Erben & Vererben

Die 7 größten Fehler beim Vererben

Es gibt kaum einen Rechtsbereich, in dem es so oft zu bösen Überraschungen kommt wie beim Thema Vererben. Tatsächlich ist es so, dass das Ganze alles andere als einfach oder gar selbsterklärend ist. Im Gegenteil! Die gesetzlichen Regelungen sind komplex. Vieles ist anders, als man gemeinhin annehmen würde – und der eine oder andere Fehler daher schnell passiert. Es sei denn, man kennt die häufigsten Fehler und weiß sie zu umgehen.

Fehler Nr. 1: Gesetzliche Erbfolge nicht kennen

Der wohl größte Fehler überhaupt ist, sich zu Lebzeiten nicht um seinen Nachlass zu kümmern und auf die gesetzliche Erbfolge zu vertrauen, ohne diese genau zu kennen. Man sollte sich jedenfalls über diese informieren und prüfen, ob sie auch den eigenen Vorstellungen entspricht. Denn: Die gesetzliche Erbfolge ist sehr starr und passt zwar noch immer für viele, aber längst nicht mehr für alle Menschen und Lebensmodelle optimal. Insbesondere unverheiratete bzw. nicht eingetragene Paare und Patchworkfamilien sollten sich schlau machen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass je nach Familienkonstellation nicht nur Ehepartner und Kinder Anspruch auf den so genannten Pflichtteil erheben können, sondern unter Umständen auch Eltern oder Geschwister.

Fehler Nr. 2: Kein Testament machen

„Ein Testament? Das brauchen doch nur Reiche!“, hört man oft. Doch die Annahme, dass ebendieses bei „normalen“ bzw. „einfachen“ Lebens- und Vermögensverhältnissen nicht benötigt wird, ist – obwohl sie sich hartnäckig hält – falsch. Schon allein, wer die gesetzliche Erbfolge umgehen oder bestimmte Auflagen anordnen möchte, muss ein Testament aufsetzen. Auch, wenn man ein Unternehmen oder minderjährige Kinder hat bzw. die Familienverhältnisse kompliziert sind, macht ein Testament Sinn. Ebenso, wenn man aus dem Ausland kommt, im Ausland lebt oder dort Vermögen hat. Und das sind nur einige wenige Beispiele.

Fehler Nr. 3: Testament selbst am PC schreiben

Oft denken Erblasser, sie können ihr Testament einfach schnell selbst am Computer tippen, mit ihrer Unterschrift versehen und die Sache ist erledigt. Damit unterliegen Sie jedoch einem folgenschweren Irrtum. Denn: Das sogenannte eigenhändige Testament ist nur gültig, wenn der gesamte Text von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig – also handschriftlich – verfasst wurde und mit vollem Namen unterzeichnet ist, wobei die Unterschrift am Ende des Textes stehen muss. Wird das Testament von einer anderen Person geschrieben, so liegt eine fremdhändige Verfügung vor, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig errichtet werden kann. Unter anderem muss sie von drei Zeugen, die wiederum bestimmte Anforderungen zu erfüllen haben, unterschrieben werden und einer ganzen Reihe von Formvorschriften gerecht werden.

Fehler Nr. 4: Testament nicht registrieren lassen

Sie können Ihren letzten Willen noch so sorgsam und korrekt aufsetzen, wird er nicht aufgefunden oder von Enterbten unterdrückt, ist er wertlos. Dann nützt es auch nichts mehr, dass Letzteres sogar strafbar ist. Es ist daher ratsam, Ihr Testament von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat im Testamentsregister erfassen zu lassen – selbst, wenn Sie dieses daheim im stillen Kämmerchen errichtet haben. Das kostet Sie zwar eine Gebühr, stellt aber sicher, dass der Gerichtskommissär und das Verlassenschaftsgericht im Todesfall garantiert automatisch von Ihrem Testament erfahren.

Fehler Nr. 5: Auf professionelle Beratung verzichten

Das Erbrecht ist tückisch. Viele Fallstricke sind für Laien schlichtweg nicht erkennbar. Wer auf professionelle Beratung bzw. Unterstützung verzichtet, geht daher große Risiken ein, Das ist insbesondere dann der Fall, wenn mehrere Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind. Denn: Hier führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Künftige Erblasser sollten sich daher sowohl von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt oder einer Notarin bzw. einem Notar als auch von einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater beraten lassen.

Fehler Nr. 6: Frühere Schenkungen nicht bedenken

Einen nahen Angehörigen – wie beispielsweise das eigene Kind – zu enterben, ist quasi unmöglich, da diesem zumindest der gesetzliche Pflichtteil so gut wie immer zusteht. Wollen Erblasser dies umgehen, greifen sie oft auf Schenkungen zu Lebzeiten zurück, um damit die Erbmasse und folglich den Pflichtteil zu verringern. Dabei wird gerne vergessen, dass Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen unbefristet angerechnet werden und andere Pflichtteilsberechtigte sowie Erben das Recht haben, dies auch zu verlangen.

Fehler Nr. 7: Keine Vorsorgemappe machen

Wenn Sie in jeder Lebenslage sicher sein möchten, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird, sollten Sie Ihren Vertrauenspersonen eindeutige Informationen und klare Handlungsanweisungen geben. Eine Vorsorgemappe ist dafür optimal geeignet. Denn sie führt durch viele wichtige Themen (Finanzen, Versicherungen, wichtige Kontakte etc.), zeigt auf, welche Bereiche noch nicht bedacht wurden und ermöglicht es Ihnen Ihre persönlichen Daten, Wünsche und Bedürfnisse mit den jeweils notwendigen Dokumenten übersichtlich verfügbar zu machen, sodass Ihre Angehörigen Ihre Angelegenheiten im Notfall übersichtlich und strukturiert angehen und regeln können.

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Disclaimer: Es wird die österreichische Rechtslage – ohne Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung – mit Stand Oktober 2023 dargestellt. Gesetzliche Änderungen ab diesem Zeitpunkt wurden nicht berücksichtigt. Sofern ein Sachverhalt eine Berührung zu einem anderen Staat aufweist, kann dies weitreichende rechtliche bzw. steuerrechtliche Folgen im anderen Staat haben. Die Inhalte auf hypovbg.at dienen lediglich zur Erstinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung in Zusammenhang mit den bereitgestellten Informationen wird ausgeschlossen. Da jeder Vermögensübergang einer individuellen Würdigung bedarf, können und sollen die bereitgestellten Inhalte keinesfalls eine individuelle Beratung eines Notars, Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters ersetzen.