
-6.093
-8.184
2023
-1.087
-982
-56
-6.055
-8.180
Risikovorsorgen und Wertminderungen
 
finanzieller Vermögenswerte
2024
-67.387
1.275
51
-148
-66.209
2023
-82.036
2.415
77
1.058
-78.486
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
2024
0
0
0
-666
-666
2023
0
0
0
-1.006
-1.006
Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung
2024
0
0
0
724
724
2023
0
0
0
605
605
Ergebnis vor Steuern
2024
-17.816
46.849
4.291
24.734
58.058
2023
-15.490
51.149
1.249
16.149
53.057
Vermögenswerte
2024
8.002.523
2.246.463
3.739.838
1.261.501
15.250.325
2023
7.852.063
2.307.018
4.339.393
1.228.061
15.726.535
Eigenkapital und Verbindlichkeiten
2024
1.893.776
2.756.407
8.500.202
2.099.940
15.250.325
2023
1.865.473
2.925.856
8.765.181
2.170.025
15.726.535
Verbindlichkeiten
2024
1.893.364
2.750.942
8.644.754
464.408
13.753.468
2023
1.865.049
2.920.990
9.048.045
428.919
14.263.003
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach
 
Kundengruppen und Produktgruppen in Geschäftseinheiten organisiert
 
und
 
verfügt über folgende vier berichtspflichtige Geschäftssegmente. Zur
 
Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente
 
wurden
keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Das Ergebnis vor Steuern
 
der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um
Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und
 
um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der
 
Seg-
mente wird anhand des Ergebnisses vor Steuern beurteilt und in Übereinstimmung
 
mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss bewertet.
Die interne Berichterstattung erfolgt anhand dieser Segmente sowohl
 
auf Basis des UGB als auch der IFRS. Aus diesem Grund ist keine separate
Überleitungsrechnung erforderlich. Die in den Segmenten dargestellten
 
Verbindlichkeiten umfassen sowohl Verbindlichkeiten, Rückstellungen,
Sozialkapital als auch Nachrangkapital. Auf die Ermittlung von Umsatzerlösen
 
je Produkt und Dienstleistung bzw. für Gruppen vergleichbarer
Produkte und Dienstleistungen wird aufgrund der übermäßig
 
hohen Implementierungskosten, welche für die Ermittlung der Daten notwendig
wären, verzichtet.
In einem Agenda Entscheid (IASB Update Juli 2024) hat der IASB klargestellt,
 
dass ein Unternehmen alle im IFRS 8.23(a)-(i) geforderten Beträge
(wenn wesentlich) offen zu legen hat, auch wenn diese nicht gesondert
 
dem Entscheidungsträger vorgelegt werden. In IFRS 8.23(a)-(i) werden
auch die Zinserträge und Zinsaufwendungen aufgeführt. IFRS 8.23 geht
 
aber auch explizit auf die Ausnahme ein, dass ein Unternehmen in
 
der
Berichtserstattung auf den Zinsüberschuss abstellen kann, wenn das
 
Unternehmen die meisten Umsatzerlöse aufgrund von Zinsen erwirtschaftet
und der Hauptentscheidungsträger seine Entscheidungen aufgrund
 
von Zinsüberschüssen trifft.
 
Diese Ausnahme trifft auf die Hypo Vorarlberg
zu – aus diesem Grund wird der Zinsüberschuss wie bisher nicht in seinen
 
Bestandteilen Zinsertrag und Zinsaufwand ausgewiesen.
 
Die Ermittlung des Zinsüberschusses je Segment erfolgt anhand
 
der international anerkannten Marktzinsmethode nach Schierenbeck.
 
Dabei wird
unabhängig davon, ob es sich um eine Forderung oder Verbindlichkeit
 
handelt, der Effektivzinssatz mit einem Referenzzinssatz verglichen. Der
daraus ermittelte Konditionsbeitrag wird den einzelnen Segmenten gutgeschrieben.
 
Der aus der Fristentransformation ermittelte Strukturbeitrag
wird dem Segment Financial Markets zugeordnet. Aus diesem Grund
 
ist ein getrennter Ausweis von Zinserträgen und Zinsaufwendungen nicht
möglich. In der internen
 
Steuerung der Segmente durch das Management wird ebenfalls
 
auf diesen ermittelten Zinsüberschuss und nicht den
Außenzins abgestellt. Da die Erträge und Aufwendungen je Segment
 
direkt ermittelt werden, gibt es keine Transaktionen und Verrechnungen
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 321
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zwischen den Segmenten. Im Segment Corporate Center wurde in den
 
Vermögenswerten aus der Konsolidierung nach der Equity-Methode
 
ein
Betrag von TEUR 4.025 (2023: TEUR 3.805) berücksichtigt.
Firmenkunden
Das Geschäftsfeld Firmenkunden beinhaltet Kunden, die in den Bereichen
 
Gewerbe, Industrie und Handel tätig sind. Dabei sind sowohl Großkun-
den als auch Klein- und Mittelbetriebe in diesem Segment abgebildet.
 
Weiters sind Erträge und Aufwendungen, die in Verbindung mit Geschäfts-
beziehungen zu öffentlichen Institutionen (Bund, Land und Gemeinden)
 
stehen, in diesem Segment erfasst. Umfasst sind auch die Kunden
 
der
Filiale St. Gallen, welche unabhängig von der Kundenart und Branche
 
diesem Segment zugeordnet werden. Nicht enthalten sind hingegen die
selbständig Erwerbstätigen, deren Unternehmen nicht über die
 
Größe einer Einzelunternehmung hinausgehen. Hinsichtlich der Produktgruppen
sind in diesem Segment Darlehen, Kredite, Barvorlagen, Kontokorrentkonten,
 
Sichteinlagen, Termineinlagen sowie Spareinlagen gegenüber den
oben erläuterten Kundengruppen enthalten. Im Provisionsergebnis
 
sind zudem die Erträge aus dem Depotgeschäft dieser Kundengruppen
 
ent-
halten.
Privatkunden
In diesem Segment werden alle unselbständig Erwerbstätigen (Private
 
Haushalte) sowie teilweise auch selbständig Erwerbstätige (Freiberufler)
abgebildet. Nicht in diesem Segment werden die Privaten Haushalte
 
und Freiberufler der Filiale St. Gallen abgebildet, die zur Gänze im Segment
Firmenkunden erfasst werden. Weiters werden in diese Kategorie
 
die Ergebnisbeiträge von Vertragsversicherungsunternehmen
 
und Pensionskas-
sen eingerechnet. Nicht in diesem Segment enthalten sind jene Privatpersonen,
 
die als Eigentümer oder Gesellschafter in einem engen Verhältnis
zu einem Unternehmen (Firmenkunden) stehen. Hinsichtlich der Produktgruppen
 
sind in diesem Segment Darlehen, Kredite, Barvorlagen, Konto-
korrentkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen sowie Spareinlagen gegenüber
 
den oben erläuterten Kundengruppen enthalten. Im Provisionser-
gebnis sind zudem die Erträge aus dem Depotgeschäft dieser Kundengruppen
 
enthalten.
Financial Markets
In diesem Geschäftssegment werden die Finanzanlagen sowie der
 
Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das
 
Emissionsgeschäft
sowie Ergebnisse aus Interbankenbeziehungen abgebildet. Des Weiteren
 
wird das Ergebnis aus der Depotbankfunktion diesem Segment zugeord-
net. Hinsichtlich der Produktgruppen sind in diesem Segment überwiegend
 
Finanzanlagen in Form von Wertpapieren sowie vereinzelt Schuld-
scheindarlehen enthalten. Ebenso wird im Segment Financial Markets
 
die Mittelaufnahme durch die Emission von Wertpapieren und vereinzelten
großvolumigen Termineinlagen zugeordnet. Im Provisionsergebnis
 
sind zudem die Erträge aus dem Depotgeschäft im Zusammenhang mit der
Depotbankfunktion enthalten.
Corporate Center
In diesem Segment werden sämtliche Bankgeschäfte gegenüber unseren
 
Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen.
Zusätzlich werden hier die Erträge jener Geschäftstätigkeit zugeordnet,
 
die kein Bankgeschäft darstellen, wie beispielsweise das Leasinggeschäft,
Versicherungsmaklergeschäft, Vermietung und Verwertung von Immobilien,
 
Immobilienmaklergeschäft, Hausverwaltungsdienstleistungen, sons-
tige Dienstleistungen sowie die Erträge aus Tochterunternehmen und
 
Beteiligungen.
Bildung und Auflösung von Wertminderungen
TEUR
Firmen-
Privat-
Financial
Corporate
Gesamt
kunden
kunden
Markets
Center
Bildung von Wertminderungen
2024
-60.777
-2.811
-125
-9.936
-73.649
2023
-97.187
-3.151
-207
-5.202
-105.747
Auflösung von Wertminderungen
2024
18.079
3.935
176
9.928
32.118
2023
19.012
5.559
275
6.133
30.979
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 322
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Berichterstattung nach Regionen
TEUR
Österreich
Drittland
Gesamt
Zinsüberschuss
2024
181.252
52.441
233.693
2023
184.041
49.620
233.661
Dividendenerträge
2024
381
0
381
2023
186
0
186
Provisionsüberschuss
2024
37.948
1.002
38.950
2023
34.642
761
35.403
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
 
Cost
2024
94
0
94
2023
2.289
36
2.325
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
2024
-5.414
2.806
-2.608
2023
-44.540
6.418
-38.122
Sonstige Erträge
2024
13.397
6.136
19.533
2023
44.724
8.758
53.482
Sonstige Aufwendungen
2024
-20.533
-4.553
-25.086
2023
-24.602
-5.702
-30.304
Verwaltungsaufwendungen
2024
-115.896
-16.668
-132.564
2023
-102.166
-14.341
-116.507
Abschreibungen
2024
-6.580
-1.604
-8.184
2023
-6.599
-1.581
-8.180
Risikovorsorgen und Wertminderungen
 
finanzieller Vermögenswerte
2024
-65.385
-824
-66.209
2023
-74.295
-4.191
-78.486
Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte
2024
0
-666
-666
2023
0
-1.006
-1.006
Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung
2024
724
0
724
2023
605
0
605
Ergebnis vor Steuern
2024
19.988
38.070
58.058
2023
14.285
38.772
53.057
Vermögenswerte
2024
13.008.828
2.241.497
15.250.325
2023
13.571.256
2.155.279
15.726.535
Eigenkapital und Verbindlichkeiten
2024
14.786.539
463.786
15.250.325
2023
15.289.063
437.472
15.726.535
Verbindlichkeiten
2024
13.452.863
300.605
13.753.468
2023
13.984.311
278.692
14.263.003
Zum Drittland werden die Schweiz, Italien und Sonstiges Ausland
 
gezählt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 323
F.
BESONDERE ANGABEN VON FINANZINSTRUMENTEN
(54) ERGEBNIS JE BEWERTUNGSKATEGORIE
Ergebnis der finanziellen Vermögenswerte
TEUR
HA
NON-SPPI
FVO
AC
Gesamt
2023
Zinserträge
112.961
37.631
13.472
449.844
613.908
Zinsüberschuss
112.961
37.631
13.472
449.844
613.908
Dividendenerträge
0
186
0
0
186
Dotierung Wertberichtigung
0
0
0
-105.107
-105.107
Auflösung Wertberichtigung
0
0
0
30.798
30.798
Zuschreibungen
0
10.920
4.834
190.865
206.619
Abschreibungen
-194.739
-18.645
-1.459
-224
-215.067
Realisierte Gewinne
10
156
16
1.768
1.950
Realisierte Verluste
-62
-1.001
-306
-1.048
-2.417
Gesamtergebnis
-81.830
29.247
16.557
566.896
530.870
TEUR
HA
NON-SPPI
FVO
AC
Gesamt
2024
Zinserträge
138.023
40.210
14.502
474.199
666.934
Zinsüberschuss
138.023
40.210
14.502
474.199
666.934
Dividendenerträge
0
381
0
0
381
Dotierung Wertberichtigung
0
0
0
-66.984
-66.984
Auflösung Wertberichtigung
0
0
0
26.114
26.114
Zuschreibungen
0
15.068
5.355
92.061
112.484
Abschreibungen
-98.188
-16.418
-1.525
0
-116.131
Realisierte Gewinne
18
2.903
27
10
2.958
Realisierte Verluste
-7
-262
-869
0
-1.138
Gesamtergebnis
39.846
41.882
17.490
525.400
624.618
Ergebnis der finanziellen Verbindlichkeiten
TEUR
HP
LFVO
LAC
Gesamt
2023
Zinsaufwendungen
-129.476
-28.871
-221.900
-380.247
Zinsüberschuss
-129.476
-28.871
-221.900
-380.247
Zuschreibungen
266.837
-25.667
0
241.170
Abschreibungen
0
-30.807
-264.658
-295.465
Realisierte Gewinne
0
25.859
1.812
27.671
Realisierte Verluste
0
-57
-201
-258
Gesamtergebnis
137.361
-59.543
-484.947
-407.129
Erfolgsneutrale Bewertung
0
13.490
0
13.490
TEUR
HP
LFVO
LAC
Gesamt
2024
Zinsaufwendungen
-147.371
-39.382
-246.488
-433.241
Zinsüberschuss
-147.371
-39.382
-246.488
-433.241
Zuschreibungen
177.340
2.090
20
179.450
Abschreibungen
0
-12.584
-167.600
-180.184
Realisierte Gewinne
0
50
206
256
Realisierte Verluste
0
-67
-142
-209
Gesamtergebnis
29.969
-49.893
-414.004
-433.928
Erfolgsneutrale Bewertung
0
-6.089
0
-6.089
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 324
(55) ANGABEN ZU FAIR VALUES
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
Notes
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2023
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Handelsaktiva
(18)
104.076
104.076
117.735
117.735
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
(19)
584.583
584.583
593.409
593.409
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
(20)
199.208
199.208
213.528
213.528
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
(22)
13.394.661
13.294.829
13.278.805
13.261.300
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(23)
345.693
345.693
377.849
377.849
Beteiligungen
746
746
968
968
Vermögenswerte
Handelspassiva
(32)
54.440
54.440
101.024
101.024
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
(33)
782.761
782.761
789.412
789.412
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
(34)
12.436.388
12.543.471
12.750.247
12.872.355
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
(35)
269.952
269.952
392.161
392.161
Verbindlichkeiten
Bei den Finanziellen Vermögenswerten at Amortized Cost wurde der
 
Fair Value von den Fixzinsgeschäften – sofern sie Darlehen und Kredite sind
– auf Basis der erwarteten zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung
 
der aktuellen Marktzinssätze ermittelt. Bei Schuldverschreibungen
wurde der Fair Value aufgrund von vorhandenen Marktpreisen und Notierungen
 
ermittelt. War für einen Vermögenswert kein verlässlicher Markt-
preis zum Abschlussstichtag vorhanden, so erfolgte die Ermittlung des
 
Fair Values anhand von Marktpreisen von ähnlichen Finanzinstrumenten
mit vergleichbarem Ertrag, Kreditrisiko und vergleichbarer Laufzeit.
Bei den Finanziellen Verbindlichkeiten at Amortized Cost entspricht bei
 
den Einlagen ohne vereinbarte Laufzeit und mit variabler Verzinsung
 
der
angesetzte Rückzahlungsbetrag weitgehend dem aktuellen Marktwert.
 
Für Fixzinspositionen wurde der Fair Value auf Basis der abgezinsten
 
Zah-
lungsströme ermittelt. Für Schuldverschreibungen wurde der Fair
 
Value auf Basis vorhandener Marktpreise und Notierungen angesetzt. Waren
für diese Kategorie keine Marktpreise verfügbar, so erfolgte die Bewertung
 
des Fair Values anhand der abgezinsten zukünftigen Zahlungsströme
unter Berücksichtigung des aktuellen Marktzinssatzes und Creditspreads.
Die im Abschluss angesetzten beizulegenden Zeitwerte wurden, sofern
 
verfügbar, mit Bewertungstechniken ermittelt, die sich auf Kurse von
beobachtbaren Markttransaktionen mit gleichartigen Instrumenten
 
stützen.
Fair Value Hierarchie für nicht zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
 
(zu fortgeführten Anschaffungskosten)
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2023
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
2.291.146
37.560
10.950.099
13.278.805
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
5.750.537
87.476
6.912.234
12.750.247
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2024
Finanzielle Vermögenswerte at Amortized
 
Cost
2.462.215
2.637
10.929.809
13.394.661
Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized
 
Cost
5.869.070
112.823
6.454.495
12.436.388
Die Bewertungstechniken von nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten
 
Finanzinstrumenten unterscheiden sich in der Regel nicht von je-
nen, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die verwendeten
 
Bewertungstechniken werden in Note (3c) näher beschrieben.
 
Ebenso
werden dort Änderungen und Verbesserungen der Bewertungstechniken
 
erläutert.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 325
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hierarchie für zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2023
Handelsaktiva
125
84.055
33.555
117.735
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
50.918
75.955
466.536
593.409
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
16.439
39.801
157.288
213.528
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
108.632
269.217
377.849
Beteiligungen
0
0
968
968
Vermögenswerte bewertet zum Fair Value
67.482
308.443
927.564
1.303.489
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
 
2 und 3 in Level 1
0
0
0
0
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
 
1 und 3 in Level 2
-3.849
6.898
-3.049
0
Handelspassiva
0
75.337
25.687
101.024
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
0
382.943
406.469
789.412
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
268.043
124.118
392.161
Verbindlichkeiten bewertet zum Fair Value
0
726.323
556.274
1.282.597
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
 
2 und 3 in Level 1
0
0
0
0
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
 
1 und 3 in Level 2
0
14.498
-14.498
0
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2024
Handelsaktiva
148
71.378
32.550
104.076
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
45.521
69.943
469.119
584.583
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
30.962
28.107
140.139
199.208
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
122.594
223.099
345.693
Beteiligungen
0
0
746
746
Vermögenswerte bewertet zum Fair Value
76.631
292.022
865.653
1.234.306
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
 
2 und 3 in Level 1
11.194
-11.194
0
0
Umgliederung Vermögenswerte aus Level
 
1 und 3 in Level 2
0
0
0
0
Handelspassiva
0
38.957
15.483
54.440
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
0
480.798
301.963
782.761
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
176.962
92.990
269.952
Verbindlichkeiten bewertet zum Fair Value
0
696.717
410.436
1.107.153
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
 
2 und 3 in Level 1
0
0
0
0
Umgliederung Verbindlichkeiten aus Level
 
1 und 3 in Level 2
0
3.071
-3.071
0
Bei finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender
 
Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umglie-
derungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem
 
er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung – basierend
 
auf
dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum
 
beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist – überprüft. Der Konzern
verwendet dabei einen in den internen Bewertungsrichtlinien definierten
 
Entscheidungsbaum.
Im Konzern gibt es einen Bewertungsausschuss für den Bereich Finanzinstrumente.
 
