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Informationen über die Konformität von Dienstleistungen gemäß § 14 Abs 2 Barrierefreiheitsgesetz (Konformitätserklärung)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (zum Beispiel Internetbanking, Webseite, Selbstbedienungsgeräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Wir richten uns auf der Seite www.hypovbg.at/barrierefreiheit und im Internetbanking der Hypo Vorarlberg („Online Banking“ und Apps „Meine Hypo“ und „Meine SmartID“) nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir dort die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. Wir richten uns nach den WCAG 2.2 Vorgaben in der Konformitätsstufe AA.

1. Informationen über das Unternehmen

Name und Anschrift der Bank

Hypo Vorarlberg. Bank AG
Hypo-Passage 1
A-6900 Bregenz
Telefon:+43/050/414-1000
E-Mail: info@hypovbg.at
www.hypovbg.at

Bankleitzahl: 58000
S.W.I.F.T./BIC: HYPVAT2B
UID-Nummer: ATU36738508
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
Firmenbuchnummer: 145586y
Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien

2. Informationen über die Dienstleistung

Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung

Als Universalbank erbringt die Hypo Vorarlberg Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen des Bankgeschäfts. Dazu gehören insbesondere:

  • Zahlungskonto und Zahlungsverkehr
  • Debitkarten
  • Kreditgeschäft
  • Wertpapiergeschäft

Kreditkarten gibt die Hypo Vorarlberg keine aus. Wir treten diesbezüglich nur als Vermittler auf.

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce), das sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss elektronisch angeboten werden, erbringen wir nicht.

Weitere Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen können den Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistungen unter Punkt 3. entnommen werden.

Funktionsweise von digitalen Inhalten einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen

Die digitalen Inhalte stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Darüber hinaus werden das Online Banking und die Apps „Meine Hypo“ und „Meine SmartID“ auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Zur Verbesserung der Sicherheit und zur permanenten Weiterentwicklung des Internetbankings der Hypo Vorarlberg kann die Bank die Tracking-Software Piwik Pro einsetzen. Details dazu können den Datenschutzinformationen unter www.hypovbg.at/datenschutz entnommen werden.

Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software

Zur größtmöglichen Sicherheit werden für das Online Banking und die Apps "Meine Hypo" und „Meine SmartID“ jeweils die aktuellen Browser- bzw. Betriebssystemversionen unterstützt.

Gesamtpreis, weitere Steuern oder Kosten

Für die angeführten Bankdienstleistungen fallen unterschiedliche Entgelte an. Diese Entgelte vereinbart die Hypo Vorarlberg mit ihren Kundinnen und Kunden im Vertrag / Konditionenblatt.

Neben den an die Hypo Vorarlberg zu zahlenden Entgelten können noch weitere Entgelte anfallen, die an Dritte zu zahlen sind (zum Beispiel Entgeltansprüche von Internet- und Mobilfunkbetreibern).

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen unterscheiden sich je nach erbrachter Bankdienstleistung. Sie werden im jeweils abgeschlossenen Vertrag mit den Kundinnen und Kunden vereinbart.

Gewährleistungsrecht

Sofern die Hypo Vorarlberg mangelhafte Leistungen erbringt, stehen den Kundinnen und Kunden Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen zu.

Laufzeit und Kündigung des Vertrages

Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach erbrachter Bankdienstleistung. Sie werden im jeweils abgeschlossenen Vertrag mit den Kundinnen und Kunden vereinbart.

Beschwerden

Für allfällige Beschwerden stehen den Kundinnen und Kunden jederzeit die Ombudsstelle der Hypo Vorarlberg per E-Mail an ombudsstelle@hypovbg.at, die Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien oder die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien als zuständige Aufsichtsbehörde zur Verfügung.

3. Barrierefreiheitsanforderungen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen in einem barrierefreien Format

Hier finden Sie Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen:

Zahlungskonto und Zahlungsverkehr

Debitkarten

Verbraucherkredite

Wertpapiergeschäft

Filialausstattung

Das Sprachniveau dieser Informationen liegt nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich sind, werden den Kundinnen und Kunden bei Abschluss des jeweiligen Vertrages zur Verfügung gestellt.

