Offenlegung gemäß CRR Säule 3 Berichte des Geschäftsjahres Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2024 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht Halbjahr 2024 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2023 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht Halbjahr 2023 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2022 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht Halbjahr 2022 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2021 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht Halbjahr 2021 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2020 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2019 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2018 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2017 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2016 - Offenlegung Hypo Vorarlberg Bank AG Säule 3 Bericht 2015 - Offenlegung Aufsichtsrechtliche Eigenmittel des Geschäftsjahres Hypo Vorarlberg Bank AG Hauptmerkmale von Instrumenten aufsichtsrechtlicher Eigenmittel 2020 Hypo Vorarlberg Bank AG Hauptmerkmale von Instrumenten aufsichtsrechtlicher Eigenmittel 2019 Hypo Vorarlberg Bank AG Hauptmerkmale von Instrumenten aufsichtsrechtlicher Eigenmittel 2018 Hypo Vorarlberg Bank AG Hauptmerkmale von Instrumenten aufsichtsrechtlicher Eigenmittel 2017 Hypo Vorarlberg Bank AG Hauptmerkmale von Instrumenten aufsichtsrechtlicher Eigenmittel 2016 Hypo Vorarlberg Bank AG Hauptmerkmale von Instrumenten aufsichtsrechtlicher Eigenmittel 2015 Bedingungen der Kapitalinstrumente gemäß Art. 437 CRR Bedingungen CH0461238948 Bedingungen AT0000A20DC3 Bedingungen AT0000A1YQ55 Bedingungen AT0000A1LKA4 Bedingungen AT0000A1GTF4 Bedingungen XS0132540955 Bedingungen AT0000A321S4 Bedingungen AT0000A3DBT6 Angaben zum Vorstand & Aufsichtsrat Mag. Michel Haller (Vorstandsvorsitzender) geb. 01.08.1971, Vorstandsmitglied seit 01.05.2012, Vorsitzender seit 01.01.2017 Weitere Mandate: Vorstandsvorsitzender der Vorarlberger Landesbank-Holding Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo Immobilien & Leasing GmbH Geschäftsführer der „Hypo-Rent“ Leasing- und Beteiligungsgesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied der Internationales Bankhaus Bodensee AG Aufsichtsratsmitglied der Hypo-Banken-Holding Gesellschaft m.b.H. Aufsichtsratsmitglied der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft Aufsichtsratsmitglied der Würth Finance International B.V. Spartenobmann Sparte Bank & Versicherung - Wirtschaftskammer Vorarlberg DI (FH) Philipp Hämmerle, MSc geb. 15.12.1983, Vorstandsmitglied seit 01.05.2020 Weitere Mandate: Vorstandsmitglied der Vorarlberger Landesbank-Holding Geschäftsführer der „Hypo-Rent“ Leasing- und Beteiligungsgesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied der "Wirtschafts-Standort Vorarlberg" Betriebsansiedlungs GmbH Dr. Stephan Sausgruber geb. 22.02.1974, Vorstandsmitglied seit 01.05.2025 Weitere Mandate: Vorstandsmitglied der Vorarlberger Landesbank Holding Geschäftsführer der „Hypo-Rent“ Leasing- und Beteiligungsgesellschaft mbH Aufsichtsratsvorsitzenderstellvertreter der Hypo Immobilien & Leasing GmbH Präsident des Verwaltungsrates der Hypo Vorarlberg Leasing AG Präsident des Verwaltungsrates der Hypo Vorarlberg Holding GmbH Mitglied des Verwaltungsrates der der Hypo Vorarlberg Immo Italia GmbH Aufsichtsratsvorsitzenderstellvertreter der "Wirtschafts-Standort Vorarlberg" Betriebsansiedlungs GmbH MMag. Dr. Alfred Geismayr (Aufsichtsratsvorsitzender) geb. 15.07.1965, Aufsichtsratsmitglied seit 18.04.2013, Aufsichtsratsvorsitzender seit 23.05.2025 Weitere Mandate: Geschäftsführer der ALG Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH Geschäftsführer der RTG Dr. Rümmele Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH Geschäftsführer der RTG Unternehmensberatung GmbH Geschäftsführer der RTG Zettinig Steuerberatung GmbH Geschäftsführer der MOORE RTG Wirtschaftsprüfung GmbH Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Achim Doppelmayr Privatstiftung Ing. Eduard Fischer (Aufsichtsratsvorsitzenderstellvertreter) geb. 19.03.1958, Aufsichtsratsmitglied seit 07.03.2017 Weitere Mandate: