Erben & Vererben

Gute Idee: Vorsorgen mit Vollmacht und Co

„Über Geld spricht man nicht“ – diese Redewendung kennt fast jeder. Und viele halten sich daran. Das ist okay – allerdings nur solange man in der Lage ist, seine persönlichen Finanzen selbständig zu regeln.

Doch was ist, wenn das nicht mehr geht? Haben Sie sich schon einmal überlegt, wer sich um Sie und Ihr Geld kümmert, wenn Sie es nicht mehr können? Und, ob diese Person auch handlungsfähig ist?

Sicher ist: Wenn Sie jemanden dazu befähigen möchten, sich Ihrer Geldangelegenheiten anzunehmen, sollten Sie mit dieser Person sprechen und frühzeitig dementsprechende Regelungen in die Wege leiten. Andernfalls greift das Bankgeheimnis. Dann dürfen Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nicht einmal Ihren nächsten Angehörigen beantworten, ob beispielsweise die Miete von Ihrem Konto abgebucht wurde oder nicht.

Sie möchten solch harschen Situationen entgegenwirken und verhindern, dass Ihrer Partnerin, Ihrem Partner, Ihren Kindern oder anderen Vertrauenspersonen im Fall der Fälle die Hände gebunden sind? Dann haben Sie vier Möglichkeiten, die Ihnen Stephan Bohle, Leiter Private Banking bei der Hypo Vorarlberg, gerne erläutert:

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Mittels Zeichnungsberechtigung kann eine Person Ihres Vertrauens bereits zu Ihren Lebzeiten über Ihre Konten und Depots verfügen. Ob Behebungen, Einzahlungen oder das Einrichten von Daueraufträgen: Alles kein Problem. Was man jedoch wissen muss, ist, dass eine Zeichnungsberechtigung mit dem Tod der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers erlischt.

Das Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das sie gemeinsam mit einer weiteren Person Ihres Vertrauens haben. Dieses Konto gibt es in zwei Varianten: das Oder-Konto und das Und-Konto. Beim Oder-Konto können beide Personen einzeln auf das Guthaben zugreifen. Sie können damit also unabhängig von der zweiten Kontoinhaberin bzw. dem zweiten Kontoinhaber Geld abheben oder überweisen. Das gilt auch im Falle des Todes der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers.

Eine Spezialvollmacht ist ein spezielles Dokument, mit dem eine Person Ihres Vertrauens – einmalig oder auch für eine gewisse Zeit (wie etwa einen Krankenhausaufenthalt) – bestimmte Geldgeschäfte für Sie tätigen kann. Zu Ihrem Schutz muss diese Spezialvollmacht die genaue Konto-, Depot- oder Sparbuchnummer und -bezeichnung sowie eine ausdrückliche Entbindung vom Bankgeheimnis enthalten. Zudem muss die Vollmacht aktuell – also nicht bereits einige Jahre alt – sein. Auch eine Spezialvollmacht erlischt mit dem Tod der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.

Will man für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit Vorsorge treffen, ist eine Vorsorgevollmacht die richtige Wahl. Diese gibt Ihnen nämlich die Möglichkeit, zu einem Zeitpunkt, an dem Sie noch über die erforderliche Urteils-, Geschäfts- und Äußerungsfähigkeit verfügen, eine Person Ihres Vertrauens als zukünftige Vertreterin oder zukünftige Vertreter zu betrauen. Sollten Sie Ihre Geschäftsfähigkeit einmal verlieren, kann die oder der Bevollmächtigte entsprechende Vertretungshandlungen setzen. Der Wirkungsbereich kann individuell festgelegt werden. Bezieht er sich auf Ihre Finanzen, kann die oder der Bevollmächtigte allgemein dazu ermächtigt werden, über sämtliche Ihrer Konten, Sparbücher und Depots zu verfügen.

Wichtig zu wissen: Vollmachten müssen von einem Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Zudem benötigt es für das Wirksamwerden im Vorsorgefall ein ärztliches Attest sowie die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).

Auch hilfreich: Ein Vermögensverzeichnis

Stirbt ein Elternteil, stehen die Kinder nicht selten vor offenen Fragen. Sie wissen nicht, ob es Sparbücher, Depots oder Vorsorgeprodukte gibt. Auch in Partnerschaften und Ehen steht die oder der Hinterbliebene oft hilflos da, weil die Finanzen nie ein großes Thema waren. Daher ist ein Vermögensverzeichnis – wie Sie es im Übrigen auch in der Vorsorgemappe der Hypo Vorarlberg zum Ausfüllen vorfinden – jedenfalls eine gute Lösung. Zudem ist das für Sie auch eine gute Gelegenheit, sich mit Folgefragen – zum Beispiel nach der Notwendigkeit von Gemeinschaftskonten, Zeichnungsberechtigungen oder Vollmachten – auseinanderzusetzen.

Wir beraten Sie gerne persönlich

So schön die Onlinewelt auch sein mag, sie bietet nur Antworten auf Fragen, die man bereits hat. Ein persönliches Beratungsgespräch geht einige Schritte weiter, liefert wertvolle Zusatzinformationen und geht konkret auf finanzielle Ziele und Wünsche ein. Einfach vorbeikommen, anrufen oder schreiben – wir bieten eine umfassende Beratung für alle, die etwas vorhaben.

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Wir sind einerseits in unseren Filialen zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da. Andererseits können Sie uns auch von Montag bis Freitag, von 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr, in unserem Kundenservice-Center erreichen.

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