Beschreibung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden

Die Hypo Vorarlberg ist bestrebt, sämtliche im Barrierefreiheitsgesetz definierten Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Im Detail bedeutet das:

A. Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle Dienstleistungen

1. Gewährleistung der Barrierefreiheit der zur Erbringung der Dienstleistung verwendeten Produkte:

Sofern die Hypo Vorarlberg im Rahmen der Dienstleistungserbringung Produkte im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes verwendet, werden nur barrierefreie Produkte eingesetzt. Dies gilt insbesondere für Selbstbedienungsgeräte, die die Hypo Vorarlberg ab dem 28.06.2025 erstmalig zum Angebot oder zur Erbringung von Bankdienstleistungen einsetzt.

Informationen darüber, ob und in welchem Ausmaß die in unsere Verantwortung fallende bauliche Umwelt der Selbstbedienungsgeräte für Menschen mit Behinderungen barrierefrei ist, sind unter www.hypovbg.at/barrierefreiheit abrufbar.

2. Die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung sowie – für den Fall, dass für die Erbringung der Dienstleistung Produkte verwendet werden – die Bereitstellung von Informationen über deren Verbindung zu diesen Produkten sowie über deren Barrierefreiheitsmerkmale und deren Interoperabilität mit Hilfsmitteln und -einrichtungen erfolgt folgendermaßen:

  • Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt:
    Elektronische Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (oben angeführte Informationsblätter), können visuell eingesehen oder über einen Computer mit Screenreader (spezielle Software, die Bildschirminhalte vorliest) vorgelesen werden. Informationen auf Papier werden den Kundinnen und Kunden in den Filialen der Hypo Vorarlberg gerne vorgelesen oder ihnen bei Bedarf auch elektronisch (zur Nutzung eines Screenreaders) zugesandt.
  • Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt:
    Die Informationen werden in einfacher Sprache und mit einer klaren Inhaltsstruktur dargestellt. Aus rechtlicher Notwendigkeit vereinzelt verwendete gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe werden erklärt.
  • Die Informationen werden den Nutzerinnen und Nutzern auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können:
    Die Informationen können über mindestens zwei Sinneskanäle wahrgenommen werden. In Anleitungsvideos gibt es Untertitel. Text-Inhalte sind über einen Screenreader vorlesbar. Nicht-Text-Inhalte werden durch Alternativtexte beschrieben.
    Die Informationen werden mit ausreichend Kontrast dargestellt und sind hinsichtlich der Schriftgröße anpassbar. Informationen werden nicht nur durch Farbe vermittelt.
  • Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen. Diese können, von Nutzerinnen und Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden:
    Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt. Dieser kann gelesen oder über assistive Systeme wahrgenommen werden.
    Der Informationsinhalt kann daher zum Beispiel am Bildschirm des Computers visuell eingesehen, über Screenreader vorlesbar gemacht, über Brailledrucker ausgedruckt oder über eine Braillezeile (spezielles Ausgabegerät, das Texte in Brailleschrift darstellt) ertastbar gemacht werden.
  • Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt:
    Der Text der Informationen hat eine leicht lesbare Schriftgröße (18 Pixel) und Schriftform (ohne Serifen) mit ausreichend Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen. Er hat ausreichend Kontrast und ist hinsichtlich der Größe anpassbar.
  • Bei Elementen mit Nicht-Text-Inhalten wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten:
    Sofern grafische Bedienelemente (wie zum Beispiel verlinkte oder interaktive Grafiken und Bilder) verwendet werden, werden diese mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, die das Ziel des Links und/oder die Aktion, die sie auslösen, beschreiben. Nicht verlinkte informationsorientierte Grafiken und Bilder werden ebenfalls mit Alternativtexten versehen, die die Grafik oder das Bild beschreiben. Bei Videos werden Alternativtexte verwendet, die zumindest eine beschreibende Identifizierung des Inhalts ermöglichen.
  • Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden:
    Die elektronischen Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (oben angeführte Informationsblätter) werden auf der Seite www.hypovbg.at/barrierefreiheit barrierefrei bereitgestellt. Wir richten uns auf dieser Seite nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik) bzw. nach den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2., Konformitätsstufe AA).

