Mögliche Auswirkungen eines „harten Brexit”
Am 31. Oktober 2019 wäre die Frist für den Abschluss eines Austrittsabkommens zwischen Großbritannien und der Europäischen Union abgelaufen. Die EU hat nun einen Antrag der britischen Regierung auf eine dreimonatige Fristverlängerung akzeptiert: Bis spätestens 31. Januar 2020 muss nun der Austritt aus der Europäischen Union erfolgen. Sollte das Austrittsabkommen schon vorher ratifiziert werden, ist auch ein früherer Brexit möglich.
Auch in den nächsten Tagen und Wochen werden intensive Verhandlungen und politische Debatten über die weitere Vorgehensweise erwartet. Wenn es bis zum 31. Januar 2020 nicht zum Abschluss eines Austrittsabkommens oder einer Fristverlängerung kommt, wird das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne Übergangsfrist und ohne weitere Regelung verlassen. Der sogenannte "harte Brexit“ wird Realität und damit wird Großbritannien zum Drittland.
Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an brexit@hypovbg.at.
Informationen zum Brexit finden Sie auch auf der Website des Finanzministeriums (BMF).
Mag. (FH) Sabine Nigsch
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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