Aufgrund der Sensibilität unserer Tätigkeit haben wir als Kreditinstitut eine Vielzahl von Reglementierungen zu beachten. Es war stets die Unternehmensphilosophie der Hypo Vorarlberg Bank AG, alle gesetzlichen Bestimmungen genauestens intern umzusetzen und einzuhalten, speziell in Österreich, unserem Hauptgeschäftsfeld, aber natürlich auch in allen anderen Ländern in denen wir tätig sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen. Die diesbezüglichen Informationen sehen Sie hier.
Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Ziel ist eine verantwortliche und nachhaltige Leitung und Kontrolle eines Unternehmens sowie ein hohes Maß an Transparenz.
Compliance
Zur Geschäftspolitik und Unternehmensphilosophie der Hypo Vorarlberg Bank AG gehört jedenfalls eine rigorose Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, weshalb auch eine sehr strenge Compliance-Politik verfolgt wird.
Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
Das Wertpapieraufsichtsgesestz 2018 (WAG) verpflichtet Kreditinstitute, ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen. Das Ziel ist die Verbesserung des Anlegerschutzes durch mehr Transparenz der Finanzmärkte sowie durch einheitliche Anforderungen an die Marktteilnehmer. Die diesbezüglichen Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
- Durchführungspolitik April 2020 (PDF) - aktuell
- Durchführungspolitik April 2019 (PDF)
- Durchführungspolitik Jänner 2018 (PDF)
- Durchführungspolitik Jänner 2017 (PDF)
- Durchführungspolitik Februar 2016 (PDF)
- Durchführungspolitik Februar 2015 (PDF)
- Durchführungspolitik April 2014 (PDF)
- Durchführungspolitik April 2013 (PDF)
- Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft (PDF)
- Risikohinweise im Wertpapiergeschäft (PDF)
- Erläuterungen gemäß Art 41 Abs 4 delVO (EU) 2017/565 (PDF)
Weitere Informationen zum WAG 2018 und MiFID II finden sie auf der nachfolgenden Seite.
Mitwirkungspolitik
Gemäß § 185 Abs. 1 Z 1 BörseG 2018 sind Vermögensverwalter zur transparenten Darstellung ihres Ansatzes der Mitwirkung der Aktionäre verpflichtet.
Ausübungsberichte
Gemäß § 185 Abs. 1 Z 2 BörseG sind Vermögensverwalter dazu verpflichtet jährlich bekannt zu geben, wie die Mitwirkungspolitik umgesetzt wurde.
Im Jahr 2020 wurde keine Ausübung von Stimmrechten gemäß der Mitwirkungspolitik der Hypo Vorarlberg vorgenommen.
Die definierten Schwellwerte des Aktienanteils am Grundkapital blieben unterschritten. Somit waren die Kosten für einen direkten Austausch von Informationen und die Stimmrechtsausübung wirtschaftlich nicht vertretbar und es wurden auch keine globalen Stimmrechtsberater mit der Abstimmungsdurchführung beauftragt.
Im Jahr 2019 wurde keine Ausübung von Stimmrechten gemäß der Mitwirkungspolitik der Hypo Vorarlberg vorgenommen.
Die definierten Schwellwerte des Aktienanteils am Grundkapital blieben unterschritten. Somit waren die Kosten für einen direkten Austausch von Informationen und die Stimmrechtsausübung wirtschaftlich nicht vertretbar und es wurden auch keine globalen Stimmrechtsberater mit der Abstimmungsdurchführung beauftragt.
TOP V Ausführungspolitik
Top V-Handelsplätze 2020 Kleinanleger | Download (PDF) | Download (XLSX) |
Top V-Handelsplätze 2020 prof. Kunden | Download (PDF) | Download (XLSX) |
Top V-Handelspartner 2020 | Download (PDF) | Download (XLSX) |
Top V-Broker 2020 Kleinanleger | Download (PDF) | Download (XLSX) |
Top V-Broker 2020 prof. Kunden | Download (PDF) | Download (XLSX) |
Top V-Ausführungsvergleich 2020 | Download (PDF) |
Informationen zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GWG)
Satzung der Hypo Vorarlberg
Auf dieser Seite können Sie die Satzung der Hypo Vorarlberg Bank AG online abrufen.
Veröffentlichungen
- Veröffentlichung gemäß § 5 Abs. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) (PDF)
- Veröffentlichungen gemäß § 65a Bankwesengesetz
- Offenlegung gemäß CRR
- Offenlegung gemäß CRR Artikel 450 Vergütungspolitik
Veröffentlichungen gemäß Artikel 435 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
FMA Konzession der Hypo Vorarlberg
Der nachfolgende Link führt Sie auf die Konzessionsdatenbank der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Geben Sie in der dort angeführten Suchmaske im Feld „Bankleitzahl“ den Wert „58000“ (BLZ der Hypo Vorarlberg) und Sie gelangen direkt zu unserem Eintrag.
Unterschriftenverzeichnis
Hier finden Sie alle unterschriftsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hypo Vorarlberg. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Zugang zu diesem Verzeichnis ein Passwort benötigen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Informationen zum Bankenpaket
Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde am 7. Juli 2015 ein umfangreiches Bankenpaket beschlossen das neben Änderungen des BWG's, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz umfasst.
Datenschutzerklärung
Hier erhalten Sie Informationen zum Schutz Ihrer Daten bei der Hypo Vorarlberg Bank AG.
Datenverarbeitung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetzt
Datenverarbeitung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetzt (FM-GWG) und automatischer Informationsaustausch
FATCA bei der Hypo Vorarlberg
Seit dem 01.07.2014 gilt in Österreich das Abkommen über die Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act).
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Hier erhalten Sie Informationen zur gesetzlichen Sicherung Ihrer Einlagen sowie zur Anlegerentschädigung.
Gläubigerbeteiligung (BaSAG)
Hier erhalten Sie weitere Informationen über das Instrument der Gläubigerbeteiligung.
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)
Seit 1. Juni 2018 ist das neue Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) in Kraft. Dadurch wurde die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie („Payment Services Directive 2“ – PSD 2) in nationales Recht umgesetzt. Mit Inkrafttreten des ZaDiG 2018 wurde das bisherige ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz 2009) aufgehoben.
Mit den EU-Regeln werden elektronische Zahlungen günstiger, einfacher und sicherer. Alle Rechte auf einen Blick finden Sie in der Broschüre.
Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG)
Seit 19. September 2016 ist das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) in Kraft.
Im folgenden Dokument finden Sie - gemäß § 28 Abs 3 Z 2 VZKG - Informationen über den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) sowie zu den Merkmalen, Entgelten und Nutzungsbedingungen:
Informationen zum Basiskonto der Hypo Vorarlberg (PDF)
Im folgenden Dokument finden Sie die Entgeltinformation gemäß Verbraucherzahlungskontogesetz zu allen Verbraucherzahlungskonten, die von der Hypo Vorarlberg angeboten werden:
Entgeltinformationen nach VZKG
Im folgenden Dokument finden Sie Informationen über den Kontowechsel-Service der Hypo Vorarlberg innerhalb Österreichs, die Aufgaben der Kreditinstitute, die Sie bei einem Kontowechsel unterstützen sowie die Unterstützung bei grenzüberschreitender Kontoeröffnung:
Informationen zum Kontowechsel-Service der Hypo Vorarlberg (PDF)