Dieser Ausschuss legt die Richtlinien und Verfahren für wie-
derkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen des beizulegenden
 
Zeitwertes fest. Dem Bewertungsausschuss für Finanzinstrumente ge-
hören der Leiter Asset und Liability Management, Leiter Gesamtbankrisikosteuerung,
 
Leiter Debt Capital Markets sowie ein Finanzmathematiker
an. Der Bewertungsausschuss überprüft jährlich die Wertentwicklung
 
von Finanzinstrumenten, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden
 
des
Konzerns bewertet werden. Dabei überprüft der Bewertungsausschuss
 
die wesentlichen Inputfaktoren, die bei der letzten Bewertung angewandt
wurden, indem er die Ergebnisse der Bewertungsberechnungen mit
 
externen Quellen vergleicht, um zu beurteilen, ob die internen Inputfaktoren
plausibel sind oder Änderungen vorgenommen werden müssen. Der
 
Bewertungsausschuss beschließt eine Anpassung der internen Inputfakto-
ren, wenn damit dem Ziel einer möglichst objektiven Bewertung von
 
Finanzinstrumenten besser entsprochen wird.
 
Die in den folgenden Tabellen und Texten beschriebenen Umgliederungen
 
in Level 1 und 2 werden in den vorherigen Tabellen abgebildet, Um-
gliederungen in Level 3 werden in der Tabelle Entwicklung von Finanzinstrumenten
 
in Level 3 ausgewiesen.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 326
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umgliederungen Vermögenswerte
Im Berichtsjahr und im Berichtsvorjahr gab es keine Umgliederungen
 
von Vermögenswerten von Level 1 in Level 3, von Level 2 in Level 3 und von
Level 3 in Level 1.
Von Level 1 in Level 2
TEUR
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Vorjahr
Vorjahr
Von Level 1 in Level 2
0
0
0
1
3.849
3.855
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
0
0
0
1
3.849
3.855
Im Vorjahr wurde anstelle einer OTC-Sekundarmarktquelle aus Bloomberg
 
bei einem Finanzinstrument der Kategorie NON-SPPI eine abgeleitete
Marktwertermittlung verwendet.
 
Von Level 2 in Level 1
TEUR
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Vorjahr
Vorjahr
Von Level 2 in Level 1
1
11.194
11.495
0
0
0
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
1
11.194
11.495
0
0
0
Im aktuellen Jahr konnte bei einem
 
Finanzinstrument der Kategorie FVO auf eine OTC-Sekundärmarktquelle
 
aus Bloomberg zurückgegriffen
werden.
 
Von Level 3 in Level 2
TEUR
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Vorjahr
Vorjahr
Von Level 3 in Level 2
0
0
0
5
3.049
3.246
Handelsaktiva
0
0
0
1
71
89
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
0
0
0
1
2.493
2.484
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
0
0
3
485
673
Im Berichtsvorjahr konnte bei einem Derivat der Kategorie Handelsaktiva
 
und drei Derivaten der Kategorie Positive Marktwerte aus Sicherungs-
geschäften auf am Markt beobachtbare und relevante Inputfaktoren
 
zurückgegriffen werden. Ebenso war es bei einem Finanzinstrument der
Kategorie NON-SPPI möglich, auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren
 
zurückzugreifen, anstatt eines Counterparty Marktwertes zu verwenden.
Umgliederungen Verbindlichkeiten
Im Berichtsjahr und im Berichtsvorjahr gab es keine Umgliederungen
 
von Verbindlichkeiten von Level 1 in Level 2, von Level 1 in Level 3, von
Level 2 in Level 1, von Level 2 in Level 3 und von Level 3 in Level 1.
Von Level 3 in Level 2
TEUR
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Anzahl
Buchwert
Buchwert
Vorjahr
Vorjahr
Von Level 3 in Level 2
1
3.071
2.915
7
14.498
19.079
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
1
3.071
2.915
1
2.780
2.652
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
0
0
6
11.718
16.427
Bei einem Finanzinstrument der Kategorie LFVO konnte im aktuellen
 
Jahr als auch im Vorjahr auf interne Bewertungsparameter zurückgegriffen
werden. Bei sechs Derivaten der Kategorie Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
 
konnte im Berichtsvorjahr am Markt beobachtbare
Creditspreads verwendet werden.
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 327
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hierarchie für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
 
nach Klassen
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2023
Derivate
0
84.055
33.555
117.610
Eigenkapitalinstrumente
125
0
0
125
Handelsaktiva
125
84.055
33.555
117.735
Eigenkapitalinstrumente
 
0
0
12.371
12.371
Schuldverschreibungen
50.918
75.955
19.067
145.940
Darlehen und Kredite
0
0
435.098
435.098
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
50.918
75.955
466.536
593.409
Schuldverschreibungen
16.439
39.801
0
56.240
Darlehen und Kredite
0
0
157.288
157.288
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
16.439
39.801
157.288
213.528
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
108.632
269.217
377.849
Beteiligungen
0
0
968
968
VERMÖGENSWERTE
67.482
308.443
927.564
1.303.489
Derivate
0
75.337
25.687
101.024
Handelspassiva
0
75.337
25.687
101.024
Einlagen
 
0
0
123.031
123.031
Begebene Schuldverschreibungen
0
382.943
283.438
666.381
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair
 
Value (Option)
0
382.943
406.469
789.412
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
268.043
124.118
392.161
VERBINDLICHKEITEN
0
726.323
556.274
1.282.597
TEUR
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2024
Derivate
0
71.378
32.550
103.928
Eigenkapitalinstrumente
148
0
0
148
Handelsaktiva
148
71.378
32.550
104.076
Eigenkapitalinstrumente
 
0
0
17.809
17.809
Schuldverschreibungen
45.521
69.943
19.102
134.566
Darlehen und Kredite
0
0
432.208
432.208
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
45.521
69.943
469.119
584.583
Schuldverschreibungen
30.962
28.107
0
59.069
Darlehen und Kredite
0
0
140.139
140.139
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
30.962
28.107
140.139
199.208
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
122.594
223.099
345.693
Beteiligungen
0
0
746
746
VERMÖGENSWERTE
76.631
292.022
865.653
1.234.306
Derivate
0
38.957
15.483
54.440
Handelspassiva
0
38.957
15.483
54.440
Einlagen
 
0
0
112.279
112.279
Begebene Schuldverschreibungen
0
480.798
189.684
670.482
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair
 
Value (Option)
0
480.798
301.963
782.761
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
0
176.962
92.990
269.952
VERBINDLICHKEITEN
0
696.717
410.436
1.107.153
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 328
Entwicklung von Finanzinstrumenten in Level 3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
Anfangs-
Käufe/
Verkäufe/
Zugang
Abgang
Fair Value-
End-
bestand
Emissionen
Tilgungen
aus Level 1
in Level 1
Änderun-
bestand
2023
und Level 2
und Level 2
gen
Handelsaktiva
65.195
0
0
0
-71
-31.569
33.555
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
446.191
59.517
-25.740
0
-2.493
-10.939
466.536
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
177.947
0
0
0
0
-20.659
157.288
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
289.669
0
0
0
-485
-19.967
269.217
Beteiligungen
968
0
0
0
0
0
968
Vermögenswerte bewertet zum
 
Fair Value in Level 3
979.970
59.517
-25.740
0
-3.049
-83.134
927.564
Handelspassiva
38.014
0
0
0
0
-12.327
25.687
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
393.136
1.241
0
0
-2.780
14.872
406.469
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
211.368
0
0
0
-11.718
-75.532
124.118
Verbindlichkeiten bewertet zum
 
Fair Value in Level 3
642.518
1.241
0
0
-14.498
-72.987
556.274
TEUR
Anfangs-
Käufe/
Verkäufe/
Zugang
Abgang
Fair Value-
End-
bestand
Emissionen
Tilgungen
aus Level 1
in Level 1
Änderun-
bestand
2024
und Level 2
und Level 2
gen
Handelsaktiva
33.555
0
0
0
0
-1.005
32.550
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
466.536
33.962
-41.478
0
0
10.099
469.119
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
157.288
0
0
0
0
-17.149
140.139
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
269.217
0
0
0
0
-46.118
223.099
Beteiligungen
968
0
0
0
0
-222
746
Vermögenswerte bewertet zum
 
Fair Value in Level 3
927.564
33.962
-41.478
0
0
-54.395
865.653
Handelspassiva
25.687
0
0
0
0
-10.204
15.483
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
406.469
8.287
-122.513
0
-3.071
12.791
301.963
Negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
124.118
0
0
0
0
-31.128
92.990
Verbindlichkeiten bewertet zum
 
Fair Value in Level 3
556.274
8.287
-122.513
0
-3.071
-28.541
410.436
Die angegebenen Fair Value-Änderungen beziehen sich nur auf
 
Finanzinstrumente, die am Ende der Berichtsperiode noch im Bestand in
 
Level 3
sind. Die in den vorstehenden Tabellen angeführten Fair Value-Änderungen
 
stellen Gewinne bzw. Verluste von Finanzinstrumenten dar, die zum
Jahresende dem Level 3 zugewiesen wurden. Die Fair Value-Änderungen
 
werden im Ergebnis aus Finanzinstrumenten
 
at Fair Value (9) erfasst.
 
Die Fair Value-Änderungen in der Kategorie Finanzielle Verbindlichkeiten
 
at Fair Value (Option) (33) belaufen sich auf TEUR 12.791 (2023:
 
TEUR 14.872), wovon TEUR -11.341 (2023: TEUR -18.725)
 
in der Position Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value (9) und TEUR
 
-1.450 (2023:
TEUR 3.853) im Sonstigen Ergebnis (40) in der Position Bewertung eigenes
 
Kreditrisiko für Verbindlichkeiten at Fair Value erfasst werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 329
Angaben zu Sensitivitäten interner Inputfaktoren
TEUR
Positive Fair Value-
Negative Fair Value-
Änderung bei altern.
Änderung bei altern.
Bewertungsparametern
Bewertungsparametern
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Derivate
59
20
-86
-31
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Non-SPPI)
1.098
1.096
-1.524
-1.767
davon Wertpapiere
115
74
-112
-303
davon Darlehen und Kredite
983
1.022
-1.412
-1.464
Finanzielle Vermögenswerte at Fair Value
 
(Option)
4
5
-6
-9
davon Darlehen und Kredite
4
5
-6
-9
Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value
 
(Option)
-2.127
-2.554
2.127
2.554
davon Begebene Schuldverschreibungen
-1.080
-1.284
1.080
1.284
davon Einlagen
-1.047
-1.270
1.047
1.270
Summe
-966
-1.433
511
747
Der für die finanziellen Vermögenswerte maßgebliche interne Inputfaktor
 
ergibt sich aus der Ermittlung des Bonitätsrisikos, ausgedrückt als Cre-
ditspread. Sind für einen Kontrahenten CDS-Spreads verfügbar,
 
so erfolgt die Bewertung des Bonitätsrisikos auf Basis dieser verfügbaren
 
Input-
faktoren. Ist hingegen kein CDS-Spread beobachtbar, so erfolgt die Bewertung
 
des Bonitätsrisikos anhand der intern ermittelten Ausfallswahr-
scheinlichkeit in Verbindung mit dem internen Rating. Bei der oben
 
angeführten Sensitivität wurden die internen Ratingeinstufungen parallel
 
um
jeweils eine Stufe verschoben.
Der für die finanziellen Verbindlichkeiten maßgebliche interne Inputfaktor
 
ergibt sich aus der Festlegung des aktuellen Emissionslevels von
 
Privatplatzierungen im Vergleich mit öffentlichen Platzierungen.
Bei der oben angeführten Sensitivität wurden die angesetzten Creditspreads
 
jeweils parallel um 10 Basispunkte verschoben.
Im Vorjahr erfolgte bei zwei derivativen Sicherungsgeschäften in Level 3 die
 
Bewertung aufgrund des Collateralmanagements mit institutionellen
Kontrahenten nicht anhand der internen Bewertungsmodelle, sondern
 
durch Übernahme der Marktwerte des Kontrahenten. Bei der Anwendung
des internen Bewertungsmodells hätte sich hieraus eine Veränderung
 
der Marktwerte um TEUR 142 ergeben. Da die Bewertung auch bei den
Grundgeschäften angewendet wurde, ergab sich hieraus eine gegenläufige
 
Veränderung der Bewertung in Höhe von TEUR 160.
(56) ANGABEN ZUR SALDIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
TEUR
Finanz-
Finanz-
Effekt
Sicher-
Netto-
instrumente
instrumente
von Auf-
heiten
betrag
(brutto)
(netto)
rechnung
Rahmenver-
31.12.2023
einbarung
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
495.459
495.459
-288.867
-174.955
31.637
Gesamt Vermögenswerte
495.459
495.459
-288.867
-174.955
31.637
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
493.186
493.186
-288.867
-191.804
12.515
Gesamt Verbindlichkeiten
493.186
493.186
-288.867
-191.804
12.515
TEUR
Finanz-
Finanz-
Effekt
Sicher-
Netto-
instrumente
instrumente
von Auf-
heiten
betrag
(brutto)
(netto)
rechnung
Rahmenver-
31.12.2024
einbarung
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
449.621
449.621
-243.024
-181.449
25.148
Gesamt Vermögenswerte
449.621
449.621
-243.024
-181.449
25.148
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
324.392
324.392
-243.024
-74.630
6.738
Gesamt Verbindlichkeiten
324.392
324.392
-243.024
-74.630
6.738
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 330
(57) WERTMINDERUNGEN VON FINANZINSTRUMENTEN
Wertberichtigungen und Rückstellungen je Klasse und Stage
TEUR
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
31.12.2023
Forderungen
18.256
20.334
114.013
5.113
157.716
Schuldverschreibungen
302
692
997
0
1.991
Kreditzusagen, Finanzgarantien und
 
andere gegebene Zusagen
2.129
1.846
7.423
0
11.398
Wertberichtigungen und Rückstellungen
20.687
22.872
122.433
5.113
171.105
TEUR
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
31.12.2024
Forderungen
16.835
27.130
87.180
5.057
136.202
Schuldverschreibungen
299
687
997
0
1.983
Kreditzusagen, Finanzgarantien und
 
andere gegebene Zusagen
1.470
1.019
6.349
0
8.838
Wertberichtigungen und Rückstellungen
18.604
28.836
94.526
5.057
147.023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Höhe des maximalen Ausfallsrisiko für alle Finanzinstrumente
TEUR
Brutto-
Zusagen
Maximales
 
buchwert
und
Ausfalls-
31.12.2023
Garantien
risiko
Schuldverschreibungen at Fair Value
 
(Non-SPPI)
145.940
0
145.940
Schuldverschreibungen at Fair Value
 
(Option)
56.240
0
56.240
Schuldverschreibungen at Amortized Cost
2.345.583
0
2.345.583
Schuldverschreibungen
2.547.763
0
2.547.763
Darlehen und Kredite Barreserve
952.091
0
952.091
Darlehen und Kredite at Fair Value (Non-SPPI)
435.098
15.506
450.604
Darlehen und Kredite at Fair Value (Option)
157.288
0
157.288
Darlehen und Kredite at Amortized Cost
10.915.717
1.938.957
12.854.674
Darlehen und Kredite
12.460.194
1.954.463
14.414.657
Handelsaktiva Derivate
117.610
0
117.610
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
377.849
0
377.849
Derivate
495.459
0
495.459
Eigenkapitalinstrumente Handelsaktiva
125
0
125
Eigenkapitalinstrumente at Fair Value (Non-SPPI)
12.371
0
12.371
Eigenkapitalinstrumente
12.496
0
12.496
Bürgschaften und Garantien
0
476.575
476.575
Gesamtexposure
15.515.912
2.431.038
17.946.950
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 331
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
Brutto-
Zusagen
Maximales
 
buchwert
und
Ausfalls-
31.12.2024
Garantien
risiko
Schuldverschreibungen at Fair Value
 
(Non-SPPI)
134.566
0
134.566
Schuldverschreibungen at Fair Value
 
(Option)
59.069
0
59.069
Schuldverschreibungen at Amortized Cost
2.494.272
0
2.494.272
Schuldverschreibungen
2.687.907
0
2.687.907
Darlehen und Kredite Barreserve
487.552
0
487.552
Darlehen und Kredite at Fair Value (Non-SPPI)
432.208
448
432.656
Darlehen und Kredite at Fair Value (Option)
140.139
0
140.139
Darlehen und Kredite at Amortized Cost
10.800.557
1.585.378
12.385.935
Darlehen und Kredite
11.860.456
1.585.826
13.446.282
Handelsaktiva Derivate
103.928
0
103.928
Positive Marktwerte aus Sicherungsgeschäften
345.693
0
345.693
Derivate
449.621
0
449.621
Eigenkapitalinstrumente Handelsaktiva
148
0
148
Eigenkapitalinstrumente at Fair Value (Non-SPPI)
17.809
0
17.809
Eigenkapitalinstrumente
17.957
0
17.957
Bürgschaften und Garantien
0
387.479
387.479
Gesamtexposure
15.015.941
1.973.305
16.989.246
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausfallsrisiko von Finanzinstrumenten, die den Bestimmungen
 
der Wertminderungen unterliegen
TEUR
Rating 1
Rating 2
Rating 3
Rating 4
Rating 5
Nicht
Gesamt
31.12.2023
geratet
Stage 1 - Buchwert
3.112.466
4.184.114
5.374.704
89.611
0
17.571
12.778.466
Stage 1 - Außerbilanzielle Geschäfte
274.006
870.345
956.964
37.345
0
3.442
2.142.102
Stage 1 - Ausfallsrisiko
3.386.472
5.054.459
6.331.668
126.956
0
21.013
14.920.568
Stage 2 - Buchwert
43.498
59.374
737.783
346.562
0
12.648
1.199.865
Stage 2 - Außerbilanzielle Geschäfte
12.212
12.544
127.129
46.985
0
50.888
249.758
Stage 2 - Ausfallsrisiko
55.710
71.918
864.912
393.547
0
63.536
1.449.623
Stage 3 - Buchwert
0
92
0
127
206.037
968
207.224
Stage 3 - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
27
0
37.920
0
37.947
Stage 3 - Ausfallsrisiko
0
92
27
127
243.957
968
245.171
POCI - Buchwert
0
0
3.936
18.296
5.604
0
27.836
POCI - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
0
0
0
0
0
POCI - Ausfallsrisiko
0
0
3.936
18.296
5.604
0
27.836
Summe - Buchwert
3.155.964
4.243.580
6.116.423
454.596
211.641
31.187
14.213.391
Summe - Außerbilanzielle Geschäfte
286.218
882.889
1.084.120
84.330
37.920
54.330
2.429.807
Summe - Ausfallsrisiko
3.442.182
5.126.469
7.200.543
538.926
249.561
85.517
16.643.198
TEUR
Rating 1
Rating 2
Rating 3
Rating 4
Rating 5
Nicht
Gesamt
31.12.2024
geratet
Stage 1 - Buchwert
2.938.998
3.847.090
5.124.980
76.238
0
17.818
12.005.124
Stage 1 - Außerbilanzielle Geschäfte
145.267
626.577
1.009.012
2.939
0
0
1.783.795
Stage 1 - Ausfallsrisiko
3.084.265
4.473.667
6.133.992
79.177
0
17.818
13.788.919
Stage 2 - Buchwert
71.974
80.646
877.340
431.451
0
12.301
1.473.712
Stage 2 - Außerbilanzielle Geschäfte
5.047
11.573
126.233
24.535
0
21.872
189.260
Stage 2 - Ausfallsrisiko
77.021
92.219
1.003.573
455.986
0
34.173
1.662.972
Stage 3 - Buchwert
0
0
0
0
268.164
0
268.164
Stage 3 - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
0
0
31.080
0
31.080
Stage 3 - Ausfallsrisiko
0
0
0
0
299.244
0
299.244
POCI - Buchwert
0
0
20.936
9.874
4.571
0
35.381
POCI - Außerbilanzielle Geschäfte
0
0
1
0
0
0
1
POCI - Ausfallsrisiko
0
0
20.937
9.874
4.571
0
35.382
Summe - Buchwert
3.010.972
3.927.736
6.023.256
517.563
272.735
30.119
13.782.381
Summe - Außerbilanzielle Geschäfte
150.314
638.150
1.135.246
27.474
31.080
21.872
2.004.136
Summe - Ausfallsrisiko
3.161.286
4.565.886
7.158.502
545.037
303.815
51.991
15.786.517
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 332
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Angaben zum Ausfallsrisiko von Finanzinstrumenten mit beeinträchtigter
 
