Rechtliches

Legal Entity Identifier (LEI)

Ab dem 3. Jänner 2018 schreibt die europäische Finanzmarktverordnung für in das Firmenbuch eingetragene Unternehmen, WEG’s, Vereine, Gebietskörperschaften und juristische Personen, die Wertpapier- und Derivatgeschäfte durchführen, einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) vor.

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der eine klare und eindeutige Identifikation der Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, ermöglicht. Durch den LEI soll die Transparenz auf dem globalen Marktplatz stark verbessert werden. Der LEI-Datenpool ist öffentlich zugänglich und liefert weltweit standardisierte Informationen über Rechtsträger.

In der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Verordnung [EU] Nr. 600/2014 – MiFIR) ist festgeschrieben, dass eine juristische Person ab 2018 nur dann Wertpapier- und Derivatgeschäfte durchführen darf, wenn sie einen Legal Entity Identifier (LEI) hat. Dies betrifft sowohl den Kauf als auch den Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten.

Zudem sind gemäß der European Market Infrastructure Regulation (Verordnung [EU] Nr. 648/2012 - EMIR) alle Vertragsparteien, die von einer Meldepflicht nach EMIR betroffen sind, verpflichtet, die wesentlichen Einzelheiten all ihrer Derivatkontrakte – sowohl OTC Derivate als auch börsengehandelte Derivate – binnen eines Geschäftstags nach Vertragsschluss bei einem Transaktionsregister (Trade Repository) zu melden. Zu diesem Zweck benötigen alle meldepflichtigen Marktteilnehmer einen sog. Legal Entity Identifier (LEI).

Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst beantragen und neben den (einmaligen) Antragskosten auch die (jährlichen) Kosten für dessen Verwaltung und Verlängerung selbst tragen - auch wenn die Meldepflicht an ein Kreditinstitut delegiert wird. Die Zuteilung des LEI erfolgt durch den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht autorisierten Anbieter WM Datenservice und ausschließlich im Internet unter www.wm-leiportal.org. Alternativ können in österreich-ansässige Betroffene den LEI auch bei der Österreichischen Kontrollbank (ÖKB) anfordern. Eine vollständige Liste aller weltweiten LEI-Vergabestellen ist abrufbar unter http://www.leiroc.org/lei/how.htm.

Die jeweils aktuellen Kosten für die Beantragung, Verwaltung und jährliche Verlängerung können beispielhaft für den Anbieter WM Datenservice im Internet unter www.wm-leiportal.org eingesehen werden. Die Kosten anderer LEI-Vergabestellen können auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters eingesehen werden.

Über die „LEI-SUCHE“ im WM-LEIPORTAL (www.wm-leiportal.org) können Sie Informationen zum globalen LEI-Datenbestand abrufen. Es ist ebenfalls möglich, tagesaktuell den Gesamtbestand und die Änderungen (Deltas) im XML-Format herunterzuladen. Eine Abfrage kann auch über die Internetseiten der anderen Anbieter erfolgen.