Rechtliches

Verhinderung von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung

Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei

1. Die Hypo Vorarlberg Bank AG ist eine Universalbank und in Österreich, einem Mitgliedsland der FATF, registriert. Die Konzessionsbestimmungen für österreichische Banken sind in Österreich im Bankwesengesetz geregelt (BWG). Die für die  Hypo Vorarlberg Bank AG zuständige Aufsicht ist die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien, welche die Umsetzung aller gesetzlichen Bestimmungen überprüft.

Zur Geschäftspolitik und Unternehmensphilosophie der  Hypo Vorarlberg Bank AG gehört jedenfalls eine rigorose Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, weshalb auch eine sehr strenge Compliance-Politik verfolgt wird. Zu diesem Zweck ist in der  Hypo Vorarlberg Bank AG ein eigenes Compliance-Office eingerichtet.

2. Alle nützlichen Informationen zur  Hypo Vorarlberg Bank AG sind auf unserer Homepage erhältlich. Hier finden Sie u. a. unsere Geschäftsberichte in deutscher und englischer Sprache, eine Auflistung unserer Filialen, das Organigramm des Unternehmens, die Kernkompetenzen und Geschäftsfelder, die Eigentümerstruktur und viele weitere nützliche Informationen.

3. Für unsere geschäftlichen Tätigkeiten und internen Abläufe gilt in Beziehung auf die Verhinderung von Geldwäscherei folgendes:

Es war stets die Unternehmensphilosophie der  Hypo Vorarlberg Bank AG alle gesetzlichen Bestimmungen genauestens intern umzusetzen und einzuhalten, speziell in Österreich, unserem Hauptgeschäftsfeld, aber natürlich auch in allen anderen Ländern in denen wir tätig sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen. Spezielle Aufmerksamkeit gilt hier der Verhinderung der Geldwäscherei und der Umsetzung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den diesbezüglichen Richtlinien der Europäischen Union, welche in nationales österreichisches Recht umgesetzt wurden, und den Empfehlungen der FATF.

Um den Missbrauch unseres Instituts zur Geldwäscherei zu verhindern, werden unter anderem:

  • Kunden gem. § 6 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) identifiziert und ihre Transaktionstätigkeiten auf Plausibilität überprüft
  • Mitarbeiter ständig geschult, speziell in Hinsicht auf die Verhinderung von Geldwäscherei
  • Transaktionen überwacht und geprüft
  • bei Bestehen des Verdachts der Geldwäscherei Meldungen an das Bundeskriminalamt gemäß den Vorschriften des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) übermittelt
  • alle genannten Vorschriften und gesetzlichen Reglementierungen durch die interne Revision überprüft

Bei der  Hypo Vorarlberg Bank AG werden keine anonymen Konten bzw. Depots eröffnet und es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit Shell-Banks. Überdies werden laufend Kontrollen durchgeführt (Abfragen von diversen Listen), ob Kunden terroristischen Organisationen angehören könnten oder kriminelle Aktivitäten verfolgen.

Die Umsetzung und Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt dem Compliance-Office, welches in stetigem Kontakt mit dem Vorstand steht und mindestens quartalsweise an diesen zu berichten hat.