Bedingungen für die Teilnahme am Kunstpreis und Datenschutzhinweise der Hypo Vorarlberg Bank AG

  1. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Kunstschaffende, die mit dem Land Vorarlberg verbunden sind (in Vorarlberg geboren wurden, länger als 10 Jahre in Vorarlberg gelebt haben oder in Vorarlberg derzeit und seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind).
  2. Zur Einreichung zugelassen sind Gemälde, Fotografien und Skulpturen. Sie sollten in Größe und Form geeignet sein, in den Räumlichkeiten der Zentrale der Hypo Vorarlberg oder in den Filialen aufgestellt/aufgehängt zu werden. Skulpturen dürfen die Größe von 2 m2 und das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Serien dürfen aus max. 3 Teilen bestehen und insgesamt die Größe von 4 m x 1,5 m nicht überschreiten.
  3. Der Kaufpreis des jeweiligen Kunstwerkes bzw. der gesamten Serie ist nach Jury-Einschätzung mit max. EUR 7.000,– begrenzt. Alle Werke müssen so stabil sein, dass sie bei sorgfältiger Behandlung den unvermeidlichen Belastungen einer Kunstausstellung standhalten.
  4. Die Einreichunterlagen zum 11. Kunstpreis der Hypo Vorarlberg werden der Hypo Vorarlberg von den Teilnehmenden vollständig und unentgeltlich überlassen.
  5. Die Teilnehmenden müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein. Gleichzeitig sichern sie zu, über sämtliche erforderlichen Rechte der eingereichten Kunstwerke zu verfügen bzw. verfügungsberechtigt zu sein und die Hypo Vorarlberg gegenüber sämtlichen Forderungen von Dritten schad- und klaglos zu halten.
  6. Die Hypo Vorarlberg verarbeitet die personenbezogenen Daten in dem Umfang, in welchem die Teilnehmenden diese zur Verfügung gestellt haben (Vor- und Nachname, E-Mailadresse, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Biographie der Teilnehmenden sowie Beschreibung, Titel, Entstehungsjahr, Technik und Kaufpreis der eingereichten Kunstwerke) zum Zwecke der Durchführung des Kunstpreises. Die Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Teilnahme ist ohne Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten nicht möglich. Sofern die Teilnehmenden einwilligen, werden im Falle eines Ankaufs des Kunstwerkes die personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Biographie und eventuelle Abbildungen der eingereichten Kunstwerke sowie Beschreibung und Titel der Kunstwerke) im Kunstpreis-Journal, auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Hypo Vorarlberg veröffentlicht. Die Einwilligung kann jederzeit unter info@hypovbg.at widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nicht an Dritte weitergegeben. Die im Rahmen des Kunstpreises erhobenen Daten werden gelöscht, sobald ihre Speicherung für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr besteht. Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich Hinweisen auf die Betroffenenrechte und das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde können unter www.hypovbg.at/datenschutz abgerufen werden.
  7. Die Teilnehmenden räumen der Hypo Vorarlberg die sachlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkten Rechte an den übermittelten Unterlagen sowie an den Kunstwerken für die Verwendung im Rahmen der mit dem 11. Kunstpreis der Hypo Vorarlberg zusammenhängenden Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbung und Berichterstattung in öffentlichen und elektronischen Medien ein.
  8. Mit der Annahme des Preises sind alle Ansprüche der Preisträgerin bzw. des Preisträgers abgegolten. Die persönliche Anwesenheit bei der Preisverleihung wird von der Hypo Vorarlberg unentgeltlich erbeten und erwartet.
  9. Die Hypo Vorarlberg sichert zu, dass die Auswahl des Siegerprojektes in keinem Zusammenhang mit dem Kerngeschäft der Bank steht und ausschließlich durch eine unabhängige Jury erfolgt.
  10. Mitarbeitende der Hypo Vorarlberg und deren Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  11. Die Anlieferung der Kunstwerke in die Zentrale der Hypo Vorarlberg sowie die Transportversicherung obliegen der/dem Kunstschaffenden.
  12. Für alle Entscheidungen aus Anlass der Vergabe des 11. Kunstpreises der Hypo Vorarlberg ist der Rechtsweg ausgeschlossen.