Stellungnahme 1.3.2024

Aufgrund der Ereignisse der letzten Tage und der Informationen, die aus dem Cofag-Untersuchungsausschuss öffentlich wurden, ist uns klar, dass das öffentliche Interesse sehr groß ist, weisen aber auch darauf hin, dass die Sachlage äußerst komplex ist.

Wir bitten um Verständnis, dass die Hypo Vorarlberg dem Bankgeheimnis unterliegt – das wir im Übrigen für unsere Kundinnen und Kunden als wichtig und sehr wertvoll empfinden – und dass wir aufgrund des Bankgeheimnisses über das Bestehen von Kundenbeziehungen keine Auskünfte erteilen dürfen. Aus diesem Grund nehmen wir gerne Stellung zu allgemeinen Themen:

  • Als Hypothekenbank ist die Finanzierung von Immobilien eines der Kerngeschäftsfelder der Hypo Vorarlberg. Wir vergeben Finanzierungen in marktüblichen Strukturen und mit entsprechender Besicherung. Diese Sicherheiten können in verschiedenen Formen vorliegen. Pfandrechtseintragungen sind im Grundbuch ersichtlich, Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Gesellschaftsanteilen und ähnliches sind öffentlich nicht ersichtlich.
  • Im Meldewesen werden bestimmte Arten von Sicherheiten aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht angerechnet.
  • Die Bank hat branchenübliche Abläufe im Kreditvergabeprozess etabliert und verfügt über entsprechende Kompetenzordnung, Vier- und Mehr-Augen-Prinzip etc. für die Genehmigung von Krediten. Sie können davon ausgehen, dass wir bei jedem Kredit so vorgehen.
  • Im großvolumigen Immobiliengeschäft ist es üblich in Konsortien aufzutreten, als Besicherung ist grundsätzlich nur der Konsortialführer im Grundbuch eingetragen, andere beteiligte Banken scheinen dort nicht auf.
  • Ein Kredit, der als „ausgefallen“ dargestellt wird, bedeutet, dass dieser als Problemkredit eingestuft wird (Beispiel: „ausgefallen“ heißt, dass ein Zahlungsverzug von über 90 Tagen vorliegt oder die Kreditrückzahlung ohne Verwertung von Sicherheiten unwahrscheinlich ist). Diese Einstufung sagt nichts über die Besicherungssituation bzw. den allenfalls notwendigen Risikovorsorgebedarf aus. 
  • Auch die aktuellen Entwicklungen ändern nichts daran, dass wir für das Geschäftsjahr 2023 unser geplantes Ergebnis erreicht haben. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir am 31. Jänner 2024 unser vorläufiges Ergebnis 2023 veröffentlicht haben (IFRS-Ergebnis vor Steuern (EGT) und vor Fair-Value Bewertungseffekten in Höhe von EUR 91,2 Mio bzw. EUR 53,1 Mio nach Fair-Value Bewertungseffekten). 
  • Im Rahmen unserer Geschäftspolitik beobachten wir alle Märkte sehr genau und treffen entsprechende Risikovorsorgen. Dass wir die aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt im Jahresergebnis verarbeitet haben, heißt, dass wir ausreichende Risikovorsorgen getroffen haben. 
  • Die Hypo Vorarlberg hat in den vergangenen 10 Jahren ihre Eigenmittel sukzessive gesteigert. Dies war nur möglich mit einer Geschäftstätigkeit, die über das Bundesland Vorarlberg hinausgeht. Die gesamten Eigenmittel des Hypo Vorarlberg Konzerns lagen zum 31. Dezember 2023 bei EUR 1,71 Mrd. Damit liegen die Eigenmittel deutlich über dem gesetzlichen Mindesterfordernis und sind angesichts des Risikoprofils komfortabel. Auch unsere Eigenmittelquote ist mit 18,65 % per 30. September 2023 sehr gut.
  • Die Bank hat aufgrund ihrer guten Geschäftsergebnisse jedes Jahr Ausschüttungen an ihre Eigentümer geleistet – darunter das Land Vorarlberg als Mehrheitseigentümer über die Vorarlberger Landesbank-Holding. Auch für das Jahr 2023 wird die Bank eine Dividende ausschütten. Das Land hat jährlich rund EUR 5 Mio in Form von Zinszahlungen und anderen Vergütungen erhalten.

Der Vorstand der Hypo Vorarlberg 

 

 

Foto: Angela Lamprecht 


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