Investor Relations

Ad-hoc-Meldungen

28.06.2012
Erhöhung des Grundkapitals
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48d Börsegesetz

In der Hauptversammlung der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank vom heutigen Tage ist der Beschluss, das Grundkapital von EUR 150.000.000,-- um bis zu EUR 37.000.000,-- auf bis zu EUR 187.000.000,-- zu erhöhen, gefasst worden.

Emittent:
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz
Telefon: +43 (0)50 414-0, Fax: +43 (0)50 414-1050
E-Mail: info@hypovbg.at, Web: www.hypovbg.at

ISIN:
XS0267498912
XS0596898352
XS0586548686
XS0163658072
XS0586550583
Börse: Wien, geregelter Freiverkehr

ISIN: DE000A0LPYW7
Börse: Luxemburg, Regulated Market "Bourse de Luxembourg"

ISIN:
CH0023991331
CH0020423239
CH0027350989
Börse: SWX Zürich, Hauptsegment

Rückfragehinweis:
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Mag. Lukas Oberhammer
lukas.oberhammer@hypovbg.at, Tel +43 50 414-1169
Prok. Mag. Reinhard Kaindl, Leiter Compliance
reinhard.kaindl@hypovbg.at, Tel +43 50 414-1140

19.04.2012
Erhöhung des Grundkapitals
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48d Börsegesetz

Der Vorstand der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, dass er den Vorschlag das Grundkapital von EUR 150.000.000,-- um bis zu EUR 30.000.000,-- auf bis zu EUR 180.000.000,-- zu erhöhen nicht in der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2012 einbringen wird, sondern im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung, die innerhalb des nächsten halben Jahres stattfinden soll.

26.03.2012
Erhöhung des Grundkapitals
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48d Börsegesetz

Der Vorstand der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, dass er der Hauptversammlung der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, welche am 26. April 2012 stattfinden wird, vorschlagen wird, das Grundkapital von EUR 150.000.000,-- um bis zu EUR 30.000.000,-- auf bis zu EUR 180.000.000,-- zu erhöhen.

16.09.2009
Verkauf der Hypo Investmentbank (Liechtenstein) AG
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48 d Börsegesetz

Die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat am 16. September 2009 ihre Anteile an der Hypo Investmentbank (Liechtenstein) AG an die Schweizer Bankengruppe Valartis verkauft.

15.11.2008
Einziehung des Partizipationskapitals
Bekanntmachung gemäß § 48d Börsegesetz

Die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat in der am 18. Juni 2008 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung die Einziehung des gesamten unter der Bezeichnung Landesbank-Anteile Emission 1989, ISIN AT0000698402 (Partizipationsscheine der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg), begebenen Partizipationskapitals im Nominale von insgesamt ATS 30.000.000,00 (entspricht EUR 2.180.185,03) in Anwendung des § 102a BWG iVm. § 2 Abs. 3 UmwG gegen Barabfindung der Inhaber von Partizipationsscheinen der Gesellschaft beschlossen.

Die Barabfindung erfolgt zu einem angemessenen Abfindungspreis, welcher gemäß § 102a BWG iVm. § 2 Abs. 3 UmwG iVm. § 220 b AktG zu ermitteln war und welcher mit EUR 99,00 je Partizipationsschein festgelegt wurde. Der Gewinnanteil für das Geschäftsjahr 2008 wurde mit EUR 1,00 (vor Abzug der KESt.) je Partizipationsschein festgelegt und ist im Abfindungspreis enthalten. Der Gewinnanteil für 2008 wird gemeinsam mit der Barabfindung ausbezahlt, dh. dass der am Valutatag fällige Abfindungspreis EUR 99,00 beträgt. Die Auszahlung des Abfindungspreises in der Höhe von EUR 99,00 erfolgt am 25. November 2008 durch die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft als Zahl- und Einreichstelle.

Mit dieser Bekanntmachung des oben angeführten Hauptversammlungsbeschlusses gilt das Partizipationskapital als eingezogen. Den Inhabern der Partizipationsscheine steht damit ausschließlich das Recht auf Barabfindung zu. Die depotführenden Banken werden ersucht, ihre Anforderungen einzureichen und die Partizipationsscheine per 25. November 2008 auszubuchen. Als Treuhänder im Sinne des § 102a Abs. 6 wurde die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, 1043 Wien, Brucknerstraße 8, bestellt, welcher die weitere Abwicklung jener Abfindungsbeträge obliegt, welche am 25. November 2008 einem Konto nicht gutgebucht oder ausgezahlt werden können.

