Das sollten Sie vermeiden
Planen Sie Ihr Erbe rechtzeitig und bewusst. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten – und wie Sie die größten Fehler umgehen.
Gesetzliche Erbfolge nicht im Blick haben
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass die gesetzliche Erbfolge schon passen wird. Doch das kann zu unangenehmen Überraschungen führen: Plötzlich erben Personen, die man gar nicht bedenken wollte – und andere gehen leer aus. Wer rechtzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass der eigene Wille zählt – und bewahrt die Hinterbliebenen vor unnötigen Konflikten.
Auf ein Testament verzichten
Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren eigenen Wünschen geregelt wird. Egal, ob Sie ein Haus, eine Firma oder besondere Erinnerungsstücke vererben möchten – mit einem Testament vermeiden Sie Streitigkeiten und sorgen dafür, dass genau die Menschen erben, die Ihnen wichtig sind.
Keine Expert:innen zurate ziehen
Die meisten von uns sind keine Expert:innen des Erbrechts. Eine falsche Annahme kann fatale Folgen haben. Besonders, wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationales Vermögen im Spiel sind, ist es klug, sich auf Profis zu verlassen. Notar:innen, Anwält:innen und Steuerberater:innen helfen Ihnen dabei, dass Ihr Wille zählt.

5 Tipps: So vererben Sie richtig
Ob Sie selbst vorsorgen oder ein Erbe antreten: Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Jetzt kontaktierenWir beantworten Ihre Fragen rund um das Vererben Schritt für Schritt – begleitet von unserer Vorsorgemappe. Diese sorgt nicht nur für Klarheit, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Jetzt Termin vereinbarenEmotionen und Erwartungen spielen eine große Rolle beim Thema Erben. Unser Tipp: Sprechen Sie offen miteinander! Laden Sie Ihre Eltern oder Kinder zum Beratungsgespräch ein. So stellen Sie gemeinsam die Weichen für die Zukunft.
Jetzt Termin vereinbarenDas könnte Sie interessieren
Wir sind für Sie da
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Disclaimer: Es wird die österreichische Rechtslage – ohne Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung – mit Stand Juli 2025 dargestellt. Gesetzliche Änderungen ab diesem Zeitpunkt wurden nicht berücksichtigt. Sofern ein Sachverhalt eine Berührung zu einem anderen Staat aufweist, kann dies weitreichende rechtliche bzw. steuerrechtliche Folgen im anderen Staat haben. Die Inhalte auf hypovbg.at dienen lediglich zur Erstinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung in Zusammenhang mit den bereitgestellten Informationen wird ausgeschlossen. Da jeder Vermögensübergang einer individuellen Würdigung bedarf, können und sollen die bereitgestellten Inhalte keinesfalls eine individuelle Beratung von Notar:in, Rechtsanwalt:anwältin und/oder Steuerberater:in ersetzen.