Bonität
TEUR
Brutto-
Wertbe-
Sonstige
Empfang-
buchwert
richti-
Sicher-
ene
31.12.2023
gungen
heiten
Garantien
Schuldverschreibungen
997
997
0
0
Darlehen und Kredite
331.145
118.350
162.440
10.952
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
332.142
119.347
162.440
10.952
Darlehen und Kredite
100.927
20.436
72.691
0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet
100.927
20.436
72.691
0
TEUR
Brutto-
Wertbe-
Sonstige
Empfang-
buchwert
richti-
Sicher-
ene
31.12.2024
gungen
heiten
Garantien
Schuldverschreibungen
997
997
0
0
Darlehen und Kredite
365.318
91.664
175.390
6.944
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
366.315
92.661
175.390
6.944
Darlehen und Kredite
96.483
20.803
70.620
0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet
96.483
20.803
70.620
0
Im Berichtszeitraum wurden finanzielle Forderungen in Höhe von
 
TEUR 110.605 (2023: TEUR 18.473)
 
abgeschrieben, die noch einer Vollstreckungs-
maßnahme unterliegen.
Entwicklung Wertberichtigungen je Bilanzposition und
 
Klasse
TEUR
Anfangs-
Zu-
Verbrauch
Auf-
Unwinding
Stage
Sonstige
End-
bestand
führungen
lösungen
Transfer
Verän-
bestand
2023
derungen
Risikovorsorge Barreserve - Stage 1
3
2
0
-2
0
0
0
3
Risikovorsorge Barreserve
3
2
0
-2
0
0
0
3
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
 
Stage 1
265
105
0
-68
0
0
0
302
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
 
Stage 2
814
0
0
-122
0
0
0
692
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
 
Stage 3
997
0
0
0
0
0
0
997
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
 
AC
2.076
105
0
-190
0
0
0
1.991
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
 
1
16.026
7.788
0
-4.990
0
-694
123
18.253
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
 
2
19.699
14.469
0
-11.956
0
-1.939
61
20.334
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
 
3
57.641
78.617
-13.956
-13.773
2.438
2.633
413
114.013
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - POCI
1.353
3.762
0
-70
68
0
0
5.113
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC
94.719
104.636
-13.956
-30.789
2.506
0
597
157.713
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
 
und
 
Darlehen und Kredite
96.795
104.741
-13.956
-30.979
2.506
0
597
159.704
Risikovorsorgen Firmenkunden
54.997
97.187
-11.009
-19.012
1.563
0
496
124.222
Risikovorsorgen Privatkunden
11.828
3.151
-578
-5.559
24
0
50
8.916
Risikovorsorgen Financial Markets
1.232
207
0
-275
0
0
0
1.164
Risikovorsorgen Corporate Center
28.738
4.196
-2.369
-6.133
919
0
51
25.402
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 333
TEUR
Anfangs-
Zu-
Verbrauch
Auf-
Unwinding
Stage
Sonstige
End-
bestand
führungen
lösungen
Transfer
Verän-
bestand
2024
derungen
Risikovorsorge Barreserve - Stage 1
3
0
0
-1
0
0
0
2
Risikovorsorge Barreserve
3
0
0
-1
0
0
0
2
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
 
Stage 1
302
46
0
-50
0
0
1
299
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
 
Stage 2
692
40
0
-45
0
0
0
687
Risikovorsorge Schuldverschreibungen AC -
 
Stage 3
997
0
0
0
0
0
0
997
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
 
AC
1.991
86
0
-95
0
0
1
1.983
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
 
1
18.253
6.069
0
-5.528
0
-1.928
-33
16.833
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
 
2
20.334
16.149
0
-7.722
0
-1.598
-33
27.130
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - Stage
 
3
114.013
47.617
-63.933
-17.959
3.967
3.526
-51
87.180
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC - POCI
5.113
3.062
-2.373
-814
69
0
0
5.057
Risikovorsorge Darlehen und Kredite AC
157.713
72.897
-66.306
-32.023
4.036
0
-117
136.200
Risikovorsorge Schuldverschreibungen
 
und
 
Darlehen und Kredite
159.704
72.983
-66.306
-32.118
4.036
0
-116
138.183
Risikovorsorgen Firmenkunden
124.222
60.777
-59.747
-18.079
2.965
0
-97
110.041
Risikovorsorgen Privatkunden
8.916
2.811
-37
-3.935
40
0
-31
7.764
Risikovorsorgen Financial Markets
1.164
125
0
-176
0
0
14
1.127
Risikovorsorgen Corporate Center
25.402
9.270
-6.522
-9.928
1.031
0
-2
19.251
(58) FINANZINSTRUMENTE JE KLASSE
Die Darstellung der Finanzinstrumente je Bewertungskategorie nach
 
Klassen erfolgt jeweils in den entsprechenden Notes zum Bilanzposten,
 
da
die Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 bereits in den Bilanzposten
 
detailliert dargestellt werden.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 334
G.
FINANZRISIKEN UND RISIKOMANAGE-
MENT
Die umfassende Offenlegung zur Organisationsstruktur, zum Risiko-
management und zur Risikokapitalsituation gemäß CRR erfolgt im
Internet unter www.hypovbg.at.
(59) GESAMTRISIKOMANAGEMENT
Der Konzern ist im Rahmen seiner Tätigkeit folgenden Risiken
 
ausgesetzt:
Kreditrisiko und Gegenparteiausfallsrisiko: Darunter fällt das
Ausfallrisiko von Kontrahenten genauso wie das Risiko einer
Bonitätsverschlechterung. Auch können Risiken aus der Ver-
wendung von Kreditrisikominderungstechniken, Fremdwäh-
rungs-
 
oder Konzentrationsrisiken aus dem Kreditgeschäft so-
wie Kontrahentenausfallrisiken entstehen. Ebenso können
Risiken aus der Verbriefungstätigkeit entstehen.
Marktrisiken: Das gemeinsame Merkmal dieser Risiken ist, dass
sie sich aus Preisveränderungen auf den Geld- und Kapitalmärk-
ten ergeben. Marktpreisrisiken werden unterteilt in Zinsände-
rungs-, Spreadänderungs-, Aktienkurs-, Fremdwährungs-
 
sowie
Rohwarenrisiken.
Liquiditätsrisiko: Die Liquiditätsrisiken lassen sich in Termin-
und Abrufrisiken, strukturelles Liquiditätsrisiko (Anschlussfinan-
zierungsrisiken) und Marktliquiditätsrisiko unterscheiden. Als
Terminrisiko wird eine unplanmäßige Verlängerung der Kapital-
bindungsdauer bei Aktivgeschäften bezeichnet. Das Abrufrisiko
bezeichnet die Gefahr, dass Kreditzusagen unerwartet in An-
spruch genommen bzw. Einlagen abgehoben werden. Daraus
resultiert das Risiko, dass eine Bank nicht mehr uneinge-
schränkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Das strukturelle Liquiditätsrisiko besteht darin, dass erforderli-
che Anschlussfinanzierungen nicht oder nur zu ungünstigeren
Konditionen durchgeführt werden können. Das Marktliquidi-
tätsrisiko entsteht, wenn eine sofortige Veräußerung von Positi-
onen nur durch Inkaufnahme von Wertabschlägen möglich ist.
Operationelles Risiko: Hierunter ist die Gefahr eines direkten
 
oder indirekten Verlustes, der durch menschliches Fehlverhal-
ten, Prozessschwächen, technologisches Versagen oder externe
Einflüsse hervorgerufen wird, zu verstehen. Es beinhaltet auch
das Rechtsrisiko.
Beteiligungsrisiko: Hierunter werden Positionen in z. B. Private
Equity, Mezzaninfinanzierungen, nachrangige Finanzierungen
und Investitionen in Fonds mit solchen Bestandteilen zusam-
mengefasst. Nachrangige Bankentitel sind ebenfalls hier enthal-
ten.
Immobilienrisiko: Damit ist grundsätzlich das Risiko von Wert-
schwankungen der Immobilien im Eigenbesitz gemeint. Insbe-
sondere sind darunter Immobilien zu verstehen, die als Kreditsi-
cherheiten dienen (inkl. Leasingobjekte) und im Zuge der Ver-
wertung nicht zeitnah an Dritte veräußert werden können
(„Rettungserwerbe“). Eigengenutzte Immobilien fallen nicht da-
runter.
Risiko der übermäßigen Verschuldung: Damit ist das Risiko ei-
ner zu geringen Eigenkapitalquote gemeint.
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Der Konzern be-
gegnet diesen Risiken mit allen Gegenmaßnahmen, die zur Ver-
fügung stehen.
Makroökonomisches Risiko: Makroökonomische Risiken sind
 
Verlustpotenziale, die durch das Exposure gegenüber makro-
ökonomischen Risikofaktoren bedingt sind.
Modellrisiken: Das Modellrisiko ist das Risiko der signifikanten
 
Unterschätzung der Eigenmittelunterlegung für wesentliche Ri-
siken in der Risikotragfähigkeitsrechnung aufgrund falscher
 
Inputparameter, falscher Prämissen, falscher Modelle oder in-
korrekter Anwendung dieser Modelle.
Sonstige Risiken: Hierunter werden vor allem solche Risikoarten
zusammengefasst, für die bisher keine oder nur rudimentäre
Verfahren zur Quantifizierung existieren.
 
Der Konzern steuert diese Risiken im Hinblick auf die Begrenzung
 
des
Gesamtbankrisikos. Der Vorstand ist verantwortlich für das Gesamtri-
sikomanagement im Konzern. In dieser Funktion genehmigt er die
Grundsätze der Risikosteuerung und die Verfahren der Risikomes-
sung. Außerdem legt er den Risikoappetit und die Limite für alle rele-
vanten Risikoarten in Abhängigkeit der Risikotragfähigkeit fest.
Der Konzern untersucht regelmäßig die Auswirkungen von Wirt-
schafts- und Marktentwicklungen auf seine Gewinn- und Verlustrech-
nung und seine Vermögenssituation.
Grundlage für das Gesamtrisikomanagement bildet die strikte
 
Trennung zwischen Markt und Marktfolge. Die Risikomanagement-
Funktionen sind bei dem dafür zuständigen Vorstandsmitglied ge-
bündelt. Das Risikocontrolling wird von der Gruppe Gesamtbankrisi-
kosteuerung entwickelt und durchgeführt. Die Gruppe misst die Risi-
ken auf Konzernebene. Die unabhängige Beurteilung und Bewilligung
von Kreditanträgen erfolgt durch die Abteilungen Kreditmanage-
ment Firmenkunden (KMFK) und Kreditmanagement Privatkunden
(KMPK).
Die Risikosituation sowie die Risikotragfähigkeitsrechnung werden im
Rahmen des Asset Liability Management (ALM)-Ausschuss diskutiert.
Der Vorstand entscheidet im Rahmen dieses Ausschusses über die
Verfahren zur Marktrisikomessung, die Festlegung der Schnittstellen
zwischen Vertrieb und Treasury in Bezug auf die Marktzinsmethode
und die Höhe der Marktrisiko-
 
oder Liquiditäts-Limite. Neben dem
Gesamtvorstand und dem Vertrieb Firmen- und Privatkunden neh-
men die Abteilungen Gesamtbankrisikosteuerung, Controlling, Strate-
gische Banksteuerung und Treasury an den Sitzungen des Ausschus-
ses teil.
Die Strategien, Verfahren und Vorgehensweisen zum Management
von Risiken sind schriftlich dokumentiert. Der Konzern verfügt über
ein Risikomanagement-Handbuch und ein Kredithandbuch, die für
jeden Mitarbeiter zugänglich sind. Die Handbücher werden in regel-
mäßigen Abständen überarbeitet. Weiters sind alle relevanten Ar-
beitsabläufe in schriftlichen Anweisungen geregelt, die ebenfalls
 
jedem Mitarbeiter zugänglich sind.
Nachhaltigkeitsrisiken
Die Bank strebt eine Messung und Begrenzung der Nachhaltigkeitsri-
siken an. Negative Auswirkungen, die durch die aktuellen oder zu er-
wartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf Kunden
oder Ausleihungen entstehen können, sollen gemessen und begrenzt
werden. Das Reputationsrisiko ist davon umfasst. Die Nachhaltigkeit
in der „Inside Out-Perspektive“ und die damit verbundene Außenwir-
kung sind deshalb indirekt auch risikorelevant.
Die Bank unternimmt in allen drei Aspekten (ökologische und soziale
Risiken, sowie Risiken aus der Unternehmensführung) Anstrengungen
zur Risikobegrenzung.
 
Klimarisiken sind eine Untergruppe der Nachhaltigkeitsrisiken. Sie
werden in physische Klimarisiken und Transitionsrisiken unterteilt,
wobei es zwischen diesen beiden Kategorien auch Wechselwirkungen
gibt. Im Hinblick auf die Risikomessung liegt der Fokus aktuell auf
Klimarisiken, wobei sowohl physische als auch transitorische Risiken
gemessen und begrenzt werden sollen.
 
Der globale Klimawandel ist mit erheblichen Risiken verbunden, die
sich negativ auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken können. Bei
der Hypo Vorarlberg werden diese Risiken systematisch analysiert
und gesteuert. Der Klimawandel hat das Potenzial, Wirtschaft und
Gesellschaft grundsätzlich neu zu ordnen. Viele Unternehmen sind
gezwungen ihr Geschäftsmodell angesichts physischer Risiken, neuer
regulatorischer Anforderungen oder eines geänderten Kundenverhal-
tens zu überdenken. Auch Banken können sich diesen Entwicklungen
nicht entziehen.
Die Hypo Vorarlberg ist entschlossen, die physischen Risiken und
Transitionsrisiken des Klimawandels zu steuern und die Resilienz ihres
Geschäftsmodells zu stärken. Das Unternehmen setzt geeignete Maß-
nahmen, um Klimarisiken zu identifizieren und wirksam steuern zu
können. Gesetzliche Vorgaben (z.B. EU-Offenlegungsverordnung,
EBA-Richtlinien zur Kreditvergabe und -überwachung) geben dabei
den Rahmen vor, die Zuständigkeit liegt beim Gesamtvorstand.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 335
Physische Klimarisiken
Unter den physischen Risiken des Klimawandels sind jene Risiken
 
zu
verstehen, die sich unmittelbar aus klimatischen Veränderungen
 
er-
geben – etwa Temperaturveränderungen, das häufigere Auftreten
von Wetterextremen (z.B. Kälte-
 
oder Dürreperioden) oder Naturkata-
strophen (z.B. Überschwemmungen,
 
Lawinen). Die verschiedenen
Wirtschaftsbranchen sind von diesen Risiken unterschiedlich stark be-
troffen. Zu den verletzlichsten Branchen zählt laut der österreichi-
schen Finanzmarktaufsicht (FMA) u.a. die Land- und Forstwirtschaft,
die Lebensmittelproduktion, der Transportsektor sowie der Touris-
mus- oder Energiesektor.
Transitionsrisiken des Klimawandels
Im Unterschied zu den physischen Risiken des Klimawandels be-
schreiben Transitionsrisiken jene möglichen Folgeerscheinungen,
 
die
sich aus der Entwicklung in Richtung eines ökologischeren Wirt-
schaftssystems ergeben. Darunter fallen sowohl politische und regu-
latorische Maßnahmen gegen den Klimawandel (z.B. Einführung
 
einer
CO
2
-Steuer) als auch Veränderungen im Konsumverhalten (z.B. Trend
zu umweltschonenden Mobilitätslösungen) und in der Technik (z.B.
Entwicklung einer klimafreundlicheren Alternative zu Produkten
 
oder
Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet). Besonders betrof-
fen von den Transitionsrisiken des Klimawandels sind jene Branchen,
die stark von fossilen Brennstoffen abhängen (z.B. Energieerzeugung,
Eisen- und Stahlindustrie) oder deren Produkte hohe Emissionen ver-
ursachen (z.B. Autohersteller).
Während die direkten physischen Klimarisiken für die Bankinfrastruk-
tur als ernstzunehmend, aber eher gering eingestuft werden, sind es
vor allem die indirekten physischen Klimarisiken im Kerngeschäft, die
für das Unternehmen von Bedeutung sind (z.B. Finanzierungen für
Unternehmen, die physischen Risiken ausgesetzt sind). Transitionsrisi-
ken des Klimawandels betreffen die Hypo Vorarlberg ebenfalls haupt-
sächlich im Kerngeschäft (z.B. Finanzierungen für Unternehmen,
 
deren Geschäftsmodelle durch klimatische Veränderungen auf
 
die
Probe gestellt werden).
UMGANG MIT DIREKTEN KLIMARISIKEN
Die direkten physischen Risiken für die Hypo Vorarlberg – etwa von
Wetterextremen verursachte massive Schadensfälle im Konzern
 
(Zer-
störung der Bankeninfrastruktur bzw. IT-Systeme) – werden im Rah-
men des Business Continuity Managements der Bank abgefangen.
Dieses zielt darauf ab, die Schadenswirkung von Ausnahmesituatio-
nen, sofern nicht verhinderbar, zumindest zu begrenzen. Darunter
fallen auch Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit physischen
Klimarisiken.
Wesentlich ist das rasche und richtige Reagieren auf Notfälle und die
Fähigkeit wichtige Geschäftsprozesse fortführen zu können. Im Si-
cherheits- und Krisenhandbuch sind bekannte Szenarien skizziert
 
und
Wiederanlaufparameter sowie die dafür vorgesehenen Verfahren und
Ressourcen definiert. Für den Bereich Business Continuity Manage-
ment (BCM) der Hypo Vorarlberg ist ein Gremium – der Krisenstab
 
zuständig. Unterstützend dazu sind in allen Filialen Sicherheitsbeauf-
tragte nominiert, die klar definierte Aufgaben haben.
IDENTIFIKATION & MESSUNG VON RISIKEN IM KERNGESCHÄFT
Die Risiken unterliegen seit 2021 dem gleichen Steuerungskreis wie
andere Risiken der Bank. Auf Basis einer Risikoinventur ist für die als
wesentlich identifizierten Risiken eine Strategie für den Umgang
 
mit
diesen Risiken zu entwickeln. Diese Risiken werden in einem jährli-
chen Nachhaltigkeitsrisiko-Bericht an den Vorstand berichtet. Der
 
Bericht wurde erstmals mit Juni 2023 erstellt.
GESAMTBANKRISIKOSTEUERUNG
Die Gruppe Gesamtbankrisikosteuerung ist für das Risikocontrolling
zuständig, welches die jährliche Überarbeitung der Risikostrategie,
inkl. Durchführung der Risikoinventur und der Entwicklung von
 
Risikomodellen, umfasst. Ein Aspekt davon ist daher auch die
 
Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken.
 
