Dort investieren,

Wo wir Zuhause sind.

Jeder Beitrag zählt

Natur- und Klimaschutz haben viele Gesichter – und jeder Beitrag zählt. Ob im Kleinen, indem wir beispielsweise regional und saisonal einkaufen, grünen Strom beziehen und uns öfters einmal aufs Rad schwingen, anstatt das Auto zu nehmen. Oder im Großen, indem wir Nachhaltigkeit auch in unserer Geldanlage verankern. Denn: Geld spielt bei der Frage, wie wir unsere Zukunft gestalten wollen, eine entscheidende Rolle. Genauer gesagt bestimmen auch Privatanlegerinnen und -anleger mit jedem Euro, den sie investieren, mit, wie diese aussehen soll.

Geld arbeitet – aber woran?

Jeder Euro, der nicht unterm Kissen liegt, arbeitet. Ob auf einem Bankkonto oder in einem Fonds, in einer Anleihe oder Aktie: Geld finanziert bestimmte Entwicklungen. Für alle, die über entsprechende Ersparnisse verfügen, ist es daher spannend, sich mit dem Thema der „nachhaltigen Geldanlage“ einmal ein wenig genauer auseinanderzusetzen. Schnell stellt man dabei fest, dass die eigenen Finanzmittel „richtig“ investiert zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beitragen, viel Positives bewirken und die Welt ein Stückchen besser machen können.

Mit gutem Gewissen anlegen

Wer das Thema Nachhaltigkeit in seiner Geldanlage bewusst verankern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise grüne Anleihen mit nachhaltigem Verwendungszweck, auch Green Bonds genannt. Green Bonds unterscheiden sich zunächst kaum von „normalen“ Anleihen. Sie ähneln ihnen sowohl in Bezug auf die Struktur als auch im Risikoprofil und sind sogar in puncto Renditeerwartung vergleichbar.

 

Green Bonds einfach erklärt

Der wesentliche Unterschied zwischen der „grünen“ Wertpapiervariante und der „herkömmlichen“ ist, dass sich die Emittenten der Green Bonds verpflichten, das Emissionsvolumen nur für die (Re-)Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen. Das bedeutet: Wer sein Geld in Green Bonds investiert, legt ausschließlich in nachhaltige Projekte an, die das Klima schonen oder entlasten.

Grün investieren

Wer die Welt verändern möchte, muss groß denken, aber klein anfangen. Am besten geht das direkt vor der eigenen Haustür. Der neue 3,80 % Hypo Vorarlberg Green Bond 2023-2026 macht das bei einer Verzinsung von 3,80 % p.a. und einer Laufzeit von 2 Jahren 6 Monaten möglich. Seine Erlöse werden genutzt, um direkt in Vorarlberg (sowie in anderen österreichischen Bundesländern) energieeffiziente Wohnbauprojekte zu (re-)finanzieren.

Factsheet zum Hypo Vorarlberg Green Bond 2023-2026 (PDF)

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Gut zu wissen: Der Green Bond der Hypo Vorarlberg ist an den Green Bond Principles (GBP) der International Capital Marcet Association (ICMA) ausgerichtet. Genauere Informationen dazu finden Sie im Green Bond Rahmenwerk der Hypo Vorarlberg (PDF).

Anleihen wie der neue 3,80 % Hypo Vorarlberg Green Bond 2023-2026  werden zwar allgemein als sichere Geldanlage angesehen, doch auch sie bringen wie alle Wertpapiere nicht nur Chancen, sondern gehen auch mit Risiken einher:

  • Emittenten-/Bonitätsrisiko
    Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ausgesetzt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
  • Bail-In-Risiko
    Anleger sind dem Risiko einer Gläubigerbeteiligung ausgesetzt. Der Nennbetrag der Schuldverschreibung kann von der Aufsichtsbehörde im Sanierungsfall herabgesetzt oder in Aktien des Emittenten gewandelt oder deren Werte in andere Gesellschaften übertragen werden.
  • Kursänderungsrisiko
    Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert der Schuldverschreibung während der Laufzeit insbesondere durch marktpreisbestimmende Faktoren fällt und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann.
  • Zinsänderungsrisiko
    Der Anleger trägt das Risiko, dass sich das Zinsniveau erhöht und hierdurch der Marktpreis der Schuldverschreibung fällt.
  • Liquiditätsrisiko
    Der Anleger trägt das Risiko, dass bei dieser Schuldverschreibung überhaupt kein oder kaum börslicher oder außerbörslicher Handel stattfindet. Deshalb kann die Schuldverschreibung entweder gar nicht oder nur mit größeren Preisabschlägen veräußert werden.
  • Green Bond spezifische Risikofaktoren
    Aufgrund der noch ausstehenden Gesetzesinitiativen kann es sein, dass die als Green Bonds, Sustainability Bonds, Social Bonds oder mit einem anderen gleichwertigen Label begebenen Schuldverschreibungen keine bestehenden oder zukünftigen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen oder gegenwärtige oder zukünftige Erwartungen oder Anforderungen der Gläubiger erfüllen.

Gemeinsam Großes leisten

Sie interessieren sich für den Hypo Vorarlberg Green Bond 2023-2028, sind aber noch unsicher? Die Beraterinnen und Berater der Hypo Vorarlberg haben stets ein offenes Ohr für Sie und nehmen sich gerne Zeit, um alle Ihre Fragen in einem ausführlichen Beratungsgespräch zu klären.

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Disclaimer: Diese Fact-Card ist eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Diese dient lediglich einer ersten Kurzinformation und stellt weder eine Anlageberatung oder umfassende Risikoaufklärung noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Emissionsbedingungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Rahmenprospekt (Debt Issuance Programm der Hypo Vorarlberg Bank AG). Das Basisinformationsdokument, der Rahmenprospekt, allfällige Nachträge sowie die Emissionsbedingungen sind bei der Hypo Vorarlberg während üblicher Geschäftszeiten sowie unter www.hypovbg.at/investor-relations/emissionsprospekte kostenlos erhältlich. Bei einem vorzeitigen Verkauf besteht die Möglichkeit, dass der aktuelle Geldkurs unter dem Emissionskurs liegt und so der Anleger mitunter nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält. Sofern die Hypo Vorarlberg im Sanierungs- und Abwicklungsfall die gesetzlichen Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt, kann die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde das Instrument der Gläubigerbeteiligung gemäß Banken- und Sanierungsabwicklungsgesetz (BaSAG) zur Stabilisierung der Emittentin anwenden. Eine Reduzierung des Nennbetrages von Anleihen, die Umwandlung von Anleihen in Eigenkapital und die Übertragung von Werten in andere Gesellschaften sind in diesem Zusammenhang als Maßnahmen möglich. Der Vergleich gemäß Art 41 Abs 4 del VO (EU) 2017/565 ist abrufbar unter der Rubrik „Wertpapieraufsichtsgesetz“ auf www.hypovbg.at/rechtliches.

Was wir tun, tun wir gut

Es ist nicht unsere Art, uns selbst zu loben. Umso mehr freut es uns, wenn das andere tun. Davon zeugen zahlreiche aktuelle Auszeichnungen vom Elite Report, der Wirtschaftswoche, dem Börsianer und Co.

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