Bezahlen Sie als Unternehmen nun spürbar schneller

Instant Payment ermöglicht sekundenschnelle Zahlungen rund um die Uhr – an jedem Tag im Jahr. Die Hypo Vorarlberg stellt dafür neue Datenformate über EBICS zur Verfügung. 

Bestehende Programme, Formate und Zahlungswege bleiben davon unberührt. Selbstverständlich können Sie auch nach dem 9. Oktober 2025 Zahlungen wie gewohnt per SEPA-Überweisung abwickeln.

EU Instant Payment-Verordnung

Mit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung stehen SEPA-Echtzeitüberweisungen nun allen Kund:innen zur Verfügung. Der Zahlungsverkehr soll dadurch schneller, sicherer und transparenter werden.

Start am 9. Oktober 2025

Ab diesem Zeitpunkt sind SEPA-Echtzeitüberweisungen an jedem Kalendertag und rund um die Uhr für alle Zahlungen in Euro im europäischen Wirtschaftsraum möglich.

Gute Verfügbarkeit

SEPA-Echtzeitüberweisungen werden in den aktuellsten Firmenkunden-Programmen unterstützt.

Echtzeit-Rückmeldung

Für Echtzeitüberweisungen wird in Echtzeit eine Information über den Status der Zahlung ausgegeben. Das bedeutet: Zahler:innen erfahren sofort, ob die Überweisung erfolgreich war oder nicht.

Sie entscheiden

SEPA-Echtzeitüberweisung
oder
SEPA-Überweisung?

Eigenschaften SEPA-Echtzeitüberweisung SEPA-Überweisung
Dauer der ÜberweisungSchnelle Verarbeitungszeit1 Bankarbeitstag
Verfügbarkeit24/7/365 (rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen)Nur an Bankarbeitstagen
ZweckFür zeitkritische oder sofort fällige ZahlungenFür nicht zeitkritische Zahlungen

 

Achtung!Echtzeit birgt auch Tücken
SEPA-Echtzeitüberweisungen gehen mit maximaler Geschwindigkeit und viel Flexibilität einher. Es gilt aber zu beachten, dass das überwiesene Geld in Sekundenschnelle weg ist und SEPA-Echtzeitüberweisungen nicht rückgängig gemacht werden können. Aber keine Sorge! Denn: Sie entscheiden stets selbst, ob beziehungsweise wann Sie SEPA-Echtzeitüberweisungen nutzen möchten. Klassische SEPA-Überweisungen bleiben weiterhin verfügbar.

Empfängerprüfung erfolgt nicht automatisch

Als Unternehmen müssen Sie die Empfängerprüfung ausdrücklich beauftragen. In Österreich ist festgelegt, dass Zahlungen standardmäßig ohne Prüfung weitergeleitet werden. Einzelzahlungen unterliegen immer einer Empfängerprüfung.

Empfängerprüfung gewünscht?

Kein Problem. Alle gängigen Programme bieten Ihnen diese Möglichkeit. Bitte beachten Sie jedoch: Aufgrund der Datenmengen und der asynchronen Verarbeitung über EBICS-Systeme erfolgt die Rückmeldung nicht in Echtzeit.

So funktioniert die Rückmeldung:

  1. Als Antwort auf die eingereichte Zahlungsdatei sendet der Server eine technische Datei (pain.002) an das Programm zurück.
  2. Laden Sie die Datei herunter und prüfen Sie die Ergebnisse.
  3. Anschließend entscheiden Sie, wie Sie mit den Aufträgen weiter verfahren möchten.

Ihre Optionen:

  • Freigeben – Wichtig: Für fehlerhafte Empfängerdaten tragen Sie in diesem Fall das Risiko.
  • Korrigieren und neu bündeln – Sie passen die Daten an und lassen die Aufträge nochmals prüfen, bevor sie endgültig gezeichnet werden können.
  • Stornieren – wenn die Zahlung nicht ausgeführt werden soll.

Mögliche Rückmeldungen zu Ihrer Überweisung

  • MTCH – Match
    Name stimmt mit Kontoinhaber:in überein.
    Der eingegebene Name passt zur IBAN. Sie können die Überweisung standardgemäß abschließen.

  • CMTC – Close Match
    Name weicht leicht ab. Bitte überprüfen Sie die Daten.
    Der eingegebene Name ähnelt dem registrierten Namen, aber es gibt kleinere Unterschiede (z. B. Tippfehler, abgekürzter Vorname etc.). Sie werden über den korrekten Empfängernamen informiert. Sie können die Daten so korrigieren, dass sie übereinstimmen und die Zahlung dann – auf eigene Verantwortung – ausführen.

  • NMTC – No Match
    Name stimmt nicht überein.
    Die Zahlung kann nicht sofort abgeschlossen werden. Sie bekommen Warnhinweise zur fehlenden Übereinstimmung, können jedoch auf eigenes Risiko auch bei einem negativen Ergebnis eine Überweisung durchführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen klären wir vor der Freigabe der Überweisung auf.