Messung Überschwemmungsrisiko in Vorarlberg
Bei physischen Risiken wurde das Risiko von Überschwemmungen
und eingeschränkt von Lawinen als potentiell wesentlich identifiziert.
Zuletzt war Vorarlberg im Jahr 2005 von einem massiven Hochwasser
betroffen. Die landesweiten Schäden beliefen sich nach Medienbe-
richt auf ca. EUR 180 Mio.
Die Analyse der damaligen Risikoberichte zeigt nur in Einzelfällen ge-
ringen Wertberichtigungsbedarf bei Immobilienfinanzierungen, im
Geschäftsbericht für das Jahr 2005 finden sich keine Hinweise auf er-
höhte Wertberichtigungen. Auch ein massives Hochwasser im Hei-
matmarkt hatte also keine signifikanten Auswirkungen auf den
 
Ge-
schäftsbetrieb der Hypo Vorarlberg. Im Bereich Hochwasserschutz
wurden in Vorarlberg in Folge bis zum Jahr 2015 umfangreiche Maß-
nahmen gesetzt und EUR 300 Mio.
 
durch die öffentliche Hand inves-
tiert.
Das finanzierte Volumen in roten und gelben Zonen mit Über-
schwemmungsrisiko (HQ100= Hochwasserereignisse mit mittlerer
Auftrittswahrscheinlichkeit, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auf-
treten) beträgt per Juni 2024 ca. EUR 569 Mio.
 
in ganz Österreich. Da-
von entfallen ca. EUR 409 Mio. auf Vorarlberg. Das Volumen in Vor-
arlberg ist geografisch gestreut. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass
 
ein
Hochwasserereignis das ganze Land betreffen würde. Einige Klumpen
auf Einzelkundenebene sind ermittelbar wie z.B. im Rheintal. Die Ab-
teilung Wasserwirtschaft der Vorarlberger Landesregierung geht da-
von aus, dass die HQ100 Zonen aufgrund von baulichen Maßnahmen
eher zurückgehen. Bei einem Schadensfall kommt es zu einer Beschä-
digung der Immobilie, in den wenigsten Fällen zu einer Entwertung
des Grundstücks. Die Schadenshöhen werden durch die öffentliche
Hand und Versicherungen reduziert, allerdings kann ein Schadenser-
eignis für Gewerbebetriebe schwerwiegende Folgen haben.
Das Obligo von Kunden in Lawinengefahrenzonen beläuft sich auf
EUR 892 Mio., wobei das meiste Volumen in Vorarlberg liegt. Ein
 
Obligo von EUR 14 Mio. ist gleichzeitig in Überschwemmungsgefah-
renzonen als auch in Lawinenzonen verortet.
 
Für die Hypo Vorarlberg Leasing AG Bozen werden die größten Obli-
gos jährlich händisch auf physische Risiken untersucht. Es sind keine
wesentlichen Risiken erkennbar.
Überschwemmungsrisiken werden bei der Neuvergabe berücksichtigt
und können den Wert von Sicherheiten reduzieren. Das kann zu
 
einem erhöhten Vorsorgebedarf führen.
Messung Treibhausgasintensität
Die Bepreisung von Treibhausgasemissionen führt dazu, dass
 
bei-
spielweise Energiekosten oder Treibstoffkosten steigen. Folglich
 
stei-
gen die finanziellen Belastungen für Kunden. Um dieses Risiko steu-
ern zu können, werden Branchen und Kunden mit einer höheren
Treibhausgasintensität und einer geringeren Bonität identifiziert.
Zur Bemessung des Transitionsrisikos wurden die Treibhausgasinten-
sitäten pro Branche und Land auf das Unternehmensportfolio (ohne
Immobilienfinanzierungen und Wertpapiere) der Einzelbank übertra-
gen (Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e), pro EUR Mio. Umsatz; Quelle:
Eurostat).
Die folgenden Heatmaps zeigen die Treibhausgasintensitäten für das
österreichische und das deutsche Unternehmensportfolio mit Juni
2024. Auf der x-Achse finden sich die NACE-Branchen (Statistische
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft),
auf der y-Achse Kundenratings. Die Größe der Blasen gibt das Volu-
men im jeweiligen Schnittpunkt an.
 
 
 
 
 
doc1p336i1 doc1p336i0 doc1p336i3 doc1p336i2
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 336
Heatmap Österreich
Heatmap Deutschland
Tabelle mit NACE-Branchen
Ein großer Teil des Portfolios zeigt eine eher geringe Treibhausgasin-
tensität. Die höchsten Intensitäten zeigen sich in Deutschland
 
im Be-
reich Energieversorgung, wobei eine Analyse der einzelnen Kunden
vermuten lässt, dass die Eurostat-Daten die Intensitäten bei manchen
Kunden überschätzen. In Österreich weist das verarbeitende Gewerbe
vergleichsweise hohe Werte mit bedeutendem Volumen in eher gu-
ten Ratingklassen auf. Im Bereich Verkehr und Lagerei sowie Land-
und Forstwirtschaft finden sich weitere Portfolios mit hoher Treib-
hausgasintensität und zumeist guten Ratings.
Im Durchschnitt beträgt die Treibhausgasintensität des gesamten
Portfolios an Unternehmensfinanzierungen ca. 38,7t CO
2
/EUR Mio.
Umsatz des Kunden (Juni 2023: 36t CO
2
).
Auch die Leasingtochter in Bozen hat mit Analysen zur Treibhaus-
gasintensität begonnen. Demzufolge weist das Portfolio eine
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
durchschnittliche Treibhausgasintensität von 62,17 t CO
2
/EUR Mio.
Umsatz der Kunden aus. Dabei wurden die letzten verfügbaren
 
Daten
von Eurostat pro NACE (Stand: 07/2024) und die Portfolio-Aushaf-
tung per 31. August 2024 herangezogen.
Im Neugeschäft wird bei Branchen mit vergleichsweise höherer Treib-
hausgasintensität erhöhte Aufmerksamkeit angewendet. Mögliche
zukünftige Belastungen werden qualitativ im Rating berücksichtigt,
können zu einer Ratingverschlechterung und damit zu einer höheren
Risikovorsorge führen.
Energieausweis
Seit einigen Jahren werden in der Hypo Vorarlberg Energieausweise
für Immobilienfinanzierungen eingeholt. Der Energieausweis enthält
Kennzahlen, die jeweils in die Noten A++ bis G überführt werden. Die
Informationen aus den Energieausweisen werden u.a. benötigt, um
Einschätzungen treffen zu können, wie stark Kunden z.B. einem Ri-
siko durch höhere Energiekosten ausgesetzt sind.
Kunden, die eine geringere Bonität aufweisen und eine Immobilie
 
mit
schlechtem Energieausweis bewohnen, sind stärker von steigenden
Energiekosten betroffen als andere Kunden. Auch belasten erhöhte
Energiekosten den Wert von Immobilien mit hohem Energiever-
brauch mehr im Vergleich zu Immobilien mit niedrigerem Energiever-
brauch. Mitigiert wird das Risiko steigender Energiekosten derzeit
durch umfangreiche öffentliche Förderprogramme, welche mögliche
Auswirkungen dämpfen.
Eine Auswertung der Darlehen im Privatkundenbereich, bei der das
Kunden-Rating der Energieausweis-Note gegenübergestellt wurde,
hat ergeben, dass die Energieausweise überwiegend mit der Note B
oder besser eingestuft sind. Es ist nur ein geringer Zusammenhang
zwischen Kunden-Rating und Energieausweis-Note zu erkennen.
Die Hypo Vorarlberg Leasing AG in Bozen hat im Jahr 2023 mit der
Einholung der Energieausweise begonnen und die Einholung 2024
weitergeführt.
Vergleichsweise schlechte Energieausweise (bzw. die in der Regel
 
da-
mit einhergehenden höheren Heizungskosten) führen tendenziell
 
zu
einer Belastung der Immobilienpreise. Durch die Erhöhung von Blan-
koteilen erhöht sich die Risikovorsorge.
Verbesserung der Datenqualität
Die Hypo Vorarlberg hat sich bereits in der Vergangenheit intensiv
mit der Verbesserung der Datenqualität beschäftigt. Nachhaltigkeits-
bezogene Kundeninformationen z.B. Emissionsdaten werden in
 
Form
des OeKB-ESG-Fragebogen abgefragt.
 
Sensitivitätsanalyse
Im Folgenden wird dargestellt, wie sich das Volumen und die erwar-
tete Risikovorsorge in den Stages 1 und 2 bei Anwendung von unter-
schiedlichen PD-Kurven verändern würden. Zur Anwendung kommen
dabei drei Szenarien:
 
Hauptszenario
 
Negativszenario
Positivszenario
Aus den in der nichtfinanziellen Erklärung erwähnten klimabezoge-
nen Szenarien sind keine Auswirkungen in dem Zeitraum zu erwar-
ten, in dem verschiedene Forward Looking Information (FLI)-Szena-
rien angewendet werden. Deshalb haben diese keinen Einfluss auf
die quantitative Simulation.
Sensitivitäten nach Stage: Volumen
TEUR
Stage 1
Stage 2
2024
Hauptszenario
70.990
-70.987
Negativszenario
-200.990
200.992
Positivszenario
201.596
-201.594
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 337
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2023
2024
Mittelwert von VaR Gesamt
Mittelwert von VaR Aktien
Mittelwert von VaR Währungen
Mittelwert von VaR Zinsen
Mittelwert von VaR Creditspreads
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sensitivitäten nach Stage: Risikovorsorge
TEUR
Stage 1
Stage 2
2024
Hauptszenario
-702
-1.584
Negativszenario
771
3.076
Positivszenario
-743
-3.892
Das Volumen in Stage 2 würde im Negativszenario um TEUR 200.992
ansteigen. Die Risikovorsorge für Stage 1 und 2 würde in Summe um
TEUR 3.847 ansteigen. Im Positivszenario würde das Volumen in
Stage 2 um TEUR 201.594 und die Risikovorsorgen für Stage 1 und 2
um TEUR 4.635 sinken.
 
Sensitivitäten nach Segment: Volumen
TEUR
Unternehmens-
Privat-
Finanz-
Staaten
2024
kunden
kunden
institute
Haupt-
Stage 1
60.264
10.725
0
0
szenario
Stage 2
-60.264
-10.723
0
0
Negativ-
Stage 1
-181.655
-19.335
0
0
szenario
Stage 2
181.655
19.337
0
0
Positiv-
Stage 1
182.862
18.734
0
0
szenario
Stage 2
-182.862
-18.732
0
0
Sensitivitäten nach Segment: Risikovorsorge
TEUR
Unternehmens-
Privat-
Finanz-
Staaten
2024
kunden
kunden
institute
Haupt-
Stage 1
-277
-425
0
0
szenario
Stage 2
-1.354
-230
0
0
Negativ-
Stage 1
149
622
0
0
szenario
Stage 2
2.689
387
0
0
Positiv-
Stage 1
134
-877
0
0
szenario
Stage 2
-3.449
-442
0
0
Nach Segmenten betrachtet nimmt im Negativszenario das Volumen
in Stage 2 überwiegend im Segment Unternehmenskunden zu
(TEUR 181.655). Die Zunahme der Risikovorsorge für Stage 1 und 2 in
diesem Segment beträgt TEUR 2.838.
(60) MARKTRISIKO
Das Ziel des Asset Liability Management des Konzerns ist die mög-
lichst optimale Bewirtschaftung der Marktrisiken. Die strikte Tren-
nung von Handelseinheiten und Risikokontrolle stellt die objektive
Beurteilung der eingegangenen Risiken und das frühzeitige Erkennen
von ungünstigen Entwicklungen sicher. Die Bewertung der Risiken er-
folgt täglich durch die Gruppe Gesamtbankrisikosteuerung, welche
die Ergebnisse der Auswertungen an die verantwortlichen Stellen be-
richtet.
Die Hypo Vorarlberg hält zur besseren Kundenservicierung ein
 
kleines
Handelsbuch im Sinne des Artikel 94 CRR.
Das Bilanzstrukturmanagement wird über ein einheitliches Referenz-
zinssatzsystem unter Verwendung der Marktzinsmethode gesteuert.
Die Festlegung des Referenzzinssatzes entscheidet über die Vertei-
lung der Zinserträge bzw. -aufwendungen auf Marktstellen bzw. Trea-
sury. Als zentrales Steuerungsinstrument werden Zinsbindungen
 
des-
halb vom Vorstand festgelegt und jährlich neu beschlossen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
doc1p337i0
 
 
 
 
 
Die Risikomessung im Marktrisikobereich stützt sich auf drei Metho-
den, die jeweils zentral für die Einzelbank berechnet werden:
Value at Risk (VaR)
Veränderung des barwertigen Eigenkapitals bei Stresstests (Eco-
nomic Value)
Veränderung des Zinsergebnisses in den nächsten 12 Monaten
in Stressszenarien (Ertragsperspektive,
 
Net Interest Income)
Der Value at Risk gibt an, welcher Verlust mit einer bestimmten
Wahrscheinlichkeit bei einer gegebenen Haltedauer nicht überschrit-
ten wird. Der Konzern misst den Value at Risk unter Einsatz der Soft-
ware SAP. Der Konzern verwendet dabei eine historische Simulation
mit folgenden Parametern:
Parameter der historischen Simulation
Historischer Zeitraum
250 Handelstage
Haltedauer
10 Handelstage
Konfidenzniveau
99 %
Das VaR-Limit definiert den maximalen Verlust, den der Konzern
 
unter normalen Marktbedingungen hinzunehmen bereit ist.
 
Der Vor-
stand legt jährlich das globale VaR-Limit im Rahmen des ICAAP fest.
Außerdem werden Limite z.B. für verschiedene Zinskurven, Wäh-
rungspaare, Creditspreadrisiken oder Aktienrisiken festgelegt.
Die Gesamtbankrisikosteuerung ist für die Durchführung
 
der Stress-
tests zuständig die von der IRRBB Guideline (Interest Rate Risk in
 
the
Banking Book) der EU gefordert sind. Die Ergebnisse werden monat-
lich im Risikobericht berichtet.
Neben den barwertigen Kennzahlen erstellt der Konzern regelmäßig
Gapanalysen zur Steuerung der Zinsbindungen am Geld-
 
und Kapital-
markt.
Das Fremdwährungsrisiko ist vergleichsweise klein, da grundsätzlich
offene Positionen geschlossen werden. Der Konzern geht nur ein sehr
geringes Aktienrisiko ein; daneben hält der Konzern Aktien zur Dar-
stellung von Musterportfolios im Rahmen der Vermögensverwaltung.
Entwicklung Mittelwert VaR
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 338
-120.000.000
-100.000.000
-80.000.000
-60.000.000
-40.000.000
-20.000.000
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
doc1p338i0 doc1p338i1 doc1p338i2 doc1p338i3
 
doc1p338i4
 
 
 
0
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jän
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2023
2024
Mittelwert von EUR
Mittelwert von CHF
Mittelwert von JPY
Mittelwert von USD
Mittelwert von SOFW
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der VaR für die einzelnen Risikoarten entwickelte sich über die ver-
gangenen beiden Jahre wie folgt.
TEUR
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
 
Mittelwert
 
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
Gesamt
Zinsen
FX
Aktien
Credit-
2023
spreads
Jänner
27.606
23.929
1.116
35
17.339
Februar
32.380
24.125
931
31
18.606
März
30.535
23.324
1.223
22
19.055
April
38.225
25.301
1.608
23
19.735
Mai
38.000
25.041
825
23
19.653
Juni
33.645
22.364
719
18
18.686
Juli
33.762
24.594
666
20
19.065
August
34.250
25.028
646
23
18.730
September
34.495
25.694
809
27
18.111
Oktober
32.008
23.995
579
24
17.635
November
26.234
22.149
708
23
16.091
Dezember
29.252
24.268
887
20
15.455
TEUR
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
 
Mittelwert
 
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
von VaR
Gesamt
Zinsen
FX
Aktien
Credit-
2024
spreads
Jänner
29.524
24.298
637
19
15.139
Februar
29.945
24.706
637
20
16.056
März
28.062
23.961
546
18
16.071
April
26.903
22.897
363
17
15.443
Mai
26.345
22.130
436
16
15.283
Juni
25.613
21.149
465
8
15.475
Juli
22.554
19.484
425
14
16.245
August
22.962
21.097
678
16
17.365
September
20.653
19.777
1.180
16
17.153
Oktober
21.155
18.211
992
16
17.350
November
18.784
16.757
996
17
18.409
Dezember
15.327
16.546
1.264
18
18.010
Die Barwertänderung in Folge eines 200-Basispunkte-Shifts der Zins-
kurven entwickelte sich über die vergangenen beiden Jahre wie folgt:
Entwicklung Barwertverlust durch 200-Basispunkte-Shift
(61) KREDITRISIKO
Die mittelfristigen Ziele und Rahmenbedingungen des Konzerns
 
in
Bezug auf das Kreditrisiko sind in der Risikostrategie schriftlich fest-
gehalten. Dabei werden die Gesamtbankstrategie, geschäftspolitische
Vorgaben, die Risikotragfähigkeit und die mit dem Kreditgeschäft
verbundenen Risiken in die Analyse miteinbezogen. Das Ergebnis sind
konkrete, mittelfristige Zielvorstellungen in Bezug auf die Portfo-
liostruktur bzw. klare Grenzen für alle relevanten Risiken (Großenga-
gements, Fremdwährungsanteil usw.).
Die Grundsätze des Risikoverhaltens im Kreditgeschäft lauten:
Abweichungen von generellen Zielvorgaben stellen keine ETP dar.
Diese Zielvorgaben werden z. B. über Portfoliolimite operationali-
siert.
 
Ein reines name-lending ohne Erfüllung der sonst üblichen Vo-
raussetzungen und ohne Vorliegen von aussagekräftigen wirt-
schaftlichen Unterlagen wird nicht durchgeführt.
Der Konzern will Klumpenrisiken hinsichtlich Branchen, Regionen,
Fremdwährungen und Einzelkunden vermeiden.
Das Pricing der Ausleihungen soll risikoadäquat erfolgen.
 
In schwachen Ratingklassen wird eine höhere Besicherung ange-
strebt.
Ziel ist, dass die Ausleihungen mit Fremdwährungsrisiko für
 
den
Kunden sowohl absolut als auch in Relation zum Gesamtvolumen
sinken.
 
Neuvergaben von Krediten in einer anderen Währung als
 
EUR
(ausgenommen Filiale St. Gallen) erfolgen weiterhin nur sehr se-
lektiv.
 