Aufsichtsratsvorsitzender der Schwarzach Packaging GmbH Mitglied des Aufsichtsrats der Hefel Textil GmbH Aufsichtsratsvorsitzender der VBG Holding AG Aufsichtsratsvorsitzener der VBG Immo GmbH Astrid Bischof geb. am 08.06.1968, Aufsichtsratsmitglied seit 17.09.2015 Weitere Mandate: Geschäftsführerin der BISCHOF HOLDING GMBH Geschäftsführerin der Otto Bischof Transport-Gesellschaft m.b.H. Geschäftsführerin und Präsidentin des Verwaltungsrates der Bischof Lagerhaus AG, CH Sennwald Geschäftsführerin der NUFA Nutzfahrzeuge und Baumaschinen GmbH Geschäftsführerin der NUFA Rent GmbH Mag. Karl Fenkart geb. 02.11.1966, Aufsichtsratsmitglied seit 18.04.2013 Weitere Mandate: Geschäftsführer Landesvermögen-Verwaltungsgesellschaft m.b.H. Aufsichtsratsmitglied der Messe Dornbirn GmbH Aufsichtsratsmitglied der Vorarlberg Tourismus GmbH Aufsichtsratsmitglied der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung Aufsichtsratsmitglied der Vorarlberger Kulturhäuser-Betriebsgesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied der Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied der illwerke vkw AG Johannes Heinloth geb. 06.08.1967, Aufsichtsratsmitglied seit 01.06.2022 Weitere Mandate: Mitglied des Vorstandes bei der L-Bank, Karlsruhe Mitglied des Aufsichtsrats der Transnet BW GmbH Karl Manfred Lochner geb. 03.03.1962, Aufsichtsratsmitglied seit 31.05.2023 Weitere Mandate: Aufsichtsratsmitglied der AVAG Holding SE, Augsburg Aufsichtsratsmitglied der Herrenknecht Aktiengesellschaft, Schwanau Mag. Birgit Sonnbichler geb. am 14.01.1963, Aufsichtsratsmitglied seit 30.05.2018 Weitere Mandate: Unternehmensberaterin bei Mag. Birgit Sonnbichler e.U. Dr. Petra Winder geb. am 20.06.1973, Aufsichtsratsmitglied seit 31.05.2023 Weitere Mandate: Geschäftsführerin der BONA GmbH, Rankweil Geschäftsführerin der Walser Holding GmbH, Rankweil Geschäftsführerin der GDR Admin GmbH, Rankweil Geschäftsführerin der GDR Bildgasse 12 GmbH, Rankweil Geschäftsführerin der E.R. Verwaltungs GmbH, Rankweil Mag. Judith Österle geb. am 08.07.1981, Aufsichtsratsmitglied seit 20.05.2024 (vom Betriebsrat delegiert) Elmar Köck geb. am 07.10.1963, Aufsichtsratsmitglied seit 21.08.2001 (vom Betriebsrat delegiert) MMag. Dr. Gerhard Köhle geb. am 13.12.1975, Aufsichtsratsmitglied seit 20.05.2015 (vom Betriebsrat delegiert) Weitere Mandate: Mitglied des Aufsichtsrates bei der HYPO EQUITY Unternehmensbeteiligungen AG Veronika Moosbrugger geb. am 07.04.1965, Aufsichtsratsmitglied seit 05.07.1991 (vom Betriebsrat delegiert) Stand: Juli 2025 Angaben zum Risikoausschuss Stand: November 2024 Gemäß § 39 d Bankwesengesetz (in Kraft getreten am 29.05.2021) ist in Kreditinstituten jedweder Rechtsform, die von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 5 Abs. 4 BWG sind, vom Aufsichtsrat oder dem sonst nach dem Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorgan des Kreditinstitutes ein Risikoausschuss einzurichten. Die Zusammensetzung des Risikoausschusses hat eine unabhängige und integre Beurteilung der Risikostrategie des Kreditinstitutes zu ermöglichen. Der Risikoausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates, die über die zur Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie des Kreditinstitutes erforderliche Expertise und Erfahrung verfügen. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.12.2013 wurde in Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ein Risikoausschuss eingerichtet. Bisher haben folgende Ausschusssitzungen stattgefunden: im Jahr 2014: 2 Sitzungen im Jahr 2015: 2 Sitzungen im Jahr 2016: 3 Sitzungen im Jahr 2017: 3 Sitzungen im Jahr 2018: 3 Sitzungen im Jahr 2019: 3 Sitzungen im Jahr 2020: 2 Sitzungen im Jahr 2021: 2 Sitzungen im Jahr 2022: 2 Sitzungen im Jahr 2023: 2 Sitzungen im Jahr 2024: 2 Sitzungen Kontakt & Filialen Hilfsmittel & Rechner Notfall & Hilfe Service & Kontakt Kontakt & Filialen Hilfsmittel & Rechner Notfall & Hilfe Kontakt & Filialen Hilfsmittel & Rechner Notfall & Hilfe Termin vereinbaren E-Mail senden Rückruf vereinbaren Mitarbeiter & Filiale finden Kreditrechner Sparrechner Kapitalkontorechner Ombudstelle & Beschwerden Notfallservice Kundenservice
