Gewinnfreibetrag 2023

Tipp für KMU zum Jahresende

Wie KMU jetzt ihre Steuern senken können

Das Jahresende naht in großen Schritten. Auf den letzten Metern können kleine und mittlere Unternehmen auch heuer wieder ganz legal ihre Steuerlast verringern. Möglich macht das der Gewinnfreibetrag, den sie durch die Veranlagung in ausgewählte Wertpapiere steuerlich geltend machen können.

Relevant für Gewinne über EUR 30.000,–

Wer nicht mehr als EUR 30.000,– Gewinn gemacht hat, bekommt automatisch einen Gewinnfreibetrag in Höhe von 15,00 % (Grundfreibetrag), zuerkannt, der nicht investiert werden muss. Das sind EUR 4.500,–. Für höhere Gewinnsummen von bis zu EUR 580.000,– besteht die Möglichkeit, einen Teil des Gewinns in ausgewählte Wertpapiere zu investieren und so von der Steuer abzusetzen. Wie hoch der sogenannte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ausfällt, hängt dabei von der Höhe des betriebsgewöhnlichen Gewinns ab. Er beträgt davon bis zu 13,00 %. Maximal können jedoch EUR 45.950,– pro Jahr geltend gemacht werden.

  Gewinn Gewinnfreibetrag
Grundfreibetrag bis EUR 30.000,– 15,00 %
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag EUR 30.000,– bis EUR 175.000,– 13,00 %
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag EUR 175.000,– bis EUR 350.000,– 7,00 %
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag EUR 350.000,– bis EUR 580.000,– 4,50 %
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag über EUR 580.000,– 0,00 %

Weitere geeignete Anlageformen für Ihren Gewinnfreibetrag

Für die Investition des Gewinnfreibetrag kommen nur bestimmte Wertpapiere in Frage, da diese besonderen Kriterien gerecht werden müssen. Genauer gesagt müssen sie nach § 10 und § 14 Abs. 7 Z 4 EStG geeignet sein. Nur dann erfüllen sie die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Bei der Hypo Vorarlberg kommen aktuell folgende Wertpapiere in Frage:

Gewinnfreibetrag nutzen: So geht’s!

Viele kleine und mittlere Unternehmen lassen die Möglichkeit ungenutzt, über den Gewinnfreibetrag ihre Steuern zu senken. Dabei sind für die optimale Nutzung nur vier Schritte notwendig:

Münzen 1. Verschaffen Sie sich (mithilfe Ihrer Steuerberatung) Klarheit über Ihren Gewinn und informieren Sie sich, in welcher Höhe und wie Sie den Gewinnfreibetrag geltend machen können. Handschlag 2. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Diagramm 3. Zusammen ermitteln wir Ihr Risikoprofil und Ihre Anlageziele. Loesung 4. Sie entscheiden, wie Sie Ihren Gewinnfreibetrag veranlagen möchten.

Die Vorteile und Risiken auf einem Blick

Vorteile

  • Sie bezahlen keine Einkommensteuer auf den investierten Gewinnfreibetrag.
  • Sie wählen aus einem vielfältigen Angebot und haben die Chance auf eine Wertsteigerung Ihrer Papiere.
  • Sie profitieren von der Kompetenz und Erfahrung der Expertinnen und Experten bei der Hypo Vorarlberg.
  • Sie bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, über die Sie nach 4 Jahren frei verfügen können.

Risiken

  • Bei einer Veranlagung in Wertpapiere sind Kurschwankungen möglich.
  • Wertpapiere enthalten Risiken – etwa Verlustrisiko bei Aktien und Anleihen oder Zinsänderungen bei Anleihen.
  • Beim Verkauf Ihrer Wertpapiere könnten Sie weniger als den angelegten Betrag erhalten (Kapitalverlust).
  • Rechtliche oder gesetzliche Änderungen können sich auf die steuerliche Behandlung auswirken.

Häufig gestellte Fragen rund um den Gewinnfreibetrag

 

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb können den Gewinnfreibetrag nutzen.

Bei Mitunternehmerschaften (z.B. Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, OG, KG) können nur die Gesellschafter den Freibetrag bei ihrem Gewinnanteil laut Beteiligungsquote in Anspruch nehmen. Auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner können diesen Freibetrag geltend machen. Gewinnermittler, die eine Pauschalierung in Anspruch nehmen, können nur den Grundfreibetrag, nicht aber den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen.

Laut Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen steht der Freibetrag auch Aufsichtsräten, Stiftungsvorständen, Testamentsvollstreckern, Vereinsfunktionären, Sachwaltern, Gesellschafter-Geschäftsführern und Ärzten hinsichtlich der Sonderklassegebühr zu.

Es müssen betriebliche Einkünfte vorhanden sein. Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt und fließt einer natürlichen Person zu.

  1. Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EstG, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitraum mindestens vier Jahre gewidmet werden.
  2. Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, die einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind.

Grundfreibetrag
Bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 30.000,– und einem Gewinnfreibetrag von höchstens EUR 4.500,– pro Veranlagungsjahr gilt kein Investitionserfordernis.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt die Bemessungsgrundlage EUR 30.000,– steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu. Dieser ist wie folgt gestaffelt nach der Höhe des betriebsgewöhnlichen Gewinnes:

  • für die ersten EUR 30.000,– 15,00 %
  • für die nächsten EUR 145.000,– 13,00 %
  • für die nächsten EUR 175.000,– 7,00 %
  • für die nächsten EUR 230.000,– 4,50 %

Unter Zugrundelegung der Prozentstaffelung ergibt sich damit ein Maximalausmaß des Gewinnfreibetrages von EUR 45.950,–.

Angestellte bekommen in der Regel ein steuerlich begünstigtes 13. und 14. Monatsgehalt ausbezahlt. Für Klein- und Mittelunternehmen wurde mit dem Gewinnfreibetrag als Teil des KMU-Förderungsgesetz 2006 hier ein Ausgleich geschaffen. Seit dem Jahr 2010 gibt es den Gewinnfreibetrag § 10 EStG.

Wir beraten Sie gerne persönlich

Wir empfehlen für Ihre Anlageentscheidung auf entsprechende Expertise zu setzen. Das Team aus Beraterinnen und Beratern der Hypo Vorarlberg steht Ihnen gerne zur Verfügung, erläutert Chancen und Risiken genau und erstellt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse einen Veranlagungsvorschlag.

Wir sind einerseits in unseren Filialen zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da. Andererseits können Sie uns auch von Montag bis Freitag, 08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr, in unserem Kundenservice-Center erreichen.

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Ihre (Wunsch-)Filiale. Eine entsprechende Beraterin bzw. ein entsprechender Berater wird sich baldmöglichst bei Ihnen melden: 

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Disclaimer: Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Diese dient lediglich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung oder umfassende Risikoaufklärung, noch eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten eines Finanzinstrumentes dar. Die Angaben zur steuerlichen Behandlung von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen beziehen sich auf die aktuell geltende Rechtslage und sind abstrakt formuliert. die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Notieren Werte in fremder Währung, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. Da Veranlagungen in Wertpapiere Kursschwankungen unterliegen, kann der Wert der Veranlagung nicht garantiert werden. Auf die Möglichkeit einer teilweise erhöhten Volatilität wird hingewiesen. Wichtige Hinweise zu den auf dieser Seite angeführten Produkten (Bedingungen, Prospekt samt allfälligen Nachträgen und Basisinformationsblatt) können jederzeit und kostenlos bei Ihrem Berater angefordert werden oder sind auch auf der Homepage der Emittenten – hypovbg.at und masterinvest.at – verfügbar.