Ziel ist, dass bei endfälligen Fremdwährungskrediten ein Rück-
gang erreicht wird.
Der Konzern finanziert keinen Neukunden in der Ratingklasse
 
5.
Bei bestehenden Kreditnehmern, die sich in einer Phase der Rest-
rukturierung befinden, sind Finanzierungen zulässig.
Bei schlechteren Ratingklassen ist eine erstklassige Besicherung
anzustreben.
 
Branchenfremde Übernahmen können erhöhte Risiken beinhal-
ten und sind kritischer zu beurteilen.
 
Neukunden außerhalb der Kernmärkte stellen ein erhöhtes Risiko
dar und sind kritischer zu prüfen. Die Regelungen zu Länderlimi-
ten oder Regionslimiten und weitere Regelungen in den einzel-
nen Kapiteln sind zu beachten.
Ziel ist, dass bei Tilgungsträgerkrediten ein Rückgang erreicht
wird.
 
Bei Bestandskunden mit Tilgungsträgerfinanzierungen wird
 
eine
höhere Besparung der Tilgungsträger oder bevorzugt eine Um-
stellung auf (teil-) tilgend angestrebt.
 
Bei Ausleihungen in Fremdwährungen werden (Teil-) Konvertie-
rungen oder (Teil-) Tilgungen angestrebt. Sowohl im EUR als auch
in Fremdwährung ist das Ziel, dass endfällige Finanzierungen auf
tilgend umgestellt werden (mit Ausnahme des Lebenswert-
 
und
Lebenszeitkredit in der Einzelbank).
Im Kreditgeschäft wird eine Reduktion der Komplexität ange-
strebt.
Der Konzern berechnet den erwarteten Verlust (Expected Loss – EL)
für das gesamte Kreditportfolio. Zur Berechnung des ökonomischen
Kapitals bzw. des unerwarteten Verlustes (Unexpected Loss – UL)
wurde ein eigenes IT-Tool programmiert, das sich am IRB-Ansatz von
Basel orientiert.
In Ländern, in denen ein Systemrisiko bzw. ein Transferrisiko nicht
ausgeschlossen werden kann, will der Konzern nur begrenzt Auslei-
hungen vergeben. Der Vorstand beschließt zu diesem Zweck Länder-
limite, die laufend überwacht und deren Ausnützungen regelmäßig
an den Vorstand berichtet werden. Die Kundengruppe Banken
 
wird
mit eigenen Volumenlimiten versehen. Banken stellen unter anderem
im Geld- oder Derivathandel wichtige Geschäftspartner dar, an
 
die
großvolumige Ausleihungen mit mitunter sehr kurzer Laufzeit verge-
ben werden. Auch diese Limite werden regelmäßig überwacht und
deren Ausnützung an den Vorstand berichtet. Einmal jährlich werden
Limite und deren Auslastungen an den Aufsichtsrat berichtet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 339
Um die bonitätsrelevanten Merkmale der verschiedenen Kundenseg-
mente berücksichtigen zu können, werden verschiedene Rating-Mo-
dule zum Einsatz gebracht, die auf die jeweilige Kundengruppe abge-
stimmt sind. Diese Systeme erfüllen die Anforderungen der Mindest-
standards für das Kreditgeschäft der FMA (FMA-MSK) an Risikoklassifi-
zierungsverfahren. Das Ergebnis ist die Einordnung der Kreditnehmer
in eine einheitliche 25-stufige Ratingskala (1a bis 5e), wobei die letz-
ten fünf Ratingstufen (5a bis 5e) Defaultstufen sind. Mit den einzel-
nen Ratingstufen sind geschätzte Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkei-
ten verknüpft. Die Ratingstufen 1a bis 2e bezeichnen dabei ausge-
zeichnete bis sehr gute Bonität, die Ratingstufen 3a bis 3e stehen für
mittlere Bonität und die Ratingstufen 4a bis 4e signalisieren erhöhtes
Ausfallrisiko. Im Treasury liegen in der Regel externe Ratings vor. Falls
für einen Geschäftspartner keine externen Ratings vorliegen, ist für
diesen ein internes Rating durch die Marktfolge zu erstellen. Externe
Ratings werden der internen Ratingskala zugewiesen. Die Rating-
klasse 1 ist nur für Geschäftspartner mit sehr gutem externen Rating
vorgesehen.
Kreditentscheidungen werden im Vier-Augen-Prinzip getroffen. Für
jeden Bereich liegen Pouvoirregelungen vor, die rating-
 
und volu-
menabhängige Pouvoirs für Markt und Marktfolge festlegen. In der
Regel ist ein zweites Votum der Marktfolge nötig.
Zur Festlegung von Ausfallereignissen verwendet der Konzern den
Ausfallbegriff der CRR. Die Erfassung von Defaultratings ist überwie-
gend technisch, in Ausnahmefällen prozessual sichergestellt. Tritt
 
ein
Ausfallereignis ein, wird dem betreffenden Kunden ein Defaultrating
(Ratingklasse 5) zugewiesen. Zur eindeutigen Identifizierung
 
des 90-
Tage-Verzugs verwendet der Konzern ein Frühwarn-Event-Recovery
(FER) System. Das System stößt einen standardisierten Workflow an,
der Markt und Marktfolge zwingt, sich mit Engagements im Verzug
auseinanderzusetzen. Falls ein Engagement nicht innerhalb von
 
90
Tagen geregelt wird, erfolgt im Normalfall die Übergabe an die Zent-
rale Kreditbetreuung (Sanierung).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Den besonderen Risiken des Bankgeschäfts trägt der Konzern durch
konservative Kreditvergabe, strenge Kreditüberwachung und
 
vorsich-
tige Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung. Für die bei
Kunden- und Bankenforderungen vorhandenen Bonitätsrisiken wer-
den nach konzerneinheitlichen Maßstäben Einzelwertberichtigungen
gebildet. Risikovorsorgen für ausgefallene Engagements werden
 
auf
Basis von Einschätzungen über die Höhe der künftigen Kreditausfälle
und Zinsnachlässe gebildet. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung
eines Kredites ist angezeigt, wenn aufgrund beobachtbarer Kriterien
wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins-
 
und Tilgungsverpflichtungen
vertragsmäßig geleistet werden können. Die Höhe der Einzelwertbe-
richtigung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Kre-
dites und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows unter Be-
rücksichtigung werthaltiger abgezinster Sicherheiten. Der
 
Gesamtbe-
trag der Risikovorsorge wird, sofern er sich auf bilanzielle Forderun-
gen bezieht, direkt von den Forderungen abgesetzt. Die Risikovor-
sorge für außerbilanzielle Geschäfte (Avale, Indossamentverbindlich-
keiten, Kreditzusagen) wird hingegen als Rückstellung für Bürgschaf-
ten und Zusagen ausgewiesen. Uneinbringliche Forderungen werden
direkt abgeschrieben. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
werden erfolgswirksam erfasst.
In den Tochterunternehmen werden weitgehend dieselben Rating-
tools wie im Mutterunternehmen verwendet. Das ermöglicht eine
konzernweit einheitliche Einschätzung von Bonitäten.
Das Gesamtobligo umfasst bilanzielle Forderungen, aber auch Even-
tualverbindlichkeiten wie offene Rahmen oder Haftungen.
Geschäftsbereiche nach Ratingklassen (Maximales Ausfallrisiko)
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2023
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Firmenkunden
677.719
2.463.269
4.623.640
441.675
339.103
1.063
8.546.469
Privatkunden
290
1.121.162
1.243.630
31.598
20.672
21.523
2.438.875
Financial Markets
3.301.004
655.388
67.100
52
0
12.637
4.036.181
Corporate Center
287.215
714.513
1.515.221
112.394
66.765
191.831
2.887.939
Summe Obligo
4.266.228
4.954.332
7.449.591
585.719
426.540
227.054
17.909.464
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2024
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Firmenkunden
647.227
2.060.775
4.584.614
483.636
410.346
2.137
8.188.735
Privatkunden
0
1.187.838
1.099.630
24.279
23.281
19.378
2.354.406
Financial Markets
3.062.256
340.507
53.829
0
0
14.038
3.470.630
Corporate Center
318.996
680.475
1.612.438
125.465
52.054
217.153
3.006.581
Summe Obligo
4.028.479
4.269.595
7.350.511
633.380
485.681
252.706
17.020.352
Regionen nach Ratingklassen (Maximales Ausfallrisiko)
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2023
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Österreich
2.069.282
3.008.574
4.741.599
380.800
272.318
3.327
10.475.900
Italien
0
177.438
575.554
122.612
61.655
7.996
945.255
Deutschland
380.882
921.348
1.062.251
42.081
78.011
653
2.485.226
Schweiz und Liechtenstein
343.708
475.499
860.960
37.499
12.565
306
1.730.537
Sonstiges Ausland
1.472.356
371.473
209.227
2.727
1.991
214.772
2.272.546
Summe Obligo
4.266.228
4.954.332
7.449.591
585.719
426.540
227.054
17.909.464
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 340
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Rating-
Nicht
Gesamt
31.12.2024
klasse 1
klasse 2
klasse 3
klasse 4
klasse 5
geratet
Österreich
1.429.265
2.791.778
4.507.542
398.109
313.330
5.361
9.445.385
Italien
0
167.804
586.275
112.313
52.660
8.900
927.952
Deutschland
697.066
539.571
1.100.374
63.737
108.311
7
2.509.066
Schweiz und Liechtenstein
502.128
404.629
970.977
57.448
8.011
507
1.943.700
Sonstiges Ausland
1.400.020
365.813
185.343
1.773
3.369
237.931
2.194.249
Summe Obligo
4.028.479
4.269.595
7.350.511
633.380
485.681
252.706
17.020.352
Der Konzern weist in den schlechten Ratingklassen ein Konzentrationsrisiko
 
in Italien auf. Der Immobilienmarkt in Italien war in den vergangenen
Jahren von fallenden Preisen gekennzeichnet. Der Konzern tätigt Leasinggeschäfte
 
in Norditalien, wo die ökonomische Situation relativ gesehen
besser ist als im Rest von Italien.
Branchen (Maximales Ausfallrisiko)
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
 
Finanzintermediäre
3.109.967
3.806.745
 
Verbraucher/Privatkunden
2.521.506
2.727.403
 
Öffentlicher Sektor
1.487.254
1.412.367
 
Immobilien
4.684.306
3.967.542
 
Dienstleistungen
698.837
1.462.924
 
Handel
965.423
1.013.926
 
Metall, Maschinen
370.087
408.523
 
Bauwesen
802.297
788.448
 
Transport, Kommunikation
370.802
327.242
 
Tourismus
573.114
557.777
 
Wasser- und Energieversorgung
203.086
181.049
 
Sonstige Sachgüter
171.221
131.851
 
Fahrzeugbau
203.437
239.397
 
Mineralöl, Kunststoffe
80.325
76.437
 
Sonstige Branchen
778.690
807.833
Summe Obligo
17.020.352
17.909.464
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Jahr 2024 wurde die Definition der Branche "Immobilien" adap-
tiert und erweitert. Hieraus ergibt sich eine Verschiebung zwischen
den Branchen "Dienstleistungen" und "Immobilien".
Obligo in Ratingklasse 5
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Firmenkunden - Obligo
410.346
339.103
Firmenkunden - Wertberichtigung
73.759
90.141
Privatkunden - Obligo
23.281
20.672
Privatkunden - Wertberichtigung
3.409
2.936
Corporate Center - Obligo
52.054
66.765
Corporate Center - Wertberichtigung
14.913
26.113
Summe Obligo
485.681
426.540
Summe Wertberichtigung
92.081
119.190
Non Performing Loans
Der Konzern bezeichnet Darlehen und Kredite (inkl. Offbalance,
inkl. Leasingforderungen, ohne Wertpapiere), die mindestens eines
der folgenden Kriterien erfüllen:
Forderungsklasse Kredit im Verzug (Artikel 178 CRR)
Stage 03, E3 oder E4
Ratingklasse 5
als Non Performing Loans. Die Non Performing Loans betrugen per
31. Dezember 2024 TEUR 486.528 (2023: TEUR 425.842) und stellen
3,52 % (2023: 2,90 %) des entsprechenden Portfolios dar.
Sicherheiten
Die Bewertung und Hereinnahme von Kreditsicherheiten ist in der
Sicherheitenbewertungsrichtlinie einheitlich und nachvollziehbar
geregelt. Während der Laufzeit von Krediten erfolgt eine tourliche
Überwachung der Sicherheiten, um deren Werthaltigkeit zu ge-
währleisten. Die Bewertung von Sicherheiten erfolgt in der Regel
durch die Marktfolge, ab einer gewissen Größe durch eine vom
 
Kreditprozess unabhängige Stelle.
Immobiliensicherheiten stellen die wichtigste Sicherheitenart dar.
Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Bewertung. Die ope-
rativen Voraussetzungen für die Anrechnung solcher Sicherheiten
für die Eigenmittelunterlegung sind gewährleistet. Bei Krediten
über TEUR 3.000 erfolgt spätestens nach drei Jahren eine Neube-
wertung durch unabhängige Spezialisten. Um einheitliche und
 
unabhängige Bewertungen sicherzustellen, tritt die Hypo Immo-
bilien & Leasing GmbH als Dienstleister in diesem Bereich auf. Die
Immobiliensicherheiten befinden sich überwiegend im Marktgebiet
der Bank. Das größte Volumen an Immobiliensicherheiten befindet
sich im Heimatmarkt Vorarlberg, gefolgt von Wien. In Italien befin-
den sich die Leasingobjekte in Norditalien.
Persönliche Sicherheiten werden nur berücksichtigt, wenn der
Bürge oder Haftende über eine ausgezeichnete Bonität verfügt.
 
In aller Regel sind dies öffentliche Körperschaften oder Banken.
 
Bei finanziellen Sicherheiten kommen Abschläge auf den aktuellen
Marktwert zur Anwendung, um unerwartete Schwankungen zu be-
rücksichtigen. Außerdem müssen solche Sicherheiten ausreichend
liquide sein, um eine Verwertbarkeit zu gewährleisten. Es liegen
keine nennenswerten Konzentrationen an Garanten vor.
Sonstige Sicherheiten werden nur anerkannt, wenn ihre Werthaltig-
keit und die rechtliche Durchsetzbarkeit in jeder Hinsicht gegeben
ist. Die Verwertung von hypothekarisch besicherten Forderungs-
ausfällen erfolgt durch die Hypo Immobilien & Leasing GmbH.
 
Im Berichtszeitraum wurden
 
drei Immobilien
 
(2023: ein Objekt) um
TEUR 8.881 (2023: TEUR 2.246) durch die Gruppe Hypo Immobilien
& Leasing erworben; ein Objekt (2023: sieben Objekte) wurde um
TEUR 2.935 (2023: TEUR 3.213)
 
verkauft.
Die erworbenen Immobilien können je nach Marktsituation nicht
leicht in liquide Mittel umgewandelt werden. Daher werden nach
dem Erwerb Verwertungsanalysen erstellt, anhand welcher unter-
sucht wird, ob ein Verkauf oder eine dauerhafte Vermietung vor-
teilhafter ist. Im Falle einer Veräußerungsstrategie wird versucht,
den Verkauf unter Berücksichtigung des Erlöses möglichst rasch
durchzuführen. Im Falle einer Vermietungsstrategie wird das Ob-
jekt dauerhaft im Konzern im Posten Als Finanzinvestition gehal-
tene Immobilien eingestuft.
Aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2024
sowie im Vergleichsjahr kein signifikantes Einzelobligo gesund
 
ge-
ratet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 341
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Überfällige Forderungen, die nicht wertberichtigt wurden
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Dauer der Überfälligkeit
Kleiner 1 Tag
16.355.171
17.300.217
1 bis 60 Tage
148.923
181.883
61 bis 90 Tage
30.225
824
Summe Obligo
16.534.319
17.482.924
In der bis 31. Dezember 2023 dargestellten Tabelle waren die Fällig-
keiten noch um eine Angabe mit „über 90 Tagen“ erweitert. Diese
Darstellung hat aber nicht dem Inhalt der Definition für diese Ta-
belle entsprochen, weil hier nicht wertberichtigte Forderungen
 
dar-
gestellt werden. Wir haben daher die Anpassung der Tabelle vorge-
nommen und das Vorjahr korrigiert.
Forderungen mit Forbearance-Maßnahmen
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Finanzintermediäre
10.699
12.500
Nicht finanzielle Unternehmen
259.593
140.169
Private Haushalte
9.619
3.803
Forderungen mit Forbearance-Maßnahmen
auf Performing Loans
279.911
156.472
Finanzintermediäre
416
4.485
Nicht finanzielle Unternehmen
101.513
63.404
Private Haushalte
11.123
6.011
Forderungen mit Forbearance-Maßnahmen
auf Non Performing Loans
113.052
73.900
Summe Forderungen mit
 
Forbearance-Maßnahmen
392.963
230.372
Im November 2020 hat die Hypo Vorarlberg die zweite syntheti-
sche Verbriefung in Form einer Finanzgarantie durch den Europäi-
schen Investitionsfonds („EIF“) auf die Mezzanine-Tranche eines
 
Re-
ferenzportfolios an Krediten an vor allem kleine und mittlere Un-
ternehmen (KMUs) und Mid-Caps in Österreich und Deutschland
abgeschlossen. Das Referenzportfolio hatte bei Abschluss 2020 ein
Volumen von TEUR 330.000, zum 31. Dezember 2024 war noch ein
Volumen von TEUR 136.556 des Referenzportfolios ausständig.
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Senior-Tranche
110.720
164.298
Mezzanine-Tranche
23.067
34.229
First Loss-Tranche
2.769
3.100
Summe Referenzportfolio
136.556
201.627
Im Dezember 2023 hat die Hypo Vorarlberg eine weitere syntheti-
sche Verbriefung ebenfalls in Form einer Finanzgarantie durch
 
den
Europäischen Investitionsfonds („EIF“) auf die Mezzanine-Tranche
eines Referenzportfolios an Krediten an vor allem kleine und mitt-
lere Unternehmen (KMUs) und Mid-Caps in Österreich und
Deutschland abgeschlossen. Das Referenzportfolio hatte bei Ab-
schluss 2023 ein Volumen von TEUR 360.000. Aufgrund einer ver-
einbarten Replenishment Periode bis September 2025 war zum
 