Gesetze, Richtlinien, Abkommen Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) Seit 1. Juni 2018 ist das neue Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) in Kraft - hier finden Sie alle relevanten Informationen dazu. Konsumentenrechte_PSD_2_barrierefrei.pdf pdf 342 KB FATCA Seit dem 01.07.2014 gilt in Österreich das Abkommen über die Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act). Mehr erfahren Referenzwerte-Verordnung Seit dem 1.1.2018 ist die Referenzwerte-Verordnung ((EU) 2016/1011, engl. Benchmarks Regulation; BMR) in Kraft. Ziel der Referenzwerte-Verordnung (EU) ist es, dass die in der EU bereitgestellten und verwendeten Referenzwerte robust, zuverlässig und repräsentativ sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und einen hohen Verbraucher- und Anlegerschutz sicherzustellen. Unter anderem verpflichtet die Referenzwerte-Verordnung (EU) Banken, robuste schriftliche Pläne aufzustellen, die beschreiben, wie die Bank vorgeht, wenn sich ein Referenzwert wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. Die Banken verfügen derzeit schon über solche robuste Notfallpläne. Die Referenzwerte-Verordnung (EU) wurde zuletzt mit der Verordnung (EU) 2021/168 mit Wirksamkeit ab 13.2.2021 geändert. Die Europäische Kommission erhielt das Recht, kritische Referenzwerte in besonderen Fällen, insbesondere im Falle der Einstellung ihrer Veröffentlichung, mittels Unionsrecht zu ersetzen. Als Ihre kreditgebende Bank ist es uns ein Anliegen, dass bei Entfall des Referenzwertes ein Ersatzreferenzwert zur Anwendung kommt, der diesem Referenzwert wirtschaftlich am nächsten kommt. Welcher Ersatzreferenzwert dies in Zukunft ist, kann derzeit vertraglich nicht sinnvoll geregelt werden, weil die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen eines Ersatzereignisses vorweg nicht hinreichend präzise vorhergesagt werden können. Zu einem Ersatzereignis kommt es, wenn der Administrator des Referenzwerts oder die für den Administrator des Referenzwerts zuständige Aufsichtsbehörde oder eine in deren Namen handelnde Person öffentlich bekanntgegeben hat, dass die Bereitstellung des Referenzwerts dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit beendet wird; wenn der Referenzwert dauerhaft ohne vorherige Ankündigung durch den Administrator nicht mehr veröffentlicht wird; wenn die für den Administrator des Referenzwerts zuständige Aufsichtsbehörde oder eine mit Befugnissen in Bezug auf die Insolvenz oder Abwicklung des Administrators ausgestattete Einrichtung öffentlich bekanntgegeben hat, dass der Referenzwert aus ihrer Sicht nicht mehr repräsentativ (für den zugrunde liegenden Markt oder die zugrunde liegende wirtschaftliche Realität) ist und die Repräsentativität des Referenzwerts auch nicht wiederhergestellt wird; wenn die Verwendung des Referenzwerts für die kreditgebende Bank oder den Kunden aus irgendeinem Grund rechtswidrig geworden ist oder der kreditgebenden Bank bzw dem Kunden die Verwendung des Referenzwerts anderweitig untersagt wird; wenn dem Administrator des Referenzwerts die Zulassung entzogen oder diese ausgesetzt wird; oder wenn der Administrator des Referenzwerts insolvent ist oder ein Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet wird. Wenn ein Ersatzereignis eintritt, ist folgende Vorgehensweise angedacht: Wird auf europäischer Ebene auf Grundlage der Referenzwerte-Verordnung (EU) oder sonst auf nationaler Ebene ein Ersatzreferenzwert vorgegeben (wie dies bei häufig verwendeten Referenzwerten zu erwarten und bereits in der Vergangenheit geschehen ist), erfolgt die Anwendung des Ersatzreferenzwertes ab dem im entsprechenden Rechtsakt festgelegten Zeitpunkt. Sollte keine Festsetzung des Ersatzreferenzwertes durch einen österreichischen oder EU-Gesetzgeber erfolgen, so wird ersatzweise jener Ersatzreferenzwert heranzuziehen sein, den der Administrator, der den Referenzwert veröffentlicht, als Ersatzreferenzwert bestimmt. Wenn der Administrator keinen Ersatzreferenzwert bestimmt, dann wird der Ersatzreferenzwert heranzuziehen sein, den die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Europäische Zentralbank oder die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, sofern eine dieser Aufsichtsbehörden