  • NOAP – Not Applicable
    Keine Verbindung möglich.
    Der Dienst ist momentan (Timeout) oder grundsätzlich – da beispielsweise das Konto gelöscht wurde oder kein Zahlungsverkehrskonto ist – nicht verfügbar. 

Tipps, damit Ihre Kund:innen in Echtzeit überweisen können

Mit wenigen Anpassungen sorgen Sie dafür, dass Ihre Kund:innen Instant Payments sicher und problemlos an Sie senden können.

  • Führen Sie die korrekten Kontoinhaber:innen auf Rechnungen an.
  • Versehen Sie Rechnungen idealerweise mit einem QR-Code.
  • Verwenden Sie keine leeren oder handschriftlichen Zahlungsanweisungen mehr.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Banking-Software die neuen Funktionen unterstützt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Firmenkund:in auch Sammelüberweisungen als Instant Payments beauftragen?

Ja, das ist möglich. Es gibt dezidierte Auftragsarten in Ihrem Business Banking für diese Funktion. 

SEPA-Echtzeitüberweisungen sind standardisiert und müssen den Vorgaben der PSA entsprechen.

Weitere Details

Welches Programm benötige ich für Instant Payments?

Verwenden Sie für Instant Payment eines der EBICS-Programme. Der frühere MBS-Standard (HBP, ELBA, Telebanking MBS) unterstützt die neuen Auftragsformate nicht mehr. Nur im Online-Banking und in EBICS-Programmen werden diese Aufträge unterstützt. 

Ist die Empfängerprüfung bzw. Verification of Payee „VoP“ auch für Unternehmen Pflicht?

Standardmäßig werden Zahlungen im Firmenkundengeschäft ohne Empfängerprüfung ausgeführt. Wenn Sie eine Prüfung wünschen, müssen Sie diese in Ihrem EBICS-Programm ausdrücklich aktivieren (Opt-In). Nur dann werden Ihre Aufträge vorab geprüft. 

Wie funktioniert die VoP und was benötige ich dazu?

Die Empfängerprüfung erfolgt ausschließlich mittels VEU (“Verteilter elektronischer Unterschrift”).  

Achten Sie darauf, die Datenträger ungezeichnet (Transportunterschrift) zu liefern – vorhandene Zeichnungen werden vom EBICS-Server verworfen. 

Nach der erfolgten Empfängerprüfung können Sie den Datenträger zeichnen.  Die VEU wird von der Hypo Vorarlberg automatisch für jede:n Teilnehmer:in miteingerichtet. 

Wie lange dauert die VoP?

Die Prüfung hängt von der Größe des angelieferten Datenträgers und der Antwortzeit der einzelnen Banken ab. Sind die Rückmeldungen für alle Aufträge eingelangt, wird Ihnen eine technische Antwort-Datei (pain.002) erstellt, welche Sie vom EBICS-Server herunterladen. 

Wie erhalte ich als Unternehmen das Ergebnis der VoP?

Das Ergebnis erhalten Sie als technische Rückmeldung (pain.002-Datei) über EBICS. Diese wird in Ihrem Programm angezeigt. Anschließend entscheiden Sie: 

  • Freigeben – Wichtig: Für fehlerhafte Empfängerdaten tragen Sie in diesem Fall das Risiko.
  • Korrigieren und neu bündeln – Sie passen die Daten an und lassen die Aufträge nochmals prüfen, bevor sie endgültig gezeichnet werden können.
  • Stornieren – wenn die Zahlung nicht ausgeführt werden soll. 

Hinweis: In den meisten Programmen ist eine Freigabe erst nach dem Download der pain.002-Datei möglich. 

Ich arbeite bereits mit EBICS. Wann und wie erhalte ich die neuen Formate?

Die österreichischen Banken werden am 9.10.2025 die neuen Funktionen freischalten. Gegebenenfalls ist ein Update Ihrer Software notwendig. Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig über Ihr Programm. 

Was sollten Sie bei der Kommunikation an Ihre Kund:innen beachten?

Wir empfehlen Ihnen, sogenannte Alias-/Handelsnamen bei uns für Ihr Konto anlegen zu lassen, sofern Sie solche verwenden. 

Beispiel: Der Gasthof „Goldene Gans“ wird in Wirklichkeit von der „Firma Muster GmbH“ betrieben, das Konto lautet daher auch auf diese. Zahlungen sind bisher problemlos gutgeschrieben worden, doch nun wird die Empfängerprüfung anschlagen. 

Informieren Sie Ihre Kund:innen über den richtigen Kontowortlaut, passen sie Zahlscheine und Rechnungen an und bitten Sie ihre Zahler:innen, die Daten in ihrem Banking zu aktualisieren. 

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