31. Dezember 2024 ebenfalls ein Referenzportfolio mit einem
 
Volu-
men von TEUR 360.000 ausständig.
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Senior-Tranche
293.760
293.760
Mezzanine-Tranche
61.200
61.200
First Loss-Tranche
5.040
5.040
Summe Referenzportfolio
360.000
360.000
Die Referenzportfolien wurden nicht verkauft, sondern verbleiben
in den Büchern der Hypo Vorarlberg. Der signifikante Risikotransfer
nach den Artikeln 244 und 245 CRR führt zu einer Reduktion der
 
risikogewichteten Aktiva und damit der Eigenmittelanforderungen.
Die Hypo Vorarlberg hat von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht
und zieht die Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von
1.250 % vom Kapital ab und berücksichtigt sie nicht mehr in
 
den
 
risikogewichteten Aktiva.
(62) LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Ziel der Liquiditätssteuerung ist die jederzeitige Sicherung der
Zahlungsbereitschaft des Konzerns (operative Liquidität) unter der
Nebenbedingung, dass die Kosten für die Liquiditätshaltung
 
mög-
lichst niedrig gehalten werden. Der Konzern analysiert laufend die
Liquiditätspuffer. Darunter fallen die Instrumente und Märkte, die
zur Refinanzierung zur Verfügung stehen bzw. die liquidierbaren
Aktiva (taktisches Liquiditätsmanagement). Im Rahmen des strate-
gischen Liquiditätsmanagements steuert der Konzern die Fälligkei-
ten ihrer Aktiva und Passiva und legt eine entsprechende Emissi-
onsstrategie fest. Die Überwachung erfolgt durch Gapanalysen
 
und
die Prognose des Emissionsbedarfs pro Kalenderjahr. Durch die re-
gelmäßige Durchführung von Stresstests wird versucht, Risikopo-
tentiale aufzudecken. Falls eine Liquiditätskrise eintritt, sorgen Not-
fallpläne für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.
Der Konzern verwendet folgende Steuerungsinstrumente zur Iden-
tifikation und Begrenzung von Liquiditätsrisiken:
Operativ
Limitierung der wöchentlichen Liquiditätsgaps am Geldmarkt
Liquidity Coverage Ratio
Strategisch
Limitierung von kumulierten jährlichen Liquiditätsgaps am Ka-
pitalmarkt
Prognose des Emissionsbedarfs pro Kalenderjahr
Liquiditäts-Value at Risk
Stresstests
Gegenüberstellung von Liquiditätsbedarf und Liquiditätspuffer
im Krisenfall
Der Konzern ist sich der großen Bedeutung des Kapitalmarkts für
die Refinanzierung bewusst. Durch regelmäßige Roadshows wer-
den Investorenbeziehungen gepflegt und aufgebaut. Der Konzern
strebt in der Emissionspolitik eine Diversifizierung nach Märkten,
Instrumenten und Investoren an.
Der Liquiditätspuffer soll jederzeit groß genug sein, um der Inan-
spruchnahme von Kreditzusagen nachkommen zu können (aktiv-
seitiges Abrufrisiko) bzw. um sicherzustellen, dass bei erwarteten
Zahlungen, die wider Erwarten nicht eintreffen (Terminrisiko), keine
Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Außerdem nimmt der Konzern
den Spitzenrefinanzierungstender der OeNB bzw. der EZB, das
Reposystem der SNB und den Geldmarkt derzeit kaum in Anspruch.
Der Konzern hat an den langfristigen Tendern der EZB teilgenom-
men. Deshalb steht jederzeit genügend Liquidität zur Verfügung,
um Engpässe bei einem Krisenfall zu verhindern.
Die im Bankwesengesetz (BWG) und in der CRR vorgesehenen Li-
quiditätsbestimmungen werden bei der Hypo Vorarlberg beachtet.
Neben den hier genannten Risiken bestehen keine weiteren Cash-
flow-Risiken für den Konzern.
Die Angaben der Tabellen Entwicklung der Fälligkeiten am Geld-
und Kapitalmarkt beziehen sich auf Finanzinstrumente. Die erwar-
teten Cashflows setzen sich wie folgt zusammen: Die Angaben in
den Spalten Derivate beziehen sich auf die Notes (18), (23), (32) und
(35). Die Angaben in der Spalte Aktiva beziehen sich auf die Notes
(17) sowie (19) bis (22). Die Angaben in den Spalten Passiva beziehen
sich auf die Notes (33) bis (34) sowie (36) und (39). In der Tabelle
Geldmarkt sind Fälligkeiten innerhalb von 12 Monaten erfasst. In
der Tabelle Kapitalmarkt sind Fälligkeiten nach 12 Monaten erfasst.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 342
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entwicklung der Fälligkeiten am Geldmarkt
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2023
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
Jänner 2024
1.872.452
297.042
-800.425
-304.618
1.064.451
Februar 2024
260.984
172.716
-506.792
-160.748
-233.840
März 2024
766.979
155.722
-808.217
-141.187
-26.703
April 2024
235.827
36.421
-353.439
-50.226
-131.417
Mai 2024
213.231
118.083
-727.094
-129.143
-524.923
Juni 2024
356.150
74.455
-269.496
-61.375
99.734
Juli 2024
166.359
69.599
-267.291
-86.531
-117.864
August 2024
158.131
33.732
-180.348
-72.058
-60.543
September 2024
229.862
85.018
-219.536
-78.135
17.209
Oktober 2024
171.003
31.761
-258.085
-37.647
-92.968
November 2024
156.160
20.121
-265.530
-34.374
-123.623
Dezember 2024
292.985
61.198
-283.701
-54.664
15.818
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2024
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
Jänner 2025
1.185.806
216.302
-844.144
-211.617
346.347
Februar 2025
258.496
378.281
-957.904
-353.179
-674.306
März 2025
843.647
56.847
-370.859
-48.609
481.026
April 2025
219.827
56.073
-277.634
-61.791
-63.525
Mai 2025
167.941
63.244
-277.686
-48.682
-95.183
Juni 2025
278.494
67.553
-296.481
-65.663
-16.097
Juli 2025
177.096
36.240
-238.561
-31.705
-56.930
August 2025
170.234
22.363
-165.376
-45.193
-17.972
September 2025
215.295
42.994
-201.794
-36.650
19.845
Oktober 2025
199.577
17.136
-208.300
-23.078
-14.665
November 2025
113.187
24.297
-266.227
-40.435
-169.178
Dezember 2025
410.914
87.196
-261.940
-83.698
152.472
Entwicklung der Fälligkeiten am Kapitalmarkt
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2023
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
2024
4.853.811
1.155.838
-4.939.920
-1.210.664
-140.935
2025
1.792.509
628.025
-1.432.586
-643.284
344.664
2026
1.827.670
278.346
-1.803.041
-281.571
21.404
2027
1.329.301
414.015
-1.775.839
-395.220
-427.743
2028
1.211.917
154.370
-1.536.899
-140.237
-310.849
2029
1.004.916
113.768
-1.200.227
-114.793
-196.336
2030
860.116
96.748
-572.182
-82.552
302.130
2031
761.653
81.596
-358.830
-66.694
417.725
2032
742.931
91.845
-258.655
-83.819
492.302
2033
598.829
59.054
-229.270
-53.175
375.438
2034
411.063
72.843
-74.232
-67.208
342.466
2035
339.770
48.747
-72.434
-42.493
273.590
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 343
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Gesamt
31.12.2024
Aktiva
Derivate
Passiva
Derivate
2025
4.269.210
1.068.526
-4.366.870
-1.050.302
-79.436
2026
1.966.704
399.082
-1.904.324
-389.691
71.771
2027
1.677.522
485.696
-2.180.191
-460.585
-477.558
2028
1.318.421
207.821
-1.589.565
-183.203
-246.526
2029
1.207.431
166.080
-1.210.015
-159.211
4.285
2030
949.690
147.041
-1.093.979
-119.669
-116.917
2031
871.137
115.664
-395.272
-97.979
493.550
2032
825.863
122.347
-269.145
-112.766
566.299
2033
684.861
89.057
-248.012
-81.130
444.776
2034
650.802
97.734
-303.386
-91.021
354.129
2035
380.397
65.762
-72.955
-58.583
314.621
2036
323.342
101.712
-112.421
-97.381
215.252
(63) OPERATIONELLES RISIKO
Operationelle Risiken (OR) werden in allen Unternehmensbereichen
durch klare Aufgabenverteilungen und schriftlich festgehaltene Ar-
beitsanweisungen minimiert. Der Konzern verfügt über schriftlich
festgehaltene Notfallkonzepte und ein Sicherheits-
 
und Katastro-
phenhandbuch, die jedem Mitarbeiter zugänglich sind. Die Mitar-
beiter erhalten regelmäßige Schulungen, um sie auf Krisenfälle ver-
schiedenster Art vorzubereiten. Im Rahmen von Funktionsanalysen
hat der Konzern bereits mehrmals alle internen Abläufe kritisch
überprüft.
Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. In
dieser Datenbank erfolgt die Kategorisierung von operationellen
Schadensfällen. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Operational
Risk Manager, die jeden signifikanten Schadensfall überprüfen. Die
Erfassung von Schadensfällen wird z. B. dadurch gewährleistet, dass
die Erfassung die Voraussetzung für eine nötige Buchung ist. Die
Auswertung der Datenbank erfolgt im Rahmen des vierteljährlich
verfassten OR-Berichtes.
Der Konzern legt großen Wert auf Datenschutz und Datensiche-
rungsmaßnahmen und führt zur Sicherstellung der Vertraulichkeit,
der ihr anvertrauten Daten eine Vielzahl von Kontrollen und Über-
wachungsprozessen durch. Die interne Revision kontrolliert regel-
mäßig und im Rahmen von nicht angekündigten Sonderprüfungen
die Einhaltung der Arbeitsanweisungen.
Wesentliche Transaktionen und Entscheidungen erfolgen aus-
schließlich unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Der Konzern
legt großen Wert auf gut geschulte, verantwortungsbewusste Mit-
arbeiter. Rechtliche Risiken werden durch sorgfältige Vertragsge-
staltung durch die hausinterne Rechtsabteilung und gegebenen-
falls nach Einholung der Expertise von spezialisierten Anwälten mi-
nimiert.
(64) KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL UND BANKAUFSICHTLICHES
EIGENMITTELERFORDERNIS
Kapitalmanagement
Die Ziele und Anforderungen des Kapitalmanagements des Kon-
zerns umfassen die:
Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelvorschriften der CRR
Aufrechterhaltung der Unternehmensfortführung
Bedienung von Ausschüttungen an die Eigentümer
Ausbau der Eigenkapitalbasis
Die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung gemäß CRR wird
laufend überwacht. Diese Daten werden monatlich ermittelt und
vierteljährlich auf Einzelbasis und auf Ebene des Konzerns an die
 
OeNB gemeldet.
Die CRR schreibt Instituten vor, im Jahr 2024 eine harte Kernkapi-
talquote (CET1) in Höhe von 4,50 %, eine Kernkapitalquote (T1) in
Höhe von 6,00 % sowie eine Eigenmittelquote in Höhe von 8,00
 
%
zu erfüllen. Hinzu kommt unter anderem im Jahr 2024 ein zusätzli-
cher Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 % (2023: 2,50 %) sowie ein
Systemrisikopuffer von 0,50 % (2023: 0,50 %). Die Hypo Vorarlberg
hat sowohl im Berichtsjahr 2024 als auch im Vorjahr die Bestim-
mungen der CRR hinsichtlich regulatorischer
 
Eigenmittel erfüllt.
Die regulatorischen Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe werden
von der Abteilung Meldewesen ermittelt und bestehen aus drei
Stufen (Tiers). In der CRR wurden entsprechende Übergangsrege-
lungen für den Zeitraum von 2014 bis 2024 vorgesehen.
 
Hartes Kernkapital - CET1
Dazu zählen die anrechenbaren und eingezahlten Kapitalinstru-
mente, die Agien aus diesen Instrumenten, die einbehaltenen Ge-
winne, der anrechenbare Jahresgewinn, das Kumulierte Sonstige
Ergebnis, die Sonstigen Rücklagen. Darüber hinaus sind
 
in der CRR
Abzugsposten, wie immaterielle Vermögenswerte, latente Steuer-
forderungen,
 
Bewertungseffekte aus dem eigenen Bonitätsrisiko,
Abzüge aufgrund einer vorsichtigen Bewertung, Instrumente des
harten Kernkapitals (CET1) von Unternehmen der Finanzbranche,
die gewisse Schwellenwerte überschreiten, vorgegeben.
Zusätzliches Kernkapital – AT1
Dazu zählen die anrechenbaren und eingezahlten Kapitalinstru-
mente sowie die Agien aus diesen Instrumenten. Darüber hinaus
sind in der CRR auch für diese Position entsprechende Abzugspos-
ten vorgegeben.
Das Kernkapital (T1) ergibt sich aus der Summe des harten Kernka-
pitals (CET1) und des zusätzlichen Kernkapitals (AT1).
Ergänzungskapital – T2
Dazu zählen anrechenbare Ergänzungskapitalanleihen und nach-
rangige Darlehen sowie Agien aus diesen Instrumenten. Ergän-
zungskapitalinstrumente sind in den letzten fünf Jahren ihrer Lauf-
zeit nur noch in einem bestimmten Umfang anrechenbar. Auch
hier sind Ergänzungskapitalinstrumente von Unternehmen der Fi-
nanzbranche in Abzug zu bringen, die gewisse Schwellenwerte
überschreiten.
Die Summe aus Kernkapital (T1) und Ergänzungskapital (T2) ergibt
die anrechenbaren Eigenmittel. Die nachfolgenden Tabellen zeigen,
welches Eigenmittelerfordernis gemäß CRR besteht und aus wel-
chen Bestandteilen sich die Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe
zusammensetzen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 344
Säule 2 Ökonomische Sichtweise
Die Säule 2 von Basel III verlangt von Banken, die Angemessenheit
ihrer Eigenkapitalausstattung auch durch interne Modelle zu be-
weisen. Dabei sollen insbesondere auch Risiken berücksichtigt wer-
den, für die unter Säule 1 keine Eigenkapitalanforderungen vorge-
sehen sind; zum Beispiel für das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch.
Im Rahmen dieses Internal Capital Adequacy Assessment Process
 
(ICAAP) identifiziert, quantifiziert, aggregiert und überwacht die
Bank alle wesentlichen Risiken. Die Bank berechnet für jedes Risiko
das benötigte ökonomische Kapital. Wo die Berechnung von öko-
nomischem Kapital nicht möglich ist, plant die Bank Kapitalpuffer
ein. Die verfügbaren Deckungspotentiale werden im Rahmen der
Jahresplanung auf Organisationseinheiten und Risikoarten verteilt.
 
Die Bank stellt durch die Verwendung einer Risikotragfähigkeits-
rechnung sicher, dass die Risikobudgets eingehalten werden und
die eingegangenen Risiken durch die vorhandenen Deckungspo-
tentiale gedeckt sind. Die Bank verwendet für die Risikotragfähig-
keitsrechnung in der Liquidationssicht ein Konfidenzniveau von
99,9 %. Die Haltedauer beträgt ein Jahr. Korrelationen zwischen
den einzelnen Risikoarten werden nicht berücksichtigt. Die Risiko-
tragfähigkeitsrechnung wird monatlich durchgeführt.
Für die Berechnung des ökonomischen Kapitals im Kreditrisiko
 
ori-
entiert sich die Bank am IRB-Ansatz von Basel III. Der Verbrauch
 
an
ökonomischen Eigenmitteln ist dabei abhängig von der Art und
Höhe des Obligos, von der Besicherung und vom Rating des
Schuldners. Für die Steuerung des Marktrisikos wird im ICAAP der
Value at Risk verwendet. Das VaR-Limit definiert den maximalen
Verlust, den die Bank unter normalen Marktbedingungen hinzu-
nehmen bereit ist. Der Vorstand legt jährlich das globale VaR-Limit
fest. Außerdem werden Limite für verschiedene Zinskurven, Wäh-
rungspaare oder Aktienrisiken festgelegt.
Die Bank berechnet ihre ökonomischen Eigenmittel für das operati-
onelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz der Säule 1. Zur Quan-
tifizierung des strukturellen Liquiditätsrisikos berechnet die Hypo
Vorarlberg einen Liquiditäts-Value at Risk, dessen Berechnung sich
am ICAAP-Leitfaden von FMA/OeNB orientiert. Für das Beteili-
gungsrisiko, das Immobilienrisiko, das Fremdwährungsrisiko im
Kreditgeschäft, das Migrationsrisiko und das Kontrahentenausfallri-
siko werden eigene Ansätze verwendet. Für sonstige Risiken wird
ein Eigenkapitalpuffer vorgesehen.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen gemäß CRR
Gesamtrisikobetrag gemäß CRR
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Risikogewichtete Forderungsbeträge
8.445.274
8.354.958
Gesamtforderungsbetrag für Positions-,
 
Fremdwährungs-
 
und Warenpositionsrisiken
407
711
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
operationelle Risiken
537.869
524.361
Gesamtbetrag der Risikopositionen für
 
Anpassung der Kreditbewertung
29.098
34.020
Gesamtrisikobetrag
9.012.648
8.914.050
Hartes Kernkapital (CET1) gemäß CRR
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Als hartes Kernkapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
206.825
206.825
Einbehaltene Gewinne
1.132.610
1.100.260
Kumuliertes Sonstiges Ergebnis
8.156
12.899
Sonstige Rücklagen
139.082
139.082
Minderheitsbeteiligungen
99
10
Aufgrund von Abzugs-
 
und Korrekturposten
 
vorzunehmende Anpassungen am
harten Kernkapital
-18.687
-23.514
Immaterielle Vermögenswerte
-2.876
-3.285
Unzureichende Deckung notleidender
 
Risikopositionen
-8.515
-5.864
Sonstige Übergangsanpassungen am
harten Kernkapital
 
3.895
7.789
Hartes Kernkapital (CET1)
1.460.589
1.434.202
Zusätzliches Kernkapital (AT1) gemäß CRR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare
Kapitalinstrumente
50.000
50.000
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von
Tochterunternehmen begebene
Instrumente
20
2
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.020
50.002
Ergänzungskapital (T2)
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Als Ergänzungskapital anrechenbare
 
Kapitalinstrumente
228.585
223.729
Zum Ergänzungskapital zählende, von
 
Tochterunternehmen begebene
Instrumente
26
3
Ergänzungskapital (T2)
228.611
223.732
Zusammensetzung Eigenmittel gemäß CRR und
 
Eigenmittelquoten
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Hartes Kernkapital (CET1)
1.460.589
1.434.202
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
50.020
50.002
Kernkapital (T1)
1.510.609
1.484.204
Ergänzungskapital (T2)
228.611
223.732
Gesamteigenmittel
1.739.220
1.707.936
Quote des harten Kernkapitals (CET1)
16,21 %
16,09 %
Überschuss des harten Kernkapitals (CET1)
1.055.021
1.033.070
Quote des Kernkapitals (T1)
16,76 %
16,65 %
Überschuss des Kernkapitals (T1)
969.851
949.361
Quote der Gesamteigenmittel
19,30 %
19,16 %
Überschuss der Gesamteigenmittel
1.018.209
994.812
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 345
H.
INFORMATIONEN AUFGRUND DES
ÖSTERREICHISCHEN RECHTS
(65) ÖSTERREICHISCHE RECHTSGRUNDLAGE
Der Konzernabschluss wurde gemäß § 59a BWG in Verbindung
 
mit
§ 245a Abs. 1 UGB nach International Financial Reporting Stan-
dards, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend
sind gemäß § 59a BWG die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 1-15 und
Abs. 2 BWG sowie § 245a Abs. 1 und 3 UGB in den Konzernanhang
aufzunehmen.
(66) ERGÄNZENDE ANGABEN GEMÄSS BWG
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 BWG über die Beteiligung am
Leasinggeschäft ist in der Note (22) ersichtlich.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 2 BWG über den Gesamtbetrag der
Aktiv- und Passivposten, die auf fremde Währung lauten, ist in der
Note (41) ersichtlich.
 