dazu berechtigt wird, bestimmt. Wenn die in Punkt 3. genannten Aufsichtsbehörden keinen Ersatzreferenzwert bestimmen, wird nach unserer, der Überprüfung durch die Gerichte unterliegenden Rechtsansicht ersatzweise jener Referenzwert heranzuziehen sein, der unter Berücksichtigung aller Umstände für die Anpassung der Zinssätze im Sinne der im Kreditvertrag getroffenen Vereinbarungen am besten geeignet ist. Um die Kontinuität von Verträgen aufrechtzuerhalten und mögliche Verzerrungen im Vertragsverhältnis zu vermeiden, wird bei den vorstehenden Maßnahmen erforderlichenfalls ein "Adjustment Spread" (dh ein Auf- oder Abschlag) auf den Ersatzreferenzwert anzuwenden sein. Der Adjustment Spread ist keine kommerzielle Marge, sondern dient lediglich dazu bei einem notwendigen Umstieg auf den Ersatzreferenzwert, die Kontinuität der vereinbarten Zinskonditionen Ihres Kredits zu bewahren, das heißt den Ersatzreferenzwert an den ursprünglich vereinbarten Referenzwert möglichst anzugleichen. Die Anwendung des relevanten Ersatzreferenzwertes erfolgt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt wird, ab dem Zeitpunkt, ab dem der betroffene (alte) Referenzwert tatsächlich nicht mehr veröffentlicht wird, eine wesentliche Änderung erfährt oder als nicht mehr repräsentativ gilt. Alle betroffenen Kunden werden über den Umstand der Einstellung der Veröffentlichung, der erheblichen Änderung bzw. des Nicht-Repräsentativ-Werdens des betroffenen Referenzwertes und über den sich daraus ergebenden Nachfolgezinssatz informiert. Bei kurzfristigem Ausfall des Ersatzreferenzwertes erfolgt der Kontoabschluss mit dem letzten verfügbaren Wert, sollte vertraglich keine andere Vereinbarung getroffen worden sein. EURIBOR: In vielen Verträgen ist ein EURIBOR-Zinssatz als Referenzwert vereinbart. Derzeit wird auf europäischer Ebene erhoben, welcher Referenzwert ein geeigneter Ersatzreferenzwert für den EURIBOR sein könnte. Hierfür wurde auch eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die Working Group on Euro Risk-Free Rates. Als geeigneter Ersatzreferenzwert des EURIBOR wird derzeit die euro short-term rate (€STR) vorgeschlagen, wobei hierzu bestimmte relevante Berechnungsmethoden und sonstige relevante Informationen derzeit von der Arbeitsgruppe noch ausgearbeitet werden. Die FMA sieht die Empfehlungen der Working Group on Euro Risk-Free Rates (für allgemeine Information siehe: Working group on euro risk-free rates (europa.eu)) als robuste Notfallpläne an. Diese wurden auch in unserem Notfallplan berücksichtigt. Bankenpaket Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde am 7. Juli 2015 ein umfangreiches Bankenpaket beschlossen das neben Änderungen des BWG's, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz umfasst. Gemeinsamer Meldestandard Gesetz pdf 441 KB Austrian common reporting standard act pdf 53 KB Kontenregister und Konteneinschaugesetz pdf 69 KB Unterschriftenverzeichnis der Hypo Vorarlberg Nutzen Sie das Unterschriftenverzeichnis, um schnell und einfach die gesuchte Unterschrift zu finden. Zum Unterschriftenverzeichnis Offenlegung gemäß CRR Zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen nach der Capital Requirements Regulation (CRR) veröffentlichen wir regelmäßig Informationen zu Eigenmitteln, Risiken und unserem Risikomanagement. Unsere aktuellen Offenlegungsberichte finden Sie hier. Mehr erfahren Weitere Informationen Das könnte Sie interessieren Gläubigerbeteiligung (BaSAG) Informationen über das Instrument der Gläubigerbeteiligung sind hier zu finden. Mehr erfahren Einlagensicherung & Anlegerentschädigung Erfahren Sie alles über den gesetzlichen Schutz Ihrer Einlagen und Ansprüche als Anleger. Mehr erfahren MiFID II – Informationen zum Anlagegeschäft Wichtige Informationen zum Anlagegeschäft in veränderten Finanzmärkten. Mehr erfahren Kontakt & Filialen Hilfsmittel & Rechner Notfall & Hilfe Service & Kontakt Kontakt & Filialen Hilfsmittel & Rechner Notfall & Hilfe Kontakt & Filialen Hilfsmittel & Rechner Notfall & Hilfe Termin vereinbaren E-Mail senden Rückruf vereinbaren Mitarbeiter & Filiale finden Kreditrechner Sparrechner Kapitalkontorechner Ombudstelle & Beschwerden Notfallservice Kundenservice