Die Inhaber von Partizipationskapital werden darauf hingewiesen, dass ihnen zur Rechtswahrung ihres Anspruches auf eine angemessene Abfindung innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Tag dieser Bekanntmachung das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Berechnung für die Barabfindung des eingezogenen Kapitals zusteht. Dies gilt auch für den Fall, dass die Inhaber allenfalls als Aktionäre der Gesellschaft in der Hauptversammlung dem Einziehungsplan zugestimmt haben.

29.09.2008
Grünes Licht für Verkauf der Hypo Investmentbank (Liechtenstein) AG
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48 d Börsegesetz

Der Aufsichtsrat der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat mit Beschluss vom 29. September 2008 den Vorstand ermächtigt, den Verkauf der Hypo Investmentbank (Liechtenstein) AG zu prüfen und in die Wege zu leiten.

20.06.2008
Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln; Einziehung von Partizipationskapital; Ermächtigung zur Ausgabe von Partizipationskapital
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48d Börsegesetz

Die Hauptversammlung der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat am 18. Juni 2008 folgendes beschlossen:

Das Grundkapital wird um EUR 128.000.000,-- auf EUR 150.000.000,-- aus Gesellschaftsmitteln nach den Bestimmungen des Kapitalberichtigungsgesetzes erhöht.

Das gesamte ausstehende Partizipationskapital ("Vorarlberger Landesbank-Anteile") wird gegen Barabfindung in Höhe von EUR 98,-- plus EUR 1,-- (Dividendenanteil) je Partizipationsschein à Nominale ATS 100,-- gemäß § 102a Bankwesengesetz eingezogen, wobei die Einziehung mit Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt für das Land Vorarlberg und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung wirksam wird.

Der Vorstand wird ermächtigt, bis 5 Jahre nach Beschlussfassung Partizipationskapital gemäß § 23 Absatz 4 Bankwesengesetz mit einer Gesamtnominale in Höhe von bis zu EUR 13.644.000,-- durch Ausgabe von bis zu 1.516.000 Partizipationsscheinen hereinzunehmen, wobei der Ausgabepreis innerhalb einer Bandbreite von EUR 30,-- und EUR 40,-- pro Partizipationsschein festgelegt wird, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrates Partizipationskapital mit einer Gesamtnominale in Höhe von bis zu EUR 6.822.000,-- durch Ausgabe von bis zu 758.000 Partizipationsscheinen aufzunehmen, wobei der Ausgabepreis vom Vorstand festgelegt wird. Das Nominale pro Partizipationsschein beträgt EUR 9,--. Die restlichen Partizipationsschein- und sonstigen Ausgabebedingungen der Partizipationsscheine werden vom Vorstand festgesetzt.

23.04.2008
Geplante Einziehung des bestehenden Partizipationskapitales
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48d Börsegesetz

Der Vorstand der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft beabsichtigt, der Hauptversammlung, welche am 18. Juni 2008 stattfinden soll, vorzuschlagen, das gesamte ausstehende Partizipationskapital ("Vorarlberger Landesbank-Anteile") auf Grundlage eines vom Vorstand aufgestellten Einziehungsplanes gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 99,00 je Partizipationsschein à Nominale ATS 100,00 gemäß § 102a Bankwesengesetz einzuziehen.

 

Der Aufsichtsrat der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat am 23. April 2008 einen auf Grundlage des Einziehungsberichtes des Vorstandes und des Prüfungsberichtes des Einziehungsprüfers erstellten Bericht zur Einziehung verabschiedet, demgemäß alle für die Einziehung notwendigen Unterlagen und Prüfungsberichte gesetzeskonform erstellt wurden.

 

Emittent:
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz
Telefon: +43 50 414-0, Fax: +43 50 414-1050
E-Mail: info@hypovbg.at, Web: www.hypovbg.at

ISIN: AT0000698402
Börse: Wien, Amtlicher Handel

31.01.2008
Geplante Einziehung des bestehenden Partizipationskapitales
Ad-hoc-Meldung gemäß § 48d Börsegesetz

Der Vorstand der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, dass er beabsichtigt, der Hauptversammlung der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, welche voraussichtlich im Juni 2008 stattfinden wird, vorzuschlagen, das bestehende Partizipationskapital gegen angemessene Barabfindung gemäß den Bestimmungen des § 102a Bankwesengesetz einzuziehen.

Weiters beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung vorzuschlagen, dass der Vorstand zur Begebung neuen Partizipationskapitals gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 4 und Abs. 5 Bankwesengesetz in noch festzulegender Höhe ermächtigt wird. Inhabern bestehender Partizipationsscheine soll dabei die Möglichkeit gegeben werden, ihr Investment in den neuen Partizipationsscheinen fortzusetzen und anstatt einer Auszahlung des Barabfindungspreises neue Partizipationsscheine zu zeichnen.