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG über die am Bilanzstichtag
noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ist in den Notes (18)
und (32) ersichtlich.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 4 BWG über die Restlaufzeiten von
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie von Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden ist in der Note (42)
ersichtlich.
In den Bilanzposten Finanzielle Verbindlichkeiten at Fair Value (Op-
tion) sowie Finanzielle Verbindlichkeiten at Amortized Cost sind
nachrangige Verbindlichkeiten enthalten. Nachfolgend die Anga-
ben gemäß § 64 Abs 1 Z 5 bis 6 BWG.
 
TEUR
Anzahl
Bilanzwert
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
 
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LFVO
4
3
29.379
25.146
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
 
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LAC
5
4
266.043
238.703
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel
 
3 (EU-VO 575/2013) - LAC
2
2
50.381
50.406
Durchschnittliche
Durchschnittliche
Verzinsung
Restlaufzeit (in Jahren)
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
 
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LFVO
4,192 %
4,783 %
6,7
7,4
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel
 
I Kapitel 4 (EU-VO 575/2013) - LAC
3,222 %
3,028 %
4,6
5,2
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel
 
3 (EU-VO 575/2013) - LAC
6,074 %
6,074 %
keine Laufzeit
keine Laufzeit
Nachstehende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10
 
% des
Gesamtbetrages der oben dargestellten nachrangigen Verbindlich-
keiten. Anbei die Konditionen gemäß § 64 Abs. Z 5 BWG zu diesen
Emissionen.
Nachrangige Anleihe ISIN AT0000A1GTF4, TEUR 50.000, Verzin-
sung fix 4,5 %, Laufzeit 2015 bis 2025,
 
keine Kündigungs-
 
oder
Umwandlungsmöglichkeit, wird am Ende der Laufzeit mit dem
Nennwert getilgt
Nachrangige Anleihe ISIN AT0000A1YQ55, TEUR 50.000, Ver-
zinsung fix 3,125 %, Laufzeit 2017 bis 2027, keine Kündigungs-
oder Umwandlungsmöglichkeit, wird am Ende der Laufzeit mit
dem Nennwert getilgt
Nachrangige Anleihe ISIN CH0461238948, TCHF 100.000, Ver-
zinsung fix 1,625 %, Laufzeit 2019 bis 2029, keine Kündigungs-
oder Umwandlungsmöglichkeiten, wird am Ende der Laufzeit
mit dem Nennwert getilgt
Nachrangige Anleihe ISIN AT0000A321S4, TEUR 44.000, Verzin-
sung fix 4,75 %, Laufzeit 2022 bis 2032, keine Kündigungs-
 
oder
Umwandlungsmöglichkeit, wird am Ende der Laufzeit mit dem
Nennwert getilgt
Das zusätzliche Kernkapital wurde 2016 im Betrag von TEUR 10.000
durch die Ausgabe der Hypo Vorarlberg Additional Tier 1 Anleihe
2016, ISIN AT0000A1LKA4 generiert. Die Ausschüttung beträgt
5,87 % p.a. für die ersten 10 Jahre und danach 6-Monats-Euribor zu-
züglich 5,30 % p.a. (jährliche
 
Zahlung). Sie ist seitens der Emittentin
nach 10 Jahren kündbar, danach jährlich. Im Jahr 2018 wurde zu-
sätzliches Kernkapital im Betrag von TEUR 40.000 durch die Aus-
gabe der Hypo Vorarlberg Additional Tier 1 Anleihe 2018, ISIN
AT0000A20DC3 generiert. Die Ausschüttung beträgt 6,125 % p.a.
für die ersten 12 Jahre und einen Monat und danach 6-Monats-Euri-
bor zuzüglich 5,00 % p.a. (halbjährliche
 
Zahlung). Sie ist nach Wahl
der Emittentin erstmals nach 12 Jahren und einem Monat rückzahl-
bar, danach jährlich.
Die Zinsabgrenzung zum Stichtag beträgt für beide Anleihen
TEUR 321 (2023: TEUR 320). Die Anleihen sind unbesichert, nachran-
gig und haben eine unbegrenzte Laufzeit.
Im Jahr 2025 werden Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z 7 BWG mit einem Nomi-
nale von TEUR 336.410 (2024: TEUR 424.073) sowie begebene
Schuldverschreibungen mit einem Betrag von TEUR 780.527 (2024:
TEUR 756.299) zur Rückzahlung fällig.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 8 BWG über die als Sicherheit ge-
stellten Vermögenswerte ist in der Note (46) ersichtlich.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 9 BWG erfolgt nicht nach geogra-
phischen Märkten, da sich diese nicht wesentlich vom Standpunkt
der Organisation des Kreditinstituts unterscheiden.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 12 BWG erfolgt bereits in den ein-
zelnen Notes-Angaben des Konzernabschlusses, sofern es sich um
wesentliche Beträge handelt.
Der Zinsaufwand für nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 64
Abs. 1 Z 13 BWG beträgt im Jahr 2024 TEUR 9.215 (2023: TEUR 8.361).
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 15 BWG ist in der Note (68) ersicht-
lich. Die Bank hält zur besseren Kundenservicierung ein kleines
Handelsbuch im Sinne des Artikel 94 CRR. Im Handelsbuch sind per
31. Dezember 2024 Investmentfonds in Höhe von TEUR 148 (2023:
TEUR 125) enthalten.
Die Angabe gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 und Z 17 BWG über die Aufglie-
derung des Kernkapitals, der ergänzenden Eigenmittel sowie der
konsolidierten Eigenmittel ist in den Notes (40) sowie (64) ersicht-
lich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 346
Die Finanzinformationen und Kennzahlen je Niederlassungsstaat
 
gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 BWG werden in der nachfolgenden Tabelle angegeben.
TEUR
Österreich
Schweiz
Italien
2023
Zinsüberschuss
205.637
14.449
13.575
Dividendenerträge
186
0
0
Provisionsüberschuss
34.634
856
-87
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
 
Cost
2.289
36
0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
-38.750
628
0
Verwaltungsaufwendungen
-101.668
-7.524
-7.315
Abschreibungen
-6.599
-494
-1.087
Ergebnis vor Steuern
42.040
3.491
7.526
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-11.102
-499
-1.357
Anzahl Mitarbeiter auf Vollzeitbasis
666
27
46
TEUR
Österreich
Schweiz
Italien
2024
Zinsüberschuss
206.463
15.395
11.835
Dividendenerträge
381
0
0
Provisionsüberschuss
37.957
1.062
-69
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Amortized
 
Cost
94
0
0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten at Fair Value
-3.162
554
0
Verwaltungsaufwendungen
-115.460
-9.392
-7.712
Abschreibungen
-6.580
-520
-1.084
Ergebnis vor Steuern
47.776
6.521
3.761
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-13.068
-928
-1.612
Anzahl Mitarbeiter auf Vollzeitbasis
685
30
46
Der Niederlassungsstaat Schweiz umfasst die Filiale in St. Gallen.
Die Niederlassung in St. Gallen tritt als Universalbank auf und
 
ist
schwerpunktmäßig in den Bereichen Kreditgeschäft, Vermögens-
verwaltung und Anlageberatung tätig. Das Tätigkeitsgebiet um-
fasst das Gebiet der deutschsprachigen Schweiz, insbesondere der
Ostschweiz.
Der Niederlassungsstaat Italien umfasst die Tochtergesellschaften
Hypo Vorarlberg Holding (Italien) G.m.b.H, Hypo Vorarlberg Leasing
AG und Hypo Vorarlberg Immo Italia srl. Alle Gesellschaften haben
ihren Sitz in Bozen. Die Hypo Vorarlberg Leasing AG ist im Immobi-
lienleasinggeschäft und vereinzelt im Mobilienleasinggeschäft
 
tä-
tig. Die Hypo Vorarlberg Leasing AG hat zudem eine Zweignieder-
lassung in Como. Das Tätigkeitsgebiet umfasst das Gebiet Südtirol
sowie Norditalien. Die Hypo Vorarlberg Immo Italia srl betreut und
bewertet die Immobilien des Konzerns in Italien und erbringt Im-
mobilien-Dienstleistungen für den Konzern. Darüber hinaus verwal-
tet und verwertet die Hypo Vorarlberg Immo Italia srl eigene Im-
mobilien. Die Hypo Vorarlberg Holding (Italien) G.m.b.H. hält die
Beteiligungen an den zwei anderen Gesellschaften.
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG beträgt
0,27 % (2023: 0,26 %).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(67) HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS GEMÄSS UGB
Die nachstehende Tabelle gliedert die Honorare der Ernst & Young,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19 – IZD-
Tower, 1220 Wien gemäß § 266 UGB.
TEUR
2024
2023
Aufwendungen für die Prüfung des
 
Konzernabschlusses
250
207
Aufwendungen für andere
 
Bestätigungsleistungen
118
99
Aufwendungen für sonstige
 
Leistungen
40
29
Gesamtvergütung
408
335
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 347
(68) ANGABEN ZUR BÖRSENNOTIERUNG
Die nachstehende Tabelle gliedert die Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1
 
Z 10 und Z 11 BWG.
TEUR
Nicht
Börsen-
Nicht
Börsen-
Gesamt
Gesamt
börsen-
notiert
börsen-
notiert
notiert
notiert
31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Schuldtitel at Fair Value (Non-SPPI)
83.676
50.890
87.565
58.375
134.566
145.940
Schuldtitel at Fair Value (Option)
7.897
51.172
4.838
51.402
59.069
56.240
Schuldtitel at Amortized Cost
158.634
2.335.638
112.943
2.232.640
2.494.272
2.345.583
Anteilspapiere Handelsaktiva
2
146
125
0
148
125
Anteilspapiere at Fair Value (Non-SPPI)
17.309
500
12.371
0
17.809
12.371
Summe Wertpapiere
267.518
2.438.346
217.842
2.342.417
2.705.864
2.560.259
 
davon Anlagevermögen
267.344
2.438.200
217.608
2.342.417
2.705.544
2.560.025
 
davon Umlaufvermögen
172
0
109
0
172
109
 
davon Handelsbestand
2
146
125
0
148
125
Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagekraft der Wertpapiergliederung
 
wurden aus den Bilanzposten die Darlehen und Kredite nicht berück-
sichtigt.
 
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und
 
dem niedrigeren Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG beträgt
TEUR 56.448 (2023: TEUR 35.170). Der Unterschiedsbetrag zwischen
 
dem Rückzahlungsbetrag und den niedrigeren Anschaffungskosten
 
gemäß
§ 56 Abs. 3 BWG beträgt TEUR 20.054 (2023:
 
TEUR 10.491). Das Nachrangkapital im Eigenbestand hat zum 31.
 
Dezember 2024 ein Nominale von
TEUR 0 (2023:
 
TEUR 0).
(69) NICHT IM KONZERNABSCHLUSS EINBEZOGENE TOCHTERUNTERNEHMEN
 
UND BETEILIGUNGEN
Die nachfolgend angeführten Tochterunternehmen wurden nicht in
 
den Konzernabschluss aufgenommen, da sie sowohl in der Einzelbetrach-
tung als auch zusammengenommen im Hinblick auf die Aussagekraft
 
des Konzernabschlusses von untergeordneter Bedeutung sind. In den
 
meis-
ten Fällen handelt es sich um Projektgesellschaften, die keiner operativen
 
Geschäftstätigkeit nachkommen, sondern deren Aufgabe in der
 
Ver-
wertung einzelner Vermögenswerte besteht.
Gesellschaftsname, Ort
Anteil am
UGB Eigen-
UGB
UGB Bilanz-
Datum des
TEUR
Kapital
kapital
Ergebnis
summe
Abschlusses
HV-Finanzdienstleistungs-
 
und Immobilien GmbH, DE-Kempten
100,00 %
239
25
246
31.12.2024
Hotel Widderstein Besitz & Verwaltungs GmbH,
 
Dornbirn
100,00 %
3
-27
270
31.12.2024
Summe
242
-2
516
Die nachfolgende angeführte Beteiligung, auf welche der Konzern
 
einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, wird nicht in
 
den Konzernab-
schluss einbezogen, da der Einbezug zu einer unverhältnismäßig hohen
 
Verzögerung des Konzernabschlusses führen würde und zudem
 
auf-
grund der IFRS eine Überleitung mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden
 
wäre, ohne dabei die Aussagekraft im Hinblick auf die Vermö-
gens-, Finanz-
 
und Ertragslage wesentlich zu erhöhen.
Gesellschaftsname, Ort
Anteil am
UGB Eigen-
UGB
UGB Bilanz-
Datum des
TEUR
Kapital
kapital
Ergebnis
summe
Abschlusses
„Wirtschafts-Standort Vorarlberg“ Betriebsansiedlungs
 
GmbH, Dornbirn
33,33 %
37
0
518
31.12.2024
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 348
I.
ORGANE DER HYPO VORARLBERG
VORSTAND
Mag. Michel Haller
Vorstandsvorsitzender, Tettnang
Dr. Wilfried Amann
Mitglied des Vorstandes, Bludesch
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Mitglied des Vorstandes, Lustenau
AUFSICHTSRAT
Kommerzialrat Dkfm. Dr. Jodok Simma
Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Hypo Vorarlberg i.R.,
 
Bregenz
MMag. Dr. Alfred Geismayr
Stv. Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Dornbirn
Astrid Bischof
Unternehmerin, Göfis
Mag. Karl Fenkart
Landesbeamter, Lustenau
Ing. Eduard Fischer
Geschäftsführer der Offsetdruckerei Schwarzach Gesellschaft mbH
i.R., Dornbirn
Johannes Heinloth
Mitglied des Vorstandes der L-Bank, Karlsruhe
 
Karl Manfred Lochner
 
Mitglied des Vorstandes der Landesbank Baden-Württemberg
(LBBW) i.R., Burgthann
Mag. Karlheinz Rüdisser
Landesstatthalter a.D., Lauterach
Mag. Birgit Sonnbichler
Unternehmerin, Dornbirn
Dr. Petra Winder
 
Geschäftsführerin, Bregenz
Veronika Moosbrugger, CIA, CFSA, CRMA
Vorsitzende des Betriebsrates, vom Betriebsrat delegiert
Elmar Köck
vom Betriebsrat delegiert
MMag. Dr. Gerhard Köhle
vom Betriebsrat delegiert
Peter Niksic
vom Betriebsrat delegiert
Andreas Hinterauer (bis 20.05.2024)
vom Betriebsrat delegiert
 
Mag. Judith Österle (ab 20.05.2024)
vom Betriebsrat delegiert
 
Stand: April 2025
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 349
J.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TOCHTERUNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN
a) Unternehmen, die im Konzernabschluss vollkonsolidiert wurden:
*) Die Einzelabschlüsse dieser Gesellschaften werden mit 30. September
 
2024 aufgestellt, da das Wirtschaftsjahr dieser Gesellschaften abwei-
chend zum Kalenderjahr ist. Die Finanzdaten des vierten Quartals werden
 
berücksichtigt.
Änderungen im Konsolidierungskreis werden in der Note (2) beschrieben.
 
Abgesehen davon haben sich die angeführten Anteile am Kapital
 
der
restlichen Unternehmen in der vorhergehenden Tabelle im Geschäftsjahr
 
2024 nicht verändert. Die Stimmrechtsanteile entsprechen dem Anteil
am Kapital.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 350
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
b) Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Konzernabschluss
 
konsolidiert wurden:
Die angeführten Anteile am Kapital in der nachstehenden Tabelle haben
 
sich im Geschäftsjahr 2024 nicht verändert. Die Stimmrechtsanteile
entsprechen jeweils dem Kapitalanteil.
Gesellschaftsname, Ort
Anteil am
Eigen-
Bilanz-
Verbind-
Umsatz-
TEUR
Kapital
kapital
summe
lichkeiten
erlöse
comit Versicherungsmakler GmbH, Dornbirn
40,00 %
5.340
6.898
1.558
81
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien
37,50 %
5.038
9.722
4.684
112
Die comit Versicherungsmakler GmbH ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen
 
im Bereich der Beratung und Betreuung von Industrie-,
 
Gewerbe- und Privatkunden in Versicherungsfragen und bei Versicherungslösungen.
 
Die Geschäftstätigkeit der MASTERINVEST Kapitalanlage
GmbH umfasst das Verwalten von Kapitalanlagefonds gemäß Investmentfondsgesetz.
Alle nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen
 
Gesellschaften basieren auf Einzelabschlüssen per 31. Dezember 2024. Bei
den Gesellschaften wird unter dem Umsatzerlös der Zinsüberschuss
 
dargestellt.
c) Abweichender Konsolidierungskreis nach CRR
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis weicht wie folgt von dem
 
oben aufgeführten Konsolidierungskreis nach IFRS ab. Die folgenden Ge-
sellschaften werden aufgrund von § 6 (1) der CRR-Begleitverordnung
 
2021 vom 14. Dezember 2021 („CRR-BV 2021“) anhand der Äquivalenzme-
thode (Equity-Methode) in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis
 
einbezogen:
comit Versicherungsmakler GmbH
 
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH
 
Hypo EQUITY Unternehmensbeteiligungen AG
 
Die Gesellschaft “METIS - Beteiligungs und Verwaltungs GmbH” wird
 
in dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nicht berücksichtigt.
 
