Anlegen & Vorsorgen

Anleihenangebot

Wertpapiere / Produktblatt Kupon in % p.a. Laufzeit bis Kurs in % Brutto-Rendite p.a.* Factsheets & Bedingugnen
HYPO VORARLBERG FIXZINSANLEIHE 2024-2027
ISIN: AT0000A39K87
3,25 % 15.01.2027 99,90 % 3,29 % Factsheet (PDF)
Endgültige Bedingungen (PDF)
HYPO VORARLBERG FIXZINSANLEIHE 2024-2029
ISIN: AT0000A39K95
3,25 % 15.01.2029 99,85 % 3,28 % Factsheet (PDF)
Endgültige Bedingungen (PDF)

* Bei der Bruttorendite wurden keine Kaufspesen berücksichtigt.
Stand 08.05.2024

Risiken der Veranlagung

Anleihen werden zwar allgemein als sichere Geldanlage angesehen, doch wie alle Wertpapiere bringen sie nicht nur Chancen, sondern gehen auch mit Risiken einher:

  • Emittenten-/Bonitätsrisiko
    Anlegerinnen und Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ausgesetzt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
  • Bail-In-Risiko
    Anlegerinnen und Anleger sind dem Risiko einer Gläubigerbeteiligung ausgesetzt. Der Nennbetrag der Schuldverschreibung kann von der Aufsichtsbehörde im Sanierungsfall herabgesetzt oder in Aktien des Emittenten gewandelt oder deren Werte in andere Gesellschaften übertragen werden.
  • Kursänderungsrisiko
    Die Anlegerin bzw. der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert der Schuldverschreibung während der Laufzeit insbesondere durch marktpreisbestimmende Faktoren fällt und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann.
  • Zinsänderungsrisiko
    Die Anlegerin bzw. der Anleger trägt das Risiko, dass sich das Zinsniveau erhöht und hierdurch der Marktpreis der Schuldverschreibung fällt.
  • Liquiditätsrisiko
    Die Anlegerin bzw. der Anleger trägt das Risiko, dass bei dieser Schuldverschreibung überhaupt kein oder kaum börslicher oder außerbörslicher Handel stattfindet. Deshalb kann die Schuldverschreibung entweder gar nicht oder nur mit größeren Preisabschlägen veräußert werden.

Wir beraten Sie gerne persönlich

Wir empfehlen für Ihre Anlageentscheidung auf entsprechende Expertise zu setzen. Das Team aus Beraterinnen und Beratern der Hypo Vorarlberg steht Ihnen gerne zur Verfügung, erläutert Chancen und Risiken genau und erstellt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse einen Veranlagungsvorschlag.

Wir sind einerseits in unseren Filialen zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da. Andererseits können Sie uns auch von Montag bis Freitag, von 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr, in unserem Kundenservice-Center erreichen.

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Ihre (Wunsch-)Filiale. Eine entsprechende Beraterin bzw. ein entsprechender Berater wird sich baldmöglichst bei Ihnen melden: 

Wie dürfen wir Sie kontaktieren?

Ihre angegebenen Daten werden nur zum Bearbeiten Ihrer Anfrage verwendet. Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

Disclaimer: Die Factcards sind eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Diese dienen lediglich einer ersten Kurzinformation und stellen weder eine Anlageberatung oder umfassende Risikoaufklärung, noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Emissionsbedingungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Rahmenprospekt (Debt Issuance Programm der Hypo Vorarlberg Bank AG). Der Rahmenprospekt, allfällige Nachträge sowie die Emissionsbedingungen sind bei der Hypo Vorarlberg während üblicher Geschäftszeiten sowie unter www.hypovbg.at/investor-relations/emissionsprospekte kostenlos erhältlich. Bei einem vorzeitigen Verkauf besteht die Möglichkeit, dass der aktuelle Geldkurs unter dem Emissionskurs liegt und so der Anleger mitunter nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält. Sofern die Hypo Vorarlberg im Sanierungs- und Abwicklungsfall die gesetzlichen Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt, kann die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde das Instrument der Gläubigerbeteiligung gemäß Banken- und Sanierungsabwicklungsgesetz (BaSAG) zur Stabilisierung der Emittentin anwenden. Eine Reduzierung des Nennbetrages von Anleihen, die Umwandlung von Anleihen in Eigenkapital und die Übertragung von Werten in andere Gesellschaften sind in diesem Zusammenhang als Maßnahmen möglich. Der Vergleich gemäß Art 41 Abs 4 del VO (EU) 2017/565 ist abrufbar unter der Rubrik „Wertpapieraufsichtsgesetz“ auf www.hypovbg.at/rechtliches.