3. Websites einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen auf kohärente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden:

Die elektronischen Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (oben angeführte Informationsblätter) werden auf der Seite www.hypovbg.at/barrierefreiheit barrierefrei bereitgestellt. Wir gestalten diese Seite, das Online Banking (onlinebanking.hypovbg.at) und die Apps "Meine Hypo" und „Meine SmartID“ nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik) bzw. nach den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2., Konformitätsstufe AA). Die Seite www.hypovbg.at/barrierefreiheit ist barrierefrei – per Tastatur – erreichbar.

Abgesehen von der angeführten Seite (www.hypovbg.at/barrierefreiheit) ist die Webseite der Hypo Vorarlberg nicht barrierefrei gestaltet, da wir über diese weder Bankdienstleistungen noch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes anbieten oder erbringen. Das Online-Banking sowie die Apps „Meine Hypo“ und „Meine SmartID“ sind teilweise barrierefrei gestaltet.

4. Wenn Unterstützungsdienste (Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Einweisungsdienste) verfügbar sind, müssen Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitgestellt werden:

Das telefonisch erreichbare Kunden-Servicecenter – der Unterstützungsdienst der Hypo Vorarlberg – hilft gerne bei Fragen zur Barrierefreiheit unserer Webseite, des Online Bankings und der Apps „Meine Hypo“ und „Meine SmartID“ und deren Kompatibilität mit assistiven Technologien weiter. Diese Informationen werden auch barrierefrei bereitgestellt.

B. Zusätzliche Barrierefreiheitsanforderungen bei Bankdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

1. Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen, Sicherheit und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind:

Die Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen und Zahlungsdienste werden – soweit die Hypo Vorarlberg sie anbietet – barrierefrei bereitgestellt. Das Online Banking und die Apps „Meine Hypo“ und „Meine SmartID“ unterstützen Screenreader, sodass Inhalte vorgelesen werden können, und sie lassen den Nutzerinnen und Nutzern ausreichend Zeit zum Lesen. Das Online Banking kann mit der Tastatur bedient werden. Für den Login und die Zeichnung stehen überdies Alternativen zur biometrischen Identifizierung (zum Beispiel mittels Benutzername und Passwort und Short-PIN) zur Verfügung. Inhalte werden stets in vorhersehbarer Weise dargestellt und funktionieren in vorhersehbarer Weise. Gleichwohl sind das Online Banking und die Apps „Meine Hypo“ und „Meine SmartID“ nicht vollständig barrierefrei.

2. Gewährleistung, dass die Informationen verständlich sind und ihr Schwierigkeitsgrad nicht über dem Sprachniveau B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats liegt:

Bei der Gestaltung der Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung (oben angeführte Informationsblätter) wurde darauf geachtet, dass das Sprachniveau dieser Informationen nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats liegt.

3. Selbstbedienungsgeräte (zum Beispiel Bankomaten):

Selbstbedienungsgeräte, die wir ab dem 28.06.2025 erstmalig zum Angebot oder zur Erbringung von Bankdienstleistungen neu einsetzen, erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes.

Solche Selbstbedienungsgeräte sind unter anderem:

  • mit Sprachausgabetechnologie ausgestattet,
  • ermöglichen die Benutzung von Einzel-Kopfhörern,
  • weisen die Kundinnen und Kunden über mehr als einen sensorischen Kanal darauf hin, wenn eine zeitlich begrenzte Eingabe erforderlich ist,
  • ermöglichen die Verlängerung der gegebenen Zeit,
  • wenn sie mit Tasten und Bedienelementen ausgestattet sind, sind diese so gestaltet, dass zwischen Tasten und Bedienelementen ausreichender Kontrast besteht und diese taktil erkennbar sind,
  • erfordern sie keine Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen, damit das Gerät von Kundinnen und Kunden, die auf entsprechende Funktionen angewiesen sind, eingeschaltet werden kann,
  • wenn Audiosignale oder akustische Signale verwendet werden, werden Signale verwendet, die mit auf Unionsebene verfügbaren Hilfsmitteln und Technologien, etwa mit Hörhilfetechnik (zum Beispiel Hörgeräten, Telefonspulen, Cochlea-Implantaten und technischen Hörhilfen), kompatibel sind.

Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben

Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte, Dienstleistungen und Selbstbedienungsgeräte sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite, unseres Online Bankings oder der Apps „Meine Hypo“ und „Meine SmartID“ behindern, etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns diese an die unter Punkt 1. angegebene E-Mail-Adressemitzuteilen.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung

Wir haben diese Erklärung zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.