(70) ANGABEN ZU NICHT BEHERRSCHTEN ANTEILEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht beherrschte Anteile sind bei der “HSL-Lindner“ Traktorenlea-
sing GmbH mit Sitz in Dornbirn vorhanden. Die Finanzinformation
zu dieser
Gesellschaft ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
“HSL-Lindner“ Traktorenleasing GmbH, Dornbirn
TEUR
 
31.12.2024
31.12.2023
Vermögenswerte
5.629
846
Finanzielle Vermögenswerte
5.626
798
 
davon kurzfristige
902
419
 
davon langfristige
4.724
379
Sonstige Vermögenswerte
3
48
Verbindlichkeiten
5.432
718
Finanzielle Verbindlichkeiten
5.355
694
 
davon langfristige
5.355
569
Sonstige Verbindlichkeiten
77
5
Eigenkapital
197
128
davon Anteil ohne beherrschenden
 
Einfluss
47
31
TEUR
 
2024
2023
Zinsüberschuss
 
64
32
Sonstige Erträge
466
99
Sonstige Aufwendungen
-465
-98
Ergebnis vor Steuern
88
13
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-20
-3
Ergebnis nach Steuern
 
68
10
davon Anteil ohne beherrschenden
 
Einfluss
16
2
Dividenden/Ausschüttungen
0
100
davon Anteil ohne beherrschenden
 
Einfluss
0
24
(71) ANGABEN ZU GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND
 
ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
comit Versicherungsmakler GmbH, Dornbirn
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Vermögenswerte
6.898
6.093
Finanzielle Vermögenswerte
4.098
3.222
 
davon kurzfristige
3.598
3.221
 
davon langfristige
500
1
Sonstige Vermögenswerte
2.800
2.871
Verbindlichkeiten
1.558
1.217
Finanzielle Verbindlichkeiten
394
24
 
davon kurzfristige
394
24
Rückstellungen
332
333
Sonstige Verbindlichkeiten
832
860
Eigenkapital
5.340
4.876
TEUR
2024
2023
Zinsüberschuss
81
70
Sonstige Erträge
19
20
Sonstige Aufwendungen
-45
-45
Ergebnis vor Steuern
1.278
1.310
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-314
-331
Ergebnis nach Steuern
964
979
Dividenden/Ausschüttungen
500
250
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 351
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Vermögenswerte
9.722
10.225
Finanzielle Vermögenswerte
6.393
5.857
davon kurzfristige
3.778
3.309
davon langfristige
2.615
2.548
Sonstige Vermögenswerte
3.329
4.368
Verbindlichkeiten
4.684
5.320
Finanzielle Verbindlichkeiten
2.868
3.935
davon kurzfristige
2.868
3.935
Rückstellungen
199
200
Sonstige Verbindlichkeiten
1.617
1.185
Eigenkapital
5.038
4.905
TEUR
2024
2023
Zinsüberschuss
112
87
Dividendenerträge
21
82
Sonstige Erträge
1.466
1.122
Sonstige Aufwendungen
-1.277
-1.157
Ergebnis vor Steuern
1.188
829
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-285
-260
Ergebnis nach Steuern
903
569
Dividenden/Ausschüttungen
770
900
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorarlberger Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H.,
Dornbirn
TEUR
31.12.2024
31.12.2023
Vermögenswerte
0
46
Finanzielle Vermögenswerte
0
46
 
davon kurzfristige
0
46
Verbindlichkeiten
0
0
Finanzielle Verbindlichkeiten
0
0
 
davon kurzfristige
0
0
Eigenkapital
0
46
TEUR
2024
2023
Sonstige Erträge
0
1
Ergebnis vor Steuern
0
0
Steuern vom Einkommen und Ertrag
0
-2
Ergebnis nach Steuern
0
-1
Dividenden/Ausschüttungen
0
0
Die Tabellen weisen per 31. Dezember 2024 Werte von 0 aus, da
wie in Note (2) beschrieben,
 
die Vorarlberger Kommunalgebäude-
leasing Gesellschaft m.b.H. zum 24. Oktober 2024 aufgelöst und
per 31. Dezember 2024 entkonsolidiert wurde.
 
 
doc1p352i3 doc1p352i4 doc1p352i5
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 352
K.
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN
 
VERTRETER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzern-
abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
 
und
Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht
den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Kon-
zerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz-
 
und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Kon-
zernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten be-
schreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den
maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresab-
schluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz-
 
und Ertragslage des Unternehmens vermittelt,
dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis
und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst
 
ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz-
 
und Ertragslage entsteht, und
dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten
beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Bregenz, am 27. März 2025
Hypo Vorarlberg Bank AG
Der Vorstand
Mag. Michel Haller
Dr. Wilfried Amann
DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc
Vorstandsvorsitzender
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Risikomanagement
Vertrieb Firmen-
 
und Privatkunden
Organisation, IT und Finanzen
doc1p353i0
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 353
BERICHT
 
DES AUFSICHTSRATES
Die Geschäftsführung des Vorstandes wurde vom Aufsichtsrat in
dem von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
vorgegebenen Rahmen laufend überprüft. Der Aufsichtsrat hat in
fünf regulären und zwei außerordentlichen Sitzungen die Berichte
des Vorstandes über wichtige Vorhaben und relevante Ereignisse,
die Lage und Entwicklung der Bank und ihrer Beteiligungen bera-
ten. Er hat die Planung und Strategien für die Geschäftsjahre 2024
und 2025 unter Berücksichtigung der von Aufsichtsrat und Vor-
stand einvernehmlich festgelegten strategischen Ausrichtung der
Bank verabschiedet und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Zu-
sätzlich zur jährlichen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, wurden
rege Diskussionen und Erwägungen in Bezug auf ESG und EU-Taxo-
nomie angestellt. Auch die Geschäfts- und Risikostrategie sind dem
geänderten Marktumfeld angepasst. Damit wurde auch das Risiko-
management weiterentwickelt. Interne und externe Prüfungser-
gebnisse und deren Abarbeitung wurden intensiv beraten. Auf
Grund des im Mai 2025 auslaufenden Vertrags von Dipl. Ing. (FH)
Philipp Hämmerle, MSc und des Pensionsantritts von Dr. Wilfried
Amann, hat der Aufsichtsrat gem. den gesetzlichen Vorgaben die
beiden Mandate ausgeschrieben. Der Auswahlprozess führte zur
Wiederbestellung von Dipl. Ing. (FH) Philipp Hämmerle, MSc. Auf Dr.
Wilfried Amann wird Dr. Stephan Sausgruber ab 1.5.2025 folgen und
vor allem die Aufgaben des Vertriebes übernehmen.
 
Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der Prüfungsausschuss tagte im Jahr 2024 drei Mal und hat
 
dabei
die Kontrollaufgaben zur Überwachung der Wirksamkeit des inter-
nen Kontrollsystems, des Systems der Gesamtbankrisikosteuerung
und der internen Revision wahrgenommen. Der Prüfungsausschuss
hat die Finanzberichterstattung im Rahmen des Jahresabschlusses,
der Quartalsabschlüsse und die nichtfinanzielle Berichterstattung
geprüft. Der Aufsichtsrat hat die vorgelegten Berichte zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Der Risikoausschuss hat im Jahr 2024 zwei Mal getagt und hat
 
un-
ter anderem die Prüfung des Sanierungsplanes vorgenommen und
den Vorstand hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobe-
reitschaft und Risikostrategie beraten.
Der Kreditausschuss tagte im Berichtsjahr 2024 elf Mal. Er hat jene
Darlehen und Kredite geprüft, die seiner Zustimmung bedurften.
Außerdem wurden die Grundzüge der Kreditpolitik mit dem Kredit-
ausschuss abgestimmt. Der Kreditausschuss befasste sich auch
 
mit
organisatorischen Änderungen in der Marktfolge und weiteren Ver-
besserungen im Antragswesen. Besondere Aufmerksamkeit galt der
Entwicklung der Inflation, der Zinsen, der Energiepreise und der
kollektivvertraglichen Gehaltsabschlüsse sowie den Auswirkungen
auf die Immobilienmärkte und unsere Kunden. Dabei wurden auch
Anpassungen der Vergabepolitik sorgfältig diskutiert und beschlos-
sen.
Der Vergütungsausschuss ist seinen Aufgaben gemäß § 39c BWG
nachgekommen und hat im Jahr 2024 drei Mal getagt.
Der Nominierungsausschuss hat im Jahr 2024 fünf Mal (drei regulä-
ren und zwei außertourlichen Sitzungen) getagt und ist seinen Auf-
gaben gemäß § 29 BWG nachgekommen. Schwerpunktmäßig be-
fasste sich der Nominierungsausschuss mit der Ermittlung von qua-
lifizierten Bewerberinnen und Bewerber für die Besetzung der aus-
laufenden Vorstandsmandate von Dipl. Ing. (FH) Philipp Hämmerle,
MSc und Dr. Wilfried Amann. Der Ausschreibungs-
 
und Auswahlpro-
zess wurde von einer Personalberatungsagentur begleitet. Für die
Besetzung der freiwerdenden Stellen in der Geschäftsleitung wur-
den dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge unterbreitet.
 
Corporate Governance Kodex
Den Geschäftsvorfällen, die nach dem Gesetz, der Satzung und der
Geschäftsordnung für den Vorstand zustimmungspflichtig sind und
dem Aufsichtsrat vorgetragen wurden, hat dieser nach Prüfung
und Erörterung mit dem Vorstand zugestimmt. Der Aufsichtsrat
hat bei seiner Tätigkeit den Corporate Governance Kodex als Leitli-
nie genommen.
Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht wurden von dem
von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer, der
 
Ernst &
Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien, geprüft. Nach
dem von dieser Gesellschaft erteilten uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk entsprechen Jahresabschluss und Lagebericht den
gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss 2024 wurde in
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Er
wurde ebenfalls von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft m.b.H., Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Be-
stätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat wird nach
 
eingehen-
der Beratung die entsprechenden formalen Beschlüsse fassen.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat dankt den Vorständen, den Führungskräften und
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im schwierigen Ge-
schäftsjahr 2024 geleistete Arbeit.
Bregenz, im Februar 2025
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Kommerzialrat Dkfm. Dr. Jodok Simma
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 354
BESTÄTIGUNGSVERMERK
 
*
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS – PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der
Hypo Vorarlberg Bank AG, Bregenz,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus
 
der
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergeb-
nisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
 
und
der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernab-
schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-
 
und Finanzlage des Konzerns zum
31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme
des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
 
in
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzli-
chen Anforderungen des § 245a UGB und § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den ös-
terreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der Inter-
national Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verant-
wortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernab-
schlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den ös-
terreichischen unternehmensrechtlichen, sondergesetzlichen Best-
immungen für Kreditinstitute und berufsrechtlichen Vorschriften,
und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Überein-
stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas-
sung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte,
die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für
unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prü-
fungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte dar:
1. Risikovorsorgen für Finanzielle Vermögenswerte at
Amortized Cost
2. Fair Values von Finanzinstrumenten, die dem Fair Value Level 3
der Fair Value Hierarchie zugeordnet sind
1. RISIKOVORSORGEN FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
 
AT AMORTIZED COST
Beschreibung:
Die Gesellschaft weist in Ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember
2024 Finanzielle Vermögenswerte at Amortized Cost in Höhe von
MEUR 13.295 aus. Zur Berücksichtigung von Verlustrisiken im Portfo-
lio der Finanziellen Vermögenswerte at Amortized Cost erfasst die
Gesellschaft wesentliche Risikovorsorgen (MEUR 138). Diese stellen
die beste Schätzung des Vorstands hinsichtlich erwarteter Kreditver-
luste im Portfolio der Finanziellen Vermögenswerte at Amortized
Cost zum Bilanzstichtag dar.
Gemäß den Bestimmungen des IFRS 9 erfolgt die Bewertung von Fi-
nanziellen Vermögenswerten at Amortized Cost abhängig von der
Klassifizierung von Schuldverschreibungen, Darlehen und Krediten
auf Grundlage des Geschäftsmodells und der Eigenschaften der ver-
traglichen Zahlungsströme. Weiters ist die von der Gesellschaft kon-
zipierte Stufenzuordnung und deren wesentliche Annahmen für
 
die
Beurteilung der Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Aus-
fallsrisikos (Stage 2) bzw. von Ausfallsereignissen (Vorliegen eines
objektiven Hinweises auf Wertminderung - Stage 3) für die Bestim-
mung der Höhe der Risikovorsorgen wesentlich.
Die Risikovorsorgen werden nach der Discounted-Cash-Flow-Me-
thode berechnet. Die erwarteten Zahlungsströme werden dabei
ebenso wie die erwarteten Erlöse aus Sicherheitenverwertungen ge-
schätzt. Die Schätzungen erfolgen auf individueller Basis (signifi-
kante Kreditforderungen der Stage 3) bzw. auf Basis einer kol-
lektiven Einschätzung (regelbasierter Ansatz für Kreditforderungen
der Stage 1 und 2 sowie nicht signifikante Kreditforderungen der
Stage 3).
Wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben des Vorstands der Ge-
sellschaft im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses in den Notes
(3) "Bilanzierungs-
 
und Bewertungsmethoden", (22) "Finanzielle Ver-
mögenswerte at Amortized Cost" und (61) "Kreditrisiko".
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund
der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erheblichen
 
Er-
messensspielräumen. Deshalb haben wir diesen Bereich als wesentli-
chen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Um die Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen zu beurtei-
len, haben wir die wesentlichen Prozesse und Modelle im Kreditrisi-
komanagement unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmun-
gen von IFRS 9 erhoben. Dabei haben wir insbesondere die Prozesse
und Modelle für die Klassifizierung von Schuldverschreibungen, Dar-
lehen und Krediten auf Grundlage des Geschäftsmodells und der Er-
mittlung der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme erho-
ben. Weiters haben wir die von der Gesellschaft konzipierte Stufen-
zuordnung und deren wesentliche Annahmen für die Beurteilung
der Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos
bzw. von Ausfallsereignissen untersucht, um beurteilen zu können,
ob diese Prozesse und Modelle für das Erkennen einer signifikanten
Erhöhung des Ausfallsrisikos bzw. von Ausfallsereignissen und die
Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs geeignet sind.
Wir haben das interne Kontrollsystem, insbesondere die wesentli-
chen Kontrollen beim Kauf von Schuldverschreibungen bzw. bei der
Darlehens- und Kreditvergabe, im laufenden Monitoring und im
Früherkennungsprozess identifiziert und in Teilbereichen getestet.
Wir haben das interne Kontrollsystem im Bereich des Kreditmanage-
ments, insbesondere hinsichtlich der korrekten Handhabung
 
der Ra-
tingmodelle und Sicherheitenbewertung, überprüft.
Anhand einer Auswahl an bereits ausgefallenen Schuldverschreibun-
gen, Darlehen und Krediten haben wir überprüft, ob Risikovorsorgen
in ausreichendem Maße gebildet wurden. Für diese haben wir die
Einschätzungen des Managements hinsichtlich zukünftiger Cash-
Flows, die noch aus Tilgungen und Sicherheiten erwartet werden,
kritisch gewürdigt.
Neben der Einhaltung der internen Regelungen bezüglich Rating
und Sicherheitenzuordnung haben wir anhand einer Stichprobe von
noch nicht als ausgefallen identifizierten Schuldverschreibungen,
Darlehen und Krediten überprüft, ob signifikante Erhöhungen des
Ausfallsrisikos bzw. Verlustereignisse vollständig identifiziert wurden.
 
 
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 355
Bei der Prüfung der Risikovorsorgen auf Basis einer kollektiven Ein-
schätzung haben wir die verwendeten Bewertungsmodelle und
 
die
zur Anwendung gelangten Parameter dahingehend gewürdigt, ob
diese zur Ermittlung angemessener Vorsorgen geeignet sind. Ebenso
haben wir die zugrundeliegende Datenbasis auf ihre Datenqualität
hin untersucht und die rechnerische Richtigkeit der Risikovorsorgen
nachvollzogen.
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang (Notes) vollständig und zutreffend sind.
2. FAIR VALUES VON FINANZINSTRUMENTEN, DIE DEM FAIR VA-
LUE LEVEL 3 DER FAIR VALUE HIERARCHIE ZUGEORDNET SIND
Beschreibung:
Die Gesellschaft erfasst in ihrem Konzernabschluss per 31. Dezember
2024 in wesentlichem Umfang zum beizulegenden Zeitwert bewer-
tete Finanzinstrumente, die dem Fair Value Level 3 der Fair Value
Hierarchie zugeordnet sind. Als Buchwerte dieser Finanzinstrumente
sind per 31. Dezember 2024 Vermögenswerte in Höhe von
MEUR 866 und Verbindlichkeiten in Höhe von MEUR 410 ausgewie-
sen.
Die Bewertung dieser Finanzinstrumente erfordert die Bestimmung
des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe anerkannter Bewertungsmo-
delle und -methoden, da keine Markt-
 
oder Börsepreise an einem
aktiven Markt vorliegen.
Bei der Bewertung mit Hilfe anerkannter Bewertungsmodelle sind
die Auswahl dieser Bewertungsmodelle und –methoden, der ver-
wendeten Inputparameter sowie die damit zusammenhängenden
Ermessensentscheidungen, welche mit Schätzunsicherheiten behaf-
tet sind, von entscheidender Bedeutung für die Ermittlung des bei-
zulegenden Zeitwerts.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Angaben des Vorstands der Ge-
sellschaft im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses in der Note
(55) "Angaben zu Fair Values" sowie in der Note (3) "Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden".
Aufgrund der Tatsache, dass die Finanzinstrumente, die dem Fair
Value Level 3 der Fair Value Hierarchie zugeordnet sind, einen we-
sentlichen Teil der Bilanzsumme der Gesellschaft ausmachen und
dass hinsichtlich der bewertungsrelevanten Inputparameter Schät-
zunsicherheiten auftreten können, haben wir diesen Bereich als we-
sentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:
Wir haben den Wertermittlungsprozess sowie die Konzeption der
wesentlichen Kontrollen des Konzerns im Hinblick auf die Inputpara-
meter für die Bewertung der Finanzinstrumente, die dem Fair Value
Level 3 der Fair Value Hierarchie zugeordnet sind, erhoben.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe die von der Gesellschaft ge-
troffene Zuordnung zum Fair Value Level 3 der Fair Value Hierarchie
nachvollzogen. Weiters haben wir u.a. die vom Vorstand der Gesell-
schaft verwendeten Annahmen und Methoden dahingehend gewür-
digt, ob diese zur Ermittlung korrekter Werte geeignet sind. Die Be-
wertungsergebnisse der Stichprobe wurden unter Einbindung
 
EY-in-
terner Spezialisten durch eigene Berechnungen nachvollzogen und
deren Wertansatz beurteilt.
Darüber hinaus haben wir überprüft, ob die Angaben des Vorstands
der Gesellschaft im Anhang (Notes) vollständig und zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen ver-
antwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informatio-
nen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss,
 
den
Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
 
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum die-
ses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf
diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusi-
cherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ha-
ben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu le-
sen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesent-
liche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderwei-
tig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
 
und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung
mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzli-
chen Anforderungen des § 245a UGB und § 59a BWG ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
 
und Ertragslage des Konzerns
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Auf-
stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlun-
gen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit –
sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle-
gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzu-
wenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent-
weder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchge-
führte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund-
lage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
 
EU-VO
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
 
Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher fal-
scher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus
Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen in-
terner Kontrollen beinhalten können.
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS 356
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprü-
fung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshand-
lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzu-
geben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-
treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach-
weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang
mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schluss-
folgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam
 
zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des
Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
 
In-
halt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie
ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts-
vorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch,
um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanz-
informationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb
des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines
Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich
für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für
 
Zwe-
cke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstä-
tigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prü-
fungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über
den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der
 
Ab-
schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
 
ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsys-
tem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir
die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhän-
gigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Be-
ziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftiger-
weise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen
zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaß-
nahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses
 
des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor-
schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
 
oder
wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil ver-
nünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer sol-
chen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse überstei-
gen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
 
ANFORDERUNGEN
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
 
Kon-
zernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
 
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklä-
rung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt
wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Infor-
mationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss
 
oder
zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufwei-
sen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen und bankrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den gel-
tenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zu-
treffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonne-
nen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den
Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben
im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 als Ab-
schlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Juli 2023 vom Aufsichtsrat
beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am
29. Mai 2024 bereits für das darauf folgende Geschäftsjahr als Ab-
schlussprüfer gewählt und am 20. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit
der Konzernabschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen
seit 2010 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Kon-
zernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus-
schuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen
(Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der
Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von
 
der
geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
 
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüfer ist Herr MMag. Roland Unterweger.
Wien, am 28. März 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Andrea Stippl eh
 
MMag. Roland Unterweger eh
 
Wirtschaftsprüferin
 
Wirtschaftsprüfer
* Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem
Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschspra-
chigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für ab-
weichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.